1926 / 176 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Jul 1926 18:00:01 GMT) scan diff

h Darlehensschulden, für die Schuldscheine ausg c) die Schuld des vorm. Freistaats Coburg. aa) vom Jahre 1881 zu 4 konv. 3 ½ vHz

bpb) vom Jahre 1919 zu 4 ½ vH;

c) die 4 % ige Grundrentenablösungsschuld; 2.2½

. rückständige Kapitalien aus den Verlosungen und Kündi⸗

gungen bayerischer Anlehen, die bis zum Ende des Rechnungsjahrs 1919 stattgefunden en ind, auch wenn sie noch auf eine nicht mehr geltende Währung Guldenwährung) lauten, Markanleihen des Landes ayern.

Nicht Markanleihen des Landes Bayern sind dagegen die vom Reiche übernommenen vorm. bayer. Staats⸗

anlehen, nämlich: die Allgemeinen Anlehen zu 4 und

3 ¼ vH, die Eisenbahnanlehen zu 4, 3 % und 3 vH,

die Pfalzbahnprioritätenanlehen zu 4 und 3 ½ vH und die

Schuld an Stiftungen und Gemeinden zu 4 und 3 ¼ vH, die schon zum Umtausch in die Anleiheablösungsschuld des

Reichs während der Zeit vom 5. Oktober 1925 bis ein⸗ 8 schließlich 31. März 1926 aufgerufen waren.

2. Die in Ziff. 1 bezeichneten Markanleihen werden nach Maßgabe der §§ 30 ff. des Gesetzes vom 16. Juli 1925 über die Ablösung der öffentlichen Anleihen und der zweiten Verordnung vom 2. Juli 1926 zur Durchführung dieses Gesetzes (RGBl. I. S. 343), dann der in Ziff. 1 bezeichneten Verordnung des Gesamt⸗ ministeriums des Freistaats Bayern in die an Reichsmark lautende Bayerische Ablösungsanleihe umgetauscht.

Zurzeit findet nur der Umtausch der Markanleihen alten Besitzes statt. Markanleihen alten Besitzes sind solche, die der Anleihegläubiger nachweislich vor dem 1. Juli 1920 erworben hat ind die ihm vom Erwerbe bis zum Umtausch ununterbrochen zu⸗

estanden haben. Als vor dem 1. Juli 1920 erworben oder als Waekauleiben alten Besitzes gelten auch Markanleihen, auf die die Vorschriften der §§ 10 und 11 des Anleiheablösungsgesetzes sowie ie auf Grund des § 10 Abs. 2 dieses Gesetzes erlassenen Be⸗ timmungen entsprechende Anwendung finden. ,

Der Umtausch der Markanleihen, die nicht Altbesitz sind, ist einer späteren Regelung vorbehalten.

3. Ausgeloste Schuldverschreibungen, die sich noch im mittel⸗ aren oder unmittelbaren Besitze des Anleihegläubigers befinden, aben durch die Auslosung die Eigenschaft als Schuldver⸗ chreibungen nicht verloren. Sie sind daher Markanleihen, die in iesem Verfahren abgelöst werden.

4. Der Nennbetrag der Ablösungsanleihe bestimmt sich nach dem Goldwert, den die umzutauschenden Mark⸗ anleihen zur Zeit ihrer Begründung hatten (s. Abschnitt II Ziff. 6). Für je 500 Goldwert werden 12,50 RM Ablösungsanleihe gewährt. Der Nennbetrag der Auslosungsrechte ist gleich dem Nennbetvag der Ablösungsanleihe; nur im Falle des

Abschnitts II Ziff. 7 ist der Nennbetrag der Auslosungsrechte geringer als jener der Ablösungsanleihe. Beträge unter 500 Goldwert fallen beim Umtausch in allen Fällen aus.

Ueber die Teilbeträge der Ablösungsanleihe und der Aus⸗ osungsrechte werden Schuldurkunden in Nennbeträgen zu 12,50, 25, 50, 100, 200 und 500 RM ausgestellt.

5. Die Anmeldung zum Umtausch und der Antrag auf Ge⸗ währung von Auslosungsrechten ist

a) hinsichtlich der auf den Inhaber lautenden Markanleihen der in Ziff. 1 bezeichneten Art bei den aufgestellten Vermittlungsstellen (Banken, Sparkassen, öffentlich⸗rechtlichen Kreditanstalten usw.) einzureichen,

b) hinsichtlich der auf den Namen eines be⸗ stimmten Berechtigten umgeschriebenen oder auf den Namen des Gläubigers ausgestellten Markanleihen ausschließlich und unmittelbar an die Baye⸗ rische Staatsschuldenverwaltung Büro für die Anleiheablösung in München zu richten. Die in Buchstabe a bezeichneten Vermittlungsstellen sind in diesem Falle zur Mitwirkung nicht verufen.

6. Die Frist für die Anmeldung 8. Umtausch und für den Antrag anf Gewährung der Aus osungsrechte beginnt am 2. August 1926 und endet mit Ablauf des 2. November 1926 5 der VO. vom 8. Juli 1926). 8

Zur Durchführung des Umtanschverfahrens wird folgendes bestimmt: 1

1. Der Antrag umfaßt scwoh die Anmeldung zum Umtausche vie auch den Antrag auf Gewährung der Auf gsungzechas. Er

ist nur zu stellen, wenn Markanleihen zum Umtau che gebracht verden, deren Gesamtgoldwert (s. Ziff. 6 unten) mindestens 500 Goldmark beträͤgt. Berechtigt zur Stellung des Antrags ist ur der Anleihegläubiger, auf dessen Namen die Markanleihe lautet oder umgeschrieben ist oder eine der in Art. 50 des bayerischen Ausführungsgesetzes vom 9. Juni 1899 zum Bürger⸗ lichen Gesetzbuche bezeichneten Personen.

2. 8 den Anträgen sind Vordrucke zu verwenden, die von der

Bayerischen Staatsschuldenverwaltung, Büro für die Anleihe⸗

ablösung, in München unentgeltlich zu beziehen sind.

3. Mit dem Antrag sind die umzutauschenden Schuldurkunden nebst den Erneuerungs⸗ und Zinsscheinen einzuliefern. Falls die letzteren Bestandteile den Schuldurkunden nicht beigefügt werden können, ist der Grund hierfür im Antrag oder auf einem besonderen Blatt anzugeben.

