1926 / 278 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

von Amts wegen eintretende nochmalige Prüfung durch eine Reichsprüfstelle stattgefunden und die Vorentscheidung der Landesprüfstelle bestätigt hat. (Lebhafte Zwischenrufe rechts.) Der Staatssekretär antwortet darauf: Jeder Verleger, dessen Schrift beschlagnahmt wird, hat genau so das Recht der aufschiebenden Beschwerde. (Erneute Rufe rechts: Beschlagnahme!) Was wir verhüten wollen, ist, daß irgend ein kleines Land dadurch, daß es eine Schrift auf die Liste setzt, für das ganze Reich eine Ent⸗ vg. trifft. Man kann sagen, daß jedes andere Land das echt hat, Beschwerde bei der NeichePrüstzene einzulegen. Diese Beschwerde hat aber den Nachteil, daß das Land, gegen das Be⸗ schwerde eingelegt ist, nicht von sehr freundschaftlichen Gefühlen

. 8* das Land erfüllt sein wird, das die Beschwerde eingelegt hat.

deshalb ist es viel wichtiger, daß von Amts wegen sofort ein⸗ egriffen wird. Der Staatssekretär fährt dann in der Erklärung er Preußischen Regierung fort: 2. Die nach den Ausschuß⸗ beschlüssen vorgesehene qualifizierte Mehrheit in den Prüfstellen, die erforderlich ist, um eine Schrift auf die Liste zu setzen, reicht nicht aus, um berechtigte künstlerische und literarische Interessen gegen Fehlentscheidungen zu schützen. Bei der jetzigen Fassung des Gesetzes kann es vorkommen, daß die beiden Vertreter der Kunst und Literatur sowie des Buch⸗ und Kunsthandels von den anderen in doppelter Anzahl vertretenen Gruppen in Gemeinschaft mit dem Vorsitzenden überstimmt werden. Dies ist um so bedenklicher, als der Entwurf von einer Bestimmung der Begriffe „Schund und Schmutz“ bewußt im Vertrauen darauf absieht, daß nur solche Schriften getroffen werden sollen, in deren Verurteilung sich alle Wohlmeinenden einig sind. Wenn es auch aus praktischen Er⸗ wägungen nicht angängig erscheint, volle Einstimmigkeit aller Aus⸗ schußmitglieder zu fordern, um eine Schrift auf die Liste zu bringen, so muß doch eine Erhöhung der Mehrheit von fünf auf . Mitglieder sowohl bei den Landesprüfstellen als auch bei der

Neichsprüfftelle als unerläßliche Voraussetzung bezeichnet werden.

Die preußische Staatsregierung hofft, daß der Reichstag sich diesen

Erwägungen im Intereste des Zustandekommens eines möglichst weite Kreise des Deutschen Volkes befriedigenden Gesetzes nicht verschließen wird. (Beifall links.)

Abg. Schreck (Soz.) beantragt Absetzung des Gesetzes von der Tagesordnung. (Unruhe rechts.) Gerade dieser letzte Vorgang beweist, daß das Reich und Preußen nicht einig sind Wir be⸗

dauern, daß Preußen erst jetzt mit seinen Bedenken kommt. Diese Bedenken müssen erst im Ausschuß beseitigt werden. Wir wollen doch hier nicht unnötig debattieren.

Reichsminister des Innern Dr. lz: Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Vertreters von Preußen waren gewiß sehr beachtlich und bedürfen selbstverständlich der ernsthaftesten Würdigung. Dazu ist aber noch genügend Zeit, wenn das Gesetz wieder in den Reichsrat kommt. Für unsere Entschließungen hier sind zunächst einmal die Anträge maß⸗ gebend, die aus dem hohen Hause gekommen sind. Dabei können natürlich die Ausführungen des Herrn Vertreters von Preußen stimmungbildend berücksichtigt werden. Aber, wie gesagt, das Ge⸗ setz wird ja nicht unverändert bleiben, es wird an den Reichsrat zurückgelangen müssen, und da hat Preußen vollkommen die Möglichkeit, seine Auffassungen zur Geltung zu bringen. Ich verspreche mir gar keine Förderung der Sache, weder nach der einen noch nach der anderen Seite, wenn wir den Entwurf an den Ausschuß zurückverweisen.

Der Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Kommunisten und der demokratischen Abgg. Lemmer und Schneider abgelehnt.

