1926 / 279 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Damit ist auch die Einzelbesprechung zu den §§ 6 und 7 geschlossen.

Ueber den demokratischen Antrag, im § 1 den Abfatz 3

u streichen, wonach eine periodische Druckschrift als solche auf ie Dauer von drei bis zwölf Monaten auf die Liste gesetzt werden kann, wenn zwei Nummern einer periodischen Druck⸗ schrift, die innerhalb Jahresfrist erschienen sind, auf die Liste hesetz werden, politische Tageszeitungen davon jedoch nicht hetroffen werden sollen, erfolgt Abstimmung durch Aus⸗ zählung. Der Antrag wird mit 183 gegen 169 Stimmen abgelehnt.

Ein Antrag Dr. Scholz (D. Vp.) will, daß eine Zeitschrift erst dann auf die Liste gesetzt werde, wenn mehr als zwei (statt in der Vorlage zwei) Nummern der Zeitschrift auf die Liste gesetzt worden sind. Dieser Antrag wird mit 197 gegen 154 Stimmen der Deutschnationalen und des Zentrums angenommen.

Zwei Anträge Dr. Scholz (D. Vp.) und Müller⸗ Franken (Soz.) wollen von dieser ganzen Bestimmung nicht nur, wie es der Ausschuß beantragt, die politischen Zeitungen, sondern auch die politischen Zeitschriften ausnehmen. Diese gleichlautenden Anträge werden mit großer Mehrheit an⸗ genommen. 8

In der so geschaffenen neuen Fassung wird § 1 gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Kommnunisten und eines Teils der Demokraten angenommen.

Zum § ˙2 (Prüfstellen) hat Abg. Dr. Heuß (Dem.) die Bildung einer Reichsprüfstelle statt der Länderprüfstellen beantragt. Die Abstimmung darüber ist namentlich. Für den Antrag geschlossen die Demokraten, die Sozial⸗ demokraten, die Kommunisten und die Völkischen, ferner ein Teil der Deutschen Volkspartei. Der Antrag wird mit 191. gegen 181 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Ebenso wird der sozialdemokratische Antrag, nur eine Reichsprüfstelle einzusetzen, abgelehnt.

Abg. Müller⸗Franken (Soz.) hat ferner beantragt, daß die Entscheidung der Prüfstellen nach mündlicher und öffentlicher Verhandlung gefällt werden soll, unter Zuziehung der Verfasser und Verleger. Die öffentliche Verhandlung wird aus diesem Antrag durch eine aus der Rechten, dem Zentrum und den Demokraten bestehende Mehrheit gestrichen. Der Antrag Müller selbst wird in der Abstimmung durch Auszählung mit 187 gegen 177 Stimmen angenommen.

In der Abstimmung über den so veränderten § 2 im ganzen ergibt sich nach Gegenprobe die Ablehnung des Para⸗ graphen, da außer der gesamten Linken und den Demokraten auch ein großer Teil der Deutschen Volkspartei gegen ihn stimmt.

Nach § 3 in der Ausschußfassung setzt sich die Prüfstelle aus einem beamteten Vorsitzenden und sechs Sachverständigen

zusammen, und zwar je einem Künstler oder Literaten, einem

Zuch⸗ oder Kunsthändler, je zwei Vertretern der Jugend⸗ wohlfahrt und der Jugendorganisationen und je zwei Ver⸗ tretern der Lehrerschaft und der Volksbildungsorganisationen. Ein Antrag Dr. Heuß (Dem.) will nur vier Sach⸗ verständige: je einen des Buch⸗ oder Kunsthandels, des Schrifttums oder der Kunst, der Jugendwohlfahrt und der Volksbildung. Nach der Aasschußfasfung ist die Ueberein⸗ stimmung von wenigstens fünf Mitgliedern für die Aufnahme in die Liste notwendig, während der Antrag Heuß die Ueber⸗ einstimmung von wenigstens vier Mitgliedern verlangt. Der Antrag Heuß wird in namentlicher Abstimmung mit 347 gegen 36 Stimmen der Antragsteller bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Abgelehnt wird auch in einfacher Abstimmung ein Antrag Dr. Heuß (Dem.)⸗Müller⸗Franken (Soz.), der die Be⸗ timmung. streichen will, daß bei der Aufstellung von Vor⸗

chlagslisten für die Sachverständigen die öffentlichen Körper⸗

chaften (Kirchen) besonders zu berücksichtigen sind. Unter Ablehnung mehrerer Anträge der Sozialdemokraten und der Deutschen Volkspartei auf Verschärfung der qualifizierten Mehrheit, teilweise bis zur Einstimmigkeit, bleibt es bei dem Stimmverhältnis der Ausschußvorlage. Die Abstimmung über § 3 im ganzen bleibt wieder zweifelhaft; die Auszählung ergibt die Ablehnung des Para⸗ graphen mit 190 gegen 178 Stimmen bei einer Enthaltung. Wie Kommunisten rufen: Külz abtreten!) § 4, der das Verfahren der Prüfstellen regelt, wird mit unwesentlichen Aenderungen unter Ablehnung zahlreicher Antäge angenommen, da gegen diesen Paragraphen nur wenige Mitglieder der Deutschen Volkspartei stimmen, ebenso § 5 (osten der Prüfstellen), in den nur durch einen an⸗ enen Antrag der Deutschen Voltspartei die Be⸗ genommenen g. B n Volts ie stimmung eingefügt wird, daß das Reich die Kosten der Reichs⸗ prüfstelle zu tragen hat. Auch der Rest des Gesetzes, § 6 (Strafen) und § 7 (Ausführungsbestimmungen erläßt der Reichsinnenminister) werden im wefentlichen in der Ausschuß⸗ fassung angenommen. b Das zur ersten Beratung stehende Lebensmittel⸗ gesetz sowie ein Initiativgesetz der Deutschen Volkspartei zur Aenderung des Reichsmietengesetzes, ein deutschnationaler Antrag zur Beseitigung der Woh⸗ nungsämter und Neureglung des Mieter⸗ schutzes und ein Antrag der Wirtschaftlichen Vereinigung auf Erleichterung der Wohnungszwangswi rtschaft werden den zuständigen Ausschüssen zur Vorberatung über⸗ wiesen. Das Haus vertagt sich. Dienstag 3 Uhr: Nachtragsetat (besetzte Gebiete).

Schluß 6 ¼ Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

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Der Aeltestenrat des Reichstages traf in seiner gestrigen Sitzung die Dispositionen für die Plenarberatungen dieser Woche. Von heute ab soll der Nachtragsetat weiter beraten werden, und zwar die Spezialetats für das Verkehrs⸗ ministerium mit Aurhasne der Wa serstraßenangelegenheiten, für die besetzten Gebiete, für das Ernährungsministerium und für das Reichsministerium des Innern. Sodann soll eventuell das Jugendschuge esetz in dritter Lesung und noch eine Vorlage über die Arbeits Fenfürsorge beraten werden. Der Sonnabend und die Asten Tage der nächsten Woche bis zum 8. Dezember bleiben von Pkenarsitzungen frei.