Die eingelieferten Schuldurkunden sind in dem im Antrag

enthaltenen Verzeichnisse nach den verschiedenen Anlehen, den Wertbeträgen oder Buchstaben, dann nach Nummern geordnet mit ihrer Stückzahl, ihrem Nennbetrag und ihrem Goldwert (. Ziff. 6 uüunten) aufzuführen. 1 8 Sind die anzumeldenden Schuldurkunden für kraftlos erklärt § 1017 3PO., so ist an ihrer Stelle das gerichtliche Ausschluß⸗ ürteil einzuliefern. 4. In dem Antrage sind unter Beifügung der Nachweise die

Tatsachen darzulegen, aus denen sich ergibt, daß die Markanleihen, auf Grund deren die Auslosungsrechte beantragt werden, Altbesitz⸗ Als Beweismittel kommen vor allem Originalschriftstücke in Frage, insbesondere Nummernverzeichnisse, die von einem Finanzamt abgestempelt sind, Depotbescheinigungen oder ⸗auszüge, Nummernverzeichnisse einer eine usw. oder sonstige Schrift⸗

anleihen sind oder als solche zu gelten haben.

Bank, Sparkasse, dann Schlußse stücke, die auf den Erwerb der Schuldurkunden Bezug haben.

Liegt der Zeitpunkt der Namensumschreibung oder der Aus⸗ stellung der Namensschuldurkunde vor dem 1. Juli 1920, so bedarf es eines Altbesitznachweises nicht.

Im Falle der Geltendmachung eines Altbesitzrechts auf Grund des § 35 Satz 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 des Anleihe⸗

aoblösungsgesetzes sind dem Antrage ferner die Nachweise über den Erwerbstag, Kurs und Erwerbspreis beizufügen.

5. Soweit die umzutauschenden Schuldurkunden noch auf die frühere bayer. Guldenwährung lauten, ist der Nenn⸗ betrag dem Markbetrage gleich, der sich nach § 15 des Münz⸗ Juni 1909 ergibt. Die auf Gulden lautenden

gesetzes vom 1. 4 %higen Grundrentenablösungsschuldbriefe sind de ch 1 rechnen und in den Anträgen einzusetzen wie folgt: das Stück zu 1000 fl. mit 1714,29 1„ 500 177 857,14 8 10cbb 1118 , 7⁷ 7„ 25 7 42,86 7⁷ 6. Der Goldwert der Markanleihen ist

7/

a) bei den bis zum 1. Januar 1919 begründeten Mark⸗

anleihen gleich ihrem Nennbetrage,

b) bei den nach dem 1. Januar 1919 begründeten Mark⸗ anleihen gleich dem Goldwert des Geldbetrags, der nach Maßgabe des § 31 Abs. 2 des Anleiheablösungsgesetzes

sich berechnet.

7. Wenn Altbesitz für Markanleihen geltend gemacht wird, ie auf Grund gesetzlichen Zwanges zur mündelsicheren Anlage in

2

der Zeit vom 1. Juli 1920 bis 30. Juni 1923 erworben worden sind, so wird der Erwerbspreis (nicht der Nennbetrag) dieser Wertpapiere nach Maßgabe des Wertverhältnisses, das für den Tag des Erwerbes in der nsg zum Aufwertungsgesetze vom 16. Juli 1925 festgesetzt ist, in Goldmark umgerechnet. Der ver⸗ doppelte Goldmarkbetrag, auf 500 nach unten abgerundet und durch 40 geteilt, ergibt in diesem Falle das zu gewährende Aus⸗ losungsrecht.

8. Für den Nachweis der Berechtigung des Antragstellers sind die Bestimmungen des Art. 51 des bayer. Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche maßgebend.

Für die Anmeldungen und Anträge der Gemeinden, gemeind⸗ lichen Stiftungen und gemeindlichen Sparkassen finden die auf

die Löschung der Namensumschreibungen bezüglichen Vorschriften

in Ziff. 172 der Min. Bek. vom 13. Mai 1905 Nr. 10 404, „Die Anlegung von Gemeinde⸗ und Stiftungsgeldern betr.“, für jene der Kirchenstiftungen, Kirchenverwaltungen, Pfründestiftungen die Vorschriften in Ziff. 17 II und IV und Ziff. 18 IV der Min. Bek. vom 14. Juni 1918 Nr. 14 571, „Die Anlegung von Geldern der Kultusstiftungen und Kirchengemeinden betr.“, Anwendung. Einer aufsichtlichen Genehmigung oder der Herbeiführung eines Ver⸗ wactuqgspeschlusses bedarf es nicht, da der Umtausch kraft Gesetzes erfolgt.

Für andere Stiftungen und Fonds ist der Antrag von den zuständigen Verwaltungen oder von der Aufsichtsbehörde zu stellen.

9. Die für die eingelieferten Markanleihen zu gewährenden Stücke der Ablösungsanleihe und die Auslosungsscheine können nach den bestehenden Bestimmungen auf den Namen eines bestimmten Berechtigten (ngtürliche oder juristische Person) umgeschrieben werden.

Der Beibringung der nach Ziff. 8 nötigen Berechtigungs⸗ ausweise und der Anwendung der daselbst bezeichneten Form⸗ vorschriften bedarf es dann nicht, wenn gleichzeitig mit dem Um⸗ tauschantrage der Antrag gestellt wird, die neuen Stücke der Ablösungsanleihe und der Auslosungsscheine wieder auf den⸗ selben Namen und mit derselben Gläubiger⸗ bezeichnung zu umschreiben, auf die die bisherige Namens⸗ umschreibung der eingelieferten Markanleihen lautet.

Im Falle der Nachweis der Berechtigung des Antragstellers (Ziff. 8) nicht erbracht werden kann, behält sich die Bayerische Staatsschuldenverwaltung vor, die neuen Stücke wieder mit der gleichen Namensumschreibung zu versehen, die auf den eingelieferten Markanleihen eingetragen war.

10. Ueber die zum Umtausch eingelieferten, auf Namen um⸗ AI Markanleihen erhält der Einlieferer von der

ayerischen Staatsschuldenverwaltung eine Empfangsbestätigung.

11. Der Antrag auf Gewährung einer Vorzugsrente ist bei der Bezirksfürsorgestelle zu stellen, in deren Bezirk der Anleihe⸗ gläubiger wohnt oder sich nicht nur vorübergehend aufhält 29 der VO. vom 8. Juli 1926). Der Antrag kann erft gestellt werden, wenn der Anleihegläubiger die Gewährung der Aus⸗ losungsrechte beantragt hat. 8

1. Sofern die Gläubiger der in Abschnitt I Ziff. 1a und b. genannten Markanleihen von der ihnen gemäß § 43 Abs. 1 der BO. vom 8. FJuli 1926 anzubietenden Barablösung keinen Gebrauch machen, sind die Markanleihen im Umtauschverfahren in gleicher Weise anzumelden, wie dies in Abschnitt II vor⸗ gesehen ist.

