[86802] Oeffentliche Zustellung. Die Ehbefrau des Kutschers Friedrich Eckhardt, Adele geb. Knäpper, in Idar⸗ Oberstein a. d. Nahe, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Munte, bier, klagt egen den Kutscher Friedrich Eckhardt⸗ früher in Braunschweig, Salzdahlumer Straße 62, auf Grund §§ 1568 und 1565 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Braunschweig auf den 7. Januar 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen
Braunschweig, den 12. November 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[86808] Oeffentliche Zustellung. der Sache der Ehefrau Frieda Margarethe Dieckmann, geb. Sauerberg, Hamburg, Seilerstraße 17, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. E. Kaufmann, Haas und Klaas, gegen ihren Ehemann Fritz Wilhelm Heinrich Dieckmann, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 2 (Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz), auf den 5. Januar 1927, 9 ½ Uhr vor⸗ mittags, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten
vertreten zu lassen. Hamburg, den 18. November 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts
[86804] Oeffentliche Zustellung.
Martin, Heinrich, Tagner in Ludwigs⸗ hafen a. Rh., Friesenheimer Straße 55, vertreten durch Rechtsanwalt Karl Koch in Frankenthal, Kläger, hat gegen seine Ehefrau Maria Martin, geb. Mohr, zuletzt in New York, Rosenterrasse 49, sest unbekannten Aufenthalts, Be⸗ lagte, wegen Wiederherstellung des ehe⸗ lichen Lebens Klage zur II. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal erhoben mit dem Antrage: „Die Beklagte kostenfällig zu verurteilen, die eheliche Gemeinschaft mit dem Kläger herzustellen.“ Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits in die Sitzung der II. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal vom Mittwoch, den 12. Ja⸗ nuar 1927, vorm. 9 Uhr, im kleinen Sitzungssaale, mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zum Vertreter zu bestellen
Die öffentliche Zustellung wurde bewilligt. Frankenthal, den 18. November 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [86805) Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. die Ehefrau des Kauf⸗ manns Karl Blümmel, Bertha geb Beckens, in Frankfurt a. M., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Zwanziger daselbst, gegen den Kaufmann Gotthilf Heinrich Feiler, früher in München, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund eines schriftlichen Vergleichs vom 11. Dezember 1925, mit dem Antrage auf Zahlung von 2400 RM nebst 12 % Zinsen seit 7. Juni 1925 und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen — 5. P. 17/26 —, 2 die Ehefrau Margarethe Wetzel, geb. Schweigert, in Frankfurt, M., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kablitz daselbst, gegen den Fabrikarbeiter Mathias Wetzel, früher in Frankfurt, M., jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehescheidung — 24/4 R. 1/26 —, 3. die Ehefrau Petronilla Becker, geb. Dachs, in Weißenregen bei Kötzting, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Max Rosenthal in Frankfurt, M., gegen ihren Ehemann Peter Becker, früher in Frankfurt, M., jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage auf Ehescheidung — 13. R. 3/26 —. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Frankfurt M., zu 1 auf den 14. Ja⸗ nuar 1927, vorm. 9 Uhr, vor die 4. Zivilkammer, zu 2 auf den 11. Ja⸗ nuar 1927, vorm. 9 ½ Uhr, vor die 11. Zivilkammer, zu 3 auf den 14. Ja⸗ nuar 1927, vorm. 10 Uhr, vor die 7. Zivilkammer, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Frankfurt, M., den 19. November 1926.
er Gerichtsschreiber des Landgerichts.
88— [86809] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Klara Böhm, geborene Bitter, in Lautenthal, Hinterstraße 191, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Becker II. in Hannover, klagt gegen den Arbeiter Albert Böhm, zurzeit unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Lauten⸗ thal, auf Grund des § 1568 B. G⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den 6. Januar 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hannover, den 16. November 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[86810] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Emilie Reinholz, geb. Beyer, in Hannover, Bandelstr. 22, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Dr. Cohen in Hannover, klagt gegen den Reisenden Ferdinand Reinholz, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Han⸗ nover, Gr. Aegidienstr. 20 III, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage
“ 4.
auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Hannover auf den 6. Januar 1927, mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hannover, den 16. November 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[86811] Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter August Karl Schrader in Hannover, Kriegerstraße Nr. 34, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres Geiß und Kleinrath in Hannover, klagt gegen die Ehefrau Else Auguste Schrader, geb. Fischer, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Hannover, auf Grund §§ 1565 und 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der Zivilktammer 6 des Landgerichts in Hannover auf den 8. Ja⸗ nuar 1927, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hannover, den 16. November 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Anna Thormann, geb. Plonus, in Hannover, Weckenstraße 7, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kahn in Hannover klagt gegen den Arbeiter Wilhelm Thormann, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Hannover, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den 10. Ja⸗ nuar 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt xls Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hannover, den 16. November 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[86813]
Oeffentliche Zustellung. Ehefrau Dorothea Gammelin, geb. Johnsen, Thürk b. Hutzfeld, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dr. Evers und Ehlers in Eutin, klagt gegen ihren Ehemann, Arbeiter Gustav Gammelin, unbekannten Aufent⸗ halts, mit Antrag: Ehe der Parteien zu scheiden und Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Klägerin ladet Beklagten zur mündlichen Verhandlung vorLandgericht, Zivilkammer II, Lübeck, auf Montag, den 10. Januar 1927, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zum Vertreter zu bestellen. Lübeck, den 19. November 1926. Der Gerichts⸗ schreiber des Landgerichts.
[86814] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Lydia Bingenheimer, geb. Schäfgen, in Mainz, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Reinach in Mainz, klagt gegen ihren Ehemann Georg Bingenheimer, unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Mainz, auf Grund der §§ 1565, 1567 und 1568 des Bürgerl. Gesetzbuchs, mit dem Antrage, die am 7. Februar 1925 vor dem Standes⸗ beamten zu Nierstein geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten mit der Alleinschuld und den Kosten des Rechtsstreits zu belasten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Hessischen Landgerichts in Mainz auf den 14. Januar 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.
Mainz, den 15. November 1926.
Der Gerichtsschreiber des Hess. Landgerichts.
[86336] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Emma Zander, geb Winkel⸗ mann, in Wittenberge. Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Paetsch in Neuruppin, klagt gegen den Schlosser Otto Zander, früher in Wittenberge, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Schei⸗ dung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Neuruppin auf den 7. Januar 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 3. R. 123. 26.
Neuruppin, den 11. November 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[86812]
[86815] Oeffentliche Zustellung.
Der Reisende Johann Nepomuk Ber⸗ müller in Nürnberg, Johannesgasse 23II, klagt durch seinen Prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Krafft in Nürnberg. gegen seine Ehefrau Marie Bermüller, geb. Stockerl, zuletzt in Ekberfeld, nun un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, zu erkennen: I. Die Ehe der Streitsteile wird aus dem Verschulden der Beklagten ge⸗ schieden, II. Beklagte hat die Kosten zu tragen. Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zwilkammer des Landgerichts Nürnberg auf Donnerstag, den 20. Ja⸗ nuar 1927, vorm. 9 Uhr, Sitzungs⸗ saal, Zimmer Nr. 273/11 des Justtz⸗
gebäudes an der Fürther Straße in Nürnberg, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt aufzustellen. Zwecks öffentlicher Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Nürnberg, den 19. November 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[86338] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterehefrau Marie Steinfurth, geb. Mantelock, in Altona, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Senator a. D. Blanck in Rostock, klagt gegen den Ar⸗ beiter Robert Steinfurth, früher in Rostock und Leezen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Meckl.⸗Schwer. Landgerichts in Rostock auf den 12. Januar 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Rostock, den 18. November 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[86816] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Emma Dahm in Schneide⸗ mühl, Krojanker Straße 56, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Mihlan in Schneidemühl, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Tischler Albert Dahm aus Schneidemühl, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Schneidemühl — Einzelrichter — auf den 28. Januar 1927, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Schneidemühl, den 18. November 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[86817] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Wladislawa Wroblewski, geb. Chojnacka, in Wilhelmsburg, Her⸗ mannstraße 7, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sachse in Stade, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Nikodemus Wroblewski, un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Wil⸗ helmsburg, Elbe, Beklagten, auf Grund des § 1567 Abs. 1 und 2 Ziffer 2, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts in Stade auf den 20. Januar 1927, vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Stade, den 19. November 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[86339] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen Hirtreiter, Max, Besen⸗ binder in Hunderdorf, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Pfeiffer in Strau⸗ bing, gegen Hirtreiter, Anna, Besen⸗ bindersehefrau von Hunderdorf, nun unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Ehescheidung, hat das Landgericht Strau⸗ bing mit Beschluß vom 9. November 1926 die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt. Verhandlungstermin ist be⸗ stimmt auf Samstag, den 22. Ja⸗ nuar 1927, vormittags 9 Uhr, vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Strau⸗ bing. Der Kläger ladet die Beklagte zu diesem Termine mit der Aufforderung vor, einen beim Landgericht Straubing zugelassenen Rechtsanwalt zu ihrer Vertretung zu be⸗ stellen und wird beantragen, zu erkennen: I. Die Ehe der Streitsteile wird aus alleinigem Verschulden der Beklagten ge⸗ schieden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu er⸗ statten. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage mit der Ladung bekanntgemacht.
