1926 / 133 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Jun 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Die Auffassung der Reichsregierung daß der vorliegende Gesetz⸗ entwurf eine befriedigende Lösung des Auseinandersetzungsproblems darstellt, wird von den Staatsregierungen der an der Lösung dieser Frage in erster Linie beteiligten Länder, insbesondere von denen Preußens und Thüringens, geteilt. (Hört, hört! bei der Deutschen Volkspartei.) Die Reichsregierung ist aber des weiteren auch der Auffassung, daß die überwiegende Mehrheit des deutschen Volks den dringenden Wunsch und den Anspruch hat, daß der Reichstag eine gesetzgeberische Lösung seinerseits findet. Sie hält es deswegen für ein innerpolitisches Gebot, das Gesetz, über dessen Einzelheiten monatelang in der eingehendsten Weise beraten worden ist, nunmehr mit aller nur möglichen Beschleunigung zu verabschieden. Die Reichs⸗ regierung möchte dabei keinen Zweifel lassen, daß es durchaus irrig sein würde, anzunehmen, daß sie nach einem verneinenden Ergebnis des Volksentscheids von einer gesetzlichen Regelung Abstand nehmen könnte. Die Reichsregierung wird auch dann mit aller Entschieden⸗ heit auf eine gesetzgeberische Regelung im Geiste der Vorlage dringen und würde die ihr geboten erscheinenden Konsequenzen nicht scheuen, falls sich im Reichstag endgültig die Unmöglichkeit des Zustande⸗ kommens eines Abfindungsgesetzes ergeben sollte. (Beifall bei den Regierungsparteien. Rufe: Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.)

Abg. von Gué6rard (Zentr.) gibt namens der Regierungs⸗ parteien folgende Erklärung ab: „Die Regierungsparteien haben Ende April den Gesetzentwurf über Enteignung der Fürstenvermögen, der jetzt dem Volksentscheid unterliegt, einmütig abgelehnt. Sie haben aber niemals verkannt, daß eine vernünftige gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Fürstenhaus und Land unbedingt erforderlich ist.“ Dieser Auffassung entsäxecgen sind die Regierungsparteien dauernd tätig gewesen, seitdem die Frage an den Reichstag herantrat. Ihre Arbeit hat in einem vereinbarten Ge⸗ setzentwurf ihren Ausdruck gefunden, dessen Inhalt die Reichsregierung ur Grundlage des zur Beratung stehenden Gesetzentwurfs gemacht hat. Die Regierungsparteien begrüßen die heutige Erklärung der Reichsregierung und nehmen mit Genugtuung davon Kenntnis, daß die Regierung gewillt ist, mit dem vollen Einsatz ihrer Verantwort⸗ Aichkeit auf die Verabschiedung dieses Gesetzes hinzuwirken. Angesichts der Tatsache, daß im Land befürchtet wird, im Falle der Ablehnung des Volksentscheids werde jede reichsgesetzliche Regelung scheitern, wollen die Regierungsparteien keinen Zweifel darüber lassen, daß sie den Erlaß eines die Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Ländern und den Fürstenhäusern regelnden Gesetzes für unbedingt not⸗ wendig erachten. Sie erklären mit nachdrücklichstem Ernst, daß sie alles daran setzen werden, den vorliegenden Gesetzentwurf in allen wesentlichen Bestandteilen zur Annahme zu bringen. In ihm soll ein Gesetz geschaffen werden, das der veränderten staatsrechtlichen Stellung der Fürstenhäuser entspricht. Das Gesetz wird den Fürsten nur das Vermögen belassen, welches sie als unzweifelhaftes Privat⸗ eigentum erworben haben. Den Folgen des verlorenen Krieges, der Verarmung des Volkes und der gesamten Vermögenslage der Fürsten wird ausreichend Rechnung getragen. Den Ländern soll zugeteilt werden, worauf sie aus Gründen der Kultur oder der Volksgefundheit Anspruch haben. Den Fürsten wird keine bessere Aufwertung zuteil als anderen Staatsbürgern. Andererseits werden die Fürsten auch nicht, wie es der Volksentscheid will, außerhalb der Grundrechte ge⸗ stellt, auf die jeder Deutsche Anspruch hat. Die Regierungsparteien eben sich der bestimmten Erwartung hin, daß der Reichstag sich der Notwendigkeit, ein solches Gesetz zur Verabschiedung zu bringen, nicht

