1926 / 158 p. 19 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jul 1926 18:00:01 GMT) scan diff

34 Abs. 1 oder der §5 42. 43 des Gesetzes über die Ablösu verbandes angehörenden Kreditgenossenschaften, die Zenkralkassen des, kragung und die eingetragenen Forderungen findet das Gese Anleihen in dem betreffenden Jahre für die Tilgans Reichsverbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften, betreffend das Hamburgische Staatsschuldbuch, Anwendung.

erzinsung seiner Ablösungsanleihe zu verausgaben hat. it Zu⸗ die Raiffeisenbank A.⸗G., Berlin, und ihre Zweigstellen oder Haupt⸗ der Eintragung hat die Staatsschuldenverwaltung im Falle des timmung der beteiligten Gläubiger kann die Tilgung auch in anderen EE Vermittlungsstellen im Auslande sind die in der An⸗ § 9 der Vermittlungsstelle, im übrigen der Annahmestelle und

ällen in entsprechender Weise durchgeführt werden. 8 ührten ausländischen Bankanstalten. diese der Vermittlungsstelle Kenntnis zu geben ““ G S 8 B 8 8 8 HF Ein Anspruch auf den üäceesc em Markanleihe in Ablöfungs⸗ Die Reichsbank ist Vermittlungsstelle nur dann, wenn die anzu⸗ „Soweit gleichzeitig mit der Anmeldung ein Antrag auf Ge⸗ 1 2 b e n t e e 1 1 q g e

2,5 oder einem Wieelfachen davon zu gewähren ist ( ar Wertpapiere inden oder Münde ei einer üuslosungsrecht gestellt wird, unterbleibt die Ausstellung von S d St tS

Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Ablösung Ffentlicher 198.,29 Reichsbankanstalt sind. Schuldverschreibungen der Ablösungsanleihe, soweit die Vorzugs⸗ zum Deutsche Reich anzeiger un Preußischen dga an el er

Der Erlaß von Vorschriften über die Barabfindung derjenigen Die Vermittlungsstellen sind Beauftragte der Anleihegläubiger, rente gewährt wird. Die Borschrift des Abs. 2 Satz 3 findet ent⸗

Gläubiger, die Altbesitzanleihen im Gesamtnennbetrage von weniger der Hamburgische Staat haftet für ihre Handlungen nicht; die Ver⸗ sprechende Anwendung. 8 1 . . 19

als 500 (25 000 Nennbetrag der 4 ⁄½ % Hamburger Staats⸗ mittlungsstellen dürfen von den Anmeldenden Gebühren' nicht er⸗ Nr 1 58. W“ Berlin, Sonnabend, den 10. Juli 26

anleihe von 1919 Serig B) haben bleibt vorbehalten. beben. Die Finanzdeputation wird ermächtigt, in einzelnen Fällen— b) Der Umtausch der Namensschuldurkunde 2 4 M Die Tilgung 82 5 5 Aölösengsanleihe, der nicht 8 vrs die Hefnnß der und Schu indarlehen.

tausch gegen Markanleihen alten Besitzes ausgegeben wird, kann bis Den Vermittlungsstellen stehen 2 rgütungen für ihre Tätigkeit 12. . zlosungs ö i 2 z 5 d Ablö

zum Erlöschen der Reparationsverpflichtungen nicht gefordert werden. nach näherer Bestimmung der Finanzdeputation zu. Die Vergütungen Auf den Umtansch der in Namensschuldurkunden verbriefte CEE1“ 88 EE . 22-8 .

Eine Verzinsung des in Satz 1 bezeichneten Teils der Ablösungs⸗ sind von den Annahmestellen 7) zu zahlen und nach naherer Re⸗ Markanleihen und der Schuldscheindarlehen des hamburgischen 1 Anleihealtbesitzstelle oder bei einer konfularischen Vertretung des auf den hamburgischen Staat übertragen ist.

anleihe findet nack den geltenden Vorschriften nicht statt. Der Erlaß gelung des Senats auf die Anleiheschuldner zu verteilen. Im Falle Staates in die Ablösungsanleihe finden die Vorschriften des § 4 b Die im Ausland gelegenen Vermittlungsstellen (Anlage 1) sowie Deutschen Reichs eingelegt werden⸗ 8 37

der Vorschriften i * die spätere Tilgung dieses Teils der Ablöfungs⸗ des § 9 sind die Vergütungen von der Staatsschuldenverwaltung zu Anwendung. Die Anmeldung ist unter Beifügung der h ddie im Snargebiet gelegene Annahmestelle haben die Anträge den vom Zuständig für die Entscheidung der Beschwerde ist die Entschei⸗ Eine zuerkannte Vorzugsrente ist so zu behandeln, als wenn sie

