1926 / 134 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Jun 1926 18:00:01 GMT) scan diff

zrehungen zu Rußland auf die Dauer unmöglich machen würde. Dieses Mißtrauen war unbegründet, aber es war eine Tatsache, mit der wir zu rechnen hatten. Wir haben deshalb auch deutscher⸗ seits anerkannt, daß es notwendig war, das deutsch⸗russische Ver⸗ hältnis, das in vertraglicher Hinsicht bisher allein durch die Ver⸗ einbarungen von Rapallo bestimmt wurde, der neuen, durch die Locarno⸗Verträge geschaffenen politischen Situation anzugleichen. Diese Angleichung ist der eigentliche politische Sinn des Berliner Vertrags. Ich brauche nicht zu verhehlen, daß die Angleichung nicht ohne Schwierigkeiten war. Die Unterhaltungen mit der Sowjet⸗Regierung darüber, die einsetzten, sobald die Sicherheits⸗ verhandlungen mit dem Westen in Gang kamen, haben geraume Zeit in Anspruch genommen. Sie haben aber schließlich zu einer beide Teile befriedigenden Verständigung geführt, von der mit Zuversicht erwartet werden darf, daß sie eine gedeihliche Aus⸗ gestaltung der deutsch⸗russischen Beziehungen gewährleistet.

Der gefundene Ausgleich liegt sachlich, kurz zusammengefaßt, darin, daß die beiden Länder sich die unveränderte freundschaft⸗ liche Fühlung in den gemeinsamen politischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten versprechen und daß sie sich daneben zu Neu⸗ tralität für den Fall verpflichten, daß einer von ihnen trotz eigenen friedlichen Verhaltens angegriffen oder daß er Gegenstand einer aggressiven Wirtschaftspolitik dritter Mächte wird. Die Grundgedanken dieser Regelung sind so einfach und klar, daß der Wortlaut der Bestimmungen keiner Erläuterung bedarf. Im Grunde wird dadurch politisch keine neue Lage geschaffen, sondern die gegebene Lage geklärt. Es ist nur der vertvagliche Ausdruck des Standpunkts, den die Deutsche Regierung stets eingenommen hat, insbesondere auch während der Sicherheitsverhandlungen. Mehr als einmal ist von der Regierung, auch von dieser Stelle aus, betont worden, daß die Locarno⸗ und Völkerbundspolitik keine Spitze gegen Rußland hat, und daß es für Deutschland stets ein Ding der Unmöglichkeit sein wird, etwa hervortretende aggressive Tendenzen gegen Rußland zu unterstützen. Auch die Mächte, mit denen wir in Locarno verhandelten, haben devartige Tendenzen weit von sich gewiesen. Sie haben niemals erwartet oder ver⸗ langt, mit Deutschland eine gemeinsame Front gegen Rußland herzustellen.

Unter diesen Umständen lag nicht die geringste Veranlassung dafür vor, daß der Abschluß des Vertrags, wie es zuerst der Fall war, in der Oeffentlichkeit des Auslands Aufsehen erregte und zu den verschiedensten Kombinationen führte. Man hat dabei sogar die Fvage gestellt, ob die Deutsche Regierung sich etwa entschlossen habe, das Werk von Locarno aufzugeben, und man hat diese Frage in Verbindung gebrvacht mit dem Verlauf, den die März⸗ tagung des Völkerbundes genommen hat. Eine sinnlosere Frage läßt sich haum denken. Ich glaube auch sagen zu können, daß sie heute von keiner Seite mehr ernstlich aufgeworfen wird. Viel⸗ leicht wäre es logischer gewesen, den Berliner Vertrag erst nach Vollgiehung des deutschen Eintritts in den Völkerbund zu schließen. Aber es ist nicht unsere Schuld, daß das nicht geschehen konnte. Der Mißerfolg der Märzbagung fällt nicht Deutschland zur Last, und wir haben durch unsere Teilnahme an der Genfer Studien⸗ kommission gezeigt, daß wir gewillt sind, an der Beseitigung der im März entstandenen Krisis, die nicht eine Krisis im Verhältnis Deutschland zum Völkerbund, sondern eine Krisis innerhalb des Völkerbunds selbst ist, nach Kräften mitzuarbeiten. Für keinen einsichtigen und vorurteilsfreien Politiker hätte es aber dieses äußeren Beweises dafür bedurft, daß der Berliner Vertrag keinen Verzicht auf die Fortführung der Locarno⸗ und Völkerbundspolitik bedeutet. Jeder muß erkennen, daß der Vertrag und der ihm angeschlossene Notenwechsel keinen Gegensatz zu Locarno und Völkerbund, sondern eine Ergänzung dazu bilden. Auch die⸗ jenigen fremden Regierungen, bei denen der Berliner Vertrag zunächst gewisse Besorgnisse auszulösen schien, haben sich davon überzeugt, daß die deutsche Politik keinerlei Widerspruch in sich schließt, und daß es selbstverständlich nicht die Absicht der Deutschen Regierung war, sich durch die neuen Abmachungen den Verpflich⸗ tungen zu entziehen, die sich für Deutschlhand nach seinem Eintritt in den Völkerbund aus den Locarno⸗Verträgen oder der Völker⸗ bundssatzung ergeben.

Meine Damen und Herren, die deutsche Politik ist eine Politik des Friedens. Aber eine Friedenspolitik kann nicht einseitig sein, und unser Ziel kann deshalb nur darin bestehen, das System friedlicher Abmachungen auf alle Länder zu erstrecken. Das entspricht den Lebens⸗ interessen Deutschlands, die für uns allein maßgebend sein können. Ich glaube, daß gerade das Nebeneinanderbestehen von Locarno⸗Ver⸗ trägen und Berliner Vertrag für Europa eine wichtige Sicherung der friedlichen Entwicklung in sich schließt. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei.) Es ist keine Uberschätzung unserer politischen Rolle, es ist einfach eine Folge unserer zentralen Lage, wenn wir ver⸗ suchen, die Brücke zwischen Ost und West zu bilden. Wir müssen er⸗ warten, daß diese unsere Politik bei allen denen, die das gleiche fried⸗ liche Ziel verfolgen, nicht nur Verständnis, sondern auch Unterstützung findet. (Brava! bei den Regierungsparteien.)

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211. Sitzung vom 11. Juni 1926, nachmittags 2 Uhr. ([Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.*)

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 20 Mi⸗ nuten.

Das Haus beschließt zunächst, den Interfraktionellen Aus⸗ schuß für Ostfvagen in einen ständigen Ostausschuß des Reichs⸗ tags mit 28 Mitgliedern umzuwandeln.

