1926 / 165 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Jul 1926 18:00:01 GMT) scan diff

ist nach Abhaltung des Schlußtermins und Vollzug der Schlußverteilung durch Beschluß vom 14. Juli 1926 aufgehoben worden. Amtsgericht Reutlingen.

Reutlingen. [46273] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Erwin Letsche, Kaufmanns in Reutlingen, Alleininhabers der Firma E. Letsche & Co. in Reutlingen, ist nach Abhaltung des Schlußtermins und Voll⸗ zug der Schlußverteilung am 14. Juli 1926 aufgehoben worden. 8 Amtsgericht Reutlingen.

saalfeld, Saale. [46274] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Handelsfrau Ida Köhler, geb. Graf, in Saalfeld wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Saalfeld, Saale, den 12. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht. Abteilung III.

Schenklengsfeld. [46275]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schneiders und Kaufmanns Pfromm in Röhrigshof ist der

bergleichstermin und Prüfungstermin vom 21. Juli 1926 anderweit auf den 23. Juli 1926, vorm. 9 Uhr, verlegt worden. Im übrigen wird auf die Ver⸗ fügung vom 5. Juli 1926 Bezug ge⸗ nommen.

Schenklengsfeld, den 14. Juli 1926. Das Amtsgericht. Senftenberg, Lausitz. [46276)

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachermeisters Paul Vogel in Annahütte wird infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor⸗ schlags zu einem Zwangsvergleich der auf den 31. Juli 1926, vormittags 9 Uhr, fest⸗ gesetzte allgemeine Prüfungstermin zugleich um Vergleichstermin bestimmt. Der Vergleichsvorschlag ist auf der Gerichts⸗ schreiberei des Amtsgerichts Senftenberg zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Senftenberg, N. L., den 13. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

[46277] Sommerfeld, Bz. Frankf. O0. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Hedwig Günther in Sommerfeld, Sorauer Str. 179, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Sommerfeld, Ffo., den 9. Juli 1926. Amtsgericht.

Strelitz, Alt. [46278] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Friedrich Ahrens in Strelitz wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 22. Mai 1926 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom gleichen Tage be⸗ stätigt ist, aufgehoben. Strelitz, den 10. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Tharandt. [46279] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Ingenieurs Johannés Erich aul Walther in Tharandt, alleiniger Inhaber der Firma Johannes Walther, Aluminiumwerk, daselbst, wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten orderungen Termin auf den 2. August 926, vormittags 9 ¼½ Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht anberaumt. Amtsgericht Tharandt, den 12. Juli 1926.

Weiden. [46280] Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schmiedemeisters Heinrich Beyer in Weiden wird gemäß §§ 78, 80 K.⸗O. an Stelle des bisherigen Kon⸗ kursverwalters Rechtsanwalt Justizrat Börger in Weiden zum Konkursverwalter ernannt. Weiden, den 54 ulh⸗ nes . Amtsgericht. 8 Wermelskirchen. [46281] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Rudolf Dicke in Nüxhausen bei Hilgen wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 12. Juni 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 12. Juni 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Wermelskirchen, den 6. Juli 1926. Amtsgericht.

Balingen. [46306] UMeber das Vermögen der Firma Gebr. Duttlinger, mech. Strickwaren⸗ und Trikotfabrik in Winterlingen, ist am 10. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet und Rechtsanwalt Dr. Strähler in Balingen als Aufsichtsperson bestellt worden. Amtsgericht Balingen.

Berlin. [46357]

Ueber den Kaufmann Wilhelm Brom⸗ berger in Berlin, Klosterstr. 13/15 (Baumwollwaren), ist die Geschäftsauf⸗ sicht angeordnet und der Kaufmann Wunderlich in Berlin, Hallesches Ufer 26, als Aufsichtsperson bestellt.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 81, den 14. 7. 1926. Braunschweig. 18746358] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Edmund Hoffmeister, als Inhabers der Firma E. . Edmund Hoffmeister, Echternstraße 62 b hierselbst, ist die Ge⸗ schäftsaufsicht zur Abwendung des Kon⸗ kurses angeordnet. Als Aufsichtsperson ist der Geschäftsleiter der Treuhag A.⸗G., Herr Paul Welge, Güldenstraße 76

(Mittelstandshaus), bestellt. Braunschweig, den 14. Juli 1926. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Breslau.

Durch Beschluß vom 12. Juli 1926 wird zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des I“ August Hötzel in Breslau, Schießwerderstraße 29, ange⸗ ordnet. Aufsichtsperson ist der 2 mann Paul Schulz in Breslau, Sprude straße Nr. 1. (41. Nn. 317/26.)

