1926 / 279 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Amsterdam, 27. November. (W T. B.) 6 % Niederländische Staatsanleihe 1922 A u. B 105 ⅛, 4 ½ % Niederländische Staates⸗

anleihe von 1917 zu 1000 fl. 99,00, 3 % Niederländische Staats⸗ anleibe von 1896/1905 74 1⁄1½6. 7 % Niederl.⸗Ind. Staatsanleihe zu 1000 fl. 7 % Deutsche Reichsanleihe 104,50 RNeichsbank neue Aktien 157,00. Nederl. Handel Maatschappij⸗Akt 157,50 Jurgene Margarine 166,50 Philipe Glueilampen 360,00, Geconsol. Holl. Petroleum 173,50 Koninkl. Nederl. Petroleum 372,75, Amsterdam Nederl. Scheep⸗ 185,50, Handels⸗

Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 61,75 Cultuur Mpij. der Vorstenl.

Rubber 318 00 vart Unie 175,00,

vereeniging Amsterdam 695 50 Deli Maatschappij 424,50. Senembah

8 Maatschappii 410,50.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten. London, 26. November. (W. T. B.) Nach der zweitägigen Unterbrechung infolge des Nebels fand die Wollauktion beute ihre Fortsetzung. Es kamen 11 378 Ballen unter den Hammer, von denen 10 000) verkauft wurden. Schneeweiße Wollen stellten sich heute gegenüber der letzten Auttionsserie Pari bis 5 vH billiger. Feine und mittlere Kreuzzuchten hatten unverändertes Preisniveau Die Auswahl war gut zu nennen, und das Geschäft war eher leb⸗ bafter. Besonders beteiligten sich englische und französische Käufer⸗

schichten reger am Geschäft.

8

Kammwollen, Handelegenre auf Basis Nreingewaschen“, cik europ Häfen. Austral. A/AA fleeces im Schweiß. wenig fehlerhaft 49. Gute, do., mehr oder weniger fehler⸗ haft 46. Punta Arenas C l fleeces im Schweiß ohne Angebot Neuseeland CII fleeces im Schweiß 29. Neuseeland D II fleeces im Schweiß 20 ½. Kap 10 12 Monatskammwolle im Schweiß 45. Waschwollen, Basis „first cost Saleroom London“. Gute lange austral. scoured, sozusagen feblerfrei für Stoffzwecke ohne Angebot. Mittlere Kap, snow white., sozusagen fehlerfreir 34 35. A/AA kurante, etwas fehlerhafte Queensland locks ziemlich trocken ohne Angebot. Austral. gereinigte Mermos 25 39 ½. Austral. gereinigte Kieuzzuchten 20 36. Austral. schweißige Mermos 16 —- 26 ½. Austral schweißige Kreuzzuchten 8 ½ 19 ½. Neuseeländ. geremigte Mermos 21,— 42. Neuseeländ. gereinigte Kreuzzuchten 16— 34. Neuseeländ. schweißige Merinos 15— 22 ½. Neuseeländ schweißige Kreuzzuchten 8 18 ½.

Nr. 52 des „Reichsministertalblatts (Zentralblatte für das Deutsche Reich) vom 26. November 1926 hat folgenden Inhalt: 1 Allgemeine Verwaltungssachen Bekanntmachung über die Ge⸗ meinsame Geschäftsordnung der Reichsministerien. Bekämprung der Schund⸗ und Schmutzschriften auf Bahnbösen und in Zeitungs⸗ kiosken. 2. Konsulatwesen: Ernennung, Exequaturerteilung.

7 8

3. Maß⸗ und Gewichtwesen: Zulassung von Elektrizitätszählern zur

Beglaubigung 4. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Fortgeltung der Verordnung vom 14. August 1926 über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und der Anieitung für die Zollabsertigung 5. Versorgungswesen: Verzeichnisse der den Ver⸗ sorgungsanwärtern vorbehaltenen Beamtenstellen. Reichswirtschafts⸗ ministerium. 2. Nachtrag. Preußische Handels⸗ und Gewerbever⸗ waltung, 3. Nachtrag. Bayern, Staatsdienst, 2. Nachtrag.

Nr. 47 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“ vom 24. November 1926 hat folgenden Inhalt: Die neue Chirurgische Klinik der Thierärztlichen Hochschule in Berlin. Die Friesenbrücke über die Ems bei Weener. Vermischtes. Amt⸗ liche Mitteilungen.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche ist

von den Schlachtviehhöfen in Leipzig und Zwickau am 26. d. M. amtlich gemeldet worden.

1. Untersuchungssachen

2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlofung ꝛc von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Attien, Akttengesellschaften und Deutsche Kolon algesellschaften

(Offentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

1 6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8. Unfall. und Invaliditäts⸗ ꝛc Versicherung. 9. Bankausweise. 10 Verschiedene Bekanntmachungen 11 Privatanzeigen

1. Untersuchungs⸗

sach [88955] Beschluß. Der Sanitätsunteroffizier Siegfried Svober, geboren zu Eßseld am 30. August 1900, bislang bei der 6. (Preußischen) Sanitätesabteilung in Paderborn, wird emäß § 21 des Wehrgesetzes vom 23. 3. 1921 und § 437 Str.⸗P.⸗O. für fahnen⸗ flüchtig ertlält. Paderborn, den 19. November 1926. Das Amtsgericht.

[88956] Auf Antrag des

fürstenstraße 115,

die Bankdirektoren

und 15476, verboten, an zu bewirken,

zugeben.