8

anleihe bleibt vorbehalten. 2 zahlen. 3 „unmittelbar an die SEEEE1 9 Reichsminister der Finanfen fün ihr Gebiet bestellten Anleibealt. dungsstelle für die Ablösung der hamburgischen Markanleihen. bereits in dem auf die Antragstellung folgenden Monat zuerkannt Fzepü 8 1* 8 II 8 2 8 1 8 5 6. . 2 8 * ’r. urg zun richten. Diese reicht die für die angemeldeten; besitzstellen 4 der Zweiten Verordnung des Reichsministers der Das 2 ähere über die Zusammensetzung der Entscheidungsstelle be⸗ worden wäre. Wird sie in demselben onat zuerkannt in dem sie Gebühren oder Auslagen dürfen den Anleihegläubigern in dem Der Anmeldung sind die umzutauschenden Schuldurkunden anleihen zu gewährenden Schuldverschreibungen der Ablösungs⸗ inanzen zur Ausführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher stimmt der Senat b 1b luf Fecg whs d . .pedeh. durch diese öe b Verfahren nicht 1.2 Snha et nebst de nn uns, wenn e * anleihe dem Femeldenden a9 Fache⸗ Finashen vem 0. September 1925 RGBl. I Seite 383 —) zu⸗ 8 § 28 eantragt worden ist, so läuft sie von dem Beginn dieses onats an. werden. Dem Deutschen Sparkassen⸗ und Giroverband sind die ihm anzumeldenden Mar anleihen die währung von Auslosungs⸗ tragung des etrages der ösungsanleihe in das Staatss uld⸗ lei Di üf 8 n und die beigebrachten Beweis⸗ ; c; ; Avlo; zub; bi ar. 8 § 38. 1 8 durch Herstellung nad Versendung von Drucksachen und sonstigen rechten beantragt wird, ein nach den verschiedenen Anleihen ge⸗ buch vor. Die Vorschriften des § 11 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 ZZö“ für ihre Fmegnnesn. sie geben Hee arsehs he der Serhasaeeelbibge veeseheksugger „Die Staatsschuldenverwaltung überwacht, ob ein Grund für das Materialien erwachsenden Kosten nach näherer Regelung des Senats ordnetes und die Beträge, die Anzahl und die Serien, Buchstaben Satz 1 finden entsprechende Anwendung. 8 Fees Antrag mit den Beweizurkunden nebst einer gutachtlichen besonberen Regelun für den Fall der Gewährung einer Vorzugs⸗ Erlöschen einer Vorzugsrente eintritt. Stellt sie fest, daß ein solcher von den Anleiheschuldnern zu ersetzen. und Nummern der Schuldurkunden enthaltendes Verzeichnis bei⸗ c) Der Umtausch der Schuldbuchforderungen 1 der Vermittlungsstelle, im Saargebiet der Annahmestelle, 1 die eines Auslosungsscheins 4 den Ankrag⸗ Crund eingekreten ist, so hat sie die Vorzugsrente für erloschen 8e. 8 zufügen. 8 . 3 rrück. Für das wei erf ilt die Vorschrift des Abs. 3. i Ei Auslosungsrechts in das Staats. u erklären. 3 1. Der Umtausch der Markanleihen beetaß. ,J 311“ SBereee Schuldbuchforderungen der hamburgischen Markanleihen sind Der Antraa auf Gewährung von Auslosungsrechten auf Grund BSatz 3 und 4 finden entsprechende Anwendung. b EuA NAuslosungsrechts im Staates bulahuch 2 gen. Der Umtausch der Inhaberschuldurkunden. 8 2 en 2 s in. 8 2 e eihe angemeldet von Amts wegen in Buchschulden der Ablösungsanleihe um⸗ von Namensschuldurkunden und Schuldscheindarlehen ist gleichzeitig Die inländischen Vermittlungsstellen haben den Anleihe⸗ der Vorzugsrentengläubiger nicht auf fein Auslosungsrecht ver⸗ 85 er 4 Seen neenee . hs . Fieee, ans ber sah zutauschen. 1 8 1 8 b mit der Anmeldung der Markanleihen zum Umtausch 12) unmittel⸗ gläubigern Bescheinigungen über die Aushändigung der Aus⸗ zichtet . 8 srech Der Anspruch auf den Umtausch der in Inhaberschuldurkunden ee be Umtausch der Schuldbuchforderungen von Markanleihen bar an die Staatsschuldenverwaltung in Hamburg zu richten. Das losungsscheine zu erteilen, aus welchen Buchstaben, Gruppen und . § 39. üurch Anmeldung innerhalb einer Ausschluß⸗ D“ 5 it bver IeaT.“ See EE1.“ amit begründet wird, jich der Glaubiger bei mahme d ha n den Vermittlungsstellen bei der Aushändigung Empfangs⸗ d Fschüsse zugsrent nd der Staatsschulden⸗ geltend zu machen. 8 8 . Z 5656g. s 5 ee. 1““ 8öe ö dlnun cheras getilgter Markanleihen seine Rechte vorbehalten Blchenigungen zu denen die weeee se EEE“ 1 Seeesehhe. Die Ausschlußfrist für die Anmeldung von Markanleihern igskasse ie für di ittlungsf zuständi Eö“ 8 8 g t 14). 8 Buchstaben, Gruppen und ummern vermerkt sind. Diese Emp⸗ entsprechen. alten Besitzes beinig drei Monate. Sie beginnt am 1. Angust EEE g Bermetchmngestene vaigfnndige Staatsschuldbuch, Anwendung. ““ 8 e“ fangsbescheinigungen haben die Vermittlungsstellen 30 Jahre lang äö § 40. 1926 und endet am 1. November 1926. Dauer und Beginn der heae. veas * basc in weie gunß burne iche⸗ ch D Umtausch von Markanleihen auf Auslosungsrechte auf Grund von Schuldbuchforderungen sind, aufzubewahren, und falls sie ihren Geschäftsbetrieb vorher auf⸗ Den irksfürsorgestellen werden die ihnen durch ihre Tätigkeit Ausschlußfrist für die 2 G—vee 2 eibe as, ea anleige und der etwa zu erteilenden Auslosungsscheine an äe6” 116“ 85 S. 3 soweit sich die Altbesitzeigenschaft der Forderungen aus dem Schuld⸗ geben, an die Staatsschuldenverwaltung in Hamburg abzuliefern ntstehend 8 t Ausl dem hamburgischen Staat na Ausschlußfrist für die Anmeldung von Markanleihen neuen Be⸗ die Hinterlegungskasse einverstanden ist. Grund eines Vorbehalts. buch oder den Schuldbuchakten ergibt, von Amts wegen zu gewähren. ³3 8 ent) ehenden osten und Aus agen von dem hamburgischen Staat nach sites werden an einem späteren Zeitpunkt vom Senat festgesetzt. Sind die anzumeldenden Markanleihen durch ein Ausschluß⸗ 14. 8 1 Die Finanzdeputation hat für jede Schuldbuchforderung, die die 3. Die Gewährung der Vorzugsrenten. näherer Bestimmung der Finanzdeputation erstattet. 5 1“ 8. 8 Abs. 2 2, die Ablösung urteil für kraftlos erklärt worden 1017 Z.⸗P.⸗O.), so ist an Hat sich ein Gläubiger getilgter Markanleihen bei der An⸗ Staatsschuldenverwaltung verwaltet, auf Grund des Schuldbuchs und § 29. 8 Z“ veö alliierten Stelle der Schuldurkunden das Ausschlußurteil beizufügen. nahme des Tilgungsbetrages E“ (8 8 der Schuldbuchakten zu prüfen, ob die Schuldbuchforderung eine Der Antrag auf Gewährung einer Vorzugsrente ist bei der Stell⸗ der Ie ecfcseglätbiger im ööööe fe2 Macht unterliegen, freigegeben, so endet die Ausschlußfrist 1.u. . 8 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher AIn e. deh. Markanleihe alten Besitzes ist oder als solche zu gelten hat, und ob Bezirksfürsorgestelle zu stellen, in deren Bezirk der Anleihegläu⸗ Bürgermeister der kreisfreien Stadt, in dessen ober iere frühestens zvei vasmeie de teen die Anlechen den Gläubl ere Die Vermitlungsstelle erteilt dem Anmeldenden über die ihr auf die Geltendmachung des Anspruchs auf Gewͤ hrung von Ab⸗ und in welcher Höhe Auslosungsrechte für sie zu gewähren sind Der biger wohnt oder sich nicht nur vorübergehend aufhält. Dies gilt 8 qer. e S feis 4 Sel. de hn,eder in de 8 3 LB“ 9 übergebenen Schuldurkunden eine Empfangsbescheinigung. G8. lösungsanleihe die Vorschriften des 8. 4 entsprechende aesrate⸗ Vorschlag der Finanzdeputation ist dem Staatskommissar für die auch dann, wenn die Wohnung oder der Aufenthalt des Anleihe⸗ büs. . S ie Ste 6 8 2 8 chusses für Vorzugs⸗ Wird 82 Anspruch auf Herausgabe von ausgelosten oder ge⸗ prüft und bescheinigt die Uebereinstimmung der eingelieferten Die Anmeldung ist unmittelbar an die Staatsschuldenverwa tung Ablösung der hamburgischen Markanleihen zur Entscheidung vor⸗ läubigers im Deutschen Rei außerhalb Ham urgs liegt. Für enten frir dien SMessmmilsar für 1. vösch rrcungewesen EETTT“ E“ 8 ge Stücke mit den Angaben der Anmeldung und mit dem Nummern⸗ in Hamburg zu richten, und zwar unter Beifügung der Schuld⸗ zulegen. 1 Auslof 5 Grund 5 Anträge sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden. Fina2 W“ ; b Soweit Anleihealtbesitzern die Auslosungsrechte auf Grund von ¹ Finanzkommissars as Versorgungswesen Vorzugsrenten⸗ evvera Mag. e⸗ 8 3 8 gereichten Schuldurkunden mit einem deutlichen, den Namen der ausgehändigt sind. In der Anmeldung ist anzugeben, Schuldbuchforderu icht Amts wegen zu gewähren sind, hat § 30. verfahren ist, sofern der Antragsteller im preußischen Teil des Saar⸗ sis sich noch im L efitze der Bank befinden, geltend gemacht 32 1“ angebenden Sermekraiche und en; die in Form, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen e11 1u“ Aach 8 bbrihat —, Der Anleihegläubiger hat in dem „Antrag Tag und gekiets wohnt, der Oberausschuß für Vorzugsrenten in e. Abs. 3 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen), so Schuldurkunden nach näherer Bestimmung des Deutschen Spar⸗ näheren Umständen der Vorbehalt gemacht worden ist. kann er einen solchen Antrag stellen. Der Antrag ist unmittelbar Ort seiner Geburt, seine Staatsangehörigkeit und seinen sofern der Antragsteller im bayerischen Teil des Saargebiets wohnt, endet die Ausschlußfrift für den Umtausch der Markanleihen, auf kassen⸗ und Giroverbandes 8 8 r die Richtigkeit der Angaben sind die Beweismittel zu 8 Staatsschuldenverwaltung 1 Hamburg zu Wohnsitz sowie die Höhe und die Quellen seines Ein⸗ der Oberausschuß für Vorzugsrenten in Speyer. die sich der Anspruch bezieht, frühestens einen Monat nach Die Vermittlungsstelle sammelt die bei ihr eingehenden An⸗ 8 ichnen Auf das weitere Verfahren finden die Vorschriften üben g 23. kommens in dem der Stellung des Antrags vor⸗ Dem Wohnen steht ein nicht nur vorübergehender Aufenthalt Herausgabe der Markanleiten an die Anleihegläubigr und, falls 8 ge es g s e eee b 3Sere hergehenden Kalenderjahr anzugeben. Soweit die Einkünfte den gleich.

