1926 / 140 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jun 1926 18:00:01 GMT) scan diff

der

33768] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Gerhard Johannes Klemm in Chemnitz, Bernsdorfer Straße 9, vertreten durch seinen Unterhaltspfleger Schlosser Emil Otto Haase, daselbst, klagt gegen den Ziegeleiarbeiter Max Arno Klemm, früher in Chemnitz, Waldenburger Straße 47 b, bei Waebeler wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Kläger ein eheliches Kind des Be⸗

klagten sei, daß der Beklagte seit Anfang

Mai 1926 von seiner Frau schuldig ge⸗

schieden sei und er sich trotz Aufforderung

weigere, dem Kläger, der bei seiner Mutter wohne und vermögenslos sei, Unterhalt zu gewähren. Die Mutter des Klägers sei zwar erwerbstätig, verdiene aber nur

ihren eigenen Unterhalt. Der Kläger be⸗ antragt: den Beklagten zur Zahlung einer wöchentlichen Unterhaltsrente von 7,50 RM im voraus am Freitag jeder Woche zahl⸗ bar, beginnend mit dem Tage der Klage⸗ zustellung, und zur Tragung der Prozeß⸗ kosten zu verurteilen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht Chemnitz, Hohe Straße 19, Justiz⸗ gebäude, 1. Stock, Zimmer 133, auf den 19. August 1926, vorm. 8 Uhr, geladen. Die Sache wird zur Feriensache erklärt. Dem Kläger ist das Armenrecht bewilligt worden.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts

Chemnitz, am 8. Juni 1926.

[33771] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Werner Lothar Karl Walther, gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, das Jugend⸗ und Wohlfahrts⸗ amt der Stadt Chemnitz in Chemnitz, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Sapp in Hamborn a. Rhein, klagt gegen den Arbeiter Ernst Paul Eichelberger, früher in Hamborn a. Rhein, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß die im Urteil des Amts⸗ gerichts Chemnitz vom 21. Juli 1921 festgesetzte Rente durch die Geldentwertung wertlos geworden sei, mit dem Antrage, auf Zahlung einer Unterhaltsrente von wöchentlich 7,50 RM im voraus seit Klagezustellung an Stelle der im Urteile des Amtsgerichts Chemnitz vom 21. Juli 1921 (2 Cg. 399/21) festgesetzten Rente,

auf Vollstreckbarkeitserklärung des Urteils

und Verurteilung des Beklagten in die Kosten des Verfahrens. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Ametsgericht hier, Zimmer Nr. 31, auf den 10. August 1926, vormittags 9 Uhr, geladen. Hamborn, den 12. Juni 1926. „Gassen, Aktuar, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

133758]

Oeffentliche Zustellung und Ladung. In der Streitsache Schneider, Thomas, aufmann in Augsburg, Kläger, vertreten

von Rechtsanwalt Dr. Scherer in Augs⸗ burg, gegen Krebs, Luzia, geb. Spindler, Kaufmannsehefrau, zuletzt in Augsburg, nunmehr unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagte, wegen Hypotheklöschung, ladet der Kläger die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung vor das Landgericht Augsburg auf Mittwoch, den 29. September 1926, vormittags 9 Uhr, Zimmer 168, I. Stock, mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Er wird beantragen: I. Die Beklagte ist schuldig, die Löschung der zu ihren Gunsten im Grundbuch für Augs⸗ burg⸗Kriegshaber Band X Blatt 208 S. 9 eingetragenen Hypothek ohne Brief zu 1800 R.M Kaufpreisrest zu bewilligen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist eventuell gegen Sicherheitsleistung vor⸗ läufig vollstreckbar. Augsburg, den 12. Juni 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

4. Verlosung K. von Wertpapieren.

Die Bekanntmachungen über den

Verlust von Wertpapieren befin⸗

den sich ausschließlich in Unter⸗ abteilung 2.

Tilgung der 6 % Breslauer [34176]1 Kohlenwertanleihe. Die für das Rechnungsjahr 1926 vor⸗ eschriebene, am 1. Oktober 1926 fällige ilgungsrate ist in voller 1* durch Rückkauf von Schuldverschreibungen be⸗ schafft worden. Magistrat, Finauzabteilung.

[34175) Bekanntmachung.

Bei der am 11. Mai d. J. statt⸗ gefundenen Auslosung der Holzwertanleihe der Stadt Sagan sind folgende Stücke ausgelost worden:

11 Stücke zu je 5 fm, Buchst. A Nr. 67, 70, 95, 100, 101, 108, 116, 128, 140, 188, 203.

28 Stücke zu je 1 fm, Buchst. B Nr. 1, 42, 75, 149, 152, 171, 173, 180, 183, 185, 186, 200, 224, 232, 239, 241, 260, 278, 279, 320, 321, 347, 348, 367, en 8— 8 491.

tücke zu je ½ fm, Buchst. C Nr. 1, 4, 10, 11, 12, 16, 52, 53, de09

Die Auszahlung erfolgt vom 1. Oktober 1926 ab durch unsere Stadthauptkasse in Sagan. Der für die einzelnen Stücke zur Auszahlung kommende Betrag wird noch bekanntgegeben. 1“

Sagan, den 15. Juni 1926.

g. Der Magistrat.

