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„ 2 b 18 8 *
deutschen Holzmarkt, insbesondere im östlichen Randgebiet“.
allein bestimmt die Höhe des Ein⸗ möglich, bei der Einnahmenseite mehr Es wäre weiterhin mög⸗
herauszuwirtschaften. Diese schlags. Es ist also kaum durch größeren Einschlag herauszubringen. lich, wenn die Holzpreise erhöht würden. Wie liegt es aber hier⸗ mit? Entscheidend ist die Wirtschaftslage. Diese ist so, daß der Baumarkt noch völlig daniederliegt. Er nimmt aber nicht weniger als 60 vH des gesamten Holzes auf. Auch die Zechen sind in ihrer Arbeit so zurückgegangen, daß eine Anzahl stillgelegt worden ist. Es hat also auch der Absatz von dieser Seite abgenommen. Alles das führt dahin, daß die Preise nicht den Verhältnissen entsprechend gestiegen sind. Wir haben für beste Hölzer gegenüber 1913 nur eine Steigerung von ungefähr 40 bis 50 vH, bei mittleren Hölzern kaum 20 vH, und geringe Hölzer stehen überhaupt nur in der Höhe des Friedenspreises. Aber gerade die geringen Hölzer drücken gegen⸗ wärtig außerordentlich auf den Markt, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil das Eulenfraßholz in der Qualität doch nicht so ist, wie man angenommen hat. Wir haben im letzten Jahre bekanntlich im ganzen 11 Millionen Festmeter eingeschlagen, wovon nicht weniger als 4,6 Millionen Festmeter Eulenfraßholz waren. Wir müssen in diesem Jahre noch mit einer Aufbereitung von wenigstens 1,2 Mil⸗ lionen Festmeter Eulenfraßholz rechnen. In den Haushalt ist der Festmeter mit 18 ℳ eingestellt; aber es ist niemand hier in diesem hohen Hause, der glaubt, daß dieser Durchschnittssatz erreicht wird. Im Jahre 1913 betrug der Durchschnittssatz 13 ℳ. Selbst der Satz von 18 ℳ würde nur eine Steigerung von 40 vH ergeben, so daß also von der Preisseite her die Senkung der Ausgaben nicht zu erreichen ist.
Nun kommt aber noch ein anderes Moment in Betracht, auf das sowohl gestern wie heute hingewiesen wurde, und das ist die Holzeinfuhr aus Polen. Auch die Einfuhr aus Polen drückt auf unsere Holzpreise. (Sehr richtig! rechts.) Im Jahre 1925 war allerdings die Holzeinfuhr im ganzen nicht wesentlich höher als im Fahre 1913; aber der Bedarf war geringer. Da nun der Bedarf ein geringerer, die Einfuhr ungefähr dieselbe, auch der Holz⸗ einschlag derselbe war, geht daraus ohne weiteres bervor, daß die Holzpreise kaum genügend sein konnten. In diesem Jahre tritt indessen die Einfuhr aus Polen mehr hervor. Diese Einfuhr wird noch durch die schlechte polnische Währung begünstigt. Wir haben in den ersten zwei Monaten, also im Januar und Februar, an Grubenholz aus Polen so viel eingeführt wie im Januar bis April, also im ersten Vierteljahr des vorigen Jahres im ganzen. (Hört, hört! rechts.) Damn haben wir an Eisenbahnschwellen aus Weichholz aus Polen in drei Monaten 516 000 Doppel⸗ zentner eingeführt, in derselben Zeit des Vorjahres dagegen nur 326 000 Doppelzentner im ganzen. Hieraus geht hervor, daß die Einfuhr aus Polen einen wesentlichen Anteil an der Gesamtlage unseres Holzmarktes hat. (Sehr richtig! rechts.)
Dazu kommt aber noch eins, und das ist die Einfuhr der Papierholzmasse, die gestern auch schon ein Redner er⸗ wähnte. Während im ersten Vierteljahr des vorigen Jahres die Einfuhr aus Polen bei einer Gesamteinfuhr von 3,9 Millionen Doppelzentnern nur eine Million Doppelzentner betrug, machte sie jetzt von drei Millionen im ganzen ungefähr 1,8 Millionen Doppelzentner aus. (Hört, hört! rechts.) Es unterliegt also keinem Zweifel, daß die Einfuhr aus Polen in Rundholz, Eisenbahn⸗ schwellen und Holzmasse gegenüber dem Vorjahr wesentlich ge⸗ stiegen ist.
Nun ist interessant, wie sich dagegen die Einfuhr von Schnittwaren und Faßholz bewegt hat. Als der Zoll⸗ krieg mit Polen ausbrach, wurde ihre Einfuhr aus Polen ver⸗ boten und einzelnen Industrien eine Einfuhr nach Maßgabe be⸗ sonderer Bedürfnisse erlaubt. Dazu trat dann noch die Einfuhr aus Ostoberschlesien. Welches waren die Wirkungen dieser Kampf⸗
maßnahme? Wir hatten bei der Schnittware im zweiten Viertel⸗
jahre 1925 1,4 Millionen Doppelzentner Einfuhr und im dritten Vierteljahr nach Inkrafttreten des Verbotes nur noch 400 000 Doppelzentner. So ist es nachher weiter geblieben. Faßholz hatten wir 129 000 Doppelzentner im zweiten Vierteljahr 1925 und im ersten Vierteljahr dieses Jahres nur 38 000 Doppelzentner. Hieraus geht hervor, daß die Kampfmaßnahme von Erfolg begleitet war. (Sehr richtig! im Zentrum und rechts.)
Jetzt entsteht die Frage: was ist in bezug auf die Einfuhr
von Rundholz, Schwellen und Holzmasse aus Polen zu tun?
Gestern hat mir der Herr Aögeordnete Garnier eine Denkschrift gegeben, auf die schon einer der Herren Abgeordneten, ich glaube, es war Herr Abgeordneter Wende, Bezug genommen hat. Der Titel lautet: „Die Wirkung der polnischen Holzeinfuhr auf den Die Denkschrift kommt zu dem Ergebnis:
Solange noch unverkäufliches Holz im deutschen Walde lagert, muß deshalb die polnische Grenze für Holzimport ge⸗ sperrt werden, darf kein deutsches Geld für diesen Zweck nach Polen fließen.
Sie fragen mit Recht, welche Stellung ich zu dieser Sache ein⸗ nehme. Eins ist zweifellos: wir haben im Osten soviel Holz lagern, daß die Sägewerke beschäftigt werden können und der Baumarkt befriedigt werden kann. Auch der Holzhandel hat erklärt, daß ein zeitweiliges Verbot der Einfuhr aus Polen ihn nicht stören würde.
