öffentlicher Anleihen vom 8. September 1925 — RGBl. I hierüber einen schriftlichen Bescheid zu erteilen. Der Bescheid ist
Die Tilgung des Teils einer Ablösungsanleihe, der im Um⸗ dem anliegenden Verzeichnis aufgeführten Girozentralen und 1 Die Gewährung der Auslosungsrechte. 3 8§ 25 1 . 1 . Angehörigen (§ 178 S. 335 —) vor. u begründen und zuzustellen (§ 26 Abs. 1 b 5). Der Antrag⸗ e
ben Hecen “ alten Besitzes ausgegeben wird, wird Zweiganstalten von Zuständig ist im Inlande die § 15 8 it Ausnahute der nahen ur jehung von Auslosungsrechten und durch deren Einlösung Annahmestelle, die der Vermitt ungsstelle am nächsten gelegen ist. — 1 S 3 Gamz “ Jedermann, mit Au⸗ mie w örig. . ae. 3 2 . 3 vollzogen. Wer ein Auslosungsrecht einlöst, hat in Höhe seines Für die im Auslande gelegenen Vermittlungsstellen ist die zu⸗ 1 e e“ Aus⸗ Abs.2 der Reichsabgabenordnung) des Anleihegläubigers und, ““ § 33. 8 8 1““ Entscheidung der Spruchstelle über die Anmeldung Nennbetrags Teilbeträge der Ablösungsanleihe abzuliefern. srändige Amrahmestelle die Deutsche Girozentrale in Berlin, die sich Staates ist berechtigt, wer an den Markaan Een 878g 8 sofern der Antrag von einem anderen Antragsberechtigten (§ 15) Der Ausschuß für Vorzugsrenten entscheidet darüber, ob der schriftlich . v“ 3 Hat ein Schuldner nur einen Gläubiger, der eine Tilgung 8 den Verkehr mit einzelnen ausländischen Vermittlungsstellen die Auslofun zrechte beantra t werd dir 2 rin ren stellt wird, des Antragstellers, hat auf Befragen den über die Anlerheglauoiger nach dem § 57 Abs. 2 in Veroindung mit den W. Der Antrag ist innerhal Fer ben schlußfrist von 1e82. seiner Ablösungsanleihe verlangen kann, so erfolgt die Tilgung r Mitwirkung der Reichsbank als Hilfsvermittlungsstelle mit oder diese ert. besehnt 5 en, ein dingliches Recht hat Frnag⸗ entscheidenden Stellen über Tatsachen Auskunft zu er⸗ 88 18, 19 des Gefeves uber die ablosung offentliaser LAnleihen Lochen nach Zustellung des Bescheids L i dem Anleiheschuldner anstatt durch Auslosung in der Weise, daß an den Gläubiger in deren Zustimmung bedienen kann. n slündische Zw 8 eb 8 le 8 eeer⸗chaat sind nicht teilen, die für die Entscheidung über einen Antrag von Bedeutung als bedurftiger, im Inlanod wohnender deurlcher Neichsangehoriger seslalc zu stellen. Die Vorschriften des § 27 Abs. 2 finden ent⸗ jedem Jahre der Betrag gezahlt wird, den der Schuldner gemãäß Die zu den einzelnen Anmeldungen gehörenden Schuldurkunden 8 angsverwalter deutschen Vermögens. 11414 sind. Die Auskunft ist wahrkeitsgentah nach bestem Wissen und zu getten hal. Die Vorschriften des § 41 à0. 3 und 4 der Ersien prechende Anwendung. Der Anleiheschuldner hat den Antrag 5 Vorschriften des § 84 göc 1 oder der 88 2 43 des Gesetzes sind bei der Uebersendung von einander getrennt zu halten, sofern 16. 8288 Gewissen zu erteilen. Die Vorschriften des § 177 “ 2ν dhsewelicher eenen enen 9 des iüh⸗ die Seee EE zuständigen Spruchstelle unter Beifügung seiner
er die Ablösung öffentlicher Anleihen in dem betre enden Jahre f 6 b de 3 ie 5 1 r 3 s denen Abs is 183 der Rei⸗ bgaben⸗ offentlicher Anleihen vom 8. September 1925 finden Anwen ung. 1 orzulegen. 1 8 8 8 3 sung öffentlich eih ff Jah auf Grund der angemeldeten Markanleihen die Gewährung von In dem Antrage sind die Tatsachen darzulegen, aus denen und 4 Abs. 2 und 3 sowie der §§ 178 bi 8 Zuständige Spruchstelle ist für die Anleihen der Gemeinde
für die Tilgung und Verzinsung seiner Ablösungsanleihe zu ver⸗ Auslosungsrechten beantragt wird. sich ergibt daß die Markanleihen, auf Grund deren die Aus⸗ ordnung finden entsprechende Anwendung. 4 § 34. a8e. 8. L1ab ausgaben hat. Mit Zustimmung der beteiligten Gläubiger kann Die Annahmestelle erteilt der Vermittlunasstell über die er⸗ losungsrechte beantragt werden, Markanleiben alten Besitzes sind Die über den Antrag enichehergen Zienen veenig venlencen, Eine ablehnende Entscheidung ist dem Antragsteller zuzustellen. E e n. 11“ 1 ü 2 ine Aus erson die ür de st * vorschrifte ze G eiher 1 4
daß ein Antragsteller oder eine Auskunftsp Für die Zustellung geiten die Vorschriften der Swilprozeßoronung verr S. Entscheidung der Spruchstelle ist zu begründen un
8 dis lgungh auch in anderen Fällen in entsprechender Weise durch⸗ haltenen Sendungen eine Empfangsbescheinigung. oder als solche zu gelten haben. Der Antragsteller hat zu be⸗ Sie iönnen ferner die Amts Land r b äti i 8 Wis Eides S si t. Sie kon 88 8 . Amis sowi Vorschrizte 8 3 g stätigen, daß er die Angaben des Antrags nach bestem Wissen Angaben an Eides Statt versicher uder Zunellungen von Amis wegen sowie die Vorschrezten des dem Antragsteller und dem Anleiheschuldner zuzustellen (8 2
Eine Tilgung des Teils einer Ablösungsanlei e, der nicht im 8 d ie Richtig⸗ idliche⸗ zung von Auskunftspersonen ersuchen; § 70 Aos.: 4 Reichzaog b eg iese Ent⸗ — gs h ch und Gewissen gemacht hat, und sich bereit zu erklären, die Richtig Ferhe wr efce deresse hr cheiseen 8 Zrvvilpvozezordacn⸗ E“ 1131 885 Abs. 1 Satz 5). 9b
Umtausch gegen Markanleihen alten Besitzes ausgegeben wird Die Annahmestelle übersendet die ihr zugeleiteten Anmel⸗ keit dieser Angaben an Eides Statt zu versichern inc 2 ihnen den Schuldurkunden und Zins⸗ 9 1 8 1 über das Verfahren bei der Abnahme er Zune Besch 1 - z Vorzugs⸗ über den Zeugenbeweis und ü⸗ h der Zustellung die Beschwerde an den Overausschuß fur Vorzugs Dem Antragsteller und dem Anleiheschuldner steht di
