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Deutsches Reich. Erlaß über den Uebergang der dem Reichswirtschaftsministerium
bisher unterstellten Dienststellen der Seeschiffahrt auf das Reichsverkehrsministerium.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe eines neuen Renten⸗ bankscheins zu 5 Rentenmark. 1
Erläß über den Uebergang der dem Reichswirtschafts⸗ ministerium bisher unterstellten Dienststellen der Seeschiffahrt auf das Reichsverkehrsministerium.
Gemäß § 65 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Reichsministerien bestimme ich auf Grund des Beschlusses der Reichsregierung vom 25. März 1926, daß gleichzeitig mit den See chiffahrtsangelegenheiten das Reichskommissariat für See⸗ schif svermessung, das Reichsoberseeamt, die Reichskommissare bei den Seeämltern, die Reichsprüfungsinspektoren und die Technische Kommission für die Seeschiffahrt aus dem Geschäfts⸗ bereich des Reichswirtschaftsministers auf den Geschäftsbereich des Reichsverkehrsmiisters übergehen.
Berlin, den 26. Mai 1926. Der Reichskanzler. 8 Marx. E .
Der Reichsverkehrsminister. Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Krohne.
Curtius.
Deutsche Rentenbank. 8
Es wird hierdurch bekanntgemacht, daß vom 15. Juni 1926 ab neue Rentenbankscheine über 5 Rentenmark mit dem Ausstellungsdatum 2. Januar 1926 aus⸗ gegeben werden. Die neuen Scheine, deren Beschreibung wir nachstehend veröffentlichen, treten an die Stelle der bisher ausgegebenen Rentenbankscheine über 5 Rentenmark vom 1. November 1923; die noch umlaufenden Scheine der alten Art behalten aber bis auf weiteres ihre volle Gültig keit.
Beschreibung des Rentenbankscheins
über 5 Rentenmark vom 2. Januar 1926.
Der neue Rentenbankschein über 5 Rentenmark ist 74 *% 133 mm. groß und auf weißem, mit einer Riffelung versehenem Papier gedruckt. Das rechtsseitig im Papier eingeformte Wasserzeichen stellt „Aehren und Kornblumen“ dar. Die Wirkung dieses Wasserzeichens wird durch die hellblaue Tönung des Papierstreifens, der orangerote und grüne Fasern enthält, erhöht.
Auf der Vorderseite befindet sich rechts ein etwa 38 mm breiter Schaurand, der in seinem oberen Teil die Bezeichnung
Renten⸗ mark trägt. Das von einem Zierrand eingefaßte Druckbild zeigt auf der rechten Hälfte, von einem viereckigen Rahmen umgeben, das Kopf⸗ bildnis eines Landmädchens mit einem Aehrenbündel. Darunter ist ein reichverziertes Linienstück mit der schwarzgrünen Wertzahl „5“ angebracht. Das linke, größere Feld trägt auf einem in den Farben hellbraun und blau spielenden Zahlenuntergrund folgende Beschriftung in schwarzgrüner Farbe und deutschen Buchstaben:
Rentenbankschein Fünf Rentenmark Ausgegeben auf Grund der Verordnung vom 15. Oktober 1923 (RGBl. 1 S. 963). Berlin, den 2. Januar 1926. 1 Deutsche Rentenbank 86
Verwaltungsrat und Vorstand..
Lentze. Brandes. Crone⸗Münzebrock. Dietrich. Gennes. Hillger. Johannssen.
Gr. Kalckreuth. Kayser. Kutscher. 8 Frh. v. Pfetten. Seelmann. Kißler. Lipp.
„Links neben den Unterschriften befindet sich der Trockenstempel
mit einem Aehrenbündel und der Umschrift: „Deutsche Rentenbank Berlin“. Reihenbezeichnung und Nummer sind oben links und unten rech ts in roter Farbe aufgedruckt.
