1926 / 157 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Jul 1926 18:00:01 GMT) scan diff

1. Untersuchun 2. Aufgebote, 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktier und Deutsche Kolonialgesellschaften.

ssachen.

erlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

ꝛc. ngesellschaften

W“

9☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Gffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenössenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

1. Untersuchungs⸗ sachen.

[435522 Beschluß.

Der Oberreiter Alfred Neumann zuletzt beim Reiterregiment Nr. 8 in Oels, gegen welchen das Hauptverfahren wegen eigenmächtiger Entfernung von seiner Truppe in der Absicht, sich der von ihm übernommenen Verpflichtung zum Dienste dauernd zu entziehen, eröffnet ist, wird für fahnenflüchtig erklärt.

Amtsgericht Oels, den 21. Mai 1926.

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[43551]

Abhanden gekommen: Deutsche Ab⸗ lösungsschuld u. Auslosungsrecht zu 25 RM. (Gr. 3 N. 8649).

Berlin, den 7. 7. 1926. (Wp 88/26.)

Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.

43550] 8

Die Deutsch⸗Luxemburgischen Berg⸗ werks⸗Aktien Nr. 44 966, 51 159, 82 685, 8 878, 103 454, 125 513, 111 520, 7/700, nd entwendet worden. Vor Ankauf wird gewarnt. Im Angebotsfalle bittet um Benachrichtigung: Dresdner Bank,

43019] Aufgebot.

Die Landwirt Philipp Zorn Ehefrau, Maria geb. Brauch, in Diedesheim hat beantragt, den verschollenen August Brauch (Bruder der Antragstellerin), geboren am b. September 1876 zu Gräffingen, Amts Borberg, zuletzt wohnhaft in Neckarelz, für tot zu erklären. Aufgebotstermin ist bestimmtauf Samstag, den 15. Januar 1927, vormittags 9 ½ Uhr, vor das Bad. Amtsgericht Mosbach. Mosbach, den 29. Juni 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[43016] Aufgebot. 1““ Die Witwe Notar a. D. Justizrat Severin Schaefer, Eleonore geb. Remele, in Köln hat als Testamentserbin des am 16. April 1926 in Köln verstorbenen Notars a. D. Justizrats Severin Eber⸗ hard Hubert Schaefer das Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen vorgenannten Justizrats Severin Schaefer spätestens in dem auf den 18. Februar 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Reichenspergerplatz, Zimmer 361, an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei⸗ zufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbhindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der sicht ausgeschlossenen Hre her noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus flichtteilsrechten, Vermächtnissen und Ssgs. sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Köln, den 26. Juni 1926.

Amtsgericht. Abt. 71.

[43013] u“ Im Namen des Volkes! Durch Ausschlußurteil von heute sind folgende Urkunden für kraftlos erklärt: 1. die beiden Aktien Nr. 2501 und Nr. 2502 über je 50 Taler der Zoologischen Garten Aktiengesellschaft Köln; 2. der über die im Grundbuche von Nippes⸗Stadt, Kreis Köln, Band 71 Bl. 2827 Abt. III Nr. 2 eingetragene Restteilhypothek von 1250 ebildete Hypothekenbrief; 3. der über die m Grundbuche von Rondorf⸗Land Band 52 Bl. 2060 Abt. III Nr. 1 eingetragene Hypothek von 5000 gebildete Hypo⸗ thekenbrief; 4. die über die im Grundbuche von Köln Band 209 Bl. 8347 Abt. III Nr. 4, Band 369 Blatt 14 729 Abt. III Nr. 6, Band 369 Blatt 14 727 Abt. III Nr. 4, Band 209 Blatt 8348 Abt. III Nr. 5 von je 500 000 ℳ, Band 220 Blatt 8770 Abt. III Nr. 5, 7 und 9 ein⸗ getragenen Hypotheken von 500 000 ℳ, 500 000 und 1 700 000 gebildeten Hypothekenbriefe; 5. der über die im Grundbuche von Köln⸗Altstadt Band 124 Blatt 4938 Abt. III Nr. 7 eingetragene Hypothek von 135 000 gebildete Hypo⸗ thekenbrief; 6. der über die im Grundbuche von Köln Band 151 Blatt 6017 Abt. III. Nr. 5 eingetragene Hypothek von 2500 ℳ, Rest von 13000 ℳ, gebildete Hypotheken⸗ brief; 7. der über die im Grundbuche von Müngersdorf Band 41 Blatt 1616 Abt. III