ann bis zum der Reparationsverpflichtungen nicht ge⸗ ““ T.e. die Staatshaupftaf § 17 Die Auskunftspers ordert werden. Eine Verzinsung des in Satz 1 bezeichneten Teils gs mi r an die Staatshauptkasse . 1“ 8 1 8 b Anwendun die Auskun onen rente Ab]. 2 Ersten Verordnun 9— 8 w 1 zinsung des Satz z e Der Antragsteller die Beweislast dafür, daß die an⸗ von Eiden entsprechende g. D renten (8 41 àb. 2 der Ersten Verordnung zur Durchsuhrung des Beschwerde gegen die Entscheidung der Spruchstelle innerhalb von
einer Ablö 8 b . — Bremen. Die Anmeldun⸗ ind in Li menzu 8 ler hat . b 2 6 3 s zeiebes 2 2 Anteibe . “ findet nach den geltenden Vorschriften e 2e ETT“ Lrfeege de2lee zefläeben Anteschankeisen ind,, Den Hereis Fann EE - v1111 2 Wochen nach ihrer Zustellung zu. Die Vorschriften des 8 27 8 in — 1 rden; na it sollen Urkunden, W. inst zu e 2 1 8— 8 2 . ’üist 31 — 8 b 2 ; - 2 Anw Gebühren oder Auslagen Hüirhen den Anleihegläubigern in 8 8,1 ele, dee wigng., 2 ruft die Annahmestelle die hinter⸗ insbesondere von nfen, Evarkassen, Genossenschaften oder LEeb becsef hne genmae hslscheder 1 zulegen. Erachtet der ausschuß fur Vorzugsrenten die Beschwerde oEe“ einzureichen. deemm durch diese Verordnung geregelten Verfahren nüeht Fn Ansatz legten Anleihestücke von der Hinterlegungskasse ab unter Bei. Behörden ausgestellte Nummernverzeichnisse, als Beweismittel S sehen, oder in seinen Geschäfts⸗ hat er Tie Bttalen dern der Deschwerde abzuyeifen, anoernfaus Die Beschwerde kann auch auf neue Tatsachen und neue Beweis bracht werden. Dem Deutschen Sparkassen⸗ und Giroverband ügung des Antrags auf dem die hinterlegten umzutauschenden verwendet werden. Die Beweismittel, aus denen sich die Richtig⸗ öu bezeichnende 8 I vc een Schriftstücke und Geschäfts⸗ hat er die Beschwerde dem Oberausschuß unverzuglich vorzulegen. mittel gestützt werden. Erachtet die Spruchstelle die Beschwerde ind die ihm durch Herstellung und Versendung von Drucksachen lhrhalhesahs. bezeichnet sind, des Hinterlegungsscheines und der zur “ 8s Antrvags u etfah 11““ Der Anleiheglaubiger, die Auskunftspersonen 8—” E1— -. “ für begründet, so hat sie der Beschwerde abzuhelfen, andernfalls 8 g8- sonstigen Materialien erwachfenden Kosten nach näherer Re⸗ Frklärnng I11“ 21 egstaste ber y“ ic, und, soweit der Antrag von einem anderen Antragsberechtigten die Ablosung öffentlicher Anleihen vom 8. Septemoer 1925 t 1 85 der E ö 8 S 8* er Finanzkommifsion des Senats von den Anleihe⸗ ha lees g8 urch er “ asle nech er Aus⸗ 1 § 18. gestellt wird, der Antragsteller kann die Vorlegung oder die Anwendung. eschwerdeste e ist die Finanz mmission des 1 nats. Die chuldnern zu ersetzen. it Ie Pingerlegunabtaß. ee ee es Wer die Aufbewahrung von Wertpapieren oder ihren An⸗ Gewährung der Einsicht “ soweit sie die Auskunft über § 35. Hasegeng der sheschwe restele, t. dem Antragsteller und dem 8 6 4 e ——2 - . g, Iese ASszn. . 8 ie Vorgã — ige 1 D; Fnische;. s Auss. 8 8 siog füj A 1 . II. Die Ablösung der Markanleihen des Landes Bremen. Hinterlegungsschein und die in dem Antrag bezeichneten hinter⸗ kauf und Verkauf für fremde Rechnung gewerbsmäßig betreibt ¹. die Vorgänge verweigern könnten 8 E“ E ö“ IIu weitere Beschwerde findet nicht statt. :1. Der Umtausch der Ma rkanleihen des Landes legten Anleihestücke nebst Zins⸗ und Erneuerungsscheinen an die oder betrieben hat, ist verpflichtet, den Antragstellern auf Er⸗ B 2 § 26. 8 8 Vorzugsrenten, 5 1b 18 nleiheglaubiger als be urfriger, im 847 e““ Bremen in böö Ablösungsanleihe anfordernde Annahmestelle. Die Erklärung des Antragstellers fordern mündliche und schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen Die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Aus⸗ Intano wohnender Rei FPangeyorrger zu gelten hat, ist der Wird entschieden, daß dem Anleihegläubi Abl zanleihe 8 b über sein Einverständnis mit der Aushändigung der Anleihestücke über Tatsachen zu erteilen, die zur Begründung von Anträgen losungsrechten trifft die Direktion der Staatshauptkasse Bremen. Staatshauptrasse Bremen unter Beifügung des Antrags mit⸗ ewanh entschieden, daß 29 öö1“ bass 8 lösungsanleihe a) Der Umtausch der Inhaberschuldurkunden. bleibt bei der Hinterlegungskasse Für das weitere Verfahren auf Gewährung von Auslosungsrechten erheblich sind, sofern ihm Die Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. zuteilen. Der Amragfteller ist zu benachrichtigen. zu geweyven Iit, so hat der Anleiheschuldner die Ausreichung von § 4. gelten die Vorschriften des Abs 1 8 eine solche Erteilung auf Grund der Geschäftsbücher oder Ge⸗ I Wird einem durch eine ausländische Vermittlungsstelle ein⸗ § 36. Schuldverschreibungen der Ablösungsanleihe zu veranlassen. Für Der Anspruch auf den Umtausch der in Inhaberschuldurkunden 69. chäftspapiere möglich ist und unter Berücksichtigung der für die gereichten Antrage stattgegeben, so ist die Entscheidung in zwei Ueber den Antrag auf Gewahrung der Vorzugsrente ent⸗ das weitere Verfahren gelten die Vorschriften des § 44. verbrieften Markanleihen des bremischen Staates in die Bremische Sofern sich eine T1“ sstelle im Bremischen Stazta⸗ rteilung erforderlichen Arbeiten zugemutet werden kann. 1 Ausfertigungen an die zuständige Anleihealtbesitzstelle zu senden; scheidet die Staatshauptkasse Bremen. Sie ist hierbei an die Ent- 2. Die Gewährung der A uslosungsrechte. Ablösungsanleihe ist durch Anmeldung innerhalb einer Ausschluß⸗ befindet, kann st 5* 8 8 S. sch chten 8 L8 Die Erteilung der Auskünfte und Bescheinigungen erfolgt für diese hat eine Ausfertigung an den Antragsteller weiterzuleiten. scheidung des Ausschusses oder des Oberausschusses für Vorzugse-⸗ § 48 1 sindet, kann sie, abweichend von den Vorschriften des § 7 die Antragsteller grundsätzlich gebührenfrei. Eine Gebühr darf Die ablehnende Entscheidung ist zu begründen und dem Antrag⸗ renten und an die Entscheidung über die Gewahrung von Aus⸗ Auf die Gewährung der Auslosungsrechte auf Grund von Mark⸗