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Die Rückseite zeigt links einen etwa 38 mm breiten un⸗ bedruckten Schaurand. Das in den Farben violett⸗gelbbraun⸗hellgrün spielende Druckbild besteht aus einem Guillochengrunde mit dem schwarzgrün gedruckten Aehrenbündel in der Mitte. Darüber stehen in der gleichen Farbe die Worte: „Deutsche Rentenbank’“, darunter die Wertbezeichnung „Fünf Rentenmark“ und der dreizeilig angeordnete Strafsatz, Die vier Ecken sind durch Zierstücke mit der Wertziffer „5“ gusgefüllt.
Berlin, den 31. Mai 1926.
Deutsche Rentenbank. Kißler. Lipp.
Bekanntmachung.
Beim Brennstoffverkauf frei Eisenbahnwagen ab oberrheinischen Umschlagplätzen gelten für die Erzeug⸗ nisse des Ruhrreviers (Kohlensyndikat für den Bezirk des niederrheinisch⸗westfälischen E ““ vom 1. April 1926 ab die in unserer Bekanntmachung vom 12. November 1924 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 268 vom 12. November 1924) Zuschläge vermindert bei Kohlen, Brechkoks 1, 2, „4 und Perlkoks um 37,5 Pfennige je Tonne. 1
den 31. Mai 1923. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband.
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Deutsches Reich.
Der Reichsrat hält Freitag, den 4. Juni 1926, 5 ½ Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Hauptausschuß des Preußischen Land⸗ tages beschäftigis sich in seiner gestrigen ersten Sitzung nach Pfingsten mit der Vorlage über die Bewilligung weiterer Staats⸗ mittel für die Erweiterung und Einschleusung des Fischerei⸗ hafens zu Wesermünde. Durch die Vorlage wird das Staatsministerium ermächtigt, zu dem genannten Zweck außer den bereits zur Verfügung gestellten Mitteln weitere 13 Mil⸗ lionen nach Maßgabe des von dem zuständigen Minister fest⸗ zustellenden Planes zu verwenden. — Abg. Leinert (Soz.) gab als Berichterstatter, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, der Ansicht Ausdruck, daß die jetzige Zersplitterung im alten Fischereihafen unwirtschaftlich sei. Im neuen Hafen solle man die Rentabilität durch eine Zusammen⸗ 0
fassung zu Großbetrieben heben. Ferner sei eine großzügige Pro⸗ 8 5 .1.
paganda für Fische zu wünschen. — Ministerialdirektor Jaques machte darauf aufmerksam, daß ein Fischereihafen an sich kein gewinnbringendes Unternehmen sei. Der alte Fischereihafen werfe 1 bis 1 ½¼ Prozent Zinsen ab. Der Nutzen liege auf volkswirtschaftlichem Gebiet, man müsse danach streben, Hundert⸗ tausende, die für Einfuhr ausgegeben würden, zu ersparen. — Abg. Metzenthin (D. Vp.) bekämpfte den Gedanken der Zentralisation mit der Begründung, daß die jetzige Organisation durch die Entwicklung bedingt sei. Auch er lüngschte Förderung der Propaganda für Fische. — Abg. eissermel (D. Nat.) war gleichfalls gegen eine Zentralisation, da der Mittelstand Schaden leide. Die Vorlage selbst hält er für notwendig zur ebung der Seefischerei, der Stadt Wesermünde und zur örderung der deutschen Volkswirtschaft. — Abg. Hermes Zentr.) begrüßte gleichfalls die Vorlage und erkannte die voltswirtschatliche Einstellung der Staatsregierung an. Den Gedanken der Zentralisation 8 man nicht ohne weiteres ablehnen. Bei dem neuen Hafen müßten zum mindesten Be⸗ trachtungen über eine rationellere Ausnutzung angestellt werden. — Abg. Waentig (Soz.) wies auf die Zersplitterung hin und wünschte Rationalisierung. — Abg. Barteld⸗Hannover (Dem.) betonte, man müsse bei Zentralisationsbestrebungen vorsichtig sein. Der Anstoß müsse aus den Unternehmungen