Präsident Löbe kommt dann auf die gestrigen Lärmszenen urück und erklärt, aus dem stenographischen Bericht sei ersichtlich, die Abgg Künstler (Soz.), von Ramin (Völk.) und

Rieseberg (D. Nat.) unparlamentarische Zwischenrufe ge⸗ macht haben. Die genannten Abgeordneten werden nachträglich zur Ordnung gerufen. Der Abgeordnete Dr. Rosenfeld (Soz.) ist bereits gestern wegen seines Zwischenrufes „Wortbrecher“ zur Ordnung gerufen worden. Der Aeltestenrat hatte festgestellt, daß Dr. Rosenfeld seinen Zwischenruf wiederholt hat, als er bereits gerügt war. (Hört, hört! rechts.) Präsident Löbe stellt fest, daß er selbst den Zwischenruf nicht gehört habe, und daß er auch im steno⸗ graphischen Bericht nicht verzeichnet sei. Rosenfeld gebe aber selbst zu, den Zwischenruf mehrfach gemacht zu haben, da er den Ord⸗ nungsruf in der allgemeinen Unruhe des Hauses nicht gehört habe. Wegen beharrlicher Wiederholung eines unparlamentarischen Zwischenrufes erteile er dem Abgeordneten Dr. Rosenfeld nach⸗

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

träglich einen zweiten Ordnungsruf. (Gelächter bei den Kommu⸗ nisten.) Es ist im Aeltestenrat in diesem besonderen Zusammen⸗ hang gewünscht worden, noch einmal darauf aufmerksam zu machen, daß die Wiederholung einer gerügten Bemerkung eine besonders grobe Ungehörigkeit darstellt. (Lebhafte Zustimmung.) Gegen olche Wiederholungen wird mit allen geschäftsordnungsmäßigen Mitteln eingeschritten werden.

Das Luftfahrtabkommen mit Frankreich wird dem Auswärtigen Ausschuß überwiesen.

Es folgt dann die Abstimmung über das kom⸗ munistische Mißtrauensvotum gegen den Reichskanzler.

Abg. Müller⸗Franken (Soz.) erklärt, daß seine Fraktion sich der Abstimmung enthalten werde. (Gelächter bei den Kom⸗ munisten.)

Das Mißtrauensvotum wird darauf in einfacher Ab⸗ stimmung gegen die Kommunisten abgelehnt. Die Sozial⸗ demokraten enthalten sich der Abstimmung, die Deutsch⸗ nationalen und die Völkischen stimmen dagegen.

Abg. Engberding (D. Vp.) erstattet den Bericht des Ver⸗ kehrsausschusses über die Anforderung der zum Bau des Lippe⸗ Seitenkanals von Hamm bis Lippstadt notwendigen Mittel im Reichshaushaltsplan 1927. Der Ausschuß beantragte eine Ent⸗ schließung, wonach bei dem vom Verkehrsministerium aufzustellenden Kanalbauprogramm der Ausbau dieses Kanals berücksichtigt werden soll und die Regierung erklären möge, wie sie über die Gewährung von Krediten für Schiffsnenubauten und Umbauten hinaus der Binnenschiffahrt Unterstützung und Förderung leihen will, und sie schleunigst eine Vorlage machen soll, die der Binnenschiffahrt aus⸗ reichende Kredite für Schiffsneu⸗ und Umbauten gegen angemessene Sicherheit unter Vermittlung der Schiffshypothekenbanken zur Verfügung stellt. Der Ausschuß hat diese Entschließung angenommen. Der Berichterstatter schildert eingehend die Notlage der Binnenschiffahrt und hebt besonders hervor, daß die Reichs⸗ bahn durch ihre Tarifpolitik der Binnenschiffahrt die Beschäftigung entziehe und daß ausländische Gesellschaften auf dem Rhein scharfe Konkurrenz machten. Die deutschen Kohlen würden aacf ranoesülche Schiffe verladen. Die Frachten der deutschen Schiffe seien außerordentlich niedrig. Die Staffeltarife der Reichsbahn für weite Entfernungen, so daß die oberschlesische Kohle bis nach Hamm in das westfälische Kohlenrevier gelangen könne, brächten der Eisen⸗ bahn keinen Nutzen. Die Reichsregierung müsse mit der Reichs⸗ bahn über diese Sachlage verhandeln, damit die Güter, die früher die Binnenschiffahrt befördert habe, ihr erhalten blieben. In Ver⸗ bindung mit den Binnenschiffahrtskreisen ständen die Seehäfen⸗ tarife, die so gehalten sein müßten, daß die deutschen Nord⸗ und Ostseehäfen die Konkurrenz mit dem Ausland ertragen könnten. Die Staffeltarife der Reichsbahn dürften nicht auf Kosten der Binnenschiffahrt durchgeführt werden. Die Tarifhoheit stehe dem Reichsverkehrsministerium zu.

Abg. Becker⸗Arnsberg (Zentr.) befürwortete den Ausbau des Lippe⸗Seitenkanals. In der preußischen Kanalvorlage von 1905 sei in dem umfassenden Kanalbauprogramm auch dieser Kanal vorgesehen worden, alle anderen Kanäle dieses Programms seien ausgeführt, nur der Bau des Lippe⸗Seitenkanals liege seit Jahren still. Der Grundvermerk sei längst vollzogen. Bei diesem Bau könnten 6—7000 Arbeitslose beschäftigt werden. Die 20 25 Mil⸗ lionen für diesen Bau würden nutzbringend verwendet sein. Man plane allerlei neue Kanäle, sollte doch aber erst die angefangenen Bauten vollenden.

Das Haus nimmt ohne besondere Abstimmung die Aus⸗ schußentschließung an.

Es folgt der Ausschußbericht über Ent⸗ schließungen, a) Bartschat und Gen. (Dem.), betr. Ein⸗ stellung eines Tagesschnellzugspaares auf der Strecke Berlin Schneidemühl, b) Dr. Schreiber und Gen. (Zentr.), betr. Vollendung des Bahnbaues Münster —Dortmund, c) Beythien und Gen. (D. Vp.), betr. Vollendung der Bahnstrecke Verden Bettenburg, d) Schmidt⸗Hannover (D. Nat.) und Beythien und Gen. (D. Vp.), betr. Fertigstellung der Bahnstrecke Han⸗ nover —Celle. Der Ausschuß beantragt, die Regierung zu er⸗ suchen, dahin zu wirken, daß die in den Anträgen b bis d ge⸗ forderten Bahnbauten bei der Ausfühvung bereits begonnener Strecken berücksichtigt werden; der Antrag a soll dadurch er⸗ ledigt werden, daß die betreffende Petition, die dem Antrag zugrunde liegt, der Regierung zur Erwägung überwiesen wird.

