III. Flußstahl. à4. Bleche und Kesselteile. 1. Art der Berl nche.
2) Zugversuch (siehe IIIA 4a bis c)⸗ . 8 2 8
b) Avschreckbiegeversuch (siehe III A 44). 111“ 2. Anzahl der Probestücke. Mitte des Kopfendes und vom Rande des Fußendes zu entnehmen. b) Hinsichtlich größerer Kesselteile, z. B. Trommeln, vergl. VI B u 3. Bezeichnung der Bleche.
ist seitens des Walzwerks mit einem Stempel des Werks und mit einem die Art chnenden Stempel zu versehen, der in den Abnahmebe scheinigungen abzudrucken ist. er im Flammofen erzeugt ist, Th = Thomasstahl, B = Elektrostahl, Nl = Nickelstahl ufw.)
b) Solche Artstempel können ausnahmsweise fehlen, wenn in anderer Weise der Nachweis erbracht
wird, daß der Werkstoff geprüft ist und den Anforderungen des Abschnitts
4. Anforderungen.
tcr.8) Flußstahl darf keine geringere Zugfestigkeit als 35 kg/mme festigkeit als 56 kg /mꝰ haben. Fü Zugfestiate g/mmꝰ und
a) Von sämtlichen Walzplatten sind je eine Querzugprobe und eine Abschreckfaltprobe von der
Für die Mindestdehnung aller Bleche gilt die folgende Zahlentafel:
nd C.
IIEA4 entsprochen hat.
in der Regel keine höhere Zug⸗
Festigkeit in kg/mm². über 461) 45 I 43 42
141 bis 37 36
Geringste
Dehnung àꝗ in %. . EEWI“ 23 24
25 ’ 26
in Anwendung, und zwar:
is auf weiteres kommen 4 Blechsorten IJ. Bleche mit 35 bis 44 kg/mm 8““ EE1 C1 8 IV. 8 11ö1“X 4 1 . Unterschied zwischen t
9„ 2 2 2⁴ 8
4
8 6 5 5 . 42 4 2 2
zen Mindest⸗ und Höchstfestigkeit darf bei ein
bis 5 m Länge Aeendhd 85
ber . 8 8* m Länge höchstens 6
8 und über 10 m Länge höchstens 7 betragen. “
b) Für diejenigen Teile des Kessels,
9
die gebördelt werden oder im
Stellen, an denen die Heizgastemperatur voraussichtlich über 700 0 C beträgt oder die der strahlenden
Na und der Feuerung ausgesetzt sind), dürfen nur Bleche bis Sonderwerkstoff von gleicher Zähigkeit verwendet werden. Für gebördelte
Wärme hocherhitzter Teile des Mauerwerks 50 kg/mm 2² Höchstfestigkeit oder Bleche, die nicht von zugelassen werden. ¹) Aus Konstruktionsrücksichten kann für gasen nicht bestrichen werden, auch ein Werkstoff zugelassen werden. d) Bei dem Abschreckbiegeversuch (vergl. 1C 10 und 11) muß sich der u 1800 zusammenbiegen lassen, ohne Risse zu zeigen, und „Festigkeit von 8 35 bis 44 kg/mm ² (Blechforte 1), bis 30 mm Dicke Dorn von der einfachen Blechdicke,
den Heizgasen bestrichen werden, können in besonderen Mantelbleche, die nicht von höherer Festigkeit,
„Z von der zweifachen Blechsdicke, 47 bis 56 über 56 kgmm
III B. Winkeleisen.
a) Biegeversuch (siehe III B 3 a). b) Abschreckbiegeversuch (siehe III B 3 p). 8
2. Anzahl der Probestücke.
25 % der abzunehmenden Stücke.
Anforderungen.
a) In kaltem Zustande Schenkelbreite gleich ist, langsam und stetig um mindestens 40 0 Längsstreifen aus den Flanschen bis
Darchmesser gleich der drei
fachen Schenkeldicke ist, bis zu 180 9 biegen lassen
1
III C. Nieteisen. a) Zugversuch (siehe IIIC J a). b) Biegeversuch (siehe IIIC 3 ). *) Stauch⸗ und Lochversuch (siehe III C 3 c). d) Abschreckbiegeversuch (siehe III C 3G&).
2. Anzahl der Probestücke. 4 % der abzunehmenden Stücke. 3. Anforderungen.
a) Zugfestigkeit 34 bis 42 kg/mm bei einer Dehnung a von
j das Nieteisen entsprechend bis zu 50 kg/mm Zugfestigkeit haben, ie gleiche wie in der Zahlentafel für Bleche ist (vergl. III A 4a). b) In kaltem Zustande soll das Nieteisen, ohne Risse zu zeigen, so c) In warmem Zustande soll sich ein Stück Nieteisen, dessen Länge Durchmesser, auf mindestens ½ s d) Nach dem Abschrecken (vergl. I C esser gleich der zweifachen Dicke des Nieteisens ist, bis
zu 180 ° biegen “ I1II1 D. Niete.