[34173]

Gewerkschaßt Zukunft

in Weisweiler, früher in Köln. Die Spruchstelle beim Oberlandesgericht zu Köln hat uns auf unsere Anrufung in ihrer Sitzung vom 31. Mai 1925 ge⸗ stattet, unsere zu 5 % verzinsliche Anleihe vom Juni 1910 unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 1. Ok⸗ tober 1926 in bar abzulösen. Der Ab⸗ lösungsbetrag ist von der Spruchstelle auf 127,83 RM für 1000 Nennbetrag be⸗ stimmt worden. Wir kündigen demgemäß hiermit unsere 5 % Anleihe vom Juni 1910 zum 1. Oktober 1926. Die Ablösung erfolgt gegen Einreichung der Stücke bei A. Schaaffhausen’schem Bankverein A.⸗G., Köln, .H. Stein, Bankhaus in Köln, ommerz⸗ und Privat⸗Bank A. G. Filiale Köln, in Köln, Delbrück, von der Heydt & Co. in Köln. Weisweiler, den 12. Juni 1926. Der Repräsentant.

5. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien, Aktien⸗ gesellschaften und Deutsche

Kolonialgesellschaften.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befin⸗

den sich ausschließlich in Unter⸗ abteilung 2.

[34399) Bekanntmachung.

Die Firma Hackethal⸗Draht⸗ u. Kabelwerke, A. G. in Hannover, hat die unterzeichnete Spruchstelle mit dem Antrage angerufen, ihr gemäß Art. 37 der Durchf.⸗Verord. vom 29. 11. 1925 die Barablösung ihrer 5 % igen Teilschuld⸗ verschreibungen im Gesamtbetrage von 20 000 000 ℳ, ausgestellt im Mat 1921, zum 1. Juli 1926 zu gestatten. Die Kündigung ist im Reichsanzeiger am 26. März 1926 veröffentlicht.

Dieses wird gemäß Art. 56 der Durchf.⸗ Verord. bekanntgemacht.

Berlin, den 13. Juni 1926.

Die Spruchstelle des Kammergerichts.

[34398] Bekanntmachung.

Die Hochofenwerk Lübeck Aktien⸗ gesellschaft in Herrenwyk bei Lübeck hat als Schuldnerin der 4 ½ % igen An⸗ leihe vom Jahre 1911 die Spruchstelle mit dem Antrage angerufen, 1. ihr gemäß Art. 37 der Durchf.⸗Verord. zum Aufw.⸗G. die Barablösung der Anleihe zum 1. Sep⸗ tember 1926 unter Einhaltung einer drei⸗ monatigen Kündigungsfrist zu gestatten, 2. gemäß § 43 Ziff. 2 des Aufw.⸗G. zu entscheiden, daß die Barabfindung, die sie an Stelle der Genußrechte mit 40 % des Nennwerts des Genußrechts gewähren will, dessen Zeitwert nicht unterschreitet.

Berlin, den 15. Juni 1926.

Spruchstelle beim Kammergericht.

[33951]

Norddeutscher Lloyd, Bremen.

Die Neubesitzer von Teilschuldver⸗ schreibungen unserer Gesellschaft von 1883, 1885, 1894, 1901, 1902 und 1908 sowie der Hamburg⸗Bremer Afrika⸗Linie A. G. von 1912 werden hiermit aufgefordert, ihre Teilschuldverschreibungen nebst Zins⸗ scheinbogen bezw. Erneuerungsscheinen mit einem den Nummern nach geordneten Ver⸗ zeichnis zwecss Abstempelung der Mäntel auf den Aufwertungsbetrag und Erhebung der neuen auf Reichsmark lautenden Zins⸗ scheinbogen bei unserer Finanzabteilung einzureichen.

Die für die Altbesitzanerkennung bei uns eingereichten Teilschuldverschreibungen werden den Einreichern nebst Genuß⸗ rechtsurkunden in diesen Tagen zugestellt werden.

Bremen, den 18. Juni 1926.

Norddentscher Lloyd.

[34514] Geraer Fute⸗Spinnerei und Weberei, Triebes (Thür.).

Wir kündigen hiermit die sämtlichen noch im Umlauf befindlichen Stücke unserer 5 % Teilschuldverschreibungen von 1920 zur Rückzahlung auf den 30. Sep⸗ tember 1926. Es gelangt der gesetz⸗ liche Aufwertungsbetrag von RM 16,52 zuzüglich RM 0,70 Zinsen für 1925 und 1926 (abzüglich Kapitalertragssteuer), demnach RM 17,22 für PM 1000 Nenn⸗ betrag, zur Auszahlung.

Gleichzeitig lösen wir die Genußrechte durch Zahlung des Nennbetrags von RM 11,01 für PM 1000 ab.

