Mildesheim. [53545] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Max Müller, Inhaber der Firma Gustav Miehe in Hildesheim, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermin vom 18. Mai 1926 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 18. 5. 1926 bestätigt ist. Amtsgericht Hildesheim, 26. Juli 1926.
Johannisburg. [53546] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Valter Trebel von hier ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor⸗ schlags zu einem Zwangsvergleich Ver⸗ gleichstermin auf den 18. August 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Johannisburg anberaumt. Der Ver⸗ gleichsvorschlag und die Erklärungen der Mitglieder des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.
Johannisburg, den 31. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
Kempten, Allgäu. [53547]
Das Amtsgericht Kempten hat durch Beschluß vom 2. d. M. das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen der Allgäuer Nährmittelwerke A.⸗G. in Kempten mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse ein⸗ gestellt.
Kempten, den 3. August 1926.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Kiel. [53548]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Nikolaus Traulsen, Inhabers der Firma Medi⸗ zinaldrogerie Holtenau Nikolaus Traul⸗ sen in Holtenau, Kanalstraße 36, wird aufgehoben, da die Schlußverteilung stattgefunden hat. 22. N. 124/25 — zu 14.
Kiel, den 31. Juli 1926.
Das Amtsgericht. Abt. 22.
Kiel. [53549]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Meiereibesitzers Christian Vosgerau in Friedrichsruh bei Holtenau wird der Termin zur Gläubigerver⸗ sammlung auf den 4. September 1926, vormittags 10 Uhr, und der Prüfungs⸗ termin auf den 20. September 1926, vormittags 10 Uhr, verlegt. Die Ter⸗ mine finden vor dem hiesigen Amts⸗ gericht, Ringstraße 19, Zimmer 4, statt. 22. N. 166/25 — 28.
Kiel, den 2. August 1926.
Das Amtsgericht. Abt. 22.
Leipzig. [53550] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schmiedemeisters Otto Beyer in Leipzig⸗Mockau, Stralsunder Straße 1, all. Inhabers eines Huf⸗ beschlag⸗ und Wagenbaugeschäfts, da⸗ selbst, wird gemäß § 204 K.⸗O. mangels Masse eingestellt. Amtsgericht Leipzig, Abt. II A1, den 4. August 1926.— [53552] über das Ver⸗ mögen des Kfm. Max Heidenreich, Höllstein. Nachdem der Zwangsver⸗ gleich rechtskräftig bestätigt ist, wird das Konkursverfahren gemäß § 190 K.⸗O. aufgehoben. Lörrach, den 30. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Lörrach. [53551] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schreinermeisters Bernhard Bäuerle in Grenzach, alleiniger In⸗ haber der Firma Gebr. Bäuerle, Holz⸗ und Möbelhandlung in Grenzach, wurde nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben. Lörrach, den 31. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Lyclc. [53553] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des “ Georg Gold⸗ stein in Lyck wird aufgehoben, nachdem die Schlußverteilung vollzogen ist. Lyck, den 2. August 1926. Amtsgericht.
Lörrach. Konkursverfahren
8 Merseburg. 53554]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Mühlenpächters Artur Schu⸗ mann in Zöschen, Inhabers der Firma „Mühlenwerke Zöschen, mann“, wird, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 22. Mai 1926 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 22. Mai 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Merseburg, den 2. August 1926. Das Amtsgericht.
Münster, Westf. [53555] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma A. Gerhard Alt⸗ hoff zu Münster i. W. wird Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und zur Abstimmung über den Vergleichsvorschlag auf den 20. August 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer Nr. 24, anberaumt. Der Ver⸗ gleichsvorschlag und die Erklärungen des Gläubigerausschusses sind auf Zimmer Nr. 26 zur Einsichtnahme der Be⸗ teiligten niedergelegt.
Miünster, den 4. August 1926.
Artur Schu⸗
werke G. m. b. H. in Neumünster hat die Gemeinschuldnerin gemäß § 202 der Konkursordnung die Einstellung des Verfahrens beantragt. Widerspruchs⸗ frist eine Woche. Neumünster, den 30. Juli 1926. Das Amtsgericht.
Neustadt, Haardt. [53557]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schuhwarenhändlers Herr⸗ mann Lem in Neustadt a. d. Hdt. wurde nach Abhaltung des Schlußtermins und Durchführung der Schlußverteilung mit Gerichtsbeschluß vom Gestrigen auf⸗ gehoben.
Neustadt a. d. Hdt., 4. August 1926.
Amtsgerichtsschreiberei.
Pfarrkirchen. [53558] Das Amtsgericht Pfarrkirchen hat mit Beschluß vom 3. August 1926 das Kon⸗ kursverfahren über das Vermögen des Rohproduktenhändlers Emeran Brand⸗ stetter in Pfarrkirchen als durch Schluß⸗ verteilung beendet aufgehoben. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Pfarrkirchen.