², Stauch⸗ und Lochversuch isiehe IIID 3 ). b) Abschreckbiegeversuch (siehe III D 3 b). 2. Anzahl der Probestücke. 3. Anforderungen. —u2a) In warmem Zustande soll sich ein Nietschaft, dessen Länge doppel messer, auf mindestens ⁄ der Länge niederstauchen und dann lochen 8 b) Nach dem Abschrecken (vergl. doppelt so groß ist wie der Durchmesser, fläche reißt. III E. Anker⸗ und Stehbolzen. 1. Art der Bersuche. a) Zugversuch (siehe III E 3 a). b) Abschreckbiegeversuch (siehe IIE 3 b.. 2. Anzahl der Probestücke. Von je 25 Stangen gleichen Durchmefsers eine Stange.
3. Anforderungen. a) Zugfestigkeit 34 bis 42 kg/mm̃ hei einer von 62. Ausnahmsweise ist ein Werkstoff bis 50 kgfmm zulässig, gleiche ist wie in der Zablentafel für Bleche (vergl. III A 4 a). b) Nach dem Abschrecken (veigl. 1 C. 10 und 11) soll sich ein Stück
—
als 1000 mmz, genügt eine Dehnung von 18 %. 1 —22»)) Gütezahl = Zugfestigkeit (kg/mm²) † Dehnung (0⁄0)
Berechnungsfestigkeit
gebördelt und von den Heiz⸗ als für Sorte IV angegeben,
flach, über 30 mm Dicke um einen 41 bis 50 kg/mm (Blechforte II) und 44 bis 53 kgImm 2² (Blechforte III) um einen Dorn
kg 'mm; (Blechsorte IV) um einen Dorn von der dreifachen Blechdicke, um einen Dorn von der vierfachen Blechdicke
sollen sich die Schenkel von Winkeleisenstäben, deren Länge der doppelten auseinanderbiegen lassen und abgeschnittene u n zu einem Winkel von 180 ° zusammenbiegen lassen. Beʒ Proben dürfen sich in der Kehle und in den Schenkeln nur Anfänge von Rissen zeigen. b) Nach dem Abschrecken (vergl. 1 C 10 und 11) sollen sich Längsstreifen um
— 8 42 jnung ¹ von mindestens 25 % und einer Güte⸗ ) von mindestens 62. Soweit Bleche von höherer Zugsestigkeit als 41 kg/mm wenn die Dehnung mindestens
1 . — gebogen werden können, daß der Abstand der parallel gebogenen Schenket voneinander nicht mehr als ⅛ des Nietdurchmessers beträgt.
der Länge niederstauchen und dann lochen lassen, ohne au zureißen. 10 und 11) soll sich das Nieteisen um einen Dorn, dessen
lassen, oh 1 G 10 und 11) soll sich ein Stück Nietschaft, dessen Länge auf ⁄ der Länge zusammenstauchen lassen, ohne daß die Ober⸗
Debnung von mindestens 25 % und einer Gätezahl wenn die Dehnung mindestens die
um einen Dorn gleich der zweifachen Dicke des Eisens bis zu 180° biegen lass
220) Sofern bei Blechen über 53 kg/mm Festigkeit gleichzeitig die Probenquerschnitte tleiner
kg/mm2²
ersten Feuerzuge liegen (d. h.
Fällen Bleche der Sorte III
Probestreifen in Querfaser bis zwar bei Blechen mit einer
Rohre, die Teile des
Das Lieferwerk hat
worden ist;
Aufweitversuch, Bördelversuch,
1 f) Zugversuch. die für Kessel bis
nur bei einer Wanddicke
2 % 8 % 6 %
Wanddicke.
Sie sollen
“ sein. aben.
b) Die Wanddicke d der nachfolgenden
0 a) daß die vorgeschrie
a) Versuch 2a für alle b) Sofern nicht der Besteller die Abnahme durch Sachverständi
egn.
Für Wasser⸗ und Ankerrohre ist
35 kgmm bei mindestens
eine
Besichtigung der
Bescheinigung beizubringen darüber: bene Mindestfestigkeit und Dehnung schmelzen
b) daß sämtliche Rohre sich in gutem Glühbzustande bestnden; c) daß sämtliche Rohre den Wasserdruckversuch bestanden haben (siehe III F 4 d).
Imn F Wasser⸗ und Ankerrohvne.
