1926 / 110 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 May 1926 18:00:01 GMT) scan diff

wirkliche Ausgabesumme des letzten abgeschlossenen Se an⸗ gegeben werden solle. Der Nachtragsetat wurde darauf zur weiteren eingehenden Prüfung dem Unterausschuß überwiesen.

Im IEEEE16 für Verkehrs⸗ angelegenheiten lenkte Abgeordneter g..gS Sennh (D. Vp.) am 11. Mai in vnivrnr. Darlegung die Aufmerksamkeit auf die Notlage der deutschen Binnenschiffahrt und auf die scharfe Konkurrenz der Reichsbahn dürch, Tarifmaßnahmen. Redner betonte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger zufolge, daß beide Verkehrsmittel, Eisenbahn und Binnen⸗ schiffahrt, nebeneinander arbeiten müßten im Interesse und zum

iederaufbau der deutschen Wirtschaft. Reich ehrsminister

rohne erkannte die Notlage der Binnenschiffahrt an, hoffte aber, auf dem Wege über die Schiffshypothekenbanken eine Erleichterung

haffen zu können. An dem Ausgleich zwischen Reichsbahn und Zinnenschiffahrt werde ebenfalls eifrig gearbeitet. Man hoffe, durch Aufstellung von geeigneten Umschlagstarifen zu einem Er⸗ ebnis zu gelangen, das beide Teile befriedige. Nach leingerer Aussprach wurden folgende beiden Entschließungen des Abgeordneten D. Most (D. Vp.) angenommen: 1. Die Reichsregierung wird ersucht, mit aller Beschleunigung dem Reichstag eine Vorlage zu unterbreiten, die der Binnenschiffahrt ausreichende Kredite für Schiffsneubauten und Umbauten gegen an⸗ gemessene Sicherheit unter Vermittlung der Schiffshypotheken⸗ banken zur Verfügung stellt. 2. Die Reichsregierung wird um eine Erklärung darüber ersucht, auf welche Weise sie gedenkt, über die Gewährung von Krediten für Schiffsneubauten und Umbauten hinaus der in ihrer Existenz aufs höchste bedrohten Binnen⸗ schiffahrt Unterstützung und Förderung zu gewähren. ö“ wurde eine Emschkießüng des Vorsitzenden Abgeordneten Gies⸗ berts (Zentr.) angenommen, wonach bei dem vom Reichs⸗ verkehrsministerium aufzustellenden Kanalbauprogramm der Aus⸗ bau des Lippe⸗Seitenkanals von Hamm bis Lippstadt berücksichtigt werden soll. Außerhalb der Tagesordnung der heutigen Sitzung gab Reichsverkehrsminister Dr. Krohne eine eingehende Darstellung über das Verhältnis des Reiches zu den Junkers⸗Werken. Er nahm gegen die in der letzten Zeit über diesen Gegenstand in der Presse gemachten Ausführungen Stellung und betonte, daß Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Kabinetts in dieser Frag⸗ nicht bestaäͤnden, daß vielmehr das Kabinett sich ganz auf den Boden der vom Reichamerkehromaisterꝛum etroffenen UFaß⸗ mahmen gestellt hätte. Der Verkehrsausschuß beschkoß⸗ in einer be⸗ ö Sitzung in nähere Besprechung der Angelegenheit ein⸗ zutreten.

Der Reichstagsausschußfür Volkswirtschaft genehmigte vorgestern nach einem Vortrag seines Vorsitzenden, des Abg. Simon⸗Franken (Soz.), über eine Zuschrift des Reichs⸗ kohlenrats und dessen Vereinbarungen mit den Genossenschaften 2 gende Entschließung: Nachdem der Reichskohlenrat in der Frage der Belieferung der Genossenschaften mit Kohle von sich aus für diese Belieferung Grundsätze beschlossen hat, die dem entsprechen, was in den Anträgen Müller⸗ Franken und Gen. sowie Leicht, Rauch⸗München (Bayer. Volksp.) und Gen., betv. Abänderung der §§ 60 und 63 der Ausführungsbestimmungen zum Kohlenwirt⸗ schastsgeseh, gefordert wurde, erübrigt sich eine oe e liche Regelung dieser Frage. Der Ausschuß erklärt daher unter Zustimmung zu den vom Reichskohlenrat aufgestellten neuen Grundsätzen für die C der Genossenschaften mit Kohle diese Anträge für erledigt.

