1926 / 284 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Dec 1926 18:00:01 GMT) scan diff

toleran war besonveen ungeeignet, weil dort die sonst geltende regionale Aufteilung der Schulaufsichtsbezirke aufgegeben ist und statt dessen entsprechend der geschichtlichen Entwicklung der im Volks⸗ bewußtsein festgewurzelten Bekenntnisschule eine Aufteilung nach ö stattgefunden hat. Gerade für diesen Bezirk galt der eschluß des Landtags vom 10. März 1922, über den sich der Minister ohne Rücksicht auf die Gefühle der evangelischen Be⸗ völkerun hat. Vier Fünftel der Dortmunder in den Aufsichtsbezirk fallenden Schulen sind evangelische Bekenntnis⸗ schulen, nur ein Fünftel sind weltlich. Der Beschlu des Land⸗ tags aber verlangte „bei der Auswahl der Kreisschulräte und Schulaufsichtsbeamten mehr als bisher auf die Anschauungen und den Willen der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen und Mißgriffe in dieser Hinsicht zu beseitigen“ Was aber tat der Minister 1“ dem energischen Einspruch? Eingaben, Deputationen, Bitten, die Ernennung rückgängig zu Fachen, halfen nicht. Der Minister empfing sogar niemanden. Er hat sich mit seiner am 2. September 1925 im Hauptausschuß abgegebenen Erklärung, daß er nur da Dissidenten verwenden werde, wo ein üe Ein⸗ spruch der Eltern nicht vorliegt, in schroffen Widerspruch gesetzt. Als alles nichts half, griff die Bevölkerung schweren Herzens zum Schulstreik. Wir 2 18 ohne Erfolg das zu ver⸗ hindern gesucht, aber es ist begreiflich, daß die Bevölkerung die artnäckige Belassung eines Dissidenten als Schulaufsichtsbeamten über evangelische Schulen als ean. gerade der Evangelischen und als Eingriff in die 2 ansehen mußte. Den vestgelen ist die Religion heilig. Eine vorsichtige, kluge Behandlung hätte den Schulstreik verhindert, aber man 88 von maßgebender Seite in keiner Weise Verständnis für die Eltern gezeigt. Jetzt streiken zwei Drittel aller Schulen, und es wären noch mehr, wenn 89. auf Lehrer, Beamte usw. ein Druck ausgeübt würde. Auch die katholische Elternschaft hat ihre Sympathie zum Ausdruck gebracht. iie Aufrechterhaltung der Staatsautorität ist nicht gleichzusetzen mit eigensinnigem Be⸗ harren; nicht Kraftproben, sondern Verständigung ist das Gebot wahrhafter staatsmännischer Weisheit. Hier hat diese völlig ge⸗ ehlt. Noch ist es Zeit zum Einlenken und Nachgeben. Der Redner chließt mit der Aufforderung an den Minister: Im Namen der schwer in ihrem Gewissen bedrängten evangelischen Bevölkerung reiche ich Ihnen die Hand zum Friedensschluß. Geben Sie nach, rufen Sie den Schulrat Michalke sofort ab oder 88* Sie 18 ihn auf andere Weise einen vorübergehenden Bezirk ein und ge en Sie den evangelischen Schülern einen e Schulrat wie den 8Sh S . Schulen einen katholischen. ie Westfalen sind züͤhe das haben sie im Ruhrkampf bewiesen; geben Sie für das 8 arren im Ruhrkampf einen Beweis des Dankes durch die b veri g2 In dieser Begründung der Interpellation e Partei wird der Redner öfters durch Zurufe der Kommunisten und Sozialdemokraten unterbrochen, denen er erregt entgegen⸗ tritt und die auch vom Präsidenten Bartels zurückgewiesen werden. Die volksparteiliche Interpellation selbst spricht von einer unparitätischen Behandlung der evangelischen gegenüber der katholischen Bevölkerung Dortmunds und fragt, ob das Ministerium bereit sei, die Stelle mit einem evangelischen Schulrat zu besetzen und den berechtigten Forderungen der evangelischen Kreise auch in anderen Fällen mehr als bisher Rechnung zu tragen, zumal drei Viertel aller diesem Bezirk zugehörigen Kinder evangelische Schulen besuchten.

