Nummer des deutschen Zolltarifs
Benennung der Gegenstände
Nummer des deutschen Zolltarifs
Benennung der Gegenstände
Zollsatz für 1 dz
2
Nummer des schweiz.
Zolltarifs
Bezeichnung der Ware
—
Zollansatz
aus 915
i einem Reingewichte der Maschine von 40 kg oder darunter .. von mehr als 40 kg bis 1 dz von mehr als 1 dz bis 2 dz . von mehr als 2 dz bis 4 dz . von mehr als 4 dz bis 10 dz. von mehr als 10 dz bis 50 dz von mehr als 50 dz bis 100 dz von mehr als 100 dz “ 8* Lichtmaschinen und Lichtzündmaschinen g Motorfahrzeuge; Anlaßmotoren für Ver⸗ brennungsmotoren “ Andere Dynamomaschinen, Elektromotoren, Umformer sowie fertig gearbeitete Anker und Kollektoren; Transformatoren und Drosselspulen: bei einem Reingewichte des Gegenstandes von 10 kg oder darunter: Dynamomaschinen sowie elektrische Ventilatoren, bei denen das Ventilations⸗ rad unmittelbar auf der Welle des Elektromotors sitzt .. . andere von mehr als 10 bis 25 kg: Dynamomaschinen sowie elektrische Pentilatoren, bei denen das Venti⸗ lationsrad unmittelbar auf der Welle des Elektromotors sitzt, bei einem Reingewichte des Gegenstandes von nmehr ald 15 kg bis 25 kg.. .. andere.. 11““ 4 von mehr als 25 kg bis 1,5 dz von mehr als 1,5 dz bis 5 dz von mehr als 5 dz bis 30 dz.. von mehr als 30 dz.
Anmerkung.
Maschinen in fester Verbindung mit einem Dvnamogenerator oder Motor unterliegen der Verzollung nach den Sätzen des Unter⸗ abschnittes A. Indessen gehören elektrische Ventilatoren, bei denen das Ventilationsrad unmittelbar auf der Welle des Elektromotors sitzt, zu Nr. 907 Abs. 2.
Bei der Verzollung von Transformatoren bleibt eine Oelfüllung zu Isolierzwecken außer Betracht.
Elektrische Meß⸗, Zähl⸗ und Registrier⸗ vorrichtungen; Bestandteile von solchen Gegenständen. “ 8 1
Elektrische V Vorrichtungen für Beleuchtung, Kraftübertragung oder Elektrolyse sowie für ärztliche oder zahnärztliche Zwecke;
Vorschalte⸗ und Nebenschlußwiderstände; galvanif sche Elemente (auch Trocken⸗ elemente) und Thermoelemente; sonstige elektrische Vorrichtungen; Bestandteile von solchen Gegenständen.
Anmerkung zu Unterabschnitt B des achtzehnten Abschnitts des Tarifs.
Auf die Verzollung der
Erzeugnisse bleibt die Art und Beschaffenheit
der verwendeten Stoffe ohne Einfluß.
Motorfahrräder:
bis 30. September 192656 .. vom 1. Oktober 1926 ab vom 1. Januar 1927 ab .„ vom 1 Iul n vom 1. Januar 1928 ab.. vom 1. Juli 1928 ab
Fabrradteile (ausgenommen Antriebsmaschinen und Teile von solchen sowie Kugellager, auch mit Kugeln) aus anderen unedlen Metallen (als Eisen) oder Legierungen unedler Metalle, aus Holz, Kork, Hart⸗ kautschuk, Horn, Leder, Zellh orn (Zellu⸗ loid) oder diesem ähnlichen Formerstoffen:
Nippel, Ventile 3 8 fertige Sättel (Sattelsitze aus Leder mit Untergestell). 11A1“
Sattelsitze aus Leder.