Ribnitz. [53559] In „dem Konkursverfahren über das Vermögen des Architekten Franz Thiel in Graal ist infolge eines von dem Ge⸗ meinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich ergleichs⸗ termin auf 14. August 1926, vorm. 9 ¼ Uhr, bestimmt. Der Ver lei svor⸗ schlag und die Erklärung des läubiger⸗ ausschusses sind zur Einsicht der Be⸗ teiligten auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt. Ribnitz, den 26. Juli 1926. Mecklenburgisches Amtsgericht. Schweinfurt. [53560] Das Amtsgericht Schweinfurt hat das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Cresco Spielwaren⸗ fabrik Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Bremen durch Beschluß vom 3. August 1926 mangels einer die Kosten des Ver⸗ fahrens deckenden 18g eingestellt. Eine Festsetzung der Auslagen des Kon⸗ kursverwalters erübrigt sich, da die vorhandene Masse zur Begleichung der Masseschulden nicht im mindesten aus⸗ reicht. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Schweinfurt.
spremberg, Lausitz. „53561] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Schlesisches Textilwarenhaus Franz Dersch in Spremberg, N. L., Langestr. 18, 88 zur Prüfung der Bachesaigh angemeldeten Forderungen Termin auf den 28. August 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Spremberg, Lausitz, Zimmer Nr. 12, anberaumt.
Spremberg, L., den 22. Juli 1926.
Amtsgericht.
spremberg, Lausitz. 53562] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Paul Mattka & Söhne in Merkur ist zur G der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 28. August 1926, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Spremberg, Lausitz, Zimmer Nr. 12, anberaumt. Spremberg, den 22. Juli 1926. Amtsgericht. Stuttgart. 1 [53563] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Friedrich Keppler, Bäcker⸗ meister in Degerloch, Charlottenstr. 20, ist nach Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters und Vollzug der Schluß⸗ verteilung durch Gerichisbeschluß vom 2. August 1926 gem. § 163 K.⸗O. auf⸗ gehoben worden. Amtsgericht Stuttgart I.
Weissenfels. 53564] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Schuhfabrik Lucke, Kom.⸗Ges., wird auf einen von der Gemeinschuldnerin gemachten Zwangsvergleichsvorschlag Vergleichs⸗ termin auf den 25. August 1926, vor⸗ mittags 10 3¼ Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer Nr. 30, anbe⸗ raumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der hiesigen Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt. Weißenfels, Abteilung 3.
wusterhausen, Dosse. 153565] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma C. Lüdecke, In⸗ haber Franz Tübbecke in Neustadt a. Dosse, ist infolge eines von dem Ge⸗ meinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichs⸗ termin auf den 21. August 1926, vor⸗ mittags 9 ¼ Uhr, vor dem Amtsgericht in Wusterhausen a. Dosse, Zimmer Nr. 1, anberaumt. Der Vergleichsvor⸗ schlag und die Erklärung des Gläubiger⸗ ausschusses sind auf der Gerichts⸗ schreiberei des Konkursgerichts zur Ein⸗ sicht der Beteiligten niedergelegt.
Wusterhausen a. Dosse, 31. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
Berlin. [53577] Ueber den Schuhwarenhändler Johann Rudel in Berlin, Wrangelstr. 18, ist die Geschäftsaufsicht angeordnet und Herr
Das Amtsgericht. Neumünster. 96 In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Nordische Stahl⸗
Kaufmann M. Krönert, Berlin, Schwedter Straße 243, als Aufsichts⸗ person bestellt.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 981,
Leipzig. 8 [53578] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Georg Paul Ley, alleinigen Inhabers der im Handelsregister eingetragenen . aul Ley Maschinenfabrik in Leipzig⸗U leinzschocher, Windorfer Str. 31, ist zwecks Abwendung des Konkurses am 3. August 1926, nachm. 7 Uhr, die Ge⸗ schäftsaufsicht angeordnet worden. Mit der Beaufsichtigung der Geschäftsführung des Schuldners ist der Diplombücher⸗ revisor Dr. Korn in Leipzig, Mark⸗ grafenstraße 10, beauftragt. Amtsgericht Leipzig, Abt. II A 1, den 3. August 1926.
München. [53579] Am 2. August 1926, nachm. 5 Uhr 55 Min., wurde über das Vermögen des Kaufmanns Salomon Beiner, Inh. der 5 L. Beiner, Fahrrad⸗ und kähmaschinengroßhandlung, München, Goethestraße 8, Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aufsichtsperson: Karl Rößle, Verbands⸗ sekretär, München, Ainmillerstr. 43 b. Amtsgericht München.
Münster, Westf. [53580] Ueber die Firma Karl Herbermann und deren Inhaber Stephan Herber⸗ mann, Münster i. W., Alter Steinweg Nr. 35, wird die Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet. Als Aufsichtsperson ist der Kaufmann Paul Vennemann, hier, Krummestraße 23 (Tel. 1243) ernannt. Münster, den 4. August 1926, nach⸗ mittags 5 Uhr 30 Min.
Das Amtsgericht.
Strehlen, Schles. [53581] Ueber das Vermögen der Firma Ernst Hübner, Möbelfabrik, Inhaber Ernst Hübner und Sohn, in Strehlen, ist heute die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Aufsichtsperson: Kaufmann J. Cohn in Breslau, Neue Schweid⸗ nitzer Straße 15.