Abg. Oelze (D. Nat.) begründet die deutschnationale Inter⸗ pellation, die u. a. besagt: „Entgegen dem vom Senbtg ange⸗ nommenen Beschluß, daß bei Auswahl der Schulaufsichtsbeamten auf die Anschauungen und den Willen der Bevölkerung Rücksicht

senommen werden soll, entgegen den aus Elternkreisen erhobenen 1 8 und Warnungen hat das Ministerium für Ebislen, laft Kunst und Volksbildung an die Spitze der evangelischen Schulen des Landkreises Dortmund einen Dissidenten gestellt. Als Folge dieser Maßnahme ist dort der Schulstreik ausgebrochen und rei trotz G“ Maßnahmen der Polizeiverwaltung, die as Verteilen von Flugblättern verbietet und für jeden Ver⸗ äumnistag 25 Reichsmark Polizeistrafe bi- schon auf Nachbarkreise über. It das Staatsministerium bereit, die in ihrem Gewissen außs nefste erregte Bevölkerung durch sofortige Abberufung des dissidentischen Schulrats zu beruhigen?“ Darüber hinaus führt der Redner grundsätzlich aus, daß ein Gegen⸗ einanderarbeiten von Schule und Eltern vermieden werden müsse. Das Mittel des Schulstreiks sei an sich bedauerlich. In Dortmund aber hätten die Eltern geglaubt, ihre Kinder nicht einem Dissi⸗ denten anvertrauen zu dürfen. Es liege auch im Sinne der Reichsverfassung, daß die Bekenntnisschule nicht von Leuten be⸗ aufsichtigt wird, die die Wahrheiten der christlichen Religion für 8F; halten. Seh wahr! bei den Deutschnationalen.) Es ege auch ein auf deutschnationalen Antrag zustande gekommener Beschluß des Landtags vor, dem ufolge auf die Stimmung der Bevölkerung bei Auswahl der Schulaufsichtsbeamten Rücksi t ge⸗ nommen werden sacs Da nach den augenblicklichen ge rlichen Bestimmungen weltliche Schulen überhaupt noch nicht rechtmäßig stan⸗, gibt es auch noch keine gesetzliche Grundlage für die Be⸗ tellung eines Dissidenten zum Schulaufsichtsbeamten. Der neue Schulrat Michalke ist 16 nach dem Kriege Nationalist gewesen, hat sich aber dann nach links gewandelt, und das hat sich auch gleich gelohnt. Nach Antritt seiner Schulratstätigkeit in Ost⸗ reußen hat er sich g. für Veranstaltung weltlicher Weihnachts⸗ feiern in den Schulen bemüht. Die kirchlichen Kreise Ostpreußens haben eine weitere Tätigkeit Michalkes für untragbar erklärt. us der Sackgasse in Dortmund kann nur ein Akt der Regierung hinausführen, der der Sachlage Rechnung trägt. (Beifall rechts.) Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildun Dr. Becker nimmt hierauf das Wort. Seine Rede wird r. Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden.

Abg. König⸗Swinemünde (Soz.) bezeichnet den erhobenen Einspruch der Volkspartei als unbegreiflich. Ein Schulrat komme ein⸗ oder zweimal im Jahre in die Schulen. Da sanen die Kinder in ihrem bedrückt werden, wenn ein Dissident Schulauf⸗ sichtsbeamter sei? Durch die Aufsicht eines bestehe auch 82 die Bekenntnisschule keine Gefahr. Deshalb werde auch der Kampf nicht aus innerer Empörung geführt, sondern der Kampf gehe gegen die staatliche und für die kirchliche Schulaufsicht Efr wahr! links). Das habe auch die Lehrerschaft Westfalens er⸗ kannt. Der Preußische Lehrerverein habe sich ebenfalls hinter Michalke gestellt. Die Sozialdemokraten lehnten aus grundsätz⸗ lichen Erwägungen ein Nachgeben ab und verlangten, daß der Minister fest bleibe.

