Millionen in diese Arbeiten hineingesteckt worden sind. Sie werden doch wohl zugeben, daß sich das auch in mehr Beschäftigung um⸗ setzen muß. (Zuruf von den Kommunisten: Für wie viele?) — Ich habe Ihnen ja gesagt, daß sich das gar nicht feststellen läßt. (Zuruf von den Kommunisten. Sie können es ja auch nicht.)
Ich sagte: die Maßnahmen von seiten der Reichsbahn und Reichspost sind ergriffen; die Bodenverbesserungsarbeiten sind im Gange; auch die Siedlung ist jetzt eingeleitet und wird schnell fort⸗ schreiten. Auf dem Baumarkt kann sich das Siedlungsprogramm natürlich erst im nächsten Jahre auswirken; denn selbstverständlich müssen zuerst einmal die nötigen Ländereien erworben werden, sie müssen aufgeteilt werden, die Siedler müssen bestimmt werden und so fort. Daß auch das sich nicht von heute auf morgen in der Weise auswirken kann, daß man Ziffern angeben kann, wie es hier von links verlangt wird, das ist für jeden verständigen Menschen selbstverständlich. (Sehr richtig!)
Der Bau von weiteren Landarbeiterwohnungen, für den be⸗ kanntlich allein vom Reich — ohne die Beiträge der Länder — 30 Millionen bereitgestellt sind, ist in Angriff genommen. Wir haben die bekannten Maßnahmen zur Förderung des Exports ge⸗ troffen — die Russenkredite —, und die Exportversicherung wirkt sich heute bereits aus. Ich glaube, daß in diesen Maßnahmen ein gut Stück von der Produktionsförderung liegt, welche der Herr Abgeordnete Schultz soeben verlangt hat.
Auch das Kanalprogramm der Reichsregierung ist wenigstens so weit in die Tat umgesetzt, als die einzelnen Wasserstraßen, die schon früher im Reichstag beschlossen gewesen sind, in Angriff ge⸗ nommen wurden. Jetzt ist auch der Mittellandkanal in Angriff genommen worden, wenigstens der östliche Teil.
Die Ministerialkommission für Arbeitsbeschaffung, die das Kabinett unter dem Vorsitz meines Ressorts eingesetzt hat, hat die ganzen Monate während der Sommerpause hindurch sehr fleißige Arbeit geleistet unter Verzicht mancher Beteiligten auf ihren Urlaub. Sie hat sich vor allem um die richtige zeitliche und örtliche Verteilung der Arbeiten und um die Einhaltung der sozialen Be⸗ dingungen, daß keine Ueberstunden bei diesen Arbeiten geleistet werden dürfen und daß alle neuen Arbeitskräfte vom Arbeits⸗ nachweis zu holen sind, bemüht. Zurzeit ist diese Ministerial⸗ kommission damit befaßt, einen Ueberblick über die öffentlichen Arbeiten und Aufträge im Jahre 1927 zu gewinnen und den lückenlosen Uebergang zum nächsten Etatsjahr sicherzustellen.
In der eigentlichen produktiven Erwerbslosenfürsorge sind neben den laufenden Notstandsarbeiten besondere Notstands⸗ programme mit den Ländern vereinbart worden, die sich auswirken sollen, wenn die Winterarbeitslosigkeit beginnt.
Alle diese Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung und der produktiven Erwerbslosenfürsorge verlangen naturgemäß erheb⸗ liche Mittel. Sie sollen nach dem Programm der Reichsregierung im Wege der Anleihe aufgebracht werden. Sie finden die Beträge im Nachtragshaushalt 1926, der dem Reichstag demnächst zugehen wird. So groß diese Summen auch sind, so liegen sie nach Ansicht der Reichsregierung doch in den Grenzen, die eine Gefahr für den Kapitalbedarf der Wirtschaft ausschließen. Diesen Standpunkt hat übrigens auch der Reichswirtschaftsrat im Juli schon ein⸗ genommen, als er diese Dinge beriet.
Meine Damen und Herren! Ich habe es hier in diesem Hause ausgesprochen und seitdem mehrfach wiederholt: die wirtschaftliche Depression kann selbstverständlich nicht allein durch staatliche Maß⸗ nahmen überwunden werden, ebensowenig die Arbeitslosigkeit. Wir können die Krisis nur erleichtern, die Folgen für die Be⸗ teiligten verringern. Wir können und müssen vor allem aber Arbeit schaffen für die langfristigen und für die ausgesteuerten Arbeitslosen. Ich appelliere an alle, die mit diesen Aufgaben betraut sind, bei der Arbeitsbeschaffung gerade die langfristigen Arbeitslosen und die Ausgesteuerten zu beachten und zu bedenken.
Die dauernde Gesundung des Arbeitsmarktes kann nur aus der Wirtschaft heraus erfolgen. Die deutsche Wirtschaft muß sich dieser schweren Verantwortung bewußt bleiben. Heute wird viel⸗ fach darüber geklagt, daß Unternehmungen starke Ueberschreitungen der Arbeitszeit vornehmen, um nicht neue Arbeitskräfte einstellen zu müssen. Ich weiß nicht, ob hier nicht doch zu große Ver⸗ allgemeinerungen stattfinden. Jedenfalls rufen solche Erschei⸗ nungen eine große Unruhe unter den Arbeitslosen hervor. Die Ministerialkommission für Avbeitsbeschaffung hat von vornherein die Bedingung gestellt, daß bei allen Arbeiten, die mit Mitteln des Arbeitsbeschaffungsprogramms finanziert werden, Ueberstunden nicht gemacht werden dürfen. Der Herr Reichswirtschaftsminister und ich haben ferner vor einiger Zeit alle öffentlichen Stellen, die Aufträge zu vergeben haben, ersucht, die gleiche Bedingung bei ihrer Vergebung von Aufträgen auszusprechen. Darüber hinaus habe ich, wie ich schon im Ausschuß mitgeteilt habe, die Länder nachdrücklich gebeten, dafür zu sorgen, daß die Gewerbeaufsichts⸗ beamten bei der Bewilligung von Ueberstunden mit Rücksicht auf die ungünstige Lage des Arbeitsmarktes größte Zurückhaltung üben und daß ferner auch bei der strafrechtlichen Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Arbeitszeitvorschriften mit aller Strenge vorgegangen werden möge. Wenn alle diese Maßnahmen keine Abhilfe schaffen, dann wird man überlegen müssen, wie auf dem Wege der Gesetzgebung Abhilfe zu schaffen ist.
