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Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
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Anzeigen nimmt an —
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
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ag, den 2. August,
abends.
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Bekanntmachung über Staatsschuldverschreibungen. Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe des Württembergischen
Kreditvereins in Stuttgart.
Bekanntmachung, betreffend eine Goldmarkanleihe der Staat⸗
lichen Kreditanstalt Oldenburg. 8
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Mitteilung über die Festsetzung des Stempels für Vollmachten.
Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 34 der Preußischen Gesetzsammlung.
Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗ lasse, Urkunden usw.
eutsches Reich.
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des Württembergischen Finanzministeriums über die Barablösung der Württembergischen Staatsschuld⸗ verschreibungen Reihe 36 bis 42.
1. Den Inhabern der Württembergischen Staatsschuldver⸗ schreibungen Reihe 36 bis 42 wird gemäß § 44 der Württembergischen Durchführungsverordnung vom 10. Juli 1926 zum Anleiheablösungs⸗ gesetz (Reg Bl. S. 157) die Barablösung dieser Schuldver⸗ schreibungen mit 1 Reichspfennig für je 1000 ℳ Nennwert angeboten. Dieser Betrag stellt rund 12 ½ % des nach § 31 des Anleiheablösungs⸗ gesetzes berechneten Goldwerts dar (1000 ℳ Nennwert = rd. 8 ₰ Goldwert). Die Barablösung wird auch für den nach dem Anleihe⸗ ablösungsgesetz an sich ausfallenden Kleinbesitz, also für Posten unter 500 ℳ Goldwert (= 6 007 546 ℳ Nennbetrag), gewährt. Alt⸗ und Neubesitz wird nicht unterschieden.
2. Die Barablösung ist innerhalb einer vom 2. August bis 1. November 1926 laufenden Ausschlußfrist ohne Vermittlungsstelle unmittelbar bei der Württembergischen Staatsschuldenkasse in Stutt⸗ gart zu beantragen. Gleichzeitig sind die abzulösenden Schuld⸗ verschreibungen nebst Zins⸗ und Erneuerungsscheinen, nach Reihen geordnet, einzureichen. Die auf die einzelnen Reihen entfallenden Stückzahlen und Nennbeträge sowie die Gesamtstückzahl und der Gesamtnennbetrag der eingereichten Schuldverschreibungen sind in dem Antrag oder in besonderer Anlage zu verzeichnen. Antragsvordrucke sind bei der Staatsschuldenkasse erhältlich, ein Zwang zu ihrer Be⸗ nützung besteht nicht.
3. Der Anleihebesitz mehrerer Gläubiger kann zum Zweck der Barablösung ungesondert in einen Antrag zusammengefaßt werden, wenn für die Auszahlung des Gesamtablösungsbetrags ein gemein⸗ samer Empfangsberechtigter bestellt wird.
4. Der Ablösungsbetrag wird nach Prüfung des Antrags von der Staatsschuldenkasse in Stuttgart bar ausbezahlt oder auf Gefahr des Gläubigers auf dem geeignetsten Zahlungsweg übermittelt, bei dessen Wahl die Wünsche des Antragstellers, soweit tunlich, berück⸗ sichtigt werden. Beträge unter 50 Reichspfennig (= 50 000 ℳ Nennbetrag) werden jedoch nur bar bei der Kasse ausbezahlt. Auf die Möglichkeit, durch Zusammenlegung nach Ziffer 3 einen über⸗ mittlungsfähigen Betrag zu erreichen, werden die Besitzer der Posten unter 50 000 ℳ Nennwert besonders hingewiesen.
Stuttgart, den 26. Juli 1926. Württembergisches Finanzministerium. Dr. Dehlinger.
11.“
Durch Entschließung vom heutigen Tag ist dem Württ. Kreditverein A. G. in Stuttgart die Genehmigung erteilt worden, weitere Sprozentige bis spätestens 1. Oktober 1966 zu tilgende Goldhypothekenpfandbriefe im Nennwert von 6 Millionen Goldmark in den Verkehr zu bringen.
Stuttgart, den 29. Juli 1926.
MMiinisterium des Innern.
