Abg. Graf von Garn ier (D. Nat.) weist persönlich die An⸗ griffe des Abg. Schu 1z (Komm.) als unwahr zurück. Er habe auch nicht etwas versprochen, was nicht gehalten werde.
Abg. Schulz⸗Breslau (Komm.) hält an seinen Be⸗ hauptungen fest.
Der Antrag des Hauptausschusses, wonach die deutsch⸗ nationalen Anträge durch die bisherigen Maßnahmen für er⸗ ledigt erklärt werden, wird gegen die Deutschnationalen, Völki⸗ chen, Wirtschaftspartei und Kommunisten angenommen. Ebenso die weiteren Vorschläge des Hauptausschusses, in denen die Erwartung ausgesprochen wird, daß die Maßnahmen zur Erhaltung der wirtschaftlichen Existenz der durch Hochwasser Geschädigten mit größter Beschleunigung durchgeführt, ins⸗ besondere die notwendigen Zahlungen sofort geleistet werden und wonach weiter auf die Reichsregierung eingewirkt werden soll, daß größere Mittel als bisher zur Verfügung gestellt werden. Der deutschnationale Ergänzungsantrag geht an den Hauptausschuß.
Den Bericht des Verfassungsausschusses über einen kom⸗ munistischen Antrag, bei der Reichsregierung auf Zurück⸗ iehung der dem Reichsrat vorliegenden vwell. zum
eichsvereinsgesetz hinzuwirken, erstattet
Abg. Pieck (Komm.): Er meint, in dieser Novelle werde der größte Teil der vorkriegszeitlichen Bestimmungen zur Beein⸗ trächtigung des Vereins⸗ und Versammlungsrechts wieder auf enommen, womit sie der Reichsverfassung entgegenstehe. Sie chaffe auch nicht „Rechtssicherheit“, wie es in der Begründung eiße, Rer Leic Rechtsunsicherheit, indem sie die Befugnisse der olizeibeamten völlig unklar ausdrücke und das in der Verfassung gewährleistete Versammlungsrecht in der Praxis aufhebe. Es . soweit, daß wieder, wie einmal in der Vorkriegszeit, eine sersammlung aufgehoben werden könne mit der Bemerkung: „Ueber Thema darf nicht gesprochen werden!“ Das neue Ver⸗ einsgesetz gehe weit über das hinaus, was in der Vorkriegszeit 18 Einschränkung der Vereins⸗ und Versammlungsfreiheit Gesetz ar.
Abg. Marck wald (Soz.) schließt sich dem an und bemerkt, daß die Sozialdemokraten für den kommunistischen Antrag stimmen würden, wenn er irgendwie dazu beitragen könnte, das drohende Reichsvereinsgesetz abzuwehren. So sei aber der Antrag wertlos, weil die Vorlage der Reichsregierung bereits den Reichs⸗ rat passiert habe. „Ich bin, so erklärt der Redner, ausdrücklich er⸗ mächtigt, zu erklären, daß die Sozialdemokratische Reichstags⸗ fraktion den schärfsten Kampf gegen diese arbeiterfeindliche Vor⸗ lage führen wird, die in ihren Einzelheiten ganz erheblich über die Bedrückungen der Vorkriegszeit hinausgeht. Der Klassenjustiz und den reaktionären Polizeibehörden würde in der neuen Vor⸗ lage, die ja noch in dem deutschnationalen Minister Schiele ihren Vater gefunden habe, in unglaublichster Weise ermöglicht, Terror auszuüben. Eine solche Vorlage, die für harmlose Vergehen gegen dieses schikanöse Versammlungsgesetz Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren verlange, werde von einer Reichsregierung vertreten, der der Demokrat Külz als Innenminister angehöre! Für die große Masse der Bevölkerung sei diese Vorlage, die jede polizeiliche Will⸗ kür ermögliche, eine Provokation, die den Klassenkampf nur ver⸗ schärfen kann. Wenn die parlamentarischen Mittel im Reichstag nicht ausreichen sollten, dieses Gesetz zu verhindern, so würden die Sozialdemokraten an die Massen appellieren und die Arbeitnehmer aus allen Lagern würden dafür sorgen, daß dieses Ausnahmegesetz im Papierkorb verschwindet. 1
Abg. Pieck (Komm.) meint, das neue Reichsvereinsgesetz Ul sich lediglich gegen die Kommunisten richten. Die Sozial⸗ emokraten hätten die Möglichkeit gehabt, dem kommunistischen Antrag zuzustimmen, wonach die preußischen Vertreter im Reichs⸗ rat gegen die Vorlage der Reichsregierung stimmen sollten. Tat⸗ sächlich hätten die preußischen Vertreter im Reichsrat auf An⸗ weisung Severings für das Gesetz gestimmt. (Lebhaftes Hört, hört! bei den Kommunisten.) Das stehe im krassen Widerspruch zu den Ausführungen des sozialdemokratischen Redners. (Sehr wahr! bei den Kommunisten.) Die Sozialdemokraten hätten auch den kommunistischen Antrag im Verfassungsausschuß abgelehnt und nicht einmal dazu gesprochen, während sogar die Wirtschaft⸗ liche Vereinigung sich gegen das Gesetz ausgesprochen habe. Der Redner begründet einen Antrag, auf die Reichsregierung auf Zurückziehung des Gesetzes einzuwirken, und wünscht nochmalige Zurückverweisung der Materie an den Verfassungsausschuß.
Abg. Biester (D. Hannov.) betont, das drohende Reichs⸗ vereinsgesetz beweise, daß es in bezug auf politische Meinungs⸗ freiheit nicht vorwärts, sondern noch mehr rückwärts gegangen 8 als zu Zeiten des Welfenprozesses. Im übrigen schließt sich der
edner den sachlichen Einwänden der Sozialdemokraten und Kom⸗ munisten im wesentlichen an.
Nachdem Abg. Marckwald (Soz.) noch die kom⸗ munistischen Vorwürfe gegen seine Partei zurückgewiesen und Abg. Pieck (Komm.) in seinem Schlußwort für Rückver⸗ weisung an den Ausschuß eingetreten war, trat das Haus unter Ablebnung aller anderen Anträge gegen die Kommunisten dem Ausschußantrag bei.
Gegen 5˙½ Uhr vertagt sich das Haus auf Donnerstag 12 Uhr: 1. Beratung des Entwurfs eines 6 ädtebaugesetzes und kleine Vorlagen.
Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 10. November 1926. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Staatsrat hielt heute eine kurze Eröffnungssitzung ür einen auf drei Tage berechneten Sitzungsabschnitt ab. Er timmte dem Entwurf über die Industrie⸗ und Handels⸗ ammern, durch den Schwierigkeiten bei den Ergänzungs⸗ wahlen beseitigt werden sollen, sowie der Verordnung über die weitere Gültigkeit des Schutzpolizeibeamtengesetzes u. Bei diesem Gegenstand verlangten die Kommunisten die schleunige Vorlegung eines endgültigen Schutzpolizeibeamten⸗ gesetzes, das mit gewissen unhaltbaren Zuständen aufräume. Sie kritisierten dabei, daß Polizeibeamte von ihren Vorgesetzten angehalten würden, möglichst viele Anzeigen zu erstatten, widrigenfalls sie Nachteile erlitten
1 Die nächste Sitzung soll am Donnerstagnachmittag statt⸗ nden. “
Parlamentarische Nachrichten.
Der Auswärtige Ausschuß des Reichstags ge⸗ nehmigte gestern dem Nachrichtenbüro des Veveins deutscher eitungsverleger zufolge das Luftverkehrsabkommen wischen dem Deutschen Reiche und Frankreich szwee zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien. ie Abkommen sollen den Zivilluftverkehr zwischen den Vertrags⸗ taaten im Sinne möglichster Förderung des Luftverkehrs regeln und dabei die Frupregon der öffentlichen Sicherheit des Privat⸗ eigentums und der einheimischen Verkehrsunternehmen wahren. Für den Einzelverkehr von Luftfahrzeugen des einen Vertragsstaates in den anderen Vertragsstaat e Freiheit vorgesehen, während die Einrichtung und der trieb von regel⸗
— e
mäßigen Luftlinien eines Luftfahrtunternehmens des einen Staates in das Gebiet des anderen Staates oder über dieses hin⸗ weg einer Sondervereinbarung zwischen den beteiligten beiden Staaten unterliegt. Die gegenseitige Anerkennung der Personal⸗ und Befähigungsnachweise, das Verfahren bei Notlandungen, die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge, die Beförderung von Waffen usw. sind im einzelnen geregelt. — Des weiteren überwies der Auswärtige Ausschuß nach Kenntnisnahme dem Handels⸗ politischen Ausschuß die Handelsverträge zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz, zwischen dem Deutschen Reiche und der Lettländischen Republik zur Regelung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Lettland und das vorläufige Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche un d der Republik Finnland. — Bei der eingehenden Besprechung über die Verein⸗ barung zwischen Deutschland und Frankreich vom 5. August 1926 über den Warenausta usch zwischen Deutschland und dem Saarbeckengebiet und über das vorläufige Handelsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich wurden vom Auswärtigen Ausschuß folgende An⸗ träge angenommen: In einem Antrage der Abgg. Dr. Reichert (D. Nat.) und Dauch (D. 98 wird die Reichsregierung ersucht, auf baldige Beseitigung der Erhebung der 26 % igen Repara⸗ tionsexportabgabe in Frankreich zu dringen und keinen endgültigen Handelsvertrag abzuschließen, ohne daß das Ziel vorher erreicht ist. In dem zweiten angenommenen Antrag, der vom Abg. Schnee (D. Vp.) eingebracht wurde, wird die Reichsregierung ersucht, durch Verhandlungen mit der französischen Regierung die gleiche Behandlung der deutschen Reichsangehörigen mit den hege. wigen der anderen Völkerbundsmitglieder inbezug auf Einreise, Nieder⸗ lassung, Landerwerb und sonstige wirtschaftliche Betätigung in den französischen Mandatsgebieten sicherzustellen, welche in dem vom Völkerbund genehmigten Mandaten festgelegt ist und ebenso den Wegfall aller noch gegen deutsche Reichsangehörige in sonstigen Gebieten bestehenden Ausnahmebestimmungen herbeizuführen. Alsdann wurden auch diese Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich dem Handelspolitischen Ausschuß zur weiteren Be⸗ Fcgtung überwiesen. — Hierauf vertagte sich der Auswärtige Aus⸗ schuß.
— In der gesrigen Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses des Reichstages stand der Entwurf der Krisenfürsorge für die ausgesteuerten Er⸗ werbslosen zur Debatte. Nach dem Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger erhoben zunächst die Kommunisten Einspruch gegen die Beratung des Entwurfs, weil er dem Ausschuß nicht offiziell vom Reichstag überwiesen worden 8 Hierauf wurde die Sitzung bis um 11 ½ Uhr vertagt. Nach Ziederaufnahme der Sitzung brachten alle Parteien Anträge zu dem Entwurf ein. Von deutschnationaler Seite wurde beantragt, daß die Krisenfürsorge für die ausgesteuerten Erwerbslosen wie bisher bei der Wohlfahrtspflege verbleiben solle und die Gemeinden dafür 75 vH ihres Aufwands zurückerstattet erhalten sollen. Der Antrag wurde abgelehnt. Hierauf kam ein kommunistischer Antrag zur Abstimmung, der sämtliche Beschränkungen innerhalb der Er⸗ werbslosenfürsorge aufheben und die Bezahlung der Unterstützungen über die 52. Woche hinaus unbegrenzt fortführen will. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Kommunisten, der Sozial⸗ demokraten, der Deutschnationalen und der Völkischen angenommen. Hierauf erklärte der Vorsitzende Abg. b (Zentr.), daß der Regierungsentwurf damit gefallen sei und die Beratungen aus⸗ gesetzt werden müßten. Er schlug vor, heute die zweite Lesung des Arbeitsgerichtsgesetzentwurfs vorzunehmen. Hiergegen erhob Abg. Andre Genfr. Einspruch, indem er erklärte, daß die Mitglieder des Zentrums sich an den weiteren Beratungen des Sozialpolitischen Ausschusses nicht mehr beteiligen könnten, bis eine Klärung der Mehrheitsverhältnisse erfolgt sei. Die Vertreter der Regierungs⸗ parteien könnten sich nicht als Hampelmänner behandeln lassen und sämtliche Anträge und Abmachungen unter den Tisch fallen lassen. Abg. Thiel (D. Vp.) schloß sich namens der Deutschen Volkspartei vollinhaltlich den Erklärungen des Vorredners an. — Hierauf vertagte sich der Sozialpolitische Ausschuß.
