Braunschweig. [74131] In Sachen, betr. das Konkursver⸗ fahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Schrader & Viedge, Braunschweig, Goslarsche Str. 12 (Inhaber: Otto Schrader und Walter Viedge, Braunschweig), Viedge wohnt jetzt: Charlottenburg, Pestalozzi⸗ sraße 99 a III, ist zur Abnahme der Schlußrechnung Schlußtermin anbe⸗ raumt auf den 4. November 1926, vor⸗ mittags 10 Uhr, 12. Braunschweig, den 8. Oktober 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 5
Bremen. [74132]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Schuhgroßhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bremen ist am 28. September 1926 nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben worden.
Bremen, den 9. Oktober 1926. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Charlottenburg. [74133] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Leopold Brieger in Charlottenburg, Kantstr. 130 b, ist mangels Masse eingestellt. Charlottenburg, den 1. Oktober 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abtetlung 40. Darmstadt. [74134] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Lauer u. Co. Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Liquidation in Darmstadt wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechende Masse nicht vorhanden ist. Darmstadt, den 1. Oktober 1926. Hessisches Amtsgericht I.
Elmshorn. [74135] In dem Konkursverfahren über das zermögen des Holpantoffelmachers Willi
Wulff in Elmshorn ist zur Abnahme der
Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗
hebung von Einwendungen gegen das
Schlußverzeichnis der bei der Verteilung
zu berücksichtigenden Forderungen sowie
zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des
Gläubigergusschusses und Prüfung der
nachträglich gemeldeten Forderungen der
Schlußtermin auf den 10. November 1926,
vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht
hierselbst bestimmt. Elmshorn, den 7. Oktober 1926. Das Amtsgericht.
Ettlingen. [74136]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Sägewerksbesitzers Otto Schneider in Marrzell wurde nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des Zwangsver⸗ gleichs aufgehoben. Amtsgericht Ettlingen, den 2. Oktober 1926. Bad. Amtsgericht.
Göttingen. 74138] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Alfred Werner in Göttingen wird nach erfolater Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Göttingen.
Hanan. [74139] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Edelsteinhändlers Georg Müller in Hanau, Herrnstraße Nr. 5, wird, nachdem der Zwangsvergleich vom 16. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist, hiermit aufgehoben. .“ Hanau, den 8. Oktober 19225. Das Amtsgericht. Abt. IV.
Hannover. [74140] Im Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Erich Marrx. Inhabers der Schokoladenfabrik Erich Marx in Han⸗ nover, Jacobistraße 8 A, liegen das Schlußverzeichnis und die Schlußrechnung auf der Gerichtsschreiberei des Amts⸗ gerichts Hannover, Abt. 12, zur Einsicht aus. Die Schlußverteilung ist genehmiat. Zur Verfügung stehen 7440,27 RM. Dieser Betrag gelangt nach Abzug des Honorars für den Konkursverwalter und die Mitalieder des Gläubigerausschusses an die Gläubiger bevorrechtigter Forde⸗ rungen im Betrage von 6097,92 RM zur Verteilung.
Hannover, den 12. Oktober 1926.
Der Konkursverwalter: Dr. Paul Gaßner, Rechtsanwalt.
Meide, Holstein. [74141]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Ehefrau Paula Frieda Dorothea Susemihl, geb. Rohsmann, in Heide, Bahnhofstr. 22, wird ein Termin zur Anhörung der Glänbigerversammlung
er Einstellung des Verfahrens wegen Mangels einer den Kosten des Verfahrens entwrechenden Konkursmasse auf den 10. November 1926, vormittags 12 ¼ Uhr, bestimmt.
Heide, den 9. Oktober 1926.
Das Amtsgericht.
m. [74137] In Sachen betr. die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des beeidigten Bücherrevisors und Steuer⸗ bevollmächtigten Carl Bogel. hier, steht nochmalige Gläubigerversammlung mit Tagesordnung: Bewilligung von Mitteln zur Fortführung eines in erster Instanz gewonnenen Prozesses über die haupt⸗ Fchlichste Konkursmasse am 19 Oktober 1926. vormittgas 12 ½¹½⁄ Uhr, an. Er⸗ scheinen oder Vertretung der Gläubiger wird seitens der Konkursverwaltung dringend gewünscht. Holzminden, den 12. Oktober 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Hirschberg, Schles. Fanash In der Konkursfache über den Nachla des verstorbenen Kaufmanns Paul Krebs u Hirschberg i. Schl. wird zur Beschluß⸗ asern ger den Antrag einiger Gläubiger au hl eines anderen Konkurs⸗ verwalters und eines anderen Gläubiger⸗ ausschusses sowie über den Verkauf des Staeckelschen Geschäftshau vg und ö von Hypotheken un ur Prüfung der nachträglich angemeldeten — eine öffentli * versammlung auf den 4. November 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem hiesigen Amts⸗
icht, immer 10, parterre, anberaumt. 8 N 72 a
den 9. Oktober
irschberg i. Schl., 19 Amtsgericht. Hörde. . 124143] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Bernhard Rasky in Hörde wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. örde, den 25. September 1926. Das Amtsgericht. Kiel. (74144] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Friedrich Jaacks in Kiel, Lerchenstraße 18, wird aufgehoben, da die Schlußverteilung stattgefunden hat. Kiel, den 7. Oktober 1926. Das Amtsgericht. Abt. 22.