2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zu⸗ kellungen u. dergl.

386663 Zwangeversteiger ung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 4. März 1927, vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13/15. 111. Stockwerk, Zimmer Nr 119/120, versteigert werden das in Berlin Flensburger Straße 4, Ecke Claudius⸗ straße 1, belegene, im Grundbuche vom Brandenburgertorbezirk Band 5 Blatt Nr. 142 (eingetragener Eigentümer am 27. September 1926, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: Kauf⸗ mann Hermann Zoller in Wien) ein⸗ getragene Grundstück: Vordereckwohnhaus mit unterkellertem Hof nebst Garten⸗ anlagen sowie Vorgarten, Gemarkung Berlin. Kartenblast 10, Parzelle 1380/ 64 ꝛc., 12 a 45 qm groß, Grundsteuer⸗ mutterrolle Art. 168,Nutzungswert 18 780 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr 168 85 K. 183. 26

Berlin, den 22. November 1926.

Amfsgericht Berlin⸗Mitte Abr. 85.

[88664 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 21. Februar 1927, vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichftraße 13/14, drutes Stockwerk Zimmer 113/115, versteigert werden das in Berlin, Kieler Straße 2, belegene, im Grundbuche vom Oranienburgertorbezirk VBand 45 Blatt Nr. 1328 (eingetragener Eigentümer am 18. März 1926, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsver⸗ merks: Kaufmann Gustav Haack in Berlin) eingetragene Grundstück: a) Vorderwohn⸗ haus mit unterkellertem Hof, b) Seiten⸗ wohngebäude rechts, c) Querwohngebäude, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 67, Par⸗ zelle 3, 9,9 qm groß, nach dem Grund⸗ buche: Kartenblatt 17, Parzelle 782/168, 9 a 14 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 1335, Nutzungswert 13 140 ℳ, Ge⸗ bändesteuerrolle Nr. 1335. 87. K. 58. 26.

Berlin, den 22. November 1926. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87.

[88666, Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Schwachenwalde bezw. Göhren be⸗ legenen, im Grundbuche von Schwachen⸗ walde Blatt Nr. 182 und Blatt 268 und Göhren Blatt 17 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Landwirts Julius Krüger in Hammergut b. Schwachen⸗ walde eingetragenen Grundstücke, und zwar von Schwachenwalde Bl. 182 nur die ideelle Hälfte, am 15. Januar 1927, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichts⸗ stelle, Zimmer Nr. 5, versteigert werden. Das Grundstück Schwachenwalde Bl. 182 ist eine Ziegelei mit Gebäuden und Be⸗ gräbnisplatz, 30,24 a groß, mit 96 Ge⸗ bäudesteuernutzungswert; das Grundstück Schwachenwalde Blatt 268 ein Landgut mit Hofraum, Acker und Wiese, 80,56,42 ha groß mit 85,17 Taler Reinertrag und 255 Gebäudesteuernutzungswert; das Grundstück Göhren Bl. 17, Acker und Wiese, 14,17,79 ha groß mit 68,24 Taler Reinertrag. Der auf den 18. Dezember 1926, vormittags 10 Uhr, anberaumte

rmin ist aufgehoben.

Woldenberg, N. M., den 2. No⸗ vember 1926. Amtsgericht.

[88957

stabe X Nr. 265 377

aufgehoben worden

88958]

betr.

[88667]

Hypotbh.⸗Aktien⸗Bank in gabe 1908 2000 ℳ, Ausgabe 1908 Nr. 338 über 1000 ℳ, Abt. 4 Lit. C Nr. 1264

Nr. 363 1000 ℳ,

über

spätestens

unterzeichneten Gericht,

widrigenfalls die . Urkunden erfolgen wird

[88668]

merstr. 1, Wertvapiere:

beantragt. 2. Der

folgender Wertpapiere

und 2679, lautend auf

antragt

von Biebrich Band 91

eingetragen am 31. 10. Thurgautsche

Kreuzlingen (Schweiz),

1920, beantragt.

Zahlungssperre.

Rechtsanwalts Dr Ludwig Werner in Berlin W. 62 Kur⸗ vertreten durch die (Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesell⸗ schaft, diese vertreten durch ihren Vorstand, Harter Gustav Pilster in Berlin W 8, Behren⸗ straße 46/48, wird der Firma Rütgers⸗ werke Aktiengesellschaft in treffend die angeblich abhanden gekommenen Aktien der genannten Gesellschaft Nr. 8271 einen anderen Inbaber als den Antragsteller eine Leistung insbesondere neue Gewinn⸗ anteilscheine und Erneuerungsscheine aus⸗

Carl

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 216 F 4215. 26, d. 23. 11. 26.

Die über die Schatzanweisungen Deutschen Reiches D“ von 1923 und 265 386 je 5 Dollar verhängte Zahlungssperre ist

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216/81 F 192. 23, den 26. 11. 26.

Die Zahlungssperre vom 28. Mai 1926,

der 4 % Kur⸗ und Neumärkischen

Kommunalschuldverschreibungen Nr. 65 133

und 65 134 à 1000 wird aufgeboben,

da diese zum Vorschein gekommen sind. u. Amtsgericht Berlin⸗Mitte,

Abt. 216. F. 3547. 26, den 16. 10. 1926.

Aufgebot.