1. Allgemeines.
Flußstahl zu verwenden, der im Rohr eine
der Prüfungen den
2. Art der 422— 8
Rohre, Ermittlung der Wanddicke, Wasserdruckversucph, 9
e) Abschreckbiegeversuch,
2₰
Geringfügige Erhöhungen,
“ Der Nachweis der Prüfungen der Rohre ist durch
Rohre.
EE Wö“ * 10 % b abzunehmenden
8 erbei ein fehlerhaftes Rohr zeigt, so ist der Wasserdruckvers ver e
g dhebe Iie n )enbefits nce⸗ g s sse ersuch an allen Rohren der betreffenden c) Zu den übrigen Versuchen jollen die Rohre in
Von den beiden ersten Hundert Rohren sind je 2 Rohre,
Hundert je 1 Rohr zur Prob
1 ir zur Probeentnahme nach freier Wahl herauszugreifen, jeder Lieferung. Genügt eine
s der ausgewählten Rohre bei einem Versuche nicht, fo sind 2 weitere Rohre der betreffenden Gruppe zu entnehmen und den vorgeschriebenen Versuchen zu unterwer een. Zeigt sich dabei ein Fehler, so ist die Gruppe zurückzuweisen. “
d) Aufweit⸗ und Bördelv
8
Sachverständige zu erbringen. Für Wasserrohre,
einschließlich 16 kg /cms Ueberdruck bestimmt sind, sowie für Ankerrohre kann der N weis durch Werkbescheinigung geführt werden, falls nicht vom Beste Ehe er fach⸗ Sachverständigen vorgeschrieben ist. — ch Besteller Prüfung durch einer inständigen
3. Anzahl der Probestücke. Prüfung kiner größeren Anzahl Rohre vorschreibt, Rohre vorzunehmen.
Gruppen zu etwa 100 Stück vorgelegt werden. von jedem weiteren ganzen oder angefangenen mindestens aber 2 Rohre von
ersuch nur an Rohren bis 140 mm. Außen⸗Durchmesser, Bördelversuch bis zu 13 % vom Außen⸗Durchmesser bei Rohren bis 60 mm Außen⸗Durchmesser
„ 89 2 „ u 2 108 r 9 8 1490
2 2 70 11 9 . 92 2 9 8„ ZZ 2 8) Zugversuche nur an Rohren von über 140 mm Außen⸗Durchmesser und nicht weniger als 5 mm
f) Bei Ankerrohren werden nur die Versuche 2a, c und d ausgeführt.
“
4. Anforderungen.
a) Sämtliche Rohre müssen nach dem Auge gerichtet werden und senkrecht zur Rohrachse auf Ma möglichst kreisrund sein und walztechnisch glatte innere und äußere Sn maa
Vertiefungen und flache Längsriefen sind nicht zu beanstanden.
er Wasserrohre soll bei einem Betriebsüberdruck bis einschließlich 22 kgfom
über 23,5
99,
Zahlentafel entsprechen: Außendurchmesser
2 —₰
bis
Ho bo
38,0 44,5 57,0
o 2UC
Sübo
76 89
75
C0C d;
108 121
diesen
einen Dorn, dessen
verwendet werden,
doppelt so groß ist wie der
lassen, ohne Risse zu zeigen.
* 86
t so groß int wie der Durch⸗ ine aufzureißen.
Anker⸗ oder Stehbolzeneisen
bedeuten. Die in obiger Zable für gerade Rohre.
als — 20 % abweichen. geschriebenen abweichen.
ohne bleibende
2 2
einer Bördelbreite, die (inne
auf einen Mitte parallel laufen und Wanddicke ist.
