1926 / 178 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Aug 1926 18:00:01 GMT) scan diff

[51581] Aufruf.

Der von uns aur das Leben des Herrn Siegmund Wolf in Gelsenkirchen, Vereins⸗ straße 29, geboren am 26. Mai 1879 in Seesbach. Krs. Kreuznach, ausgestellte Allianz⸗Versicherungsschein Nr. 22 736 ist abhandengekommen. Der Inhaber wird biermit aufgefordert, sich binnen 2 Monaten bei der unterzeichneten Bank zu melden, anderenfalls der Versicherungsschein hiermit für kraftlos erklärt wird.

Berlin, den 29. Juli 1926.

Allianz Lebensversicherungsbank Aktiengesellschaft,

Berlin W. 8, Taubenstr. 1/2.

Dr. Schloeßmann. Krause.

[52094] Beschluß.

Der am 31. März 1919 vom unter⸗ zeichneten Gericht erteilte Erbschein nach dem am 14. März 1916 verstorbenen Seidenweber Peter Jakob Thomaßen zu Neersen ist unrichtig und wird für kraftlos erklärt.

Viersen, den 17. Juli 1926.

Amtsgericht.

[52102] Oeffentliche Zustellung. Brand, Johann, Schreiner in Schwan⸗ dorf, Kirchgasse 20, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Hahn in Amberg, klagt gegen seine Ehefrau Babette Brand, Schreiners⸗ frau von Schwandorf, nun unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, 1. die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden der Beklagten geschieden, 2. die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts Amberg auf Montag, den 8. No⸗ vember 1926, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu ihrer Vertretung zu bestellen. Oeffentliche Zustellung der Klage ist be⸗ willigt und der Sühneversuch für ent⸗ behrlich erklärt. Aumberg, 30. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[52105] Oeffentliche Zustellung.

Der Ackerkutscher Max Schindler in Neualtmannsdorf, Kreis Münsterberg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hein in Glatz, klagt gegen die Ehefrau Anna Schindler, geborene Andermann, 3 jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Neualtmannsdorf, unter der Behauptung, daß die Beklagte sich am 3. März 1921 mit einem früheren russischen Kriegs⸗ gefangenen heimlich entfernt und den Kläger wider seinen Willen böslich ver⸗ lassen hat, und daß ihr Aufenthalt seit dem Jahre 1921 unbekannt sei, auf Grund des § 1567 Ziffer 2 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung.. Der Kläger ladet die Betlagte zur mündlichen Ver⸗

Thür., wohnhaft gewesen, we haltsforderung aus außere wohnung

z. Hd. 1 amts des Kreises Zeitz von seiner Ge⸗ burt, d. i. vom 16. Februar 1926, ab eine

bis zur Vollendung des jahres, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort, die künftig

Ersten jedes Monats zu za Verklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, 3. das Urteil nach § 708 Ziffer 6 Z.⸗P.⸗O. für vorläufig voll⸗ zu erklären, 4. dem Kläger das

[52116]

8

Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Bartenstein, den 28. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[52111] Oeffentliche Klagzustellung

Der minderjährige Karl Kurt Anderseck in Rosenthal, vertreten durch den von dem Jugendamt Wohl⸗ fahrtsamt des Kreises Zeitz mit der Ausübung der vormundschaftlichen Ob⸗ liegenheiten betrauten Amtsvormund Inspektor Fülle in Zeitz, im Prozeß ver⸗ treten durch den Rechtskonsulenten R. Geyer in Camburg a. S., klagt gegen den Arbeiter Karl Wilsdorf, zurzeit un⸗ bekannten Aufenthalts, zuletzt in Molau, n Unter⸗ helicher Bei⸗ mit der Else Anderseck in Rosenthal, mit dem 1. ihm es Jugendamts Wohlfahrts⸗

Unterhaltsrente von 25 RM monatlich 16. Lebens⸗

Fünligen am len, 2. dem

rmenrecht zu bewilligen. Die öffent⸗

liche Zustellung ist dem Kläger bewilligt. Termin zur vor dem Thüringischen Amtsgericht in Camburg a. b woch, den 8. September 1926, vor⸗ mittags 11 Uhr. Der Verklagte wird hierzu geladen. Die Ladungsfrist ist auf drei Wochen festgesetzt.

mündlichen Verhandlung

S. ist bestimmt auf Mitt⸗

Camburg a. S., den 24. Juli 1926. 3. Geschäftsstelle 8 Thür. Amtsgerichts Camburg a. S. Voigt, Zustizobersekretär.

Ladung.

In Sachen der minderjährigen, am

20. Juni 1920 geborenen Hildegard Lies⸗ beth Staschko, Klägerin, vertreten durch den Besitzer Carl Staschko in Kallen⸗ zienen, gegen den Polizeiwachtmeister a. D. Gustav Fomferra, zuletzt wohnhaft in Grammen, Kreis Ortelsburg, Beklagten, wegen Unterhaltsrente, wird der Beklagte

iur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits auf den 28. September 1926,

vorm. 9 Uhr, vor das Ametsgericht in Passenheim, Zimmer 131, geladen. der Beklagte im Termin nicht erscheint und sich nicht durch eine mit schriftlicher Vollmacht vertreten läßt, kann gegen ihn auf Antrag des Gegners Versäumnisurteil ergehen. Die Klägerin klagten zu verurteilen, an die Klägerin vom 1. Juli 1926 ab bis zur Vollendung

Falls

versehene volljährige Person

hat beantragt, den Be⸗

handlung des Rechtsstreits vor den Einzel⸗ ihres 16. Lebensjahres als Unterhalt eine

richter der 2. Zivilkammer des Landgerichts i in Glatz, Zimmer 60, auf den 23. Oktober 1926, forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen ⸗Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 2. R. 45/26.

Glatz, den 26. Juli 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[52107]) Oeffentliche Zustellung.

In der Sache der Gustave Caroline Adele Maria Deike, geb. Garru, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ernst Häckermann, gegen ihren Ehemann, den technischen Kauf⸗ mann Udo Joseph Deike, zurzeit unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 2 (Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗ platz), auf den 22. September 1926, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem genannten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekanntgemacht.

Hamburg, den 31. Juli 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[52108] Oeffentliche Zustellung.