Abg. Schmidt⸗Hannover (D. Nat.) befürwortet als Be⸗ richterstatter die Ausschußbeschlüsse.

Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) bemängelt die Verkehrsver⸗ hältnisse von Westdeutschland. Unbedingt notwendig sei der Aus⸗ bau der Bahnstrecke von Dortmund nach Münster. Es sei not⸗ wendig, daß die Westfälische Provinzialhauptstadt einen direkten Zugang zum ee. h⸗westfälischen Se aeesge. erhalte. Es müsse für diese Strecke eine Vorzugsbehandlung eintreten. Münster sei nicht bloß ein bedeutsames Verwaltungszentrum und Ver⸗ kehrszentrum, sondern auch kulturell sei diese Strecke sehr bedeut⸗ sam wegen der Entwicklung der Verwaltungshochschulen des Westens, 12 wegen der Pläne einer bergbaulichen Akademie und einer Technischen Hochschule für Münster. Dieser Bahnbau müsse schleunigst gefördert werden.

Abg. Engberding (D. Vp.) erklärt ebenfalls die Voll⸗ endung des Bahnbaues Münster Dortmund für dringend geboten.

Die Anträge des Ausschusses werden angenommen.

Es folgt die zweite Beratung der Vorlage, betreffend Ge⸗ währung von Darlehen zur Hebung der land⸗ wirtschaftlichen Erzeugung (Verwendung von 60 Millionen Reichsmark aus dem Vermögen der Reichs⸗ getreidestelle zu landwirtschaftlichen Krediten). Der Ausschuß hat die Vorlage angenommen mit der Hinzufügung, daß bei Ansiedlungen, die aus den betreffenden Mitteln finanziert werden, auch Industriearbeiter brücksichtigt werden.

Abg. Behrens (D. Nat.) befürwortet einen Antrag, wonach den Siedlern aus Kreisen der Landarbeiter die Kredite zinslos fünf Jahre lang gewährt werden sollen.

Abg Rönneburg (Dem.) beantragt, wegen der auch sonst noch eingegangenen Anträge die Vorlage an den Ausschuß zurück⸗ zuverweisen.

Abg. Behrens (D. Nat.) zieht hierauf seinen Antrag zurück, damit das Gesetz sofort zustande kommen könne.

Der Antrag Rönneburg wird angenommen. Vorlage wird also an den Ausschuß zurückverwiesen. Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Die Sitzung schloß um 3 Uhr 40 Minuten.

Präsident Löbe beraumt eine zweite Sitzung auf 3 Uhr 50 Minuten an mit der Tagesordnung: Bericht des Geschäfts⸗ ordnungsausschusses über Aufhebung der Immunität des Ab⸗ ihrliche Gehalts⸗

Die

geordneten Kube; Antrag, betreffend vierteljäh zahlung an Beamte; kleinere Vorlagen.

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212. Sitzung vom 11. Juni, nachmittags 3 Uhr 50 Minuten.

„Auf der Tagesordnung stehen zunächst Berichte der Ge⸗ swrgerer. betreffend Anträge auf Auf⸗

ebung der Immunität einer Reihe von Ab⸗ geordneten. Während sonst, entsprechend der Praxis des G der Ausschuß die Aufhebung der Immunität abge⸗ ehnt hat, beschloß er im Falle des Abgeordneten Kube (völk.) die Aufhebung der Immunität. Abgeordneter Kube und seine

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Parteigenossen haben selbst diese Aufhebung befürwortet. Da⸗ gegen hatten im Ausschuß nur die Kommunisten gestimmt.

Abg. Stöhr (Völk.): Angesichts der Behandlung der An⸗

elegenheit Kube scheint es wirklich, als ob gewisse Kreise das Be⸗

25 hätten, das Volk zu verwirren. (Lachen links.) Man treibt da die berühmte Tintenfischpolitik. Der preußische Justizminister hat seine Pflichten völlig vernachlässigt; es geschah nichts, um Auf⸗ klärung zu schaffen. Dabei handelt es sich nur um die Beschuldi⸗ gung eines wegen Raubmordes verurteilten Lümmels. (Lärm und Lachen links.) Ich bitte Sie, den Antrag des Ausschusses anzu⸗ nehmen.

Der Ausschußantrag wird angenommen. Gegen die Auf⸗ hebung der Immunität Kube stimmten nur die Kommunisten.

Es folgt die Beratung von Anträgen der Sozial⸗ demokraten und der Bayerischen Volkspartei auf Aenderung der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft. (Belieferung der Genossen⸗ schaften.)

Abg. Krätzig (Soz.) beantragt namens des da. die Anträge durch die inzwischen vom Reichskohlenrat beschlossenen neuen Grundsätze für die Belieferung der Genossenschaften mit Kohle, die dem in den Anträgen gestellten Verlangen entsprechen, für ndic zu erklären.

Abg. Rauch⸗München (Bayr. Volksp.) hält die neuen Richt⸗ linien des Reichskohlenrats nicht für ausreichend, um eine wesent⸗ liche Aenderung in dem bisherigen ustand eintreten zu lassen, Tatsächlich sei auch seit Erlaß der Richtlinien eine Besserung nicht eingetreten. Besonders in Bayern würden noch immer ein⸗ ö Bestimmungen für den Handel aufrechterhalten. Der beantragt Zurückverweisung der Angelegenheit an den

usschuß.

„Abg. Rademacher (D. Nat.) wendet sich gegen den Zu⸗ rückverweisungsantrag. Von einer Einschüchterung des Handels gegenüber den Syndikaten könne keine Rede sein.

Die Zurückweisung der Angelegenheit wird beschlossen.

Das Haus wendet sich darauf nochmals der Beratung des Gesetzentwurfs über die Gewährung von Darlehen zur Hebung der landwirtschaftlichen Erzeugung zu. Die von den Deutschnationalen gestellten Abänderungs⸗ anträge sind zurückgezogen.

Abg. Hörnle (Komm.) fordert, daß die 60 Millionen zur Ansiedlung der 10 000 erwerbslosen Landarbeiter verwendet werden. Das Geld dürfe nicht wieder in die Taschen der gemein⸗ gefährlichen Siedlungsgesellschaft fließen. Der Redner lehnt das Gesetz ab, da es keine genügenden Garantien für die Verwendung der Mittel enthalte.