Vereinbarungen zu treffen. h) Für den
ausgeglüht. “
1. Der zu Stahlguß
4 kg/mm ²,
Stahlguß II mi
Für Betriebsüberdrücke der Formel
sdd) Die Rohre müssen bis
von der 3 fachen Höhe des festgesetzten Betriebsüberdruckes, Formänderung oder Undichtheiten zu zeigen. Betriebsüberdruck + 11 mit einem Handhammer von 0, 8 bis 1,2 kg Gewicht leicht abzuhämmern. at auf folgende Weise zu geschehen:
Ein eingefetteter, kegeliger Dorn mit zylindrischer Fortsetzung von dem vorgeschriebenen Durchmesser am dicken Ende ist in das Rohrende in kaltem Presse einzutreiben, bis der zulindrische Ansatz etwa 30 mm lief in das Rohr eingedrungen ist. Das Rohr darf dabel Risse nicht bekommen. Die Aufweitung soll hierbei folgende Werte erreichen:
bet einer Wanddicke bis zu 4 mm
überdruck sind mit dem 2,5 fachen sie unter dem Probedruck stehen, e) Der Aufweitversuch h
Für Rohre, deren Wand
133 159 191
—
niafel
2
Bei Rohzen über 6 mm W f) Das Umbördeln soll mi
2 2 über 22 kg/ecm? müssen die Wanddicken i
zu einem höchsten Betriebsüberdruck von
8S
E. C2
2 mm nachgerechnet werden nach
M. = 300 2 + 1,5 mm,
8 8 11“ Innen⸗Durchmesser des Rohres in mm, größten Betriebsüberdruck in kg/cm?, zulässige Beanspruchung = 5 kg/mm2²
8
angegebenen Mindestwanddicken und die Berechnungsformel gelten nur
Für stark gekrümmte Rohre sind angemessene Zuschläge zur Wanddicke zu machen. Die Wanddicke der dem Feuer zunächft liegenden beiden Rohrreihen muß mindestens 1 mm mehr betragen, als die Formel ergibt. Rohrreihe gedeckt, so genügt die Verstärkung für Die Wanddicke ist an beiden Enden zu ermitteln. bei Rohren bis 133 mm Außen⸗Durchmesser um nicht mehr als 4£ 10 % . „ über 125 „m „ an vereinzelten Stellen, deren
Werden die Rohre der zweiten Rohrrethe durch die Rohre der ersten die Rohre der ersten Reihe. 1“ Sie darf von der vorgeschriebenen 70,
8. 8 * 2 88 „ 11“ 9 vag 8 5 Längen höchstens den doppelten Durchmesser betragen dürfen, um nicht mehr Bei Ankerrohren darf die Wanddicke um nicht mehr als + 15 % von der vor⸗
c) Vom Außen⸗Durchmesser sind die folgenden Abweichungen gestattet:
bis 50 mm 05 mm über 50 bis 200 mm † 1 %% „ 200 mm 1,5 % 8 ““ 22 kg/cm2 einem Wasserdruck mindestens aber von 40 kg/em widerstehen, Rohre für mehr als 22 kg/cm2 Betriebs⸗ kgem zu prüfen. Die Rohre sind, während
Zustande mittels Hammer oder
—
10 % des Innen⸗Durchmessers
über 4 mm 6 % „ 5
u“M anddicke kann das Aufweiten auch durch Walzen geschehen. 4 88 t geeigneten Bördelwerkzeugen erfolgen. Die Rohrenden müssen sich in n gemessen) mindestens das 12 % des Innen⸗Durchmnessers beträgt, kalt im 90 ° umbördeln lassen, ohne Risse zu zeigen. des zu bördelnden Rohrendes sind vor dem Bördelversuch leicht abzurunden. g) Nach dem Abschrecken (vergl. 1 C 10) sollen sich Rohrabschnitte von etwa 100 mm Länge bis Spalt von der doppelten
1 ⅛ fache der Wanddicke und nicht weniger als Die Kanten
Wanddicke derart zusammendrücken lassen, daß die Wandungen in der
an den Enden einen Bogen bilden, dessen innerer Halbmesser gleich der
u“ 8 1u1 8
verw
endete Stahl muß im Martin⸗, Tiegel⸗ Elektroofen oder in der erzeugt und in Formen gegossen sein. wendung von getempertem oder sonstigem Gußeisen mit stahlähnlichen Eigenschaften ist unzulälsig. 2. Die Stahlgußstücke müssen vor ihrer Verwendung zweckentsprechend geglüht sein. Au Ferlangen hat das Lieferwerk hierüber eine Bescheinigung beizubringen. 3. Es werden bis auf weiteres 2 Sorten Stahlguß unterschieden:
Stahlguß I mit einer Festigkeit von 35 — 45 kg/mun Und einer zulässigen Beanspruchung von
dicke mehr als 20 % des Außen⸗Durchmessers beträgt, sind besondere
Zugversuch sind bei Rohren über 140 mm Außen⸗Durchmesser lange Proportionalstäbe in der Querrichtung der Rohre herauszuarbeiten. Die Stäbe werden
rotwarm gerade gerichtet und darauf
IV. Stahlguß. IVA. Allgemeines.
n Birne Er muß ohne weitere Behandlung schmiedbar sein. Die Ver⸗
und einer zulässigen Beanspruchung von
1 Mindestfestigkeit 1 20 % Dehnung (bezogen auf den langen Provortionalstab) haben muß. bon legierter Werkstoff verwendet, so muß er mindestens denselben Anforderungen entsprechen.
