1926 / 158 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jul 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Zeschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 22. Juli 1926, vormittags 8 Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, Zim⸗ mer 10, bestimmt. Steinau (Oder), den 5. Juli 1926. 8 Amtsgericht. 4*½ Stuttgart. [43122] Im Konkurse über den Nachlaß des am 10. November 1925 verstorbenen Isaak Strauß, Alleininhaber der Firma Hagner & Co. Lederwarenfabrik, hier, Rotebühl⸗ straße 98, wird nach Prüfung der vom Verwalter über den Vollzug der Schluß⸗ verteilung vorgelegten Nachweise das Ver⸗ fahren gem. § 163 K.⸗O. aufgehoben. Amtsgericht Stuttgart I. Tauberbischofsheim. (43123] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Müllers Friedrich Beck in Königshofen ist Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen be⸗ stimmt auf Dienstag, den 27. Juli 1926, vormittags 9 Uhr. Tauberbischofsheim, den 3. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

De9 Teuchern. [43124] „In dem Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Geißler u. Albrecht in Teuchern wird ein Termin zur Anhörung der Gläubigerver⸗ sammlung über Einstellung des Konkurs⸗ verfahrens wegen Mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse auf den 20. Juli 1926, vorm. 10 Uhr, bestimmt. 8

Teuchern, den 6. Juli 1926. Amtsgericht. Trachenberg, Schles. 143125] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des herzoglichen Domänen⸗ pächters Alfred Domke in Gr. Ossig steht zur Prüfung einer nachträglich angemel⸗ deten Forderung besonderer Prüfungs⸗ bermin am 23. Juni 1926, vorm. 9 Uhr, an Gerichtsstelle an. Amtsgericht Trachenberg, 19. Juni 1926.

UIm, Donau. [43126]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Georg Storer, Wirts in Langenau, ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu be⸗ rücksichtigenden Forderungen und zur Be⸗ schlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf Samstag, den 31. Juli 1926, vor⸗ mittags 8 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, bestimmt.

Amtsgericht Ulm.

Wermelskirchen. [43127] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns F. W. Preyer in Wermelskirchen wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Wermelskirchen, den 22. Juni 1926.

Amtsgericht.

Wiedenbrück. [43128] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Fahrzeugfabrik Westfalia, Franz Knöbel u. Söhne, sowie deren Inhaber Franz Knöbel sen., Franz Knöbel jun. und Johannes Knöbel in eehneas wird infolge eines von den emeinschuldnern gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich Vergleichs⸗ termin auf den 15. Juli 1926, vorm. 9 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht an⸗ beraumt, in welchem gleichzeitig die S- funs der nachträglich angemeldeten For⸗ rungen erfolgen soll. Der Vergleichs⸗ vorschlag und die Erklärung des Gläu⸗ bigerausschusses sind auf Zimmer 2 des hiesigen Amtsgerichts zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt. Wiedenbrück, den 24. Juni 1926. Das Amtsgericht.

[43129] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hermann Hahn in

Winsen, Luhe.

Winsen⸗Luhe wird, nachdem der im Ver⸗ gleichstermin vom 18. 6. 1926 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ fräftigen Beschluß vom 18. 6. 1926 be⸗ stätigt ist, hiermit aufgehoben. Amtsgericht Winsen⸗Luhe, 6. 7. 1926.

Wollin, Pomm. [43130] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Zigarrenhändlers Franz Busch in Misdroy ist Termin zum Ab⸗ schluß eines Zwangsvergleichs auf den 16. Juli 1926, 11 Uhr vormittags, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumt Wollin, den 5. Juli 1926. Amtsgericht.

Berlin. [43169] Ueber das Vermögen der „Haby“ Handelsgesellschaft m. b. H. in Berlin N. 65, Liebenwalder Straße 11, wird die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Kon⸗ kurses angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Kaufmann Ernst Neitzel zu Berlin NW. 52, Melanchthonstraße 15, bestellt. 6 Nn. 61. 26. Beerrlin N. 20, den 3. Juli 1926. Amtsgericht Berlin⸗Wedding, Abt. 6.

Berlin. .1699165]

Ueber den Kaufmann Gustav Silber⸗ berg in Berlin, Gertraudtenstr. 22 und in Dortmund, Münsterstr. 40 (Tuche und Futterstoffe) wird die Geschäftsaufsicht angeordnet und der Kaufmann E. Noetzel in Berlin, Siegmundshof 6 als Auf⸗ sichtsperson bestellt.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abt. 154 Nn. 358. 26, den 6. Juli 1926.

Berlin. [43166] Auf Antrag des Kaufmanns Arthur Schindler, Alleininhaber der Firma Gebr. Schindler in Berlin, Stallschreiberstr. 28, wird heute zur Abwendung des Konkurs⸗ verfahrens eine Beaufsichtigung seiner Ge⸗ schäftsführung angeordnet und Herr Kauf⸗ mann Carl Sardemann, Berlin⸗Lichter⸗ felde, Albrechtstr. 13, als Aufsichtsperson bestellt. Das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 154, Nn. 346. 26, den 7. Juli 1926.