Der E1111“ des Reichstags setzte gestern unter dem Vorfitz des Abg, Heimann (Soz.) die Be⸗ ratung des zweiten Nachtragsetats beim Kapitel 8 Niniste⸗ rium für die besetzten Gebiete“ fort. Dabei fand ein vom Ausschuß für die besetzten Gebiete überwiesener Antrag An⸗ nahme, worin die Reichsregierung erjucht wird, zur Linderung der Noi der Nestentohnempfängen erweiternde hb zu treffen. Die Richtlinien für Unterstützungen an sogen. Saar⸗

Gebiete und auf diplomatischem Wege. Damit war der Etat

gänger sollen dahin geändert werden, daß Arbeitnehmer mit einem Erwir hesf lichs Petrieh von über 15 Morgen ertragsfähigem Grundbesitz in der Regel von der Unterstützung ausgeschlossen bleiben. Die Versprengten, d. h. Arbeitnehmer, die rechtsrheinisch 3 und am 1. Mai 1926 Frankenlohnempfänger waseg, dachen in die Betreuung einbezogen werden. Die Auszahlung des Fahr⸗ geldes wird auch für die Krankheitstage gewünscht. Arbeitnehmer mit einem Nebenverdienst sollen nur dann von der Unterstützung ausgeschlossen sein, wenn sich das monatliche der Haushaltung mit einem Kind auf 140 R.⸗M. beläuft; für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15 R.⸗M. Abg. Hofmann⸗Ludwigshafen (Zentr.) brachte ein Urteil des französischen Militärpolizeigerichts in Landau EPjalg zur Sprache, worin am 26. November die 56 Wir. alte Damenschneiderin Babette Gersole aus Landau wegen Widerstandes gegen einen Be⸗ ehl der französischen Besatzungsbehörde sowie wegen „beleidigender altung“ zur Verantwortung gezogen wird. Sie sollte nämlich, nachdem sie bis zum 28. September von ihrer Wohnung zwei Zimmer für einen französischen Offizier hatte hergeben müssen, trotz ihrer beschränkten Räumlichkeiten nun plötzlich zwei Offiziere in Quartier nehmen, obwohl sie ihre Räume zur Ausübung ihres Geschäftes notwendig braucht. Der eine dieser Offiziere follte der bekannte Totschläger Roucier sein. Die Dame wurde zu zehn Tagen Gefängnis mit Bewährungsfrist und zu 1000 Mark Geld⸗ verurteilt. Berufung gegen das Urteil ist eingelegt. Der Rechtsanwalt Dr. Führ⸗Frankfurt weist darauf hin, daß ihm das Verfahren des Gerichtes nicht einwandfrei er⸗ chienen sei. Der Redner bat das Ministerium, ich dieses Falles anzunehmen, wo ein Fehlurteil vorliege. Staatssekretär Schmid teilte mit, daß dem Ministerium vom Offizialverteldiger eine Darstellung des Falles zugegangen sei, wonach allerdings ein Fehlurteil vorzuliegen scheine. Ueber, die Ausführungen des Verteidigers sei danach z. B. von den Richtern gelacht worden. Im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt werde der Fall mit allem Nachdruck weiter verfolgt und geprüft werden, und zwar über den Reichskommissar für die besetzten

die besetzten Gebiete erledigt. Es folgte die Besprechung des Kapitels „Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft“. Hierzu lag ein Antrag des Abg. Leicht Bayr. Vp.) vor, der die Reichsregierung ersucht, auf die Rentenbank⸗ Kreditanstalt dahin einzuwirken, daß der nach Speisung der ge⸗ setzlichen Rücklagen verbleibende Reingewinn der Rentenbank⸗ Kreditanstalt zur Ueberweisung an den Rentenbankschein⸗ Tilgungsfonds Verwendung findet, um die gesetzliche Tilgungs⸗ frist von längstens zehn Jahren so weit wie mnöplich abzukürzen. Bei der Geldgebarung der Rentenbank⸗Kreditanstalt soll darauf Rücksicht genommen werden, daß die Landwirtschaft bei Zurück⸗ führung der ihr gegebenen Rentenbank⸗Kredite keinesfalls in Schwierigkeiten geraten darf. Weiter wird die Reichsregierung ersucht, dahin zu wirken, daß die infolge der raschen Tilgung der Rentenbankscheine sich ergebenden Einsparungen am jährlichen Anteil des Reichs in Höhe von 60 Millionen RM. der Land⸗ wirtschaft für besonders dringliche Bedürfnisse wieder zugeführt werden. Dieser Antrag, der dem vom Plenum über⸗ wiesen wurde, wurde vom Abg. Dr. Horlacher (Bayr. Vp.) in längeren Darlegungen begründet. Die Berxichterstatter, Abgg. Dietrich⸗Baden (Dem.) und Schmidt⸗Köpenick (Soz.) er⸗ ausführliche Referate über die Nachforderungen zum

inisterium für Ernährung und Landwirtschaft und über den Antrag Leicht. Ministerialrat Dr. Quassowski vom Reichs⸗ ernährungsministerium begrüßte es als Vorzug des Antrags Leicht, daß er die zu erstrebende Erleichterung der Landwirtschaft von dem Druck der Rentenbank⸗Grundschuld⸗Zinsen nicht auf dem Wege einer Herabsetzung dicger Zinsen, die nach den inter⸗ national gebundenen Londoner Paktgesetzen in Höhe von 5 vH der Rentenbank⸗Grundschuld festständen, sondern auf dem Wege einer Abkürzung der Tilgungszeit herbeizuführen suche. Ein Einsetzen der Ueberschüsse der Rentenbank⸗Kreditanstalt für be⸗ schleunigte Tilgung der Rentenbankscheine und damit für Ab⸗ kürzung der Laufzeit der Rentenbank⸗Grundschuldlasten sei recht⸗ lich mmcgeich⸗ dabei müsse indes darauf gehalten werden, daß die

Rentenbank⸗Kreditanstalt leistungssähig bleibe, die Landwirtschaft

bei der, Abwicklung der Abwicklungskredite zu sstützen. An letzteren Krediten seien im laufenden Jahr 293 Millionen und

im November 1927 noch weitere 293 Millionen aus der Land⸗

Frerlheft herauszuziehen. Die morgen fällige Abwicklung von 293. Millionen werde von der Rentenbank⸗Kreditanstalt geleistet werden, aber dies sei nur dadurch ermöglicht worden, daß die Anstalt alle verfügbaren Mittel hierfür eingesetzt habe und daß auch die weiterleitenden Kreditinstitute für diejenigen Landwirte,

die bislang noch nicht gezahlt hätten, vorläufg eingetreten seien.

