an demselben Tage. Erste Gläubiger⸗ Ahren n 2 Nov. 1926, n eeen mittags Uhr, und allgemeiner stedt, wird der diesseitige Beschluß vom Prüfungstermin am 11. Dezember 1926, 6. vuls d. J. über die Eehshluß des vorm. 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Konkursverfahrens dahin ergänzt, daß Steinstraße Nr. 200, Zimmer Nr. 213 über das Vermögen der Kommanditgesell⸗ (Altbau, II. Stockwerk). schaft Edward Grube in Altrahlstedt und Crefeld, den 22. Oktober 1926. des persönlich haftenden Gesellschafters Amtsgericht. Abteilung 3. Ingenieurs Edward August Keinri — Grube, ebendort, das Konkursverfahren Gerbstedt, Mansf. Seekr. [78665] eröffnet ist. Ueber das Vermögen der Frau Emma Ahrensburg, den 25. Oktober 1926. Eiesner. Inhaberin der Firma Otto Eisner Das Amtsgericht. 8 ’ wird am 21. Oktober 926, vormittags 9 Uhr, das Konkurs⸗ Allenstein. 78714 verfahren eröftnet, da die Firma J. D. In dem Konkursverfahren 1n 29 Körnig in Leipzig, Ritterstraße 1—3, die Vermögen des Büchsenmachers Alfred Konkurseröffnung beantragt und glaubhaft Fritz in Allenstein wird das Konkurs⸗ gemacht hat, daß ihr für gelieferte Waren verfahren nach Abhaltung des Schluß⸗ eine Forderung von 150,72 ℳ zusteht, termins hiermit aufgehoben und da die Schuldnerin ihre Zahlungs⸗ Allenstein, den 20 Oktober 1926 unfähigkeit eingeräumt hat. Der Kauf⸗ “ Amtsgericht mann Paul Pigorsch in Gerbstedt wird 8 3 zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs⸗ F forderungen sind bis zum 23. November 1926 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ bebaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände aut den 23. November 1926, mittags 12 Uhr, und zur Prütung der angemeldeten Forderungen auf den 7. Dezember 1926, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 1, Termin an⸗ beraumt. Allen Personen, welche eine 8 8 Konkursmasse gehörige Sache in Allenstein. [78672] Besitz haben oder zur Konkursmasse Das Konkursverfahren über das Ver⸗ etwas schuldig sind, wird aufgegeben, mögen des Kaufmanns Max Schneider in nichts an den Gemeinschuldner zu ver⸗ Allenstein wird nach rechtskräftig be⸗ abfolgen oder zu leisten, auch die Ver⸗ stätigtem Zwangsvergleich hiermit auf⸗ pflichtung auferlegt, von dem Besitze der gehoben. 3 Sache und von den Forderungen, für Allenstein, den 21. Oktober 1926. welche sie aus der Sache abgelonderte Be⸗ 8 Amtsgericht. friedigung in Anspruch nehmen, dem Kon⸗ —G kursverwalter bis zum 8. November 1926 Anzeige zu machen. Gerbstedt, den 21. Oktober 1926 Das Amtsgericht.
Allenstein. [78671] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Hotelbesitzers Kurt Arm⸗ brust in Allenstein wird nach rechtskräftig bestätigtem Zwangsvergleich Schlußtermin zwecks etwaiger Einwendungen gegen die Schlußrechnung des Verwalters sowie Festsetzung des Honorars an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses auf den 10. November 1926, vorm. 8 ¾ Uhr, Zimmer Nr. 46, anberaumt. Allenstein, den 21. Oktober 1926.
Barmen. [78673] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Luise von den Driesch, der Inhaberin eines eee , in Barmen, Haspeler Str 21, wohnhaft Hannover. [78666] in Barmen, Elberfelder Str. 2, wird nach Ueber das Vermögen des Kaufmanns erfolgter Abhaltung des Schlußtermins Karl W. Panse in Hannover, Marien⸗ hierdurch aufgehoben. straße 30, Inhabers eines Geschäfts für] Barmen, den 23. Oktober 1926. “ Bedarfsartikel, wird heute, Amtsgericht. dan b mitghgs 12 hr⸗
a onkursverfahren eröffnet. er Berlin. 8674 Rechtsanwalt Dr. Gräfenkämper in 2 Das Konkursverfahren über 808 — nover, Sophienstr. 6, wird zum Konkurs⸗ mögen der Felsophon⸗Sprech⸗ verwalter ernannt. Anmeldefrist bis zum maschinen⸗Aktien fhell soph⸗ in Berlin, 30. November 1926. Erste Gläubiger⸗ Burgstr. 17, ist inso e Schlußverteilung versammlung am 19. November 1926, vor⸗ nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗ mittags 9¼ Uhr; Prüfungstermin am gehoben worden.
8. Dezember 1926, vormittags 9 Uhr, hier⸗ Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Elbst. Am Iostiggebände 1 Zimmer 32, Beriin M te Ahteülu 83/215,
erdgeschoß. ner Arrest mit Anzeige⸗ den 14. 10. 1926.
pflicht bis zum 19. November 1926. “
Amtsgericht inover. “ gericht Hannoper Bitterfeld. [78675]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Ernst Mylius vorm. Mundt & Mylius in Bitterfeld wird eingestellt, da feststeht, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Kon⸗ kursmasse nicht vorhanden ist.