Nr. 6 eingetragene Hypothek von 35 000 gebildete Hypothekenbrief; 8. der Wechsel per 1. 7. 25, ausgestellt von W. Sel⸗ bach & Sohn in Köln⸗Delbrück, akzeptiert von Herrn Dr. Christfreund in Köln, Apostelnstraße Nr. 7, über 500 ℳ; 9. der üͤber die im Grundbuche von Köln⸗Deutz Band 21 Blatt 837 Abt. III Nr. 1 ein⸗ getragenen Hypothek von 78 000 ge⸗ bildete Hypothekenbrief; 10. die über die im Grundbuche von Lövenich Band 8 Art. 314 Abt. III Nr. 2 und 3 einge⸗ tragenen Hypotheken von 2000 und 1500 gebildeten Hypothekenbriefe; 11. die sechs Wechsel auf Köln, ausgestellt von dem Gemeinschuldner Heinrich Heß und akzeptiert von Frit Bicking in Köln, Duffesbach 20, wie folgt: 1. 100, zahl⸗ bar am 15. Mai 1925, 2. 100, zahlbar am 15. Juni 1925, 3. 100, zahlbar am 15. Juli 1925, 4. 100, zahlbar am 15. August 1925, 5. 100, zahlbar am 15. September 1925, 6. 115, zahl⸗ bar am 15. Oktober 1925; 12. der über die im Grundbuch von Müngersdorf Band 23 Blatt 912 Abt. III Nr. 10 ein⸗ getragene Hypothek von 6959,45 ℳ, Rest von 10 000 ℳ, gebildete Hypotheken⸗ brief; 13. die Hypothekenpfandbriefe der Westdeutschen Bodenkreditanstalt in Köln vom 2. Januar 1914 Ser. VII Lit. B Nr. 01694 und Nr. 01696 über je 3000 ℳ; 14. der Wechsel über 500 ℳ, ausgestellt Köln den 1. September 1925 von Hans Leßmann, zahlbar am 1. Dezember 1925, akzeptiert von Natter, Schadde & Co. G. m. b. H. Köln, am Zuckerberg 2, Aus⸗ steller K. Hoffmann; 15. der Wechsel von A. Kaufmann in Köln, am 18. 3. 1925 ausgestellt, am 16. 6. 1925 fällig, von Karl Mähler sen. in Köln, Aachener Str. 76, akzeptiert, über 150 ℳ; 16. die Obligation über 1000 zu 4 % verzinslich der van der Zypen und Wießener Eisenhütten A. G. in Köln⸗Deutz Nr. 2055 von 1904; 17. die über die im Grundbuche von Köln⸗Neu⸗ stadt Band 182 Blatt 7274 Abt. III Nr. 11 und 12 eingetragenen Hypotheken von 120 000 und 30 000 gebildeten Hypothekenbriefe; 18. die über die im Grundbuche von Bachem Band 9 Blatt 330 Abt. III Nr. 4 2500 ℳ, Nr. 6 2000 ℳ, Nr. 8 3500 ℳ, Nr. 21 3800 ℳ, Nr. 8 4000 ℳ, Nr. 15 1500 ℳ, Rest von 3500 ℳ, Nr. 22 2000 eingetragenen Hypotheken gebildeten Hypothekenbriefe; 19. die über die im Grundbuche von Fischenich Band 11 Artikel 504 Abt. III Nr. 3 eingetragene Hypothek von 7000 und von 2000 gebildeten Hypothekenbriefe; 20. der über die im Grundbuche von Köln⸗Rondorf, Kreis Köln⸗Stadt, Band 27, Blatt 1057 Abt. III Nr. 24 eingetragene Hypothek von 15 000 gebildete Hypothekenbrief. Köln, den 19. Juni 1926.

Amtsgericht. Abteilung 71.

[43014]

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom heutigen Tage ist folgende Urkunde für kraftlos erklärt: Der am 1. Oktober 1925 fällige, vom Kaufmann Meiksin in Cöthen akzeptierte und an Kaufmann Leonor Hirschfeld in Cöthen in Zahlung gegebene Wechsel über 1865 RM.

Cöthen, den 5. Juli 1926.

Anhaltisches Amtsgericht. 5.

[430122 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 3. 7. 1926 ist der Sicht⸗ wechsel Frankfurt, Oder, den 10. Mai 1924, über 2500 RM, ausgestellt von der Deutschen Raiffeisenbank A.⸗G., Geschäfts⸗ stelle Frankfurt, Oder, und zahlbar daselbst, angenommen von Paul Krause in Neu⸗ mühl, für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Frankfurt, Oder.

[43015] Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 28. 6. 1926 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Neumarkt Blatt 240 Abt. III Nr. 20 für die Stadtgemeinde Neumarkt i. Schl. eingetragene Darlehnsforderung von 250 000 für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Neumarkt, Schles. den 29. Juni 1926. 8

[43018]² Bekanntmachung. Durch Urteil vom 17. Juni 1926 ist der verschollene Pionier Friedrich August

Karl Krüger, Pionierkompagnie 185, geb. 28. August 1896 in Eisleben, vermißt seit dem Patrouilleunternehmen bei Hulluch, 1“ am 9. Juni 1917, zuletzt wohn⸗ aft in Klostermansfeld, für tot erklärt.

Beklagte Martin Pallor unter der wieder⸗ holten Aufforderung, einen bei dem Land⸗ gericht Bayreuth zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu seiner Vertretung zu bestellen, geladen. Bayreuth, den 6. Juli 1926. Gerichtsschreiberei des Landgerichts.