Noch in einem anderen Punkt muß ich einen dringenden Appell an die Oeffentlichkeit richten. Die Klagen wollen nicht aufhören, daß gerade die älteren Angestellten und neuerdings auch die älteren Arbeiter überwiegend von der Rationalisierung der Betriebe betroffen werden. Jeder weiß aber, wie schwer es für einen älteren Arbeiter und Angestellten ist, wieder eine neue Stellung zu finden. (Sehr wahr! im Zentrum!) Auch hier werden die Dinge in den verschiedenen Industrien und Betrieben sehr verschieden gehandhabt. Es wird Industrien geben, die nach der Seite sozial verfahren, es gibt aber auch genug Fälle, denen gegen⸗ über die Klagen berechtigt sind, weil die betreffenden Betriebe die nötigen Rücksichten nicht beachten und auch diese Fragen nur mit dem Rechenstift in der Hand, und nicht mit dem nötigen mensch⸗ lichen Gefühl erledigen. (Sehr wahr! im Zentrum und bei den Deutschen Demokraten.)
Es ist nun aber zweifellos sehr schwer, gesetzliche Maßnahmen zur Lösung dieser Frage zu treffen, die nicht wiederum wirtschaft⸗ liche Schäden nach der anderen Seite hervorrufen, und nicht zugleich Härten bringen für andere Arbeiter und Angestellte. Wenn solche Maßnahmen vermieden werden sollen, ist die erfte Voraussetzung, daß die gebotenen sozialen Rücksichten sich in allen Betrieben
wiegend durch
durchsetzen und alle unbilligen Härten unbedingt vermieden werden. Die Reichsregierung wird sich mit dem Für und Wider solcher gesetzlichen Maßnahmen in einer Denkschrift auseinandersetzen, die der Reichstag von ihr verlangt hat. Ich hoffe, daß ich diese Denk⸗ schrift noch im Laufe dieses Monats dem Reichstage vorlegen kann.
Vorhin habe ich von der Arbeitsbeschaffung gesprochen. Ich muß auch noch ein Wort über die Arbeitsvermittlung sagen. Die Arbeitsvermittlung spielt in einer Zeit der wirtschaftlichen Depression eine besonders wichtige Rolle. Es ist ein Irrtum, wenn vielfach angenommen wird, daß in solchen Zeiten die Arbeitsnachweise nichts anderes zu tun hätten, als die Erwerbs⸗ losen zu kontrollieren und ihnen die Unterstützungen auszuzahlen. Im Gegenteil, es herrscht ständig ein starker Wechsel zwischen Beschäftigung und Arbeitslosigkeit bei der großen Mehrzahl der Arbeitslosen. Das zeigt ja schon die verhältnismäßig kleine Ziffer der Ausgesteuerten. Ich will hierfür auch noch einige andere Ziffern als Anhaltspunkte geben. Im Laufe des September sind durch die öffentlichen Arbeitsnachweise in Deutschland rund 519 000 Vermittlungen vollzogen worden. Dem entspricht es, daß in der Zeit vom 16. September bis 15. Oktober rund 500 000 unterstützte Arbeitslose aus der Erwerbslosenfürsorge ausgeschieden sind, und zwar ganz über⸗ Aufnahme von Arbeit, während gleichzeitig 360 000 Arbeitslose nen in die Unterstützung eingetreten sind. Es ist also ein ständiger Wechsel hin und her festzustellen.
Nun hat das Reich auf die öffentlichen Arbeitsämter nur einen sehr beschränkten Einfluß. Die Arbeitsämter sind nach dem Arbeitsnachweisgesetz Einrichtungen der Städte und der Landkreise. Von diesen hängt es ab, ob die Arbeitsnachweise richtig mit Personal versehen und in geeigneten Räumen unter⸗ gebracht sind. Das sind aber Dinge, die für die Leistungsfähig⸗ keit der Arbeitsnachweise entscheidend sind. Zweifellos gibt es eine Reihe von Städten, die die Arbeitsnachweise sehr gut unter⸗ gebracht haben. Auf der andern Seite muß ich aber offen aus⸗ sprechen, daß es Bezirke, besonders ländliche Bezirke, gibt, in denen der Arbeitsnachweis bisher nicht die Pflege und das Verständnis gefunden hat, das er verdient. Hier haben wir nun von seiten des Reichs in den letzten Monaten eingegriffen. Das Reich hat umfangreiche Mittel hergegeben, um gerade den vernachlässigten Arbeitsnachweisen eine verstärkte Tätigkeit zu ermöglichen, und damit sind auch recht erhebliche Erfolge bereits erzielt worden. Vor allem ist es gelungen, auf dem Lande eine große Zahl von Arbeitsplätzen zu erwerben, die vorher nicht ermittelt waren und deshalb auch nicht besetzt werden konnten. Diese sogenannte Ver⸗ stärkungstätigkeit mit Mitteln des Reichs soll deshalb auch fort⸗ gesetzt werden. Sehr bemerkenswerte Erfolge hat eine Reihe von Landesarbeitsämtern und von städtischen Arbeitsnachweisen auch neuerdings in der Vermittlung auf das Land erzielt. Es sind allein rund 30 000 Jugendliche aus den industriellen Bezirken in die Landwirtschaft vermittelt worden, und zwar überwiegend in bäuerliche Betriebe; ein sehr großer Teil davon ist auch an der Arbeitsstelle geblieben. Diese Tätigkeit soll weiter nachdrück⸗ lichst unterstützt werden.
Damit komme ich zu der Frage der jugendlichen Erwerbs⸗ losen. Sie stellen ja eine besonders schwere und verantwortungs⸗ volle Aufgabe für die Erwerbskosenfürsorge dar. Die sittlichen Gefahren, die in einer langen Arbeitslosigkeit liegen, machen sich nirgends so stark geltend als gerade bei den jugendlichen Erwerbslosen. Aber ich glaube, den jugendlichen Arwerbslosen ist nicht damit gedient, daß ihnen eine Barunterstützung aus⸗ gezahlt wird, und daß sich dann niemand weiter um sie kümmert. In diesem Sinne ist schon heute die Fürsorge für die erwerbs⸗ losen Jugendlichen in etwas geregelt. Nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge können Jugendliche, die das 16., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Erwerbslosenfürsorge aufgenommen werden, sie müssen aber entweder nach § 14 an gemeinnützigen Arbeiten teilnehmen oder nach § 15 an Veranstaltungen, die der beruflichen Fortbildung oder der allgemeinen Bildung dienen. Auch Jugendliche unter 16 Jahren können nach § 5 Absatz 2 zu den gemeinnützigen Arbeiten nach § 14 zugezogen werden und erhalten dann auch die entsprechende Unterstützung. Nun ist ja im Ausschuß mit einer kleinen Mehrheit beschlossen worden, die Jugendlichen in die Erwerbslosenfürsorge einzubeziehen. Aber schon jetzt sind auf Grund der geltenden Bestimmungen mehr als 30 000 Jugendliche in die Erwerbslosenfürsorge aufgenommen worden. Darüber hinaus ist die Reichsregierung bereit, auch Jugendliche unter 16 Jahren in die Lehrgänge, die mit Mitteln der Erwerbslosen⸗ fürsorge gefördert werden, aufzunehmen; sie will auch diese Lehr⸗ gänge mit Mitteln der Erwerbslosenfürsorge noch stärker als bisher unterstützen und erhofft dafür auch die Zustimmung der Länder. Unter diesen Umständen ist eine allgemeine und bedingungslose Einbeziehung der Iungendlichen, insbesondere der Jugendlichen unter 16 Jahren, meines Erachtens doch einer er⸗ neuten Prüfung bedürftig. (Hört! hört! bei den Sozial⸗ demokraten.) Sie hat immerhin manche Bedenken. Wir dürfen in der Erwerbslosenfürsorge nicht nur eine Politik des Gefühls und des Herzens machen, so sehr man auch angesichts der Not dazu versucht ist. (Abgeordnete Schroeder [Schleswig⸗Holstein]: Es ist eine bevölkerungspolitische Frage, keine Politik des Herzens!) Wir müssen uns immer das Ziel vor Augen halten, daß die Erwerbslosenfürsorge nach dem § 1 der Verordnung über die Erwerbslosenfürsorge haben soll, nämlich die Beendigung der Arbeitslosigkeit durch Wiederaufnahme der Arbeit. (Abgeordnete Schroeder [Schleswig⸗Holsteinl: Und die Erhaltung der Arbeits⸗ kraft!) Jedenfalls darf die Aufnahme von Arbeit durch die Erwerbslosenfürsorge nicht gehindert oder gehemmt, sondern muß dadurch gefördert werden. Das ist auch Erhaltung der Arbeitskraft.