Strehlen i. Schles., d. 4. August 1926.
Amtsgericht.
Werl, Bz. Arnsberg. [53582] Die Geschäftsaufsicht über die Firma Beukmann & Hilchenbach G. m. b. H. zu Luigsmühle b. Westhnnen. wird an⸗ geordnet. Als Aufsichtsperson wird der Geschäftsführer des Dr. Fischer in Werl bestellt. Werl, den 3. August 1926. 8 Das Amtsgericht.
Altenburg, Thür. [53583]
Die Hesch aufsc über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Müller & Krey in Altenbur wird infolge Fristablaufs gemäß § Abs. 3 Ziff. 3 der Geschäftsaufsichtsver⸗ ordnung aufgehoben.
Altenburg, am 4. August 1926. Thüringisches Amtsgericht. Bergen, Eüngeen⸗ [53585] In dem EE1“ über das Vermögen des Bäckermeisters Carl Benedix in Bergen a. Rg. ist die Geschäftsaufsicht nach Rechtskraft des den Vergleich vom 16. Juni 1926 bestäti⸗ genden Beschlusses rechtskräftig beendet. Die Gebühr für die Aufsichtsperson Her⸗ mann Brekenfeld in Bergen wird auf 540 Reichsmark, die ihr zu erstattenden baren werden auf 123,20 RM fest⸗
gesetzt. Bergen a. Rg., den 23. Juli 1926. Das Amtsgericht.
Bergen, Rügen. [53587] In dem Geschäftsau ichtsverfahren über das Vermögen der Maschinen⸗ u. Autos G. m. b. H. Karl Pipgras in Bergen a. Rg. ist nach Rechtskraft des den Vergleich vom 2. Juni 1926 be⸗ stätigenden Beschlusses die Geschäfts⸗ aufsicht rechtskräftig beendet. Die Ver⸗ ütung für die Aufsichtsperson Hermann Brekenfeld in Bergen wird auf 313 RM, die ihr zu erstattenden baren Auslagen werden auf 136 RM festgesetzt. Bergen a. Rg., den 27. Juli 1926 Das Amtsgericht. Bergen, Rügen. [53586] In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Brandt in Saßnitz a. Rg. ist nach Rechts⸗ kraft des den Vergleich vom 16. Juni 1926 bestätigenden Beschlusses die Ge⸗ schäftsaufsicht rechtskräftig beendet. Die Vergütung für die Aufsichtsperson Her⸗ mann Brekenfeld in Bergen wird au Reichsmark, die ihr zu erstattenden baren Auslagen werden auf 44,90 NM fest⸗ gesetzt. Bergen a. Rg., den 3. August 1926. Das Amtsgericht. Bergen, Rügen. [53588] In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Anna Gehrike in Binz a. Rg. ist nach Rechtskraft des den Ver⸗ gleich vom 2. Juni 1926 bestätigenden Be⸗ schlusses die Geschäftsaufsicht rechtskräftig beendet. Die Vergütung für die Auf⸗ sichtsperson Hermann Brekenfeld in Bergen wird auf 176 RM, die ihr zu er⸗ stattenden baren Auslagen werden auf 82,35 RM festgesetzt. Bergen a. Rg., den 3. August 1926. Das Ametsgericht.
Berlin. [53584] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Alwin Kuttner in Berlin, Lothringer Str. 63, alleiniger Inhaber der Firmen a) A. u. B. Kuttner in Berlin, Lothringer Straße 81, b) O. Lewin & Co. in
en 31. 7. 1926.
Berlin, Schwedter Straße 36, ist, nach⸗ dem der in dem Vergleichstermin vom
14. Juli 1926 angenommene dangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 14. Juli 1926 bestätigt ist, beendet. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 200. Nn. 98. 26, den 4. 8. 1926.
Brieg, Bz. Breslau. 53589
In der Geschäftsaufsichtssache ül — Vermögen des Kaufhauses Arthur Bach in Brieg ist die Geschäftsaufsicht rechts⸗ kräftig beendet, da der Zwangsvergleich, gemäß dem Vorschlage vom 15. 6. 1926 bestätigt, am 16. 7. 1926 rechtskräftig ge⸗ worden ist. — 2 N. 12/26.
Amtsgericht Brieg, 2. August 1926.