Noch schwieriger werde die Abwicklung im nüchsten Jahre sein. Eine Abkürzung der Tilgungszeiten würde sich erst in den Jahren 1931 bis 1933 als Erleichterung der Landwirtschaft auswirken. Abg. Dietrich (Dem.) betonte gegenüber dem Antrag Leicht, daß man nichts übepeilen dürfe. Man müsse der Landwirtschaft wieder einen anständigen Hypothekarkredit ohne übermäßige Provision beschaffen. Die Abgg. Dr. Horlacher (Bayr. Vp.) und Hörnle (Komm.) kritisierten die Tätigkeit der Rentenbank⸗ Kreditanstalt. Abg. Thomsen (D. Nat.) beantragte, daß der Haushaltsausschuß diese Materie dem Plenum zurückgebe, damit siie dem sachverständigen Ausschuß, nämlich dem Volkswirtschaft⸗ lichen Ausschuß, überwiesen werde. Der Haushaltsausschuß ent⸗ schied in diesem Sinne. Abg. D. Dr. Schreiber (entr.) wünschte, daß die landwirtschaftlichen Sachverständigen im Aus⸗ land, möglichst schnell ernannt würden; die Summen seien doch schon bewilligt. Auch das Auslandsdeutschtum müsseé von diesen Sachverständigen betreut werden. Es sei bedauerlich, daß die Plätze im Ausland für die Wirksamkeit der Delegierten noch nicht sämtlich bestimmt seien. Abg. Hepp (D. Vp.) befürwortete eine weitgehende Technisierung und Rationalisierung der Land⸗ wirtschaft. Die Regierung möge in ihrem nächsten Etat den in dieser Materie wirkenden Reichsausschuß für Technik und Landwirtschaft mit entsprechend mehr Reichsmitteln ausstatten. Ein Vertreter der Reichsregierung begrüßte die Aeußerung des Vorredners, die durchaus im Sinne der Regierung sei Der Ausschuß genehmigte dann den im Nachtragsetat vorgesehenen Notstandskredit für die Winzer in Höhe von 15 Mil⸗ lionen Reichsmark unter Annahme eines Antrages des Abgeord⸗ neten Hörnle (Komm.), wonach die kleinen Winzerbetriebe mit weniger als 1000 Rebstöcken, Snn wenn sie nebenbei Ackerwirt⸗ schaft betreiben, bei der Verteilung der Notstandskredite an⸗ gemessen berücksichtigt werden sollen. Abg. Schuch (Soz.) be⸗ antragte, für Zwecke der Kinderspeisung 5 Millionen Reichsmark in den Etat einzustellen. Dieser Antrag wurde vom Abgeordneten Hörnle (Komm.) unterstützt. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) hielt den Antrag in finanztechnischer Hinsicht bezüglich des Finanzausgleichs zwischen Reich und Ländern noch nicht genügend geklärt und verlangte daher seine Ueberweisung an den Unterausschuß zur näheren Prüfung. Der Ausschuß schloß sich dieser letzteren Auffassung an und überwies den Antrag an den Unterausschuß. Die Abgg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) und Dr. Dietrich⸗Baden (Dem.) verlangten Unterstützung der Einführung der Kühlschiffe, für die Hochseefischerei durch Ein⸗ setzung dafür bestimmter Mittel im nächsten Etat. Abg. Blum (Zentr.) machte darauf aufmerksam, daß die gegenwärtige Lage der See⸗ und Fees schen im Oberfischmeisterbezirk Pillau eine trostlose sei. Der Absatz der an der ostpreußischen Küste ge⸗ fangenen Fische sei dadurch, daß der Großhandel in Königsberg den Markt monopolartig beherrscht, gleich Null. Der Großhandel in Königsberg führe auswärtige Waren in solchen Mengen ein, daß die Preise für die inländischen Seefische ganz. gewaltig gedrückt seien. Der Redner setzte sich dafür ein, daß für die ost⸗ preußischen See⸗ und Küstenfischer von seiten der Reichsregierung

Der Hauptausschuß des Preußischen Staats⸗ rats begann gestern die Vorberatung des Haushalts für 1927. Einleitend gab der preußische Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger einen allgemeinen Ueberblick über den Etat und antwortete im Anschluß daran auf eine Reihe an 5 gestellter Fragen. Den Beratungen liegt ein Plan zu⸗ grunde, der den ganzen Stoff in sieben Gruppen teilt. Die Aus⸗ schu beratung wird auch noch die folgenden Tage der laufenden Woche in Anspruch nehmen. Das Gutachten des Staatsrats wird, wie schon vorher in Aussicht genommen war, so rechtzeitig erstattet werden, daß der Landtag sich noch in der Woche vor Beginn der Weihnachtsferien mit der ersten Lesung des Haushalts be⸗ schäftigen kann.

D

de Preußische Landtag tyitt heute wieder zusammen, um noch eine Reihe von Vollsitzungen vor den Weihnachtsferien abzuhalten. Auf der Tagesordnung der ersten Sitzung steht eine Große Anfrage der Kommunisten, die sich gegen den Vorsitzenden des Landsberger Schwurgerichts richtet. Außerdem stehen kleine Vorlagen zu Verhandlung. 111 ee

M Der Hauptausschuß des Preußischen Laundtag 8 beschäftigte sich gestern abend mit den ihm überwiesenen Anträgen Wur Typhuse pidemie in Hannover. Berichterstatter lbg. Dr. Quaet⸗Faslem (D. Nat.) trug laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger den In⸗ halt der Eingaben der hannoverschen, Wirtschaft und der Stadt