— Nach den Parlamentsferien trat der A usschuß des Reichstags für die besetzten Gebiete am 9. d. M. zum ersten Male wieder zusammen. Der Vorsitzende Abg. Dr. Bayersdörfer (Bayer. Pp.) begrüßte den Reichsminister Dr. Bell, der in herzlichen Worten erwiderte. Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten, innerhalb deren zunächst die Hilfsmaßnahmen für die westlichen Grenz⸗
ebiete, besonders für die Arbeiterschaft und den Mittel⸗ tand, erörtert wurden. Der Vorsitzende stellte fest, daß eine Reihe von Anregungen an die Mitglieder des gelangt sind, die zu Anträgen formuliert werden sollen. Reichsminister für die besetzten Gebiete Dr. Bell ging in einer umfassenden Darstellung auf die Verhältnisse im besetzten Gebiet ein, wie sie sich ihm anläßlich seiner Reise gezeigt haben, und be⸗ sprach die Schritte des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete und der ö “ Der Minister hob hervor, daß in den 20 bis 30 Bespre hungen, die er im besetzten Gebiet abgehalten hat, überall die gemeinsame Not hervorgehoben wurde, die sich ergibt aus dem Vorhandensein der Besatzungstruppen, das immer noch die Wohnungsnot vergrößert, aus dem Ordonnanzen⸗ system, aus dem Gendarmeriewesen, aus dem Paßwesen und aus den wirtschaftlichen Verhältnissen. Hierbei wurde seitens des Ministers ein Appell an die Wirtschaft des unbesetzten Gebietes gerichtet, die mehr als bisher bei Auftragserteilungen die Wirt⸗ schaft des besetzten Gebietes berücksichtigen soll. Neber die Hilfs⸗ maßnahmen für das Saargrenzgebiet äußerte sich der Minister folgendermaßen: Aus dem 200 000 000⸗Fonds für Klein⸗ wohnungsbau wird ein Betrag von drei Millionen für eine Grenzzone abgezweigt, die etwa 30 Kilometer breit ist. Diese Mittel werden von seiten des Reichs den Ländern anstatt auf drei Jahre auf fünf Jahre zu einem Zinssatz von 3 vH zur Verfügung gestellt. Hierdurch ist eine Erleichterung auf dem Bau⸗ markt bereits eingetreten. Zur Linderung der Not unter den Arbeitnehmern, die im Saargebiet oder in Elsaß⸗Lothringen arbeiten und in dem deutschen Zoll⸗ gebiet linksrheinisch wohnen, sind Hilfsmaßnahmen durchgeführt worden. Hiernach erhält die aktive Arbeiterschaft Fahrtenschädi⸗ gung bis zum Höchstbetrage von dreißig Reichsmark im Monat; außerdem wird ein Wegegeld für seden Entfernungskilometer zwischen Bahn⸗ und Arbeitsstätte in Höhe von 40 Pfennig für den Monat und Entfernungskilometer bis zum Höchstbetrage von 30 Mark im Monat ersetzt unter der Voraussetzung, daß der zurückzulegende Anmarschweg über 4 Kilometer von der Arbeits⸗ stätte zur Bahn beträgt und der Wohnovt nicht zugleich auch Bahn⸗ station ist. Außerdem wird eine monatliche Unterstützung ge⸗ währt, die für Verheiratete 14 Reichsmark, für Unverheiratete und alleinstehende Witwer und Witwen 7 Reichsmark im Monat be⸗ trägt. Die monatlichen Ausgaben für den ganzen Grenzgürtel in Bayern, Preußen und Oldenburg belaufen sich auf rund 600 000 Reichsmark im Monat. Diese Unterstützungen werden gewährt, um die Arbeiter auf ihren natürlichen Arbeitsstätten im Saar⸗ gebiet zu halten. Man kann feststellen, daß der Unterstützungs⸗ zweck erreicht ist. Die Wünsche, den Kreis weiter auszudehnen und die Arbeiter an der luxemburgischen und belgischen Grenze einzubeziehen, können aus grundsätzlichen Erwägungen nicht be⸗ rücksichtigt werden. Die Verhältnisse an der Saargrenze sind vom politischen Standpunkt aus betrachtet anders als an den übrigen Grenzen. Denn wir hoffen, daß das Saargebiet bald wieder in das deutsche Wirtschafts⸗ und Zollgebiet zurückgegliedert wird. Es ist also unbedingt erforderlich, im Rahmen des finanziell Mög⸗ lichen den natürlichen Arbeiterstand für das Saargebiet zu er⸗ halten. Dasselbe politische Interesse besteht jedoch für die luxem⸗ burgische und belgische Grenze nicht Es kann nicht Aufgabe der Reichsregierung sein, für luxemburgische und belgische Arbeit⸗ geber die Niedrighaltung der Löhne für Arbeiter, die für ihren Betrieb notwendig sind, durch Gewährung von Unterstützungen zu ermöglichen, wenn auch unter Würdigung des Standpunktes der
deutschen Arbeitnehmer in Luxemburg eine höhere Entlohnung unbedingt als notwendig erachtet werden müßte. Unter Würdi⸗ gung der besonderen Notlage, in der sich die sogenannten Saar⸗ pensionäre infolge des Erhalts ihrer Pensionen in französischen Franken befinden, hat sich das Reich veranlaßt gesehen, Be⸗ rechtigten, die Leistungen der sozialen Versicherung aus dem Saargebiet beziehen und nicht nur vorübergehend außerhalb des Saargebiets im Deutschen Reiche wohnen, auf Antrag eine Beihilfe zu gewähren, wodurch die Saarpensionäre im allgemeinen gleich hohe Renten und Unterstützungen beziehen wie die übrigen deutschen Sozialrentner. Zur Stützung von Handwerk, Klein⸗ͤ und Mittel⸗ gewerbe, Handel und Landwirtschaft im Rand⸗ gebiete an der Saargrenze werden durch die beteiligten Länder etwa 6 Millionen Reichsmark an Krediten bereitgestellt. Die zur Mobilisierung dieser Kredite erforderlichen Mittel sind von mir den Ländern überwiesen worden. Um die Hilfsmaßnahmen nigg zu sehr zu zersplittern, sollen sie auf einen Grenzstreifen, der durch⸗ schnittlich 20 Kilometer tief dem Saargebiet folgt, beschränkt bleiben. Einer Erweiterung dieser Unterstützungszone insbesondere auf die luxemburgische und belgische Grenze konnte ich nicht ent⸗ Prechen, weil ich mit den vorgesehenen Mitteln bei einer