Vorstehende Beträge werden gegen

Rückgabe der Teilschuldverschreibungen

nebst Zins⸗ und Erneuerungsscheinen

in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt,

in Gera bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt Filiale Gera,

bei den Herren Gebr. Oberlaender,

in Greiz bei der Dresdner Bank Filiale Greiz,

ausgezahlt.

Die Einlösungsstellen werden auf Wunsch die Einlösung der Stücke schon jetzt zu den vorgenannten Beträgen be⸗ wirken.

Triebes (Thür.), den 17. Juni 1926. Geraer Jute⸗Spinnerei und Weberei.

b

HOerbst. Lüdicke.

[345161 Bekanntmachung.

Auf Grund des Artikels 37 der Durch⸗ führungsverordnungen zum Aufwertungs⸗ gesetz vom 29. 11. 1925 kündigen wir hiermit zum 30. September 1926 die noch ausstehenden Schuldverschreibungen unserer 5 % igen Anleihe von 1920 (5 %ige zu 102 % rückzahlbare hppothekarisch sichergestellte Anleihe von 2 500 000 deutscher Reichswährung, eingeteilt in 500 Anteilscheine zu 2000, Nr. 1 500 Reihe A, 1500 Anteilscheine zu 1000, Nr. 501 2000 Reihe B..

Die Verzinsung der obigen Anleihe hört demgemäß mit dem 30. September 1926 auf.

Die zuständige Spruchstelle ist um Ge⸗ nehmigung der Kündigung ersucht worden, gleichzeitig auch um Festsetzung des Bar⸗ ablösungsbetrages einschl. der Zinsen bis zum Kündigungstage.

Der Barablösungsbetrag einschl. der noch zu zahlenden Zinsen wird späterhin rechtzeitig bekanntgemacht werden.

Dortmunder Ritterbrauerei Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Carl Wuthe.

[343822 Die Auszahlung der Zinsen von 3 % für das Kalenderjahr 1926 auf unsere ehemaligen 4 % Schuldverschreibungen von 1898, 4 ½ % Schuldverschreibungen von 1900, 4 ½ % Schuldverschreibungen von 1911 erfolgt gegen den Zinsschein Nr. 1 vom 1. Juli d. J. ab bei: der Berliner Handels⸗Gesellschaft, dem Bankhaus S. Bleichröder, der Darmstädter und Nationalbank K. a. A., der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, der Dresdner Bank, sämtlich in Berlin, sowie bei den in Deutschland gelegenen Haupt⸗ bezw. Zweigniederlassungen dieser Firmen, außerdem bei dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein A.⸗G., Köln, der Norddeutschen Bank in Hamburg, Hamburg. Berlin, den 16. Juni 1926.

Gesellschaft für elektrische

Unternehmungen. O. Oliven. R. Wolfes.

s34200]

Die Spruchstelle beim Oberlandes⸗

gericht Jena hat uns durch Beschluß vom

18. März 1926 gestattet, unsere fünf⸗ prozentige Anleihe von 1922 unter Ein⸗ haltung einer dreimonatigen Kündigungs⸗ frist am 1. Oktober 1926 zu 100 % des Aufwertungsbetrags = RM 2,25 für je Papiermark 1000 zurückzuzahlen, ohne daß Zinsen für 1925 und 1926 berechnet werden. Dieser Betrag überschreitet den Barwert des gesetzlichen Aufwertungs⸗ betrags und der nach Artikel 38 zu zahlenden Zinsen.

Wir kündigen hiermit obengenannte Anleihe zum 1. Oktober 1926. Die Ein⸗ lösung der Obligattonen erfolgt

bei der Direction der Disconto⸗Gesell⸗

schaft, Zweigst. Apolda,

bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank

A.⸗G. Filiale Apolda und der Kasse der Gesellschaft in Apolda. Apolda, den 16. Juni 1926.

Vereinsbrauerei Apolda Aktiengesellschaft. Franken⸗Allee Aktiengesellschaft,

Frankfurt a. Main.

Wir geben hiermit bekannt, daß wir über die den Altbesitzern unserer 4 % Obligationen zustehenden Genußrechte be⸗ sondere Urkunden aushändigen werden.

Gleichzeitig fordern wir die eeg. unserer 4 % Obligationen von 1901 auf, die Mäntel mit Zinsscheinbogen und Erneuerungsscheinen, sofern sie nicht als Altbesitz bereits eingeliefert sind, bis spätestens 15. August 1926 bei dem Bankhaus J. Ph. Keßler, Frankfurt a. M., Opernplatz 2a, mit arith⸗ metisch geordnetem Nummernverzeichnis zur Abstempelung auf den Nominalbetrag von RM 150 einzureichen. Den Ein⸗ reichern der Obligationen werden nach er⸗ folgter Abstempelung mit den abge⸗ stempelten Mänteln neue Zinsscheinbogen für die Jahre 1926 bis 1931 ausgehändigt.

Frankfurt a. M., den 16. Juni 1926.