2. Die Barabfindung der Kleingläubiger, d. i. der bedürftigen Anleihegläubiger, die Markanleihen alten Be⸗ sitzes des Landes Bayern im Gesamtgoldwerte von weniger als 1000 haben, nach Maßgabe des § 47 Abs. 2 und 3 des Anleihe⸗ ablösungsgesetzes, bleibt späterer Regelung vorbehalten.

3. Im übrigen wird auf das von der unterfertigten Stelle über den Umtausch der auf Namen umgeschriebenen Markanleihen des Landes Bayern herausgegebene Merkblatt verwiesen, das von der Bayerischen Staatsschuldenverwaltung, Büro für die Anleihe⸗ ablösung, unentgeltlich bezogen werden kann.

4. Bei dieser Gelegenheit wird darauf aufmerksam gemacht, daß die bayerische Landeskulturrentenschuld zwar eine bayerische Landesschuld ist, daß aber die bayerischen Landeskulturrenten⸗ scheine nicht dem Ablösungsverfahren nach dem Anleiheablösungs⸗ e⸗ unterliegen, sondern nach Maßgabe der Bestimmung en in 8 7 ff. des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 (RGBl. 1 S. 117) aufgewertet werden (vgl. auch die Min. Bek. vom 9. März 1926 Rr 6351 Bayer. Staatsanz. Nr. 89 Die Zeit des Um⸗ tausches der Landeskulturrentenscheine wird später bekannt⸗ gegeben. Ihre Anmeldung ist daher noch nicht veranlaßt.

München, den 29. Juli 1926. 1—

Direktion der Bayerischen Staatsschuldenverwaltung.

Dr. von Knilling.

Ministerium des Innern. Genehmigungsurkunde.

Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums erteilen wir hiermit auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Artikels 8 der Verordnung zur Ausführung des Bürherlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 und des § 1 des Gesetzes über die Ausgabe wertbeständiger Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber vom 23. Juni 1923 RGBl. I S. 407) der Stadt Breslau im Regierungs⸗ beöirk Breslau die Genehmigung zu einer in Form von Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Inlande aufzulegenden Anleihe bis zum Betrage von 5 000 000 RM, in Worten „Fünf Millionen Reichsmark“, wobei für jede Reichsmark der Preis von % kg Feingold zu rechnen ist.

Der Erlös der Anleihe ist zur Beschaffung der Mittel

zur Erweiterung des Gasversorgungsgebiets, 2.0

zur Ausgestaltung der Gaswerke,

zur Erweiterung des Wasserrohrnetzes,

zur Erweiterung der Elektrizitätswerke,

zur Errichtung einer Großmarkthalle,

zum Bau einer Hauptwerkstätte und zur Vergrößerung des Wagenparks der Straßenbahn und

zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse

zu verwenden.

Der jährliche Zinsfuß darf 7 vH des Anleihekapitals nicht überschreiten. 1 85

Die Tilgung erfolgt 88 dem festzustellenden Tilgungs⸗ plane vom Beginn des auf die Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteile folgenden Rechnungsjahres ab mit 2 vH des Anleihekapitals zuzüglich der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen durch Auslosung von Schuldver⸗ schreibungen.

Verstärkte Tilgung oder Gesamttilgung bleibt vom Jahre 1931 ab vorbehalten.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt.

Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldver⸗ schreibungen wird eine Gewährleistung vom Staate nicht über⸗ nommen.

Berlin, den 6. Juli 1926.

Zugleich für den Finanzminister. Der Minister des Innern J. A.: von Leyden.

E1“ 8 15

Bekanntmachung.

Die durch Verfügung vom 12. Mai 1926 II G 827/26 auf Grund der §8 14 Arvs. 2 und 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Ziff. 4 und 5 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 (RGBl. I S. 585) für den Bereich des Freistaats Preußen ausgesprochene Auflösung des „Bundes Wiking“ mit allen seinen Bezirken, Gauen und Ortsgruppen einschließlich sämtlicher Organisationen des „Jung⸗ Wiking“ wird mit Zustimmung der Reichsregierung zugleich 8 § 1 des Gesetzes vom 22. März 1921 (RGBl. S. 235)

gestützt.

diil Gegenstände des Vereins und seiner Mitglieder, die den nach § 1 des Gesetzes vom 22. März 1921 unzulässigen Zwecken unmittelbar gedient haben, zugunsten des Reichs beschlagnahmt und eingezogen. 1.

Berlin, den 27. Juli 1926.

Der Preußische Minister des Innern. Severing. 41“*“ ““

Bekanntmachung.

Die durch Verfügung vom 12. Mai 1926 II G 828 26 auf Grund der §§ 14 Abs. 2 und 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Ziffer 4 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 (7GBl. I S. 585) ausgesprochene Auflösung des Vereins „Olympia, Deutscher Verein für Leibes⸗ übungen e. V.“ in Berlin wird mit Zustimmung der Reichs⸗ regierung zugleich auf § 1 des Gesetzes vom 22. März 1921. (ℳGBl. S. 235) gestützt.

Alle Gegenstände des Vereins und seiner Mitglieder, die den nach § 1 des Gesetzes vom 22. März 1921. gpüsst ges Zwecken unmittelbar gedient haben, werden zugunsten des Reichs beschlagnahmt und eingezogen.

Berlin, den 28. Juli 1926.

Der Minister des Innenrr. Severing.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die vom Rittertage der Kütterschaßt des Fürstentums Hildesheim am 4. Mai 1926 vollzogene Wahl des Ritterguts⸗ besitzers von Dassel auf Hoppensen zum Mitglied der Calen⸗ berg⸗Göttingen⸗Grubenhagen⸗Hildesheimschen Kreditkommission in Hannover ist vom Preußischen Staatsministerium unter dem 21. Juli 1926 bestätigt worden.

Nichtamtliches. 1

Parlamentarische Nachrichten.

