1926 / 238 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Oct 1926 18:00:01 GMT) scan diff

8 8 d 82 8 * 8 1“ nicht unter § = 5 + 5 für à = 38 bis etwa rund 100 mm, bei Kupferplatten nicht unter § = 10 + 5 sür 4 = 38 bis etwa rund 75 mm.

gewählt werden, worin à den äußeren Rohrdurchmesser an der Befestigungsstelle in mm bedeutet; 8 ferner muß der Mindestquerschnitt des Steges zwischen zwei Rohrlöchern betragen:

bei Flußstahlplatten 180 mm ² für d = 38 mm,

zunehmend auf etwa das 2.5 fache für d bei Kupferplatten 340 mm ² für ad = 38 mm, aäunehmend auf etwa das 2,5 fache für d b) Bei nicht besonders verankerten Rohrwänden ist unter der Voraussetzung geeigneter Werkstoffe bester Ausführung und normaler Betriebsve rhältnisse Sicherheit gegen Herausziehen der Rohrenden zu erwarten, wenn die auf 1 cm Rohrumfang entfallende Belastung

rund 100 mm

p. Fläche abedefghikhlm 8 . 1 .. (10)

den Betrag von 40 kg bei denjenigen Rohr enden nicht überschreitet, welche in zvlindrischen Löchern glatt oder mit Rillen eingewalzt sind, und den Betrag von 50 kg bei denjenigen Rohr enden nicht überschreitet, welche an einem Ende in zylindrischen Löchern eingewalzt und umgebördelt sind. Sind die Rohre an beiden Enden umgebördelt, so kann 0 bis zu einem Betrage von 70 kg zugelassen werden. Bei ungleichen benachbarten Rohrplattenfeldern darf das Mittel aus den einzelnen Beanspruchungen obige Werte nicht überschreiten. Bei der Berechnung von Rohrplattenrandfeldern, die belonders sorgfältig zu prüten sind, kann die Belastung bis zur Hälfte als durch die unmittelbar angrenzende Kesselwand aufgenommen angesehen werden.

c) Die Biegungsspannung ꝙdes Plattenwerkstoffes innerhalb des Feldes abcdefghiklm ist durch die Formel (11¹)

nachzuprüfen. Hierin bedeuten:

s die Plattendicke in mm,

p den größten Betriebsüberdruck in kgem⸗, den äußeren Rohrdurchmesser an der Befestigungsstelle in mm,

e die Seite des quadratischen Feldes in mm, welches durch die vier unterstützenden Rohre gebildet wird, oder das arithmetische Mittel aus den Seiten des Rechtecks, welches durch

die vier Robre bestimmt escheint (in Bild 17 ... e 22—29), 8

kb die eintretende Biegungsspannung des Plattenwerkstoffes in kg/mmꝰ, die

8 Zuastestigkeit 4,5

gewählt werden sollte.

3. Ist bei Feuerbüchsen die Decke nicht durch Anker oder in anderer Weise mit dem Kessel⸗ mantel verbunden, sondern durch Bügel⸗ oder Deckenträger unterstützt, welche auf den Rändern der Rohr⸗ platten stehen, dann darf die Dicke der Rohrwand nicht geringer sein als

E1“ 1“ 111“ C1116“” (12), die Weite der Feuerbuchse in mm (siehe Bild 22), d die Entfernung der Rohre voneinander, von Mitte zu Mitte gemessen, in mm, den Innendurchmesser der Rohre in mm

““

zur Höhe zulässig erscheint, bei ungünstigen Betriebsverhältnissen aber geringer

bedeuten.

VIII. Berechnung der Blechdicken von Kesselböden, ohne Verankerung gegenüber innerem Aeberdruch.

VIII A. Gekrempte ebene Böden. Bezeichnet s die Blechdicke in mm, p den größten Betriebsüberdruck in kg/cmꝰ, r den Wölbungshalbmesser der Krempe in mm, d den Innendurchmesser des Bodens in mm,

1“1“

VvIII B. Gewölbte Böden ¹).

s die Blechdicke in mm, p den größten Betriebsüberdruck in kg/cm, r den inneren Halbmesser in der Mitte der

2. Unter der Voraussetzung, daß der Krempungshalbmesser ausreichend groß gewählt wird, damit ein allmählicher Ueberaang von dem zylindrischen Teile am Umfange des Bodens in den gewölbten mittleren Teil stattfindet, darf k gewählt werden 8

bis zu 5 kg/mmꝰ für Schweißstahl, 8 „Kupfer, sofern die Dampftemperatur 2000 O nicht überschreitet.