Bitterfeld, den 20. Oktober 1926.
Das Amtsgericht.
Juastrow. [78667] Ueber das Vermögen der Kommandit⸗ eesellschaft Fr. Frank & Söhne in Füftrom ist am 23. Oktober 1926, vor⸗ mittags 9 Uihr. das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Jurkat in Schneidemühl. Anmeldefrist bis zum 31. Dezember 1926. Wahltermin am 26. November 1926, vormittags 9 Uhr. Prüfungstermin am 28. Januar 1927, vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 31. Dezember 1926. Jastrow, den 23. Oktober 1926. Amtsgericht.
Blumenthal, Hann. 78676]
In dem Konkursverfahren über das
Vermögen des Händlers Johannes Bäte
in Aumund⸗Fähr ist zur Abnahme der
Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗
berng von Einwendungen gegen das ve
- 8 b 81 Schlußverzeichnis der bei der Verteilung b ede ee ebn berücksichtigenden Forderungen der
Ueber das Vermögen des uhmacher⸗ zu
meisters Karl Schröder Shahmecher. Schlußtermin auf den 18. November 1926, Strausberger Straße 14, ist am 25. Ok⸗ echnlbttags 8 ühr. vor dem Amtsgericht it 12 as K „bierselbst bestimmt. 8
89 . 9e8 Arbns. Amtsgericht Blumenthal (Hann.), 21.10.26. inspektor Georg Witt in Kalkberge, mee. e eß 4 Schulstraße 39. Erste Gläubigerver⸗ Esslingen. 8 [78677] de. ung und allgemeiner Prüfuncs. Konkurs über das Vermögen der Firma ermin am 30. November 1926, vorm. „Wämag“ Aktiengesellschaft i. L., Ma⸗ chinenfabrik, Sitz in Stuttgart (gewerbl.
iederlassung in Eßlingen), durch Beschluß
10 88 18 10. Sn 58
mit An is 3. November
1936. v1I1“ vom 23. 10. 1926 Fegen, Masseastaal eingestellt. Der allgemeine Prüfungs⸗
Kalkberge, den 25. Oktober 192 8 1 üfung G 3 Das Amtsgericht. stermin vom 2. 11. 1926 findet also nicht —— sstatt. Amtsgericht Eßlingen
Varel, Oldenb. [78669] Q-— Ueber das Vermögen der Firma Vareler Fahrzeugwerk „Jaguar“ Fahrräder, Mo⸗ torfahrzeuge und deren Teile und Zubehör en gros Gebrüder Zahn, Varel, und deren beenc haftende Gesellschafter Karl ahn, Kaufmann in Varel, und Friedrich n, Schlosser, daselbst, ist heute das onkursverfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter ist der amtl. Auktionator Sasse in Varel. Gläubigerversammlung am 17. No⸗ vember 1926, vorm. 9 ½ Uhr. Termin zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗ rungen am 21 Dezember 1926, vorm. 9 ⅛ Uhr. Oeffentlicher Arrest mit An⸗ meldefrist bis 14. Dezember 1926. Varel i. Oldbg., 25. Oktober 1926. Amtsgericht. Abt. I.
Wertheim. [78670]
Ueber das Vermögen der Firma 78 Oetzel Söhne, offene e Haft in Reicholzheim, wurde heute, nachmittags 3 ½¼ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, “ — 3 da die Zahlungsunfähigkeit der Firmg dar⸗ Hagen, Westf. 8 [78680]
tan ist. Rechtsanwalt Jaeck in Wert⸗ Das Konkursverfahren über das Ver⸗ 5 ist zum Konkursverwalter ernannt. mögen des Gastwirts Peter Schwamborn Anmeldefrist bis 18. November 1926. zu Hagen ist mangels Masse eingestellt. Gläubigerversammlung und Prüfungs. Hagen (Westf.), 21. Oktober 1926. termin ist auf Donnerstag, den 25. No⸗ Das Amtsgericht. vember 1926, vormittags 9 Uhr, bestimmt. Offener Arrest und Anzeigefrist bis zum 18. November 1926.
Wertheim, den 25. Oktober 1926.
Badisches Amtsgericht.
Forst, Lausitz. 8 8 Das Konkursverfahren über das mögen des Kaufmanns Max Kuba. In⸗ habers der nicht eingetragenen Firma Berliner Bazar B. Glaß in Forst (Lausitz), wird nach rechtskräftiger Be⸗ stätigung des Zwangsvergleichs hierdurch aufgehoben. — 8 Amtsgericht Forst (Lausitz),
den 25. Oktober 1926.
.
Forst, Lausitz. (78679] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Fr. Medefindt in Forst (Lausitz) und deren Inhaber, Tuchfabrikanten Georg Tosch und Kurt Lockhoff in Forst (Lausitz), wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht Forst (Lausitz), den 25. Oktober 1926.
