1926 / 276 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Henkerarbeit verrichtet hatte!) Wir haben ihn sofort abgelöst! (Zuruf links: Ich war in der ersten Nacht bei Ihnen!) Gewiß, wir haben ihn aber auch gleich abgelöst. (Wiederholte Zurufe.) Sofort, selbstverständlich!

Meine Herren, darauf kommt es ja aber im vorliegenden Fall nicht an. Ich muß nur, nachdem hier von dem „Ungenannten“ die Rede ist, sagen, daß es der General von Watter gewesen ist, der allerdings in der damaligen Aufregung diese Pläne gehabt hat. Ich habe hier im Reichstag vor diesen Plänen gewarnt und auf das schärfste gegen diese aktivistischen Pläne dortmals Stellung genommen. Der General von Watter selbst ist daraufhin sorg⸗ fältig überwacht worden. (Andauernde lebhafte Zurufe links und von den Völkischen.) Der General von Watter hat nicht das Ruhrgebiet bewacht, sondern hat im Jahre 1923 einen ganz wahn⸗ sinnigen Angriff geplant und mit einem ganz glatten Schwindel, indem behauptet worden ist, man habe wichtige Erfindungen ge⸗ macht, die jungen Leute vor die französischen Maschinengewehre treiben wollen. (Hört, hört! und Zurufe.) Das hat damit zu tun. Das war ein Verbrechen schlimmster Art, gegen das ich mich hier gewehrt habe. Das muß einmal festgestellt werden, und ich muß mich dagegen wehren. (Zuruf links: Ist es richtig, daß der Mann 18 000 Mark Pension bekommt) Das weiß ich nicht! Diese ganze Pensionierung der Offiziere des alten Heeres unter⸗ steht nicht mir, sondern dem Reichsministerium des Innern und dem Reichsarbeitsministerium, wie Sie wissen. Ich weiß das also nicht, kann es nicht beurteilen. (Zurufe links: Stimmt schon!) Ich glaube nicht, daß er soviel bekommt. (Zuruf von den Völki⸗ schen: Was ist das für eine Unterhaltung für einen Minister! Lachen links.) Das ist gar keine Unterhaltung; ich muß nur die Frage beantworten! (Widerspruch von den Völkischen. Zuruf: Der Todeskampf eines Ministers!) O nein, der wird sich schmerz⸗ loser vollziehen!

Jedenfalls muß ich mich dagegen wehren, daß Herr Mahraun die Sache so darstellt, als hätte er mich über diese Vorgänge im Frühjahr 1926 informieren müssen. Ueber diese Dinge waren wir, das heißt sowohl die Reichsregierung wie die preußische Regierung, im Jahre 1923 vollständig und genau informiert. (Zuruf links: Weshalb verlangen Sie von ihm schriftliches Material?) Ich habe, verzeihen Sie, das nicht von ihm verlangt. Im Gegenteil,

gerade weil wir von diesen Plänen gehört haben, hat dortmals der General von Seeckt die militärischen Befehlshaber angewiesen, allen derartigen Behauptungen auf das schärfste entgegenzutreten. Was also hier behauptet wird, das sind Dinge, die erstens allge⸗ mein bekannt sind, längst bekannt waren, für die ich wirklich keine Informationen von Herrn Mahraun benötigt habe und mit denen jedenfalls auch die Reichswehr nichts zu tun hatte.

Dann wird weiter behauptet, im Jahre 1925 haben ähnliche Pläne bestanden, und dabei wird der Name des Obersten Nicolai genannt. Auch hier wird wieder gesagt, die Leute hätten sich auf

uns berufen; auch hier zu Unrecht. Der Oberst Nicolai hat nie nach dem Kriege in irgendwelchen Beziehungen zu uns gestanden, und da das immer wieder behauptet worden ist, habe ich auch hier en Minister Severing seinerzeit gebeten, diesen Dingen nachzu⸗ ehen, da ja er, die Polizei, die Möglichkeit hatte, die Dinge zu ontrollieren. Der Oberst Nicolai ist sorgfältig beobachtet worden; man hat aber keinen Anlaß gefunden, irgend etwas gegen ihn zu unternehmen, da er ohnehin ziemlich lange ins Ausland gegangen ist und, wie ich glaube, auch heunte noch im Auslande ist. Es ist also genau das, was ich gestern gesagt habe, daß es sich hier um die Pläne von unverantwortlichen rechtsradikalen Kreisen ge⸗ andelt hat, die in der tiefsten Not Deutschlands versucht haben, us in außenpolitische Verwicklungen hineinzubringen. Wir haben damit nichts zu tun, wir haben damit nie etwas zu tun gehabt; im genteil, wir haben nur unsere Pflicht getan, wenn wir allen iesen Bestrebungen auf das allerschärfste entgegengetreten sind. Das möchte ich hiermit festgestellt haben; denn daß natürlich durch solche Darstellungen im Ausland in einem Augenblick, wo sich der Herr Außenminister um die Herstellung eines Verständnisses be⸗ müht, die phantastischsten Vorstellungen entstehen müssen, ist ja klar, und es muß ihnen unter allen Umständen entgegengetreten werden.