here⸗ Fluß⸗ und Binnensee schiffe (als solche
für Luxuszwecke), einschließlich der zuge⸗ hörigen gewöhnlichen Schiffsausrüstungs⸗ gegenstände, Dampfmaschinen und anderen Antriebsmaschinen . Taschenuhren, auch Armbanduhren, auch sol che mit Spielwe rk: in Gehäusen: aus Gold: Armbanduhren andere mit einem größten äußeren Durchmesser des Gebaͤusemittelstch von 1 55“ . andere.. aus Silber, auch vergoldet oder mit ver⸗ goldeten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen 3 aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet oder ver⸗ silbert oder mit vergoldeten oder ver⸗ silberten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen; aus andern Stoffen Anmerkung. Nach Nr. 929 sind auch Anhängeuhren (zum Anhängen an die Kleidung bestimmte Uhren) zu verzollen.
Uhrengehäuse zu Taschenuhren und Armband⸗ uhren: aus Gold zu Armbanduhren . . andere: mit einem größten äußern Durch⸗ messer des Gehäusemittelstücks von nicht mehr als 3,5 cm andere aus Silber, auch vergoldet oder mit ver⸗ goldeten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet oder ver⸗ silbert oder mit vergoldeten oder ver⸗ siberten Rändern, versehen; aus andern Stoffen.
Anmerkung zu Nr. 930.
Werden Uhrgehäuse zu Taschenuhren oder Armbanduhren in zerlegtem Zustande, jedoch fertig zum Zusammensetzen eingeführt, so sind
Böden mit der Hälfte, Ränder (mit oder ohne Glasreifen) und Glasreifen je mit einem
elektrotechnischen
Bügeln oder Knöpfen
für 1 Stück 2
aus 934 C
Viertel des Stückzolls für das zusammen⸗ gesetzte 5 zu belegen, während Staubdeckel sowie andere Teile der Verzollung nach Beschaffenheit des Stoffes unterliegen.
Anmerkung zu den Nru. 929 und 930.
Mit Gold oder Silber belegte (plattierte) Taschen⸗ und Armbanduhren und Uhrgehäuse dazu werden wie vergoldete oder versilberte verzollt.
Tachometer (Tachymeter), nicht elektrische, in Verbindung mit Uhrwerken, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter höhere Zollsätze Lallen “
Uhren für Motorwagen und Taschenzählwerke und andere Zählwerke sowie selbsttätige Meß⸗ und Registrier⸗ vorrichtungen in Verbindung mit Uhr⸗ werken (mit Ausnahme der Tachometer); alle diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter höhere Zollsätze fallen:
Uhren für Motorwagen und Fahrräder. andere 8 . 4
Wand⸗ und Standuhren sowie alle mcberweit
nicht genannten Uhren mit Uhrwerken,
auch dergleichen Uhren mit Spielwerken,
mit Ausnahme der Weckeruhren und der
lektrischen Uhren; alle diese, soweit sie
nicht durch ihre 1“ unter höhere Zollsätze fallen
Mechanische Spielwerke:
Spielwerke ohne Gehäuse bei einem Rei⸗ gewicht des Stückes von 500 g oder darunter ..
andere mechanische Spielwerke mit Aus⸗ nahme solcher bei einem Reingewicht es Stückes ohne Paee von 110 kg .“
Anmerkung.
Wie die mechanischen Spielwerke werden auch Teile derselben verzollt, die als solche erkennbar sind, ferner auch Spielwerke ohne Laufwerk für Weckeruhren.
Fahrräder,
f. einen
Doppel⸗ zentner 600
bei der Einfuhr in das schweizerische Zolgebiet.
Nummer r des schweiz. Zolltarifs
ex 1142
“
ex 163 b
Bezeichnung der Ware
Zollansatz Fr.