[43042] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Willi Landsberger, Sidonie geb. Faber, in Düsseldorf, Pionierstr. 3, lägerin und Berufungsklägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter Rechtsanwalt Simon II. in Düsseldorf, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Willi Landsberger, zu⸗ letzt in Düsseldorf, Pionierstr. 3 wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten und Berufungsbeklagten, auf Ehescheidung, und hat gegen das Urteil des Landgerichts in Düsseldorf vom 31. Mai 1926 recht⸗ zeitig Berufung eingelegt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor den 3. Zivil⸗ senat des Oberlandesgerichts in Düsseldorf, Cecilienallee 3, Saal IV, auf den 3. No⸗ vember 1926, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Düsseldorf, den 2. Juli 1926.

Der Gerichtsschreiber

des Oberlandesgerichts.

[43029] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Simon Wieschenkämper, Johanna geb. Oschatz, in Hamborn a. Rh., Schmidtstr. 45a, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. v. Koolwyk in Duis⸗ burg⸗Ruhrort, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Simon Wieschenkämper, früher in Hamborn, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund der §§ 1567 und 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Duisburg auf den 27. Oktober 1926, vormittags 9 üße⸗ Zimmer 178, mit der Aufforderung, si durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

[43030] Oeffentliche öö

Die Ehefrau Marie Auguste Karsten, geb. Pahlsen, in Lunden, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Gersten⸗ feldt in Flensburg, klagt gegen den Ar⸗ beiter Hans Friedrich Christian Karsten, früher in Zennhusen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1565 B. G.⸗B. auf Ehescheidung und Schuldig⸗ sprechung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor den Einzel⸗ richter der III. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Flensburg auf den 12. No⸗ vember 1926, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte Rechtsanwalt ls Prozeßbevollmächtigten vertreten assen.

Flensburg, den 3. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[43032] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Marie Großer, geb. Lüddecke, in Halberstadt, Kulkstr. 21, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Süßmann in Halberstadt, klagt gegen den Maler⸗ esellen Edmund Großer, jeft unbekannten

ufenthalts, früher in Halberstadt, mit dem Antrage auf Ehescheidung aus Ver⸗ schulden des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Halber⸗ stadt auf den 20. September 1926, vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Halberstadt, den 3. Juli 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[43034] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Gustav Kolze in Quedlinburg, Hohe Straße 4, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Liesenberg in Halberstadt, klagt gegen die Frau Dorothee Kolze, geb. König, früher in Quedlin⸗ burg, jetzt unbekannten Anfenthalts, mit dem Ankrage auf Scheidung der Ehe aus alleinigem Verschulden der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Halber⸗ stadt auf den 27. September 1926, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗

zu

Als Zeitpunkt des Todes ist der 9. Juni rung, sich durch einen bei diesem Gerichte

1917, nachts 12 Uhr, festgestellt. zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Halberstadt, den 3. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[43035] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Alma Köhler, geb. Walter, in Halberstadt, Steinstraße 7, Prozeßbevoll⸗ h Rechtsanwalt Dr. Lüer in Halberstadt, klagt gegen den Maschinisten Richard Köhler, zurzeit unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Schlanstedt, Kuhle Nr. 145, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung aus alleinigem Verschulden des Beklagten. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Halberstadt auf den

1.

Mansfeld, den 17. Juni 1926. Amtsgericht.

[43028] Oeffentliche Zustellung.

In dem Rechtsstreit der Küchenchefs⸗ ehefrau Luise Pallor von Gründohl bei Passau, Klägerin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Justizrat Frölich in Bayreuth, gegen den Küchenchef Martin Pallor bei der Reederei Schuckmann in Geeste⸗ münde, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung (E 194/26), wurde seitens des Einzelrichters der Zivilkammer bei dem Landgerichte Bayreuth die Sache auf Freitag, den 15. Oktober 1926, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 91, vertagt. Zu diesem Termin wird der

mächtigter:

27. September 1926, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Halberstadt, den 5. Juli 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[43033] Oeffentliche Zustellung.

Die Meettallsschleifersehefrau Rosa Braunsdorf, geb. Endreß, in Oehringen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schust in Hall, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Georg Braunsdorf, Metall⸗ schleifer, zuletzt in Oehringen, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, mit dem Antrage, die am 2. Dezember 1916 vor dem Standesamt Oehringen geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden, den Be⸗ klagten für den schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts Schwäbisch Hall auf Samstag, den 16. Oktober 1926, vorm. 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Hall, den 5. Juli 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[43036] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Martha Elisabeth Hilde⸗ gard Keenan, geb. Bahr, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. E. K. Gobert, welche gegen ihren Ehemann Harry Henry Kee⸗ nan, unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung klagt, ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 5 (Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗ platz), auf den 20. Oktober 1926, vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen.

Hamburg, den 1. Juli 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[43037] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Luise Koops, geb. Roth, Mühlheim a. Bach, O. A. Sulz g. N., vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Karstens und Wehner, klagt gegen ihren Ehemann Adolf Koops, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für allein⸗ schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Land⸗ gericht in Hamburg, Zivilkammer 6 (Zivil⸗ justizgebäude, Sievekingplatz), 2. Ober⸗ geschoß, auf den 27. Oktober 1926, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem genannten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt⸗ gemacht.