8. E - 8 meldungen, stellt sie in Listen nach den vom Deutschen Sparkassen⸗ die Gewährung von Auslosungsrechten entsprechende Anwendung. Are2 Semäahr on Aus⸗ kalende 8 * 8 eine Alage auf Herausgabe der Markanleihen erhoben sön. und Gkroberband berxansgegebesern Vordrucken Fe Wird entschieden daß dem Gläubiger Ablöfungsanleibe zusteht, ““ S o9. bnf beTöu1 Betrag von 800 Reichsmark übersteigen, ist zu begründen, weshalh 18 8 42. 8 8 ““ nach rechtskräftiger Entscheidung über 5 die Anmeldungen mit den Listen und den Schuld⸗ so reicht die Se sche emseevalganch. die ö schuldenverwaltung zugeht. Der Antrag gilt als rechtzeitig gestellt, einzelne der Einkünfte außer Ansatz zu bleiben haben 37 Abs. 2 Bei der Ffsestegung des Einkommens, das ein im Saargebiet Kiageäanspunch. 8 doneg 5 28 1 8 11um n. IcUehraisbunnon 288 16suna8⸗2 be d a9 unmittelbar 2. SrS ümeFerfsen 557 N. 544 22 1“ 8 1 . , re. u“ 221 urkunden, denen die Erneuerungs⸗ und Zinsschein beizufüge nd. verschreibungen der Ablösungsanleihe dem Antragsteller unmittelb we 83 Ab der 2 8 ei e Vermittlungs⸗ 1 . 2 hee 88 4 88c . 1 . Gie Finanzdeyntation wird ermächtigt. in besonderen Fällen oweit nicht der Vermittlungsstelle die Fere⸗ tung den Fa. 8— nimmt die Eintrazung des Betrages der Ablösungsanleihe Fteine 1“ Eö“ 5 öffentlicher Anleihen). Es ist ferner zu erklären, ob und gegebenen⸗ hat, ist eine Reichsmark 5 Francs französischer Währung gleichzusetzen. 8 Gründen der Billigkeit den Umtansch von Markanleihen auch Erneuerungsscheine von der Finanzdeputation übertragen wird, in das Staatsschuldbuch vor. Die Vorschriften des § 11 Abs. 2 Ende der Antragsfrist bei einer Annahmestelle oder in den Fällen falls in welcher Höhe der Anleihegläubiger eine Vorzugsrente vom 4. Die Gewährung der Wohlfahrtsrenter dann anzuordnen, wenn die in den Absätzen 2 und 3 festgesetzten an die zuftändige Annahmestelle. Annahmestellen sind die in dem Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 finden entsprechende Anwendung. des § 9 bei der Staatsschuldenverwaltung eingegangen ist. Die 85 von einem Lande bezieht, oder ob er eine solche be⸗ f Berzeichnis aufgeführten Girozentralen und 8 1 Vermittlungsstelle hat den Tag des Eingangs des Antrags bei ihr 28 I b—” 8 ö1“ wäöh uslosungsrechte. SSene. 8 B 1 J Antra⸗ anzugeb 8 igsrechte dem An⸗ Der Erlaß von Vorschriften über eine entsprechend 27 des 2. Die Gewährung der Auslosungsrechte auf diesem zu vermerken, sofern sie den Antrag nach A In dem Antrag ist anzugeben, welche Auslosungsrechte dem An 8 5 B Preche

