der Zuckersteuer dafür Sorge getragen werden, daß Anlaß zur Preissteigerung bei Zucker im Inland nicht gegeben ist. Der Vertreter der Reichsregierung erklärte, daß die Reichsregierung eine abschließende Stellung noch nicht ein⸗ enommen habe. Er machte im übrigen an 2 eingehenden Materials umfangreiche Ausführungen über die Fragen der Zucker⸗ wirtschaft. Abg. 8½ tz (Soz.) stellte fest, daß die Sozialdemo⸗ kratie nicht daran denke, daß jetzt die Frage des Zuckerzolls durch Initiative der Reichsregierung aufgerollt werden soll. Demgegen⸗ ber stellte der Vorsitzende Abg. Perlitius “ fest, daß die Mehrheit des Ausschusses eine erneute Behandlung des Zucker⸗ olls durch Initiative der Reichsregierung wünsche. Es folgten bern noch vertrauliche Mitteilungen der Reichsregierung über den nd der Handelsvertragsverhandlungen. .
Der Femegusschaf de Reichstags, der zu den Verhandlungen über die Münchener “ für einige 8 nach München übergesiedelt ist, trat gestern nachmittag im
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rüheren bayerischen Bereeertzaesiam in der Arnulsstraße zu einer ersten Münchener Sitzung zusammen. Zur festgesetzten Zeit, 2 1¼ Uhr nachmittags, eröffnete der Vorsitzende Abg. Dr. Schetter (Zentr.) die Sitzung. Er begrüßte die Ausschußmitglieder in der bayerischen Hauptstadt und sprach der Münchener Gruppen⸗ verwaltung der Reichsbahn den Dank des Ausschusses für die gute Unterbringung aus. Er dankte weiter den bayerischen Reichs⸗ und Staatsstellen, die bei den Vorbereitungen der jetzigen Verhand⸗ lungen dem Ausschuß großes Entgegenkommen gezeig „Es ist ein. Ausnahmefall“, so fuhr der Redner dem Na hrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge daß ein Aus⸗ 8 des Reichstages für längere Zeit außerhalb der Reichshaupt⸗ stadt tagt. Dieser Ausnahmefall, glaube ich, hat dazu geführt, daß die Press hier so gherardenlich. stark vertreten ist. Fn der Tat ist die Aufgabe, die uns der Reichstag gestellt hat, eine rein poltische Aufgabe. Aber deshalb hört sie nicht auf, auch eine rein sachliche zu sein. Denn wir sollen die Grundlagen schaffen für die öffentliche Diskussion der Dinge im Plenum des Reichstags. Wenn wir uns bisher bemüht haben, uns nicht vom Boden strenger Sachlichkeit zu entfernen, so sind wir auch entschlossen, hier bei unseren Verhandlungen in München nicht von diesem Wege ab⸗ üuweichen. Das gibt mir Veranlassung zu einer Mahnung an die
resse: Bei der großen Bedeutung, die Ihrer Berichterstattung in diesem Falle zukommt, richte ich an Sie die Bitte, nur der Sache zu dienen und nie den Weg objektiver Berichterstattung zu verlassen, damit später nicht Richtigstellungen notwendig werden. Es ist uns ferner aus unserem Hierherkommen nach München die Absicht angedichtet worden, irgendwelche Sensationen machen zu wollen, oder gar, wie man es uns stellenweise unterstellt hat, in das Eigenleben des bayerischen Staates einzugreifen. Lediglich Zweckmäßigkeitsgründe haben uns hierher geführt. So hoffe ich, daß die Verhandlungen hier die Zwecke fördern werden, die zu unserer Uebersiedlung geführt haben.“ Der Vorsitzende teilte weiter mit, daß nunmehr der Bericht des Abg. Dr. Levi gedruckt vorliegt und nicht weniger als 150 Druckseiten umfaßt (Dr. Levi selbst ist zur ersten Münchener Sitzung des Ausschusses noch nicht erschienen). Für die Zeugenvernehmung ist vom Ausschuß fol⸗ gende Reihenfolge vorgesehen: Zu dem Beweisthema „Einfluise auf die Justizbehörden“ sind als Zeuge geladen die Rechtsanwälte Dr. Ganemann und Dr. Kern, Oberstleutnant a. D. Kriebel, Oberforstrat EE die jetzigen Landgerichts⸗ räte, früheren Staatsanwälte Klieck, Kraus und Kreutsch, und Regierungsrat von Merz. Zu der Frage, inwieweit die Polizeidirektion auf das Verfahren hemmende Einflüsse auszuüben versucht hat, sind als Zeugen geladen die ehemaligen Beamten Ott, Seibert und Bernreuter und der Abg. Dr. Frick. Weitere Zeugen sind bisher nicht geladen, es hängt von der Berichterstattung ab, ob die Beugenvermehmung in München weiter ausgedehnt werden muß. Zur Geschäftsordnung führte Abg. Münzenberg (Komm.) Beschwerde darüber, daß in den Parterreräumen des Verhandlungsgebäudes bayerische Landes⸗