sowie den Inhalt der Anträge vor. Ministerialdirektor

r. Krohne vom Wohlfahrtsministeriuͤm erklärte, daß die Ver⸗ handlungen im Staatsministerium noch nicht zum Abschluß ge⸗ kommen seien und daß er daher einen bestimmten Standpunkt seitens des Ministeriums nicht darlegen könne. Die schwere Not⸗ lage der Stadt Hannover werde anerkannt. Ein Vertreter des Finanzministeriums führte aus, daß dem Finanz⸗ ministerium noch keinerlei offizielle Anträge der Stadt Hannover zugegangen seien. Die im Landtage vorliegenden Anträge könnten in bezug auf ihre Auswirkung nicht in allen Punkten als mit der Typhusepidemie im Zusammenhang stehend angesehen werden. Das Finanzministerium selbst habe zu den Anträgen noch keine Stellung genommen. Die allgemeinen kommunalen Ausgaben, die mit der Epidemie im Zusammenhang stehen, müßten von der Stadt selbst getragen werden. Abg. Bartels⸗Crefeld (Komm.) richtete scharfe Angriffe gegen die Regierung, der er vorwarf, bisher jede Unterstützung der von der Epidemie besonders be⸗ troffenen proletarischen Bevölkerung sabotiert und verschleppt zu haben. Die Hergabe der aus der Hauszinssteuer aufgewendeten Mittel knüpfte er an die Bedingung, daß die Stadt den Neu⸗ bau von Wohnungen in eigener Regie ausführe. Ministerialrat Lehmann führte in bezug auf die Hauszinssteuer aus, daß nicht der volle Betrag nach den bestehenden Bestimmungen an Hannover zurückvergütet werden könne. Er könne auch nicht anerkennen, daß Hannover in bezug auf die Wohnungsverhältnisse ungünstiger gestellt sei als andere Städte, z. B. Königsberg und Breslau. Hannover habe auch nicht den Flüchtlingszustrom wie die Grenz⸗ städte. Der Zweck des Wohnungsfürsorgefonds werde nicht er⸗ reicht, wenn man alle Mittel einer Großstadt zurückgebe. Die Verteilung für die Provinz Hannover liege in der Hand des Regie⸗ rungspräsidenten. Es sei nicht richtig, daß Mittel aus der Haus⸗ zinssteuer aus der Provinz Hannover weggenommen und nach anderen Provinzen, z. B. nach dem Osten, gegeben würden. Aus der Provinz Hannover seien 8,6 Millionen aus der Hauszins⸗ steuer gekommen, während 11,5 Millionen an die Provinz zurück⸗ gegeben seien. In der Stadt Hannover entfielen etwa 12 Mark an Hauszinssteuer auf den Kopf der Bevölkerung, in anderen Städten der Provinz Hannover zum Teil viel weniger, der Be⸗. trag ginge bis zu ein Drittel des Kopfbetrages der Stadt Han⸗ nover herunter. Oberrégierungsrat Scholz wies darauf hin, daß die Stadt Hannover nur 200 Hauptunterstützungsempfänger habe. Abg. Dr. von Campe (d.ae bedauerte, daß die Regierung noch nicht Stellung genommen habe. Das hätte bei den vot⸗ liegenden Anträgen möglich sein müssen. Abg.- Hartleib (Soz.) wies darauf hin daß die Stadt Hannover im letzten Jahre ein Defizit von 11 Millionen habe. Wenn man hierzu Stellung nehmen wolle, müsse man aber auch an die Steuerpolitik denken, und er müsse dazu bemerken, daß der Bürgerblock in Hannover alle Stenervorschlöge des Magistrats abgelehnt habe. Er bedaure, daß die Regierung der Stadt Hannover nicht die Genehntigung zu einer Auslandsanleihe gegeben habe. Was die Notstands⸗ arbeiten angehe, so fragte der Redner, ob die Behauptung der Stadt richtig sei, wonach verschiedene Projekte der Regierung vor⸗ lägen, aber immer noch nicht von der Aufsichtsinstanz genehmigt seien. Abg. Dr. Böhm (D. Vp.) war gleichfalls der Ansicht, daß bereits eine Stellungnahme des Staatsministeriums hätte erfolgen müssen. Man müsse sich darüber klar sein, welche Mittel infolge der außerordentlichen Maßnahmen durch die Typhusepidemie er⸗ forderlich wären. Es könnten nur die außergewöhnlichen Aus⸗ gaben für staatliche Hilfe in Frage kommen. Er sei aber der An⸗ sicht, daß in der Typhusepidemie ein Naturereignis vorliege und daß in solchen Fällen der Staat helfend eingreifen müsse. Abg. Blank (Zentr.) erkannte an, daß ein Notstand vorliege, bei dem geholfen werden müsse. Er verwies auf die Beschlüsse in bezug auf die Typhusepidemie in Alfeld und Duderstadt, wo damals der Landtag beschlossen habe, Darlehen zur Verfügung zu stellen. Redner wünschte eine Beantwortung zu den Ausführungen des Abg. Hartleib über die Notstandsarbeiten in Hannover und vertrat die Ansicht, daß zwischen Staat und Stadt ein allgemeines Programm zur Behebung der Mißstände in Hannover vereinbart werden müsse. Er fragte schließlich, welche Mittel der Wohlfahrts⸗ minister zur Abstellung der größten Not in den Familien der unmittelbar Betroffenen an Hannover überwiesen habe. Abg. Barteld⸗Hannover (Dem.) vertrat gleichfalls die Ansicht, daß ein Naturereignis vorliege, und daß der Staat helfen müsse. Kedner forderte, daß Reich und Staat bei Vergebung von Auf⸗ trägen auf die Notlage der Stadt Hannover besonders Rücksicht nehmen. Was die Wohnungsnot angehe, so komme zwar nicht ein Zustrom von Flüchtlingenn in Frage, aber es sei ein starker Zustrom aus dem Ruhrgebiet zu verzeichnen. Dazu komme, daß Haunover eine starke Kriegsindustrie gehabt habe, die jetzt dar⸗ niederliege. In bezug auf die Mitteilung, wonach 11,5 Millionen aus der Hauszinssteuüer nach Hannoper zurückgeflossen seien, sei die Frage aufzuwerfen, wieviel die Stadt Hannover und danach der Rest der Provinz Hannover an Hauszinssteuer an den Staat abführe, und wievielk, Stadt und Provinz zurückbekämen. Ein Regierungsvertreter erwiderte, daß er für das laufende Jahr keine genauen Angaben machen könne. Er schätze aber, daß von der Stadt Hannover 3 Millionen abgeführt werden würden, wovon 800 000 Mark zurückgeflossen seien. Dazu komme ein Reichsdarlehen. Ein Vertreter des ehnah Mer. ministeriums erklärte, daß die Zahlen in bezug auf die Not⸗ tandsarbeiten aus der Reichsarbeitsverwaltung stanmten. Bei den Ministerium lägen keinerlei Projekte der Stadt Hannover vor, und auch die Regierung in Hannover habe ihm auf tele⸗ phonische S erklärt, daß sämtliche Anträge erledigt seien. Ministerialdirektor Krohne erklärte, daß bezüglich der Hilfs⸗ maßnahmen die Verhandlungen innerhalb der Ressorts schwierig seien, weil in bezug auf die einzelnen Anträge bei einzelnen Ministerien, nicht nur beim Finanzministerium, Rückwirkungen befürchtet würden. Die Epidemie in Hannover selbst könne man als überwunden ansehen. Abg. Abel (Komm.) warf die Frage auf, weshalb der Staatsanwalt noch keine Anklage gegen die schüldigen Beamten erhoben Fabe. Abg. Leinert (Soz.) wies darauf hin, daß sich die Schäden, die in der Stadt Hannover

etwas geschehe. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

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entstanden seien, erst bei den neuen Steuerveranlagungen zeigen würden. Was die Gesundheitsverhältnisse angehe, so sei die Stadt Hannover nicht schlechter gestellt als andere Großstädte. An Auf⸗ kommen und Verteilung der Hauszinssteuer könne zugunsten d

ö1116“ Börsen⸗Beilage v“ zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 11116“ Berliner Börse vom 29. November v““

Heutiger Voriger Kurs

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heutiger] Vortger Heutiger] Voriger 1

urs

Amtlich feftgestellte Kurse.

