1926 / 113 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 May 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Handel und Gewerbe. Berlin, den 17. Mai 1926.

Telegraphische Auszahlung. 17. Mai Geld Brief 1,6844 1,688 4,197 4207 1,970 1,974 2,195 2,205 20,412 20,464 4,195 4,205 0,611 0,616 4,315 4,325 4,315 4,325

Rotterdam 100 Gulden 168,86 169,28 168,79 169,21 Athen 100 Drachm. 5,54 5,56 5,24 5,26

Brüssel u. Ant⸗

werpen 100 Fres. 12,40 12,44 12,68 12,72 Danzig 100 Gulden 80,93 81,13 80,93 81,13 Helsingfors 100 finnl. 10,547 10,587 10,547 10,587 Italien. . 100 Lire 14,83 14,87 14,79 14,83 Jugoslawien. 100 Dinar 7,407 7,427 7,407 7,427 110,21 110,49 110,16 110,44

Topenhagen .. 100 Kr. Lissabon und Oporto 100 Escudo 21,425 21,475 21,425 21,475 Oslo. 7. .. 100 Fr. 90,99 91,21 90,77 90,99 haris 100 Fres. 12,675 12,715 12,655 12,695 Prag . 100 Kr. 12,417 12,457 12,417 12457 Schweiz 100 Fres. 81,10 81,30 81,11 81,31 3,045 3,055 3,045 3,055 60,55 60,71 60,49 60,65

15. Mai Geld Brief 1,688 1,692 4,197 4207 1,968 1,972 2,185 2,195

20,409 20,461 4,1905 4,205 0,609 0,611

Buenos⸗Aires . 1 Pap.⸗Pes. Janada l1 kanad. 8 Japan 1 Yen Konstantinopel 1 türk. 2 London.. 186

New York. 1 §

Rio de Janeiro 1 Milreis Uruguay 1 Goldpeso Amsterdam⸗

Sofia 100 Leva Spanien 100 Peseten Stockholm und

Gothenburg. 100 Kr. 112,31 112,59 112,21 112,49 Wien. . .100 Schilling 59,225 59,365 59,215 59,355 Budapest 100 000 Kr. 5,87 5,89 5,855 5,875

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

17. Mai Geld Brief 20,48 20,58 16,15 16,23

4,235 4255 4231 4251

4,203 4,223 47,21 4,23 4,177 4,197 4,18 420 Argentinische. 1,662 1,682 1,666 1,686 Brasilianische. 0,595 0,615 0,59 0,61 TFanadische.. Englische: gropfe.. 20,362 1 Su. darunter 20,36 Türkilche... 2,165 Belgische.. 12,24 Bulgarische .. 100 Leva Dänische 100 Kr. 109,92 Danziger 100 Gulden 80,77 Finnische 100 finnl. 10,50 Französische. . 100 Fres. 12,66 Holländische.. 100 Gulden 168,48 14,86 7,365

Italienische: 100 Lire 90,92

8

15. Mai .“ Geld Brief Sovereigns..

20 Fres.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 5 Doll. 2 und 1 Doll.

20,462

20,46 2,205

12,30

110,48 81,17 10,56 12,72

20,362 20,36

12,54

109,93 80,70 10,505 12,645

169,32 168,38 169,22

14,94 14,81 14,89 7,405 7,36 77,40 91,38 90,47 90,93

20,462 20,46

12,60

110,47 81,10 10,565 12,705

über 10 Lire Jugoslawische. 100 Dinar Norwegische. 100 Kr. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische. 100 Kr. Schweizer. 100 Fres. Spanische 100 Peseten Tschecho⸗slow. 5000 Kr. . 100 Kr.

