1926 / 146 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jun 1926 18:00:01 GMT) scan diff

[359300) ZBilanz.

[32516) Gebrüder Schmidt, Aktien Gesellschaft, München. Bilanz per 31. Dezember 1925.

8„₰

5 » 2 88 8 Passiva.

6 613 Aktienkapitl.l

1 250 64 Hypotheken. ““ 375 16 152 197777 123 548 21 3 341 90

312 132 23

[35322 2)

[43899] [37418] Bilanz vom 31. Dezember 1925.

„Hagom“ Handels Aktien Gesellschaft Bilanzkonto per 31. März 1926.

Oberlausitzer Mühlenwerke, . 88s 8 vsn

Sitz Görlitz. esh, .. 9 44576

llang ver 21. Anll 1928. Autzenstände 174 11-

Beteiligungen 26 720

3 Inventar. . g. 8 Warenbestand 78 993 294 171

11651 474589 200 000 10 000

5 88 593 12 . 2 60 805 500 23 365 294 171

12 962 35 2 Gewinn⸗ und Verlustkonto per 31. März 1926.

RM 10 000

10 000

3 Aktiva. Grundstück

Aktiva. Karl Schanze. Auto Kontokorrenkkonto. . Kasse⸗ und Wechselkonto Postscheckkonto 8 Vorräte 8 ¹ Maschinen. Werkzeug.. Beteiligung. Gebäude .. Verlust..

8 Erste Zentrat⸗Handetlsregister⸗Beitage 9 zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsa

Nr. 146. Berlin, Sonnabend, den 26. Funi

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels⸗, 2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Vereins⸗, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Der Bezugs⸗ preis beträgt ö 4,50 Reichsmark. Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

10 932 1 861 4 577 *1 9 481

42 786 38 753

Aktiva. Immobilienkonto Mobilienkonto Bankkonto Kassakonto 8 Postscheckkonto. Warenkonto..

1 428 Debitorenkonto 6 000 Steuerkonto. 12 28069

160 800

1 Aktiva. Kassakontöo. Reichsbank. Div. Banken . Postscheckkonto. Schuldner .. Wertpapierkonto Warenbestand. Wechselkonto.. e¹“”

5 000

5 000

10 000 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

Steuer RM 298,85] Eingang RM 298,85 Berlin, den 31. Dezember 1925. Bork Boden Aktiengesellschaft

zu Berlin.

1926

8

Aktienkapital Reservefonds Kreditoren. Reingewinn .

Passiva. Aktienkapital .. b Kreditorenkonto. Aktienkapitaal.. 100 000 Lieferantenkonto. 26 821 07 Patlehen... . . 40 800 Reservekonto. 9 367 30

83 Hypothek 111“ 20 000 312 132 23

160 800 Gewinn⸗ und Verlustkonto. Verlustkonto.

200 000

[[34868] 75 943 86

Elektrizitäts⸗Aktiengesellschaft vorm. C. Buchner. Bilanz 1925.

Kassenkonto Bankkonto. 199 980 ö

12 950 ontokorrentkto., Debitoren

. Kautionskontto.

212 931 Transit.⸗Konto ““ 212 931 Immobilienkonto

212 931

Passiva.

Passiva. Darmstadtbak.. Bankabt. der Mühlenzentrale. Akzeptenkonto 1 Gläubiger. Kapitalkonto Rückstellungskonto.

825ʃ10 577 50 497 50 . 954 55

DSDas Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin r Selbstabholer 8 durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm⸗ straße 32, bezogen werden.

289 231

Unkosten... 26 264/09

u Steuern..

g9 400 Abschreibungen 7 335 40 E1“ 80770 Reingewinn.. 23 365 60 12 962 35 346 196 27 Gewinn⸗ und Verlustkonto. 3 995 92

8 328 596 52 öuö“ 15 88 8 13 603/83 Versicherungskonto... 0˙3 27 Zinsenkonto. .. . 1676 24 346 19627

bschreibungskontokorrent 3 013/ 22 20 (63 67 3 553, 37

———s—

Gewinn⸗ und

—/ͦͤ

Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nru. 146A, 146B und 146 C ausgegeben.

An Betriebsunkostenkonto 84 271 87 Konto Dubioso..

2 37496 881583

Lasten. sstpstaht . . . . Abschreibungen..

Vortrag Warenkonto. Zinsen und Agio

2. 535

ge vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Befristete Anzeigen müffen drei Ta

e

Per Warenkonto.. Maschinen und Werkzeuge

Mobilien und Utensilien

Inventur und unfertige Arbeiten lt. Aufnahme

Verlust ..

Heehs etsath

Brutkt Erträgnisse. 2.Iss ru ogewinn. . Zinsenkonto... . 198 31 Der Vorstand. Verlust .. . . 12 280 69 82977]

86 646 83 Bilanz per 31. Dezember 1925.

Neu Isenburg, den 5. Mai 1926. An Aktiva. RM Mitteldeutsche Isolierwerk⸗ Aassakonto: Bestand a. 31. Den 45 79 Bankkonto.. Wechselkonto.

Aktiengesellschaft. 1925 8 77 52 Lohnsteuerkonto.