Hamburg. eg
Konkurs 8 Cl. 5ö all. Inh.
der Firma Heinrich Metternich, nach Ab⸗
ethse N. f Schlufstermins aufgehoben. 8 Amtsgericht Hamburg.
1 7 In der Kon rrssache Grube, FSesn
handelsgerichtlich WFirma
Hannover. [78682] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Oskar John & Co. (Bedarfsartikel für die gesamte Industrie), Hannover, Karl⸗ straße 1, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Hannover, 20. Oktober 1926.
Hannover. [78683] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Faa. Eeae W“ und Revpagraturwerksta in nnover, Bischofsholer Damm 44, wird mangels einer die Kosten deckenden Masse ein⸗ gestellt. Amtsgericht Hannover, 22. Oktober 1926.
Kölleda. [78684] In dem Konkursverfahren über das
Vermögen des Schlossermeisters Ernst
Hermstedt in Griefstedt wird an Stelle
des verstorbenen Kaufmanns Otto
Haupt der Kaufmann Paul Hilpert in
Kölleda zum Konkursverwalter ernannt. Kölleda, den 25. Oktober 1926.
Amtsgericht.
Leipzig. [78685] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Richard Wilhelm Böhse in Leipzig⸗Lindenau, Schadow⸗ straße 7, all. Inhabers eines Schuh⸗ waren⸗ und Werkzeuggeschäfts, unter der nicht eingetragenen „Wilhelm Böhse“ in Leipzig⸗ Lindenau, Kaiserstr. 5, wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.
Amtsgericht Leipzig, Abt. II A 1,
den 20. Oktober 1926.
Leipzig. [78687 Das Konkursverfahren über das — mögen des Kaufmanns Gustav Schade in Leipzig⸗Gohlis. St. Privat⸗Str. 21 1, all. Inhabers einer Haus⸗ und Küchen⸗ gerätehandlung in Leipzig⸗Gohlis, Lothringer Straße 73, wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht Leipzig, Abt. II A 1,
den 21. Oktober 1926.
Leipzig. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Industrie, und Han⸗ delsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Leipzig, Albertstr. 8, wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht Leipzig, Abt. II A 1,
den 22. Oktober 1926.
Lötzen. [78688] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Putzmacherin Agnes Goerig in Widminnen wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Lötzen, den 21. Oktober 1926.
Amtsgericht.
Marienburg, Westpr. [78689] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Geschäftsinhaberin Emma Gollub, Marienburg, Bechlergasse 12, wird, 6G der im Vergleichstermin vom 7. September 1926 Lcgeskegttaen
[78686]
Zwangsvergleich durch rechtskräftigen hiesclug vom gleichen Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Marienburg, den 22. Oktober 1926. Amtsgericht. München, [78690] Am 23. Oktober 1926 wurde das unterm 20. März 1926 über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Ludwig Sund⸗ heimer in München eröffnete Konkurs⸗ verfahren als durch Zwangsvergleich
beendet sngessben. Amtsgericht München — Konkursgericht.
————
Neckarbischofsheim. (78691] Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Möbelfabrikanten Jakob Moser in Flinsbach ist Termin zur der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf Freitag, den 19. November 1926, vorm. 9 7½ Uhr, vor dem hiesigen Gericht. Bad. Amtsgericht Recarbischofsheim.
Neidenburg. [78692] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Kaufmannswitwe Franziska Storch, geb. Engel, zu Neidenburg wird nach abgehaltenem Schlußtermin auf⸗ gehoben.
Neidenburg, den 13. Oktober 1926.
88 9 Amtsgericht.
Neubrandenburg, Mechlb. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Berthold Toepper, in Firma a Toepper, hier, ist Schlußtermin auf den 20. No⸗ vember 1926, vormittags 11 Uhr, an⸗ beraumt. Neubrandenburg, 22. Oktober 1926. Amtsgericht. Nürnberg. 8 [78696] Das Amtsgericht EsreberA. 8. das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ludwig Garhammer in Nürnberg, ee Straße 113, mangels Masse eingestellt. 3 Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Nürnberg. [78694]
Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 23. Oktober 1926 das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Willy Hirschfeld in
Nürnberg, S 36, Allein⸗ inhabers der Fa. Hans Wern Nachf.,
Arnsberg. 787 In dem Konkursverfahren ule 8 Vermögen der Firma Clemens Wie⸗ mann & Cie. G. m. b. H. zu Werl tst Termin zur Gläubigerversammlung und zur Prüfung der nachträglich ank- gemeldeten Forderungen auf den 13. November 1926, vormittags 11 Uhr, Zimmer 7, anberaumt. egenstand der Beschlußfassung: Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Frage der Anfechtung der Abtretung eines An- spruchs auf eine Versicherungssumme an den Westönner Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenverein. 11“ Werl, den 21. Oktober 1026. “ Das Amtsgericht. 88
Kurz⸗, Welß⸗ und Wollwarenhandlung We in 12 Tafelfeldstraße 8 al b 8*22 durch Zwangsvergleich beendet, gehoben.
richtsschreiberei des Amtsgerichts.