Abg. Magdalene v. Tiling (D. Nat.) hebt hervor, daß es rüher keine Schulstreiks gegeben habe (Gelächter links und Rufe:

rüher gab es kein Ein Dissident könne vielleicht

den Unterricht in Geographie usw. beaufsichtigen, aber nicht den in religiösen Dingen. Die Dortmunder Evangelischen seien von derselben Sorte wie die in Ostpreußen. Es zeige sich auch hier, wie dringend notwendig das Reichsschulgesetz seis

Abg. Gottwald (Zentr.) bedauert, daß der Schulstreik einen . großen Umfang angenommen hat. Tatsächlich sei der

Landkreis Bartenstein rein evangelisch. Aber der Vorgänger des jetzigen Kultusministers sei dafür verantwortlich, daß dorthin ein Dissident gesetzt worden 85 Erfreulicherweise setze sich anscheinend jetzt auch die Deutsche Volkspartei fär aritätische Behandlung F Fragen ein. Aber die Dortmunder che hätte mit Parität nichts zu tun (Rufe rechts: Ihr seid befriedigt!). Vor allem sollte man eine Lösung nicht ohne Befragen der Elternschaft suchen. Entgegenkommen müßte dabei von allen Seiten gezeigt werden, am meisten von der Deutschen Volkspartei. Die Linksparteien trügen durch ihre Verhinderung des Reichsschulgesetzes große Ver⸗ antwortung an den gegenwärtigen Schwierigkeiten.

Abg. Kerff (Komm.) bemerkt, der Fall Michalke drohe zu einer Glanzleistung reaktionärer Schulpolitik zu werden, ähnlich wie es Lessing war. Selbst der Kultusminister habe bei der letzten Etatdebatte von einem Martyrium der Volksschullehrer

gesprochen.

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empfunden werden. (HSört! Hört!) Gerade D rtmund

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Abg. Dr. Bohner (Dem.) betont die Unmöglichkeit, absolute Gerechtigkeit zu geben, die sich auch hier wieder gezeigt habe. Wir bedauern die Hineintragung der Frage: Parität oder Imparität. Wir . unsere Freunde darüber aufgeklärt, daß es sich nicht um diese Frage handelt. Der Abg. Meier war allerdings in schwieriger Lage. Er mußte Stellung nehmen gegen eine Amts⸗ handlung des Ministers, die durch seinen zur Deutschen Volks⸗ partei gehörigen Vorgänger eingeleitet war. Wenn dies Sitte werden soll, dann geht jeder Zu ammenhang in der Verwaltung verloren; das bedeutet eine große Inkonsequenz. Dem Abg. Oelze gegenüber betont der Redner, man solle in der Frage der Dissidenten recht vorsichtig sein. Bemerkenswert ist, daß durch⸗ aus nicht alle Eltern mit dem Schulstreik einverstanden sind. Wie⸗ weit die Aufforderungen, das Reichsschulgesetz zu machen, 88 gemeint seien, könne man ja nicht wissen (Widerspruch rechts Ein Reichsschulgesetz, das dem Staate nicht läßt, was dem Staate gehört, werden Sie nie machen können.

Dr. Bölitz (D. Pp.) erklärt, die Angelegenheit Michalke muß von zwei verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden. Zunächst ist es eine Dortmunder oder richtiger westfälische Angelegenheit. Die Tatsache steht fest, daß der Schulkreis Dort⸗ mund nun schon seit Dezennien nach konfessionellen Gesichtspunkten aufgeteilt worden ist. Ich lege in diesem Zusammenhang namens meiner Fraktion schärfste Verwahrung gegen die beleidigende Aeußerung des Ministers ein, in unserer großen Anfrage stehe barer Unsinn. (Lebhaftes Sehr richtig! bei der Deutschen Volks⸗ vartei.) Auf Grund eines mißverstandenen Satzes hat der