Brotterode. [53590] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Werkzeug⸗ und Stahl⸗ warenfabrik Neidhardt & Co., Ges. m. b. H., in Brotterode ist, nachdem der Ver⸗ gleich vom 15. Juli 1926 rechtskräftig bestätigt ist, b 3 Brotterode, den 31. Juli 1926. Amtsgericht. Crefeld. 8* [53591] In der e. eee über das Vermögen der Firma Girkes & van Megen, Krawattenfabrik, sowie deren persönlich haftenden Gesellschafter Hein⸗ rich Girkes und Karl van Megen in Crefeld, wird das Verfahren nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des Zwangs⸗ vergleichs aufgehoben. grefeld, den 27. Juli 1926. Amtsgericht. Crimmitschau. 1e; Die durch Beschluß vom 12. Apri 1926 über das Vermögen des Kaufmanns Werner Fer inand Kürzel, in Crimmitschau, Händelstraße 1, alleinigen Inhabers der Firma Werner Kürzel, 8— selbst (Garnhandel), zur Abwendung des Konkurses angeordnete Geschä tzaufsicht ist aufgehoben worden, nachdem der im Ver⸗ gleichstermin vom 12. Juli 1926 ange⸗ nommene Zwan e durch rechks⸗ kräftigen Beschluß vom gleichen Tage be⸗ stätigt worden ist. Amtsgericht Crimmitschau, am 6. August 1926. Eisenach. [53593] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der 6 Johanna Ehrhardt, geb. Kibeik, in Eisenach, in Firma Eisenacher Kurzwaren⸗Engros⸗Haus Johanna Kibeik, ist nach Rechtskraft des vom 17. 1926 be Eisenach,
wangsvergleichs
endigt. .“ den 4. August 1925.
Thür. Amtsgericht. JI.
Eisenach. [53594] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Witwe Emmy Kopp, geb. Matthüug. Inhaberin eines Goldwaren⸗ geschäfts in Eisenach, ist nach Rechtskraft ss 14“ vom 17. Juli 1926 eendigt. Eisenach, den 4. August 1925. Thür. Amtsgericht. I. Eisenach. [53595] Auf Antrag des Goldschmieds Ernst Bitzer in Eisenach wird die Gese aufsicht über sein Vermögen aufgehoben. Eisenach, den 4. August 192b5. Thür. Amtsgericht. I.
Forchheim. [53596] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Landwirts⸗ u. Händlerseheleute Johann und Maria Barbara Brütting in Kirchehrenbach Nr. 5a ist nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des Zwangsver⸗ gleichs beendigt. “ Amtsgericht Forchheim. Friedland, Bz. Breslau. [53597] In dem Verfahren, betreffend die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen der Firma H. Pabel & Söhne, Kommandit⸗ gesellschaft in Friedland, Bez. Breslau, wird dem Antrage des Schuldners n Eröffnung des Vergleichsverfahrens gemä §§ 33, 41 der Geschäftsaufsichtsver⸗ ordnung stattgegeben und Vergleichstermin auf den 4. September 1926, vorm. 10 Uhr, zur Feststellung des Stimmrechts bestrittener Forderungen und zur Ver⸗ handlung sowie Abstimmung über den Vergleichsvorschlag anberaumt. Friedland, 1 Breslau, den 4. August 1926. Amtsgericht. Gross Gerau. [53598] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma Kaufhaus Wolf, Inhaber Richard Jungbluth in Rüssels⸗ heim, und über das Vermögen des In⸗ habers Richard Jungbluth daselbst, wird aufgehoben, da ein den Erfordernissen des § 41 Absatz 1 Gesch.⸗A.⸗V. enügender Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nicht binnen einem Monat ge⸗ stellt wurde und der Schuldner gemäß § 66 G.⸗A.⸗V. die Aufhebung der Ge⸗ schäftsaufsicht beantragt hat. Groß Gerau, den 23. Juli 1926. Hessisches Amtsgericht. Jastrow. [53599] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Bernhard Lipinski in Jastrow wird nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des Vergleichs vom 26. April 1926 aufgehoben. Jastrow, den 3. August 1926. Amtsgericht. Jöhstadt. Das Gesckäftszus gee arsases über das Vermögen des Fabrikanten und In⸗ genieurs Hans Hugo Flader in Seßfedt. alleinigen Inhabers der Fa. E. C. Flader
in Jöhstadt (Herstellung von Spritzen, R.desftadt. und Motorpflügen) ist be⸗
[worden ist,
endigt, nachdem der Beschluß vom 14. Juli 1926, durch welchen der im Ver⸗ gleichstermine vom 14. Juli 1926 ange⸗ nommene eich bestätigt 1 eechtskraft erlangt hat. Amtsgericht Jöhstadt, am 2. August 1926.
Köln. [53601]
Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma L. Feldheim Nachfolger, Kurz⸗, Besatz⸗ und Modewaren zu Köln, Minoritenstr. Nr. 25/27 und Kolumba⸗
sibaße Nr. 12, ist infolge rechtskräftig be⸗
tätigten Zwangsvergleichs vom 15. Juli 1926 seit dem 30. Juli 1926 beendet. Köln, den 2. August 1926. Das Amtsgericht. Abteilung 78.
Königsee, Thür. [53602] Die mit Beschluß vom 24. Februar 1926 über das Vermögen der Firma Hilmar Eberhardt, Mechanische Schuh⸗ Schäftefabrik, in Königsee angeordnete Geschäftsaufsicht wird wieder aufgehoben, nachdem der Bestätigungsbeschluß des Zwangsvergleichs vom rechtskräftig geworden ist. Königsee, den 30. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht.