100 Lei 1,575 2 112,53 111,87 112,43 81,43 81,01 81,41 60,75] 60,42 60,72

12,46 12,40 12,46 1000 Kr. u. dar. 100 Kr. 12,46 12,52 12,46 12,52 Oesterreichische 100 Schilling- 59,20 59,50 59,244 59,54 Ungarische . . 100 000 Kr. 5,84 5,88 5,842 5,882

1,535

111,97 81,03 60,45

12,40

Die Liquidationskurse per medio Mai stellten sich wie folgt: Allgem. Deutsche Eisenb. 59,00, Deutsch⸗ Austral. Dampf 105,00, Hamburg⸗Amerik. Packetf. 134,00, Hamburg⸗ Südamerikan. Dampf 105,00, Hansa Dampfschiffahrt 133,00, Kosmos Dampfschiffahrt 103,00, Norddeutscher Loyd 130,00, Berliner Handels⸗Ges. 148,00, Commerz⸗ u. Prsvat⸗Bank 105,00, Darmstädter u. Nationalbank 125,00, Deutsche Bank 122,00, Diskonto⸗Kom⸗ mandit 122,00, Dresdner Bank 109,00, Mitteldeutsche Kredit⸗Bk. 109,00, Schultheiß⸗Patzenhofer 173,00, Allgem. Elektrizitätsges. 108,00, Bergmann Elektrizität 100,00, Berl. Masch. Schwartzkopff 74.00, Bochumer Gußstahl 90,00, Buderus Eisenwerke 57,00, Charlotten⸗ hurger Wasser 82,00, Continental Caoutchouc 104,00, Daimler Motoren 60,00, Dessauer Gas 90,00, Deutsch⸗Luxembg. Bergw. 94,00, Deutsche Erdöl 88,00, Deutsche Maschinenfabr. 52,00, Dynamit A. Nobel 77,00, Elektr. Licht u. Kraft 115,00, J. G. Farbenindustrie 156,00, Felten u. Guilleaume 126,00, Gelsenkirchen Bernwerk 97,00, Ges. für elektr. Unternehm. 149,00, Harpener Bergbau 113,00, Hoesch Eisen u. Stahl 96,00, Ilse Bergbau 102,00, C. A. 5. Kahlbaum 111,00, Kaliw. Aschersleben 116 ex, Klöckner Werke 72,00, Köln⸗Neuessen. Bergwerk 98,00, Köln⸗Rottweil 79,00, Linke⸗Hofmann 51,00, Ludw. Loewe 153,00, Mannesmannröhren 89,00, Mansfeld Bergbau 82 ex., National. Automobil 70,00, Oberschl. Eisenb.⸗Bedarf 50,00, Oberschl. Eisen⸗Industrie 51,00, Oberschl. Kokswerke 68,00, Orenstein & Koppel 75,00, Ostwerke 142,00, Shönix Bergbau 75,00, Rheinische Braunkohlen 135,00, Rheinische

tahlwerke 92,00, A. Riebeck⸗Montan 92,00, Rombacher Füen 3,00, Rütgerswerke 75,00, Salzdetfurth Kali 141 er. Schuckert & Co. 95,00, Siemens & Halske 143,00, Leonhard 5 83,00, Westeregeln Alkali 119 ex., Otavi Minen u. Eisenbahn 28,50.

Der Aufsichtsrat der Alexanderwerk A. von der Kahmer Aktiengesellschaft, Remscheid, beschloß, der aͤuf den 11. Juni einzuberufenden Generalversammlung vorzuschlagen, äaus dem nach Abschreibung von 229 484 sich ergebenden Rein⸗ jewinn von 388 570 6 vH für die Aktie zu zahlen. Durch einen 8 der Auflösung der inzwischen endgültig liquidierten Verkaufsstelle Barcelona sich ergebenden größeren Verlust wurde das Jahresergebnis beeinträchtigt. Im neuen Geschäftsjahr war der Auftragseingang zunächst doch ist in den letzten Monaten eine Steigerung des Umsatzes eingetreten.

Die Generalversammlung der Bayerischen Ver⸗ sicherungsbank A. G., vormals Versicherungsanstalten der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München genehmigte die Verteilung von 6 vH. Nach dem Bericht des Vorstands wird in fast allen Versicherungszweigen trotz der dauernden Ver⸗ schlechterung der Wirtschaftslage ein Geschäftszuwachs verzeichnet. Der Schadensverlauf im landwirtschaftlichen und industriellen Feuer⸗ bersicherungsgeschäft, war ungünstig. An Prämien und Gebühren wurden RM 8 783 717 (1924: RM 8 403 339) vereinnahmt.