Straubing, den 18. November 1926.
Gerichtsschreiberei des Landgerichts Straubing.
[86818] Oeffentliche Zustellung.
Die Luise Marfeld, geb. Saur, in Stuttgart, Paulinenstr. 47, vertreten durch Rechtsanwalt Kupferschmid in Stuttgart, klagt gegen ihren Ehemann Max Mar⸗ feld, Schauspieler, fr. in Stuttgart, z. Zt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, weg. Herstellung des ehel. Lebens, mit dem Antrage: Der Beklagte ist verpflichtet, die eheliche Gemeinschaft mit der Klägerin wieder herzustellen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer III des Landgerichts zu Stuttgart auf Donnerstag, den 27. Januar 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Stuttgart, den 17. November 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[86820] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Gerhard Belling, geb. 13. I. 1925 zu Berlin, vertreten durch das Bezirksjugendamt Prenzlauer Berg, weiter vertreten durch den Stadt⸗ vormund Johannes Schulz, in Berlin NO. 55, Danziger Str. 64, klagt gegen den Photographen Peter Heinen, früher in Berlin, Greifswalder Str. 158, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung. daß dieser sein Vater sei, mit dem Antrage auf kostenpflichtige, gemäß § 7086 Z.⸗P.⸗O. vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung einer Viertel⸗ jahrsrente von 99 — neunundneunzig —
Reichsmark, und zwar von der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, im voraus. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Mitte, Ab⸗ teilung 182, Neue Friedrichstr. 15, II. Stock, Zimmer 253/255, auf den 19. Januar 1927, vormittags 11 ⅛ Uhr, geladen.
Berlin, den 6. November 1926.
Gerichtsschreiber des Amtsgerichts
Berlin⸗Mitte. Abtlg. 182.
[863401 Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Karl Hans Walther, vertreten durch den Amtsvormund, Jugend⸗ amt in Leipzig klagt gegen den Kellner Willy Max Paukert, früher in Berlin, Linienstr. 111, b. Grabowski, unter der Behauptung, daß dieser sein Vater sei, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an Kläger vom Tage der Klagezustellung an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zu Händen des Vormunds als Unterhalt an Stelle der im Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 13. 11. 24 (15 Cg. 1009. 24) zuer⸗ kannten 60 GM eine im voraus zu ent⸗ richtende Vierteljahresrente von 90 RM und zwar die Rückstände sofort, die künftig fällig werdenden Leistungen am 27. 6., 27. 9., 27. 12. und 27, 3. eines jeden Jahres zu zahlen und das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin⸗ Mitte, Abteilung 183, Berlin, Neue Friedrichstraße 15, Zimmer 253/255, II — 183 C. 1422. 26 —, auf den 29. Ja⸗ 1927, vormittags 9 ½¼ Uhr, ge⸗ aden.
Berlin, den 11. November 1926.
[86341] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Margot David, ver⸗ treten durch das Bezirksjugendamt Prenz⸗ lauer Berg, weiter vertreten durch den Stadtvormund Walter Schiele in Berlin, Danziger Straße 64, klagt gegen den Willt Meinke, geb. 19. 3. 1898, zuletzt Fröbelstraße 15 (Obdach), unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte ihr Vater sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Klägerin von der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Vierteljahresrente von 99 RM im voraus zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 183, Berlin, Neue Friedrichstraße 15, Zimmer 253/55, II — 183 C. 3406. 26 —, auf den 3. Februar 1927, vormittags 10 ½ Uhr, geladen.
Berlin, den 11. November 1926.