Postscheckkonto: 1 Guthaben a. Bilanz per 30. Juni 1925. Kontokorrentkto., Kreditoren

3i. Des. 1929. Zö5.,

Bilanz ver 31. Dezember 1925. Rücklagekonto f. Aufwert.⸗

8 Aktiva. Hypothee.. Aktiva. 41. Fabrikanlage.

1925 Immobilien 101 365,— [2. ö“ .

RM Kontokorrentkonto: Außenstände 3₰ 276 087 a. 31. Dez. 1925. Maschinen u. Utensilien . 17 335 96 3. h“*“ 484 94 E““

1 Warenkonto II: Bestand It.

1I 88 8 S

. obilienkonto: Bestan b

Heotsen g 1 Aufnahme a. 31. Dez. 1925

69 452 54 141 050 56 Kapitalentwertungskonto: Ka⸗ Warenbestände. 71667,40 266 905 94

ö11“ 8 8 8

Köln, den 24. Juni 1926. Mohr & Speyer Köln Aktiengesellschaft.

C. Weyers.

48 817

IE28

Ee 8 arenkonto. 22 1 Autokonto.. 95 Ueberleitungskonto 3˙10

Verlust h““ 23 20 063 37

Welzel.

3 8 8 1“

Passiva. daß § 34 Abs. 3 d Satz 2 sich nur auf Vorzugsaktien beziehe,

Aktienkapitalkonto.