Der Vorstand der Franken⸗Allee A.⸗G.

1 34464] Teisnacher Papierfabrik Aktien⸗

Gesellschaft, Teisnach.

Die Spruchstelle des Amtsgerichts München hat uns durch Beschluß vom 11. Juni 1926 gestattet, die Barablösung unserer Teilschuldverschreibungen vom Jahre 1893 unter Einhaltung einer drei⸗ monatigen Kündigungsfrist zum 1. Oktober 1926 vorzunehmen, und den Ablösungs⸗ betrag einschließlich Zinsen bis zu dem genannten Tage auf RM 127,83 für PM 1000 Nennwert festgesetzt.

Gleichzeitig hat die Spruchstelle fest⸗ gestellt, daß die von uns beantragte Bar⸗ abfindung der Genußrechte für den Alt⸗ besitz von RM 50 für PM 1000 Nenn⸗ wert den Wert der Genußrechte nicht unterschreitet.

Demgemäß kündigen wir hiermit die sämtlichen noch in Umlauf befindlichen Teilschuldverschreibungen unserer oben be⸗ zeichneten Anleihe sowie die auf den Alt⸗ besitz entfallenden Genußrechte auf den 1. Oktober 1926.

Wir sind entgegenkommend schon jetzt bereit, die Ablösungsbeträge sowohl für den Aufwertungsbetrag wie für die Ge⸗ nußrechte gegen Einlieferung der Stücke nebst Erneuerungsscheinen wie folgt zu zahlen:

für die Stücke über PMM 1000 RM 128

aufgerundeter Aufwertungsbetrag,

für das Genußrecht RM 50 (nur für

Altbesitz),

für die Stücke über PMM 500 RM 64

aufgerundeter Aufwertungsbetrag,

für das Genußrecht RM 25 (nur für

Altbesitz), für die Stücke über MM 200 RM 25,60 aufgerundeter Aufwertungsbetrag, für das Genußrecht RM 10 (nur für Altbesitz. Die Einlösung erfolgt außer an der Kasse unserer Gesellschaft in München bei der Deutschen Bank Filiale München,

in Augsburg bei der Deutschen Bank Filiale Augsburg,

in Augsburg bei der Dresdner Bank Filiale Augsburg.

Teisnach, im Juni 1926. 8—

Leisnacher Papierfabri:k

Aktien⸗Gesellschaft.

Schmidt. Langer.

[34375] Kraftwerk Zukunft A. G.

in Weisweiler. Die Spruchstelle beim Oberlandesgericht zu Köln hat uns auf unsere Anrufung in ihrer Sitzung vom 31. Mai 1926 ge⸗ stattet, unsere zu 5 % verzinsliche Anleihe vom Juni 1914 unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 1. Ok⸗ tober 1926 in bar abzulösen. Der Ab⸗ lösungsbetrag ist von der Spruchstelle auf 127,83 RM für 1000,— Nennbetrag bestimmt worden. Wir kündigen hiermit unsere 5 % An⸗ leihe vom Juni 1914 zum 1. Oktober 1926. Die Ablösung erfolgt gegen Einreichung der Stücke bei A. Schaaffhausen'schen Bankverein A. G., Köln, Unter Sachsenhausen,

J. A. Stein, Bankhaus in Köln, Laurenz⸗ platz 3,

Commerz⸗ und Privatbank A. G., Filiale Köln, in Köln, Domkloster 3,

Delbrück, von der Heydt & Co., Köln, Am Krämerturm 7.

Gleichzeitig geben wir bekannt, daß wir beschlossen haben, an Stelle der Genuß⸗ rechte den anerkannten Altbesitzern der Teilschuldverschreibungen der genannten Anleihe eine Barabfindung zu gewähren. Gemäß § 43 Ziff. 2 des Aufwertungs⸗ esetzes haben wir bei obengenannter Spruch⸗ ftels Entscheidung über den Wert beantragt.

Weisweiler, den 12. Juni 1926.

Der Vorstand.

[34386]

Die Spruchstelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat uns die Barablösung unserer 5 % Anleihe vom Jahre 1920 gestattet.

„Gemäß der bereits veröffentlichten Kün⸗ digung der Anleihe beträgt der kIe 8⸗ betrag für je 1000 eichs mark 10,47 und ist zahlbar am 1. Sep⸗ tember 1926.

„Für die Genußrechte der Altbesitzer hat die Spruchstelle eine Barabfindung von RM 5,— für jede Schuldverschreibung von nominal 1000,— festgesetzt.

Die Beträge stehen unseren Gläubigern gegen Einreichung der Stücke (Mäntel und Bogen) ab 1. September 1926 bei dem Bankhaus Deichmann & Co. in Köln zur Verfügung.

Duisburg, den 15. Juni 1926. Aktien⸗Gesellschaft für Eisenindustrie und Brückenbau (vorm. Johann

Caspar Harkort in Duisburg).