I. Nahrungs⸗ und Genußmittel.
A. Getreide und ee Gerste, nicht geschroten, nicht geschält ““ gemtables 8 artoffe saaizmesl).
B. F wigt⸗ und Gemüse.
Meerrettich, frisch
Saatkartoffeln mit Ursprungszeugnissen unter Nachweis der Verwendung, eingeführt in der Zeit vom Februar bis 30. April
NB. ad ex 45. Der Nachweis der Ver⸗ wendung gilt als erbracht, wenn die Ein⸗ fuhr unter Mitwirkung der Vereinigung schweizerischer Versuchs⸗ und Vermittlungs⸗ stellen für Kartoffeln geschieht.
C. Kolonialwaren und verwandte Ss Hopfen öe6 11“”“
NB. ad 65, 66. gach diesen Nummern wird Kartoffelsago zugelassen. Zucker: — Melasse, roh, gegen Nachweis der Ver⸗ wendung als Viehfutter. Kristallzucker; Traubenzucker (Stärkezucker) in fester Form; Kandiszuck’er.. Stampf⸗ ilé.) Zucker in Hüten, Platten, Blöcken ꝛc.; Abfall von raffiniertem Zucker.... — geschnitten oder fein gepulvert.... Kokosnußöl und Palmkernöl, unverarbeitet, in Gefäßen aller Art von mehr als 10 4 Gewicht .. . 1 D. Animalische N. gbe⸗ ngsmittel-. Dos senschinken.. . NB. ad 80 a. Nach dieser Nummer zum Ansatz von 60 Fr. per 9 werden auch ver⸗ zollt: harte, geräucherte Dauerwürste in der für Salami üblichen F Form und Bierwürste (das sind dicke, geräucherte Würste von höchstens 15 cm Länge).
Lachsschinken (ausgebeinter Schinken in Därmen); Dosenwürstchen.... Felcken, frisch 8 gefroren ... ische, getrocknet, gesalzen, mariniert, geräuchert oder anderswie zubereitet, in Gefäßen aller Art von 3 kg Gewicht und darunter: a) — Rollmöpse; Brat⸗ und hggai A1AA“”“; “ 1“ Getrantdt Bier in Fässern⸗ von 2 hl Inhalt und darunter
Tiere und tierische Stoffe; Düng⸗ stoffe und animalische Abfälle. 4. Pieeser e; dednzareffealh⸗ mera riiche äl Ammoniumsulfat, gegen Nachweis der Ver⸗ wendung als Düngmitteel.. NB. ad 163 b. Nach dieser Nummer zum von Fr. 1 per q werden auch zu⸗ gelassen Ammoniumchlorid (salzsaures Am⸗ moniak), Ammoniumsulfatsalpeter und Düng⸗ harnstoff, gegen Nachweis der Verwendung als Düngmittel.
III. Häute und Felle, Leder, waren, Schuhwaren. Bodenleder aller Art, mit Einschluß von Kopf⸗ und Bauchleder: a) — Kernstücke..
Leder⸗
per —.
—,0 4,50 1,50
ex 257 b
Oberleder:
— Kalbleder, chromgegerbt, narbenschwarz oder farbig chagriniert ( Boxrcalf).
— andere (als die unter den Nummern 178/180 des Tarifs genannten) ..
Im Tarif nicht anderweit genannte Leder⸗ arten aller Art...
Lederwaren, fertige, ausgenommen Reiseartikel und solche, die unter Nummer 189 des Tarifs fallen “
Schuhe und Pantoffel:
— aus braunem oder gewichstem Rinds⸗ und Kuhleder, Wildleder, Croüte:
— — ungefüttert. “
— mit Kalb⸗, Roß⸗, Chevreau⸗, Ziegen⸗,
Schaf⸗ und Phaniasiecberleder, 8 und bs ö
IV. Sämereien; Pflanzen; Futtermittel und Abfälle. Melassefutter (vegetabilische Abfallstoffe mit
Melasse versetzt) in trockener Form...