Abg. Schmidt⸗Cöpenick (Soz.) begrüßt die Vorlage und weist auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hin, da die Siedlung infolge mangelnder Mittel gegenwärtig vollständig stocke. Mit agi⸗ tatorischen Anträgen sei eine Besserung nicht zu erzielen. Die Vorlage werde im wesentlichen den kleinen Bauern zugute kommen. Zu den Klagen über hohe Zinsen müsse man einmal darauf hin⸗ weisen, daß es gerade die landwirtschaftlichen Genossenschaften Fses, die unerhörte Zinssätze von 14 und 16 vH forderten. (Hört,

ört! links.) Derartige Zinsen würden nicht einmal von den Groß⸗

banken genommen. Es sei eine Heuchelei sondergleichen, wenn die Rechte dem Reichsbankpräsidenten immer wieder vorwerfe, er sorge nicht für die Herabsetzung der Zinsen.

Abg. Rönneburg (Dem.) stellt mit Genugtuunng fest, daß die Vorlage auf einen demokratischen Antrag zurückgehe. Eine andere Teilung der Summe wäre zwar erwünscht gewesen. Es handle sich besonders um die für die verdrängten An⸗ siedler. Die Reichsregierung kann sich dieser Pflicht nicht länger entziehen. Erfreulich ist, daß in der Vorlage zum erstenmal an⸗ erkannt ist, daß das Reich in der Siedlungsfrage nicht nur die Grundsatzgesetzgebung hat, sondern nunmehr auch selbst mit Geld⸗ mitteln eingreift. Alle Maßnahmen haben aber nur Wert, wenn die Mittel zu mäßigen Zinssätzen gegeben werden. Wir wünschen weiter, daß nicht nur Preußen, sondern auch die Länder in Süd⸗ und Mitteldeutschland bei der Verteilung bedacht werden. Berücksichtigung wünscht der Redner 8 für den Obst⸗ und Ge⸗ müsebau, Beachtung verdiene weiter der K Bedeutung in Deutschland evlangt habe und gefördert werden müsse.

Ein Regierungsvertreter betont, nicht nur Preußen, sondern im gleichen Maße auch den andern Ländern, besonders Bayern und Oldenburg, zugute kommen sollen⸗ Die Befürchtung, daß der Großgrundbesitz besondere Vorteile aus der Vorlage ziehen werde, seien durchaus unbegründet.

Die Vorlage wird dann in zweiter und dritter Beratung angenommen.

Auf einen Antrag der Abgg. Schuldt⸗Sieglitz (Dem.) und Genossen wegen Wiedereinführung der vierteljährlichen Gehalts zahlungen an die Beamten durch eine vorläufig zweimonatliche Voraus⸗ zahlung hat der Reichshaushaltsausschuß eine Entschließung beantragt, wodurch die Reichsregierung ersucht wird, in den Reichshaushaltsplan für 1927 die Mittel einzustellen, die zur Wiedereinführung der vierteljährlichen Zahlung der Beamten⸗ gehälter vom 1. April 1927 ab erforderlich sind.

Die Abgg. Stöcker (Komm.) und Genossen beantragen, den Zuschlag zum Grundgehalt für die ö“ I bis VI von 12 ¼ auf 30 vH und für die Besoldungsgruppen VII bis IX von 10 auf 20 vH zu erhöhen, und zwar mit Wir⸗ kung vom 1. April 1926 ab. Der Haushaltsausschuß beantragt die Ablehnung dieses Antrags.

Anträge der Abgeordneten Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) und Dr. Frick (völk.) wegen Erleichterungen bei der An⸗ stellung der bei der Heeresauflösung ausgeschiedenen Zahl⸗ meisteranwärter sollen nach dem Ausschußantrag für erledigt erklärt werden.

88 Abg. Torgler (Komm.) wirft dem Abgeordneten Schmidt⸗ Steglitz vor, daß er seinen Antrag auf vorläufig zweimonatliche Gehaltszahlung, der schon im Juli 1925 eingebracht worden sei, sehr nachlässig betrieben habe. Die Entschließung des Ausschusses sei nichts als weiße Salbe, durch die die Beamten nur wieder auf einige Zeit vertröstet werden sollten. Er nehme deshalb den ur⸗ eeüema ten Antrag des Abgeordneten Schuldt wieder auf. Auch die Sozialdemokraten trieben ein gewissenloses Spiel mit den Interessen der Beamten und der Erwerbslosen, wenn sie die einen gegen die anderen ausspielten und den Erwerbslosen vorhielten, die Beamten auch in Not seien. Ein solches Spiel machten die Kommunisten nicht mit.

Abg. Harmony (D. Nat.) erklärt, daß seine Partei sich be⸗ züglich der Entschließung und des Antrags Torgler der Stimme enthielten. 1

Abg. Steinkopf (Soz.) weist die Vorwürfe des Abgeord⸗ neten Torgler zurück; die Sozialdemokraten hätten oft genug ihr Verständnis für die Lage der Beamten bewiesen. Auch seine Partei enthalte sich bei Antrag Torgler der Srimme.

Das Haus beschließt nach den Anträgen des haltsausschusses. 8 8

Nächste Sitzung, Montag, den 21. Juni, 3 Uhr: Deutsch⸗ schwedischer Handelsvertrag; dänischer Vertrag; Zusatzvertrag zum deutsch⸗österreichischen Wirtschaftsabkommen; Knapp⸗ schaftsgesetz.

Schluß nach 6 Uhr.

Reichshaus⸗

Besondere leingartenbau, der große

daß die Mittel

zum Deutschen Rei

Verliner Börse vom 11. Funi

ischen Staatsanze

1926

Nr. 134.

Heutiger! Voriger

Heutiger! Kurs

Heutiger: Voriger Kur⸗ Kurs

Voriger 1 g

Heutiger- Voriger Kurs

Deutsche Pfandbriefe.

(Die durch* gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)

Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

23 ½ % Calenberg. Kred. Ser D, 5, F (gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24) —,— 3 ½ % Kur⸗ u. Neumärk. neue —,— *14, 3 ⅛, 3 % Kur⸗ u. Neumärk. Komm.⸗Obl. m. Deckungsbesch. 1 bis 31. 12. 1917 3,5 B 3,5 B 1.1.7 4, 3 ½8,3 ¶ur⸗u. Neum. Kom.⸗Obl. —,— —,—

1.4.10 —, 74, 3 ½, 3 landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31.12. 17

Nr. 1 484 630, 14,85 G 14,3 b 4, 3 ½8, 3 ½ landschaftl. Zentral. —,— —,— 14, 3 ½, 3 % Ostpreußische N, aus⸗ gegeben bis 31. 12. 11 16,75 b 3 16,2 G 4, 3 ½, 3 % Ostpreußische.. , —,— 4 9% Östpr. landschaftl. Schuldv. —,— —,— *4, 3 ½, 3 % Pommersche, aus⸗

gestellt bis 31. 12. 17 18,6 b G 18,5 b G 4, 3 ½, 38 % Pommersche —.— —.,.— *4, 3 ½⅛, 8 % Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz, ausgestellt b 1““ 4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für 1“X“ hX“ —,— —,— 4, 3 ½, 3 % Sächsische, ausge⸗ Helt b81 17..... 11 85 11,25 b G *4 % Sächs. landsch. Kreditverb. —,— —,— 4, % Schles. Altlandschaftl.