Der Besitzer Wilhelm Logs in Berlin N. 31, Bernauer Straße 20, hat das Auf⸗ gebot der angeblich abhanden gekommenen 4 % igen Kommunalobligationen der Preuß. Berlin Abt. 6 Lit B Nr. 714 Abt. 1 Ausgabe über 1000 ℳ, Ausgabe 1908 Abt. 6 Lit. C Nr. 2050 über 1000 Ausgabe 1909 Abt. 2 Lit. C Ausgabe Abt. 5 Lit. C Nr. 1468 über 1000 Ausgabe 1909 Abt. 7 Lit. C Nr. 1858 über 1000 ℳ, Ausgabe 1911 Abt. 8 Lit B Nr. 949 über 2000 beanttagt. Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, in dem auf den 1927, vormittags 10 ¾ Uhr, vor dem Neue Friedrich⸗ straße 12/15, I1II. Stock, Zimmer 144/45, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen. Krarftloserklärung der

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216, F. 4091. 26, den 22. 11 26.

Sammelaufgebot.

1. Der Adolf Rady. Darmstadt, Zim⸗ hat das Aufgebot folgender 2 Stücke 4 % ige badener Stadtanleihe von 1919 1. Aus⸗ gabe H.⸗V. Nr. 455 und 456 zu je 5000 Heinrich Stauder, Wiesbaden, Dietenmühle, hat das Aufgebot 4000 tausend) 4 % ige Wiesbadener Stadtanleihe von 1908 II. Ausgabe Lit. F Nr. 2678 je 2000 ℳ, 3. a) Der Kaufmann Gustav Utermüller zu Frankfurt a. M., grafenstr. 10, b) die Witwe Julie Helene Margarethe Reißig, geb. Hamm, zu Wies⸗ baden⸗Biebrich, Waldstr. 49, Aufgebot des Briefes der im Grundbuch Blatt 1602 in Abt. III unter Nr. 28 auf dem Haus⸗ grundstück Biebrich, Waldstr. 50, einge⸗ tragenen Darlehnshypothek ee 000 ℳ, Hypothekenbank, abgetreten den Zinsen seit dem 1. 1. 1913 an die Haus⸗ und Grundgesellschaft m. b. H. zu Frankturt am Main am 16. 12. 191 weiter abgetreten nebst den Zinsen seit 1. 1. 1920 an die offene Handelsgesell⸗ in schaft Bockenheimer Brotfabrik Ferdinand Reißig zu Frankfurt am Main am 24. 2. Die Inhaber der Ur⸗ kunden werden aufgefordert dem auf den 14. Juli 1927, vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗

““

richt anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Wiesbaden, den 23. November 1926. Amtsgericht. Abt. 5.

[88675] Aufgebot. 116“

Der Bäckermeister Adolf Dwenger in Bargtehetde hat das Aufgebot des uͤber die im Grundbuche von Bargteheide Baond III Blatt 205 in der III. Ab⸗ teilung unter Nr. 5 für ihn eingetragene Grundschuld von 20 000 PM ausgestellten Grundschuldbriefes beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Juni 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Bargteheide, den 22. November 1926.

Das Ametsgericht.

[88676] Aufgebot.

Die Freifrau Amalie von Wittenhorst u. Sonsfeld zu Schloß Hueth b. Millingen hat das Aufgebot der angeblich verloren⸗ gegangenen Hypothekenbriefe über die im Grundbuch von Wrasselt Band VI Artikel 21a in Abt. III Nr. 1 und 2 für die Freifrau Friedrich von Wittenhorst Sonsfeld eingetragenen Darlehns⸗ hopotheken von 3000 und 750 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 22. Januar 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Seufzerallee, Zimmer 10, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Emmerich, den 22. November 1926.

Amtsgericht.

[88679] Aufgebot.

Die Erben und Erbeserben der Frau Korbmachermeister Alwine Aulich, geb Klimet, in Kreuzburg, O. S., nämlich 1. die Chauffeurfrau Helene Piontek, geb. Aulich, 2. die Musikerfrau Gertrud Nitschke, geb. Aulich, geb. am 29. September 1905,. 3. Georg Aulich, geb am 3. Februar 1907, 4. Artur Aulich, geb. am 29. Januar 1911; zu 2 bis 4 vertreten durch ihren Vormund, Kaufmann Paul Schuͤbert in Kreuzburg, O. S., 5. die Frau Emilie Aulich, geb. Glemnitz, jetzt verehelichte Wiese in Kreuz⸗ burg, O. S., 6. der minderjährige Ger⸗ hard Aulich, geb. am 28. März 1918, vertreten durch seinen Vormund, Klempner⸗ meister Schütze in Kreuzburg, O. S., sämtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrat Andreas in Kreuzburg, O. S., haben das Aufgebot bezüglich des Hypo⸗ thekenbriefes über die auf Blatt 169 Kreuzburg in Abt. III unter Nr. 9 für Frau Alwine Aulich, geb. Klimek, ein⸗ getragene Hypothek von 1500 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 19. Januar 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Zimmer 29, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Amtsgericht Kreuzburg (Oberschl.),