IX. Berechnung der Blechdichen gewölbter Flammrohrböden mit Aushalsung oder Einhalsung für ein oder zwei Flammrohre.

Die Blechdicke der Böden kann bis auf weiteres nach Formel (15) berechnet u 7,5 kg/mm gewͤhlt werden, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind: 1 ausreschend großer Krempungsbalbmesser der Böden; 1 8 1 ausreichend großer Abstand der Flammrohre von den Krempen; b rohre

„Elastizität der Flammrohre in Richtung ihrer Achse, so daß die Böden durch die Flamm keme erheblichen Zusatz-pannungen erfahren.

X. Berechnung der Blechdichen von gewölbten Böden gegenüber äußerem Aeberdruch.

X A. Allgemeines.

Die folgenden Vorschriften setzen Böden voraus, deren Wölbung mit großer Sorgfalt ausgeführt ist und welche beim Einnieten keine nennenewerten Zugspannungen in Richtung des Halbmessers erfahren haben. Ebenso ist vorausgesetzt, daß erbebliche Wärmespannungen, welche das Einbeulen degünstigen, nicht auftreten. Die angegebenen Werte gelten für Wandungstemperaturen bis 200 ° C. Sind Mannloch⸗ ausschnit e, Stutzen usw. vorhanden, so hat besondere Bewertung stattzufinden.

——

¹) Beachte Vermerk am Schluß.

8

88 ö1 XEB. Berechnung der Blechdicken. 1. Bezeichnet

7 den äußeren Halbmesser der mittleren Wölbung in min, s die Stärke des Bodens in mm,

po den Ueberdruck in kg/em:, bei welcher die Einbeulung zu erwarten steht, so kann die durch 7

8 bestimmte Einbeulungsdruckspannung ko in kg/mm' aus der Formel

ermittelt werden, worin: 27 für kugelförmige, stark gebtzeberte Kupferböden, welche aus dem Ganzen bestehen, . 1, 8

für geglühte Flußstahlböden, welche aus dem Ganzen bestehen, = 26 8 = 1, 15

1““

für Flußstahlböden, welsde aus Fünehohs Seomenten mir Ueberlappungenjetung hergestellt sind,

zu setzen ist. * 8— 2. Alz zulässige Werkstoffspannungen können gemäß der Formel 8 1 r 1= F,oo? 7 worin p den größten Betriebsüberdruck in kg/cmꝰ bezei net, r und s die oben bezeichnete Bed haben, für nachstehende Werte als zulässig erachtet g 8 hie 1 S. u“ ür gehämmertes Kupfer bis 4 kg/ mme, sofern die Temperatur 200 °0C icht übe itet, für geglühten Flußstahl bis 6,5 8 E 54 gegenüber Einbeulung . bis 0,4 Xo für beide Werkstoffe unter Bestimmung von ko aus Formel (17). 3. Der Krempungshalbmesser des Bodens muß so groß sein daß der Uebergang von dem zylin⸗ drischen Teile am Umfange des Bodens in den gewölbten mittleren Teil ausreichend alnahlich ftatiftuder.

XI. Schrauben und Verschraubungen. Die angegebenen Zahlen gelten für Temperaturen der Schrauben bis zu 200° C. Findet höhere Erwärmung statt, so ist dies durch geringere Beanspruchung zu berücksichtigen. Für gewöhnlichen Flußstahl