Kohne Sa 15,5eb B [15,55 G 24, 3 ½, 39 Schles. landschaftl.

KA, O, D, 15,4 6 G

Bonn 1914 N, 1919/4 Breslau 1906 N. 1909/ʃ4 do. 1891 3 ½ Chariottenburg 08, 12 II. Abt. 19˙4 do. 1902, gek. 2. 1. 24 3 ½8

Preußische Rentenbriefe.

Gekündigte und ungekündigte Stücke,

verloste und unverloste Stücke. 4,3 ⁄% Hannov., ausgst. b. 31.12.17110 b G 10,3 G 4, 3 do. später ausgegeben —, —.,.— 4,3 ¼ Hess.⸗Nass.) agst. b. 31. 12.17710,6 G 10,6 G Coblenz.. 191914 4,3 8 do. später ausgegeben —.,— —,— do. 1920ʃ4 4,3 2% Brandenburg., ausgest. b Coburg 1902/4 ½

8,85 b 8,8 b B

31. 12. 17 Cottbus 1909 N 1913]% „3 1 % 10 G do. 1913, 1919, 20

versch. do. 1.17

Amtlich festgeftellte Kurfe.

1 Franc, 1 Ltra, 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 ℳ. 1 österr. Gulden (Gold) = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 6,85 ℳ. 7 Gld. südd. W. =12,00 ℳ. 1 Gld. holl. W. = 1,70 ℳ. 1 Mark Banco 4 * 1,50 ℳ. 1 Schilling österr. W. = 10 000 Kr. 1 skand. 4 Krone = 1,125 ℳ. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 ℳ. 4 1 alter Goldrubel = 3,20 ℳ. 1 Peso (Gold) = 4,00 ℳ. 2

4 4 4

versch. 1.1.7 1.17 1.4.10 1,1.7 versch. versch. 1.14*

do. später ausgegeben —.,— Darmstadt. 1920 4 ½ % Lauenburger, agst. b. 31. 12.17110 G

—,— Dessau 1896, gk. 1. 7. 23 4 ½

8,75 G Deutsch⸗Eylau 1907]¾ Dresden. 1905]¾ Dresdener Grund⸗ rentenpfandbriefe, Ser. 1, 2, 5, 7 10 6,8 B do. do. S. 3, 4, 6 N —.,— do. Grundrentenbr. 8,75 G Serie 1—3 —.— Duisburg. 1921 9,25 b G do. 1899, 07, 09 —,— do 1913

9,1 G do. 1885, 1889

do. später ausgegeben —,— do. 1896, 02 N 3 2% Schl.⸗Holst., agst. b. 31.12.17 8,9 b Düren H 1899, J 1901 ,3 ½8 %b do. später ausgegeben —,— do.

iffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten

G 1891 kv. Düsseldorf 1900, 08, 11

Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ dreditanstalten öffentlicher Körperschaften. gek. 1.5

kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ Landesbl. 1—9 1.1.7

ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten LE“ 8 9 1.1.7† )—,— 8

d

do. später ausgegeben Pomm. ausgest. b. 31.12.17 —% do. später ausgegeben —,—

3 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 ℳ. 1 Dollar = 4,20 ℳ. 3 Pelae Prseh 3 Posensche, agst. b. 31.12.17 —,— 3 3

1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. 1 Shanghai⸗Tael =2,50 ℳ. 1 Dinar = 3,40 ℳ. 1 Yen = 2,10 ℳ. 1 Zloty, 1 Danziger Gulden = 0,80 ℳ.

Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ 4 sagt, daß nur bestimmte Nummern ober Serien 1 lieferbar sind. 8

Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen 29† 4 bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ 4

4 4 4 4

—, do. später ausgegeben —,— % Preußische Ost⸗ u. West⸗,

ausgest. b. 31.12.17 3 do. später ausgegeben Rh. u. Westf., agst. b. 31.12.17 h do. später ausgegeben 2 Sächsische, agst. b. 31.12.17

2 2 2

versch. do.

8 ⸗— 8

☛.

13 28 4 399 3 ½„% o. später ausgegeben wärtig nicht stattfindet. 3 2 Schlesische. agst. 1-81eenn Das hinter einem Wertpapier bedeutet für 4, 3 1 Million. Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten

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do. 1900, gek. 1. 5.24

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3 18 o. 1913, gek. 1. 7. 24

Geschäftsjahrs. o. do. unk. 2674 1.1.7 —— do. 1903, gek. 1. 2. 24 Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ Oldenbg. staatl. Kred. zahlung sowie für Ausländische Banknoten do. do. unk. 31 eeen

befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ do. do. 3 ½ ,65 G

Wb11““ Landb. 3 ½

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„D,. ausgest. bis 24. 6. 17 15,25 b 9 4,3½, 3 1 Schles. landsch. A, 0,P 0 *4, 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein Landeskred. , ausg. b. 31.12.17 6,25 b B 4,3 ½, 3 % Schlesw.⸗Holst. L.⸗Kred. —,— *4, 3 ½, 3 % Westfälische, aus⸗ gestellt bis 31. 12. 111. 9,8eb G 4, 3 ½⅛, 3 % Westfälisce. —.,— 4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. I— II m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 17 4, e8 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1— —.,— *4, 3 ⅛, 3 9% Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis 815 12. 17.. E1e“ 4, 3 ½⅛, 3 % Westpr. Neuland⸗ schaftl..