Ich darf in diesem Zusammenhang auf eine Verordnung hin⸗ weisen, die kürzlich von mir gemeinsam mit dem Reichsrat er⸗ lassen worden ist; fie ist äußerlich zwar klein und unscheinbar, aber doch von größtem Belang für die Wiederaufnahme der Arbeit. Bisher konnte es einem Arbeitslosen, der schon längere Zeit unterstützt wurde, schaden, wenn er Arbeit von kürzerer Dauer aufnahm. Wenn nämlich in dieser Zeit die zwölf Monate der Berechtigung zum Bezuge der Unterstützung abliefen, so konnte seine Anwartschaft verloren gehen. Jetzt wird Arbeit von weniger als drei Monaten Daner nicht mehr auf die Anwart⸗ schaft angerechnet, ebensowenig auch Krankheitszeiten.
Aber auch bei den Anträgen auf Erhöhung der Erwerbslosen⸗ unterstützung, die den Sozialpolitischen Ausschuß des Reichstags in den letzten Wochen beschäftigt haben, durften die Rücksichten auf die Arbeitsvermittlung nicht außer acht gelassen werden. Die Dinge liegen nun einmal bei dem gegenwärtigen Unterstützungssystem in der Erwerbslosenfürsorge besonders schwierig, weil für die Arbeits⸗ vermittlung meist der frühere Beruf des Erwerbslosen in Frage kommen wird und weil das gegenwärtige Unterstützungssystem keine Rücksicht auf das frühere Arbeitsentgelt des Erwerbslosen nimmt. Ich habe es bereits in meiner Rede im Juni aus⸗ gesprochen und will es heute wiederholen, daß die Arbeitslosen⸗ unterstützung in ihrer bisherigen Höhe die Aufnahme der Arbeit im allgemeinen nicht verhindert hat und daß kein Grund besteht, an dem Arbeitswillen der Arbeitslosen in ihrer großen Mehrheit zu zweifeln. In diesem Sinne stimme ich den Ausführungen zu, die Herr Kollege Andre soeben über diesen Punkt gemacht hat. Anders aber, meine verehrten Damen und Herren, liegen die Dinge, wenn wir jetzt die Unterstützung weiter erhöhen und den Kreis der Bezugsberechtigten ausdehnen. Die Dinge liegen doch schon jetzt so, daß eine nicht unerhebliche Zahl von Erwerbslosen mit ihren Unterstützungen dicht an die letzten Löhne heranreicht, in einzelnen Fällen sie überschneidet.
Es ist eben bereits auf die Ziffern, die auf Grund der Er⸗ hebung vom 2. Juli festgestellt worden sind, zurückgegriffen worden. Ich glaube, Herr Kollege Brey hat es auch getan, aber ich hatte den Eindruck, als wenn ihm dabei einige Irrtümer unter⸗ laufen seien. Ich halte mich deshalb für verpflichtet, im Zu⸗ sammenhang mit meiner ganzen Ausführung diese Ergebnisse noch einmal darzulegen. Seit der Erhebung vom 2. Juli können wir nämlich exakte Ziffern über diese Frage angeben. Nach dieser Er⸗ hebung vom 2. Juli liegen rund 95 000 Arbeitslose mit ihrer Unterstützung über 80 Prozent ihres Nettolohnes, 41 000 davon so⸗ gar über 100 Prozent. Das sind doch immerhin beachtliche Zahlen, absolut gesehen, wenn sie auch insgesamt nur 6,64 Prozent der großen Zahl von unterstützten Erwerbslosen darstellen. Dabei ist zu bedenken, daß im Sommer die Arbeitslosen aus der Landwirt⸗ schaft mit ihren geringen Löhnen nur eine sehr viel kleinere Rolle gespielt haben, als dies jetzt im Winter der Fall sein wird. Es ist auch weiter zu bedenken, daß jede Verkürzung der Arbeit die Verhältnisse noch ungünstiger gestaltet, und wir haben immerhin noch einen beträchtlichen Teil Kurzarbeiter. Jede Erhöhung der Unterstützungssätze läßt die Zahl der Arbeitslosen, die so nahe am Lohn liegen oder ihn sogar überschneiden, sehr erheblich steigen. Eine Erhöhung sämtlicher Sätze um 10 Prozent erhöht diesen Prozentsatz um 11 Prozent, eine Erhöhung um 20 Prozent würde den Prozentsatz um mehr als 21 Prozent erhöhen. Ich meine, das zwingt doch bei allem guten Willen, hier noch weiter zu helfen als bisher, zu einer gewissen Vorsicht.
Nun hat Herr Kollege Brey gemeint, der Vergleich mit den Löhnen — — (Zurufe von den Kommunisten.) — Ich komme jetzt darauf; ich dachte schon, daß Sie das wünschten. — Er meinte, die Löhne seien eben zu niedrig. (Sehr richtig! bei den Kommunisten und den Sozialdemokraten.) Er hat gesagt, es seien zum Teil In⸗ flationslöhne. Ich habe ihm schon in einem Zwiegespräch er⸗ widert, das treffe doch nicht mehr zu. (Zuruf von den Sozial⸗ demokraten: Löhne aus der Inflationszeit!) — Das meine ich eben damit: aus dieser Zeit, wo die Löhne etwa nur 50 Prozent der Kaufkraft des Friedens oder derartig niedrige Sätze repräsen⸗ tiert haben. Ich glaube doch, daß wir aus dieser Periode längst herausgewachsen sind. Also diese Behauptung werden Sie nicht er⸗ härten können.