Berlin-Schöneberg. [43167] Dem Antrage des Kaufmanns Curt Hahn, Berlin⸗Steglitz, Stindestraße 29, vom 17. 6. 1926 auf Anordnung der Ge⸗ schäftsaufsicht zum Zwecke der Abwendung des Konkurses gemäß den Verordnungen vom 14. Dezember 1916 und 8. Februar und 14. Juni 1924 wird am 3. Juli 1926, nachmittags 12 Uhr 30 Min., statt⸗ gegeben. Zur Beaufsichtigung der Ge⸗ schäftsführung der Schuldnerin wird Rechts⸗ anwalt Dr. Hans Pohl, Berlin W. 66, Wilhelmstraße 43 b, bestellt. Anmel⸗ dungen irgendwelcher Forderungen bei Gericht können nicht stattfinden. Anfragen sind nicht an das Gericht, sondern an die Aufsichtsperson zu richten. Ein Gläubigerbeirat wird wegen des geringen Umfanges der Geschäfte nicht bestellt. Berlin⸗Schöneberg, den 3. Juli 1926. Amtsgericht. Abteilung 9.

Berlin-Schöneberg. [43168] Dem Antrage des Kaufmanns Hermann Malz, Berlin⸗Steglitz, Stindestraße 29, vom 17. 6. 1926 auf Anordnung der Ge⸗ schäftsaufsicht zum Zwecke der Abwendung des Konkurses gemäß der Verordnung vom 14. Dezember 1916 und 8. Februar und 14. Juni 1924 wird am 3. Juli 1926, nachmittags 12 Uhr 30 Min., stattgegeben. Zur Beaufsichtigung der Geschäftsfü hrung des Schuldners wird Rechtsanwalt Dr. Hans Pohl, Berlin W. 66, Wilhelm⸗ straße 43 b, bestellt. Anmeldungen irgendwelcher Forderungen bei Ge⸗ richt können nicht stattfinden. An⸗ fragen sind nicht an das Gericht, sondern an die Aufsichtsperson zu richten. Ein Gläubigerbeirat wird wegen des geringen Umfangs der Geschäfte nicht bestellt.

Berlin⸗Schöneberg, den 3. Juli 1926.

Amtsgericht. Abteilung 9.

Düsseldorf. [43170] Am 3. Juli 1926, nachmittags 12 Uhr, ist die Ehefrau Frieda Kämper, geb. Plate, in Düsseldorf, Hüttenstraße 8, Inh. der Firma „Frieda Plate“, Pelzgeschäft in Düsseldorf, Hüttenstraße 4, unter Ge⸗ schäftsaufsicht gestellt. Als Aufsichtsperson ist der Bankvertreter Schöntag in Düssel⸗ dorf, Leopoldstraße, bestellt.

Amtsgericht in Düsseldorf. Abt. 14.

Gelsenkirchen. [43171] Ueber das Vermögen der Firma F. Pothmann Söhne, Inhaber Kaufmann Fritz Pothmann in Gelsenkirchen, Bahnhofstr. 2, wird auf den am 15. Juni 1926 einge⸗ gangenen Antrag die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses nach den Be⸗ kanntmachungen vom 14. 11. 1916, 8. 2. und 14. 6. 1924 angeordnet. Als Ge⸗ schäftsaufsichtsperson wird der Kaufmann Leopold Friedmann in Gelsenkirchen, von der Reckestr. 7, bestellt. Gelsenkirchen, den 28. Juni 1926. Das Amtsgericht.

Gelsenkirchen. [43172]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Clemens Hackert in Gelsenkirchen, Elisabeth⸗ straße 17, wird auf den am 4. Juni 1926 eingegangenen Antrag die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses nach den Bekanntmachungen vom 14. 11. 1916, 8. 2. und 14. 6. 1924 angeordnet. Als Gelchüftsaufsichtsperson wird der Kauf⸗ mann S. Großmann in Gelsenkirchen, Bahnhofstr., Georgshaus, bestellt.

Gelsenkirchen, den 1. Juli 1926.

Das Ametsgericht.

Gleiwitz. [43173] Ueber das Vermögen des Schneider⸗ meisters Friedrich Lötz in Gleiwitz, Wil⸗ helmstraße 19, wird heute, am 5. Juli 1926, Nachmittags 12,50 Uhr, die Ge⸗ schäftsaufsicht angeordnet. Zur Aufsichts⸗ person wird der Bankdirektor a. D. Oskar Baitsch in Gleiwitz, Oberwallstraße 14, bestellt. Amtsgericht Gleiwitz, den 5. Juli 1926.

Hamburg. 1 [43174]

Die Geschäftsaufsicht ist angeordnet über das Vermögen des Kaufmanns Max Linius Waurisch, in nicht eingetragener Handels⸗ bezeichnung Max L. Waurisch, Manufaktur⸗ waren, Hamburg, Hinter den Höfen 1. Aufsichtsperson: G. M. Kanning, Glocken⸗ gießerwall 9. 1

Hamburg, 6. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Leipzig. [43176]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Paul Schmid in Leipzig, Hallische Str. 24, all. Inhabers einer Groß⸗ und Klein⸗ handlung mit künstlichen Blumen, Feder⸗ schmuck, Dekorationsgegenständen usw. unter der handelsgerichtlich vt hn Firma „Oskar Jope“ in Leipzig, Salz⸗

sener Straße, Großhandel in Strümpfen

5. Juli 1926, nachmittags Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Mit der Beaufsichtigung der Geschäftsführung des Schuldners ist der Kaufmann Arthur Harring in Leipzig, Hardenbergstr. 31 III, beauftragt.