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Emden0s H,]J, gk1.5.24 Erfurt 1893, 01 N, 08, 1910, 14, gek. 1.10.23 Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ do. Cobg.Landrbk.1-4 tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ b. ⸗Gotha Landkred.

do. 1893 N, 1901 N, gek. 1. 10. 23 3 5 . do. 02, 03, 05 3 ½ richtigt werden. Jrertümliche, später amt⸗ do. Mein.Lökrd gel⸗

44.1 Eschwege. 11911 44.1 Essen 1922 .1.7 2.9 lich richtiggestelte Notierungen werden . do. konv., gek.”⸗ möglichst bald am Schluß des Kurszettels Schwarzbg.⸗Rudolst.

do. 16. Ag. 19 (ag. 20)

als „Verichtigung“ mitgeteilt. ““ 1913 26, 27 Frankfurt a. O. 1914

Brandenb. Komm. 23 Fürth i. B. 1923

Kurs Hannov. Komm. 1923 1 do 190⁵

6z Dt. Wertbest.Anl.28 ““ Gotha 1928 10-1000 Doll,f. 1.12.32 .12. 97,1 G 97 G Pommersche Komm Hagen 1919 MM. do. 11“ Doll. 96 G 95,75 G Ser. 1 u. 2 * 1.4.10 8 2 % Dt. Reichssch. „K“ . 8 .1900, 05,

(Goldm.s 66.13 Kur⸗ u. Neum. Schuldv- †] 1.1.7 ¼ —,— do. 1919 2 ausl f. 100 G M 85 G 95 *) Zinsf. 7—15 % Zinsf. 5 15 %½. do. 85

c Bayer. Staatsschatz 1.4. 98,2 6 98,2 G do. 3 r- eee E 1 2 8 Heidelbg. 07,gk. 1.11.23 E“ Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen. de 1909,ge8,1.10,22 96,9 b 96,9b G Bergisch⸗Märk. Ser. 3/3 Heilbronn 1897 N Magdebg.⸗Wittenbge.

Staatssch., rz. 1.4.29 L 8. 6 ½ Preuß. Staatssch. 99,8eb B 99,75 b Herford 1910, rückz. 39

Mecklenburg. Friedr. Köln 1923 unk. 33 86 G 86 b G Franzbahn 3 . do.

7 % Thür. Staatsanl.

ab 1.3.30 1 1912 Abt. 3

6 ½ % Württbg. Staats⸗ Pfälzische Eisenbahn, do. 1919 unk. 29

schatz Gr. 1, fäll. 1.3.29 96,2b G 96,3 b G Ludwig Max Nordb. —,.— do. 1920 unk. 30 do. 1881 1, 25 b G do. 192²2 do. 1879, 80, 83, 85, 95

esEüg. Konstanz 02, gek. 1.9.23. Bei nachfolgenden Wertpapieren 2 9 1 8 fällt die Berechnung der Stchapinen fort. 11 2 1.— Zeö Dt. Werthest. A. b. 5D.) f. Z. in 100 b 1005b ö111614“ 8 do. 1913, gek. 30. 6.24 ges. Dollarschatzanw. do. —,— —,— 1 1 do. 88,01,03, gk. 30.6.24 Hest. Dollaranl. R. A do. Deutsche Provinzialanleihen.

Brandenb. Prov. 08-11

Reihe 13 26, 1912

Langensalza 1903 Lichtenberg (Bln) 1913 Dtsch. IV.⸗-V. Reichs⸗ Ludwigshafen 1906 1b 18 1.7. 92 39 Reihe 34—5 . . 2b Magdeburg 1913, dRelchs-Schazasn 0397e 8 1 dor Stadtevur den ö. cys⸗Schatzc. [24 , 8 redit . S 2 .R. do. Reichsschatz ase; Casseler EI Mainz 1922 Lit. C 1923, Ausg. 1u. II 3.9 0,1995b Ger. 26 FNegsn do. 1922 Lit. B do. 1924, Ausg. I u. I. 3.9 —,— 3 Ser. 27 do. 1919 Lit. U, V 2, 1 Milliarde do. Ser. 28 unk. 29 g. ig 8 15 9%1 do. Ser. 29 unk. 30 do. 20 Lit. W unk. 30 89 sche d hsanl... 198 6 HannoverscheLandes⸗ Mannheim 1922 nr 8 .. 0,3875 eb G kredit, L. A, gek. 1.7.24 % do. 1914, gek. 1. 1.24 8 dn 0,385 b do. Prov. S. 9, gk. 1.5.24 8 ¼ do. 1901, 1906, 1907 8. S c0 0,45b G Oberhessische Provinz o. Schutzgebiet⸗Anl. 7 5,45 b 1920 unk. 226 4 . 0,24b G do. do. 1913, 1914 —,— 8 32 19 II. A., gk. 1.2. 25 Ostpreußische Provinz ne 1889 iers 8 2 Nus 12 .. —,— 1 S Pommersche Prov. —,— 88 L1 83 1 9 1 Merseburg 8,1901 EEAE1 8 Mühlhausen t. Thür. E 191g Vi 0,3875 b do. d S n Mülheim (Ruhr) 1909 0,3925 b G o;. do. 14, Ser. 3 8 1—” do. A. 1894,1897,1900 —— Em. 11 und 18 878 . do. Ausg. 14. —,— 3 unk. 31, 35 1*.] 046 Rheinprovinz 22, 23 30 G 1914 68 do. 1000000 u. 500000 1919 unk. 30 3 do⸗ kleine

do. 30 G do. Sächsische

7

6,25 G

1.4.10 1.2. 8 versch. 15.6.12

versch. 1.2.8 1.3.9

9,942

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3,07b

Bankdiskont. 8

Berlin 6 ½ (Lombard 7 ½8). Danzig 7 (Lombard 8). Amsterdam 3 ½. Brüssel 7. Helsingfors 7 ½8. Italien 7. Kopenhagen 5 ½. London 5. Madrid 5. Oslo 5 ½. Paris 6. Prag 6. Schweiz 3 ½. Stockholm 4 ½⁄. Wien 7 ½.

1.6.12 5,06 b

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422 8

Flensburg. 1912 N, gek. 2. 1. 24 Frankfurt a. M. 23 do. 1910, 11, gek. do. do. 2 do. 8 do.⸗Sondersh. Land⸗ do. 19 (1.— 3. Ausg.) kredit, gek. 1. 4. 24 8 280G. Sächf. dw. Pf. b. S. 23, 8 ö do. bis S. 25 ¼ kv. 1 do. Kreditbr. b. S. 22, do. 1919 1.eian En . E 9 8 8 ; 8 reiburg i. Br. 1919 Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung. 1 do. do. 19 20,g8.1.5.24 8 do. 1920 ukv. 38. [siatj Deutsche Kom. Kred. 20 ne . 858 Ueutiger Voriger do. do. 1922, rz. 28 EE1114“

*5, 4 ½, 4, 3 % Berliner alte, ausgestellt bis 31. 12. 1917..19,5 G 5, 4 ½8, 4, 3 ½⅛ % Berliner alte —,— *4, 3 ½, 38 % Berliner neue, ausgestellt bis 31. 12. 1917.. 11b 4, 3 ½, 3 % Berliner neaae —,— *4 % Brandenb. Stadtschaftsbriefe (Vorkriegsstücke) 8,5 b 4 % do. do. (Nachkriegsstücke)) —,—

Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30 34

Preuß. Zentralstadt⸗ schafts⸗Pfandbriefe R. 3, 6 10, 12, 13 10

do. do. Reihe 14-16 10

do. do. R. 1, 4, 11 4 ½

do. do. Reihe 2, 5/4

Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke. 4 „9 1.1.