238. Sitzung vom 25. November 1926, nachmittags 2 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.*) Die Regierungstische sind bei Beginn der Sitzung leer.

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr. Die Aussprache über die zus maü mt ihe Politik wird 88 Verbunden damit sind die Miß⸗ rauensvoten der Kommunisten und der Völkischen gegen

den Minister des Auswärtigen Dr. Stresemann. Als erster Redner des dritten Tages der auswärtigen

Debatte nimmt

Abg. Rosenberg (Komm.) das Wort. Er sieht in dem ge⸗ meinsamen Antrage der 8.Se . Parteien zur Kriegsschuld⸗ frage die vollkommenste Form des Bürgerblocks. Der inter⸗ nationale Gerichtshof habe sich aber mit den Fragen der Kriegs⸗ schuld nicht zu beschäftigen, sondern nur mit Streitfragen des Völkerrechts. Auch die Völkischen erkennen mit ihrer Unterschrift unter den gemeinsamen Kriegsschuldantrag den Völkerbund jetzt an. Der Abg. Müller⸗Franken hat erklärt, er gpreche im Auftrage von acht Millionen Wählern. Diese Zahl ist phantastisch. Herr Müller⸗ Franken hat sich aber nicht zu den großen internationalen Wirt⸗ chaftsverbindungen geäußert. (Abg. Müller⸗Franken ruft: Das haben wir auf der Luxemburger Konferenz getan. Ich bin doch kein Wiederkäuer! Abg. Höllein: Aber ein Dickhäuter. Heiterkeit.) Wenn die Sozialdemokraten Whegeg wären, müßten sie erkennen, daß dem Proletariat am gefährl chsten die Deutsche Volkspartei ist. Die Rede des Abg. Müller⸗Franken war ein Armutszeugnis für seine angeblichen acht Millionen Wähler. Wenn er gesagt hat, daß die Industriellen aus Profitgründen ein Inter⸗ esse an der internationalen Verständigung hätten, so soll er doch die dem entgegenstehenden Aeußerungen Kautskys nachlesen. Die deutschen Sozialdemokraten sollten sich an ihren Wiener Kollegen ein Beispiel nehmen, die auch die Frage zu Rußland viel gründ⸗ licher behandeln. (Abg. Müller⸗Franken: Sie lassen uns ja nicht hinein!) Vielleicht über Fäßen Sie (zu den Sozialdemokraten) Ihre Bedeutung. (Heiterkeit.) Die Dithyrambe des Herrn Wirth über die europäischen Fortschritte können wir nicht mitmachen. Mit der Politik des Reichswehrministers werden wir uns an anderer Stelle beschäftigen. Herr Geßler erinnert an den Bieder⸗ mann, der leice Frau betrügt und immer sagt: Ich dementiere alles. Die Arbeiterschaft wird ihre Freunde und Feinde erkennen und sich zum Kampf gegen das internationale Großkapital sammeln.

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehohenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

Abg. von Graese (völk.) erklärt, daß seine Freunde nicht die politische und persönliche Verantwortung übernehmen, um sih vor General von Watter zu stellen. Wir legen aber Verwahrun gegen den ministeriellen Ton ein, mit dem Herr Geßler den General gestern hier abgekanzelt hat. Als einigen Ministorn seinerzeit ein gewisser Körperteil mit Grundeis ging, da war General Watter gut genug Diese grobkörnigen Redensarten des Reichswehr⸗ ministers sind keine Ehrenmomente für ihn. Vor allem vermissen wir die Ritterlichkeit in dem Auftreten des Reichswehrministers. Redner polemisiert gegen Hoetzsch. Aus der Rede des Abg. Hoetzsch eht für uns hervor, daß die Deutschnationalen die Verträge von