Gegenwärtig sind nun die Verhandlungen mit Polen wegen Ab⸗
schluß eines Handelsvertrages im Gange. Sollten wir zu keinem Vertrag mit Polen gelangen, dann bin ich der Meinung, es sollte Deutschland als Kampfmaßnahme gegen Polen die Einfuhr von Rundholz, Schwellen und Papiermasse verbieten. (Sehr richtig! im Zentrum und rechts.) Ich meine aber, das Verbot soll nur eine Kampfmaßnahme sein. Polen soll erkennen, daß wir, wenn es uns eben nicht Konzessionen auf anderen Gebieten macht, wenn wir nicht zu einem Handelsvertrag kommen, auch unsere Inter⸗ essen Polen gegenüber wahrnehmen müssen. (Sehr richtig! im Zentrum und rechts.) Ich glaube, aus meinen Ausführungen geht hervor, daß die Verwirklichung des Antrages Drucksache Nr. 2662 kaum möglich sein wird. Gegenwärtig dürfte es überhaupt un⸗ möglich sein.
Mit diesem Antrage steht dann der Antrag Drucksache Nr. 2679, betreffend die Bildung eines besonderen Ausschnsses, im Zusammenhang. Einer der Herren Abgeord⸗
neten hat gestern ausgeführt, jetzt hätte ich wegen meines Wider⸗
standes, den ich der Einberufung eines gemischten Ausschusses ent⸗ gegengesetzt hätte, die Folgen zu tragen, indem ein besonderer Aus⸗ gebildet
“
werde, zu dessen Verhandlungen die Beamten des
Ministeriums erscheinen müßten. Das Vorgehen entspricht nur meinem Wunsch. Ich bin verpflichtet, dem hohen Hause und den von ihm eingesetzten Ausschüssen jede Auskunft zu erteilen. Was in dem Antrage beabsichtigt ist, ist also nichts Besonderes, und ich bin daher auch mit der Bildung dieses Ausschusses einverstanden.
Nun möchte ich aber doch zeigen, daß ich gegenüber den Auf⸗ gaben, die diesem Ausschuß gestellt werden, nicht mit leeren Händen dastehe. Dort wird verlangt, daß der Ausschuß über die wirtschaft⸗ lichen Verhältnisse der Beamten und der Waldarbeiter der Forst⸗ verwaltung, ferner über die Organisation der Forstverwaltung, insbesondere die Zusammenlegung von Regierungsforstabteilungen und Oberförstereien, zu beraten habe. Zunächst werden also die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beamten zur Beratung gestellt. Was die Beamten auf diesem Gebiet wünschen, ist mir selbstverständlich wohl bekannt und wird von mir auch so⸗ weit als möglich schon vertreten. Die Oberforstmeister verlangen, daß sie sämtlich in Gruppe XIII kommen. Meine Be⸗ mühungen bei dem Herrn Finanzminister haben erreicht, daß gleiche Behandlung mit den Regierungsdirektoren zugesagt worden ist, das heißt, wenn die Regierungsdirektoren in XIII kommen, dann kommen auch die Oberforstmeister dahin.
Bezüglich der Oberförster wird allgemein die Sechstelung verlangt. Sie ist aber nicht möglich, weil dann unter Umständen Oberförster dasselbe Gehalt bekämen wie Oberforstmeister. Anderer⸗ seits ist zu beachten, daß Forsträte ohne weiteres in Gruppe XI als technische Räte anfangen. Es ist daher, wie aus dem Etat hervor⸗ geht, dieser Verschiedenheit dadurch Rechnung zu tragen, daß in Gruppe XII 80 und in Gruppe XI 283 Stellen eingestellt sind. Im ersteren Fall sind 48 Forsträte und im zweiten 22 darunter. & ist also nicht möglich, jener Forderung überhaupt Rechnung zu tragen.
Wiederholt ist gestern und heute die Frage der Regelung der Bezüge der Revierförster und Förster behandelt worden. Die Revierförster wünschen, sämtlich nach Gruppe VIII zu kommen. Das Reichsschiedsgericht hat bereits festgestellt, daß nur ¾G nach Gruppe VIII kommen kann. Die Förster wünschen Gruppe VII mit Aufrückung nach Gruppe VIII. Der vorliegende Antrag Nr. 2680 liegt in der Richtung, die ich selbst verfolge, und ich darf Ihnen mitteilen, daß wegen der Vermehrung der Aufrückungs⸗ stellen der Förster zurzeit mit dem Finanzministerium Verhand⸗ lungen stattfinden, die voraussichtlich zur Umwandlung von 170 Försterstellen der Gruppe VI im solche der Gruppe VII führen werden. Auch wird es voraussichtlich möglich sein, den ursprüng⸗ lichen Etatsansatz bei den Revierförsterstellen, nämlich sämtliche 75 Stellen in Gruppe VIII und 130 Stellen in Gruppe VII, wieder⸗ herzustellen. Dadurch werden 6 Aufrückungsstellen für Revier⸗ förster neu geschaffen.
Es ist hier aber wiederholt ausgeführt worden, daß die Revier⸗ förster und Förster gegenüber 1913 doch schlechter gestellt seien.
Ich habe diese Meinung im Ausschuß widerlegt und muß hier
darauf zurückkommen. Die Förster hatten 1914 ein Mindestgehalt von 1500 ℳ, und das beträgt jetzt 2370 M. Sie hatten ein Höchst⸗ gehalt von 2600 ℳ, und das beträgt jetzt 3576 ℳ, wenn ich die sozialen Zulagen, eine Frau und 2 Kinder unter 6 Jahren hinzu⸗ rechne. Die Revierförster hatten ein Mindestgehalt von 1960 ℳ, und sie haben jetzt ein solches von 2886 ℳ. Sie hatten ein Höchst⸗ gehalt von 3050 ℳ und haben jetzt ein solches von 3960 ℳ. die nicht zutreffend.
Es ist dann weiter ausgeführt, die Forstbetriebsbeamten hätten im Jahre 1913 einen Dienstaufwandsbetrag und sonstige Nebeneinnahmen gehabt, die nicht berechtigt seien. Selbst wenn ich die Berücksichtigung dieser Beträge zulassen würde, dann liegt es noch immer so, daß die Förster mit sozialen Zulagen im Mindest⸗ satz um 36,6 vH und im Höchstsatz um 26,4 vH gestiegen sind. Die Revierförster sind um 32,3 vH im Mindestsatz und um 25,2 vH im Höchstsatz gestiegen. Auch die hier in Frage stehenden Ausführungen sind gleichfalls unzutreffend.