Hamburg, den 5. Juli 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[43039] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Anna Bartz, geb. Nicolai, in Rietz bei Brandenburg, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Fließ in Köslin, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Eduard Bartz, zuletzt in Bromberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor den Einzel⸗ richter der III. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Köslin auf den 12. November 1926, vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Köslin, den 5. Juli 1926.

Auf Anordnung: (L. S.) Dreyer, Kanzleisekretär, als Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[43040] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Else Knothe, geborene Schmidt, in Niedewitz, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Kraeuter in Schneidemühl, klagt gegen ihren Ehemann, den Fleischer Otto Knothe, zuletzt in Schneidemühl, Jastrower Str. 21, wohn⸗ haft, seit 31. März 1926 unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung unter der Behauptung, daß die Parteien bereits seit Oktober 1920 getrennt leben, weil der Beklagte sich üͤberhaupt nicht um die Klägerin kümmert, ständig seinen Wohnsitz wechsele und nicht für den Unterhalt der Klägerin sorge und dadurch eine so schwere Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses der Parteien verschuldet habe, daß der Klägerin die Fortsetzung der Ehe nicht mehr zuge⸗ mutet werden könne, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Schneidemühl, Zimmer 20, auf den 24. September 1926, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen und etwaige gegen die Behauptungen der Klägerin vorzubringende Einwendungen und Beweismittel unverzüglich dem Ge⸗ richt und der Klägerin mitzuteilen. Zum

Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Schneidemühl, den 5. Juli 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[43041] Oeffentliche Zustellung.

1. Die Heizerfrau Luise Przytuppa, geb. Schilm, aus Tilsit, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Gerlach in Tilsit, klagt gegen ihren Ehemann, den Heizer Kurt Przyzuppa aus Tilsit, 2. die Frau Emma Windszus, geb. Kerwel, aus Neu Bogdahnen, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Rohde in Tilsit, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Otto Windszus, früher in Neu Bog⸗ dahnen, unter der Behauptung, daß zu 1 ihr Ehemann sie im Sommer 1925 heimlich verlassen, nichts zu ihrem Unter⸗ halte beigetragen und sich des Ehebruchs schuldig gemacht habe; zu 2 ihr Ehemann sie im Sommer 1921 verlassen und nichts zu ihrem Unterhalte beigetragen habe, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Tilsit auf den 12. November 1926, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Tilsit, den 29. Juni 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[43020] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Hildegard Ramcke, geb. am 23. 9. 1917, vertreten durch ihren gesetzlichen Pfleger, das Jugendamt in Altona, Neues Rathaus, Zimmer 65, klagt gegen den Matrosen Richard Ramcke, setzt unbekannten Aufenthalts, früher in Altona, Carolinenstraße 24, wohnhaft, auf Grund des § 1601 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Zahlung einer Unterhaltsrente von monatlich 30,— Reichsmark. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Altona, Zimmer 183, auf den 30. August 1926, vormittags 9 ½ Uhr, geladen. 1“

Altona, den 24. Juni 1926.

Der Gerichtsschreiber

des Amtsgerichts Altona (Elbe). Abt. 3;.

[43021]

Der minderjährige Josef Stefan Auguscik in Wickstadt, vertreten durch seinen Vor⸗ mund, klagt gegen den Fabrikarbeiter Peter Simonkowski, früher in Atten⸗ dorn, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte unter⸗ haltspflichtig sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger vom 19. März 1925 ab eine monatliche Unterhaltsrente von 25 fünfund⸗ zwanzig Reichsmark zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Attendorn auf den 10. November 1926, vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 1.

Attendorn, den 16. Juni 1926.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[43022] Oeffentliche Zustellung. Der am 16. August 1917 außerehelich geborene Erich Henze in Hedersleben, ver⸗ treten durch das Kreisjugendamt des Mansfelder Seekreises in Eisleben, als bestellter Amtsvormund, vertreten durch den Justizsekretäranw. Zschöttge in Butt⸗ städt, klagt gegen den Arbeiter Hermann Priem, zuletzt in Buttstädt, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß der Verklagte sein außer⸗ ehelicher Erzeuger sei, weil er mit seiner Mutter geschlechtlich verkehrt habe, und daß er aus diesem Geschlechtsverkehr her⸗ vorgegangen sei, mit dem Antrage, den Verklagten kostenpflichtig und vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger vom Tage der Zustellung der Anklageschrift ab bis zum vollendeten 16. Lebensjahre an Stelle der im Urteile des Amtsgerichts Sömmerda vom 13. 3. 18 C. 18/18 festgesetzten Beträge insgesamt 75 RM vierteljährlich im voraus zu zahlen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Thüringische Amtsgericht zu Buttstädt auf den 1. September 1926, vormittags 11 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. Buttstädt, den 29. Juni 1926. Der Beamte der

eschäftsstelle des Thür. Amtsgerichts.

Verantwortlicher Schriftleiter J. V.: Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Per1ag. de. . lkt Berlin, MWMilhelmstraße 323.

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Verlin, Freitag, den 9. Fuli

1. Unter 1 uchun gsachen. 2. Aufgebote,

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5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

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Offentlicher

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6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Hregenosenscha⸗

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2. Aufgebote, Ver⸗

lust⸗ und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.