In der am 11. d. M. abgehaltenen Sitzung des Unter⸗ 1en ngsausschusses für die Ursachen des Zu⸗ ammenbruchs setzte der Abg. Dr. David laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger seine Rede fort und antwortete auf die Ausführungen des Grafen Westarp. Graf Westarp betone heute, daß die Ueberlegenheit der Gegner an Menschen und Material eine der elementaren Ursachen des Zu⸗ sammenbruchs gewesen sei. So habe er nicht immer gedacht. Graf Westarp sei für Annexionen eingetreten; die Politik der reinen Ver⸗ teidigung sei allein möglich gewesen. Der Redner betonte, daß in der Friedensresolution des Reichstags nicht nur die Verneinung des Annexionswillens zum Ausdruck gekommen sei, sondern auch positiv der Entschluß, alle Schwierigkeiten zu ertragen, bis der Gegner dazu gebracht sei, das deutsche Land und die Freiheit deut⸗ scher Betätigung unangetastet zu lasseu. Nur ein schwerer Irrtum über die Psychologie der Massen habe die Konservativen zu der Annahme verleiten können, die Kriegswilligkeit durch ein An⸗ nexionsprogramm zu heben. Der Kampf um das Wahlrecht habe nicht, wie Graf Westarp meine, eine sekundäre Rolle gespielt. Schon vor dem Kriege habe die Masse die Beseitigung des Dreiklassenwahlrechts verlangt. Männern, die im Kriege alles für das Vaterland geopfert hätten, das Wahlrecht zu versagen, sei 88 recht unmöglich gewesen. Die Entrechteten hätten mit dem Wah recht zugleich ihre wirtschaftlichen und sozialen Ansprüche durchsetzen wollen. Bis nach dem Kriege hätten die Massen nicht warten können, weil sie zu der deutschen Regierung nicht das Ver⸗ trauen besaßen, daß man sie nicht nachträglich betrüge. Die Arbeit der Abgeordneten im Verfassungsausschuß sei eine Sisyphus⸗ arbeit gewesen. Man habe nichts tun können, als die immer gleich⸗ bleibenden Klagen immer wieder vorzubringen, ohne daß Abhilfe er⸗ folgt sei. Das habe am veralteten Re jerungssystem des früheren Deutschen Reiches gelegen. Hätte Deutschland den Parlamentarismus gehabt und über eine Regierung verfügt, die von der Mehrheit des Reichstags getragen war, so hätte sich eine solche Regierung auch gegen die Lestung und den Kaiser durchsetzen können. Fs sei nicht zufällig, daß im Kriege die vier Monarchien auf der Strecke blieben, während die Regierungen der regierten Länder die Macht in der Hand behielten. Bethmann sei von der Obersten Heeresleitung gestürzt worden, nicht vom Reichstag. Ueber⸗ gehend zur Frage der Zwangswirtschaft erklärte Dr. David, daß in jeder belagerten Festung die noch vorhandenen Vorräte rationiert werden müͤßten. Hätte es den Besitzenden freigestanden, nach Belieben zu kaufen, während die Besitzlosen hungerten, s5 wäre es schon im Jahre 1916 oder noch früher zur Revolution gekommen. Die hohen Löhne der Arbeiter hätten nicht ausgereicht, sie und ihre Familien vor Not zu bewahren. Stünden die Männer im Felde, wäre die materielle Existenz der Familien bedroht. Fiele der Mann, dann sänke die Familie tief in Armut. Eben darum sei es unmöglich ge⸗ wesen, diese Kreise fuüͤr eine andere Politik als die Verteidigung des Reiches vom 4. August 1914 zu gewinnen. Die innere Einheitsfront sei durch die Annexionsziele zerbrochen worden. Das habe schon mit der Eingabe der sechs Wirtschaftsverbände im Jahre 1915 begonnen. Der Kampf gegen die Ueberspannung der Militärgewalt untex dem Belagerungsgesetz habe geführt werden nncca Das Fälfsgienstgeset sei nur durch üͤhrbar gewesen bei gutem Willen der Arbeiter. Die Regierung hätte die Gewinne der Unternehmer kontrollieren sollen. Wenn die der Verständigung geneigten politischen Kräfte in den Ententeländern schwach geblieben seien

o nur deswegen, weil man sie durch den Hinweis auf die annexionistischen der Alldeutschen wieder zur Landesverteidigung entflammen konnte. Der Gedanke des jeveren masse sei verfehlt gewesen, weil längst an Menschen und Material alles verbraucht gewesen wäre, was wir gehabt hätten. Hätte man den Kampf nach den Waffen tillstandsverhandlungen wieder aufgenommen, so wͤre die letzte Grundlage der Verhandlungen, die 14 Punkte auch noch zerbrochen. Das Verbrechen hätten die begangen, die die Friedensmöglichkeiten, die sich boten, in den Wind geschlagen, ja, mit Bewußtsein zerstört hätten. See sczen die Hauptschuldigen an unserer Niederlage. Nach einigen Zwischenbemerkungen des Sach⸗ verständigen Abg. D. Dr. Dr. Bredt ergriff der Sachverständige Oberst a. 8. Schwertfeger das Wort; Zunächst setzte er sich mit den arlegungen des Prof. Bredt über die staatsrechtlichen. Verantwortlichkeiten während des Weltkrieges auseinander. Auch nach seiner Ansicht hätte eine feste Reichstagsmehrheit mit bestimmtem Willen die Stellung des Reichskanzlers in einzelnen Fällen wesentlich stützen können. Er bestritt aber die Möglichkeit einer einheitlichen Anschauung und eines festen Willens in emnem so vielköpfigen deutschen Par⸗ lamente. Sei es doch von jeher deutsche Unart gewesen, selbst in

lebenswichtigen Fragen der han en Nation das Trennende voran⸗ ustellen, das Einigende vielleicht zu sehen, aber nicht zu wollen. ber Reichstag als solcher sei keine Kollektivpersönlichkeit mit eigener Verantwortung und mit eigenem festen Willen gewesen, ees; daher auch seinen Willen nicht zur Geltung bringen und im esten Falle beratend, zustimmend oder leider ablehnend neben den tatsächlichen Geschehnissen herlaufen können. Im übrigen blieb auch der Reichstag für die Beurteilung der Gesamtlage, also auch für seine Willensbildung, auf die Nachrichten von der Front angewiesen. Unter Hervorhebung der Anschauungen des Generals Groener, der der Ansicht ist, spätestens von 1917 ab hätten wir über politische Kriegsziele aggressiver Natur schweigen und den defensiven Charakter unserer Kriegführung immer wieder be⸗ tonen müssen, ist Oberst Schwertfeger der Meinung, daß wir nicht erst von 1917 ab von Erorberungszielen hätten schweigen sollen, ondern daß wir von vornherein darauf hätten verzichten müssen, olche in aller Oeffentlichkeit und vor dem mit dem größten Inter⸗ esse zuhörenden Auslande zu erörtern. Wenn die Entente in dem sogenannten Friedensvertrage von Versailles es habe wagen können, im Art. 231 ganz allein dem deutschen Volke die Schuld am Kriege zuzuschieben, und der Welt einzureden, daß diesen Krieg nur vom Zaune gebrochen habe, um seine Welt⸗ eroberungspläne zu verwirklichen, so habe die hemmungslose Er⸗ 1 über Kriegsziele in Deutschland hierzu mitgewirkt, natürlich ohne es zu wollen. Die Stellungnahme der deutschen Oeffentlichkeit gegenüber der belgischen Frage suchte Oberst Schwert⸗ feger volkspsychologisch zu erklären. Mit unter der Einwirkung der deutschen Veröffentlichungen über Aktenfunde in Belgien sei all⸗ mählich im deutschen Volke die Ansicht entstanden, als wenn es nach jeder Richtung hin notwendig und auch ethisch berechtigt sei. Belgien ganz oder teilweise zu behalten. Es bestehe keine Sicherheit darüber, daß durch eine offene rechtzeitige Erklärung über Belgien ein erträglicher Frieden vielleicht noch hätte erreicht werden können; es sei aber als feststehend anzunehmen, daß ohne eine Erklärung über Belgien keine Möglichkeit vorhanden war, überhaupt an den Verhandlungstisch zu kommen, solange unsere Kraft noch ungebrochen war. Zum Schlusse beionte Oberst Schwertfeger die bei den Untersuchungen sich nicht zu 8 durch Einzelfragen ablenken zu lassen, damit die 1e der Untersuchungen erreicht werden könne, nämlich die Aufhellung der wahren Gründe unseres Zusammen⸗ bruches. Hierbei müsse der Standpunkt des oberhalb jeder Partei⸗ politik stehenden bise Fr maßgebend sein und alles vermieden werden, was die Erbitterung in den gegenseitigen Lagern noch zu steigern vermöge. In diesem Zusammenhang wandte sich Oberst Schwertfeger nachdrücklich gegen die Art, wie die Tätigkeit des Fene Mar von Baden gelegentlich ohne Kenntnis der efafn Zusammenhänge mit rücksichtsloser Leidenschaftlichkeit verur eilt worden sei. Seiner Ansicht 8 sei es auch ganz ungerecht, dem General Ludendorff vorzuwerfen, den eigenen Ehrgeiz über das Wohl des Vaterlandes gestellt zu haben. Bei dem ehrlichen Willen zur Aufhellung der wirklichen Zusammenhänge müßten die Arbeiten des Untersuchungsausschusses im Endergebnis zu einem Abbau der inner⸗ volitischen Gegenfabe führen. Niemals dürften wir uns die Er⸗ enntnis rauben lassen, was das deutsche Volk im großen und ganzen im Weltkrieg geleistet habe; denn gerade aus dieser Erkenntnis ver⸗ möchten wir Kraft und Zuversicht für die schweren Aufgaben der deutschen Zukunft zu gewinnen. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