[86822] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Karl Heinrich Rühl in Wabern, vertreten durch den Amts⸗ vormund Frl. Dr. Rocholl in Fritzlar, klagt gegen den Kutscher Karl Weith, früher in Niedervorschütz, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte in der gesetzlichen Empfängniszeit, nämlich in der Zeit vom 6. Juni 1924 bis zum 5. Oktober 1924, mit der Mündelmutter, der jetzigen Ehefrau des Willi Heise, Elise geb. Rühl, von Wabern den Beischlaf vollzogen habe, mit dem Antrage: 1. den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger vom Tage der Geburt, dem 3. April 1925, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine Geld⸗ rente von vierteljährlich 60 Reichsmark zu zahlen, und zwar die rückständigen Be⸗ träge alsbald, die künftig fällig werdenden vierteljährlich im voraus, 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur Güteverhandlung wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Felsberg, Bez. Cassel, auf den 19. Januar 1927, vor⸗ mittags 9 ¾ Uhr, geladen, und zwar mit dem Hinweis, daß im Falle seines Aus⸗ bleibens der Kläger den Eintritt in das Streitverfahren und den Erlaß eines Ver⸗ sfäumnisurteils beantragen kann. Dem Kläger ist für die I. Instanz einschließlich
Zwangsvollstreckung das Armenrecht be⸗
willigt. Dem Kläger ist für die Zu⸗ stellung der Klageschrift die öffentliche Zustellung bewilligt. Felsberg, Bez. Cassel, den 16. No⸗ vember 1926. 8 Das Amtsgericht.
[86825]) Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Ilse Reese, vertreten durch das stäodtische Jugendamt, dieses vertreten durch den mit Wahrnehmung der vormundschaftlichen Obliegenheiten be⸗ auftragten Magistratsinspektor Fr. Tegt⸗ meyer in Hameln, klagt gegen den Schmied Johann Sirotzki, früher in Hameln, Neuemarktstraße l, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte der Erzeuger der Klägerin sei und als solcher verpflichtet sei, der⸗ selben von ihrer Geburt bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebensjahres Unterhalt zu gewähren, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin vom Tage der Geburt, nämlich dem 24. Mai 1926, ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine im voraus zu entrichtende vierteljährliche Unterhalts⸗ rente von 75 RM zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Hameln auf den 8. Januar 1927, vormittags 9 Uhr, auf Zimmer Nr. 10 geladen.
Hameln, den 28. Oktober 1926.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Kosten des Rechtsstreits.
[86826] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Ingeborg Margott Herre in Jena, vertreten durch ihren Vormund, den Polizeioberwachtmeister Richard Herre in Jena klagt gegen den Kaufmann Paul Freist, früuher in Jena, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Verklagte durch Ur⸗ teil des Amtsgerichts Jena vom 26. 10. 1923 zur Zahlung von Unterhalt ver⸗ urteilt worden sei, der Unterhaltsbetrag (Papiermark) den veränderten Verhält⸗
Inissen aber nicht mehr entspreche, mit dem
Antrage, den Verklagten zu verurteilen, an die Klägerin vom Tage der Klag⸗ zustellung an bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres eine im voraus zahlbare Unterhaltsrente von monatlich 30 RM an Stelle der bisher festgestellten Unterhalts⸗ beträge zu zahlen, die Kosten des Rechte⸗ streits zu tragen und das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Betlagte vor das Thüring. Amtsgericht in Jena auf den 7. Januar 1927, vormittags 8 ½ Uhr, geladen. Die Einlassungsfrist beträgt 2 Wochen.
Jena, den 9. November 1926.
Der Justizobersekretär des Thür. Amtsgerichts: (Unterschrift.)
[86828] Oeffentliche Zustellung.
Der Bürovorsteher Brink in Bonn als Amtsvormund des minderjährigen Karl Heinrich Mentges klagt gegen den Karl Ritter, früher in Honnef, Rhein, unter der Behauptung, daß dieser der Vater des Karl Heinrich Mentges sei, mit dem An⸗ trage auf Unterhalt bis zum 16. Lebens⸗ jahr, vierteljährlich im voraus 100 RM ab 10. März 1926 und Tragung der Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Königs⸗ winter, Drachenfelsstr. 7, Z. 4, auf den 11. Januar 1927, vormittags 9 ½ Uhr, geladen.
Königswinter, den 16. November 1926.
Knipp, Justizobersekretär.