Der Handelspolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags hielt gestern unter Vorsitz des Abg. Dr. Breitscheid (Soz.) eine Sitzung ab, um sich mit der Regierungsvorlage über die Ermäßigung der Mehlzölle auf 10 bzw. für Mehl und Müllereierzeugnisse aus Hafer und Gerste auf 14 Mark pro Doppelzentner zu beschäftigen. Die Vorlage ist bekanntlich vom Reichsrat bereits mit der Aenderung angenommen worden, daß die Reichsregierung den Zeitpunkt des Außerkrafttretens der er⸗ mäßigten Zollsätze nicht allein, sondern im Benehmen mit dem Reichsrat und dem Reichstagsausschuß bestimmen kann. Die er⸗ mäßigten Sätze sollen am 1. August in Kraft treten. In einer sehr lebhaften und HisheFnien Debatte stellte Abg. Urbahns (Komm.) laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger einen Antrag auf Zollfreiheit für sämtliche Mehle, wodurch eine Herabsetzung des Mepegrae um Jünf bis sieben Pfennig eintreten würde. Abg. Dr. Wienbeck (D. Nat.) begründete eingehend deutschnationale Anträge, die die Gültigkeit der ermäßigten Zollsätze bis zum 31. Dezember 1926 begrenzen und die Ficeng er. Seclsgie auf 12,50, die Vierzehn⸗Mark⸗Zoll⸗ sätze auf 16 Mark erhöhen wollten. Abg. Fehr (Bayer. Bauern⸗ bund) bezeichnete als Zweck der Zolltarife den Schutz der Wirtschaft und die Stärkung der Grundlage für Handelsvertragsverhand⸗ lungen. Diesem Zwech diene die Vorlage nicht. Es fehle jede Relation in den Sätzen zwischen Mehl und Getreide, und in Zukunft würde eben Mehl anstatt Getreide eingeführt werden. Der Redner lehnte die Vorlage als unzureichend ab. Abg. Ehr⸗ hardt (Zentr.) verwies demgegenüber auf die große soziale Not, die gegenwärtig in Deutschland herrsche und angesichts derer man nicht immer nur die Interessentenwünsche bei den Zollsätzen be⸗ rücksichtigen dürfe. Es sei auch nicht notwendig, der Müllerei ein Monopol zu schaffen; denn bei straffer Organisation könnte sie auch bei den Sätzen der Vorlage auf ihre Kosten kommen. Der Redner empfahl die Reichsratsfassung zur Annahme. Abg. Tony Sender (Soz.) bemerkte, die hohen Zollsätze schafften nur eine Kartellrente für die Unternehmer, während der Fange Konsum darunter leiden müßte. Die Mehleinfuhr sei seit Einführung der Zölle ganz wesentlich herabgegangen, so daß man nicht von einer ganz großen Auslandskonkurrenz sprechen könne, und der Mühlen⸗ industrie scheine es ganz gut zu gehen, sonst könnte sie nicht zehn Prozent Dividende verteilen. Sie setzte sich für sozialdemokratische Anträge ein, die die Zehn⸗Mark⸗Zollsätze auf acht und die Vierzehn⸗ auf zehn Mark ermäßigen wollten. Abg. Dr. von Richthofen (Dem.) hob hervor, daß die Erreichung des Zieles von Sollsätzen, nämlich des Schutzes der Produktion und einer vermehrten Arbeitsbeschaffung, seine Grenze an der Trag⸗ fähigkeit des Konsums finden müsse. Der Mehlzoll bestimme den Preis des Brotes, der wiederum im großen und ganzen den Preis für die übrigen Lebensmittel anzeige. Es handele sich bei der Vorlage ja auch nur theoretisch um eine Herabsetzung der Zölle gegenuͤber den für den 1. August geplanten höheren Sätzen, waͤhrend praktisch eine Heraufsetzung der Sätze von bisher acht auf zehn Mark erfolge. Dies sei aber auch die Grenze des für den Konsum Möglichen, und darüber könne man nicht hinausgehen. Abg. Morath (D. Vp.) bedauerte die Neigung der deutschen Ver⸗ braucherschaft, ausländisches Luxusmehl vor dem einheimischen vorzuziehen und schloß sich im Interesse der deutschen Mühlen⸗ industrie den veuseensten Anträgen auf Erhöhung der Sätze an. Abg. Giesberts (Bentr.) gab seinem Erstaunen darüber Ausdruck, daß der Vertreter der Deutschen Volkspartei den deutsch⸗ nationalen Anträgen, die sich gegen die Regierungsvorlage richten, zustimme, und meinte, Kompromisse der Regierungsparteien hätten keinen Zweck, wenn sie nicht eingehalten würden. Abg. Stub⸗ bendorff (D. Nat.) meinte, die Getreidezölle lägen ja fest, und das Getreide sei doch das Rohprodukt. Es handele sich nun bei möglichst hohen Mehlzollsätzen nur noch darum, den Veredelungs⸗ prozeß des Rohproduktes ins Inland zu verlegen. Die Auffassung der Abg. Sender, daß unter den Zöllen die Mehleinfuhr zurück⸗ gegangen sei, treffe nicht zu. Vielmehr hätte sich die Mehleinfuhr von 32 000 Doppelzentnern im Oktober vorigen Jahres bis auf 120 000 Doppelzentner im Mai dieses Jahres pro Monat gesteigert. Die Monopolbestrebungen der großen Mühlenkonzerne lehnten auch die Deutschnationalen ab. Nach weiterer Debatte wurden die deutschnationalen Anträge auf Erhöhung der Zollsätze gegen die Antragsteller und den Aögeo neten Morath (. Vp.) abgelehnt. Der kommunistische Antrag auf völlige Zollfreiheit für Mehl fiel gegen die Antragsteller und einige Sozialdemokraten, der sozial⸗ demokratische auf Ermäßigung der in der Vorlage genannten Sä⸗ von 10 auf 8 und von 14 auf 10 gegen 10 Stimmen der Sozial⸗

8 tellten sich wie folgt: Austral. Dampf 143,00, Hamburg⸗Amerikanische Packetfahrt 152,00,

75 792 (Abn. 3271)

8 Hanshaed

vIIII1 Rev

W. T. fär 100 kg.

mittel. mitteleinzelhandels für den Zentner frei Haus Berlin

packungen.] verständige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin.) Pre

grütze,

1““ ö1“ . demokraten 0 der deutschnationale Antrag auf Begrenzung der ermäßigten Mehlzölle bis zum 31. Dezember wurde gegen die Antragsteller und die Deutsche Volkspartei ab⸗ elehnt, nachdem sich in dieser W11““* itter für die Reichsratsfassung, die ein Mitbestimmungsrecht des Reichsrats und eines Reichstagsausschusses vorsieht, aus⸗ gesprochen hatte. Mit goßes Mehrheit fand dann die Regierungs⸗ vorlage in der Reichsratsfassung endgültige Zustimmung, 8 daß die in ihr genannten neuen Mehlzollsätze nunmehr am 1. August in Kraft treten werden.

1—

8

. Handel und Gewerbe. Berlin, den 31. Juli 1926. Heute fand keine Börse statt.