Nürnberg. 3 [78695] Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 23. Oktober 1926 das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmans Konrad Herbolzheimer in Nürnberg, Sandstraße 16, Allein⸗ inhabers der Fa. Konrad Herbolzheimer, Tabakwarengroßhandlung in Nürnberg, deechen eges 8 und Kaiserstraße 20, als durch lußverteilung beendet, auf⸗ gehoben. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Nürnberg. [78697] Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 23. Oktober 1926 das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Motor⸗ u. Fahrravbau „Kofa“ A.⸗G. in Nürnberg, Neutor⸗ frꝛaße 10, als durch Schlußverteilung beendet aufgehoben. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Passau. [78698] Das Amtsgericht Passau hat mit Be⸗ schluß von heute das Konkursverfahren über das Vermögen des Ingenieurbüros Karl Lauerer in Passau auf Grund rechtskräftigen Zwangsvergleichs auf⸗ gehoven. Die Vergütung des Verwalters wurde auf 300, die Auslagen auf 79,75 RM festgesetzt. b
Passau, 23. Oktober 1926.
Gerichtsschreiberei
des Amtsgerichts Passau.
Peiskretscham, [78699] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der 188 gnes Grabietz, geb. Janoschka (Damen utz⸗ und Mode⸗ vareng. ha9, zu Peiskretscham wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. 8 Almtsgericht Peiskretscham, den 20. Oktober 1926.
auf⸗
Wernigerode. [78709] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der vereinigten Holzwerke Rust & Reich, Aktiengesellschaft in Wernige⸗ rode, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Wernigerode, den 22. Oktober 1926. Preußisches Amtsgericht. Wesermünde. [787101 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Adolf Dammann, alleiniger Inhaber der Firmen H. A. Dammann und Geestemünder Mühlenwerke in Weser⸗ münde⸗Geestemünde, wird gemäß § 87 der Konkursordnung ein vorläufiger Gläubigerausschuß bestellt, bestehend aus den Herren: 1. Direktor Hesseken von der Girozentrale „Unterweser“ in Wesermünde⸗Geestemünde, 2. Kauf⸗ mann C. Rathsack in Wesermünde⸗ Geestemünde, 3. Direktor Zitzlaff von den Stock⸗ und Klippfischwerken in Wesermünde⸗Geestemünde. Wesermünde, den 25. Oktober 1926. Das Amtsgericht, I, Wesermünde⸗Geestemünde.
“
Wittenberg, Bz. Halle. (78711] Das Konkursbverfahren über das Ver⸗ L mögen der Handelsfrau Martha
Pillan. [78700] Müller, geb. Lausch, in Klein Witten⸗ In dem Konkursverfahren über das berg, Dessauer Str. 44, wird nach er⸗ Vermögen des Kaufmanns Oskar Abhaltung des Schlußtermins
Kappus in Pillau II, Wogramstr. 9, ist hierdurch aufgehoben. inn ge † von dem Pramstt, c ir Amtsgericht Wittenberg, 20. Okt. 1926.
gemachten Vorschlags 2 einem Zwangs⸗ — 1 vergleiche Vergleichstermin auf den Wunsiedel. [78712] 18. November 1926, vormittags 9 ¼ Uhr, Das Amtsgericht Wunsiedel hat mit vor dem Amtsgericht in Pillau, Zimmer Beschluß vom 25. Oktober 1926 das Nr. 1, anberaumt. Der Vergleichsvor⸗ Konkursverfahren über das Vermögen
des Kolonialwarenhändlers Johann
schlag und die Erklärung des Gläubiger⸗ ausschusses sind auf der Gerichts⸗ Burges in Wunsiedel als durch Schluß⸗ i verteilung beendet aufgehoben.
schreiberei des Konkursgerichts zur 1 insicht der Beteiligten niedergelegt. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Amtsgericht Pillau, 23. Oktober 1926. Wunsiedel.
Rottenburg, Laaber. 7787011 (Wusterhausen, Dosse. [78713] Das Amtsgericht S,Seee. a. L. In dem Konkursverfahren über das hat mit beschlu vom 15. Oktober 1926 Vermögen des Monteurs Alfred Meyer das Konkursverfahren über das Ver⸗ in Köritz ist infolge eines vom Gemein⸗ mögen des Konditors und Spezerei⸗ schuldner gemachten Vorschlags zu dem warenhändlers Rupert Münsterer in Zwangsvergleich Vergleichstermin auf Langquaid als durch Zwangsvergleich den 18. November 1926, vorm. 9 Uhr, beendet erklärt. . 1 vor dem Amtsgericht, hier, anberaumt. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. Der Vergleichsvorschlag ist auf der Ge⸗ Fü Fevg eee⸗ 8 richtsschreiberei zur Einsicht nieder⸗ Scheibenberg. [78702]
— 8 gelegt. (3. N. 3/25.) Das Konkursverfahren über das Ver⸗ Wusterhausen a. Dosse, 21. Okt. 1926. mögen des Kaufmanns Karl Zschiedrich, — Das Amtsgericht. “ alleinigen Inhabers der Firma gerich . Emaillierwerk Scheibenberg Zschiedrich und Kraze, in Scheibenberg wird nach 8 Abhaltung des Schlußtermins auf⸗ Gera. n. 78005] gehoben. b6v über das Vermögen
Scheibenberg, E-, 21. Oktober 1926. 8 1 ersc Raftas üfeeeh
Das Amtsgericht. uno Grumme in r aber d
— Kaufleute Kuno Grumme und Erich Weber, beide in Gera) — Handels⸗ geschäft —. Tag der Anordnung: 25. Ok⸗ tober 1926. Aufsichtsperson: Bücher⸗ revisor Willy Wendt in Gera, Pro⸗ menadenstraße 24. Gera, den 25. Oktober 1926. Das Thüringische Amtsgericht.