3 Abg. D. Mumm (D. Nat.) bezweifelt, daß Preußens Ein⸗ spruch auf einen einstimmigen Beschluß der preußischen Staats⸗ regierung beruht. (Staatssekretär Dr. Weismann: Jawohl, der Beschluß war einstimmig!) Der Redner fährt fort: Auch eine große Arbeiterversammlung im Norden Berlins hat sich unum⸗ punden für die Notwendigkeit dieses Gesetzes eingesetzt. Wie man früher den Engländern in China nachsagte, sie führten Christus im Munde und meinten ihren Kattun, so kann man hent⸗ den Berlegern vorwerfen: F sagen „Freiheit der Wissenschaft“ und meinen ihr schmutziges Geschäft. Auch der Sozialdemokrat Peus, mit dem ich sonst oft heftige Auseinandersetzungen habe, tritt für dieses Gesetz ein. Warum schlagen Sie (links) denn keine Be⸗ griffsbestimmung für „Schmutz und Schund“ vor (Zuruf links: Weil sie nicht nötig ist!), da Sie doch selbst die Jugend davor schützen wollen und nur Mißbräuche verhüten wollen? Warum haben Sie denn 1919 die Verfassungsbestimmung erst geschaffen, die dieses Gesetz fordert? Ihr Minister Heine hat Sie ja damals schon auf die Folgen aufmerksam gemacht. Die gewaltige Steige⸗ rung der Kriminalität seit dem Kriege macht den Schutz der Jugend vor dieser Literatur unbedingt notwendig. Ich erinnere an den Artikel des „Vorwärts“ vom 23. November über „Räuber⸗ romantik“, der mit den Worten beginnt: „Der 18 jährige Stell⸗ macher war ein Opfer jener buntbebilderten Schundliteratur.“ Und Herr Dr. Löwenstein wird mir bestätigen, daß er in einer Herrenhaus⸗Versammlung gesagt hat: „Es ist ganz richtig, daß es eine Schundliteratur von ungeheurem Ausmaß gibt, nicht so sehr Schmutz als Schund.“ Eine Münchener Illustrierte Zeitung hat kürzlich eine besondere Nummer zum Kampf gegen Schund und Schmutz herausgegeben. Aber sehen Sie sich den Inseratenteil dieser selben Zeitung an, wie es da von Schmutz wimmelt! Zur Definition möchte ich beinahe vorschlagen, diejenige Literatur zu verbieten, die nach Kilo und Zentner verkauft wird, deren Ver⸗ fasser verpflichtet ist, unter einem zugkräftigen Titel einen Schauer⸗ roman in 50 bis 200 Lieferungen zu schreiben, wo in jeder Liefe⸗ rung auf Seite 15 eine prickelnde, Atemraubende Stelle kommt. Diese Art Gewerbe gilt es zu verbieten. Die Kundgebung der Dichterakademie und namentlich die des Herrn von Scholz in einem Ullsteinblatt zeigen, daß weder das Reich noch Preußen an diesem Experiment, die Dichtkunst staatlich zu organisieren, große Freude erlebt haben. Das vorliegende Gesetz entspricht, nachdem üunsere Anträge im Ausschuß abgelehnt worden sind, in manchem nicht dem, was wir gewünscht haben. Aber wir werden ihm schließlich zustimmen müssen, weil es höchste Zeit ist, die Jugend zu schützen. (Beifall bei den Deutschnationalen.)

Abg. Schreck (Soz.) weist darauf hin, daß der Minister sich nicht als Anhänger des Gesetzes, das er nach seinen eigenen Worten übernommen hat, bezeichnet habe. Das von der Nationalver⸗ sammlung geforderte Gesetz wollte etwas ganz anderes als der jetzige Entwurf. Staatssekretär Schulz hat seinerzeit gefordert, daß die Entscheidung der Prüfstelle einstimmig sein muß. Er trägt auch keine Verantwortung für die Einbringung des Gesetzes, das vielmehr von dem seinerzeitigen Innenminister Jarres eingebracht ist. Die Jugend wird sich auch aus eigener Kraft beser gegen Schund und Schmutz wehren können, als wenn sie durch das Gesetz eine Gouvernante zur Seite gestellt bekommt. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Der vorliegende Entwurf ist verfassungs⸗ widrig; wir vertreten die Auffassung, daß seine Annahme nur mit

einer Zweidrittelmehrheit erfolgen kann. Das Gesetz segelt auch unter falscher Flagge. als es angeblich dem Jugendschutz dienen will. Tatsächlich seührdet es die gesamte literarische Erzeugung. Es ballen sich Gefahren zusammen, die schon in der lex Heinze vorhanden waren. Es handelt sich nicht, wie der Minister sagte, um ein Kulturgesetz, sondern um ein Polizeigesetz allerschlimmster Art. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Durch das Gesetz wird der Selbstkampf der Jugend gegen Schmutz und Schund nur geschwächt. Es liegt auch die Gefahr vor, daß mit dem . konfesstonelle Meinungen bekämpft werden können. Die Jugen hat selbst zentnerweise Schundschriften verbrannt! Wozu also noch dieses Die positiven 8i gegenüber der Jugend sind in diesem Gesetz fast ganz weggelassen worden. Wir halten daran Fl. daß die Freiheit des Geistes das Beste und Grundlegende ist. Man muß nicht Warnungstafeln aufrichten, sondern im positiven

und diesen Kapitalismus bekämpfen wir.

Sonnabend, 1 Uhr.

Sinne der Jugend helfen. Wir werden dieses Gesetz auf das ent⸗ schiedenste bekämpfen.