Lauf. 1 [53603] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kammfabrikanten Karl Bauernfeind in “ ist durch rechtskräftigen Zwangsvergleich vom 1. Juli 1926 beendet. Lauf, den 4. August 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Lauf a. P.
Leobschütz.
In der Gesehest afschtssae des Kauf⸗ manns Eugen Silbermann in Leobschütz wird das Verfahren aufgehoben, da der den Zwangsvergleich vom 30. Juni 1926 bestätigende Veschlut vom 30. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist. — 2 N. 8/26. — Amtsgericht Leobschütz, den 2. August 1926.
Mühlhausen, Thür. 53605]
In der Geschäftsaufsicht über die Firma Koch & Vollmann in I Thr. ist Vergleichstermin auf den 13. August 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ . Gericht, Zimmer Nr. 13, an⸗
eraumt. Mühlhausen, Thr., den 3. August 1926. Amtsgericht
München. [53606] Das unter dem 3. 5. 1926 angeordnete Gesch.⸗Aufs.⸗Verf, über das Vermögen der Firma Karl Fries Nachf., Inh. Karl Reder, feine Herrenschneiderei, München, Maximiliansplatz 16/1, wird auf Antrag des Inhabers Karl Reder aufgehoben. Amtsgericht München.
Neisse. 1S-d, Die uber den Kaufmann Paul Kowo in Bielau, Kr. Neisse, angeordnete Ge⸗ schäftsaufsicht ist durch bestätigten Zwangs⸗ vergleich rechtskräftig beendet. 2 Nn 7/26. Amtsgericht Meißfe, 29. Juli 1926.
ohrdruf. 8 [53608]
Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Friedrich Max Hof⸗ mann in Ohrdruf wird aufgehoben, nach⸗ dem im Termin vom 30. Juni 1926 ein Zwangsvergleich beschlossen und bestätigt worden ist. 8 1 Ohrdruf, den 30. Juni 1926.
Thüring. Amksgericht. Z.
Schloppe. [53609] In dem Verfahren, betreffend Ge⸗ schäftsaufsicht über das ieaäe. der Firma Josef Louis Lewin in schloppe, ist der Zwangsvergleich nach Ablauf der Beschwerhefrt rechtskräftig geworden. Das Verfahren ist damit gemäß § 69 der Geschäftsaufsichtsverordnung beendigt bhloppe den 23. Juli 19265. Preußisches Amtsgericht. sStendal. [53610] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Markus Rainer in Stendal, Brüderstraße Nr. 23, ist be⸗ endigt, da der Beschlum⸗ vom 17. Mai 1926, durch den der Vergleich bestätigt worden ist, die Rechtskraft erlangt hat. Stendal, den 31. Juli, 1926. 8 Das Amtsgericht.
stendal. [53611]
Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Zigarrenhändlers Richard Weber (Inhaber der Firma Albert Traeder Nachf.) in Stendal, Breitestraße Nr. 77, ist beendigt, da der Beschluß vom 16. Julij 1926, durch den der Vergleich bestätigt worden ist, die Rechtskraft erlangt hat.
Stendal, den 31. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
Treptow, Rega. „153612] Die Anordnung der Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Fritz Meschke in Treptow, Rega, wird, nach⸗ dem der in dem Vergleichstermin vom 2. Juli 1926 angenommene Zwangsver⸗ vergleich durch rechtskräftigen g. vom 2. Juli 1926 bestätigt ist, hierdure
vr “ reptow, Rega, den 20. Juli 192265. mtsgericht.
8 [53613] Geschaftseufficht,hersgcen zur Abwendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Marximilian Wiedling in Wetzlar ist der Zwangsver⸗ glei rechtskräftig geworden und damit as Verfahren beendet. Wetzlar, den 2. August 1926.
Wetzlar In dem
Amtsgericht.
8 8
. April 19253
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9,— Reichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die
Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,30 Neichsmark.
Fernsprecher: Zenirum 1573.
Anzeigenpreis für den Raum
einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmark.
Anzeigen nimmt an
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
2
1 erlin, Montag,
den 9. Auguft, abends.
1ö1“
9 * “ 5 P ftscheckkonto: Berlin 41
[53604]
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 53 des Reichs⸗
behörde (§ 9 der Verordnung).
8 Deutsches Reich.
Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung über Aus⸗ dehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufs⸗ krankheiten.
Wiederzulassung eines verbotenen Films. 1
Zeitungsverbot.
gesetzblatts Teil I. 6 Preußen.