Schlochau. [78703] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Rittergutsbesitzers Werner Ammelt in Adl. Pollnitz ist zur Prüfung der nachträglich ange⸗ meldeten Forderungen Termin auf den 26. November 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Zimmer Nr. 11, anberaumt.
Das Amtsgericht Schlochau,
den 11. Oktober 1926.
Bad Liebenwerda., [78656] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma G. Hubrich Nachf. W. Scheack in Hohenleipisch ist beendet, nachdem der Bestätigungsbeschluß vom September 1926 rechtskräftig ge⸗ worden ist.
Bad Liebenwerda, den 25. September 1926. Das Amtsgericht.
Stolp, Pomm. (78704] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des am 5. Januar 1925 in Glo⸗ 2. witz verstorbenen Tischlermeisters Paul Schoffelke in Glowitz wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Stolp, den 20. Oktober 1926. Das Amtsgericht. Straubing. [78705] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Josef Ketterl, Inhabers der Firma Fosef Ketterl, Schuhwarengeschäft in traubing, wurde, als durch rechtskräftigen Zwangsvergleich beendet, aufgehoben. Amtsgericht Straubing.
Coburg. [78657]
Die Feschäftsaufsicht zur enn des Konkurses über das Vermögen de Fabrikanten Anton Schmidt in oburg, alleinigen Inhabers der handelsgericht⸗ lich eingetragenen verv Anton Schmidt, Puppenwagenfabrikation in Coburg, ist
Zwangsvergleich
durch rechtskräftigen beendet.
C 18. Oktober 19265. 88 Inh eschreiber des Amtsgerichts.
Hirschberg, Schles. [78658]
Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma P. Fleischer, Buch⸗ und Verlagsdruckerei in Bad Warm⸗ brunn, wird aufgehoben, da der Zwangs⸗ bache am 27. September 1926 rechts⸗
Tangermünde. [78706] In der Konkurssache über das Ver⸗ mögen des Gutspächters Karl Behrends auf Gut Polte wird das Konkursver⸗ fahren aufgehoben, da sich ergeben hat, 8 eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vor⸗ handen ist. — § 204 I K.O. — Tangermünde, den 18. Oktober 1926. Amtsgericht. Wattenscheid. [78707] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Lebensmittelhaus Westfalia G. m. b. H. in Wattenscheid, Oststr. 38, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Wattenscheid, den 15. Oktober 1926. Das Amtsgericht.
kräftig bestätigt worden ist, 2. Nn. 44/25. Hirschberg i. Schl., den 22. Okt. 1926. Amtsgericht.
M.-Gladbach. [78659] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Gebr. & Cie. in M.⸗ladbach ist infolge rechts⸗ kräftig bestätigten Zwangsvergleichs be⸗ endet. 83 M. Globbac den 20, Oktober 1926. Amtsgericht.
Dr. Hürter, Amtsgerichtsrat.
behandelt §9 2 die allgemeine Deklarattonspflicht.
* 88 8
5
11“
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9, — Neichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die
Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzeine Nummern hosten 0,30 Reichsmark.
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nto.
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einschließlich des Portos abgegeben.
werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
“
Inhalt des amtlichen Teiles:
1 G Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.
Bekanntgabe der 27. Oktober 1926.
Bekanntmachung, betreffend Preisänderungen für Brennstoffe. Preußen. 8
amtlichen Großhandelsinderziffer vom
1“]
Deutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat den Oberlandesgerichtsrat Dr. Osberghaus in Düsseldorf von dem Amt eines stell⸗ vertretenden Mitglieds der Reichsdisziplinarkammer in Cassel entbunden und gleichzeitig den Landgerichtsrat Grebe in Cassel zum stellvertretenden Mitglied der Reichsdisziplinar⸗ kammer in Cassel ernannt.
Die amtliche Großhandelsindexziffer vom 27. Oktober 1926.
„ Die auf den Stichtag des 27. Oktober berechnete Groß⸗ handelsindexziffer des Statistischen Reichsamts ist gegenüber dem 20. Ottober um 1,1 vH auf 132,4 gestiegen. Von den Haupt⸗ gruppen haben die Agrarerzeugnisse auf 137,4 angezogen, während die Industriestoffe leicht, auf 123, nachgegeben haben. Berlin, den 28. Oktober 1926.
Statistisches Reichsamt.
J. V.: Dr. Platzer.
Bekanntmachung.