lizei in überaus großer Zahl untergebracht sei. Sen diese übertriebene Mobilisation von Polizisten sollte doch der Ausschuß rotestieren. Vorsitzender Dr. Schetter: Im Benehmen mit eer hiesigen Polizeidirektion ist dafür gesorgt worden, daß auch der persönliche Schutz der Mitglieder des Ausschusses hinreichend ver⸗ bürgt ist, nachdem in den Verhandlungen über die Uebersiedlung des Ausschusses nach von einigen Mitgliedern in der Rich⸗ tung Besor nisse ausgesprochen worden waren. Im übrigen ist Maß und Ducchführung dieses Schutzes der Polizei überlassen. „Diese escahsb⸗n dienen 8 auch zu ihrem n. 8 Münzen⸗ berg. (Abg. Münzenberg: Wir verzichten darauf!) Abg. Gräf⸗ Thüringen (D. Nat.) betonte, die vom Vorsitzenden genannten Beweisthemata zeigten, daß der Ausschuß sich von seiner eigent⸗ lichen Aufgabe entferne. Seine dg. iche Aufgabe sei doch die Feststellung, ob überhaupt eine besondere Organisation für Feme⸗ mord bestanden habe. Der Vorsitzende erwiderte, diese Haupt⸗ aufgabe würde in dem Bericht der Berichterstatter gelöst. Es sei aber nötig, zu ihrer Ergänzung auch Nebenfragen wie die hier zu verhandelnden zu erledigen. Dann gab Abg. Dr. Schaeffer (D. Nat.) seinen Bericht. Der Berichterstatter erklärte einleitend, er betrachte es im Gegensatz zu den Ausführungen seines Gräf⸗Thüringen als seine Aufgabe, die Richtig⸗ eit der Beschuldigung nachzuprüfen, die von dem Abg. Levi und in der Presse gegen die bayerischen Justiz⸗ und Polizeibehörden erhoben worden sind. Den Sachverhalt in den Fällen Sandmeier, Dobner, Gareis und Hartung habe Abg. Levi im ganzen zu⸗ treffend behandelt. Aber er sei zu vielen Trugschlüssen gekommen. Zunächst müsse darauf Ueegehieen werden, daß, als die Fälle sich ereigneten, in Bayern die Volksgerichte für die Strafverfolgung zuständig waren. Bei den Volksgerichten aber, die eine Errungen⸗ sbe der Revolution waren, war das Urteil sofort mit seiner
Verkündung rechtskräftig, es gab dagegen weder Berufung noch Wiederaufnahmeverfahren zugunsten oder zu ungunsten des Ver⸗ urteilten. So sei es zu begreifen, daß die vvF sich scheute, Anklage zu erheben, wo nach ihrer Ansicht nicht einiger⸗ maßen sichere Aussicht auf Verurteilung vorhanden war. Wenn also in den hier in Rede stehenden Fällen, noch dazu unter der
rrschaft der Volksgerichte verlangt werde, die Staatsanwaltschaft hätte auch in zweifelhaften Fällen die Sache zur Aburteilung bringen follen, so könne er, der Berichterstatter, das nur als tendenziös, um mit den Worten von Dr. Levi zu sprechen, als „Torheit oder noch Schlimmeres“ bezeichnen. Auf den Fall Har⸗ tung angewandt, würde ein Verfahren im Jahre 1921 vor dem Volksgericht unzweifelhaft zur Freisprechung geführt haben, und die Sache würde damit erledigt gewesen sein. Dadurch, daß die Staatsanwaltschaft ihn nicht vor das Volksgericht gebracht, sondern sozusagen auf bessere Zeit für ein ordentliches Verfahren ver⸗ schoben hätte, ha ke. erreicht, daß später wenigstens zwei An⸗ Seftagte vor dem Schwurgericht abgeurteilt werden könnten. Die beiden seien zwar damals auch freigesprochen worden, aber die beiden übrigen Angeklagten im Falle Hartung seien zurzeit flüchtig und es bestehe die Möglichkeit, daß nach ihrer Cegresane gegen sie Anklage erhoben werde. Dann könne sich auch die Möglichkeit er⸗ geben, daß gegen die Freigesprochenen das Verfahren wieder auf⸗ genommen werde. Das Verhalten der Staatsanwaltschaft in diesem Falle sei also der beste Beweis für die Lauterkeit der bayerischen Rechtspflege und für deren unbeirrbare Objektivität. Die Wiederaufnahme der Fälle Sandmeier und Hartung, so fuhr der Bericherstatter fort, ist erfolgt unmittelbar nach dem Amtsantritt des jetzigen bayerischen Justizministers Dr. Gürtner. Daß er ein großes Interesse an der Wieder⸗ aufnahme und objektiven Durchführung des Verfahrens hat, ist daraus zu ersehen, daß er für beide Fälle je einen Untersuchungs⸗ richter bestellt hat, die von allen anderen Geschäften befreit sind. Handelt so ein Justizminister, der etwas zu verbergen hat? Im Falle Sandmeier hat Dr. Levi die Aeußerung eines Polizei⸗ beamten angeführt, es sei von oben Weisung gekommen, den Namen Schweickhardt nicht zu nennen. Das mußte den Eindruck erwecken, als ob eine baperische Behörde diese Anweisung gegeben