1““ 6 8

kann dies dadurch geschehen, daß die Beanspruchung für je 20 0 C Mehrtemperatur um 7 % vermindert wird. Sinngemäß Gleiches gilt für die Flansche. 1. Es ist zu unterscheiden zwisch 1 8 rechmng. bearbeitet solche 3. ist zu unterscheiden zwischen Schrauben, welche für bearbeitete, und solchen, welche für un⸗ bearbeitete Flächen verwendet werden. 8 2. Bezeichnet 8 den Gesamtdruck auf die gedrückte Fläche in kea,,,, P. den auf einen Schraubenkern entfallenden Teil des Gesamtdrucks H X die Beanspruchung des Schraubenkerns in kg/mm² d den Durchmesser des Schraubenkerns in mm,

p X= 1,27 2 1“

und ferner, gleichviel, ob die Schrauben aus Schweißstahl oder aus Flußstahl hergestellt sind, a) bei guten Schrauben, guter Bearbeitung der Flächen und weichem Dichtungsstoff 1111141666““ b) wenn den unter a) genannten Anforderungen weniger vollkommen entsprochen ist, 8. 1111.“ 3. Wird der Nachweis geliefert, daß der Werkstoff der Schrauben den in den Werkstoffvorschriften für Landdampfkessel für das Nieteisen aufgestellten Anforderungen genügt, so kann der Koeffizient in Formel (19) bis auf 0,4 vermindert werden. : 4. Die Formeln (19) und (20) liefern für das Whitworth⸗Gewinde (vergl. DIN 11 im Anhang) folgende Zahlenwerte: —CQCBAe————C——n— Aeußerer Kern⸗ Zulässige Belastung der Schraube Durchmesser des Gewindes (abgerundet) Koeifi zient Koeffi tent Koeffigient mm mm 0,4 0,45 0,55

12,70 9,98 155 kg 122,5 kg 82 kg 12,92 393 310 208 15,80 729 576 386 18,61 1 159 916 613 21,34 1 669 1 318 883 23,93 2 240 1 770 1 185 *27,10 3 053 2 412 1 614 29,51 3 755 2 967 1 986 32,68 4 792 3 786 2 535 34,77 5 539 4 377 2 930 37,95 6 785 5 361 3 589 40,40 7 837 6 192 4 145 43,57 9 308 7 355 4 922 49,02 12 111 9 569 6 406 55,37 15 857 12 528 8 387 60,56 19 286 15 237 10 201 76,20 66,91 23 947 18 923 12 667 Die eingeklammerte Größe ist möglichst zu vermeiden. 5. Die Ausführung des Gewindes flußstählerner Schrauben soll möglichst genau der Gewinde nach DIN II entsprechen (vergl. Anhang). 6. Schrauben aus härtbarem Stahl sind nicht zulässig. 7. Werden andere Flanschenschrauben mit gleichen Bild 21

aas aauaaraaraaa 2 2 8 2 nasnsagceacggagauoegemeeen 2 8

7

Bild 20

0 4 0

Abständen zur Befestigung rechteckiger oder elliptischer Platten verwendet (vergl. Bild 20 und 21), so kann man für ihre Berechnung annehmen, daß die am stärksten belastete Schraube den Druck

zu übertragen hat; hierin bedeutet I r den geringsten Abstand der Schrauben vom Schwerpunkte der gedrückten, rechteckigen oder elliptischen Fläche in mm, e die Schraubenteilung in mm. .

8. Wenn erhebliche Biegungespannungen zu befürchten sind, wie namentlich bei unbearbeiteten Flächen, Durchbiegen der Flansche, einseitig liegenden Dichtungen usw., so ist dies bei der Bemessung der Schrauben zu berücksichtigen. 1

9. Die Flansche sind so stark zu machen, daß sie der Biegungsspannung sowie auch dem Durch⸗ biegen sicher widerstehen. .

10. Schrauben unter 16 mm Außen⸗Durchmesser sind möglichst zu vermeiden; Schrauben unter

13 mm Außen⸗Durchmesser sind unzulässig.

XII. Anker und Stehbolzen.

111116“ XII A. Allgemeines. Bei der Berechnung der Ankerbelastung darf die etwaige unterstützende Wirkung and

berücksichtigt werden. XII B. Berechnung.

1. Die zulässige Spannung soll bei geschweißten Ankern und Stehbolzen aus Schweißstahl.. bei ungeschweißten Ankern und Stehbolzen aus Schweißstahl. bei ungeschweißten Ankern und Stehbolzen aus Flußstahl .. 8 bei Ankern und Stehbolzen aus Kupfer für Dampftemperaturen bis 200 9 C 4 bei Ankerrohren im Kernquerschnitt des Gewindes.. . . nicht überschreiten.