verschließen wird. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Abg. Müller⸗Franken (Soz.): Meine Fraktion hält es nicht für nötig, heute noch zur Beratung der Vorlage längere Reden zu halten. Die Redner meiner Fraktion: Scheidemann, Dr. Rosenfeld und Saenger haben bei früheren Gelegenheiten das Thema eingehend behandelt. (Unruhe und Zurufe rechts und bei den Se Der Reichskanzler hat behauptet, und ebenso lautete es in der Erklärung der Regierungsparteien, daß der Gesetzentwurf, der dem Volks⸗ entscheid zugrunde liegt, den Grundsätzen des Rechtsstagtes wider⸗ spricht. (Sehr wahr! rechts.) Die Redner meiner Fraktion haben früher bereits darauf hingewiesen, daß die Verfassung ausdrücklich eine entschädigungslose Enteignung kennt, und daß der in der Ver⸗ assung vorgesehene Fall hier durchaus gegeben ist. (Lebhafte Zu⸗ timmung links.) Im übrigen haben Sie gehört, daß die Reichs⸗ regierung Wert darauf legt, daß das Gesetz baldigst verabschiedet wird. Daß es vor dem 20. Juni nicht verabschiedet wird, ist sicher. Zunächst hat das deutsche Volk das Wort. Die Verhandlungen im Rechts⸗ ausschuß hängen entscheidend von dem ab, was das deutsche Volk be⸗ schließen wird. Meine Fraktion hätte deshalb vielleicht sogar in der jetzigen Situation auf neue Erklärungen verzichten können, wenn sich nicht eine neue Tatsache ereignet hätte, die Veröffentlichung des Hindenburg⸗Briefes durch Herrn von Loebell. Es ist reine Spiegel⸗ fechterei, wenn man behauptet, daß es nur ein Privatbrief sei. (Sehr wahr! links.) Die Angelegenheit ist von höchst politischer Bedeutung. Wenn ein Mann wie Hindenburg einen Brief der in Mil⸗ lionen von Exemplaren verbreitet wird, so ist das kein Privatbrief. Es ist auch gar kein Zweifel, daß Herr von Loebell gar nicht beabsichtigt hat, einen Privatbriefwechsel zu eröffnen, daß es ihm vielmehr von vornherein darauf angekommen ist, weil der Reichs⸗ präsident verfassungsmäßige Bedenken hatte, auf dem Wege der Schiebung vorzugehen. (Unruhe rechts, lebhafte Zustimmung links.) Mit Herrn von Loebell will ich mich im übrigen im einzelnen nicht weiter befassen, nachdem er als Fälscher und Lügner öffentlich ge⸗ täupt worden ist. (Lebhafte Zustimmung links, große Unruhe rechts.) Ich habe nicht gefunden, daß er den Mut aufgebracht hat, sein unqualifizierbares Benehmen zu verteidigen. Die Tatsache, daß der Briefwechsel veröffentlicht worden ist, veranlaßt meine Fraktion, folgende Erklärung abzugeben: Herr Reichspräsident von Hindenburg ist unter Mißachtung seiner verfassungsrechtlichen Stellung ver⸗ anlaßt worden, gegen den von 12 ½¼ Millionen wahlberechtigten deutschen Staatsbürgern beantragten Gesetzentwurf zur Fürsten⸗ enteignung und den auf Grund des § 73 der Verfassung anberaumten Volksentscheid in einer öffentlichen Kundgebung einseitig Stellung su nehmen. (Sehr wahr! links.) Der Herr Reichspräsident hat bamit die neutrale Haltung aufgegeben, die er gegenüber innen⸗ volitischen Streitfragen einzunehmen feierlich versprochen hat, und fch mit seiner Person in diese Streitfragen eingemengt. (Sehr wahr! links.) Wir erblicken darin eine Verletzung, der durch sein Amt ge⸗ botenen überparteilichen . (Sehr wahr! links.) Hätte der erste Reichspräsident Friedrich Ebert in gleicher Form sich öffentlich für das im Volksbegehren geforderte Gesetz ausgesprochen, so würde ihm das .38 die schwersten Beschimpfungen derselben Leute ein⸗ Ete haben, die den Reichspräsidenten Hindenburg zu seiner erabsetzenden Kritik an dem dem Volksentscheid unterliegenden Gesetzentwurf veranlaßt haben. Der Herr Reichspräsident nennt diesen Gesetzentwurf einen Verstoß gegen Recht und Moral. (Sehr wahr! rechts.) Wir fragen: Entspricht es dem Recht und der Moral, wenn Herzog Carl⸗Michael von Mecklenburg, der bei Ausbruch des Krieges die deutsche Staatsangehörigkeit aufgab und sich mit Zahlung von fünf Millionen die Anwartschaft auf die Thronfolge in Mecklen⸗ burg abkaufen ließ, Erbansprüche stellt? Wir fragen: Entspricht es dem Recht und der Morval, daß die montenegrinische ehemals mecklen⸗ burgische Prinzessin Jutta⸗Militza eine Entschädigung von 14 ½ Mil⸗ lionen Goldmark (Ruf rechts: Kleinigkeit!) verlangt und diese Summe unter Berufung auf den Vertrag von Versailles und den Erwerb der jugoslawischen Staatsangehörigkeit durch internationale Gerichte dem Perdschen Volk abzupressen versucht? (Zwischenrufe rechts.) Wir igsn. Entspricht es dem Recht und der Moral, wenn die schmalkaldischen Forsten, die der König von Preußen im Jahre 1866 unter Bruch des allgemeinen Landrechts als Beutegut für Kriegshilfe dem Herzog von Gotha übergab, jetzt von dem aus England gebürtigen ehemaligen Herzog von Koburg⸗Gotha als Privat⸗ eigentum beansprucht werden? Entspricht es dem Recht und der Moral, wenn dieser ehemalige Herzog, heute der Schutzherr der vater⸗ ländischen Verbände, ebenfalls unter Berufung auf den Vertrag von Versailles vermögensrechtliche Anspruͤche auf einen erheblichen Teil des gothaischen Landes geltend macht? Wir fragen: Entspricht es

einnehmen, die wir in der ganzen Froe,

dem Recht und der Moral, daß Wilhelm II., der ein Millionenguk in Holland besitzt, nochmals 300 000 Morgen deutsches Land, Schlösser und Vermögensobjekte im Werte von 183 Millionen Gold⸗ mark beansprucht (hört, hört! links), während Hunderttausende von deutschen Familien durch die Kriegsfolgen in die schwerste Not estürzt wurden? (Ruf rechts: z. B. Leinert.) Entspricht es der Moral (Abg. Graf zu Reventlow: Daß Sie davon sprechen!), wenn das Recht auf dieses Privateigentum u. a. daraus hergeleitet wird, baß Friedrich Wilhelm III. und Friedrich Wilhelm IV. unzweifel⸗ haftes Staatseigentum unter Mißbrauch des Gesetzes durch Kabinetts⸗ orders einfach zu Hauseigentum erklärten? Diese Fragen wären ins Unendliche zu vepmehren. Die Schamlosigkeit der Fürstenansprüche ist im Rechtsau chuß des Reichstags in zahlreichen Fällen erwiesen. (Sehr wahr! links.) Aber nicht darum, was Recht und Moral ist, geht unsere Auseinandersetzung mit dem Herrn Reichspräsidenten;

rüber wird das deutsche Volk am 20. Juni entscheiden. Wir fragen, ob es angängig ist, daß ein Reichspräsident das Begehren von 12 ½⅛ Millionen Deutschen als dem Recht und der Moral wider⸗ streitend bezeichnet (sehr richtig! links) und damit einen so großen Teil des eigenen Volkes mit dem Makel unmoralischen und un⸗ gerechten Handelns versieht? Ist es die Aufgabe eines Staats⸗ oberhauptes, das gelobt hat, alle Bürger des Staates gleichermaßen zu vertreten, Win salcher Weise 8en Partei zu ergreifen und Millionen Deutscher zu verletzen? (Zwischenrufe rechts. Lävm.) Die deutsche Sozialdemokratie, die das setz gegen die Beraubung des deutschen Volkes durch die Fürsten beantragt hat, erhebt gegen die V. des Reichspräsidenten öffentlich Protest. (Sehr wahr! links.) Sie fordert die deutschen Wählerinnen und Wähler auf, das ihnen verfassungsmäßig zustehende Recht des Volksentscheids aus⸗ zuüben, damit Volkswohl siegt über Fürstenraub. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen links, Sturm rechts.)

Reichskanzler Dr. Marx: Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Müller hat den Brief des Herrn Reichspräsi⸗ denten an den Staatsminister von Loebell hier angeführt. Ich habe in dieser Richtung namens der Reichsregierung folgendes zu er⸗ klären:

Nach Artikel 50 der Reichsverfassung bedürfen alle Anordnun⸗ gen und Verfügungen des Reichspräsidenten zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung. Daraus, daß die Verfassungsvorschrift von An⸗ ordnungen und Verfügungen spricht und bestimmt, daß ihre Gül⸗ tigkeit von der Gegenzeichnung abhängig ist, ergibt sich, daß sie nur solche Kundgebungen im Auge hat, die der Reichspräsident in un⸗ mittelbarer Ausübung der ihm verfassungsmäßig zustehenden Staatshoheit vornimmt (große Erregung und Zurufe links: lächerlich, Spiegelfechterei! Rufe rechts: Ruhe!) und die ihrer Natur nach die Möglichkeit einer Vollziehung zulassen. (Erneute große Unruhe. Glocke.)