Die Liquidationskurse per ultimo Juli 1926 Allgem. Deutsche Eisenb. 75,00, Deutsch⸗

Hansa Dampfschiffahrt Norddeutscher Lloyd Berliner Handels⸗Gesell⸗

Hamburg⸗Südamerikan. Dampf 135,00, 160,00, Kosmos Dampfschiffahrt 143,00, 148,00, Barmer Bank⸗Verein 116,00,

schaft 185,00, Commerz⸗ u. Privat⸗Bank 137,00. Darmstädter

u. Nationalbank 186,00, Deutsche Bank 170,00, Diskonto⸗Kom⸗ mandit 157,00, Dresdner Bank 139,00, Mitteldeutsche Kredit⸗Bk. 129,00, Schultheiß⸗Patzenhofer 218,00, Allgem. Elektrizitätsges. 141,00, Bergmann Elektrizität 131,00, Berl. Masch. Schwartzkopff 92,00,

Bochumer Gußstahl 144,00, Buderus Eisenwerke 94,00, Charlotten⸗

burger Wasser 103,00, Continental Caoutchouc 121,00, Daimler

otoren 87,00, Dessauer Gas 137,00, Deutsch⸗ Luxembg. Bergw. 149,00, Deutsche Erdöl 144,00, Deutsche Maschinenfabr. 99,00, Dynamit A. Nobel 122,00, Elektrizitäts⸗Lieferung 135,00, Elektr. icht u. Kraft 141,00, J. G. Farbenindustrie 255,00, Felten u. Guilleaume 131,00, Gelsenkirchen Bergwerk 169,00, Ges. für elektr. Unternehm. 160,00, Hamburger Elektrizität 139,00, Harpener Berg⸗ bau 154,00, Hoesch Eisen u. Stahl 134,00, Ilse Bergbau 137,00, .A. F. Kahlbaum 145,00, Kaliw. Aschersleben 136,00, Klöckner Werke 117,00, Köln⸗Neuessen. Bergwerk 139,00, Köln⸗Rottweil 127,00,

Linke⸗Hofmann 80,00, Ludw. Loewe 174,00, Mannesmannröhren 130,00,

Mansfeld Bergbau 113,00, National. Automobil 85,00, Oberschl. Eisenb.⸗Bedarf 69,00, Oberschl. Eisen⸗Industrie 79,00, Oberschl. okswerke 98,00, Orenstein & Koppel 96,00, Ostwerke 171,00,

8 Bergbau 118,00, Rheinische Braunkohlen 172,00, Rheinische

tahlwerke 140,00, A. Riebeck⸗Montan 146,00, Rombacher Hütten 17,00, Rütgerswerke 109,00, Salzdetfurth Kali 166,00, Schuckert Co. 125,00, Siemens & Halske 169,00, Leonhard Tietz 97,00, Transradio 122,00, 157,00, Otavi Minen u. Eisenbahn 31,00.

London, 30. Juli. (W. T. B.) Die Bank von En

Wien, 30. Juli.

W. T. B.) Wochenausweis der Oesterreichischen - Sn

Nationalbank vom 23. Juli (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande vom 15. Juli). In Tausend Schillingen. ktipa. Gold, Devisen und Valuten 650 319 (Zun. 12 263), Wechsel, Warrants und Effekten Darlehen gegen Handpfand 209 (Zun. 1), Darlehenschuld des Bundes 182 058 (Abn. 325), Gebäude sanit Einrichtung 10 931 (unverändert), andere Aktiva 365 690 (Zun. 9846). Passiva. Aktienkapital (30 Millionen Goldkronen) 43 200 Reservefonds 4552 (unverändert), Banknotenumlauf 95 810 (Abn. 20 867), Giroverbindlichkeit und andere Verpflichtungen

114 938 (Zun. 29 873), sonstige Passiva 328 869 (Zun. 9846).

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1 Koks und Briketts am 30. Juli 1926: Ruhrr tellt evi

7 D0 Gestellt 29 413 Wagen. tell

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———

Die Clektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des “* am 30. Juli auf 136,25 (am 29. Juli auf 135,50 ℳ)

Berlin, 29. Juli. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ (Durchschnittseinkaufspreise des Lebens⸗

bei Empfang der Ware.

egen Kassazahlun öffentlich angestellte

[Original⸗ Notiert durch

beeidete Fasß.

ise i Reichsmark: Gerstengraupen, lose 20,00 bis 22,50 ℳ, Gersten⸗ lose 19,50 bis 19,75 ℳ, Haferflocken, lose 22,50 bis

11“

Westeregeln Alkali 147,00, Zellstoff⸗Waldhof

8 land hat heute 14 000 Pfund Sterling Gold in Barren verkanft.