[43023] Oeffentliche Zustellung. Die geschiedene Ehefrau Rudolf Seyd, Helene Hermine Julie geb. Thaten, in Berlin W. 57, Kurfürstenstr. 7, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Nico⸗ lini in Köln, Hohenzollernring 36, klagt gegen den Hauptmann a. D. Rudolf Seyd, jetzt unbekannten Aufenthalts, zuletzt wohn⸗ haft in Buenos Aires, Argentinien, calles Avenida de Mago 560, unter der Be⸗ hauptung, daß Beklagter aus dem Urteile des Landgerichts Köln 8 R. 45/24 Unterhalt verschulde, mit dem Antrage auf Zahlung einer monatlichen Unterhaltsrente von 150 RM (in Buchstaben: einhundert⸗ undfünfzig Reichsmark), beginnend am 1. März 1925. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Köln, Zimmer Nr. 168, Justizgebäude, Reichenspergerplatz 1, auf den 1. Oktober 1926, vormittags 9 Uhr, geladen. köln, den 25. Juni 1926. FiIIe, A.

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[43024] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Siegfried Krebs, eb. 2. Januar 1922, vertreten durch seinen fleger, Lehrer Paul Timme in Osterode a, Harz, klagt gegen seinen Vater, Reisenden Alwin Krebs, früher in Osterode a. Harz, wegen Unterhalts mit dem Antrage, an den Kläger z. Hd. seiner Mutter, Frau Emma Krebs, geb. Höche, vom 1. April 1926 ab monatlich im voraus eine Unter⸗ haltsrente von 30 RM zu zahlen, und zwar für die Dauer des Getrenntlebens der Ehegatten und längstens bis zur Er⸗ langung wirtschaftlicher Selbständigkeit des Klägers, und die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Osterode a. Harz auf den 1. September 1926, vormittags 10 Uhr, geladen. Osterode a. Harz, den 5. Juli 1926. Amtsgericht.

[43025] Oeffentliche Zustellung einer Klage. Der minderjährige Rudolf Hartmann in Schelklingen, gesetzlich vertreten durch den Amtsvormund beim Jugendamt Blau⸗ beuren, klagt gegen den Otto Wik, lediger Friseur, früher in Bietingen, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, als Vater des Klägers mit dem Antrage auf kostenfällige Verurteilung des Beklagten, vom 1. Januar 1922 an bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres eine in Vierteljahresraten voraus⸗ zahlbare Unterhaltsrente von jährlich 360 RM dreihundertsechzig Reichs⸗ mark zu bezahlen, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht II in Radolfzell, Zimmer Nr. 37, auf Douners⸗ tag, den 16. September 1926, vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Radolfzell, den 3. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Badischen Amtsgerichts.

[43027] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen Wunderlich, Hans, geb. 28. April 1926, unehelich der Paula Wunderlich, ges. vertreten durch Amts⸗ vormund Rechtsanwalt Dr. Weitpert in München, Kläger, gegen Rogler, Adam, Oekonomenssohn in Brand bei Marktredwitz, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Vaterschaft und Unterhalts, steht Streitverhandlungstermin vor dem Amts⸗ gerichte Thiersheim auf Mittwoch, den 18. August 1926, vorm. 9 Uhr, im Zimmer Nr. 14 an. Der Beklagte wird zu diesem Termine geladen. Die öffent⸗ liche Zustellung der Klage sowie Armen⸗ recht wurde bewilligt. 8

Thiersheim, den 3. Juli 1926

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Thiersheim.

[42302] Oeffentliche Zustellung.

Der Gastwirt Emil Finke in Dresden⸗A., Stadtwaldschlößchen, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: die Rechtsanwälte Paul Richter und Karl Lippe in Dresden⸗N., Haupt⸗ straße 12 II, tlagt gegen den Privatmann Karl Albert Schultz, früher in Dresden, Stephanienstraße 24 bei Wilkeus, jetzt unbetannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung: Der Beklagte verkaufte zufolge Kaufvertraas vom 8. Juli 1925 an den Kläger das Grundstück Blatt 148 des