J. V.: Haag.
Die atliche Kreditanstalt Oldenburg ist vom 8— Staatsministerium ermächtigt, 7 ½ prozentige Goldmark⸗ kommunalschuldverschreibungen (1 Goldmark = 1½ 190 Kg Feingold) im Gesamtbetrage von 3 Millionen Goldmark in Stücken zu 100, 500, 1000 und 2000 Goldmark auszugeben, deren Zinsen halbjährlich nach den dafür zu erlassenden Bestimmungen zu zahlen sind, und zwar am 1. April und 1. Oktober eines
jeden Jahres. 1u 1 „Die Anleihe ist seitens der Gläubiger unkündbar. Ihre Tilgung erfolgt im Wege der Auslosung mit jährli
die Barablösung der Württembergischen
mindestens 1 vH der begebenen Summe. Die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg zahlt die Schuldverschreibung drei Monate nach erfolgter Auslosung, vom Tage der Auslosung gerechnet, zum Nennwert zurück.
Die Auslosung ist erstmalig am 1. Juli 1927 zum 1. Ok⸗ tober 1927 zulässig. Erhöht sich die jährliche Tilgung über 1 vH hinaus, so kann sie insoweit auch durch Rückkauf ge⸗ schehen. Eine verstärkte Tilgung bis zur Gesamtsumme der Emission ist vom 1. Juli 1929 an zulässig.
Die Tilgung muß bis zum 1. April 1957 beendet sein.
Oldenburg, den 23. Juli 1926. 1 Staatsministerium. Dr. Hriver.
Preußen. Justizministerim.
Der Landgerichtspräsident Dr. Braun in Braunsberg nach M.⸗Gladbach versetzt. Der Oberstaatsanwalt Spatz in Stendal ist gestorben. 18 “; Durch das Gesetz vom 26. Juli 1926 (Gesetzsamml. S. 233) ist der Stempel für Vollmachten der Tarifstelle 19 Abs. 1 des Stempelsteuergesetzes in der Fassung der Bekannt⸗ machung vom 27. Oktober 1924 (Gesetzsamml. S. 627) mit Wirkung vom 1. August 1926 ab auf höchstens 1000 GM. festgesetzt worden; der Höchststempel gemäß Tarifstelle 19 Abs. 2 beläuft sich hiernach auf 250 GM.
9
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Akademie der Wissenschaften.
Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den ordentlichen Professor an der Universität München Geheimen Justizrat Dr. Leopold Wenger zum korrespondierenden Mitglied ihrer philosophisch⸗historischen Klasse gewählt. “
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1 1“ “
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 34 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 13 132 das Gesetz über die Bereitstellung von weiteren Staatsmitteln zur beschleunigten Kultivierung privater Heide⸗ und Moorländereien durch den Staat, vom 27. Juli 1926, unter
Nr. 13 133 das Gesetz über die Bereitstellung weiterer Mittel für den Stettiner Hafen, vom 28. Juli 1926, unter
Nr. 13 134 das Gesetz über die Aufhebung privatrechtlicher Bau⸗ beschränkungen in der Provinz Hannover und in der Stadt Frank⸗ furt a. M., vom 28. Juli 1926, unter
Nr. 13 135 das Gesetz zur Abänderung des Grundvermögens⸗ steuergesetzes vom 14. Februar 1923 (Gesetzsamml. S. 29) und des Gesetzes vom 28. Februar 1924 (Gesetzsamml. S. 119) in der Fassung der Verordnung vom 28. Dezember 1925 (Gesetzsamml. E. 178), vom 29. Juli 1926, unter
Nr. 13 136 das Gesetz, betreffend die Bereitstellung weiterer Geldmittel für die nach dem Gesetz wegen Vollendung des Mittel⸗ landkanals und der durch sie bedingten Ergänzungsbauten an vor⸗ handenen Wasserstraßen vom 4. Dezember 1920 (Gesetzsamml. 1921 S. 67) auszuführenden Bauarbeiten, vom 30. Juli 1926, und unter
Nr. 13 137 die Verordnung über die Kosten in Angelegenheiten des Gesetzes, betreffend die Ermöglichung der EEE für landwirtschaftliche Pächter, vom 9. Juli 1926 (RGBl. S. 399), vom 18. Juli 1926.