Amtsgericht Leipzig, Abt. II A 1,

den 5. Juli 1926.

Leipzig. [43216] Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handels⸗ gerichtlich eingetragenen Firma „Bruno Grellmann“, Planen⸗ und Säckefabrik in Leipzig⸗Gohlis, Heerstraße 4 (persönlich haftende Gesellschafter: Wolfgang Bruno Grellmann und Werner Schultze in Leipzig), ist zwecks Abwendung des Kon⸗ kurses am 5. Juli 1926, nachmittags 5 ¼ Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Mit der Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Schuldnerin ist der Rechtsanwalt Dr. Johannes Fuchs in Leipzig, Markgrafenstraße 6, beauftragt. Amtsgericht Leipzig, Abt. IAl,

den 5. Juli 1926.

Ueber das Vermögen der Firma Gebr. Heumann & Cie. in M.⸗Gladbach, Vier⸗

und Trikotagen, und ihres alleinigen In⸗ habers, des Kaufmanns Rudolf Heumann, daselbst, wird heute, nachmittags 6 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichts⸗ person wird der Kaufmann Anton Pul⸗ heim in M.⸗Gladbach, Schwogenstraße 6, bestellt. Zur Erörterung der Verhältnisse sowie zur Stellungnahme zu der Berufung der Aufsichtsperson und zur Ernennung der Mitglieder des Gläubigerbeirats wird auf Freitag, den 14. Juli 1926, vormittags 10 ½ Uhr, auf Zimmer 77 des hiesigen Gerichts eine Gläubigerversammlung ein⸗ berufen.

M.⸗Gladbach, den 2. Juli 1926.

Amtsgericht.

Reichenbach, Schles. [43178] Auf Antrag der Frau Hedwig Polocke in Reichenbach i. Schl., Uferstraße 30, wird zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der verehelichten Hedwig Polocke die Geschäftsaufsicht heute, nach⸗ mittags 12,30 Uhr, angeordnet. Die An⸗ tragstellerin hat glaubhaft gemacht, daß die Zahlungsunfähigkeit in absehbarer Zeit wieder behoben oder der Konkurs durch ein Uebereinkommen mit den Gläu⸗ bigern abgewendet werden wird. Als Auf⸗ sichtsperson wird der Kaufmann Paul Eitner in Reichenbach i. Schl. bestellt. 6 N 23/26. Amtsgericht Reichenbach i. Schl., 7. 7.1926.

Senftenberg, Lausitz. [43179] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Karl Walter in Großräschen, Anhalter Straße 29, wird die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Geschäftsaufsichtsperson wird der Bücherrevisor Worrack in Senftenberg bestellt.

Senftenberg, den 30. Juni 1926.

Das Amtsgericht.

Bayrenth. [43180] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma Karl Nüssels Nachf. Konrad Herold in Bayreuth, Max⸗ straße 74, und der Firma Konrad Herold in Bayreuth, Opernstraße 28, ist durch rechtskräftigen Zwangsvergleich beendet. Bayreuth, den 6. Juli 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Besigheim. [43181] Die Geschäftsaufsicht über Emil Müller, Inhaber eines Manufakturwarengeschäfts in Bönnigheim, ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich beendigt. Württ. Amtsgericht Besigheim.

Beuthen, O0. S. [43183]

Die über das Vermögen des Schuh⸗ machers und Schuhwarenhändlers Paul Dandek in Mikultschütz, Wilhelmstraße 18, angeordnete Geschäftsaufsicht wird nach Rechtskraft des den Zwangsvergleich be⸗ stätigenden Beschlusses vom 14. Juni 1926 aufgehoben.

Amtsgericht Beuthen, O. S., den 1. Juli 1926.

Beuthen, 0. S. [43182]

Die über das Vermögen des Schneider⸗ meisters Rudolf Goerlich in Beuthen, O. S., Ring Nr. 22, angeordnete Geschäftsauf⸗ sicht wird nach Rechtskraft des den Zwangs⸗ vergleich bestätigenden Beschlusses vom 20. Mai 1926 aufgehoben.

Amtsgericht Beuthen, O. S., den 3. Juli 1926.

Braunschweig. [43184] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Elektrizitätsgesellschaft Union H. Koster u. Otto Kleinke, Allein⸗ inhaber Kaufmann Otto Kleinke, hier, ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsver⸗ gleich vom 16. Juni 1926 beendigt. Braunschweig, den 5. Jult 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 2.

Breslau. [43186] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Berthold Loewenberg in Breslau, Schloß⸗ ohle 5, ist nach eingetretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 10. Mal1926 beendigt. (42 Nn 64/26.) Breslau, den 1. Juli 1926. Amtsgericht.

Breslau. [43187] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗

b. H. in Breslau, Bahnhofstraße 32, ist

Vergleich bestätigenden Beschlusses vom

20. Mai 1926 beendigt. (42 Nn. 79/26.)

Breslau, den 1. Juli 1926. Amtsgericht.

Breslau. [43188] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Schweitzer & Seeliger, Schuhwarengroßhandlung in Breslau, Reuschestraße 51, ist nach eingetretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 15. Mai 1926 beendigt. Breslau, den 1. Juli 1926.

(42 Nn 86/26.)