19 26

Danziger Gulden.)

*

Bei der Bayerischen Lebens⸗ und Unfallver⸗ sicherungsbank, München, wurden im Jahre 1925 Versiche⸗ rungen über 46 127 905 RM Versicherungssumme und 30 847 RM Jahresrente abgeschlossen. Die Prämieneinnahme beträgt in der Lebensversicherung 3 357 717 RM (1924: 1 611 060 RM), in derUnfall⸗ und Haftpflichtversicherung 1 888 666 RM (1924: 1 284 288 NM. Die Dividende beträgt 6 vH.

Wien, 15. Mai. (W. T. B.) Wochenausweis der Oesterreichischen Nationalbank vom 7. Mai (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande vom 30. April). In Tausend Schillingen. Aktiva. Gold, Devisen und Valuten 567 489 (Abn. 5102), Wechsel, Warrants und Effekten 84 658 (Abn. 14 392)) Darlehen gegen Handpfand 231 (Zun. 17), Darlehenschuld des Bundes 183 217 (Abn. 76), Gebäude samt Einrichtung 10 931 (unverändert), andere Aktiva 390 590 (Abn. 1357). Passiva. Aktienkapital (30 Millionen Goldkronen) 43 200 (unverändert), Reservefonds 4552 (unverändert), Banknotenumlauf 787 890 (Abn. 41 789), Giroverbindlichkeit und andere Verpflichtungen 49 406 (Zun. 22 444), sonstige Passiva 353 768 (Abn. 1357). ö11“”“

8

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 15. Mai 1926: Ruhrrevier: Gestellt 25 723 Wagen. Oberschlesisches Revier: Gestellt —. Am 16. Mai Ruhrrevier: Gestellt 3113 Wagen. Oberschlesisches

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des B.“ am 15. Mai auf 131,75 (am 14. Mai auf 131,50 ℳ)

Speisefette. Bericht von Gebr. Gaufe, Berlin vom 15. Mai 1926. Butter: Die Auslandsmärkte erholten sich von dem Rückschlag in der vergangenen Woche, indem, wohl infolge der Beendigung des englischen Streiks, Kopenhagen um 6 Kr. für 100 kg, Malmö um 7 Kr. für 100 kg erhöhte. Der Inlandsmarkt der der Abwärtsbewegung nicht gefolgt war, blieb am 15. d. M. bei lebhafter Haltung unverändert. Die amtliche Preisfestsetzung im Verkehr zwischen Erzeuger und Großhandel Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten war am 15. Mai 1926 Ia Qualität 1,63 ℳ, IIa Qualität 1,45 ℳ, abfallende 1,25 ℳ. Margarine. Etwas lebhaftere Nachfrage. Schmalz. An den amerikanischen Produkten⸗ börsen ist eine leichte Preisabschwächung der Schmalznotierungen ein⸗ getreten. Trotzdem ist die Marktlage gespannt, da die Schweine⸗ preise in Amerika ihre steigende Richtung beibehalten haben. Die E““ ist andauernd mäßig. Speck. Steigend, doch LLII11“ u“ 11“

Nach den Mitteilungen der Pe echer üch sie g⸗ beim

Deutschen 1111“ stellten sich die Schlacht⸗

viehpreise je Zentner Lebendgewicht wie folgt: 8 v Berlin Hamburg

15. Mai 12. u. 14. Mai

Reichsmark 56 58 48 53 41—47 33 39 50 53 46— 49 40 45

Stuttgart 11. Mai

58 62 53 55 49 52 45 48 56 58 52 55 . ) 48—51

Kühe und Färsen

48—5h 38— 4

46—49 46— 49

40— 44 33 39

59 60 48 —52 32 43 47 53 42— 47 32 43 38 44 28 38 19—31 32 36 15 25 14—18 26 —- 30

80 86 68— 77 58 65 57 62 43—53 30 38

76—77 75 76 73 75 71 72 69 71

9 2 -2 9 22 9 9 9 Kälber.