. 255 000 . 3 956

kanten in eine bestimmte Gruppe typischer Verträge, sondern die Ver⸗ 9 tien kehrsauffassung. Die Verkehrsauffa ung knüpft vornehmlich an an ind einkommensteuerpflichtige geldwerte Vorteile. Eine die soziale Stellung des Gewerbetreibenden und an sein Auftreten hat in Ausführung des mit ihrem Vorstandsmitglied, nach außen, das Innenverhältnis des Kleinhändlers zu dem Erzeuger dem Beschwerdeführer, geschlossenen Vertrags an die am Vertrag⸗ oder Großhändler der Ware läßt sie regelmäßig unberücksichtigt. schluß gleichfalls beteiligte Bank auf das für den Beschwerdeführer Peht die Kundschaft, wenn ein Bäckermeister auf seinem eigenen errichtete Pensonafoncs onto im Laufe des Jahres Einzahlungen ge⸗ äckereigrundstück, in seinem eigenen Laden neben 6 eigenen Er⸗ leistet. Es ist streitig, ob diese Einzahlungen als steuerpflichtiges eugnissen unter seiner eigenen durch ein Türschild gekennzeichneten Arbeitseinkommen des Beschwerdeführers für die Veranlagung zur be au ünsbesogeas Landbrot verkauft, ohne weiteres davon Einkommensteuer 8 behandeln sind. Für die Einkommensteuer steht aus, daß sie wegen dieses Landbrots mit dem Ladeninhaber in die⸗ jedenfalls soviel fest, daß der Beschwerdeführer durch die Einzahlungen elben Rechtsbeziehungen tritt, wie wegen der anderen Waren, die er 1 an die Bank einen geldwerten Vorteil im Sinne des § 9 eilhält. Insbesondere ist es in Füles dieser Art nicht der Wille Stimmrecht. Ihre Ausgabe hat nicht den Zweck der Kapital⸗ Ziff. 1 des Einkommensteuergesetzes 1922 erhalten hat. Der Begeif es Käufers, zu dem Erzeuger der fremdbezogenen Ware in unmittel⸗ beschaffung, ondern den Zweck, die Gesellschaft vor Ueberfremdung zu des geldwerten Vorteils im Sinne der Bestimmung i bare Rechtsbe iehungen zu treten. Daran ändert es auch nichts, wenn Fhtte (Schutzvorzugsaktien); „solche S zutzaktien sind daher in der ein rein wirtschaftlicher. Daß die wirtschaftliche Lage des Beschwerde, die Bäckerei des 1 durch ein Schild im Laden hin⸗ eegel an befreundete Dritte pegeben worden zwecks Ausübung des führers durch die Einrichtung des Pensionsfondskontos verbessert sichtlich des Landbrots als Verkaufsstelle der Fabrik bezeichnet wird; Stimmrechts im Interesse der Aktiengesellschaft (Erläuterungen den worden ist, hat die Vorinstanz in zutreffender Begründung bejaht. denn auch solche Bekanntmachungen werden im Verkehr lediglich als Vermögenssteuer⸗Durchführungsbestimmungen zu 3 Aber selbst Dabei kann die auf rechtlichem Gebiete liegende Frage, ob der An⸗ Herkunftsbezeichnung der Ware angesehen. Diese Beurteilung trifft wenn es richtig wäre, daß es eeehetsen ohne spruch des Beschwerdeführers auf die bei der Bank anzusammelnden auch zu für die Zeitungsanzeige, worin die Füen ihr Landbrot an- Gewinn und Liquidationserlöse in Wirklichkeit nicht gäbe, so würde Beträge sofort oder, wie es die Rechtsbeschwerde angesehen wissen reis und dabei unter einer Reihe anderer Verkaufsstellen auch den dies nur bedeuten, daß § 34 Abs. 3 d Satz 1 Vorsorge für einen noch will, erst mit dem Ausscheiden aus dem Dienste oder mit dem amen des Steuerpflichtigen vt Es ist durchaus üblich, daß nicht eingetretenen Fa getroffen hätte, daß er also gegenstandslos Tode des Beschwerdeführers zur Entstehung Cgelangen sollte, ob er Fabriken für ihre Marken 5“ nschläge, Anzeigen, Kataloge usw. und deshalb entbehr ich wäre, nicht aber würde dies die Berechtigung mit anderen Worten als ein lediglich in seiner Geltendmachung öffentlich werben und dabei die Verkaufsstellen namhaft machen, ohne eben, den klaren Wortlaut des Satzes 2 willkürlich durch Hinzu⸗ oder auch in seiner Entstehung hinausgeschobener, kurz als ein daß von einer Seite beabsichtigt ist, zwischen der Fabrik und dem sedang des Wortes „unbeschränkt“ vor „beteiligt völlig zu ändern, betagter oder befristeter Anspruch im Sinne des § 163 des Bürger⸗ Bezieher im Kleinhandel ein unmittelbares Rechtsverhältnis herzu- ihn fast in das Gegenteil zu verkehren. Abgeschen davon, daf da⸗ lichen Gesetzbuchs anzusprechen ist, außer Betracht bleiben. Auch vom stellen. Ob die Kundschaft, wie der Beschwerdeführer behauptet, aus durch den Steuerpflichtigen die Mögl keit eröffnet würde, Standpunkt der Rechtsbeschwerde aus hat der Beschwerdeführer zum diesen öffentlichen Bekanntmachungen schließt, daß der Kleinhändler „Beschränkung“ auf eine phantastisch hohe Beteiligung am G mindesten eine rechtlich geschützte Anwartschaft erworben, die für die für Rechnung des Erzeugers verkauft, ist für die S des und Liquidationserlöse die ““ nach dem wirklichen W Annahme eines geldwerten Vorteils genügt. Was die Frage der Verhältnisses zwischen dem Kunden und dem Kleinhändler unerheblich. zu umgehen, fehlt es an jedem erkennbaren gesetzgeberischen . 1 Bewertung dieses geldwerten Vorteils anlangt, se hat es die Vor⸗ Hiernach war die Berufung unter Aufhebung der Vorentscheidung grund dafür, Aktien, denen vorzugsweise Befriedigung eines Anspruchs instanz zwar an der näheren Begründung für ihre Annahme, daß der zurückzuweisen. (Urteil vom 7. Mai 1926 V K 257/26.) auf ausreichende Verzinsung und. Rückgewähr des eingezahlten Kapitals gewährleistet ist, unter ihrem Verkaufswert Hanzusetzen, während bei Stimmrechtsaktien, die in der Regel nicht einmal frei veräußerlich sind, als Bewertungsunterlage nur die Hn e des Stimmrechts und das Verhältnis zum Wert der Stammaktien übrig blieb. (Urteil vom 16. April 1926 I1 A 111/25.) 8 87. Zur erbschaftssteuerrechtlichen Behandlung der fortgesetzten Gütergemeinschaft. Im Jahre 1896 hat der Be⸗ schwerdeführer im Gebiet des bce. Rechts die Ehe geschlossen; mit dem 1. Januar 1900 ist das für diese Ehe geltende Güterrecht in die allgemeine Gütergemeinschaft im Sinne des Bür 1u“ Gesetzbuchs übergegangen. Im Jahre 1912 ist die Ehefrau des Be⸗ schwerdeführers gestorben; seitdem hat dieser mit seinen drei Kindern 12. Juni 1924 zur Sicherstellung des zum Erwerb des Kraftfahr⸗ in fortgesetzter Gütergemeinschaft Flebt Am 17. Juni 1924 ist zeugs erhaltenen Darlehens das Fahrseug übeigeste 8 8 e⸗ 88 öbEö“ 8 gleh⸗. im E-g. 26 ige m hrze ilgung des rlehens nebst gestorben. r Antei r vorverstorbenen er war nunmehr Vgentzum ar dem eücet ersehnerchhe 8 1. nach § 5 Abs. 1 des Erbschaftssteuergesetzes so zu behandeln, als wenm

82. Einzahlungen bei einer Bank auf ein Pensions⸗

[37391] sas vehte durch eine Aktiengesellschaft für ihre Angestellten

9. Fritze & Co. A.⸗G., Offenbach a. M.

die am Gewinn oder am Liquidationserlöse unbeschränkt be⸗ teiligt sind. Beide Behauptungen sind unhaltbar. Zunächst ist es daß es Vorzugsaktien ohne Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlöse nicht geben könne. Es sind Falle möglich, wo der Inhaber der Vorzugsaktie am Vermögen, aber nicht am Gewinn und Liquidationserlöse beteiligt ist, z. B. dividendenlose, in bestimmter Frist 68 festem zu amortisierende Vorzugsaktien. Solche Vor⸗ zugsaktien gewähren als Gegenwert für die in entwertetem Geld ein⸗ gezahlten Nennbeträge im wesentlichen das unter Umständen sehr viel wertvollere Stimmrecht oder sogar ein erhöhtes vervielfachtes

Görlitz, den 31. Juli 1925. Der Vorstand. Müller. 57434] Max Weil, Aktiengesellschaft für Inte und Sackindustrie, Düsseldorf 101.