Kleve. [74146] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma L. Bucki, in Kleve ist zur Prüfung der nachträglich an⸗ u“ Forderungen Termin auf den 8. Oktober 1926, vormittags 10 Uhr, vor das Amtsgericht hierselbst, Zimmer Nr. 36 (Sitzungssaal), anberaumt.
Kleve, den 4. Oktober 1926.
Amtsgericht.
Kleve. 8 Das ö über mögen der Firma C. Laermann, Inhaberin Frau G. Metzke, Auguste geb. Dorloff zu Kleve wird mangels Masse hiermi eingestellt. Kleve, den 8. Oktober 1926. Amtsgericht. Koblenz. [74147] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der S astasia Wiercioch in Koblenz, dhrstraße 91, Inhaberin Fräulein Anastasia Wiercioch, wird, nach⸗ dem der in dem Vergleichstermin vom 23. September 19. angenommene wangsvergleich durch rechtskräftigen Be⸗ chluß vom 23. September 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. 86 Koblenz, den 8. Oktober 19265. Amtsgericht
85
Königsberg, Pr. [74148]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Kaufmanns Adolf Aron, hier, Flüst hfische Bergstraße 10 (Herren⸗ konfektion), wird Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
V
Amtsgericht Königsberg, Pr., 6. 10. 1926.
Königsberg, Pr. [74149] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Königsberger Kraftradgesell⸗ schaft Hans Lubowski & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation, hier, Magisterstraße 46, wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Königsberg, Pr., 6. 10. 1926.
Lewin. [74150] Konkursverfahren Erich Wieder, Tscherbenei, ist am W., uicht A. 9., er⸗ öffnet. Amtsgericht Lewin, 9. 10. 1926.
Lötzen. [74152] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Goldschmieds Josef Schell in Lötzen wird, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 7. September 1926 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 7. September 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Lötzen, den 6. Oktober 1926. Amtsgericht.
—
Lüdenscheid. [74153]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Paul Schulte in Halver ist Termin zur Vornahme der Schlußverteilung auf den 22. November 1926, vorm. 11 ¾¼ Uhr, Zimmer 87, bestimmt.
Lüdenscheid, den 9. Oktober 1926.
Lüneburg. [74154]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Wilhelm Zühls⸗ dorff in Lüneburg, Abtspferdetränke, wird infolge der Schlußwerteilung nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht Lüneburg.
Marggrabowa. [74155] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Max Schwermer in Marggrabowa wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben⸗ Marggrabowa, den 7. Oktober 1926. Amtsgericht.
NiebüHl. [74151] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Bendix Böde⸗ wadt in Niebüll ist zur Prüfung der nach⸗ träglich angemeldeten Forderungen auf den 29. Oktober 1926, vorm. 11 Uhr, vor dem A icht Niebüll anberaumt. Niebüll den 8. Oktober 192. Das Amtsgericht.
Termin
1
Nordhausen. [741 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Theydor Wolff in Nordhausen, als alleinigen In⸗ rs v Theodor — Wäsche⸗ abrik in Nordhausen, Rautenstr. 39, ist Prüfung der nachträglich meldeten sogermnoe Termin auf den 10. November 926, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Nordhausen, Zimmer 23, anberaumt. Nordhausen, den 8. Oktober 1926. Amtsgericht.
Ragnit. [74157]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ Te⸗
mögen des Kaufmanns Hermann Müller in Ragnit wird nach erfolater Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Ragnit, den 7. Oktober 1926. Amtsgericht.
Ratibor. [74158] Das Verfahren, betreffend den Konkurs über das Vermögen des Hotelpächters Max Künzer in Ratibor, als Inhaber der Firma Bruck's Hotel, Prinz von Preußen, wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Ratibor, den 9. Oktober 1926. Amtsgericht.
Reichenbach, Schles. [74159]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Schuhwarenhändlerinnen Elisabeth und Klara Hoffmann in Reichenbach i. Schl. ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen auf den 21. Oktober 1926, vormittags 11 ¾ Uhr, vor dem Amtsgericht in Reichenbach i. Schl., Zimmer Nr. 15, Termin anberaumt.
Reichenbach i. Schl., den 6. Okt. 1926.
Amtsgericht.
Reinbek. [74160] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hermann Jacob in Sande wird, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 9. September 1926 ngenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 9. Sep⸗ tember 1926 bestätigt ist, hiermit auf
Reinbek, den 11. Oktober 1926.
Das Amtsgericht.