Ueberhitzer⸗ 2 Srenhch bemegbefe sowie Dampf und Wasser führende Kesse ilden, sind hinsichtli Als Wasserrohre dürfen nur nahtlose Rohre verwendet werden
Wird
bescheinigar geführt werden. 3 Wasserrohren gleichzustellen. “
weise an Rohren festgestell
heizubringen.
ist bei der
B Errechnung der Wanddicken muß die Minustoleranz berücksichtigt werden. 1]
Stücke — einem Gewicht von mehr als 300 kg sowie für Uleben — — Stücke, bei denen zu erwarten steht, daß die Erwärmung 300 wesentlich ü;versteigt, ist cnen zuständigen Sachverständigen erforderlich. Im übrigen kann falls nicht vom Besteller Prü —— einen Sachverständigen vorgeschrieben ist, der Nachweis für die Einhaltung der Vorschriften dur ges
esselteile, für welche auch Gußeisen zulässig ist, bedürfen keiner Prüfung. “
11“ 8 .““ IVE. Art der Versuche. 1. Besichtigung und Ausmessuung. 2. Wasserdruckversuch. 8
3. Zerreißversuch.
4. Kaltbiegeversuch. b Auf Mrlangen hat das Werk einen Nachweis über die chemische Zusammensetzung der Schmelze
2*
IVC. Anzahl der Probestücke. 1. Versuch B 1 ist an allen Stücken, b G Versuch B 2 an allen Hohlkörpern durchzuführen,
Versuch B 3 und 4 ist von jeder Schmelze und an allen
als 300 kg vorzunehmen, ferner an “ und ähnlichen
die Erwärmung 30002 G wefentlich übersteigt. — . 8
g- 2. Die Prolestäbe sind an das Formstück anzugießen und verbleiben, daran bis nach dem Aus⸗
lühen. Stäbe und Stücke sind vor dem Abtrennen übereinstimmend zu stempeln. Lose gegossene Probe⸗ säbe sind nur in Ausnahmefällen im Einvernehmen mit dem zuständigen Sachverständigen zulässig.
8 “ IV D. Abmeffung der Probestäbe. 8 I 1. Die Zerreißstäbe sollen in der Regel als kurze Normalstäbe mit 20 mm Durchmesser un —8 100 b Mrßlän e hergestellt werden, jedoch sind auch Stäbe mit kleinerem Durchmesser
und L = 54d zulässig. G 1 Die Kaltbiegeproben sollen quadratischen Querschnitt mit leicht gerundeten Kanten beben und in der Regel mit 30 % 30 mm Seitenlänge hergestellt w Sie dürfen allseitig
bearbeitet vorgelegt werden. IV E. Anforderungen. 1“ „Stahlgußstücke dürfen keine Gußfehler haben, welche die Verwendbarkeit und Bearbeitbarkeit des Stückes beeinträchtigen. 3 18 Solche Fehler dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des zuständigen Sachver⸗ ständigen ausgebessert werden. Nach etwaigen Schweißarbeiten ist das Stück in der Regel erneut auszuglühen. * 8 Die Wanddicke des Stückes ist an mehreren Stellen nachzumessen; sie darf bei Wanddicken bis 20 mm das Sollmaß um höchstens 20 %, bei größeren Wanddicken um höchstens 15 % unterschreiten. 1 “ Alle Hohlkörper sind einem Wasserdruckversuch mit dem doppelten Betriebsüberdruck zu
n. Stahlguß I Stahlguß II Femr. kcbn; über 45 b-deeddeee e .. ..... 25 22 .Kaltbiegeverfuch: Die Proben sind um einen Dorn vom Durchmesser der doppelten Proben⸗ bn zu biegen. Der Biegewinkel muß betragen: Sen 8
Stücken mit einem Gewicht von mehr Stücken, bei denen zu erwarten steht,
8 “
.6 bei Stabhlonß II . .
V. Andere Werkstoffe.
VA. Legierter Stahl und legierter Stahlguft. — Legierter Stahl und legierter Stahlguß soll mindestens denselben Anforderungen entfprechen, wie im Abschnitt III (Flußstahl) bezw. IV (Stahlguß) angegeben. Im Zweifelsfall ist bei Neueinführung die Gleichwertigkeit durch eingehende Sachverständigenprüfungen nachzuweisen, zu denen z. B. auch der Schmiede⸗ und Lochversuch gehört. “
Bei dem Schmiedeversuch müssen Längsstreifen von Blechen von ungefähr 50 mm Breite in rot⸗ warmem Zustande mit der Hammerfinne quer zur Walzrichtung mindestens auf das 1 ⅞ fache ihrer Breite ausgebreitet werden können, ohne an den Kanten und auf der Fläche Risse zu erhalten.
Bei dem Lochversuch dürfen Streifen, die in rotwarmem Zustande in einer Entfernung vom Rande gleich der halben Dicke des Streifens mit einem kegeligen Lochstempel gelocht werden, vom Loch nach der Kante nicht aufreißen.
V B. Kupfer.