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be. Tatsächlich ist davon gar keine Rede, und das Wort „oben“ esieht sich lediglich auf die Leitung der Einwohnerwehr bg. Münzenberg (Komm.): Das war ja auch ein Teil der Behörde! Berichterstatter Dr. Schaeffer: Daß das Ver⸗ schwinden Schweickhardts nach Münster ganz andere Ursachen hatte, als Abgeordneter Levi annimmt, hat die Beweisaufnahme ergeben. Dann beruft sich Dr. Levi auf das Ausstellen falscher basse. Ja, wie wird mir denn? Ich glaube, auch heutzutage werden überall, nicht nur in Deutschland, falsche Pässe ausgestellt. Man braucht sich nur in den auswärtigen Kanzleien anderer Staaten zu erkundigen und wird dort hören, daß falsche Pässe sezusagen zum Handwerkszeug gehören. Abg. Posschl Soz.): Au für Mörder? Berxichterstatter Dr. Schaeffer: Das fan erst. nachgewiesen werden. Sie dürfen doch der Untersuchung nicht vorgreifen! Abg. Scheidemann e. Sie haben positiv behauptet, daß in allen Behörden falsche Pässe ausgestellt werden! Berichterstatter Dr. Schaeffer: Ja, ist Ihnen das nicht bekannt, Herr Scheidemann? Abg. Scheide mann: Nein! Ich hoffe auch, daß es widerlegt wird. Der Bericht⸗ erstatter verlas dann große Teile der Anklageschrift gegen Schweickhardt und Genossen. Die Anklageschrift faßt alle Um⸗ stände zusammen, die für die Täterschaft Schweickhardt sprechen, vor allem die Tatsache, daß er sich am 5. Oktober 1920 nachmittags in Odelshausen erkundigt und am gleichen Abend in der Woh⸗ nung der Dienstherrschaft der Sandmeier mit dem Mädchen eine Unterredung gehabt hat, daß er ferner zusammen mit Berchtold, Schneider und Uebeleysen am 5. Oktober abends mit einem Auto der Landesleitung der Einwohnerwehr fortgefahren ist, wobei man den eigentlichen Chauffeur des Autos ausgeschaltet hatte, daß Schweickhardt seit dem 10. Oktober flüchtig gegangen ist und sich in verschiedenen bahyerischen Orten unter falschen Namen auf⸗ gehalten hat, nachdem ihm am 9. Oktober von der Polizeidirektion München ein Reisepaß ausgestellt worden war, offenbar auf Veranlassung einer einflußreichen Persönlichkeit, deren Identität nicht mehr festgestellt werden konnte. Die Anklageschrift hebt weiter hervor, daß Schweickhardt zwischen Weihnachten und Neu⸗ jahr sich nach Kufstein begeben hat, wo er sich bis zu seiner Ver⸗ haftung unter falschem Namen aufhielt. Schweickhardt behauptete später, er sei deshalb geflohen, weil er befürchtete, wegen Waffen⸗ schiebungen verfolgt zu werden. Die Anklageschrift erklärt aber diese Angaben für unglaubwürdig, weil — in Bayern wenigstens — niemand wegen Teilnahme an Waffenbergungen verfolgt worden sei. Abg. Schaeffer hob hervor, daß auch das erste Verfahren gegen Schweickhardt unter der Herrschaft der Volks⸗ gerichte eingeleitet worden sei, und daß man deshalb der Staats⸗ anwaltschaft durchaus zustimmen müsse, daß sie damals die Sache nicht zur Anklage gebracht habe. Denn eine Verurteilung durch das Volksgericht wäre in keiner Weise zu erwarten gewesen, weil die Beweise zu schwach waren. Ein ordentliches Verfahren habe vielmehr größere Garantie geboten, daß ein eventueller Fehl⸗ spruch repariert werden könne. Der Berichterstatter verlas dann weiter den Beschluß der Strafkammer des Landgerichts München I, durch den Schweickhardt außer Verfolgung gesetzt worden ist. Es wird darin festgestellt, es sei nicht zu erkennen, daß eine Reihe von schwerwiegenden Verdachtsgründen für die Beteiligung Schweickhardts an der Ermordung der Sandmeier sprächen. Für eine Verurteilung reichten diese jedoch nicht aus. Eine volle Klarheit über die Art und Weise der Beteiligung Schweickhardts habe die eingehend geführte Voruntersuchung trotz aller Be⸗ mühungen nicht schaffen können, die auch von der Hauptverhand⸗ lung nicht zu erwarten sei. Der Angeschuldigte sei daher außer Verfolgung zu setzen. Zum Fall Dobner bemerkte der Berichterstatter, er könne sich nur der Stellungnahme der Staats⸗ anwaltschaft und der Gerichtsurteile anschließen. Er gebe zu, daß Anhaltspunkte vorliegen könnten dafür, daß ein Mordversuch vorliege. Aber zu einer Verurteilung sei das Ergebnis der Unter⸗ suchung in keiner Weise ausreichend gewesen. Eingehender beschäf⸗ tigte sich Abg. Schaeffer mit dem Fall des am 4. März 1921 in der Zusam ermordet aufgefundenen Kellners Hartung aus Halle. In der langen Behandlung des Falles sowohl bei den Behörden wie in der Oeffentlichkeit hat zuletzt die Frage eine Rolle gepielt warum der Fall zuerst von der Abteilung 6 (Politische Abteilung) der Polizei⸗ direktion und dann von der Abteilung 1 a (Mordabteilung) behandelt worden sei. Der Te n. verlas Zeugenaussagen, wonach für die Annahme, daß dieser Uebergang deshalb erfolgt sei, weil man in der Abteilung 6 auf der richtigen Spur gewesen sei, keine An⸗ altspunkte vorlägen. Es wurde also, so erklärte Schaeffer, bei den eugenaussagen genau das Gegenteil von dem festgestellt, was r. Levi in seinem Bericht vorgetragen hat. Zu den bekannten Vorwürfen Dr. Levis gegen Justizminister Gürtner bemerkte der Berichterstatter: Nach der A⸗ . ist der Vorwurf, als habe Gürtner die vielgenannte Fahrt nach Augsburg veranlaßt, durchaus unberechtigt. Zeuge Friedel hat seinerzeit eidlich ausgesagt: „Ich wiederhole, daß die unmittelbare Veranlassung zur Fahrt nach Augs⸗ burg von einem Herren der Landesleitung (der Einwohnerwehr) aus⸗ ging. Ich lege Wert darauf, daß dieser Herr den Staatsanwälten nicht den Auftrag erteilen wollte und konnte, nach München zu kommen. Darüber, wer den Auftrag erteilt hat, berpeigfre ich das Zeugnis.