Abg. Helene Weber (Zentr.): Bedauerlich ist, daß der Reichstag bei der Behandlung dieses Gesetzes so schwach besetzt ist. Dem Vorredner kann ich bei seiner schwindligen Deduktion nicht b Wir im Zentrum halten die Vorlage nicht für ver⸗ assungsändernd. Das Zentrum wird immer für den Schutz der Jugend sein und immer Schund und Schmutz bekämpfen. Eine Begriffsbestimmung für Schund und Schmutz kann jetzt nicht gegeben werden, ohne das Gesetz unheilvoll zu beeinflussen. Wir müssen so viel Vertrauen zu den mit den zur Ausführung beauf⸗ tragten Stellen haben, daß aus ihrer heraus schließlich sich eine klare Begriffsbestimmung ergeben mic. Gewiß soll die Jugend sich selbst helfen, aber sie kann es nicht gegenüber dem unheilvollen Schmutzkapitalismus, der sich ihr entgegenstellt. Dieser will die rohesten Triebe und niedrigsten Inftinlie wecken, ind Auch die Kunst hat sittliche Werte und muß danach beurteilt werden. Auch der Künstler ist nicht vollkommen frei. Wir im Zentrum erkennen eine falsche Auffassung geistiger Freiheit unter keinen Umständen an. Die wirkliche Kunst muß im deutschen Volkstum wurzeln; wir wollen keine Fen Geistigkeit. Wir haben Vertrauen zu den Prüfstellen. (Zuruf links: Aber Ihre Behörde!) Ich vertrete hier die Auffassung der Zentrumsfraktion. Wir befinden uns im deutschen Volk in einer der schlimmsten Vertrauenskrisen, der Vertrauenskrise der Partei⸗ und Weltanschauungen untereinander. Dieses Gesetz ist aber weder rechts noch links, noch aus der Mitte, sondern eigentlich ein Gesetz des ganzen Volkes. Für unsere Fraktion ist das Gesetz ein überparteiliches. (Lachen bei den Kommunisten.) IEöö wie Christenstum und Humanität sollten uns alle für dieses Gesetz vereinigen. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Runkel (D. Vp.): Ich will keine Polemik führen weder nach rechts noch nach links, sondern nur darstellen, wie ich aus meiner inneren liberalen An zu dem Gesetz stehe. Es ist nach meiner Meinung ein Kulturgesetz, eins von denen, die der Reichstag in der nächsten Zeit fertigstellen sollte. Jugendschutz ist eine Hauptseite der Volkserziehung. Gewiß freue ich mich über den Idealismus des Abg. Schreck, den er bezüglich der Selbsthilfe der Jugend bekundete, Aber nehmen wir auch an, daß 50 vH der Jugend sich selber schützen wo bleiben die anderen 50 vH, die nicht durch Haus und Familie und geordnete Lebenseinrichtungen gtschüg werden. Von meinem religiösen Standpunkt aus bin ich ür das Gesetz; ich sehe in ihm nicht immer wieder das Schwarze. Ich würde auch eine Rede halten können gegen das Gesetz, das ist keine Kunst. (Heiterkeit.) Wir wollen das Gesetz sich auswirken lassen; es wird ganz gewiß nicht den laut gewordenen Be⸗ fürchtungen recht geben. Wir stehen tatsächlich einem Schmutz⸗ kapitalismus gegenüber; in einem einzigen Jahre sind zwei Mil⸗ liarden Schundhefte verbreitet worden. Bei einem Preis von 10 Pfennig für das Heft wären das 20 Millionen; von 20 Pfennig 40 Millionen. Wieviel Wohnungen könnten dafür hergestellt werden! (Beifall.) Keine Definition kann den Polizeicharakter des Fesses beseitigen, deshalb haben wir uns in unseren An⸗ trägen jeder Definition enthalten. Die Erklärung Preußens hätte ein paar Monate früher kommen sollen, denn Preußens Stellung zur Frage der Prüfstellen war für viele Ausschußmitglieder maß⸗ gebend. Wir wollen keinem Lande unsere Auffassung von Schund und Schmutz aufzwingen. Deshalb lehnen wir die Länderprüf⸗ stellen ab. Wir wünschen vielmehr Reichsprüfstellen, aber nicht etwa eine Reichsprüfstelle, wie die Sozialdemokraten sie wollen. Wir wollen nur wirklichen Schund und Schmutz beseitigen. Alle weitergehenden Befürchtungen werden durch die Praxis dieses Gesetzes als grundlos werden.

Abg. Rosenbaum (Komm.): Sie wollen nicht einen Kampf führen gegen Schund und Schmutz, den es in der Literatur tatsächlich in Hülle und Fülle gibt⸗ sondern gegen etwas ganz anderes. § 184 des Strafgesetz 5 bedroht ja schon die Ver⸗ breitung unzüchtiger Literatur mit Gefängnis. Darunter fällt doch alles, was Schund und Schmutz enthält. Und der preußische Innenminister hat bereits am 23. Juni 1925 die Beschlagnahme von Schmutzschriften an öffentlichen Kiosken angeordnet. Wie wenig notwendig das Schund⸗ und Schmutzgesetz ist, beweist die Tatsache, daß die Verfügung des preußischen Innenministers nicht in einem einzigen Fall angewendet worden ist. Die ganze reußische Polizeiausstellung war ausgefüllt mit Schmutz. Auch er Reichspräsident beteiligt sich an der von Schund und Schmutz. In Halle erschien ein Kalender, „privilegiert von Seiner Exzellenz Generalfeldmarschall von Hindenburg“, in dem geschrieben steht: „Die Germanen waren von Gott und Natur zum Herrenvolk vestimmt. Dadurch, daß sie mit der Kultur in die Berührung kamen, sind sie verdorben worden!“ (GHeiterkeit.) In einem Inserat dieses Kalenders wird gegen Vorauszahlung einer Mark ein Buch angeboten: „Wie werde ich reich“. Und in einem anderen Inserat werden angeboten: Spermintabletten für die Männerschwäche! (Erneute Heiterkeit.) Gegen vlchen Schund und Schmutz wird auch das vorliegende Gesetz nicht angewendet werden, sondern nur gegen revolutionäre Dichtungen, die man schon bisher verfolgt hat. Der Redner führt verschiedene Beispiele von Hochverratsprozessen gegen revolutionäre und sogar gut bürgerliche Literatur an, u. a. auch das oldenburgische Verbot der Aufführung von Tollers „Hinkemann“. Der beste Beweis dafür, daß man mit diesem Gesetz nur ein neues Mittel in 1. Polizei⸗ kampf gegen die ernste Literatur schaffen wolle, sei die von der Regierung dem Ausschuß vorgelegte Liste von Schundverlegern. Diese Liste enthalte übrigens sogar die Verlage der „Berliner Morgenpost“, des „Berliner Lokalanzeigers“, der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“, der „Germania“ und anderer großer Zeitungen. Diesem Gesetz könne keine Verbesserung helfen, es gehöre in die Wolfsschlucht und mit ihm Minister Külz. (Hände⸗ klatschen 8 den Tribünen, das vom Vizepräsidenten Gräf gerügt wird.