Fristen nicht eingehalten werden. anliegenden § 5. Zweiganstalten von Girozentralen Zuständig ist im 8 b 2 8 8 8 w . NpIZ⸗ zffontIi hor I se; b 8 8 ztikunasf 3 ; 2 FIags n. .. 8 EI b ei e öre d weoe Weise . über die Ablösung öffentlicher Anleihen dährende Wohl die Anmeldung ist durch eine Vermittlungsstelle an die Inlande die Annahmestelle, die der Vermittlungsstelle § 15 Antragsfrist weiterreicht. leihegläubiger gehoren und wann und auf welche Weise er sie er te 8 8 licge eeh 8 Staatsschuldenderwaltung in Hamburg zu richten. Die An⸗ aum nächsten gelegen ist. Für die im Auslande Zur Stellung eines Antrags auf Gewährung von Auslosungs⸗ Die Vorschriften des § 10 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 finden

ündigt M rkanleihe or dare Uf 0 i mwird daß dig ark⸗ . 24 2 8 2 . ha. fv. K a⸗ 8 2 *. d8 gve —:2 er e. ⸗h K.S 8 81 S 8 Einlsne eht verzeichnis, soweit ein solches beizufügen ist. Sie versieht die ein⸗ urkunden, sofern diese nicht bereits der Staatsschuldenverwaltung mleihe bei eimer Ba k Ei ng eingereich 1d, un daß

in Verbindung mit § 19 Abs. 2 des Gesetzes über die Ablösung wohnender Anleihegläubiger während des Kalenderjahres 1925 gehabt

lauf der worben hat; soweit über sie Auslosungsscheine ausgegeben sind, ist fahrtsrente bleibt vorbebalten. e9 9