19. November 1926. u“u“

[88680) Sammelaufgebot. 1 Es haben das Aufgebot beantragt: l. die Witwe Marie Lipinski, geb. Groß, in Frei⸗Tschapel, Kreis Kreuzburg, O. S., vertreten durch Justizrat Andreas in Kreuzburg, O. S., bezüglich des Hypo⸗ thekenbriefes über auf ihrem Grundstück Blatt 6 Frei⸗Tschapel in Abt. III unter Nr. 20 für den Ziegelmeister Hermann Seiler in Kreuzburg, O. S., eingetragene Hypothek von 2000 (F. 2/26), 2. der Freigärtner Wilhelm Liebner und seine Ehefrau Rosalie Liebner, geb. Brzesinski, Goslau, vertreten durch Justizrat Andreas in Kreuzburg, O. S., bezüglich des auf ihrem Grunestück Goslau Blatt 9 in Abt. I1 unter Nr. 1 und 2 für den Kaufmann Samuel Heilborn in Pitschen aus dem Jahre 1856 eingetragenen Erzförde⸗ rungsrechts bezw. Vorkaufrechts (F. 4/26),

1

Ehefrau Kunzendorf,

und

Berlin, be⸗

mühle

des Buch⸗

2. in über

mann.

Gericht,

machen

Aus⸗ über Lit. C 1908

[88674] 1909

Der 8. Inni

Vorstadt,

Wies⸗

II. die

Abt. III.

(vier⸗

be⸗ Land⸗

kommt,

haben das

für die Filiale nebst

1913,

Hauptstück

spätestens in

3. der Gärtner Anton Dzierson und seine Marie vertreten Andreas in Kreuzburg, O. S., bezüglich der auf ihrem Grundstück Nieder Kanzen⸗ dorf Blatt 54 in Abt. III unter Nr. 3. für die Daniel und Maria geb. Sgonina⸗ Fronczekschen. Eheleute in Nieder Kunzen⸗ dorf aus dem Jahre 1869 eimngetragene Restkaufgeldhypothek von 400 Talern = 1200 (F. 6/26), 4. die Genossenschafts⸗ Kreuzburg, O. S., Genossenschaft m. b. H. in Kreuzburg, O. S., vertreten durch Rechtsanwalt Jankowfky in Kreuzburg, O. S., bezüglich des Hypo⸗ thekenbriefes über die auf ihrem Grund⸗ stück Kreuzburg, O. S., Schloßjurisdiktion Blatt 1 in Abt. III unter Nr. 30 für den Rittergutsbesitzer Albert Kleinschmidt in Wrzosse eingetragene 15 000 (F. 7/26), schaftsmühle Kreuzburg, O. S., G. m. b. H. n Kreuzburg, O. S., Rechtsanwalt O. S., bezüglich der auf ihrem Grundstück Kreuzburg, O. S., Blatt 331 in Abt. III. unter Nr. 14 für den Kanzleirat Her⸗ Knobloch, O. S., zuletzt in Breslau, eingetragene Hypothek von 2000 nebst den darüber gebildeten Hypothekenbriefen (F 8/26). Die Inhaber der Urkunden zu 1, 4 und 5 und die Gläubiger bezw. deren Erben zu 2, 3 und 5 werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Januar 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Zimmer Aufgebotstermin ihre Rechte geltend zu und die widrigenfalls die Gläubiger bezw. deren Erben zu 2, 3 und 5 mit ihren Rechten ausgeschlossen werden bezw. zu 1, 4 und 5 die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

Amtsgericht Kreuzburg (Oberschl.),

19. November 1926.

Aufgebot. Aufgeboten werden: I. die Hypotheken⸗ briefe über die auf: (6 F 10/26) 1. Blatt Nr. 169 Krascheow für den Förster Rudolf Dürre in Lazisk bei Himmelwitz in Abt. III. Nr. 4 eingetragene Post von 500 ℳ, (6 F 22/26) 2. Blatt Nr. 166 Klein Döbern für den Schleusenmeister Franz Reich und seine Ehefrau, Agnes geb. Krischker, in Klein Döbern in Abt, III Nr. 1 eingetragene Hypothek von 2000 ℳ, (6 F 24/26) 3. Blatt Nr. 16 Sczedrzik für die Kreissparkasse des Kreises Oppeln in Abt. III Nr. 9. eingetragene Hypothek von 3000 ℳ, (6 F 37/26) 4. Blatt Nr. 21 Kollanowitz für die Kreissparkasse in Oppeln in Abt. III. Nr. 16 bezw. 19 eingetragene Hypotheken von 7200 bezw. 1000 ℳ, (6 F 41/26) r. 20 A Opveln, für den Fabrikbesitzer Georg Wagner in Oppeln in Abt. III Nr. 25 eingetragene Hypothek Gläubiger 1. das auf Blatt Nr. 32 Groschowitz Nr. 2 für den Urban Marschollek, Sohn des Häuslers Matthias Marschollek, eingetragenen Rechts auf lebenslängliche freie Wohnung, Unter⸗ halt, Bekleidung und Pflege in Krankheiten, anstatt des ihm ausgesetzten väterlichen Erb⸗ teile von 35 Talern 20 Silbergroschen und auf Zahlung dieses Erbteils falls der Be⸗ sitzer diesen Verpflichtungen nicht nach⸗ (6 F 19/26) 2. der auf Nr. 28 Antonia Abt. III Nr. 2 für die Jakob Prilipschen Erben Hypothek von 7 Reichstalern, 15 Silber⸗ groschen und 6 Pfennige nebst 5 % Zinsen davon seit 4. Juli 1834 und von 1 Reichs⸗ taler 29 Silbergroschen 6 Pfennig wieder⸗ zuerstattende Mandatariatsgebühren, (6 F 21/26) 3. der auf Blatt Nr. 4 Oppeln, Goslawitzer Vorstadt, und Blatt Nr. 98. Kgl. Neudorf für den Johann Schwarz gen. Cziernioch eingetragenen Hypotheken Abt. III Nr 12 bezw. 9 von 1120 und Abt. 1II Nr. 13 bezw. 10 von 90 ℳ, (6 F 31/26) 4. der auf Blatt Nr. 204 Przyschetz Abt. III Nr. 1 für Robert in Proskau 15 Taler 19 Silbergroschen sowie 1 Taler 3 Silbergroschen nebst 3 Silbergroschen und 5 Sllbergroschen; tümer der Grundstücke: (6 F 23/26) 1. Blatt