NB. ad 214. Kartoffelflocken, ⸗schnitzel,
scheiben zur Viehfütterung werden unter dem
Vorbehalt der Verwendungskontrolle nach
5 Nummer zum Zollsatz von 20 Rp. per g zugelassen.
. 872
Holz. Holehor, , aus Nadel⸗
8bEE15252 . ““
Brennholz, Reisig,
holz Bau⸗ und Nutzholz:
NB. ad 232. Telegraphenstangen und Leitungsmasten aus Nadelholz, imprägniert oder nicht, bloß entrindet, auch wenn auf 2 m vom Fußende weg, sowie am oberen Kopfende mit Karbolineum oder Teer ange⸗ strichen, auch zugespitzt, ohne weitere Be⸗ arbeitung, auch mit Haken oder anderen an⸗ gefügten Teilen, auch vorgebohrt, fallen unter diese Tarifnummer.
Telegraphenstangen, und Leitungsmasten, zu⸗ sammengesetzt aus einem runden Nadelholz⸗ oberteil und einem gleichartigen Fuß aus Nadel⸗ oder Hartholz, durch angeschraubte Eisenstücke verbunden, werden zum Ansatz der Nr. 232 zugelassen mit einem Zuschlag von 1 Fr. per Stück.
— in der Längenrichtung gesägt oder ge⸗
spalten, auch fertig behauen: — — Schwellen:
— — — andere (als icheseh)
NB. ad 233 und 234. Eisenbahn⸗ schwellen, die vorgebohrt oder mit Einschnitten versehen an den Schienenaufliegeflächen durch Hartholz verstärkt sind, und solche, die durch Bolzen, S- Haken oder Schrauben gegen Reißen gesichert sind, werden nach dieser Nummer ohne besondern Zuschlag zugelassen.
— — anderes aller Art:
— — — anderes Laubholz (als eichenes).
— — — Nadelholz .
Holzwolle (gewöhnliches Verpackungsmaterial)
Holzwaren aller Art, im Tarif nicht ander⸗ weit genannt, vorgearbeitet, auch anne-in nicht zusammengesezt ..... NB. ad 250. Kreuzverleimte § Holzplatten
(Sperrholzplatten) roh, glatt, nicht geputzt,
nicht furniert, nicht weiter veredelt, nicht zu
Möbelteilen zugeschnitten, werden zum Ansatze
dieser Nummer zugelassen.
Bauschreinerwaren, fertig, auch mit Metall⸗ beschlägen oder in Verbindung mit Glas: — glatt, nicht furniert, rrh .
NB. ad 251. Bei Türen dieser N tmer bedingt eine bloße Grundierung keine höhere Zollbelastung. Als Grundierung gilt ein ein⸗ maliger, eintöniger Farbanstrich mit anderer als Lackfarbe, direkt auf das rohe Holz auf⸗ getragen.
— andere (furniert, gekehlt, geschnitzt, bemalt, gefirnißt, gebeizt, gewichst, poliert usw.)
Rechenmacherwaren, im Tarif nicht anderweit genannt, auch mit Metallbeschlägen.
Fässer aus Holz, mont iert oder demontiert, ohne Eisenbeschläge, auch mit Eisenreifen
Drechslerwaren:
— Werkzeughefte: ro 1 8
— Faßhahnen, Werkzeuge, Werkzeughefte: andere als rohe .. Eö“
Schreinerwaren, Möbel und Möbelteile (mit Ausnahme der Korbmöbel sowie der unter
Nr. 264b des Tarifs genannten Sitzmöbel
aus gebogenem Buchenholz), massiv oder furniert, auch ganz oder teilweise aus ge⸗ bogenem Holz:
— glatt:
— — roh: 1
a — — — Sperrholzplatten, geputz NB. Als geputzte Sperrholzplatten gelten
abgeriebene oder mit der Ziehklingmaschine
abgezogene, kreuzverleimte Holzplatten, nicht
furniert, nicht weiter veredelt, nicht zu Möbel⸗
teilen zugeschnitten.
b —- — — andere. 8
NB. Hobel aus Holz, mit zber sha Eisen, roh, lackiert oder poliert, werden zum Ansatz von 35 Fr. per q zugelassen.