Darauf vertagt das Haus die Weiterberatung auf

Schluß 6 ½ Uhr

Parlamentarische Nachrichten.

Der Auswärtige Ausschuß des Reichstags tritt heute zu einer neuen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung die polnische Frage und der deutsch⸗niederlän⸗ dische Schiedsgerichtsvertrag. Im Zusammenhang damit soll die Frage „Deutsches Schiedsgerichts⸗ vertragssystem und Völkerbund“ erörtert werden.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags beschäftigte sich unter dem Vorsitz des Abgeordneten Heimann Soz.) am 24. d. M. mit dem zweiten Nachtragsetat zum Reichshaushaltsplan 1926. Zur 8ssagstzoidnung wurde beschlossen, am 25. November als ersten Punkt auf die Tagesordnung den zweiten Nachtragsetat des Aus⸗ wärtigen Amts zu setzen, und zwar mit Rücksicht auf die Anwesenheit des deutschen Botschafters für die Türkei Nadolny in Berlin, der über die Anforderungen für Bauten in Angora Auskunft zu erteilen ersucht worden war. Eingetreten wurde sunächst in die Beratung des Nachtragsetats des Ver⸗ ehrsministeriums. Beim Kapitel „Allgemeine Be⸗ willigungen auf dem Gebiete des Luft⸗ und Kraftfahrwesens“ forderte Abg. Torgler (Komm.) Verstaatlichung oder Verreich⸗ lichung des Luftfahrtwesens und deshalb Streichung aller Be⸗ pelsgüngen auf diesem Gebiete sar die private Industrie. Abg. Feldmann (Soz.B) forderte stärkere Betätigung des Luftbeirats. Reichsverkehrsminister Dr. Krohne gibt zu bedenken, daß nach der jetzigen Lockerung der Luftfahrt⸗Begriffsbestimmungen die Motorenfrage endlich gelöst werden müsse. Die Beteiligung an den großen inter⸗ nationalen Luftverkehrsverbindungen werde zurzeit noch leichter von privaten Gesellschaften erreicht und ausgebaut als elwa