371 312 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

atente. ““

Jaren und Vorräte

Debitoren.. Kasse, Bankguthaben, Wechsel und Effekten

Gewinn. Unkostenkonto.. Abschreibung

159 724 95

45 000)°— 1 161 85 1 299 65

15 000

2218 88

3 17 076

42 000

214 699

1 117 508

262 726

pitalentwertung durch Um⸗ 8 zonko 2 g. stellung a. Soldmark 3 950,— Q,„ 89 L11“

abzügl. Gewinn 1924 1 153,59 2 796 1 Mobil. u. Utensilien Verlust 1925 . 677 20 Rücklage für Aufwertungs⸗ 24 921 hypotheeel..

Passiva. Stammkapital. 600 000 ““

281“ 18¼ 96 Kreditorenn . Gebäude, Abschreibung .. 1 Maschinen und Uenftlien, 2 399 012‧ Abschreibuug SteuerrückstellungH . Ueberschuß 1924 .. Ueberschuß 1925.

Peassiva. Aktienkapital.. Spezialreserve.. 107 712 69 4. Diverse Kreditoren 221 509 87

3 870740 ,5. Gewin. 1 286 56

1 828 50 [587796,43

3 240 29 Itzehoe, den 22. Juni 1926. 2 88226 Hochseenetzwerke Aktiengesellschaft. 9 197 60 Bröcker.

266 905 94 Gewinn⸗ und Verlustrechnung Gewinn⸗ und Verlustkonto. per 30. Juni 1925.

Anggemeine Unkosten 280 087 61 F. atesstegungen. 1 Abschreibungen . 8. 2 560 Abschreibungen 15 684 78 Reingewinn... 9197 .Gewinn... 1 286 56 241 795 58

17741558

125 000,— 12 500 674 20

300 000„,— 30 000— 35 000

Per Passiva. Aktienkapitalkto.: Aktienkapital Kontokorrentkonto: Schulden

w. SI. Dei 1925 ..

Beteiligungen Immobilien Maschinen .

5 000

19 921

24 921 Verlust⸗ und Gewinnkonto. RM 1 676

255 987

2 920

Umsatzertrag 1925 1 819 Zinsgewinie.. 56 Kursgewinne... 367 Verlust 1925 8 677

2 920 4 A. Einnahmen. Kleesaaten⸗Import A.⸗G. Ueberträge aus dem Vorjahre

Jose Kaufmann. Frsnser 11““ f Aufnahmegebühren..

Finsen und Mieten. ursgewin. Vergütung der Rückver⸗

sichetek . Sonstige Einnahmen..

Verlust. Gewinnvortrag 1924 Warenkonto.. Verlusft

2 179 42 171 1891t0 48 81793

222 186645

Wiesbaden, den 31. Dezember 1925. Der Vorstand. A. Köddermann. Fr. Köddermann.

[36950] 1— Brandenburger Lebens.. JFMestain derfflben versicherungs⸗Aktiengesellschaft. - .

090̃;95 95 0 2—2

750 000

1 427 658 75 000 25 000 121 353/75

2 399 012

Gesetzl. Reservefond IIS. eingewin..

Handlungsunkosten Provisionen.. Warenunkosten..

Höhe wie die geleisteten Zahlungen zu veranschlagen . Der Senat gelangt aber unter Würdigung des von er Vorinstanz ohne Widerspruch mit dem Akteninhalte festgestellten Gewinn⸗ und Verlustrechnung Sachverhalts zu dem gleichen Ergebnis. Da die Gesellschaft sich ihrer⸗ für das Geschäftsjahr 1925. saits verpflichtet hat, die 8 als Gehaltszahlungen an den Be⸗ ——ÿ—ᷓ— chwerdeführer darstellenden Einzahlungen auf das Pensionsfondskonto su leisten, und da die Art und Weise der Leistungen mit der Zu⸗ 109 150 timmung des Beschwerdeführers als Vertragspartei erfolgt ist, so 480 490 liegt die Sache im wirtschaftlichen Ergebnis. nicht anders, als wenn 9 071 der Beschwerdeführer die Föhlungen an die Bank zunächst seinerseits 20 895 empfangen und unter denselben Bedingungen und Beschränkungen bei diefer wiederum angelegt und festgelegt hätte. Bei dieser nach der Lage des Falles gebotenen Betrachtungsweise ist die volle Anrechnung der im Jahre an die Ban gezahlten Beträge bei dem Arbeits⸗ einkommen des Beschwerdeführers nicht zu beanstanden. (Urteil vom 19. Mai 1926 VI A 832/25.)

85. Geltung des bürgerlich⸗rechtlichen Begriffs des Eigenbesitzers auch für das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Die Rechtsbeschwerde konnte keinen Erfolg haben, da der Reichsfinanzhof den Ausführungen der Vorinstanz bezüglich der subjektiven Steuer⸗ pflicht des Beschwerdeführers nur beitreten kann. Der Vorinstanz ist zunächst darin beizustimmen, daß Beschwerdeführer bürgerlich⸗ rechtlich Eigendesitzer des Kraftfahrzeugs war. Denn da nach § 872 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Eigenbesitzer ist, wer eine Sache als ihm gehörend besitzt, mag er sie unmittelbar oder 868 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) mittelbar besiben, war Beschwerdeführer nach dem Erwerb des Kraftfahrzeugs durch A. mittelbarer Eigen⸗ besitzer des Fahrzeugs geworden, da A. ihm durch den Vertrag vom

Der Vorstand. Max Weil. S. Loeb. Gewinn⸗ und Verlustkonto per 31. Dezember 1925.