[86821] Oeffentliche Zustellung. Die geschiedene Ehefrau Helene Astrath,
geb. Schein, in Bremerhaven, Graben⸗
straße 30, klagt gegen den Anstreicher Heinrich Astrath, früher in Kleve, Hopfensacksteege 2, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte der Klägerin seit der Ehe⸗ scheidung durch das Landgericht Duisburg vom 2 3. 1925 (18 R 356/23) noch keinen Unterhalt gezahlt hat, der Beklagte ist für den allein schuldigen Teil erklärt worden, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, der Klägerin eine wöchentliche Unterhaltsrente von 10 RM. (i. B. zehn Reichsmark) zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, Schloßber 1, Zimmer Nr. 36, auf den 31. Januar 1927, vormittags 9 ¼ Uhr, geladen.
Kleve, den 15. November 1926.
Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [86830] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährigen ehelichen Kinder 1. Gerda Brock, geb. am 31. 5. 1921, 2. Irma Brock, geb. am 9. 2. 1923, wohnhaft in Königsberg Pr., vertreten durch ihre Pflegerin, Lehrerin Elisabeth Raabe in Königsberg Pr., Augusta⸗ straße 18, klagen gegen den Arbeiter Hugo Brock, früher in Kutschitten, Kreis Pr. Eylau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Zahlung von Unterhaltsrente, mit dem Antrage, 1. der Beklagte wird ver⸗ urteilt, den Klägern vom Tage der Zu⸗ stellung ab bis auf weiteres erne an jedem Monatsersten fällige Unterhaltsrente von zusammen 30 — dreißig — Reichsmark monatlich zu zahlen, 2. die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auf⸗ erlegt, 3. das Urteil ist vorläufig voll⸗ streckbar. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Amtsgericht in Pr. Eylau auf den 27. Januar 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr.
Pr. Eylau, den 15. November 1926. Mmitgericht. A
[86819] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Dr. Ernst Salinger in Berlin, Oranienstr. 2, klagt gegen den Kaufmann Fritz Reuter, früher in Ham⸗ burg⸗Wandsbek, Königstr. 45, unter der Behauptung, daß dieser ihm an Gebühren für die Vertretung in Sachen Pessarn 229,20 ℳ verschulde, mit dem Antrag auf Zahlung von 229,20 ℳ nebst 9 vom Hundert Zinsen seit dem 15. 4. 1926. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Berlin⸗Mitte, Abt. 75, in Berlin, Neue Friedrichstr. 12 /15, II. Stoch Zimmer 217/219, auf den 7. Februar 1927, vormittags 10 Uhr, geladen.
Berlin⸗Mitte, den 16. November 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
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Deutsches Reich. Bekanntmachung, betreffend den Einlösungskurs für Goldmark⸗ Reichsschatzanweisungen K von 1923. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Amtliches.
Deutsches Reich.
vhhung.
Der Einlösungskurs für die am 9. Juni d. J. aus⸗ gelosten, am 1. Dezember 1926 rückzahlbaren 2 bis 5zinsigen auslosbaren Goldmark⸗Reichsschatzanweisungen K von 1923 sowie für die am 1. Dezember 1926 fällig werdenden
Zinsscheine dieser Schatzanweisungen beträgt eine Reichsmark
8— für eine Goldmark.
Berlin, den 23. November 1926. 8 Reichsschuldenverwaltung.
Bekanntmachung
über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923. (RGBl. I S. 482.) Der Londoner Goldpreis beträgt . für eine Unze Feingldd 82 sh 10 d, für ein Gramm Feingold demnach 32,7294 pence. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht. Berlin, den 23. November 1926.
Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Seckel. ppa. Goldschmidt.
Preußen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Ministerialrat im Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Dr. jur. Max Sitzler ist zum Kurator der Universität in Kiel ernannt worden.
Zündmittelzulassungsbescheid. “ Fir den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts werden hiermit zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben, ausschließlich der Schlagwettergruben,
die nachstehend bezeichneten Zündmittel zugelassen:
zünder H. in Groß Salze. b) Bezeichnung der Zündmittel. 1. Elektrischer Brückenglühzünder mit Messinghülse und brenn⸗ barer Isolierung 2. Elektrischer Brüͤckenglühzünder mit Papphülse und brenn⸗ barer Jsolierung. 3. Elektrischer Brückenglühzünder . brennbarer Isolierung. c) Herstellungsort: Groß Salze. d) Beschreibung der Zündmittel: 1. Die Bruͤckenglühzünder haben entweder eine 40 mm lange Messingaufsteckhülse mit 7 mm äußerem Durchmesser oder eine 25 mm lange Messingeinsteckhülse mit 6,5 mm äußerem Durchmesser. Der feste Zündkopf ist mittels Schwesfelvergußmasse in der Hülse befestigt. Die Zünderdrähte sind verzinkte Eisendrähte von 0,6 mm Durchmesser. Zur Isolierung sind sie entweder mit einem 13 mm breiten roten Papierband oder mit einem 5 mm breiten hellbraunen Papierband und darüber mit Baumwollfäden umwickelt bezw. umsponnen sowie mit Kabelmasse imprägniert. 2. Die Brückenglühzünder haben eine 34 mm lange, gelbe Papphülse von 8,5 mm äußerem Durchmesser. In dieser ist der feste Zündkopf mittels Schwefelvergußmasse befestigt. Zünderdrähte und deren Jsolierung wie bei 1.