Breslau, den 12. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Burghaun. [46360]

Ueber das Vermögen des Gastwirtes, Kohlen⸗ und Bierhändlers Emil Leister in Burghaun ist heute die Geschäftsauf⸗ sicht zur Abwendung des Konkurses an⸗ geordnet. Als Aufsichtsperson ist der Bankdirektor a. D. Hanhart in Fulda, Bahnhofstraße 5, bestellt. (Nn. 1/26.)

Burghaun, den 14. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Ebersbach, Sachsen. (46361] Auf den am 5. Juli 1926 gestellten Antrag wird heute, nachmittags 5 Uhr, die Geschäftsaufsicht über das Handels⸗ geschäft des Kaufmanns Arthur Dreßler in Neugersdorf zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Beaufsich⸗ tigung der Geschäftsführung wird der Kaufmann Alwin Israel in Neugers⸗ dorf bestellt. Ebersbach, am 13. Juli 1926. Das Amtsgericht. Förde. [46362] Ueber das Vermögen des Zigarren⸗ fabrikanten Wilhelm Blume in Bilstein wird gemäß Verordnung vom 14. 6. 1924 die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses heute, vorm. 9 ¾ Uhr, an⸗ geordnet und der Bücherrevisor Schäffer in Attendorn zur Geschäftsaufsichts⸗ person bestellt. Förde, den 10. Juli 192. Das Amtsgericht

Hagen, Westf. [46363]

Ueber das Vermögen der Firma Bücherstube Severin, G. m. b. H. Hagen i. Westf., ist am 10. Juli 1926, 10 Uhr vormittags, die Geschäftsaufsicht gemäß Verordnung vom 14. Juni 1924 von neuem angeordnet. Aufsichtsperson: Bankdirektor a. D. Neumann zu Hagen i. Westf., Elbersufer 26.

Das Amtsgericht Hagen i. Westf. Hall, Schwäbisch. [46364]

Ueber das Vermögen der Firma Louis Moser⸗Preuninger, Inhaber August Mühling in Hall, Putz⸗ u. Mode⸗ geschäft in Hall, wurde am 14. Juli 1926, vormittags 10 ¼ Uhr, erneut die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aufsichtsperson ist Albert Auer, beeidigter Bücherrevisor in Hall.

Württ. Amtsgericht Hall.

Ober Ingelheim. [46365]

Ueber das Vermögen der Firma Ott und Hennig in Nieder Ingelheim wird heute, am 12. Juli 1926, vormittags 10 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Ab⸗ wendung des Konkurses angeordnet. Zur Geschäftsaufsichtsperson wird der Rechts⸗ anwalt Theodor Meixner in Ober Ingel⸗ heim ernannt.

Ober Ingelheim, den 12. Juli 1926.

Hess. Amtsgericht.

Schönebeck, EHlbe. [46366]

Auf Antrag des Wäsche⸗ und Textil⸗ warenhändler Walter Wild in Bad Salzelmen wird über dessen Vermögen die Geschäftsaufsicht zur ndung des Konkurses eröffnet. Zur Aufsichtsperson wird der Kaufmann Theodor Weigand in Schönebeck ernannt. Von der Be⸗ stellung eines Gläubigerbeirats ist wegen des geringen Umfangs der Geschäfte Ab⸗ stand genommen.

Schönebeck a. E., den 9. Juli 1926.

Das Amtsgericht. Frriedrich.

Apolda. 1“ 3 [46367] „In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma Thür. Strickwaren⸗Industrie⸗Akt.⸗Ges. in Apolda ist der im Vergleichstermin am 22. Juni 1926 abgenommene und vom Gericht bestätigte Zwangsvergleich rechts⸗ kräftig geworden. Verfahren ist damit beendet

Apolda, den 8. Juli 1926.

Thüringisches Amtsgericht. 8

Bayreuth. [46368] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Andreas Frank in Bayreuth. Inhaber der Firma Andreas Frank, Huhwaren en gros, en detail, in Bavreuth, ist durch rechts⸗ kräftigen Zwangsvergleich beendigt.

Bayreuth, den 14. Juli 1926.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Berlin. [46369] Die Geschäftsaufsicht in Sachen Ge⸗ sellschaft für degi.Irbaftrie m. b H., Berlin C. 19. Scharrenstr. 11/13, ver⸗ treten durch ihre Geschäftsführer, die Kaufleute Kurt Voigt und Hugo Rose, ist gemäß § 69 Geschaäftsaufsichtsverordnung mit der Rechtskraft des Bestätigungs⸗ beschlusses beendet. Das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 83, den 14. Juli 1926.