Amtsgericht. Breslau. [43192] Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen der Firma Hermann Schaumkell in Breslau, Rosenthaler Straße 2, ist nach eingetretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 1. Juni 1926 beendigt. (42. Nn. 94/26.) Breslau, den 1. Juli 1926.

Amtsgericht.

Breslau. [43193] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Handelsfrau Hedwig Seichter in Breslau 2, Gartenstraße 77, ist Jach eingetretener Rechtskraft des den Verglei bestätigenden Beschlusses vom 29. Mai 1926 beendigt. (42 Nn. 199/26). Breslau, den 1. Juli 1926. Amtsgericht.

Breslau. [43185] Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Adolf Heilborn in Breslau, Moltkestraße 9 (Schuhwaren), ist nach ein⸗ getretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 28. Mai 1926 beendigt. (41. Nn. 32/26.) Breslau, den 2. Juli 1926. Amtsgericht.

Breslau. [43189] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Handelsfirma Max Ritter in Breslau, Reuschestraße 1, ist nach einge⸗ tretener Rechtskraft des den Vergleich ver⸗ werfenden Beschlusses vom 30. Mai 1926 beendigt. (42 Nn. 82/26.) 9 Breslau, den 2. Juli 1926 8 Amtsgericht.

Breslau. [43190] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Breslauer Elektro Industrie G. m. b. H. in Breslau, Nachodstraße 5 (elektrotechnische Bedarfsartikel), ist nach eingetretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 2. Juni 1926 beendigt. (41. Nn. 91/26.) Breslau, den 2. Juli 1926. Amtsgericht.

Breslau. [43191] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Eugen Juliusberg in Breslau, Tauentzien⸗ straße 53 (Papiergroßhandlung), ist nach eingetretener Rechtskraft des ven Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 27. Mai 1926 beendigt. (41. Nn. 93/26.) Breslau, den 2. Juli 1926. Amtsgericht.

Elberfeld. [43194] Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Alfred Hoffstaedter, In⸗ habers der Firma Heimann & Hoffstaedter in Elberfeld, Grünstr. 24, ist gemäß § 69 Geschäftsaufsichtsverordnung beendet, nach⸗ dem der Beschluß vom 9. Juni 1926, durch welchen der Zwangsvergleich be⸗ stätigt worden ist, am 26. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist.

Amtsgericht Elberfeld. Abt. 13.

Essen, Ruhr. [43195] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Ehefrau Rudolf Moog, Maria eb. Gräber, verwitwete Theodor Runte in Essen, alleinige Inhaberin der handels⸗ gerichtlich eingetragenen Firma Theodor Runte in Essen, Schäferstr. 23, ist beendigt, nachdem der Beschluß über Bestätigung des Zwangsvergleichs vom 18. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist. Essen, den 3. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Gera. G [43196]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mägen der Firma Löscher & Froß in Gera (Inhaber die Installateure Alwin Löscher u. Willy Froß) Installations⸗ geschäft für Elektrizitäts⸗, Gas⸗& Wasser⸗ anlagen ist als beendigt anzusehen, nachdem der die Bestätigung des Zwangs⸗ vergleichs aussprechende Gerichtsbeschluß rechtskräftig geworden ist.

Gera, den 7. Juli 1926.

Das Thüringische Amtsgericht.

Gladenbach. [43197]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Gustay Braun in Gladenbach ist durch den rechtskräftig be⸗ stätigten Zwangsvergleich vom 2. Juni d. J. beendet. N. 2/26 —. 2

Gladenbach, 5. Juli 1926.

Das Ametsgericht.

Gleiwitz. 38 [43198] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Erich Reichmann in Gleiwitz, Kaufhaus Klosterstraße, ist beendigt, da der Zwangsvergleich vom 9. Juni 1926 rechtskräftig bestätigt ist. Amtsgericht Gleiwitz, 4. Juli 1926. nü-e ct äb d Die Geschäftsaufsicht über da er⸗ mögen 8 Schlossermeisters Wilhelm Faller in Köln⸗Mülheim, Papageien⸗ straße 12, wird auf Antrag des Schuldners aufgehoben. Köln⸗Mülheim, den 1. Juli 1926. Das Amtsgericht. Abt. 6.

Leipzig. 43201]

waren⸗ und Beleuchtungskörperfabrik, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung in Leipzig⸗Stötteritz, Schönbachstraße 56/58, gesetzlich vertreten durch ihre Geschäfts⸗ führer Otto Poeschel und Arno Kuniß, ebenda, angeordnete Geschäftsaufsicht wird auf den dahingehenden Antrag des allei⸗ nigen Geschäftsführers Otto Poeschel der Aufsichtsschuldnerin wieder aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, Abt. II A 1, den 3. Juli 1926. 1“

Lobberich. [43202] Die Geschäftsaufsicht über den Kauf⸗ mann Peter Adam Stein, Cigarrenfabrik in Kaldenkirchen, wird nach rechtskräftig bestätigtem Zwangsvergleich hiermit auf⸗ gehoben.

Lobberich, den 2. Juli 1926.

Pr. Amtsgericht.

Malchin. [43203] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Sattlers und Tapeziers Otto Fredenhagen in Malchin wird auf⸗ gehoben, nachdem der am 29. Mai 1926 bestätigte Zwangsvergleich rechtskräftig ge⸗ worden ist. Malchin, 25. Juni 1926. Amtsgericht.