[34391] Die auf Grund des Artikels 38 der Durchführungsverordnung zum Aufwer⸗ tungsgesetz am 1. Juli d. J. für das Kalenderjahr 1926 mit 3, % fälligen insen unserer Teilschuldverschrei⸗ ungen können nach Abzug von 10 % Kapitalertragssteuer gegen Einreichung des Zinsscheines Nr. 59 bei folgenden Banken abgehoben werden: in Berlin: bei der Deutschen Bank, bei deh Darmstädter und Nationalbank,

⸗G. g. A., bei dem Bankhaus S. Bleichröder, in Stettin: bei dem Bankhaus Wm. Schlutow, bei der Darmstädter und Nationalbank, »G. a. A., Filiale Stettin. Auf Zinsschein Nr. 60 erfolgt keine Zinszahlung. Stettin, den 10. Juni 1926. Stettiner Straßen⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

[34523] Zahnräderfabrik Augsburg vorm. Joh. Renk (Act.⸗Ges.),

Augsburg.

Gemäß Art. 37 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 kündigen wir die noch in Umlauf befindlichen Stücke unserer Anleihe von 1919 auf den 1. Ok⸗ tober 1926. Die Verzinsung hört mit diesem Tage auf.

Des weiteren werden wir die auf den angemeldeten Altbesitz entfallenden Genuß⸗ rechte gemäß § 43 Ziff. 2 des Aufwer⸗ tungsgesetzes zum 1. Oktober 19260 in bar abfinden und haben den hierfür erforder⸗ lichen Antrag bei der Spruchstelle beim Amtsgericht Augsburg gestellt.

Die Festsetzung des Ablösungsbetrags der Anleihe, ebenso wie der GernFrechfe erfolgt durch die Spruchstelle beim Amts⸗ gericht Augsburg, deren Entscheidung ver⸗ öffentlicht werden wird.

Augsburg, den 15. Juni 1926.

Der Vorstand. Rabitz.

Allgemeine Hochbau⸗Gesellschaft Aktien⸗Gesellschaft, Düsseldorf, Pempelforterstraße 50 /52. II. Aufforderung.

Die Aktionäre unserer Seeee werden hierdurch unter Bezugnahme au unsere Aufforderung vom 30. Oktober 1924 und 16. Februar 1926 wiederholt aufgefordert, ihre Aktien nebst zugehörigen Gewinnanteilscheinbogen, Erneuerungs⸗ scheinen und Nummernverzeichnis, soweit dies noch nicht geschehen, zum Umtausch gemäß Beschluß der ordentlichen General⸗ versammlung vom 9. Oktober 1924 an uns bis zum 30. September 1926 ein⸗ zureichen.

Aktien, die nicht rechtzeitig eingereicht ind, werden gemäß Secht 8.8⸗P. c. raftlos erklärt.

üsseldorf, den 15. Juni 1926. Der Vorstand. Alfred Bergmann,

aschinenfabrik Germania vorm. J. S. Schwalbe & Sohn, Chemnitz.

A) Hierdurch fordern wir die Inhaber unserer noch umlaufenden 4 *%̃ igen Teilschuldverschreibungen von 1895 auf, ihre Schuldverschreibungen bis eit schließlich 15. Juli 1926 8

bei der Gesellschaftskasse,

soweit sie nicht bereits zwecks Geltend⸗ machung des Altbesitzes bei den oben⸗ genannten Stellen sind, zum fsrase der Abstempelung auf ihren —— ichen Aufwertungsbetrag von 15 % des AI einzureichen.

ie Einreichung hat unter Beifügung der Ernereennesvscherne und eines der Nummernfolge na geordneten Ver⸗ zeichnisses in doppelter Ausfertigung zu erfolgen.

Die Obligationen werden nach Ab⸗ stempelung zurückgegeben. Gleichzeitig mit ihnen werden neue Zinsscheinbogen aus⸗ 11 deren erster Zinsschem am . Juli d. J fällig wird.

B) Ferner fordern wir diejenigen In⸗ haber obiger Teilschuldverschreibungen, die nur die Mäntel zum Zwecke der Geltendmachung des Altbesitzes hinterlegt haben, auf, auch die Erneuerungsscheine bei den Stellen, bei denen sie die Mäntel eingereicht haben, einzureichen. Die ein⸗ gereichten Mäntel werden, soweit Altbesitz anerkannt worden ist, unter Beifügung der Genußrechtsurkunden mit Gewinnanteil⸗ scheinbogen zurückgegeben.

Chemnitz, den 15. Juni 1926. Maschinenfabrik Germania vorm. J. S. Schwalbe & Sohn. Gülke.

[34462]

Ueberland⸗Zentrale Helmstedt

Aktiengesellschaft, Helmstedt.