Rohrplatten einzuschrauben, außerdem nicht nur außen, sondern auch innen mit Unterlegscheiben und mit Muttern zu versehen. Die Ankerrohre sind mit Gewinde einzuziehen und aufzuwalzen 3. Die Länge der Eckanker soll so groß wie irgend möglich sein. 4. Et empfiehlt sich, in Dampfkesseln mit Flammrohren diejenigen Niete, welche die Eckanker mi

der Stirnplatte verbinden, mindestens 200 mm vom Flammrohrumsang abstehen zu lassen.

2. Es empfiehlt sich, die mit Muttern versehenen Längsanker mit Gewinde in die Stirnplatten oder

5. Der Querschnitt der Eckanker soll im Verhältnis ihrer Neigung zur Kesselachse größer werden

derjenige der Längsanker. 3 als 6. Die zur Befestigung der Eckanker dienenden Bolzen und Niete sind den wirkenden Kräften ent⸗ end reichlich zu bemessen. . 1 7. Werden ebene Stirnwände durch Aufnieten von T⸗Trägern und dergleichen versteift, so sollen diese ihre Belastung möglichst unmittelbar auf den Kesselmantel übertia gen. . Bei der Versteifung feuerberührter ebener Flächen durch Stehbolzen sollte der Stehbolzen⸗ abstand im allgemeinen nicht größer als 200 mm sein.

XIII. Bügel⸗ oder Deckenträger für Feuerbüchsendecken.

1. Die freitragenden, nicht aufgehängten Träger sind wie ein Balken zu berechnen, der auf die Entfernung 1 (vergl Bild 22) frei aufliegt und an den Stützstellen der Decke durch die Kräfte belastet wird, welche sich für die auf ihn entfallenden Deckenfelder Bild 22 und 23) ergeben.

2. Die Tragfähigkeit des Deckenbleches kann in Rechnung gestelt werden. Das Maß c⸗ (Bild 24) bestimmt die Erstreckung desjenigen Teiles der Decke, welcher nach dem Rande zu seine Belastung auf

2 den Randträger absetzt, im Durchschnitt cc etwa = 3

888 8

Bild 23.

8 8

ergibt sich mit p als größtem Be⸗

3. Unter den in Bild 22 bis 24 angenommenen Verhältnissen triebsüberdruck in kg/cm bei den zwei Randträgern:

die Kraft P, in kg = (e¹ 8— 2) ( 2) p,

die Kraft Pb in kg = („¹ + 2) ep; bei den zwei Mittelträgern:

je K 8 8

die Kraft EFa in kg = c 5 2)„

die Kraft Hs in kg = cα. ep, 8 die Auflagerkraft in kg an den Trägerenden: R = FP. + P. Das größte Biegungsmoment im Querschnitt bei B und in den Querschnitten zwischen BB ist

1 e Mb = (T= EH.- e Das Trägheitsmoment des Trägers zur Berechnung seines Querschnittes ergibt sich aus:

88 S 114“

Hierin bedeuten: 8

9 Trägheitsmoment des Trägers in em“,

e den Abstand der am stärksten beanspruchten Faser von der Nullinie in em;

für rechteckigen Querschnitt, wie in Bild 24 angenommen, ist

98 = 26 12—= 1. b

X die zulässige Biegungsspannung des Trägerwerkstoffes in kg/ cm, die für zähen Werkstoff (Schweißstahl, Flußstahl, Stahlguß) zu ¼ der Zugfestigteit in Rechnung gestellt werden darf. Falls ein Nachweis der Zugfestigkeit nicht vorliegt, kann für die genannten Werkstoffe

.“ = 900 kgfem eingeführt werden. 4. Werden die Deckenträger aufgehängt, so sind sie den veränderten Belastungsverhältnissen ent⸗ sprechend zu berechnen.

XIV. Mannloch⸗ und andere Ausschnitte.

1. Bei Anordnung von Versteifungen der Ausschnittränder ist zu beachten, daß unter Umständen durch solche Versteifungen Spannungen erzeugt werden können, die zu vermeiden sind.