1. Für Kupfer kann, wenn größere Festigkeit nicht nachgewiesen wird, eine Zugfestigkeit von 22 kg/mmꝰ bei Temperaturen von 1000 C angenommen werden. Bei höherer Temperatkur ist die Zug⸗ sestigkeit für ie 200 C mehr um 1 kg/mme niedriger zu wählen. 3
2. Für kupferne Dampfrohrleitungen ist innerhalb der in V Bl bezeichneten Grenze eine Werk⸗ stoffbeanspruchung von höchstens 1½10 der Zugfestigkeit zulässig. 1
3. Bei überhitztem Wasserdampf von 2500, C und mehr ist die Verwendung von Kupfer zu vermeiden.
N C. Legierungen und sonstige Metalle. Die zuläfsige Beanspruchung ist auf Grund von Sachverständigenprüfungen zu vereinbaren.
Größere Kesselteite — Gepreßtte Kesselteile. — 1. Werden größere Kesselteile durch Schmieden, Pressen oder dergleichen aus Blöcken hergestellt oder erfordern Stücke eine Bearbeitung, durch welche die Eigenschaften des Werkstoffes verändert werden können, so ist der Werkstoff an jedem fertigen Stück sowie jedes Stück als Ganzes zu prüfen. Verwendet eine herstelkende Firma einen neuen Werkstoff, so ist zunächst zu verfahren, wie unter V K angegeben, und späterhin ist aus jedem Stück eine Werkstoffprobe zu entnehmen, um festzustellen, ob die Güte dieselbe ist, wie bei dieser eingehenden Prüfung ermittelt.
2. Handelt es sich um kleinere Teile, z. B. Vierkantrohre für Einzelkammern von Wasserrohr⸗ kesseln, so ist die Beschaffenheit des Werkstoffes an 2 % der Stücke, mindestens an zwei Stücken, zu prüfen. (Zugfestigkeit, Bruchdehnung in Längs⸗ und Querrichtung; Anforderungen wie für Bleche, doch foll die Bruchdehnung in der Querrichtung, sofern flache Riefen vorhanden sind, um 2 % geringer sein dürfen. Scharfe Riefen dürfen an keinem Stück tiefer sein als 9 der Wanddicke, aber nicht tiefer als 0,8 mm. Ferner Kaltbiegeversuch mit Anforderungen wie bei dem Abschreckbiegeverfuch bei Blechen.)
VIE B. nebertappt feuergeschweißte Kesselschüffe und Kesseltrommeln.
1. Die zu verwendenden Bleche werden nach den vorstehenden Vorfchriften geprüft. Die Stempel sind so zu legen, daß sie bei der späteren Verarbeitung der Bleche nicht beschädigt werden können. Es ist dafür zu sorgen, daß die Stempel auch am fertigen Stück noch lesbar sind. 8 3
2. Die fertigen Kesselschüsse und ⸗strommeln sind im zylindrischen Teil im Abstand von etwa je 1 m nachzumessen. An diesen Stellen soll der tatsächliche Umfang der Kesselschüsse und sftrommeln vom Soll⸗Umfang um nicht mehr als † 1,5 % abweichen. Aus dieser Messung ist der tatfächliche Innen⸗ Durchmesser festzustellen.
Bei ablieferungsfertigen Kesselschüssen darf das Unrundsein von dem tatsächlich ermittelten Innen⸗Durchmesser eines Querschnittes bis zu + 1,5 % betragen. Der Unterschied zwischen dem kleinsten
1.““
und dem größten Innen⸗Durchmesser eines Querschnittes darf jedoch nicht mehr als 30 mm. betragen. Bei
ablieferungsfertigen Trommeln darf das Unrundsein von dem tatsächlich ermittelten Innen⸗Durch⸗ messer eines Querschnittes bis zu 4½ 2 % betragen. Der Unterschied zwischen dem kleinsten und dem größten Innen⸗Durchmesser eines Querschnittes darf jedoch bei Trommeln bis zu 1400 mm Außen⸗
Durchmesser nicht mehr als 50 mm und bei Trommeln über 1400 mm Außen⸗Durchmesser nicht mehr
als 60 mm betragen. 1 1 Das Unrundsein wird sestgestellt durch Messung des kleinsten und des größten Innen⸗Durchmessers eines Querschnittes. Die Tiefe einzelner eingedrückter und aunsgebeulter Stellen darf 1 % des Außen⸗ Durchmessers in der Meßebene nicht übersteigen. “ 1“ Beispiel für einen “ r Fdrzeres rtutchsraiet 8 rauch
Die Abweichung von der Geraden bei Kefselschüssen, festgestellt durch Anlegen einer Schnur
an den Längsseiten, darf bis zu 0,3 % von der zylindrichen Länge des Schusses betragen.
Die Abweichung von der Geraden bei Tromseln, festgestellt durch Anlegen einer Schnur an 8 den Längsseiten, darf bis zu 0,5 % von der zylindrischen Länge der Trommel betragen.