f 8 Eir Aa sa machen. die Anmeldung von Markanleihen alten Se. 8 die “ üe- “ EF für sie nur erhoben werden, wenn die für die Erteilung nötigen steller zuzustellen. Für die Zustellung gelten die Vorschriften der losungsrechten für den üunteihegläubiger gebunden. anleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände finden die Vor⸗ Besitzes beträgt drei Monate. „Sie beginnt am 2. August 1926. Ncs epteess⸗ “ 8g8 ren W 8 § 8 Vorarbeiten ungewöhnlich zeitraubend sind, insbesondere außer Zivilprozeßordnung über Zustellungen von Amts wegen sowie die . Die Zahlung der Vorzugsrente darf erst beginnen, nachdem schriften der §§ 15 bis 21, § 22 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Dauer und Beginn der Ausschlußfrist für die Anmeldung von s. 1 Satz 2 un und Abs. inden Anwendung. Verhältnis zu dem Werte der zu beantragenden Auslosungsrechte Vorschriften des § 70 Abs. 2 bis 4 der Reichsabgabenordnung und sichergesteult ist, daß das auslosungsrecht, auf Grund dessen die §§ 23 bis 25, § 26 Abs. 2 mit der - bezeichn Maßgabe 8 Markanleihen neuen Besitzes werden von der Finanzkommission § 10 und Vorzugsrenten stehen; die Erhebung der Gebühr ist nicht des § 5 der Zweiten Verordnung des Reichsministers der Vorzugsrente gewahrt werden soll, von der Teilnahme an der Anwendung. 8 8 “ z 8 des Senats festgesetzt. Die Vorschriften des § 52 Abs. 2 des Gesetzes Als Tag der Anmeldung gilt der Tag, an dem die Anmeldung zulässig, wenn die Auskunft oder Bescheinigung lediglich auf Finanzen zur Ausführung des Gesetes über die Ablösung öffent⸗ Ziehung ausgeschlossen ist. Wird die Gewahrung einer erhohten 8 § 49. über die Ablösung öffentlicher Anleihen finden entsprechende An⸗ der Staatshauptkasse Bremen zugeht. Bie Anmeldung gilt als Grund einer Einsichtnahme in die Geschäftsbücher erteilt licher Anleihen vom 29. September 1925 (RGBl. I S. 383) Vorzugsrente beantragt (§ 37 Abj. 2 in Verbindung mit § 20 Der Anleiheschuldner hat die Anträge auf Gewährung von Aus⸗ wendung. 1 d 8 rechtzeitig erfolgt, wenn sie bis zum Ablauf der Anmeldungsfrist bei werden kann. 1 “ Den Gläubigern von Schuldbuchforderungen sind die Ein⸗ Abj. 2 des Gesetzes uber die Ablosung offentlicher Anleihen), so losungsrechten zu prüfen und dem Antragsteller einen schriftlichen Werden Markanleihen, die der Beschlagnahme einer allijerten einer Vermittlungsstelle eingereicht ist und sie innerhalb von einem 8 B“ 8 8 rragungen der auf Grund ihrer Schuldbuchforderungen von Amts darf die Zahlung der erhöhten Rente erst beginnen, nachdem der Bescheid darüber zu erteilen, ob er dem Antrage stattgeben will oder Macht unterliegen, freigegeben, so endet die Ausschlußfrist Monat nach dem Ende der Anmeldungsfrist bei einer Annahme⸗ 3 Anträge auf Gewährung von Auslosungsrechten können nur vegen gewährten Auslosungsrechte mitzuteilen. Die Entscheidung, Verzicht auf das Auslosungsrecht erklärt und Ablösungsanleihe nicht; die Vorschrift des 36 Abs. 1 Satz 3 findet Anwendung. Der frühestens 2 Monate, nachdem die Anleihen den Gläubigern aus⸗ stelle oder im Falle des § 9 bei der Staatshauptkasse Bremen ein⸗ innerhalb einer Ausschlußfrist von drei Monaten gestellt werden. — daß sich die Altbesitzeigenschaft einer Schuldbuchforderung aus dem oder der Anspruch auf deren Gewäahrung in Hohe des Nenn⸗ ablehnende Bescheid ist zu begründen und zuzustellen (5 26 Abs. 1 gehändigt worden sind. 8 gegangen ist. Die Vermittlungsstelle hat den Tag des Eingangs Die Frift beginnt am 2. August 1926. Die Vorschriften des § 52 Schuldbuch oder den Schuldbuchakten nicht ergibt, ist zuzustellen betrags des Auslosungsrechts auf das Land Bremen übertragen ist. Satz 5). 1 1 Wird ein Anspruch auf Herausgabe von ausgelosten oder ge⸗ der Anmeldung bei ihr auf dieser zu vermerken, sofern sie die Abs. 2 des Gefetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen sowie Abs. 1 Satz 5). § 37 Lehnt es der Anleiheschuldner ab, dem Antrage stattzugeben, so kündi Markanleit . v5 Hemeind Gemeinde⸗8 d 1 sfri sterrei S die Vorschriften des § 4 Abs. 3 bis 5 finden entsprechende An⸗ § 27 8 8 rrnte imn z 8 I See eenen, ündigten Markanleihen der Länder, Gemeinden und Gemeinde Anmeldung nach Ablauf der Anmeldungsfrist weiterreicht. Sofern 8 8 * 8 1 “ 1 Eine zuerkannte Vorzugsrente ist so zu behandeln, als wenn kann der Antragsteller die Entscheidung der Spruchstelle beantragen. verbände, der darauf gestützt wird, daß die Markanleihen bei einer die Anmeldung durch eine im Auslande belegene Vermittlungs⸗ wendung. 