unf und Locarno als bindendes Völkerrecht anerkennen, wenn sie auch heute teilweise noch so tun, als ob dem nicht so ist. Gegen dieses Doppelspiel legen wir entschieden Verwahrung ein. Auch englische Forscher haben erklärt, daß Völkerbundsverträge nicht bindend sind. Herr Müller⸗Franken spricht von bindenden Verträgen. Die Verträge verletzen auch unsere innere Verfassung, zumal die in Frage kommenden deutschen Gesetze nur mit einfacher Mehrheit verabschiedet sind. Die Gesetze über die Dawes⸗ und Locarnopolitik sind verfassungswidrig; das beweisen auch die in dem Gesetzentwurf über die Verfassungsmäßigkeit enthaltenen Einschränkungen. Diese Einschränkungen sind nur vom Minister des Auswärtigen gekommen, der in diesem Kabinett ja alles ist! Weder bei den Deutschnationalen noch bei den Sozialdemokraten, die beide in die Regierung wollen, sehen wir eine wirkliche Opposition. Wie konnte Herr Wirth einen Gegensatz zwischen loyaler und nationaler Opposition machen? Diesen Unterschied gibt es nicht. Illoyale Opposition ist die Politik jener Herren, die im Lande herumreisen und den starken Wilhelm markieren, aber hier in Berlin auf den Boden der Tatsachen treten und die Ver⸗ träge als bindendes Recht ansehen. Wir stellen der nationalen Opposition die internationale Opposition gegenüber. Wir machen den Deutschnationalen den Vorwurf, daß sie mit ihrer jetzigen Politik den Kampf gegen die internationale Opposition aufgeben. Diese unklare Haltung der Deutschnationalen bedeutet eine Ver⸗ giftung der öffentlichen Meinung. Deshalb werden wir den Be⸗ griff der nationalen Opposition umso schärfer immer wieder heraus⸗ arbeiten. Dhees allmähliche Hinüberwechseln auf den Boden der gegebenen Tatsachen lehnen wir ab. Da ist uns schon die Haltun des Herrn Reichsinnenministers lieber, der mit einem Sprung sie umgestellt hat. (Reichsinnenminister Dr. Külz nickt zustimmend. Redner schließt mit dem Zitat eines alten Politikers, das sich gegen die Leute wendet, die sich über Nacht umstellen, die sich zu jedem Staat bekennen und die man nicht anders als Lumpen nennen könne. Geifall bei den Völkischen. Da einige Zuhörer auf der Tribüne in die Hände klatschen, droht Präsident Löbe die Zuschauer⸗ tribüne zu räumen, falls diese Beifallskundgebungen nicht unter⸗ bleiben.)

Reichsminister des Innern Dr. Külz: Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete von Graefe⸗Mecklenburg hat in seinen Ausführungen auf ein Gesetz Bezug genommen, das die Regierung demnächst dem Hause zugehen lassen wird, auf das Gesetz über die Nachprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Reichsgesetzen. Der Abgeordnete von Graefe hat unter gewissen Schlußfolgerungen behauptet, daß Staatsverträge von diesem Gesetz ausgenommen seien, und daß das Gesetz solche Gesetze, die vor seinem Erlaß zustande gekommen seien, ebenfalls von dieser Nachprüfung ausnehme. Wenn der Herr Abgeordnete von Graefe demnächst das Gesetz in die Hand bekommen wird (Abgeordneter von Graefe⸗Mecklenburg: Ja, wie es nun vorliegt, aber nicht wie es von der Regierung ausgegangen ist!), so wir er sehen, daß Staatsverträge nicht ausgenommen sind (Abgeord⸗ neter von Graefe⸗Mecklenburg: Jetzt nach der Reichsratsvorlage nicht!) und daß weiter Gesetze, die vor diesem Gesetz erlassen worden sind, ebenfalls der Nachprüfung unterliegen. Wenn ein Gericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eine Gesetzes hat, so hat es den Staatsgerichtshof anzurufen und seine Entscheidung zu erbitten. (Abgeordneter von Graefe⸗Mecklenburg: Das war aber nicht die Regierungsvorlage! Das ist daraus gemacht worden!) Verehrter Herr von Graefe, der Reichstag hat es allein mit dem Gesetz zu tun, das die Regierung ihm zugehen läßt, und Sie werden sehen, daß darin alle Bedenken, die Sie hatten, beseitigt sind. Damit entfallen auch die anderen Schluß⸗ folgerungen, die Sie daran geknüpft haben.

Abg. Schiele (D. Nat.): Gegenüber der Behauptung des eh Dr. Wirth stelle ich fest, daß die Behauptungen, meine da⸗ maligen deutschnationalen Kollegen im Reichskabinett hätten Locarno zugestimmt, den Tatsachen nicht entspricht. (Hört, hört! rechts.) Das Gegenteil ist öffentlich so oft bis in alle Einzelheiten. nachgewiesen worden, daß ich im gegenwärtigen Augenblick 12 eine Wiederholung dieses Nachweises verzichte. Dagegen richte ich an die Reichsregierung die wiederholt ausgesprochene Aufforde⸗ rung, zur Feststellung des Sachverhalts endlich die Protokolle über die entscheidende Kabinettssitzung zu veröffentlichen oder mich von der nach der Geschäftsordnung des Kabinetts vorgeschriebenen Schweigepflicht, an die ich mich für meine Person trotz aller un⸗ wahren Angriffe bisher gebunden gehalten habe, zu entbinden. (Lebhafte Zustimmung rechts.)