Beuthen, O. S. [46371]

Die über das Vermögen der Firma Modenhaus Angreß und Lange in Beuthen, O. S. Gleiwitzer Straße 23 angeordnete Geschäftsaufsicht wird nach Rechtskraft des den Zwangsvergleich bestätigenden Be⸗ schlusses vom 21. Juni 1926 aufgehoben. Amtsgericht Beuthen, O. S., 6. Juli 1926.

[46359]

Beuthen, O. S. [46370] Die über das Vermögen 1. der ohannes Karmeinski in Beuthen, O. S., leiwitzer Strtße Nr. 23, 2. des Kauf⸗

manns Johannes Karmeinski in Beuthen,

O. S. Hubertusstraße Nr. 13, angeord⸗

nete Geschäftsaufsicht wird nach Rechts⸗

kraft des den Zwangsvergleich bestätigen⸗ den Beschlusses vom 21. Juni 1926 auf⸗ gehoben.

Amtsgericht Beuthen, Q. S., 7. Juli 1926.

Biedenkopf. [46372] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Ernst Krug in Biedenkopf ist nach Rechskraft des den Zwangsvergleich bestätigenden Beschlusses vom 26. Juni 1926 beendigt. Die Gläu⸗ biger sind mit 65 % abgefunden. Biedenkopf, den 12. Juli 1926. Amtsgericht. .“ Breslau. 146379] Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Hannach in Bres⸗ lau, Reichspräsidentenplatz 14, infolge nicht rechtzeitiger Einreichung eines CW1“ Antrags auf Er⸗ öffnung des Vergleichsverfahrens auf⸗ gehoben worden. (41. Nn. 280/26.) Breslau, den 9. Juli 1926. Amtsgericht.

Breslau. [46375]

Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Salo Cohn in Breslau, Reuschestraße 20/21, infolge nicht recht⸗ zeitiger Einreichung eines ordnungs⸗ mäßigen Antrags auf Eröffnung des Ver⸗ gleichsverfahrens aufgehoben worden. 41. Nn. 110/26.)

Breslau, den 12. Juli 1926.

Amtsgericht.

Breslau. [46376] Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Hugo Cohn in Breslau, Reuschestraße 20/21, infolge nicht recht⸗ zeitiger Einreichung eines ordnungs⸗ mäßigen Antrags auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens aufgehoben worden. (41. Nn. 109/26.) Breslau, den 12. Juli 1926. 8 Amtsgericht

S 2

Breslau. 1746377] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Rettig & Fraenkel in Breslau, Reusche⸗ straße 13/14 (Inhaber die Kaufleute Max Rettig und Max Fraenkel), ist nach eingetretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 14. Juni 1926 beendigt. (42. Nn. 110/26.) Breslau, den 12. Juli 1926. Amtsgericht. 1 Breslau. [46378] Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Georg Cohn in Breslau, Reuschestraße 20/21, infolge nicht recht⸗ zeitiger Einreichung eines ordnungs⸗ mäßigen Antrags auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens aufgehoben worden.

(41. Nn. 108/26.) Breslau, den 12. Juli 19225. Amtsgericht. 8

Breslau. 1746373] Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen der Firma Gustav Schilff, Schokoladen⸗ und Lebensmittelgroßhandlung, in Breslau, Tauentzienstraße 162, alleiniger Inhaber Gustav Schilff in Breslau, infolge des dahingehenden Antrags der Schuldnerin aufgehoben worden. [42 Nn. 195/26.) Breslau, den 13. Juli 1926 Amtsgericht.

Breslau. . 46374]

Durch Beschluß von heute ist die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen der G. m. b. Gustav Schilff, Zigarren⸗ herstellung und,. Vertriebsgesellschaft in Breslau, Tauentzienstvaße 162, infolge des dahingehenden Antrags der Schuldnerin aufgehoben worden. (42. Nn. 108/26.) Breslau, den 13. Juli 1926

Crimmitschau. [46380] Die durch Beschluß vom 10. Februar 1926 über das Vermögen des Bau⸗ unternehmers Louis Emil Werler in Crimmitschau, Leipziger Straße 115, zur Abwendung des Konkurses an⸗ geordnete Geschäftsaufsicht ist auf⸗ gehoben worden, da seit der Anordnung 5 Monate verstrichen sind und Ver⸗ längerung der Frist nicht beantragt worden ist. Amtsgericht Crimmitschau.

Deggendorf. [46381] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Schneidermeisters Edmund Döringer in Deggendorf ist, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Gerichtsbeschluß vom 22. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist, beendigt. Deggendorf, den 13. Juli 1926. Amtsgericht. Dessau. 1746382] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Buchdruckereibesitzers August Hahmann in Dessau wird aufgehoben, da der Schuldner den Antrag ge⸗ stellt hat. . Dessau, den 12. Juli 1926. Anhaltisches Amtsgericht. Abt. 8.