NB. ad 259/260. Möbel mit Kehlungen, welche beim aufgestellten Obiekt unsichtbar sind, sowie solche mit Kehlungen, welche lediglich aus technischen Gründen angebracht sind, werden als glatte Möbel behandelt.
— gekehlt, mit Stäben verziert, graviert, mit Kerbschnitt:
111“
— — andere..
Luxus⸗, Galanterie⸗ und Phantasieartikel; sogenannte Kleinmöbel (Nipp⸗ und Rauch⸗ tischchen, Blumentische, Schatullen, Kassetten, Etuis, Dosen usw.):
— in Verbindung mit Tertilstosfen. Posa⸗ mentier⸗ oder Polsterarbeit “
ande AX““
(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)
Fr. Rp. per 4 80,— 20,— 20,—
zum
Nr. 162.
Zweite Beilage
Berlin, Donnerstag, den 15. Juli
Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen
Nummer des s chweiz. Zolltarifs
Bezeichnung der Ware
Nummer des schweiz. Zolltarifs
Zollansatz Fr. Rp.
Nummer des schweiz.
Zolltarifs
t 8 Bezeichnung der Ware
Fertige Holzwaren aller Art, im Tarif nicht anderweit genannt: Len ro „ .„ „ 42„ E8IET1“ — andere. Leisten (Stäbe zu Rahmen), andere (cls roh⸗ grundierte. Rahmen für Spiegel und Bilder, andere (als rohgrundierte). Korbmöbel, nicht in Verbindung mit Texiil⸗ stoffen, nicht gepolstert: — aus Flechtweiden, Haselruten und dergl. — aus anderen Materialien Bürstenbinderwaren: — Bürstenhölzer: — — vorgearbeitet, auch gelhcht.. — Pinsel aller Art .. 1“ — andere, auch in Verbindung mit anderen Materialien: — — roh — — poliert, lackiert zc. 3 nicht i in Verbindung mit Edelmetallen: aus Holz, auch mit Stoff belegt, aus Zelluloid, Horn, Bein, Hartgummi oder Ersatzstoffen zu diesen Materialie 2. — — — andere. 1
VI. Papier und graphische ee B. Unbedruckte Papiere, Kartons und Pappen.
1. Ohne nachträgliche Bearbeitung. Packpapiere, im Tarif nicht anderweit genannt,
auch geölt 3
NB. ad 294. Naturfarbiges braunes oder 2. der Masse gefärbtes Papier zu Packzwecken,
ohne nachträgliche Bearbeitung, eim 5--e von weniger als 200 g per m2, das seiner Beschaffenheit nach als Druckpavier nach Nr. 301 verzollbar wäre, wird nach Nr. 294 zugelassen, sofern dasselbe bis höchstens zu 25 Bogen gelegt, in der Mitte gefalzt (ge⸗ brochen) und halbriesweise (Pakete zu 250 Bogen) oder riesweise (Pakete zu 500 Bogen) mit Bindfaden oder flache en Bändern kreuz⸗ weise verschnürt zur Einfuhr gelangt.
Seidenpapiere von 25 Gramm und darunter per m² Druckpapier, Schreib⸗, Post⸗ und Zeichnungs⸗ papier, einfarbig, anderes als holzhaltig es Zeitungsdruckpapier im Gewichte von 45 bis und mit 55 Gramm per m2 Kartons im Gewichte von: — 200 bis und mit 300 Gramm per m.. — über 300 Gramm per m² a) — — in mehreren Schichten auf der Kartonmaschine hergestellte (gegautschte) Pappen im Gewicht von 400 Gramm oder mehr per ma.
b) — — andeer . 8 8
2 MItaabteäglicher Hearbeltang
Papiere und Kartons:
— einseitig gestrichen, ungemustert; beid⸗ seitig gestrichen oder mit gestrichenem Papier überzogen; plissiert, perforiert; gummiertes Papier; nicht lichtempfind⸗ liche Papiere ...