Gegenüber der im Reichsanzeiger Nr. 78 vom 3. April 926 veröffentlichen Bekanntmachung gilt mit Wirkung ab 1. November 1926 folgende Preisänderung: Kohlensyndikat für das rechtsrheinische Bayern. Oberfränkische Steinkohle: Eiformbriketts 8989 ,892 R Eiformbriketts aus Waschkohle 36,— „ Berlin, den 29. Oktober 1926. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Keil. Dr. Lintl.
Preußen.
Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen hat gemäß § 8 Fiffer 1 und § 21 des Gesetzes zum Schutz der Republik die „Neidenburger Zeitung und Kreisblatt“ in Neiden⸗ burg, Ostpreußen, auf die Dauer von 14 Tagen, und zwar vom 28. 10. bis 10. 11. 1926 emschließlich, verboten.
Königsberg i. Pr., den 27. Oktober 1926. v11“ Der Oberpräsident. Siehr.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat nahm in seiner gestrigen öffentlichen Voll⸗ sitzung laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger die Gesetzentwürfe, betr. den Wirtschafts⸗ vertrag zwischen Deutschland und Lettland und das vorläufige Handelsabkommen zwischen Deutschland und Finnland an und genehmigte ferner den Gesetzentwurf über die Abänderung der Internationalen Meter konvention. Den Gesetzentwurf über den Verkehr mit eeln, dessen Einbringung einem längst gehegten
Bunsche der Landwirtschaft entspricht, haben die Ausschüsse des Reichsrats in einigen Punkten abgeändert. Der Inhalt des Gesetzes ist folgender: 1¹ gibt den Begriff der Futtermittel. Die §5 2-4 führen den Deklarationszwang ein, und zwar lge Wer Futtermittel feilhält, anbietet, veräußert oder sonst in den Verkehr bringt, hat sie threr Natur entsprechend zu benennen. Da bei Mischungen für den Käufer erfahrungsgemäß besondere Volsicht geboten ist, verlangt der
6
Entwurf, daß Mischungen, die überwiegend oder ganz aus nicht mineralischen Stoffen bestehen, außerdem noch als „Mischfutter“ zu bezeichnen sind. Die Ausschüsse waren der Meinung, daß bei Mischungen, die überwiegend oder ganz aus mineralischen Stoffen be⸗ stehen, nicht minder, vielleicht sogar in erhöhtem Maße Vorsicht beim Kauf geboten sei, und solche Mischungen daher auch als solche be⸗ sonders zu kennzeichnen seien.
Die §§ 3 und 4 bestimmen für den Fall der Veräußerung die Form der Deklaration und ergänzen den Inhalt der allgemeinen Deklarationspflicht des § 2 für den Fall der Veräußerung durch die Pflicht zur Angabe des Gehalts an wertbestimmenden Bestandteilen (die Deklarationspflicht im engeren Sinne). Für die Mischungen sind auch hier verschärfte Vorschriften getroffen. Bei ihnen sind auch die Gemengteile anzugeben. Die Ausschüsse haben es aber für er⸗ forderlich gehalten, daß hinsichtlich der Gemengteile auch das Mischungs⸗ verhältnis dieser nach Hundertsätzen anzugeben ist. Im übrigen haben die Ausschüsse den Vorschriften über die Deklarationspflicht zugestimmt. Darüber hinaus hielten aber die Ausschüsse, einem preußischen Antrage folgend, es für zweckmäßig, für Futtermittel, die neu in den Verkehr gebracht werden, einen Anmeldezwang einzuführen. Für die Anmeldung ist ein Mindestmaß von Angaben im Sinne der angegebenen Deklarationspflichten vorgeschrieben. Die angemeldeten Futtermittel werden in ein Register eingetragen; eine Prüfung der Angaben findet jedoch nicht statt. Die Ausschüsse haben dabei nicht verkannt, daß im Verkehr mit solchen Futtermitteln die Gefahr be⸗ steht, daß der Landwirt, bestärkt durch eine geschickte Reklame, zu⸗ weilen irrtümlich in den Glauben versetzt werden kann, es handle sich um geprüfte Futtermittel, die ihm eine besondere Hochwertigkeit ver⸗ bürgen. Die Ausschüsse glaubten aber, daß dieser evtl. Nachteil erheblich überwogen werde durch den Vorteil, daß dadurch neue minderwertige Futtermittel ferngehalten werden, überhaupt die Zahl der Futtermittel, die neu in den Verkehr gebracht werden, sich erheb⸗ lich verringern wird.
§ 5 regelt die Gewährleistung für Beschaffenheit, d. h. für Rein⸗ heit und Unverdorbenheit.
Die §§ 6—9 regeln die technischen Untersuchungsverfahren.