Die Spruchstelle beim Landgericht Braunschweig hat durch Beschluß vom 21. Mai 1926 die Barablösung unserer 4 igen Anleihe vom Jahre 1913 unter Einhaltung einer drei⸗ monatigen b111 und als Ablösungsbetrag bei Rückzahlung zum 1. Juli 1926 Anschlieglich aller e für 1925 und 1926

für die Stücke Nr. 1 bis 1500 Reichs⸗

mark 132,90 für je Papiermark 1000,— Nennbetrag und für die Stücke Nr. 1501 bis 2000 Reichsmark 61,80 für je Papiermark 1000,— Nennbetrag bestimmt. 8 83

Die Auszahlung der Ablösungsbeträge erfolgt gegen Einlieferung der Teilschuld⸗ beesche in gen nebst Erneuerungsscheinen vom 1. Juli 1926 an bei

der LE1ö Bank in Hildesheim

un

der Jacquier & Securius

in Berlin. . Die auf die Obligationen bereits für 1925 zur Auszahlung gebrachten Zinsen und die Kapitalertragsteuer werden von den Ablösungsbeträgen gekürzt. Am 1. Juli 1926 hört die Verzinsung der Obligationen auf. GFeneh 88 43 und 44 des Aufwertungs⸗ gesetzes haben wir beschlossen, an Stelle der Genußrechte eine Barabfindung in Höhe von 55 vom Hundert des Nenn⸗ betrags der u gewähren, und zwar ebenfalls am 1. Julf 1926. Die Barabfindung beträgt hiernach für die Genu rechte der Stücke Nr. 1 bis 1500 Reichsmark 55,— für je Papiermark 1000,— Nennbetrag und

für die Genußrechte der tückg Nr. 1501 bis 2000 Reichsmark 25,57 für je Papiermark 1000,— Nennbetrag.

Die Spruchstelle ist mit dem Antra auf Feststellung angerufen worden, ba die Barabfindung in Höhe von 55 vom Hundert des den Zeitwert der Genußrechte am 1. Juli 1926 nicht unter⸗ schreitet. Diese Entscheidung wird seiner⸗ zeit veröffentlicht werden.

Helmstedt, den 16. Juni 1926.

Ueberland⸗Zentrale Helmstedt

Aktiengesellschaft.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle Mengering) in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlats ie jengeseltschaft Berlin, Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)

und Erste bis Dritte

Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

92 11“

bei der Dresdner Bank in Dresden. bei der Dresdner Bank Filiale Chemnitz,

31. August 1926 widerrufen.

Berlin, den 18. Juni 1926.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9, Neichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, füͤr eane den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstelle SWW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,30 Reichsmark.

Fernsprecher: Zentrum 1573.

Berlin, S

onnabend, den 19

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Einheitszeille (Petit) 1,95 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmarh.

zeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

1 Funi, abends.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen VBarbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. 8

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Verordnung über die Berechnung des Barwerts des Auf⸗ wertungsbetrags bei Industrieobligationen und verwandten Schuldverschreibungen.

Verordnung zur weiteren Erleichterung des Grundbuchverkehrs in Aufwertungssachen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Kaufmann Heinrich Gerhard Hilken ist zum Konsul des Reichs in Baltimore, der Kaufmann Georg Sanders het Vizekonsul des Reichs in Aguadilla (Porto Rico) ernannt worden. 8

Verordnung

über die Berechnung des Barwerts des

Aufwertungsbetrags bei Industrieobli⸗

gationen und verwandten Schuldver⸗ schreibungen.

Vom 18. Juni 1926.

Auf Grund des § 88 Abs. 2 ves Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 (Reichsgeflbe I S. 117) wirde Nürbet

verordnet: FErtikel 1.

Für die Berechnung des Barwerts des Aufwertungsbetrags und der zu zahlenden Zinsen bei Industrieobligationen und ver⸗ vandten Schuldverschreibungen (Artikel 37 der Durchführungs⸗

8 verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925

Resehagese bbl. vgin 557 ü6 maßgebend, der für den

3 r Fälligkeit de blösungsbetrags ie ichs⸗

regierung bestimmt s v“ Artitkel 9.

Zeitpunkt der Fälligkeit ein anderer Zinsfu nicht bestimmt ist, hat die Spruchstelle ihrer Entscheidung 8 Zinsfuß zugrunde zu legen, der zur Zeit des Erlasses der Ent⸗ scheidung gilt.

Artikel 3.

Murde oder wird der nach Artikel 1 ma zgebende Zinsfu nach dem Erlaß der Entscheidung der Spruchste 9 ö ssfnh die Entscheidung von Amts wegen zu ändern; jedoch bleibt eine Aenderung des Zinsfußes, die innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Tage der Fälligkeit erfolgt, unberücksichtigt. Die Ent⸗ scheidung kann durch den Vorsitzenden geändert werden. Bei der Aenderung ist auch über die Verteilung der durch die Aenderung entstehenden Kosten nach billigem Ermessen zu entscheiden. Die 11““ nicht 1 1. September 1926 erfolgen, falls t der Schuldner gegenüber der Spruchstelle schon vorher erklä von dem Recht zum Widerruf 19 sc vecher erblärt Gebrauch zu machen.

Solange für den

der Kündigung nach Artikel 4 keinen

Artikel 4.