Ich glaube, es wäre gut, wenn Sie mich zunächst anhören wollten. (Abg. Dr. Rosenfeld: Decken Sie den Wortbruch Hinden⸗ burgs? Große Unruhe und Pfui⸗Rufe rechts. Rufe: Herr Präsident, Wortbrecher! Rufe von den Völkischen: Uns hätten Sie hinausgeschmissen!)

Meine Herren, ich verwahre den Herrn Reichspräsidenten auf das entschiedenste gegen den Vorwurf, daß er irgendwie sein Wort gebrochen habe. (Lebhafte Zustimmung und Beifall rechts. Ab⸗ geordneter Dr. Rosenfeld: Doch ist er ein Wortbrecher! Glocke.)

Ich habe dem Reichstage darzulegen, welche Stellungnahme der Reichskanzler und die Reichsregierung einzunehmen hat. Ich habe deshalb zu erklären, daß die Verfassungsvorschrift von An⸗ ordnungen und Verfügungen spricht und bestimmt, daß ihre Gültig⸗ keit von der Gegenzeichnung abhängig ist. (Lachen und Zurufe links.) Es ergibt sich daraus, daß sie nur solche Kundgebungen im Auge hat, die der Reichspräsident in unmittelbarer Ausübung der ihm verfassungsmäßig zustehenden Staatshoheit vornimmt und die ihrer Natur nach die Möglichkeit einer Vollziehung zulassen. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor bei persönlichen Meinungsäuße⸗ rungen des Reichspräsidenten, die keine Anordnungen oder Ver⸗ fügungen enthalten und deshalb nicht bestimmt sind, in den Gang der Staatsgeschäfte unmittelbar einzugreifen. (Zuruf von den Kom⸗ munisten: Frechheit! Unverschämtheit! Glocke.)

Die hier gegebene Auslegung der Verfassungsvorschrift ist in ständiger Staatspraxis festgehalten worden. Die in Frage stehende Kundgebung des Herrn Reichspräsidenten bedurfte hiernach keiner Gegenzeichnung.

Im übrigen gestatte ich mir noch folgendes hervorzuheben. Die Richtlinien der Politik werden nach Artikel 56 der Reichsver⸗ fassung vom Reichskanzler bestimmt, der dafür gegenüber dem Reichstag die Verantwortung trägt. Eine entschädigungslose Ent⸗ eignung der vormals regierenden Fürstenhäuser, wie sie in dem zum Volksentscheid gestellten Gesetzentwurf verlangt wird, hat die Reichsregierung bereits wiederholt als mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates nicht vereinbar bezeichnet. (Rufe links: Unerhört!) Der Inhalt des Briefes des Herrn Reichspräsidenten, der die gleiche Auffassung zum Ausdruck bringt und ausdrücklich auf die Stellungnahme der Reichsregierung Bezug nimmt, steht danach in sachlichem Einklang mit der von mir verfolgten Politik. (Sehr gut! und Bravol! rechts.) Eine Mißachtung der verfassungsmäßigen Stellung des Herrn Reichspräsidenten kann ich in dem Verfahren des Herrn Reichspräsidenten nicht erblicken. (Beifall rechts und in der Mitte; Zischen und Rufe links: Pfui! Abtreten! Abgeord⸗ neter Torgler: Sie haben die Jesuitenschule besucht!)

Abg. Dr. Barth (D. Nat.) gab im Namen seiner Partei folgende Erklärung ab: Wir stimmen der Ueberweisung der Re⸗ gierungsvorlage an den Rechtsausschuß zu. Wir werden dieser Vorlage gegenüber dieselbe auf Recht und Gesetzlichkeit gegründete Stellung insbesondere bei unserer Mitarbeit an der Beratung der verschiedenen Kompromißgesetz⸗ entwürfe im Rechtsausschuß, bisher gewahrt haben. Gleichviel aber, welches Ergebnis die Arbeit an dieser Vorlage künftighin zeitigt, müssen wir unter allen Umständen nochmals hervorheben, daß wir die durch den bevorstehenden Volksentscheid beabsichtigte ent⸗ schädigungslose Enteignung der Vermögen der Fürstenhäuser als eine Verletzung der wesentlichsten Grundlagen des Rechtsstagtes und der Forderungen der Sittlichkeit ansehen. Deshalb ergreifen wir auch 88.; die Gelegenheit, unter scharfer Zurückweisung der von der Sozialdemokvatie erhobenen Vonwürfe, dem Herrn Reichs⸗ präsidenten dafür zu danken, daß er sich auch hier im Abwehr⸗ kampf gegen den Bolschewismus als der getreue Eckehart des deutschen Volkes bewährt hat. (Beifall rechts. Stunm links.)

Abg. Neubauer (Komm.) (die meisten Abgeordneten der Rechten verlassen unter dem Gelächter der Kommunisten den Saal) bezeichnet die Vorlage als eine Heuchelei. (Präsident Löbe ersucht den Redner, nicht den Vorwurf der Heuchelei gegen die Re⸗ gierung zu erheben.) Die Gegner der Fürstenenteignung, so fährt Abgeordneter Neubauer fort, Uübhren ihren Kreuzzug der Landes⸗ verräter und Deserteure für hurende Fürsten und Fürstenhuren. Wenn Fürstenenteignung als Bolschewismus bezeichnet wird, dann wären Bismarck und Wilhelm I. Vorläufer des Bolschewismus gewesen, denn 8 haben mit der Enteignung der Welfenfürsten be⸗ gonnen. Wir sind der Meinung, daß in dem Brief Hindenburgs ein reaktionärer Akt zu erblicken ist. Der Brief selbst ist ein Do⸗ kument der Unehrlichkeit, denn Hindenburg tut im zweiten Teil das, was er im ersten als unzulässig bezeichnet. o hört der Reichspräsident auf und wo fängt der Privatmann an? Hinden⸗

burg will sich seine Stellung vorbehalten, wenn der Volksentscheid .