84 deeeee e aebeis Dem Antragsteller steht die Beschwerde gegen die Ent⸗ sie bereits in dem auf die Antragstellung folgenden Monat zu- Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften des § 45 Abs. 2 Bank zur Einlösung eingereicht sind und daß sie sich noch im Besitze stelle erfolgt, gilt als Tag der Anmeldung der Tag, an dem die Seweit die Gewährung der Auslosungsrechte auf Grund von heidung, durch die ein Antrag ganz oder zum Tei abgelehnt wird, erkannt worden wäre. Wird sie in demselben Monat zuerkannt, bis 4 und des § 46 entsprechend. b der Bank befinden, geltend gemacht (§ 32 Abs. 3 des Gesetzes über Anmeldung der Vermittlungsstelle zugeht. Schuldbuchforderungen beantragt wird, kann die Gewährung von nnerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu. Die Beschwerde in dem sie beantragt worden ist, so läuft sie von dem Beginn 8 50 die Ablösung öffentlicher Anleihen), so endet die Ausschlußfrist Wohnt der Anleihegläubiger im außereuropäischen Auslande, Auslosungsrechten noch innerhalb eines Monats nach Zustellung ist schriftlich bei der Finanzkommission des Senats einzureichen. dieses Monats an. Wird entschieden, daß einem Anleihegläubiger ei Auslosungsrecht für den Umtausch der Markanleihen, auf die sich der Anspruch so gilt die Anmeldung als rechtzeitig erfolgt, wenn die Absendung der Entscheidung, daß sich die Altbesitzeigenschaft der Schuldbuch⸗ Die Beschwerde kann auch auf neue Tatsachen und neue Beweis⸗ § 38. usteht, vden hat der Anleiheschuldner escheid erteilt, Haß er bezieht, frühestens einen Monat nach Herausgabe der Mark⸗ der Anmeldung an eine Vermittlungsstelle innerhalb der An⸗ forderung aus dem Schuldbuch oder den Schuldbuchakten nicht mittel gestützt werden. Die Staatshauptkasse Bremen überwacht, ob ein Grund für † Antrage auf Gewährung eines A glosungsrechtes stattgeben wil anleihen an die Anleihegläubiger und, falls eine Klage auf Her⸗ meldungsfrist von einer deutschen amtlichen Stelle oder von einer ergibt (§ 26 Abs. 2), unter Anführung neuer Tatsachen beantragt Die Beschwerdefrist gegen eine im Auslande oder im Saar⸗ das Erlöschen einer Vorzugsrente eintritt. Stellt sie fest, daß ein * 8¹ n ng fathe T11“ lth ““ A “ ausgabe der Markanleihen erhoben ist, frühestens einen Monat ausländischen Postanstalt bescheinigt wird. werden, sofern die Eintragung der Schuldbuchforderung spätestens 1 gebiet zuzustellende Entscheidung über einen Antrag auf Gewäh⸗ solcher Grund eingetreten ist, so hat sie die Vorzugsrente für - 8. N. da eaeheg 1X““ ““ nach rechtskräftiger Entscheidung über den Klageanspruch. 1ügeee innerhalb der Ausschlußfrist beantragt worden ist. rung von Auslosungsrechten beträgt drei Wochen. Die Beschwerde 2 Ss. un den Antragsteller zu veranlassen. Die Vorschriften des § 11 un SSSEESIE“ . 1““ 1; ; 8 kann auch be““ helerene erloschen zu erklaren. 8 11“ 1.“ 8 des § 12 Satz 3 und 4 finden entsprechende Anwendung. Die Finanzkommission des Senats wird ermächtigt, äin be⸗ Die Staatshauptkasse Bremen übermittelt der Annahmestelle, 3 § 20. “ 111b14““ im Saavgebiet belegenen Ist eine Vorzugsrente erloschen, so händigt die Staatshaupt⸗ ö“ t onderen Fällen aus Gründen der Billigkeit den Umtausch von im Falle des § 9 der Vermittlungsstelle die für die angemeldeten Der Antrag auf Gewährung von Auslosungsrechten auf Anleihealtbesitzstelle oder bei einer konsularischen Vertretung des kasse Bremen dem Berechtigten einen Auslosungsschein aus oder 3. Die Barablösung von Markanleihen. Markanleihen auch dann anzuordnen, wenn die in den Absätzen 2 Schuldurkund Hee Schuld schreib - der Ab Grund von Inhaberschuldurkunden ist gleichzeitig mit der An⸗ Deutschen Reichs eingelegt werden. hebt die Sperre seines Auslosungsrechts im Staatsschuldbuch auf § 51 und 3 festgesetzten Fristen nicht eingehalten werden Fühunurkunden zu gewährenden Schuldverschreibungen der Ab⸗ Id der Markanleihen zum Umtausch durch eine Vermitt⸗ Zuständig für die Entscheidung der Beschwerde ist die pedt die Sperre seines Auslosungsrechts 11— it Gemei Renecn ind äubi und à festgefetzten Fristen nicht eingehalten en. lösungsanleihe unter Beifügung von Listen nach den vom me “ Finanzkommission des Senats 8 1 ssofern der Vorzugsrentengläubiger nicht auf sein Auslosungsrecht Soweit Gemeinden oder Gemein deverbände den Gläubigern von § 5. Deutschen Sparkassen⸗ und Giroverband herausgegebenen Vor⸗ ö 9 I ch 1 tsenpttasfe “ ʒu 11AXA“ verzichtet hat. Markanleihen eine Barabfindung anbieten, soll das Angebot inner⸗ Die Anmeldung ist durch eine Vermittlungsstelle an die drucken. Die Annahmestelle leitet die Schuldverschreibungen an richten. Se brift Gewehrun Magh fn vechir “ Wird 11“ § 28. vreiher1änbt ö“ 86 ““] § 39. 88 halb von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Verordnung be⸗ taatshauptkasse Bremen zu richten. Die Anmeldun echts⸗ ie Vermittlungsstelle zur Aushändigung an den Anmeldenden. a. e 1 1“ 1— 8 “ . „ 6 eir Anleiheglaäubig in Aus⸗ Die Bezirksfürsorgestellen em Ersuchen der Aus anntgegeben werden. Das Angebot und die Einlösungsfrist sind im hauptkasse Bremen zu richten. Die A meldung kann recht d V lungs ll z A händig den A ldend 88 fin ntrag varld. g men Sparkasfen⸗ b Gär. dof “ hi . n, daf E ein us⸗ S B k fürsorg stell haben d Ers che der A 1 schü e ke t b 2n d 6 A- 12 d die E lös n- frist ss d n gültig nur anf den vom Deutschen Sparkassen⸗ und Giroverband Im Falle des § 6 Abs. 2 sendet sie die Schuldverschreibungen an rechtsgültig nur auf den Deutschen Sparkassen⸗ und Giro⸗ Lhein gerocht zusteht, so hat die Staatshauptkasse Bremen, vor⸗ und der Oberausschüsse für Vorzugsrenten und der