87 90 82 85 72 80

8 0

Schafe 1 Schweine

o USeossegEe See e .

ieeüeeeueeN8

Hamburg, 15. Mai. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Brasil⸗ bank —,—, Commerz⸗ u. Privatbank 104,75, Vereinsbank 91,25, Lübeck⸗Büchen 114,00, Schantungbahn 4 B, Deutsch⸗Austral. 105,75, Hambg.⸗Amerika⸗Packetf. 133,00, Hambg.⸗Südamerika 105,5 B, Nordd. Lloyd 131,00, Verein. Elbschiffahrt 49,50, Calmon Asbest 35,00, E“ Gummi 66,50, Ottensen Eisen 25 B, Alsen Zement 55,50, Anglo Guano 75,00, Merck Guano 60,50, Dynamit Nobel 75,50. Sotenbeavere 142,00, Neu Guinea 502,50, Otavi Minen —,—. Freiverkehr. Sloman Salpeter 90 00 B. RM. füt das Stück.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Manchester, 14. Mai. (W. T. B.) Die Nachfrage füt Gewebe und Garne mwar heute größer. Die Preise stellten sich in Water Twist Bundles auf 16 ½ d für das Pfund und für Printers Cloth auf 31 sh für das Stück.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche ist vom Schlachtviehhofe in München am 14. Mai 1926 amtlich ge⸗ meldet worden.

MNr. 19 des Reichsgefundheitsblatts vom 12. Mai

Meldungen über die gemeingefährlichen Krankheiten im In⸗ und Auslande. Gesetzgebung usw. (Preußen, Sachsen, Hessen, Mecklenburg⸗Schwerin, Oldenburg.) Kokkelskörner. (Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Thüringen, Hamburg, Oldenburg, Bremen, Lippe.) Schweinepestserum. (Bayern.) Wutschutz⸗ behandlung. (Sachsen.) Beschälseuche der Pferde. (Mecklen⸗ burg⸗Schwerin.) Ein⸗ und Durchfuhr von Schlachtvieh usw. (Oesterreich.) Tollwut. Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren. Vieh⸗ und Fleischbeschau. Tierseuchen im Deutschen Reiche, 30. April. Desgl. in den Niederlanden und Aegypten. Ver⸗ mischtes. Sparsame, sachgemäße Krankenbehandlung (Ankündigung). (England.) Vorsichtsmaßregeln ber der ärzlichen Verschreibung von Morphin und Heroin. B. Nichtamtlicher Teil. Abhand⸗ lungen: Lehnert, Das Gesundheitswesen Dänemarks (Schluß). Flaig, Trinkerfürsorge und ⸗heilung. C. Amtlicher Teil II. Wochentabelle über Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle in den deutschen Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern. Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in einigen größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen und Sterbefälle an übertragbaren Krankheiten in deutschen Ländern. Erkrankungen an übertragbaren Krankheiten in außerdeutschen Ländern. Witterung.

Nr. 19 des Reichsarbeitsblatts vom 16. Mai 1926 hat folgenden Inhalt: Amtlicher Teil. II. Arbeitsvertrag, Tarif⸗ und Einigungswesen. Bescheide, Urteile: 56. Verbindlichkeits⸗ erklärung von Schiedssprüchen. IV. Arbeitnehmerschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über das Verbot der Ver⸗ arbeitung von Pulver in der Hausarbeit. Vom 20. April 1926.