Aber es wird doch interessieren, wie es mit den höheren Beamten ist. Die Oberförster sind gestiegen von 2800 ℳ im Mindestgehalt auf 4536 ℳ, im Höchstgehalt nur von 7000 auf 7074 ℳ, und die Regierungs⸗ und Forsträte sind gestiegen im Mindestgehalt von 5074 auf 6054, im Höchstgehalt von 8674 auf 8778. Sie ersehen daraus, daß Oberförster und Regierungs⸗ und Forsträte im Höchstgehalt nur um 1 vH bzw. 2,8 vH gestiegen sind, während Förster und Revierförster um 37,5 bzw. 34,5 vH ge⸗ stiegen sind.
Die Oberforstmeister sind im Mindestgehalt gestiegen von 6274 auf 6780 und sind im Höchstgehalt von 9274 auf 8758 ℳ gesunken.
In diesem Zusammenhang — das ist auch hier im hohen Hause der Fall — spielt das Wirtschafts⸗ und Pachtland eine Rolle. Diese Angelegenheit ist vor wenigen Wochen neu ge⸗ ordnet. Zunächst erhalten die Beamten das Wirtschafts⸗ und Pacht⸗ land zu einem Pachtbetrag, der 100 vom Hundert des Reinertrags beträgt. Es ist festgestellt, daß Oberförster 30 Hektar, Forst⸗ verwalter und Revierförster 20 Hektar, Förster und Forstsekretäre 15 Hektar und Förster und Hilfsförste in nicht planmäßigen Stellen sowie Unterförster 10 Hektar Wirtschaftsland bekommen sollen. Ostpreußen bekommt in allen Fällen 5 Hektar mehr. Es ist weiter bestimmt, daß Pachtland außerdem nicht mehr gewährt wird. Es ist endlich festgestellt, daß der Stelleninhaber das Land selbst be⸗ wirtschaften muß und nicht weiter verpachten darf.
Viel ist dann gesprochen worden vom Stellenunkosten⸗ ersatz. Ich darf mitteilen, daß eine Erhebung schwebt, um einen genauen Einblick in die Verhältnisse zu bekommen. Es ist für jede Oberförster⸗, Revierförster⸗, Förster⸗, Forstsekretär⸗ und Unterförsterstelle zu beantworten: die Entfernung zur nächsten Volksschule, ob eine mittlere oder höhere Knaben⸗ oder Mädchen⸗ schule wochentäglich erreichbar ist, die Entfernung zum nächsten Arzt, zur nächsten Apotheke und endlich, ob die Wirtschaftsbedürf⸗ nisse im nächsten Ort befriedigt werden können. Liegen diese Nach⸗ weisungen von sämtlichen Stellen vor, dann wird geprüft werden, wie der Stellenunkostenersatz gestaltet werden kann.
Sie werden hieraus entnehmen, daß hinsichtlich der Forde⸗ rungen, die in dem Antrag 2679 in bezug auf die Beamten verfolgt werden, es an einer aufmerksamen Beachtung nicht fehlte.
Es heißt weiter, daß über die wirtschaftlichen Ver⸗ hältnisse der Waldarbeiter beraten werden soll. In
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Also, Ausführungen, die nach dieser Richtung gemacht werden, sind
dieser Beziehung hat Herr Graf Stolberg im Hauptausschuß aus⸗ geführt, daß die Waldarbeiter schon jetzt 13 vH höhere Löhne hätten als die freien Arbeiter in den Privatforsten. Es ist von einer anderen Stelle bemängelt, daß in zentraler Ordnung die Höhe der Löhne fest⸗ gesetzt werde. Was das letztere anlangt, dienen wir wirklich dem Arbeiterfrieden, daß dieser Weg eingeschlagen wurde. Er ist von mir noch im September letzten Jahres erneuert und ergänzt worden. Die Durchführung geschieht aber nicht in der Weise, daß von Berlin aus nur ein Tarif festgesetzt ist. Es sind fünf Wirtschaftsgebiete ge⸗ bildet, und in diesen findet noch eine gewisse Abstufung der Löhne statt. Ich bin nicht darüber im Zweifel, daß wir ohne diese zentrale Ordnung nicht bloß keinen Arbeitsfrieden hätten, sondern wahr⸗ scheinlich zum Teil noch höhere Löhne und sicher das größte Durch⸗ einander in den Löhnen. (Sehr wahr!)
Bei dieser Gelegenheit möchte ich davauf hinweisen, daß im letzten Jahre zum ersten Male eine Prämiierung solcher Waldarbeiter stattgefunden hat, die mindestens 25 Jahre im Dienst sind. Dafür sind an Prämien 600 000 Mark ausgeworfen worden. Diese Prämiierung wird fortgesetzt werden. Nachdem aber jetzt die große Zahl alter Waldarbeiter bedacht ist, wird natürlich nicht in jedem Jahre ein so hoher Betrag in Anspruch genommen werden.
In dem Antrage ist ferner angeführt, daß die Organisation der Forstverwaltung und die Zusammenlegung der Regierungsforstabteilungen in Angriff genommen werden solle. In dieser Beziehung haben die meisten Herren Redner zu meiner Denkschrift⸗Stellung genommen, aber nicht in der Weise, wie ich es niedergelegt habe. Denn in der Denkschrift steht nicht, daß die Forstabteilungen unter die Landeskulturämter kommen sollen, sondern es steht ausdrücklich da, daß sie „als kollegiale Behörde“ be⸗ handelt werden sollen, daß also nach der Richtung gar nichts an den gegenwärtigen Zuständen geändert werden soll. (Hört, hört! bei den Deutschen Demokraten.)
Was die Zusammenlegung von Oberförstereien betrifft, so darf ich hier eins feststellen: je kleiner die Oberförsterei, desto größer der Ertrag. Denn es ist klar: wenn der Oberförster sich länger in seinem Walde aufhält, dann wird er ganz anders für alles sorgen können, als wenn er nur in Eile mit dem Automobil durch den Wald fahren kann. Also gerade in bezug auf Wirtschaftlichkeit hat die Zusammenlegung von Oberförstereien auch noch eine andere Seite. Aber ich bin bereit, Vorschläge, die in diesem Ausschuß nach dieser Richtung gemacht werden, wohlwollend zu prüfen.
Dann ist dem Antrage Drucks. Nr. 2665 vorgesehen, daß die landwirtschaftlichen Wechselschulden der Forst⸗ beamten in langfristige Kredite umgewandelt werden sollen. Auch in dieser Richtung habe ich mich bereits be⸗ müht. Die Bamten sollen einen Kredit auf 15 bis 20 Jahre be⸗ kommen, den sie nur mit 4 vH zu verzinsen haben, wobei die ersten drei Jahre keine Zinsen gezahlt zu werden brauchen.