5. Blatt N

Nr. 150 Ellguth Turawa, insbesondere der eingetragenen Eigentümer Nikolaus Schneider, (6 F 36/26) 2. Blatt Ni. 263 Chrzumezütz, insbesondere die eingetragene Eigentümerin Häuslerfrau Franziska Moczia, geb. Kubitza; IV. die Spar⸗ bücher: (6 F 25/26) 1. Nr. 1332 der Kreis⸗ sparkasse in Oppeln über 1135 RM, lautend auf den Namen des volljährigen Frls. MarthaJuranek aus Neuerburg(Eifel), (6 F 34/26) 2. Nr. 126 der Sparkasse des Landkreises Oppeln⸗Nebenstelle Alt⸗ Poppelau, über 800 RM, lautend auf den Namen des Häuslers Simon Pam⸗ puch in Alt Poppelau. Antnagsteller sind: Zu 1 1: Häusler Andreas Koy in Kra⸗ scheow, Kreis Oppeln, zu I 2: Häusler Ignatz Sonsalla und seine Ehefrau, Josefa geb. Stanik, in Klein Döbern, zu I 3: Landwirt Leonhard Kokott und seine Ehe⸗ frau Marie, geb. Kalla, in Sezedrzik, zu I 4: Bauer Paul Nicodem und seine Ehefrau Marie, geb. Zylla, in Kollanowitz, zu 1 5: Fabrikbesitzer Georg Wagner in Oppeln, zu II 1: Häusler Thomas und Martha Wotzkasche Eheleute in Groscho⸗ witz, zu II 2: Maschinenschlosser Franz und Johanna, geb. Buhl, Rogowfskischen Eheleute in Schodnia, Kreis Oppeln, zu II 3: verehelichte Hausbesitzer Adelheid Binias, geb. Cziernioch, in Oppeln im Beistande ihres Ehemannes, des Haus⸗ besitzers Johann Binias in Oppeln, zu 114: Vorarbeiter Johann und Margarete, geb. Odelga, Bryllasche Eheleute in Przy⸗ schetz, zu III 1: Witwe Marie Schneider, geb. Grzeschik, in Ellguth Turawa, zu III 2: Häusler Stanislaus und Sofie, geb. Zyla, Czechsche Eheleute in Chrzum⸗ czütz, zu IV 1: Frl. Martha Juranek aus Neuerburg (Eifel), zu 1IV 2: Häusler Simon Pampuch in Alt Poppelau, ver⸗ treten zu I 2, 3, II 1 und III 2 durch den Rechtsanwalt Justizrat Wodarz in Oppeln, zu I 4 durch die Rechtsanwälte Wolff und Dr. Behrendt in Oppeln, zu I1 5 und II 2 durch den Rechtsanwalt Dr. Brauer in Oppeln, zu II 3 durch

Dzierson in Nieder durch Justizrat

eingetragene

Hypothek von 5. die Genossen⸗

vertreten durch Jankowfky in Kreuszburg,

früher in Kreuzburg,

Nr. 29, anberaumten

Urkunden vorzulegen,

zu II 4 und III 1 durch den Rechts⸗ anwalt Korgel in Oppeln, zu IV 2 durch den Rechtsanwalt Dr. Locker in Kupp. Die Inhaber der zu I1 1 bis 5 und IV 1 und 2 genannten Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. April 1927, vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 74, bestimmten Termin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Urkunden für kraftlos erklärt werden. Die Gläubiger der zu II 1 bis 4 bezeichneten Rechte und die bisherigen Eigentümer der unter III 1 und 2 bezeichneten Grund⸗ stücke werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 14. Juli 1927, vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 74, be⸗ stimmten Aufgebotstermine anzumelden, Ihen ihre Ausschließung erfolgen wird.

Amtsgericht Oppeln, 24. November 1926.

[88671] 6 Dem Maschinisten August Heinrich Schweiß in Brambauer, geboren am 9. November 1903 zu Dortmund (Standes⸗ amt I), ist durch Verfügung des Herrn Justizministers vom 10. Mai 1926 III d 1982/26 die Ermächtigung erteilt, an Steile des bisherigen Famillen, namens den Familiennamen „Blume zu führen. 1 Lünen, den 22. Oktober 1926. Das Amtsgericht.

Beuthener

von 5000 ℳ; folgender Posten:

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Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr Tyrol in Charlottenburz. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengerin g, Berlin⸗ Verlag der Geschäftsstelle (Mengeri ng. in Berlin.

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Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)

und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

eingetragenen

III. die Eigen⸗

den Rechtsanwalt Cholewa in Oppeln,

Der Bezugepreis beträgt vierteljährlich H,— Neichsmarh. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an. für veraeeahe den Postanstalten und Zettungsvertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstene SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzeine Nummern hosten (,30 Reichsmarh.

Fernsorecher: Zenrum 1573.