weiteren Zersplitterung eine wirksame Hilfe nicht mehr für möglich hielt. Zudem muß auch darauf hingewiesen werden, daß die schädlichen Auswirkungen, die insbesondere Handwerk und Handel an der belgischen Grenze treffen, nicht auf dieselben Ursachen zurückzu⸗ führen sind wie im Saargebiet. Im Randgebiet an der Saargrenze wohnen über 22 000 Arbeiter, die im Saargebiet ihre Beschäftigung finden und infolge der niedrigen Löhne gezwungen sind, ihre und ihrer Angehörigen Bedürfnisse überwiegend im Saargebiet zu decken, so daß für Handwerk, Klein⸗ und Mittelgewerbe und weite Kreise der landwirtschaftlichen Bevölkerung diese Arbeiter als Kundschaft ihrer Ware fast völlig entfallen. Die zurzeit besonders oan der belgischen Grenze herrschenden Zustände beruhen nach den gemachten Erhebungen nicht auf den Auswirkungen eines geregelten natürlichen Grenzverkehrs wie an der Saargrenze, sie sind viel⸗ mehr Folgeerscheinungen des verbotenen Schmuggels; zur Nieder⸗ kämpfung dieses Zustandes muß meines Erachtens die Reichs⸗ zollverwaltung mit besonderen 1“ vorgehen. Ich bin hier⸗ wegen mit dem Reichsminister der inanzen in Herbindang getreten und hoffe, daß besonders an der neubelgischen Grenze die für Handel und Gewerbe schädlichen Zustände bald beseitigt werden. In der Aussprache ging Dr. von Dryander (D. Nat.) auf die mehrfachen Zusammenstöße im besetzten Gebiete ein und erkundigte sich hierbei nach der Tätigkeit der Kriegsgerichte, dem Stand der A und den Plänen der Reichs⸗ regierung zur Milderung der Wirtschaftsnot. Abg. von Guérard (ESentr.) stellte an die Spitze seiner Aus⸗ führungen die Forderung nach vollkommener Beseitigung der Besatzung und Rückgabe des Saargebiets an das Reich, eine Forderung, die im Rahmen der Außenpolitik immer wieder erhoben werden müsse. Dann wandte er sich den wirtschaftlichen Fragen zu. Die Reichspost habe mit 42 ¼ Millionen das besetzte ebiet unterstützt, dagegen habe die Reichseisenbahn in dieser Richtung noch nichts unternommen. Besondere Auf⸗ merksamkeit erfordere das Saargebiet. Die fran⸗ ösische Gendarmerie im besetzten Gebiet bezeichnete der edner als eine unnötige und schikanöse Einrichtung. Reichsminister Dr. Bell helte fest, daß bei allen Besprechungen sich der Grundton der vollkommenen Beseitigung der Besatzung gezeigt habe; mit der gleichen Einmütigkeit sei aber auch verlangt worden, daß ohne jedes wirtschaftliche oder finanzielle Opfer des deutschen Volkes die Befreiung. erfolge. Staatssekretär Schmidt besprach die jüngsten wischenfälle und die Tätigkeit der französischen Kriegsgerichte, die für Deutsch⸗ land unerträglich seien. Weiterhin stellte er fest daß das Be⸗ friedungsabkommen von der Gegenseite loyal durchgeführt worden sei. Es befänden sich noch 113 Gefangene in Gefängnissen der Alliierten, die wegen Delikte des gemeinen Rechts verurteilt worden seien. Das Reichsministerium sei hier bemüht, mindestens Strafmilderungen zu erreichen. Für das Etats⸗ jahr 1927 seien die Mittel für den Neubau von 1500 Wohnungen im Betrage von 18 Millionen Mark vor⸗ gesehen. Abg. Jacobshagen (Soz.) brachte Einzelfälle vor. Abg. Bohla (Komm.) begründete drei von ihm gestellte Anträge, durch die die Reichshilfen weder für Reichssteuern, noch für Landes⸗ oder Gemeindesteuern gepfändet werden dürfen. Abg. Hofmann (gentr.) wünschte raschere Durchführung solcher Be⸗ schlüsse des Ausschusses, die der evölkerung gewisse finanzielle Beihilfen gewähren. Die Bürstenindustrie der Pfalz sei durch das deutsch⸗französische Handelsabkommen schwer geschädigt worden. Auch dieser Abgeordnete beklagte die schroffe Durchführung von Steuereintreibungen im Saargrenzgebiet. Er brachte eine Reihe von Wünschen vor, durch deren Erfüllung gewisse Erleichterungen geschaffen würden; diese Anregungen bilden einen formulierten Antrag. Ferner wurde auf die Förderung von Turnen⸗ und Sport⸗ betätigung im besetzten C ebiet verwiesen und zum Schluß dem Minister nahegelegt, der Pfalz demnächst einen sonderen Besuch abzustatten. Abg. Dr. Becker (D. Vp.) begrüßte die Minister⸗ reise, wünschte aber, daß auch der Reichsfinanzminister sich an einer solchen Reise beteilige. Die besonderen Leistungen für die Stadt Mainz werden dankbar anerkannt. Neben der Beseitigung der Gendarmerie wurde auch die Beseitigung der französischen Ge⸗ E. gefordert, außerdem durchgreifende Maßnahmen zur Verhinderung des weiteren Anwachsens der Arbeitslosenziffer. Auch der Abg. Lind (D. Nat.) klagte über die Auswistungen der Be⸗ satzung in bezug auf die Landwirtschaft, über die Paßs ikanen und die Frage der Auftragserteilungen durch die Rei hseisenbahn. Sodann forderte er von der Reichspostverwaltung Ermäßigung der Autogebühren für die Sae ghscan Abg. Kalle (D. Vp.), der Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses für die besetzten Gebiete ist, begrüßte den Gedanken engerer Zusammenarbeit zwischen dem Wirtschaftsausschuß und dem Reichstagsausschuß für die besetzten Gebiete. Auch verlangte er die Mitwirkung der Industrie des un⸗ besetzten Gebietes und unterstützte hierin den Appell des Ministers Bell. Abg. Dr. Raschig (Dem.) besprach vor allem den Germers⸗ eimer Zwischenfall, kritisierte manch scharfes Uxteil der französi⸗ schen Militärpolizeigerichte und verlangte ebenfalls Beseitigung der Gendarmerie. Nach weiteren Ausführungen der Abgg. r. von W“ (D. Nat.), von Guérard (Zentr.), Neuhaus Kat.)