meldung kann rechtsgültig nur auf den vom Deutschen Spar⸗ gelegenen Vermittlungsstellen ist die zuständige Annahmestelle di e6ge . 18 Ls8 82 es amburgischen Markanleihen ist berechtigt entsprechende Anwendung deren Nummer zu bezeichnen. 1“ 8 I. Die Ablösung der Markanleih burgis 3 E“ 3 Kegenen D. ngsste 1 zustandig. mnnahmestelle die rechten auf Grund von hamburgischen Markanteihen i chligt, ntsprechende Anwendung. 4 9 ; 1 on Auslos— rr III. Die 2 lösung der arkanleihen der ham urgischen keseu. E s Girsverband herausgegebenen Vordrucken vor⸗ Deutsche Girozentrale in Berlin, die sich für den Verkehr mit wer an den Markmleihen, auf Grund deren die Auslosungsrechte § 24. ZZ1“ .eee 1“ Gemeinden und Gemeindeverbände. nanmma⸗ on 20 ve 1 2 x 25 . . 5 . . . 2 vdis 5 8 1 f Fom5 Zsos 5r f Alab. 8 8 8“ “] Anzelmen außskändischen Bermittlungsstellen der Mitwirkung der beantragt werden, ein dingliches Recht hat oder diese zu verwalten Einem Antrage auf Gewährung von Auslosungsrechten darf so hat er anzugeben, welchen Betrag von Markanleihen des ham. 1. Der Umtausch der Markanleihen in die Vermittlungsstellen im Deutschen Reiche find die öffentlich⸗ Reichsbank als Hilfsvermittlungsstelle mit deren Zustimmung be⸗ befugt ist. Antragsberechtigt sind nicht die ausländischen Zwangs⸗ nur stattgegeben werden, wenn die entscheidende Stelle unter Be⸗ 1 99 8 s. ,—. fps⸗ e. 598 .,e EI“ rechtlichen Kreditanstalten die öffentlichen oder unter Staats⸗ dienen kann -b. r. e Ere.129 rücksichtigun des gesamten Inhalts des Antrags und der bei⸗ burgischen Staats er zum Umtausch in die Ablösungsan leihe ange⸗ 8 Ablösungsanleihen. efsicht stehenben oirie die voit e b .S 1 8 8 verwalter deutschen Vermögens. 11“ E1““ meldet hat, wann und durch welche Vermittlungsstelle die Anmeldung § 44 aufsicht stehenden sowie die von der obersten Landesbehörde be⸗ Die zu den einzelnen Anmeldungen gehörenden Schuld⸗ § 16 gebrachten Beweismittel sowie aller sonstigen ihr bekannten Um⸗ vorgenommen und die Gewähruen Auslosungsrechten für ihn 1 sonders zur Vermittlung zugelaffenen Sparkassen, die in das urkunden sind bei der Ueberfendung voneinander getrennt zu In dem Antrag sind die Tatsachen darzulegen, aus denen sich stände die Ueberzeugung gewonnen hat, daß die Markanleihen, ee ist 8 8 Auf den Umtausch der Markanleihen der Gemeinden und Ge⸗ Handelsregister eingetragenen Kaufleute, die Bankiergeschäfte be⸗ halten, sofern auf Grund der angemeldeten Markanleihen die ernibt. daß ie I auf Grund deren die Auslosungsrechte auf Grund deren die Auslofungsrechte beantragt werden, Mark⸗ st. § 31 meindeverbände finden die Vorschriften der §§ 4 10, § 11 Abs. 1 treiben, die den Revisionsverbänden des Deutschen Genossenschafts⸗ Gewährung von Auslosungsrechten beantragt wird. 8 enaes verden, Markanleihen alten Besitzes sind oder als solche anleihen alten Besitzes sind oder als solche zu gelten haben. Wird die Gewäh 8 E“ § 37 Abs. 2 und 2, § 12, § 13 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 14 entsprechende n. Die 2 vmeftelle eristtt . 8 beantragt werden, nleihen alte . 5 Die über die Anträ [(Gewähr von Auslosungsrechten „and die Gewahrung einer erhöhten Vorzugsrente 37 Abs. 2 wendun edoch, unbeschadet der Vorschriften des § 3 Satz 2, des Die Annahmestelle erteilt der Vermittlungsstelle über die zu gelten haben. Der Antragsteller hat zu bestätigen, daß er die Die über die Anträge auf Gewährung von slosungsrechte in Verbindung mit § 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Ablösung 8 9,91 doch, zadet de hrif e 8* 1 erhaltenen Sendungen eine Empfangsbescheinigung. Angaben des Antrags nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat, 8 Angaben der hüas. öffentlicher 1“ e Thrleinüasedie,. S git u Satz 3, 86 § b 88 de 8 1 . 8 Angaber PP11P1ö164X*X Fid⸗s ie beigebrachten ismittel in je Weise nachzu-⸗ 5 1— lleihen) h agt, at der Anleih mit der Maßgabe, daß an die Stelle des hamburgischen Staates die *) Hamburgische Markanleihen sind die auf Mark oder auf eine Die Annahmeftelle überfendet 8 E“ 1“ die Richtigkeit dieser Angaben an Eides vrsen Crc hhen 2 ewner tlbkehedn des 1e 8 einer b 5— 8* Ver⸗ Gemeinde 8. 888 Gemeindeverband und an die Hiele der Finanz⸗ andere nicht mehr geltende Währung lautenden. 38“ I11“ 8 Statt 7 Antrags und der Beweismittel hinwirken, sofern sie nicht die icht auf die die Vorzugsrente begründenden 2 ungsrechte aus⸗ deputation und der Staatsschuldenverwaltung das Verwaltungsorgan 1. Schuldverschreibungen der nachstehenden Anleihen: mit den e iheen gehörenden Schuldurkunden und Zins⸗ nind Er⸗ E““ 2,898 193 dafür, daß die fehhe Uader Sucg kah haben, daß eine Es lcehe tee n en e zusprechen und sich zur Uebertragung von Ablösungsanleihe in Höhe des 88. Anleiheschuldners (in schu Stäüdten 2 2 edorf. 8. 82 . Kammerbriefe EAEE“ unmittelbar an die Staatsschuldenverwaltung Der Antragsteller hat die Beweislast dafür, daß die angemeldeter ¹ A. Nennbetraes seiner Auslosungsrechte auf den hamburgischen Staat Geesthacht der Rat, in den Landgemeinden der meindevorstand) tritt 3 2.*. burg. Die Anmeldungen sind in Listen zusammenzustellen, Markanleihen Altbesitzanleiben sind. Der Beweis kann auf jede § 25. zu verpflichten. ““ 8

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S. fe ss Se pechch eas e. 8 die der Sendung beizufügen sind. Die Vorschriften des § 7 Abs. 3 Weise geführt werden; nach Möglichkeit sollen Urkunden, insbesondere Jedermann, mit Ausnahme der nahen Angehörigen 178 Auslosungs 1 8 2 aa.2e; von 1886 und 4 finden v.e 5 von Heörben, Sparkassen Genossenschaen oder Behörden ausgestellte Abs. 2 der Reichsabgabenordnung, RGBl. 1919 8 1993) des An⸗ rechte für seine Markanleihen noch nicht erhalten hat bat 8s Für s „Will der Anleiheschuldner für angemeldete Markanleihen Ab⸗

Bner. Staatsankeihe von 1887 Im Falle des § 8 Läss. 2 ruft die Annahmestelle die hinter⸗ Nummernverzeichnisse, als Beweismittel verwendet werden. Die leihegläubigers und, sofern der Antrag von einem anderen An. Fall der Gewährung einer Vorzugsrente auf die ihm zustehenden lösungsanleihen nicht gewähren, so hat er dem Antragsteller hierüber

Haͤmburg. Ptaatsan! e von 07, ee 8 - . 111““ 11“ . 3ꝗ Fo: EAE“ 5 8 gasbho 8 8 5 95 2. 2 7 F 885 7 6 8 A. 8 8 ine jftliche 15 9 Do b

Hamburg 1.“ legten Anleihestücke von der Hinterlegungskasse ab unter Bei⸗ Beweismittel, aus denen sich die Richtigkeit der zur Begründung des tragsberechkigten 15) gestellt wird, des Antragstellers hat auf BAuslofungsrechte, soweit sie die Vorzugsrente begründen, zu verzichten einen schriftlichen Bescheid zu erteilen. Der rn. ist zu begründen

Hainbuts Stamtsanler von 1893 fügung des Antrages, auf dem die hinterlegten umzutauschenden Antrags angeführten Tatsachen ergibt, sind in dem Antrag anzuführen Befragen den über die Anträge entscheidenden Stellen über Tat⸗ und seinen Anspruch auf Gewährung von Ablösungsanleihe auf den sbüagsteggen 8226 8 87 S