Mitteilung über die Verleihung der Rettungsmedaille bezw. der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Bestimmungen ur Durchführung der Verordnungüber Aus⸗ ehnung der Unfallversicherung auf ewerb⸗ erufskrankheiten vom 12. Mai 1925 (REBl. I Seite 69). 8
Vom 3. August 1926. “ Auf Grund des § 12 der Verordnung vom 12. Mai 1925
wird zu ihrer Durchführung folgendes bestimmt: 1. a) Der Arzt, der einen rsicherten wegen einer gewerblichen Berufskrankheit behandelt, hat dem Versicherungsamt mit der Anzeige
1
11.“
Die unter der Bezeichnung „Rot Fxront“ von der Gau⸗ leitung des Roten Frontkämpferbundes Ostsachsen noch inner⸗ halb der Verbotsdauer der „Arbeiterstimme“ herausgegebene Druckschrift — verantwortlich Kurt Stein, Dresden, Druck Peuvag, Dresden — stellt sich ihrem Inhalte nach als Ersatz⸗ blatt der mit Verfügung des Polizeipräsidiums Dresden — B1. 883/26 — vom 23. Juli 1926 verbotenen Zeitung „Arbeiter⸗ stimme“ dar und wird deshalb durch das Verbot vom 23. Juli mit umfaßt. v““ Dresden, den 3. August 1926. Polizeipräsidium Dresden, Abt. B.
Dr. Pfotenhauer.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 53 des Reichsgesetzblatts Teil I enthält 1
die Verordnung über Luftfahrzeugbau, vom 13. Juli 1926,
die Verordnung über führerlose Flugzeuge und über Flugzeuge mit den technischen Merkmalen neuzeitlicher Jagdflugzeuge, vom 13. Juli 1926, 1 G
die Verordnung über Beschränkung der Flugausbildung, vom 13. Juli 1926, und b 8
die Verordnung über Listenführung in der Luftfahrt, vom 13. Juli 1926.
Umfang ½ Bogen. Verkaufspreis 10 Reichspfennig.
Berlin, den 7. August 1926. Gesetzsammlungsamt. Dr. Kais enberg.
über die Erkrankung die Rechnung über die Gebühr (§ 8 Abs. 3 der Verordnung) einzureichen. Das Versicherungsamt übersendet die Rech⸗ nung mit der Abschrift der Anzeige (§ 8 Abs. 4 der Verordnung) dem Träger der Unfallversicherung. Lehnt dieser die Zahlung ab, so kann der Arzt binnen einem Monat nach Zustellung des ablehnenden Bescheides die Entscheidung des Oberversicherungsamts anrufen. Das Oberversicherungsamt entscheidet endgültig. 3
b) Das Versicherungsamt bucht die Kosten der Untersuchungen durch den geeigneten Arzt (§ 7 Abf. 3 der Verordnung) zu Lasten des erstattungspflichtigen Trägers der Unfallversicherung und stellt sie, falls nicht ein anderer Zeitpunkt vereinbart ist, am Schluß eines jeden Kalendervierteljahres für die einzelnen Versicherungsträger zusammen. Das Versicherungsamt übersendet diese Zusammenstellung nebst den Kassenbelegen dem verpflichteten Träger der. E1“ mit der Aufforderung, die Kosten binnen einer bestimmten Frist postgeld⸗ frei zu erstatten. Die Zusammenstellung gilt als Festsetzung der zu erstattenden Kosten. 1 8 —
Das Versicherungsamt kann die Kosten auch für den Einzelfall feststellen und einfordern. B
Gegen die Festsetzung ist binnen einem Monat Beschwerde an das Oberversicherungsamt zulässig. Die Beschwerde ist beim Ver⸗ sicherungsamt einzulegen. 8
Das Versicherungsamt kann der Beschwerde abhelfen, wenn es sie für begründet erachtet. Anderenfalls legt es die Beschwerde mit einer gutachtlichen Aeußerung dem Oberversicherungsamt vor. Dieses entscheidet endgültig.
c) § 1799 der Reichsversicherungsordnung gilt entsprechend; an Stelle des Reichsversicherungsamts entscheidet das Landesversiche⸗ rungsamt, wenn es in der Sache selbst zuständig ist.
2. a) Die Versicherungdämter haben die Anzeigen des be⸗ handelnden Arztes über gewerbliche Berufskrankheiten, soweit sie Versicherte der vom Reich oder von einem Lande verwalteten Betriebe betreffen, unverzüglich der vorgesetzten Dienstbehörde dieser Betriebe oder der von ihr bezeichneten Stelle zu übersenden. .
8 b) Die vorgesetzte Dienstbehörde oder die von ihr bezeichnete Stelle übersendet eine Abschrift der Anzeige über die Erkrankung (§§ 7 und- 8 der Verordnung) oder einen Auszug daraus dem ke⸗ amteten Arzt nach näherer Bestimmung der obersten Verwaltungs⸗ c) Diese Bestimmungen gelten für die Deutsche Reichsbahn entsprechend.
Berlin, 3. August 1926. 8
Das Reichsversicherunggamt.
2
Abteilung für Unfallversicherung.
Dr. Bassenge. Wiederzulassungeines verbotenen Films. Der laut Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗ und
Preußischen Staatsanzeiger Nr. 172 vom 27. 7. 1926 unter Prüfnummer 13 264,
Nr. 176 vom 31. 7. 1926 unter Prüfnummer 13 347 und
Nr. 178 vom 3. 8. 1926 unter Prüfnummer 13 379 verbotene Bildstreifen: „Die drei Mannequins“, An⸗ tragsteller und Ursprungsfirma: Terra⸗Film A.⸗G., Berlin, ist auf Grund von § 7 des Reichslichtspielgesetzes nunmehr durch Entscheidung der Filmprüfstelle Berlin vom 5. August 1926 unter Prüfnummer 13 393 mit 6 Akten, 1950 Meter Länge und 4,24 Meter Ausschnitten zur Vorführung im Deutschen Reiche, jedoch nicht vor Jugendlichen, wier wiussch worden.