In der Sitzung des ö am 12. d. M. wandte sich der Sachverständige General von Kuhl gegen mehrere Ausführungen des Abg. Dr. David. Dr. David habe gesagt, daß beim Eintrefsen der Nachricht vom ““ Bulgariens im Hauptausschuß des Reichstages sofort erkannt worden sei: das ist das Ende. Wenn Dr. David damit recht habe, so könne später das Waffenstillstandsersuchen der Obersten Heeresleitung doch nicht so katastrophal gewirkt haben. Dr. David habe ferner behauptet, das deutsche Heer hätte gar nicht von rüchwärts erdolcht werden können. Man hätte nur nötig gehabt, einige Armeekorps Kehrt machen zu lassen, um die Heimat in Ordnung zu bringen. Dem gegenüber er⸗ klärte der Sachverständige, daß nicht eine einzige Division entbehrlich gewesen sei und daß das Heer schon allein durch die Absperrung der Verpflegung und Munition erdolcht werden konnte, wie es die Revolutionäre versucht hätten. Daß während des Krieges kein Ver⸗ ständigungsfriede zustande gekommen sei, habe nach der Ansicht des Sachverständigen an den Kriegszielen der Gegner gelegen. Noch 1917 sei außer der Vernichtung des Deutsschen Reichs die Annexion von Elsaß⸗Lothringen, des linken Rheinufers und des Saargebiets als gemeinsames Kriegsziel zwischen Rußland und Frankreich vereinbart worden. Zur Zeit der Friedensresolution des Deutschen Reichstags faßten Kammer und Senat, in Paris eine Resolution, nach der der Krieg nur durch den vollständigen Sieg über Deutschland beendigt werden könne. Angesichts dieser Kriegsziele sei der Obersten, Heeres⸗ leitung nichts übrig geblieben, als danach zu streben, den Feind zu chlagen. Die Möglichkeit dazu war trotz der Ueberlegenheit des Feindes keineswegs ausgeschlossen. Ein früherer Beginn des U⸗Boot⸗ krieges hätte große Aussicht geboten. In der politischen Leitung fehlten die starken Männer. Ausschlaggebend für die deutsche Nieder⸗ lage war die Hungerblockade. Dazu kam die Ueberlegenheit des Gegners, aber auch die Untenwühlung des Heeres durch revolutionäre Propaganda. Sachverständiger Prof. Dr. Delbrück schloß sich der Ansicht des Sachverständigen Dr. Bredt an, daß der Reichs⸗ tag einen wesentlichen Anteil an der Schuld habe, weil er nicht darauf bestand, daß die Friedensresolution von 1917, die inhaltlich sehr gut war und die Kriegsparteien auf der Gegenseite mit Furcht erfüllt hatte, durchgeführt worden sei. Es sei deshalb falsch, zu glauben, daß die rechtzeitige hung des parlamentarischen Systems Deutschland gerettet, das heißt zu einem Verständigungsfrieden geführt haben würde. Das Ver⸗ dammungsurteil treffe aber nicht die Parteien im ganzen; auch unter den Konservativen habe es Anhänger des Verständigungs⸗ friedens gegeben, wie zum Beispiel den Grafen Wedel⸗Piesdorf, den Präsidenten des Herrenhauses, und den Grafen Schwerin, den Präsidenten des Abgeordnetenhauses. Die künstliche Täuschung des deutschen Volkes durch die falschen Heeresberichte sei kein Ausfluß unwahrhaftiger Gesinnung, sondern Ausfluß der Annexionspolitik, die von dem deutschen Volke mit viel größerer Energie verworfen worden wäre, wenn man den ungünstigen militärischen Stand ge⸗ kannt hätte. Wenn man den Grundsatz des Defensivkrieges fest⸗ gehalten hätte, hätte man auch die Wahrheit über die kriegerischen Vorgänge offenbaren können und dadurch die Einheit des ganzen Volkes, die eben auf dem Gedanken des Verteidigungskrieges auf⸗ gebaut war, aufrecht erhalten. Abg. Dr. Bell wandte sich mit Entschiedenheit gegen die These, als ob eine einzige Partei für das Verjagen des Reichstags im Sinne der Ausführungen des Saͤch⸗ verständigen Dr. Bredt verantwortlich gemacht werden könnte. Jede Partei müsse Anlehnung suchen. Die Frage, welche Rolle der Reichstag im Kriege überhaupt habe spielen können, müsse grundsätzlich CEEö Von der politischen Vorgeschichte des Krieges sei dem Reichstag gar nichts mitgeteilt worden; er habe am 4. August vor der vollendeten Tatsache der Kriegserklärung ge⸗ standen. Das kennzeichne die staatsrechtliche Stellung und Be⸗ deutung des Reichstags. Die Bismarcksche Verfassung sei auf die Maße dieses Mannes zugeschnitten gewesen und habe dem Reichs⸗ tag keine Betätigung in der auswärtigen Politik offen gelassen. Im Kriege habe die O. H. L. den maßgebenden Einfluß gehabt und sich auf die Mehrheit des Volkes dabei gestützt. Diese Stimmung sei durch eine bestimmte Agitation erzeugt worden, die der Reichs⸗ tag nicht habe beeinflussen können. Die Parteien hätten den Reichskanzler von Bethmann⸗Hollweg fallen lassen, weil sie ihm nicht die Kraft zutrauten, seinen ehrlichen Verständigungswillen gegen die O. H. L. durchzusetzen. Man könne den Parteien, die darüber gehört worden seien, vielleicht den Vorwurf machen, daß sie sich nicht über die Frage informiert hätten, ob ein geeigneter Nachfolger zur Verfügung stehe. Doch dürfe man nicht übersehen, daß die Ernennung des Kanzlers nicht bei den Parteien gelegen habe. Hier wurden die Ausführungen des Redners wegen des Be⸗ inns der Plenarsitzung abgebrochen. Der Vorsitzende, Abgeordneter Hr. Philipp, beraumte die Fortsetzung der Aussprache auf Freitag, den 14. Mai 1926, an. .“ 8