selbst kommen, nicht aber dürfe der Staat die Bewirtschaftung in die Hand nehmen. Zu warnen sei vor der eines zentralisierten Monopolbetriebes. Ministerialdirektor Jaques erklärte weiter, daß er der Frage der Zentralisation persönlich stzptisch egen⸗ überstehe; die Erfahrungen aus der Kriegswirtschaft mahnten zur Vorsicht. — Abg. Biester “ Vereinigg.) warnte ebenfalls vor der Zentralisation. — Abg. Dr. Leidig (D. Vp.) wandte sich dagegen, daß man die hseerela Gestaltung der hannoverschen Schiffahrt, die eine Partenschiffahrt sei, nicht berücksichtige. Die Vorlage wurde schließlich gegen die Kom⸗ munisten angenommen, dazu ein Antrag der Regierungsparteien, der das Staatsministerium ersucht, mit allen Mitteln auf eine Hebung des Fischverbrauchs hinzuwirzen und zu diesem Zwecke 1. die rationelle Behandlung der in den Häfen eingebrachten Fische unter Ausnutzung aller modernen Hilfs⸗ mittel und unter möglichster Vermeidung unwirtschaäftlicher Zersplitterung, nach einem deutschnationalen Zusatzantrag, ferner unter Schonung der mittelständischen Betriebe zu fördern;
2, die Zusammenarbeit mit der Reichsregierung dahin zu ver⸗ tiesen, dgß weientlich größere Mittel as Uicher gar dis Prute neuer Fis gtonservierungsneihoden zur Seeö Fescels werdenf 3. für Anwendung geeigneter echo en zur pfleg⸗ lichen Behandlung der Fische im Binnenlande Sorge zu 4. größere Mittel für die Förderung des Instituts für See⸗ ischerei bereitzustellen. Die Vorlage wegen Uebertragung der taatlichen Hafenanlage in Duisburg an eine Attiengeselschaft ie gleichfalls auf der Tagesordnung stand, wurde au Mittwoch vertagt.
— Der Geschäftsordnungsausschuß des Freuß i⸗ schen Landtages behandelte gestern die Frage, ob im Falle Wulle die Immunität aufgehoben werden soll. Bekanntlich ist gegen den Abgeordneten Wulle die Beschuldigung der Anstiftung zum Fememord erhoben worden. Von kommunistischer Seite wird, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger, in einer Erklärung gegen den Antrag Stellung ge⸗ nommen. In dieser Erklärung heißt es, daß die kommunistische Fraktion den Antrag ablehne, weil sie sich nicht mitschuldig machen
wolle an einer Komödie, die erneut vor Gericht zur Verschleierung
der Fememorde gespielt werden solle. Die kommunistische Fraktiom halte unter Hinweis auf öfsentlich bekannte Vorgänge, wie sie zum
eispiel in der Schrift: „Vier Jahre politischer Mord“ dargestellt eien, es für ausgeschlossen, daß die Gerichte und Richter des ürgerlichen Klassenstaates gewillt oder fähig seien, die intellek⸗ tuellen Urheber der Feme⸗ und Meuchelmorde festzustellen und sie zu verurteilen. Sie seien vielmehr bestrebt, die Zusammenhänge zwischen den Urhebern und den ausführenden Personen zu ver⸗ schleiern. Es zeige sich das enge Kampfbündnis zwischen den Führern der Konterrevolution und den Richtern der bürgerlichen Klassengerichte gegen die Arbeiterklasse, das die Richter zu Mit⸗ schuldigen an den Verbrechen mache, die von den Führern der Konterrevolution an zuviel wissenden oder abtrünnigen Anhängern und an der Arbeitergkasse verübt würden. Der Antrag des Justiz⸗ ministers fordert die Aufhebung der Immunität, weil der Ver⸗ dacht besteht, daß der Abgeordnete Wulle im Jahre 1923 in Berlin an einer Verabredung teilgenommen habe, zu deren Bestrebungen es gehöre, den preußischen Minister Severing, ein Mitglied der republikanischen Regierung des Landes Preußen, durch den Tod zu beseitigen, und zwar, indem er Grütte⸗Lehder