für die Enteignung fällt. Das ist eine Kampfansage des Reichs⸗ räsidenten an die Millionen, die die Enteignung fordern. Die Monarchisten führen ihre Anhänger ganz offen hinaus zu Kampf⸗ übungen. Es führt eine direkte Verbindung der monarchistischen Kampfverbände zu Hindenburg, und der Vermittler ist der Major von Hindenburg. Hindenburg ist Schildträger der Monarchitten und der Bundesbruder der monarchistischen Staatsrichter. Das hat sein Brief deutlich bewiesen. Hindenburg hat die Steuergesetze von 1925 sanktioniert, die das werktätige Volk ausplündern. 1926 hat er sich geweigert, das Duellgesetz zu unterzeichnen. Der Hinden⸗ burg⸗Brief ist nur der Ausdruck einer Politik, die von der Regie⸗ rung unter Luthers Führung getrieben wurde. Derselbe Reichs⸗ kanzler, der die Enteignung der kleinen Sparer gutgeheißen hat, nennt die Enteignung der Fürsten einen Verstoß gegen Moral und Recht. Herr Marx hat von Anfang an nur durch Gnade der Sozialdemokratie regiert. Die Sozialdemokratie ist daher mit⸗ schuldig an der Politik dieser Regierung. (Lärm bei den Sozial⸗ demokraten. Zuruf: Ihr habt den Hindenburg gewählt!) Die Arbeitermassen werden durch die Politik der Sozialdemokraten ver⸗ wirrt; sie sprechen gegen Marx und lehnen das kommunistische Miß⸗ trauensvotum ab! Wir haben dieses Mißtrauensvotum eingebracht wegen der arbeiterfeindlichen Haltung der Regierung. Wir sind ge⸗ spannt auf die Haltung der Sozialdemokraten. Ihr Doppelspiel zwischen Morgen und Abend werden sie nicht länger durchführen können. Wollen Sie (zu den Sozialdemokraten) auch in der Fürstenabfin⸗ dungsfrage Steigbügelhalter der Reaktion sein? (Lachen und Zu⸗ rufe bei den Sozialdemokraten.) Kommen Sie uns nicht mit dem dummen Wort, daß wir Hindenburg zum Sieg verholfen hätten! Der Hindenburg⸗Brief wird ie Arbeitermassen noch mehr anfeuern, ihre Rechte geltend zu machen gegenüber einem Reichspräsidenten, der es mit den Monarchisten hält. Das deutsche Proletariat wird sich zu rühren wissen. (Beifall b. d. Komunisten.)

Präsident Löbe ruft den Abgeordneten Neubauer zur Ord⸗ nung, weil er Hindenburg Unehrlichkeit vorgeworfen hat.

Abg. von Gräfe⸗Mecklenburg (Völk. Arbeitsgemeinschaft): Wir behalten uns die endgültige Stellungnahme zum Gesetz vor, wenn es aus dem Ausschuß zurückgekommen ist. Grundsätzlich es wir zu erklären, daß wir gegen einzelne Bestimmungen der

orlage Bedenken haben, besonders gegen die Befugnis des Sondergerichts, auch unbestrittenes Privateigentum der Fürsten dem Lande zuzuweisen. Sehr bedenklich ist auch, die Zulassung von Verordnungen, nachdem wir in der Aufwertungsfrage die Er⸗ fahrung gemacht haben, wie die Regierung von ihrem Verordnungs⸗ recht Gebrauch gemacht hat. Wir lehnen den Entwurf wegen seiner Tendenz und einzelner Bestimmungen ab, haben aber nichts gegen eine Ausschußberatung einzuwenden. Auf die Anwürfe gegen die Fürsten zu antworten, lehne ich ab. Die Leute, die auf der Barmat⸗ Insel leben, gehören wahrlich nicht zu den Abgemagerten.

Abg. von Guérard (Zentrum): Namens des Zentrums habe ich zu erklären: Die 8bEEI“ vermag nicht anzu⸗ erkennen, daß die Angelegenheit des bekannten Brieses des Herrn Reichspräsidenten durch die lediglich auf die staatsrechtliche und verfassungsrechtliche Seite sich beziehende Erklärung des Reichs⸗ kanzlers erschöpft ist. (Hört, hört!) Der Brief des Reichspräsi⸗ denten ist an sich ein politischer Akt (sehr wahr! im Zentrum und links), er behandelt die aktuellste politische Frage der Gegenwart, eine Frage von solcher Tragweite, daß sie das deutsche Volk in außerordentlichem Maße aufgewühlt hat. Wir sind deshalb der Meinung, daß der Brief wegen der überparteilichen Stellung des Reichspräsidenten beses nicht geschrieben worden wäre. (Sehr richtig! im Zentrum.) Unverantwortlich, um keinen schärferen Aus⸗ druck zu gebrauchen, ist das Vorgehen des Vorsitzenden des Reichs⸗ bürgerrats von Loebell und seiner Hintermänner. Das Wirken dieses Mannes it geradezu volksverhetzend, und gefährdet die In⸗ tegrität der Stellung des Reichspräsidenten, was wir im Interesse unseres Vaterlandes auf das tiefste bedauern. (Lebhafter Beifall im Zentrum, große Bewegung.)

Abg. Koch⸗Weser (Dem.) verliest folgende Erklärung: Die deutsche demokvatische Reichstagsfraktion vermag der Erklärung der Reichsregierung nicht beizutreten. Sie hält an der Bismarckschen Auffassung fest, daß der Repräsentant des Staates nicht ohne ministerielle Bekleidungsstücke um Bismarcks Wort zu

ebrauchen vor die Oeffentlichkeit treten dürfe, einer An⸗ PHeeas von der erst Wilhelm II. unter dem Einfluß unverant⸗ wortlicher und falscher Ratgeber abgewichen ist. Die Deckung der öffentlichen Aeußerungen des Repräsentanten des Staates ist nicht etwa eine Forderung der Demokratie oder des Parlamentarismus oder des Liberalismus, sondern eine konstitutionelle Forderung schlechthin. Diese Forderung zu erheben ist die Pflicht eines jeden, dem an klaren Verantwortlichkeiten im Staatsleben liegt. Die deutsche demokratische Partei hält gegenüber dem Reichspräsidenten an der durch seine Stellung und Persönlichkeit gebotenen Achtung fest. Sie bedauert, daß man sich nicht gescheut hat, ihn in den Vordergrund des politischen Kampfes zu ziehen. Sie bedauert auf der anderen Seite aber auch die Zwischenfälle, die sich im Reichstag an die Erklärung des Reichskanzlers geknüpft haben. (eifall bei den Demokvaten.)

Abg. Mollath (Wirtschaftl. Vereinig.): Namens der Frak⸗ tion der Wirtschaftlichen Vereinigung habe ich zu erklären: In der Frage der Auseinandersetzung mit den ehemaligen Fürstenhäusern hat die Fraktion „Wirtschaftliche Vereinigung“ bereits in der Sae am 28. März ihre Stellungnahme durch eine ausführliche Erklärung zum Ausdruck gebracht, die Fraktion beschränkt sich heute darauf, zu wiederholen, daß die Auseinandersetzung nichts gemein hat mit einer Stellungnahme zur Staatsform, sondern sie hat zum Ziele die gerechte Feststellung des staatsrechtlichen Privat⸗ vermögens der Fürstenhäuser. Das so festgestellte Privateigentum entschädigungslos enteignen zu wollen, steht im schärfsten Wider⸗ spruch zur Verfassung. Wir verwerfen daher den Volksentscheid aus Gründen der Gerechtigkeit und Moral. (Beifall rechts.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Vorlage der Regierung wird an den Rechtsausschuß überwiesen. Die Interpellation der Kommunisten wird für erledigt erklärt. Abg. Torgler (Komm.) beantragt, daß die Abstimmung über den kommunistischen Mißtrauensantrag sofort erledigt wird.