— Pergament⸗ und Pergaminpapier, auch ö.““;
NB. ad 307 d. Lichtempfindliche Post⸗ karten, unbelichtet, auch mit Adressen⸗ vordruck versehen, werden als unbedruckte lichtempfindliche Papiere behandelt.
— geschnitten in der Breite von weniger als 25 cm, auch aufgerollt
C. Bedruckte Papiere, Kartons Öund Pappen. Papiere, Kartons, Pappen: typographisch oder lithographisch bedruckt: — einfarbig: — — lose oder broschiert. — mehrfarbig: — — lose oder broschiert... nach anderen Verfahren bedruckt (Licht⸗ druck, photographischer Druck, Stahl⸗ oder Kupferdruck, c.): — — lose oder broschiert 11“ D. Bücher, Zeitschriften, Bilder (Buch⸗ und Kunstverlagsartikel!).
NB. ad 321. Kalender in Buchform, mit ausgesprochen belehrendem, wissenschaft⸗ lichem oder belletristischem Inhalt, werden auch dann nach Nr. 321 zugelassen, wenn sie Raum zu Notizen und zu Eintragungen ent⸗ halten. Dieser Raum darf jedoch an Zahl den vierten Teil der Blätter des ganzen Kalenders nicht übersteigen.
Bilder, andere (als Photographien), nicht eingerahmt:
a) — Malbücher für Kinder..
11“ 8 öö. E. Buchbinder⸗ und gpaage⸗
arbeiten.
a) Pappe von 0,5 m2 und mehr Flächen⸗
inhalt, auf 4 Seiten beschnitten
b) Faltschachteln, nicht überzogen, auch be⸗
druckt; Patronenpfropfen und ⸗scheiben
aus Pavppe, auch mit veg ene egesch e
auch bedruckt 1 . Geschäftsbücher, Agenden u. dgl.. .
NB. ad 335. Briefordner und Schnell⸗ hefter, auch mit Registriervorrichtung, werden nach dieser Nummer zugelassen. 8
Wand⸗ und Abreißkalender Buchbinder⸗ und . Seeenees im Tarif nicht anderweit genannt:
— mit Papier und Pappe ausgerüstet:
338 b
ex 482b
488
— — andere (als Albums zum Einstecken
von Bildern und Karten):
1. — — — lackierte Hartpapierwaren zu elektrotechnischen Zwecken vh“ 2. — — — andere..
— mit Seide, Spitzen, künstlichen Blumen oder dergleichen ne- P hrs Blumen aus Papler . 1u“
Haiüen 8 — — gackierte ain s u elektrotechnischen Zwecken.. 8
0˙ 0do26565
VII. Spinn⸗ und Flechtstoffe; Konfektion.
A. Baumwolle. Vigognegarne, unecht . Buchbinderleinwand, glaat „
B. Flachs, Hanf, Jute, Ramie, ꝛc. Abgepaßte Kaletücher, ohne Näh⸗ oder Posamentierarbeit .. W“
Seilerarbeiten, andere (als Stride, Taue
und Netze). ““
1 1 8 Seide. De*8
NB. ad 450. Unter diese Nummer
fallen auch geflochtene Bänder aus Leegetbde
E “
Wollgarne, roh:
— Kammgarn:
— — einfach.
— — mehrfach 8
Wollgarne, gebleicht, gefärbt, bedruckt, ꝛc.:
— Kammgarn:
— — einfach 111“”“
— — mehrfach.
Wollgarne, für den Detailverkauf hergerichtet 82 Spulen, in Knäueln oder kleinen
rängchen, ꝛc.)..
Wollgeteägg gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt⸗ gewebt (Streichgarn⸗ und Kammgarn⸗ gewebe):
— im Gewichte von mehr als 300 Gramm per m2²2..