Soll.

öc 393 361 Abschreibungen.. 5 000 Reingewin . 121 353

519 715

Haben. Bruttogerwiin.. 241 795

Offenbach a. M., 23. Juni 1926. Der Vorstand. H. Fritze. [36963] 8 1 8 Dresdner Albuminpapierfabrik Actiengesellschaft.

Kredit. Bruttogewinn

177415 58 177 415758

Itzehoe, den 22. Juni 1926. Hnen Aktiengesellschaft. r

[34948]

Die Firma Kleesaaten⸗Import A.⸗G., Frankfurt a. Main, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufge⸗ fordert, ihre Ansprüche anzumelden.

4 457

414 922 17 250

cker.

5 56

Haben.

8 668 [35319]

Geewinnvortrag aus 1924. Rohgewinn . 8

519

Der Vorstand. Max Weil. S. Loeb.

715

51¹ 047,13

137386]

„Bilanz per 31. Dezember 1925.

Noch nicht eingezahltesAktien⸗

kapital .. Kassakonto.... nventarkonto . . .. 1 ontokorrentkto., Debitoren Inseratenkontokorrentkonto Wechselkonto . Konto Lagerbestände.. 3

8

Aktienkapitalkonto . Verlagsrückstellungskonto Reservefondskonto 1 Steuerrückstellungskonto Kontokorrentkto., Kreditoren Gewinnvortrag aus 1924

Ausschüttg. Gewinn 1925

32

Aktiva.

26 42

8.

108

950 965 890 206 135 458 940

545

Passiva

8 378,26 6 361,80 2v6,25 . 13 816,81

50 000 4 000 4 000 1 000

108 545 rechnung.

Verlagskonto. Abschreibungskonto Gewinn.

insenkonto Inseratenkonto.

Soll. Klischeekonto. Unkostenkonto. rovisionskonto Honorarkonto. kontikonto.

. . 090 290 90 80 9 2 8₰ 0 0o 20 9 90 9 0 9 b 86 98

31 226 ¾ 93 716 91 642 ¹ 40 421 67 1 365 39 041 1 883 13 816

Haben.

Berlin, im Mai 1926.

Deutsche

Der Vorstand. Köhrer.

313 114

2 041 311 072

313 114

Verlags⸗Aktiengesellschaft.

Bilanzkon

to am 31. Dezember 1925.

An

assakonto Kontokorren

Grundstückskonto Effektenkonto A. 8 Effektenkonto B. 1 1— B 1“ . 1

Kapitalentwertungskonto.

Per Aktienkapitalkonto. Hypothekenkonto.. Kontokorrentkto. (Kreditoren)

Gewinn⸗ und Verlustkonto per 31. Dezember 1925.

RMN 194 450 —- 44—

610 45 386 181 337

421 830

lkto. (Debitoren)

400 000 1 321 20 509

421 830

5 651

An

Steuern.

Per Mietertrag⸗

Nach der

den Herren:

Kommerz

Unkostenkonto: Reparaturen u. sonstige Unkosten 11 909,20

Abschreibung auf Kapitalent⸗ wertungkontio..

Mieterträge und Zinsen. Kontokorrentkonto..

Der Aufsichtsrat. D

Debet. RM

6 168,25 18 077/45

12 012 68 N30 090,13

Kredit. und Zinsenkonto: 29 325/ 83 764 30

30 090]13

Konsul Stalling. er Vorstand.

Kommerzienrat A. F. Silomon.

in der heutigen Generalver⸗

sammlung vorgenommenen Wahl besteht der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft aus

Konsul Fritz Stalling in Dresden als Vorsitzendem,

Direktor Ingenieur Friedrich Fleischer in Dresden⸗Bühlau als stellvertreten⸗ dem Vorsitzenden,

Rentier Georg Rotter in Dresden und Rechtsanwalt Dresden. Dresden, den 15. Juni 1926.

Dr. Karl Echarti in

Der Vorstand. ienrat A. F. Silomon. G. Silomon.

War

Kraf

Kred

Kassenbestand.. Guthaben bei Banken usw. Wechselbestand 8

Debitoren.. Mobiliar, Säck Lagerhäuser..

Beteiligungen.. Transitorische Posten

Aktienkapital Reservefonds

Ueberschuß

Gewinn⸗ und Verlustrechnung

Bilanz am 31. Dezember 1925.

Aktiva, RM 17 842 41 48 183 08 33 217 20

enlager.. 526 486 02

. .[1 069 820 80

119 971 25

44 000 8 74 400— . 106 870043 . 1 045 20 2 041 836 39

ü Inventar aücke... twagen

Passiva. 250 000,—

8 40 000

1 745 029 99 6 806,40

2 041 836/39

itoren.

0 90 0

am 31. Dezember 1925.

Erlö

nuar Gew

Verl 1926

lan

W

Hinsen... Handlungsunkosten einschl.