“ Ich finde keinen Anhaltspunkt dafür, daß Gürtner der ranlasser war. Aus den eidlichen Aussagen der Staatsanwälte Krieck und Kraus ergab sich, daß der Entschluß zur Aufhebung der Haftbefehle von den Staatsanwälten gefaßt war, bevor sie die 1 nach München angetreten hatten also eine Einflußnahme es damaligen Oberregierungsrats Gürtner nicht in Frage kam. Beide, Zeugen haben weiter positiv und unter besonderer Betonung ausgesagt, es könne keine Rede davon sein, daß Gürtner inen irgendwelche Weisung für die Behandlung der Sache gegeben habe. Dr. Levi hat angegeben, die Staatsanwaltschaft hätte das Ver⸗ fahren im Jahre 1921 eingestellt, nachdem ihre Ermittlungen in einigen Monaten ergebnislos verlaufen waren. In den Akten be⸗ findet sich aber kein Cekgg oe enas und tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft damals das Verfahren auch gar nicht eingestellt, ondern sie hat es nur ruhen lassen aus der von mir schon als echnisch richtig bezeichneten Erwägung, daß es besser sei, so ein Verfahren später weiterzuführen, als es vom Volksgericht mit einem irreparablen Freispruch erledigen zu lassen. Der Mord an Hartung wurde im März 1921 begangen und die Staatsanwaltschaft ha auch nach dem Ruhenlassen des Verfahrens ihre Ermittlungen nach den Tätern weitergeführt. Im Jahre 1922 wurde ein ganz be⸗ stimmter Verdacht gegen einen gewissen Beurer aus Zußmarshausen und einen Dr. Bergner geäußert. Diesem Verdacht wurde, von der Staatsanwaltschaft gründlich nachgegangen. Es stellte sich aber heraus, daß die ganze Geschichte sich auf eine Erzählung gründete, die Dr. Bergner im Rausch verbreitet hatte. Dieser Dr. Bergner ist von psychiatrischen Sachverständigen als pathologischer Lügner festgestellt worden, auf dessen Aussagen kein Gericht eine Ver⸗ urteilung begründet hätte. In seinem weiteren Bericht führte Abg. Dr. Schaeffer aus: Diese Aufnahme des . im Falle Hartung im Jahre 1924 erkläre sich daraus, daß die Staats⸗ anwaltschaft nach der Aufhebung der Volksgerichte alle noch nicht erledigten Femefälle wieder aufnahm. Nach der Frei⸗ sprechung der beiden Angeklagten Neunzert und Balien habe die Staatsanwaltschaft mit aller Energie nach den geflüchteten weiteren drei Angeklagten Beurer, Berchtold und Schlesinger gefahndet. Die Saarregierung habe die Auslieferung Schlesingers verweigert und Berchtold halte Budapest schon ver⸗ lassen, als das deutsche Auslieferungsbegehren bei der ungarischen Regierung eingetroffen war. Der Verdacht der Täterschaft, so fuhr der Berichterstatter fort, richtete sich gegen die fünf Angeklagten nur deshalb, weil sie in der Mordnacht mit einem Lastauto an der Stelle wo die Leiche in der Zusam gefunden wurde. Die übrigen veF haben sich als unzutreffend heraus⸗ gestellt. Es ist festgestellt worden, daß die fünf Leute für diese Nachtfahrt einen bestimmten Auftrag hatten. Es ist weiter fest⸗ gestellt, daß außer diesem Lastauto auch noch zwei⸗ Personenautos in jener Nacht an der “ vorbeigefahren sind. Das eine Auto wurde ermittelt und als unbeteiligt festgestellt. Von dem weiten Auto aber ist trotz aller behördlichen Aufforderungen keine Meldung zu erlangen gewesen. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß
die fünf Leute, die auf dem Lastauto saßen, als Täter nicht in Frgge kommen, sondern die Infassen jenes zweiten Personenautos, dessen Führer sich nicht gemeldet hat. Meiner Ansicht nach ist an dem Pord einer beteiligt, der mit den fünfen auch gut befreundet war, nämlich der Oberleutnant Braun. Es sprechen verschiedene Gründe bdefur daß er mit 84 zwei anderen Personen an dem Mord eeiligt ist. Die 8 tigung hat nichts dafür ergeben, daß der Mord in dem Lastkraftwagen verübt worden ist. Kuch das Ver⸗ halten der fünf Leute nach dem angeblichen Mord spricht gegen die Vermutung, daß sie vorher den Hartung getötet hätten. Die bei Beurer beschlagnahmten Waffen Fommen nach dem Gutachten der Schießsachverständigen für die Begehung der Tat nicht in Frage. n dem Bericht des Abgeordneten Dr. Lei habe ich auch jeden achweis für den Femecharakter der Morde vermißt. In vier ällen kommen 85v Namen von denselben Leuten vor, aber in einem Falle ist das Ergebnis, daß diese Leute den Mord begangen haben. Es “ nicht an der Feit⸗ darüber zu urteilen, ob Fememorde vorliegen. Aus den Akten ergibt sich, daß die Landesleitung der Einwohnerwehr mit den Leuten nicht in Ver⸗ bindung gestanden hat. Der von Dr. Levi verlesene Brief des Vizeleiters Kanzler an Dr. Heim, in dem gesagt wird, der Fall Z. dürfe nicht an die Oeffentlichkeit kommen, wenn nicht ein Skandal von europäischem Ausmaß entstehen solle, erklärte sich so, daß mit Z. nicht die Zusam, sondern ein Ministerialrat Zettelmeier vom Ministerium des Innern gemeint ist, dessen Name in Verbindung mit der Ermordung des Pfälzer Seech en Heinz⸗Orbis genannt wurde. Der Zusam⸗Mord hätte ja auch keinen Skandal von euro⸗ päischem Ausmaß hervorrufen können. Die berühmte Handschuh⸗ affäre hat auch eine sehr harmlose Aufklärung gefunden. Am Tage nach der Ermordung des Hartung hatte man an der Zusam einen Handschuh gefunden und beschlagnahmt. Er wurde Beurer vor⸗ gelegt, und der erklärte, er gehöre ihm nicht. Bei dieser Ver⸗ nehmung hatte aber Beurer seinen eigenen Handschuh im Ver⸗ nehmungszimmer liegen lassen, und dieser wurde aus Versehen zu dem ersten ““ gesteckt. Darum sagte bei der zweiten Vernehmun eurer selbst ganz verblüfft, der Handschuh gehöre allerdings ihm. Es wird von Interesse sein, die Zengen zu hören, die über die Beschuldigungen gegen die Justizverwaltung aussagen werden. Ich kann nur erklären, daß in dem Berichte nichts vorhanden ist, was die Beschuldigunsen gegen die bayerische Justizverwaltung als berechtigt erscheinen lassen könnte. Bei dem Fall Gareis kann ich mi sehr kurz fassen. Denn Dr. Levi und ebenso die sozialdemokratische Presse haben selbst zugegeben, daß die Täterschaft des Schweickhardts im Falle Gareis nicht mehr als gegeben erachtet werden könne. Es ist ja auch festgestellt, daß Schweickhardt nicht eine densengen zwei Personen war, die am Abend vor der Ermordung des Gareis gesehen wurden, wie sie a0 die elektrische Bahn am Stachus sprangen und mit Gareis nac Hause fuhren, und ferner daß Schweickhardt auch nicht der Mann war, der nach Abgabe der Schüsse weggelaufen ist. Im übrigen at Dr. Levi auch zugegeben, daß es Schweickhardt gelungen ist, ür den betreffenden Tag einen Alibibeweis zu erbringen. Es sind gegen die Justizbehörden in München die schärfsten Angriffe gerichtet worden, und es ist behauptet worden, daß Justizminister Gürtner derjenige sei, der verlangt habe, daß ber Haftbefehl zegen Schweickhardt aufgehoben würde,. Der Beweis dafür, daß der jetzige Justizminister dabauf Einfluß genommen hat ist aber in keiner Weise erbracht. Es handelte sich um eine bloße Verdächti⸗ ung. Wenn das Gericht trotz entgegengesetzter Stellungnahme der Staatsanwaltschaft der Haftbeschwerde stattgegeben und die Haft Schweickhardts aufgehoben hat, so ist das ein Beweis dafür, daß das Gericht unbeirrt auch durch die Stellungnahme der Staats⸗ anwaltschaft den geraden Weg ging und sich nur dem Gesetz unter⸗ warf. Damit bin ich am Ende meiner Berichterstattung. — Vor⸗ itzender Schetter (Zentr.): Es verbleibt zunächst noch die Ab⸗ timmung über die beiden Anträge, die dem Ausschuß schon in erlin vorlagen. Ein Antrag Troßmann (Bayer. Vp.) miß⸗ billigt die in der Oeffentlichkeit . Angriffe des Bericht⸗ erstatters Dr. Levi (Soz.) gegen die bayerische Justiz und den bayerischen Fustigmrinister Dr. Gürtner und will durch den festgestellt wissen, daß die bisherige Untersuchung des
Ausschu Ausschn ses keinen Anlaß zu derartigen Vorwürfen ergeben habe.
Der Antrag Schulte (Zentr.) besagt, die Verwertung des Akten⸗ materials durch den Berichterstatter Dr. Levi im „Vorwärts“ ver⸗ heße egen den Beschluß des Ausschusses vom 19. Mai, wonach vor Ab gütg der Untersuchung dieses Material nicht verwertet werden sanlte kach langer Geschäftsordnungsdebatte beschloß der Aus⸗ chuß, die Aussprache über die Berichte und die Entscheidung über die beiden vorliegenden Anträge bis nach der Beweisaufnahme zu vertagen. — Um 5 %½ Uhr wurde die Sitzung geschlossen. Am Mitt⸗ woch, 10 Uhr vormittags, soll die Zeugenvernehmung beginnen.