In dem Antrage Drucks. Nr. 2678 ist eine Reform d Stundungs⸗ und Zahlungsbedingungen für Holz⸗ käufe verlangt. Es war mir interessant, als ich die Verhandlungen des Hauptausschusses nachher in aller Ruhe las, zu sehen, daß gerade nach dieser Richtung mehrfach Forderungen erhoben worden sind, aber niemand gesagt hat, wie es besser gemacht werden soll. b ich verstehen; denn ich habe die Empfindung: man kann es gar nicht besser machen, als es jetzt geschieht. Wir folgen nämlich binnen drei Tagen im Zinssatz dem Reichsbankdiskont. Infolgedessen beträgt der Zinssatz jetzt wie beim Reichsbankdiskont erfolgen, 8 vH — für Verzugszinsen werden 12 vH berechnet. Nun ist aber heute das Wesentliche: regulär bezahlen kann selten jemand, alle Zahlungen müssen über die Fälligkeit hinaus gestundet werden, und ich kann Ihnen sagen, daß Stundungen bis zu 6 Monaten die Regel sind; aber in einzelnen Fällen ist wohlwollend so verfahren worden, daß Stundungen bis zu einem Jahre zu denselben Bedin⸗ gungen, wie die Wechsel lauten, gewährt worden sind. Daraus ist zu entnehmen, daß die Staatsforstverwaltung wohl zu schätzen weiß, welche Bedeutung für sie ein lebensfähiger Holzhandel hat. Also wenn es möglich sein sollte, aus dem Hause bessere Bedingungen zu vernehmen, dann wäre ich sehr dankbar. Damit, daß das Staats⸗ ministerium ersucht wird, die Stundungs⸗ und Zahlungsbedingungen „den heutigen schweren Geld⸗ und Kreditverhältnissen anzupassen ist nichts Besonderes geschehen, denn auf diesem Gebiete ist schon alles gemacht worden, was nötig war.
Nun hat der Herr Abgeordnete Wende gestern darauf hin⸗ gewiesen, daß die Kündigung von Arbeitern erfolgt sei, und zwar aus dem Grunde, weil keine Mittel mehr für Kulturen zur Verfügung ständen. Ich muß leider be⸗ kennen, daß der Herr Abgeordnete Wende recht hat. Sie werden sagen: das ist sehr auffallend, daß wenige Wochen, nachdem das neue Etatsjahr begonnen hat, schon die für Kulturen vorgesehenen Millionen verbraucht sind. Sie haben ganz recht, das ist auf⸗ fallend, es hat aber auch seine guten Gründe. Im letzten Jahre war der Winter sehr mild, die Zahl der Erwerbslosen groß, be⸗ sonders ausgedehnt unsere Kahlflächen im Westen, wo die Fran⸗ zosen gehaust haben, und im Osten, wo Eulenfraß herrschte. Da lag es nahe, daß jeder verständige Oberförster versuchte, nun in bezug auf die Aufforstung alles zu tun, was nur möglich war. Das hatte dann natürlich zur Folge, daß die Mittel rascher zu Ende waren, als man angenommen hatte. Ich habe den Herrn Finanzminister bereits gebeten, uns zu Hilfe zu kommen, und er hat 600 000 Mark zur Verfügung gestellt. Aber das reicht natür⸗ lich nicht aus. Es sind für diese Zwecke noch ungefähr zwei Mil⸗ lionen erforderlich.
Wie schlimm unsere Lage auf diesem Gebiete ist, mögen Sie daraus entnehmen, daß uns sogar Mittel fehlen zur Be⸗ kämpfung der Pflanzenkrankheiten. Erst vor wenigen Tagen ist mir berichtet worden, daß in einem Revier die Schütte in großem Maße in jungen Beständen aufgetreten ist. Das Kupfervitriol ist beschafft, aber die weiteren Mittel, um es anwenden zu können, fehlen. Das ist sehr bedauerlich. Ich muß auch gestehen, es ist beinahe unverantwortlich, wenn im letzten Winter Oberförster die Bodenbearbeitung vorgenommen haben, und es nun an Geld fehlt, um die Kultur durchzuführen. Denn wenn dieses bearbeitete Land länger als ein Jahr liegen bleibt, dann kann man wieder von vorn anfangen. Ich wäre also recht dankbar, wenn das hohe Haus mir darin seine Unterstützung leihen würde.
Aber eins ist nicht richtig, was hier auch heute wieder aus⸗
worden
v1I11A“
Das kann
7 vH — wenn Teilzahlungen
Verliner Börse vom 15. Mai
sanzeiger 1926
festgestellte Kurse.
1 Franc, 1 Lira, 1 L6u, 1 Peseta = 0,80 ℳ. 1 österr. Gulden (Gold) = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,35 ℳ. 7 Gld. südd. W. =12,00 ℳ. 1 Gld. holl. W. = 1,70 ℳ. 1 Mark Banco 1,50 ℳ. 1 Schilling österr. W. = 10 000 Kr. 1 skand. Krone = 1,125 ℳ. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 ℳ. lalter Goldrubel = 3,20 ℳ. 1 Peso (Gold) = 4,00 ℳ. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 ℳ. 1 Dollar = 4,20 ℳ. 1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. 1 Shanghai⸗Tael 2,50 ℳ. 1 Dinar = 3,40 ℳ. 1 Yen = 2,10 ℳ. 1 Zloty, 1 Danziger Gulden = 0,80 ℳ.
Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ bagt. daß nur bestimmte Nummern oder Serien der etreffenden Emisston lieferbar sind.
Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen 0 bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet.
Das † hinter einem Wertpapier bedeutet ℳ für 1 Million.
Die den Aktten in der zweiten Spalte beigefügten Biffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten
palte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten Geschäftsjahrs.
☛. Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ 5 sowie für Ausländische Banknoten efinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“
5 Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Borsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont. Berlin 7 (Lombard 8). Danzig 7 (Lombard 89). isterdam 3 ½. Brüssel 7. Helsingfors 7 ½. Italien 7. openhagen 5 ½. London 5. Madrid ö. Oslo 5 ½. ris 6. Prag 6. Schweiz 3 ½. Stockholm 4 ⅛. Wien 7½.
Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung.
Heutiger Kur 15. 5.
95 G 95 G
86 G 98,25 G 100,05 b
Voriger 8
14. 5.
95 0 95eb G
85,5b G 98,2b
100,1b
6⁄ Dt. Wertbest. Anl. 28
10 — 1000 Doll. 4 % do. 10 — 1000 Doll. 2 Ot. Reichssch. „Ki auslosb. (Goldmark)
2 % Bayer. Staatsscha LEE 888 Preuß. Staatssch.