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mit Vergußkörper und
3. Die Brückenglühzünder haben einen ungefähr 22,5 mm. langen, nach oben sich verjüngenden und zugespitzten Verguß⸗ körper, dessen Durchmesser unten 7,5 mm, oben 5,5 mm mißt und der einen gelben, bronzeartigen Anstrich trägt. feste Zündkopf befindet sich in der Spitze des Verguß⸗ örpers.
Zünderdrähte und deren Isolierung wie bei 1.
“ Besondere Bedingungen: . Für Schlagwettergruben sind die Zünder nicht zugelassen. Breslau, den 15. November 1926. Preußisches Oberbergamt. Fischer. 1
236. Sitzung vom 23. November 1926, nachmittags 3 Uhr.
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.*)
Am Regierungstische: Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann, Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius. Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr. Auf der Tagesordnung steht die Aussprache über die auswärtige Politik. Verbunden werden damit die deutschnationale Interpellation über die Flaggen⸗ hissung in Washington, der völkische Antrag auf Kündigung der Locarno⸗Verträge und der An⸗ trag aller bürgerlichen Parteien zur Kriegsschuldfrage. Als erster Redner gibt Abg. Emminger (Bayer. Vp.) eine gemeinsame Erklärung der Regierungsparteien ab. Er führt aus:
Ich habe im Namen der Reichstagsfraktionen des Zentrums der Deutschen Volkspartei, der Deutschen Demokratischen Partei und der Bayerischen Volkspartei folgende Erklärung abzugeben: Die von den Regierungsparteien unterstützte Außenpolitik erstrebt als oberstes Ziel die Befreiung Deutschlands. Einen bedeutsamen Bestandteil dieser Politik bildete zuletzt der im September dieses Jahres erfolgte Eintritt Deutschlands in den Völkerbund. Er hat sich nach Ueberwindung mannigfacher Schwierigkeiten unter Be⸗ dingungen vollzogen, die den wesentlichen Forderungen Deutsch⸗ lands bezüglich seiner völkerbundlichen Rechte und Pflichten ent⸗ prachen. Vor allem durch die Wahl als ständige Ratsmacht und die in Locarno vorangegangene Anerkennung der besonderen Lage Deutschlands hinsichtlich seiner Verpflichtungen gemäß Artikel 16 des Völkerbundpaktes. Von diesem Ergebnis nehmen die Regie⸗ rungsparteien mit Befriedigung Kenntnis. Wir billigen ö die Haltung, welche die deutsche Völkerbundsdelegation in Genf eingenommen hat, eine Haltung, die ebensowohl den Willen Deutschlands zu loyaler und aufbauender Mitarbeit an dem Ziele des Völkerbundes wie sein unerschütterliches Streben nach Frei⸗ 8 und Gleichberechtigung in eindrucksvoller Weise vor aller
elt bekundet hat. Bei der entscheidenden Wichtigkeit, welche die Frage der Abrüstung für die Sicherung des und den Bestand des Völkerbundes hat, wird sich die Mitarbeit Deutschlands in Genf mit besonderer Tatkraft auf die Herbeiführung der all⸗ emeinen Abrüstung als rechtliche und politische Fört ahrung der
eutschland zunächst einseitig aufgezwungenen Abrüstung zu er⸗ strecken haben. Der Versuch, den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund zum Ausgangspunkt einer Aktion zu machen, deren Weiterentwicklung die Verstandigung mit Frankreich und eine voll⸗ ständige und endgültige Befreiung der noch besetzten Gebiete wie auch die Wiedervereinigung des deutschen Saargebietes mit dem Mutterland herbeiführen soll, findet unsere uneingeschränkte Zu⸗ stimmung. Eine eingehende öffentliche Erörterung über die Ver⸗ handlungen von Thoiry und ihre bisherige Fortentwickelung halten wir im gegenwärtigen Stadium schwierigster diplomatischer und finanzieller Vorerörterungen nicht für zweckdienlich und förderlich. Eines stellen wir jedoch mit Nachdruck fest: Der Grundgedanke