am 12. Mai 1926: Ruhrrevier: Gestellt 26 332 Wagen.

Budapest...

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags beriet vorgestern den Gesetzentwurf über die Bewilligung von 120 Millionen als Zwischenkredit für erste

ypotheken zur Förderung des Wohnungs⸗

aues. In der Erörterung wurde, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, in der Hauptsache die Frage besprochen, ob der Zinssatz, der sich voraussichtlich auf etwa 4ℳ vH stellen dürfte, nicht zu hoch sei. Man war sich einig, daß die Forderungen der Vorlage, um die sofortige Ieveö des Wohnungsbaues zu ermöglichen, nötig seien. Der Ausschuß stimmte der Vorlage zu. Der Zwischenkredit soll auf die Dauer von 9 Monaten nach dem jeweiligen Abruf gewährt werden. Ferner nahm der Saupkaus die Entwürfe an, die eine Er⸗ höhu ng der Staatsmittel zur Vermehrung und Ver⸗ esserung von Arbeiterwohnungen auf den Do⸗ mänen um den Betrag von 600 000 Mark sowie für Land⸗ “” in Schleswig⸗Holstein 20 000 Mark anfordern.

Der Landtagsausschuß für Verwaltungs⸗ reform verhandelte in der Beratung über die Landgemeindeordnung die Frage der uflösung der Gutsbezirke. Abg. von Eynern Vp.) begründete einen Antrag seiner Fraktion, wonach ein Abschnitt über Gutsbezirke in das Gesetz aufgenommen und ausgesprochen werden soll, daß die Gutsbezirke da aufgelöst werden sollen, wo eine hin⸗ reichende Zahl von Einwohnern vorhanden ist und genügend kom⸗ munale Aufgaben vorliegen, um ein eigenes Gemeindeleben zu ge⸗ währleisten. Der Gutsbesitzer soll nicht mehr wie bisher Obrig keitsfunktionen ausüben dürfen, diese seten vielmehr in der Hand des Kreisausschusses liegen. Abg. Brecour (Soz.) erklärte sich für e aus politischen Gründen. Auch die Kegierung hielt an der Bestimmung des Entwurfs, der die Aufhebung ausspricht, 89 Die Abgg. Dr. von Winterfeldt und Wenzlaff .Nat.) traten für die Erhaltung der Gutsbezirke ein. Ein Be⸗- chluß wurde noch nicht gefaßt.

Berlin, den 14. Mai 1926. Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts

Oberschlesisches Revier: Gestellt —. Am 13. Mai “” 3344 Wagen. Oberschlesisches

Telegraphische Auszahlung.

14. Mai Geld Brief 1,600 1,694 4,198 4208 1,9822 1,986 2,1185 27195

20,392 20,444 4,195 4205 0,610 07,612 4,315 4,325

168,71 169,13 5,24 5,26

12,93 12,97 80,86 81,06 10,547 10,587 15,12 15,16 7,407 7,427 109,96 110,24

21,595 21,445 90,74 990,96 13,02 13,06 12,417 12,457 81,13 81,33 3,035 3,045 60,67 60,83

112,21 112,49 59,22 59,36 5,855 5,875

12. Mai Geld Brief 1,6833 1,68 4,199 420 1,972 1,976 2,135 2,195

20,394 20,446 4,195 4 205 0,607 0,609 4,325 4,335

168,71 169,13 5,24 5,26

13,06 13,10 80,87 81,07 10,55 10,59 16,66 16,70 7405 7425 109,81 110,09

21,395 21,445 90,64 90,86 13,15 13,19 12,418 12,458 81,13 81,33 3,044 3,054 60,47 60,63

112,24 112,52 59,215 59,355 5,865 5,885

Buenos⸗Aires. Canada.. Sc Konstantinopel London... New York... Rio de Janeiro Uruguay.. Amsterdam⸗ Rotterdam. E Brüssel u. Ant⸗ Danzig Helsingfors.. Staliese Jugoslawien.. Kopenhagen.. Lissabon und Oporto Oslo.. Mr... Prag. .. Schweiz.. Sofia 22 227˙* Spanien.. Stockholm und Gothenburg. Wien..

1 Pap.⸗Pes. 1 kanad. 5 1 Yen

1 türk. £

1 £

1 5

1 Milreis

1 Goldpeso

100 Gulden 100 Drachm.

100 Fres. 100 Gulden 100 finnl. 100 Lire 100 Dinar 100 Kr.

100 Escudo 100 Kr. 100 Fres. 100 Kr. 100 Frcs. 100 Leva 100 Peseten

100 Kr. 100 Schilling 100 000 Kr.

6 5956

W“ 85. 88 8

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

12. Mat Geld Brief 20,495 20,595

423 425

4,196 4216 4,176 4196 1,66 1,68

0,5885 0,605

*△

14. Mai Geld Brief 20,52 20,62

4235 4255

4 4206 4,226 9 41s 420 1,67 1,69 0,995 0,615

Sovereigns..

20 Frcs.⸗Stücke

Gold⸗Dollars.