1 Franc, 1 Ltra. 2 L6u. 1 Peseta = 0,80 ℳ. 1 österr Gulden (Gold) = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. = 1,70 1 Kr. ung. oder tschech. W. 0,85 * Gld. südd. W = 12,00 1 Gld holl. W. = 1.70 1 Mark Banco =1,50 Schilling österr. W. = 10 000) Kr. 1 skand Krone = 1,125 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 1 alter Goldrubel = 3,20 1 Peso larg. Pap.) = 1,75 1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. = 2,50 1 Dinar = 3,40 1 Yen = 2.10 1 Zlotu. 1 Danziger Gulden = 0.80

4 4. 4 Dtie etnem Papier betgefügte Vezeichnung Nbe⸗4 sagt. daß nur bestimmte Nummern oder Serien 4 4

4

4

4

Schwed. St.⸗Ant. 1880 in 1886 in 1890 in

Deutsche Pfandbriefe.

(Die durch“ getennzetchneten Pfandbriefe sind nach da den von den Landschaften gemachten Mitteilungen do als vor dem 1 Januar tuls ausgegeben anzuseben.)] do St.⸗R0c 1.

aiej var te 9— dee- ven do do. 1906 ü. 4. verloste und unverloste Stllcke. do. do. 1888 ee 8E „vais Catenverg. Ared. Ser b Schweiz Eida 12 1 . , F gget 1. 10. 23, 1. 4. 24) do. do. 23 ½ 56 Kur⸗ u. Neumärk. neue do. Etsenb.⸗R. 90 ErF 2 *4. 5 ½. 3 Kur⸗ u. Neumärt. e

Bonn 1914 P. 191„ do. später ausgegeben Breslau 1906 N 1909 E“ do do. Ser. 2

3 ⁄%% Pomm ausgest. b. u1 12.17 18,2b G do. 1891/2 . do. 1 90 8—9, da später ausgegeven —.— Charlottenburg 08, 12 aeveeeee do. un 258302 „Ax Posensche. agst b 81 12.17% —,— Abt., 19 m. Deckungsbesch. bis 81.12.17 Türken Anl. 1905 .3 ⁄⁄% do. später ausgegeben —.— do. 1902. gek. 2. 1. 24 Nr. 1 484 620 do. 1908 3 Preußische Ost⸗ u. West⸗, Tobkenz..⸗⸗ẽvR945 4. 3§. 3 landschafti. Bentral. do. Zollobl. 11 S. 1

qusgest. b. n1.12.17712,9 b G 1920]2] 1.4. 8 do 3 Das htnter etnem Wertpapter bedeutet 4 „ur , , do. später ausgegeben Coburg. 1902 ne. 2 1es. 1I1 183

1 Million. 9,10 p 4,3 8 Rh. u. Westf., agst. b. 11 12.1719,1 G Cottbus 1909 N 1913 5 Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten 4.3 do. später ausgegeben —— Darmstadt. 1920 8 [a82 Tö16. e Goldr * Ziffern bezeichnen den vorlepten, die in der dritten 4.387 Sachsische agst. b n1.12.17 16,5b G do. 1915. 1919, 20 8 evs an Kaktt. Schulde do. St.⸗R. 1916* palte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ 4.3 do. später ausgegeben —— Dessau 1896, gk. 1.7.23 est E. bi 28 do. Kron.⸗Rente: Schlesische. agst. b. 31.12.17 18,75 b G Deutsch⸗Eylau 1907 ¹ 4 Mesz Pom 2 8. 8S.. do. St⸗N.97 inK.⸗ do. später ausgegeben —.— Dresden 1905 2 *4. 3½, 3 81,9, ee in: do. Gold⸗A. f. d Schl.⸗Holst. agst. h.41.12.17 16,2 b G Duisburg 1921 giefnorundven . is S do später ausgegeben —.— do. 1899. 07, 09 1. bis 88 12 8 6. ne do. do. Zer u. 1er⸗ do 1913 . 4. 3 ⅞, 8 Pomm. Reul. für do. Grdentl⸗Ob. ²

Hablung sowie für Ausländische Banknoten 8 b sefinden sich kortlaufend unter ⸗„Handel und Gewerbe-: Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften. 8 H Kleingrundbesit . enp, vandeann, eh rce S ö *4, 3;. 8 6 Sächsische, ausge⸗

Preußische Rentenbriefe. Berlin 1922 Ausg. 2 do. 1888;:

Geküͤndigte und ungekündigte Stücke, do 189038 verloste und unverloste Stücke. do. 1898 31

4,3 Brandenburg. ausgest. b do. 1904, S. 1

A1u 81 12. 17 16,5 b G 8* Groß Verb 1919

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1.3.9 1.2.9 1.2.8 1.2.8 1.1.7 1.1.7 1.1.8.9 1.5.11 1.3.9 1.1.7 1.3.9 1.3.9 L1.3.9 1.1.7 1.1.7 p. St. 31,5 b 1.4.10 23,75 b 1.3. 247

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1.1.7 29,75 b 1.1.7 ,75 b 1.5.11 —,—

Ausländische Stadtanleihen.

Bromberg 95, gek. fr. Zin’ —,— Butar. 1888 in 1.6.12 do 95 m. T. in 1.3.9 do. 98 m. T. in 1.1.7 Budapest 14 m. T. 1.1.7 58 b G 59 b G do. 1914 abgest. 1.1.7 55,5 b 09 55 G do. 961. K. gl1. 3.25 4 1.3.9 —.,— —,— Christiania 1903 1.4.10 —,— Colmar(Elsaß) 07 1.3.9 —,— Danzig 4 Ag. 19 1.4.10 % —,— —,— Gnesen 01 07m. T tr. Zins. —,— —,— do. 1901 m. Tal. do. —,— —,— 4,3§8,5 % Westfälische b. 6. Folge 11“ e ha. es 4, 3 ½, 3 Westpr. Ritterschaftl. Graudenz 1900* fr Zing 8 1-—II m. Deckungsbesch. Helstngfors 1900 1.2 8 3 bis 31. 12. 17. do. 1902 1.6.12 4. ½ 3 ½ ee Ritterschaftl. do 1.2.8 er. —II.. s 3 8 *4, 3 ½⅛, 3 % Westpr. Neuland⸗ L11“ r. Aimt. schaftt. mu Deckungsbesch. bis gopenhog vn inc 31. E53“ do. 1910-11 in schaftl. Feeeeee eeee do. 1895 in Krotosch. 1900 S. 1 9 Lissab. 86 S. 1, 2** do. 400 Mosk. abg. S. 25, 27,. 28, 5000 Rbl. do. 1000-100 ‧„ Mosk. abg. S. 30 bis 38, 5000 Rbl. Mosk. 1000-100 R. do. S. 34, 35, 38, 89, 5000 Rbl. do. 1000-100 Mülhauf. i. E. 06, 07, 13 V. 1914 Posen 00,05,08 gk. do. 1894. 03, gek. Sofia Stadt... 3, 6 10, 12, 19 10 Stockh. (E. 83-84) do. do. Reihe 14-16 10] 1.1.7] —,— 1880 in do. do. R. 1, 4. 1174 ¼ 1.4.10% —,— do. 1885 in do. do. Reihe 2. 54 1.1.7¼ —— do. 1887 Westf. Pfandbriefamt Straßb. t. E. 1909 f. Hausgrundstücke. 4 %½¶ 1.1.)7 †¼ —.— (u. Ausg. 1911) do. 1913 Thorn 1900,06,09 3 ½

do. 1895 Zürich Stadts9 iF 8 ½ 1.6.12 7⁄ —,— i. K. 1.10.20. **S. 1 f. K. 1. 1. 17, S. 2 k. K. 1. 7. 1.