in Zukunft häufiger zu⸗ nachdem die Luftfahrtverhandlungen

abgeschlossen seien. Abg. Dr. erwägen, daß man zwar an eine Verstagtlichung des Luftfahrzeugbaues denken könne, sicherlich Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) gab zu erwägen, daß man zwar an eine Verstaatlichung des Luftfahrzeugbaues denken könne, sicherlich aber sich dann dem Vorwurf der Entente aussetzen werde, daß es sich für Deutschland dabei um Kriegsrüstungen handle. Die ordentlichen Ausgaben wurden genehmigt. Es folgten die ein⸗ maligen Ausgaben. Bei der ‚„Reichswasserstraßenverwaltung“ (Prüfung der Bauwürdigkeit des Hansakanals usw.) gab der Berichterstatter Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) eine Uebersicht über die in Angriff genommenen und angeregten neuen Kanalpläne. Er bat zugleich den Minister, seine Absichten in dieser Beziehung mitzuteilen. Der Redner besprach dabei die ehmen des Hansakanals mit den übrigen Kanalwünschen, die schlesischen Wünsche (Ottmachau usw.), die Aachener Pläne. Auch ungünstiger gelegene Gebiete dürfe man nicht verkümmern lassen, sondern man müsse sie an das Gesamtverkehrsnetz anschließen. Aehnlich stehe es mit dem Osten, mit Schlesien und mit den süddeutschen Gebieten. Auch die Gebiete, die weniger Renten abwürfen, müsse man als Teil eines einheitlichen deutschen Reichsverkehrsplans betrachten. Der Hansakanal sei nur dann zu bauen, wenn auch für den Westen und den Osten etwas geschehe. Die Reichsbahn⸗ verwaltung nehme zwar den Standpunkt ein, der Hansakanal sei nicht nötig, denn die Reichsbahn könnte den Kohlenverkehr nach Hamburg und Bremen ebensogut oder besser bewältigen; bisher aber habe die Reichsbahn keine greifbaren Unterlagen für ihre Angaben erbracht. Man müsse von der Reichsbahnverwaltung gewissermaßen eine Gegenofferte verlangen. Reichsverkehrsminnster Dr. Krohne schloß sich dem Berichterstatter an und erklärte, für ihn sei bei der Betrachtung der Kanalfragen die Grundlage jener glückliche Beschluß des Verkehrsausschusses, wonach die Voraussetzung für die Schaffung neuer und den Ausbau bestehender Wasserstraßen das Vor⸗ handensein eines maßgeblichen volkswirtschaftlichen Bedürfnisses und ein gesundes Verhältnis zwischen Kostenaufwand und volkswirtschaft⸗ lichem Ertrag sei. Darum könne man nicht bei jeder neuen Wasserstraße die rein kapitalistische Berechnung aufstellen, was der Kanal koste und was er für sich einbringe. Es müsse der allgemeine volkswirtschaftliche Nutzen berechnet und geprüft werden, ob ein anderes Verkehrs⸗ instrument den gleichen Nutzen, vielleicht auf billigere Art bringen könnte. Dieser Grundsatz sei für das Verkehrsministerium auch maß⸗ gebend bei der Prüfung des Hansakanalprojekts. Die Reichsbahn er⸗ klärt, sie könne auf der in Frage kommenden Strecke das Drei⸗ bis Vierfache des bisherigen Verkehrs leisten, und zwar ebenso billig oder billiger als es der Hansakanal könnte. Diese Offerte der Reichs⸗ bahn bedarf aber sehr genauer Nachprüfung. Es handelt sich nicht nur darum, daß nach Hamburg und Bremen die 5,5 Millionen Tonnen Kohle befördert werden sollen, mit denen die englische Kohle dort ver⸗ drängt werden soll, sondern, wenn man ein derartig großes Projekt ins Auge faßt, muß man auch prüfen, ob die Reichsbahn in der Lage ist die Hilfsleistung, die ein solcher Kanal bewältigen könnte, zu erzielen. Das sind dann bei Berücksichtigung der weiteren wirtschaftlichen Ent⸗ wicklung nicht mehr fünf Millionen, sondern 10,8 bis 11 Millionen Tonnen. Die Bewegung dieser Massen würde wohl durch die Reichs⸗ bahn möglich sein, aber es kommt auch darauf an, ob die Einrichtungen in Hamburg und Bremen geeianet sind, diese Kohlen, die hauptsäch⸗ lich als Bunkerkohlen verwandt werden, besser von der Reichsbahn aus oder vom Kanal aus umzuschlagen. Da spricht vieles für den Kanal, aber wir wollen an Ort und Stelle in Hamburg diese wichtige Frage unter Beteiligung der Reichsbahn prüfen. Zu berücksichtigen ist weiter, daß ein Teil der Kohlenmenge nicht in Hamburg bleibt, sondern nach Maagdeburg und Berlin zurückgeht, wenn dort die eng⸗ lische Kohle verdrängt werden soll. Diese Frage hat aber keine so große Bedeutung, weil nach der Hamburger Statistik 80 vH der Kohlenmenge in den Hansestädten verbunkert werden. Schließlich spielt die Tariffrage eine große Rolle. Die Interessenten des Hansakanals meinen, die Reichsbahn würde die Kohle kaum so billig befördern können, wie es auf dem Kanal möglich wäre, für den ein Pendelbetrieb mit den modernsten Einrichtungen vorgesehen ist. Wenn die Reichs⸗ bahn einen ebenso billigen Tarif bewilligt, so kann das allein noch nicht genügen, sondern es muß die Sicherheit vorliegen, daß dieser Tarif nicht in fünf, sechs oder zehn Jahren, falls die finanzielle Lage der Reichsbahn es verlangt, erhöht wird. Für den Fall, daß der Kanal nicht gebaut werden soll, müßten diese Sicherheiten verlangt werden Was den Aachen⸗Rhein⸗Kanal betrifft, so ist die Prüfung, ob die Reichsbahn in der Lage ist, den Zusfatverkehr aufzunehmen, den der Kanal bewältigen soll, im Gange. Die Frage des Aachen⸗Rhein⸗ Kanals ist aber nicht eine rein wirtschaftliche oder allgemein volks⸗ wirtschaftliche Frage, sondern sie ist sozusagen auch eine volkspolitische Frage. Es geht nicht an, daß wir dieses Gebiet, das in mancherlei Be⸗ ziehung und nicht nur wirtschaftlich außerordentlich gefährdet ist, ver⸗ sacken lassen. Vom technischen Standpunkt aus ist der Aachen⸗Rhein⸗ Kanal ein weit schwierigeres Bauwerk als der Hansa⸗Kanal, denn er hat einen Höhenunterschied von 160 Metern in acht Staustufen von je 20 Metern zu überwinden; aber die Sache ist technisch zu machen. Die Reichsbahn erklärt, sie habe ja jetzt schon bewiesen, daß sie den Verkehr, den der Kanal aufnehmen soll, bewältigen könne, denn durch den englischen Kohlenstreik und durch das französische und belgische Vagluta⸗Dumpina habe sich der Verkehr in jenem Gebiet außerordent⸗ lich gesteigert. Eine andere Frage ist aber, ob die eisenbahnbetrieb⸗ lichen Verhältnisse so liegen, daß sie nicht nur wie jetzt den Durch⸗ gangsverkehr dort bewältigen kann, sondern auch den Entstehungs⸗ verkehr aufnehmen kann im Aachener Gebiet, wo die Eisenbahnverhält⸗ nisse durch die neue Grenzziehung außerordentlich ungünstig liegen und neue Zechen im Entstehen begriffen sind. In dieser Beziehung müssen wir noch nähere Unterlagen von der Reichsbahn haben. Die Tarif⸗ frage ist beim Aachen⸗Rhein⸗Kanal ebenso zu behandeln, wie beim Hansa⸗Kanal. Beim Aachen⸗Rhein⸗Kanal spielt noch die kohlen⸗ wirtschaftliche Frage eine Rolle, der Umstand, daß die Kohlenwirt⸗ schaft des Ruhrgebiets eine Schädigung von dem Kanal durch die Konkurrenz der Kohle des Aachener Gebiets fürchtet. Hier müßten aber wohl die schon erwähnten volkspolitischen Gründe berücksichtiat werden, zumal die Ruhrkohlenindustrie in dem verstärkten Abfluß durch den Hansa⸗Kanal einen Ausgleich finden würde. Zur Frage der Mosel⸗Kanglisierung ist Abschließendes noch nicht zu sagen. Früher bestand auch hier ein Gegensatz zwischen den Kanalinteressenten und der Eisenbahrn. Dieser Streit ist jetzt dadurch erledigt, daß die Eisen⸗ bahn leider auf Grund des Friedensvertrags gar nicht imstande ist, ihre Gleisanlagen in jenem Gebiet zu vergrößern. Gegen die Mosel⸗ Sanalisierung wurde früher auch der Einwand erhoben, bei ihrer Durchführung würden viele industriellen Betriebe von der Ruhr nach Lothringen abwandern, weil man Kohle und Minette zusammenlegen würde. In der Tat ist neuerdings wieder ein starker Minetteverkehr von Lothringen nach Deutschland zu beobachten. Als Gegenverkehr,