Steuern .. Abschreibungen Ueberschuß

Vortrag aus 1924 .

Lasten. RM

96 962/ 18

. . 7792 477,(04 . 25 933/18 .. 6 806, 40

922 17880

272 5

.„ 0

Erträgnisse. 8 607 36 913 571 44

922 178/80

s aus Waren.

Im Auftrage des Aufsichtsrats wurden die Vorträge in den Büchern für 1. Ja⸗

1926, die Konten im Hauptbuch, die inn⸗ und Verlustrechnung sowie Bilanz

geprüft und für richtig befunden. Dresden, am 6. Max Feudel, Verbandsrevisor.

Vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und

ai 1926.

ustrechnung wurden in der am 21. Mai stattgefundenen 3. ordentlichen Ge⸗

neralversammlung einstimmig genehmigt. Dresden, am 20. Der Vorstand der Warenzentrale

Juni 1926.

dwirtschaftl. Genossenschaften Sachsens A.⸗G. iechert. raas. Münter.

Frankfuvt a. M., Palmstraße 18, den 17. Juni 1926.

[37387] Buxtehuder Lederfabrik Aktien⸗Gesellschaft, Buxtehude.

Bilanz am 31. Dezember 1925.

Aktiva. Grundstückkonto Gebäudekonto 90 250,—

2 % Abschreib. 1 805,— Maschinen⸗ u. Einrichtungs⸗ konto 46 750,—

7 % Abschreib. 3 272,50 Bank⸗ und Kassenguthaben 60 Warenkonto . . ... 2 671 96 Außenständekonto. 87

vil

20 000

1 Passiva.

Aktienkapitalkonto Reservekonto.. 8 0— Akzeptenkonto. 170 024 09 Gläubigerkonto 92 Reingewinn.. . 041/92

43ʃ93

Buxtehude, 20. Mai Der Aufsichtsrat. Der Vorstand.

Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1925.

Debet. Abschreibungen Zinsenkonto.. Reingewinn. .

5 077 6 262 1 041

12 382

Kredit.

Fabrikationsgewinn 12 382 10

12 382/10

Buxtehude, 20. Mai 1926. Der Aufsichtsrat. Der Vorstand. In der Generalversammlung wurde be⸗ schlossen, den Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen. „Aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft 8 ausgeschieden Herr Dr. H. O. Behrens, Haag. G Buxtehude, den 23. Juni 1926. Der Vorstand. E. Kröger.

Schadenfälle . . ... Vergütung f. in Rückdeckung

Rückversicherungsprämien e*“ e und Inkasso⸗ Verwaltungskosten Abschreibungen 88— Prämienreserve u. Ueberträge Gewinnreserve der Ver⸗

Sonstige Reserven.. Gewinn..

Summe der Einnahmen. B. Ausgaben.

genommen. Versicher..

provisionen..

729

sicherten.

Summe der Ausgaben.

Bilanz zum 31. Dezember 192

EE

319 768 17 337 3

205 719

1 056 237 5.

22 004

4 658 519

196 276 175 788 9 816

16 139 45 000 43 210

45

12 43 83

Verpflichtungen d. Aktionäre Grundbesit... Hypotheken... Mündelsichere Wertpapiere Guthaben bei Banken und

Gestundete Prämien..

Rückständige Zinsen ... Nacen eh⸗ bei Vertretern Kassenbestand und Postscheck Seeööe““ Sonstige

Aktienkapital.. Reservefonds. . Prämienreserve u. Ueberträge Gewinnreserve der Ver⸗

Sonstige Reserven.. Schadenreservve.. Sonstige Passiva.. Gewinn. .

Versich.⸗Unternehmungen

Aktiva . . . .. Summe der Aktiva. 1 B. Passiva.

E“

98 211 5 029 6 000 2 610

750 000

60 000

1 500 242 255

3 148 160 882 4 314

1 000 000

850 205 719

16 139 45 000 15 186

7 846 43 210

.

73 18

20

333 950 ———

Summe der Passiva 1 Berlin, den 21. Juni 1926. Der Vorstand.

C. Wilms. Berlin, den 21. Juni 1926. Der Aufsichtsrat.

333 950

Dr. Beßling.