Kinister nicht das Recht, solche Ausdrücke zu gebrauchen. Und die Deutsche Volkspartei hat das Recht, dagegen sich zu wehren. Es ist richtig, daß Michalke aus einem evangelischen Kreis in Ostpreußen gekommen ist, aber dieser war nicht konfessionell auf⸗ geteilt. Es hat dort vier Jahre lang z. B. ein katholischer Schul⸗ aufsichtsbeamter amtiert. Bei der kommissarischen Ernennung Michalkes ist nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ge⸗ handelt worden. Der Minister wefs⸗ daß die endgültige Er⸗ nennung, die in seine Zeit fällt, erst nach Prüfung aller Ein⸗ wendungen und Eingaben sn erfolgen hat. Es ist außs ernstlichste zu mißbilligen, daß der Minister im Zusammenhang mit den schwersten Ee kanaheag der evangelischen Bevölkerung von frevelhafter Verhetzung gesprochen hat. Febpetes Sehr richtig bei der Deutschen Volkspartei.) In Westfalen hält der alanfässige evangelische Teil der Bevölkerung mit Zähigkeit an der kon⸗ fessionellen Volksschule fest, und verlangt einen evangelischen Schulrat. Der katholische Teil der Bevölkerung hat ebenfalls den ernsten Wunsch 9 konfessionellen Belange durch einen be⸗ sonderen katholis en Führer Ferabes zu wissen. Dem hat die Staatsregierung seit Jahren Rechnung getragen. Nun hätte sie auch 2v. sein müssen. Gerade die Verhältnisse in Dort⸗ mund Land bedurften einer besonders glücklichen Hand. Die hat der Vorgänger im Amt, der bisherige Schulrat Dr. Preuß, durch⸗ aus gehabt. Er hat den Kreis vorbildlich verwaltet. Um so fühl⸗ barer machte sich nun die so andersartige Stellungnahme des Ministers. Redner wies die Vorwürfe des Abg. Bohner (Dem.) gegen angeblich kulturkämpferische Tendenzen zurück. Seitens der Deutschen Volkspartei ist tausendmal erklärt worden, daß sie einen Kampf gegen katholische Belange aufs entschiedenste ab⸗ lehnt. (Lebhaftes Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei.) Was die grundsätzliche Frege angeht, so mag zugegeben werden, daß die Verfassung in ihrem Artikel 136 Abs. 2 der Regierung erhebliche Schwierigkeiten macht. Darum muß die ganze Frage schnellstens durch ein Reichsschulgesetz gelöst werden, sonst kommen wir in immer größere Schwierigkeiten. Der Elternwille ist in der Verfassung verankert und macht sich immer mehr geltend. Es ist das Ministerium Hänisch gewesen, daß die Elternräte ge⸗ schaffen hat. An diesem Elternwillen kann keine Regierung mehr vorüber gehen. Der Streik ist entbrannt. Dem Minister ist die Weisheit eines wirklichen Staatsmannes anzuraten. Er möge sofort telegraphisch die Elternschaft zu Verhandlungen über Ab⸗ berufung haltos einladen. (Zuruf links. Beifall rechts.)

Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Dr. Becker ergreift noch einmal das Wort. Seine Ausfüh⸗ rungen werden im Wortlaut mitgeteilt werden.

Abg. Schoen (Wirtschaftl. ““ Der Elternwille ist eine Entwicklung dessen, was Sie (nach links) selbst geschafsen e

haben. Jetzt, wo sich diese Einrichtung anders ausgewachsen hat, als Sie erwartet haben, nehmen Sie dagegen Sie be⸗ jetzt den Streik der Schulkinder als etwas Ungeheuer⸗ iches. Sie selbst haben aber seinerzeit Schulstreiks im Westen organisiert, deren Flas die Schaffung weltlicher Schulen war. Wir sprechen dem Minister das schärfste Mißtrauen aus. Geht die Autorität vor der Religion verloren, dann geht auch die Autorität vor dem Staate verloren. Es ift erfreulich, daß auch die katholische Elternschaft sich auf den Boden der evangelischen Elternschaft gestellt hat. Auch wir müssen aufs schärfste dagegen protestieren, daß der Minister sich erlaubt hat, von der Anfrage als „baren Unsinn“ zu sprechen. (Sehr richtig!)