Staatshaupt⸗ Deutschen Reichsanzeiger bekanntzugeben. Die Einlösungsfrist muß herausgegebenen Vordrucken vorgenommen werden die Hinterlegungnskasse. verband herausgegebenen ““ “ behaltlich der besonderen Regelung für den Fall der Gewährung kasse Bremen in den die Vorzugsrenten betreffenden Angelegen⸗ mindestens drei Monate von dieser Bekanntmachung an laufen. Die Vermittlungsstellen im Deutschen Reiche sind die öffentlich⸗ Sofern in der Anmeldung die Eintragung des zu gewährenden 8. Snr Aof v11““ “ ten “ E Ausveichung eines Auslosungsscheins an heiten zu entsprechen. Bekanntmachung kann durch Mitteilung an die betroffenen Gläubiger rechtlichen Kreditanstalten, die öffentlichen oder unter Staatsauf⸗ Teilbetrages der Ablösungsanleihe in das Staatsschuldbuch 8 8 Abs. A. 81 88 1 8 e Anlage 1 88 Giehes üer Se die “ EE“ 21 — J16ö“ “ G ersetzt werden. Die Mitteilung ist zuzustellen (§ 26 Abs 1 Satz 5). sicht stehenden sowie die von der obersten Landesbehörde besonders beantragt wird, hat die Staatshauptkasse die Eintragung des Die, im Auslande belegenen Vermittlungsste en (Anlage 1) gas Staats hubüuch zun vergalasten. Die Vorschriften des § 11 Den Bezirksfürsorgestellen werden die ihnen durch ihre IV. Die Ablösung der Markanleihen and öffentlich⸗rechtlicher zur Vermittlung zugelassenen Sparkassen, die in das Handelsregister trags in das Staatsschuldbuch vorzunehmen. Auf die Ein⸗ sowie die im Saargebiet belegene Annahmestelle haben die An⸗ und des § 12 Satz 3 und 4 finden entsprechene Anwendung. Tätigkeit entstehenden Kosten und Auslagen von dem Lande öI“ Körperschasten. erer öff 9 g ¹ e x- ge! 1 S 1 „die 8 H belsreg ITag 8 Ska Sschu. ₰ rã 4 8s 2 8 . eNeeeser. eeee 28 . 2 Di . 2 ndische itt u s 2 1 Se K 8. 5,69 8½ dss 8 ö 8 kevisionsverbänden des Deutsc Genossenschafts ndes an⸗ schriften 8 Staatsschuldbuchgesetzes vom Februar 11 E1“ 889 E1“ ö“ EEETTqTböööö--— EEEEE Geae nats erstattet. 1 “ . . 88A“ heg Fchceh — 8 1 S. 43) A gesedes der Ei 89 hat di Reichsministers der Finanzen zur Ausführung des Gesetzes über losungsscheine zu erteilen, aus welchen Buchstaben, Gruppen und § 41 Soweit auf Grund des § 45 des Gesetzes über die Ablösung gehörenden Kreditgenossenschaften, die Zentralkassen des Reichs⸗ (Br. Ges.⸗Bl. S. 43) Anwendung. on r Eintragung hat die die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 29 S tember 1925 “ Nummern der Auslos sscheine sichtlich sind. Die A 51 1.v. „, :; . ; ; öffentlicher Anleihen die V schriften dieses G setzes über die Mark verbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften, die Staatshauptkasse im Falle des § 9 der Vermittlungsstelle im die Ablösung ö4e4“*“ wller in der Auslofungsscheine ersichtlich sind. Die Antrag⸗ Sosern der Anleihegläubiger im Saargebiet wohnt, tritt an öffentlicher Anleihen die Vorschriften dieses Gesetzes über die Ses Raiffeisenbank A.⸗G. j Berlin und ihre Zwei stellen oder Haupt⸗ übrigen der Annahmestelle und diese der Vermittlungsstelle RGBl. I1 S. 383 —) zuzuleiten. Diese prüfen die Angabe steller haben den Vermittlungsstellen bei der Aushändigung die Stelle der Bezirksfürsorgestelle der Landrat des Kreises oder anleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände auf Markanleihen 111A“” EEEEö“ ver 7sFig 8 und die beigebrachten Beweismittel und sorgen erforderlichenfalg Empfangsbescheinigungen zu erteilen, in denen die Auslosungs⸗ der Bürgermeister der kreisfreien Stadt, in dessen oder in deren anderer öffentlich⸗rechtlicher Körperschaften für anwendbar erklärt schäftsstellen; Vermittlungsstellen im Auslande sind die in der Kenntnis zu geben. für ihre Ergänzung; sie geben den Antrag mit den Beweise scheine nach Buchstaben, Gruppen und Nummern öTöT E“ ses fün werden finden die Vorschriften der §§ 44 ff. sinngemäß Anwendung. Anlage aufgeführten ausländischen Bankanstalten. “ gleichzeitig 8 doff Ge⸗ urkunden nebst einer gutachtlichen Aeußerung der Vermittlungse⸗ Diese Empfangsbescheinigungen e Vermittlungsstellen “ et elslher 885 89 die Stelle 888 Kassschusfes für Der Lauf für Ausschlußfristen sür die Geltendmachung von An ““; 18 18 Reichs⸗ —5 “ “ enfa Schuld⸗ stelle, im Saargebiet der Annahmestelle, zurück. Für das weitere 8 30 Jahre lang aufzubewahren und, falls sie ihren Geschäftsbetrieb 84 5 ss 8 prüchen aus den im Satz 1 bezeichneten Markanleihen beginnt 8 10 Noed. Dep 8 8 2 4 M 91 32 44 8 2 geg in 3 8 2 8 N 7 ; ; N 1 f 5 4 7 8 orher 8 foh 98 zo S 8 . 5 3 4 A S . ü 9 8 3 . . Ff 8 ꝙ† ekc 8 a n 1 j 8 hauptbank für Wertpapiere befinden oder Mündeldepots bei einer verschreibungen der Ablösungsanleihe, soweit die Vorzugsrente Verfahren gilt die Vorschrift 3. 8 her aufgeben, an die Staatshauptkasse Bremen abzuliefern. 8 V811. 88 die 891 I en E v g der auf Grund des § 44 des Reichsbankanstalt sind gewährt wird. Die Vorschrift des Abs. 2 Satz 3 findet ent⸗ 21. 8 3. Die Gewährung der Vorzugs Deutschen Finanzkommissars für das Versorgungswesen im Vor⸗ EEEEE““ Eh. Die Vermittlungsstellen sind Beauftragte der Anleihegläubiger, sprechende Anwendung. 88 8 11“ Eehalosungerechten, anf 8 1 h 8 zug b“ iit, 88 8 Ierresecer tn. nS C1“ v11“ n on 2 ens wurkunden d 1 § 29. Tei s Saargebiets ohnt, der Oberausschu r Vorzugs⸗ gsgSgn; E“ . 8 1 1 8 k 8 8 zug Beschwerdestelle im Sinne des § 46 ist die Finanzkommission
das Land Bremen haftet für ihre Handlungen nicht; die Vermitt⸗ “ . ¹ 8 ö“ 2 8 8 8 1 . *9† 388 — 8 .