G. Frhr. von Nordenflycht.

83. Auskunftspflicht bei objektiv feststehenden Umsatz⸗ steuerfällen. Das Finanzamt fordert einen Viehhändler unter Bezugnahme auf § 177 der eichsabgabenordnung auf, die Namen der ‚eseret von 52 Schweinen, die er als Aufkäufer zur Verladung ge⸗ bracht hatte, anzugeben. Aus den Büchern des Beschwerdeführers hatten sich die Namen nicht feststellen lassen. Beschwerdeführer er⸗ hob gegen diese Verfügung Beschwerde beim Landesfinanzamt, die durch Beschwerdeentscheidung vom 12. November 1925 als unbegründet ab⸗ p wurde. Die Rechtsbeschwerde kann keinen Ersolg haben. Es handelt sich im vorliegenden Falle um ein Ermittlungsverfahren wegen objektiv bestimmter Steuerfälle, die je für sich, wenn auch im Rahmen der Jahresveranlagung, die Steuerpflicht auslösen. Es steht f daß Beschwerdeführer Aufkäufer der von ihm verladenen 52 Schweine gewesen ist, daß er die Schweine von einer oder von mehreren Personen, deren gewerbsmäßiges Handeln ohne weiteres zu unterstellen üg ekauft, also gegen Entgelt geliefert erhalten hat. Diese Fenfetnerg Uchbigen Vorgänge haben sich jedenfalls abgespielt, es fragt sich nur noch, zwischen welchen Personen. Gegen die demnach vorhandenen, nur der Zahl und dem Namen nach unbekannten Per⸗ sonen richtet sich das Ermittlungsverfahren. Nicht handelt es sich um die Erforschung unbekannter steuerpflichtiger Vorgänge. Daher durfte der Be e gemäß § 177 der Reichsabgabenordnung zur Auskunft aufgefordert werden. Seine gegen diese., Aufforderung ge⸗ richtete ö ist vom Landesfinanzamte mit Recht als un⸗ begründet abgewiesen worden. (Urteil vom 30. März 1926 V A 22/26.)

84. Zum Begriff des Eigenhandels im Umsatzsteuer⸗ recht. Der Steuerpflichtige hat eine dreifache Berufstätigkeit: ein⸗ mal ist er selbständiger Bäckermeister und verkauft seine Erzeugnisse in dem Laden seines eigenen Bäckereigrundstücks, ferner verkauft er in demselben Laden Landbrot, das er von einer Fabrik bezieht, und drittens ist er bei 18 als Backmeister angestellt. Streitig ist allein, ob er für den Vertrieb des Landbrots mit dem gesamten Entgelt steuerpflichtig ist oder nur mit der Vergütung, die er bei der Abführung des Erlöses an die Fabvik für seine Tätigkeit verein⸗ barungsgemäß für sich behält. Das Finanzgericht hält für ent⸗ scheidend, ob der Steuerpflichtige das Brot als Agent oder als Kom⸗ missionär im Sinne des Handelsgesetzbuchs vertreibe, und hat dem⸗ gemäß zugunsten des Steuerpflichtigen entschieden; diese Auffassung ist aber rechtsirrtümlich. Maßgebend für die Steuerpflicht ist nicht das Fandelostecht. sondern das Umsatzsteuerrecht. Das ergibt vor allem die echtsprechung des Reichsfinanzhofs über das Fomeiionegesch nach Handelsrecht vereinnahhmt der Kommissionär allein die gütung für seine Tätigkeit, nach Umsatzsteuerrecht das gelt für die Lieferung, nach Handelsrecht ist für das Feschsft Voraussetzung die Absicht der Gewinnerzielung, nach Umsatz⸗ teuerrecht ist eine solche Absicht unerheblich. So ist auch im vor⸗ liegenden Falle nicht Thischeidend die rechtswissenschaftliche Ginordnung r Vereinbarung zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Fabri⸗

68 8 1“ 8 8

er⸗ esamte Ent⸗ ommissions⸗

Zinsen nach dem Vertrag vom Beschwerdeführer auf A. wieder über⸗ ehen sollte, ist für den Eigenbesitz des Beschwerdeführers in der Zwischenzeit unerheblich. Wenn Beschwerdeführer ee Eigenbesitz bestreitet, weil die Sicherungsübereignung nur ein Sch ingeschäft ge⸗ wesen fei und nur eine Verpfändung verdeckt habe, so steht diese Darstellung im Widerspruche mit seinen eigenen Angaben in der Rechtsbeschwerde. Denn danach mußte die Sicherungsübereignung von den Parteien vorgenommen werden, weil eine wirksame Ver⸗ pfändung des Fahrzeugs so, daß A., wie gewollt, den Besitz behielt, rechtlich nicht möglich gewesen wäre: sie ist daher auch. ernstlich ge⸗ meint gewesen Der Vorinstanz ist aber auch darin beizutreten, daß dieser bürgerlich⸗rechtliche Begriff des Eigenbesitzers auch für das Kraftfahrzeugsteuergesetz gilt Denn er wurde aus dem bürgerlichen Rechte zunächst in § 54 des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906 RGBl. S. 695 übernommen und ist sodann in die späteren Reichsstempelgesetze und schließlich in das diese hinsichtlich der Kraftfahrzeugbesteuerung ersetzende Kraftfahr⸗ zeugsteuergesetz übergegangen, ohne daß in irgendeinem dieser Gesetze eine anderweite Begriffsbestimmung gegeben wurde. War Be⸗ schwerdeführer aber Eigenbesitzer, so war er, da die egtt des sehrfes durch A. mit seiner Zustimmung erfolgte, nach § 3 des eraftfahrzeugsteuergesetzes Steuerschuldner. Die Rechtbeschwerde war daher, da die Steuer für den nach § 4 Abs. 2 des Kraftfahrzeug⸗ steuergesetzes geringsten zulässigen Zeitraum von sechs Monaten mit 307 RM richtig berechnet ist, auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet zurüͤckzuweisen. (Urteil vom 19. Mai 1926 II A 164/26.)