Iqalsan U 19595, 8 2 2 8 r 4 rEg. er. . 28 1 o 2 5 b z1er 8 8 835 7 35 5 . 1 111”“; 3 Sp 9 4 ¹ 9 9 von 1897 Anleihestücke bezeichnet sind, des Hinterlegungsscheines und der und ihm, soweit möglich, beizufügen. o jachen Auskunft zu erteilen, die für die Entscheidung über einen hamburgischen Staat zu übertragen. deeehas der Spruchstelle (Abs. 3) über die nmeldung schriftlich von 1899, Erklärung des Antragstellers, daß er mit der Herausgabe der— 8 18 2e von Die Auskunft ilt wagr geitegemäß § 32. ean Iegen, trag ist innerhalb einer Ausschlußfrist v i Woch Markanlei di ungskasse mit de 3⸗ 1— 2 8 8 1 . 8 nach bestem Wissen und Gewisse erteilen. Die Vorschriften des 8 1X““ 1 Der Antrag ist innerhalb einer Ausschlußfrist von zwei Wochen von 1900. 3 Sae e öe“ Wer die Aufbewahrung von Wertpapieren oder ihren Ankauf § 177 Absn. Sle 3 und 4, Alf zund 3 sowie der §8 178 bis 1883 Die Bezirksfürsorgestelle prüft die Angeben des Antragstellers nach Zustellung des Bescheides bei dem2 vler eschuldner 9 riftlich zu 1 Shxsze See. 19 8 it Die Hinterlegungskasse ““ den Hinter⸗ und Verkauf für fremde Rechnung gewerbsmäßig betreibt ee der Reichsabgabenordnung finden entsprechende Anwendung. über die Person und die Einkommenverhältnisse des Anleiheglaubigers stellen. Die Vorschriften des § 27 Abs. 2 finden entspre hende An⸗- 5 Hamburg. den eeen 1904. 18 legungsschein und die in dem Antrag bezeichneten hinterlegten trieben hat, ist verpflichtet, den Antregstellern münd⸗ Die über den Antrag entscheidenden Stellen können verlangen, noch. Den Antrag und das Ergebnis der Prüfung legt sie dem Aus⸗ wendung. Der Anleiheschuldner hat den. Antrag underzüglich der

Hamburg. Staatsanleihe von 190⁄„. 1 Anleihestücke nebst Zins⸗ Eee zscheinen an die an⸗ liche und schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen über Tatsachen daß ein Antragsteller oder eine Auskunftsperson die Wahrheit der schuß für Vorzugsrenten 41 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Spruchstelle (Abs. 3) unter Beifügung seiner Akten vorzulegen.

Hamburg. kaatsanleihe von 1908. evsnse Annahmeftelle Die ErxAärun 2 Antragstellers über zu erteilen, die zur Begründung von Anträgen auf Gewährung von Angaben an Eides Statt versichert. Sie können ferner die Amts⸗ Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen Spruchstelle ist die Entscheidungsstelle für die Ablösung der ham⸗ *% Hamburg. Staatsanleihe von 1909, in Ein verstäncd ne it der Aushändig 8. der A leieftücke bleibr zuslosungsrechten erheblich sind, sofern ihm eine solche Erteilung auf gerichte um eidliche Vernehmung von Auskunftspersonen ersuchen; vom 8. September 1925 RGBl. 1 S. 335 —) vor. burgischen Markanleihen 27).

Hamburg. Staatsamleihe von 1909, II. Serie ““ 8 Für ““ Bertaba gelten die Grund der Geschaftsbücher oder Geschäftspapiere möglich ist und in diesem Falle finden die Vorschriften der Zivilprozeßordnung § 33 Die Entscheidung der Spruchstelle ist zu begründen und dem 9 Hamburg. Staatsanleihe n Fee hen esca. 1ee Für das Verf t gelten d unter Berücksichtigung der für die Erteilung erforderlichen Arbeiten über den Zeugenbeweis und über das Verfahren bei der Abnahme Der Ausschuß für Vorzugsrenten entscheidet darüber, ob der An⸗ Antragsteller und dem Anleiheschuldner zuzustellen 26 Abs. 1 1“ Staatsankeite von 1913 I1 . § 9. zugemutet werden kann. Auskünfte und Bescheinigungen erfolgt für von Eiden entsprechende Anwendung. Die Auskunftspersonen leihegläubiger nach dem § 37 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 18, Satz 5). Sie ist endgültig. 1111—“ Die im hamburgischen Staatsgebiet und in den Nachbar⸗ Die Erteilung der Auskünfte und Bes e SorAeesn.; gelten als Zeugen im Sinne des Strafgesetzbuchs. 19 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen als bedürftiger 1

Hamburg. . von ““ Hüüheims Furrg Se. Eerbnes 1 nr die Antragsäeler veresschlich gehebnden. 881 Wer Auskunft zu erteilen hat, hat auf Verlangen diejenigen im Inland wohnender deutscher Reichsangehöriger zu gelten hat. Die 3 ntschieden daß 88 er Ablösungsanleihe

Hamburg. Staatsanleihe von 1919, EII1111“*“*“] 2 Frra erhoben werden, wenn die für die Erteilung nötigen V. Urkunden und Schriftstücke einschließlich der einschlägigen Stellen orschri 3 8 1 1 LEEIIZ1115 zu gewähren ist, so hat der Anleiheschuldner die Ausreichung von

Staatsanleihe von 1919, 1 17e, ene1.““ ungewöhn lich sind, Ea. wnn⸗ * seiner Geschäftsbüͤcher Jur Eeinich 4 1,12n9 die fnch canf bestimmt Berschüiften des 8 E nannge Han Sragre ehgen der Eacuna ehgcge oder ihre Eintragung in leihen des Hamburaischen Staates, ohne Zinsscheine. hr er. den ie Sen en, .eeheä stehen; die Erbebung der ist 1. znlässin mamn ie L bie Ensicht in die herganden Schriftstücke ** Beschchöfbärünr zu vom 8. September 1925 finden das weitere Verfahren gelten die Vorschriften des § 44. schuldbucheintraguncen. 8 3 chriften des Abs. 1 Satz 2 und 3 1 kunft oder Bescheinigung lediglich auf Grund einer Einsichtnahm gewähren. Der Anleihegläubiger, die Auskunftspersone so⸗

1 8 1“] 8 8 t oOder Zesche 8. .T 3 ger, n und, so⸗ v“ 1 . ; 3 8 harlehen, über die Schuldscheine ausgestellt sind 5,40.. 2 in die Geschäftsbücher erteilt werden kann. weit der Antrag von einem anderen Antragbbererseieten geftett Eine ablehnende Entscheidung ist dem Antragsteller zuzustellen. 2. Die Gewährung der Auslosungsrechte. 88 2 8 Als Tag der Anmeldung gilt der Tag, an dem die Anmeldung § 19. wird, der Antragsteller können die Vorlegung oder die Gewährung züf die Zustellung gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über 7 8

ga. n 8 8 un 8 8 der Staatsschuldenverwaltung in Hamburg zugeht. Die An⸗ K 11 Ie eeaee Feen⸗ 85 90. 31 des Gefetzes e 8 8 I1““ e; 3 5 ewaöbrun⸗ In Anwendung von 88 20, 31 des Gesetzes über die Ablösung meldung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie bis zum Ablauf der Anträge auf Gewährung

69; in Ham 8 3 Sofern der Anleihegläubiger Ablösungsanleihe und § 45.