Amerikanische: 1000 5 Doll. 1 2 und 1 Doll. 1

Argentinische. 2 Pap.⸗Pes. 1

Brasilianische. 1 Milreis Canadische... anad. Englische: große... 1 Lu. darunter Türkische.. Belgische.. Bulgarische.. Dänische.. Hanficct. innische. Franzüsische 86 Holländische. Italienische: über 10 Lire Jugoslawische. Norwegische.. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer ... Spanische ... Tschecho⸗slow. 5000 Kr. .. 1000 Kr. u. dar. Oesterreichi sche. Ungarischeü..

20,435 20,43

12,88

110,19 81,00 10,5 13,1:

169,19

15,24 7,415 90,93

20,335

20,33 2,165

12,97

109,53 80,60 10,505 13,19

168,35

16,65 7,37 90,42

20,435

20,43 2,205

13,03

110,07 81,00 10,565 13,25

169,19

16,73 7,41 90,88

20,335 20,33

100 Frcs. 12,82 100 Leva hann 100 Kr. 109,65 100 Gulden 80,60

100 nnl. 190,50 100 goe⸗ 12,07 100 Gulden 168,35

100 Lire 15,16 100 Dinar 7,375 100 Kr. 90,47

160 ,58 112,48 81,46 60,75

12,46

12,514

59,54 5,882

1,55 1,52 112,53 81,41 60,61

12,465

12,54

59,54 5,875

1,56 1,54 111,92 81,06 60,45

12,40

12,454

59,24 5,842

100 Peseten

100 Kr. 100 Kr. 100 Schilling 100 000 Kr.

118754] und Kaufmann Otto Rheinhold sowie

Frau Berta Rheinhold als Erbin des Kaufmanns Sartorius Rheinhold. An⸗

in Höhe des vollen Nennwerts der Genuß⸗

schreibungen zum 1. Juli 1926 gemäß

Spruchstelle angerufen.

1. Untersuchungsfachen.

2. Aufgebote, 8

8 3. Verkäufe, Verpachtungen, 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

b. Kommandttgesellchaften auf Aktien, A

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

Nr. 110.

2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Ge

erlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verdingungen ꝛc.

Zweite Beilage b chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Freitag, den 14. Mai

„z.—

929

ktiengesellschaften

1,05 Reichsmark.

ffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Ein

heitszeile (Petit)

14226

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossensche 8 7. Niederlassung ꝛc. von Re ,

8. Unfall⸗ und

Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

9. Bankausweise.

10.

Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

1

schäftsstelle eingegangen sein.

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen, Zuftellungen u. dergl.

118385] In Sachen des minderjährigen Helmu

Bauch, Glauchau, Mauerstr. 19, vertreten Amtsvormund, Jugendamt der Stadt Glauchau, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Bürgermeister Dr. Köhler,

wenkau, gegen den Kupferschmied Fritz Frich Mösche, zurzeit unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Gewährung einer viertel⸗ jährlichen, im voraus fälligen, vom 11. 6. 25 . za d von 65,— RM, wird der Beklagte, nachdem die öffentliche Zustellung der Ladung an ihn bewilligt worden ist, hiermit zur Fort⸗ setzung der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Zwenkau auf den 18. Juni 1926, vormittags 8 1 Die auf die aus⸗ wärtige Beweisaufnahme bezüglichen Ver⸗ handlungen sind eingegangen. Die Ladungs⸗ frist ist auf 1 Monat festgesetzt worden.

durch den gesetzlichen

ab zu zahlenden Unterhaltsrente

8 ½⅛ Uhr, geladen.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Zwenkan, den 6. Mai 1926.

[17725] Oeffentliche Zustellung. Der Eugen Hetzer, früher in Mössingen, Pet Holzwarenfabrikant in Döffingen, D.⸗A. Böblingen, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte K. Schoffer und Dr. W. Schoffer in Tübingen, klagt gegen den Kurt Vöhringer, Fabrikant, früher in Nehren, O.⸗A. Tübingen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der BeNenprngng der Beklagte habe vom Kläger im Frühjahr 1924 Darlehen in verschiedenen Beträgen zusammen 167 RM erhalten mit dem von ihm aber nie gehaltenen Ver⸗ sprechen der Rückgabe innerhalb weniger Tage oder Wochen; es sei wegen aller Beträge Mahnung noch im Jahre 1924 erfolgt, weshalb ab 1. 1. 1925 Verzugs⸗ zinsen bezw. Schaden verlangt werden, es sei der Wohnsitz des Bekl. zur Zeit der Fingabs wie auch der Fälligkeit des Dar⸗ ehens Nehren gewesen, mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreckbares Urteil den Beklagten zur Zahlung von 167 RM nebst 12 % Zinsen hieraus vom 1. 1. 1925 bis 31. 12. 1925 und 10 % Zinsen seit 1. 1. 1926 und den Kosten des Rechts⸗ streits zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Tübingen auf Freitag, den 25. Juni 1926, vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Die öffentliche Zustelluug der Klage ist durch Beschluß vom 4. 5. 1926 bewilligt worden. Tübingen, den 7. Mai 1926. Amtsgericht.

88

3. Verkäufe, WVerpachtungen, Verdingungen .

[18956] Mit Genehmigung des Herrn Ober⸗ ptäsidenten soll in Schwiebus eine zweite Apotheke errichtet werden. Die Ge⸗ nehmigung wird nur nach Maßgabe des Erlasses vom 30. Juni 1894 als eine un⸗ vererbliche und unveräußerliche erteilt. Die Festlegung der Stelle, an der die Apotheke errichtet werden soll, behalte ich mir vor. Geeignete Bewerber fordere ich hierdurch auf, binnen 6 Wochen ihr Gesuch schriftlich bei mir einzureichen. Im übrigen nehme ich auf die im Reichs⸗ anzeiger vom 1. 10. 1920 veröffentlichte 1. Ausschreibung der Apotheke Bezug. Frankfurt a. O., den 7. Mai 1926. Der Regierungspräsident.

4. Verlosung n. von Wertpapieren.

Firma S. Rheinhold in Hannover

leihen von 1901 und 1905. Die Anleiheschuldner wollen für die Genuß⸗ rechte der Altbesitzer eine Zusatzaufwertung

rechte gewähren und alle Teilschuldver⸗

Art. 37 der Verordnung vom 29. No⸗

vember 1925 bar ablösen. Sie haben die i

Celle, den 7. Mai 1926.