reußen. Erlaß des Ministers für Handel und Gewerbe vom 9. April 1926 Nr. I 1638, I G 563, betr. die Einführung von Grubenkontrolleuren. Anhang II: Ausländische Gesetzgebung. Schweiz. Verordnung, betreffend Wveittelgung und Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefäßen. Vom 9. April 1925. An⸗ hang II1I: Bekanntmachungen uͤber Tarifverträge, I. Anträge auf Verbindlicherklärung von Tarifverträgen. II. Eintragung der all⸗ gemeinen Verbindlichkeit tariflicher Vereinbarungen in das Tarif⸗ register. III. Löschungen von Eintragungen über allgemeine Ver⸗ bindlichkeit tariflicher Vereinbarungen in das Tarifregister. Nichkamtlicher Teil. Die Mitarbeit der Gemeinden, der Träger der sozialen Versicherungen und der Gewerkschaften in der Gewerbehygiene. Von Gewerbemedizinaltat Dr. Gerbis, Erfurt. Ein Beitrag zur Unfallverhütung durch das Bild. Von Dr. Hans A. Martens, Berlin. Die private Initiative bei der Verhütung von Arbeitsunfällen in Belgien. (Mitgeteilt von der Association des Industriels de Belgique.) Das Unfallverhütungsbild im Ausland. 3. Belgische und andere Bilder. Von Bertheau, Ober⸗ regierungsbaurat, Reichsarbeitsverwaltung. Der Arbeiterschutz in der amerikanischen Industrie. Von Prof. Dr.⸗Ing. W. Müller, Regierungsbaurat, Berlin. Wie gewinnen wir die landwirtschaft⸗ liche Jugend für die Unfallverhütung? Von W. Halbe, technischem Aufsichtsbeamten der braunschweigischen landwirtschaftlichen Berufs⸗ genossenschaft, Braunschweig. Unfallgefahr in der Landwirtschaft bei Verwendung von Beizmitteln. Von Karl Pauck, Berlin. Mitteilungen. Zeitschriftenschau.

8 8

Nr. 23 des „Ministerial⸗Blatts für die Preußische

Finnere Verwaltung“ herausgegeben im Preußischen Ministerium

Devisen.

Danzig, 15. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse. Noten: Lokonoten 100 Zloty 48,94 G., —,— B., Berlin 100 Reichsmark 123,296 G., 123,604 B. Schecks: London 25,21 G., —,— B. Auszahlungen: Berlin telegraphische Aus⸗ zahlung 123,221 G., 123,529 B.

London, 15. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 160,93, New York 4,86, 75, Deutschland 20,43, Belgien 161,31, Spanien 33,72, Holland 12,09 ¼, Italien 140,25, Schweiz 25,16, Wien 34,46.

Zürich, 15. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse. New Pork 5,17 †½, London 25,16 ⅞, Paris 15,65, Brüssel 15,65, Mailand 17,50, Madrid 74,70, Holland 208,00, Stockholm 138,50, Oslo 111,80, Kopenhagen 136,00, Prag 15,31, Berlin 1,23,10, Wien 72,95, Budapest 0,00,72,20, Belgrad 9,11, Sofia 3,75, Bukarest 1,92 ½, Warschau 35,00, Helsingfors 13,05, Konstantinopel 2,70, Athen 6,39, Buenos Aires 208,00.

Kopenhagen, 15. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18,55, New York 3,82 ¼, Berlin 90,85, Paris 11,80, Antwerpen 11,75, Zürich 74,00, Rom 13,35, Amsterdam 153,75, Stockholm 102,20, Oslo 82,70, Helsingfors 9,64, Prag 11,33, Wien 0,54,00.

Stockholm, 15. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18,17, Berlin 0,89,00, Paris 11,40, Brüssel 11,40, Schweiz. Plätze 72,30, Amsterdam 150,40, Kopendagen 98,10, Oslo 80,90, Washington 3,773 , Helsingfors 9,13, Rom 13,00, Prag 11,15, Wien 0,52,80.

Oslo, 15. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse. London 22,52, siüc 110,50, Paris 14,00 New York 463,00, Amsterdam 186,‚50,

(Alles in

ürich 89,75, Helsingfors 11,70, Antwerpen 14,00, Stockholm 124,25, openhagen 121,50, Rom 15,60, Prag 13,75. Wien 0,65,50.

London, 15. Mai. (W. T. B.) Silber 30,25, Silber auf Lieferung 30 ⁄6.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 15. Mai. M. T. B.) Oesterreichische Kreditanstalt 6,90, Adlerwerke 61,25, Aschaffenburger Zellstoff 88,00, Lothringer Zement —,—, D. Gold⸗ u. Silber⸗Scheideanst. 112,00, Frankf. Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 37,40, Hilpert Maschinen —,—, Phil. Holzmann 69,00, HeFlese ha s⸗Industrie 61,50, Wayß u. Freytag 105,00, Zuckerfabrik Bad. Waghäusel 59,50.

