1926 / 265 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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den 18. Dezember 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 6, Termin an⸗ beraumt. Allen Personen welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 15. Dezember 1926 Anzeige zu machen. Der Vergleichsvorschlag ist auf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht in Woldenberg, Nm.

Aachen. [83099] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Lamberts & Goor, Tuchgroßhandlung in Aachen, Mathiashofstraße 47, wird nach erfolater Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Aachen, den 4. November 1926. Amtsgericht. Abt. 4.

Alfeld, Leine. [83100]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Karl Kosel ir. in Alfeld a. Leine ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 23. November 1926, vormittaags 9 ½¼ Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst, Zimmer 12, be⸗ stimmt.

Amtsgericht Alfeld, 6. 11. 1926.

Apolda. [83101]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Wirkermeisters Max Steinbach in Apolda wird Termin zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwen⸗ dungen Fegen das Schlußverzeichnis und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände auf Freitag, den 26. November 1926, vorm. 8 % Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 3, bestimmt.

Apolda, den 1. November 1926.

Thüringisches Amtsgericht.

Bad Salzuflen. [83102]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hermann Himpel in Schötmar wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht von handen ist.

Bad Salzuflen, 3. November

Lippisches Amtsgericht. II.

1926.

Ballenstedt. [83103] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Emil Straß⸗ burger, Inhabers der Firma E. Luppe’s Hofbuchhandlung in Ballenstedt, ist in⸗ folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangs⸗ vergleiche Vergleichstermin, in welchem zugleich die nachträglich angemeldeten Forderungen geprüft werden sollen, auf den 20. November 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem Anhaltischen Amts⸗ gericht in Ballenstedt, Zimmer Nr. 14, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei des Kon kursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

8 Ballenstedt, den 20. Oktober 1926.

Der Gerichtsschreiber des Anhaltischen Amtsgerichts.

Balve. [83104] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Holzwarenfabrikanten Hans Martens in Allendorf wird auf dessen Antrag eingestellt, nachdem saämtliche beteiligte Gläubiger ihre Zustimmung zur Aufhebung erteilt haben. Balve, den 5. November 1926. Das Amtsgericht.

Bensberg. [83154]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Bensberger Arma⸗ turerwerk und Metallagießerei A. G. in Bensberg wird eine Gläubigerversamm⸗ lung berufen auf den 22. November 1926, vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht. Tagesordnung: 1. Ab⸗ nahme der Schlußrechnung, 2. Festsetzung des Honorars für den Gläubigerausschuß, 3. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.

Bensberg, den 5. November 1926.

Das Amtsgericht.

Berlin. [83106]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Rudolf Möller in Berlin, Hoher Steinweg 15, Firma Rudolf Möller & Co., Wohnung: Friedenstr. 24, ist, nachdem der in dem Vergleichsterniin vom 27. August 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 27. August 1926 bestätigt ist, aufgehoben worden. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abt. 84, den 29. 10. 1926.

Berlin. [83105]

Der Konkurs der Fa. Bekleidungs⸗ vertrieb des Westens Max Pitzela, In⸗ haber Kaufmann Max Pitzela, Berlin, Potsdamer Str. 132, Branche: Klein⸗ verkauf von Garderobe und Wäsche, ist infolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abt. 84, den 4. 11. 1926.

Bonn. [83108] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schneiders Franz Prause in Bonn, Remigiusstraße 241, wird mangels weiterer Konkursmasse ein⸗ gestellt. 8 Bonn, den 4. November 1926. Amtsgericht. Abt. 18.

Braunschweig. [83107] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Walter Viedge, hier, jetzt in Charlottenburg, Pestalozzi⸗ straße 99 a, III, ist nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben. Braunschweig, den 4. November 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 5. Braunschweig. [83109] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Schrader & Viedge, Inhaber Otto Schrader und Walter Viedge, hier, ist nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben. Braunschweig, den 4. November 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 5.

Buer, Westf. [83111]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Max Langer zu Buer⸗Beckhausen wird nachdem der in dem Vergleichstermin vom 24. Februar 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 3. März 1926 bestätigt ist und nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Buer, den 27. Oktober 1926.

Das Amtsgericht.

Buer, Westf. [83110]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kolonialwarenhändlers Bernhard Hustadt zu Buer werden die dem Konkursverwalter Humboldt zu ge⸗ währenden Vergütung auf 120 ein⸗ hundertzwanzig Reichsmark und die Auslagen auf 10,70 Reichsmark zehn Reichsmark 70 Reichspfennige fest⸗ gesetzt.

Buer, den 28. Oktober 1926.

Das Amtsgericht.

Charlottenburg. [83112] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Julius Schiff⸗ mann, Damenkonfektion in Charlotten⸗ burg, Pestalozzistraße 106, ist nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Charlottenburg, 5. November 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abt. 40. 8

Elberfeld. 83113]

In der Konkurssache über das Ver⸗ mögen der Genossenschaft Gemeinnützige Beamtenwarenversorgung e. G. m. b. H. in Elberfeld, Luisenstraße 49, wird zur Erklärung über die vom Kon⸗ kursverwalter eingereichte Berechnung der von den Genossen zu zahlenden Nachschüsse Termin auf den 24. No⸗ vember 1926, vormittags 10 Uhr, Zim⸗ mer 55, anberaumt. Die Berechnung liegt auf der Gerichtsschreiberei, Zim⸗ mer 35, des Amtsgerichts den Betei⸗ ligten zur Einsicht offen.

Abt. 13.

Amtsgericht Elberfeld, Frankfurt, Main. [83114]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der „Karl Fürst G. m. b. H. in Frankfurt a. Main, Kronprinzenstr. 7“, ist am 4. November 1926 mangels Masse eingestellt worden.

Frankfurt a. Main, den 4. 11. 1926.

Amtsgericht. Abt. 17.

Friedeberg, Qucis. [83115]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Marx Pohl in Friedeberg, Queis, Markt 26, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwen⸗ dungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berück⸗ sichtigenden Forderungen der Schluß⸗ termin auf den 19. November 1926, vor⸗ mittags 9 ¼ Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst bestimmt. Die Auslagen des Konkursverwalters werden auf 1,95 Reichsmark seine Gebühren auf 200. Reichsmark festgesetzt.

Amtsgericht Friedeberg, Queis.

Friedland, Ostpr. [83116]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Drogeriebesitzers Walter Greiffenberger aus Friedland, Ostpr., jetzt in Königsberg, Pr., Kneiph. Hof⸗ straße 10, wird nach erfolgter Abhal⸗ tung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. Amtsgericht, Friedland, Ostpr., den 4. November 1926.

Gelsenkirchen. 83117]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Greskowiak in Wanne⸗Eickel, Hinden⸗ burgstraße 190—192, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver⸗ teilung zu berücksichtigenden Forde⸗ rungen der Schlußtermin auf den 23. November 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Zimmer 9, bestimmt. Die Schlußrechnung und das Schlußverzeichnis sind auf der Gerichts⸗ schreiberei niedergelegt. (20. N. 66/26.)

Gelsenkirchen, den 5. November 1926.

Das Amtsgericht.

Görlitz. 8A“ Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Bruno Seiler

in Görlitz ist beendet, nachdem der be⸗

stätigte Zwangsvergleich vom 6. Oktober 1926 rechtskräftig geworden ist. Görlitz, den 6. November 1926. Amtsgericht.

* Hamburg. [83119] Konkurs J. A. A. Nebe in nicht ein⸗ getragener Pandelsbezeichnung August Nebe jr. nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben. Das Amtsgericht Hamburg.

Hanau. [83120] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Feinmechanische Werkstätten G. m. b. H in Hanau a. M., -gne2 ruher Allee Nr. 34, ist mangels Masse eingestellt. Hanau a. M., den 5. November 1926. Das Amtsgericht. Abt. IV.

Hannover. [83121] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Langer, Tabakwaren⸗Großhandlung, Hannover⸗ Linden, Lichtenbergplatz 2, wird na⸗ Abhaltung des Schlußtermins hierdur aufgehoben. misgericht Hannover, 6. 11. 1926.

IKoblenz. [83122] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Westdeutsche Gummi⸗ Celluloid⸗ und Spielwaren⸗ Großhandlung in Koblenz wird Ver⸗ gleichstermin bestimmt auf den 18. No⸗ vember 1926, vormittags 10 Uhr, Zimmer 73 hiesiger Gerichtsstelle. Koblenz, den 4. November 1926. Amtsgericht.

Köslin. [83123] In Sachen, betreffend das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen des Fabrikbesitzers Bernhard Graetzer in Köslin wird eine Gläubigerversamm⸗ lung einberufen auf Mittwoch, den 24. November 1926, vorm. 10 ½ Uhr, Zimmer 46. Tagesordnung: Neuwahl dreier Gläubigerausschußmitglieder an Stelle der ausgeschiedenen Mitglieder Siecke, Walter und Förster. Amtsgericht Köslin, 26. Oktober 1926.

Landeshut, Schles. [83124]

Im Konkurs Webwaren⸗FIndustrie Landeshut ist die auf den 20. November 1926 anberaumte Gläubigerversamm⸗ lung aufgehoben. Amtsgericht Landes⸗ hut, Schles.

München. 83125] Am 6. November 1926 wurde das unterm 28. Juli 1925 über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Heinrich Frei⸗ singer, Tuchversandgeschäftsinhaber in München, eröffnete Konkursverfahren als durch Schlußverteilung beendet auf⸗ gehoben. Amtsgericht München, Konkursgericht.

[83126] Neubrandenburg, Mechklb. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Frohnereibesitzers Richard Schray in Neubrandenburg ist nachträg⸗ licher Prüfungstermin den 20. No⸗ vember 1926, vormittags 11 Uhr, an⸗ beraumt. Neubrandenburg, 3. November 1926. Amtsgericht.

Nenkölln. (83127]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Karl Poppel in Berlin⸗Neukölln, Berliner Str. 51/53, wird nach erfolgter des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Neukölln, den 5. November 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 21.

Ortelsburg. 183128]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Samuel Littwad in Ortelsburg wird Termin zur Abnahme der Schlußrechnung sowie zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschluß⸗ fassung der Gläubiger über etwaige nicht verwertbare Vermögensstücke auf den 24. November 1926, vormittags 11 Uhr, anberaumt.

Ortelsburg, den 6. November 1926. Amtsgericht. Potsdam, 183129] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Nova Schuhfabrik, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung in Nowawes, wird Termin zur Gläubiger⸗ versammlung auf den 24. November 1926, vorm. 11 Uhr, Amtsgericht, Kaiser⸗Wilhelm⸗Str. 8, Zimmer 84,

bestimmt.

Potsdam, den 28. Oktober 1926. Ametsgericht. Abt. 8.

[83130]

Rantzau b. Barmstedt, Holst.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Webers August Muß⸗ mann in Sparrieshoop ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver⸗ teilung zu berücksichtigenden Forde⸗ rungen der Schlußtermin auf den 29. November 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst be⸗ stimmt.

Rantzau, den 1. November 1926.

Das Amtsgericht.

Recklinghausen. [83131]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Konditors und Caféöbesitzers Fritz Reckendorf in Recklinghausen⸗Süd, Bochumer Str. 57, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

hausen, 5. November 19 Das Amtsgericht.

Schwerte, Ruhr. [83134]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Ziegelwerke Her⸗ mann Nie, Schwerte wird der Schluß⸗ termin auf den 1. Dezember 1926, vorm. 11 Uhr, bestimmt.

Schwerte, den 3. November 1926.

Das Amtsgericht.

Steinau, Oder. 183135]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachermeisters Albert Münzner in Steinau (Oder) ist Termin zur Abnahme der Schlußrech⸗ nung, Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis und Beschlußfassung über nicht verwertbare Vermögensstücke auf den 6. Dezember 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht anberaumt.

Steinau (Oder), den 6. November 1923.

Amtsgericht.

Stettin. [83136]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Emil Schultze & Co. Nachfl. G. m. b. H. in Stettin, Frauen⸗ straße 50 (Grubenholzhandlung⸗Export), ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Stettin, den 5. November 1926.

Der Gerichtsschreiber

des Amtsgerichts. Abteilung 6.

Tapiau. [83137] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Landwirts Ernst Wichmann in Neuf bei Tapiau wird gemäß § 204 K.⸗O. eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkurs⸗

masse nicht vorhanden ist. Nov. 1926.

Amtsgericht Tapiau, den 3. Waldenburg, Schles. (83095]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Edith⸗Elektro⸗Werke G. m. b. H. in Liquidation in Walden⸗ burg⸗Altwasser, Schles., findet am 27. No⸗ vember 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Waldenburg, Schles. Zimmer Nr. 23 eine Gläubiger⸗ versammlung statt. Tagesordnung: Be⸗ richterstattung über den Stand des Ver⸗ fahrens. Bericht über die Anfechtung des Kaufvertrags, betreffend das Grundstück Sperber in Altwasser. Waldenburg, Schles., den 6. November 1926. Amtsgericht.

Amberg. [83058] Das Amtsgericht Amberg hat mit Be⸗ schluß vom Heutigen über das Vermögen der Firma: M. Altmann, Alteisenhand⸗ lung in Amberg, des Kaufmanns Ernst Bloch, Inhaber der Firma Luitpold⸗ Garagen in Amberg, und der Firma: Baubeschlag⸗ und Kleineisenwerk G. m. b. H. in Haselmühl die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aufsichtsperson: Bankdirektor a. D. Lukas in Amberg.

Amberg, den 5. November 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. Geisenfeld. (83059] Das Amtsgericht Geisenfeld hat mit Beschluß v. 6. November 1926 auf An⸗ trag des Seilermeisters Leonhard Wörl in Wolnzach⸗Markt die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichtsperson wurde R.⸗A. Weng⸗

ner in Geisenfeld bestellt. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Königsberg, Pr. [83060] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Emil Fürst in Königsberg, Pr., Kneip⸗ höfsche Langgasse 51 (Herrenartikel) ist die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichts⸗ person ist der Kaufmann Loewenstein, hier, Tragheimer Gartenstraße 23, bestellt. Amtsgericht Königsberg, Pr., 6. 11. 1926.

ELübechk. [83061]

Ueber das Vermögen der unverehe⸗ lichten Anna Franziska Ida Therese Zimdar, Inhaberin eines Konfektions⸗, Wäsche⸗ und Textilwarengeschäfts in Lübeck, Fleischhauerstraße Nr. 25, wird zur Abwendung des Konkursverfahrens die Geschäftsaufsicht angeordnet und der Kaufmann Robert Vetter in Cleverbrück bei Lübeck, Ringstraße Nr. 23, als Auf⸗ sichtsperson bestellt.

Lübeck, den 5. November 1926.

Das Amtsgericht. Abteitung II. Oberhausen, Rheinl. [83062]

Auf Antrag des Kaufmanns Albert Eckstein, Oberhausen. Rhld., Friedrich⸗ Karl⸗Straße, als Alleininhaber der han⸗ delsgerichtlich eingetragenen Fa. Albert Eckstein daselbst wird gemäß der Ver⸗ ordnung vom 14. Juni 1924 die Ge⸗ schäftsaufsicht zur Abwendung des Kon⸗ kursverfahrens über sein Vermögen an⸗ geordnet, da er infolge der durch den Krieg hervorgerufenen wirtschaftlichen Verhältnisse zahlungsunfähig geworden ist. Zur Beaufsichtigung der Geschäfts⸗ führung wird der Rechtsanwalt Dr. Münchhausen bestellt.

Oberhausen, Rhld., den 6. November 1926. Amtsgericht.

Berlin. [83063] Die Geschäftsaufsicht über die unter der Firma Kaufhaus Anna Heilmann handelnde Frau Anna Heilmann, ge⸗ borene Wunderlich, zu Berlin, Jahn⸗ straße 20, ist infolge Rechtskraft des den Zwangsvergleich bestätigenden Beschlusses seit dem 29. Septembér 1926 beendigt.

Berlin SW. 11, Möckernstr. 128/30, den 23. Oktober 1926. 1

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Tempelhof.

Berlin.

Die Geschäftsaufsicht über Brandenburg G. m. b. H. Tempelhof. Rinabahnstraße 42, ist Eintritt der Rechtskraft das den W gleich vom 19. Oktober 1926 bestätigenden

Beschlusses mit dem Ablauf des 2. No⸗

vember 1926 beendigt. Berlin SW. 11, Möckernstr. 128/30, den 4. November 1926. 8 Der Gerichtsschreiber

des Amtsgerichts Berlin⸗Tempelhof.

Bottrop. [83065] Die Geschäftsaufsicht über das mögen des Kaufmanns Konrad Stocks in Bottrop ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich beendet. Bottrop, den 5. November 1926. Das Amtsgericht.

Mo Ver⸗

Görlitz [83066] Das Geschäftsaufsichtsverfahren die offene Handelsgesellschaft H. Müller Söhne in Görlitz, Augustastr. 3, und die Gesellschafter Richard Müller, Erich Müller und Max Müller in Görlitz ist durch beendet. Görlitz, den 5. November 1926. Amtsgericht.

Hamburg. [83067]

Die über das Vermögen des Kauf⸗ manns Wilhelm Hartwig Beseler, Curschmannstraße 6, alleinigen Inhabers der Firma W. H. Beseler, Bartels⸗ straße 65, Metallwaren, angeordnete Ge⸗ schäftsaufsicht ist am 4. November 1926 nach rechtskräftig bestätigtem Zwangs⸗ vergleich beendet.

Das Amtsgericht Hamburg.

Kleve. [83068]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Fosef Tausch in Kleve ist veendigt, da der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß des Amtsgerichts Kleve vom 9. 10. 1926 rechtskräftig ist. 69 G.⸗Aufs.⸗VO.)

Kleve, den 30. Oktober 1926.

Amtsgericht.

1 Landeshut, Schles. [83069]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Heinrich Hitschfel in Landeshut wird nach eingetretener Rechtskraft des Zwangsvergleichs vom 20. Oktober 1926 hiermit aufgehoben. Landeshut, Schl., den 5. November 1926. Das Amtsgericht.

Passau. [83070] Die Geschäftsaufsicht über das Ver mögen der Firma Alexander Stern in Passau ist beendet mit der Rechtskraft des Beschlusses vom 13. Oktober 1926, durch den der Zwangsvergleich bestätigt wurde. 69 G.⸗A.⸗G.) Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts

Passau.

Pössneck. [83071] De über das Vermögen der Firma Theodor Geitner G. m. b. H. in Pöß⸗ neck angeordnete Geschäftsaufsicht ist beendet, nachdem die Bestätigung des von den Gläubigern angenommenen Zwangsvergleichs rechtskräftig ge⸗

worden ist. Pößneck, den 2. November 1926. Thür. Amtsgericht. I.

Rastatt. [83072] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Inhaber des Baugeschäfts Bäuerle & Golditz, Otto Bäuerle in Iffezheim und Erwin Golditz in Rastatt, ist durch rechtskräftige Bestäti⸗ gung des Zwangsvergleichs beendi Rastatt, den 28. Oktober 1926. Amtsgericht. Weiden. [83073 Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Karl Steiner in Weiden, Opf., ist, nachdem der mit Beschluß vom 16. Oktober 1926 bestätigte Zwangsvergleich die Rechts⸗ kraft beschritten hat, beendet. Weiden, den 6. November 1926. Amtsgericht Konkursgericht. Wolfenbüttel. [83074] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Möbelhändlers Erich Müller, Inhaber des Möbelhauses Erich Müller in Wolfenbüttel ist beendet, da der Be⸗ schluß vom 6. Oktober 1926, betr. die Bestätigung des in den Verhandlungen vom 22. September 1926 und 5. Ok⸗

8 tober 1926 angenommenen Zwangsver-

gleichs, rechtskräftig geworden ist. Wolfenbüttel, den 1. November 1926. Das Amtsgericht.

8. Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der

Eisfenbahnen.

[83029] Deutsch⸗schwedisch⸗norwegischer Güterverkehr.

Schwedische Schnittsätze im Ausnahme⸗ tarif 11 für Chlorkalk und Chlor, ver⸗ flüssigt, gelten ab 25. 12. 1926 nur noch für Chlorkalk.

Auskunft durch die Abfertigungen.

Altona, den 9. November 1926. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft Reichsbahndirektion Altona

namens der Verbandsverwaltungen.

*

über

rechtskräftigen

b Nr. 265.

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einschließlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

B lanntgabe der amtlichen Großhandelsinderziffer 10. November 1926. Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Württembergischen Hypothekenbank in Stuttgart.

8 Preußen. Mitteilung über die Verleihung der Rettungsmedaille und der

Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

vom

Amtliches.

Deutsches Reich.

Die amtliche Großhandelsindexziffer vom 10. November 1926. Ddie auf den Stichtag des 10. November berechnete Groß⸗ handelsinderziffer des Statistischen Reichsamts ist gegenüber dem 3 November um 1,1 vH auf 133,0 gestiegen. Von den Haupt⸗ gruppen haben die Agrarerzeugnisse bei gestiegenen Getreide⸗ rreisen um 1,6 vH auf 138,5 und die Industriestoffe leicht auf 122,8 angezogen. Berlin, den 11. November 1926. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

Bekanntmachung.

Der Württembergischen Hypothekenbank in

Stuttgart wurde die Genehmigung erteilt, weitere zur

Hälfte 8, zur Hälfte 7 prozentige Goldpfandbriefe auf den In⸗ aber im Gesamtbetrag von 10 Millionen Goldmark in den erkehr zu bringen.

Stuttgart, den 10. November 1926. Ninisterium des Innern.

8

Preußen. Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses om 19. bezw. 22. Oktober 1926 verliehen: Die Rettungsmedaille am Bande an:

tto Ohlen, Weinhändler, Stettin,

Laldemar Schütz, Bankkassierer, Stettin,

Ernst Matzen, Fischer, Altona a. E. .

Die Erinnerungsmedaille für Rettung

aus Gefahr an:

das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses

om 26. Oktober 1926 dem Bäcker Willy Lindner in Jena,

Sachsen⸗Weimar, die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr verliehen.

die Zulassung von Zündmitteln.

Das nachstehend bezeichnete Zündmittel wird hiermit für den Bezirk des Oberbergamts Bonn zum Gebrauch in den er Aufsicht der Bergbehörde unterstellten Betrieben unter nachstehenden Bedingungen zugelassen.

Nähere Merkmale der Zündmittel:

a) Bezeichnung des Zündmittels: Schnellzeitzünder „Donar“ in der von Herrn Betriebsführer Münning angegebenen Bauart.

b) Name und Sitz der Firma: Fabrik elektrischer Zünder G. m. b. H., Köln⸗Niehl und Berlin⸗Zehlendorf.

eo) Ort der Herstellung: Zünderfabriken in Hochkreuz bei Köln

und Troisdorf. 88

d) Beschreibung der Beschaffenheit:

Bei dem Donarzünder besteht das die Brenndauer regelnde Zwischenstück aus einem Stück Zündschnur von bestimmter Länge, deren Umspinnung aber bei der neuen Ausführung dieses Zünders durch Imprägnierung mit Wasserglas und Talkum unbrennbar gemacht ist. Das Zündschnurstück ist einerseits

mit einem elektrischen Zünder, andererseits mit einer Spreng⸗ kapsel verbunden. Die Messinghülse des Zünders umschließt die Zündschnur in ihrer ganzen Länge und auch noch einen Teil der Sprengkapsel. Diese ist mittels einer Lackmasse luft⸗ dicht in die Zünderhülse eingesetzt. Um den Abzug der sich beim Abbrennen der Zündschnur entwickelnden Gase zu er⸗ möglichen, ist die Messinghülse mit überklebten Entgasungs⸗ löchern versehen, die sich beim Abfeuern des elektrischen Zünders öffnen. 8

Da auch der „Donar“⸗Schnellzeitzünder nur Sicherheit gegen Schlagwetterexplosionen bietet, dürfen beim Schießen in der Kohle zur Verhütung von Kohlenstaubexplosionen nur Einzelschüsse abgegeben werden. Bonn, den 8. November 1926.

Preußisches Oberbergamt.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern nachmittag unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Zweigert eine öffentliche Vollsitzung ab. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher

eitungsverleger wurde der Gesetzentwurf über eine Krisen⸗ ürsorge für Erwerbslose angenommen.

Nach dem Gesetzentwurf wird den Ausgesteuerten, die 52 Wochen hindurch die Erwerbslosenunterstützung bezogen haben, längstens bis zum 31. März 1927 durch eine besondere Krisenfürsorge das Fort⸗ beziehen der Unterstützung gewährleistet. Finanziert werden soll die Sache in der Weise, daß das Reich 75 Prozent und die Gemeinden 25 Prozent tragen. Ein Antrag, dem Reich % und den Gemeinden der Kosten aufzuerlegen, fand nicht die nötige Unterstützung.

Angenommen wurde das Gesetz über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimstättenbau. Es handelt sich darum, allen aktiven und inaktiven Reichs⸗ und Staatsbeamten und Kommunalbeamten sowie Angehörigen der früheren und jetzigen Wehrmacht die Siedlung in Heimstättenform dadurch zu ermöglichen, daß man ihnen die Möglichkeit gibt, bis zu einem bestimmten Betrage ihre Dienstbezüge abzutreten an eine Stelle, die die Gelder ansammelt, um se zur Se haea der Siedlungen zu verwenden. Der Gesetzentwurf ist nur ein Rahmen, der später durch Ausführungsbestimmungen aus⸗ gefüllt werden soll, die von größerer Wichtigkeit sein werden als das Gesetz selbst.

Die Ausschüsse des Reichsrats haben an der Vorlage einige Aenderungen vorgenommen. Sie waren vor allem der Ansicht, daß die Zusammenlegung an einer einzigen Stelle (Heimstättenamt für deutsche Beamte) nicht das Richtige sei. Die Ausschüsse haben darum die Bestimmung angenommen, daß das Reich für seine Beamten und die Länder für ihre Beamten festzusetzen hätten, an wen, ob es ein gemeinnütziges Institut ist oder ein öffentlich rechtliches Kreditinstitut, ist offengelassen, die Bezüge abzutreten sind. Vorgesehen ist dabei die Zustimmung einer vom Reich im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ rat bestimmten Stelle. Die Ausschüsse haben auch beschlossen, daß, wenn ein Beamter die Abtretung der Bezüge kündigen will, er nicht das Recht bekommt, das bereits eingezahlte Kapital vor Ende der Sparperiode zurückzuerhalten. Außerdem haben die Ausschüsse be⸗ stimmt, daß das Reichsarbeitsministerium nur mit Zustimmung des Reichsrats die Durchführungsvorschriften erlassen darf.

Die Vorlage wurde nach den Ausschußbeschlüssen mit Mehrheit angenommen. Der bayerische Gesandte von Preger erklärte, daß Bayern den Entwurf aus grundsätzlichen Er⸗ wägungen ablehnen müsse.

Der Reichsrat nahm ferner mit Mehrheit eine Novelle zum Pressegesetz an.

Wiederholt ist darüber geklagt worden, daß periodische Druck⸗ schriften sich der strafrechtlichen Verantwortung dadurch entziehen, daß

als verantwortliche Redakteure Persönlichkeiten bestellt werden, die

parlamentarische Immunität genießen. Darum ist im Reichstag wiederholt beantragt worden, Parlamentarier nicht als verantwortliche Redakteure zuzulassen. Der Gesetzentwurf, mit dem sich auch der Reichsverband der deutschen Pnesse einverstanden erklärt hat, will Ab⸗ hilse schaffen durch folgenden Zusatz zu § 8 des Pressegeletzes: „Wer nach gesetzlicher Vorschrift nicht oder nur mit besonderer Zustimmung oder Genehmigung strafrechtlich verfolgt werden kann, darf nicht ver⸗ antwortlicher Redakteur einer periodischen Druckschrift sein.“ Dadurch werden auch Persönlichkeiten ausgeschlossen, die kraft ihrer Exterri⸗ torialität unverfolgbar sind.

Mit dem deutsch⸗französischen Saarabkommen, betreffend den Austausch von Erzeugnissen deutscher und saar⸗ ländischer Industrieen, erklärte sich der Reichsrat einverstanden.

Auf der Tagesordnung stand sodann der Gesetzentwurf zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Vor⸗ schriften des Reichsrechts. An dieser Vorlage haben die Reichsratsausschüsse verschiedene Aenderungen vorgenommen. Der Berichterstatter der Ausschüsse bayer. Ministerialrat Frei⸗ herr von Imhoff, berichtete über die Ausschußverhandlungen,

Die Fragen der Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des Reichsrechts haben Reichsregierung, Reichsrat und Reichstag schon häufig beschäftigt. Dabei wurde es vielfach als ein erheblicher Mangel der Weimarer Verfassung empfunden, daß Zweifel oder Meinungs⸗ verschiedenheiten in dieser Frage weder vor noch nach Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens als solche vor einer unabhängigen richter⸗ lichen Instanz ausgetragen werden können. Jetzt befindet allein innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens jedes der drei genannten Reichsorgane selbständig darüber und letzten Endes gemäß Artikel 30 der Reichsverfassung allein die Reichsregierung und der Reichs⸗ präsident, die jeder für sich die politische Verantwortung dafür tragen. Fast noch mißlicher muß es erscheinen, wenn ein verkündetes Gesetz oder eine verkündete Rechtsverordnung im Rechtsverkehr hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit angegriffen wird und damit Unsicherheit in das Rechtsleben einkehrt. Bis vor kurzem mag es vielleicht noch einigermaßen erträglich gewesen sein solange sich in der Spruchübung der Gerichte die richter⸗ liche Prüfung bei Gesetzen darauf beschränkte, ledi lich die ordnungsmäßige Verkündung nachzuprüfen und nur bei Rechtsverord⸗ nungen die Prüfung auf die materielle Rechtsgültigkeit ausdehnte. Neuerdings haben aber oberste Gerichtshöfe, insbesondere das Reichs⸗ gericht in der Entscheidung in Zivilsachen vom 4. November 1925 den Standpunkt eingenommen, daß der Richter befugt sei, auch bei Gesetzen die materielle Verfassungsmäßigkeit nachzuprüfen. Hält hier⸗ nach ein Richter eine Reichsvorschrift des Reichsrechts für ungültig, und erklärt er sich demgemäß außerstande, die betreffenden reichsrecht⸗ lichen Vorschriften auf den konkreten Streitfall anzuwenden, so bleibt die betreffende Vorschrift formell bestehen, und in jedem neuen Streitfall muß das Gericht neu und kann anders entscheiden, und es kann lange dauern, bis zu der be⸗ treffenden Frage eine oberstrichterliche Entscheidung ergangen ist. Schon die verfassungsbildende deutsche Nationalversammlung at sich im Verfassungsausschuß mit der Frage des richterlichen Prüfungs⸗ rechts befaßt, aber eine Lösung nicht gesunden. In der Staats⸗ rechtswissenschaft ist die Frage vielfach erörtert worden, und neuer⸗ dings hat sich der 34. Deutsche Juristentag im September d. J. mit der Frage befaßt und sich dafür ausgesprochen, daß dem Staats⸗ gerichtshof des Deutschen Reichs die Prüfung der Verfassungs⸗ mäßigkeit von Reichsgesetzen übertragen werden solle. Im Verfolg dieser mehrfachen Anregungen aus Wissenschaft und Praxis und in Anerkennung des rechtlichen wie politischen Bedürfnisses hat sich die Reichsregierung daher entschlossen, einen Gesetzentwurf über die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des Reichsrechts einzubringen. Noch vor der Beratung in den Reichsratsausschüssen hat die Reichsregierung den Entwurf in einigen Punkten in teilweisem Anschluß an die Forderungen des 34. Deutschen Juristentages geändert. Der Entwurf sieht folgende grund⸗ sätzliche Regelung vor. 1. Reichstag, Reichsrat oder Minderheiten derselben oder die Reichsregierung sollen die Entscheidung des Staats⸗ gerichtshofes zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit verkündeter Reichs⸗ vorschriften des Reichsrechts amufen können. 2. Das richterliche Prüfungsrecht bleibt bestehen, wird jedoch hinsichtlich der formellen Zuständigkeit dahin geregelt, daß Gerichte, wenn sie ein Reichsgesetz pder eine Reichsverordnung für unvereinbar mit der Reichsverfassung halten, das Verfahren aussetzen und die Frage der Verfassungs⸗ widrigkeit zur Entscheidung an den Staatsgerichtshof abgeben müssen. 3. Der Staatsgerichtsof entscheidet mit Gesetzeskratt. 4. Beschlossene, aber noch nicht verkündete Gesetze und Verordnungen können vom Reichs⸗ präsidenten sowie von der Reichsregierung zur gutachtlichen Prüfung auf die Verfassungsmäßigkeit an den Staatsgerichtshof gebracht werden.

Sas den Beratungen der Ausschüsse ist folgendes hervor⸗ zuheben:

Nach § 1 des Entwurfs, der die Nachprüfung gegenüber ver⸗ kündeten Gesetzen und Rechtsverordnungen außerhalb eines Rechts⸗ streits vorsieht, sollen nur Reichstag oder mehr als ein Drittel seiner Mitglieder oder Reichsrat oder 8 als ein Drittel der im Reichs⸗ rat vertretenen Stimmen oder Reichsregierung den Staatsgerichtshof anrufen können, und zwar nur dann, wenn es sich um Gesetze oder Verordnungen handelt, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes verkündet sind. Auf Grund von Anträgen einiger Länder wurde hierzu eingehend erörtert, ob das Antragsrecht auch auf die Landesregierungen auszudehnen ist, und ferner, ob Gesetze und Verordnungen von den Antragsberechtigten auch dann zur Nachprüfung an den Staatsgerichtshof sollen gebracht weeden können, wenn sie schon vor diesem Gesetz, aber nach Inkrafttreten der Weimarer Ver⸗ fassung verkündet worden sind. Die Ausdehnung der Antrags⸗ berechtigung auf die Landesregierungen war hauptsächlich aus dem Gesichtspunkt heraus gewünscht worden, weil den Landesregierungen schon jetzt nach Artikel 13 Abs. II, Artikel 15 Abs. III und namentlich nach Artikel 19 der Reichsverfassung innerhalb der dort vorgesehenen Voraussetzungen die Möglichkeit gegeben ist, Reichsgesetze zur Nach⸗ prüfung auf ihre Verfassungsmäßigkeit vor ein Oberstes Gericht des Reiches, insbesondere den Staatsgerichtshof zu bringen. Würde in § 1 des Entwurfs den Landesregierungen nicht dasselbe Recht wie den übrigen dort genannten Antragsberechtigten zu⸗ gestanden, so könnte dieses als lex spezialis eine ver⸗ fassungsändernde Einengung der genannten Artikel der Reichs⸗ verfassung bedeuten. Diese Bedenken wurden auch von der Reichsregierung anerkannt und demgemäß haben die Ausschüsse einen § 10 des Inhalts eingefügt, daß ein Recht auf Anrufung des Staats⸗ gerichtshofs oder eines anderen höchsten Gerichtshofs des Reichs, das sich aus der Reichsverfassung ergibt, durch dieses Gesetz nicht berührt werden soll. Damit entfiel die Notwendigkeit, die Landesregierungen als antragsberechtigt in den § 1 besonders aufzunehmen. Bezüglich der Ausdehnung auf die Gesetze und Verordnungen, die seit Inkraft⸗ treten der Weimarer Verfassung verkündet sind, wurde ein Kompromiß

wie folgt:

dahin getroffen, daß von einer Erweiterung des § 1 abgesehen wurde,