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Hamburg. Hamburg. Hamburg. Hamburg. Hamburg.

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1 b . zilpro übe 8 § 47. oe hnglsbunasrechten bönnen mur der Einsicht verweigern, soweit sie die Auskunft über die Vorgänge Zustellungen von Amts wegen sowie die Vorschriften des § 70 Auf die Gewährung der Auslosungsrechte auf Grund von Mark⸗ fentlicher Anleihen erfolgt der Umtausch der hamburgischen 1 als re⸗ t n is . a. ene als whher Sas, . I . Sen w” 5. 8 die verweigern könnten. gäng Abs. 2—4 der Reichsabgabenordnung. Gegen diese Entscheidung steht anleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände finden die Vor⸗ ue-n -. N , est AAgh c⸗⸗ 8 8 8* Anmeldungsfrist bei einer Vermittlungsstelle eingereicht ist und innerhalb einer Auss 8 Di § 26 dem Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung die der §§ 15 bis 21, § 22 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3,

Markanleihen in die auf Reichsmark lautende hamburgische Ann 8 8 5. Frif 1 1. August und endet am 1. November 1926. Die 11“ 1 1 2. dr chen Fenesekha. 8 8* Weise, baß. sowei nachstehend nichts seiss ber -eeee Se.nen e eng. Feite behinnt en. 52 Abf 2 des Gesetzes über die Ablösung öffent⸗ 1aenosehee hehseeanhen den Antrag auf von Aus⸗ Beschwerde an den Oberausschuß für Vorzugsrenten 41 Abs. 2 der er . gheleshe ter ne de,g- d der c. mx el. 2. gcoarsscuüdenverwaltung 8 8 3 (“““ misar für die Ahlssung der hanzar sichen Wrendelegacts hme filrslcher Anleihen vom 8. September 192) zu. Die Beschwerde § 48. keführ ““ e 8 ekAekan Vermittlungsstelle hat den Tag des Eingangs der Anmeldung bei bI der Auslofungsrechte auf Grund von Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Wird ist bei der Bezirksfürsorgestelle einzulegen. Erachtet der Ausschuß für Der Anleiheschuldner hat die Anträge auf Gewährung von Aus⸗ Soweit Anleihen auf eine frühere Landeswährung lauten, ihr auf 8.25 zu vermerken, sofern sie die Anmeldung nach Ablauf Schulshuchforderun en beantragt wird, kann die Gewährung von einem durch eine ausländische Vermittlungsstelle eingereichten An⸗ Vorzugsrenten die Beschwerde für begründet, so hat F der Beschwerde losungsrechten zu prüfen und dem Antragsteller einen schriftlichen Be⸗ unbetrag der Betrag, der ihrem Nennwert nach §8 15 der Anmeldungsfrist weiterreicht. Sofern die Anmeldung durc A. he Ugg; innerhalb eines Monats nach Zustellung der trage stattgegeben, so ist die Entscheidung in zwei Ausfertigungen abzuhelfen, andernfalls hat er die Beschwerde dem Oberausschuß un⸗ scheid darüber zu erteilen, ob er dem Antrage stattgeben will oder febes g Juni 1909 entspricht. eine im Auslande belegene Vermittlungsstelle erfolgt, gilt als Entschewan daß sich die Altbesitzeigenschaft der Schuldbuchforderung an die zuständige Anleihealtbesitzstelle zu fenden: diese hat eine Aus⸗ verzüglich vorzulegen. Auf die Oberausschüsse finden die Vorschriften nicht; die Vorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 3 findet Anwendung. Der Kolsfung der 3 ½ Staatsrenten erfolgt in der Weise, Tag der Anmeldung der Tag, an dem die Anmeldung der Ver⸗ .“ Schulbuchakten nicht ergibt 25 fertigung an den Antragsteller weiterzuleiten. Die ablehnende Ent⸗ gec⸗ 8 52 3 19 äder 5 Bescheid ist zu begründen und zuzustellen (8 26 Abs. 1 für 25 Rente ein Kapital von 1090 Nennbetrag an⸗ mittlungsstelle zugeoht. zisß glande. Aof nter Anführung neuer Tatsachen beantragt werden, sofern dveidung ist zu begründen und dem Antragsteller zuzustellen. Für Gesebes über die Ablösung öffentlicher Anleiben vom 8. September Satz 5) . ü. 8 n. . 1* eühat e ““ ee E.eergn nhenande, g spätestens innerhalb der neh 8 Vorschriften 8 Se; 1925 Anwendung. 5 35 Bnn des Reszelee Jer. behs 8 88 Aatrage stattzugehen, so umer TE.L ee, en e b. so gilt die Anmeldung als rechtzeitig erfolgt, wenn die Absendung Eintragun veus- Hustellung von Amts wegen sowie die Vorschriften des § 7 9 20. L“ r. Antrag die En chei ug der Entscheidungsstelle für 1 EEE11.“““ von 1919 der Anmeldung an eine Vermittlungsstelle innerhalb der An⸗ Ausschlußfrist beantragt worden ist. Abs. 2—4 der Reichsabgabenordnung und des § 5 der Zweiten Die Entscheidung des Ausschusses oder Oberausschusses für Vor⸗ die Ablösung der hamburgischen Markanleihen beantragen. Für das 2,50 RM und für 50 000 4 Neunbetrag der 4 ½¼ % An⸗ meldungsfrist von einer deutschen amtlichen Stelle oder von einer8 652 28 3 3 Verordnung des Reichsministers der Finanzen zur Ausführung zugsrenten, daß der Anleihegläubiger als bedürftiger. im Inland weitere Verfahren gelten die Vorschriften des § 45 Abs. 2 und 4. e . Fee vea hev RM Nennbetrag der Ab⸗ ausländischen Postanstalt bescheinigt wird. Der Antxrag auf Gewährung von Auslosungsrechten auf Grund des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 29. Sep⸗ wohnender Reichsangehöriger zu gelten hat, ist der Staatsschulden⸗ § 49. e Se H““ g § 11. von Inhaberschuldurkunden ist gleichzeitig mit der Feneecs den tember 1925 (⁷GHl. 1 S. 383). berwaltung in Hamburg unter Beifügung des Antrags mitzuteil Wird entschieden, daß einem Anleihegläubiger ein Auslosungs⸗ E1“ aus Schuldbucheintragungen (ID) Die Staatsschuldenverwaltung übermittelt der Annahmestelle Markanleihen ꝛum Umtausch durch eine v en ien Den Gläubigern von Schuldbuchforderungen sind die Ein⸗ Der Antragsteller ist zu benachrichtigen. recht zusteht, oder hat der Anleiheschuldner einen Bescheid erteilt, daß . 1s gh] Januar 1910 begründet sind, für je und im Falle des § 9 der Vermittlungsstelle, die für die an⸗ Abs. 2) an die Hamburg zu tragungen der auf Grund ihrer Schuldbuchforderungen von Amts § 36. 9 er dem Antrage auf Gewährung eines Auslosungsrechtes stattgeben 1065 .*% Fenhbetraa 25 R Nennubetrag der Ablöfungsanleihe gemeldeten Schuldurkunden zu gewährenden Schuldverschreibungen Die Vorschrift des § 5 Absatz 4 SHn wegen gewährten Auslosungsrechte mitzuteilen. Die Entscheidung, Ueber den Antrag auf Gewährung der Vorzugsrente entscheidet die will, so hat der Anleiheschuldner die Ausreichung eines Auslosungs⸗ gewährt. Für Schuldverpflichtungen die nach dem 1. Januar 1919 der Ablösungsanleihe unter Beifügung von Listen nach den vom Der Antrag auf Gewährung von Sete ers 8 Sv en 85 daß sich die Altbesitzeigenschaft einer Schuldbuchforderung aus dem Entscheidungsstelle für die Ablösung der hamburgischen Markanleihen. scheines an den Antragsteller zu veranlassen. Die Vorschriften des begründet sind, wird Ablöjungsanleihe im Nennbetrage von Deutschen Sparkassen⸗ und Giroverband herausgegebenen Vor⸗ gültig nur auf den vom Deutschen Sparkassen⸗ un verbe Schuldbuch oder den Schuldbuchakten nicht ergibt, ist zuzustellen Sie ist hierbei an die nach §§ 33, 34 ergangenen Entscheidungen des § 11 und des § 12 Satz 3 und 4 finden entsprechende Anwendung. 18 vH. des Goldwerts Sbveer. n ig v M umzutauschende Schuld⸗ drucken. Die Annahmestelle leitet die Schuldverschreibungen an herausgegebenen Vordrucken gestellt werden. (Abs. 1 Satz 5). 1 Ausschusses oder des Oberausschusses für Vorzugsrenten und an die § 50.