Neurode. [43205] Die Geschäftsaufsicht bezüglich der offenen Hrnd-lg⸗oscagt Herrmann.

Pfau in Neurode ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs beendet. Amtsgericht Neurode, den 30. Juni 1926.

Neuss. 8 [43204] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft E. Kempkes & Co., Neuß, Erftstraße 100, wird infolge rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleichs aufgehoben. Neuß, den 28. Juni 1926. Amtsgericht. Abt. 1.

Nürnberg. [43206 Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 5. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung des Fabrikbesitzers Georg Schönlein in Nürnberg, Bruckwiesen⸗ straße 30, Alleininhaber der Firma Georg Schönlein & Sohn, Holzhandlung, Säge⸗ und Hobelwerk, Kistenfabrik dortselbst, als durch rechtskräftigen Zwangsvergleich be⸗ endet aufgehoben.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Nürnberg, [43207] Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 5. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung der offenen Handels⸗ esellschaft in Firma Hutzler & Co., Metall⸗ und Lackierwarengroßhandlung in Nürnberg, Rennweg 50, als durch rechts⸗ kräftigen Zwangsvergleich beendet, auf⸗ gehoben. 3 Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Nürnberg. [43208] Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 5. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung des Juweliers und Goldarbeiters Rudolf Storch in Nürn⸗ berg, Ulmenstraße 20, Alleininhabers der Fa. Emil Koehler in Nürnberg, Unterer Bergauer Platz 2—4, als durch rechts⸗ kräftigen Zwangsvergleich beendet auf⸗ gehoben. b Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Pyritz. [43209] In der Geschäftsaufsicht über den Land⸗ wirt Wilhelm Bodemann in Altstadt wird das Verfahren gemäß § 66 Abs. 3 Ziffer 3 V.⸗O. über Geschäftsaufsicht aufgehoben. Das Amtsgericht Pyritz, den 28. Juni 1926.

Ratiber. [43210]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗

mögen der Firma Josef Wittek in Ratibor,

Langestr. 7, ist infolge rechtskräftig be⸗

stätigten Vergleichs beendet.

Ratibor, den 3. Juli 1926. Amtsgericht.

Riesa. [43211]

Die Geschäftsaufsicht über den Strumpf⸗ und Wollwarenfabrikanten Karl Erwin Ehrhardt in Riesa, alleinigen Inhabers der Firma Erwin Ehrhardt in Riesa ist nach Rechtskraft des Bestätigungsbe⸗ schlusses vom 19. Juni 1926 rechtskräftig beendet.

Amtsgericht Riesa, den 6. Juli 1926.

Waltershausen. [43212]

Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses uͤber das Vermögen des Fabrikanten Ernst Selk, Tabarz, ist beendet, nachdem der Beschluß vom 10. Juni 1926, durch den der Zwangs⸗ vergleich bestätigt worden ist, Rechtskraft erlangt hat.

Waltershausen, den 25. Juni 1926.

Thüringisches Amtsgericht.

Wiesbaden. [43213] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Ehefrau Sophie Werb i Erbenheim ist infolge rechtskräftiger Be⸗ stätigung des Zwangsvergleichs vom 29. 4. 1926 beendet. Wiesbaden, den 2. Juli 7926. Amtsgericht. Abt. 17.

Wolgast. [43214] Das Verfahren, betreffend Geschäfts⸗

aufsicht über den Nachlaß des Kaufmanns

Otto Pehlgrimm in Wolgast wird infolge

Zwangsvergleichs aufge⸗ oben.

Wolgast, den 6. Juli 1926.

Amtsgericht.

Zell, Mosel. 43215]

Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Karl Keßler in Zell⸗ Mosel ist durch Zwangsvergleich vom 14. Mai 1926 beendigt. 8

Die durch Beschluß vom 18. Januar

gäßchen 5 I, und Altes Rathaus, Laden 10, ist zwecks A ndung des Konkurses am

mögen der Ostdeutschen Bank, e. G. m. k.9 eingetretener Rechtskraft des den

1926 über das Vermögen der Metall⸗

Zell⸗Mosel, den 28. Juni 1926. Preuß. Amtsgericht.

8 E“

ne 1 2

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G Deutsches Reich.

Exequaturerteilung.

Verordnungen der Länder außer Sachsen, Württemberg und Waldeck über die Durchführung des Anleiheablösungsgesetzes und die Ablösung der Markanleihen der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und anderen öffentlich⸗rechtlichen Körper⸗ schaften nebst Verzeichnissen der ausländischen Vermittlungs⸗ stellen für den Umtausch der Schuldverschreibungen und der Girozentralen als Annahmestellen für die Ablösung der Anleihen.

Bekanntmachung der Kaliprüfungsstelle über die Zuerkennung einer endgültigen Beteiligungsziffer. 8

Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 44 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil I

Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Bestimmungen über die Abgabe stark wirkender Arzneimittel sowie die Beschaffen⸗ heit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 27 der Preußischen Gesetzsammlung.

„Dem französischen Konsul in Nürnberg, Albert Charles Marie de Vaulchier du Deschaur, ist des Reichs

des Exequatur erteilt worden.

11“.“

Verordnung zur Durchführung der Ablösung der Mark⸗ anleihen der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen öffentlich⸗rechtlichen Körper⸗

schaften vom 9. Juli 19265.