vom Reich. Der Luftbeirat werde in sammenberufen werden, mit der Gegenseite nunmehr

Quaatz (D. Nat.) gab zu

der für die Mosel⸗Kanalisierung unbedingt notwendig wäre, käme der Ruhrkoks in Frage, der in Lothringen zur Verhüttung gebraucht wird.]

Aus allen diesen Gründen bedarf die Frage der Mosel⸗Kanalisierung noch einer sehr gründlichen Prüfung, in die einzutreten ich bereit bin.

1““

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. 8 8 Berlin Wilhelmstr. 32. 8 Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)

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Se I1“

88

Postscheckkonto: Berlin 41821.

Berlin, Montag. den 29. November, abends.

——

1926

Einzelnummern oder einzelne Beilagen

8

werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

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8

Inhalt des amtlichen Teiles: 8

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Neustadt⸗Gogolmer Eifenvasgebnfüs⸗ 1

Preußen. 8

Mitteilungen über die Verleihung der Rettungsmedaille und der Erinnerungsmedaille für Errettung aus Gefahr.

Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 3. Klasse der 28. Preußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie.

Abänderung eines Bescheids über die Zulassung von Zündmitteln.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 45 der P. eußischen

8

Deutsches Reich.

8

Bekanntmachung. Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 wird öffentlich bekanntgegeben, daß der zu den 2.“ abgaben einschätzbare Reinertrag der Neustadt⸗Gogoliner

8

120 000 RM festgesetzt wird.

Eisenbahn⸗Gesellschaft für das Geschäftsjahr 1925 auf

Oppeln, den 26. November 1926.

Der Reichsbevollmächtigte für Privatbahnaufsicht in Oppeln. G

J. V.: Hoffmann.

Preußen. Ministerium des Innern. Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses

vom 28. bezw. 29. Ottober 1926 verliehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an:

Hans Wol ter, Schuhmachermeister, in Penkun, Kreis Randow, Alexander Krause, Fischhändler, in Cammin i. Pomm.,

Peter Lill, Kaufmann, in Rüdesheim a. Mhein.

Die Erinnerungsmedaille für Rettung 1 aus Gefahr an: b Adolf Antronen Maurerlehrling, in Nienbur Fritz Bernhard G tetzelt, Fabrikbesitzer, in Drsgden⸗A.

Das Preußische Staatsministerium om 30. Oktober 1926 verliehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an:

Ernst Pachol ke, Bahnhofsinspektor, Frankturt a. O., Josef Begin en, Sattlermeister, Kaldenkirchen, Kr. Kempen, B 1 ã ng, kaufm. Angestellter, Berlin SW. 68, Markgrafen⸗ raße 73,

hat mittels Erlasses

Gzustav Berger, Kernmacher, Spandau, Lutherstraße 25, Frlorian Demuth, Werkmeister, Hersel, Kr. Bonn⸗Land,

Luigi Codevilla, italienischer Oberleutnant, Genua, Italien, Bernd von Doering, Leutnant, III. (Preuß.) Batl. 17. Inf.⸗Regt. in Goslat, Georg S tephan, Kaufmann, Berlin, Blücherstraße 66, WEee. 8 ohnert, geb. Greve, Trieglaff, Kr. Greifenberg 8 mm., eerbert Engels, Landwirtschaftsgehilfe, Jülich, Dürener S 2 Henb Hübner, Maurer, Spandau, Fei Fünic, , Arthur Brandtmann, Steuermann, Tesperhude, Kr. Herzogtum Lauenburg, Friedrich Schwetz, Kaufmann, Berlin, Luisenufer 55, Kurt Schmoranz, ‚Reichsbankdiätar, Sagan. 1

8 85 Die Erinnerungsmedaille für Rettun . aus Gefahr an: Wilhelm Fechner, Bankbeamter Sagan, Dr. med. Walter Gerson, Camp a. Rh., Oswald Neumann, Oberdeckoffizier (Strm.), Swinemünde.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels E 3 rlasser vom 6. November 1926 verliehen: e Die Erinnerungsmedaille für aus Gefahr an: Heinrich Schulz, Arbeitsnachweisleiter, Kaukehmen, Kreis Niede⸗ rung (Ostpreußen), Wihlt Graepp, Schriftsetzer. Berlin Karl Hu mpert, Eisenbahnschreibgehilfe, Paderborn, Friedrich Rotermund, Arbeiter, in Höxter, Fräulein Alexandrine von Pritzbuer in Bremerhaven.