Dresden.

Eibenstock.

Dresden. h [46384] Die über die Fabrikbesitzerswitwe ulie Margarethe von Lilienthal, geb. oesmann, in Dresden als der ehe⸗

maligen alleinigen Inhaberin des unter

der Firma Sächs. Kofferfabrik „Sta⸗ bilist“ Friedr. Jone & Co. in Dresden,

Strehlener Straße 8, betriebenen

Handelsgeschäfts (Generalbevollmäch⸗

tigte: Frau Baronin Irmgard von

Rüdt in Dresden, Kaitzer Straße 5) an⸗

geordnete Geschäftsaufsicht ist beendigt,

nachdem der im Verleichstermin vom

24. Juni 1926 angenommene Zwangs⸗

vergleich durch rechtskräftigen Beschluß

vom gleichen Tage bestätigt worden ist. Amtsgericht Dresden, Abt. II, am 12 Juli 1926.

[46383]

Die Geschäftsaufsicht über den Kauf⸗ mann Samuel Schärf in Dresden, der unter der Firma Samuel Schärf in Dresden⸗A., Christianstr. 36, den Handel mit Textilwaren betreibt, wird aufgehoben, weil der Schuldner das Konkursverfahren über sein Vermögen beantragt hat.

Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 14. Juli 1926.

[46385] In dem Verfahren, betr. die Geschäfts⸗

aufsicht über das Vermögen des Kauf⸗

manns Walter Köhler, als Alleininhaber der Firma Walter Köhler in Eibenstock, Neumarkt 3, ist die Geschäftsaufsicht nach Rechtskraft des den Zwangsvergleich vom 18. Juni 1926 bestätigenden Beschlusses vom 19. Juni 1926 beendet. 69 Eibenstock, den 9. Juli 1926. Amtsgericht. 8

Ellrich. 14646386] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Thilo Röhr in Ellrich wird nach rechtskräftiger Be⸗ stätigung des Zwangsvergleichs aufgehoben. Ellrich, den 14. Juli 1922b5.

Das Amtsgericht.

Forst, Lausitz. [46387] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Robert Pracht Nachf. in Forst (Inhaber Tuchfabrikant Otto Scholtan in Forst i. L.) wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 26. Juni 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 26. Juni 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Forst (Lausitz), den 12. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Freiburg, Breisgau. [46388] Nachdem der Beschluß, durch den der Zwangsvergleich bestätigt wurde, die Rechtskraft erlangt hat, ist die Ge⸗ Fäftsaufsicht über die Firma Karl und Franz Munding, Manufakturwaren in Freiburg i, Br., Schusterstraße 27, In⸗ haber Karl Munding, Kaufmann, und Franz Munding, Kaufmann, in Freiburg 1. Br., gemäß § 69 G.⸗A.⸗BO. beendigt. Freiburg i. Br., den 9. Juli 1926. Bad. Amtsgericht. 4.

Gladbeck. 8 [46389] Das Geschäftsaufsichtsverfahren der Firma W. & K. Jablonowski in Gladbeck wird, nachdem der in dem Vergleichs⸗ termin vom 12. Juni 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be⸗ schluß vom gleichen Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Gladbeck, den 13. Juli 1926. Das Amtsgericht. Greiz. 5 88 8 [46390] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Jakob Scharf in Greiz ist beendet, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 22. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist. 69 der Aufs.⸗Verordnung.) Greiz, den 9. Juli 1226. Thüringisches Amtsgericht.

Hagen, Westtf. [46391] Die Geschäftsaufsicht über da er⸗ Die Geschäftsaufsicht über das Ver

mögen der Firma Bücherstube Severin

Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu

Hagen ist gemäß § 66 Abs. 2 Z. 3 der

Verordnung vom 14. Juni 1926 auf⸗

gehoben.

Das Amtsgericht Hagen i. Westf.

UImenam [46392] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma H. A. Meinel in Ilmenau wird, nachdem der am 28. Juni 1926 bestätigte Zwangsvergleich rechts⸗ kräftig geworden ist, aufgehoben. 1 Ilmenau, den 12. Juli 1925. Thüringisches Amtsgericht.

Limbach, Sachsen. [46393] Die über das Vermögen des Ludwig Paul Schubert, Inhaber einer Schuh⸗ warenhandlung in Limbach, Sa., Helenen⸗ straße 44, angeordnete Geschäftsaufsicht wird aufgehoben, nachdem der Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 29. Juni 1926, wonach der vom Schuldner gemachte Vergleichsvorschlag bestätigt worden ist, Rechtskraft erlangt hat. Amtsgericht Limbach, den 14. Juli 1926.