[17728]

Lugau i. Erzgeb. hat die Spruchstelle mit dem Antrage angerufen: Art. 37 der D.⸗V.⸗O. zum Aufw.⸗G. vom 29. November 1925 ihr die Barablösung folgender 5 %igen Anleihe von 15 000 000 ℳ, be⸗ h stehend aus 600 Teilschuldverschreibungen zu 5000 ℳ, 3000 zu 2000 und 6000 zu 1000 ℳ, deren Ausgabetag von ihr auf den 15. Dezember 1921 festgestellt

Anleihe Kaisergrube in Gersdorf von 1 000 000 ℳ,

[18962] Süddeutsche Baumwolle⸗ Industrie in Kuchen.

noch im Umlauf befindlichen 4 ½ % Teil⸗ schuldverschreibungen gemäß § 25 Ab. 2 A.⸗G. zur Rückzahlung auf 15. August 1926. Zugleich lösen wir unter Hinweis auf unsere frühere Bekannt⸗ machung vom 29. März d. J. die Genuß⸗ rechte gem. § 43 Ziff. 3 A.⸗G. durch Zahlung des Nennbetrags ab. Als Ausgabetag ist der 3. März 1920 rechtskräftig festgestellt (Meßzahl PM 100 = GM 4,87), somit Aufwertungsbetrag (15 %) für PNR 1000 = RM 7,30. Ausgezahlt werden für PM 1000 a) für den Altbesitz einschließlich Ab⸗ lösung der Genußrechte und an⸗ gefallenen Zinsansprüche RM 15 = ca. 30 % Aufwertung; b) für den Neubesitz einschließlich Ab⸗ lösung der angefallenen Zinsansprüche RM 10 = ca. 20 % Aufwertung. Die Auszahlung erfolgt schon von jetzt ab gegen Rückgabe der Teilschuldverschrei⸗ bungen nebst Zins⸗ und Erneuerungs⸗ scheinen in Stuttgart bei der Württem⸗ bergischen Vereinsbank Filiale E1. Seer in Kuchen bei der Gesellschaftskasse. Kuchen, den 12. Mai 1988 8 Süddentsche Baumwolle⸗Industrie.

(rS61- Beschluß

urch Beschluß der Spruchstelle beim Oberlandesgericht zu Celle -.ö. 3. Mai d. J. ist der Ablöfungsbetrag unserer 5 % igen Anleihen aus den Jahren 1910 und 1914 bei Rückzahlung zum 1. Juni 1926 auf 128,25 Reichsmark einschließlich Zinsen für je nom. 1000 Teilschuld⸗

Wir kündigen hiermit unsere sämtlichen

von 1920

zu 1000 und 400 zu 500 ℳ, mit dem Ausgabetage vom 12. Oktober 1910, so⸗ weit sich die Anleihen noch im Umlauf befinden, unter Einhaltung einer drei⸗ monatigen Kündigungsfrist zu gestatten sowie den Barwert des Ablösungsbetrags für die Rückzahlungszeit vom 1. Juli 1926 zu bestimmen, 2. gemäß § 43 Ziff. 2 des Aufw.⸗G. zu entscheiden, daß die Bar⸗ abfindung, welche die Gesellschaft an Stelle der Genußrechte den Altbesitzern von Teilschuldverschreibungen der letzteren An⸗ leihe in Höhe von 83,60 RM, für 1000 gerechnet, gewähren will, den Wert nicht unterschreitet, den die Genuß⸗ rechte im Zeitpunkt der Gewährung haben. Dresden, den 6. Mai 1926.

Oberlandesgericht als Spruchstelle.

[18964] 8 Kast & Ehinger

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, (Sentigart. Wir kündigen hiermit unsere sämtlichen noch im Umlauf befindlichen 5 % Teil⸗ schuldverschreibungen von 1922 gemäß § 25 Abs. 2 A.⸗G. zur Rückzahlung auf 15. August 1926. Als Ausgabetag ist der 10. Mai 1922 rechtskräftig festgestellt (Meßzahl PM 100 = GM 1,50), somit Aufwertungsbetrag (15 %) für PM 1000 —. 2,25 Hierzu kommen: a) 2 % Aufgerld ,04 b) 2 % Zinsen für 1925. —,04 c) 3 % Zinsen vom 1. 1. 1926 bis 15. 8. 1926 „— ,04 abzügl. Kapitalertragssteuer 8 RM 2,37 ie Einlösung erfolgt schon von jetzt ab gegen Rückgabe der Teilschuldverschrei⸗ ungen nebst Zins⸗ und Erneuerungs⸗

verschreibungen bestimmt. Wir sind entgegenkommend schon jetzt bereit, den Ablösungsbetrag gegen Ein⸗ lieferung der Stücke nebst Zins⸗ und Er⸗ neuerungsscheinen zu zahlen. Die Ein⸗ lösung erfolgt: in Hannover bei dem Bankhaus 3. H. Gumpel, in Hildesheim bei der Hildesheimer Bank, 1 in Berlin bei der Bank wärtigen Handel A.⸗G., bei der Deutschen Bank, 86 S Darmstädter und National⸗ bank, in bee 5 25 bes der . ank und Metallurgischen Gesell⸗ schaft A.⸗G., üst b bei E. Ladenburg, in Mannheim bei der Rheinischen Creditbank und deren Zweignieder⸗ lassungen. 1 Hannover, den 12. Mai 1926. Gewerkschaft Rastenberg. [18960] G. Siegle & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart. Wir kündigen hiermit unsere sämtlichen noch im Umlauf befindlichen 5 % Teilschuldverschreibungen von 1922 gem. § 25 Abs. 2 A.⸗G. zur Rückzahlung auf 15. August 1926. Als Ausgabetag ist der 31. Mai 1922 rechtskräftig festgestellt. Papiermark 1000 Nennbetrag entsprechen hiernach GM 15,10. Somit beläuft sich der Aufwertungsbetrag (15 %) für Papiermark 1000 auf Reichs⸗ 114“ Hierzu kommen: a) 2 % Ansgelb b) 2 % Zinsen für 1925. . c) 3 % Zinsen vom 1. Januar bis 15. August 1926 abzügl. Kapitalertragsteuer —,05 RMN 222. Die Einlösung erfolgt schon von jetzt ab gegen Rückgabe der LTeeilschuldverschrei⸗ ungen nebst Zins⸗ und Erneuerungs⸗ scheinen in Stuttgart bei der Dresdner Bank Filiale Stuttgart sowie 5 bei der Gesellschaftskasse Hasenberg⸗ straße 22. Stuttgart, 10. Mai 1926. G. Siegle & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

für aus⸗

t

Die Gewerkschaft Gottes Segen in

1. gemäß

Anleihen a) der eigenen

st, b) der von ihr übernommenen 4 ½ %igen der vormaligen Gewerkschaft

Oberlandesgericht. Spruchstelle.