Abg. Graf Westarp (D. Nat.), der zu einer Erklärung vor der Abstimmung das Wort erhält, führt aus: Die Lage der Dis⸗ kussion verhindert uns auszusprechen, daß wir die ungeheuerlichen Angriffe des Reichswehrministers gegen den General von Watter entschieden zurückweisen, dessen Verdienst um die Befriedung des Ruhrgebiets unbestritten ist. Zu der Abstimmung über die beiden vorliegenden Mißtrauensanträge der Kommnunisten und der Völki⸗ schen habe ich folgendes zu bemerken: Wir werden uns der Stimme enthalten. (Lebhafte Aha⸗Rufe.) Unsere sachlich ablehnende Hal⸗ tung zu der vom Minister des Auswärtigen vertretenen Politik ist in den Reden unserer beiden Vertreter, der Abgg. Dr. Hoetzsch und von Freytagh⸗Loringhoven, klar zum Ausdruck gekommen. (Große Unruhe und Zurufe links.) Die Mißtrauensanträge haben, wie die Mehrheitsverhältnisse hier liegen und wie sich herausgestellt hat in der Debatte, dank der Unterstützung der Sozialdemokraten in der Politik der Regierung keine Aussicht auf Erfolg. Es handelt ü88 lediglich um eine taktische Maßnahme. In einer taktischen Maßnahme lassen wir uns aber nicht von anderen Parteien das Gesetz des Handelns vorschreiben. (Lachen links.)

Der Nachtragshaushalt geht an den Haushalts⸗ ausschuß. Die deutschnationale Interpellation wegen der Flaggenhissung in Washington ist durch die Aussprache erledigt.

Ein Antrag auf namentliche Abstimmung über das völkische und das kommunistische Mi trauensvotum egen den Minister des Auswärtigen Dr. B ann fundet nur die nicht ausreichende Unterstützung der beiden an⸗ tragstellenden Gruppen. Die Mißtrauensvoten selbst werden daher in einfacher Abstimmung gegen die Kommunisten und Völkischen abgelehnt. Die Deutschnationalen enthalten sich der Stimme.

Angenommen wird dagegen der gemeinsame Antrag der bürgerlichen Parteien zur A ufrollung der Kriegs⸗ schuldfrage, und zwar gegen die Stimmen der Sozial⸗ demokraten und Kommunisten.

Der Gesetzentwurf über die Abtretung von Be⸗ amtenbezügen zum Heimstättenbau (Beamten⸗ siedlungsgesetz) wird an den Beamtenausschuß verwiesen.

Ein Entwurf zur Aenderung der Gewerbe⸗ ordnung, der die Erlaubnispflicht für das Wach⸗ und

Schließgewerbe einführen will, geht an den Volkswirtschaft⸗ lichen Ausschuß. Weeiter steht auf der Tagesordnung die erste Beratung des Entwurfs zur Aenderung des Reichspreßgesetzes. Die Vorlage will den Inmmunitätsrechte genießenden Ab⸗ geordneten verbieten, als verantwortliche Redakteure zu zeichnen. Abg. Kreuzburg (Komm.) erhebt gegen diese Aenderung schärfsten Protest, weil dadurch das an sich schon miserable Preß⸗ geseß noch mehr verschlechtert werde. Man wolle mit allen Mitteln die kommunistische Propaganda unmöglich machen. Das zeige das Verhalten der württembergi chen, bayerischen und thüringischen Regierung. In Stuttgart 822 im Laufe eines einzigen Mo⸗ nats vierzehn kommunistische Redakteure nacheinander ver⸗ fetter worden. (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Genau o sei es in Bayern, ba sei der Kommunistischen Partei nichts anderes übrig geblieben, als solche Genossen mit der verant⸗ wortlichen Zeichnung ihrer Druckschriften zu beauftragen, die als Abgeordnete nicht jederzeit von der bayerischen oder wiürtembergilchen Regierung verhaftet werden konnten. Wenn der Reichstag dieses Gesetz annehme, bedeute das ein neues Ausnahmegesetz gegen die Kommunisten. In der Vorkriegszeit ei es bei den Sozialdemokraten ebenfalls üblich gewesen, daß Abgeordnete die Zeitungen unterzeichneten. Die Annahme des Gesebes würde den Weg bereiten für die weiteren reaktionären Maßnahmen des Innenministers Külz, für das Schund⸗ und Schmußgeses die Aenderung des Vereins⸗ und Versammlungs⸗ rechts und die Abänderung des Wahlrechts.