Ribnitz. [74161] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Maschinenfabrik Ribnitz, G. m. b. H., wird Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forde⸗ rungen bestimmt auf den 22. Oktober 1926, vorm. 9 % Uhr. Ribnitz, den 22. September 1926. Mecklenburgisches Amtsgericht.
Schlawe, Pomm. [74162]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der landwirtschaftlichen Kreis⸗ genossenschaft, früheren Schlawer Spar⸗ und Darlehnsbassenvereins, e. G. m. b. H. zu Schlawe wird ein Gläubigerausschuß bestellt. Mitglieder sind: 1. ae. Lenz, 2. Geschäftsführer des Raiffeisen⸗ vereins Herrmann, 3. Kaufmann Georg Schulz, sämtlich in Schlawe. Zur Be⸗ schlußfassung über die Beibehaltung dieses Gläubigevausschusses wird Termin an⸗ beraumt auf den 2. November, vormittags 10 Uhr.
Schlawe, den 9. Oktober 1926.
Das Amtsgericht.
Schwaan. [74163] i dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Friedrich Jennerjahn in Kavelstovnf ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Schlußtermin auf den 23. 1926, vormittags 9 ¾ Uhr, vor dem Amts⸗ gericht, hierselbst, bestimmt. Schwaan, den 11. Oktober 1926. Amtsgericht.
steele. 74164]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hans Fon⸗ robert in Steele ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von endungen gegen da Schlußverzeichnis der bei der Verteilung
zu berücksichtigenden Forderungen und zur
Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Schlußtermin auf den 8. Nodember 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, Zimmer 13, bestimmt. Amtsgericht Steele. Trier. [74166] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Konvad Wilwertz in Trier wird mach erfolgter Schlußvertei⸗ lung aufgehoben. Trier, den 2. Oktober mtsgericht. Abt. 12. Trier. 174166] Beschluß. Das Konkursverfahven über das Vermoögen der Fiuma Josef Breuer, Inhaber Kaufmann Wilhelm Breuer in Trier, wird, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 10. September 1926 angenommene Zwangsvergleich durch
rechtskräftigen Beschluß vom 10. *ꝙ auf⸗
tember 1926 bestätigt ist, hierdurch hoben. Tvier, den 9. Oktober
Wehlau. . 774167] In dem Konkursverfahren über das Bermögen des Kaufmanns Willi Grodde in Wehlau ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich zweiter Vergleis
termün auf den 28. Okbober 1926, vor⸗ mi 11 Uhr, vor dem Amlsgericht in Der Vergleichsvor — und k2. ,— g d igerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei des Le lenehenhgf zur Einsicht 82
——
Wernigerode. [74168] In dem Konkursverfahren über das
echnung DOktober 1926, voumittags 10 Uhr, anberaumt. Wernigerode, den 6. Oktober 1926. Preußisches Amtsgericht.
Würzbpurg. [74169] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Arthur Schloß in — ist durch Zwangsvergleich be⸗ e Würzburg, den 11. Oktober 1926. Gerichtsschreiberei des Amitsgerichts.
Sonnefeld. [74089]
Ueber das Vermögen der Dampf⸗ ziegelei „Martinswerk“ e. G. m. b. H. in Ebersdorf bei Coburg ist die Ge⸗ schäftsaufsicht am 11. Oktober 1926, nachmittags 4 ½ Uhr, angeordnet und der Rechtsanwalt Dr. Leo Beck in Co⸗ burg als Aufsichtsperson bestellt worden.
Sonnefeld, 11. Oktober 1926.
Baher. Amtsgericht.
Zwickanu, Sachsen. [74090]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Max Paul Thuy, alleinigen Inhabers der Firma Wilkauer Wäschefabrik Max Thuy in Wilkau, wird zur Abwendung des Konkurses, heute, vormittags 9 Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet. Zur
Dr. Sachse in Zwickau bestellt. Das Amtsgericht zu Zwickau, den 12. Oktober 1926.
Aschersleben. [74091]
Nachdem der den Zwangsvergleich be⸗ stätigende Beschluß des hiesigen Amts⸗ gerichts vom 18. August 1926 die Rechts⸗ kraft erlangt hat, ist das Geschäftsauf⸗ sichtsverfahren über das Vermögen des Schneidermeisters Alfred Jacobi in Aschersleben aufgehoben.
Aschersleben, den 7. Oktober 1926.
Das Amtsgericht.
Berlin. x [74092]
Die Geschäftsaufsicht über die Firma R. Franke, Lederfabriklager, Berlin, Orauienstr. 37, Alleininhaber Robert Franke, ist beendigt. 1 Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 215, den 8. 10. 1926.
Forderungen der ovember
ögensstücke der
Braunschweig. (74093]
Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Carl Reisky, als alleinigen Inhabers der Firma Schuhhaus „Roland“, hier, ist nach
lichen Zwangsvergleichs beendigt. Braunschweig, den 12. Oklober 1926. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 4.