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Deutsche Lospapiere.

Augsburg. 7 Guld.⸗L. .ℳp. St· —,— Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Kp. St —,— Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 8. 1.3. Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 3 ¾¼ 1.4.10 Oldenburg. 40 Tlr.⸗L. 38] 1.2. Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L. —1. ℳp. St

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Ausländische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

1 Seit 1. 4. 19. 2 1. 5. 19. ² 1. 6.19. 41. 7. 19. 1 8 19 9. 19. 10. 19. 185. 10. 19. „11böebo. 1. 3. 99. 1b 1. 98.. 0. 1 1. 6. 29.

Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung

nicht statt.

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1908, 12, gek. 1. 1.24 do. 19 LE1

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do. Spar⸗Präm.⸗Anl. 7-15 % PreußSt.⸗Schatz auslosb. ab Okt. 28f. Pr. Staatssch., f. 1.5.25 do. fäll. 31.12.34 (Hibernia) do. do. 14 ausl. .4.30 Preuß. konsol. Anl.... do. do. do do. Anhalt. Staat 1919.. Baden 1901 do. 08/09, 11/12,13,14 do. 1919 do. kv. v. 1875, 78, 79, 80, 92, 94, 1900, 1902, 1904, do

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0,1575b 0,426 b

4.10] 0,34b ,0,3875 b

Bern. Kt.⸗A. 87 kv.] 3 Bosn. Esb. 14 75 do. Invest. 14 7 5 4 4

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do. Land. 98 i. K. do. do. 02 in K.“ do. do. 95 in K. * 4 Bulg. G.⸗Hyp. 92 25er Nr. 241561 bis 246560 do. 5er Nr. 121561 bis 136560 do. 2er Nr. 61551 bis 85650, ler Nr. 1-20000 DänischeSt.⸗A. 97 Egyptischegar. i. H do. priv. i. Frs. do. 25000,12500 Fr do. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 4 % Mon. do. 5 % 1881-84 do. 5 Pir.⸗Lar. 90 do. 4 % Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 3, 4

in Lire Mexik. Anl. 99 5 9% do. 5 9% abg. do. 1904 4 % in. do. 1904 4 h abg. Norw. St. 94 in 2 do. 1888 in £ Oest. St.⸗Schatz 14 auslosb. i. 11 do. am. Eb.⸗A. 2 do. Goldrente 1000 Guld. Gd. ² do. do. 200 2 do. Kronenr. ¹0,13 do. kv. R. in K. ¹1 do. do. in K. ² do. Silb. in fl? do. Papierr. in fl ¹² 1 Portug. 3. Spez. f. * Rumänen 1903 14 do. 1913 ukv. 24 do. 1889 in do. 1890 in do. do. m. Talon ff. do. 1891 in do. 1894 in

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o. 1919 M.⸗Gladbach 1911 N do. Ausg. 9 do. Ausg. 5— 7

unk. 36 Münster 08, gk. 1.10.23

0,46 Schlesw.⸗Holst. Prov.

1““ 0,405 G Ausg. 12

1 do. 1897, gek. 1.10.23 sethshnen 1908

18 .2 Ae do. Ausg. 8 Nürn erg 1914 do. Eisenb.⸗Obl. 3] 1.2.8 —,— . FnFeit⸗ 8 19 8 88 do. 1920 unk. 30 do. Ldsk.⸗Rentensch. vdo. Ausg. 8 (4 ½ do. 1903 1919 unk. 30 0,51 G do. Ausg. 6 u. 7

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Offenbach a. M. 1920 2 1920 4.10 B ö. do. 98, 02, 05,

Oppeln 02 V. gk. 31.1.24 38 8 Pforzheim 01, 07, 10,

6. 1922, 1923 1912, 1920 do. 08,09,11,gk.31.12.28 Larveztle Mibe 5 do. 87-99,05,g 31.12.23 1 do. 12 ) Zinsf. 8— 20 %. **

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do. 95, 05, gek. 1. 11.23 Pirmasens 99, 30.4.24 do. 96, 02, gek. 31.12.23 Plauen 03, gel. 30.6.24 Hambg. Staats⸗Rentess do. 1903 do. amort. St.⸗A. 19 A Potsdam ¹19 P, gk. 1.7.24 do. do. 1919 B kleine do. do. 10 000 bis Anklam. Kreis 1901. [4] 1.4.10% —,—

Quedlinburg 1903 N L Regensburg 1908, 09 do. do. 500 000 8 2. E“ 01

do. 1897 N, 1901 bis do. do. St.⸗Anl. 1900

do. 07,08,09 Ser. 1,2, 1911, 1913 rz. 53, 1914 rz. 54 versch. do. 1887, 91,93, 99,04 3 ½ do. do. 1986, 97, 1902 3] do. Hessen 1923 Reiheg6⸗†“ 1.2 * Zinsf. 8 16 % do. 99, 1906, 08, 09, 12 Sr 1919, R. 16, uk. 24

1.1.7

i. K. 1.7.14 . si. K. Nr. 5 . ji. K. 1.6.14 . si. K. 1.6.24 15.4.10 1.2.8

Kreisanleihen.