(1) Hat der Schuldner die Anleihe in der Zeit nach dem

9. Dezember 1925 und vor dem 31. üche 1926 verHBettgn 6 kann er, sofern der Berechnung des Barwerts ein Zinsfuß von weniger als 9 vom Hundert zugrunde zu legen ist, die Kündigung bis zum n. Der Widerruf erfolgt durch An⸗ Die Vorschrift des Artikel 56 Abs. 1 der zum Aufwertungsgesetz findet An⸗

rufung der Spruchstelle. Durchführungsverordnung wendung.

(2) Bei rechtzeitigem Widerruf hat die Spruchs 8 gem hstelle ein zum Zweck der Berechnung des Barwerts eingeleitetes Verfahren 8 und eine über die Berechnung des Barwerts getroffene 5 cheidung aufzuheben. G und Aufhebung können Einstelben, 1ng n n heh öö 1 Die durch die Linstellung ie Aufhebung der Entschei 2 Kosten trägt der Schuldner. 8

Artikel 5

Kat der Schuldner den Gläubiger nach scheidung der Spruchstelle befriedirte 8 Bewenden.

Maßgabe der Ent⸗ so behält es dabei sein

Artikel 6.

„(1) Die Vorschriften dieser Verordnu

scheidungen der Spruchstelle Anwendung, ö“ grghangen sind. ) Ist die Entscheidung entgegen Artikel 3 Abs. 1 S.

Falcsaß 9 . ö hüek über die Kosten Ss

eden, so behält es dabei sein Bewenden. Die V. r

Artikel 4, 5 bleiben underüher

q finden auch auf Ent⸗ ie vor dem Inkraft⸗

. Der Reichsminister der Justiz. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: Marx, Reichskanzler.

———

zur weiteren Erleichterung des Grun

Verordnung

verkehrs in Aufwertungssachen.

Auf Grund des § 88 Abs. 2 des Au

Vom 18. Juni 1926.

vom 16. Juli 1925 (Reichsgesetzbl. 1 S. 117) wird

verordnet:

(1) Bei der Eintragung der Aufwertu es weder der Eintragung der Fescun sbedingungen no

8n Vorschriften. (2) Wird bei der Wiederein

gesetzli

Artile! 1.

der

bedar

fwertung

dbuch⸗

iermit

Pelenes

ng im Grundbuch bedarf Psetzlichen Verzinsungs⸗ und Rück⸗ ezugnahme auf die entsprechenden

tsagung einer Hypothek, Grund⸗

schuld oder Rentenschuld 9 8 20, 21, 31 des Aufwertungs⸗ 8.

gesetzes ein neuer Brief ertei

vermerks über die Erteilung des Briefes nicht.

Artikel 2.

es eines Grundbuch⸗

(1) In den bei der Eintragung einer apother zu erteilenden

Hypothekenbrief ist sofern das Grundbuch gelö die möglicherweise kraft Rückwirkung 84 der Wiedereintragung Hypothek oder mit gleichem 1e aufzunehmen. Löschung anzugeben und auf die eintragung des gelös

wertungsfä mit dem Range vor

In dem Vermerk

Möglichkeit einer

Hypothek oder mit gleichem Range hinzuweisen.

(2)

Diese Vorschriften

den Rentenschuldbrief entsprechende Anwendung.

Berlin, den

18. Juni 1996.

Der Reichsminister der Justiz. . Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt:

Marx, Reichskanzler.

chte Rechte aufweist,

der ange einzutragen sind, ein Vermerk ist der Zeitpunkt der Wieder⸗ chten Rechts mit dem Range vor der neuen

und im

neuen

finden auf den Grundschuldbrief und

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Der brasilianische Gesandte Dr. Guerra⸗Duval ist na Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gefandtschaßh wieder übernommen.

Der litauische Gesandte Sidzikauskas hat Berlin ver⸗

lassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationssekretär Lozoraitis die Geschäfte der Gesandtschaft.

„Nr. 26 des „Reichsministerialblatts“ (SZentralblatts für das Deutsche Reich) vom 16. Juni 1926 hat 9. Inhalt: Steuer und Zollwesen: Durchführungsbestimmungen zum Schaum⸗ weinsteuergesetze.

„Nr. 27 des „Reichsministerialblatts“ (Zentralblatts für das Deutsche Reich), vom 18. Juni 1926 hat Inhalt: 1. Konsulatwesen: Exequaturerteilungen. 2. Maß⸗ und Gewicht⸗ wesen: Zulassung eines Elektrizitätszählers zur Beglaubigung. 3. Verkehrswesen: Bekanntmachung über den Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen zwischen Ostpreußen und dem übrigen Deutschland durch Poken und die Freie Stadt Danzig. Bekanntmachung über die Erteilung der Ermächtigung zur Ausfertigung von Leichenpässen an Deutsche Botschaften usw. 4. Versicherungswesen: Bekannt⸗ machung, betreffend die Beaufsichtigung privater Versicherungsunter⸗ nehmungen durch die Landesbehörde. 5. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Aufhebung der Zollfreiheit für Ritualwein. Pein Rachvgeißung über Vergütung der Zuckersteuer. Nachweisun Theb. ngeeFe ae seesaan abe. katggtmegnat,9 md egvathg n Steuern, Abgaben und Zöllen für die Zeit vom 1. April 1926 bis 31. Mat 1926. 7. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Mai 1926. 8. Versorgungswesen: Verzeichnisse der den Ver⸗ sorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen Reichsverkehrsministerium, 2. Nachtrag. Berichtigung.