lastenfreien Verschaffung des Eigentums an dem fraglichen Grundstück an den Kläger verpflichtet, insbesondere hat er sich verpflichtet, etwaige Hypotheken, daß der Kläger wegen etwaiger Aufwertungs⸗ ansprüche mit dem Grundstück nicht in Anspruch genommen werde. Auf dem fraglichen Grundstück lasteten seinerzeit folgende Hypotheken: a) eine solche von 40 000 für den Gemeindeverband für die Sparkasse zu Schönfeld, Bez. Dresden, b) eine solche von 35 000 für den Privatmann Eulitz in Dresden und c) eine solche von 5000 für Frau verehl. Döhle in Dresden. Die vorbezeichneten Hypothekengläubiger haben rechtzeitig den Anspruch auf Aufwertung der Hypotheken angemeldet. Nach den Bestimmungen des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 sind die bezeichneten Hypotheken wie folgt aufzuwerten: a) die Hypothek von 40000 auf 3987,10 RM, b) die Hypothek von 35 000 auf 323,23 RM, c) die Hypothek von 5000 auf 46,34 RM, die sämtlichen Hypotheken mithin auf 4356,67 RM. In der Höhe der vor⸗ bezeichneten Beträge ist die Aufwertung im Grundbuch verlautbart worden. Ob⸗ wohl nach den Vereinbarungen der Be⸗ klagte verpflichtet ist, die Hypotheken löschen zu lassen, bezw. dafür zu sorgen, daß der Kläger wegen der angegebenen Aufwertungsbeträge mit dem Grundstück nicht in Anspruch genommen wird, hat er diese Verpflichtung nicht erfüllt. Eine wiederholte Mahnung des Klägers hat er unbeachtet gelassen. Der Kläger hat daher, um sein Grundstück lastenfrei zu bekommen, die angegebenen Beträge im März 1926 selbst aufwenden müssen, um auf diese Weise gegen Zahlung dieser Be⸗ träge die Löschung der Hypotheken zu er⸗ wirken. Der Kläger verlangt daher von dem Beklagten jetzt nicht mehr Befreiung von den bezeichneten Verbindlichkeiten, sondern er fordert die aufgewendeten Be⸗ träge unter dem Gesichtspunkte des Schadenersatzes zurück. Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich aus § 16 Z.⸗P.⸗O. Der Beklagte hatte seinen letzten Wohnsitz in Dresden, mit dem Antrage, zu erkennen: Der Beklagte wird kostenpflichtig verurteilt, an den Kläger 4356,67 RMN viertausenddreihundert⸗ sechsundfünfzig Reichsmark 67 Pf. zu zahlen. Das Urteil ist, erforderlichen⸗

falls gegen Sicherheitsleistung, vorläufig vollstreckbar. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 15. Zivilkammer des Landgerichts zu Dresden auf den 4. No⸗ vember 1926, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Ver⸗ tretung zu bestellen und etwaige gegen die Behauptungen des Klägers vorzubringende Einwendungen und Beweismittel un⸗ verzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatz dem Kläger und dem Gerichte mitzuteilen.

Dresden, den 30. Juni 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[43031] Oeffentliche Zustellung.

Die Gemeinde Rothwasser, O. L., in Rothwasser, O. L., vertreten durch: 1. den Gemeindevorsteher Händel, 2. die beiden Schöffen Paul und Knopf, sämtlich in Rothwasser, O. L., Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Girke, Dr. Petrich und

Privatier Karl Liebelt, früher in Roth⸗ wasser, O. L., jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß der Beklagte in seiner Eigenschaft als Kassierer aus der Gemeindekasse unrechtmäßiger⸗ weise Beträge entnommen habe, von denen er noch den Restbetrag von 4829,12 RM. schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 4829,12 RM nebst 18 % Zinsen seit 15. Mai 1925 zu zahlen und das Urteil, ev. gegen Sicherheitsleistung, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Sache ist zur Ferienfache erklärt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Görlitz auf den 22. September 1926, vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behauptungen der Klägerin vorzubringende Einwendungen

zu Anwalt der Klägerin und dem Gericht in einem Schriftsatz mit⸗ zuteilen. 2. O0. 187/26.

Görlitz, den 29. Juni 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[43043]

520 Stück Schuldverschreibungen Bluchstabe Nr. 1 520 1500 Stück Schuldverschreibungen Buchstabe B Nr. 1 1500 1500 Stück Schuldverschreibungen Bluchstabe C Nr. 1 1500 1500 Stück Schuldverschreibungen

Buchstabe D Nr. 1 1500.

aufgenommen.

Der Erlös der Anleihe dient z netzes, zur Erwerbung von Grundstücken und Viehhofes sowie der städtischen Gas⸗, Kapital und Zinsen werden bei gezahlt. Preis von ½ % kg Feingold zu zahlen. Verordnung vom 29. Juni 1923 (R¹GBl. gegebene Londoner Goldpreis, umgerechnet

als RM Reichsmark eine Reichsmark in gesetzlichen Die Schuldverschreibungen der Die Zinsen werden halbjährlich am 1. November 1926

bürgermeisters der Stadt Pforzheim und t

4. Verlosung d. von Wertpapieren.

3 Prosp über RM 5 000 000 = 1792,10 kg Feingold S % ige, ab 1927 rückzahlbare Goldanleihe von 1926 de

Stadt Pforzheim,

Gesamtkündigung ausgeschlossen bis 1. November 1931.

Die Stadt Pforzheim hat gemäß den Beschlüssen der städtischen Kollegien vom 31. März 1926 und 8. April 1925 und mit Genehmigung des badischen Ministeriums des Innern vom 10. April 1926 Nr. 41 732 gemäß § 795 B. G.⸗B. eine Goldanleihe gegen Inhaberschuldverschreibungen im Betrage von RM 5 000 000

Kanalisationen sowie Straßenherstellungen, bauliche Erweiterung des städt. Schlacht⸗

Für jede geschuldete Reichsmark ist der in Reichswährung ausgedrückte

auf Grund der letzten amtlichen Notierung vor dem Tage der Fällgkeit. sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr 2940,— und nicht weniger als RM 2640,—, so ist für jede geschuldete

. gegen den jeweils fälligen Zinsschein bei der Stadtkasse Pforzheim, und den auf den Zinsscheinen angegebenen Zahlstellen bezahlt.