Breslau. 74109]
Die Geschäftsaussicht über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Ge⸗ brüder Glaser in Breslau, Blü⸗ Textilwaren), ist nach ret Rechtskraft des den Vergleich bestätigen⸗ den Beschlusses vom 14. September 1926 beendigt. (Al. Nn. 248/26.)
Breslau, den 7. Oktober 1926
Das Amtsgericht.
Breslau. 4 8 [74094]
Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der offenen Fenbelrhese gcs Kramer & Weigelt in Breslau, Ring Topfkram 6 (Bürstenwaren, Toilekten⸗ artikel, Seilerwaren, Körbe), ist nach eipetretener Rechtskraft des den Ver⸗ gleich bestätigenden Beschlusses vom 17. September 1926 beendigt.
Breslau, den 8. Oktober 1926.
Das Amtsgericht. (41. N. 304/26.) Delmenhorst. [74095] aufsicht über das Vermögen des Kauf⸗ manns Eberhard Penning in Delmen⸗ horst wird die Geschäftsaufsicht, nachdem der Beschluß vom 1. September 1926, durch den der — e ist, rechtskräftig geworden ist, fü ⸗ endigt erklärt. Delmenhorst, den 6. Ok⸗ tober 1926. Amtsgericht. 8 1 .“ Dresden. 4.
Die über die Kommanditgesellschaft Hans de Coster in Dresden, Albert⸗ straße 24, die die Herstellung von Haus⸗ und Küchengeräten betreibt, angeord⸗ nete Geschäftsaufsicht ist beendigt, nach⸗ dem der im Vergleichstermin vom Nt. September 1026 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 22. September 1926 be⸗ stätiat worden ist.
mtsgericht Dresden, Abt. II, am 9. Oktober 1926.
Dresden. [74097]
Die Geschäftsaufsicht über den Kauf⸗ mann Walter Schmidt, des alleinigen Inhabers der Firma „Walter Schmidt“, Großhandlung in Haus⸗ und Küchen⸗ geräten, Eisenwaren, Oefen und Herden
schs⸗ in Dresden⸗N., Kurfürstenstraße 29,
ist
“
st Görlitz.
Aufsichtsperson wird der Rechtsanwalt s
rechtskräftiger Bestätigung des gericht⸗ e. 1 Vermögen des
rplatz 11 eingekretener
In Sachen betreffend die Geschäfts⸗
nach §
beendet.
Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 9. Oktober 1926.
2 h. 17
Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗
mögen des Kaufmanns Ernst Lilienfeld
in Uedem ist infolge be⸗
stätigten Zwangsvergleichs beendek. Goch, den 8. Oktober 1926. 8
T7400]
Die Geschäftsaufsicht über die Schuh⸗ warenhändlerin Gertrud Steffen in Görlitz ist, nachdem der Zwangsvergleich vom 8. 9. 1926 am 23. 9. rechtskräftig
Görlitz, den 4. Oktober 1925b. Amtsgericht. 1
Hamborn. [74100]
Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Fa. Modehaus Sander, In⸗ haber: Siegmund Sander in Hamborn, Ecke Kaiser⸗Wilhelm⸗ und Gabelsberger⸗ traße, ist mit der Rechtskraft des Be⸗ chlusses vom 22. September 1926, durch
ben der Zwangsvergleichsvorschlag om
4. August 1926 dst
Hamborn, den 9. Oktob⸗ Das Amtsgericht.
Hamborn.. [74101] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Ehefrau Gustav Saleina in Hamborn, Wilhelmsplatz 10, ist mit der rechtskraft des Beschlusses vom 22. Sep⸗ tember 1926, durch den der Zwangsver⸗ gleichsvorschlag vom 8. Juli 1926 bestätigt ist, beendet. “ Hamborn, den 9. Oktober 1926.
Amtsgericht. 8
Hassfurt. 8 8 [74102] Die Geschäftsaussicht über das Ver⸗ mögen der Firma Hans Witschko & Co,. Baugeschäft in Ft kurt, Kommanditgesell⸗ chaft, ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich beendet Haßfurt, am 9. Oktober 1926. Amtsgericht.
Leipzig. [74103]
De deh Beschluß vom 16. April 1920 über das Vermogen des Kaufmanns Mar Halpern in Leipzig, Ranftsche Gasse 11, all. Inhabers eines Abzahlungsgeschäfts in Wäsche, Baumwollwaren und Damen⸗ konfektion unter gleichnamiger, handels⸗ gerichtlich nicht eingetragener Firma in Leipzig Gellertstraße 7/9, angeordnete Ge⸗ schäftsaufsicht ist beendet, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Gerichte⸗ deschluß vom 20. September 1926 rechts⸗ kräftig geworden ist.
“ Leipzig, Abt. II A 1 (Harkortstraße 11), den 8. Oktober 1926.