Präsident Löbe erklärt, die Abstimmung könne nur erfolgen, wenn von keiner Seite widersprochen wird.

Abg. Müller⸗Franken (Soz.) wünscht, daß die Abstimmung am Freitag vorgenommen werde und ruft den Kommnnisten zu: Sie werden wohl bis morgen noch Zeit haben!

Infolge des Widerspruchs ist der kommunistische Antrag auf Pertse Abstimmung erledigt.

Es folgt die erste Beratung des deutsch⸗russischen Vertrags (Berliner Vertrag).

Reichskanzler Marx leitet die Besprechung mit einer Rede ein, die nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden wird.

Abg. Dr. Dernburg (Dem.) gibt namens der Regierungs⸗ parteien eine kurze Erklärung ab, wonach diese dem Vertrag zustimmen. Der Vertrag diene einzig und allein dem Ziel, zwischen dem deutschen und russischen Volk Spannungen zu verhüten und zwischen beiden Völkern ein friedliches Verhältnis auf allen Gebieten der Politik und Wirtschaft zu erhalten. Ueber das deutsch⸗russische Verhältnis hinaus werde erwartet, daß der Fücetra das Bestreben fördere, auch mit anderen Ländern internationale Abmachungen zu treffen, um den Frieden in der Welt zu gewährleisten. Zum Schluß wird die Hoffnung ausgesprochen, daß der im deutsch⸗russischen Ver⸗ trag zum Ausdruck kommende Friedenswille des deutschen Volks auch von der öffentlichen Meinung der übrigen Welt anerkannt werde.

Abg. Dr. Breitscheid (Soz.) stimmt dem Vertrag gleich⸗ falls zu. Zu eingehender Besprechung sei um so weniger Anlaß, als der Vertrag im ganzen deutschen Volk auf keinerlei Widerstand ge⸗ stosen sei. Auch im Ausland habe man den zunächst laut gewordenen

iderspruch aufgegeben. bkommen sei Instrument Friedens, eine Ergänzung des Locarnopakts und stehe in keiner Weise im Widerspruch mit den Satzungen des Völkerbunds. Besonders

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zum Deutschen Nr. 133.

Heutiger] Voriger

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Heutiger! Voriger Kurs

Heuntiger Kur⸗

Sa

Bonn 1914 N, 1919 Breslau 1906 N. 1909 do. 1891 3 ½ Charlottenburg 08, 12 II. Abt. 19

Preußische Rentenbriefe.

9 8 Amtlich Gekündigte und ungekündigte Stück⸗

1“ verloste und unverloste Stücke.

3 ½ % do. später ausgegeben —.— do. 1902, gek. 2. 1.24

3 ½ Hess.⸗Nass., agst. b. 31.12.17 10,6 G Coblenz 11919

1 Franc, 1 Ltra, 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 ℳ. 1 österr. 4,3 8⁄½ do. später ausgegeben —,.— do. 1920

Gulden (Gold) = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. 3 Coburg 1902 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 ℳ. 7 Gld. südd. W. = 12,00 ℳ. 1 Gld. holl. W. = 1,70 ℳ. 1 Mark Banco

=1,50 ℳ. 1 Schilling österr. W. = 10 000 Kr. 1 skand.

31. 12. 17 Cottbus 1909 N 1913 Krone = 1,125 ℳ. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16

4,3 8h do. später ausgegeben , Darmstadt 1920 4 % Lanenburger. agst. b. 31.12.17/10 G do. 1913, 1919, 20

walter Goldrubel = 3,20 ℳ. 1 Peso (Gold) = 4,00 ℳ.

1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 ℳ. 1 Dollar = 4,20 ℳ.

4, 4, 4, 4, 4,

% Brandenburg., ausgest. b. 8,8 b B

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4 do. später ausgegeben Dessau 1896, gk. 1. 7.23 4, 3 ½ % Pomm. ausgest. b. 31.12.17 Deutsch⸗Eylau 1907/3 4,3 % do. später ausgegeben Dresden 1905 1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. 1 Shanghai⸗Tael 4,38% Posensche, agst. b. 31.12.17 Dresdener Grund⸗ 2,50 ℳ. 1 Dinar = 3,40 ℳ. 1 Yen = 2,10 ℳ. 4,3 ⁄% do. später ausgegeben rentenpfandbriefe, 1 Zloty, 1 Danziger Gulden = 0,80 bekegrsn. Sag. 8 885 Die einem Papter beigefügte Bezeichnung N be⸗ ausgest. b. 81.12. 9. 0. 87 3. 4 3 ½, do. später ausgegeben —,— do. Grundrentenbr. Frt hathr bestimmte Nummern oder Serien anh u Westf,aast h.31.12,1 8,8 5b Gerie 1.—s 1 % do. später ausgegeben —.— —,— Duisburg 1921 Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen“ 4, % Sächsische, agst. b. 31.12.17] 9,25b G 9,25 G do. 1899, 07, 09 bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ 38 do. später ausgegeben —,— 1913 wärtig nicht stattfindet. Schlesische, agst. b. 31.12.17] 9,1 G 9,1b 1885, 1889 Das hinter einem Wertpapier bedeutet für do. später ausgegeben —,— —,— do. 1896, 02 N 1 Million. ö“ 8,9 b 8,8 G Düren ESe.; 19 Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten o. später ausgegeben] —,— 9. 1 kv. iffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten . Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften. do. 1900, gek. 1. 5.24 kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ Lipp. Landesbt 9 2 Elbing 08. 09, gk.1.2.24 ergebnis angegeben,. so ist es dasjenige des vorletzten vp. 889 88 * .HZI do⸗ 1913, get 13 7 24 Geschäftsjahrs. 8 ö 117 do. 1903, gek. 1. 2. 24 8 1 erf 8 Emden08 H,], gk 1.5.24 Erfurt 1893, 01 N, 08, 1910, 14, gek. 1.10.23

do. 1893 N, 1901 N, gek. 1. 10. 23

Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ d Kred. ahlung sowie für Ausländische Banknoten edenc. b d efinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ 8 65 G

do. do. 3 2 Etwaige Druckfehler in den heutigen Sachs⸗Altenb. Landb.⸗ Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ EEE 5

do. Cobg. Landrbk. 1-4 4.10] 5,5 G Eschwege. 11911 tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ do. ⸗Gotha Landkred. —,— EIen16192

85 do. do. 02, 03, 05: 7b do. 16. Ag. 19 (ag. 20) richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ do. ⸗Mein. Lderd. gel. 48G Flensburg. 1912 P,

lich richtiggestellte Notierungen werden do. do. fonv., gek. 3 5,75 G gek. 2. 1. 24 möglichst bald am Schluß des Kurszettels Schwarzbg.⸗Rudolst. Frankfurt a. M. 23

Landkredit. 11.7 —,— 8 do. 1910, 11, gek. als „Berichtigung“ mitgeteilt. 88 88 d5 1913

do.⸗Sondersh. Land⸗ do. 19 (1.—3. Ausg.) tredit, gek. 1. 4. 24 3 versch.