und das politische Prinzip von Thoiry sind dadurch nicht als falsch erwiesen oder auch nur entwertet, daß sich ihrer schnellen Ver⸗ wirklichung zunächst offenkundige Hemmungen entgegengestellt haben. Die innere Verflochtenheit der in Thoiry erörterten Lösung mit dem Gesamtkomplex der Reparationsfragen und dem Problem der interalliierten Verschuldung ist dabei ebenso zutage getreten, wie der natürliche Anspruch anderer Mächte nach Mitwirkung und Einflußnahme auf die künftige Entwickelung. Mit nachdrücklichster Zustimmung begleiten wir die Bemühungen des Herrn Ministers des Auswärtigen um baldigste datummäßig festzulegende Beendi⸗ gung der interalliierten Militärkontrolle. Wir erwarten ferner, daß der Herr Minister bei den im Zuge befindlichen und noch folgenden Verhandlungen keine Ausgestaltung des sogenannten Investigationsrechtes des Völkerbundes annehmen wird, die über den rechtlichen Rahmen und den klaren Wortlaut des Art. 213 des Versailler Vertrags I““ Insbesondere lehnen wir jeden Versuch, uns widerrechtlich eine unterschiedliche Investigationsform
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*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedersegeben sind.
einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
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für die entmilitarisierte Rheinlandzone aufzuzwingen, ab. Ins⸗ 1 werden wir die Reichsregierung auf dem in Genf und hoiry begonnenen Wege zielbewußt weiter 1 Wir er⸗ warten dabei von ihr tatkräftige Betonung unseres politischen Rechts auf Befreiung der besetzten Gebiete und Ausnutzung der Deutschland auf Grund der Verträge zustehenden Bewegungs⸗ “ Der Kernpunkt der Verhandlungen von Thoiry war von eutscher Seite Verständigung mit Frankreich unter Anpassung der Reparationsleistungen an die zunehmende Verflechtung der Völker auf weltwirtschaftlichem und weltfinanziellem Gebiet. Jedem Versuch, mit diesem weit ausgreifenden und nur bei starkem freiwilligen Entgegenkommen Deutschlands und in verständnis⸗ voller Zusammenarbeit mit anderen Großmächten lösbaren Problem Fragen zu verbinden, die mit ihm rechtlich und tatsächlich nichts zu tun haben, werden wir uns widersetzen. Sollte ohne Ver⸗ schulden Deutschlands die abschließende Regelung der in Thoiry verhandelten Fragen sich infolge der großen internationalen Zu⸗ sammenhänge dieses Fragenkomplexes weiter verzögern, so fordern wir die Reichsregierung auf, im Festhalten an der Linie der bisherigen Außenpolitik jede andere Möglichkeit zur beschleu⸗ nigten Befreiung der besetzten Gebiete auszunutzen. Mit Genug⸗ tuung und tiefer Befriedigung haben wir von den Ergebnissen der Gemeindewahlen in Öst⸗Oberschlesien Kenntnis genommen. Trotz schwerster materieller, seelischer und völkischer Bedrängnis ist im Industriebezirk, dem eigentlichen Oberschlesien, eine un⸗ bestrittene deutsche Mehrheit gewählt worden. So sind in der Hauptstadt Kattowitz 23 513 Stimmen für die rein deutschen Listen, 15 714 für die rein polnischen Listen abgegeben worden, 34 rein deutsche, 19 rein polnische neben 7 gemischt⸗wirtschaft⸗ lichen Mandaten zustandegekommen. In Königshütte haben von 32 280 Stimmen die rein deutschen Listen 22 247 und 38 von insgesamt 52 Mandaten, die rein polnischen Listen nur 8744 und 17 Mandate erlangt. Aehnlich sind die Zahlen in allen anderen nennenswerten Industrieorten. Wir geben der Erwar⸗ tung Ausdruck, daß die polnische Regierung aus dieser klaren Willensäußerung der ostoberschlesischen Deutschen die ent⸗ sprechenden Folgerungen ziehen und ihnen dieselbe vertrags⸗ mäßige Behandlung zuteil werden lassen wird, die Deutschland seinen polnischen Minderheiten trotz ihrer unvergleichlich ge⸗ ringeren Zahl angedeihen läßt. Unseren Volksgenossen aber danken wir für ihr Bekenntnis zum Deutschtum, das auch der Fehlspruch von 1921 nicht hat erschüttern können. (Lebhafter Beifall.) 