Rettung

Generallotteriedirektion. 8 geaae Sr hae n e Gewerbes, —; 1 E1ö“ mit dem wir es hier zu tun haben, werden überrascht und

Surdie zur 3. Klasse der 28. Preußisch⸗ schmeichelt sein, zu lesen, daß in ihrem Ermlichen ( eschäft E

üddeutschen (254. Preußischen) Klassenlotterie sind deutsche Geist“ bedroht ist. Um was es sich hi delt, si

nach den §§ 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung des Reulsche kapitalistischer L1““ Feng2s Vorklasseloses und Entrichtung des Einsatzbetrages spätestens der Schundliteratur auf die Jugend verschieden 3ch bis Freitag, den 3. Dezember 1926, nachmittags 6 Uhr, bei tue das ohne alles Pathos. Der Kampf gegen den literarischen Vermeidung des Verlustes des Anspruchs bei dem zuständigen Schund hat seinen Ausgang nicht bei den polttischetonservaliven Lotterieeinnehmer zu entnehmen. 3 Kreisen, sondern bei den Sozialradikalen, vor allem bei der Lehrer⸗

3 1 schaft der Großstädte (Hamburg). Dort hat sich Sachkenntnis und Die Ziehung der 3. Klasse 28./254. Lotterie beginnt Eefihr , F1 Frenag, den 10. Dezember 1926, morgens 8 Uhr, im fohrung gesämmelt. Auch wenn man die Kundgebungen der

b Dichter und Künstler in der vollen Bewertung der N. 1 Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, Jägerstraße d5. sich wirken läßt, so muß 8 sagen, daß eine namenlose Berlin, den 27. November 1926. 2

8 die irgendwo in einem Berliner Vorort täglich in der sozialen Fürsorge steht, für mich in diesen Fragen eine größere Autorität Preußische Generallotteriedirektion. esitzt als die ganze Dichterakademie. Wer sich die Literatur der Unterwelt, um die es ich handelt, einmal an⸗

sieht, muß sagen. daß gerode die Schriftsteller in ihrer Prüfun zu den schärfsten Urteilen kommen müßten. Aber es ist ein sozial⸗ Gesetz; es gibt nicht nur eine körperliche, sondern auch eine seelische Ausbeutung. Es gibt nicht nur eine Sozialpolitik des Tarifvertrages, sondern auch eine Sozialpolitik der Seele. Wer. heute ohne Verpflichtung zur Sachkenntnis das Wort gegen den Grundgedanken des Gesetzes erhebt, bestätigt sich damit das süße Gefühl, ein Anwalt des „Geistes“ zu sein. Die Enthusiasten des Gesetzes bestätigen sich eine besondere Sittlichkeit. Die Groteske will es, daß Professor Brunner heute beim Geist figuriert und Persönlichkeiten wie Kerschensteiner und Marianne Weber, wie alle die Sozialpolitiker, die ihren Ausgang bei Friedrich Naumann genommen haben, heute als Sachwalter des Ungeiftes dargestellt werden. Die letzte zu dem Kernproblem ist eine persönliche Gewissensangelegenheit, die nicht in abstimmungen ihre Antwort 8 Ein großer Teil der demo⸗ kratischen Fraktion betrachtet diese gesamte Gesetzgebung um des⸗ willen skeptisch, weil sie fürchtet, daß in dem so zerrissenen Volk objektive und ruhige Urteile nicht gefunden werden. Ich selber bin nicht ganz so skeptisch, weil gerade in diesem Gebiet nicht Neu⸗ land beschritten wird, sondern loyales Zusammenarbeiten sozia⸗ listischer und konfessioneller Gruppen vorliegt, und korporalive Gesamtverantwortung besser ist als polizeiliche Maß nahmen. Wenn als Kernfrage der technischen Anlage des Gesetzes Liste und Prüf⸗ telle genommen werden können, so teilen sich in die Vaterschaft 8 ie Sozialisten Dr. Köster und Heinrich Schulz Dr. Külz ist C1A“ chung höchstens der Ziehvater, dem es im Beginn vielleicht an der Die beö fensgogischen, Energie gefehlt hat Daß eine Begriffsbestimmung ie von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 45 sehlt, halte ich nicht für so schlimm, weil dann eine juristische

der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter einsetzt, wo es sich darum handelt, daß das einfache, Nr. 13 169 die Bekanntmachung über die Genehmigung der Ver⸗ ischen Anlage des Gesetzes. das Dr. Heuß als Kleinhandelsgeseg ordnungen vom 1. Mai 1923 (Gesetzsamml. S. 157) und vom 30. Sep⸗ harakterisieri, begründet er seinen Antrag, die veriodischen Druc⸗

über die Zulassung von Zündmitteln.