Die Dora Braunisch, geb. Mammitzsch, zu Dresden, Nostiz⸗Wallwitz⸗Platz 24, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Waaser hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Klavierbauer Kurt Braunisch, zuletzt in Stuttgart, jetzt mit unbekanntem Aufent⸗ halt abwesend, mit dem Antrage auf Scheidung der am 15. Juli 1922 in Dresden geschlossenen Ehe unter Schuldig⸗ erklärung des Beklagten und Kosten⸗ zuteilung an diesen, und ladet den Beklagten

vorm. 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ mark zu Rechtsstreits zu tragen.

boren am 24. Juni 1925, das Bezirksjugendamt Prenzlauer Berg, Amtsvormundschaft, dieses vertreten durch den Stadtvormund Walter Thiele Berlin, klagte gegen den Arbeiter Alexander Groß, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Spandau, Feldstr. 43, Beklagten, mit dem Antrage Klage ist öffentlich zugestellt worden. In der mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor dem Amtsgericht in Spandau vom 8. Mai 1926 ist der Beklagte durch Versäumnisurteil vom gleichen Tage kosten⸗ pflichtig verurteilt worden, an den Kläger von der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine Vierteljahrsrente von 99 RM (neunundneunzig Reichsmark) im voraus zu zahlen. züglich der seit dem 24. Dezember 1925 fälligen Bezüge vorläufig vollstreckbar.

m voraus zu entrichtende Geldrente von

vierteljährlich 99 neunzig Reichs⸗

zu zahlen sowie die Kosten des

Passenheim, den 29. Juli 1926.

Preuß. Amtsgericht Passenheim. Zenthöfer, Aktuar.

52117] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Horst Knappe, ge⸗ vertreten durch

in

Danziger Straße 64, Kläger,

auf Unterhaltszahlung. Die

Dieses Urteil ist be⸗

Spandau, den 17. Juni 1926. Das Amtsgericht.

[52110] Oeffentliche Zustellung.

Die Wilhelm Breitsprecher,

Firma

Alleininhaber Gustav Jaenecke in Berlin NW. Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Otto Luke, Straße 48, klagte gegen den Herrn Josef Rabinowicz, früher in Paris, 7 Rue

7, Neue Wilhelmstraße 12/14,

Berlin SW. 11, Königgrätzer

tag,

enthalts, wegen Anspruchs aus Darlehn und Auftrag, mit dem Antrag auf Zah⸗ lung von 3482,95 ℳ. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 6. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Breslau auf den 22. November 1926, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten u lassen. Breslau, den 28. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[52104] Oeffentliche Zustellung.

Die Verkäuferin Käte Sommers in Düsseldorf⸗Oberkassel, Belsenstraße 30, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Goldberg in Düsseldorf, klagt gegen den Kaufmann Franz Stamm, früher in Düsseldorf⸗Oberkaässel, Heerdter Sand⸗ weg 12, unter der Behauptung, daß er ihr die Ehe versprochen und öffentlich verlobt gewesen sei, und verlangt Ent⸗ schädigung, mit dem Antrag, l. auf Zahlung von 1500 RM nebst 9 % Zinsen seit dem 1. Juni 1926, 2. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Düsseldorf auf 24. November 1926, vorm 9 Uhr, Saal 101, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Düsseldorf, den 27. Juli 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[52112] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Heuchert & Co. zu Biebrich a. Rh., Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Lang in Eltville, klagt gegen den Kolonialwarenhändler Jakob Kempf, zur⸗ zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Erbach a. Rh. Eberbacher Straße 39, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Klägerin aus käuflicher Lieferung von Waren den Betrag von 384,32 RM nebst 8 % Zinsen jährlich seit Zustellung der Klage schulde, und der weiteren Be⸗ hauptung, daß die Zuständigkeit des Amts⸗ gerichts Eltville vereinbart sei, mit dem Antrage: Der Beklagte wird kostenfällig verurteilt, an die Klägerin 384,32 RM nebst 8 % Zinsen jährlich seit Zustellung der Klage zu zahlen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Eltville auf den 22. September 1926, vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Eltville, den 28. Juli 1926.

Das Amtsgericht. 8

[52113] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Max Liebers, Musikhaus in Freiburg i. Br., vertreten durch Rechts⸗ anwalt Brenk in Freiburg i. Br., klagt gegen den früheren Pächter des Hotels zum Kopf“ Willy Volmerg, früher in Freiburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß ihr der Beklagte aus Warenkauf 17,80 RM schulde mit dem Antrag, den Bekl. durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung des Betrags von 17,80 RM nebst 10 % Zinsen seitt dem 19. Februar 1926 zu verurteilen. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streiis vor das Badische Amtsgericht Freiburg i. Br., Kaiserstr. 143, Zimmer 121, auf Donnerstag, den 18. November 1926, vorm. 9 Uhr, geladen. Freiburg i. Br., den 26. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[52114] Oeffentliche Zustellung. Kaufmann Karl Sexauer in Freiburg i. Br., vertreten durch Rechtsanwalt Brenk in Freiburg i. Br., klagt gegen den früheren Pächter des Hotels zum „Kopf“ Willy Volmerg, früher in Freiburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß ihm der Beklagte aus Warenkauf 61,75 RM schulde, mit dem Antrag, den Beklagten durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung des Betrags von 61,75 RM nebst 12 % Zinsen seit 1. Juni 1926 sowie 6,20 RM Antragskosten der Arrest⸗ und Forderungs⸗ pfändung sowie 2,30 RM Gerichts⸗ und 1,66 RM Zustellungskosten zu verurteilen. Der Beklagte wird hiermit zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Badische Amtsgericht Freiburg i. Br., Kaiserstr. 143, Zimmer 121, auf Donners⸗ den 18. November 1926, vorm. 9 Uhr, geladen.

Freiburg i. Br., den 26. Juli 1926.