Limbach, Sachsen. [46394] Die über das Vermögen des Wirk⸗ warenfabrikanten Johannes Müller in Limbach, Sa., Oststr. 9, alleinigen In⸗ habers der Firma Johannes Müller, da⸗ selbst, angeordnete Geschäftsaufsicht wird aufgehoben, nachdem der Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 30. Juni 1926, wonach der vom Schuldner gemachte Vergleichsvorschlag bestätigt worden ist, Rechtskraft erlangt hat. Amtsgericht Limbach, den 15. Juli 1926.

8 [463 ie Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ des Kaufmanns Emil Well in Lyck ist nach rechtskräftig bestätigtem Ieeg berolzch beendet.

Lyck, den 7. Juli 1926. Amtsgericht.

Mannheim. 46396] Im Verfahren über die Geschäfts⸗ aufsicht über ö Phili p Rauck in Seckenheim ist der Beschluß vom 18. 6. 1926 über die Bestätigung des Zwangsvergleichs mit Ablauf des 2. 7. 1926 grree. geworden. Das Ver⸗ fahren ist beendet. Mannheim, 12. Juli 1926. Bad. Amtsgericht. B.⸗G. 12.

M.-Gladbach. [46397] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über

das Vermögen des Karl Meyer

des Union⸗Bazars in M⸗Glad ach, ist

infolge rechtskräftig bestätigten Zwangs⸗

vergleichs beendet.

„⸗Gladbach, den 10. Juli 1926. Amtsgericht.

Münster, Westf. [46398]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Montania Aktiengesell⸗ schaft für Bergbau, hier, ist beendigt, nachdem der den be⸗ stätigende Beschluß vom 18. Juni d. J. rechtskräftig geworden ist.

Münster, den 12. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Münster, Westf. 4 1

Die Geschäftsaufsicht über die Firma Engelbert Wallscheid, hier, und deren Inhaber Engelbert Wallscheid, hier, ist beendigt, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 19. v. M. rechtskräftig geworden ist.

Münster, den 12. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Nürnberg. 8

Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 13. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung des inzwischen ver⸗ storbenen Kaufmanns Reinhard Bauer, elektrotechnische Artikel in Nürnberg, Sandstraße 37, wegen Nichtmehrvor⸗ liegens der Voraussetzungen aufgehoben

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Oels, Schles. 8 [46401] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Zigarrenkaufmanns Rubolf Kellner in Oels wird, nachdem der am 11. Juni 1926 bestätigte Vergleich rechts⸗ kräftig geworden ist, aufgehoben. Oels, den 7. Juli 1926. Amtsgericht. Paderborn. . [46402] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Uhrmachers Wilhelm Lages in hebebarn ist durch rechtskräftig be⸗ tätigten Zwangsvergleich aufgehoben. Paderborn, den 8. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Potsdam. [46. Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Kommanditgesellschaft Walter Neumann in Potsdam ist durch rechts⸗ kräftigen Zwangsvergleich beendet. Potsdam, den 12. Juli 1926. 8 Amtsgericht. Abteilung 8.

Prüm. 3 [46404] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über

das Vermögen des Kaufmanns Franz rsfeld aus Schönecken wird, nachdem der

Zwangsvergleich vom 21. Mai 1926/

10. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist

aufgehoben.

Prüm, den 12. Juli 1926. Das Amtsgericht.

8 öL““ eichenbach, Vogtl. [46405] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗

mögen der Fa. Elkan & Co., G. m. b. H

in Reichenbach i. V., Fabrikation von

Tuchen, Kostüm⸗ und Blusenstoffen und

bestickten Voiles, ist beendei, da der am

9. Juni Frwoygsveroleich

am 24. Juni 192 echtskraft er⸗

langt hat. mtsgericht Reichenbach i. Vogtl., den 3. Juli 1926.

Rostock, Mecklb. [46406] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Möbeltischlers Ernst Paschen zu Rostock, Wismarsche Straße 30I, ist mit Rechtskraft des Beschlusses vom 23. Juni 1926, durch welchen der im Termin vom gleichen Tage angenommene Zwangsvergleich bestätigt ist, beendet. Rostock, den 9. Juli 1926. Meckl. Amtsgerich

8. Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der

Eisenbahnen.

[46347] 1u’““ Deutsch⸗nordischer Verbands. gütertarif, Teil 1 Abt. B.

Ab 26. 7. 1926 wird als Tarif⸗ stelle 189 b nachgetragen: Isolierdecken aus gepreßtem Seetang mit den Tarifklassen I11CI2/3 14 1217 [8. Auskunft durch die Abfertigungen.