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1903, 1905 do. 1889'¹ Remscheid 00, gk. 2. 1.23

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1919ʃ4

Hadersleb. Kreis 10 /4 4

4

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Lauenbg.Kreis 1919. Lebus Kreis 1010 ,,.4 1.4. 8 Nshbk 1838989686 9 8 o. 1913 N

Offenbach Kreis 1919 do 1n d Rostock 1919, 1920 4 0,0185 G Deutsche St do. 81,94,03,g1.1.7.24

Aachen 22 A. 23 u. 24 1.6.12 do. 1895, gek. 1. 7. 24 1

8 do. 17, 21 Ausg. 224 1.5.11⁄ —,— Saarbrücken 14 8. Ag. Altona 1923 [9 1.1.7 Schwerin i. M. 1897, 4 4

D.D 12191 11

1,03 G

1.1.7 1.5.11

1.4.10 1.4.10 versch. 1.1.7 1.5.11 1.4.10

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versch. —,— 1.4.10 0,32 G do. 1896, 1903-1905 do. Lübeck 1923 unk. 28 8 Meckl. Landesanl. 14 do. Staats⸗Anl. 1919 do. Eb.⸗Schuld 1870 % 2 do. kons. 1896 3 ½ do. 1890, 94, 1901, 05 [3 ½ Oldenburg 1909, 12 do. 1919, gek. 1. 1. 22 8s 1903, gek. 1. 1. 24 3 ½

. 1896 % Sachsen St.⸗A. 1919

(Reichsschuld) do. St.⸗Rente ... . Sächs. Markanleihe 2378 Groß Verb. 1919 Württemberg S. 6-20 do. 1920 8 ,1u. 31 35 Berl. Stadtsynode 99, N Reihe 36 42 1908, 12, gek. 1. 7.24

o. 1911, 1914 versch. gek. 1. 5. 24 ³ Aschaffenburg. ü1901 1.6.12 Spandau 09 N, 1.10.23 —,— Barmen.. . 1907, Stendal 01, gek. 1.1.244 —,— rückz. 41/404] 1.2.8. do. 1908, gek. 1. 4. 24

do. 1904,05, gek. 1.3.24 3 versch. do. 1903, gek. 1. 4. 24 8 ¼

Berlin 1923 * 1.1.7 Stettin . 1923 * Zinsf. 8— 18 % Stolp i. Pomm d 1919 unk. 30 1 G tuttgart 19,06, Ag. 19 1920 unk. 31 0,65 G Trier 14,1. u. 2. A. uk. 252 1922 Ausg. 1 —,— do. 1919 unk. 30 Ausg. 2 —,— Viersen 1904, gk. 2. 1.24 3 ½ Weimar 1888, gk. 1.1.24 3 ¼ do. do. m. Talonfff. Wiesbad. 1908 1. Aus⸗ do. 1896 in gabe, rückz. 1937/4 do. do. m. Talonff.

1920 1. Ausg., do. 1898 in do. do. m. Talonff.

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gek. 1. 7. 244] 1.1. do. 1905 in

Wilmersd. (Bln.) 1913]4 do. 1908 in *) Zinsf. 8— 15 . do. 1910 in

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Schwed. St.⸗Anl. do. 1886 in do. 1890 in do. St.⸗R. 04 i. do. do. 1906 i. do. do. Schweiz. Eidg. 12 do. do.

do. Eisenb.⸗R. 90

Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgd. E.⸗A. 1

Türken Anl. 1905 do. Zollobl. 11 S. 1 Ung. St.⸗R. 13

do. Kron.⸗Rente² do. St⸗R. 97 inK. 4

do. do. 5er u. 1er 4 do. Grdentl.⸗Ob. 2 Ausländische Stadtanleihen.

Bromberg 1895] 3 ¼½ [f Bukar. 1888 in Budapest 14 m. T. Christiania 1903 Colmar (Elsaß) 07 Danzig14 Ag. 19 Gnesen 1901, 07 Gothenb. 90 S. A do. 6

Graudenz 1900* Helsingfors do.

Kopenhag. 92 in

Mülhaus. i. E. 06, Posen 1900,05,08

Sofia Stadt... Stockh. (E. 83-84)

1880 in

1888

do. do. Ser. 2 do. kons. A. 1890 do. uf. 1903, 06 do. 1908 do. 400 Fr.⸗Lose do. 19145

do. Goldr. in fl.¹ do. St.⸗R. 19105

do. Gold⸗A. f. d. eiserne T.“

do. 1895 in do. 1898 in

do. i. Kr. gk. 1.3.25

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do. 1910-11 in. do. 1886 in do. 1895 in Krotosch. 1900 S. 1 Lissab. 86 S. 1, 2** do. 400 Mosk. abg. S. 25, 27, 28, 5000 Rbl.] do. 1000 -100 Mosk. abg. S. 30 bis 33, 5000 Rbl. Mosk. 1000-100 R. do. S. 34, 35, 38, 39, 5000 Rbl. do. 1000-100

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07, 13 N, 1914 do. 1894, 1903

1880 in do. 1885 in do. 1887 Straßb. i. E. 1909

(u. Ausg. 1911) 4 do. 1913 4 Thorn 1900,06,09 4 0. 1895] 3 ½ ZürichStadts9 i F 3 ½

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Sonstige aus

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* i. K. 1. 10.20, ** S. 1i. K. 1. 1.17, S. 2 i. K. 1. 7. 1%

ländische Anleihen.

1.5.11] 15.2.8

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15.4.10

Schwed. Hyp. 78,

unkv. do. 78 kündb. in. do. Hyp. abg. 78 do. Städt.⸗Pf. 82 do. do. 02 u. 04 do. do. 1906 Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 86, 87 in K. do. do. 1894 inK. Ug. Tm.⸗Bg. i. K.“ do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. do. do. i. Kr. do. do. Reg.⸗Pfbr.

do. Spk.⸗Ztr. 1, 2

deutsch. Hypoth.⸗Bk. st

do. Hyp. u. Wechselb verlosb. u. unverlosb.

do. do. do. do. do. do.

do. do.

do. do.

do. do. do. Braunschw.⸗Hannov. Pfbr. Se

do. do. do. do. do. Komm.⸗Obl.

do. do. do. do. do.

G 0 b do. do. 1899,1904,051

Berl. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1-4, 7. 8, 13-18, 21-22, kv. S. 5,6,19,20 u. abgestemp.“*

Ser. 23, 24

do. Komm.⸗Obl. S. 1, 2*

Dtsch. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. S. 1, 4-24* do. do. do.

do. do. Komm.⸗Obl. S. 1-3*

7 —,— 2 —,— 7 —.— 7 —.— 7 1

k. Pfdbr. N ( ½ )“

Ser. 25 Ser. 26

Ser. 3 Ser. 4 Ser. 5 Hyp.⸗Bk. r. 2 25* Ser. 26 v. 1923

Ser. 25

Ser. 4

Pfandbriefe und Schuldverschreib, deutscher Hypothekenbanken.

Ene . Pfandbr. u. Schuldverschr. ind gemäß Bekanntm. v. 26. 3. 26 ohne Zinsscheinbogen und ohne Erneuerungsschein

lieferbar. (Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe und Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918

ausgegeben anzusehen.)

Bayerische Handelsbank Pfdbr. Ser. 2, 16 (8 ½ %), S. 4 6 (4 %)*

16,15 a 14,95 B

16,15 G