Rottweil. . 174104] Die Ges über das Ver⸗ mögen des Karl Neumaier, Tabakwaren⸗ u. Schokoladengeschäft, in Schwenningen ga. N. ist durch rechtskräftig bestätigten eeegergleich vom 18. September 72 9 beendigt. Amtsgericht Rottweil, 9. Oktober 1926.
Soltau, Hann. 74106] In der Geschäftsaufsichtssache über das rennereibesitzers Werner Dransfeld in Soltau wird die durch Be⸗ bchluß vom 10. März 1926 angeordnete Geschäftsaufsicht aufgehoben, da innerhalb der pesetzten rist bis zum 1. Oktober 1926 ein Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nicht eingereicht worden ist. Amtsgericht Soltau, 3. 10. 1926.
Speyer. [74105] 8 Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der
Fa. Hebelwerk A. G. für Holzbearbeitung
1 ist — be⸗
stätigten Zwangsvergleich beendigt.
Sbeher den 16. Bühober 1926. 8 Amtsgerichtsschreiberei.
Strasburg, Uekermark. [74107] Die Geschaftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma August Kopp in Stras⸗ burg, U. M., ist mit Rechtskraft des Be⸗ schlusses vom 7. August 1926, durch welchen der Zwangsvergleich vom 16. Juni/l. Juli 1926 bestätigt ist, beendet. 8b Strasburg, Uckermark, 16. Sept. 1926. Amtsgericht.
[74108]
Strasburg, Uekermark. Die Geschäaftsaufsicht über das Ver⸗
mögen des Kaufmanns Bernhard Krause
in Strasburg, U. M., ist mit Rechtskraft
des Beschlusses vom 28. August 1926.
durch welchen der Zwangsvergleich vom
31. Mai 1926 bestätigt ist, beendet. Strasburg, Uckermark, 21. Sept. 1926.
Amtsgericht.
8. Tarif⸗- und Fahrplanbekannt⸗ machungen der
Eisenbahnen.
Eröffnung des Haltepunktes Kunau für den beschränkten Stückgutverkehr. Am 15. Oktober 1926 wird der an der Strecke zwischen Halbau und Hansdorf, Kreis Sagan, gelegene Haltepunkt Kunau für den beschränkten Stückgutverkehr (bis 500 kg) eröffnet. (R.⸗B.⸗D. Breslau, den 11. 10. 28 99
in Speyer
Pr. II. 14. 12. 11. 8. St. 35/⁄1
69 der Gesch⸗Aufs⸗Verordn.
Amtsgericht.
geworden ist, beendet. ““
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9,— Neichsmark. s. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die
Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,30 Reichsmarkh.
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Berlin,
88
qẽqUUUUL
Freitag, den 15. ktober, abends.
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
—
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. 1
Bestimmuͤngen über die Unkerstützungspflicht der Krankenkassen
und Unternehmer gegenüber den Trägern der Unfall⸗ versicherung. Bekanntgabe der 13. Oktober 1926. Bekanntmachung über die Barablösung von Landes⸗ (Land⸗ kasten⸗) Schuldverschreibungen der Mecklenburg⸗Schwerinschen Schuldentilgungskommission. 1 v 11““
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Mitteilung über die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande und der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.
Amtliches.
Deutsches Reich. Bestimmungen ü ber die Unterstützungspflicht der Kranken⸗ kassen und Unternehmer gegenüber den Trägern der Unfallversicherung. Vom 12. Oktober 1926.
Auf Grund der §§ 1501, 1513, 1543 a und 1543 c der Reichsversicherungsordnung und des § 1 der Verordnung zur Durchführung der Unfallversicherung vom 14. Juni 1926 (RGBl. I S. 272) wird hiermit bestimmt:
§ 1.
Den Trägern der Unfallversicherung soll es ermöglicht werden, die berufsgenossenschaftliche Krankenbehandlung so schleunig einzuleiten, daß schon der erste, meist für den weiteren Verlauf entscheidende ärztliche Eingriff (Einrichtung, Ampu⸗ tation, Resektion usw.) durch den Facharzt (nötigenfalls in der Heilanstalt) erfolgt und nur im Notfall dem Nichtfacharzt. der die erste Hilfe leistet, überlassen bleibt. Es sollen alle Fälle, in
amtlichen Großhandelsindexziffer vom
denen die Berufsgenossenschaft ein im Sinne rascherer und voll⸗
ständigerer Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit wirksameres Heilverfahren zu gewähren imstande ist, ermittelt und möglichst von Anfang an dem berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren zugeführt werden.
2
8 § 2.
Die Krankenkasse hat durch geeignete Maßnahmen sicher⸗ zustellen, daß sie die Erkrankungsfälle, die auf einen Betriebs⸗ unfall zurückzuführen sind, gleichviel ob Arbeitsunfähigkeit besteht oder nicht, alsbald erfährt.