Abg. Landsberg (Soz.): Es wird jetzt endlich mit der Pfesli en Anerkennung des Zeugnisverweigerungsrechts der Schriftleiter ernst gemacht werden. Das Recht der Abgeordneten zur Zeugnisverweigerung über Tatsachen, die ihnen im parlamen⸗ tarischen Beruf anvertraut sind, muß auch den Schriftleitern zu⸗ gestanden werden, denn es gibt nichts Peinlicheres, als die Preis⸗ gabe des Namens eines Gewährsmannes. Der Gesetzgeber darf v Männern nicht eine Handlung zutrauen, die von ihnen als ehrlos bezeichnet wird. Der Reichstag hat ja auf diesem Gebiete bereits die Initiative ergriffen (Ruf bei den Sozialdemokraten: Wie immer), um durch die An⸗ erkennung des Zeugnisverweigerungsrechts eine Lücke im Se 188 Was den vorliegenden Entwurf anlangt, so wird meine Fraktion zu einem Ausnahme⸗ esetz gegen die kommunistische oder eine andere Partei die Zu⸗ nicht geben. Wir haben gegen den Gesetzentwurf er⸗ hebliche Bedenken. Die Begründung sagt selbst, daß mit diesem Gesetz noch nicht viel gemacht ist. Unter Umständen kann sich die Anklagebehörde nur an den Verleger halten, dieser kann aber auch Mitglied des Reichstags oder eines Landtags sein. Der Gesetz⸗ entwurf verbietet also in vornehmer Weise den Abgeordneten, Verleger zu sein. Es kann ferner ein Abgeordneter, der unter dem Schutz der Immunität steht, nicht bloß als verantwortlicher Redakteur, sondern dadurch fündigen, daß er Zeitungsartikel unter seinem Namen schreibt oder Bücher veröffentlicht oder in Ver⸗ sammlungen spricht. Diese Tätigkeit soll den Abgeordneten nicht verboten sein. Da haben wir den Konflikt zwischen den ver⸗ schiedenen Interessen. Es ist auch denkbar, daß ein Abgeordneter wirklich die Tätigkeit des verantwortlichen Redakteurs ausübt, daß er den ganzen Stoff einer Zeitung Ha und durcharbeitet. Ein Abgeordneter, der eine solche Tätigkeit ausübt, ist in Wirklich⸗ keit verantwortlicher Redakteur. Daß er eine solche Tätigkeit aus⸗ übt, verbietet der Entwurf nicht, er darf nur nicht als verant⸗ wortlicher Redakteur bezeichnet werden. Man zwingt ihn also zu einer Lüge, er muß fälschlich einen anderen in der Zeitung verantwortlichen Redakteur angeben. (Abg. Rippel [D. Nat. : Umgekehrt ist es.) Ich will ja nur zeigen, daß der Entwurf in⸗ konsequent ist. Lügen ist doch unmoralisch. Ist dem Reichs⸗ minister des Innern nicht bekannt, daß das Reichspressegesetz über⸗ haupt einer vollständig neuen Gestaltung bedarf. (Abg. Koene 1 (Komm.): Um Gottes willen nicht durch Külz!). Dieses Gesetz von 1874 paßt für die heutige Zeit nicht mehr. Ich erinnere nur an den unhaltbaren Berichtigungszwang. Warum soll ferner der verantwortliche Redakteur, wenn der Verfasser eines Artikels sich nennt, die Verantwortung doch mit übernehmen? Die Anonymi⸗ tät der deutschen Presse beruht zum größten Teil auf dem Zeich⸗ nungszwang. Mißstände in der Benennung des verantwortlichen Redakteurs können auf anderem Wege viel sicherer beseitigt werden als durch diesen Entwurf. Ich 1““ diesen Gesetzentwurf und den hierher gehörenden Antrag Bro zuf. der schon dem Reh deushbenh überwiesen ist, an den Geschäftsordnungsausschuß zu überweisen. 1

Das Haus beschließt nach diesem Antrage.

Vor Eintritt in den ““ Gegenstand der Tages⸗ b

ordnung, die zweite Beratung des Gesetzentwurfs kzur Be⸗ wahrung der Jugend vor Schund⸗ und Schmutzschriften, be⸗ antragt Abg. Nädel (Komm.) zur Geschäftsordnung, vor dieser Beratung die dritte Lesung des Gesetzes zur Abänderung der Erwerbslosenfürsorge in Verbindung mit dem sozial⸗ demokratischen Antrag über Erhöhung der Unterstützungssätze ür die Erwerbslosen vorzunehmen. Der Gesetzentwurf sei chon in zwei Lesungen erledigt. Gegen diesen Antrag wird von der Rechten Widerspruch erhoben, es kann ihm also nicht Folge gegeben werden.

Das Haus geht zur zweiten Beratung des Schund⸗ und Schmutzgesetzes über. 1

Abg. Schreck (Soz.) beantragt die Ueberweisung dieser Materie an den Ausschuß. Das Haus könnte an den Protesten aus literarischen und künstlerischen Kreisen gegen dieses Gesetz nicht vorbeigehen. Die Abänderungsanträge der Sozialdemo⸗ kraten, der Demokraten, der Volkspartei und der Kommunisten beweisen, daß diese Materie noch keineswegs zum Abschluß reif sei.

Reichsminister des Innern Dr. Külz: Meine Damen und Herren! Man kann natürlich über das Gesetz verschiedener Meinung sein. (Lebhafte Zustimmung und Heiterkeit links.) Darüber aber kann man nicht verschiedener Meinung sein, daß es ein namenloses Armutszeugnis sein würde, wenn ein Gesetz, das ein volles Jahr im Ausschuß erörtert worden ist, nunmehr noch einmal, ohne eine Klärung der Situation hier im Hause her⸗ beizuführen, an den Ausschuß zurückverwiesen wird. Ich sehe gar keinen Grund ein, den Gesetzentwurf wieder zurückzuverweisen. Das, was jetzt gekommen ist, ist uns läugst bekannt gewesen, und es muß selbstverständlich mal im Plenum festgestellt werden, wie die Kräfteverhältnisse verteilt liegen. Das würde durch eine Zurückverweisung nicht erzielt. Bei einer Zurückverweisung an den Ausschuß würden wir in einem weiteren Jahre wieder an derselben Stelle stehen. (Sehr richtig! rechts, im Zentrum und bei den Deutschen Demokraten.)