Dollar = 4,20 3 ¹ MeSs; 1Shanghat⸗Taer 3 do. später ausgegeben .

2

3 ½% Hess.⸗Nan agft. b.31 12.17 —,— 28 do später ausgegeben —.— % Lauenburger.agst b. 41 12.17 —,—

teferbar sind

Das hinter etnem Wertpapter besindliche Zeichen ° bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet

.aTUeAArnAnrAenAAAene Coba. e o o

4.

kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ 4,3 ergebnis angegeben so ist es dasjenige des vorletzten 4,3. Geschäftsfahrs 4, 3 4.3

n. Die Notterungen für Telegraphische Aus⸗

b80 (9 £α .0 2

m Etwaige Dr ckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ v.Lipp. Landesfp. n. 2. 8 . stellt his 31. 12. 11 1 82881 BFN. Ienr. „Voriger Kurs“ be⸗ do. do. unk. 26 1.71 —,— Düsseldorf 1900,08, 11 4. 8 ½, 3 % Sächsische.. ge werden. Irrtümliche, später amt⸗ Oldenba. staatl. Kred. gek. i. 5.24 48 Sächl. landsch. Kreditverb. lich richtiggesteute Notierungen werden do. do. unk. 81 -.— do. 1900, gek. 1. 5. 24 *4. 8½8 Schles. Altlandschaft! IE“ am Schluß des Kurszettels do. do. . Elbing 03.09, gt. .2.24 2, chtigung“ mitgeteilt. Sachz.⸗Altenb. Landb. 31 do. 1913, gek. 1. 7. 24 4. 5% 2 Schles. landschaftl⸗ 8 128 28:1. 10,R. do. 1903. gek. 1. 2. 24 % A. C, D, ausgest bis 24. 6.17 Bankdiskont. vGotha Landtred. EE“ Berltn 6 (Lombard 7). Danztig 5 (Lombard 6 ½). do. 02,. 03. 05 1910, 14, gek. 1.10.23 Amsterdam 3 ½. Brüssel 7. Helsingfors 7 ½⅛. Italien 7 ⸗Mein. Ldtrd., gek. do. 1893 V. 1901 P, Kopenhagen 5. London 5. Madrid 5. Oslo 4 ½. do. do. tonv., gel. gek. 1. 10. 23 2 Paris 7 ½. Prag 5. Schweiz 3 ½¾. Stockholm 4½. Wien 7.] Schwarzbg.⸗Rudolst. Eschwege 11911 1“ ““ Essen 1922 0. o. 3 b do. 16. Ag. 19 (ag. 20) do.⸗Sondersh. Land⸗ Flensburg 12 V. gk. 24 kredit, gek. 1. 4. 24/3 ½ versch. —,— Frankfurt a. M. 28

8 do. 1910. 11. gek.

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuer 8 16 Shxee Seö Dresdner Grund⸗ 88 19 (1.—3. unga9 renten⸗Anst. Pfdbr., 1920 (1. Ausg.), gek. 27. 11. 8 8 5,. 7 10 4, veesch do. 8 vo. do. S. 3, 4, 6 N 32 do. do. 100,3 b G do. Grundrentenbr . 96,75 b Serie 1—– 3/4 Sächs. Idw. Pf. b. S. 23,

24b g 252 24,76 b 25.4b

4,3 §, 3 Schles. landsch A, C, D *4, 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein ld. Kreditv. N, ausg. b. 31.12.17 43 3 Schlesw ⸗Histlr Kredir *4, 3 ½, 3 % Westfäl. bis 3. Folge. ausgestellt bis 31. 12. 17...

—,— —,—

mit Zinsberechnung

82

versch. 1899, gek. 3 ½) 1.2.8 1901 N[3 ½ 1.3.9 Frankfurr O. 14 ukv. 25 1.6.12 do. 1919 1. u. 2. Ausg. versch. Fraustadt 1898 3 ½ 1.4.10 26, 27 4 Freiburg t. Br. 1919 1.3. do. bis S. 25 3 ½ · Fürth i. B. 1923/1

do. Kreditbr. b. S. 22, do. 1920 ukv 1925 26 33 8 do. 1901]*

do. do. bis S. 25/3. Fulda 1907 N 99 ab Vrandenv. Komm. 23 Gießen 1907,09, 12,14 . (Giroverb.) gk. 1.7.24 b% do. 19052 g8 1b do. do. 19,20, gk. 1,5.24 4 ¼ Gotha 11923 . Deutsche Kom. Kred. 20/4 ¼ Hagen 1919 5M.. 97 60b G do. do. 1922, rz. 29/4 ½ 1.4. Halberstadt 1912, 19 8 Hannov. Komm. 1923/710] 1.1. Halle. 1900, 05, 10 9776 do. do. 19225 1.1. do. 1919 . do. do. 1919 ³ 1.1. . . do. 1892 Pomm. nomm. S. 1u. 2* do. 1900/3 Kur⸗ u. Neum. Schuldvs †] 1.1.77 —,— —,— Helderbg.07,gt.z.11,28

do. 1903, ö.10. 23 2 *) Zinsf. 7—15 . Zinsf. 5— 15 ½. Seehen .

Heilbronn 1897 N Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen.

Herford 1910, rückz. 39 g G Vergisch⸗Märk. Ser. 3 3 ] 1.1.7]) —,— icsss o. 1912 Abt. 3 Nagdegh. ntlenöge⸗ 5 ias. Eixsea 2 1919 b5 29 Mecklenburg. Friedr. 88 1920 unk. 80 Franzbahn 3 1.1.7†% —,— 0. 1922 Pfälzische Eisenbahn, Max Nordb. 0.

29. 11.

688

8 8 gFüEeSnens

6„ Dt. Wertbest. Anl. 23 10-1000 Doll, f. 1.12.32 6 % do. 10 1000 D., f. 35 2 % Dt. Neichssch. „K“ (Goldm.). bis 30.11.26 2 Pausl. ℳf. 100 G M 6 8 6 Dt Reichspost Schap F. 1 u. 2, rz. 30

6 ½8 % Preuß Staatssch. rückz. 1. 3. 29

6 do. rz. 1. 10.30 75% Bauer Staatsschat rilckz. 1. 4. 29

7 Braunsch. Staatssch. rz. 1. 10. 29

7 % Lübeck Staatsschatz rückz. 1. 7. 29

7 %⅞ Mecklbg. -Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27

0⁄% do. Staatssch., rz. 29 Sachs. Staatsschatz⸗ anw. R. 1. fäll. 1.7.29 6

7% do. R. 2. fäll. 1.7.30 1.7 7 % Thltr. Staatsanl. v. 1926 ausl. ab 1.3.30 1.3.9 6 ½ % Würitbg. Staats⸗ schatz Gr. 1. ll. 1.3.29 1.3.