Der Gerichtsschreiber 8

152115 Oeffentliche Zustellungen.

Die Firma Julius Zander & Co in Berlin. Kommandantenstraße 14, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Abraham Löb, Berlin. Sendelstraße 12 13, klagt im Wechselprozesse gegen die Firma Jakob Dagner, Modenhaus, Inhaber Kaufmann Jakob Dagner, früher in München. Gabelsbergerstraße Nr. 28, III. Stock, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Wechselschuld, und beantragt, den Beklagten zur Zahlung von 197,30 RM nebst 10 % Zinsen seit 4. Mai 1926 sowie 7,15 RM Wechselunkosten zu ver⸗ urteilen. Beklagter Jakob Dagner wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Dienstag, den 5. Ok⸗ tober 1926, vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht München, Justizpalast, Zimmer Nr. 4/0, geladen. II. August Zimmermann, Kaufmann in München, Baaderstraße 50/I1I, Rückgebäude, klagt gegen Therese Ascherl, Stenotypistin, früher in München, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, und be⸗ antragt, die Beklagte zur Zahlung von 315 RM zu verurteilen. Die Beklagte Therese Ascherl wird hiermit zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Montag, den 4. Oktober 1926, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht München, Justizpalast, Zimmer Nr. 58 0, geladen. III. Die geschiedene Film⸗ regisseursfrau Auguste Katharina Stranz in Mannheim, H 7 25, klagt gegen den Filmregisseur Alfred Stranz, früher in München, Richard⸗Wagner⸗Straße 5/, jetzt unbekannten Aufenthalts, und be⸗ antragt, den Beklagten zu verurteilen, von Zustellung der Klage ab an Klägerin eine vierteljährlich vorauszahlbare Unter⸗ haltsrente von monatlich 100 RM zu bezahlen. Der Beklagte Alfred Stranz wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Mittwoch, den 6. Oktober 1926, vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht München, Justizpalast, Zimmer Nr. 58/0, geladen.

München, den 29. Juli 1926.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts München.

[52118] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma O. Springut u. Co. in Frankfurt a. M., Kronprinzenstraße 17, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Josef Frank in Frankfurt a. M., Göthe⸗ straße 22, klagt gegen 1. ꝛc., 2. Arthur Gold⸗ berg, früher in Wiesbaden, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß er der Klägerin aus unerlaubter Handlung und Unterschlagung den Betrag von 6000 verschulde mit dem Antrag auf kostenpflichtige Verurtei⸗ lung des Beklagten zur Zahlung von 1000. ℳ. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht Wiesbaden auf den 5. Oktober 1928, vormittags 10 Uhr, Zimmer 92, geladen.

Wiesbaden, den 24. Juli 1926.

Amtsgericht. Abt. 14.

4. Verlosung x. von Wertpapieren.

Auf Grund lösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 RGBl. S. 137 und der dazu

Gesetzes über die Ab⸗

ergangenen Verordnung vom 10. Juli 1926 GS. S. 200 sind Ansprüche gegen den Kreis Oldenburg auf Umtausch der in Namensschuldurkunden verbrieften Markanleihen alten Besitzes in Ab⸗ lösungsanleihe innerhalb einer Ausschluß⸗ frist vom 2. August bis 1. November 1926 unmittelbar beim Kreisausschuß in Olden⸗ burg in Holstein geltend zu machen.

Anträge auf Gewährung von Aus⸗ losungsrechten für die Markanleihen alten Besitzes sind gleichzeitig mit der An⸗ meldung zum Umtausch unmittelbar an den unterzeichneten Kreisausschuß zu richten. Den Anträgen sind die Schuld⸗ urkunden beizufügen.

Oldenburg i. Holst., 30. Juli 1926.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Oldenburg:

Poel.

[52131] Barablösung 8 der 10 %igen Rudolstädter Stadt⸗ anleihe vom 5. Februar 1923. Die obige Inflationsanleihe von

[52129

2 3 Berunnrmachung.

Gemäß § 5 der Verordnung über die Aufwertung der Ansprüche aus Pfand⸗ briefen und Schuldverschreibungen kand⸗ schaftlicher Kreditanstalten usw. vom 10. 12. 1925 machen wir folgendes be⸗ kannt:

1. Der Gesamtgoldmarkbetrag unserer umlaufenden Pfandbriefe betrug am 31, Dezember 1925 GM 265 727,32. Der Gesamtbestand der Teilungs⸗ masse betrug am 31. Dezember 1925 GM 53 875,83.

Es wird dabei bemerkt, daß in dem angegebenen Bestande der Teilungs⸗ masse die Aufwertungsforderungen für Hypotheken mit 25 % angesetzt sind.

Stadtschaft der Proviuz Hannover.

—.

[52128] „Auf Grund des Gesetzes über die Ab⸗ lösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 (RGBl. S. 137) und der ergangenen Verordnung vom 10. Juli 1926 (GS. S. 200) sind Ansprüche gegen den Realschulzweckverband auf Umkausch der in Namensschuldurkunden verbrieften Markanleihen alten Besitzes in Ab⸗ lösungsanleihen innerhalb einer Ausschluß⸗ frist vom 2. August bis 1. November 1926 unmittelbar bei dem enden des Realschulzweckverbandes in Oldenburg in Holstein geltend zu machen. Anträge auf Gewährung von Aus⸗ Besitzes sind gleichzeitig meldung zum Umtausch unmittelbar an den unterzeichneten Vorsitzenden zu richten. Den Anträgen sind die Schuldurkunden beizufügen.

Oldenburg i. H., den 30. Juli 1926. Der Vorsitzende des Realschulzweck

verbandes Oldenburg: Poel.

88

8 8*

Bekanntmachung. .

[52127]

Verordnunng zur Durchführung der Ab⸗

anzeiger Nr. 158) wird den Gläubigern der 10 % igen Stadtanleihe der Stadt Nordhausen von 1923 die Ab⸗ findung ihrer Rechte aus dem Anleihe⸗ ablösungsgesetz durch eine Barzahlung in Höhe von 12 ½ vH des nach § 31 Abs. 2 des Anleiheablösungsgesetzes vom 16. Juli 1925 (RGBl. S. 137) berechneten Gold⸗ wertes der Anleihe angeboten. Dem⸗ gemäß werden unter Abrundung der sich ergebenden Ablösungsbeträge auf volle 5 RPf. nach oben je 10 000 Papiermark⸗ nennbetrag der Anleihe mit 0,25 RM eingelöst. Die Barablösung Fnlgt zu diesem Satz ohne Rücksicht auf die röße Die Ausschlußfrist von 3 Monaten für die Einlösung der Schuldurkunden auf Grund dieses Angebots beginnnt mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekannt⸗ machung im Deutschen Reichsanzeiger. Einlösungsstelle ist die Stadthauptkasse in Nordhausen. 8 Nordhausen, den 31. Juli 19265. 8 Der Magistrat.