Altona, den 14. Juli 1926.

Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion Altona namens der Verbandsverwaltungen

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich H,— Reichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,30 Reichsmark.

Fernsprecher: Zentrum 1573.

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,95 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmark.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen

Exequaturerteilung.

Bekanntmachung, betreffend Ernennung eines neuen Vorsitzenden des Reichsgesundheitsrats. 8

konzession. Zeitungsverbot.

Alle zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger bezw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereicht werden; ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ keiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. 2☚

es muß aus den Manunskripten selbst auch

v- n.

Deutsches Reich.

Preußen.

Bestimmungen über die Zusammensetzung und Aufgaben der Grubensicherheitskommissionen.

Bekanntmachung, betreffend die Erteilung einer Markscheider⸗

88

Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem Königlich siamesischen Konsul in Bremen, O. H. Bern⸗ d, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Bekanntmachung.

Der Vorsitzende des Reichsgesundheitsrats, Präsident des Reichsgesundheitsamts, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat

Bumm ist infolge seines am 1. Juli 1926 erfolgten

Uebertritts in den dauernden Ruhestand aus demeichsgesundheits⸗ rat ausgeschieden.

Auf Grund des § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Reichsgesundheitsrat ist nach Anhörung des Reichsrats der Präsident des Reichsgesundheitsamts, Dr. Hamel in Berlin, zum Vorsitzenden des Reichsgesundheitsrats ernannt worden.

erlin, den 15. Juli 1926. 8

Dcer Reichsminister des Innern eeeee“

über die Zusammensetzung und Aufgabe

Preußen. 88 8 8 nisterium für Handel und Gewerbe.

Bestimmungen 8

Grubensicherheitskommissionen.

““ § 1. ““ 8 (1) Bei dem Minister für Handel und Gewerbe (Grube sicherheitsamt) und den Oberbergämtern zu Breslau, Halle, Claus⸗ thal, Dortmund und Bonn wird je eine Grubensicherheitskommission

als Organ für Fragen der Grubensicherheit gebildet.

(7 ie Handel und Gewerbe (Grubensicherheitsamt) führt die Bezeichnung „Preußische Grubensicherheitskommissionen an führen die Bezeichnung „Grubensicherheitskommission für den Ober⸗ bergamtsbezirk (Namen des OBA's)“.

A. Die Preußische Grubensicherheitskommission

Grubensicherheitskommission bei dem Minister für

Grubensicherheitskommission (Hauptkommission)“; die den einzelnen Oberbergämtern

(Hauptkommission). I. Zusammensetzung. § 2. in ) Die Preußische Grubensicherheitskommission (Hauptkommission)

ch zusammen aus:

19 des Grubensicherheitsamts, der zugleich den Vorsitz

ührt,

je einem Vertreter der Oberbergämter aus den Sachbearbeitern für allgemeine Bergpolizei,

7 Vertretern der Arbeitgeber (darunter 1 Betriebsführer),

7 Vertretern der Arbeitnehmer (darunter 2 technische Gruben⸗ angestellte), 3 Vertretern des Preußischen Landtags

8

Berlin, Montag, den 19. Fuli, abends.

1“

einschließlich des Portos abgegeben.

2) Mit beratender Stimme gehört der Kommission ein Vertreter des Preußischen Volkswohlfahrtsministers an.

(3) Der Minister für Handel und Gewerbe kann zu den Ver⸗ Seg der Kommission Sachverständige mit beratender Stimme L11666“]

(4) In besonderen Fällen kann der Minister für Handel und Gewerbe den Vorsitz selbst übernehmen oder einem anderen Beamten des Ministeriums übertragen.

§ 3.

(1) Von den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfallen: auf den Steinkohlenbergbau: 4 Vertreter der Arbeitgeber (darunter 1 Betriebsführer), 4 Vertreter der Arbeitnehmer (darunter 1 technischer Gruben⸗ angestellter); 16“ 8 auf den Braunkohlenbergbau: 1 Vertreter der Arbeitgeber, 1 Vertreter der Arbeitnehmer; auf den Erzbergbau: 8 1 Vertreter der Arbeitgeber, 1 Vertreter der Arbeitnehmer; auf den Stein⸗ und Kalisalzbergbau: 1 Vertreter der Arbeitgeber, 1 Vertreter der Arbeitnehmer. 1 (2) Die in Absatz 1 genannten Personen müssen wenigstens 5 Jahre in dem Bergbauzweig, für den sje bestellt werden, als Beamte, Angestellte oder Arbeiter tätig gewesen sin.