— — 8 S 122* B
— S — 80 82
2 80 —
8g IAn
Bei nachfolgenden Fehent en
fällt die Berechnung der Stü dgünsen fort.
Dt. Wertbest. A. b. 5 D. 8 in ½stoob 100b 0
ess. Dollarschatzanw. 8en Dollarscher kgr A
Dtsch. IV.-V. Reichs⸗ .
Schatzanweis. 1916,
ausl. 23 bis 1. 7.92/41 0,34 b 0,3175 b do. VI-IX. Agio auslat 0,34 b 0,3225 b do. Reichs⸗Schatza. f†24 4 ½ 0,335 G 9,3225 b do. Reichsschatz „K“
EEE † 0,191 b 0,195eb G do. 1924, Ausg. Iu. II 0,137 b 0,15 b G
ℳ für 1 Milliarde † f. Z. Zinsf. 8 — 15 9% Peutsche Reichsank.. . O.
do. —,— —,—
0,38 b
0,36 b 31 .. 0,355 b . do. 8 do. 0,4725 do. Schutzgebiet⸗Anl. 5,4eb G do. Spar⸗Präm.⸗Anl. 0,2225 b 7-15 8¶ PreußSt.⸗Schatz auslosb. ab Okt. 28 f. Pr. Staatssch., f. 1.5.25 do. do. fäll. 31.12. 34 (Hibernta)
do. do. 14 auslosbar 0,35 b Preuß. konsol. Anl... 0,35 b do. do. 9 d. 0,355 b do. do. 0,385 b Anhalt. Staat 1919.. 0,9 G
0,1675b 0,485b
0,16765 b 0,466 b
Baden 10ub0 8 08/09, 11/12, 13,14 9. 1919 o. kv. v. 1875, 78, 79, 80, 92, 94, 1900, 1902, 1904,
1907.... 9 8 1896] Fvwer 1W“ 3 ½ do. Eisenb.⸗Obl. ³ do. Ldsk.⸗Rentensch. konv. neue Stücke: Bremen 1919 unk. 30/4 ½ do. 1920 do. 1922, 1923 bo. 08,09,11,gk. 31.12.23 d. 37-99,05,gk 31.12.23 32 o. 96, 02, gek. 31.12.23
Hambg.Staats⸗Rente o. amort. St.⸗A. 19 A
daß nämlich jährlich nur etwa 1000 Hektar auf⸗
do. do. 1919 Bkleine do. do. 10 000 bis
100 000 ℳ 4. 500 000 ℳ 4 ½
do. do. do. do. St.⸗Anl. 1900 do. 07,08,09 Ser. 1,2, 1911, 1913 rz. 53, 1914 rz. 54
do. 1887, 91,93, 99, 04/32 do. 1886, 97, 1902]2
Hessen 1923 Reihes6 † * Zinsf. 8 — 16 %½ do. 99, 1906,08, 09, 12 do. 1919, R. 16, uk. 24 do 1896, 1903-1905 Lübeck 1923 unk. 28 Meckl. Landesanl. 14 do. Staats⸗Anl. 1919 do. Eb.⸗Schuld 1870 0 kons. 1886 do. 1390, 94, 1901, 05 ldenburg 1909, 12 do. 1919, gek. 1. 1. 32 do. 1903, gek. 1. 1. 24 do. 8 1996 Sachsen St.⸗A. 1919 do. St.⸗Rente.. Füch Markanleihe 23 Vürttemberg S. 6-20
u. 31.—35 do. —
4 4
8
3 3 9 4 4 3 3
2 8
4 4 3 3 4 3
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versch.
1.4.10—
8 Reihe 36 — 42
2„2229292929292—22927258„⸗„
8 21b
Heutiger! Voriger Kurs
Heutiger! Voriger Kurs
Heutiger! Voriger Kurs
Heutiger] Voriger Kurs
4,3 8% Hannov. ausgst.
4,3 ⁄ % Hess.⸗Nass., agst. 4,3 8 do. später ar
1 8 do. später au 8½ auenburger, agst. 4 9 do. später ar 4,3 8% Pomm., ausgest. 4, 4, 4 4,8 Preußische 88 4,3 ½
19 — Rh. u. Westf., agst. 1 do. später aun
do. später aur
4 do. später aur
„3 7e 2¶% Schl.⸗Holst., agst. 4,3 ½b do. später aun
Lipp. Landesbk. 1—9 v. Lipp. Landessp. u. L. do. do. unk. 26 Oldenbg. staatl. Kred. do. do. unk. 31
do. do. Sachs.⸗Altenb. Landb. do. do. 9. u. 10. R. do. Cobg. Landrbk. 1-4 do.⸗Gotha Landkred. do. do. do.⸗Mein. Ldkrd. gek. do. do. konv., gek. Schwarzbg.⸗Rudolst. Landkredit do. do. do.⸗Sondersh. Land⸗
4,3 8 Kur⸗ u. Neum. (Brdburg.), ausgest. b. 31.12.17
3 do. später ausgegeben 3 ½ % Posensche, agst. b. 31.12.17 239% do. später ausgegeben
ausgest. b. 31.12.17
3
3 ½9
28 Sächsische, agst. b. 31.12.17 9
3
z Schlestsche, agst. b. 31.12.17 do. später ausgegeben
02, 03, 05/3¹
kredit, gek. 1. 4. 24 3)
Preußische Rentenbriefe. Gekündigte und ungekündigte Stüücke, verloste und unverloste Stücke. b. 31.12.17/10,1 G 4,3 do. später ausgegeben —.— b. 37.12.17 10,2 G
isgegeben
usgegeben
b. 31.12.17710 G
isgegeben b. 31.12.17
u. West⸗, isgegeben b. 31.12.17 isgegeben usgegeben
b. 31.12.17 isgegeben
Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.