Den Schuldverschreibungen sind 20 Zinsscheine und ein Erneuerungsschein beigefügt. Die Schuldverschreibungen tragen die faksimilierte Unterschrift des Ober⸗

eEI t

über RM 5000 (1792,10 g Feingold) über RM 1000 (358,42 g Feingold) über RM 500 (179,21 g Feingold) über RM 100 (35,842 g Feingold)

um Ausbau des städtischen Straßenbahn⸗ und Gebäuden, Ausführung verschiedener

Wasser⸗ und Ekektrizitätswerke. Fälligkeit in gesetzlichen Zahlungsmitteln

Dieser Preis ist der auf Grund der I Seite 482) im Reichsanzeiger bekannt⸗ nach dem Mittelkurs der Berliner Börse Ergibt

Zahlungsmitteln zu zahlen. Anleihe werden mit 8 % verzinst. 1. Mai und 1. November, erstmals am

ragen auf der zweiten Seite die hand⸗

nicht eingelösten Teilschuldverschreibungen sind alljährlich ebenfalls bekannt⸗ ugeben.

Die Stadt kann vom 1. August 1931 ab über den ordentlichen Tilgungs⸗ betrag hinaus Teile der Anleihe oder die ganze Anleihe in gleicher nüen. miß —, monatiger Frist auf einen Zinstermin zum Nennwert zur Rückzahlung kündigen. Die Verzinsung der Teilschuldverschreibungen hört an dem Tage auf, an dem sie zur Einlösung fällig werden. 1

Die Schuldverschreibungen können auf Verlangen des Inhabers auf bestimmte Namen umgeschrieben, ferner auf den Inhaber wieder zurückgeschrieben werden, sowohl die Umschreibungen wie die Wiederaufhebung der Umschreibung kann nur durch den Oberbürgermeister der Stadt Pforzheim vollzogen werden und ist von diesem auf den Schuldverschreibungen unentgeltlich vorzunehmen. 8 2. Die Einlösung der fälligen Zinsscheine und der zur Rückzahlung gelangende Schuldverschreibungen, sowie die Aushändigung neuer Zinsscheinbogen erfolgt kosten⸗ frei in Pforzheim, Frankfurt a. M., Hamburg und Mannheim bei den auf der Rück⸗ seite der Zinsscheine angegebenen Stellen und deren Filialen. 8 1“ Die Stadt Pforzheim verpflichtet sich, an den Plätzen, an deren Börsen die Anleihe zum Handel und zur Notierung zugelassen ist, Stellen zu unterhalten, bei denen alle die Anleihe betreffenden Transaktionen insbesondere auch der Umtausch im Falle der Konvertierung kostenfrei vorgenommen werden können.

Diese Stellen sind zurzeit in:

Dr. Kratzert in Görlitz, klagt gegen den

und Beweismittel unverzüglich durch den

Reinpermögen der Stadt Pforzheim nach dem Stande

zeitigen samten städt. Waldungen RM 3 376 000. in das Vermögen aufgenommen.

alljährlichen mals eine außerordentliche Abschreibung von 30 vH vorgenommen.

416 000 Dollar = 1 745 120 worden, deren Mittel zitätswerk) zu verwenden sind.

8 Frankfurt a. M: Deutsche Effecten⸗ und Wechsel Bank, J. Dreyfus & Co., 1 Berlin: Deutsche Effecten⸗ und Wechsel⸗Bank Frankfurt a. M. Börsenabteilung Berlin, 8 reyfus & Co. Aufstellung des Gesamtvermögens⸗ und Schuldenstandes der Stadt Pforzheim nach dem Stande am 31. März 1925.

J.

a) Vermögen. RM M 2₰ Städtische Gebäude im Wertanschlag von.... ¹) 12000 200₰ Liegenschaftsbesitz im Wertanschlag von . 2) 2 800 000 Waldungen 1158 ha im Wertanschlag von . 3) 2 000 000 Forderungen der städtischen Kassen an ausgeliehenen Kapitalien 3 626 500 Forderungen der städtischen Kassen an rückständigen 114*A* 1 867 000. Kassenvorrat in bar (als Betriebsfonds der städt. Kassen) 4 184 000 Gerätschaften nach dem Fahrnisinventar . 1 400 000 Sonstige Material⸗ und Naturalvorräte 65 700 Anlagewerte der gewerblichen Betriebe, Abfuhranstaal Badeanstalten.. Schlachthof .. Elektrizitätswerk. Straßenbahn. . Wasserwerk.. 8 8 EEEö“] .

und z

110 300 943 000 745 400 7785 800— 2 923 100— 1217 000 .6469 300— 2ö905—

6 958 200 16,235 700

44 178 900

ab 30 vH außerordentliche Abschreibung. a) Summe des Vermögens b) Schulden. Anleiheschulden:

1. Schuldverschreibungen auf den Inhaber. All⸗ gemein aufgewertet mit 12 ½ vH des Papiermark nennwertes bezw. des Goldwertes der Mark anleihen (40 Mill. GM) = . .. .....