Abg. Klupsch, Dortmund (Soz.), führt aus, der Vorgänger Michalkes, Dr. Preuß, habe angeordnet, die Akten seines Bezirks in den Keller zu schaffen, da der Landrat die Räumung des vom Landratsamts zur Verfügung gestellten Schrankes verlangt habe. Die Akten seien in solchem Zustande vorgefunden worden, daß sie mit Absicht in Unordnung gebracht zu sein scheinen. KFört. hört!) Der Eindruck war der, daß man beabsichtigte, Michalke an der Aufnahme seiner Tätigkeit zu verhindern. Die Elternschaft habe sich sunachh gar nicht um die Sache gekümmert, man habe den Eindruck, daß hier bestimmte kirchliche Kreise am Werke wären, um Unruhen in die Elternschaft zu tragen. Be⸗ sondere Verhältnisse liegen in Westfalen allerdings vor, aber in anderer Richtung, als der Minister und Dr. Boelitz es hier aus⸗ geführt hätten. Es sei zu befürchten, daß die Streikbewegung noch viel weiteren Umfang annehmen werde, wenn die Hetze weiter gehe. Die früheren Schulstreiks hätten eine ganz andere Ursache gehabt. Wenn das Ministerium zur Wahrung der Staats⸗ autorität zunächst alle Maßnahmen getroffen hätte, dann hätte der Schulstreiks gar nicht solchen Umfang annehmen können. Das Ministerium möge alle Mittel zur Aufrechterhaltung der Staatsautorität anwenden, dann würden die Streikenden sehr bald zu Kreuze kriechen. (Beifall links.)

Abg. Meyer⸗Herford (D. Vp.) betont, es sei auch der Wunsch seiner Partei, dem Streik möglichst bald ein Ende zu machen. Er hoffe, daß die staatsmännische Einsicht des Ministers den rechten Ausweg finden werde. Die Aktenangelegenheit sei im Hörder Kreisausschuß geprüft und alies in Ordnung befunden worden. Er, der Redner, habe mit dem Schulstreik überhaupt nichts zu tun.

Damit schließt die allgemeine Aussprache. Die große An⸗ frage ist damit erledigt.

Das Haus vertagt sich auf Uhr. Auf der Tagesordnung stehen vor allem die Haussuchungen bei Wirt⸗ schaftsführern usw. und die Denkschrift über Wiking und Olympia. Ein Antrag der Kommunisten, die von ihnen ein⸗

ebrachte Interpellation über die Bergwerksunfälle als ersten Punkt zur Beratung zu stellen, wurde gegen die Antragsteller abgelehnt. 1 8

Schluß nach 4 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Rechtsausschuß des verhandelte vorgestern unter dem Vorsitz des Abg. D. Kahl (D. Vp.) über Anträge der Abgg. Dr. Everling und Gen. (D. Nat.) auf Aende⸗ rung der Rechtsanwaltsordnung. Der Antrag will eine Kann⸗Bestimmung in eine Muß⸗Bestimmung umwandeln in der Weise, daß der bei einem Amtsgericht zugelassene Rechts⸗