Städte

In Reichsmark für 50 kg.

Handelsbedingungen

für Brotgetreide 8aͤbl

Wöchentliche *)

C Notierungen Gerste

Roggen g8 Winter⸗

Sommer⸗ Brau⸗

3 4 5

Aachen.. Bamberg.. Berlin.. Braunschweig. Bremen..

Breslau. Cassel. Chemnitz. Dortmund.

Dresden.. Duisburg.. Erfurt Essen. Frankfurt a. M. Gera . .. Gleiwiz.. Hamburg.

Hannover. Karlsruhe . Kiel.. Köln. Königsberg i. Krefeld. Leipzig. Magdeburg Mainz.. Mannheim München. Nürnberg. Plauen . Stuttgart. Wormms. Würzburg..

Anmerkungen:

2²) Manitoba I.

⁹) Ia; IIa =

frei Nacheaahnhn 1*“ Großhandelseinkfspr. ab fränk. Station ab märk. Stat. (Gerste: ab Station) ab Braunschweig 8 ab Bremen oder Unterweserhafen. Nordamerika cif Bremen ) Rußland cif Bremen) ab schles. Verladestation in Waggo Frachtlage C. ohne Sack .. fr. Ch. in Ladungen von 200 300 Ztr. Großhandelsverkaufspr.

Wagenlad. v. 10 —15 t

nladunge

n

waggonfr. Dortmund in

waggenfr. sächs. Versandst. b. Bez. von mind. 10 t

frei Waggon Duisburg . .

waggonfr. Erfurt pd. Nachbarvollbahnstat. o. Sack waggonfrei Essen bei Waggonladungen ..

Frachtlage 8 a. M. o. Sack.

bei Waggonbez. ab ostthür. Verladestation

8 o. Sachs 11““ ab inl. Station einschl. Vorpomm

Nordamerika cif Hamburg! 8 8 Südamerika cif Hamburg ’1„ ab hannoverscher Statio Frachtlage Karlsruhe ohne Sack.. ab holst. Station b. waggonw. Frachtlage Köln loko K. ohne Sack ö“ ab niederrhein. Station prompt Parität frachtfrei Leipzig..

. 72˙,

b. Ladungen v. 300 Ztr. i. Bez. Magdebur

Großhandelseinstandspr. loko MNM. .. waggonfr. Mannheim o. Sack.

Bezug o. S

ο 0˙0 0

ck

„5SD

g

ab südbayer. Verladestat. waggonweise o. Sack

ab nordbayerischer Station

Großhandelspreis ab vogtländischer Station 1

waggonfrei Stettin ohne Sack ..

Großhandelspreis waggw. ab württbg. Station

bahnfrei Worms .

Großhandelseinkaufspreis waggw. ab fränk. Station

³) Malzgerste. ⁴) White clipped.

14,06. ¹⁰) Gelber; brauner 14,40.

Berlin, den 18. Juni 1922b. ““

*) Wo mehrere Angaben vorlagen,

2 bzw. 1

sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. 1) ³) Nominell. ⁴) Sächsischer und preußischer. ⁷) Western.

10,63 9,25 8,95 9,50

10,78 9,62

870 10,25 9,50

10,63 8,93 1 10,63 10. 10,13 5 10,63 10,38 11. 9,18 8. 8,85 9,35

7.— 12. 8,79 ) 7.—12. 68 8. 10,10 9. 10,63 12. 9,60 8. 11.] 10,38 9,11 9. 10,06 8. 12. 9,25 8. 11. 9,54 11. 10,25 7. 1o. 10,69 9. 12. 9,11 10. 9,00 12. 8,30 9,29 7. 10. 9775 1l. 10,38 8. 12. y9741

15,44 14,25

15,00 14,73 *)

14,38 15,38 15,25

15,75 ⁵) 14,90 15,50 15,13 15,75 15,30 15,00 14,50 14,93 14,02 ²) 12,35 5) 15,30 15,63 14,50 15,25

10,53 11,25

11,00 11,63

EtlIIIlIn!

£,—.,-6— do— ——8

S9 2. S

—,—,—

UIIIIII!

14,90 15,03

+ S. 0˙0

SgP 980 Se F

+‿ +

9,50 9,38 525 975 9,66

14,58 ⁴) 13,90 ³⁰) 13,75 15,35 14,44

14,75

D-

90.2 88

dd-—SbddUtobo bdodo —nE

=

gSDSo 900 +½+ +

Unverzollt. ) Rosafé.

Statistisches Reichsamt. Wagemann.