3 Abg. Dr. Hoetzsch 88. Nat.): Meine Freunde haben dem Vorschlag zugestimmt, daß die Erklärung des Reichsministers des Auswärtigen zur Angelegenheit der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ im Haushaltsausschuß weiter⸗ beraten werde. Ohne auf Einzelheiten der Angelegen⸗ heit einzugehen, möchte ich als Berichterstatter des 9 1 wärtigen Ausschusses mich nachdrücklich wehren gegen die An⸗ regung des Reichsfinanzministers zum Ausbau eines Gebäudes in der Wilhelmstraße. Das würde nur neue Unruhe und Kosten verursachen, ohne den Dienstbetrieb in irgendeiner Weise zu er⸗ leichtern. Warnen musß ich auch davor, daß man glaubt mit dem bisherigen Abbausystem das Auswärtige Amt als solches abbauen zu können. Bei der außerordentlichen Belastung dieses Amtes gerade mit den wirtschaftlichen Fragen bitte ich die Etats⸗ referenten der verschiedenen Fraktionen, ihre Aufmerksamkeit zu richten auf den Nachtragsetat für den Völkerbund. Die Ent⸗ scheidung ist gefallen, jetzt gilt es für eine möglichst gute Arbeit im Dienste der deutschen Interessen in Genf zu sorgen. Der neue englische Botschafter hat bei seinem Empfang durch den Herrn Reichspräsidenten davon gesprochen, daß er sein Amt an⸗ trete in einem neuen Abschnitt der Geschichte, in welchem man mit Sicherheit guten und versöhnlichen Beziehungen der Völke entgegensehen könne. Das ist dieselbe Feststellung, die auch der englische Ministerpräsident in seiner Guild⸗Hall⸗Rede getroffem hat, daß nämlich Locarno zunächst nur eine Hoffnung und nicht eine Tatsache ist. Auf der englischen Reichskonferenz ist jetzt auch die Frage behandelt, aber wohl noch nicht entschieden worden, ob die großen Selbstverwaltungskolonien dem Locarno⸗Vertrag formell ratifizierend beitreten sollen oder nicht. Auch in dieser Frage scheint die Guild⸗Hall⸗Rede des englischen Ministerpräsi⸗ denten gute Aussichten zu zeigen. Wir freuen uns und begrüßen es, daß es dem deutschen Botschafter in Washington, Herrn v. Maltzan, gelungen ist, während der Zeit seiner gesamten Tätig⸗ keit auf dem bisherigen Wege weiterzuschreiten, auf dem wir mit Befriedigung ein Zusammenkommen mit den Vereinigten Staaten festgestellt haben. Die Vereinigten Staaten sind ja von Bedeutung für die große Politik auch in Europa. Wenn er sich aber verpflichtet gefühlt hat, am Waffenstillstandstage auch die deutsche Flagge auf Vollmast zu setzen, so müssen wir doch be⸗ tonen, daß man durch die diplomatische Etikette, die es dem Bot⸗ schafter des Deutschen Reiches nicht ermöglicht haben soll, sich dem Beschluß des diplomatischen Korps zu entziehen, das ein⸗ fache elementare und berechtigte Gefühl des deutschen Volkes nicht umbiegen kann. Das durfte nicht geschehen! (Lebhafte Zu⸗ stimmung bei den Deutschnationalen.) Darum ist uns diese Handlung des Botschafters nicht erklärlich; sie bedeutet eine Ver⸗ letzung von Imponderabilien, deren Bedeutung gerade in diesem Falle sehr groß war. Wenn der deutsche Botschafter sich ge⸗ weigert hätte, die Flagge an diesem Tage zu setzen, so würde das sicher gerade auch der Amerikaner verstanden haben, dessen Volk so stark und fest national fühlt. Wir immer auf dem Standpunkt gestanden, der auch die An⸗ 52 er amerikanischen Finanzpolitik darstellt, daß eine Gesamt-⸗ ösung der Reparationsfrage für Europa und für Deutschland,
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