Abg. Schreck (Soz.): Das Armutszeugnis, das der Minister ausspricht, trifft nicht den Ausschuß, sondern diejenigen, die sich u Vorkämpfern dieses Gesetzes aufwerfen. Gerade, wer eine fachliche Klärung wünscht, sollte nicht darauf verweisen, daß jetzt erst eine Abmessung der Kräfteverhältnisse notwendig sei. Ferner sollte auch das Zentrum sich überlegen, ob es nicht verpflichtet ist, noch einmal eine Nachprüfung seiner Haltung vorzunehmen.

Die Zurückverweisung des Gesetzentwurfs an den Aus⸗ schuß wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten abgelehnt, ebenso die vom Abg. Stöcker . beantragte Vertagung der Beratung mit Rücksicht auf die bereits um 4 Uhr beginnenden Fraktionssitzungen.

Abg. Dr. Else Ma tz (D. Vp.) als Berichterstatterin bnesn auf die lange Geschichte hin, die der Gesetzentwurf bereits hinter

Börsen⸗Beilage zeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner Börse vom 25. Rovember—

Heutiger Vortger Kurs

Nr. 276.

Amtlich festgestellte Kurfe.

Penne, 1 Ltra, 282. 1 vgenn . s9 4 1 österr Preußische Rentenbriefe. 9. 121 —,— Deutsche Pfandbriefe. ulden (Gold) = 2,00 1 Gld. österr. W. = 1,70 Gekündtgte und ungeründigte Stüce, 8 ve.ss 1 1 Kr. ung, oder tschech Ne. = 0,35 * Gld sübd. 1. verl 1 E11

und unverloste Stücke. b 8 den von den Landschaften 1 t. u b b 98 [3 ¼ 1.4.10 Tiscen len gemachten Mitteilungen = 12,00 1 Gld holl. W. = 1,70 1Mart Banco 4.3 % Brandenburg. ausgest. b 1904, S. 1 2 1.4.10 .

Id 8 als vor dem 1 Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) do. S 8 6 en 8 3 8 2 0. t.⸗ * 42 ; e. E“— 81 12. 17117,5 b G 17,4b G do. Gros Verb 19194 1.1.7 Gekundtgie und ungekündtgte Stilcke. do 88 ee. valter Gordeubet e-: ans. 10 7 B 4.3 do. später ausgegeben —.— —.— do. do. 1920 129 verloste und unverloste Stücke. do. do. 1888 = 38, eso (Gold) = 4, 4.3 ½ % Hannov ausgst. b. 31 12.17[20,75 G 21 b G Beri. Stadtsynode 99, 8 Schn. E 1 Dollar = 4.20 8 4 1 2 3½1 Calenberg. Kred. Ser D, wetz Etda 12 1 Pfund Reritng 59,00 2 768 hat⸗Taei 4. 3 2 % o. später ausgegeben —— 1908, 12, gek. 1. 7.24 1.1.7 . (ger 1. j9. 22 24 do. do e. 3 ½ 2 1 b. 82. 7 —,— 1 . 8. .I⸗ Bv 8 . e vn F8 29 4,3 ½ Heß.⸗Ran, agft h.R; 12.1719 8 do do 1899. 1904. „, 5 ½ 2 8 1e I. F Sene do. Eisenb.⸗R. 90 181JTAe—“ 4.8 do. später ausgegeben —,— 1905. gek. 1. 7. 24 2 1.1.7 8 4, 3 ½, 3 Kur Neumärt. Türt. Adm.⸗Anl. 8 8 zta e 8 4 % Lauenburger. agst. b. 41.12.17 —,— Bonn 1914 P. 1919 versch. —,— 8 „Obl v do. Bad E.⸗A 1 Die einem Papter betgefügte Bezeichnung N be⸗ 14 8 do. später ausgegeben —.— 8 Breslau 1906 N 1909 do. —,— Seechihn 75 do do. Ser. 2 sagt. daß nur bestimmte Nummern oder Serien 4 3 Pomm. ausgest.b. 81,12.1718,9 G do. 1891[3 8 1.1.7 †% —.— 4,38s Fanten 82 n Kom.⸗xBbl. gn2 do onl. A. 1890 lieferbar sind 4.3 % do. später ausgegeben —,— —,— Charlottenburg 08, 12 24. 3 ½ 3 8⅛ landschattt Bendeen 8 do uf. 1903. 06 Das hinter etnem Wertpapter besindliche Zeichen “4. agfl. b. 8112.17% —.— II. Abt., 19 2 verch. —, m. Beckungsbesch bis 31.12.17 Türten Anl. 1905 bedeutet. daß eine amtliche Preisfeststellung gegen- 4 32 9% do. später ausgegeben —.— 8S vo. 1902. gek. 2. 1. 24 38 1.1.7† —,— Nr. 1— 484 620 16 b G do. 1908 wärtig utcht stattfludet. 4.3 enes— . .r vaes . 1.1.77 —,— 4. 3 ¼ 3 landschafti. Fentral. do. Zollobl. 11 S.1 ausgest. b. 31.12.177123, 9 o. 1920 1.4.10% —,— 84 4 jsche. . 8 8 L 1 Dns Fbtnter einem Werwapter bedeuter 4 eur do später ausgengeben] —. Coburg 1902 4⁴ 11,7 —,— 3, 83 scpreutische T aus⸗ 2 s L enn Rh. u. Westf. agst. b. 31.12.177 —— 19,2 b G Cottbus 1909 P 1913/4 versch. —,— acg üEEI Die den Aktten in der zwetten Spalte betgefügten 8 18,95 b G do.