Sie haben aber dann gemeint, die Löhne lägen überhaupt zu niedrig. Das ist eine Frage, über die ich in diesem Zusammen⸗ hange mit Ihnen nicht zu streiten brauche. Aber Sie meinten, diese Löhne könnten kein Maßstab für die Erwerbslosenfürsorge sein. Wenn aber die Löhne zu niedrig liegen, dann ist es sicherlich nicht Aufgabe der Erwerbslosenfürsorge, hier den treibenden Faktor zu spielen; die Erhöhung der Löhne hat dann auf anderen Wegen und mit anderen Mitteln zu erfolgen. Die Erwerbslosen⸗ fürsorge muß den tatsächlich gezahlten Löhnen folgen und kann ihnen nicht vorangehen.
Es ist bei der Gelegenheit auch gesagt worden, daß das Schlichtungswesen und die Verbindlichkeitserklärungen an den niedrigen Löhnen schuld wären. Ich könnte darüber ein ganz anderes Lied singen, und ich bin der Ueberzeugung: wenn diese Einrichtungen nicht gewesen wären, wäre es viel schlimmer während der Zeit dieser Krise um die Löhne bestellt gewesen, als es tarsächlich der Fall ist. (Zuruf von den Kommunisten: Eine gute Ausrede ist einen Taler wert!) — Nein, das ist keine Aus⸗ rede! (Abgeordneter Leicht: Behalten Sie Ihren Taler, Herr Höllein! — Heiterkeit.)
Nun ist uns im Ausschuß gesagt worden — und Herr Schultz (Bromberg) hat diesen Vorwurf in seiner Erklärung auch wieder aufgenommen —: Warum habt ihr denn kein besseres Unter⸗ stützungssystem in der vergangenen Zeit gemacht? Ihr seid ja selber Schuld an den Mißständen, die diese Fürsorge mit sich bringt. Ich möchte darauf erwidern, daß diese Mißstände zur Zeit der Inflation überhaupt nicht in die Erscheinung traten. Sie sind eigentlich in der vollen Schärfe, in ihrem heutigen Ausmaß, erst in dem letzten Jahre in die Erscheinung getreten. Die Reichsregierung hat aber bereits im Sommer als Zwischenlösung ein System vorgeschlagen, nach dem die Unterstützung in ein Ver⸗ hältnis zu den Löhnen gesetzt werden sollte. Der Reichstag hat damals diese Vorschläge nicht angenommen, ist auf sie nicht eingegangen. (Zuruf von den Sozialdemokraten.) — Herr Hoch sagt: aus triftigen Gründen. Es ist geschehen, weil Sie vor allem geglaubt haben, dieses ganze System sei aus Ersparnisgründen ausgeklügelt oder — ich will dieses gehässige Wort lieber nicht ge⸗ brauchen — vorgeschlagen worden. Es hat aber gerade jetzt die Statistik, die wir aufgestellt haben, erwiesen, daß selbst unser damaliger Vorschlag, den wir regierungsseitig gemacht hatten, eine Verteuerung von zehn Prozent herbeigeführt hätte. Also jedenfalls sind unsere Vorschläge nicht von dem Bestreben aus⸗ gegangen, finanziell irgend etwas zu sparen. Ich glaube aber, daß jede Relation zum Lohn in den unteren Klassen eine Ver⸗ minderung der heutigen Bezüge bringen wird, insbesondere da, wo die Unterstützungen sehr nahe an die Löhne heranreichen oder gar die Löhne überschneiden.
Wir wollen nunmehr hoffen, daß die Arbeitslosenversicherung recht bald vom Reichstag verabschiedet wird. (Zuruf von den Sozialdemokraten.) — Sie ist beim Reichrat in der ersten
do. 1882,91,93,99,04 4
den Reichsanzeiger und Preuß
Verliner Börse vom 6. November
Amlich festgestellte Kurse.
1 Franc, 1 Lira, 1 Löᷓu, 1 Peseta = 0,80 ℳ. 1 bsterr. Gulden (Gold) = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 ℳ. 7 Gld. südd. W. ⸗12,00 ℳ. 1 Gld. holl. W. =1,70 ℳ. 1 Mark Banco 1,50 ℳ. 1 Schilling österr. W. = 10 000 Kr. 1 skand. Krone = 1,125 ℳ. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 ℳ. l alter Goldrubel = 3,20 ℳ. 1 Peso (Gold) = 4,00 ℳ. 1 Peso *½ Pap.) = 1,75 ℳ. 1 Dollar = 4,20 ℳ. 1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. 1 Shanghai⸗Tael —2,50 ℳ. 1 Dinar = 3,40 ℳ. 1n = 2,10 ℳ. 1 Zloty, 1 Danziger Gulden = 0,80 ℳ.
Die einem Papter betgefügte Bezeichnung N be⸗ lagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien jeferbar sind.
Das hinter einem Wertpapter befindliche Zeichen 0 bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet.
Das † hinter einem Wertpapier bedeutet ℳ für
Million.
2☛— Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ hlung sowie für Ausländische Banknoten finden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ ☛ CEtwaige Pruckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ 2a e in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ 8 tigt werden. Irrtümli ge, später amt⸗ lich richtiggesteulte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Berlin 6 (Lombard 7). Danuzig 5 (Lombard 6 ½).
Amsterdam 5 ½8. Brüssel 7. “ 7 ½. Italien 7.
Kopenhagen 5. London 5. Madrid 5. Oslo 4 .
Paris 7 ½. Prag 5 ½. Schweiz 3 ½. Stockholm 4 ½. Wien 7. 8
Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung.
Heutiger] Voriger Kurs
6. 11. —,8
5. 11.
98358“
6 % Dt. Wertbest. Anl. 23 10-1000 Doll, f. 1.12.32 6 % do. 10 — 1000 D., f. 35 2 % Dt. Reichssch. „K“* (Goldm.),bis 30.11.26 2 Pausl ℳf. 100 M 6 ⅛ % Dt. Reichspost Schatz rz. 1. 10. 30 6 ½ % Preuß. Staatssch. rückz. 1. 3.29 8* do. rz. 1.10.30 995 G 7 % Bayer. Staatsschatz rückz. 1. 4. 29 97,7 Braunsch. Staatssch. “ rz. 1. 10. 29 7,5 G 2 h Lübeck Staatsschatz rückz. 1. 7. 29 97,6 G 7 ½ Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27 6 ½ % do. Staatssch., rz. 29 7 ⅞ Sachs. Staatsschatz⸗ 8 anw. R. 1, fäll. 1.7.29 8—
83,25b 97,6 b 99,5b
92,5 B 96 G
96,9 95,0b
93,25 G 96,5 b G
7 % do. R. 2, fäll. 1.7.30. 7 % Thür. Staatsanl. v. 1926 ausl. ab 1.3.30
6 ½ Württbg. Staats⸗ schatz Gr. 1, fäll. 1.3.29
Bet nachfolgenden Wertpapteren tällt die Berechnung der Stückzinsen fort.