Sächf. Idw. Pf. b. S. 23, 88 181999 26, 27]4 versch. Frankfurt a. O. 1914

do. bis S. 25 do. ukv. 1925 do. Kreditbr. b. S. 22, do. 1919 1. u. 2. Ausg. 26 33 do. Fraustadt 1898

bis S. 25 3 ¾ 1.1.7 Brandenb. Komm. 23 Fhernes . g8 1928

(Giroverb.), gk. 1.7.24 1.1.7 / —,—

I“ do. do. 19,20,g8. 1.5.24 4 versch. —,— 8 1920 ulv. 18 Neufiger: Voriger Deutsche Kom Kred. 20 44 1.110 —— Fulda 1907 N Kurs v. do. 1922, rz. 28/49 1.4.10 —.,— Gießen 1907,09, 12,14 Hannov. Komm. 1923 1.1.7 / —,— do 1905 b 10. 6. 9. 6. do. do. 1922 5] 1.1.7 —,— Gotha 1923

6 5 Dt. Werthest. Anl. 23 do. do. 1919 4 1.1.7 —.,— . 5 . Ser. 1 u. 2*1.4.10 —,— E“

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Dt. Reichssch. „K“ S gs.e; Kur⸗ u. Neum. Schuldvl †] 1.1.7 †¼ —,— 3 1919 85 b *) Zinsf. 7—15 %. Zinsf. 5—15 ¼. do. 1892

2 ausl f. 100 G M .12. 85 b 7 Bayer. Staatsscha 98,2 b G 98,25b G Sen ö“ . Heide .07,gk. 1.11. Anleihen verstaatlichter Eisenb A Bergisch⸗Märk. Ser. 3 3 ½ 1.1.7

5 ½ Hess. Dollaranl. R. 77. Fem 6 ½ % Mecklbg.⸗Schwer. do. 1903, gek. 1. 10.23 Staatssch., rz. 1.4.29 96,9 b G 96,9b G Heilbronn 1897 N 99,75 b 99,8 b B Magdebg.⸗Wittenbge. Herford 1910, rückz. 39 Mecklenburg. Friebr. Franzbahn .

1.1. e* Preuß Staatssch. 1.3. c Köln 1923 unk. 33 86 b G 85,25 b G Pfälzische Eisenbahn, do. 1919 unk. 29

Thür. Staatsanl. v. 1926 ausl. ab 1.3.30/ 1.3.9. do. 1912 Abt. 3 1.3. 96,3 b G 96,4b Nordb. 4. 8 do. 1920 unk. 30

„4b G 811 Max Nordb. 8 2 .

6 ½ % Württbg. Staats⸗ schatz Gr. 1, fäll. 1.3.29 . 1881 do. 1879, 80, 83, 85, 95 Konstanz 02, gek. 1.9.23 do. (nicht konvert.) Krefeld. 1901, 1909 do. 06, 07, gek. 30. 6.24

Wismar⸗Carow . do. 1913, gek. 30.6. 24 do. 88,01,03, gk. 30.6.24 Langensalza 1903 Lichtenberg(Blu) 1913 Ludwigshafen ü1906 do. 1890, 94, 1900, 02 Magdeburg 1913, 1.— 4. Abt. ukv. 31 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1 Mainz 1922 Lit. C 1922 Lit. B 1919 Lit. U, V unk. 29 do. 20 Lit. W unk. 30 Mannheim 1922 do. 1914, gek. 1. 1.24

do. Prov. S. 9, gk. 1.5.24 do. 1901, 1906, 1907 n 8 1908, 12, gek. 1. 1.24

do. do. b . S 1 1 Oberhessische Provinz 18. 55, 3 1920 unk. 26 do. 19 7-15 Preußt „Schap 3 1 do. do. 1913, 1914 . 88 19 II. A., gk. 1.2.25 auslosb ab ⸗Okt. Ostpreußische Provinz 86 1920, gek. 1.11.25 % Pr. Staatssch., f. 1.5.25 5 0,1575 b Ausg. 12 de. es ee. do. do. fäll. 91.12.34 0,4366 E“ dn 18. Sf gt. ze b n. 11142“*²“ do. Ausgabe 16..ü do. 1904, 1905, gek. do. d 1 do. Ausg. 14, Ser. 4 Merseburg 1901 T“ ““ Mühlhausen t. Thür. Bseus Anl.... hih kEE“ 1919 VI do. do. 5 do. do. 14, Ser. 3/4: Mülheim (Ruhr) 1909 A 1 8 . A. 1894,1897,1900]¾ Em. 11 und 13 1Se.es . 8 . do. Ausg. 14 . 3 ½ unk. 31, 35 do. oe,,. 8 Rheinprovinz 22, 23 86 1914 d 19 do. 1000000 u. 500000 o. 1919 unk. 30 8 München 1921

1919 do. kv. v. 1875, 78 do. kleine 8 * 94 Sächsische Provinzial o. 1919 EE“ lusg. 8 M.⸗Gladbach 1911 N 1907. 6 22, do. do. Ausg. 9 I“ . 86 c. .S*“806 ¹ do. do. Ausg. 5— 7 . 1eg 6vIg Bayern . Schlesw.⸗Holst. Prov. 88 „gek. 1. G8 do .3% Ausg. 12 ordhaufen... 9 do. doAusg. 10 u. 11 Nürnberg 1914 8 Eisenb.⸗Obl.3] 1.2. d. do Räsg. 9 o. Ldsk.⸗Rentensch. 5 Aüsg 8

do. 1920 unk. 30 konv. neue Stülcke 3 ½ 029

3 3 ¼ 1.6. . do. do. 1907—09 ve eten 1919 unk. 30/4 ¼ 1.4. do. do. Ausg. 6 u. 7

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Bankdiskont.

Berlin 6 (Lombard 7 ½4. Danzig 7 (Lombard 8). Amsterdam 3 ½. Brüssel 7. Helsingfors 7 ½. Italien 7. Kopenhagen 5 ½. London 5. Madrid 5. Oslo 5 ½. Paris 6. Prag 6. Schweiz 3 ½⅛. Stockholm 4 ½⅛. Wien 7 ½.

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Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung.

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Bei nachfolgenden Wertpapieren fällt die Berechnung der Stückzinsen fort. b. 5 D.] f. Z. in 100 b 100 b ess. Dollarschatzanw. do. —,— —,— Hess. Dollaranl. R. AG do. Eʒcns Deutsche Pron

Dtsch. IV.-V. Reichs⸗ Brandenb.Prov. 08-11

Reihe 13 26, 1912 Schatzanweis. 1916, Reihe 27—88 1914 ausl. 23 bis 1. 7. 32 4 ½ 0,36 b Reihe 34 52

Sd. öe 1.1. 0,36 b do :1899 o. Reichs⸗Schatza. f24 4 8 1.1. 0,3575 b d 1 do. rüihsschha 9 4 Casseler Lendesrreha

1923, Ausg. J u. II .3.9 1 3. do. do. 1924, Ausg. L u. . .3.9] ,0, . 8 do. g. ses 1 33. . Z. Zinsf. 8 15 Felasche Reichsanl... do. do.

do. do.