Reichsbankgirokonto.

16

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.

Berlin 41821.

30. November, abend

Nr. 279.

Berlin, Dienstag, den

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder einschließlich des Portos abgegeben.

8 Deutsches Reich. S et t tangen. etanntmachung, betreffend Satzungsänderungen des Rheinischen Braunkohlen Syndikats, G. m. b. H., Köln. 8 Preußen. Mitteilung über die Verleihung der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

Deutsches Reich.

Dem Königlich italienischen Generalkonsul in Dresden Nobile Amedeo dei Conti Ponzone und dem Königlich ungarischen Konsul in Hannover, Theodor Feise, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

““ betreffend Satzungsänderungen des Rheinischen

Braunkohlen⸗Syndikats G. m. b. H., Köln. Als Gesellschafter sind dem Syndikat beigetreten in der Gruppe A: Die Gewerkichaften Eschweiler I und II mit einem

Geschaftsanteil von RM 50 000,— und einem Jal j 11 . Jahreskontingent in 8 120 000 t

140 000 t

ab 1. April 1926, ab I. Oktober 1926, 180 000 tbt ab 1. April 1927, 200 000 tt aob 1. Januar 1928. bölDas Stammkapital ist um RM 25 000,— auf RäM 2 147 000, erhöht. Vorstehende Satzungsänderungen werden im Sinne der Vorschriften der §§ 17 und 48 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 21. August 1919 (RGBl. S. 1449) genehmigt. Berlin, den 30. Juni 1926. Reichskohlenrat. 8—

8

Bennhold, Geschäftsführer.

Preußen. Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasse vom 6. November 1926 verliehen: h af 8

Die Erinnerungsmedaille für Rettung 8 aus Gefahr an: Johannes Krengel, Gerichtereferendar, Schneidemühl Albert Kulp, Polizeisekretär a. Pr., Hannover, 1 Hubert Rüssel, Poltzeianwärter, Brandenburg a. d. H.

v

Nichtamtliches.

halte, ist Schmutz, und was Schund. holte Rufe links.) .

Iugend vor wird fortgesetzt, betreffen. 2

gabe, daß die Zahl angenommen worden sei⸗ innenministers zurück.

Lage gewesen, ei wortung müsse Vorwurf, sein

Man

Blayerischer Frhr. von Imhoff:

vember abgegeben hat, veranl zu folgender Erklärung: Die und Verlegerkreisen Bewahrung der Jugend erhoben worden sind, regierung ernstlich gewürdigt aber auf die Gestaltung des G von der Befürchtung ausgehe allgemeines Zenfurgesetz gescha gesprochene, ernstliche Wille de ist, ein Gesetz zu schaffen, das der Reichsverfassung nur 9 utz der Jugend erforder Beschränkungen sind

für die

tellen geübt werden. tellen ein aus den werden; es können vielmehr der Reichsverfassung

Vo wägungen heraus haben auch d

Fühlungnahme mit dem

Deutschen Verlegerverein die Eingabe vom 15. April 1926 Reichsregierung der Prüfstellen genommen ha Reichsrat in seiner Vollsitzung v Entwurf eines Gesetzes zur 8 und S der Reichsregierung dem Reichs

im Reichsrat, daß die Entsch

Deutsches Reich. „Der Reichsrat hält Donnerstag, den 1926, 5 Uhr nachmittags, 1 sitzung.

¹ 2. Dezember im Reichstagsgebäude eine Voll⸗

Deutscher Reichstag. 240. Sitzung vom 27. November 1926.

Nachtrag. 1

Die Ausführungen des Reichsministers des Innern Dr. Külz im Laufe der Beratung des Gesetzes zur Be⸗ wahrung der Jugend vor Schund⸗ und Schmutzschriften lauten nach dem vorliegenden Stenogramm folgendermaßen:

Der Herr Abgeordnete Dr. Löwenstein hat eine authentische Erklärung der Regierung darüber verlangt, ob Schmutz und Schund als einheitlicher Begriff des Gesetzes gedacht seien oder ob das zwei verschiedene Begriffe sein sollen. Der Wille des Gesetzes ist, sowohl den Schund wie den Schmutz zu treffen.

zuge, der Länder erfolgen soll. Dur

Vorsorge getroffen, daß solch wichtigen Punkten des Reiches Staatsregierung hält daher veränderten Stellungnahme

legung eines Einspruches im im ersten tragen würde.

Vertreter, die Entscheidungen einer Land Geltung haben sollen. anstatt 4:1 vor Gehe dieser Demokraten nicht in der Lage, Schmutz⸗ und Schundschriften z

rüfstellen.

und daraus eine Prestigefrage unterstützende Tätigkeit der Gei des Gesetzes durchaus erwünscht.

*) Mit Ausnahme der durch

Natürlich kann eine Schrift beides erfüllen; sie kann sowohl 8

*

Schmutz wie auch Schund sein, gemeinschaftlich. auch eine Schrift sich von Schmutz freihalten und doch Schund sein. (Zuruf: Meinen Sie das Gesetz?) Einen Augenblick! Für denjenigen, der sich dafür interessiert, lege ich hier zwei Sachen auf den Tisch des Hauses nieder.

Sie können sich also selbst davon überzeugen

241. Sitzung vom 29. November 1926, nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.*) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr.