Im Femeausschuß des Preußischen 88gg; wurde gestern das Protokoll über die Aussagen des 8 Jahnke verlesen, die er am 17. September 1926 in nichtöffentlicher Sitzung gemacht hat. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger verblieb der Zeuge bei seiner früheren Aussage, daß er an Femesitzungen nicht teilgenommen und mit einer Femeorganisation nicht in Verbindung gestanden habe, vor allem auch nicht eine Sitzung mitgemacht habe, in der über eine Ermordung Stresemanns, Severings und Eberts beraten worden 858 Auch an Sitzungen, die Pläne hinsichtlich der Umbildung der Regierung nach Einstellung des passiven Widerstandes zum Gegenstand hatten, sei er nicht beteiligt gewesen. Ueber Umbildung der Organisation der Schwarzen Reichswehr habe er erst aus den Zeitungen erfahren. Man solle den Major Buchrucker vernehmen. Er, Zeuge, habe genug mit dem Ruhrabwehrkampf zu tun gehabt. Seine Bedenken vor Leistung des Zeugeneides seien rein theoretischer Art penesen. Hier⸗ auf wird die Vernehmung des Zeugen Wurster agse „Er berichtigte zunächst an Hand des ihm vorpelegten Protokolls über seine letzte Vernehmung einiges. Auf Befragen des Abg. Ried el der Zeuge an seiner Behauptung fest, daß der Zeuge Schmidt
okainist sei; das habe er persönlich gesehen. Wenn Schmidt an⸗ gegeben habe, er habe das tun müssen, weil es zur Besorgung vom Pässen erforderlich gewesen sei, so sei dazu zu bemerken, daß es sich dabei um Päfe ür den Zeugen Schmidt selbst gehandel habe. Schmidt habe auch selbst erzählt, 8u vom Handtaschen⸗ erwerb gelebt habe. Dafür könnten Zeugen beigebracht werden. uf die Frage des Abg. Schwering (Zenkr.) nach dem Wortlaut des Eides bei der Schwarzen Reichswehr verweigerte der Zeuge die Aussage; hierüber auszusagen verbiete ihm sein Eid und würde ihn zum Verräter machen. Für seine Behauptung, daß Schmidt Unter⸗ schlagungen gemacht habe, benannte der Zeuge einen gewissen Herbert Liebe aus tzlar. Der könne auch beweisen, daß Schmidt ihn, Liebe, zu einem Einbruch in das Wetzlarer Postamt habe verleiten wollen. Der Zeuge bestätigte auf Befragen des Abg. Obuch (Komm.), daß bei ihm, als ex verhaftet wurde, Skizzen und Zeich⸗ nungen des Ministeriums des Innern aufgefunden wurden. Darüber, welchen Auftrag er hatte und ob er etwas gegen die des Ministers Severing habe unternehmen sollen, wollte der euge nicht aussagen. Es 85 jg die Möglichkeit, daß er hierüber noch Rede und Antwort stehen müsse, wenn vielleicht ein Wiederaufnahmever⸗ ahren erfolge. Der Zeuge gab weiter an, daß er Leiter der Zweig⸗ ferhe der Firma Orion in Berlin seit 1903 sei. Gleichzeitig hab er dabei bei der Schwarzen Reichswehr Dienst getan; er habe die Rekrutierung der Truppe gehabt. Uniform habe er nicht getragen. In seiner Eteikung bei der Firma habe er feste Arbeitsstunden nicht gehabt; in seiner freien Zeit habe er Leute für die Schwarze Reichs⸗ wehr geworben, der er 85 vor seiner Beschäftigung bei der Firma angehört habe. Er selbst se bestimmt gewesen zum Führer eines B. V.⸗Kommandos, das für den Augenblick des Losschlagens für sondere Zwecke zur Verfügung stehen sollte. Ob solche ommandos auch zur Vornahme von Fememorden bestanden hätten, habe er nicht Seeht Zeuge Schmidt wurde nochmals vernommen, um seine 8 Aussagen zu ergänzen. Der Vorsitzende hielt ihm Wursters zussagen über Handtaschenraub usw. vor. Den von Wurster ge⸗ nannten Zeugen Liebe will Schmidt nicht kennen. Er erklärte ee über gewisse Einzelheiten die Aussagen verweigern zu müssen mi Rücksicht auf ein eventuelles Gerichtsverfahren. Auf Frage des Abg. Riedel (Dem.) erklärte Zeuge, es müsse wohl eine Anekdote oder
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o etwas sein, wenn gesagt werde, er habe sich selber des Hand⸗ Le. bezichtigt. 8 der Post sei er nur vorübergehend Aus⸗ elfer gewesen; mit Geldsachen habe er nichts zu tun gehabt. Der euge wiederholte seine frühere Bemerkung, „er habe keine mmungen“, würde also aus Idealismus unter allen Umständen es fh haben, allerdings nicht kriminell. Ein polizeiliches Rifft,⸗ Verfahren gegen ihn sei nicht eingeleitet worden. des 1 8 ½ n Heifsc. Heregi)- — euge für unwahr, er für Wurster während dessen Gelder . und Krzerhngen habe. Der Zeuge erklärte, es sei Geld von Geldgebern zu Verteidigungszwecken beschafft worden mit dem Bemerken: „die Verwendung überlaßt uns“. Abg. Roth (D. Nat.) fraghe ob bei den Tatsachen, über die der Zeuge noch zurückhielte, utschnationale Abgeordnete beteiligt wären? Zeuge Schmidt er⸗ widerte, er habe die deutschnationale Landtagsfraktion noch nicht be⸗ rührt, sondern nur den Einzelfall Jahnke behandelt. Auf bestimmte weitere Fragen des Abg. Roth erklärte Zeuge, er mache seine weiteren Aussagen erst, wenn er positive Gewißheit habe, daß sich in keinem zunkt der Aussagen, die er machen werde, ein Irrtum ergeben werde. ute könne er über den ganzen Komplex noch nichts aussagen. Der euge erklärte, in den letzten 14 Tagen scharf “ worden zu ein, und wollte er. Photographien der Leute vorlegen, die vn beobachtet hätten. Abg. Obuch (Komm.) richtete an den Zeugen ragen über Unterstützung der Schwarzen Reichswehr durch den andbund. Der Zeuge weiß nur von Unterstützungen durch Ver⸗ pflegung, Lieferung von Lebensmitteln, die in gewisser Weise organisiert war; von Geldunterstützungen weiß der Zeuge nichts. Abg. Obuch führte demgegenüber Aussagen des Rittergutsbesitzers von Oppen⸗Tornow an, wonach dieser aus einem ihm zur Verfügung stehenden Fonds an Oberleutnant Schulz Geld gegeben habe. Der Zeuge konnte darüber nichts Bestimmtes aussagen. Auf Befragen Uurch den Abg. Obuch teilte Zeuge Schmidt mit, er habe seinerzeit den Auftrag gehabt, die Berliner Kommandantur d besetzen, während Wurster das Ministerium des Innern besetzen sollte. Ob Wursters Auftrag weitergegangen und sich auch auf die Person des Ministers begogen habe, darüber könne ja der Zeuge Wurster selber Auskunft geben. — Der Ausschuß hielt im Anschluß an die öffentliche Sitzung eine nichtöffentliche Sitzung ab, in der der weitere Beratungsplan festgelegt wurde. Voraussichtlich wird in der nächsten oder über⸗ nächsten Woche eine neue Sitzung stattfinden.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 6. Oktober 1926. Telegraphische Auszahlung.