I1“ 1““ E“ 8E1 22,75 ℳ, Hafergrütze. lose 23,50 bis 25,00 ℳ, Roggenmehl 0/1 15,75 bis 16,50 ℳ, Weizengrieß 26,75 bis 27,50 ℳ, Hartgrieß 26,00 bis 27,00 ℳ, 70 % Weizenmehl 21,75 bis 23,00 ℳ, geev; mehl 25,00 bis 30,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 24,00 bis 29,75 Speiseerbsen, kleine 18,25 bis 20,00 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 14,00 bis 15,00 ℳ, Langbohnen, handverlesen 19,00 bis 22,50 ℳ, Linsen, kleine 15,50 bis 20,50 ℳ, Linsen, mittel 26,00 bis 33,00 ℳ, Linsen, roße 33,00 bis 41,00 ℳ, Kartoffelmehl 17,50 bis 19,75 ℳ, akkaroni, Hartgrießware 48,00 bis 62,50 ℳ, Mehlschnittnudeln 32,00 bis 34,50 ℳ, Eiernudeln 47,00 bis 73,00 ℳ, Bruchreis 19,00 bis 19,75 ℳ, Rangoon Reis 21,00 bis 21,50 ℳ, glasterter Tafel⸗ reis 22,50 bis 33,00 ℳ, Tafelreis, Java 33,00 bis 49,00 ℳ, Ringäpfel, amerikan. 65,00 bis 86,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/106 in Originalkisten 38,00 bis 39,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 in Säcken 34,75 bis 35,25 ℳ, entsteinte ügnes 90/100 in Original⸗ kisten und Packungen 50,00 bis 54,00 ℳ, Kal. Pflaumen 40/50 in Originalkisten 61,00 bis 62,00 ℳ, Rosinen Caraburnu ¼1 Kisten 50,00 bis 68,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 70,00 bis 100,00 ℳ, Korinthen choice 44,00 bis 51,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 200,00 bis 230,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 220,00 bis 250,00 ℳ, Zimt (Kassia) 100,00 bis 105,00 ℳ, Kümmel, holl. 35,00 bis 37,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 177,00 bis 200,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 225,00 bis 245,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 190,00 bis 220,00 ℳ, Rohkaffee Zentralamerika 220,00 bis 310,00 ℳ, Röstkaffee Brasil 240,00 bis 290,00 ℳ, Röstkaffee Zentral⸗ amerika 285,00 bis 415,00 ℳ, Röstgetreide, lose 19,00 bis 19,75 ℳ, Kakao, fettarm 50,00 bis 90,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 80,00 bis 120,00 ℳ, Tee, Souchong, gepackt 365,00 bis 405,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 413,00 bis 500,00 ℳ, Inlandszucker Melis 33,50 bis 34,50 ℳ, Inlandszucker Raffinade 35,00 bis 36,50 ℳ, 18 Würfel 37,50 bis 40,25 ℳ, Kunsthonig 33,50 bis 35,00 ℳ, Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern 26,25 bis 37,50 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern —,— bis —,— ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 88,00 bis 107,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 35,00 bis 40,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus in Eimern 37,50 bis 47,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 2,90 bis 3,40 ℳ, Steinsalz in Packungen 4,00 bis 6,00 ℳ, Siedesalz in Säcken 4,50 bis 4,70 ℳ, Siedesalz in Packungen 5,60 bis 7,50 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 90,00 bis 91,50 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 91,00 bis 92,50 ℳ, Purelard in Tierces 91,50 bis 92,50 ℳ, Purelard in Kisten 92,00 bis 93,00 ℳ, Speisetalg, gepackt 50,00 bis 80,00 ℳ, Margarine, Handelsware I 69,00 ℳ, II 63,00 bis 66,00 ℳ, Margarine, Spezialware I 82,00 bis 84,00 ℳ, II 69,00 bis 71,00 ℳ, Molkereibutter Ia in Fässern 190,00 bis 198,00 ℳ, Molkereibutter La in Se 195,00 bis 205,00 ℳ, Molkerei⸗ butter II a in Fässern 172,00 bis 185,00 ℳ, Molkereibutter II a in Sr. 182,00 bis 192,00 ℳ, Auslandsbutter in Fässern 200,00 bis 206,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen 207,00 bis 215,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 52,00 bis 53,00 ℳ, ausl. Speck, „2 9 8/10 12/14 —,— bis —,— ℳ, Allgäuer Romatour 5,00 bis 80,00 ℳ, Allgäuer Stangen 54,00 bis 58,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 100,00 bis 110,00 ℳ, echter Edamer 40 % 90,00 bis 98,00 ℳ, echter Emmenthaler 150,00 bis 160,00 ℳ, ausl. nnges Kondensmilch 48/16 25,00 bis 26,00 ℳ, ausl. ez. Kondensm sch 28,00 bis 30,75 ℳ, Speiseöl, ausgewogen 68,00 bis 75,00 ℳ.

Der Verbraucherpreis für guten gerösteten Kaffee wurde laut Meldung des W. T. B. vom Verein der Kaffeegroßröster und händler, Sitz Hamburg, am 30. Juli für gute Sorten mit 2,80 bis 3,80 ℳ, für feinste Sorten bis 4,60 fuͤr ein Pfund je nach Her⸗ kunft notiert. .

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

8 8 Devisen.

Danzig, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Lokonoten 100 Zloty 56,43 G., 56,57 B. Berlin 100 Reichsmarknoten 122,322 G., 122,628 B. Schecks: London 24,99 G., —,— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty⸗ Auszahlung 56,43 G., 56,57 B., London telegraphische Auszahlung 25,00 G., —,— B., Zürich telegraphische Auszahlung 99,37 G.,

99,63 B.,

Wien, 30. Juli. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 283,50, Berlin 167,93, Budapest 98,73, Kopenhagen 186,95, London 34,31 ½, New York 705,45, Paris 16,96, Zürich 136,44, Marknoten 167,80, Lirenoten 22,32, Jugoslawische Noten 12,44, Tschecho⸗Slowakische Noten 20,87, Polnische Noten

76,70, Dollarnoten 703,25, Ungarische Noten 98,64, Schwedische

Noten —,—.

Pra G; 30. Juli. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 13,61 ¼, Berlin 8,05 , Zürich 6,54 ½, Oslo 742,50, Kopenhagen 897,00, London 164,50, Madrid 519,00, Mailand 110 ½, New York 33,85, Paris 82,50, Stockholm 9,06, Wien 4,79 ⅜, Marknoten 8,05 ⅞, Poln. Noten 3,71.

London, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 202,25, New York 4,86,25, Deutschland 20,42 ½, Belgien 192,75, Spanien 31,68, Holland 12,10,00, Italien 151,00, Schweiz 25,12 ⅛, Wien 34,41.

Devisenkurse. Deutschland Wien —,—, Amerika 41,54, olland 1673,00, Italien 134,75, arschau —,—, Kopenhagen —,—,

Paris, 30. Juli. (W. T. B.) —,—, Bukarest 18,80,. Prag —,—, Belgien 104,50, England 203,15, Schweiz 809,00, Spanien 638,00. Oslo 916,00, Stockholm 1118,00

Amsterdam, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Futeen. he) London 12,10 x Berlin 0,59,26 fl. für 1 RM,

aris 5,98, Brüssel 6,27 ½, Schweiz 48,18, Wien 0,35,20 für Schilling, Kopenhagen 66,00, Stocholm 66,65, Oslo 54,55. (Inoffizielle Notierungen.) New York 248 , Madrid 38,35, Italien 8,05, Prag 7,38, Helsingfors 6,27, Budapest 0,00,34 Bukarest 1,15, Warschau 0,27 ⅛.

Zürich, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. New York 5,16,80, London 25,13, Paris 12,60, Brüssel 13,10, Mailand 16,82, Madrid 79,70, Holland 207,65, Stockholm 136,35, Oslo 113,35, Kopenhagen 137,05, Prag 15,30, Berlin 1,23,00, Wien 73,15, Budapest 0,00,72,30, Belgrad 9,11 ½, Sofia 3,75, Bukarest 2,35, Warschau 56,50, Helsingfors 13,02, Konstantinopel 2,87, Athen 5,75 ⅞,

Buenos Aires 209,00.

Kopenhagen, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18,33, New York 3,78, Berlin 0,89,85, Paris 9,25, Antwerpen 9,70, Zürich 73,15, Rom 12,35, Amsterdam 151,95, Stockholm 101,05. Oslo 82,75, Helsingfors 9,52, Prag 11,20, Wien 0,53,50.