Umfang ¾ Bogen. Verkaufspreis 10 Reichspfennig. Berlin, den 31. Juli 1926. 8
Geessetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 31. Mai 1926 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Lüchow für die Errichtung eines Spiel⸗ und Sportplatzes in der Feldmark Lüsen durch das Amtsblatt der Regierung in Lüneburg Nr. 29 S. 122, ausgegeben am 17. Juli 1926;
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 8. Juni 1926 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Melle für die Durchführung der Melioration des Elsetals durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Osnabrück Nr. 28 S. 74, ausgegeben am 10. Juli 1926.
Nicchtamtliches.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 2. August 1926. Telegraphische Auszahlung.
2. August Geld Brief 1,698 1,702 4,198 4,208 1,989 1,993
20,924 20,976 2,38 2,39 20,392 20,444 4,1905 4,205 0,643 0,645 4,155 4,165
168,56 168,98 4,69 471
11,06 11,10 81,61 8181 10,55 10,59 13,70 13,74 0x11 111,33 111,61
21,425 21,475 91,88 92,12 1078 150,82 12,422 12,462 81,17 81.8 3,035 3,045 64,27 64,43
112,26 112,54 59,35 59,49 5,8652 5,882
Buenos⸗Aires Canada Cöö en“; Konstantinopel E New York... Rio de Janeiro Uruguay.. Amsterdam⸗ Rotterdam . Abh Brüssel u. Ant⸗ werpen.. Dag. . . .. elsingfors.. e.. Jugoslawien. Kopenhagen. Lissabon und Oporto.. vvN“ Där Mäg. ... Schweiz 100 Frcs. ʒ .100 Kerg Spanien 100 Peseten Stockholm und 100 Kr.
Gothenburg. 100 Schilling
W Budapest 100 000 Kr.
1 Goldpeso
100 Gulden 100 Drachm.
100 Fres. 100 Gulden 100 finnl. ℳ 100 Lire
100 Dinar 100 Kr.
100 Escudo 100 Kr. 100 Frcs. 100 Kr.
168,99 4,81
10,61 81,80 10,59 13,54 7,41 111,54
112, 59,35 5,872
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
30. Juli Geld Brief 20,53 E“ 16,17 16,25 4,229
2. August Geld Brief Sovereigns.. — 20 Fres.⸗Stücke — Gold⸗Dollars. 4,249 Amerikanische:
1000 — 5 Doll. 4,199 2 und 1 Doll. 4,182 Argentinische. 1,695 Brasilianische. 0,642 Canadische... — — Englische: . 111“.“ 20,365 20,465] 20,359 20,358 20,458 20,357
1 u. darunter Türkische.. 2,352 2,392 —
11,42 11,48 10,87 110,97
Belgische..
Bulgarische. — — Dänische.. 111,02 111,58
Danziger.. 81,40 81,80 81,35
innische.. 10,525 10,585 10,52
11,52 11,58 10,57
168,18 169,02 168,18
13,87
Französische 13,95 14,01 7,35
olländische Italienische: 7,33 7,37 91,57 92,03 91,57
20,459 20,457
10,93
111,53 81,75 10,58 10,63
169,02
13,93 7,39 92,03
rl. Pfd.
100 Frcs. 100 Leva 100 Kr.
100 Gulden 100 finnl. ℳ 100 Fres. 100 Gulden
100 Lire 100 Dinar 100 Kr.
über 10 Lire Jugoslawische. Norwegische .. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer.. Spanische.. Tschecho⸗slow. 5000 Kr... 1000 Kr. u. dar. Oesterreichische 100 Schilling] 59,50 59,80 59,40 59,70 Ungarische. 100 000 Kr. 5,825 5,865 5,825 5,865
1,89
111,97 81,20 64,24
12,405 12,42
1,93
112,53 81,60 64,56
12,465 12,48
100 Lei
100 Lei
100 Kr.
100 Frcs. 100 Peseten
100 Kr. 100 Kr.
1,91 1,90 112,02 81,30 63,94
12,387 12,43
1,95 1,94 112,58 81,70 64,26
12,447 12,49
London, 31. Juli. (W. T. B.) Sovereigns nach Holland zum Export.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 31. Juli 1926: Ruhrrevier: Gestellt 29 491 Wagen. — Oberschlesisches Revier: Gestellt —. — Am 1. August Ruhrrevier: Gestellt 4441 Wagen. — Oberschlesisches Revier: Gestellt —.
8