des Innern, vom 12. Mai 1926 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwalt. RdErl. 30. 4. 26, Unfallversich. Kassen⸗v u. Rechnungswesen. RdeErl. 2. 5. 26, Einschränk. der Staats⸗ ausgaben. Kommunalverbände. RdErl. 7. 5. 26, Ver⸗ teilung der Hauszinssteuer auf die Stadt⸗ u. Landkreise. RdErl. 8. 5. 26, Reichssteuerverteilungen. Polizeiverwaltung. RdErl. 1. 5. 26, Prüfung von Lichtspielvorführern. Aufgehobenes Filmverbot. RdErl. 1. 5. 26, Ausweise f. komm. Kriminalbeamte. Beschluß 7. 5. 26, Verstaatlich. d. Pol.⸗Verw. Düsseldorf. RdErl. 6. 5. 26, d. Landjägerei u. Landes⸗ krim.⸗Pol. RdErl. 1. 5. 26, Unterstütz. u. Notstands⸗ beihilfen. RdErl. 6. 5. 26, Pol.⸗Kosten. RdErl. 6. 5. 26, Dusrchschnittsstärke der Schutzpolizei im Jahre 1925. RdErl. 6. 5. 26, Nichtbeamtete Hilfskräfte. RdöErl. 6. 5. 26, Lebensalter d. Schutzpol.⸗Beamten. NdErl. 30. 4. 26, Die von der Preuß. Pol. benutzt. ehem. militär. Liegen⸗ schaften. RdErl. 5. 5. 26, Ausstatt. der Beschlagschmieden. RdErl. 1. 5. 26, Beschulung der Pol.⸗Wachtm. RdErl. 8. 5. 26, Unterricht an Pol.⸗Beruföschulen. Tagesverpflegungssatz im Krankenhaus Hohenkrug. path⸗ und Fremdenpolizei. RdErl. 5. 5. 26, Befreiungsscheine für russische Flüchtlinge. Verkehrswesen. RdErl. 30. 4. 26, Vierte abre Erfahrungs⸗ berichte. RdErl. 30. 4. 26, Abwurf von Druckschriften aus Luft⸗ fahrzeugen. RdErl. 4. 5. 26, Fwischinscheige für Luftfahrer zux Ablegung der Prüfung. Hand 8 Kich kamtlicher Teil. Handbuch über den Preuß. Staat. Neuerscheinungen. Zu beziehen durch alle Posianstalten oder Carl Hesmenne Verlag, Berlin W. 8, Mauerstr. 44. Viertel⸗ jährlich 1,85 RM für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,40 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengerinc) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. 1 OBeerlin, Wilhelmstr. ͤZ3. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

1926 hat folgenden Inhalt: A. Amtlicher Teil I. Fortlaufende

chriftliche 1“

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9, Reichsmarh.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern Fernsprecher: Zentrum 1573.

kosten 0,30 Reichsmark.

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einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,95 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Reichsmarh.

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Nr. 113.

eichsbankgirokonto.

Berlin,

Dienstag, den 18. Mai, abends.

———

—2

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Inhalt des amtlichen Tetles:

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. J Verordnung zur Durchführung eines Volksentscheids. Bekanntmachung über den Ablauf der Gültigkeit von Wohl⸗ fahrtsmarken. Wiederzulassung eines verboten gewesenen Films.

Preußen. Bescheid über die Zulassung eines Zündmittels.

Amtliches.

Deutsches Reich.

„Der Herr Reichspräsident hat nach dem Rücktritt der Reichsregierung den Reichsminister der Justiz Dr. Marx zum Reichskanzler ernannt und ihn gleichzeitig mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Reichsministers der Justiz und des Reichs⸗ ministers für die besetzten Gebiete beauftragt. Die übrigen Reichsminister der letzten Reichsregierung wurden in der neu⸗ gebildeten Regierung in ihren bisherigen Aemtern bestätigt.

Der Eichungsdirektor, Gewerberat Dr. Bode in Hannover ist auf die Dauer von fünf Jahren zum beigeordneten Mitglied der Abteilung I für Maß und Gewicht der Physikalisch⸗Techni⸗ schen Reichsanstalt ernannt worden.

einschließlich des Portos abgegeben.