2. Im allgemeinen sollen die ovalen Mannlöcher mindestens 300 % 400 mm weit sein; biervon ist nur dann abzuweichen, wenn sich derart bemessene Mannlöcher nur schwierig anbringen lassen. Die kleinste zulässige Weite ist in diesem Ausnahmefalle 280 % 380 mm.

3 Die in den Dampfdom führenden Oeffnungen sind stets so zu bemessen, daß das Innere des Domes sowie dessen Decken⸗ und Randkrempen der Untersuchung zugänglich bleiben.

4. Verschlußdeckel oder Mannlocheinfassungen (Rahmen) dürfen nicht aus Gußeisen oder Temperguß hergestellt werden. Sie müssen so gestaltet sein, daß die Packung nicht herausgedrückt werden kann.

5. Es empfiehlt sich, die Schraubenbolzen der Mannlochdeckel bei Kesseln für hohe Dampfspannung mit Gewinde einzusetzen und zu vernieten. 8

6. Die Ränder der Mannloch⸗ und der sonstigen Ausschnitte sind stets dann wirksam zu versteifen, wenn durch das Einschneiden der Löcher eine unzulässige Verschwächung des Bleches gegenüber dem beab⸗ ichtigten Drucke eintritt, oder wenn zu befürchten steht, daß das Blech durch das Anziehen der Bügel und dergl. durchgespannt wird.

XV. Wasserkammer⸗ und Teilhammerkessel.

1. Bei neuen Kammer⸗ (auch Teilkammer⸗) kesseln sollen Schweißverbindungen des Umlaufblechs mit den Rohrplatten möglichst vermieden werden. Mindestens muß dies geschehen im unteren Teile der vorderen Wasserkammer auf der dem Feuer zugewendeten Seite.

2. Die vordere Kammer (auch Teilkammer) ist mindestens bei Neuanlagen so zu lagern, daß etwa

auftretende Undichtigkeiten der vorderen und hinteren Kante des Bodenblechs beobachtet werden können.

3. Die hintere untere Kante der vorderen Kammer (auch Teilkammer) muß durch Mauerwerk dauernd

wirksam dem Einfluß hoher Verbrennungstemperaturen und namentlich dem unmittelbaren Einwirken des Feuers entzogen werden; das Schutzmauerwerk muß so ausgeführt werden, daß im Falle eines Schadens

(Abbrand, Einsturz) die dadurch entstehende Gefahr dem Heizer und dem Aufsichtsbeamten durch Einblick in den Feuerherd bemerkbar wird. 4. Wenn bei bestehenden Anlagen die Forderung der Ziffer 3 nicht erfüllbar ist, so muß, wenigstens

bei geschweißter Naht, diese Schweißnaht ausreichend mechanisch gesichert sein.

XVI. Schlußbemerkung.

. „Läüßt sich die Widerstandsfähigkeit eines Kessels oder einzelner Kesselteile nicht durch Rechnung fesistellen, so ist gegebenentalls der Weg des Versuchs zu beschꝛeiten.

Der Wasserdruckversuch wird in solchen Fällen zum Festigteitsversuch und ist dann mit dem zwei⸗ fachen Betrage des beabsichtigten Betriebsüberdrucks auszuführen.

Vermerk zu Abschnitt VIII B.

„„ Die neue Fassung dieses Abschnittes ist noch nicht geklärt. Auf Antrag des Deutschen Dampfkessel⸗ ausschusses ist jedoch die vom Unterausschuß für Landdampftessel am 24. Juni 1925 aufgestellte solgende Fassung den Landesregierungen mit der Bitte um Anweisung der Ueberwachungestellen mitgeteilt:

„Gewölbte Böden ohne Verankerung für inneren Ueberdbdruck. 1 Allgemeine Bemerkungen: fab Die folgenden Zahlen gelten für eingenietete Böden, deren Einnietung die erforderliche Widerstands⸗ ähigkeit besitzt und die beim Einnieten keine außergewöhnlich große zusätzliche Beanspruchung erfahren aben, wie sie z. B. bei Spielraum zwischen Kesselmantel und Boden eintreten kann.

Geht die Wölbung des Bodens mittels ausgesprochener Krempe in den zvlindrischen Teil vom Durchmesser D über, so tritt die weitaus größte Beanspruchung durch den Betriebsdruck an der Krempe ein, deren innerer Halbmesser 1 deshalb ausreichend groß zu halten ist.