Stockholm, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18,17, Berlin 0,89, Paris 9,25, Brüssel 9,75, Schweiz. Plätze 72,40, Amsterdam 150,25, Kopenhagen 99,15, Oslo 82,00, Washington 3,73,75, Helsingfors 9,42, Rom 12,35, Prag 11,10, Wien 0,53,05.

slo, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. London 22,20, amburg 108,75, Paris 11,25, New York 450,50, Amsterdam 183,50, ürich 88,00, Helsingfors 12,25, Antwerpen 11,75, Stockholm 122,25,

Kopenhagen 121,25, Rom 15,00, Prag 13,60, Wien 0,64,50.

London, 30. Juli. (W. T. B.) Silber 297⁄16, Si Lieferung 29710. . Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 30. Juli. (W. T. B.) Oesterreichische Kreditanstalt 7,20, Adlerwerke 79,50, Aschaffenburger Zellstoff 109,00, Lothringer Zement —,—, D. Gold⸗ u. Silber⸗Scheideanst. 140,00, Frankf. Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 74,50, Hilpert Maschinen —,—, Phil. Holzmann 85,00, Holzverkohlungs⸗Industrie 48,00, Wayß u. Freytag 104 1, Zuckerfabrik Bad. Waghäusel 81,00.

Hamburg, 30. Juli. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Brasil⸗ bank —,—, Commerz⸗ u. Privatbank 137,00, Vereinsbank 123,00, Lübeck⸗Büchen 121,00, Schantungbahn 3,70, Deutsch⸗Austral. 143,50, Paketf. 153,00, Hamburg⸗Südamerika 137,00, Nordd. loyd 149,00, Verein. Elbschiffahrt 53,00, Calmon Asbest 59,00, Harburg⸗Wiener Gummi 70,00, Ottensen Eisen 20,00, Alsen Zement 180,00. Anglo Guano 81,00, Merck Guano 67 B, Dynamit Nobel 122,50, Holstenbrauerei —X,—, Neu Guinea 482,50, Otavi Minen Freiverkehr. Sloman Salpeter 65,00 RM. für as Stück.

Wien, 30. Juli. (W. T. B.) (In Tausenden.) Völker⸗ bundanleihe 75,5, Mairente 5,45, Februarrente 8,35, Goldrente 69,9, Oesterreichische Kronenrente 4,5, Türkenlose 4,48, Wiener Bankpverein 92,5, Bodenkreditanstalt 166,0, Oesterreichische Kreditanstalt 126,9, Ungarische Kreditbank 279,9, Effektentreuhandges. (Anglobank) 90,0, Niederösterreichische Eskompteges. 260,0, Lände bank 127,0, Oesterreichische Nationalbank 1960, Wiener Unionban 104,0, Staatsbahn 308,0, Südbahn 128,5, Alpine Montan 268,0, Poldihütte 953,0, Prager Eisenindustrie 1600,0, Rima⸗Muranyer 120,0, Skodawerke —,—, Waffenfabrik 57,5, Trifailer 423,0,

Leykam⸗Josefsthal 147,0.

Amsterdam, 30. Juli. (W. T. B.) 6 % Niederländische Staatsanleihe 1922 A u. B 106 ¾, 4 ½ % Niederländische Staas anleihe von 1917 zu 1000 fl. 100 ⅞8, 3 % Niederländische Staats anleihe von 1896/1905 76,75, 7 % Niederl.⸗Ind. Staatsanleihe zu 1000 fl. 100 ⅞, 7 % Deutsche Reichsanleihe 105,00, Reichsbank neue Aktien 157,25, Nederl. Handel Maatschappiji⸗Akt. —,—, Jurgens Margarine 165,50, Fbn os Glueilampen 342,00, Geconsol. Holl. Petroleum 179,00, Koninkl. Nederl. Petroleum 381,25, Amsterdam Rubber 322,00, Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 47,00, Nederl. Scheep⸗ vart Unie 183,50, Cultuur der Vorstenl. 168,00, Handels⸗ bereeniging Amsterdam 624,00, Deli Maatschappij 410,00, Senembah Maatschappij 404,00. .

1 Nr. 34 des „Reichsministerialblatts“ (Zentralblatt

für das Deutsche Reich) vom 30. Juli 1926 hat folgenden Inhalk: 1. Konsulatwesen: Exequaturerteilung. 2. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über Aenderungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und der Anleitung über die Zollabfertigung. Verordnung zur Aenderung der Anleitung für die Zollabfertigung und der Postzoll⸗ ordnung. Durchführungsbestimmungen zum Süßstoffgesetze. 3. Verkehrswesen: Verzeichnis der zur Ausstellung von Leichenpässen im Deutschen Reiche zur Zeit zuständigen Behörden und Dienststellen. 4. Druckfehlerberichtigung. 5. Versorgungswesen: Verzeichnis der den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen Lippe, Staatsdienst.

1. Unterfuchungsfachen. 1“ und

[51147]

6 ——— —C werk, Zimmer Nr. 113/115,

und Fundsachen,

(51144 Zwangsversteigerung.

am 21. 11 Uhr, I Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, belegene, im hausertorbezirk Band 3 Blatt’ Nr. 83. (eingetragener Eigentümer am bruar 1925, des Versteigerungsvermerks: besitzer zu Berlin) ein⸗ getragene

1. Anfer achomgesachen, „dsachen, Zustel 1 .Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2 - 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kersi nc ee chaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

Gffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

6. Erwerbs⸗ und Wrrtscege⸗ enossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von echtzanwälten. 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise. E1 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

22☛ Bekristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

linkem

6 a 82 qm groß,

Im Wege der

Das Amtsgericht. 40. soll am 21. Oktober

Tage der

stellungen u. dergl.

Kalovits in Berlin

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll mit

an der Gerichtsstelle, Neue Parzelle

ktober 1926, vormittags Gemarkun 13/14, III. Stockwerk, Grundsteuermutterrolle

Grundbuch vom Schön⸗ dem Tag der Eintragung Fabrik⸗ soll am

vundstück,

Seitenflügel, Berlin,

Berlin, den 26. Juli 1926.

[51145) Zwangsversteigerung. Zwangsvollstreckung

1 tenberg) ein⸗ getragene Grundstück: Vorderwohnhaus FS-2g; eitenflügel links und rechts und [[51150] Zwangsversteigerung

1260/93, 6 a 59 qm groß⸗ am Nutz 1 200 85

utzungswert 1 0 ℳ, Gebäudesteuer⸗ Schöffensaal, verstei . Bernauer Straße 38, brolle N. 2151. 87 K. 6. 25. Ifenaale.d n. wenen, Eie in

Berlin, den 26. Juli 1926. unter N Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87. Schiffmortorkutter

51146] Zwangsversteigerung. 15.