3. Die fertiggeschweißten Kesselschüsse und die geschweißten Trommeln mit angestauchten oder ein⸗ geschweißten Böden sind auszuglühen und darauf dem Sachverständigen zum Wasserdruckversuch mit mindestens dem 1 ⅛ fachen Betriebsüverdruck bereitzustellen. Wähtrend der Dauer des Wasserdruckversnches darf das Probestück keine Undichtheit oder bleibende Formänderung zeigen; treten Geräusche (Knistern, dumpfer Knall) während ““ 8 ist - anschließend an den Versuch dem S rständigen erneut zur inneren Untersuchung bereitzustellen. 8 ö“ Suchvengn höherer Versuchsdruck gewählt, so ist ein Befahren des Probestückes und I Ausglühen in allen Fällen erforderlich, in denen ans besonderen⸗ den oder rechnerisch zu slhehen 889 daß in einem Teile des Probestückes der Werkstoff bis in die Nähe der Streckgrenze beansprucht worden ist.
VI C. Nahtlos geschmiedete sowie gepreßte und gewalzte Kesselschüsse und Kesseltrommeln. 1 1. Die Schüsse und Trommeln werden in rohem oder vorgearbeitetem oder auch w— Zustande, aber mit noch anhaftenden Proberingen oder Probelappen zur Prufung vorgelegt. Die Kontroll⸗ stempel werden auf metallisch blanke Stellen eingeschlagen. Je nach dem Bearbeitungsgrad, in dem die Stücke zur Vorlage kommen, kann ein⸗ oder mehrmaliges Umstempeln erforderlich werden. H“ 2. An den Schüssen und Trommeln sind an beiden Enden genügend breite Proberinge (minde ens 50 mm) oder entsprechend große Probelappen zu belassen. Es sind herauszuarbeiten: 1“ je eine Querzugprobe (tangential) „ „ Querbiegeprobe. 8 Das Probestück vom Kopfende des Gußblocks soll in der Regel durch den Abschreckbiegeversuch (vergl. I C nd 11), das vom Fußende durch den Biegeversuch geprüft werden. 88 10 u 3. Die Zerꝛeißstaͤbe sind in der Regel als kurze Normalstäbe mit ¹00, mm Meßlänge “ Nach Bedarf können auch kurze Proportionalstäbe (vergl. DIN 1605 im Anhang) gewählt werden. 8 Mindestdehnungen sind zu verlangen: ö11“ Zugfestigkeit — 35 S 36 = 37 S 41 = 43 = 44 2 45 — 46 = 51 kglmm] 8 3 aee le % gon 30 % 30 “ 2 “ 1 1 8 eln zülassen, % 30 mm Die Biegeproben erhalten, soweit es die Abmessungen der Schüsse oder Trommeln zül 30x% Duerschnfft und etwa 300 mm Kantenlänge; bei geringeren Abmessungen der Stücke 20 20 mm. S schnitt. Die Proben müssen sich um einen Winkel von 1800 biegen lassen, ohne auf der Zugleite Ri e im metallischen Werkstoff zu erhalten. Die Proben sind in der Richtung der Trommelrundung zu biegen.
Durchmesser des Dornes
Festigkeitsgruppen
Zusammenbiegen flach 1 orndmr. = 2 fache Probendicke = 3 fache 8
Zugfestigkeit bis 41 kg/mms einschließlich über 41 bis 47 kg/mm2² „ 47 kg/mm² 8
4. Der Sachverständige hat, soweit möglich, die endgültige Lage des fertigen 1en dem rohen Stück zu ermitteln und die Lage der Proben so zu bestimmen, daß sie in die Zone der Fertig icke zu liegen kommen. 1 dicke z 4 Die Probestäbe dürfen kalt n] veüfchic wSeen
. Die Schüsse oder Trommeln sind von dem Sachverständigen zu befahren.