6. Oktober Geld Brief 1,714 1,718 4,196 4,206 2,039 2,043
20,874 20,926 2,155 2,165 20,341 20,391 4,193 4203 0,623 0,625 4,205 4,215
167,79 168,21 4,99 5,01
11,505 11,545 81,35 81,55 10,542 10,582 16,08 16,12
7415 7,435
111,33 111,61
21,675 21,725 91,85 92,07 12,06 12,10 12,411 12,451 81,00 81,20 303 3,04 62,92 63,08
112,03 112,31 59,21 59,35 5,87 5,89
—
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
6. Oktober Geld Brief 20,45 20,55
5. Oktober Geld Brief 1,713 1,717 4,195 4205 2,037 2,041
20,874 20,926 2,142 2152
20,339 20,389 4,1925 4,2025 0,625 0,627 4,21 4,22
167,83 168,25 4,99 5,01
11,41 11,45 81,40 81,60 10,545 10,585 15,80 15,84 7,415 7,435 111,32 111,60
21,475 21,525 91,88 92,10
11,865 11,905
12,414 12,454 80,98 81,18 3,03 3,04 63,23
63,07 112,06 112,34 59,20 59,34 5,89
5,87
Buenos⸗Aires. nadet .... ““ 1 airo I1 ärͤgypt. Pf.
Konstantinopel 1 ler e London 11 £ New York 18 8 M
1 Pap.⸗Pes. 1 8 8
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ilreis Goldpeso
100 Gulden 100 Drachm.
100 Frcs. 100 Gulden 100 finnl. ℳ 100 Lire
100 Dinar 100 Kr.
100 Escudo 100 Kr. 100 Frcs. 100 Kr.
100 Frcs. 100 Leva 100 Peseten
100 Kr. 100 Schilling 100 000 Kr.
Rio de Janeiro Uruguah .. .. Am serdamm⸗ Rotterdam. Athen Brüssel u. Ant⸗ werpen.. Dagzh.. .. lsingfors.. 1ö“ ugoslawien.. topenhagen.. Lissabon und Oporto. Pel.
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Sofia. Spanien.. Stockholm und Gothenburg. ien. 0 3129 9 9 Budapest..
5. Oktober Geld Brief
20,48 20,56 16,20 1628
Sovereigns.. 20 Fres.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000—5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Canadische... Englische: große u. darunter Türkische.. Belgische.. Bulgarische.. Dänische.. Danziger. 845 nnische.. ranzösische.. olländische.. talienische: über 10 Lire Jugoflawische. Norwegische.. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. chweizer.. Spanische.. Tschecho⸗slow. 1000 Kr. u. dar. 100 Kr. Oesterreichische 100 Schilling Ungarische. 100 000 Kr.
4,176 4,163 1,689 0,611 4,177
20,312 20,302 2,11
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100 Kr.
100 Gulden 100 finnl. ℳ 100 Fres. 100 Gulden
100 Lire 100 Dinar 100 Kr.
100 Lei
100 Lei
100 Kr.
100 Frcs. 100 Peseten
100 Kr.
2,165 2,15 111,72 80,75 62,89
12,382
12,382
59,03 5,84
2,205 2,19 112,28 81,15 63,21
12,442
12,442
59,33 5,88
11228 81,25 63,01
12,461
12,438
59,35 5,875
80,85 62,69
12,401
12,378
59,05 5,835
in
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Nachweisung über den Stand von Viehseuchen im Deutschen Reich am 30. September 1926. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt 8 im Reichsgesundheitsamte.) „Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Tollwut und Tollwutverdacht, Rotz, Maul⸗ und
Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe,
—
Beschälseuche der Pferde, Räude der Pferde und sonstigen Einhufer oder Schweineseuche und Schweinepest 7. den eingegangenen Mel⸗ dungen am Berichtstage berrschten. Die r 8
meinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vor⸗
chriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.
Tollwut (Rabies).
Preußzen. Reg.⸗Bez. Gumbinnen: Goldap 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Gumbinnen 1, 1, Niederung 1, 1, Oletzko 1, 1. Reg.⸗Bez. Allenstein: Allenstein 1, 1, Johannisburg 1, 1, Lötzen 1, 1,
Lyck 2, 2 (davon neu 1 Gem Rössel 1, 1, Sensburg 9, 9.
(1, 1), Schwerin a. W. 1, 1.
Stadt 1, 1, Liegnitz: berg 1,
1.
Maul⸗ und Klauenseuche (Aphthae epizooticae), Räude der Einhufer (Septicaemia suum et pestis suum).
Schweidnitz
1 (1, 1).