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anwalt auf seinen Antrag zugleich bei dem Landgericht zuzu⸗ lassen ist, in dessen Bezirk das Amtsgericht seinen Sitz hat, so wie bei den Kammern fär Handelssachen, die für den Bezirk des Amtsgerichts zuständig sind. Die Zulassung soll unterbleiben, wenn sie nach dem übereinstimmenden begründeten Gutachten des Oberlandesgerichts und des Vorstands der Anwaltskammer im Einzelfall dem Interesse der Rechtspflege widerspricht. Dem An⸗ trag, der vom Abg. Dr. Everling (D. Nat.) kurz begründet worden war, widersprach laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger der Bevollmäch tigte der bayerischen Regierung, Staatsrat Dr. Ritter von Kuplein. In Bayern hätten sich aus dem bisherigen Zustand irgendwelche Schwierigkeiten für die Rechtabilege nicht ergeben. Bei der Kleinheit der bayerischen Landgerichtsbezirke würde aber durch bie im Antrag Everling erstrebte Simultanzulassung die Existenz der Anwälte bei den bayerischen Landgerichten erschüttert werden. Sollte der Antrag doch angenommen werden, so müßte seiner Durchführung eine längere Uebergangszeit vorangehen. Abg. Dr. Hanemann (D. Nat.) ersuchte um Annahme des Antrags. In Baden bestehe diese Simultanzulassung schon und habe nirgendswo zu Schwierigkeiten geführt. Ein Vertreter des bren bIIH⸗ Justizministeriums sprach sich mit ähn⸗ ichen Gründen wie der Vertreter Bayerns gegen die allgemeine Simultanzulassung aus und stützte sich dabei auch auf die Gut⸗ achten der Oberlandesgerichtspräsidenten. Auch Ministerial⸗ direktor Oegg vom Reichsjustizministerium vertrat den Stand⸗ punkt, daß die jetzige Regelung die Interessen der Beteiligten am besten wahre. Rechtspolitisch sei die Lage der einzelnen Länder und Bezirke so verschieden, daß eine allgemeine Simultan⸗ zulassung zu großen Unbilligkeiten führen könnte, mindestens sei eine sehr ausgedehnte Uebergangsfrist erforderlich. 89 der weiteren ö wurde das Für und Wider bezüglich des Everlingschen Antregs nach allen Richtungen hin erwogen. Der befürwortende Standpunkt ging von dem Gedanken aus, daß die ländliche Partei einen landgerichtlichen Prozeß mangels Schreib⸗ gewandtheit und Kenntnis des juristisch Erheblichen nicht schrift⸗ lich informieren könne, andererseits wegen weiter Entfernung und des mit Reisen verbundenen Aufwandes an Zeit und Geld die bei Ein⸗ und Ausgang jedes Schriftsatzes erforderliche Instruktion dem am Landgerichtsort wohnenden Anwalt nicht mündlich er⸗ teilen könne. Die ländliche Partei sei also gezwungen, sich an den nächst wohnenden Amtsgerichtsanwalt zu wenden. Im Interesse der Rechtspflege wäre es nun besser, wenn dieser Amts⸗ gerichtsanwalt, der die gründlichste Kenntnis des Tatbestandes und der einschlägigen sowie das größte persönliche Seh für die Partei habe, zur Vertretung am übergeordneten andgericht zugelassen werden würde. Die Versagung dieser Zu⸗ lassung sichere dem Landgerichtsanwalt ein müheloses Ein⸗ kommen aus der Arbeit der Amtsgerichtsanwälte; denn der Land⸗ gerichtsanwalt, der lediglich Beweisschlüsse empfange, Schriftsätze in Bezug nehme oder aus ihnen Anträge verlese, erhalte dreimal so viel Gebühren wie der Amtsgerichtsanwalt, der die Schrift⸗ sätze anfertige. Auch sei es nicht zu verstehen, warum der Amts⸗ gerichtsanwalt seine Partei vor den höchsten Verwattungs⸗ und Finanzgerichtshöfen vertreten könne, wenn es sich um die größten Werte; ja, vor dem Reichsgericht, wenn es sich um Leben und Tod handele; warum er dagegen Berufungssachen über 50 Mark den Landgerichtsanwälten überlassen müsse. Diesen widerspruchs⸗ vollen der die Rechtspflege verteuere und nur dem Interesse der Landgerichtsanwälte diene, wolle man beseitigen. Der gegnerische Standpunkt machte daß durch Zu⸗ lassung der Amtsgerichtsanwälte die Rechtspflege verschlechtert, verlangsamt und verteuert werde, insbesondere seit Einführung der neuen Zivilprozeßnovelle. Weiter sei zu bedenken, daß die unregelmäßig kommenden Amtsgerichtsanwälte in den meisten Fällen schlecht vorbereitet seien, infolge ihrer weiteren Ent⸗ ernung vom Landgerichtsort häufig Vertagungen erwirkten und ich auch oft durch mangelhaft vorbereitete Terminsbeläufer ver⸗ treten ließen. Schließlich sei auch noch ein 1 , Grund darin 2 erblicken, daß die Zulassung der Amtsgerichtsanwälte die xistenz der Landgerichtsanwälte ruinieren werde. Hierbei berief man sich auf Aeußerungen preußischer Oberlandesgerichtspräsi⸗ denten. Der Ausschuß nahm den ersten Teil des Antrags des Abg. Dr. Everling (D. Nat.) auf vorbehaltlose Simultan⸗ zulassung der Amtsgerichtsanwälte an übergeordnete Landgerichte ohne jede Einschränkung an. Beschlossen wurde weiter, daß das Gesetz mit dem 1. April 1927 in Kraft treten soll. Eine Ueber⸗ gangsfrist wurde den Landesjustizverwaltungen dadurch gewährt, daß sie ermächtigt wurden, Vorschriften zu erlassen, nach denen mit Wirkung bis zum 31. Dezember 1931 die Geltung der Simultanzulassung auf einen Teil, der bei den Amtsgerichten zu⸗ gelassenen Rechtsanwälte beschränkt wird. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Der Aeltestenrat des Preußischen Landtags beschloß am Sonnabend, in den Plenarverhandlungen eine Pause eintreten zu lassen bis Donnerstag dieser Woche. An diesemn Tage soll die Denkschrift über Wiking und Olympia und die bekannte Haussuchungsaktion bei Wirtschaftsführern usw. ver⸗ handelt werden. Für Freitag sind die dritten Beratungen zum Aerztekammergesetz und zum Entwurf über ärztliche Ehren⸗ gerichte sowie zur oberschlesischen Umgemeindung in Aussicht genommen. Außerdem soll die Gewerbesteuernovelle zur ersten Beratung gestellt werden. Am Montag darauf wird der preußische Finanzminister den Etat einbringen. Die große politische Aussprache wird die Sitzungen vom folgenden Dienstag bis Donnerstag in Anspruch nehmen. Nach Abschluß dieser Aussprache will der Landtag dann, wie schon vorher beschlossen war, bis zum 18. Januar in die Weihnachtsferien gehen. 8