Die Krankenkasse hat in die Krankenordnung eine Vorschrift aufzunehmen, wonach jeder Erkrankte, der seine Krankheit auf einen Betriebsunfall zurückführt, ihr dies unverzüglich anzu⸗ zeigen hat. Sie hat auch eine entsprechende Aufforderung auf dem Krankenschein anzubringen oder in anderer geeigneter Form auf die Notwendigkeit der sofortigen Meldung hinzuweisen und, soweit möglich, mit ihren Aerzten zu vereinbaren, daß diese jede Erkrankung, die auf einen Betriebsunfall zurückzuführen ist, der Kasse unverzüglich anzeigen.
Die Krankenkasse hat den Krankenscheinvordruck so einzu⸗ richten, daß der Arzt darauf die Ursache der Erkrankung sowie die Betriebstätigkeit, der der Unfall zur Last gelegt wird, ver⸗ merken kann. Die Krankenkasse hat auch, soweit möglich, die Aerzte zur gewissenhaften Ausfüllung zu verpflichten.
Die Krankenkasse kann endlich den Arbeitgeber, soweit dieser den Krankenschein ausfüllt, verpflichten, auf einem besonderen Abschnitt des Krankenscheins zu vermerken, daß ein Betriebs⸗ unfall vorliegt, und diesen Abschnitt unter Angabe des behan⸗ delnden Arztes unverzüglich der Krankenkasse zuzusenden.
3.
Die Krankenkasse hat an Erkrankungen unfallversicherter Personen, die nach Angabe des Erkrankten, seines Arbeitgebers oder des Kassenarztes oder nach sonstigen T auf einen Unfall bei einem der reichsgesetzlichen Unfallversicherung unterliegenden Betriebe zurückzuführen sind, unverzüglich der Berufsgenossenschaft unter Hinweis auf diese Tatsache durch Uebersendung einer Abschrift des Krankenscheins mitzuteilen und dabei den Tag anzugeben, an dem sie mit Leistung der Krankenpflege begonnen hat. Diese Mitteilung gilt als Anzeige nach § 1503 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung.
§ 4.
Die Krankenkasse hat die Berufsgenossenschaft bei der Vor⸗ bereitung und Durchführung der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung zu unterstützen. Die Berufsgenossenschaft kann ihr auch einen allgemeinen Auftrag zur Durchführung der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung erteilen, und zwar:
1. zur Auswahl bestimmter Verletzungs fälle (§ 5, Durch⸗
fngsareh oder
2. r estimmte Verletzungs arten (§ 6h. 1
Die Befugnis der Berufsgenossenschat, im Einzelfall gemäß § 1510 der Reichsversicherungsordnung in Verbindung mit den Be⸗ stimmungen des Reichsversicherungsamts vom 27. November 1925 Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungsgamts S. 351) die
rankenkasse mit der Durchführung der berufs ncseö Krankenbehandlung u beauftragen oder selbst die Krankenbehandlung Kinzuleiten und durchuüführen, dleibt unbexihtt.
——
tber —
einschließlich des Portos abgegeben.
Die verschiedenen Verfahren können auch nebeneinander an⸗ gewendet werden. 8
5.
Auswahl bestimmter Verletzungsfälle (Durchgangsarzt). „Auf Verlangen einer Beruscgenasen 6 vbält die Krankenkasse semtlich⸗ Unfallverletzte der Berufsgenossenschaft (auch die an⸗ cheinend geringfügig Verletzten) dazu an, sofort 88 er Krank⸗ meldung und möglichst noch vor der ersten Inanspruchnahme eines Kassenarztes einen von der Berufsgenossenschaft bezeichneten Konsul⸗ tationsfacharzt (Durchgangsarzt) zu Rate zu ziehen. Ist ein Verletzter nicht in der Lage, den Durchgangsarzt aufzusuchen, so “ die Krankenkasse diesen lich. Der Durchgangsarzt beurteilt, ob die Fürsorge der Kranken aße ausreicht, oder ob besondere Heil⸗ maßnahmen an sind. In letzterem Falle vevanlaßt er, soweit er hierzu von der Berufsgenossenschaft ermächtigt ist, sofort die er⸗ forderlichen Maßnahmen.⸗
„Wird berufsgenossenschaftliche Krankenbehandlung eingeleitet, so erhält von deren Beginn die Krankenkasse durch die Berufsgenossen⸗ schaft oder den Durchgangsarzt Nachricht. Dese Nach⸗ steht der Anzeige nach § 559 g Abs. 2 der Reichsversicherungs⸗ ordnung gleich.
Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit teilt die Berufs⸗ genossenschaft gegebenenfalls der Krankenkasse unverzüglich mit
§ 6.
1 Auswahl bestimmter “ u“ Die Berufsgenossenschaften, deren Mitglieder im Bezirk der Krankenkasse gegen Unfall versicherte Personen beschäftigen, können der Krankenkasse eine Erklärung darüber abgeben, bei welchen Verletzungs⸗ arten stets 111“ Krankenbehandlung stattfinden und ob deren Einleitung von einem bestimmten Lebensalter des Verletzten abhängig gemacht werden sen. Die Erklärung muß für alle sich be⸗ teiligenden Berufsgenossen 6 eine einheitliche sein.