Bodenteppiche, gewebt, andere (als die unter den Nummern 481 e 482 a des Tarifs genannten) . . b111““
Filztücher aus es “
E. Haare aller Art, nicht anderweit genannt. Pferde⸗ und Büffelhaare, gereinigt, gesponnen, zugerichtet, in Bündel sortiert ...
NB. ad 501. Patronenstöpsel aus Filz der Tarifnummer 501, auch mit Zusatz von Wolle, mit oder ohne Karton⸗ oder Papier⸗ eraa werden nach dieser Nummer zum
Zollansatz von 30 Fr. per g zugelassen.
F. Stroh, Rohr, Bast, Flechtweiden, . ne u. dgl. Korbflechterwaren, ohne Gestell:
— roh oder gebehht⸗
— — aus geschälten Weiden, Holzspänen, Rohr
— andere:
— — nicht in Verbindung mit Leder 1n 111144*“
H. Konfektionswaren. Wirk⸗ und Strickwaren, mit oder ohne Näh⸗ arbeit: — aus Baumwolle, Leinen, Ramie ꝛc.: — — Handschuhe. . . — — Strümpfe . 6 „ — — andere „ 2 — aus Seide: — — Handschuhe Strümpfe ““ ““ % 20 — — Strümpfe „ „ „ „ ⸗ „ 2 72 Eeecs K T½C0. EH8666 biüterni. für Herren und Knaben, aus
Kleidungsstücke für Damen und Mädchen, öe
Papierwäsche ..
Konfektionswaren, im Tarif nicht anderweit genannt, wie montierte Vorhänge, 85 perien, Lamöreauins ꝛc.:
— aus Baumwolle, Leinen, Ramie ꝛc.:
— — andere (als montierte echsee Dra⸗ perien, Lambrequins). “
AB. ad 566. sermen aus Geweben, für Frauenhüte (sog. Rollbocks) fallen unter diese Nummer.
Regen⸗ und Sonnenschirme: — andere (als seidene)..
VIII. Mineralische Stoffe. Solnhofer Bodenplatten, nicht eee, . ungeschliffen, bekantet.. Kalk, fetter, in Stücken.. Kalk, hydraulischer; Traß. Portlandzement 8 1““ Stahlformenschlichte aus rohem und ge⸗ branntem Ton, mit Graphitzusatz, Se Auspinseln der Stahlformen Schmirgel⸗ und Käarborundumfabrikate: — Schmirgelpapier; Flintsteinpapier; Kar⸗ borundumpapier; Glas⸗ und ma,sssAbhe — Schmirgelleinwand NAB. ad 632 a. Nach dieser Wnmer zum Ansatz von 6 Fr. per g wird auch Schmirgel⸗ pulver mit einem Zusatz von höchstens 5 Gewichtsprozent Maschinenöl zugelassen.
— andere (als die unter den Nummern
630/632 a des Tarifs genannten).
per q
635a
Werkzeuge, im
Isolierröhren aus Papier oder Papiermasse, mit Mantel aus unedlem Metall..
XI. Ton, Steinzeng; Töpferwaren.
A. Ton.
Dachziegel, roh oder 8ee — Falzziegel 111“; — andere.
Backsteine, roh oder engobiert: vigelocht oder
quergelocht ..
Backsteine, Röhren, Platten ꝛc.: und säurefest:
a) — Backsteine b) — andere 1
Ofenkacheln aller dr 8
Kachelöfen, aufgesetzt Eisenöfen mit Kachel. oder Fliesenvertleidung 1““
B. Steinzeng.
AB. ad 670. Zum Ansatze von 6 Fr. per g nach dieser Nummer werden auch zu⸗ gelassen nicht glasierte Steinzeugplatten, ein⸗ farbig oder aus mehrerlei Masse und von mehrerlei Farbe:
I1. mit üen.
Sichtfläche;
2. mit auf der ganzen Sichtfläche vorhandener mosaikartiger Felderung (sog. römisch⸗ imitierte Platten);
3. granitierte, sog. Porphyrplatten.