(Preußen.) 8 Auf Grund des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher

Anleihen vom 16. Juli 1925 (RGBl. S. 137) und der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 2. Juli 1926 (RGBl. I. S. 343) wird verordnet:

8 I1. Allgemeine Vorschriften. Ansprüche auf Grund des Gesetzes über die Ablösung öffent⸗ licher Anleihen vom 16. Juli 1925 (RGBk. I S. 137) können gegen Gemeinden, Gemeindeverbände oder die im § 33 genannten sonstigen öffentlich⸗rechtlichen Körperschaften nur in den Verfahren geltend gemacht werden, die in dieser Verordnung oder durch andere zur Durchführung dieses Gesetzes zu erlassende Vorschriften geregelt werden. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8 1A.“

(1) Die Teilbeträge der Ablösungsanleihe eines Anleihe⸗ schuldners sind ohne Rücksicht darauf, ob sie gegen Markanleihen alten Besitzes ausgegeben werden oder nicht, gleichmäßig auszu⸗ statten. Den Gläubigern von Markanleihen alten Besitzes ist neben der Ablösungsanleihe ein Auslosungsrecht zu gewähren, auf Grund dessen sie an der Tilgung der Ablösungsanleihe nach Maßgabe der §§ 34 und 43 des Gesetzes über die Ablösung öffent⸗ licher Anleihen teilnehmen.

(2) Ueber die Ablösungsanleihen und die Auslosungsrechte werden Schuldurkunden ausgestellt. Die Teilbeträge der Ab⸗ lösungsanleihen und die Auslosungsrechte sind unabhängig von⸗ einander veräußerlich.

(3) Mit Zustimmung des beteiligten Gläubigers kann der Schuldner diesem statt eigener Ablösungsanleihen und Auslosungs⸗ rechte auch die entsprechenden Stücke der vom Deutschen Spar⸗ kassen⸗ und Giroverband ausgegebenen Sammelablösungsanleihe (nebst Auslosungsrechte) gewähren.

(4) Die Tilgung des Teils einer Ablösungsanleihe, der im Umtausch gegen Markanleihen alten Besitzes ausgegeben wird, wird durch Ziehung von Auslosungsrechten und durch deren Ein⸗ lösung vollzogen. Wer ein Auslosungsrecht einlöst, hat in Höhe seines Nennbetrags Teilbeträge der Ablösungsanleihe 1 . 65) Hat ein Schuldner nur einen Gläubiger, der eine Tilgung seiner Ablösungsanleihe verlangen kann, so erfolgt die Tilgung anstatt durch Auslosung in der Weise, daß an den Gläubiger in jedem Jahre der Betrag gezahlt wird, den der Schuldner gemäß den Vorschriften der §§ 42, 43 des Gesetzes über die Aofsung

fenden Jahre für die Tilgung

Zustimmung der beteiligten Gläubiger kann die Tilgung auch in anderen Fällen in entsprechender Weise durchgeführt werden.

im Umtausch gegen Markanleihen alten Besitzes ausgegeben wird, kann bis zum Erlöschen der Reparationsverpflichtungen nicht ge⸗ fordert werden. Eine Verzinsung des in Satz 1 bezeichneten Teils einer Ablösungsanleihe findet nach den geltenden Vorschriften nicht statt.

8 3.

Gebühren oder Auslagen dürfen den Anleihegläubigern in dem durch diese Verordnung geregelten Verfahren nicht in Ansatz gebracht werden. Dem Deutschen Sparkassen⸗ und Giroverband sind die ihm durch Herstellung und Versendung von Drucksachen und sonstigen Materialien erwachsenden Kosten nach näherer Regelung des Ministers des Innern von den Anleiheschuldnern zu ersetzen.

II. Der Umtausch der Markanleihen in die Ablösungsanleihen. a) Der Umtausch der Inhaberschuldurkunden.

1 § 4.

(1) Der Anspruch 88 den Umtausch der in Inhaberschuld⸗ urkunden verbrieften Markanleihen in die Ablösungsanleihen ist durch Anmeldung innerhalb einer Ausschlußfrist geltend zu machen.

(2) Die Ausschlußfrist für die Anmeldung von Markanleihen

alten Besitzes beträgt drei Monate. Sie läuft vom 2. August bis zum 1. November 1926. Dauer und Beginn der Ausschlußfrist für die Anmeldung von Markanleihen neuen Besitzes werden vom Minister des Innern festgesetzt. Die Vorschriften des § 52 Abs. 2 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen finden ent⸗ sprechende Anwendung. . 63) Werden Markanleihen, die der Beschlagnahme einer alli⸗ ierten Macht unterliegen, freigegeben, so endet die Ausschlußfrist frühestens zwei Monate, nachdem die Anleihen den Gläubigern aus⸗ gehändigt worden sind.

.(4) Wird ein Anspruch auf Herausgabe von ausgelosten oder

gekündigten Markanleihen, der darauf gestützt wird, daß die Mark⸗ anleihen bei einer Bank zur Einlösung eingereicht sind und daß sie sich noch im Besitze der Bank befinden, geltend gemacht 32 Abs. 3 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen), so endet die Ausschlußfrist für den Umtausch der Markanleihen, auf die sich der Anspruch bezieht, frühe n einen Monat nach Heraus⸗ gabe der Markanleihen an die Anleihegläubiger und, falls eine Klage auf Herausgabe der Markanleihen erhoben ist, frühestens einen ne nach rechtskräftiger Entscheidung über den Klage⸗ anspruch. . 65) Die Verwaltungsorgane der Schuldner werden ermächtigt, in besonderen Fällen aus Gründen der Billigkeit den Umtausch von Markanleihen auch dann anzuordnen, wenn die in den Absätzen 2 bis 4 festgesetzten Fristen nicht eingehalten werden.