das Saargrenzgebiet betreffenden An⸗
träge einem Unterausschuß zu überweisen und bald eine weitere Sitzung abzuhalten. Es wurde so beschlossen; der Unterausschuß tritt am Mittwoch, der 16. Ausschuß am Donnerstag zusammen. — Im Zusammenhang der Untersuchungen über die Marinevorgänge des Jahres 1917 hat der 4. Unter⸗ ausschuß des 20. (Untersuchungs⸗) Ausschusses des Reichstags den Abgeordneten Dr. Pfleger ein⸗ geladen, sich über die genannten Vorgänge, wie sie sich ihm als dem damaligen Marinereferenten des Reichstags darstellten, zu äußern. Dieselbe Einladung ist an den früheren Abgeordneten, Oberpräsidenten Noske, ergangen, der aber gestern verhindert war und dafür nächsten Freitag erscheinen wird. Abg. Pfleger hat, wie in der Broschüre des Abg. Dittmann erwähnt ist, am 28. Juli 1917 einen Brief an den Staatssekretär des Reichs⸗ marineamts von Capelle gerichtet, zu dem er durch eine Unter⸗ redung mit einem Matrosen veranlaßt war. Der Matrose hatte bestimmte Beschwerden zu führen, und der Abg. Dr. Pfleger ließ sich mit ihm in ein Gespräch über die allgemeinen Ver⸗ hältnisse bei der Marine ein. Im Anschluß an Klagen über Bevorzugung der Offiziere in der Lebensmittelverteilung, unge⸗ rechtfertigte Urlaubsverweigerungen, einförmige oder schlechte Kost, vorschriftswidrige Behandlung durch Vorgesetzte, machte der Matrose Bekundungen über den Geist auf einzelnen Schiffen, von denen der Abgeordnete aufs schwerste betroffen war. Er hörte von Verabredungen zwischen Matrosen, die so weit gingen, daß beim Auslaufen der Flotte einzelne Maschinenteile her⸗ ausgenommen und über Bord geworfen sollten. Er
G ,der uüber die Form von Verhaftungen Klage führte, regte mnister Dr. Bell an, die
zum
Berlin, Donnerstag, den 11. November
hen Staatsanzeiger 1926
Nr. 264.
8
“ Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)
Handel und Gewerbe.
Berlin, den 11. November 1926.
Telegrapbische Auszahlung.
—
Geld 1,709 4,209 2,067 20,909 2,135 20,391 4,206 0,559 4,18
168,27 5,24
58,58 81,42
10.577 17,46
7,417 111,98
21,525 105,17 13,575 12,457 81,15 3,039 63,65
112,25 59,27 5,892
1 Pap.⸗Pes. 1 kanad. 5 1 Yen
Buenos⸗Aires Canada .. Japan... Kairo 1 agvpt. Pf. Konstantinopel 1 türk. 2 London 1 £
New York 1 8
Rio de Janeiro 1 Milreis Uruguau .1 Goldpeso
Amsterdam⸗ Rotterdam 100 Gulden 100 Drachm.
Athen
Brüssel u. Ant⸗ 100 Belga 100 Gulden
werpen .. Danzig.. elsingfors 100 finnl. ℳ Italien 100 Lire 100 Dinar 100 Kr.
Jugoslawien.. Kopenhagen..
100 Escudo 100 Kr.
Lissabon und Gorto.. 100 Fres. 100 Kr.
Oslo. dene “ rag „ Schweiz.. 100 Fres. 8 100 Leva
Sofia. Spanien. . 100 Peseten Stockholm und
100 Kr.
100 Schilling
Gothenburg. 100 000 Kr.
Wien . Budapest..
11. November
10. November Brief Geld Brief 1,713 1,710 1,714 4219 421 4,22 2,071 2,067 2,071 20,961 20,909 20,961 2,145 2,125 2,135 20,443 20,397 20,447 4,216] 4,207 4,217 0,561 0,566 0,568 4,19 4,18 4,19
168,69 168,29 168,71 5,26 5,24 5,26
58,72 58,58 58,72 81,62 81,49 81,69 10,617 10,58 10,62 17,50 17,57 17,61 7437 741b 7,435 112,26 112,00 112,28
21,575 21,525 21,575 105,43 105,28 105,54 13,615 13,52 13,56
12,497 12,455 12,495 81,35 81,15 81,35
3,049 3 032 3,042 63,81 63,60 63,76
112,53 112,32 112,60 59,41 859,29 59,43 5,912 ¹ 5,892 5,912
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
Geld
16,14 4,198
4,194
Sovereign . 20 Fres.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 — 5 Doll. 18 2 und 1 Doll. 1 £ 4,18 Argentinische. 119 1,685 Brasilianische 8 Milreis 0,555 Canadische 1 kanad. † Englische: große.. 20,357 1 f u. darunter 20,355 Türtische... 2,10 Belgische.. 58,52 Bulgarische. — Dänische.. 111,74 Danziger... 81,22 innische.. 10,54 ranzösische. 13,67 olländische. 167,90 talienische: 17,40 7,37 104,94
100 Gulden 100 finnl. ℳ 100 Fres. 100 Gulden
100 Lire 100 Dinar 100 Kr.
über 10 Lire Jugoflawische. Norwegische .. Rumänische: 1000 Lei und eue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer.. Spanische... Tschecho⸗slow. 5000 Kr. .. 1000 Kr. u. dar. Oesterreichische Ungarische..
100 Lei
100 Lei
100 Kr.
100 Frcs. 100 Peseten
100 Kr.
100 Kr.
100 Schilling 100 000 Kr.
2,312 2,28 112,01 80,95
12,425
12,425
59,17 5,865
11. November
10. November Geld Brief
Brief
18, 2a1 — 4,218] 420
4,214] 4,192 4,20 4,18 1,705 1,686 0,575) —
—
20,457 20,457
58,77
112,23 81,69 10,61 13,68
168,76
17,56 7,415 105,51
20,357 20,357
58,47
111,67 81,29 10,55 13,62
20,457 20,455 2,14
58,82
112,30 81,62 10,60 13,73
168,74 167,92
17,48 17,48 7,41 7,375 105,46 104,99
2,352 2,32 112,57 81,35
2,315
111,97 80,90 63,40
12,432
12,432
59,15 5,868
2,355
112,53 81,30 63,72
12,492
12,492
59,45 5,908
12,485
12,485
59,47 5,905
Monatsausweis der Deutschen Rentenbank.
Oktober 1926. 31. 10. 1926.
2 000 000 000,—
Aktiva.
Belastung der Landwirtschaft zu⸗
gunsten der Rentenbank. Bestand an Rentenbriefen:
am 30. 9. 26 RtM 1 699 844000 am 31. 10. 26 RtM 1 699 844 000 Darlehen an das Reich ... Abzuwickelnde Wirtschaftskredite. Kasse, Giro⸗, Postscheck⸗ u. Bank⸗
guthaben. Bankgebäude WG““ Mobilien und Büroutensilien Sonstige Aktiva.. . ..