I116b 97,25 b

1.4.10

2

*5, 4 ½, 4, 3 ½ % Berliner alte, ausgestellt bis 31. 12. 1917.†22,5 b G 5, 4 ½, 4. 3 ½ % Berliner alte. —.— *4, 3 ½, 3 % Berliner neue, ausgestellt bis 31. 12. 1917.†714,65 b 14,7 b G 4. 3 ½, 3 % Berliner neauae —,— —,— 4 % Brandenb. Stadtschaftsbriefe (Vorkriegsstücke)13,35 b G [13,4 b 4 do. do. (Nachkriegsstücke —,— —,—

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30 34 Preuß. Zentralstadt⸗ chafts⸗Pfandbriefe

28522888

0 B

83,25 6 G

97,8b 99,55 G

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versch. do.

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1.4.10 fr. Zins do⸗

1.5.11

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J.ööö22ö2ö- 111141777

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92,3 b 96,5 b B

97.5 G 96,5 G

94,25 b G 97,2 G

Ver nachsolgenden Wertpapteren rallt die Verechnung der Stückzinsen kort. Dtsch. Ablösungsschuld einschl. Auslosgsr. f. Z. in 4 IV Anl. .5 Doll. ll. 2.9.35 do. ;; 8 Deutsche Provinzialanlelhen. 8 eichs⸗ ae. Mit Zinsberechnung. ausl. 28 bis 1. 7. 32 Hannov. Prov. RM do .1R. glgioaus d8rno hee hren! . Reichs⸗Schatz f. 24 4 8 8 do. Neichsscha ds24 V .⸗ M. ab?

23, Ausg. Iu IIf. 27 †½ 0. 24. Ausg. Iu. II f. 28 11“

8 —— do. do. Ausg. 14

. Z. Zinsf. 8 15 6 8 8 do

Heutsche Reichsanl.. .5 versch. 0.7875 b Ohne Zit 1. 19. versch.

bo 89 8 8 Brandenb. Prov. os-11 do. 19 meig. gk. 1.9.24 1.3.9 8 0 ,73 b Reihe 13—26, 1912 do. 19 II. A., gk. 1.2.25 1.2.8 8 Reihe 27 33, 1914 do. 1920, gek. 1.11.25 1.5.11

15.6.12 15.6.12 15.3.9

*E

1.1.7 1 —,— fr. Zins. —,— do.

1 4 nàg—v

Deutsche Lospapiere.

Augsburg. 7 Guld.⸗L./ .p. Sts —,— Braunschw. 20 Tlr.⸗L. ℳp. St —,— A 1.33. —,—

in.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 3 ½ 1.4.10% —,— S a Sevena a r.C.a0, 27 0h —,— Sonstige ausländische Anleihen. Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L. .p. St —— Budap. Hptsteéspar ausgst. b. 31.12.96 Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 Dän. Umb.⸗O. S. 4

rückzahlb. 110 do. do⸗

do. Inselst.⸗V. gar. do. do. Kr.⸗Ver. S. 9 Eb gk.

o. o. Jütländ. Bdt. gar. do. Cr. V. S. bi. K do. do. S. 5 inK do. do. S. 5 inK Kopenhy. Hausbes. Mex. Bew. Anl. 4 ½

gesamtkdb.à101 do. 4 ½ abg. Nrd. Pf. Wib. Sl, 2 Norweg. Hyp. 87 Oest. Krd.⸗L. v. 58 Poln. Pf. 3000 R. 1 Bulg. G.⸗Hyp. 92 do. 1000-100 R. 1.1.7 25er Nr. 241561 Posen. Prov. m. T. fr. Zins.

bis 246560 . do. 1888 92, 95, do. ber Nr. 121561 98, 01 m. T. bis 136560 do. 1895 m. T. do. Ler Nr. 61551 Raab⸗Gr. P.⸗A.”

bis 85650, do. Anrecchtsch. ler Nr. 1-20000 Schwed Hp. 78ukv Dänische St.⸗A. 97 do. 18 tündb. in. Egyptischegar. i. £ do. Hyp. abg. 18 do. priv. i. Frs. do. Erde.⸗. 32 do. 25000, 12500 Fr do. do. 02 u. 04 do. 2500, 500 Fr. do. do. 1906 Els.⸗Lothr. Rente Stockh. Intgs. Pfd.

innl. St.⸗Eisb. 1885, 86, 87 in K. riech. 4 % Mon. do. do. 1894 inK. do. 5 % 1881-84 Ug. Tm.⸗Bg. i.K. do. 5 7 Pir.⸗Lar. 90 do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. do. 4 8 Gold⸗R. 89 do. do. i. Kr. Ital. Rent. in Lire do. do. Reg.⸗Pfbr. do. amort. S. 3, 4 do. Spk.⸗AItr 1. 2 in Lire 1.1. Mextl. Anl. 99 5 %f. Z. si. K. 1. do. 5ch abg. do. si. K. do. 1904 4 % in do. 1904 4 %abg. .K. 12.24 Norw. St. 94 in Q 15.4.10 do. 1888 in £ 1.2.8 Oest. St.⸗Schapß 14 angem. St. 1.1.7 do. am. Eb.⸗A 1.5.11 do. Goldrente 1000 Guld. Gd“* do. do. 200 * 1.4.10 do. Kronenr. *, 1 versch. do. kv. R. in K. 1.1.7 do. do. in K.” 1.5.11 do. Silb in fle⸗ 1.4.10 do. Papierr. in fl 10 1 Portug. 8. Spez. 8 Rumänen 1903 12 do. 13 utv. 24 ¹* do 89 äuß. i. ¹6 do. 1890 in 1*

Krefeld 1901, 1909 do. 06,07, gek. 30. 6.24 do. 1913, gek. 30. 6.24 do. 88,01,03, gk. 30.6.24: ieGeeex Langensalza 1903 5 Lichtenberg Bln) 1913 Ludwigshafen 1906 1.1.7 do. 1890. 94. 1900, 02 [3,versch. Magdeburg 1913, 1.— 4. Abt. ukv. 31 do. EEö 1.1.7 Kainz 1922 t. 1.11. 97,75 G 8 1929 82 1917 o 19 Lit. U. V, uk. 29 versch.

97,75 b G do. 29 Lu. W unk. 30 4 1.5,11 Mannheim 1922 1.4.10 do. 1914, gek. 1. 1.24 1.4.10

7 .“

—,— 9

8 Konstanz 02, gek. 1.9.23¹ 1881

do. (nicht konvert.) 816,6“ Wismar⸗Caro..

4.1

do. 1879, 80,83, 85.95 3 ½ 1.4.10% —.— —,— 4.1 .1.7

82 8

2 HᷣE

Ausläudische Staatsaunleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

¹ Seit 1. 4. 19. ² 1. 5. 19. ² 1. 6. 19. 5 1. 9. 19. 1. 10. 19. *1. 11. 19.