Dtsche Wertbest. Anl. b. 5 Doll., fä ll. 2.9.35
Dtsch. IV.-V. Reichs⸗ Schatzanweis. 1916, ausl. 23 bis 1. 7.32 do. VI-IX. Agio ausl do. Reichs⸗Schatz f. 24 do. Fetchssschaß „K“ 3. Ausg. Iu IIf. 27 † 24. Ausg. Iu. II f. 28 4 ℳ für 1 Milliarde 1 f. Z. Binsf. 8 —- 15 % . Deutsche Reichsanl... 0,815 b do. do. 4 do. 0,795 b do. . 8 . 0,77 b 0,76 b do. do. 0,9 b 0,905 b do. Schutzgebtet⸗Anl. 7 [17 8 b 17b do. Spar⸗Präm.⸗Anl. —+ 0,48 b 0,48 b G 7-10 % PreußSt.⸗Schatz auslosb. ab Okt. 26 f. Pr. Staatssch., f. 1.5.25 do. do. fäll. 31.12.34 (Hibernta) do. do. 14 ausl. 1.4.30 Preuß. konsol. Anl.. do. do. 5 b do.
nhalt. Staat 1919.. Baden 1900. do. 08/09, 11/12,13,14 do. 1919 do. kv. v. 1675,78,79,80,. 92, 94, 00,02,04,07 do. 1896
000020
1g. dng 1co säoo
0,745 b 0,7425 b 0,7425 b
0,425 b
0,73 B 0,735eb B 0,73 b G
0,425b
0 8125 b 0,7975 b
0,795 b do. Eisenb.⸗Obl. do. Ldsk.⸗Rentensch. tonv. neue Stücke 3. Bremen 1919 unt. 30 do. 1920 do. 1922, 1923 do. 08,09, 11, gk. 31.12.23 do. 87-99,05, gk 31.12.29 do. 06. 02, gek. 31.12.23 Hambg. Staats⸗Rente do. amort. St.⸗A. 19 A do. do. 1919 B kleine do. do. 10 000 bis 1 100 000 ℳ do. do. 500 000 ℳ do. do. St.⸗Anl. 1900 do. 07,08, 09 Ser. 1,2, 11,13 rz. 53, 14 rz. 55
do. 1888, 97, 1902 Hessen 99, 06, 08, 09, 12 do. 1919, R. 16. uk. 24
DHV 1I1 do. 1896, 1903-19053 Lübeck 1923 unk. 28 Meckl. Landesanl. 14 do. Staats⸗Anl. 1919 do. Eb.⸗Schuld 1870 do. kons. 1886 do. 1890, 94, 1901, 05 Oldenburg 1909, 12 do. 1919, gek. 1. 1.92 do. 1903 gek. 1. 1.24 do. 1896 Sachsen St.⸗A. 1919
(Reichsschuld)). do. St.⸗Rente.. Sächs. Mk.⸗A. 23, uk. 26 Württemberg S. 6-20
u. 31 — 35 83 Reihe 36—42
Q”
8œ2
Heutiger] Voriger Kurs
Heutiger! Voriger Kurs
Heutiger Voriger 25 Kurs
ischen Sto
1
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2*
4,8 % 4, 3 ½ %
4,8 7% Hannov. ausgst. b. 31.12.17
4,38 4,8 4,3 2 %
4 ⅜ Lauenburger, agst. b. 31.12.17
4 ½ 4,3 4, 38 4, 3 9%
4,3 ½ % 4,3 ½ %
*½88 Co g Co 92 80
2 „ „ „ „ 2 „
4,3 8 4,3 ⅜
Preußische Rentenbriefe.
Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.
Brandenburg., ausgest. b. 3
1. 12. 17/15,6 b G 18,5 b G
do. später ausgegeben do. später ausgegeben Hess.⸗Nass., agst. b. 31.12.17 do. später ausgegeben
do. später ausgegeben
Pomm. ausgest. b. 31.12.17 16,4 b G
do. später ausgegeben Posensche, agst. b. 31.12.17 do. später ausgegeben Preußische Ost⸗ u. West⸗, ausgest. b. 31.12.17
do. später ausgegeben Rh. u. Westf. agst. b. 31.12.17 do. später ausgegeben Sächsische, agst. b. 31.12.17 do. später ausgegeben Schlesische, agst. b. 31.12.17 do. später ausgegeben Schl.⸗Holst.,agst. b. 31.12.17 do. später ausgegeben
14,75 5b G
—.— 2 —,.,.— 2
„
2
15,25 G 18 25 5b G
14,6eb G
Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.
Lipp.
v. Lipp. Landessp. u. L. do. do. 4 Oldenbg. staatl. Kred. 4
4
do.
do. do. do. Sachs.⸗Altenb. Landb. do. do. do. do. Cobg. Landrbk. 1-4
do. ⸗ do.
do.
Schwarzbg.⸗RNudolst. LandkreditV
do. do. ⸗
kredit, gek. 1. 4. 24
4 4 3 do. ⸗Mein. Ldkrd. gek. 4 3 3
Landesbk. 1—9 ½ 1.1.7
berss versch. do.
unk. 26 do. unk. 31 do.
1.4.10 versch.
1.4.10. 1.1.7 1.1.7
4 1.1.7
1.1.7
versch.
9. u. 10. R.
Gotha Landkred. do. 02, 03, 05
do. konv., gek.
o. Sondersh. Land⸗ 8 3
9 —,— —,—
—,.—
—.— 9
2
9 —,— —,—
2 — —
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Ohne Zinsscheinbogen u. ohne
Dresdner Grund⸗ renten⸗Anst. Pfdbr., Ser. 1, 2, 5, 7— 10
do.
do. Grundrentenbr. Sächs. Idw. Pf. b. S. 23, 26, 27
do.
do. Kreditbr. b. S. 22,
do.
4 versch. do. S. 3, 4, 6 N3¾ do. 4
Serie 1—3 1.4.10
8 versch. bis S. 25 3 8 do.
26 — 33 do. do. bis S. 25 [3 „¼8 1.1.7
Erneueru
ngsschein.
Brandenb. Komm. 2.
(Gi
do. do. 19,20, gk. 1.5.24
Deut do.
Hann do. do.
Pom
roverb.), gk. 1. 7.2418 ¼ 1.1.7 i, versch. 1.4.10 1.4.10
sche Kom. Kred. 20 do. 1922, rz. 2874 ½ nov. Komm. 1923 1.1.7
do. 19194 1.1.7
—.— 2 7 —.— * —,— 12 —.— 9
7
do. 188 1.1.7
m. Komm. S. 1u. 2 *] 1.4.10.
Kur⸗ u. Neum. Schuldv’ †] 1.1.7 ¼ —,—
*)
Zinsf. 7—15 ½. † Zinsf.
5 — 15 †.
Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen.
Bergisch⸗Märk. Ser. 3
1.1.7
Magdeb e-e,ee g⸗ 1.1. r.
Mecklenburg. Frie⸗ Franzbahn. 86
Pfälz
g Max Nordb. o. do. 1879, 80, 83, 85, 95/3
do.
Wismar⸗Carow.
Hannov. Prov. RM
Re do.