[52119] Ablösung der Annaberger Stadt⸗ anleihen und Schuldscheine. Die Ansprüche der Gläubiger von Annaberger Stadtanleihen auf Umtausch in Ablösungsanleihe und auf Gewäh⸗ rung von Auslosungsrechten sind, sowet es sich um Altbesitz handelt, in der Zeit vom 2. August 1926 bis 1. No⸗ vember 1926 auf vorgeschriebenem Vordruck unter Vorlegung der Stadt⸗ anleihescheine und sonstigen Schuld⸗ urkunden und der Altbesitznachweise bei Vermittlungsstellen anzumelden. Ver⸗ mittlungsstellen im Reiche sind die öffentlichen Spar⸗ und Girokassen sowie alle Banken und Kreditgenossenschaften. Soweit es sich um Namensschuld⸗ urkunden und Schuldscheindarlehen oder um Ablösungsansprüche auf Grund Vor⸗ behalts und Rückwirkung handelt, sind die Anträge unmittelbar bei der Stadt⸗ hauptkasse Annaberg (Rathaus, Zimmer Nr. 21) einzureichen. Hinsichtlich der Geltendmachung der Ansprüche und der Behandlung der Anträge wird auf die 2. Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 2. 7. 1926 Du führung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen (RGBl. Teil I S. 343 flg.), ferner auf die 2. Verord⸗ nung zur Durchführung der Ablösung der Markanleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände des Sächsischen 2.

7 7

vom 7. 7.

losungsrechten für die Markanzeihen alten mit der An⸗

Auf Grund des § 32 der Preußischen

lösung der Markanleihen der Gemeinden usw. vom 9. Juli 1926 (Deutscher Reichs⸗

zur Durch⸗

zum Deutschen Re

Nr. 178. 8

Erste Beilage

——

1. ssachen. 2. Aufgebote, 1 3. Augsdee Verpachtungen, Verdingungen 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

erlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

ꝛc.

——

ffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

8. Unfall⸗ und 9. Bankauswei 10. Verschiedene

8

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Dienstag, den 3. Auguft

1926

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. se. Bekanntmachungen. 8

11. Privatanzeigen.

2☛ ABefristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚☚

4. Verlofung n. von Wertpavpieren.

52120) Bekanntmachung.

Die Stadt Bochum beabsichtigt, eine Barabfindung der von ihr aufge⸗ nommenen Inflationsanleihen vorzu⸗ nehmen. Als solche kommen in Frage alle Markanleihen, die ganz oder zum Teil in der Zeit nach dem 30. Juni 1920 von der Stadt Bochum aufge⸗ nommen sind. Es wird den Gläubigern fan diese Darlehen folgende Barab⸗ indung angeboten:

a) Markanleihen, die ganz oder zum Teil in der Zeit nach dem 30. Juni 1920 bis zum 30. Juni 1922 aus⸗ gegeben sind, mit einer Barzahlung von 5 fünf vH ihres Gold⸗

* werts.

b) Markanleihen, die ausschließlich in der Zeit nach dem 30. Juni 1922 bis Ende der Inflationszeit aus⸗ gegeben sind, mit einer Barzahlung von 12 ½ zwölfeinhalb vH. ihres Goldwerts.

Die Einlösungsfrist der genannten Markanleihen beträgt 3 Monate und beginnt mit dem Tage der Bekannt⸗ machung im Deutschen Reichsanzeiger.

Bochum, den 30. Juli 1926.

Der Magistrat der Stadt Bochum.

[52125] Bekanntmachung über die Barabfindung der Anleihen der Stadt Leipzig von 1922 und 1923. Auf Grund der 2. Verordnung des ächsischen Gesamtministeriums vom 7. Juli 1926 über die Ablösung der Markanleihen der Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände wird den Gläubigern der 5 %igen Leipziger Stadt⸗ anleihe von 1922 und der 8 *%higen Leipziger auleihe von 1923 eine Barabfindung in 12 ½% % des der Stadt

Goldmarkbetrags dieser geboten.

Vergütet werden 0,35 RM für je 10 000 Papiermarknennbetrag der An⸗ leihe von 1922 und 0,25 RM für je 10 000 Papiermarknennbetrag der An⸗ leihe von 1923.

Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt zu diesen Sätzen ohne Rücksicht auf die Größe des Besitzes in der Zeit vom 10. August bis 10. November 1926 durch die Stadtkasse Leipzig. Zinsen werden nicht vergütet. Ein Umtausch in Ablösungsanleihe findet nicht statt.

Leipzig, den 31. Juli 1926.

Der Rat der Stadt Leipzig.

[52126]0 Bekanntmachung. Nach der Verordnung zur Durch⸗ ührung der Ablösung der Markanleihen der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen öffentlich⸗rechtlichen Körper⸗ schaften vom 9. Juli 1926 sind die in Inhaberschuldverschreibungen verbrief⸗ ten Markanleihen alten Besitzes des Provinzialverbandes der Provinz West⸗ falen innerhalb einer Ausschlußfrist vom 2. August bis 1. November 1926 auf gesetzlich vorgeschriebenen Antrags⸗ formularen anzumelden. Die bisher geschehenen Anmeldungen müssen dem⸗ ufolge nochmals nachgeholt werden. Die Anmeldung kann innerhalb der Ausschlußfrist bei den nachstehend ver⸗ zeichneten Vermittlungsstellen, An⸗ nahmestellen oder bei der Landesbank selbst unentgeltlich vorgenommen werden. Vermittlungsstellen Reiche sind:

Stadt⸗ Höhe von

zugeflossenen Anleihen an⸗

im Deutschen

die öffentlich⸗rechtlichen Kredit⸗

521322 Bekanntmachung ber die Barablösung der Inhaber⸗ papieranleihen der Stadt Solingen von 1922 und 1923.

Entsprechend der Verordnung zur Durchführung der Ablösung der Mark⸗ anleihen der Gemeinden, ee bände und sonstigen öffentlich⸗recht⸗ lichen Körperschaften vom 9. Juli 1926 ist für die nachstehend bezeichneten In⸗ haberpapieranleihen eine 12 % % ige Barablösung des der Stadt Solingen ugeflossenen Goldmarkbetrags beab⸗ fichtigt

5 %ige Markanleihe von 1922, Aus⸗

gabe VI, 60 000 000.

10 %ige Markanleihe von 1923, gabe VII, 200 000 000.