§ 10 gibt der Reichsregierung die Ermächtigung, für einzelne Futtermittel weitere Bestimmungen zu treffen und überhaupt Aus⸗ führungsbestimmungen zu erlassen. Vor Erlaß solcher Bestimmungen soll nach § 11 der beim Reichsministerium für Ernährung und Land⸗ wirtschaft bestehende Sachverständigenbeirat für Futtermittel gehört werden. Die Ausschüsse beschlossen, da die Ausführung dieses Ge⸗ setzes den Landesregierungen obliegt, daß bei allen diesen Vorschriften die Mitwirkung des Reichsrats in der Weise vorgesehen wird, daß die Vorschriften seiner Zustimmung bedürfen. Die Ausschüsse waren serner der Meinung, daß bei Angabe der wertbestimmenden Bestand⸗ teile gemäß § 3, wenn technisch möglich, der Gehalt an Protein und Fett getrennt anzugeben sei. Die Ausschüsse haben daher den § 10 dahin ergänzt, daß die Reichsregierung ermächtigt sein soll, in den Ausführungsbestimmungen über die Angabe der wertbestimmenden Bestandteile, insbesondere auch zu bestimmen, inwieweit Protein und Fett getrennt angegeben werden foll. Die Reichsregierung hat zu⸗ sichert, von dieser Ermächtigung auch Gebrauch zu machen.
Die §§ 12, 13 und 14 enthalten die Strafvorschriften. Sie mußten ergänzt werden durch Berücksichtigung der von den Ausschüssen beschlossenen Einführung eines Anmeldezwangs für neue Futtermittel. Außerdem haben die Ausschüsse die Strafandrohungsermächtigung, die der Reichsregierung in § 14 für Zuwiderhandlungen gegen ihre Aus⸗ führungsvorschriften gegeben ist, zerlegt in eine Strafandrohung für vorsätzliche und eine für fahrlässige Zuwiderhandlungen, und außerdem die Mitwirkung des Reichsrats auch hier vorgesehen.
§ 15 sieht, einem dringenden Wunsch der Handelskreise entsprechend, vor, daß bei Strasverfahren schon in einem möglichst frühen Abschnitt des Verfahrens Sachverständige gehört werden sollen.
§ 16 überläßt die Bestimmung des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Gesetzes der Reichsregierung. Die Ausschüsse waren der Meinung, daß der Reichsrat bestimmend mitwirken müsse. Unabhängig hiervon hat die Reichsregierung zugesichert, eine angemessene Uebergangszeit für den Handel vorzusehen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht vor Erlaß der Ausführungsvorschriften festzusetzen. Mit dem Inkraft⸗ treten des Gesetzes wird die Verordnung über Mischfutter vom 8. April 1920 außer Kraft treten.
Der Reichsrat nahm den Gesetzentwurf nach den Beschlüssen der Ausschüsse an.
Ferner wurde ein Gesetzentwurf über Wahlen nach der
Reichsversicherungsordnung und dem Angestelltenversicherungs⸗
gesetz angenommen.
In diesem Gesetzentwurf wird die Wahlzeit für die Inhaber von Ehrenämtern einhbeitlich auf fünf Jahre festgesetzt und an das Kalenderjahr gehunden. Fuͤr das Angestelltenversicherungsgesetz wird die Aenderung getroffen, daß die Vertrauensmänner künftig als Wabl⸗ männer mit der Maßgabe ausscheiden, daß sie nur noch die Vertreter bei den Versicherungsämtern wählen. Künftig soll der Verwaltungs⸗ rat in unmittelbarer Wahl von den Versicherten und ihren Arbeit⸗ gebern gewählt werden und seinerseits den Wahlkörper für die üdrigen Ehrenämter bilden.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Rei usschuß fün Beamten⸗ angeleqenheiten setzte gestern die Beratung des Entwurfs einer Reichsdienststraforduung beim § 8o fort, der das Verfahren bet der Berufung gegen das Urteil der Neichsdienst⸗ strafkammer vegelt. Vorher würde, lant Bericht des Vereins deutscher Zeitungsverleger, auf den noch Richt exledigten
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75 (Gang der EE1 zurückgegriffen, der einem Unterausschuß zur Vorbereitung überwiesen war. Eine Einigung ist jedoch nicht erzielt worden. In der gestrigen wurde der letzte Satz des Absatzes 1 des § 75 gestrichen, der lautet: „Ge⸗ steht er die Tatsachen ein, die den Gegenstand der Beschuldigung bilden, und walten gegen die Glaubwürdigkeit seines Geständnisses keine Bedenken ob, so beschließt die Reichsdienststrafkfammer, von einer Beweiserhebung abzusehen.“ Im dritten Absatz wurden die Worte „die Beweisaufnahme“ ersetzt durch „einzelne Beweis⸗ erhebungen“. In dieser Fassung wurde dann der § 75 genehmigt. 8 89 wurde in folgender Fassung angenommen: „Richtet sich die Berufung nur gegen die Kostenentscheidung oder wird sie verspätet eingelegt oder entspricht sie nicht den Vorschriften des § 88, so hat sie der Vorsitzende der Reichsdienststraffammer als unzulässig zu verwerfen. Der Beschwerdeführer kann binnen einer Woche nach Zustellung des Bes lusses die Entscheidung des Reichsdienst⸗ strafhofes beantragen. Dieser entscheidet endgültig durch Beschluß. § 86 Abs. 1 Satz 2 gilt sinngemäß.