4 ¼ 1.1.7 11.7
10,1 G 10,35 G
9,1b B 6,6 b 10 G 8,6 G
6,8 2259 8,8 b 9,18 8,19b
— — 7
Sächs. Idw. Pf. b. S. 23, 26, 27
do. do. Kreditbr. b. S. 22, 26 — 33 do. do. bis S. 25 Brandenb. Komm. 23 (Giroverb.), gk. 1.7.24 do. do. 19,20, gk. 1.5.24 Deutsche Kom. Kred. 20 do. do. 1922, rz. 28 HannoverscheKomm.⸗ Ankeihe von 1923 do. do. 1922 do. do. 1919 Pommersche Komm.⸗ Anleihe Ser. 1 u. 2
Kur⸗ . Neum. Schuldv
ergisch⸗Märk. Ser. 3 agdebg.⸗Wittenbge. Mecklenburg. Friedr. Franzbahn Pfälzische Eisenbahn, Lugwig Max Nordb. o. 1881 do. 1879,80, 83, 85, 95 do. (nicht konvert.) Wismar⸗Carow
9282
Brandenb.Prov. 08-11 Reihe 13 — 26, 1912 Reihe 27 — 338, 1914 Reihe 34 —-52.H
do. 1899
Casseler Landeskredit
Ser. 22 — 25 Ser. 26 Ser. 27
do. Ser. 28
do. Ser. 29 Unk. 30
Rehe.
kredit, L. A, gek. 1.7.24
do. Provinz, Ser. 9
1920 unk. 6 do. do. Ostpreußtsche Provinz
Pommersche Prov. † do. Ausgabe 16.. † do. Ausg. 14, Ser. 4 be. d0. 19..... do. do. 6—-11. . do. do. 14, Ser. 3 do. A. 1894,1897,1900 do Ausg. 14
do. 1000000 u. 500000 do. kleine Sächsische Provinzial Ausg. 8 do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 5— 7 Schlesw.⸗Holst. Prov.
Ausg. 12 do. do. Ausg. 10 u. 11 do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 8 do. do. 1907— 09 do. do. Ausg. 6 u. 7 do. do. 998, 02, 05, gek. 1. 10. 23 do. Landesklt. Rtbr. do. do. *) Zinsf. 8— 20 %⅛l.
Anklam. Kreis 1901. öu“ Kreis 01 do. o. 1919 Hadersleb. Kreis 10 N Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 1919
Aachen 22 A. 23 u. 24 do. 17, 21 Ausg. 22 Altona 1923 do. 1911, 1914 Aschaffenburg. 1901 Barmen 1907,
rückz. 41/40 do. 1904,05, gek. 1.3.24 Berlin 1923 †
* Zinsf. 8 — 18 %
do. 1919 unk. 30
1922 Ausg. 1 1922 Ausg. 2 1386
8 Groß do. do. Berl. Stadtsynode 99,
Verb. 1919
bis S. 25 82
Deutsche Provinzi
Oberhessische Provinz 1913, 1914 4
Ausg. 112.. 4
3 „8½ Rheinprovinz 22, 8 6 6 †
4 do. 1920 unk. 31/4 1
1890 1898 3879 1904, S. 173 9
1920/4
1908, 12, gek. 1. 7.24/4 do. do. 1899,1904,05 3 ½
5 4
*] 1.4.10
srI1v.7 *) Zinsf. 7—15 ¼ † Zinsf. 5 — 15 ¼. Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen.
3 ½] 1.1.7
3 ½
3 ½ 3 ½
3
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7 7 4 4
4½ 4 4
18 1
22
3 4
Kreisanleihen.
4] 1.4.10 4 1.
4 4 4 4 4 ½
Deutsche Stadtanleihen.
8] 1.6.12 4 1.5.11 9 1.1.7
4 versch. 4 1.6.12
3 ¼ versch. [11
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1G 0,7 G
13G 0,68 G
Pirmasens 99, 30.4.24
[Quedlinburg 1903 N
Bonn 1914 N, 1919 Breslau 06 N, 1909
Charlottenburg 08, 12
II. Abt. 19 do. 1902, gek. 2. 1.24 Coblenz 1919 do. 1920 Coburg 1902 Cottbus 1909 N 1913 Darmstadbt. 1920 do. 1913, 1919, 20 Dessau 1896, gk. 1. 7.23 Deutsch⸗Eylau ü1907
Dresdener Grund⸗ rentenpfandbriefe, Ser. 1, 2, 5, 7 — 10
do. Grundrentenbr. Serie 1—3
do. 1899, 07, 09 do. 1913 do. do. Düren H 1899, J 1901
Düsseldorf 1900, 08, 11
gek. 1. 5.24 do. 1900, gek. 1.5.24 Elbing 03, 09, gk. 1.2.24 do. 1913, gek. 1. 7.24
Emden08 H,]J, gk1. 5.24 Erfurt 18938, 01 N, 08, 1910,/14, gek. 1.10.23 do. 1893 N, 1901 N, gek. 1. 10. 23 Eschwege. 1911 Essen 1922 do. 16. Ag. 19 (ag. 20) Flensburg. 1912 N, gek. 2. 1. 24 Frankfurt a. M. 23 do. 1910, 11, gek. do. 1913 do. 19 (1.—3. nng⸗ 1920 (1. Ausg.), gek. bo. 1899, gek.
Frankfurt a. H. 1914 ukv. 1925 do. 1919 1. u. 2. Ausg.
reiburg t. Br. 1919 Fürth i. ö. 1923 do. 1920 ukv. 1925
0
do.
Fedeaeeer he N ießen 1907,09, 12, 14 do. 1905
Gotha 1923
Hagen 1919 N..
Halle 1900, 05, 10 do. 1919 do. do. 1900 Heidelbg. 07,gk. 1.11.23 do. 1903, gek. 1. 10. 23
eilbronn 1897 N erford 1910, rückz. 39
Köln. 1928 unk. 33 †
do. 1912 Abt. 3
do. 1919 unk. 29 do. 1920 unk. 30
do. 1922 Konstanz 02, gek. 1.9. 29 Krefeld 1901, 1909 do. 06,07, gek. 30. 6.24 do. 1913, gek. 30. 6.24 do. 88,01,03, gk. 30.6.24 Langensalza ͤ1903 8 e 1913 Ludwigshafen 1906 do. 1890, 94, 1900, 02 Magdeburg 1913, 1.— 4. Abt. ukv. 31 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1 Mainz 1922 Lit. C do. 1922 Lit. B do. 1919 Lit. U, V unk. 29 do. 20 Lit. W unk. 30 Mannheim 1922² do. 1914, gek. 1. 1.24 do. 1901, 1906, 1907 1908, 12, gek. 1. 1.24 do. I gk. 1.9.24 do. 19 II. A., gk. 1.2.25 do. 1920, gek. 1.11.25
bo. 1897,98, gk. 1.1.24
Merseburg 1901 Mühlhausen i. Thür. 1919 VI
Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11 Und 13
unk. 31, 35
do. 1914 do. 1919 unk. 30 München 1921 do. 1919 M.⸗Gladbach 1911 N unk. 36
Münster 08, gk. 1.10.23 do. 1897, gek. 1.10.23 Nordhausen 1908 Nürnberg 1914 do. 1920 unk. 380 do. 1903 Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02 N, gk. 31.1.24 Pforzheim 01, 07, 10, 1912, 1920
do. 95, 05, gek. 1.11.23
Plauen 03, gek. 30.6.24 do. 1903 Potsdam 19 W, gk. 1.7.24
Regensburg 1908, 09 do. 1897 N, 1901 bis 8 1903, 1905 o.