Die Einlösungsfrist läuft 3 Monate vom Tage der Bekanntmachung ab. Einlösungsstelle: Stadthauptkasse So⸗ lingen.

Solingen, den 29. Juli 1926.

Der Oberbürgermeister: Dicke.

Aus⸗

[52130] Ablösung der Markanleihen der Stadtgemeinde Pasing.

1. Ansprüche auf den Umtausch der in Inhaberschuldurkunden verbrieften Markanleihen alten Besitzes der Stadt⸗ gemeinde Pasing in Ablösungsanleihen und Ansprüche auf Gewährung von Aus⸗ losungsrechten sind ausschließlich durch Anmeldung in der Zeit vom 2. August bis 2. November 1926 mittels Form⸗ blattes des Deutschen Sparkassen⸗ und Giroverbands bei einer Vermittlungs⸗ stelle geltend zu machen. Vermittlungs⸗ stellen im Deutschen Reich sind die öffent⸗ lich⸗rechtlichen Kreditanstalten, die öffent⸗ lichen Sparkassen, die in das Handels⸗ register eingetragenen Banken und Bankiers, Kreditgenossenschaften, die Zentralkassen der landwirtschaftlichen Genossenschaften, die Raiffeisenbank A. G. in Berlin und ihre Zweigstellen oder Hauptgeschäftsstellen. Zu den Ver⸗ mittlungsstellen gehört auch die Städt. Spar⸗ und Girokasse Pasing. Eine unmittelbare Anmeldung beim Stadtrat Pasing ist gesetzlich unzu⸗ lässig.

An die im Stadtbezirk Pasing und München und in deren Umgebung ge⸗ legenen Vermittlungsstellen ergeht hier⸗ mit das Ersuchen, im Interesse eines einheitlichen Ablösungsverfahrens die bei ihnen eingereichten Anträge auf Ge⸗ währung von Ablösungsanleihen der Stadtgemeinde Pasing und auf Gewäh⸗ rung von Auslosungsrechten an die Bayerische Gemeindebank (Girozentrale) in München als Annahmestelle weiter⸗ zuleiten.

2. Anträge auf Umtausch von Schuld⸗ scheindarlehen alten Besitzes der Stadtgemeinde Pasing in Ablösungs⸗ anleihen und Anträge auf Gewährung von Auslosungsrechten sind unter Bei⸗ fügung der Schuldurkunden in der Zeit vom 2. August bis 2. November 1926 unmittelbar beim Stadtrat Pasing, Stadtkasse, einzureichen.

3. Hat sich ein Gläubiger getilgter Markanleihen der Stadtgemeinde Pasing bei der Annahme des Lelgungsretrag⸗ seine Rechte vorbehalten, so ist die An⸗ meldung in der Zeit vom 2. August bis 2. November 1926 unmittelbar an den Stadtrat Pasing, Stadtkasse, zu richten. In der Anmeldung ist anzugeben, in welcher Form, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen näheren Umständen der Vorbehalt gemacht worden ist. Mit der Anmeldung ist, soweit begründet,

auch der Antrag auf Gewährung von

Auslosungsrechten zu verbinden. Pasing, den 29. Juli 1926. Stadtrat. Dr. Wunder.

zur Vermittlung zugelassenen Spar⸗ kassen, die in das Handelsregister ein⸗ getragenen Kaufleute, die Bankier⸗ geschäfte betreiben, die den Revisions⸗ verbänden des Deutschen Genossen⸗ schaftsverbandes angehörenden Kredit⸗ genossenschaften, die Zentralkassen des Reichsverbandes der Deutschen land⸗ wirtschaftlichen Genossenschaften, die Raiffeisenbank A.⸗G., Berlin, und ihre Zweigstellen oder Hauptgeschäftsstellen. Auf jeden Fall sind also Vermittlungs⸗ stellen alle deutschen Spar⸗ und Giro⸗ kassen und nahezu alle Bankinstitute. Vermittlungsstellen im Auslande sind die in der Anlage 2 zur sächsischen Ver⸗ ordnung vom 7. Juli 1926 über die Durchführung der Ablösung der Mark⸗ anleihen der Gemeinden aufgeführten ausländischen Bankanstalten (bgl. säch⸗ sisches Gesetzblatt Nr. 20). Eine un⸗ mittelbare Anmeldung beim Stadt⸗ rat Chemnitz ist unzulässig.

Der Anmeldung sind die umzu⸗ tauschenden Schuldurkunden nebst Er⸗ neuerungs⸗ und Zinsscheinen beizu⸗ fügen.

Anträge auf Umtausch der Schuld⸗ scheindarlehen alten Besitzes der Stadtgemeinde Chemnitz oder nach Chemnitz einverleibter Gemeinden in Ablösungsanleihe und Anträge auf Ge⸗ währung von Auslosungsrechten sind unter Beifügung der Schuldurkunden ebenfalls in der Zeit vom 2. August bis 1. November 1926 unmittelbar beim städtischen Finanzamt, Rathaus, einzureichen.

Im übrigen verweisen wir auf die Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 2. Juli 1926 zur Durch⸗ führung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen (Reichsgesetzblatt 1 Nr. 42) und die oben bereits erwähnte sächsische Verordnung. Auskünfte über die Ablösung der Gemeindeanleihen er⸗ teilen alle deutschen Spar⸗ und Giro⸗ kassen sowie die Banken.

Chemnitz, den 30. Juli 1926.

Der Rat der Stadt Chemnitz.

mmnee

5. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien, Aktien⸗

Kolonialgesellschaften.

[52288] Unter Bezugnahme auf unsere Bekannt⸗ machung im Deutschen Reichsanzeiger vom

schaftsblättern vom 21. bezw. 22. Mai 1926, mit welcher wir unsere

4 % Anleihe vom Jahre 1903,

4 % 909, 1912,

1944, 70 2„ 27 e7 1920 zur Rückzahlung auf den 1. September 1926 gekündigt haben, machen wir hier⸗ mit bekannt, daß uns die Spruchstelle beim Kammergericht auf Grund der Ver⸗ handlung vom 20. Juli 1926 die Bar⸗ ablösung dieser Anleihen zu dem genannten Termin gestattet hat. Der Ablösungsbetrag für die Anleihen 1. von 1903, 1909 und 1912 ist auf RM 127,02,

2. von 1914 auf RM 104,05,

3. von 1920 auf RM 7,48

zuzüglich RM 0,51 Zinsen für die Jahre 1925 und 1926 für je 1000 Nennwert festgesetzt worden. Auf die unter 1 und 2 aufgeführten Anleihen sind die Zinsen für die Jahre 1925 und 1926 bereits zur Auszahlung gelangt.