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Se.enn 4,85., 3 Schles. landsch A, 6,D Danzig 4 Ag. 19 1.4.10 Amfsterdam 3 ½⅞. Brülssel 7. Helsingfors 7 %. Italien 7. do. ⸗Mein. Ldkrd. gek. —,— do. 1898 F. 1901 N, ses

Kopenhagen 6. London 6. Madrid 5. Oslo 4 ½. do. do. konv.ü get. gek. 1. 10. 23 Paris 7 ⅛. Prag 5. Schweiz 3 ½, Stockholm 4 ⅛. Wien 7. Schwarzbg.⸗Rudolst. Eschwege 1911

Landkredit c Essen 1922 do do do. 16. Ag. 19 (ag. 20)

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Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung.

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13 8. s Dresdner Grund⸗ 2 *4, 3 ½, 3 Westpr. Neuland⸗ fr. Inowrazlaw Ser. 1, 2. 5. 7— 10⁄4 versch. do⸗ 1899, gek b 6a2. 4, 3 ½, 3 % Westpr. Neuland⸗ 10-1000 Doll, f. 1.12. 32 Sa2 3 3 8 Serie 1—374 1.4.10 do. 1919 1. u. 2. Ausg. (Gholdm. 1„ his 30.11.26 ausgestellt bis 31. 12. 1917. Zissab. 66 6.1.2⸗ bis S. 25 8 ½ Fürth i. B 1923 7 ee 4, 3 ½ 3 9% Berliner neue, . 0 C““ 9 3 %⅞ 14,3 G 27,. 28, 5000 Rbl. 6 do. rz. 1. 10.30 bis 33, 5000 Rbl. (Giroverb.) gk. 1.7.248)1.1.7 Seee 1905 4. 4 % do. do. (Nachtriegsstücke) —,— —, g. Brauns 8 39, 5000 Rbl. 7 Braunsch. Staatssch. do. do. 1922. rz. 28 4 1.4.10% —,— Halberstadt 1912, 19 1 1919 1 Anst. Posen Ser. 1 07, 13 N. 1914 rückz. J. 7. 29 do. do. 1919ʃ4 127 —.,— do. . schafts⸗Pfandbriefe Softa Stadt.. . do. 1903, gek. 1.10.23 *) Zinsf. 7—-15 ¼˖ Zinsf. 5— 15 ¼. 3 8 8 do. do. R. 1, 4, 114 ½ 1.4.10 do. 1885 in 1 R. 1. ll. 1.7.29 58 he 2 8 3 anw R. 1. fäll. 1.7.29 Köln. 1928 unk. 38 v. 1926 aus! ab 1.3.30 Magdebg.⸗Wittenbge. de E Hausgrundstide. h9 1.,1.1 8 (u. Susg. 1912) 8 Pfälzische Eisenbahn, 1 1895 9 ½ 0. Krefeld. 1901, 1909 Augsburg. 7 Guld.⸗L./ .Fp. St —,— Dtsch. Ablösungsschuld do. 19879,80, 88,85.95,6, do. 88,51,08 .88,01,03, gk. 30.6.24 3 2 . Löln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 8 1.410 —,— Sonstige ausländische Anleihen. b 5 Doll. fäll. 2.9.35 d. t100 b 100 b Ludwigshafen 1906 11. 8 versch. hil. Hp. G.⸗P Mit Zinsberechnung. ——2 1.— 4. Abt. ukv. 32 2 40 1.11 Die mit einer No 4 do. Neichs⸗Schah n2e do. do HR. 3 8., rz. 81 1.4.1 97,75 G 775 0 8 E11“n .11. e mit einer Notenziffer verfehenen Anleihen do. Inselst.⸗B. gar. do. 24. Ansg. 1u. Ii122 Sacht. Pr. Reichs mart K- wt. Aen 1. 9. 19. 1. 10. 19. *1. 11. 19. „1. 12. 19. Peitsche Reichsanl.⸗⸗ Ohne Binsberechnung. 1908, 12, gek. 1. 1.244 versch. Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Vörsen⸗ do da S. din 1 1. findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung Ir do do. Reihe 27— 33, 1914 do. 1920, gek. 1.11.25]4. 1. 1. 8* St.⸗S . 185 2 1.5.11 Bosn. Esb. 142 b. 5. Pf. Wi 7-15 %PreußSt.⸗Schaß Cassel. Ldskr. S. 22-25 4] 1.8. do. 1904, 1905. gek. 3 versch. 8 2* 85 e do do (äll. 31.12.54 88 1919 V. 1.410 do. do 02 m. T. 1.K 6,8 b 29¼ Pest. U.K. B. S. 2,8 1.2.8 59 25er Nr. 241561 8 8 2 8 8689* 2* 8. ve. r Posen. Prov. m. T. fr. Zin Anhau Staat 1910.. o. 1919 . * do. 18958 m. T. do. M.⸗Gladbach 1911 N 8 ler Nr. 1-20000 1 1918 . E Schwed Hp. 78ukv do. 1897, gek. 1.10.29/8. do. priv. i. Frs. idt.⸗ do. 2.8 3 do. do. 14, Ser. 3 8 E“ do. 1920 unk. 30 w . Els.⸗Lothr. Rente 8 do isens.⸗Bör. Re. esens 11 2 E“ Oppeln 02 W, gk. 31.1.24 2 GBremen 1919 unt. 30 Sächslsche Prov. A. 8 öE Ug. 2m.⸗Bg. 1K.; do. 90, 05, gek. 1.11.232 do. 08,09, 11.gk. 31.12.28 Schlesw.⸗Holst. Prop 1“ E 19033 ½