Gleichzeitig mit dieser Erklärung werden der Krankenkasse die für die Behandlung von “ geeigneten Aerzte (Arzt) und Heil⸗ anstalten (Heilanstalt) bezeichnet.
Für kegnheng senschaftee Krankenbehandlung in der Form der vI1I16G kommen besonders folgende Verletzungsarten in Frage:
alle Oberschenkelbrüche,
im übrigen alle offenen Brüche,
die nicht offenen Brüche großer Röhrenknochen,
wenn sie üüe ind
a) durch starke Verschiebung, Verdrehung, Splitterung oder
b) durch Mitverletzung groser Gelenke oder
e) durch Sitz der Verletzung in der Nähe großer Gelenke (mit Ausnahme des einfachen, typischen Radiusbruchs und der Brüche des Schlüsselbeins, des Schafts des Wadenbeins und des inneren — nicht des äußeren — Knöchels),
alle Wirbelsäulen⸗ und Beckenbrüche,
alle Ausrenkungen großer Gelenke, —
alle nicht 1. wieder eingerenkten Ausrenkungen kleiner
Gelenke,
alle schweren Gelenkquetschungen mit Ausnahme der
Quetschungen von Finger⸗ und Zehengelenken, 1
C8u ee großer Nervenstämme an Armen und
1 einen,
alle — etntgen wichtiger Sehnen, besonders an den Fingern,
alle schweren eitrigen Entzündungen, besonders an Hand und Fingern,
alle ausgedehnten oder tiefgehenden Weichteilverletzungen,
1“ besonders auch Verbrennungen, Augen⸗ und Ohren⸗
verletzungen, die nach dem Urteil des Facharztes der
„ sttationären slacfäratl hen Behandlung bedürfen.
Soweit die Berufsgenossen ten diese Verletzungsarten bezeichnet haben, überweist die Krankenkasse den Verletzten im Auftrage der zu⸗ ständigen Berufsgenossenschaft unverzüglich einer hiernach in Betracht kommenden Heilanstalt. Soweit andere Verletzungsarten bezeichnet sind, bestimmen die Berufsgenossenschaften gleichzeitig, wie das Heil⸗ verfahren durchzuführen ist
Vom Becinn der berufs enassenschaftli en Krankenbehandlung macht die Krankenkasse der rufsgenossenschaft sofort Mitteilung. Diese hat die Wirkung einer Anzeige der Berufsgenossenschaft na⸗ § 559 g Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung.
§ 7 Die Krankenkasse bringt der Berufsgenossenschaft auf deren Er⸗ fordern und, soweit es ihr selbst angezeigt erscheint, auch unaufgefordert die über den Stand oder die Dauer des Heilverfahrens eingezogenen oder ihr sonst zugehenden Mitteilungen der Heilanstalten oder Aerzte zur Kenntnis. Stand der Verletzte vor Einleitung der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung schon in S eines Kassenarztes, so ist dieser, wenn die Berufsgenossenschaft nichts anderes bestimmt, von der Krankenkasse rechtzeitig (möglichst nicht später als der Verletzte) zu unterrichten. 88
Von den nachteiligen Zwischenfällen (vorzeitiges Verlassen der Heilanstalt, Widerstand des und dergleichen) hat die Krankenkasse der Berufsgenossenschaft unverzüglich Mitteilung u machen. Verweigert der Verletzte die von der Berufsgenossen⸗ schaft angeordnete Behandlung, bricht er sie eigenmächtig ab oder veranlaßt er durch sein Verhalten die vorzeitige Entlassung aus der Behandlung, so darf die Krankenkasse, wenn die Berufs⸗ genossenschaft offene Krankenbehandlung gewährte, nicht Kranken⸗ hlege an Stelle der Krankenbehandlung gewähren (§ 559 g Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung); hat die 8 Heilanstaltpflege gewährt, so darf die Kranken
upt ts leisten (§ 569 1 eichsversicherun
der
Sie hat der Berufsgenossenschaft ungesäumt Nachricht zu geben. Die Berufsgenossenschaft bestimmt dann das weitere.
§ 9.
Sobald die Krankenkasse erfährt, daß der Verletzte nach Ab⸗ schluß der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung erneut Krankenpflege wegen der Unfallfolgen beansprucht, benachrichtigt sie unverzüglich die Berufsgenossenschaft, die das weitere bestimmt.