7„⁷ 22

gesellschaften und Deutsche

21. Mai und in unseren übrigen Gesell⸗

[52298]

Durch Entscheid der Spruchstelle ist der Barablösungswert von nom. 1000 unserer Anleihe 1922 von RM 0,39 auf RM 0,41 festgesetzt worden.

Der in unserer Bekanntmachung vom 22. Februar enthaltene Betrag ist demzu⸗ folge auf RM 0,41 zu erhöhen.

Freiburg, den 31. 7. 1926. Vereinigte Freiburger Uhrenfabriken

Aktiengesellschaft inel. vormals Gustav Becker.

Stahl⸗ und Walzwerk Hennigsdorf Aktiengefellschaft.

Wir fordern hiermit die Inhaber von Schuldverschreibungen unserer 5 % An⸗ leihe von 1921 auf, ihre Stücke nebst Zinsscheinbogen bis zum 31. August 1926 (einschließlich)

in Berlin

bei der Berliner Handels⸗Gesell⸗

schaft, 1 bei der Darmstädter und National⸗

bank Kommanditgesellschaft auf

Aktien, bei der Direction

Gesellschaft, bei der Dresdner Bank

zwecks Abstempelung auf den neuen Reichs⸗ marknennbetrag einzureichen.

Die Schuldverschreibungen, deren Auf⸗ wertungsbetrag sich auf RM 17,775 für PM 5000 beläuft, werden auf je RM 18 abgestempelt.

Eine Ausgabe neuer Zinsscheinbogen erfolgt nicht, da die Zinsen nach Art. 39. der D.⸗V. z. A.⸗G. erst bei Fälligkeit des Kapitals zu zahlen sind. Die alten Zins⸗ scheinbogen werden einbehalten und ver⸗ nichtet.

Die Abstempelung ist provisionsfrei, so⸗ fern die Schuldverschreibungen mit einem doppelten, der Nummernfolge nach ge⸗ ordnetem Verzeichnis am Schalter während der üblichen Geschäftsstunden eingereicht werden. Findet die Einreichung im Wege des Briefwechsels statt, so wird hierfür die übliche Gebühr in Anrechnung gebracht werden.

Nach dem 31. August 1926 kann die Abstempelung der Schuldverschreibungen nur noch bei der Berliner Handels⸗ Gesellschaft bewirkt werden.

Berlin, im August 1926.

Stahl⸗ und Walzwerk Hennigsdorf Aktiengesellschaft. [52287] Wiecke. Winkler. [52299]

Braunkohlen⸗ & Briketwerke Roddergrube Aktiengesellschaft. Im Anschluß an unsere Bekannt⸗

machungen vom 23. März und 22. Juni d. J. bringen wir unseren Obligationären folgendes zur Kenntnis:

Die Spruchstelle beim Oberlandesgericht in Köln hat durch Beschluß vom 12. d. M. die Barablösung der nachstehend bezeich⸗ neten, zum 1. Oktober d. J. von uns ge⸗ kündigten Vorkriegsanleihen:

4 ½ % Anleihe der Gewerkschaft Ver⸗

einigte Ville von 1902,

4 ½ % Anleihe der Gewerkschaft Rodder⸗

grube von 1907,

4 ½ % Anleihe der Braunkohlen⸗ &

.“ Roddergrube A.⸗G. von

gestattet, und zwar mit RM 128, Wert 1. Oktober 1926, für je nom. 1000, B der Zinsen für 1925 und 1926.

Sie hat weiterhin festgestellt, daß der Betrag von RM 75 den Wert, den die auf je nom. 1000 entfallenden Genuß⸗ rechte der Altbesitzer am 1. Oktober 1926 haben, einschließlich des Gewinnanteils für 1925 und 1926, nicht unterschreitet.

Die Zinsen für 1925 und 1926 be⸗ tragen:

Für 1925: RM 3 abzügl. 10 % K.⸗ E.⸗St. =RM 2,70 auf je nom. 1000,

der Disconto⸗

frist zu gestatten Ablösungsbetrages der Anleihe und der Genußrechte

C. A. Schietrumpf & Co., Aktiengesellschaft, Jena.

Durch unsere Bekanntmachung 9 Reichsanzeiger Nr. 163 vom 16. Juli 192 haben wir angezeigt, daß durch die Ent scheidung der Spruchstelle des Kammer⸗ gerichts als Ausgabetag für die nach benannten Nummern der unter unserer früheren Firma C. A. Schietrumpf &. Co., Kommanditgesellschaft auf Aktien, Jena, ausgegebenen 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1911 der 1. September 1919 festgestell worden ist, nämlich für die Nummern: 90 bis 92, 94 bis 115, 151 bis 180,

191 bis 192, 195 bis 199 zu je

1000 ℳ. 3 323 bis 324, 334 bis 336, 340 bis 344,

350 bis 356, 362 bis 369, 371 bis

398, 401 bis 430, 475 bis 485, 487

bis 520, 527 bis 540, 542 bis 585,

590 bis 600 zu je 500 ℳ. 1 Der Aufwertungsbetrag für PM 1000 dieser Teilschuldverschreibungen beträgt demnach Goldmark 28,20, der Aufwertungs⸗ betrag für PMM 500 GM 14,10. 8

Wir kündigen hiermit die vorerwähnten Nummern unserer 4 ½ % Anleihe von 1911 gemäß § 25 Abs. 2 A.⸗W.⸗G. zur Rück⸗ zahlung auf den 1. Dezember 1926. Die Rückzahlung erfolgt schon jetzt mit den unverkürzten Aufwertungsbeträgen zuzüglich insgesamt 5 % Zinsen für die Jahre 1925 und 1926 mit RM 29,60 für ie PM 1000 bezw. RM 14,80 für je PM. 500 der vorerwähnten Teilschuld⸗ verschreibungen. Die Teilschuldverschrei⸗ bungen sind mit sämtlichen Zins⸗ und Erneuerungsscheinen zur Einlösung bei unserer Gesellschaftskasse einzureichen.