lungsstellen dürfen von den Anmeldenden Gebühren nicht erheben. b) Der Umtausch der Namensschuldurkunden gleichzeitig mit der Anmeldung der Markanleihen zum Umtausch Der Antrag auf Gewährung einer Vorzugsrente ist bei der renten in Düsseldorf, sofern der Antragsteller im bayerischen Teil .“ 1 und Schuldscheindarlehen. (§ 12) unmittelbar an die Staatshauptkasse Bremen zu richten. Bezirksfürsorgestelle zu stellen, in deren Bezirk der Anleihe⸗ des Saargebiets wohnt, der Oberausschuß für Vorzugsrenten es nats. Beschlossen:
88 1 1 . 8
ründet wird, daß sich der Gläubiger bei ilt auch dann, wenn die Wohnung oder der Aufenthalt des Dem Wohnen steht ein nicht nur vorübergehender Auf⸗ 8 Bremen, in der Versammlung des Senats 3
die Finanzkommission des Senats wird ermächtigt, in einzelnen 1 6 8 . *4 1— 1 b 2 1 Shn 82 “ 8 Ffetn. 5 § 12. Das gleiche gilt, wenn der Antrag auf Gewährung von Aus⸗ gläubiger wohnt oder sich nicht nur vorübergehend aufhält. Dies in Speyer. Den Vermittlungsstellen stehen Vergütungen für ihre Tätigkeit Auf den Umtausch der in Namensschuldurkunden verbrieften lofungsrechten damit beg n rd, de ubiger l zauch dann, wenn die — nach näherer Bestimmung der Finanzkommission des Senats zu. Die Markanleihen und der Schuldscheindarlehen des Landes Bremen der Annahme des Tilgungsbetrags getilgter Markanleihen seine Anleihegläubigers im Deutschen Reiche außerhalb Bremens liegt. enthalt gleich. vom 6. Juli 1926. Vergütuggen sind von den Annahmestellen (§ 7) zu zahlen und nach in die Ablösungsanleihe finden die Vorschriften des § 4 An⸗ Rechte vorbehalten hat (§ 14). Für die Anträge sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden. ee 8 42. Lu“ 8 8 näherer Regelung der Finanzkommission des Senats auf die Anleihe: wendung. Die Anmeldung ist unter Beifügung der Schuld⸗ § 22. § 30 Bei der Feststellung des Einkommens, das ein im Saargebiet 1 18 — schuldner zu verteilen. Im Falle des § 9 sind die Vergütungen von urkunden unmittelbar an die Staatshauptkasse Bremen zu Auslosungsrechte auf Grund von Schuldbuchforderungen sind, Der Anleihegläubiger hat in dem Antrag Tag und Ort seiner wohnender Anleihegläubiger während des Kalenderjahres 1925 Verordnung der Staatshauptkasse zu zahlen. 3 richten. Diese reicht die für die angemeldeten Markanleihen zu soweit sich die Altbesitzeigenschaft der Forderungen aus dem Geburt, seine Staatsangehörigkeit und seinen Wohnsitz sjowie die gehabt hat, ist eine Reichsmark 5 Francs französischer Währung 8 — “ § 6 gewährenden Schuldverschreibungen der Ablösungsanleihe dem Schuldbuch oder den Schuldbuchakten ergibt, von Amts wegen zu Höhe und die Quellen seines Einkommens in dem der Stellung gleichzusetzen. zur Du 19sa25 11““ die Ab⸗ G öffentlicher Anleihen.
Der Anmeldung sind die umzutauschenden Schuldurkunden Anmeldenden unmittelbar aus oder nimmt die Eintragung des gewähren. des Antrags vorhergehenden Kalenderjahr an ugeben. Soweit 4. Die Barablösung von Markanleihe nebst Erneuerungs⸗ und Zinsscheinen und, wenn auf Grund der Betrages der Ablösungsanleihe in das Staatsschuldbuch vor. Die Die Staatshauptkasse Bremen hat für jede Schuldbuch⸗ die Einkünfte den Betrag von 800 Ra üebersteigen ist zu 8848 (Hamburg.) anzumeldenden Markanleihen die Gewährung von Auslosungs⸗ Vorschriften des § 11 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 finden ent⸗ forderung, die sie verwaltet, auf Grund des Schuldbuchs und der begründen, weshalb einzelne der Einkünfte außer Ansatz zu Den Gläubigern der in der Zeit vom 1. Juli 1920 bis Auf Grund d 3 8 8 rung zur hrr 1 j — 8 . 2 uf Grund der Zweiten Verordnung zur Durchführung
rechten beantragt wird, ein nach den verschiedenen Anleihen ge⸗ sprechende Anwendung. von ihr geführten Schuldbuchakten zu entscheiden, ob die Schuld⸗ bleiben haben (§ 37 Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 2 des 8 Anlei ird ei fi 5 2 . . es. 8 7 4 M ; 9 2 8* o⸗ 2 b 8 8 1 8 . 00. 8 22 9 2 1 . W E d 7 8 4 Ar 8 4 8 ordnetes und die Beträge, die Anzahl und die Serien, Buchstaben buchforderung eine Markanleihe alten Besitzes ist oder als solche Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen). Es ist ferner 8 b E“ “ d EEE1ö11“ des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 8 2. Juli 1926 (RGBl. I S. 343) wird verordnet:
und Nummern der Schuldurkunden enthaltendes Verzeichnis bei⸗ c) Der U mtausch der Schuldbuchforderungen. sr gelten hat, und ob und in welcher Höhe Auslosungsrechte für zu erklären, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Anleihe⸗ gegebenen Anleihen von 12 ½ 9% des Goldwertes angeboten zufügen. §1 ie zu gewähren sind. Die Entscheidung trifft die Direktion der gläubiger eine Vorzugsrente vom Reiche oder von einem Lande 3³9 Das gleiche gilt für die nach dem 1. Juli 1920 auf⸗ I. All ine Vorschrift 8 gemeine orschriften.