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0. Offenbach a. M. 1920 1920 4 % 1.4. 8 B do. do. 98, 02, 05,

Oppeln 02 W, gk. 31.1.24 dn 19u Pforzheim 01, 07, 10, 89 8 3 .0. 1 . gek. 1. 10. 23 3 ½ 1912, 1920 b bo.8,99,11grg1.12189 Pversch. do. Landeskli. Ribr. 4 dg. v9. O,Se.1,11,6 8 82 19; 116“ 1 do. do. 3 ½ Pirmasens 99, 30.4.24 Hambg⸗Staatzahtenne sg 142— *) Zimsf. 8— 0¼. * 1G 5 antg, S6. A4 ½ Potsdam 19 P, gk. 1.7.24 2 o. 1919 B kleine 4 ½ Quedlinburg 1903 N o. do. 198e Regensburg 1908, 09 do. 1897 N, 19 do. do. 500 000 01798 do. St.⸗Anl. 1900

bo 1903, 1905 3 ½ do. 07,08, 09 Ser. 1,2,

888 18892 1911, 1913 rz. 53, 1eahe 1914 rz. 54

Rheydt 1899 Ser. 4 do. 1887,91, 93, 99,04 d6.

1913 N do. 1886, 97, 1902

do. 1891/3 ½ Hessen 1928 Reihes6 Rostock 1919, 1920 * Zinsf. 8 16 G

do. 81,84,03, gk. 1.7.24 3 ½ do. 99,1906,08, 09, 12

do. 1895, gek. 1. 7. 2474 S 9 8 ba 1919, R,16,ut,22 Saarbrücken 14 8. Ag. v1“

Schwerin i. M. 1897, 8 gek. 1. 5. 24 3 ½8 Lca. 189, 1506.1565 Spandau 09 N, 1.10.23 Meckl. Landesanl: 14 Stendal 01, gek. 1.1.24 do. Staats⸗Anl. 1919

1908, gek. 1. 4. 24 88 Sb.⸗Scn 1918 o. 1903, gek. 1. 4. 24 u 888 Stettin V. 1923 do. 1890, 94, 1901, 05

Stolp i. Pomm. N Olben barg esa Stuttgart 19,06, Ag. 19 do. 1919, gek. 1. 1. 32

88 14,1. u. 2. A. uk. 25 o. 1919 unk. 30% 5 1903, gek. 1. 18 Viersen 1904, gk. 2. 1.24 3 . Wei . 2 Sachsen St.⸗A. 1919 Feen 1888,g .1.1.24 3 ½ (Reichsschuld). e.e⸗ Wiesbad. 1908 1. Aus⸗ do. St.⸗Rente ... 1904, S. 1

9 gabe, rückz. 1937

d B o. 1920 1. Ausg.,

Sich Markanleihe 23 . . Groß Verb. 1919 21 2Ag. gek.1.10.,91

rttemberg S. 6-20 do. do. 1920 do. 18 Ag. 19 I. u. II.,

5 u. 31 35/4 Berl. Stadtsynode 99, gek. 1. 7. 24/4 o. Reihe 36 42/4 19908, 12, gek. 1. 7.24 do. do. 1899,1904,05

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Kreisanleihen.

Anklam. Kreis 1901. S Kreis 01 do. o. 1919 1.7/ —,— Hadersleb. Kreis 10 N Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910... 4.10% —,— Offenbach Kreis 1919/4 ¼ 1.1.7⁄¼ —,—

Deutsche Stadtanleihen.

Aachen 22 A. 23 u. 24/8] 1.6.12 —,— —,— . do. 17, 21 Ausg. 22/4 1.5.11% —,— . Fktanc 1923]/9 1.1.7 +—.,— —.— o. 1911, 1914]4 versch. 0,365 b 0,355 G Aschaffenburg. 1901 4 1.6.12 —,— —,— Barmen 1907, —,— —— rückz. 41/40 0,24 b G do. 1904,05, gek. 1.3.24 —,— Berlin 1923 —,— * Zinsf. 8— 18 % —,— do. 1919 unk. 30 0,48 b do.

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Wilmersd. (Bln.) 1913/4 *) Zinsf. 8—15 %. 8— 8

Deutsche Pfandbriefe.

(Die durch* gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)

Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

135 Calenberg. Kred. Ser D, „EF (gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24) —,— 23 ½ % Kur⸗ u. Neumärk. neue —,— *4, 3 ½, 3 % Kur⸗ u. Neumärk. Komm.⸗Obl. m. Deckungsbesch. JI—“ 3,5 B 3,45 b 4, 3 ½,3 Kur⸗u. Neum. Kom.⸗Obl. —,— —,— *4, 3 ½8, 3 % landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31.12. 17 Nr. 1 484 80 . . 14,3 b 14,2 5 4, 3 ½, 3R landschaftl. Zentral. —,— —,— 14, 3 ½, 3 % Ostpreußische N, aus⸗ gegeben bis 31. 12. 11.. 16,2 G 16,3 b 4, 3 ½, 3 % Ostpreußische. —.,— —,— 4 % Östpr. landschaftl. Schuldv. —,— —,— *4, 3 ½, 3 % Pommersche, aus⸗ gestellt bis 31. 12. 11. 168,5 b G 18,45eb G 4, 3 ½, 3 % Pommerschhe —.,.— Ser an *4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz, ausgestellt Fis 87. 12 171. 16b G 4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz . 24, 3 ½, 3 % Sächsische, ausge⸗ Ftenlt bis 81. 12. 1. . 4, 3 ½⅛, 3 % Sächsischehe. *4 9% Sächs. 1gh Kreditverb. *4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl. (ohne Palpn) .... ... 1 *4, 3 ½, 3 Schles. landschaftl. A, O, D, ausgest. bis 24. 6. 17 4, 3 ½, 3 % Schles. landsch. A, C, D 4, 3 ½&, 3 Schleswig⸗Holstein Landeskred. X, ausg. b. 31.12.17 4,3 ½, 3 % Schlesw.⸗Holst. L.⸗Kred. *4, 3 ½, 3 % Westfälische, aus⸗ gestellt bis 31. 12. 11. 4, 3 ⅛, 38 % Westfälische. 4, 38 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. I—II m. Deckungsbesch.

4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser 6

*4, 3 ½, 3 % Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis 31. 12. 17

4, 3 ½, 3 % Westpr. Neuland⸗ schaftl.