Im Wege der Franfh vollstreckung des er

e 1eees hnre⸗ 8 tei 8b Eeshtaes 1 er⸗ . or⸗ meister Ku or n. i olberg). Vorderwohn⸗-mittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, 2 ist ein Uischi t Hil 2

Neue

Friedrichstraße Gemarkung [III. Stockwerk, 8 stzaß

F 13/14, motor, aus Zimmer

e vom Oranienburgertorbezirke

Eigentümerin am 17, Juni 1926, dem Tons, der

vermerks: Offene Nachmansson, Berlin)

Handelsge

eingetragene

926, vor⸗ Vorderwol i . b⸗ weit sie zur 11n8 16 eewz Gerichtsstelle, 2 I besonderem Ab⸗ weit sie zur Z riedrichstraße 13/14,

III. Stock⸗ wohngebäude versteigert Kartenblatt 25, Parzelle 1

8 Nr. 610. 85 K. a e e

Versteige⸗ Berlin, den 26. Juli 1926.

n 22. September 1926, vor⸗ zu erklären. 151, mittags 9 ½ Uhr, an der Gerichtsstelle, Versteigerung

Schiffsregister des SIa; Kolberg Nr. 55

¹ 1. 6, bu 8 m. Der 10. 23, betr. Gebäudesteuerrolle Nr. 108. 87. K. 7/25. Band 21, Blatt Nr. 624 . Schiffes beträgt 21,6 cbm = 7,61 Reg⸗ auf den

5 Nettoraumgehalt 6,7 cebm Newiger Tage der Eintragung des Versteigeiungf. = 2,38 Reg.⸗Tons.

Es ist zweckmäßig, schon zwei manns Dombrowski zum ¾ Wochen vor dem Termin eine genaue Be⸗ Aufhebung der Erbengemeinschaft ver⸗

Kolberg, den

olz erbaut mit einem Mast. [51149) Zwangsversteigerung. Quer . r Nr. 119/120, Es hat eine Länge von 9,91 m, eine Breite Berlin, Kartenblatt 101, Parzelle 129, versteigert werden das in Berlin, Kol⸗ von 3,65 m, eine Tiefe von 1,24 m. Die soll das

Im Wege der Zwangsvollstreckung in Wilkendorf belegene, im

8 . h Grundsteuermutter⸗b. Str ele im E grö i 8 inenr 8 beträ Grund! Wilkendorf zur Zeit der chwezzger ofte An 1080 See- vcotter⸗ erger Straße 30, belegene, im Grund övs Länge des Maschinenraums beträgt Grundbuch von Wilkendorf zur Zeit der 9 2 .

e Keaftfahrers Ernst weizer, 2. Komp. Kraftfahr⸗ Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abtei 87. v EgeüII mtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 87 Mörs, zurückgenommen.

88 Hannover, den 7. Juli 1926.

Bruttoraumgehalt des Vi ge i des Versteigerun svermerks

Namen des Schlossers Franz 6 eingetragene Grundstück I. Das Schiff ist 1920 Bl. 2 Kartenbl. 1, Parzellennummer

ellschaft auf der Werft von Herm. Borowski in 139, 140, 331, bestehend aus Wohnhaus Lauterbach & Co. in Kolberg erbaut und in Kolberg beheimatet. mit Grundstück: Es ergeht die Aufforderung, Rechte, so⸗ gebäude, Ackerland und Wiese: Gesamt⸗ eit der Eintragung des Ver⸗ flächeninhalt 1 ha 28 a 40 qm, 45,— b) Doppelquer⸗ steigerungsvermerkz aus dem Heslsrengg,, Berlin, register nicht ersichtlich waren, spätestens 3,33 Taler

ofraum und Hausgarten, Stall⸗

Schiffs⸗ Nutzungswert, 1,80

8 Gebäudesteuer, Reinertrag am

8. De⸗

1 8 1 eigert 39, 5 a im Verteilungstermin anzumelden, wid⸗ zember 1926, vormittags 10 Uhr werden das in Berlin, Zinzendorfstr. 6 12. steuer Lrrolle rigenfalls sie bei der 2 1 d dur 1 1 - 8 d 6 12 am oß, Grundsteuermutterrolle rigenfalls sie bei der Verteilung des Ver⸗ durch das

2. Aufgebote, Verlust⸗ belegene, im Grundbu von Moabit Art. 610, Runzungswert 7690 ℳ, Ge⸗ steigerungserlöses nicht berüchsichtigt Wilkendorf Band 115 Blatt Nr. 4424 (eingetragener bäudesteuerrolle

Zu⸗ Eigentümer am 4. Februar 1925, dem 119. 26 Eintragung des rungsvermerks: der genieur

Li

unterzeichnete Gericht in in den Räumen des Kauf⸗ Zweck der

9

rechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen steigert werden. Der Versteigerungsver⸗ Georg Amtsgericht Berlin⸗Mitte. „Abteilung 85. ; Kosten der 8 .enn 8 Van 1 frriedigung aus dem Schiffe bezweckenden Grundbuch Es ergeht die 8 Keast He fälgang mit Fhfsas des bean⸗ Nuffordevung. S I 1 8 ¹ 1 obruchten Ranges viftli inzureichen Zeit der Eintragung de Ver teigerungs⸗ Berlin, Kartenbl. 12, Im Wege der Zwangsvollstreckung soll spr um Protskoll schrifthch einüreichen vermerks aus 8 Brundbuch nicht 8. Diejenigen, welche ein der sichtlich waren, spätestens im Versteige⸗ entgegenstehendes vor. im [haben, werden aufgefordert, vor der Er⸗ Abgabe von Geboten anzumelden und, üenech⸗ Stettin teilung des Zuschlags die Aufhebung oder wenn der Gläubiger widerspricht, glaub⸗ 1706 eingetragene einstweilige Einstellung des Verfahrens haft zu machen, widrigenfalls sie bei der 1 [g . herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht Feststellung des geringsten Gebots nicht „Erwin“ (eingetragener Eigentümer am der Versteigeruendsees 1— uni 1926, dem Tage der Eintragung versteigerten Gegenstandes tritt. 22. Juli 1926. Dags Amtsgericht. .

merk ist am 21. Juni 1926 in das

Rechte, soweit sie zur

Recht rungstermin vor der Auffordderung zur

ös an die Stelle des verücksichtigt und bei der Verteilung des Vorsteigerungserlöses dem Anspruche des den übrigen Rechten

1

(Gläubigers und

achgesetzt werdeg. 3 Uhn geerihe Wehlau, d. M. Juli 1928.

IeN