Beträgt im kugeligen Teil des Bodens vom Wölbungshalbmesser mm die Beanspruchung K kg/mm ² und bezeichnet 2K die gleichzeitig in der Krempe auftretende Beanspruchung, so darf angenommen werden,

daß bei 7= 1. ungefähr 2 = 3,5, bei 7= 1 ungefähr 2 = 2,2, bei 1= 2 (Halbkugel) ungefähr 2=1,0

beträgt. sollte nicht kleiner gewählt werden als 8, R nicht größer als D. Die Höhe der Boden⸗

wölbung k einschließlich der Wandstärke beträgt dann mindestens 0,2 D. 12

Besteht keine ausgesprochene Krempe und ist der Boden nicht kugelig, sondern im Meridianschnitt nach eieer regelrechten Ellipfe geformt, so kann 2= 1,3 angenommen werden, wenn die außen gemessene Bodenhöhe h mindestens 0,25 D beträgt. Der tleinste Krümmungehalbmesser (r +† e) am Uebergang in den zylindrischen Teil ist dann mindestens 0,125 D. 3

Die Abmessungen h (äußere Bodenhöhe) und †s (äußerer Lalbmesser an der Krempe) sind nach⸗ zuprüfen, wobei h nur vom Beginn der Krempenkrümmung an zu messen, ein etwa aus dem Kesselmantel herausstehender Teil des zylindrischen Bodenansatzes also nicht mitzurechnen ist.

Berechnung der Blechdicke. 8 Bezeichnet die Blechdicke in mm, p den größten Betriebsüberdruck in kgecm ², K den inneren Halbmesser in der Mitte der Wölbung in mm, K die Zugfestigkeit des zu dem Boden verwendeten Bleches in kg/mm², x die als Beanspruchung in der Krempe julässige Feingh ,f“ z einen oben zu EEE 200 (8 entnehmenden Zahlenwert, so ist = R 8-2. 2 α oder = S Hierin sind zu wählen: K für Flußeisen nach Abschnitt V, jedoch nicht über 47 kg/mm, Kupfer K = 22 ke/mm;:², sofern die Dampftemperatur * G nicht überschreitet, ½ = 4. 2

Bei elliptisch geformten Böden ist zu setzen 5

Ferner sind gleichfalls auf Wunsch des Deutschen Damvpfkesselausschusses die nachstebenden Uebergangsbestimmungen den Landesregierungen mit der Bitte um gleiche Veranlassung ugegangen: 888 Ergänzung der vom Landkesselausschuß in Godesberg am 24. Juni 1925 angenommenen Vor⸗ schläge wird für die Berechnung der Böden beiliegende Kurve (nicht mit abgedruckt) für z empfohlen.

Ferner werden folgende Uebergangsbestimmungen für zunächst etwa ein Jahr empfobhlen:

Für neu herzustellende Böden darf der Wölbungshalbmesser nicht größer sein als der innere Mantel⸗ durchmesser D.

D Als innerer Krempenhalbmesser 1 ist hierbei zu wählen: mindestens 1n bei einem Mantel⸗ durchmesser bis 1000 mm, mindestens = 100 mm bei einem Manteldurchmesser von 1000 bis 1500 mm,

mindestens = 2 bei einem Manteldurchmesser über 1500 mm.

3 8 D

Hierbei darf höchstens gewählt werden mit 5 kg/mmꝰ² bei = 2 bis 6,5 kg/mmꝰ bei

Vorratsböden, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, dürfen nicht verwendet werden, es sei denn, daß sie warm umgepreßt werden.

Bei bereits eingenieteten Böden für demnächst zu genehmigende Vorratskessel können unter im übrigen günstigen Verhältnissen bis zum 1. Oktober 1926 noch Krempenhalbmesser zugelassen werden, die den vorstehenden Anforderungen zwar nicht ganz entfprechen, aber doch wesentlich größer als die früher vielfach verwendeten kleinen Halbmesser sind.“ b

Deutsche Industrie⸗Normen.