Berlin, den 6. August 1926. Der Leiter der Filmprüfstelle Berlin. Mildner.
der zu⸗ ““ 18-
Preußen. Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 16. Juli d. J. verliehen: ö“ Die Rettungsmedaille am Bande an:
ermann Adams, Fuhrparkarbeiter, Düsseldorf, Fvanz Köhler, Gärtnereibesitzer, Pitzschendorf, Paul Lehmann, Arbeiter, Königswalde, Paul Leschner, Ingenieur, Crefeld, Thilo von Seebach, Kapitänleutnant Wilhelmshaven, Fritz Selter, Verwaltungsanwärter, Teindeln, Gustav Welcker, Lehrer, Essen, Heinrich Zaage, Torpedobootsmannsmaat vom Torpedoboot V. 1. Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an: Postbote, Seebad Heringsdorf, Jenny Anna Lumme, geb. Heym, Ehefrau, Suhl, Hubert Scheurer, Reisevertreter, Godesberg, 8 Rudolf Volkmer, Kaufmann, Wohlau.
Wilhelm Burchardt,
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Nachstehend wird der deutsche Text des am 5. August in Paris unterzeichneten vorläufigen Han del sabkom⸗ mens zwischen Deutschland und Frankreich vorläufig veroffentlich. Das Abkommen unterliegt noch der Genehmigung der beiderseitigen gesetzgebenden Körperschaften. Es soll — in Deutschland auf Grund des Ermächtigungs⸗ gesetzes vom 10. Juli 1926 — am 21. August vorläufig in Anwendung gesetzt werden.
Vorläufiges Handelsabkommen “ zwischen Deutschland und Frankreich.
Der Deutsche Reichspräsident und der Präsident der Fran⸗ zösischen Republik, von dem Wunsche be eelt, die Handels⸗ beziehungen zwischen den beiden Ländern zu fördern, haben beschlossen, zu diesem Zwecke ein vorläufiges Handelsabkommen abzuschließen, und haben als ihre Bevollmächtigten ernannt:
8 Der Deutsche Reichspräsident: G den Deutschen Botschafter in Paris, Leopold von Hoesch, und 8 den Ministerialdirektor im Reichswirtschaftsministerium, Dr. Hans Posse; ö“ 88 Der Präsident der Französischen Republik: den Minister für Auswärtige Angelegenheite Aristide Briand, und den Minister für Handel und Gewerbe, Maurice Bokanowski, die nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Artikel ver⸗ einbart haben. .“ Artikel .
Die in der Liste A aufgeführten Boden⸗ und Gewerbeerzeug⸗ nisse des französischen Zollgebiets genießen bei ihrer Einfuhr in das deutsche Zollgebiet die in der Liste festgesetzten Zollsätze und Vergünstigungen.
Artikel 2.
Die in der Liste B aufgeführten Boden⸗ und Gewerbeerzeug⸗ nisse deutschen Ursprungs und deutscher Herkunft genießen bei ihrer Einfuhr in das französische Zollgebiet die in der Liste festgese ten Vergünstigungen, sowohl hinsichtlich der Zollsätze als auch hin⸗ sichtlich alher Pufchläge und Erhöhungskoeffizienten, die Frankreich anwendet oder in Zukunft anwenden könnte.
Die in der genannten Liste aufgeführten Boden⸗ und Gewerbe⸗ erzeugnisse, die gemäß Absatz 1 den Minimaltarif erhalten oder die auf Grund der Bestimmungen des nachstehenden Artikel 3 später in seinen Genuß treten sollten, genießen dadurch die Meist⸗ begünstigung. 8
8 .. Liste B aufgeführten prozentualen Abschläge auf den Unterschied zwischen Generaltarif und Minimaltarif bleiben die gleichen, wie 328 immer Zollsätze, Zuschläge oder Koeffizienten, die Frankreich während der Dauer des gegenwärtigen Abkommens einführen könnte, erhöht oder erniedrigt werden sollten, soweit sie nicht auf Grund von Artikel 3 der Angleichung unterliegen.
Artikel 3.