Kanalisationsbestandteile aus feinem Stein⸗ zeug (Steingut) oder Porzellan, ein⸗ schließlich der Schüttsteine und Bade⸗ wannen:
a) — Schü ttsteine und Klosettschüsseln aus Feuerton, Steingut oder ees gla⸗ siert, ganz oder teilweise “ “
b) — andere .. “ Steinzeugwaren, feine, einfarbig.
C. Töpferwaren. Töpferwaren mit weißem oder gelblichem
Bruch; Parian, Biskuit .. Töpferwaren, im Tarif nicht anderweit genannt
X. Glas.
Hohlglas und Glaswaren: — Glaskugeln und aus solchen ausgeschnittene, runde Rohglasstücke zur Uhrengläserfabri⸗ kation; Glaskolben zur Fabrikation von elektrischen Glühlampen; Glasstangen und Glaslitzen zu gewerblichen Zwecken NB. ad 689. Salinglas in Tafeln, farblos, wird gegen Nachweis der Ver⸗ wendung zur Fabrikation von Uhren⸗ gläsern nach Nr. 689 zugelassen. — Flaschen aus schwarzem, braunem oder EEbööö1n; — nicht geschliffen oder nur mit abge⸗ schliffenem Boden, eingeriebenem Stöpsel ve⸗ auch mit einer Marke, einem Namen oder Zeichen versehen, sofern nicht graviert: — — aus farblosem (sog. weißem) Glas.. — aller Art, geschliffen, graviert, gefärbt, vergoldet ac., auch in Verbindung mit andern Materialien, edle Metalle aus⸗ genommen: — — andere (als die unter den Nummern 694“b genannten) ... .
XI. Metalle. A. Eisen. Röhrenverbindungsstücke: 3 — roh (schwarz), blank, gemennigt, geteert 1 — verzinkt, verzinnt, vernickelt, verkupfert 8 Tarif nicht anderweit genannt, andere als die unter die Tarifnummern 753/756 fallenden, das Stück im Gewichte von: — 0,5 bis auf 2 kg. . . . — weniger als 0,5 kg. . .
NB. ad 760. Schremermicbel. bloß ab⸗ geschliffen, im Stückgewicht von weniger als 0,5 kg nach Art der vorgelegten Muster, fallen unter diese Nummer. Türschlösser:
— ganz aus Schmiedeisen oder mit es. eisenteilen.. — in Verbindung mit Messing, Nickel oder
andern Materialien .. .
Kochherde und Oefen, andere cls für elektro⸗ thermischen Betrieb). ““
NB. ad 781 b. eber übren nach Großküchenherde für Gashetzung, auch mit eingebautem Backofen.
Möbel aller Art, auch in Verbindung mit Holz, fofern das Gewicht des Eisens vorherrscht, roh, grundiert:
— andere (als Mszs Fiten gr hehn richtungen). ö“
Drahtgeflechte 1“
Waren aus Blech, Draht; Schlosser⸗ und Spenglerwaren, im Tarif nicht ander⸗ weit genannt:
verzinnt, verzinkt, verkupfert, vernickelt,
andere (als elastische Metvahecaedens aus verkupfertem Eisen) .
— bemalt, lackiert, bronziert, vergoldet:
— — andere (als die unter bans 789a des Tartio genaunten) . . . ....
— emailliert v““
NB. ad 782/790. Für die unter die Nummern 787/790 fallenden Anhängeschlösser bedingt die Aufmachung auf Karton zum Zwecke des Detailverkaufs keine höhere Ver⸗ zollung.
NB. ad 805/806. Hierher fallen auch Baggerbolzen aus rohem Schmiedeisen (Stahl⸗ mit bei der Warmschmiedung eingesenktem Loch und Baggerlaschen aus rohem Stahl, das Stück im Gewichte von 0,5 bis auf 25 kg
feuerfes t
gerauhter oder genarbter