Whitworth⸗Gewinde ohne Spitzenspiel

e,

2 r = 0,13733 h t = 0,96049 h t. = 0,64033 h

Bezeichnung eines Whitworth⸗Gewindes ohne Spitzenspiel von 2“ Gewindedurchmesser: 2“ mm

Bolzen und Mutter

Nenn⸗ Gew Nenn⸗ ewinde⸗ Kern⸗ 3 Flanken⸗ Gangzahl durchmesser durch⸗ durch⸗ Rundung V durch- Steigung auf durchmesser messer messer messer 1 Zoll

D dh r do h Zoll

6,350 4,724 0,174 5,537 1,270 7,938 6,131 0,194 7,034 1,411 9,525 7,492 0,218 8,509 1,588 11,113 8.789 b 0,249 9,951 1,814 12,700 9,990 355 0,291 11,345 117 15,876 12,918 0,317 14,397 2,309 19,051 15,798 0,349 17,424 2,540 22,226 18,611 0,388 20,419 2,822 25,402 21,335 0,735 23,368 3,775 28,576 23,929 . 0,498 26,253 3,629 31,751 27,104 32 0,498 29,428 3,629 34,926 29,505 0,581 32,215 4.233 38,101 32/,680 0,581 35,391 4,233 41,277 34,771 23 0,698 838,021 5,080 44,452 37,946 0,698 41,199 5,080 47,627 40,398 0,775 44,012 5,645 50,802 4,573 . 0,775 17,187 5,645 57,152 49,020 0,872 53,086 6 350 63,502 55,370 0,872 59,436 6,350 69,853 60,558 0,997 65 205 7,257 76,203 66,909 6 0,0997 71,555 7,257 82,553 72,544 1,073 77,548 7,816 88,903 78,894 00. 1,073 83,899 7,816 95,254 84,410 2 1,163 89,832 8,467 101,604 90,760 22 1,163 96,182 8,467 107,9504 96,639 1,213 102,297 8,835 114,304 102,990 1,213 108,647 8,835 120,655 108,825 5,915 1,268 114,740 9,237 127,000 115,175 5,915 1,268 121,090 9,237 133,355 120 963 6,196 1,329 127,159 9,677 139,709 127,313 6,196 1,329 133,509 9,677 146,055 133,043 6,506 1,395 139,549 10,160 152,406 139,394 6,506 1.395 145,900 10,160 Die eingeklammerten Gewinde sind möglichst zu vermeiden. Die Werte der Zahlentafel sind die theoretischen Abmessungen des Gewindes. Die entsprechenden Schneidwerkzeuge sind den Erfahrungen gemäß stärker oder schwächer zu wählen. 2„½2 0 Die Zollwerte beziehen sich auf die englische Bezugstemperatur von 62° = 16 ½ 0 C, die Milli. meterwerte auf die Bezugstemperatur von 200 C (siehe DI N 102), unter Annahme einer Ausdehnungszahl von 0,000 011 5 (mittlere Ausdehnung von Stahl). Ein Zoll entspricht dann 25,400 95 mm. Umrechnungstabelle englisch Zoll —Millimeter siehe DI N 35. . Bei gleicher Temperatur stimmen die deutschen und die englischen Werkzeuge miteinander überein.

Juni 1923. 5. (geänderte) Ausgabe.

—V—

—2 200 S

EScC G S; S;

1“

Aenderungen in den Bauvorschriften für Schiffsdampfkessel. 1. Im Abschnitt III wird am Schluß der Ziffern 4 und 5 ein „†“ eingesetzt und als Fußnote

dazu nachstehende Erläuterung beigefügt: 1 8 8 „† Die in Ziffer 4 enthaltenen Bestimmungen über die Entfernung der Nietreihen von⸗

einander und die Begrenzung der Nietteilung gemäß Formel 6 in Ziffer 5 gelten nicht ““ für Binnenschiffskessel, wenn die in der nachfolgenden Ziffer 8 geforderte Bedingung erfüllt ist.“ 2. Im Abschnitt VII Ziffer 6 wird am Schluß ein „†“ eingesetzt und als Fußnote dazu folgende Erläuterung beigefügt: „† Diese Wandstärke kann nur für Ankerrohre von Seeschiffskesseln mit einem Außen⸗ durchmesser von mehr als 70 mm gefordert werden..