Der Bescheid vom 26. November 1925, betreffend die Zu⸗ lassung der einfach weißen und doppelt weißen (mit Papierband⸗ umspinnung versehenen) Zündschnur der Deutschen Cahücit⸗ Werke, Aktiengesellschaft zu Gnaschwitz, wird, wie folgt, geändert:

zu b) besondere Bedingungen: Beide Zündschnursorten sind zum Gebrauch in warmen Bergwerken geeignet. Zum Spreng⸗ lufnschießen dürfen sie nicht verwendet werden. Die doppelt weiße Zündschnur ist schlagwettersicher und feuchtigkeitsbeständig. Die einfach weiße Zündschnur bedarf zur Vermeidung von 111“ und Versagern einer trockenen, sachgemäßen agerung.

Clausthal, den 24. November 1926.

Prreußisches Oberbergamt. Bornhardt.

tember 1926 (Gesetzsamml. S. 263), betreffend vorläufige Aenderung schriften, von denen ein bestimmter Typ shwiß unerfreulich ise

von Gerichtsbezirken anläßlich der Augst herauszunehmen, weil für diese das ö entliche eilhalten im be⸗ vom 20. November 1926 blich Ausführung des Friedensvertrags, sonderen Maße eine Funktion ihrer Existenz 9 und Mißbräuche e

. zerstörend wirken können Für die demokratische Fraktion ist da Umfang ¼ Bogen. Verkaufspreis 0,10 RM. 1 Hesa dann unannehmbar, gee8. eree itheheg mit Wilttdas Berlin, den 26. November 1926. er das Reich bleiben. Die Landesprüfstelle ist achlich falsch gedacht, eil Schund ja ein interterritoriales Gewerbe ist, zum anderen Preußen mit seiner Ausdehnung landsmannschaftlichen Kultur⸗ charakter gar nicht für sich in Anspruch nehmen kann. Die Ein⸗ wendung, daß mit der Reichsprüfstelle die Frage zur Berliner Lokalangelegenheit werde, ist desgleichen falsch die ärüfftenle ist kein Lesekränzchen, sondern beruht im wesentlichen auf schriftlicher Begutachtung. Daß der ursprüngliche bessere Entwurf des Staats⸗ sekretärs Schulz verschlechtert worden ist, ist Schuld des Reichsrats und hier vor allem auch der den Regierung. Deren jetzige Wendung ist erfreulich; zu bedauern ist aber, Zaß sie nicht früher kam, denn an dem preußischen Widerstand waren ja die sozialistischen un demo⸗ kratischen de erdesffchan santräge im Ausschuß gescheitert. Ich bitte die preußische Regierung, nun doch den logischen Schritt weiterzugehen und auf die Landesprüfstelle, die ja nun ohne unmittelbare Wirkung sein soll, zu verzichten. Sie gleicht ja der antragsberechtigten Behörde, die durch meinen Antrag in das Gesetz eingeschaltet worden ist. Dafür sprechen auch allge⸗ mein Gründe, weil das Reich nicht ohne Not der Situation ausgesetzt werden soll, in dieser Sphäre Kompetenz⸗ konflikte zu er eben. Es wäre sinnlos, wenn zwischen Reich und Ländern ein Pre tigekampf entsteht um den schonen Roman in Fortsetzungen ertrieben am Hochzeitsabend“, sinnlos aber auch lächerlich. Vor Mißbrauch ist das Gesetz sicherlich nicht ge⸗ schützt. Es wird seinen eg unter der vffentlichen Kontrolle gehen, und seine Wirkung wird die sein, daß sich in wenigen Jahren die Schundverleger „umgestellt“ haben werden. Dann ist der Weg reier gemacht für die aktive Arbeit, in der sich privater nthusiasmus und öffentliche Verantwortung finden sollen. (Beifall.) G Abg. Petzold (Wirtschaftl. Vereinig.) ist erstaunt über den Sturm, den die Vorlage 88 der Besghdlch er. entfacht hat. Schuld daran seien freilich die Freunde des Gesetzes, zu denen auch er gehöre. Sie hätten rascher arbeiten sollen, dann hätten sich die Elemente, die gegen die Vorlage seien, nicht organisieren können. (Zuruf links: Das ist wenigstens offen!) Es handle ich hier um keine Parteifrage, sondern um eine Frage des ganzen olkes. Die Limke versage in dieser Kulturangelegenheit voll⸗ kommen. Die Kommunisten schlössen sich von jeder Mitwirkung von selbst aus, weil sie ja sogar im Ausschuß die Meinung ver⸗ treten hätten, daß auch die Bibel zur Schundliteratur gehöre.

Nichtamtliches.

2 Deutsches Reich.

8 Der Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika Schurman ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

Deutscher Reichstag. 240. Sitzung vom 27. November 1926, nachmittags 1 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.*)

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 1 Uhr. Die zweite Lesung des Gesetzes zur Bewa hrung der

JIJugend vor wird fortgesetzt. Abg. Dr. Heuß (Dem.) führt aus: Hintergrund des Gesetzes steht die Frage: Hat der Bhtnan das Nng in den Bereich literarischer Produktion einzuwirken? Wo er durch Polizeiorgane eine „Richtung“ kanonisieren will, versagt er Ein Machtsystem hat keine Kunstauffassung. Wird nun die Freiheit der Kunst be⸗ droht? Für viele „trägt das Wort ee die Association Kunst; aber die künstlerische Freiheit ist nie eine Funktion der bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Ordnung, sondern des ein⸗ geborenen Schöpfertums in der ungebrochenen Gestaltung des

Schund⸗ und Schmutzschriften

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervor 8 us. der gehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.