Die zweite Lesung des Gesetzes Schund⸗ und Schmutzschriften und zwar bei den Bestimmungen, ifstellen n. Nach den Ausschußbeschlüssen sollen andesprüfstellen eingerichtet werden, während die Demo⸗ kraten Reichsprüfstellen fordern. Abg. Dr. Runkel (D. Vp.) bedauert, daß über die Be⸗ deutung des Gesetzes völlig falsche Angaben Er wendet sich besonders gegen Professor Brunner. von zwei Milliarden Heften als gehe 8 eine Mitteilung des Reichs⸗

eine genaue Zahl zu dem Reichsinnenminister überlassen werden. Der Verantwortungsbewußtsein als mangelhaft, weise er für seine Person entschieden zurück. Bevollmächtigter vo Zie Erklärung, die Staatsregierung in der Sitzung des Reichstages vom 26. No⸗

gegen den Entwurf d vor sind auch von der

oweit Schranken ich macht.

rundsätzlich die gleichen, mögen sie von Landes⸗ erichtet weion seh jnteressen der Schriftsteller und Verleger Jugendschutzfragen Sv ö ö dem Verwaltung und

zug den Ländern vorbehalten ist.

teller sowie andere Schriftsteller⸗ und Verlegerverbände Buchhändlerbörsenverein und Zuständigkeit der Länder in einer anerkannt. und die Länder zu der

1 zur Bewahrun mutzschriften einstimmig zugestimmt hat, der dann von dem ausgesprochenen Verlangen der überwiegenden Mehrheit

auf die Liste gesetzt werden soll, mindestens im ersten Rechts⸗ durh Beranraen durch Prüfstellen der

Auch .85 1 reußens an mäßig begründeten Grundforderung fest und müßte

Rechtszuge einer Reichsprüfstelle über⸗

Abg. Dr. Heuß (Dem.) betont gegenüber dem bayerischen es sei in der Neicheversessuig nicht

Als Abstimmungsverhältnis sch

ich gegen die Hinzuziehung von Vertretern der Kirche K - Vertre der zu den Es sei nicht angebracht, die Mitwirkung von Ver⸗ tretern der Kirche an dieser staatlichen Einrichtung zu verlangen

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

Poftscheckkonto:

Einsendung des Betrages

———ꝛꝛ——, ·—

Aber es kann Abg. Rheinländer (SZentr.) lehnt alle Anträge auf Ein⸗

richtung besonderer Reichsprüfstellen in einzelnen Ländern

chon der unnötigen Kosten wegen ab. Der Redner gibt seiner

erwunderung darüber Ausdruck, daß unmittelbar nach der Rede des Reichsinnenministers ein Vertreter Preußens aufsteht und den Rei Sinnenminister sozusagen desavouiert, Die Ange⸗ legenheit sei ja noch nicht abgeschlossen, man werde noch weiter davon hören. Eine Erhöhung der Zahl der Sachverständigen auf

6 oder 7 könne das Zentrum nicht mitmachen. Einstimmigkeit der Abstimmung könne man nicht fordern. Dann müßte man doch lieber glei das ganze Gesetz ablehnen. Das Zentrum halte

est an dem Abstimmungsverhältnis von 5:2 bezw. 5:7. Die

Religionsgesellschaften 88s seit zwei Jahrtausenden die Pflicht, über die Sittlichket des Volkes zu wachen und hier wichtige Erziehungsarbeit zu leisten. Das Volk wünsche selber die Mitwirkung der Geistlichen. Die deutsche Lehrerschaft habe sich mit anerkennenswertem 88 jener „Literatur der Unter⸗ welt“ entge engestemmt. Die ihr dafür von gewisser Seite zu⸗ gefügten mähungen seien nur ein ehrendes Zeugnis für die deutsche Lehrerschaft. Eine gewisse Vorprüfstelle müsse in den Landesjugendämtern und den Landeszentralstellen vorhanden sein, damit die rüfstellen nicht in Schmutz und Schund sozusagen ertrinken. Auf die Bestimmung, daß nur bei Uebereinstimmung von wenigstens fünf Mitgliedern der Prüfstelle eine Schrift in die Liste aufzunehmen sei, lege das Zentrum so großen Wert, daß sie namentliche Abstimmung darüber beantrage.

Abg. Paula Mueller⸗Otfried (D. Nat.): Die ganze Er⸗ regung gegen das Gesetz ist künstlich hervorgerufen. Trotzdem ist es unverständlich, daß 8. nicht die Partei der anständigen Leute über die Grenzen der Fraktionen hinweg die Hände reichen kann. Der sozialdemokratische Antrag, die Mitwirkung der Kirche zu beseitigen, ist allerdings nur konsequent, denn Sie (zu den Soz.) wollen ja alle Seßnlücht nach überweltlichen Dingen im Volke ersticken. Die Ausschließung der Kirche bei der Bekämpfung von Schund und Schmutz entspricht nicht dem Anteil, den die Geist⸗ lichen an der Jugenderziehung haben. Geistliche, Lehrer und Lehrerinnen gehoren in die Prüfstellen, ebenso aber auch die Mitglieder der inneren Mission und der christlichen Ver⸗ ände.