1889 Remscheid 00, gk. 2.1.23. Rheydt 1899 Ser. 4 do. 1913 N do. 1891
do. 81,84,03, gk. 1.7.24
Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897,
gek. 1. 5.24 Spandau 09 N, 1.10.23 Stendal 01, gek. 1.1.24 do. 1908, gek. 1. 4. 24 do. 1903, gek. 1. 4. 24 Stettin ÖL. 1023 Stolp i. Pomm. †
Trier 14,1. u. 2. A. uk. 25 do. 1919 unk. 30
Weimar 1888,k. 1.1. 24. Wiesbad. 1908 1. Aus⸗ gabe, rückz. 1937
do. 1920 1. Ausg., 21 2. Ag., gek. 1.10.24 do. 18 Ag. 19 I. u. II., gek. 1. 7. 24 Wilmersd. (BlIn.) 1913
do⸗ 1891 8
Dresden 1905 32
do. do. S. 3, 4, 6 N 31 Duisburg 1921 4 ½
1885, 1889 3 ⅞ 1896, 02 N 3⅜
do G 1891 kv.
do. 1903, gek. 1. 2. 24 3 ½
do 1901 N'% Feighene . 18883
19013.
Halberstadt 1912, 194
1892 8,
do. 1888, gek. 1. 1.2418 do. 1904, 1905, gek. 3 8
Rostock 1919, 1920/4 ¼ do. 1895, gek. 1. 7. 24
Stuttgart 19,06, Ag. 19 %
Viersen 1904, gk. 2. 1.24 3 ½
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*) Zinsf. 8—15 ¼.
Deutsche Pfandbriefe.
(Die durch’“ gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) edeee; und ungekündigte Stücke, 8 te und unverloste Stücke.
verlo
*3 ½ % Calenberg. Kred. Ser D, 1
(gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24) —,— 73 ½ %, Kur⸗ u. Neumärk. neue —,—
14, 3 %, 3 % Kur⸗ u. Neumärk. Komm.⸗Obl. m. Deckungsbesch. bi8 91 12 191 1 ö
4, 3 ½ 8 Kur⸗u. Neum.Kom.⸗Böl. —,—
4, 28 3 % landschaftl. Zentral e
m. Nr. 1 — 484 62
ckungsbesch. bis 31.12. 17 2
4, 3 ½¼, 3 landschafti. Zentral. —,—
*4, 3 ½⅛, 3 % Ostpreußische bis
31. 12. 17 ausgegeben NA. 14,99 G 4, 3 ½, 3 ⅛½ -Sre —.,—
4 9% Östpr. landschaftl. Schuldv.
*4, 3 ½, 3 % Pommersche, aus⸗ gestellt bis 31. 12. 17....
4, 8 ½, 3 ⅛ Pommersche.
24, 98 8½, 3 ⅓
Lomm. Neul. für
Kleingrundbesitz, ausgestellt
bis 31. 189. 11 15,8 4, 8 3 8 Pomm. Neul. Kleingrundbestz — — 3 % Sächsische, ausge⸗ stellt bis 31. 12. 11. 11,4 5 4, 3 ½%, 3 ⅛½ Sächsische. 3 landsch. Kreditverh. chles. Altlandschaftl. (ohne Talonnn)n land A, O, D, ausgest. bis 24. 6. 17 4,3 ½, 3 % Schles. landsch. A, C, D *4, 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein Landeskred, ausg. b. 31.12.17 N 4,3 ½, 3 % Schlesw.⸗ e. *4, 3 ½, 3 % Westfälische, aus⸗ gestellt bis 31. 12. 11. 100b 8
„ 8 ½, 3 % Westfälische.. itter Ser. I—II m. Deckung gek. u. Ugk. St. 4, 3 ½, 3 8 Westpr. Ritterschaftl. ek. u. ugk. St.
38 % Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis ek. u. ungk. St. estpr. Neuland⸗ chaftl., gek u. ungek St. —
24, 9 ½,
24 ⅛ eeg.
22
24, 3 ½, 3 2. 1
4, 3 ½, 3 % Westpr. bis 31. 12. 17,
Ser. -—II, gek.
24, 3 ⅛, 31. 9 17, 4489 5 %
für
schaftl.
sbastg.
16 b
3,4b G
*5, 4 ¼, 4, 3 ½ % Berliner alte, is 31. 12. 5, 4 ½, 4, 3 ½ % Berliner alte... Berliner neue, ausgestellt bis 31. 12. 4, 3 ½, 3 % Berliner neue... *4 % Brandenb. Stadtschaftsbriefe ö“
4 ½ do. do. (Nachkriegsstücke)
ausgestellt
*4, 3 ⅛, 3 ½
1917..
1917..
„Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30 — 34
Preuß. Zentralstabt⸗ schafts⸗Pfandbriefe R. 3, 6 — 10, 12, 13
do. do. Reihe 14-16
do. do. R. 1, 4, 11 4 ½
20. do. Reihe 2, 5
estf. Pfandbriefamt f. Bablärndsscke.
1 v.
Augsburg. 7 Guld.⸗g./—
Braunschw. 20 Tlr.⸗L.
Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 3 Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 3 Oldenburg. 40 Tlr.⸗L. 3
p. S p. St 1.3. 1.4.10 1.2.
Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L. — H Kp. St
Ausländische Staatsanleihen. Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen
8 Deutsche Lospapiere.
werden mit Zinsen gehandelt, und zwär.
1 Seit 1. 4. 19. 511. 8. 19. 1, 9. 19 easbe ¹8 1. 3. 20.
1. 18 19. 1. 6. 28. Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststelung
11. 10. 19.
nicht statt.
Bern. Kt.⸗A. 87 kv. Bosn. Esb. 14 do. Invest. 147 do. Land. 98 i. K. do. do. 02 in K. do. do. 95 in K. Bulg. G.⸗Hyp. 92 25er Nr. 241561 bis 246560 do. 5er Nr. 121561 bis 186560 do. 2er Nr. 61551 bis 85650, 1er Nr. 1-20000 DänischeSt.⸗A. 97 Egyptischegar. i. . b. priv. i. Frs. do. 25000,12500 Fr do. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente 11g St.⸗Eisb. riech. 4 ½ Mon. do. 5 % 1881-84 do. 5% Pir.⸗Lar. 90 do. 4 ½ Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S.3,4
in Lire Mexik. Anl. 99 5 %
0 bà ⸗à 008b 28
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do. do. do.