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amort. St.⸗A. 19 b 100 000 2 2 resesss Renulchetd o0 k21,28 1 o. do. 98, 02, 08. . Be.r.as. do 07,08, 09 Ser. 1,2. 2 x 91 10179

*) Zinsf. 8—- 20 ½ * 8— Kreisanleihen.

Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Hypothekenbanken.

Aufwertungsberechtigte Pfandbr. u. Schuldverschr. deutsch. Hypoth.⸗Bk. sind gemäß Betanntm. v. 26.8. 260 ohne Zinsscheinbogen und ohne Erneuerungsschein lieferbar. (Die durch“ getennzeichneten Pfandbriese und Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1917 ausgegeben anzusehen.

Bayerische Handelsbank Pfdbr. Ser. 2, 16 (3 ½ P). S. 4— 6 (4 P*20, 3b G do. Hyp. u. Wechselbt, Pfdbr. verlosb. u. unverlosb. N (3 ½ †)*[17,75b Verl. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1-4. 1 . 7,8, 13-18. 21-22, kv. u. nicht kv. SSr 3 B S. 5. 6, 19. 20 u. abgestemp.*[14,35 b G 2 8bnfb,28“ . do. do. do. Ser. 23. 24 —,— do 1890 in Eb“ 8 81 Sheenc L 0 m Talon .8..K. 1.7. 129b 1 d nomm.Obr E 1,22 5,5 b 9 6,5be b B . 1894 in 1.7 s10b . 8. 88 —,— . do. m. Talonff. Z. .1.17710,25 b 1 do. do. Ser. 56 —— —— 1896 in ¹⸗ 5.11 10,5 b Braunschw ⸗Hannov. Hyp.⸗Bl. etöüun

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Rostock 1919, 1920 do. 81,84,03, gk. 1. 7.24 do. 1895, gek. 1. 7. 24 Anklam. Kreis 1901. 1.4.10 ve. 88 8 Nlensburh. Freid 0i gei. 1. 5. 24 do. . 1919 11. 8 Spandau 09 V, 1.10.23 Hadersleb. Kr. 10 ukv N 4. Stendal 01, gek. 1.1.24 Lauenbg. Kreis 1919. do. 1908, gek. 1. 4.24 Lebus Kreis 1910... do. 19038, gek. 1.4. 24

Offenbach Kreis 101574 Stettin V. 1923

Deutsche S *„ Zinsf. 8— 15 †.

Stolp t. Pomm... Aachen 22 A. 23 u. 24 1.6.12† —,— . 8

3 Stuttgart 19,06, Ag. 19 do. 17, 21 Ausg. 22 1.5.11 —,— Trier 14,1. u. 2. A. 1828 AltonnV. 1923

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11, 13 rz. 53, 14 cz 55 do. 1887,91, 93, 99, n4 do. 1888, 97, 1902 Hessen 99, 06, 08,09, 12 8* 1919. R. 16. uk. 24

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ü-ve- 07, * 41 40 1.2.8 3 Wiesbad. 1908 1. Aus⸗ - o. 1904,05. gek. 1.3.24 3 ¾ versch. . Sächz. Mk.⸗A. 23, uk. 26 Berlin ö 9 do. . 8— Württemberg S. 6-20 *Zinsf. 8— 18 21 2.Ag. gek. 1.10.24 u. 31 85 8 do. 1919 unk. 30 do. 18 Ag. 19 I. u. II., 88 Reihe 36—42 do. do. 1920 unk. 81 gek. 1. 7. 24 O. . do. 1922 Ausg. 1 Wilmerzsd. (Bln.) 1918

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