*5, 4 ½, 4, 3 ½ % Berliner alte, ausgestellt bis 31. 12. 1917.. 5, 4 ½, 4, 3 ½ % Berliner alte... *4, 3 ½, 3 % Berliner neue, ausgestellt bis 31. 12.1917.. 4, 3 ½, 3 % Berliner neuae.. *4 % Brandenb. Stadtschaftsbriefe (Vorkriegsstücke)

4 do. do. (Nachkriegsstücke)

Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30 34

Preuß. Zentralstadt⸗ schafts⸗Pfandbriefe R. 3, 6 10, 12, 13

do. do. Reihe 14-16

do. do. R. 1, 4, 11/4.

do. do. Reihe 2, 5

Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke.

Deutsche Lospapiere.

Augsburg. 7 Guld.⸗L./ . ℳp. Sts —,— Braunschw. 20 Tlr.⸗L. ℳp. St —,— Hamburg. 50 Tlr.⸗L.8] 1.3. —,— Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 3 1.4.10% —,— Oldenburg. 40 Tlr.⸗L. 3] 1.2. Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L. —p. St —,—

Ausländische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandaelt, und zwar:

1 Seit 1. 4. 19. ² 1. 5. 19. ² 1. 6.19. 41. 7. 19. 1. 8 19 1. 9. 19. 10 19. 15. 10. 19. 111bTbbcöeö 80 1. 8. 20. ¹¼ 1. 6. 23.

Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen findet gegenwäctig eine amtliche Preisfeststellung nicht statt. Bern. Kt.⸗A. 87 kv. 38 Bosn. Esb. 141 2 do. Invest. 14 7 5 8 do. Land. 98 i. K. ¹ . do. do. 02 in K.“ 4. do. do. 95 in K.* 2. Bulg. G.⸗Hyp. 92 25er Nr. 241561 bis 246560 do. 5er Nr. 121561 bis 136560 do. 2er Nr. 61551 bis 85650, 1er Nr. 1-20000 DänischeSt.⸗A. 97 Egyptischegar.i. do. priv. i. Frs. do. 25000,12500 Fr do. 2500, 500 Fr. 4 Els.⸗Lothr. Ren 8 Finnl. St.⸗Ej. Griech. 4 ½ Mn. do. 5 % 1881-84 do. 5 Pir.⸗Lar. 90 do. 4 % Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 3, 4 in Lire Mexik. Anl. 99 5 %ff. do. 5 % abg. do. 1904 4 % in ℳͤ do. 1904 4 %abg. Norw. St. 94 in Q do. 1888 in £ Oest. St.⸗Schatz 14 auslosb. i. 11 do. am. Eb.⸗A. do. Goldrente 1000 Guld. Gd.2 do. do. 200 „* do. Kronenr. ¹⁰,13 do. kv. R. in K. 11 do. do. in K.* do. Silb. in fl? do. Papierr. in fl ¹2 8 Portug. 3. Spez;. b Rumänen 1903 149 5 do. 1913 ukv. 24 do. 1889 in do. 1890 in do. do. m. Talonff. do. 1891 in do. 1894 in do. do. m. Talonff. do. 1896 in do. do. m. Talonff. do. 1898 in do. do. m. Talonff. do. konvert. in. do. 1905 in 1908 in 1910 in

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Schwed. St.⸗Anl.

do. St.⸗R. 04 i. do. do. 1906 i. 1888

do. Eisenb.⸗R. 90 Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgd. E.⸗A. 1 Ser. 2 do. kons. A. 1890

Türken Anl. 1905 do. 1908 do. Zollobl. 11 S. 1 do. 400 Fr.⸗Lose Ung. St.⸗R. 13¹ do. 1914 do. Goldr. in fl.¹ do. St.⸗R. 1910⁵ do. Kron.⸗Rente³ do. St⸗R. 97 in K.¹ do. Gold⸗A. f. d. eiserne T.* do. do. 5er u. 1er4 do. Grdentl.⸗Ob. ²

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1895 Bukar. 1888 in do. 1895 in do. 1898 in Budapest 14 m. T. do. i. Kr. gk. 1.3.25 Christiania 1903 Colmar(Elsaß) 07 Danzigl14 NAg. 19

o. 1901 Gothenb. 90 S. A

3 1906 Graudenz 1900“* Helsingfors 1900 do. 1902

Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 in do. 1910-11 in do. 1886 in do. 1895 in Krotosch. 1900 S. 1 Lissab. 86 S. 1, do. 400 Mosk. abg. S. 25, 27, 28, 5000 Rbl.

Mosk. abg. S. 30 bis 33, 5000 Rbl. Mosk. 1000-100 R.

39, 5000 Rbl.

Mülhaus. i. E. 07, 13 N, 1914 Posen 1900, 05, 08 do. 1894, 1903

Stockh. (E. 83- 1880 in

do. 1885 in do. 1887 Straßb. i. E. 1909 (u. Ausg. 1911) do. 1913 Thorn 1900,06,09 do. 1895 ZürichStadts9 i. * . K. 1. 10. 20, * S. 1 i. K. 1.1.17, S. 2 i. K. 1. 7. 17*

Sonstige Budap. HptstSpar Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 Dän. Lmb.⸗O.

o. o. do. Inselst.⸗B. gar. do. do. Kr.⸗Ver. S. 9 Finnl. Hrp.⸗V. 87

do. Jütländ. Bdk. gar.

S. 5 S. 5 Kopenh. Hausbes. Mex. Bew.Anl. 4 ½ gesamtkdb. à101 do. 4 ½ abg. Nrd. Pf. Wib. S1,2 4 Norweg. Hyp. 87 Oest. Krd.⸗L. v. 58 Pest. U. K. B., S. 2,3 Poln. Pf. 3000 R. do. 1000-100 R. Posen. Provinzial do. 1888, 92, 95, 98, 01 1895 Raab⸗Gr. P.⸗A. 8 do. Anrechtsch. Schwed. Hyp. unkv.

do. 78 kündb. in do. Hyp. abg. 78 do. Städt.⸗Pf. 82 do. do. 02 u. 04 1906 Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 86, 87 in K.

Ug. Tm.⸗Bg. i. K.“ do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. i. Kr. do. do. Reg.⸗Pfbr. do. Spk.⸗Ztr.

Pfandbriefe und Schuldverschreib, deutscher Hypothekenbanken.

Aufwertungsberechtigte Pfandbr. u. Schuldverschr. deutsch. Hypoth.⸗Bk. sind gemäß Bekanntm. v. 26. 3. 26 ohne Zinsscheinbogen und ohne Erneuerungsschein

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do. do. Komm.⸗Obl. S. 1-3* d d Ser.

Ser. 23, 24 Ser. 25 Ser. 26 S. 1, 2*

Ser. 3 Ser. 4 Ser. 5

Ser. 26

Ser. 25

tadtanleihen.

ausländische Anleihen.

V

816—

(Die durch 8 gekennzeichneten Pfandbriefe und Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918

18,15 G 14,99 b