Passiva. Grundtavitat . . .. .. Umlaufende Rentenbankscheine. Tilgung gemäß § 7‧d. Liqu.⸗Ges. Umlaufende Rentenbriefe.. Gewinnreserve . .. Rückstellungen ...
Sonstige Passiva
) 960 468 522,00 547 899 162,85
105 676 334,74 325 000,—
3 242 134,25
2 000 000 000,— 1 479 408 281 †) 67 793 963,46 156 000,—
36 160 115,60
6 095 252,50
30. 9. 1926. 2 000 000 000,—
977 914 726,06 547 899 162,85
103 212 177,11 325 000,—
82 568,19 80 744,79 3 262 318,50
2 000 000 000,— 1 496 854 485,— 67 793 963,46 156 000,—
36 160 115,60
6 095 252,50
2 599,60
412,50
9) Dem Tilgungsfonds bei der Reichsbank sind gemäß § 7a des Liquid.⸗Ges. aus Zinseinnahmen von den Grundschuldverpflichteten
weitere RtM 2 446 203,98 und gemäß
§ 7b die am 1. Oktober
fälligen RiMe 15 000 000,— zugeführt worden, um die sich das Darlehen an das Reich und der Umlauf an Rentenbankscheinen verringerten.
Seit Inkrafttreten des Liquid.⸗Gef. sind somit RtM 119 531 477,92 gemäß 8 * des Liquid.⸗Ges. 2 § b 2 8
120 000 000,— „ 67 793 963,46 vEEEEE“ zusammen RtM 600 770 302,38 dem Tilgungsfonds zugeführt worden
Nach dem Geschäftsbericht der Geisweider Eisenwerke Aktiengesellschalt, Geisweid, Kreis Siegen, für das Geschäftsjahr 1925/26 ließen die Absatz⸗ und Preisverhältnisse für die sämtlichen Fabrikate dauernd zu wünschen üͤbrig. Auf dem Feinblechmarkt berrschte schlechte Beschästigung, die Preise lagen er⸗ heblich unter den Selbstkosten. Ansätze zu einer Besserung der Lage der Eisenwirtschaft machen sich in der letzten Zeit bemerkbar. Der Betrieb wurde mit der seitherigen Einschränkung fortgeführt. Eine Wieder⸗ inbetriebnahme des Grov⸗ und Mittelblechwalzwerkes war auch im ab⸗ gelaufenen Geschäftsjahr nicht möglich. Der im Betrieb befindliche Hochofen mußte wegen zu großer Roheisenvorräte Ende Oktober 1925 einige Monate außer Betrieb genommen werden. Die Gewerkschaft Pfannenberger Einigkeit, Neunkirchen, an der die Gesellschaft mit 303 Kuxen beteiligt ist, sah sich veranlaßt, eine Zubuße von 300 ℳ für den Kux zu erheben. Nach Abzug aller Unkosten, Zinsen Steuern und sozialen Lasten ergibt sich ein Betriebsüberschuß von 201 345 ℳ, biervon 5 vH zum gesetzlichen Reservefonds 10 067 ℳ, 6 vH auf die Vorzugsaktien 24 000 ℳ, der dann noch verbleibende Betrag von 167 287 ist zu Abschreibungen zu verwenden.
London, 10. November. (W. T. B.) Die Bank von England verkaufte heute aus ihrem Goldschatz 16 000 Pfund Sterling Barrengold.
Moskau, 5. November. (W. T. B.) Bilanz der Emissions⸗ abteilung der Staatsbank der USSR. am 1. November (in Klammern der Stand vom 16. Oktober). Aktiva. Metalldeckung (in Ticherwonzen.): 22 Gold in Münzen und Barren 16 162 436 (16 162 436), b) Platin in Barren 3 056 163 (3 056 163), Aus⸗ ländische Banknoten 5 446 280 (5 446 280), Tratten in ausländischer Valuta 192 888 (192 888), diskontierte Wechsel 73 395 962 (66 056 366), durch Sicherheiten gedeckte Verpflichtungen 85 867 (85 867), Summe 91 000 000 (91 000 000). Passiva. Banknoten im Umlauf und in der Kasse der Direktion 89 305 196 (89 305 196) Rest des Emissions⸗ rechts 1 694 804 (1 694 804), Summe 91 000 000 (91 000 000).
8
Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikette am 10. November 1926: Ruhrrevier: Gestellt 33 750 Wagen, ns den —,— Wagen. — Oberschlesisches Revier:
estellt —,—.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut erliner Meldung des „W. T B.“ am 10. November auf 133,50 ℳ (am 9. November auf 133,50 ℳ) für 100 kg. *
Berlin, 10. November. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebens⸗ mitteleinzelhandels für den Zentner frei Haus Berlin ge gen Kassazahlung bet Empfang der Ware. (Original⸗ packungen.] Notiert 2 öffentlich angestellte beeidete Sach⸗ verständige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin.) Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, lose 21,00 bis 24,00 ℳ, Gersten⸗ grütze, lose 19,00 bis 21,00 ℳ, Haferflocken, lose 22,00 bis 23,00 ℳ, Hafergrütze lose 24,50 bis 25,50 ℳ, Roggenmehl 0/1 18,25 bis 19,50 ℳ, Weizengrieß 25,00 bis 26,00 ℳ. Hartgrieß 26,00 bis 27,25 ℳ, 70 % Weizenmehl 19,50 bis 22,50 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 22,50 bis 29,50 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 39,00 bis 47,00 ℳ, Speiseerbsen, kleine 28,00 bis 29,50 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 14,50 bis 16,50 ℳ, Langbohnen, handverlesen 21,00 bis 31,50 ℳ, ven. kleine 23,00 bis 25,00 ℳ, Linsen, mittel 34,00 bis 41,00 ℳ, Linsen, große 41,00 bis 52,00 ℳ, Kartoffelmehl 24,25 bis 26,25 ℳ, Makkaroni, Hartgrießware 47,50 bis 63,50 ℳ, Mehlschnittnudeln 32,00. bis 37,50 ℳ, Eiernudeln 45,50 bis 72,00 ℳ, Bruchreis 18,75 bis 20,50 ℳ, Rangoon Reis 21,25 bis 22,00 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 22,75 bis 33,00 ℳ, Tafelreis, Java 33,00 bis 48,00 ℳ, Ringäpfel, amerikan. 