Der deutsche Konsul in Benguela elncne) hat den Kauf⸗ neghn Ernst Ackermann zum Konsularagenten in Lobito estellt.

Verorduynngg zur Durchführung eines Volksentscheids.

Grund des 8 4 des Gesetzes über den Volksentscheid vom 27. Juni 1921 (RCBl. S. 790) und des 18 der Reichsstimmordnung vom 14. März 1924 (REBl. I 1924 88 8 wird auf Beschluß der Reichsregierung hiermit ver⸗ ordnet:

81 Nachdem der Reichstag in seiner Sitzung vom 6. Mai 1926 den im Volksbegehren verlangten, aus der Anlage ersichtlichen Entwurf eines Gesetzes über Enteignung der Fürstenvermögen abgelehnt hat, wird dieser Gesetzentwurf zum Volksentscheid gestellt. Gegenstand des Volksentscheids 8 die Frage, ob der im Volksbegehren verlangte, vom Reichstag abgelehnte Entwurf eines Gesetzes über Enteignung der Fürstenvermögen Gesetz werden soll. § 2.

Die Abstimmung findet am Sonntag, den 20. Juni 3oo 4. v Der Stimmzettel erhält folgenden Aufdruck:

88 8

Soll der im Volksbegehren verlangte Entwurf eines Gesetzes über Enteignung der Fürstenvermögen Gesetz werden?

Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, daß der Stimm⸗

berechtigte, der die zur Abstimmung gestellte Frage bejahen

will, das mit „Ja“, der Stimmberechtigte, der sie verneinen will, das mit „Nein“ bezeichnete Viereck durchkreuzt.

§ 4. Die Stimmlisten und Stimmkarteien sind vom 6. Juni 1926 bis einschließlich 13. Juni 1926 auszulegen. Die Ge⸗

meindebehörde kann die Auslegung schon früher beginnen lassen.

Berlin, den 17. Mai 1926. Der Reichsminister des Innern. Dr. Külz. Anlage.

Entwurf eines Gesetzes über Enteignung der Fürsten⸗ * vermögen.

Das deutsche Volk 2 auf Volksbegehren im Volksentscheid das Seühen. Gesetz * ossen, das hiermit verkündet wird. Auf Grund des Urtikels 153 der Reichsverfassung wird

bestimmt: Artikel I.

Das gesamte Vermögen der Fürsten, die bis zur Staatsum⸗ wälzung im Jahre 1918 in einem der deutschen Länder regiert haben, sowie das gesamte Vermögen der öö“ ihrer Familien und

amilienangehörigen werden zum ohle der Allgemeinheit ohne Ent⸗ schädigung enteignet.

Das enteignete Vermögen wird Eigentum des Landes, in dem

das betreffende Fürstenhaus bis zu seiner Absetzung oder Abdankung

Artikel II.

Das enteignete Vermögen wird verwendet zugunsten

a) der Erwerbslosen,

8) der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen,

c) der Sozial⸗ und Kleinrentner,

d) der bedürftigen Opfer der Inflation,

e) der Landarbeiter, Kleinpächter und Kleinbauern durch Sfhaffung von Siedlungsland auf dem enteigneten Land⸗ esitz.

Die Seheccler Wohnhäuser und sonstigen Gebäude werden für allgemeine Wohlfahrts⸗, Kultur⸗ und Erziehungszwecke, insbesondere zur Errichtung von Genesungs⸗ und Versorgungsheimen für Kriegs⸗ beschädigte, Kriegshinterbliebene, Sozial⸗ und Kleinrentner sowie von Kinderheimen und Erziehungsanstalten verwendet.

Artikel III.

Alle Verfügungen einschließlich der hypothekarischen Be⸗ lastungen und Eintragungen —, die mit Bezug auf die nach diesem Gesetz enteigneten Vermögen oder ihre Bestandteile nach dem 1. November 1918 durch Urteil, Vergleich, Vertrag oder auf sonstige Weise getroffen wurden, sind nichtig. 8

Artikel IV.