“ Eine Reihe weiterer Para⸗ graphen wurde ohne wesentliche Aenderung angenommen. Im § 92 wurde auch dem Anklagevertreter wie dem Beschuldigten ab⸗ gesprochen, sich an diesem Beschlußverfahren zu beteiligen. Der Vorsitzende des Reichsdienststrafhofes Le; nämlich entweder sogleich Termin zur Hauptverhandlung an oder überweist die Sache dem Reichsdienststrafhof zum Beschluß. Die Beratung über den § 92 wurde dgss e bis das Reichskabinett erneut geprüft haben wird, über welche Fälle unter allen Umständen der Reichs⸗ dienststrafhof im Beschlußverfahren zu entscheiden hat. Im Schoße der Kommission wurde besonders Absatz 2 des § 93 bemängelt. Es gehe nicht an, haß der Reichsdienststrafhof nach Anhörung des Anklagevertreters endgültig darüber entscheide, ob die Berufung als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen sei. Die Regierung wird zu diesem Paragraphen erneut Stellung nehmen. Der Aus⸗ schuß wandte sich dann der Beratung des § 94 zu, der im einzelnen die Voraussetzungen anführt, unter denen ein Beschluß darüber erlassen werden kann, ob das Urteil aufzuheben und zur noch⸗ maligen Verhandlung und Entscheidung zurückzuweisen ist. Kommt der Reichsdienststrafhof auf Grund einer Hauptverhandlung zu solchem Ergebnis, so muß die Entscheidung in Form eines Urteils ergehen, da der Entwurf nichts Gegenteiliges bestimmt. Der Aus⸗ - uß beschloß gemäß Antrag des Abg. Steinkopf (Soz.) aus der Kann⸗Vorschrift im Entwurf eine Muß⸗Vorschrift für die Auf⸗ hebung des Urteils zu machen: 1. wenn das anerkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war; 2. wenn bei der Entscheidung ein Dienststrafrichter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen war; 3. wenn bei der Entscheidung ein Dienststrafrichter mitgewirkt hat, obgleich er als befangen abgelehnt und das Ablehnungsgesuch für begründet er⸗ klärt worden war; 4ü. wenn die Hauptverhandlung in Abwesenbeit des Anklagevertreters oder einer Person stattgefunden hat, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt; 5. wenn die Entscheidung nicht mit Gründen versehen ist. — Die Beratung der Dienststrafordnung im Ausschuß wird fortgesetzt.
— Der Reichstagsausschuß für gelegenheiten führte gestern unter dem Vorsitz d (Zentr.) die Beratung des Arbeitsgerichtsgesetz § 44 fort. Dieser Paragraph eröffnet den drittern il d. entwurfs, der das Verfahren regelt. Der erste Abschnit verfahren zum Inhalt. schließt sich grundsätzlich wvilh Verfahren der ordentlichen bürgerlichen insoweit werden Abweichungen von
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uptsächlich Vorschriften,
gerichtlichen Klagen i wesentlichen den Lebensunterhalt berühren. Sie bezwecken desdald in der Hauptsache die Unmittelbarkeit, Vereinfachung, Be⸗ schleunigung und Verbilligung des rfahrens meidung einer unnützen Verschleppung Im § 45 ist, um das Verfahren zu beschleuni und Ladungsfrist gegenüber Personen, die am prozeßordnung nachgedildet, im üdrigen gelten de Zivilprozeßordnung üder die Einlassands⸗ und dae Be In der Abstimmung wunde, nach dem Bericht des N. büros des Vereins deutscher Zeitungsderleger, din 8 Abg. Dr. Pfeffer (D. Sp.) angenommen, der im Abs. folgende Fassung gad: „Wohnt die deklagte Partei am St des Arbeitsgerichts, so muß die Klage mindestens am zweiten Tupe vor dem Termin zugestelt werden Das gleiche gilt für de Ladungen“ Weiter deschloß der Ansschuß, dem § 46 dinen zweinen Absatz mit folgendem Wortlaut einzufügen: „Für Streirkriten aus einem Ardeits⸗ dder Ledrderdältnis und aus Verdandiungen über die Eingehung eines Ardeits⸗ oder 2 das hch nach einem Tarisvertrag destimmt oder destimm dat, können un⸗ beschadet der Vorschristen der §§ & dis 40 Z⸗ P⸗O. die Parerien des Tarispertrages die Zuständigkeit eines an sech brtlich ungu⸗ ständigen Axdeitsgerichts vereindaren.“ Nach § 47 R., solange uüͤr das adgelednte Mitglied ein Ersatzmann vorhanden ist, das Ardeitsgericht nicht deschlußanfädeg. Für die Beisther ward Nund⸗ Sdnich immer ein Ersatzmann and der Beiftzerliste vorbanden fein In Adndernng der Negxxungsdorlage deschldß der Anssädesß solgende Formalierung des § 47; „Ueder die Adiehnung von Ger. tichespersonen ensscheidet di Kammer des Arbitsgeriches. Wird sie durh das AnFscheiden des Adgelehnten Mitdlicdos deschtuß- nfäd so dnschesder das Landesärdeitsgericht. Fegen den Be⸗ schinß Under Nn Ne’remärddr sratt.“ — Die Berntungh wird Ferd⸗ gesett G
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