zur Begehung des Mordes aufforderte und die Tat mit ihm verabredete; ferner, daß er im November 1923 in Berlin den Grütte⸗Lehder durch Ueber⸗ redung dazu angestiftet habe, den Kaufmann Heinrich Dammers zu ermorden. Abg. Nuschke (Dem.) wies als Berichterstatter ausführlich auf die Zeugenaussagen Grütte⸗Lehders vor dem Untersuchungsausschuß hin. Diese Aussagen allein hätten aber nicht den Strafverfolgungsbehörden Veranlassung gegeben, gegen Wulle vorzugehen, vielmehr die Tatsache, daß die neuen Ver⸗ nehmungen der Zeugen ergäben, daß Grütte⸗Lehder entgegen seiner ersten Aussage die gleichen Angaben den Zeugen gegenüber um die Zeit des Mordes herum getan habe, zu denen er sich jetzt bekeune. Ferner stellt das Ersuchen des Justizministeriums fest, daß die Angaben des Abgeordneten Wulle, sein Verhältnis zu Grütte⸗ Lehder sei nur ganz lose gewesen, mit den Tatsachen in Widerspruch stehe Die Vernehmung der Zengen habe ergeben, daß Wulle ent⸗ ehder zusammengewesen sei, und daß auch sein ganzes Verhältnis zu Grütte⸗Lehder auf enge Bekanntschaft hindeute. Der Bericht⸗ erstatter schloß mit dem Antrage, dem Ersuchen auf Aufhebung der Immunität stattzugeben. Ein Antrag auf Verhaftung sei ent⸗ sprechend der Uebung des Preußischen Justizministeriums nicht gestellt worden. Er nehme an, daß die Strafverfolgung eine solche Verhaftung auch nicht beabsichtige und daß, wenn es im weiteren Gange der Untersuchung nötig werden sollte, ein Beschluß des Landtages darüber noch herbeigeführt werde. In der Aussprache wurde dieser Anschauung vom Oberjustizrat Dr. Wirth ausdrücklich ugestimmts Abg. Koerner (Völk.) stimmte dem Antrage des Berichterstatters auf Genehmigung zu, erklärte aber, Grütte⸗ Lehder sei ein pathologischer Lügner. Die Deutschnationalen ließen durch die Abgeordneten Koch⸗Oeynhausen, Kenkel und Martell ihre Zustimmung gleichsfalls erklären. Die Sozial⸗ demokraten betonten durch die Abgeordneten Heilmann und Dr. Rosenfeld, daß Grütte⸗Lehder nicht von Sachverständigen als pathologischer Lügner bezeichnet worden sei, sondern daß er, um die Wi seines ersten Geständnisses vor der Auffindung der Leiche des Dammers psychologisch zu begründen, sich selbst so bezeichnet habe. Für das Zentrum führte Abgeordneter Stieler aus, daß es nicht Aufgabe des Landtages sei, Schuld oder Unschuld zu prüfen. Auch die Würdigung von Zeugen und Zeugnissen falle nicht in die Kompetenz des Landtages. Würde ein so schwerer Verdacht von der Justizbehörde ausgesprochen, so müsse man dem Antrag auf Strafverfolgung Raum geben. Hierauf wurde der Antrag auf Aufhebung der Immunität gegen die beiden kommu⸗ nistischen Stimmen angenommen.
— Der Feme⸗Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtages setzte nach der Pfingstpause gestern seine Verhandlungen fort. Zunächst erstattete Bericht⸗ erstatter Abg. Kuttner (Soz.) dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, den Bericht über den Akten⸗ inhalt in Sachen Grütte⸗Lehder. Es handelt sich dabei um fünf umfangreiche Bände. Dabei hat der Berichterstatter die Akten der Ermittlungsverfahren gegen Ahlemann und Genossen noch gar nicht berücksichtigt. Zwei Momente, so führte Abg. Kuttner aus, wären es hauptsächlich gewesen, die für den Bericht hervor⸗ zuheben seien: die Frage der Anstiftung Grütte⸗Lehders und der Glaubwürdigkeit des Mörders. Ueber das Thema „An⸗ stiftung“ die Akten so gut wie gar ni Eine Unter⸗
gegen seiner Behauptung wiederholt, nicht nur einmal, mit Grütte⸗