86. Zur vermögensteuerrechtlichen Bewertung von Vorzugsaktien. In den Durchführungsbestimmungen für die Vermögensteuer 1924 ist unter § 34 Abs. 3 d bestimmt:; „Vorzugs⸗ aktien, die nach dem 30. Juni 1919 ausgegeben sind sind mit 10 vH des Steuerkurswerts oder Verkaufswerts der gewöhnlichen Stamm⸗ aktien, multipliziert mit dem Vielfachen des Stimmrechts, zu be⸗ werten, das die Vorzugsaktien den Stammaktien gegenüber besiten. Sind die Vorzugsaktien am Gewinn oder am Liquidationserlöse be⸗ teiligt, so sind sie mit dem Verkaufswert zu bewerten, wenn dieser höher ist.“ Die Vorzugsaktien der steuerpflichtigen Aktiengesellschaft, von denen 17 Millionen Mark nach dem 30. Juni 1919 ausgegeben sind, gewähren satzungsgemäß einen Gewinnanteil von höchstens 5 v und Anspruch auf vorzugsweise Rückzahlung des Nennbetrags im Falle einer Auflösung der Gesellschaft, jedoch ohne Beteiligung an einem sich ergebenden Ueberschusse, sie besitzen einfaches Stimmrecht. Die Vorzugsaktien sind deshalb von den Vorinstanzen mit dem geschätzten Verkaufswert von 3 vH des Nennbetrags = 30 bewertet worden. Die Steuerpflichtige beansprucht Bewertung nach § 34 Abs. 3d Satz 1 mit 10 vH des Verkaufswerts der Stammaktien, das ist mit 24 ℳ. Sie stellt zunächst die Behauptung auf, daß es Vorzugs⸗ aktien nicht gaͤbe, welche weder Beteiligung am Gewinn noch An⸗ 9 auf Rückgewähr auch nur eines Teils des eingezahlten Nenn⸗

trags im Falle der Liquidation gewährten. Daraus will sie folgern,

er seinerzeit ausschließlich dem jetzigen Erblasser und seinen beiden überlebenden Geschwistern zugefallen wäre Demna gilt als Nachlaß des Erblassers gemäß § 5 Abs. 2 a. a. O. ein Drittel an dem halben Gesamtgut, und als Erwerber dieses Nachlasses gelten nach derselber Vorschrift für die Erbschaftssteuer die beiden überlebenden Ge schwister. Nach § 18 Abs. 3 a. a. O. sind diese beiden Geschwister ür ihren Anteil Steuerschuldner, daneben aber ist der überlebende Ehegatte, also im vorliegenden Falle der Beschwerdeführer, für den esamten Betrag Steuerschundner. Diese Rechtslage hat das inanzgericht mit durchaus zutreffenden Gründen dargelegt. Des gilt insbesondere auch für die Begründung der Ueberleitung des Fuldischen Rechts in das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Insoweit sind demnach die Ausführungen der Rechtsbeschwerde im Gesetz nicht be gründet. Insbesondere geht fehl das Vorbringen des Beschwerde führers, soweit es sich auf den gesetzlichen Erbgang nach bürgerlichem Recht stützt; denn das Erbschaftsteuerrecht weicht, wie die Vorinstan] bereits klar hervorgehoben hat, von der Regelung des bürgerliche Rechts ab und sieht bei fortgesetzter Gütergemeinschaft den Mutter anteil als Erbe der Kinder an, das beim Wegfall eines Kindes desse Geschwistern zuwächst. Dieser Zuwachs wird, obwohl eine tat sächliche Auseinandersetzung nicht stattfindet, rechnerisch als Erwerb der Geschwister erfaßt und demgemäß besteuert; die Steue aber wird vom Vater als dem Verwalter des Gesamtguts erhoben der sie wiederum den Kindern auf ihren Anteil am Gesamtgut an rechnen kann. Die Kritik der Rechtsbeschwerde gegen diese Auffassun richtet sich mithin nicht gegen das Verfahren der Vorinstanzen, sondern gegen den Aufbau des Gesetzes, an dessen Inhalt der Reichsfinanzhof ebenso wie die Vorinstanzen, gebunden ist. Mit Recht dagegen fordert der Beschwerdeführer Abzug der gesamten Krankenkosten des Erb⸗ lassers mit 1101,20 RM, die das Finanzgericht nur in Höhe der noch nicht berichtigten 288,50 RM berücksichtigt hat. Nichts spricht dafür, daß der Beschwerdeführer diese Schuld seines volljährigen Sohnes endgültig auf seinen Anteil übernehmen wollte. Insbesondere ist auch der Inhalt der von dem rechtsunkundigen Beschwerdeführer ab⸗ gegebenen Erklärung vom 14. November 1925 nicht geeignet, eine Annahme dieser Art zu stützen. 8 Die Steuer war demnach wie folgt zu berechnen: Gemeinschaftliches Vermögen. 780,— RM Mutterteil der drei Kinder . 31 390,— 1u Kosten: 5 8) der Krankheit mit 1101,20 RM b) der Beerdigung mit. 464,84

1 566,04 RM 8 897,29 RM

Der Besteuerung ist demnach für jedes der beiden Geschwister zugrunde zu legen dessen Anteil von 4 von dem sich die Steuer mit 6 vH auf je 266,40 RM, gEntmem also auf 532,80 RM, errechnet. (Urteil vom 20. Mai 1926 Ve A 79/26.)