Niederschles. Provinz R.⸗M. 26, rz. ab 26
Sacht
Ausg. 13 unk. 33/8
Bran Re Re Re
d
o.
Casse do.
do.
do. do.
Hannoversche
Se
Ober do.
Ostpr
PommernProvA. 17 do. Ausgabe 16... do. Ausg. 14, Ser. 4
do. do. do.
do. A. 1894,1897,1900
do.
Rheinprovinz 22, 23 do. 1000000 u. 500000
do.
Sächsische Prov. A. 8
do. do. Schle
do. do. do. do. do.
do. do.
*) Zinsf. 8 — 20 ¼.
Anklam. Kreis 1901. “ Kreis 01 do⸗ 0
H adersleb. Kr. 10 ukvv Lauenbg. Kreis 1919. Lebus
Offen
Aachen 22 A. 23 u. 24 do. 17, 21 Ausg. 22 Altona. 1923
do.
Aschaffenburg. 1901
Barm
do. 1904,05, gek. 1.3.24 Berli 1923 † * Zinsf. 8—18 ¼
do. do. bo.
usg. 12 do. do. Ausg. 10 u. 11 do. Ausg. 9
1.1.7 ische Eisenbahn, 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 9 1.1.7
1881 (nicht konvert.)
—.—
Sg., 1. e —.,—
—,.—
Deutsche Provinzialanleihen. Mit Zinsberechnung.
ihe? B, tilgb. ab27 do. R. 3 B, rz. 31
1.4.10
. Pr. Reichsmark
7,5 G
1.4.10/97,5 b G 1.4.1096 b 1.2.8 97 G
Ohne Zinsberechnung.
denb. Prov. 08-11 ihe 13 — 26, 1912 le 27 — 33, 1914 ihe 34—-523. 1899
l. Ldskr. S. 22-25 Ser. 26
Ser. 27
Ser. 28
Ser. 29 unk. 30 Prov. r. 9, gek. 1. 5. 24 8 hess. Prov 20 uk. 26 do. 1913, 1914 geuß. Prov. Ag. 12
do. 6 do. 6 —-11 do. 14, Ser. 3
Ausg. 14.
kleine
do. Ausg. 9 do. Ausg. 5— 7 gw.⸗Holst. Prov.
do. Ausg. 8/4 ½ do. 1907— 909 do. Ausg. 6 u. 7 bo. 98, 02, 05,
gek. 1.10. 23 S i Rtbr. o. 89
Kreisanleihen.
1.4.1 1.1.7 1.1.7 4.10 4
. 1919 1.4.1 1.4.1 1.4.10 1.1.7
—5522290.
reis 1910.. bach Kreis 1919[4 ¼
Deutsche Stadtanleihen.
1.6.12 1.5.11 1.1.7 versch. 1.6.12 1.2. 8 versch. 1.1.7
8 4 9 1911, 1914ʃ/4 4 een 07, rz. 41,404
3
82
1919 unk. 30 1.3.9
1.4.1 1.4.1.
1920 unk. 81 1922 Ausg. 1
9 —,— 2
97,25 b
—,— — —,— —, —,— —,— —₰, Saenh ber-ge —
“ —,—
—.— 1
** 8—18 ⅞. † 6—15 ¼.
Berlin 1932 Ausg. 274 do. 1886 3 do. 1890 38 ½ do. 1898 3 ½ do. 1904, S. 1 3 ½ do. Groß Verb. 1919/4 do. do. 1920]4 Berl. Stadtsynode 99, 1908, 12, gek. 1. 7.2474 do. do. 1899, 1904, 1905, gek. 1. 7. 24 3 ½ Bonn 1914 P, 1919]4 Breslau 1906 N. 1909/4 do. 1891 3 ee 08, 12 II. Abt., 1974 do. 1902, gek. 2. 1.24 3 Coblenz 1919]4 do. 1920]ʃ4 Coburg 1902/4 Cottbus 1909 W 1919/4 Darmstadt 1920]4 do. 1913, 1919, 20/4 Dessau 1896, gk. 1.7.23/4 Deutsch⸗Eylau ä19073 Dresden 1905/3 Duisburg 1921ʃ4 1899, 07, 09]4
o.
do. 1885, 1889 3 do. 1896, 02 N'3 Pen H 1899, J 19014
gek. 1. 5.24 do. 1900, gek. 1. 5. 2. Elbing 03, 09, gk. 1.2.2. do. 1913, gek. 1. 7. 2. do. 1903, gek. 1. 2. 2. Emdenos H,], gkl. 5.24 Erfurt 1893, 01 N, 08,
1910,14, gek. 1.10.23/74
do. 1893 N, 1901 N,
en
do. 16. Ag. 19 (ag. 20) Flensburg 12 N, gk. 244 Frankfurt a. M. 238 †8 do. 1910, 11, gel. 1913
o. do. 19 (1.—3. Ausg.) 8 1920 (1. Ausg.), gek. o.
do.
do. Fulda 1907 N4 Gießen 1907,09, 12,14/4 do. 1905˙3 ½ Gotha 1923/10 Kisen 1919 N 4 ½ Halberstadt 1912, 1974 alle. 1900, 05, 104 o. 1919]4 do. 1992/3 ½ do. 1900/8 Heidelbg. 07, gk. 1. 11.23/4 do. 1903, gek. 1. 10.2313 ½ Heilbronn 1897 N/4 Herford 1910, rückz. 39/4 Köln. 1923 unk. 83 †8 do. 1912 Abt. 3]4 do. 1919 unk. 2974 do. 1920 unk. 30/4 4 3 4 4 4 8
do. 1922² Konstanz 02, gek. 1.9.23. Krefeld. 1901, 1909 do. 06,07, gek. 30. 6.24 do. 1913, gek. 30. 6.24 do. 88,01,03, gk. 30.6.24 8 ¼ Langensalza 1903/8 ½ Lichtenberg(Bln) 1919/4 Ludwigshafen 1906/4 do. 1890, 94, 1900, 02 8 ½ Magdeburg 1913,
1.— 4. Abt. ukv. 314
Mainz 1922 do. 1922 8 do 19 Lit. U,. V, uk. 29 4 do. 20 Ltt. W unk. 304 Mannheim 1922 8 do. 1914, gek. 1. 1.24 do. 1901, 1906, 1907 1908, 12, gek. 1. 1. 2 . 19 IS.-gr. „9. . 19 II. A., gk. 1.2. . 1920, gek. 1.11. ). 1888, gek. 1. 1. Q. 1897,98, gk. 1.1.24 1904, 1905, gek. 31 Merseburg 1901ʃ4 Mühlhausen i. Thür. 1919 VI’4 Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11, 18, uk. 381,35]/4 do. 1914ʃ4 do. 1919 unk. 30/4 München 1921/4 ½ 1919
o. 4 M.⸗Gladbach 1911 N unk. 36/4 Münster 0s, gk. 1.10.234 do. 1897, gek. 1.10.23 3½ Nordhausen 1908/4 Nürnberg 1914˙4 do. 1920 unk. 30/4 do. 1903˙3 Offenbach a. M. 1920/4 Oppeln 02 M, gk. 31.1.24/3. Pforzheim 01, 07, 10, 1912, 1920]4 do. 95,05, gek. 1.11.28 8 ½ Pirmasens 99, 30.4.24 4 Plauen 03. gek. 30.6.24/4 do. 19038 3 ½ Potsdam 19 W, gk. 1.7.24 4 Quedlinburg 1903 N4 Regensburg 1908, 09/4 do. 97 N, 01 — 08, 05 3 ½ do. 1889 8 Remscheid 00, gk. 2. 1.28 3 ½ Rheydi 1899 Ser. 4/4 do. 1919 N4 do. 18918 Rostock 1919, 1920 4 do. 81,84,03, gk. 1.7.24 3 ½ do. 1895, gek. 1. 7.243 Saarbrücken 14 8. Ag. 4 Schwerin i. M. 1897, gek. 1. 5. 24 3 ½ Spandau 09 N, 1.10.23/4 Stendal 01, gek. 1.1.24/4 do. 1909, gek. 1. 4.2474 do. 1903, gek. 1. 4. 24 8 ½ Stettin SJ. 1923 * *) Zinsf. 8—18 . 1 Stolp t. Pomm † 1 Stuttgart 19,06, Ag. 19 4 Trier 14,1. u. 2. A. uk. 25/4 1919 unk. 30]4 Vtiersen 1904, gk. 2.1.24 3 Weimar 1888,gk. 1.1.24 8 Wiesbad. 1908 1. Aus⸗ gabe, rückz. 193774 do. 1920 1. Ausg., 21 8. Ag., gek. 1.10,2474 do. 18 Ag. 19 L. u. II., gek. 1. 7. 24/4
versch. do.