3 1 v, Maxkanleihen, die hei einer öffentlichen Kasse oder einer Reichs⸗ Schuldbuchforderungen der Markanleihen des bremischen Staatshauptkasse Bremen. bezieht oder ob er eine folche beantragt hat icheendar
bahnkasse hinterlegt sind, können auch ohne Beifügung der Schuld⸗ Staates . Amss wegen in Vrchschchemn der Felsfeschen Soweit Anleihealtbesitzern die Auslosungsrechte auf Grund 8 In dem Antrag ist anzugeben, Weere Auslosungsrechte dem C“ Staatsanleihen von 1920 — 1923 § 1 8 urkunden zum Umtausch in die Ablösungsanleihe angemeldet anleihe umzutauschen. 1 von Schuldbuchforderungen nicht von Amts wegen zu gewähren Anlechegläubiger gehören und wann und auf welche Weise er sie nie sos h en abgelöft: 8 b “ Ansprüche auf Grund des Gesetes über die Ablös Fffentli werden, wenn der Anmeldung beigefügt sind 8 8 Der Umtausch der Schuldbuchforderungen von Markanleihen sind, hat der Gläubiger ihre Gewährung zu beantragen. Auch im erworben hat; soweit über sie Auslofungsscheine ausgegeben sind, 4 % % Bremtsche Staatsanleihe von 1920 zu RmM. 1,49 GAnleihen 8 18 n, 8 198' Socgen 9 8 icher 1. eine Bescheinigung der Hinterlegungskasse, aus der sich erfolgt durch die Eintragung der für die Markanleihen zu ge⸗ übrigen kann er einen solchen Antrag stellen. Der Antrag ist ist deren Nummer zu bezeichnen. v “ hamburzischen, Staatk EEC1“ Eö
Fehe rir Sece hecee. ö“ bei der be⸗ EZö der mölösungganteche in das unmittelbar an die C1“ “ rech 1 ds. “ ö von Auslosung-⸗ 934 2% Bremische Staatsanleihe von 1922 zu RM. 4,— für oder sonstige öffentlich⸗rechtliche Korperschaften . Fetnagehren — Fevg Staatsschuldbuch. Auf die Eintragung und die eingetragenen 1- 6 8 ten beantragt und ist über diesen Antrag noch nicht ent⸗ 100 000,— ℳ Nennwert, Staatsgebiets nur in den Verfahren geltend gem en, die
Als Tag der Stellung des Antrags auf Gewährung von schieden worden, so hat er anzugeben, welchen Betrag von Mark⸗ 4 % % Bremische Staatsanleihe von 1922 zu RM. 2,40 dieser “ oder durch 8 828 ehg hee s a bha⸗ 8.
9 EE 82 Forderungen finden die Vorschriften des Staatsschuldbuchgesetzes J. Als Tag — — sleh⸗ rden, o zetra 8 zabe der hinterlegten Markanleihen durch die Hinte vom 14. Februar 1911 Anwendung. Auslofungsrechten gilt der Tag, an dem der Antrag der Staats⸗ anleihen des Landes Bremen er zum Umtausch in die Ablösungs⸗ für 100 000,— ℳ Nennwert, ablösungsgesetzes zu erlassende L vitten geregelt werden
egungskasse an die für die Vermittlungsstelle zuständige auptkasse Bren ugeht. Der Antrag gilt als rechtzeitig gestellt anleihe ange e 9 d dur Vermitt “ z 8 ; ur. 3 1 Annahmestelle und mit der Aushändigung der Ablösungs⸗ d) Der Umtausch von Markanleihen auf Grund ZA“ Antragsftift bei EE“ stelle die EE111n ööö .“ 8 ; e von 19 Fn e. .eeebeebieeee auscesal anleihe und der etwa zu erteilenden Auslosungsscheine an eines Vorbehalts. stelle eingereicht ist und er innerhalb von einem Monat nach dem losungsrechten für ihn beantragt ist. Di Eintöf der Ieereünes lgt in ch ei 8 3 3 11“ die Hinterlegungskasse einverstanden ist. 2 § 14. Ende der Antragsfrist bei einer Annahmestelle oder im Falle des 1 8 A sschlaßf fn ee. üseen ben 8 g f 1988; Die Teilbeträge der Ablösungsanleihe eines Anleiheschuldners Sind die anzumeldenden Markanleihen durch ein Ausschluß⸗ Hat sich ein Gläubiger getilgter Markanleihen bei der An⸗ 8 9. bei der Staatshauptkasse Bremen eingegangen ist. Die Ver⸗ “ “ 2 gten Ffris chrif 8— W1“ 6 5. ugus Nxane sind ohne öG darauf, ob sie gegen. Markanleihen alten Besitzes ürteil für kraftlos erklärt worden (§ 1017 Z.⸗P.⸗O.), so ist an nahme des Tilgungsbetrages seine Rechte vorbehalten (§ 32 Abs. 1 mittlungsstelle hat den Tag des Eingangs des Antrags bei ihr 1 B“ die Gewährung einer erhöhten Vorzugsrente (§ 37 hinwend orschriften des § 4 Abs. 3 und 5 finden entsprechende ausgegeben werden oder nicht, gleichmäßig auszustatten. Den Gläu⸗ Stelle der Schuldurkunden das Ausschlußurteil beizufügen. des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen), so finden auf diesem zu vermerken, sofern sie den Antrag nach Ablauf der in 85à5 mit § 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Einlbfün sstelle ist die Staatshauptlasse Bvemen bigern von Markanleihen alten Besitzes ist neben der Ablös 1 17. nf die ee auf “ Antragsfrist 1v. 5 10 m. 1 Sat 1 w. . t ahe IIIZb. - EEEbö 98 Staatshaup . . Pitsäheg ein Auslosungsrecht za newäßren 11 1 dessen sie g 8 G Die Vermittlungsstelle erteilt dem Anmeldenden über die ihr ösungsanleihe die Vorschriften des § 4 entsprechende Anwendun Die Vorschriften des Abs. un .2 finden S,. 