bestehend aus 800 Tei

gationen, welche von jetzt ab bis ein⸗ schließlich 15. August 1926 eingereicht 1 werden, zu dem Betrag von RM 5 ein⸗ zulösen. Rückgabe nebst Zins⸗ und Erneuerungsscheinen

[19335]

27. April 1926 eine auf jeden Kux beschlossen, gleichen Teilzahlungen am 15. Juni 1926, G am 15. September 1926 und an einem zu Hagen. noch zu bestimmenden

gemäß fordern

werken auf, die Zubuße zu zahlen und zunächst die erste Subuß

bis zum 15. Juni 1926 ndr Werkskasse in Oelsnitz im Erz⸗ gebirge Nationalbank Filiale Zwickau oder an die Dresdner Bank Filiale Zwickau unter Vorlegung der Kurxscheine abzuführen.] 1. Die Kuxscheine Quittungsvermerk über die Zubu jofort zurückgegeben.

werden, sind mit 6 vH zu verzinsen. folgt die Zahlung auch innerhalb zweier weiterer Monate nicht, Kuxe, auf welche die Zubuße nicht geleistet wurde, mit Ablauf dieser zweiten Frist der Gewerkschaft. bestimmen.

cheinen in Stuttgart bei der Württember⸗ gischen Vereinsbank Filiale der Deutschen Bank, bei der Gesellschaftskasse, Hasen⸗ bergstraße 22. Stuttgart, den 12. Mai 1926. 38 Kast & Ehinger Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

EII“

Ernst Hildebrandt, A denten und Königsberg hat beantragt, ihr die Barablösung der 5 % Teilschuld⸗ verschreibungen vom 5. März 1920 unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündi⸗ gungsfrist zum 1. Oktober 1926

ihre Eintragung im

beantragen. Gewerkschaft Deuts Dr. Wolf.

Verlust von abteilung 2.

[19024] Bekanutmachung Hiermit kündigen

mark zwecks Ablösung des betrags zum 1. Oktober 1926 Die gemäß

angerufene zuständige

C. Loren G. Wolf.

Die Holz⸗

statten

und den Barwert

[18963] Erwin Behr, Möbelfabrik, Wendlingen, Württbg.

noch im Umlauf befindlichen 5 % Teil⸗ schuldverschreibungen von 1 1922 gemäß § 25 Abs. 2 A.⸗G. zur Rückzahlung auf 15. August 1926. Als Ausgabetag ist der 10. Mai 1922 rechtskräftig festgestellt (Meßzahl PM 100 ; = GM 1,49), somit Aufwertungsbetra (15 %) für PM 1000 = RM 22⁸ Hierzu kommen

a) 2 % Aufgeld ⸗= —, 4 b) 2 % Finsen für 1925 = ,04 c) 3 % Zinsen vom 1. 1.

1926 bis 15. 8. 1926 =— ,04 RM 2,35 Ich bin jedoch bereit, diejenigen Obli⸗

= 8 2,2

wertungsbetrages und der zu Zinsen als Ablöfungsbetrag zu

Königsberg, den 6. Mat

Aktieng

um 1. Oktober 1926. Die gemäß Artikel 37

führungsverordnung zum Aufwertungsgesetz angerufene zuständige Kammergerichts wird den Barwert des nücegt hcsennoc⸗ einschließlich Zinsen estsetzen. werden wir zu gegebener Zeit veröffent⸗ lichen.

Berlin, den 12. Mai 1926. Humboldtmühle Aktiengesellschaf..

Den festgesetzten

Oberlandesgericht, Spruchstelle. Ich kündige hiermit meine sämtlichen [189981 Humboldtmühle Hiermit kündigen wir unsere 5 % Teil⸗ schuldverschreibungen vom Jahre 1922 im Gesamtbetrage von 4 000 000 Papiermark zwecks Ablösung des Aufwertungsbetrages

Spruchstelle

buße leisten wollen, werden aufgefordert, Eintra Gewerkenbuch vor der Fälligkeit der ersten Teilzahlung zu

18 .Ihss im Erzgebirge, den 10. Mai

chland.

—Z——,

5. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien, Aktien⸗ gefellschaften und Deutsche

Kolonialgesellschaften.

Die Bekanntmachungen über den 1— Wertpapieren befin⸗ den sich ausschließlich in Unter⸗

der

C. Lorenz Aktiengesellschaft.

wir unsere 4 ½ % Teilschuldverschreibungen vom Jahre 1920 im Gesamtbetrage von 6 000 000 Papier⸗ Aufwertungs⸗

8 Artikel 37 der Durch⸗ zum Aufwertungsgesetz Spruchstelle des Kammergerichts wird den Barwert des Aufwertungsbetrags einschließlich Zinsen festsetzen. Den festgesetzten Barwert werden wir zu gegebener Zeit veröffentlichen. Eine Gesamtkündigung ist bis jetzt nicht

Berlin, den 12. Mai 1926. Aktiengesellschaft. R. Willner.

und Bau⸗Industrie

zu ge⸗ des Auf⸗ zahlenden

bestimmen.

1926.

esellschaft.

der Durch⸗ des

Barwert

Die Auszahlung erfolgt gegen der Teilschuldverschreibungen

in Stuttgart bei der Württem⸗ bergischen Vereinsbank Filiale der Deutschen Bank,

kasse. 1“ den 12. Mai 1926. rwin Behr. Die

Gewerkenversammlung hat am

die in drei späteren Tage ge⸗

.Unseren Satzungen wir hiermit die einge⸗

ahlt werden soll.

Stadtverordneten Win Dr. Elbers, Thiebes, Dervenich, v. Papen, Zubuße von 150 Leeser, Loesenbeck, Waschinski,

18557]

der

gewählt

uncke und Kaufmann

ackenberg und Niermann

Hagen, den 30. April 1926

Der Vorfitzende des Aufsichtsrats: Cuno, Oberbürgermeister.