Se 1 8 4. 11“ 88

(1) Die VPertreter der Oberbergämter werden vom Minister für Handel und Gewerbe ernannt. 1

(2) Die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden von der Reichsarbeitsgemeinschaft für den Bergbau benannt und als⸗ dann vom Minister für Handel und Gewerbe berufen.

(3) Die auf den Preußischen Landtag entfallenden Mitglieder werden von diesem dem Minister für Handel und Gewerbe benannt.

(4) Der Vertreter des Preußischen Volkswohlfahrtsministers wird von diesem dem Minister für Handel und Gewerbe benannt.

(5) Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt.

(1) Die in § 4 Abs. 2 genannten Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden alle 4 Jahre neu bestellt. Der Minister für Handel und Gewerbe zieht alsdann neue Vorschläge von der Reichs⸗ arbeitsgemeinschaft für den Bergbau ein; die bisherigen Vertreter können hierbei wiederum in Vorschlag gebracht werden.

(2) Die Mitgliedschaft der Vertreter des Preußischen Landtags erlischt mit dem Ende der jedesmaligen Wahlperiode.

.(3) Im übrigen erlischt die Mitgliedschaft bei allen Mitgliedern beim Ausscheiden aus der Stellung, auf der die Mitgliedschaft beruht.

II. Anfgaben. 8

8 § 6. C6“ (1) Preußische Grubensicherheitskommission (Haupt⸗ kommission) bildet ein beratendes Organ für den Minister für Handel und Gewerbe (Grubensicherheitsamt) in denjenigen 8 der Grubensicherheit, die von allgemeiner Bedeutung sind; insbesondere ist die Stellungnahme der Kommission zu allen wichtigen technischen Maßnahmen der Unfallverhütung herbeizuführen. Die Kommission kann auf den zu ihrer Zuständigkeit gehörenden Gebieten Ent⸗ schließungen an den Minister für Handel und Gewerbe richten.

(2) Die Hauptkommission wird zur Erledigung ihrer Aufgaben durch den Vorsitzenden nach Bedarf oder auf Antrag von 6 Mit⸗ gliedern einberufen, tritt jedoch wenigstens einmal jährlich zusammen. Die Einberufung erfolgt tunlichst 14 Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung.

(3) Der Hauptkommission ist alljährlich ein Bericht über den Stand des Grubensicherheitswesens vorzulegen.

87.

(1) Der Hauptkommission werden nach Bedarf für die einzelnen Gebiete der technischen Unfallverhütung ständige Fachausschüsse zur Untersuchung und Klärung einzelner technischer Fragen angegliedert; ihre Zusammensetzung bestimmt der Minister für Handel und Gewerbe nach Anhörung der Hauptkommission.

(2), Die Aufgaben werden den Fachausschüssen von dem Gruben⸗ sicherheitsamt oder der Hauptkommission zugewiesen. Ihre Vorschläge unterliegen der Zustimmung der Hauptkommission; in Fragen von geringerer Bedeutung können sie selbständig entscheiden.

§ 8.

. (1), Die Hauptkommission und ihre Fachausschüsse können, falls die Mehrheit zustimmt, zur Unterrichtung über diejenigen Fragen, die ihr zur Stellungnahme überwiesen sind, Grubenbefahrungen vornehmen oder durch einzelne Mitglieder vornehmen lassen; die Reisen bedürfen der Zustimmung des Mimnisters für Handel und Gewerbe.

(2) Nach Abschuß der Befahrungen ist der Hauptkommission ein abschließender Bericht vorzulegen. 88

B. Die Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern.

I. Zusammensetzung.

(1) Die Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern setzen sich zusammen aus:

werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

des § 5.

Vertreter des Oberbergamts, der zugleich den Vorsitz führt, Bergrevierbeamten (Erste Bergräte oder Bergräte), Vertretern der Arbeitgeber (darunter 1 Betriebsführer), - Vertretern der Arbeitnehmer (darunter 1 technischer Gruben⸗ angestellter), 1 2 Mitgliedern des veeshsenn Landtags, die in dem Ober⸗ 8. bergamtsbezirk ihren Wohnsitz haben. (2) Mit beratender Stimme gehören der Grubensicherheits⸗ kommission der Beirat des Oberbergamts und die zuständigen Ge⸗ werbemedizinalräte an. (3) Das Oberbergamt kann zu den Verhandlungen verständige mit beratender Stimme zuziehen. § 10. (1) Die Mitglieder der Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern werden unter sinngemäßer Anwendung des § 4 durch den Minister für Handel und Gewerbe ernannt bezw. berufen. Die Vertreter der Oberbergämter müssen, die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zugleich Mitglieder der Hauptkommission sein. (2) Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt. 1 (3) Für die Dauer der Mitgliedschaft gilt die Bestimmung