9. “ Trommeln die Böden angestaucht, so findet die Werkstoffprüfung biw r. Stauchen und nachfolgenden Ausglühen statt. In diesem Falle müssen die “ Nne vor dem Abtrennen gleichlautend mit der Trommel felbst gestempelt werden, damit 8 keit festgestellt werden kann. Die Probestücke müssen an der Wärmebehandlung der gekümpelten Tro teilnehmen. Die Prüfung wird dann sinngemäß nach VI. 01 bis 6 vorgenommen. 8. Zur Feststellung der Wanddicke und des Innen⸗Durchmessers wird die E““ 8 vs 8 nach beendeter Dreharbeit vor dem Kümpeln vorgelegt. Eine Unterschreitung der 228 . “ . 0,5 mm zulässig. Die Kesselschüsse und ⸗trommeln sind im zylindrischen “ 8 ve. b8. . 1 nachzumessen. An diesen Stellen sollen ihre mittleren lichten Durchmesser vom Soll⸗ hat mehr als ¼½ 1 % abweichen. Bei ablieferungsfertigen Kesselschüssen und vtrommeln so g-4 “ von dem tatsächlich ermittelten Innen⸗Durchmesser eines Querschnittes nicht mehr a 229 den 854 ne Der Unterschied zwischen dem kleinsten und größteen Durchmesser eines Querschnittes so b vV als 30 mm betragen. Das Unrundsein wird festgestellt durch “ 2 9 sai 1“ Durchmessers eines Querschnitts. Die Tiefe einzelner eingedrückter und ausgebeul er Ste Außen⸗Durchmessers in der Meßebene nicht übersteigen. Die Abweichung von der Geraden T „
2 iner Schnur an den Längsfeiten, soll nicht mehr als 0,4 % von der zylindrischen festgestellt durch Anlegen einer Schnur an den Längsfeiten, soll nicht mehr als 0,4 % vo w ch
Länge der Trommel betragen. Deutsche Industrie⸗Normen
“
Werkstoffprüfung Versuche
I. Zugversuch.
.“ 8 Abmessungen der Probestäbe. n⸗ 8 1 .
3 — 2 „taEA⸗ 1 . , 8 ine Seiten⸗
er Probestabquerschnitt kann kreisförmig, quadratisch, rechteckig (im allgemeinen m einem Seiten⸗
Herbaltans 88 Erößger als 1:4) oder in Ausnahmefällen auch anderweitig geformt sein; kleine Profilstäbe, kleine Rohre usw. können als Ganzes zerrissen werden.
Abmesfungen in mm
v1“
Zeichen für die Bruch⸗
dehnung
Quer⸗ schnitt FE
Durch⸗ messer ¹) d
Zu unterscheiden sind 8 folgende Probestabformen:
Versuchs⸗
länge w (mindestenaea) 8 10 d = 200
Meßlänge mm
2 I Langer 1 —-———— Normalstab — 20 314
Kurzer
Proportional⸗
beliebig snt eliebig
beliebig
Langer V
Kurzer
S8 e 205
¹“ S 2 8 ¹) Bei anderen als kreisförmigen Querschnitten gilt der Durchmesser flächengleichen Kreises. “ Der Uehergang zum Stabkopf, dessen Form sich im einzelnen nach der richtet, darf nicht scharf abgesetzt fein. I“ n
Bestimmung der Bruchdehnung. Die Bruchdehnung kann nach zwei Verfahren bestimmt werden: 8 1. Pies wird zwischen den die Meßlänge des Stabes begrenzenden Endma gemessen. Erfolgte der Bruch innerhalb eines der Enddrittel der Meßl Versuch zu wiederholen, falls die Dehnung ungenügend ausfiel. Dieser aber nicht als Wiederholungsversuch für eine ungenügende Probe anzusehen. Vor dem Versuch wird die Meßlänge zwischen den Endmarken auf ewvem Länasrit ber den drei langen Stäben in 20, bei den drei kurzen Stäben in mindestens 10 Teile durch Zwischen
Langstab Kurzstab
beliebig
8 8 G „ mesßte Debnung nicht s19 ist marken unterteilt. Genügt die zwischen den Endmarken gemessene Dehnung nicht. o ist fie auf gleiche Länge zu beiden Seiten des Bruches durch drei Messungen wie folgt anszumessen:
Stab mit Unterteilung der Meßlänge in 20 Teile:
Messung 1: Von der Endmarke u des kurzen Bruchstückes wird am Längsriß entlang bis zum Bruchrand gemessen (Länge 70. . Messung 2: Auf dem langen Bruchstück wird am Längsriß entlang bis zur Zwischenmarke 2½ emessen, die ursprünglich um die halbe Meßlänge to pon der Bruchstelle entfernt war (Länge ) die eilung, innerhalb welcher der Bruchrand liegt, wird hierbei als voll gezählt.
— mg.
¹) Bergl. 10 2. (Wegen höherer Temperaturen vergl. „Bauvorschriften für Landdampfkessel,
I. Allgemeine Bestimmungen“.)
“ Tæulle
——
Messung 3: Von Z2. aus bis zur Zwischenmarke 3 (Länge 7—97—. Die Meßung 8 an den am kurzen Bruchstück fehlenden 7 Teilen wird hiermit ersetzt durch Andmessung der mnnhprechend zur Bruchstelle liegenden Teile des langen Bruchstückes. b
Die Verlängerung nach dem Bruche ist dann: 2&ͤ7— 50 +† 4+ 520 —- . Zreckmäßzig werden die Zwischenmarken nach dem Bruch benummert, und zwar se, daß die dem Bruch *recdeen Zwischenmarke die Ziffer 0 erhält.
Juni 1924. Fachnormenausschuß für Prüfverfahren.
der Debaaung
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