6,
ahlen de
1 Geh.), Ortelsbur
Gechweats g sig Sberl 1. u gelg-i, Ne,dhg ogau 1, 1, Görlitz Stadt 1, 1, Görli 1, Hirsch⸗ „ Rothenburg i. O. L. 1, 1. 8 Gleiwitz 1, 1 (1, 1), Guttentag 1, 1, Kreuzburg 1, 1, Neisse 1, 1, Oppeln 1, 1, Reg.⸗Bez. Magdeburg: Quedlinburg 2, 3, Wanzleben Reg.⸗Bez. Merseburg:
chleswig: Bordesholm 1, 1, Segeberg 2, 2. Reg.⸗Bez. Han⸗ nover: Hameln 1, 1, Hannover Stadt 1, 1. Reg.⸗Bez. Lüneburg:
1,
etroffenen Ge⸗
1LFI eg.⸗Bez. Westpreußen: Marien⸗ werder 2, 2. Reg.⸗Bez. Frankfurt: Landsberg a. W. 1, 1. Soldin 2, 2 (1, 1). Reg.⸗Bez. Stettin: 7, 9, Pyritz 3, 3, Randow 2, 2. Reg.⸗Bez. Köslin: Bütow 1, 1 (1, 1), Belgard 1, 1. Reg.⸗Bez. S
Greifenberg 3, 3, Naugard
xchneidemühl: Netzekreis 3, 3 Sc Reg.⸗Bez. Breslau: Breslau 1, 1, Militsch 2, 2, Nimptsch 2, 4, Reichenbach 5, 5, Schweidnitz
1.
Reg.⸗Bez.
Oppeln:
Saalkreis 1, 1. Reg.⸗Bez.
Reg.⸗Bez.
Burgdorf 2, 5. Reg.⸗Bez. Minden: Warburg 1, 1. Reg.⸗Bez. Oberbavern: Altötting 1, 1. bayern: Deggendorf 1, 1 (1, 1), Oberpfalz: Stadtsteinach 1, 1.
heim 1, Meißen Stadt 1, Leipzig: Döbeln 1,
Cham 1,
1. Sachsen. 1, Meißen 1, 1 (1, 1), Pirna 1, 1.
1
1.
(1.
1).
Reg.⸗Bez. N Vilshofen 1, 1. Reg.⸗Bez. Oberfranken: Reg.⸗Bez. Mittelfranken: Ansbach Stadt 1, 1, Hersbruck 4, 4, Weißenburg 3, 3 (1, 1). Reg.⸗Bez. Unter⸗ franken: Karlstadt 2, 2. Württemberg. Jagstkreis: Heiden⸗ K.⸗H. Dresden: Dresden Stadt 4 2. Lippe. Schötmar 1, 1 (1, 1).
Insgesamt: 64 Kreise usw., 108 Gemeinden, 116 Gehöfte; davon neu:
Preußen. Berlin: 3. wüewmn * 1 Gem., 1 Gehöft,
7. Krbez. —, 1, Breslau: Ohlau 1, 1 (1, 1 Insgesamt: 3 Kreise, neu: 1 Gen., 1
Lungenseuche des Rindviehs (Pleuropneumonia bovum contagiosa),
Frei.
Geh.
12 Gem., 12 Geh.
b
Rotz (Malleus).
Reg.⸗Bez.
Pockenseuche der Schafe (Variola ovium).
Beschälseuche (Exan
a) Regierungs⸗ usw. Bezirke.
Frei. thema coital
Frei. cabies equorum), Schweineseuche und Schweinepest G
8—
Laufende Nummer
Regierungs⸗ usw. Bezirke sowie Länder, die nicht in Regierungsbezirke
geteilt sind
Maul⸗ und Klauenseuche
Räude der Einhufer
Schweineseuche und Schweinepest
8 8
e paralyticum).
hebus 4, 4. Reg.⸗Be⸗ 6 Gemeinden, 7 Gehöfte; davon
insgesamt
davon neu
insgesamt
davon neu
insgesamt
Kreise usw.
Gemeinden
davon neu
—
—
2
00
—
— V Gemeinden
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52—öq—— ———— SSUo2UmE Uodo — Scoo Schcohn eoande
10 d0 0 b0 b0 do G 0o,—
0nDdod £05—
Preußen. Königsberg. Gumbinnen Allenstein.. Westpreußen Berlin..
otsdam.. rankfurt.. tettin.. Köslin.. Stralsund. Schneidemühl Breslau .. Liegnitz.. Oppeln.. Magdeburg. Merseburg. Erfurt.. Schleswig. Hannover.. rcheir 8 üneburg.. Stade. Osnabrück. Münster „ Minden. 8 Arnsberg.. Cassel. Wiesbaden. Leblen 8 8 „† eldorf Köln 2 2 „ . 9 2 8 1111““ Sigmaringen .
* 2 90 0 8 2 92 9 ₰½ 3
83 0 2 82
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Bayern. Oberbayern Niederbayern... eö“ Oberpfalz . Oberfranken . Mittelfranken Unterfranken.. Schwaben
Sachsen. Banhens . Eebö DPrecthen.
EEe Zwickau..
Württemberg. Neckarkreis 4 Schwarzwaldkreis.. Jagstkreis
Donaukreis
Konstanz.. arlsruhe . .
Mannheim
Thüringen
Hess en. Starkenburg Oberhessen Rheinhessen..
Hambur Mecklb.⸗Schwerin
Oldenburg. Landest. Oldenburg ... Lübeck
Braunschweig... Anhalt
Schaumburg⸗Lippe.
19 Birkenfeld.
2
Baden.
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Deutsches Reich am 30. September 1926
am 15. September 1926
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