188 Der Beamtenausschuß des Preußischen Land⸗ tags verhandelte vorgestern über Besoldungsfragen. Ministerialdirektor Weyhe gab, dem Nachrichtenbüro des Ver⸗ eins deutscher Zeitungsverleger zufolge, einen Ueberblick über den Stand der Verhandlungen mit dem Reich in bezug auf Ge⸗ währung einer Beihilfe für die Beamten, die noch vor Weih⸗ nachten gezahlt werden solle. Es sei damit zu rechnen, daß ein⸗ malig gezahlt werden sollen für die Beamten der Gruppen 1 bis IV ein Viertel, für die Beamten der Gruppe V und darüber hinaus ein Fünftel des Monatsgehalts mit der Maßgabe, daß mindestens 30 Mark und im Höchstfall 60 Mark gezahlt werden. Dazu solle eine Frauenzulage von 10 Mark und eine Kinder⸗ zulage von 5 Mark für jedes Kind kommen. Das Preußische Staatsministerium habe beschlossen, sich diesem Vorgehen des Reichs anzuschließen. Auf eine Anfrage, ob auch die Kommunal⸗ beamten an dieser Erhöhung teilnehmen, erklärte Ministerial⸗ direktor Weyhe, daß, wenn die Regelung wie im vorigen Jahre erfolge, in das Gesetz kaum eine dahingehende zwingende Vor⸗ schrift aufgenommen werden könne. Ein Vertreter des Preußischen Innenministeriums führte dazu aus, daß, wenn man diese Maßnahme nicht als eine Regelung der Besoldung ansehe, nach dem Gesetz vom 8. Juli 1920 kein Zwang auf die Gemeinden ausgeübt werden könne. Von allen Parteien wurde in der Aussprache die Ansicht vertreten, daß die Beihilfe ein Bestandteil der Besoldung sei und daß man im Gesetz Be⸗ stimmungen dahingehend zu treffen habe, die die Anmwendung auf die Kommunen unter allen Umständen ergeben. Es wurde beschlossen, das Staatsministerium zu ersuchen, mit dem Reich in der Richtung zu verhandeln, daß für alle Beamten der gleiche Betrag möglichst von 60 Mark zu zahlen ist. Auf eine Anfrage des Abg. Gast (Zentr.) antwortete Ministerialdirektor Weyhe, daß die Beihilfen für Preußen einen Gesamtaufwand von rund 21 Millionen erfordern. Es standen dann zur Beratung kon munistische, sozialdemokratische und deutschnationale Anträge, 7 Zuschläge zu den Grundgehältern der Beamt sowie eine Erhöhung des Frauenzuschlags, der Kinderzuschl, und des Wohnungsgeldzuschusses forderten. Mnnisterialdireke

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Amtlich feftgestellte Kurse.

1 Franc, 1 Ltra, 1 L6u, 1 Peseta = 0,80 ℳ. 1 öͤsterr 1 Gld. österr. W. = 1,70 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 ℳ. 7 Gld. südd. W = 12,00 1 Gld. holl. W. = 1,70 = 1,50 Schilling österr. W. = 10 c00 Kr. 1 stand 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 1 Peso (Gold) = 4,00

Gulden (Gold) = 2,00 ℳ.