Norw. St. 94 in L
do. Oest aur do. do.
do. do. do. do. do.
do. Papierr. in fl ¹2 Portug. 3. Spez. f. Rumänen 1903 ¹⁴
do. do. do. do. do. do.
1000 Guld. Gd.
5 % abg. 1904 4 ⅛½ 1904 4 % abg.
——
1888 in & .St.⸗Schatz 14 uslosb. i. ℳ n am. Eb.⸗A.“ Goldrente
do. 200 „ Kronenr. 1¹0,5 kv. R. in K. 1u do. in K.” Silb. in fl*
1918 ukv. 24 1889 in ℳ 1890 in ℳ do. m. Talonff. 1891 in ℳ 1894 in ℳ 4
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1.1.7 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.1.7 1.2.8
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do. do. m. Talonff. Z. si. K. 1.1.17
do. do. do. do.
1896 in ℳ 4 1.5. do. m. Talonff. Z. iKl.
1898 in ℳ 4
1 do. m. Talonff. Z. iKl. 11.18 1.4.
konvert. in. ℳ 4 1905 in ℳ 4 1908 in ℳ 4 1910 in ℳ 4
5.11 11.18 5.11
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1 1. 5. 19. 1. 6. 10. 41. 7. 19, ⁵ 15. 10. 19. 11 1, 1, 0 6
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Ziehung“ J.505b G 7,1 G 3,7 b
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schein.
Schwed. St.⸗Anl. 1880 in ℳ 1886 in ℳ 1890 in ℳ do. St.⸗R. 04 i. ℳ do. do. 1906 i. ℳ
do.
Schweiz. Eidg. 12 do. do.
do. Etsenb.⸗R. 99 Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgd. E.⸗A. 1 do. Ser. 2 do. kons. A. 1890 do. uf. 1903, 06 Türken Anl. 1905
do. Zollobl. 11 S. 1 do. 400 Fr.⸗Lose Ung. St.⸗R. 13
do. Goldr. in fl.“ do. St.⸗R. 1910* do. Kron.⸗Rente² do. St⸗R. 97 inK.¹ do. Gold⸗A. f. d.
eiserne T. 4 do. do. 5er u. 1er? do. Grdentl.⸗Ob. ²
Ausländische Bromberg 1895 Bukar. 1888 in ℳ 1895 in ℳ 1898 in ℳ Budapest 14 m. T. do. i. Kr. gk. 1.3.25 Christiania 1903 Colmar(Elsaß) 07 Danzigl
nesen 1901, 07
o. Gothenb. 90 S. A do. 1906 Graudenz 1900*
elsingfors 1900
58“ Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 in ℳ do. 1910-11 in ℳ do. 1886 in ℳ do. 1895 in ℳ AHrotosch. 1900 S. 1 Lissab. 86 S. 1,2**
Mosl. abg. S. 25, 27, 28, 5000 Rbl. do. 1000 -100 „
Mosk. abg. S. 30 bis 93, 5000 Rbl.
Mosk. 1000-100 R. do. S. 34, 35, 38,
89, 5000 Rbl.
do. 1000-100.
Mülhaus. i. E. 06,
07, 13 N, 1914
Posen 1900, 05,08
1894, 1903
Sosta Stadt..
Stockh. (E. 83-84)
1880 1885
1888
1908
1914 ⁶
g. 19 1901
1902
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PgEeEprpürüüüPrüPrüürere gPrüPürer
400 ℳ
in ℳ
in ℳ 1887
Straßb. i. E. 1909 du.Ausg. 1911) 4 0
1918
Tharn 1900,06,09 4
0. 1895 ZürichStadts9 i5. G „i.K. 1. 10.20, **S. 11. K. 1.1.17, S. 2 f. K. 1. 1.
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1.4.10 1.4.10
fr. Zins. 3 ½ 88 3 ½ 1.6.12/ —,— 98
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99u, * 2 *
Sonstige ausländische Anleihen.
IAhränd Bdt. gar. do. Kr.⸗Ver. S. 5 do. do. S Kopenh. Hausbes. Mex. Bew. Anl. 4 ½ gesamtkdb. à101
4 ½ 9% Nrd. Pf. Wib. S.1,2 Norweg. Hyp. 87 Oest. Krd.⸗L. v. 58 E68 m. Pf. 3000 R. 1000-100 R. Posen. Provinzial „92, 95,
1888
do. 78 kündb. in. ℳ do. Hyp. abg. 78 do. Städt.⸗Pf. 82 do. do. 02 u. 04
do.
Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 86, 87 in K. do. do. 1894 inK.
LöE;. i. K.!
r.⸗Pf. i. Kr.
0 S. 5 S. 5
abg.
98, 01
1895 3 Raab⸗Gr. P.⸗A. B Anrechtsch. Schwed. Hyp. 78,
unkv.
1906
Budap. HptstSpars 4
Chil. Hp. h.⸗Pf. 125
Dän. Lmb.⸗O. S. 4
110 o.
do. Inselst.⸗B. gat. do. do. Kr.⸗Ver. S. 9 Finnl. 88 87
do. Bod.⸗ do. do. 3 ⅞ do. do. Reg.⸗Pfbr. 4 do. Spk.⸗Ztr. 1, 2] 4
1.5.11 —,— 15.2,8 94,2 8
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grreers
Pfandbriefe und Schuldverschreib.
deutscher Hypothekenbauken.
Vayerische Handelsbank Pfdbr.) Ser. 2, 16 ½ 9), S. 4—6 (4 9)“ do. Hyp. u. Wechselbk. Pfdbr. verlosb. u. unverlosb. N (3 ½ 9) Berl. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1-4, 7, 8, 13-18, 21-22, kv. S. 5,6, 19,20 u. abgestemp.*10,58 b
do. do. do. do. do. do. do.
Braunschw. ⸗Hannov. Hhp.⸗Bk.
do.
do. Komm.⸗Obl. v. 1923 † Dtsch. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. S. 1, 4-24*1 do. do. do⸗.
Sämtlich ohne Zinsscheinbogen einschl. Erneuerungs⸗ Braunschweig⸗Hannov. Hyp Zentralboden 1903 jedoch ohne Erneuerungsschein. (Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe und Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1916
. S. 3 u. Preuß.
ausgegeben anzusehen.)
do. Ser. 23, 24 do. Ser. 25 do. Ser. 26
Komm.⸗Obl. S. 1, 2* do. Ser. 3 do. Ser. 4 do. Ser. 5
Pfbr. Ser. 2 — 25* do. Ser. 26
Ser. 25
*14,7b G
0,35 b G 0 35b 9
do. Komm.⸗O l. S. 1-3* 9,3 G
do.
do. Ser. 4 Ser. 5
4