15.6.12
1.1.] —,— 1.4.10% —,— 1.4.1
1.4.10 1.4.10 1.1.7
1.4.10
1.1.7 1.1.7
versch. 1.2.8 1.3.9 1.6.12
versch. 1.4.1 1.3.9
1.1.7 1.1.7
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ülmergt. (Bln.) 191814
(Die
4, 3 14, 3
A
4 24,
den von
*4, 88½%
Deutsche Pfandbriefe.
durch* gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach een Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)
Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.
8ss Calenberg. Kred. Ser D, „F (gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24) *3 % Kur⸗ u. Neumärk. neue 4, 3 ½, 3 ⅛% Kur⸗ u. Neumärk. Komm.⸗Obl. m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 1911. 4, 3 ½,3 %Kur⸗u. Neum. Kom.⸗Obl. *4, 3 ½, 3 ⅛ landschaftl. Zentra! m. Deckungsbesch. bis 31.12.17 Nr. 1 — 484 63 0. 8 3 R landschaftl. Zentral. 3 Ostpreußische N, aus⸗ gegeben bis 31. 12. 11.8... 4, 3 ½⅛, 3 % Ostpreußischea.. 4 % üÖstpr. landschaftl. Schuldv. 24, 3 ½, 3 % Pommersche, aus⸗ gestellt bis 31. 12. 1172 1 4, 3 ½, 3 % Pommersche .. *4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz, ausgestellt bis 81, 12. 11. 4, 3 ⅞, 3 ⅝ Pomm. Neul. für Kleingrundbesit . *4, 3 ½8, 38 % Sächsische, ausge⸗ stellt bis 31. 12. 11. 4, 3 ½¼, 8 9% Sächsische.. 24 % Sächs. landsch. Kreditverb. les. Altlandschaftl. (ohne Talon Schles. landschaftl. „O, D, ausgest. bis 24. 6. 17 4,3 ½, 3 ⅞ Schles. landsch. A, O, D *4, 3 ½⅛, 3 ½ Schleswig⸗Holstein Id. Kreditv. v, ausg. b. 31.12.17 4,3 ½, 3 % Schlesw.⸗Hlst. Id. Kreditv *4, 9 ½, 8 % Westfäl. bis 3. Folge, ausgestellt bis 31. 12. 17. 1 4, 3 ½¼, 3 %8 *4, 3 ½, 3 % Westpr. Ser. I-—II m. Deckungsbesch. biß 31,. 12. 11.. 4, 3 ½, 8 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. — II
28., 3 ½ Wesibr. Reuland. schaftl. mit Deckungsbesch. bis 81. 11. 11.
4, 3 ½⅛, 3 %8 Westpr. Neuland⸗
a ererrerceeeeeeee
b. 3. Folge tterschaftl.
4,85 b
—.,—
15,4 b G
—,—
—— —
4,5 b G
16,9b —
17 G
17,8 b G
2
15,1b G
175 18,61 b
— — *
6,75eb G
18b G
3,5 b G
95,
5, 4 *
4, 3 ¼, 4 % Brandenb.
4 ⅛ 4, 3 ⅛ % Berliner alte. ausgestellt bis 31. 12. 1917. ℳ, 4, 3 ½ % Verliner alte.. † 4, 3 ½., 3 % Berliner neue,
— 99,8 bis 31. 12. 1917. 11
3
Berliner neue. † Stadtschaftsbriefe
(Vorkriegsstücke) 4 % do. do. Rachtrtegsstüce)
† Ohne Zinsscheinbogen u. ohn
20,5 G
3,4b G
12b 6
7
e Erneuerungsschein.
20,5b G
13,3 b G
11,5 G
do. do.
1. 1
do.
do. do.
1
do.
do. do.
Me do⸗
do.
do. do.
do.
do. do. do.
do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do.
Köln.⸗
¹8 1. 9. 25.
Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30 — 34 Preuß. Zentralstadt⸗ schafts⸗Pfandbriefe
R. 3, 6— 10, 12, 18 † do. do. Reihe 14-16 †
do. R. 1, 4, 11 do. Reihe 2, 5
Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke.
1.1.7
versch. 1.1.7 4 ½ 1.4.10 4 1.1.7
4 ¼ 1.1.7
Deutsche Lospapiere.
Ausländische Staatsanleihen,
Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
1 Seit 1. 4. 19. 6 1. 10. 19. ¹0 1. 2. 20. ¹4 1. 10. 25. ²¹*9 1. 11. 25.
Für sämtliche zum Hander und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Rufsischen Staatsanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung
9. 19. 1. 20.
Bern. Kt.⸗A. 87 kv. Bosn. Esb.
14⁶ Invest. 14 ³
do. Land. 98 in K
do. 02 m. T. i. K do. 95 m. T. i. K
Bulg. G.⸗Hyp. 92 25er Nr. 241561
bis 246560
do. ber Nr. 121561
bis 136560
do. 2er Nr. 61551
bis 85650, er Nr. 1-20000
Dänische St.⸗A. 97 Egyptischegar. i.
priv. i. Frs.
do. 25000,12500 Fr bo. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 4 %½ Mon.