In der am 9. April 1926 im Rathaus zu Hagen stattgefundenen 20. ordentlichen Generalversammlung Theater⸗Aktiengefellschaft sind zu Auf⸗ sichtsratsmitgliedern Füchgacterelheger, Dr. r 1 8 abrikbesitzer Wilhelm Funcke, Fabrika in Wendlingen bei der Gesellschafts⸗ Hernicch Junius, Pelmn Zen ö Fabrikdirektor Karl Roderbourg, Bank⸗ direktor Heinrich Osthaus Fabril enst Bechem, die ckhaus, Dr. Caspari,

berbürgermeister Willi Cuno, sämtlich

Hagener

worden: Butz,

Kant Paul

alter,

sowie der

ragenen und noch einzutragenden Ge⸗

lung von 50 entweder an

oder an die Darmstädter und

einem w hlung Zubußen, die inner⸗ alb der gesetzten Frist nicht bezahlt Er⸗

werden mit

so verfallen die

Besitzer von Kuxen, die nicht im Ge⸗

Ischuldverschreibungen w

unter Einhaltung

wertungsgesetz zu

[19088] 7 Gußstahl⸗Werk Witten Aktiengesellschaft

Gemäß Artikel 37 der Dur

verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 kündigen wir hiermit unsere 5 % Anleihe vom Jahre 1922 zum Gleichzeitig geben ir bekannt, daß wir die Spruchstelle beim Kammergericht mit dem Antrage angerufen haben, uns die Barablöfung der Anleihe einer dreimonatlichen Kündigungsfrist bis zum 1. September 1926 zu gestatten und den Barwert des Aufwertungsbetrages und der nach Art. 38 der Durchführungsverordnung zum Auf⸗ zahlenden Zinsen zu

September 1926.

Witten, den 10. Mai 1926.

erkenbuch eingetragen sind und die Zu⸗

Der Vorstand.

2

chführungs⸗

[19296) Bekanntmachung.

Die Hirsch Kupfer⸗ und Messing werke A. G. in Berlin haben die unt zeichnete Spruchstelle mit dem Antragg angerufen, ihnen die Barablösung ihrer nachgenannten Anleihen, nämlich

a) ihrer 4 ½ % igen Teilschuldverschrei⸗

bungen vom Juli 1911, b) ihrer 4 ½ % igen Teilschuldverschrei⸗ 19 vom Februar 1920 (Ausgabe

c) ihrer 5 % igen Teilschuldverschrei⸗ bungen vom Februar 1921 unter Einhaltung einer 3 monatigen Kün⸗ digungsfrist zu gestatten. Die Kündigung zum 1. Juli 1926 ist erfolgt.

Ferner hat die Gesellschaft beantragt, festzustellen, daß eine Barablösung der auf die Altbesitzer der genannten Anleihen entfallenden Genußrechte bei Auszahlung von 60 % am 1. Juli 1926 den Zeitwer der Genußrechte nicht unterschreitet. Dieses wird gemäß Art. 56 der Durchf.⸗ Vo. vom 29. November 1925 bekannt gemacht.

Berlin, den 8. Mai 1926.

Der Vorsitzende der Spruchstelle ddes Kammergerichts. 8 [18999]

Die gemäß Art. 37 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz von uns angerufene Spruchstelle zu München hat uns die Barablöfung unferer 5 % igen Teilschuldverschreibungen von 1921 m

dreimonatiger Kündigungsfrist zum 1. August 1926 gestattet und als Ablösungsbetra

für je 1000 nominal einse leilg Zinsen vom 1. Januar bis 1. August 192

den Betrag von RM 9 festgesetzt.

Demzufolge kündigen wir 812 oben⸗ ezeichneten Teilschuldverschreibungen zur 1. August 1926 und geben bekannt, da ihre Einlösung mit RM 9 für je 1000 P. ab 2. August 1926 stattfindet in

8 Berlin: bei der Deutschen Bank, bei der Bank für Handel und Industrie, bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft München: bei der Bayerischen Handelsbank, bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und

Wechselbank, bei der Bayerischen Vereinsbank, bei dem Bankhaus Merck, Finck & C. Berlin, den 10. Mat 1926

Bagyerische Stickftoff⸗Werke Aktien⸗Gesellschaft.

[195251]

Einladung zur ordentlichen General⸗ versammlung der Kurhaus Grems⸗ mühlen A. G. i. Liquid. am 3. Jun 1926, 12 Uhr mittags, im Sitzungs⸗ saale der Deutschen Kredit⸗ und Handels⸗ gesellschaft A. G., Berlin NW. 7, Friedrich⸗ straße 100.

8 Tagesordnung:

1. Vorlegung und Genehmigung der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung per 31. Dezember 1925.

2. Entlastung des Liquidators und Auf⸗

sichtsrats.

Zwecks Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind die Aktien ohne Divi⸗ dendenscheine nebst doppeltem Nummern⸗ verzeichnis spätestens 3 Tage vor der Ge⸗ neralversammlung der Deutschen Kredit⸗ und Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft einzureichen.

Berlin, den 12. Mai 1926.

Der Liquidator: Robert Pfützner.

[17366] 2 „Apag“ Avpollo⸗Plantectorwerk A.⸗G., Gößnitz j. Thür.

Generalversammlung Montag, den 28. Juni 1926, nachmittags 12,30 Uhr, in Altenburg im Sitzungs⸗ zimmer der Thüringischen Staatsbank.

Tagesordnung:

I. Vorlage der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1925 sowie des Berichts des Vorstands und Aufsichtsrats hierzu; Beschluß⸗ fassung über die Genehmigung der Bilanz und die Verwendung des Reingewinns.

II. Entlastung des Vorstands.

III. Aufsichtsratswahlen.

Aktionäre, die der Versammlung bei⸗ wohnen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihre Aktien oder die Be⸗ scheinigung über die Hinterlegung der

Aufsichtsrats und

Aktien bei einem Notar spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung entweder bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Leipzig oder Gößnitz i. Thür. oder bei einer der Niederlassungen der Commerz⸗ und Privat⸗Bank gesellschaft in Chemnitz, Dresden, Leipzig (Tröndlinring 3) oder Gesellschaftskasse in Gößnitz i. Thür. bis nach der Generalversammlung hinterlegen und die Hinterlegungsscheine dem proto⸗ kollierenden Notar vorzeigen.

ktien⸗

Meerane oder der

1.“ 8 1