Insoweit wir für Teilschuldverschrei⸗ bungen der vorerwähnten Nummern Alt⸗ besitz anerkannt haben, machen wir von dem durch § 43 Abs. 3 des Aufwertungs⸗ gesetzes uns eingeräumten Recht Gebrauch, die Genußrechte durch Zahlung des Nenn⸗ betrags abzulösen. Für das Genußrecht von je PM 1000 der vorerwähnten Teil⸗ schuldverschreibungen zahlen wir demgemäß RM 18,80, und für das Genußrecht von je PM. 500 der vorerwähnten Teilschuld⸗ verschreibungen zahlen wir RM 9,40 sofort an die Altbesitzer.

Ebenso machen wir von unserem Ab⸗ lösungsrecht hinsichtlich der Genußrechte unserer im Jahre 1911 ausgegebenen Teil⸗ schuldverschreibungen, soweit ihre Nummern oben nicht aufgeführt sind und für die wir Altbesitz anerkannt haben, Gebrauch. Deren Gegenwert mit RM 100 für je PM 1000 bezw. RM 50 für je PM 500 zahlen wir sofort an die Altbesitzer.

Die gesetzlichen Zinsen auf unsere 1911 ausgegebenen Teilschuldverschreibungen wer⸗ den mit 2 % für 1925 und 3 % für 1926 gegen Einreichung der Zinsscheine Nr. 229 vom 2. 1. 1926 und Nr. 30 vom 1. 7. 1926 bei den Zahlstellen (Gesellschaftskasse, Deutsche Bank Filiale Erfurt, Bankhaus H. Ullmann, Erfurt) unter Abzug der Kapitalertragssteuer sofort bezahlt.

Ueber die Abstempelung der 1911 aus⸗ gegebenen Stücke unserer Anleihe ergeht noch eine Bekanntmachung. Jena, den 31. Juli 1926. C. A. Schietrumpf & Co. Aktiengesellschaft. [52292]

[522911 Bekanntmachung.

Die Ruhlaer Eisenbahn Aktien⸗ gesellschaft in Ruhla hat bei der unter⸗ zeichneten Spruchstelle beantragt, ihr die Barablösung ihrer Prioritätsanleihe von 280 000 PM vom 6. Oktober 1907 sowie die Barablöfung der Genußrechte unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungs⸗ und den Barwert des

nebst Zinsen festzusetzen (Art. 37 und 38 der Durchführungsver⸗ ordnung zum Aufwertungsgesetz vom

Jean Bologne, unter der Behauptung, daß sie dem Beklagten auf Bestellung Waren im Betrage von 137,55 RM ge⸗ liefert habe und daß Berlin als Erfüllungs⸗

des Bad. Amtsgerichts.

[52106] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Paul Kornblum, In⸗

29. November 1925).

Ueber diese Anträge wird die Spruch⸗ stelle am 12. August d. J. entscheiden. Jena, den 29. Juli 1926.

samtministeriums 18 (Sächs. Ges.⸗Bl. S. 136 flg.) verwiesen. Spruchstelle ist der Kreisausschuß in Chemnitz, Beschwerdestelle die nach § 2

2₰,.

100 Millionen Papiermark hatte bei ihrer Begebung am 17. März und 19. Juni 1923 (je die Hälfte) einen

[52121] Ablösung der Markanleihen der Stadtgemeinde Chemnitz.

Bei der Anleihe von 1920 stellt sich der Nettobetrag der bei der Einlösung zur Auszahlung gelangenden Zinsen nach Abzu

zahlbar auf Coupon Nr. 28 vom 2. 1. 1926 der Anleihe von 1902, zahlbar auf Coupon Nr. 37 vom

anstalten, die öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden sowie die von der obersten Landesbehörde besonders

zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor den Einzelrichter der Zivil⸗ kammer 5 des Landgerichts zu Stuttgart

auf Montag, den 15. November 1926, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Stuttgart, den 28. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[52109] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Horst Thiel, ver⸗ treten durch den Vormund, Arbeiter Gustav Funk in Liekeim, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Berufsvormund Sulimma in Bartenstein, klagt gegen den Chauffeur Otto Dorsch, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Saagalauken bei Glommen, Ostpr., unter der Behauptung, daß der Beklagte sein Erzeuger sei, mit dem Antrage auf Zahlung einer Unter⸗ haltsrente von monatlich 15 RM für die Zeit von seiner Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in

ort vereinbart sei, mit dem Antrage, den

Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin 137,55 RM nebst 1 % monatlicher Zinsen seit dem 20. September 1923 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin⸗ Mitte, Abteilung 66, in Berlin, Neue Friedrichstraße 12/15, Zimmer Nr. 241/243, I. Stockwerk, den 2. November 1926, vormittags 10 ½ Uhr, geladen. Akten⸗ zeichen 66. C. 3951. 25. Berlin, den 16. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des

Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 66.

[52103]

6. O. 212/26. Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Karl Seidel in Breslau, Kätzelohle Nr. 50 I bei Supita, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Julius Friedländer in Breslau, Schweidnitzer Straße 53, klagt gegen den Kaufmann Hans Arimond, früher in Mailand, zu⸗

Bartenstein auf den 27. September 1926, vormitt b u

letzt in Preßburg, jetzt unbekannten A

haber der Firma A. S. Kornblum in Tost, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Brieger in Gleiwitz, klagt gegen 1. den Bahnhofswirt Bodo Zollern, 2. seine Frau Magda Zollern, früher in Blottnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten ihm aus Kauf noch 760,70 Reichsmark verschulden, mit dem Antrage, sie als Gesamtschuldner kosten⸗ pflichtig zur Zahlung von 760,70 Reichs⸗ mark nebst 8 % Zinsen seit 1. Juli 1926 zu verurteilen. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Landgerichts in Gleiwitz auf den 13. Oktober 1926, vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richt zugelassenen Anwalt zu bestellen. Der Rechtsstreit ist Feriensache. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Goldwert von 12 200,— GM. Da sonach die ausgegebenen Teilschuldverschrei⸗ bungen von 5000,—, 10 000,— und 50 000,— PM nur einen geringen Goldwert haben, der einen Umtausch in Ablösungsanleihe nicht zuläßt, wird hiermit eine Barabfindung zum Höchstsatz von 12 ½¼ v. H. des Goldwerts der Stücke den Inhabern der Schuld⸗ urkunden angeboten. Demgemäß werden die oben bezeichneten Stücke mit 8, 15 und 75 RPfg. eingelöst.