§ 10. Die Krankenkasse zahlt 1e08 der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung die dem Verletzten und seinen Angehörigen zustehenden wiederkehrenden Geldleist ungen aus,
und zwar
während der gffe n Behandlung das satzungs⸗ mäßige Krankengeld, solange der Arzt, dem na dieß Bestimmungen die Behandlung übertragen wurde, den Ver⸗ letzten für arbeitsunfähig erklärt oder nach Beginn der berufsgenossenschaftlichen Geldleistungen diese nach näherer
Lmwei sung der Berufsgenossenschaft; während der Heilanstaltpflege, bis die Be⸗ nfsgensscnschaft anderes bestimmt, vorläufig als Vorschuß auf die Leistungen der Refacgegsssschr die satzungs⸗ mäßigen Leistungen der Krankenversicherung (das Haus⸗ geld, gegebenenfalls das Krankengeld nach § 194 Nr. 2), als wenn sie Krankenhauspflege gewährte, und weiterhin nach Anweisung der Berufsgenossenschaft die Leistungen 82 Unfallversicherung (Familiengeld, Tagegeld, EE
eine besondere Unterstützung nach § 559 e Abs. 3).
§ 11.
Die der Krankenkasse aus einem Auftrag nach § 4 dieser Bestimmungen oder einem Auftrag im Einzelfall (§ 1510 der Reichsversicherungsordnung) erwachsenen Kosten sind Auf⸗ wendungen der Berufsgenossenschaft.
§ 12.
Ist in einem Falle der §8 5, 6 durch Verschulden der Kranken⸗ kasse nicht nach diesen Bestimmungen verfahren worden, so tritt eine angemesseh⸗ Minderung des Anspruchs der Krankenkasse auf Ersatz ihrer Aufwendungen für das Heilverfahren (§§ 2, 3 der Bestimmungen des Reichsversicherungsamts vom 10. Juni 1926, Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1926 S. 292) ein.
Aus der Nichtbeachtung der Krankenordnung durch den Ver⸗ letzten erwächst der Krankenkasse ein Rechtsnachteil wegen ihrer Ersatzansprüche nicht. 8
13.
Für ihre Mitwirkung bei Einleitung und Durchführung der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung nach den §§ 5 und 6 erhält die Krankenkasse, wenn sie an dem Krankenkassen⸗ abkommen vom 12. März 1926 (Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1926 S. 286) teilnimmt, von den an diesem Abkommen gleichfalls beteiligten Berufsgenossenschaften in jedem Falle des § 5 eine Reichsmark, in jedem Falle des § 6 zehn Reichsmark; nimmt die Kasse nicht teil, so betragen diese Sätze 0,70 Reichsmark und sieben Reichsmark. Für die Berufsgenossenschaften, die an dem Abkommen nicht teilnehmen, erhöhen sich in allen Fällen die Sätze um fünfzig vom Hundert.
Ein Anspruch auf diese Sätze besteht in den Fällen des § 6 nicht, wenn durch Verschulden der Krankenkasse die berufsgenossen⸗ schaftliche Krankenbehandlung nicht rechtzeitig zustande kommt.
§ 14. .
Diese Bestimmungen gelten entsprechend, wenn eine Krank⸗ 5 nicht die Folge eines Betriebsunfalls ist, sondern sich als eine
berufskrankheit im Sinne der Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten vom 12. Mat 1925 (RGBl. I S. 69) darstellt. Jedoch kann im Falle des § 5 die Berufsgenossenschaft ihren Auftrag auf Unfallverletzte beschränken.
§ 15.
Hat die Berufsgenossenschaft bei einem nicht auf Grund der Reichsversicherung gegen Krankheit versicherten Unfallverletzten die Krankenkasse gemäß § 1510 der Reichsversicherungsordnung und den Bestimmungen des Reichsversicherungsamts vom 27. No⸗ vember 1925 (Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. S. 351) mit der Durchführung der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung be⸗ bastrugt, so gelten die §§ 7 bis 9 und 11 entsprechend. Geld⸗ leistungen zahlt die Krankenkasse in diesem Falle nur auf be⸗ sonderen Auftrag der Berufsgenossenschaft.
§ 16.
Die Satzung der Genossenschaft kann Näheres bestimmen über die Verpflichtung der Unternehmer, die Genossenschaft bei der Durchführung der Unfallversicherung zu unterstützen und ihr über die Behandlung und den Zustand der Verletzten Auskunft zu erteilen.
§ 17.
Im Sinne dieser Bestimmungen stehen den Krankenkassen (§ 225 der Reichsversicherungsordnung) die Reichsknappschaft und die Ersatzkassen (§ 503 der Reichsversicherungsordnung), den Berufsgenossenschaften (§ 625 der Reichsversicherungsordnung) die Träger der Eigenversicherung (§§ 624 bis 628 der Reichsversiche⸗ rungsordnung) und die Versicherungsgenossenschaften (§ 629 Abs. 2 Satz 3 der Reichsversichernngsordnung) gleich.
§ 18.
Diese Bestimmungen treten mit der Veröffentlichung in Kraft. Das Knankenkassenabkommen vom 12. März 1928 (Amt⸗ liche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. S. 286) wird durch sie nicht berührt.
Berlin, den 12. Oktober 1926.
Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. ö“
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