.Darlehensschulden (Schuldscheindarlehen) all⸗ gemein aufgewertet mit 12 ½ vH des Papiermark⸗ nennwertes bezw. des Goldwertes der Mark⸗ anleihen (8 Mill. GM) = b“

8 Sonstige Darlehensschulden (Schuldschein⸗

darlehen) =..

Agsasterückstände un assen

g 1 000 000— 2 060 400 972 600—

8 7—0 .

b) Summe der Schulden... 9 033 000—

JECAE1q1A141A1XAXAX“X“ 35 145 900 ¹) In diesem Wertanschlag sind 366 Gebäude ausschließlich derjenigen der 1

städt. gewerblichen Betriebe mit 60 vH des Friedenssteuerwertes enthalten.

2) Der Liegenschaftsbesitz umfaßt 78 ha Ackerland, 115 ha Wiesen, 25 ha Gärten, zusammen 218 ha ertragbare Fläche und 406 ha nicht ertragsfähige Fläche (Straßen, Anlagen, öffentliche Plätze, Bauplätze usw.). Als Wertanschlag wurden 60 vH des Friedenssteuerwertes der ertragbaren Flächen angenommen.

³) Nach der forstamtlichen Schätzung beträgt unter Berücksichtigung des der⸗ Holzbestandes und der zurzeit maßgebenden Holzpreise der Wert der ge⸗ Von diesem Wert wurden etwa 60 vH

auf

⁴¹) An dem Anschaffungswerte der Fahrnisgegenstände abzüglich einer jähr⸗

lichen Abschreibung von 5 vH wurde eine außerordentliche Abschreibung von 40 vH vorgenommen.

2 Kohlen, Baumaterialien und sonstige Betriebsstoffe. ) Der Wert der Betriebe ist nach dem Buchwert unter Berücksichtigung der geordneten Abschreibungen eingesetzt. An dem Buchwert wurde noch⸗

Im Laufe des 1925/26 ist eine 7 % ige Auslandsanleihe über RM, die mit 1 ½ % mortisiert wird, aufgenommen nur für werbende Zwecke (fär das städt. Gas⸗ und Elektri⸗

An Grund⸗ und Gewerbesteuer sind im Rechnungsjahr 1925/26 46 von je

100 Steuerwert des Liegenschafts⸗ und Betriebsvermögens erhoben worden.

Die Steuerwerte für dieses Jahr betragen: Liegenschaftsvermögen RM 292 823 000,— Perriebloemmbgen . . .... . 167 568 000,

1 zusammen RM 400 188 000,—

Pforzheim, im Juni 1926. 1

Der Oberbürgermeister.

8

schriftliche Unterschrift des Rechnungsbeamten beim Landeskommissär zur Beurkundung der staͤatlichen Genehmigung.

Die Anleihe ist seitens der Gläubiger unkündbar. Die Stadt Pforzheim ist jedoch verpflichtet, erstmals zum 1. November 1927 und dann zum 1. November eines jeden Jahres 1,4 % der Anleihesumme zuzüglich der durch die Tilgung ersparten Zinsen zum Nennwert zur Heimzahlung zu kündigen. Die Bekanntmachung über die Kündigung wird innerhalb 14 Tagen nach der Ziehung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger, in der Karlsruher Zeitung, in einer Pforzheimer, einer Frankfurter und einer Berliner Zeitung, in welchen auch die anderen Bekanntmachungen, welche die Anleihe betreffen, zum Abdruck gelangen, spätestens 3 Monate vor der Fälligkeit veröffentlicht. Zur rechtlichen Wirksamkeit genügt die Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger.

b Die zu kündigenden Schuldverschreibungen werden durch Auslosung bestimmt. Die Stadt kann aber den zu tilgenden Betrag ganz oder teilweise durch Ankauf be⸗ schaffen; ist dies geschehen, so ist der Betrag der angekauften Schuldverschreibungen neben den etwa durch Auslosung aufgerufenen alsbald nach der Ziehung in der an⸗

Grundbuchs für Hosterwitz. In dem trag hat sich d Beklag

E11

Auf Grund des vorstehenden Prospektes sind Reichsmark 5 000 000 = 1792,10 kg Feingold S % ab 1927 rückzahlbare Goldanleihe von 1926 der Stadt Pforzheim, Gesamtkündigung ausgeschlossen bis 1. November 1931, zum Handel und zur Notierung an den Boͤrsen zu Berlin und Frankfurt a. M. zu⸗ gelassen. 8* Berlin, im Juni 1926. Deutsche Effecten⸗ und Wechsel⸗Bank, Frankfurt a. M., Börsenabteilung Berlin. Deutsche Girozeutrale Deutsche Kommunalbank. J. Dreyfus & Co. Frankfurt a. M., im Juni 1926. Deutsche Effecten⸗ und Wechsel⸗Bank. Deutsche Girozentrale Deutsche Kommunalbank,

ise zu veröffentlichen Kummern der bereits frü⸗ ausgelosten 9 ““ 8 8 8 * ““ 8 11““

Zweiganstalt Frankfurt a. M. J. Dreyfus & Co. 8