5 % 1881-84
do. 5 Pir.⸗Lar. 90
4 % Gold⸗R. 99
Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 3, 4
Augsburg. 7 Guld.⸗L. Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Hamburg. 50 Tlr.⸗L. d. Pr.⸗Anl. Oldenbg. 40 Tlr.⸗L. gk. 3 Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L.
2
3 5 88 4 ½ 4
in Lire 4
xit. Anl. 99 5 %
1 5 % abg. do. 1904 4 in c do. 1904 4 %abg. Norw. St. 94 in L£
1888 in £
Oest. St.⸗Schatz 14 angem. St.“
am. Eb.⸗A.¹ Goldrente
1000 Guld. Gd. *
do. 200 „ *
do. Kronenr. ³, ¹¹
kv. R. in K. do. in K. Silb. in fl*
do. Papierr. in fl ¹⁰
Pornng, 3. Spez. 8 zumänen 1903 ¹²
13 ukv. 24 ¹⁴ 89 äuß. i. ℳ 1 1890 in ℳ 1¹*
do. m. Talonff.
1891 in ℳ ¹8 1894 in ℳ ¹*
do. m. Talonff.
1896 in ³89 4
do. m. Talonff.
1898 in ℳ ¹8 do. m. Talon konv. in ℳ 14 1908 in ℳ 4 1908 in ℳ 14
1910 in 0
8 1.3.
p. St p. St
3 ¾ 1.4.10
1.2. St
1. 5. 19. 1. 11 1.
nicht statt. .7
1. 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.1.7 1.2.9 1.1.7 1.1.7
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15.6.12 14.10 1.17
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Schwed. St.⸗Anl. 1880 in ℳ do. 1886 in ℳ do. 1890 in ℳ do. St.⸗R. 04 i. ℳ do. do. 1906i. ℳ do. do. 1888 Schweiz. Eidg. 12 do do
do. Eisenb.⸗R. 90 Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgd. E.⸗A. 1 do. do. Ser. 2 do. kons. A. 1890 do. uf. 1903, 06 Türken Anl. 1905 do. 1908 do. Zollobl. 11 S. 1 do. 400 Fr.⸗Lose Ung. St.⸗R. 13 ¹ do. 1914* do. Goldr. in fl.“ do. St.⸗R. 19105 do. Kron.⸗Rente? do. St⸗R. 97 inK. do. Gold⸗A. f. d. eiserne T.4 do. do. ber u. 1er4 do. Grdentl.⸗Ob. ²
Ausländische
Bromberg 95, gek.] 8 ½ f Bukar. 1888 in ℳ do. 95 m. T. in do. 98 m. T. in ℳ Budapest 14 m. T. do. 1914 abgest. do. 961. K. gkl1. 3.25 Christiania 1903 Colmar(Elsaß) 07 Danzig 4 Ag. 19 Gnesen 01,07m. T do. 1901 m. Tal. Gothenb. 90 S. & do. 1906 Graudenz 1900* Helsingfors 1900 do. 190² dSo . Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 in ℳ do. 1910-11 in. do. 1886 in ℳ do. 1895 in ℳ Krotosch. 1900 S. 1 Lissab. 86 S. 1, 2** do. 400 ℳ Mosk. abg. S. 25, 27, 28, 5000 Rbl. do. 1000-100 „ Mosk. abg. S. 30 bis 33, 5000 Rbl. Mosk. 1000-100 R. do. S. 34, 35, 38, 39, 5000 Rbl.
do. 1000-100. Mülhaus. i. E. 06, 07, 13 N, 1914 Posen 00,05,08 gk. do. 1894, 03, gek. Sosia Stadt... Stockh. (E. 83-84) 1880 in ℳ
do. 1885 in ℳ do. 1887 Straßb. t. E. 1909 (u. Ausg. 1911)
do. 1913 Thorn 1900,06,09 89⁵
do. 1 ⁄ ZürichStadtso i Fl 3 *ij. K. 1. 10.20, ** S. 1 i. K. 1. 1.
ausländische Anleihen.
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Sonstige Budap. HptstSpar ausgst. b. 32.12.96 Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 Dän. Lmb.⸗O. S. 4
rückzahlb. 110 do. do
do. Inselst.⸗B gar. do. do. Kr.⸗Ver. S. 9 Finnl. Hyp.⸗V. gk. do. dy. Jütländ. Bdk. gar. do. Kr. V. S. öi. K do. do. S. 5 in K do. do. S. 5 in K Kopenh. Hausbes. Mex. Bew. Anl. 4. gesamtkdb. à101 do. 4 ½ abg. Nrd. Pf. Wib. Sl, 2 Norweg. Hyp. 87 Oest. Krd.⸗L. v. 58 Pest. U. K. B., S. 2,3 Poln. Pf. 3000 R. do. 1000-100 R. ½ Posen. Prov. m. T. do. 1888. 92, 95, 98, 01 m. T. do. 1895 m. T. Raab⸗Gr. P.⸗A.* do. Anrechtsch. Schwed Hp. 78ukv do. 18 kündb. in ℳ do. Hyp. abg. 78 do. Städt.⸗Pf. 32 do. do. 02 u. 04 do. do. 1906 Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 86, 87 in K. do. do. 1894 inK. Ug. Tm.⸗Bg. i. K. do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. do. do. i. Kr. do. do. Reg.⸗Pfbr. do. Spk.⸗Ztr. 1. 2
Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Hypothekenbanken.
Aufwertungsberechtigte Pfandbr. u. Schuldverschr. deutsch. Hypoth.⸗Bk. sind gemäß Bekanntm. v. 26.g. 26 ohne Zinsscheinbogen und ohne Erneuerungsschein lieferbar. (Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe und Schulde verschreibungen sind nach den von den Gesellschafte gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 191 ausgegeben anzusehen.)
Bayerische Handelsbant Pfdbr.
Ser. 2, 16 (3 ½ P), S. 4— 6 (4 †19,4 G do. Hyp. u. Wechselbk. Pfdhr. verlosb. u. unverlosb. N (3 ½ %)*
Berl. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1-4 7, 8, 15-18. 21-22, kv. u. nicht kv. S. 5, 6, 19. 20 u. abgestemp.*14,05 G d do. do. Ser. 23. 24 —,— do. do. do. do. do. Komm.⸗Obl. S. 1 do. do. do. do. . do. do. 8 Braunschw.⸗Hannov. Hyp.⸗Bk.
Pfbr Ser. 2 — 20 *s13 b G do. do. Komm.⸗Obl. v. 1923 † —,— Dtsch. Wn Pfdbhr. S. 1, 4-24*[13,9 b do. bo. do. Ser. 2 2 do. do. Komm.⸗Obl. S. 1-32 9,4b G do. do. d * 4 —,— G do. do. bo. 51 —,—
—,.,.—
922 — 958 * 8
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* 1431. 111
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28 880285 —
444.
11
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—, — 90 S .gZ5 25 0 1 —
8 8 592
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versch. 1.4.10 1.4.10 1.5.11 1.4.10 1.4.10 1.1.7