60,00 bis 86,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 in Originalkisten 36,00 bis 38,00 ℳ getr. Pflaumen 90/100 in Säcken 32,50 bis 33,50 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 in Original⸗ kisten und Packungen 48,00 bis 49,00 ℳ, Kal. Pflaumen 40/50 in Originalkisten 57,00 bis 58,00 ℳ, Rosinen Caraburnu † Kisten 50,00 bis 68,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu t Kisten 70,00 bis 100,00 ℳ, Korinthen choice 46,00 bis 49,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 200,00 bis 220,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 204,00 bis 220,00 ℳ, Zimt (S 100,00 bis 105,00 ℳ, Kümmel, bholl. 50,00 bis 51,00 ℳ, chwarzer Pfeffer Singapore 170,00 bis 190,00 ℳ, weißer Pfeffer 264,00 bis 276,00 ℳ. Rohkaffee Brasil 176,00 bis 220,00 ℳ, Rohkaffee Zentralamerika 205,00 bis 310,00 ℳ, Röstkaffee Brasil 230,00 bis 290,00 ℳ, Röstkaffee Zentral⸗ amerika 270,00 bis 400,00 ℳ, Röstgetreide, lose 18,00 bis 20,00 ℳ, Kakao, stark entölt 50,00 bis 90,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 80,00 bis 120,00 ℳ, Tee, Souchong, gepackt 365,00 bis 405,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 413,00 bis 500,00 ℳ, Inlandszucker Melis 32,25 bis 34,50 ℳ, Inlandszucker Raffinade 33,00 bis 35,50 ℳ, Würfel 37,75 bis 40,00 ℳ, Kunsthonig 34,50 bis 35,00 ℳ, Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern 26,25 bis 37,50 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern —,— bis —,— ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 85,00 bis 96,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 40,00 bis 42,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus in Eimern 37,00 bis 41,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 2,90 bis 3,40 ℳ, Steinsalz in Packungen 4.00 bis 6,00 ℳ, Siedesalz in Säcken 4,50 bis 4,70 ℳ, Siedesalz in Packungen 5,60 bis 7,50 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 73,50 bis 76,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 74,00 bis 77,00 ℳ, Purelard in Tierces 74,50 bis 79,50 ℳ, Purelard in Kisten 75,50 bis 81,00 ℳ, Speisetalg, gepackt 50,00 bis 80,00 ℳ, Margarine, Handelsware I 69,00 ℳ, II 63,00 bis 66,00 ℳ, Margarine, Spezialware 1 82,00 bis 84,00 ℳ, II 69,00 bis 71,00 ℳ, Molkereibutter 1a in Fässern 183,00 bis 193,00 ℳ, Molkereibutter 1a m Packungen 190,00 bis 200,00 ℳ, Molkereti⸗ butter IIa in Fässern 167,00 bis 182,00 ℳ, Molkereibutter IIl a in Fsc.9ge 174,00 bis 186,00 ℳ, Auslandsbutter in Fässern 196,00 is 201,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen 203,00 bis 208,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 55,00 bis 57,00 ℳ, ausl. Speck, geräuchert, 8/10 — 12/14 93,00 bis 96,00 ℳ, Allgäuer Romatour 82,00 bis 92,00 ℳ, Allgäuer Stangen 68,00 bis 70,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollsett 100,00 bis 110,00 ℳ, echter Edamer 40 % 105,00 bis 110,00 ℳ, echter Emmenthaler 140,00 bis 155,00 ℳ, ausl. ungez. Kondensmilch 48/16 25,00 bis 26,00 ℳ, ausl. gez. Kondensmilch 48/14 28,00 bis 30,75 ℳ Speiseöl, ausgewogen 68,00 bis 75,00 ℳ.
Singapore
Speisefette. Bericht von Gebr. Gause, Berlin, vom 10. November 1926. Butter: Während die Zufuhren in feinster deutscher Ware knapp sind und schlank untergebracht werden konnten, sind die Auslandsmärkte eher nachgebend. Dies drückte auch auf den hiesigen Markt, so daß die Berliner Notierung am 9. d. M. um 3 ℳ für den Zentner ermäßigt wurde. Die amtliche Preis⸗ festsetzung im Verkehr zwischen Erzeuger und Großhandel — Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten — war am 9. November 1926: 1a Qualität 170 ℳ, II a Qualität 146 ℳ, abfallende 122 ℳ. — Margarine: Ruhige Nachfrage — Schmalz: Größere Schweineauftriebe an den Schlachtplätzen Nordamerikas ließen die Feuwarenmärkte weiter in matter Haltung verkehren. Die Schmalz⸗ preise waren im Zusammenhang mit niedrigeren Schweinepreisen
163,2,
weiter rückgängig. Die Konsumnachfrage blieb ziemlich rege. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 71,50 ℳ, amerikanisches Pure Lard in Tierces 73 ℳ, kleinere Packungen 74 ℳ, Berliner Bratenschmalz 75 ℳ. — Speck: Ruhig.
1 richte von auswärtigen Devisen⸗ und . Wertpapiermärkten. .
Devisen.
Danzig, 10. November. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Lokonoten 100 Zlotv 57,33 G., 57,47 B. — Schecks: London 25,03 ½ G. —,— B. — Auszahlungen: Warschau 100 Zlotv⸗Auszahlung 57 20 G., 57 35 B., London telegraphische Auszahlung 25,048 G., —,— B., New York telegraphische Auszahlung 5,16,10 G., 5,17,40 B., Berlin 100 Reichsmarknoten 122,527 G.
122,833 B.
Wien, 10. November. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 283,38, Berlin 168,05, Budapest 99,22, Kopenhagen 188,55, London 34,35 ½. New York 708,45, Paris 22,73, Zürich 136,65, Marknoten 167,80, Lirenoten 29,37, Jugoslawische Noten 12,48 ¼, Tschechoslowakische Noten 20,97 ½, Polnische Noten 12. Dollarnoten 706,50, Ungarische Noten 99,17, Schwedische
oten —,—. Prag, 10. November. (W. T. B.) zentrale 8 urchschnittskurse)h: Amsterdam 13,54 ⅛, Berlin 8,03, Zürich 6,52 ½ Oslo 846,00, Kopenhagen 900 ⅛6, London 164,05, Madrid 512,50, Mailand 141 37 ½, New York 33,85, Paris 108,37 ½, Stockholm 9,03 ½, Wien 4,77 ½, Marknoten 8,03 ⅛, Poln. Noten 3,78.
Budapest, 10. November. (W. T. B.) Devisenschlußturse. Wien 100,43 Berlin 169,20, Zürich 137,50.
London, 10. November. (W. X. B.) Devisenkurse. Paris 150 ⅛, New York 4,84,71, Deutschland 20,42, Belgien 34,83 ½, Spanien 32,02, Holland 12,11,81, Italien 116,25, Schweiz 25, 18 8. Wien 34,41. 8
Paris, 10. November, 1 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Devisen⸗ kurse. Deutschland —,—, Spanien 473,00, Holland 1246,00, Italten 130,00, New York 31,15, Schweiz 601,00, Belgien 435,00, Wien —,—, Prag 92,50, Rumänien —,—, London 151,00, Oslo 781,00, Kopenhagen 830,00, Stockholm 832,00. Belgrad 54,75.
Paris, 10. November. (W. T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Schluß kurse.) Deutschland 730,00, Bukarest 17,15, Prag 92,20, Wien —,—, Amerika 30,86, Belgien 430,00, England 149,55, Holland 12,35, Italien 129,90, Schweiz 600,50, Spanien 468,00, Warschau —,—, Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm 826,50.
Amsterdam, 10. November. (W. T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Notierungen.) London 12,12, Berlin 0,59,34 ½ fl. ür 1 RM, Paris 8,04, Brüssel 34,82, Schweiz 48,22, Wien 0,35,30 für 1 Schilling, Kopenhagen 66,55, Stockholm 66,80, Oslo 62,65. — (Inoffizielle Notierungen.) New York 250,00, Madrid 37,90, Italien e 7,40, Helsingfors 6,28, Budapest 34,90, Bukarest 1,35,
arschau —,—.
Zürich, 10. November. (W. T. B.) Devisenkurse. New ork 5,18 ¼, London 25,13 ½, Paris 16,57 ½ Brüssel 72,15, Mailand 21,60, Madrid 78,50, Holland 207,31 ¼, Stockholm 138,40, Oslo 129,60, Kopenhagen 137,95, Prag 15,37, Berlin 123,10, Wien 73,07 + Budapest 0,72,65, Belgrad 9,14 ½, Sofia 3,75, Bukarest 2,89, Warschau 59,00, Helsingtors 13,08, Konstantinopel 2,61, Athen 6,50, Buenos Aires 211,25, Japan 254,75.
Kopenhagen. 10. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18,21. New York 3,76,25, Berlin 0,89,30, Paris 12,25, Antwerpen 10,55, Zürich 72,65, Rom 15,90, Amsterdam 150,60, Stockholm 100,40, Oslo 94,30, Helsingfors 9,49, Prag 11,16, Wien 0,53,15.
Stockholm, 10. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18,165, Berlin 0,88,95, Paris 12,80, Brüssel 52,25, Schweiz. Plätze 72,30, Amsterdam 149,90, Kopenhagen 99,70, Oslo 94,00, Washington 3,74 ¾, Helsingfors 9,44. Rom 15,75, Prag 11,15, Wien 0,53,00.
Oslo, 10. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 19,75,
amburg 0,97,00, Paris 13,00, New York 407,50, Amsterdam 163,00, Zürich 78,75, Helsingfors 10,25, Antwerpen 57,00, Stockholm 109,00, Kopenhagen 108,90, Rom 17,00, Prag 12,10, Wien 0,57,50.
Moskau, 9. November. (W. T. B.) Ankaufkurse, mitgeteil von der Garantie⸗ und Kredit⸗Bank für den Osten G. (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 941,00, 1000 Dollar 1 schwedische Kronen 51,80, 1000 finnische Mark “
—
Notierungen der Devisen⸗
London, 10. November.
auf Lieferung 24 ⁄16.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 10. November. (W. T. B.) Oesterreichisch Kreditanstalt 8,50, Adlerwerke 109,00, Aschaffenburger Zellstoff 147,50 Lothringer Zement —,—, D. Gold⸗ u. Silber⸗Scheideanst. 183,00. Frankf. Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 82,75, Hilpert Maschine 65,00, Phil. Holzmann 154,50, Holzverkohlungs⸗Industrie 66,00, Wayß u. Freytag 142,00, Zuckerfabrik Bad. Waghäusel 112,50.
Se 10. November. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Brasil⸗ bank —,—, Commerz⸗ u. Privatbank 190,00, Vereinsbank 166,75, Lübeck⸗Büchen —,—, Schantungbahn 11,65, Deutsch⸗Austral. —,—, Hambg.⸗Amerika Paketf. —,—, Hamburg⸗Südamerika 187,00, Nordd. Uloyd 173.50, Verein. Elbschiffahrt 85,25, Calmon Asbest 60,00,
arburg⸗Wiener Gummi —,—, Ottensen Eisen —,—, Alsen Zement 18,50, Anglo Guano 113 B, Merck Guano 82,35, Dynamit Nobel 170,00, Holstenbrauerei 178,00, Neu Guinea 1345,00, Otavi Minen 88 — Freiverkehr. Sloman Salpeter 70,00 RM für daßs ück.
Wien, 10. November. (W. T. B.) (In Tausenden.) Völker⸗ bundanleihe 76,3, Marrente 5,55, Februarrente 6,0, Oesterreichische Goldrente —,—, Oesterreichische Kronenrente 3,7, 1 fürkenlose 470,0, Wiener Bankverein 99,00, Bodenkreditanstalt 164,0, Oesterreichische Kreditanstalt 141,1, Ungarische Kreditbank 328,0, Effektentreuhandges. (Anglobank) 83,0, Niederösterreichische Eskompteges. 263,0, Länder⸗ bank 126,0, Oesterreichische Nationalbank 2042,0, Wiener Unionbank 104,0, Staatsbahn 396,5, Südbahn 208,8, Alpine Montan 396,0, Poldihütte 1045,0, Prager Eisenindustrie 2300,0, Rima⸗Murany Skodawerke —,—, Waffenfabrik 55,0, Trifailer 428,0, Leykam⸗Josefsthal 140,2.
8 Amsterdam, 10. November. (W. T. B.) 6 % Niederländische Staatsanleihe 1922 A u. B 106 %1, 4 ½ % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1917 zu 1000 fl. 99,75, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1896/1905 76,00, 7 % Niederl.⸗Ind. Staatsanleihe iu 1000 fl. —,—, 7 % Deutsche Reichsanleihe 104,00, Reichsbant neue Aktien 164,50, Nederl. Handel Maatschappij⸗Akt. —,—, Jurgens Margarine —,—, Philips Glueilampen 343,25, Geconsol. Holl. Petroleum 175,00, Koninkl. Nederl. Petroleum 376,50, Amsterdam Rubber 330 ⅛, Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 63,00, Nederl. Scheep⸗ vart Unie 178,00, Cultuur Mpij. der Vorstenl. —,—, Handels⸗ vereeniging Amsterdam 673,50, Deli Maatschappij 429 %, Senembah Maatschappij 413,00.
8E11.“