Küirlgel verpflichtung z. Zt. itrer Begründung hatte. Der Goldwert wird

u 8 2 §§ 23 bis 25, § 26 Abs. 2 mit der in § 44 bezeichneten Maßgabe Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung entsprechende Anwendung. 3

die Vermittlungsstelle zur Aushändigung an den Anmeldenden. Für die Weiterleitung der Anträge gelten die Vorschriften des 18 4 § 27. 1““ Entscheidung über die Gewährung von Auslosungsrechten für den An⸗ Soweit Gemeinden oder Gemeindeverbände den Gläubigern von adurch festgestellt, daß der eingetragene Betrag nach Maßgabe Im Falle des 8 6 Abs. 2 sendet sie die Schuldverschreihungen an §8 7 Ab. 2, des § 8 Abs. 1 und des § 9 entsprechend. 8 8 Dem Antragsteller steht die Beschwerde gegen die Entschei⸗ leihegläubiger gebunden. Markanleihen eine soll das Angebot inner⸗ Wertverhältnisses umgerechnet wird, das in der Anlage zum die Linterlegungskasse. 16* H dung, durch die ein Antrag ganz oder zum Teil abgelehnt wird, Die Zahlung der Vorzugsrente darf erst beginnen, nachdem halb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Verordnung vertungsgesetz vom 16. Juli 1925 für den Tag des Eingangs „Sofern in der Anmeldung die Eintragung des zu gewähren he (Fortsetzung in der Siebenten Beilage.) mefrhech. bon ü85 Wochen nach Zustellung. zu. Die Beschwerde sichergestellt ist, daß das Auslosungsrecht, auf Grund dessen die Vor⸗ bekanntgegeben werden. Das Angebot und die Einlö ünpggfrist sind 8 ist. ein Umrechnungsverhältnis für Teilbetrages der Ablösungsanleihe in das Staatsschuldbuch ““ Fort - schrift ich 4 den Staatskommissar für die Ablösung der ham⸗ zugsrente gewährt werden soll, von der Teilnahme an der Ziehung im Deutschen Reichsanzeiger bekanntzugeben. Die Einlö ungsfrist ist das letzte vorhergehende Um⸗ antragt wird, hat die Staatsschuldenverwaltung die Eintragung 8. 1u“ urgischen Markanleihen einzureichen. Die Beschwerde kann auch ausgeschlossen ist Wird die Gewährung einer erhöhten Vorzugs⸗ muß mindestens drei Monate von dieser Bekanntmachung an laufen.

8 des Betrages in das Staatsschuldbuch vorzunehmen. Auf die Ein⸗ I., i 8 v“ 1“ auf neue Tatsachen und neue Beweismittel gestützt werden. rente beantragt 37 Abs 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 des Die Bekanntmachung kann durch Mitteilung an die betroffenen 8 ö11“ Die Beschwerdefrist gegen eine im Auslande oder im Saar⸗ Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen), so darf die Zahlung Gläubiger ersetzt werden. Die Mitteilung ist zuzustellen 26

8 gebiet zuzustellende Entscheidung über einen Antrag auf Gewäh⸗] der erhöhten Rente erst beginnen, nachdem der Verzicht auf das Aus⸗ Abs. 1 Satz 5). 1

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