1. 1. 20. ¹* 1. 2. 20. ¹1 1. 8. 20. 12 1. 6. 238. ¹¹ 1. 9. 25. *¹⁴ 1. 10. 25. ¹* 1. 11. 25. ¹*¹ 1. 1. 26.

Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen findet gegenwärtig dha Preisfeststellung nicht statt.

9 „20

90.715 b 0,7125 G 0.7125 G

0,41 b .— 6

1.4.1. 1177 nn’n

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41. 7. 19. 1. 12. 19.

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88 8 do. 8 do. 0,84 b .S utzgebtei⸗Anl. 1.1.7 17 b 5 do Svar⸗Veüm-⸗Ant. e Kin0447 1“ 88 1897, egn n.2. 82 131 A.“ Cassel. Ldskr. S. 22-25 .8. do. 1904. 1908 ger. 3 versch. vr⸗ Lnanbis 8 1. 28 f. Z 1.4.10% —. do. Ser. 26 .3. Merseburg 1901 1.4.10 . f. 1.5.25 1.2.8 8 8 do. Ser. 27 .3. Mühlhausen 1. Thür. 8 u“ do. Ser. 28 4 1.8. 1919 VI 8 Se. a) 1.1 do. Ser. 29 unk. 30 8 Mülheim (Ruhr) 1909 . bo. ausl. 1.4.30 1.4.10 Hannoversche Prov. Em. 11, 13. uk 31,35 Preuß. konsol. Anl. 4. versch. Ser. 9, gek. 1. 5. 24 1 do. 1914 do 52 1 8 Oberhess. Provz0 ul. 26 4. do. 1919 unk. 80 o do. do. 1913, 1914 1 München 11921 Bgat Feer 1919.. 1.4.10 Ostpreuß. Prov. Ag. 12 do. 1919 8 3 v“ 1.1., Pommern ProvnA. 17 M.⸗Gladbach 1911 N ’8 08 09.11 12,19,144 versch. do. Ausgabe 16... unk. 36 ““ 1.17 0,615 b 6G do. Ausg. 14. Ser. 4 Münster 08. gt. 1.10.23 IE““ do. 1897, gek. 1.10.23 ““ 0.02.04.07 a8 versch. —,— do. do. 3—160.. Nordhausen 1908 . 18968 1.2.9 —,— do. do. 14, Ser. 3 Nürnberg 1914 4 189 1 do. A. 1894,1897,1900 do 1920 unk. 30 do. Cisenb.⸗B5r. 12.8 138 ft degö 8 1929 do Ldsk.⸗Rentensch.. Rheinprovinz 22. 23 Offendach a. M. 1920 e aeae eheee 3 do. 1000000 u. 500000 Oppeln 02 W, gt. 31.1.242 eö. 11 e81.6.12 .— do. kleine Pforsheim 01, 07, 10, e unt. 307419 1.4.10 0.46 G Sächstsche Prov. A. 8 1912, 1920 do Fa8. 1.4.10% .— do do. Ausg. 9 do. 90, 05, gek. 1.11.23 eee“ 8 1.5.11 .— do. do. Ausg.5— 7 Pirmasens 99, 30.4.24 88ee „gk.31.12.291 versch. 1,25 G Schlesw.⸗Holst. Prov. Plauen 03 gek. 30.6.24 do.37-99.05,g1 31.12.29 3 ½ do 1,25 G Ausg. 12 do. 1903 r. 14.10]% 1,25 G do. do.Ausg. 10 u. 11 Potsdam 19 gt. 1,7.24 8 t.St.⸗A. . do. do. —,— Regensburg 1908. 09 o do. 1919 B kleine 0,095 B do do. 9g do. 97 N 01 03, 05 10 000 bis do. öes 1889-%

do. do —,— do. 1889]† 100 000 8 0,0465 b 8 R 1 Rs ss do. do. 500 000 2 0,0465 b do emscheid 00, gk. 2.1. 23 : do. do. St.⸗Anl. 1900 eeec 88 e 1899 Ser. 4

do 07,08,09 Ser 12. 1913 N 11, 13 rz 59, 14 rz. 56 410,925 G 9 . do. 1891 0,925 G h Zinsf. 8— 20 %.

do 1887 1 59.18.04: Roston 1919, 1920 0,925 G

3 1.4.10% —— ** 8—18 ¼. 6— 15 %. d o;. 61,84,03, gk. 1.7.24 : do. 1886, 97, 1902 1 do. 1895, gek. 1. 7. 24/

Hessen 29, 06.08,09, 12 Kreisanleihen. 9, 06.08, 09, + —, -ück .Ag. do 1ℳ1. R. 16. ul.209 Antlam. Kreis 1901.7414.10 —,—

Flensburg. Kreis 01 18 0 gek. 1. 5. 24

9. 1919 1.7 , Spandau 09 M. 1.10.29 Hadersleb. Kr. 10 ukv N —,— Stendal 01,. gek. 1.1.24

0.305 G Lauenbg. Kreis 1919. 4290 do. 1 1 0.33 B Lebus Kreis 1910...4] 1.4.10 —,— 8a aes eeG 8 Leas Offenbach Kreis 1919 1.7/ —.— Stettin V. 1928

Deutsche Stadtanleihen. ee ö 88

1

Bern. Kt.⸗A. 87 kv.]/ 3 Bosn. Esb. 14 *5 do. Invest. 14 * 5 do. Land. 98 in K 4 ½ do. do 02 m. T. i. 8 4 do. do. 95 m. T. i K 4

0 41,25 b

0 39.5 b

0 g ⁄b 6.76 b G 7,2 G

4 17

1.4.10.

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4 17 1

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.14 .Nr. 7 . si. K. 1.6.14

Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Hypothekenbanken.

duneeeegedercse sgan Pfandbr. u. Schuldverschr. deutsch. Hypoth.⸗Bk. sind gemäß Bekanntm. v. 26. 3. 26 ohne Zinsscheinbogaen und ohne Erneuerungsschein

lieferbar. (Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriese und Schulb verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften nemachten Mitteilungen als vor dem 1 Januar 1916 ausgegeben anzusehen.

Bayerische Handelsbank Pfdbr. Ser. 2, 16 (3 ). S. 4 6 (4 %)*20,4 G do. Hyp. u. Wechselbt. Pfdbr. veriosb. u. unverlosb. N (8 ½ )*17,7 b G Berl. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1-4. 7, 8, 13-18. 21-22, kv. u. nicht kv. S. 5. 6, 19. 20 u. abgestemp.*14,2b G do. bo. Ser. 23 24 do. do. Ser. 25

Aachen 22 A. 23 u 24 1.6.12† —,— Stuttgart 19,06, Ag. 19 do. do. m. Talon f 2 8 ⸗Obl 8* 2*

0,63 b do. 17, 21 Ausg. 22 .5.111 —,— 1 17, 21 Ausg 859 1.5.11⁄ —, Trier 14.1. u. 2. A. uf. 25 do. 1891 in 8 do do. Ser 4

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