II. Aufgaben.

§ 11. 1(1) Die Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern bilden beratende Stellen derjenigen Oberbergämter, für deren Bezirk sie eingesetzt sind. b (2) Ihre Tätigkeit umfaßt 8 a) die Mitwirkung bei der Aufklärung wichtiger Unfälle, 1 b) die Mitwirkung bei der Aufklärung anderer für die Unfall⸗ verhütung wichtiger Ereignisse, 8 c) die Stellungnahme zu den Entwürfen der Bergpolizei⸗ verordnungen. (3) Die Grubensicherheitskommissionen werden zu ihren Be⸗ ratungen durch den Vorsitzenden nach Bedarf oder auf Antrag von wenigstens drei Mitgliedern einberufen. Die Einberufung erfolgt, soweit nicht bei Unfällen oder sonstigen wichtigen Ereignissen ein baldiges Zusammentreten nötig wird, tunlichst sieben Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung. Soweit ein Zusammentritt aus Anlaß der in Absatz 2 a—e genannten Fälle nötig sein wird, sind die Kommissionen jährlich wenigstens einmal zur Besprechung übe den Stand des Unfallwesens in den einzelnen Oberbergamtsbezirken zusammenzuberufen. 8 8 (4) Den Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern können zur Klärung besonderer Fragen aus dem zu ihrer Zuständig⸗ keit gehörenden Gebiete mit Genehmigung des Ministers für Handel und Gewerbe örtliche Fachausschüsse beigegeben werden; ihre Zu⸗ sammensetzung bestimmt der Minister für Handel und Gewerbe nach Anhörung des Oberbergamts und der Grubensicherheitskommission. (5) Der Minister für Handel und Gewerbe (Grubensicherheits⸗ amt) ist von allen Beratungen der Grubensicherheitskommissionen, der Fachausschüsse und der Unfallausschüsse 13) rechtzeitig durch die Vorsitzenden der Kommissionen zu unterrichten.

a) Mitwirkung bei der Aufklärung wichtiger Unfälle.

§ 12. sch 8S Mitwirkung bei der Aufklärung wichtiger Unfälle erstreckt ich auf: 1

die Beteiligung an der amtlichen Unfalluntersuchung un die Stellungnahme zu dem Ergebnis der Untersuchung. § 13.

(1) Zur Teilnahme an der amtlichen Unfalluntersuchung wird für jede Grubensicherheitskommission oder für jeden zu dem Bezirk einer Grubensicherheitskommission gehörenden Bergbaubezirk oder Bergbauzweig ein Unfallausschuß von der Kommission bestellt, der aus einem Vertreter der Arbeitgeber, einem Vertreter der Arbeit nehmer und einem Mitglied des Landtags besteht. Die Mitglieder dieses Ausschusses, für die im Falle der Verhinderung ihre Stell vertreter eintreten, sind nach Eintritt wichtiger Unfälle sobalb als mög⸗ lich durch den Vorsitzenden der Kommission zusammenzuberufen; de Eöö hat diesen von allen wichtigen Unfällen in Kenntnis zu setzen. 1 8

. (2) Der Unfallausschuß oder die von ihm zu bestimmenden Mit⸗ glieder des Ausschusses haben das Recht, an der Befahrung der Un⸗ fallstelle teilzunehmen und der Vernehmung der Zeugen beizuwohnen. 68) Die Vernehmung der Zeugen erfolgt durch den Bergrevier⸗ beamten oder seinen Stellvertreter; die Mitglieder des Unfall⸗ ausschusses können jedoch die Zeugen durch den Vorsitzenden über be⸗ stimmte Punkte befragen lassen.

(4) Falls es nach Ansicht des Unfallausschusses zur Klärung des Sachverhalts nötig erscheint, kann dieser die Vornahme weiterer Er⸗ mittlungen und die Vernehmung weiterer Zeugen beschließen.

(5) Der Gang der amtlichen Untersuchung darf durch die Teil. nahme des Unfallausschusses keine Verzögerung erleiden.

§ 14.

(1) Nach Abschluß der amtlichen Untersuchung beruft der Vor⸗ sitzende, falls nötig, die Grubensicherheitskommission zur Beratung und Stellungnahme ein. In dieser Beratung ist der Kommission ein mündlicher oder schriftlicher Bericht des Unfallausschusses über das Ergebnis der Untersuchung zu erstatten.

(2) An den Beratungen nehmen auch diejenigen dem Landtag angehörenden Mitglieder der die in dem Ober⸗ bergamtsbezirk ihren Wohnsitz haben, der zuständige Bergrevierbeamte oder sein Stellvertreter, der zuständige Bergrevierinspektor, die Werksverwaltung und Vertreter des Betriebsrats teil