§ 5

(1) Die Anmeldung ist, unbeschadet der Vorschrift des § 9, durch 85 58 8 8 2 eine Vermittlungsstelle an das Verwaltungsorgan des Schuldners zu richten. Die Anmeldung kann rechtsgültig nur auf den vom Deutschen Sparkassen⸗ und Giroverband herausgegebenen Vordrucken vorgenommen werden.

(2) Vermittlungsstellen im Deutschen Reiche sind die öffentlich⸗ rechtlichen Kreditanstalten, die öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden sowie die von der obersten Landesbehörde besonders zur Vermittlung zugelassenen Sparkassen, die in das Handelsregister eingetragenen Kaufleute die Bankiergeschäfte betreiben, die den Revisionsverbänden des Deutschen Genossenschaftsverbandes an⸗ gehörenden Kreditgenossenschaften, die Zentralkassen des Reichs⸗ verbandes der deutschen 1“ Genossenschaften, die Raiffeisenbank A. G., Berlin, und ihre Zweigstellen oder Haupt⸗ geschäftsstellen; Vermittlungsstellen im Auslande sind die in der Anlage aufgeführten ausländischen Bankanstalten.

(3) Die Reichsbank ist Vermittlungsstelle nur dann, wenn die anzumeldenden Markanleihen sich im Depot des Kontors der Reichs⸗ hauptbank für Wertpapiere befinden oder Mündeldepots bei einer Reichsbankanstalt sind.

(4) Die Vermittlungsstellen sind Beauftragte der Anleihe⸗ gläubiger, die Schuldner haften für ihre Handlungen nicht; die Vermittlungsstellen dürfen von den Anmeldenden Gebühren nicht erheben. Der Minister des Innern wird ermächtigt, in einzelnen Fällen die Haftung der Vermittlungsstellen zu beschränken. Die Ermächtigung kann von dem Minister des Innern an andere Stellen übertragen werden. 1

(5) Den Vermittlungsstellen stehen Vergütungen für ihre Tätigkeit nach näherer Bestimmung des Ministers des Innern zu. Die Vergütungen sind von den Annahmestellen 7) zu zahlen und nach näherer Regelung des Ministers des Innern 8 die Anleihe⸗ schuldner zu verteilen. Im Falle des § 10 sind die Vergütungen von den Schuldnern zu zahlen.

§ 6.

(1) Der Anmeldung sind die umzutauschenden Schuldurkunden nebst Erneuerungs⸗ und Zinsscheinen und, wenn auf Grund der anzumeldenden Markanleihen die Gewährung von Auslosungsrechten beantragt wird, ein nach den verschiedenen Anleihen geordnetes und die Beträge, die Anzahl und die Serien, Buchstaben und Nummern der Schuldurkunden enthaltendes Verzeichnis beizufügen. (2) Markanleihen, die bei einer öffentlichen Kasse oder einer Reichsbahnkasse hinterlegt sind, können auch ohne Beifügung der Schuldurkunden zum Umtausch in die Ablösungsanleihe an⸗ gemeldet werden, wenn der Anmeldung beigefügt sind: 1. eine Bescheinigung der Hinterlegungskasse, aus der sich er⸗ gibt, daß die anzumeldenden Markanleihen bei der bescheini⸗

öffentlicher Anleihen in dem und Verzinsung seiner Ablösungsanleihe zu verausgaben hat. Mit

genden Stelle hinterlegt sind

(6) Eine Tilgung des Teils einer Ablösungsanleihe, der nicht

eine Erklärung des Anmeldenden, daß er mit der Heraus⸗ abe der hinterlegten Markanleihen durch die Hinterlegungs⸗ asse an die für die Vermittlungsstelle zuständige Annahme⸗ telle und mit der Aushändigung der Ablösunghanleihe und der etwa zu erteilenden Auslosungsscheine an die Hinter⸗ egungskasse einverstanden ist. 1 (3) Sind die anzumeldenden Markanleihen durch ein Ausschluß⸗ urteil für kraftlos erklärt worden 1017 Z.⸗P.⸗O.), so ist an Stelle der Schuldurkunde das Ausschlußurteil beizufügen.