8 4b wah b zugs. 2 1 54 g d. l anleihe nach Maßcabe der §§ 34 und 43 de übergebenen FvE. eine Empfangsbescheinigung. dhr Die Anmeldung ist unmittelbar an die Staatshauptkasse E1— 8 Antrag den Verzicht auf die die Vorzugsrente begründenden III. Die Ablösung X““ Gemeinden Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen teilnehmen. prüft und bescheinigt die Uebereinstimmung der eingelieferten Stücke zu richten, und zwar unter Beifügung der Schuldurkunden, sofern § 24. E““ Ehes erehen und sich zur Uebertragung von 8 Ueber die Ablösungsanleihen und die Auslosungsrechte werden mit den Angaben der Anmeldung und mit dem Nummern⸗ diese nicht bereits der Staatshauptkasse ausgehändigt sind. In der Einem Antrage auf Gewährung von Auslosungsrechten darf 2 lösungsanleihen in Höhe des Nennbetrags seiner Auslosungs⸗ 1. Der Umtausch, der Markanleihen in die Schuldurkunden ausgestellt; sie können auch nach näherer Be⸗ verzeichnis, soweit ein solches beizufügen ist. Sie versieht die ein⸗ Anmeldung ist anzugeben, in welcher Form, zu welchem Zeitpunkt nur stattgegeben werden, wenn die entscheidende Stelle unter rechte auf Z öö. 8 Ablösungsanleihen. 8 Feemmattg bes Anleiheschuldners in ein Schuldbuch eingetragen Freichen Schuldurkunden mit einem deutlichen, den Namen der und unter welchen näheren Umständen der Vorbehalt gemacht Berücksichtigung des gesamten Inhalts des Antrags und der bei⸗ 1o Sofern der eimn eihegläubiger ösungsanleihe, und Aus⸗ § 44. 1 wer en. Die Teilbeträge der Ablösungsanleihen und die Aus⸗ Lermittlungsstelle angebenden Stempelaufdruck und entwertet die worden ist. Für die Richtigkeit der Angaben sind die Beweis⸗ gebrachten Beweismittel sowie aller sonstigen ihr bekannten Um⸗ osungsrechte für seine Markanleihen noch nicht erhalten hat, hat Auf den Umtausch der Markanleihen der Gemeinden und fiaagere sind ungbhängig voneinander veräußerlich. Schuldurkunden nach näherer Bestimmung des Deutschen Spar⸗ mittel zu bezeichnen. Auf das weitere Verfahren finden die Vor⸗ flände die Ueberzeugung gewonnen hat, daß die Markanleihen, Se Se. Fall der Gewährung einer Vorzugsrente auf die ihm Gemeindeverbände finden die Vorschriften der §§ 4 — 10, § 11 ie Tilgung des Teils einer Ablösungsanleihe, der Pns gpiansch kassen⸗ und Giroverbandes. “ über die Gewährung von Auslofungsrechten entsprechende auf Grund deren die Auslosungsrechte beantragt werden, Mark⸗ en Auslosungsrechte, soweit sie die Vorzugsrente Abs. 1 und 2, § 12, § 13 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 14 Anwendung gegen Markanleihen alten Besitzes ausgegeben wird, wird durch Die Vermittlungsstelle sammelt die bei ihr eingehenden An⸗ Anwendung. anleihen alten Besitzes sind oder als solche zu gelten haben ven zu verzichten und seinen Anspruch auf Gewährung von jedoch, unbeschadet der Vorschriften des § 3 Satz 2, des 8 4 Abs. 3 Ziehung 812 Auslosunggrechten und durch deren Einrsun⸗ (Bar⸗ eldungen, stellt sie in Listen nach den vom Deutschen Sparkassen⸗ Wird entschieden, daß dem Gläubiger Ablösungsanleihe Die über die Anträge auf Gewährung von Auslofungsrechten ösungsanleihe auf das Land Bremen zu übertragen. Satz 3, des § 5 Abs. 4 und 5 und des § 7 Abs. 2 Satz 1, mit der dah ve. 88 Fünffachen seines Nennbetrags) vollzogen (§§ 34, 43 des und Giroverband herausgegebenen Vordrucken zusammen und über⸗ zusteht, so reicht die Staatshauptkasse die zu gewährenden Schuld⸗ entscheidenden Stellen haben die Angaben der Antragsteller und § 32. Maßgabe, daß an die Stelle des Landes Bremen der: Finanz⸗ b setzes 1 er 57 Ablösung öffentlicher Anleihen). Wer ein Aus⸗ 8. die Anmeldungen mit den Listen und den Schuldurkunden, verschreibungen der Ablöfungsanleihe dem Antragsteller unmittel⸗ die beigebrachten Beweismittel in jeder geeigneten Weise nach⸗ Die Bezirksfürsorgestelle prüft die Angaben des Antragstellers kommission des Senats und der Staatshauptkasse Bremen das Uügungsre t fein de bet in Höhe seines Nennbetrags Teilbeträge der enen die Erneuerungs⸗ und Zinsscheine beizufügen sind, soweit bar aus oder nimmt die Eintragung des Betrags der Ablösungs⸗ zuprüfen. Sie sollen vor einer Ablehnung auf eine Ergänzung über die Person und die Einkommenverhältnisse des Anleihe. Verwaltungsorgan des Anleiheschuldners tritt ungsanleibe 6,¼ efern. zub: ; ; 3 nicht der Vermittlungsstelle die Vernichtung der Zins⸗ und Er⸗ anleihe in das Staatsschuldbuch vor. Die Vorschriften des § 11 des Antrags und der Beweismittel hinwirken, sofern sie nicht die gläubigers nach. Den Antrag und das Ergebnis der Prüfung § 45 3 Abla 8 85 nur einen Gläubiger, der eine Tilgung seiner neuerungsscheine von der Finanzkommission des Senats übertragen Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 finden entsprechende An⸗ Ueberzeugung haben, daß eine solche Ergänzung nicht zu er⸗ legt sie dem Ausschuß für Vorzugsrent § 41 Ab 8 Anlei 8 11““ ösungsanleihe verlangen kann, so erfolgt die Tilgung anstatt durch 1 b ändige A lle. 2 .ꝗP 18 1 ü 5 * (§ 41 Abs. 1 der Ersten Will der Anleiheschuldner für angemeldete Markanleihen Auslosung in der Weise, daß an den Gläubiger in jedem Jahre der v11I111“““ hg aii vA““ Perordnung zur Durchführung des Gesebes über die Ablösung —Mlösupgsanleihen nicht gewahren, so har er dem Aaceeelen vas gezahlt wird, den der Schuldner gemäß den Vorscheten des . 8 1 8 8 8 k 8 8 “ 88 88 .
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