Abg. Hoernle (Komm.): Wenn sich die bayerische Regierun für dieses 8cge ein sgte so weiß man schon, 1 das sur x. reaktionäres Gesetz ist. Man will mit seiner Hilfe die Jugend des Arbeitervolkes verdummen. Die Länderregierungen haben Frei⸗ heit in der Auswahl der Sachverständigen, sie können die reak⸗ tionärsten Dunkelmänner ernennen. Darum beantragen wir, daß in die Prüfstellen die Vertreter der maßgebenden proletarischen Orgonisationen berufen werden müssen. Herr Rheinländer gibt 8 als es der bn⸗ daß die Kirche schon seit ö Jahren gegen die Unsitt⸗

Was ich in der rechten Hand ich in der linken Hand halte, ist

zur Bewahrung der

die die

Die An⸗ Mindestzahl sei im Ausschuß gar nicht in der ermitteln. Die Verant⸗ Abgeordneter sei

im Reichsrat, Ministerialrat

die preußische

aßt die bayerische Staatsregierung Bedenken, die aus Schriftsteller⸗ eines Gesetzes zur und Schmutzschriften bayerischen Staats⸗ worden. Diese Bedenken können esetzes keinen 1“ haben, da sie in, es solle mit diesem Gefetz ein ffen werden, während es der aus⸗ r Reichsregierung und der Länder entsprechend dem Art. 118 Abs. 2

Schund⸗

Die hiernach nötigen ichkeit kämpfe. Das ist ein Armutszeugnis ist si 2 n 3 1 D ugnis, denn bis heute Schriftsteller⸗ un ge. egerkreise noch keinen Schritt vorwärts Hetht er. Als Seabeuch shelt ö“ 2 Reichs⸗ sollte man Gebetbücher verbieten, die den kleinen Kommunions⸗ Frage, ob Landes⸗ oder Reichs⸗ mädchen die Frage vorlegen: Habe ich gesündigt durch Unkeusch⸗ heit in Worten, Blicken, Gebärden oder Taten, allein oder mit hegfengh W“ 8 den I sehr viele Kinder aufgeklärt über die Möglichkeit. . euschheit z sünder g glichkeit, durch Unkeuschheit zu Abg. Dr. 8 Ma

können also die Gründe nicht 1 genommen nur die allgemeinen Grundsätze

Nach dieser gehören

t (D. Vp.) weist darauf hin, daß in dem Iks ichen Antrag über die Prüfstellen, die von dem Reichs⸗ minister des Innern im Benehmen mit den Länderregierungen einzurichten sind, den besonderen Kulturmomenten der deutschen 111“ getragen werden solle. Diese Stellen sollken aber nicht änder⸗, sondern Reichsprüfstellen sein, ähnlich wie nach dem Reichsli tspielgesetz Reichsprüfstellen in Berlin und in

Frage der Einrichtun 5 8 8 2 ben, ergibt sich daraus, da 8eg 1 eingerichtet sind. Voraussichtlich würden drei bis

u 1 1922 9 fünf derartiger Reichsprüfstellen in verschiede D 9 8 vhhe Tcch ands in Frage kommen. fücen Boerpichf kelen, Venes 85

L für den Fstisen Ausgleich sorgen. Bezüglich der; usammensetzung

der Prüfstellen wünscht der Antrag der Dentsesg Volkspartei durch Zuerkennung eines weiteren Beisitzers das shteach

n Wohl aus diesen Er⸗ er Schutzverband deutscher Schrift⸗ nach

dem Die Stellung, die die

tag vorgelegt wurde. Es entsprach

der Kreise der Kunst und Literatur zu stärken, so da iese Kreise düseim nen mit den Vertretern des Bn und Kunst Zandglis erfche m heesch von den übrigen Mitgliedern überstimmt werden könnten. Sie erklärt weiter ihr Einverständnis mit dem sozial⸗ demokratischen Antrag, daß der Entscheidung eine ö fentliche Ver⸗ handlung, zu der Verfasser und Verleger zu laden fsen voranzu⸗ gehen hat, damit ede Sicherung für die beteiligten Kreise ö“ 8 e chein einer geistigen Feme vermieden werde. Abg. Dr. Kahl (D. Vp.): Bei der namentlich er Abstimmung über die Bestidinung des Feegecich effolgenden Fisrttgichen Körperschaften werde 8. persönlich gegen die beheer See etah g der Vertretung der öffentlichen Körperschaften stimmen. ie Kirche muß aus dem Kampfe EEö werden, denn sie muß den Kampf gegen Schmutz auf andere Weise führen. Redner erklärt, er n grundsätzlicher Anhänger des Gesetzes und werde für das Gesetz stimmen.

Damit ist die Einzelberatung zu den §§ 2 bis 5 beendet 1 Es folgt die Einzelbesprechung zu de 6 und 7. § 6 regelt die Strafzumessung. Vorsatzliche Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des § 1 wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe oder einer dieser Strafen bestraft. Es ist weiter bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung auf Einziehung der Schriften zu erkennen, auch wenn sie weder dem Täter noch einem Teilnehmer gehören. § 7 ermächtigt den Reichsminister, mit Zustimmung des Reichsrats Aus⸗ führungsbestimmungen zu erlassen.

Abg. Rosenbaum (Komm.)) lehet das Gesetz nochmals ab.

eidung darüber, ob eine Schrift

Vereinbarung der Länder wurde e Landesstellen nur an einigen errichtet werden. Die bayerische gegenüber der neuerdings dieser verhe .

ie Ein⸗

Reichsrat beantragen, wenn die

esprüfstelle für das sanze Rei 1 age er 6:1 Antrag nicht durch, so seien die für die Einführung der Liste der u stimmen. Der Redner wendet

Im übrigen sei die

2 machen. Erreichung der Ziele

tlichen zur

Sperrdruck hervorgehobenen Reden