2

11) Die Vermittlungsstelle erteilt dem Anmeldenden über die ihr übergebenen Schuldurkunden eine Empfangsbescheinigung. Sie prüft und bescheinigt die Uebereinstimmung der eingelieferten Stücke mit den Angaben der Anmeldung und mit dem Nummernverzeichnis, soweit ein solches beizufügen ist. Sie versieht die eingereichten Schuldurkunden mit einem deutlichen, den Namen der Vermittlungs⸗ stelle angebenden Stempelaufdruck und entwertet die Schuldurkunden nach näherer Bestimmung Deutschen Sparkassen⸗ und 8 (2) Die Vermittlungsstelle sammelt die bei ihr eingehenden Anmeldungen, stellt sie in Listen nach den vom Deutschen Spar⸗ kassen⸗ und Giroverband herausgegebenen Vordrucken zusammen und übersendet die Anmeldungen mit den Listen und den Schuld⸗

urkunden, denen die Erneuerungs⸗ und Zinsscheine beizufügen sind, . soweit nicht der Vermittlungsstelle die Vernichtung der Zins⸗ und Erneuerungsscheine vom Minister des Innern übertragen wird, an die zuständige Annahmestelle; § 5 Abs. 4 Satz 3 findet Anwendung. Annahmestellen sind die in dem anliegenden Verzeichnis Kuß

eführten Girozentralen und Zweiganstalten von Girozentralen. Zuständig ist im Inlande die Annahmestelle, die der Vermittlungs⸗ stelle am nächsten gelegen ist. Für die im Auslande gelegenen

Vermittlungsstellen ist die zuständige Annahmestelle die Deutsche

Girozentrale in Berlin, die sich für den Verkehr mit einzelnen

ausländischen Vermittlungsstellen der Mitwirkung der Reichsbank als Hilfsvermittlungsstelle mit deren Zustimmung bedienen kann.

(3) Die zu den einzelnen Anmeldungen gehörenden Schuld⸗ urkunden sind bei der Uebersendung voneinander getrennt zu halten, sofern auf Grund der angemeldeten Markanleihen die Gewährung von Auslosungsrechten beantragt wird. 1 . (9) Die Annahmestellen erteilen der Vermittlungsstelle die erhaltenen Sendungen eine Empfangsbescheinigung.

§ 8.

(1) Die Annahmestelle übersendet die ihr zugeleiteten An⸗ meldungen mit den zu ihnen gehörenden Schuldurkunden und Zins⸗ und Erneuerungsscheinen unmittelbar an die Verwaltungsorgane der Schuldner. Die Anmeldungen sind in Listen zusammenzustellen, die der Sendung beizufügen sind. Die 2 Abs. 3

dg des

über

h Vorschriften des § 7 und 4 finden entsprechende Anwendung.

(2) Im Falle des § 6 Abs. 2 ruft die Annahmestelle die hinter⸗ legten Anleihestücke von der Hinterlegungskasse ab unter Beifügung des Antrages, auf dem die hinterlegten umzutauschenden Anleihestücke bezeichnet sind, des Hinterlegungsscheires und der Erklärung des Antragstellers, daß er mit der Herausgabe der Markanleihe durch die Hinterlegungskasse und mit der Aushändigung der neuen Stücke an die Hinterlegungskasse einverstanden ist. Die Hinterlegungskasse sendet den Antrag, den Hinterlegungsschein und die in dem Antrag bezeichneten hinterlegten Anleihestücke nebst Zins⸗ und Erneuerungs⸗ scheinen an die anfordernde Annahmestelle. Die Erklärung des An ragstellers über sein Einverständnis mit der Aushändigung der Anleihestücke bleibt bei der Hinterlegungskasse. Für Verfahren gelten die Vorschriften des Abs. 1.

§ 9.

Die Anmeldungen können innerhalb der Ausschlußfristen d § 4, abweichend von den Vorschriften des § 5, bei solchen Kasse die der Schuldner bestimmt, unmittelbar eingereicht werden. Vorschriften des § 6 finden Anwendung. Dem Anmeldenden ist über die Anmeldung und die übergebenen Schuldurkunden eine Empfangsbescheinigung auszustellen. Auf das weitere Verfahren finden die Vorschriften des § 8 sinngemäß Anwendung.

1 § 10.

Sofern sich eine Vermittlungsstelle am Sitz des Verwaltungs⸗ organes des Schuldners oder an einem diesem nahegelegenen Orte befindet, kann sie, abweichend von den Vorschriften des § 7 Abs. 2, die Anmeldungen und Schuldurkunden unmittelbar an das Ver⸗ waltungsorgan des Schuldners übersenden. Die Vorschriften des § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 finden Anwendung.

§ 11.

(1) Als Tag der Anmeldung gilt der Tag, an dem die An⸗ meldung dem Verwaltungsorgan des Schuldners zugeht. Die An⸗ meldung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie bis zum Ablauf der Anmeldungsfrist bei einer Vermittlungsstelle oder einer vom Schuldner bestimmten Kasse 9) eingereicht ist und sie innerhalb von einem Monat nach dem Ende der Anmeldungsfrist bei einer Annahmestelle oder in den Fällen der §§ 9 und 10 bei dem Ver⸗ waltungsorgan des Schuldners eingegangen ist. Die Vermittlungs⸗ stelle hat den Tag des Eingangs der Anmeldung bei ihr auf dieser zu vermerken, sofern sie die Anmeldung nach Ablauf der Anmel⸗ dungsfrist weiterreicht. Sofern die Anmeldung durch eine im Aus⸗ lande belegene Vermittlungsstelle erfolgt, gilt als Tag der An⸗ meldung der Tag, an dem die Anmeldung der Vermittlungsstelle zugeht.

(2) Wohnt der Anleihegläubiger im außereuropäischen Auslande, so gilt die Anmeldung als rechtzeitig erfolgt wenn die Absendung der Anmeldung an eine Vermittlungsstelle innerhalb der An⸗ meldungsfrist von einer deutschen amtlichen Stelle oder von einer

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ausländischen Postanstalt bescheinigt wird.