8 8

Die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz werden durch ein Reichsgesetz festgelegt, das innerhalb 3 Monaten nach amtlicher Feststellung des Abstimmungsergebnisses zu erlassen ist. Dieses Reichsgesetz hat insbesondere die näheren Bestimmungen zur Aus⸗ führung des Artikels 11 dieses Gesetzes über die Verwendung der enteigneten Fürstenvermögen durch die Länder zu treffen.

S

Bekanntmachung.

Die am 15. Dezember 1925 zugunsten der Deutschen Nothilfe ausgegebenen besonderen Wohlfahrtsbrief⸗ marken zu 5, 10 und 20 mit Reichs⸗ und Länderwappen verlieren mit Ablauf des Monats Mai 192 ihre Gültigkeit zum Freimachen von Postsendungen

Berlin, den 15. Mai 1926. Der Reichspostminister.

Wiederzulassung eines verbotenen Films.

Der laut Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 97 vom 27. April 1926 durch die Filmprüfstelle Berlin am 22. April 1926 verbotene Bild⸗ streifen „Die drei Kuckucksuhren“, Prüf⸗Nr. 12 774, An⸗ tragsteller und Ursprungsfirma: Universum Film A. G., Berlin, ist auf Grund von § 7 des Reichslh.. durch Ent⸗ scheidung der Filmoberprüfstelle vom 15. Mai 1926 unter Prüf⸗ nummer 12 864 mit 6 Akten, 2111 m Länge und 29,55 m Ausschnitten zur öffentlichen Vorführung im Deutschen Reiche, jedoch nicht vor Jugendlichen, wieder zugelassen worden.

Berlin, den 17. Mai 1926. G“

Der Leiter der Filmoberprüfstelle. Dr. Seeger.

Preußen.

Bescheid über die Zulassung eines Zündmittels.

a) Bezeichnung des Zündmittels: Guttapercha⸗Zündschnur.

b) Namen und Sitz der herstellenden Firma: Deutsche Cahücit⸗ werke in Gnaschwitz bei Bautzen.

c) Bezeichnung der Fabrik: Gnaschwitz bei Bautzen.

d) Beschaffenheit des Zündmittels: Die Pulverseele besteht aus

Schwarzpulver und ist mit 8 dicken Fäden Jutegarn um⸗ sponnen, der Seelenfaden ist aus einem blauen und gelben Baumwollfaden hergestellt. Die Ueberspinnung besteht aus 6 Baumwollfäden und ist mit einer Guttaperchamasse über⸗ zogen.

e) Zugelassen für den gesamten Bergbau des Oberbergamts⸗ bezirks. Zum Schießen mit flüssiger Luft ist die Schnur nicht

Halle (Saale), den 14. Mai 1926. Preußisches Oberbergamt.

Nichtamtliches.

8 Deutsches Reich.

Der Reichsrat hält Donnerstag, den 20. Mai 1926, 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.

Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem

Königreich Schweden. *)

Das Deutsche Reich und das Königreich Schweden, von dem Wunsche erfüllt, die Entwicklung der wirtschaftlichen Be⸗ ziehungen zwischen den beiden Ländern zu fördern, sind über⸗ eingekommen, einen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag abzu⸗ schließen.

Zu diesem Zwecke haben zu Bevollmächtigten ernannt

der deutsche Reichspräsident:

b den Ministerialdirektor im Auswärtigen Amt

Dr. Erich Wallroth und den Geheimen Regierungsrat, Ministerialrat Max Waldeck,

Seine Majestät der König von Schweden: den schwedischen Strsas. in Berlin E. af Wirsén, die, nachdem sie ihre Vollmachten geprüft und in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende Bestimmungen übereingekommen sind: rtikel 1.

Die Fapeaeraen eines jeden der Hesgeseeen Teile sollen, Le. nicht der gegenwärtige Vertrag Ausnahmen enthält, im Gebiete des anderen Teils in bezug auf Handel, Schiffahrt und sonstige Gewerbe dieselben Feveileelen. Befreiungen und Begünstigungen aller Art genießen, welche den Angehörigen der meistbegünstigten Nation zustehen oder zustehen werden; sie sollen ferner volle Freiheit haben,

*) Der Vertrag ist im Reichsrat und Reichstag nech nicht ge⸗ nehmigt. Er tritt erst nach Ratifikation in Kraft.

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