Anträge auf Auszahlung gegen kostenfreie Vorlegung der Schuld⸗ verschreibungen nebst Zinsleiste und Zinsscheinen sind innerhalb der am 2. August 1926 beginnenden Aus⸗ schlußfrist von drei Monaten bei der hiesigen Stadthauptkasse zu stellen und können daselbst nach Erfüllung der Erfordernisse die betreffenden Ab⸗ findungsbeträge sofort in Empfang ge⸗ nommen werden.

der 1. Verordnung des Sächsischen Mini⸗ steriums des Innern zur Durchführung

Gemeindeverbände vom 28. 1. 1926 ge bildete besondere Beschwerdestelle. Annaberg i. Erzgeb., 31. Juli 1926

Der Rat der Stadt Annaberg.

Verantwortlicher Schriftleiter

Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburn

Verantwortlich für den Anzeigenteil J. V.: Oberrentmeister Meyer Berli Verlag der Geschäftsstelle (FöV.: Meyer

in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei⸗

und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin⸗ Wilhelmstraße 32.

Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)

Gleiwitz, den 30. Juli 1926. Gerichtsschreiber des Landgeri

den 28. Juli 1926. germeister: Dr.)

A& FN dn

und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beil

der Markanleihen der Gemeinden und

zur Vermittlung zugelassenen Spar⸗ kassen, die in das Handelsregister ein⸗ getragenen Kaufleute, die Bankier⸗ geschäfte betreiben, die den Revisions⸗ verbänden des Deutschen Genossen⸗ schaftsverbandes angehörenden Kredit⸗ S die Zentralkassen des eichsverbandes der Deutschen Land⸗

wirtschaftlichen Genossenschaften, die Raiffeisenbank A.⸗G., Berlin, und ihre Zweigstellen oder Hauptgeschäftsstellen. Ueber Zweifelsfragen erteilt Aus⸗ künfte die Anleiheablösungsabteilung der Landesbank der Provinz Westfalen, Münster i. W., Bielefeld, Dortmund, Hagen. Ueber den Goldmarkwert der nach dem 1. 1. 1919 begebenen An⸗ leihen, sogenannten Inflations⸗An⸗ leihen, ergeht noch eine besondere Be⸗ kanntmachung. Münster, den 30. Juli 1926.

Der Landeshauptmann der P .“ Westfalen.

Dr. Dieckmann.

rovinz

Die Ansprüche auf den Umtausch der in Inhaberschuldurkunden verbrief⸗ ten Markanleihen alten Besitzes der Stadtgemeinde Chemnitz in Ablösungs⸗ anleihen und die Ansprüche auf Ge⸗ währung von Auslosungsrechten sind ausschließlich durch Anmeldung in der Zeit vom 2. August bis 1. No⸗ vember 1926 zu bewirken. Altbesitz⸗ anleihen sind solche Markanleihen, die der Gläubiger nachweislich vor dem 1. Juli 1920 erworben hat und die ihm von dem Erwerb bis zur Anmeldung ununterbrochen gehört haben. Die Au⸗ meldung kann rechtsgiltig nur auf dech vom Deutschen Sparkassen⸗ und Giro⸗ verband herausgegebenen Vordrucken vorgenommen werden, und zwar bei den sogenannten Vermittlungsstellen. Vermittlungsstellen im Deutschen Reiche sind die öffentlich⸗rechtlichen Kredit⸗ anstalten, die öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden sowie die von

der Kapitalertragsteuer auf RM 0,4 für je 1000 Schuldverschreibungen. Die Einlösung erfolgt vom 1. Sep⸗ tember 1926 ab außer an unserer Ge⸗ sellschaftskasse in Stettin, Königstor 11, in Berlin: bei der Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft, bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft, in Breslau: bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft Filiale Breslau, bei dem Bankhause E. Heimann, bei dem Bankhause v. Wallenberg, Pachaly & Co. gegen Emreichung der Schuldverschrei⸗ bungen und der dazugehörigen Zinsschein⸗ bogen nebst einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis. Stettin, im August 1926. Feldmühle, Papier⸗ und Zellstoff⸗

der obersten Landesbehörde besonders!

1. 10. 1925 der Anleihe von 1907, zahlbar gegen Abstempelung des Er⸗ neuerungsscheins der Anleihe v. 1914. Für 1926: RM 4,50 abzügl. 10 % K.⸗ E.⸗St. =RM 4,05 auf je nom. 1000, zahlbar gegen Abstempelung des Mantels der Anleihe von 1902, zahlbar auf Coupon Nr. 39 vom 1. 10. 1926 der Anleihe von 1907, zahlbar gegen Abstempelung des Er⸗ neuerungsscheins der Anleihe v. 1914. Wir erklären uns bereit, gegen Ein⸗ reichung der Schuldverschreibungen nebst Zins⸗ und Erneuerungsscheinen die Ab⸗ lösungsbeträge zuzüglich der noch fälligen Zinsen ab heute zur Auszahlung zu bringen, und zwar an die von uns an⸗ erkannten Altbesitzer durch unsere Haupt⸗ kasse in Brühl, an die Neubesitzer durch unsere Hauptkasse und die übrigen aus e“ ersichtlichen Zahl⸗ ellen.

[52206]

leihe von 1922 1922 —, Umtausch gegen Stücke ihrer 4 ½ 0% An⸗ leihe von 1912 begeden worden ist, unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungs⸗ frist zu gestatten und den Ablösungsdetrag festzusetzen (Artikel 37 und 38 der Durch⸗ führungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 19257.

Die Spruchstelle für Goldbilanzen

beim Oberlandesgericht. 8 Der Vorsitzer.

1 Bekanntmachung.

Die Vereinigte Gothania Werke,

Aktiengesellschaft, in Gotha hat bei der unterzeichneten Spruchstelle beantragt,

ihr die Barablöfung ihrer 5 % igen An⸗ Ausgabetag: 10. Mat soweit diese Anleihe nicht im

Ueber diesen Antrag wird die Spruch⸗

stelle am 12. August d. J. entscheiden.

Jena, den 31. Juli 192585. Die Spruchstelle für Goldbilanzen deim Oberlandesericht.

werke Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

Brühl (Bez. Köln), den 29. Juli 1926. Der V o rstand.

re.: