1926 / 265 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

1““ Parlamentarische Nachrichten. .

Dem Steuerausschuß des Reichstags lagen vrere ein Antrag der Abgg. Thomsen (D. Nat.) und chiele (D. Nat.) und ein Antrag der Kommunisten Stoecker und Putz vor. Der deutschnationale Antrag ersucht die Reichs⸗ regierung, der schwierigen Lage der Landwirtschaft, ie sich aus der Notwendigkeit der Abdeckung eingegangener Wechselverbindlichkeiten in den Monaten November und Dezember vorigen Jahres ergibt, durch umfangreiche zinslose Stundung er jetzt fälligwerdenden Steuerbetrage Rechnung zu tragen, insbesondere schon jetzt im Verordnungswege die Finanzämter anzuweisen, daß die am 15. November fälligen Porqaszahlungen zur Vermögenssteuer in der Landwirtschaft auch ohne Anträge dder Steuerpflichtigen so lange zinslos zu stunden sind, bis die Zeranlagung 8 Grund der neuen Bewertung der landwirt⸗ schaftlichen Grundstücke erfolgt ist. Der kommunistische Antrag verlangt, daß die am 15. November fällige Reichsvermögens⸗ 8— in den vom Hochwasser, von Hagelschlag und Fnsthen Unwetterkatastrophen heimgesuchten Gebieten allen geschädigten bäuerlichen Klein⸗ und Zwergbetrieben erlassen werde. Ent⸗ sprechend sind alle unter der Wirtschaftskrise leidenden bäuer⸗ chen Familienbetriebe zu berücksichtigen. In leichteren Fällen ud die Steuern mindestens zinslos zu stunden. ei der Fest⸗ stellung der Notlage sollen die gewählten Vertreter der kleinen auern, Häusler, Siedler und Pächter zugezogen werden. lbg. Dr. Gercke (D. Nat.) begründete den Antrag seiner Fraktion und erklärte, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Feitenßswerleger zufolge, daß die außerordentliche Notlage der andwirtschaft, die durch die vielfachen Wetterkatastrophen noch ganz besonders verschärft sei, eine besondere Berücksichtigung bei en jetzt am 15. November fällig werdenden Steuern rechtfertige. Es sei unbedingt notwendig, daß die am 15. November fälligen Vorauszahlungen zur Vermögenssteuer zinslos gestundet würden, bis die Veranlagung auf Grund der neuen Bewertung der land⸗ wirtschaftlichen Grundstücke überall erfolgt sei. Abg. Rönne⸗ burg (Dem.) wies darauf hin, daß insbesondere die durch Hochwasser und Unwetterschäden betroffenen land⸗ wirtschaftlichen Betriebe Steuerstundungen und Erlasse erhalten müßten. Eine individuell menschliche Hand⸗ 1 durch die Finanzbehörden sei erforderlich. Die zertrauensleute der Gemeinden nrasin dabei mitwirken. Von seiten der Reichsregierung wurde zu den Anträgen erklärt, daß angesichts der schwierigen Lage der Landwirtschaft und der Tatsache, daß alle Vermögenssteuerbescheide noch nicht am 15. No⸗ vember zugestellt sein werden, eine Stundung unter Wegfall jeg⸗ licher Verzugszuschläge oder Verzugszinsen bis zum 1. Januar 1927 im Verordnungswege durchgeführt würde. Darauf wurden die deutschnationalen und kommunistischen Anträge zunächst als erledigt angesehen. Es folgte die Beratung eines Antrages der Bayerischen Volkspartei, in der die Reichs⸗ regierung ersucht wird: 1. daß der Reichsbewertungsbeirat zur Ueberprüfung der von ihm vorgenommenen Bewertungen ver⸗ anlaßt werden möge, damit eine gleichmäßige, gerechte und den tat⸗ sächlichen Ertragsverhältnissen der Landwirtschaft Rechnung tragende Bewertung des land⸗ und forstwirtschaftlichen Grund⸗ vermögens herbeigeführt wird; 2. daß die Vollzugsbehörden an⸗ gewiesen werden, den Bestimmungen des Reichsbewertungsgesetzes u tragen. Es wolle insbesondere darauf hingewirkt werden, G die Bewertungen für die besten Betriebe (Spitzen⸗ betriebe) nicht auf andere Betriebe anwendbar sind, daß ferner die ermittelten Vergleichsbetriebe ebenfalls nur Sonderbewertungen einzelner Betriebe darstellen und nicht auf die Bewertung der Be⸗ triebe ganzer Gemeinden usw. ausgedehnt werden können; 3. daß die Rechte der Grundwertzuschüsse nicht geschmälert werden dürfen, damit die Einstufung der einzelnen Betriebe unter Abwägung aller individuellen Verhältnisse durch den Grundwertausschuß vor⸗ genommen werden kann; 4. daß im Grundwertausschuß auch Ge⸗ meinden unter tausend Einwohnern eine Vertretung durch den ge⸗ meindlichen Steuersachverständigen erhalten. Der Antrag der Bayerischen Volkspartei wurde vom Abg. Dr. Horlacher ein⸗ ehend begründet. Nachdem auch die Reichsregierung ihre Stellungnahme zu dem Antrag bekanntgegeben und versprochen hatte, einen schriftlichen Bericht über die in dem Antrag ent⸗ altenen Fragen auszuarbeiten, zog Abg. Dr. Horlacher (Bayer. gp.) den Antrag zunächst zurück, um den Bericht abzuwarten.

Der Reichstagsausschuß für Handels⸗ verträge beschäftigte sich gestern mit den Handelsabkommen, die kürzlich im Auswärtigen Ausschuß zur Beratung standen. Zu⸗ nächst wurde der Gesetzentwurf über das vorläufige Handels⸗ abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Finnland genehmigt. Hierzu erklärte laut Meldung des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger Ministevialdirektor Posselt, daß gegenwärtig eine Er⸗

öhung der finnländischen Ausfuhrabgabe auf Holz nicht zu be⸗ ürchten sei, weil zurzeit eine finnische Enquete über diese Frage und eine Aufnahme der Waldbestände schwebten, die voraussichtlich erst 1929 beendet sein dürften. Nach kurzer vertraulicher Be⸗ ratung wurde weiter der Gesetzentwurf über den Vertrag 11 dem Deutschen Reiche und der lett⸗ ändischen Republik zur Regelung der wirtschaftlichen Be⸗ iehungen genehmigt. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde er Gesetzentwurf über den Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz beraten. Ge⸗ va. Windel (Auswärtiges Amt) begründete die Vorlage in gängeren Ausführungen und schilderte dabei die Schwierigkeiten, die sich aus der Schweizer Gesetzgebung ergaben. Wegen der um⸗ sangreichen Diskussion, die sich im Hinblick auf den deutsch⸗ schweizerischen Handelsvertrag im Ausschuß entspann, konnte in⸗ olge der vorgerückten Zeit die Beratung nicht zu Ende geführt werden und wird heute fortgesetzt.

Der Volkswirtschaftliche des Reichstages sollte sich gestern mit der Novelle zur Ge⸗ werbeordnung beschäftigen, die Gewichtstempel fün die Brot⸗ bäckerei vorschreiben will. Mit Rücksicht auf einen früheren Be⸗ schluß, wonach alle Anträge dieser Art bis zur allgemeinen Aende⸗ rung der Gewerbeordnung zurückzustellen sind, wurde auch die jetzt von der Regierung vorgeschlagene Novelle zurückgestellt.

Der Aeltestenrat des Preußischen Landtages besprach gestern die Frage, wann der Etat zur Beratung gestellt werden soll. Man hielt an der ursprünglichen Absicht fest heute eine Pause in den Plenarverhandlungen bis zum 30. November eintreten zu lassen. Der Landtag will dann wieder Plenarsitzungen bis zum 11. Dezember abhalten. Sollte bis dahin der Etat, der ja erst im Staatsrat beraten werden muß, dem Landtag zur Beratung vorliegen, so will man noch eine Woche über den 11. Dezember

inaus tagen, um den Etat noch vor Weihnachten in den See a chicken zu können, damit möglichst die Gewähr gegeben wird, da er rechtzeitig bis zum 1. April zur Verabschiedung gelangt. Liegt der Etat bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht vor, dann wird sich das Haus bereits am 11. Dezemb bis zum 11. Jar vertagen. 8 3 8

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ungsausschuß des

es Preußis chäftigte sich gestern mit einem Konflikt, der zwischen dem Staatsrat und der Preußischen Regierung ausgebrochen ist. Zu dem Entwurf über das Denk⸗

Der I Staatsrates be

malsschutzgeset war vom Staatsrat der Wunsch ausgesprochen worden, daß zunächst noch weitere Interessenten gehört würden. Der Entwurf ist jedoch an den Landtag weitergeleitet worden, 8 daß diesem Wunsche Rechnung getragen wurde. In der Sitzung des Verfassungsausschusses gab ein Regierungsvertreter die Erklärung ab, daß ein Mißverständnis vorliege. Darauf vertagte sich der Ausschuß, um erst eine weitere Klärung d An- elegenheit abzuwarten.

Der eee für die Untersuchung aller Beschwerden über die Bergarbeiter⸗ behörde und ihre Organe nahm nach längerer Pause gestern seine Arbeiten wieder auf. An Stelle des Abg. Ministerial⸗ rat Dr. Badt (Soz.), der nicht mehr Mitglied des Landtags ist,

t Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) den Vorsitz übernommen. Der Ausschuß erklärte zunächst den Fall des Oberbergrats Drießen in Gladbeck, gegen dessen persönliches Verhalten Beschwerde er⸗ hoben worden war, für erledigt, da Drießen inzwischen diszipli⸗ narisch bestraft worden ist. Abg. Sobottka (Komm.) erstattete dann den Bericht über die am 12. April 1926 durch einen Unter⸗ ausschuß des Untersuchungsausschusses in Dortmund vor⸗ genommenen Zeugenvernehmungen wegen Vorgänge auf der Zeche

erne. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger sollte u. a. geprüft werden, ob dort Bergarbeiter an heißen Stellen unter Tage länger gearbeitet haben, als dies nach den Bestimmungen des Berggesetzes erlaubt ist, und ob etwa Berginspektionsbeamte ihre Aufsichtspflicht in dieser Beziehung oder bei anderen Arbeiterschutzbestimmungen des Berggesetzes verletzt hätten. Bergrat Thiele hatte, nachdem An⸗ zeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet worden war, in einem Gutachten erklärt, daß tatsächlich Verstöße gegen die bergpolizei⸗ lichen Vorschriften vorliegen. In einem zweiten Gutachten hatte er jedoch diese Auffassung widerrufen. Auf Vorhaltungen im Untersuchungsausschuß und Hinweise auf gesetzliche Be⸗ stimmungen, gegen die tatsächlich Verstöße begangen waren, hat er vor dem Ausschuß erklärt, die gesetzlichen Bestimmungen wären ihm nicht gegenwärtig gewesen. Dies muß man für einen sehr eigenartigen Umstand für den beamteten Gutachter der Staats⸗ anwaltschaft halten. Eigenartig ist, was sich auch später in Sachsen gezeigt hat, daß die Vertreter der Bergbehörde sich immer darauf stützten, daß erst dann ein Verstoß gegen den § 930 des Berggesetzes vorliege, wenn an mehreren Tagen hintereinander an demselben Betriebspunkt eine Temperatur von mehr als 28 Grad Wärme gemessen würde. Aber kein einziger von den Beamten habe es für notwendig befunden, an mehreren Tagen hintereinander die Temperatur an denselben Betriebspunkten zu messen. Im großen und ganzen hätten die Zeugen voll und ganz bestätigt, was an Vorwürfen erhoben worden war. Abg. Harsch (Zentr.) schloß sich dem Berichterstatter an. Das Ergebnis der Zeugen⸗ vernehmungen sei kein Ruhmesblatt für die Zechenverwaltungen. Es habe sich herausgestellt, daß wirklich auf der Zeche viele Dinge nicht in Ordnung gewesen seien. Wenn der Bergrat ein Kerl mit Rückgrat sei, dann habe er sehr viele Mittel an der Hand, die Gruben klein zu kriegen. Die Rolle der Bergbehördenvertreter sei aber kläglich gewesen, insbesondere der Herren Lohnsdorff und Thiele. Der Ausschuß habe als öffentliches Gewissen gewirkt und müßte auch in Zukunft bestehen bleiben, damit die Beteiligten wüßten, daß jemand da sei, der ihnen auf die Finger guckte. Der Vorsitzende teilte mit, daß der Ausschuß noch einen Beschluß über die Heranziehung der Strafakten im Falle der Verstöße auf der Zeche Werne fassen müsse. Das Justizministerium habe ja die Sache neuerlich zum Gegenstand einer Strafuntersuchung ge⸗ macht. Abg. Dr. Krämer (D. Vp.) hat durchaus nicht den Ein⸗ druck gewonnen, als wären die Angaben der Bergbehördenvertreter unbestimmter gewesen als die der anderen Zeugen. Bergbeamte, die zehn oder zwölf Gruben befahren müßten, könnten sich nicht an jede Eienzelheit erinnern. Der Redner verwahrte sich dagegen, daß die Zeugenaussagen ergeben hätten, daß die Bergbehörde vor der offiziellen Beschwerde Kenntnis von Uebertemperaturen hatte. Er verteidigte auch die Beamten Lohnsdorff und Thiele, die bei den damals ungenügenden gesetzlichen Vorschriften nichts anderes leisten konnten, als sie es taten. Abg. Otter (Soz.) vertrat die Auffassung, daß Bergrat Thiele doch vor der Anzeige Kenntnis von Uebertemperaturen und längerer als der gesetzlichen Arbeitszeit gehabt habe und mithin auch die Bergbehörde. Der Betriebsführer habe den Leuten aber einfach in Gegenwart von Thiele Hitzegeld angeboten. Thiele habe dabei bloß gesagt: „Das kostet Sie aber viel Geld!“ Das sei geradezu eine Verleitung zur Uebertretung der gesetzlichen Bestimmungen. In den Fahrbüchern mußten die Bergbeamten auch sehen, daß Ueberschichten verfahren wurden. (Zuruf des Abg. Krämer: Sie sind nicht verpflichter, diese Bücher einzusehen!) Herr Bergrat Krämer, ich kann verstehen, daß Sie Ihre Kollegen in Schutz nehmen wollen. Aber es handelt sich immer um das Leben von Arbeitern. Da ist es selbstverständlich, daß die Beamten die Fahr⸗ bücher einsehen. Die Bergbeamten müssen auch endlich ihre Wahr⸗ nehmungen, die auch Unterlagen für Verfahren bilden können, schriftlich niederlegen. Unhaltbar ist auch der Zustand, daß der Bergrevierinspektor Lohnsdorff, der aufgefordert wurde, die Temperatur der Grube nachzumessen, ohne Thermometer auf der Grube erschien. Bei der Zeche Werne sind Verstöße gegen die berg⸗ So gehtch Verordnung vorgekommen und sie sind geduldet worden von der Aufsichtsbehörde der Bergbeamten, weil die Staatsanwalt⸗ chaft ein Gutachten das den gesetzlichen Be⸗ timmungen direkt widerspricht. Abgeordneter Hourtz (Dem.) hat auch den Eindruck gehabt, 888 die Berg⸗ behörde bei ihren Feststellungen in Punkto Grubensicherheit immer ein Auge zugedrückt habe. Die Beamten hätten niemals an drei Tagen hintereinander die Temperatur gemessen, wie es ihre Pflicht wäre. Es sei erfreulich, daß durch die Tätigkeit des Aus⸗ schusses hier Abhilfe geschaffen worden lei⸗ und daß Fahrbücher obligatorisch eingeführt seien, die die Bergbeamten einsehen müßten. Wäre das früher der Fall gewesen, wäre es gar nicht zur Ein⸗ setzung dieses Ausschusses gekommen. Ein Regierungs⸗ vertreter bezeichnete es als verständlich, daß bei dem großen Arbeitsgebiet der einzelnen Bergbeamten Herren sich nicht an Einzelheiten erinnern könnten. Lohnsdorff habe kein Thermo⸗ meter mitgenommen, weil er etwas ganz anderes an der Grube nachprüfen wollte. Die Unsicherheit in den gesetzlichen Be⸗ stimmungen sei durch die vom Parlament in die Regierungsvorlage hineingearbeiteten Bestimmungen entstanden. Selbstverständlich führe die Behörde alle Teile des Berggesetzes durch. Abg. So⸗ bottka (Komm.) beklagte die Gleichgültigkeit der Bergbehörde, die sich nicht einmal gerührt habe, wenn schriftliche Beschwerden vorgelegen hätten. Bergrat Thiele habe als Zeuge wörtlich er⸗ klärt: „Von der Bergbehörde hat niemand die Befugnis, etwas anzuordnen!“ Wäre das richtig, dann brauchten wir keine Berg⸗ behörde, dann könnten wir die Herren nach Hause schicken. Abg. Jacobs (Soz.) stellte fest, daß von der 86 enverwaltung und der Bergbehörde schwer fahrlässig mit der Gesundheit der Arbeiter um⸗ gegangen sei. Abg. Dr. Krämer (D. Vp.) verwahrte sich gegen orwürfe von Debatterednern, als habe er etwa noch höhere Temperaturen als 28 Grad für die Bergarbeit unter Tage für möglich ansehen wollen. Er habe lediglich, und zwar auch im Interesse der Arbeiter, bedauert, daß es mit einem einfachen Thermometer nicht möglich sei, die richtigen Temperaturen fest⸗ üstellen, weil die Instrumente nicht fein genug seien. Ein Instrument, das den Ansprüchen genüge, sei bisher noch nicht opulär geworden. Damit schloß die Aussprache über diese Fälle. Die Feststellungen des Ausschusses in dieser Angelegenheit sollen später erfolgen, nachdem auch die Angelegenheiten der Zeche Sachsen erörtert worden ist. In einer Beschäftsordnungsde atte führte Abg. Otter (Soz.) aus: Ich habe die Akten in der An⸗ gelegenhei des großen Grubenunglücks auf der Zeche Minister Stein eingesehen, mein Urteil geht dahin: Das Unglück, das damals die Tötung von 136 Bergarbeitern verursachte, ist un⸗ efühnt. Gegen die Schuldigen ist keine Anklage erhoben bezw. sie sind nicht bestraft. Auf Grund der Akten habe ich die Ueberzeugung gewonnen, daß auch in diesem Falhe die nötige Energie der Berg⸗ behörde nicht aufgewandt wurde und die nötige Strafanzeigen nicht erfolgt sind. Ich beantrage, die Akten bezüglich des Unglücks auf Minister Stein dem Ausschuß vorzulegen, um zu prüfen, ob das Verfahren gegen die Schuldigen an diesem Unglück mit Recht eingestellt worden ist oder nicht. Das ganze große Unglück müssen wir untersuchen. Ein Regierungsvertreter bemerkte, daß einzelne Strafverfahren wegen des Unglücks auf Minister Stein bereits abgeschlossen seien, es schwebe noch das Verfahren gegen den Berieselungsleiter, auf das der Minister besonderen Wert lege.

erstatteke,

Helsingfors..

Abg. Sobottka (Komm.), der Mitglied der Grubensicherheits⸗ kommission ist, die die Katastrophe damals schon auf ihre Ursache hin untersucht hat, aber nicht das Recht hat, Feststellungen in der Schuldfrage zu fällen, führte aus, daß die Katastrophe auf Minister Stein auf nachlässiges Arbeiten der Bergbehörde zurückzuführen sei. Die Bergbehörde habe zuviel Ausnahmeerlaubnisse und Schieß⸗ erlaubnisse gegeben an Stellen, an denen keine erteilt werden durften. Es sind Ausnahmegenehmigungen erteilt, die unter keinen bnvesic is von einer verantwortungsvollen Behörde erteiltz werden durften. Was die Explosionskatastrophe auf der Zeche Bismarck anlangt, so berührt es eigenartig, daß dort die Leute bestraft wurden, die an der Explosionsstelle arbeiteten. Dabei hat sich dort hauptsächlich der Betriebsführer strafbar ge⸗ macht, der Leute beschäftigte, die gar keine Sachkenntnis besaßen und demzufolge auch kein Wetter feststellen konnten. Der Anstifter ist also frei ausgegangen. Abg. Dr. Krämer (D. Vp.) verwies darauf, daß das Verfahren bezüglich der Zeche Minister Stein noch schwebe und daß der Ausschuß in schwebende Verfahren nicht ein⸗ greifen dürfe. Abg. Otter (Soz.) erklärte, das Unglück liege schon zwei Jahre zurück, und wenn die Untersuchung heute noch nicht abgeschlossen sei, so wäre das sehr bedauerlich. Jedenfall

könnte man aber die bereits beim Ministerium eingegangenen Akten einsehen lassen. Abg. Harsch (Zentr.) wünschte, daß zu⸗ nächst einmal die Grubensicherheitskommission ihre Prüfung dieser Katastrophe abschließt. Abg. Sobottka (Komm.) verwies dar⸗ auf, daß die Grubensicherheitskommission bald nach der Katastrophe nach den Ursachen des Unglücks geforscht habe, 8 sie zwar keine Schuldfeststellungen machen könne, aber soviel ersehen habe, daß das Grundübel zu diesem Unglück in den vielen Ausnahme⸗ erlaubnissen der Bergbehörde zu sehen sei. Nachdem ein Regie⸗ rungsvertreter noch erklärt hatte, daß die Gutachten über die Katastrophe auf Minister Stein Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres in Form einer Denkschrift dem Parlamente zu⸗ geleitet werden würden, stimmte der Ausschuß Vorschlägen der Abgg. v. Gersdorff (D. Nat.) und Dr. Krämer (D. Vp.) zu, die Beschlußfassung darüber, ob der Ausschuß auch die Katastrophen auf Minister Stein und der Zeche Sachsen in seine Untersuchungen einbeziehen soll, zurückzustellen. Von einer Beeidigung der in Dort⸗ mund wegen der Vorfälle auf Zeche Werne vernommenen Zeugen soll Abstand genommen werden. Die nächste Sitzung des Aus⸗ schusses findet am Mittwoch, den 1. Dezember statt. Auf der Tagesordnung steht der Bericht über die bezüglich der Zeche Sachsen erhobenen Beschwerden sowie die Feststellungen, die als Ergebnis der Untersuchungen in den Fällen Werne und Sachsen zu treffen sind.

Der Feme⸗Ausschuß des Preußischen Land⸗ tages hielt gestern abend eine nichtöffentliche Sitzung ab, um sich über den weiteren Beratungsplan schlüssig zu werden. Es soll dem Vorsitzenden überlassen bleiben, den Termin für die nächste Sitzun des Ausschusses anzuberaumen.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 12. November 1926. Telegraphische Auszahlung.

11. November Geld

1,709 4,209 2,067 20,909 2,135 20,391 4,206 0,559 4,18

168,27 5,24

58,58 81,42 10,577 17,46 7,417 111.98

21,525 105,17 13,575 12,457 81,15 3,039 63,65

112,25 59,27 5,892

12. November Geld Brief 1,708 1,712 4,209 4219 2,065 2,069

20,916 20,968 2,125 2,135

20,398 20,450 4,2055 42155 0,548 0,550 4,185 4,195

168,28 168,70 5,19 5,21

58,56 58,70 81,46 81,66 10,577 10,617 17,36 17,40 7,41 7,43 112,14 112,42

21,525 21,575 105,30 105,56 13,92 13,96

12,451 12,491 81,06 81,26

3,031 3,041 63,69 63,85

112,22 112,50 59,26 59,40 5,88 5,90

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Buenos⸗Aires . 1 Canada 1 Konstantinopel 1 Londoln 1 New YVork 1 Rio de Janeiro Uruguay .... Amsterdam⸗ Rotterdam . eee“ Brüssel u. Ant⸗ werpen.. Düunzig. ....

1 Milreis 1 Goldpeso

100 Gulden 100 Drachm.

100 Belga 100 Gulden 100 finnl. 100 Lire

100 Dinar 100 Kr.

100 Escudo 100 Kr.

100 Fres. 100 Kr.

100 Fres. 100 Leva 100 Peseten

100 Kr. 100 Schilling 100 000 Kr.

8 Jugoflawien. 8 Kopenhagen.. Lissabon und Oporto.. Oslo.. 8 Paris.. . Prag . 2 0 Schweiz. . 1““ Spanien.. Stockholm und Gothenburg. Wien. 02222929 9 9

Budapest..

59,41 5,912

11. November Geld Brief

16,14 16,22 41198 4218

4,194 4,214 4,18 420

1,6855 1,705 0,555 0,575

12. November Geld Brief

Sovereigns.. 20 Fres.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Canadische... Englische: grohe 1 1 u. darunter 1 £

Belgischhe 100 Beiga 100 Leva

Bulgarische. S. 100 Kr.

Dänssche.... Danziger. 100 Gulden . 100 finnl.

4215

4,213 4,20 1,704 0,559 4,20

20,46 20,458

58,78

112,40 81,70 10,60 14,05

168,67

17,34 7,41 105,56

4,195

4,193 4,18 1,684 0,539 4,18

20,36 20,358

58,48

111,84 81,30 10,54 13,97

167,83

17,26 7,37 105,04

20,357 20,355 2,10 58,52

111,74 81,22 10,54 13,67

167,90

17,40 7,37 104,94

20,457 20,455 2,14 58,82

112,30 81,62 10,60 13,73

168,74

17,48 7,41 105,46

Finnische.; 8— 100 Frcs.

ranzösische. Holländische . 100 Gulden Italienische: 100 Lire 100 Dinar

über 10 Lire Jugosflawische. Norwegische 100 Kr. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer... Spanische.. Tschecho⸗slow. 5000 Kr. .. 1000 Kr. u. dar. Oesterreichische Ungarischeü..

2,352 2,32 112,57 81,35

2,305

111,92 80,82 63,44

12,432

12,43

59,07 5,85

2,345

112,8 8122 63,76

12,492

12,49

59,37 5,89

2,312 2,28 112,01 80,95

100 Lei 100 Lei 100 Kr. 100 Frcs. 100 Peseten

100 Kr.

100 Kr.

100 Schilling 100 000 Kr.

12,425

12,425

59,17 5,865

12,485

12,485

59,47 5,905

Brief

8 8 8

22 8

Nr. 265.

zum Deutschen Rei

Berlin, Freitag, den 12. November

*

eite Beilage

*

chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

8 1926

1. Untersuchungssachen

2. Auüfgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften

(Gffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

6. Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

8. Unfall- und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung, 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen

11. Privatanzeigen.

2 Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundfachen,

Zustellungen u. dergl.

[83538] Aufgebot.

Das Amtsgericht in Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag des Pflegers für die Erben des unten⸗ bezeichneten Verstorbenen, nämlich des Justizobersekretärs Heinrich Jürß in Ham⸗ burg, Ulmenstr. 46 III, werden Nachlaßgläubiger des am 2. Juli 1926 in Hamburg verstorbenen Kaufmanns Ernst Wilhelm Karl Krauß, Inhaber der Firma Robert Krauß, zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Hamburg, Reeperbahn 54, auf⸗ gefordert, ihre Forderungen bei der Gerichts⸗ schreiberei des Amtsgerichts in Hamburg, Abteilung für Aufgebotssachen, Sieveking⸗ platz, Ziviljustizgebäude, Zimmer 420, spätestens aber in dem daselbst, Zimmer 418, am Freitag, den 7. Januar 1927, vormittags 11 ½ Uhr, stattfindenden Aufgebotstermine anzumelden. Die An⸗ meldung einer Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche

eweisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ chrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, welche ich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ agen 5 zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sch⸗ nach Befriedigung der nicht aus⸗ eschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den

seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus

flichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ agen sowie für die Gläubiger, denen die

Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie

sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil

ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erb⸗

bel .“ Teil der Verbindlichkeit aftet.

Hamburg, den 4. November 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgericht.

[83554]

Durch Ausschlußurteil vom 3. November 6 chluß zuletzt in Hannover, z. Zt. unbekannten

1926 ist der von der Firma Max Breß⸗ lauer in Essen ausgestellte, von dem Zahn⸗

alle

oldendorf,

[83226] Durch Ausschlußurteil des hiesigen Ge⸗ richts vom 2. November 1926 ist der Hypothekenbrief vom 28. Juni 1921 über die auf: 1. dem Wohnhaus No. ass. 45 in Stadtoldendorf samt Bestandteilen, 2. dem Plan „vor dem Hegentore“ zu 4 Ar (Grundbuch von Stadtoldendorf Band VIII Blatt 28 Abt. 3 Nr. VI bezw. Band I Blatt 65 Abt. 3 Nr. 14 für die Ehefrau des Tischlermeisters August Eckhardt, Doris geb. Nägelein, eingetragene Hypothek zu 10 000 für kraftlos erklärt. Stadt⸗ den 2. November 1926.

Amtsgericht. 1

[83550]

Der vom hiesigen Gericht unter dem 26. Juli 1922 erteilte gemeinschaftliche Erbschein über die Beerbung des am 23. April 1926 in Melchiorshausen ver⸗ storbenen rinksitzers Heinrich Eggers (2. VI. 22/22) ist durch Beschluß vom 26. Oktober 1926 wegen Unrichtigkeit für kraftlos erklärt. Amtsgericht Syke, 5. 11. 26.

[83229] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Peter Anton Schreurs in Cassel, Schönfelder Straße 27, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Elias in Cassel, klagt gegen seine Ehe⸗ frau Frieda Schreurs, geb. Sommer, früher in Udestedt, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagte, auf Grund § 1565 B. G⸗B., mit dem Antrage, die am 30. September 1917 vor dem Standes⸗ beamten in Ingersleben geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und die Be⸗ klagte für allein schuldig zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivilkammer des Landgerichts in Cassel auf 24. Jannar 1927, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesm Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Cassel, den 30. Oktober 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[83227]

In Sachen der Ehefrau Anna Keymer, geb. von Ohle, in Hannover, Ricklinger Straße 48 II, Klägerin und Berufungs⸗ klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. von der Wall in Celle, gegen ihren Ehemann, den Dreher Paul Keymer,

Aufenthalts, Beklagten und Berufungs⸗

techniker Th. Dietsch in Paderborn an⸗

genommene Wechsel vom 4. Dezember 1925 über 222,40 RM, fällig am 15. Fe⸗

bruar 1926, für kraftlos erklärt.

Paderborn, den 6. November 1926. 8 Das Amtsgericht.

[83552]

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗

neten Gerichts vom 5. November 1926 ist vor

der Hypothenhrief über die im Grund⸗ buche von Lanke Band I Blatt Nr. 1 in Abteilung III Nr. 6, Band 4 Blatt Nr. 108 und 109 in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Gesamthypothek von 18 000 für kraftlos erkärt.

Bernau bei Berlin, den 5. November 1926. Datz Amtsgericht.

[83223]

Der Hypothekenbrief über die im Grund⸗ buch von Plittersdorf Bd. 4 Art. 135 in in Abt. III unter Nr. 1 für die Wwe. Josef Schäfer, Anna geb. Hermanns, in Köln eingetragene Darlehnshypotheken⸗ forderung von 6000 wird für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Bonn. 221.

[83553] u““ Das Ausschlußurteil vom 26. 10. 1926 hat Nachberechtigten der Geschw. Kaunath etwaige Abfindungsrechte aus Grundbuch von Boffzen Bd. 1 Bl. 37 aberkannt. Holzminden, den 2. November 1926. Das Amtsgericht.

[83220] Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten

Gerichts vom 28. Oktober 1926 sind die

Hypothekenbriefe über die im Grundbuche

von Werne Band 2 Artikel 36 in Abt. III Nr. 1 und 2 für die Sparkasse der Aemter

Langendreer und Werne in Langendreer

eingetragenen Hypotheken von 3000 und 5000 für kraftlos erklärt.

Langendreer, den 6. November 1926. Das Amtsgericht.

[83222]

beklagten, wegen Ehescheidung hat die

klagende Ehefrau bei dem 7. Zivilsenat

des Oberlandesgerichts in Celle Berufung eingelegt gegen das Urteil der 5. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Hannover vom 12. Mai 1926 mit dem Antrage, unter Abänderung des Urteils die Ehe zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung über die Berufung dem 7. Zivilsenat des Oberlandes⸗ gerichts zu Celle ist Termin anberaumt auf den 4. Jannar 1927, vormittags 9 Uhr. Der Berufungsbeklagte muß sich vor dem Berufungsgerichte durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Vorstehendes bekanntgemacht. Celle, den 8. November 1926. DerGerichtsschreiber des Oberlandesgerichts.

[83230) Oeffentliche Zustellung.

Die Agnes Zwilling, geb. Koch, zu Mörfelden (Hessen), vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Maurer in Darmstadt, klagt gegen den Peter Zwilling, ihren Ehe⸗ mann, abwesend, aus § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage zu erkennen, die am 15. 9. 1924 vor dem Standesamt Mör⸗ felden geschlossene Ehe der Streitteile wird geschieden, der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung und hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Hessischen Landgerichts zu Darmstadt auf Montag, den 3. Januar 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Darmstadt, den 2. November 1926.

Der Gerichtsschreiber Hess. Landgerichts, Zivilkammer II.

[83231] Oeffentliche Zustellung. Die Wirtschafterin Pauline Gritschke, geb. Müller, in Hartmannsdorf, Kreis

Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Freystadt, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗

Gerichts vom

28. Oktober 1926 ist der anwalt Justizrat Müller in Glogau, klagt

Hypothekenbrief über die im Grundbuch gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Her⸗

von Langendreer Band

8 Blatt Nr. 367 mann Gritschke, z. Zt. unbekannt wo, auf

in Abt. III Nr. 1 für den Bergmann Grund der §§ 1565 und 1568 B. G.⸗B. August Neuhaus in Langendreerholz einge⸗ auf Ehescheidung und ladet den Beklagten tragenen Hypothekenforderung von 4500 zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor den Einzelrichter der 1. Züvil⸗ Langendreer, den 6. November 1926. kammer des Landgerichts in Glogau auf

lden 15. Februar 1927, vormittags kammer des Landgerichts Nürnberg zu dem

für kraftlos erklärt.

Das Amtsgericht. 8

9 Uhr, mit der Aufforderung, zu seiner Vertretung einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Glogau, den 5. November 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[83232] Oeffentliche Zustellung.

Der Kellner Willi Christoph Beeken, z. Zt. in Strafgefangenschaft Hamburg⸗ Fuhlsbüttel, Anstalt I, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Burmester, klagt gegen die Ehefrau Helene Dorothee Marie Beeken, geb. Wendt, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, aus § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den allein schuldigen Teil zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Land⸗ gericht in Hamburg, Zivilkammer 1 (Zivil⸗ justizgebäude, Sievekingplatz), auf den 12. Januar 1927, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hamburg, den 8. November 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[83234]) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Kutschers Adam Georg Jehl, Wilhelmine geb. Rupp, verwitwete Droß, in Holzhausen, Kreis Wetzlar, Haus Nr. 85, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Schauen in Wetzlar, klagt gegen ihren Ehemann, den Kutscher Adam Georg Jehl, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, früher in Holzhausen, Kreis Wetzlar, auf Grund der Behauptung, daß der Be⸗ klagte nach noch nicht einjähriger Ehe am 23. Januar 1923 die Klägerin ver⸗ lassen hat, mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Limburg auf Frei⸗ tag, den 14. Januar 1927, vorm. 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Limburg, den 4. November 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [83236]

Die Kaufmann Otto Radziewsky Ehe⸗ frau, Lisa Katharina geb. Dommershausen, in Mannheim, F 5. 6, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Rechtsanwälte Dres. Weingart, Marck und Kellner in Mannheim, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Otto Radziewsky, früher in Mannheim, jetzt an unbekannten Orten, auf Grund der §§ 15672²2, 1568 B. G.⸗B. mit dem An⸗ trage auf Scheidung der am 9. März 1920 zu Mannheim zwischen den Parteien geschlossenen Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die IV. Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Mannheim auf Freitag, den 14. Januar 1927, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Mannheim, den 4. November 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[83776] Oeffentliche Zustellung.

Saller, Katharina, Wertstättengehilfens⸗ frau in Pasing, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Perlmutter in München, klagt gegen Saller, Otto, Werkstätten⸗ gehilfe, zuletzt in Martinsried, zurzeit un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht vertreten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, zu erkennen: I. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden. II. Der Be⸗ klagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts München I auf Freitag, den 31. Dezember 1926, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, etnen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

München, den 10. November 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts München I.

[832371 Oeffentliche Zustellung.

Die Köchin Anna Großhauser in Zürich klagt durch ihren Prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Schmitz in Nürnberg gegen ihren Ehemann Arthur Groß⸗ hauser, zuletzt Arbeiter in Neumarkt i. O., jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Schei⸗ dung der Ehe mit dem Antrage, zu er⸗ kennen: I. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1I. Zivil⸗

auf Dienstag, den 1. Februar 1927, vorm. 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 273, des Gerichtsgebäudes an der Fürther Straße in Nürnberg, angesetzten Verhandlungs⸗ termin mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeßgericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Nürnberg, den 29. Oktober 1926.

Gerichtsschreiberei des Landgerichts

Nürnberg.

[83238 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Karl Riedel, Margaretha geb. Breuer, in Trier, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Weber in Trier, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Karl Riedel, früher in Trier, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Trier, Zimmer 38, auf den 11. Januar 1927, mittags 12 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Trier, den 6. November 19 26.

Landgericht. 3. Zivilkammer.

[83570] Oeffentliche Zustellung.

Die minderfährige Irmgard Marga⸗ rethe Grönemeyer, geb. 29. VI. 1924 in Bremen, gesetzlich vertreten durch das Jugendamt, Amtsvormundschaft Bremen, vertreten durch Verwaltungsinspektor Wille, Bremen, 858 gegen den Versicherungs⸗ agenten Friedrich Heinrich August Behning, geb. 10. Januar 1880 zu Has⸗ bergen, Kreis Hoya, wohnhaft zu Bremen, Haferkamp 37, zurzeit unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Unterhaltsforderung. Die Klägerin hat im Termin zur mündlichen Verhandlung am 18. Oktober 1926 ihren Klageantrag auf Zahlung eines jährlichen Unterhalts auf 420 RM ab 18. Oktober 1926 erhöht. Der Beklagte wird zur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Bremen, Gerichtshaus, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 87 (Eingang Ostertorstraße) auf Montag, den 6. Dezember 1926, vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Bremen, den 27. Oktober 1926.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[83240] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Marie Dora Kühn, geboren am 23. Mai 1926 zu Giersdorf, vertreten durch den Kreisausschuß, Kreis⸗ jugendamt in Hirschberg i. Schl., klagt gegen den Müllergesellen Kurt Pohl, zu⸗ letzt in Schabenau, Kreis Guhrau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1708 und 1717 B. G.⸗B. mit dem

ntrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin vom Tage ihrer Geburt 23. Mai 1926 bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres, das ist der 22. Mai 1942, eine im voraus zu entrichtende Geldrente von 75 RM vierteljährlich als Teilanspruch zu zahlen, und das Urteil hinsichtlich der rückständigen und fälligen Beträge gemäß § 708 Z.⸗P.⸗O. für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kosten trägt der Beklagte. Die Klägerin ladet den Beklagten zur Güteverhandlung vor das Amtsgericht in Guhrau auf den 14. N 1927, vorm. 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. 2. C. 487/26.

Guhrau, den 5. November 1926.

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[83573] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Elfriede Orphal, ver⸗ treten durch den Amtsvormund Willy. Fischer, Erfurt, Rathausgasse 4, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Geh. Justizrat Bueren in Münster i. W., klagt gegen den Autoschlosser Eduard Schleifer, früher in Münster i. W., Kettelerstraße 46 II, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der außer⸗ eheliche Vater des von der Klara Orphal zu Erfurt am 11. August 1926 geborenen Kindes Elfriede Orphal sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin vom Tage ihrer Geburt, dem 11. August 1926, bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 75 RM zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären gemäß § 708 Ziffer 6 Z.⸗P.⸗O. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Münster i. W. auf den 22. Dezember 1926, vormittags 9 Uhr, Zimmer 4, geladen.

Münster i. W., den 8. November 1926.

Das Amtsgericht. b Wörmann,

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[83242] Oeffentliche Zustellung. Steininger, Ferdinand, geb. 16. April 1921, unehel. Kind, gesetzlich vertreten

vertreten durch Maria Steininger, Köchin in Passau, Schmeroldkeller, Kläger, gegen Zieringer, Ferdinand, Rotgerber, z. Z. unbekannten Aufenthalts, mit dem letzten Wohnsitz in Aspertsham, Post Fürsten⸗ zell, Beklagten, wegen Unterhaltserhöhung, beantragt Kläger, zu erkennen: 1. der Be⸗ klagte wird verurteilt, an den am 16. April 1921 geb. Kläger Ferdinand Steininger von der Klagezustellung bis zum vollendeten 16. Lebensjahre einen jährlichen, viertel⸗ jährlich vorauszahlbaren Unterhalt von 240 RM zu bezahlen, 2. der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 3. das Urteil wird für vorläufig voll⸗ streckbar erklärt. Der Beklagte Ferdinand Zieringer wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Frei⸗ tag, 7. Januar 1927, vorm. 8 ½ Uhr, vor das Amtsgericht Passau Sitzungs⸗ saal 1 im 1. Stock geladen.

Passau, 8. November 1926.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Passau.

[83239] Oeffentliche Zustellung. Die Stadtsparbank Arnstadt in Arn⸗

stadt, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Jänicke hier, klagt bei hiesigem Gericht gegen den Fleischermeister Max Hart⸗ mann, früher hier, Klausstraße 21, jetzt unbekannten Aufenthalts, und dessen Frau, Lydia geb. Heyer, hier, mit dem Antrage: 1. den verklagten Ehemann zu verurteilen

an die Klägerin a) 350 Reichsmark, b) Zinsen auf 3953,85 Reichsmark, und zwar 9 % für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1926, 8 % vom 1. Jult 1926 ab zu zahlen, 2. die beiden Ver⸗ klagten zu verurteilen, darin zu willigen und zu dulden, daß die Klägerin wegen dieser Forderung ihre Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung in dem im Grundbuch von Arnstadt Band 58 Blatt 2304 verzeichneten Grundstück: 0L. Parz. 2223/914 Wohnhaus, Neben⸗ gebäude und Hofraum, Klausstraße 21 = 0,0093 ha aus der darauf für die Klägerin eingetragenen Sicherungshypothek von 5000 Goldmark sucht, und falls bis zur Rechtskraft des Urteils der Versteigerungs⸗ termin in dem über das Grundstück ein⸗ geleiteten Zwangsversteigerungsverfahren stattfinden sollte, darein zu willigen, daß die unter 1 verlangten Beträge aus dem Versteigerungserlös an die Klägerin ge⸗ zahlt werden, 3. den verklagten Ehemann zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut Frau 5 dulden, 4. das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Sie behauptet

Der Verklagte stand seit Februar 1924 mit der Klägerin in bank⸗ geschäftlicher Verbindung, aus der er der Klägerin per 31. Dezember 1925 den schriftlich anerkannten Betrag von 3955,85 Reichsmark schuldig geworden ist. Das Konto ist vereinbarungsgemäß fällig. Zur Sicherheit für alle Ansprüche der Klägerin aus dieser Geschäftsverbindung haben die Verklagten ihre Sicherungs⸗ hypothek bis zum Höchstbetrage von 5000 Goldmark auf dem im Antrag bezeichneten Grundstücke bestellt. Das Amtsgericht Arnstadt ist als gerichtszuständig vereinbart. Das Hauptgeld hat Klägerin persönlich und dinglich bereits geltend gemacht. Die Klägerin hat aber darauf noch Zinsen für die Zeit seit 1. Januar 1926 zu fordern. Weiter hat sie in der Geschäfts⸗ verbindung nach dem 1. Januar 1926 noch 350 Reichsmark Grunderwerbssteuer ver⸗ legt. Wegen der Zinsen und der Grund⸗ erwerbssteuer macht sie den persönlichen und dinglichen Anspruch hiermit geltend, um im Zwangsversteigerungsverfahren damit noch zum Zuge zu kommen. Die öffent⸗ liche Zustellung bezüglich des verklagten Ehemanns ist bewilligt. Er wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf den 25. Januar 1927, vormit⸗ tags 9 ½ Uhr, vor das Thür. Amtsgericht in Arnstadt, Zimmer Nr. I8, geladen.

Arnstadt, den 28. Oktober 1926. Thüringisches Amtsgericht.

[83567] Oeffentliche Zustellung. 4

Die Firma K. Brager & Janowsky in Berlin, Beuthstr. 1, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Walter Hirsch, Berlin, Charlottenstraße 60, klagt gegen die Frau M. Koch⸗Baranoff, z. Zt. un⸗

in Weißenfels a. d. S., Naumburger Straße 6 wohnhaft gewesen, auf Grund der Behauptung, daß sie ihr 200 RM für einen am 14 Dezember 1925 ge⸗ lieferten Pelzmantel schulde, mit dem Antrage, sie kostenpflichtig und notfalls eegen Sicherheitsleistung vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen, an Klägerin 200 RM (i. B. zweihundert Reichsmark)

nebst 1 % monatlicher Zinsen seit dem

durch den Vormund Ludwig Steininger, Landwirt in Neukirchen am Inn, dieser

S

88

bekannten Aufenthalts im Auslande, früher