Wenn Frankreich zu einer Erhöhung seiner Senses⸗ oder Koeffizienten schreiten sollte, so, werden diese Erhöhungen bis zu einer Höhe von 30 vH der bei Unterzeichnung dieses Abkommeng gültigen Zölle auf diejenigen Erzeugnisse deutschen Ursprungs. und deutscher Herkunft keine Anwendung finden, welche in die Liste B dieses Vertrags aufgenommen sind und Zwischensätze zwischen dem General⸗ und Minimaltarif genießen. u diesem Zwecke werden die Abschläge vom Generaltarif in der Weise erhöht, daß der Zollsatz, wie er sich am Tage der Unter⸗ zeichnung dieses Abkommens in Franken errechnet, der gleiche bleibt, o lange wie die Erhöhungen der Zollsätze oder Koeffizienten nicht das vorerwähnte Verhältnis von 30 vH überschreiten, das als Aus⸗ gleich der seit dem 4. April 1926 eingetretenen Großhandelspreis⸗ steigerung angesehen wird. Die so errechneten Zollsätze und Koeffi⸗ zienten können jedoch auf keinen Fall unter die Sätze des erhöhten Minimaltarifs herabgesetzt werden. 1 8
Hinsichtlich der in die anliegende Liste C aufgenommenen Er⸗ zyeugnisse wird vereinbart, daß sie, da sie den Vorteil der vorstehend vorgesehenen Ausgleichung genießen, nur im Ausmaß der seit dem 4. April 1926 eingetretenen und um 30 vH verminderten Steige⸗ rung des amtlichen Indexes der Großhandelspreise weitergehenden oder neuen Erhöhungen unterworfen werden dürfen.
Eine spätere Erhöhung kann jedoch erst eintreten, wenn eine neue Preissteigerung von mindestens 20 vH festgestellt ist.
Artikel 4.
Die Hohen Vertragschließenden Teile werden den sich aus den vorhergehenden Artikeln ergebenden Erleichterungen der Einfuhr in ihr Zollgebiet durch Verbote oder Beschränkungen kein Hindernis bereiten, ohne hierdurch jedoch Verbots⸗ oder Beschränkungsmaßnahmen auszuschließen, die aus Gründen der Sicherheit des Staates und des Gebiets, des Schutzes der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen und der Ausübung der Staatsmonopole notwendig werden sollten. ⸗
Artikel 5. .
Bezüglich der in den Listen A und B aufgeführten Erzeugnisse gewähren sich die Hohen Vertragschließenden Teile für die Ver⸗ brauchssteuern und inneren Abgaben jeder Art Fenlände behandlbune und für die Zwischenlagerungsgebühren und Gebühren für die Zoll⸗ abfertigung der Waren Meistbegünstigung.
Artikel 6. 1— “ 1
Hinsichtlich der Nationalisierung der von einem der Hohen Ver⸗ tragschließenden Teile in das Gebiet des anderen Teiles eingeführten Ware wird dieser, ausgehend von seiner eigenen Gesetzgebung, die Meistbegünstigung gewähren.
Artikel 7.
Bei ihrer Einfuhr sollen keinen anderen oder höheren Zöllen oder Abgaben, als wenn sie unmittelbar aus ihrem Ursprungslande eingeführt sind, unterworfen werden:
die deutschen Boden⸗ und Gewerbeerzeugnisse, die im Durch⸗ gang durch ein oder mehrere dritte Länder nach Frankreich eingeführt werden, ebenso wie die Boden⸗ und Gewerbeerzeug⸗ nisse eines dritten Landes, die im Durchgang durch Deutschland nach Frankreich eingeführt werden, vorausgesetzt, daß diese
88 Transporte unmittelbar und ohne Benutzung des Seeweges be⸗
wirkt werden;
die französischen Boden⸗ und⸗ Gewerbeerzeugnisse, die im Durchgang durch ein oder mehrere dritte Länder nach Deutsch⸗ land, ebenso die Boden⸗ und Gewerbeerzeugnisse dritter Länder. die im Durchgang durch Frankreich nach ischland eingeführt
werden. 3
Artikel 8.
Die Staatsangehörigen beider Hohen Vertragschließenden Teile genießen auf dem Gebiete des anderen Teils die Meistbegünstigung für den Reiseverkehr, den Aufentbalt, die Niederlassung, wie für die Ausübung von Handel, Gewerbe und jeden anderen Beruf und für die damit zusammenhängenden Rechte und Interessen. Sie haben freien und ungehinderten Zutritt zu den Gerichten.
Die Angehörigen jedes der Hohen Vertragschließenden Teile haben Freiheit, bewegliche und unbewegliche Güter im Gebiet des anderen Teils zu besitzen und das Eigentum an solchen durch Kauf, Schen⸗ kung, gesetzliche Erbfolge oder letzwillige Verfügung oder auf trgond⸗ eine andere Weise zu erwerben und zwar unter den gleichen Vor⸗ aussetzungen, die durch die Gesetze des Staates, in dem sich die Güter befinden, für die Angehörigen irgendeines anderen Staats vor⸗ gesehen sind. Sie können zu den gleichen Bedingungen, die für diese gelten, hierüber verfügen. “
Die Staatsangehorigen jedes der Hohen Vertragschließenden Teile sollen auf dem Gebiete des anderen von jedem zwangsweisen mili⸗ tärischen Dienst sowohl in der Landarmee, der Marine, der nationalen Garde oder der Miliz und von allen persönlichen militarischen Zwangs⸗ leistungen befreit sein. Das gleiche gilt für alle Geld⸗ oder Sach⸗
— “
leistungen, die an Stelle von persönlichen Leistungen auferlegt werden.