Krone = 1,125

alter Goldrubel = 3,20

1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. = 2,50 ℳ. 1 Dinar = 3,40 ℳ. 1 Zlotu. 1 Danziger Gulden =

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Das hinter einem Wert bedeutet, daß eine amtl wärtig nicht stattfindet.

Das hinter einem Wertpapter bedeutet dür

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2ꝙ Die Notierungen für Tele zahlung sowie für Ausländi befinden sich fortlaufend

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Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung.

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D - der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur kommenen Gewinnantetl. ergebnis angegeben so ist es dasjenia⸗

Ausschüttung ge⸗ 4.1 Ist nur ein Gewinn⸗ 4. e des vorletzten

raphische Aus⸗ 4,3 ½5 xche Banknoten unter „Handel und Gewerbe“

Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursaungaben werden am nächsten V tage in der Spalte „Vor richtigt werden. Irrtümli lich richtiggestente Notie möglichst bald am Schluß als „Verichtigung“ mitgeteilt.

örsen⸗ iger Kurs“ be⸗ che, später amt⸗ rungen werden

1 Danzig 5 ½ (Lombard 6 ). Amsterdam 3 ½. Grüssel 7. Helsingfors 7 ½. a. 09. Kopenhagen 5. London 5. Madrid 6. Ozlo 4 ½

Schweiz 3 ½. Stockholm 4 ½⅛. Wien 7.

Reutger Voriger Kurs 8

4 % Dt. Wertbest. Anl. 28 10-1000 Doll, f. 1.12.32 6 % do. 10 1000 D. . 35 2 % Dt. Reichssch. „K“ (Goldm.). bis 30. 11.26 2 Sausl. f. 100 G M 6 ½ 6 Dt. Reichspost Schatz F. 1 u. 2, rz. 30

6 ½ Preuß Staatssch. 8 rilckz. 1. 3. 29 6 ½ % do. rz. 1. 10. 30 7 % Bayer. Staatsschatz 8 rückz. 1. 4. 29. Braunsch. Staatssch rz. 1. 10. 29.

7 ½ Lübeck Staatsschatz 1 rückz. 1. 7. 29 7 ½ Mecklba.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926 1 tilgb. ab 27 6 2 % do. Staatssch., rz. 29 15 Sachs. Staatsschat⸗ anw. R. 1, fäll. 1.7.29.

7⁄% do. R. 2, fäll. 1.7.30 7 ½8 Thür. Staatsanl. v. 1926 ausl. ab 1.3.30 6 ½ Württbg. Staats⸗ schatz Gr. 1. fäll. 1.3. 29

br29 G 897,29

Vei nachfolg

raällt die Berechꝛ Dtsch. Ablösungsschuld einschl. Auslosgsr. N Dische Wertbest. Anl. b. 5 Doll., fäll. 2.9. 35

genden Wertpapteren nung der Stückzinsen fort.

Dtsch. IV.-V Reichs⸗ Schapanweis. 19 16, ausl. 23 bis 1. 7. 32

do. VI-IX. Agio ausl

bo. Reichs⸗Schat f. 24

do. Reichsschatz „K“ 23, Ausg. Iu II .27

Ho. 24. Ausg. Iu. 111.28 für 1 Milliarde f. Z. Zinsf. 8 18

Deutsche Reichsan

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do Schutgebtet⸗Anl. 4 1.1. do. Spar⸗Präm.⸗Anl.] fs. ¹ 7.15 reußSt.⸗Schatz auslosb. ab Okt. 28 f.? Pr. Staatssch., f. 1.5.25 do. do. fäll. 31.12.34 (Hibernta) do. do. 14 ausl. 1.4.30 Preuß konfol. Ani.... do.

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konv. neue Stllcke Bremen 1919 unt. 30 do. 1920 do. 1922. 1923 do. 08,09, 11,gk. 31.12.23/4 do.87-99,05,g 31.12.23 3 ½ do. 96. 08. gef. 31. 129.23 /3 Hambg. Staats⸗Rente 3 ½ do amort. St.⸗A. 19 A do. do. 1919 B kleine

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11, 13 xrz. 53, 14 rz. 55 % do. 18827, 91, 93, 99,04 3 ½ do. 1896, 97, 1902/9 Hessen 99, 06, 08, 09, 1214 8 1919, R. 16, uk. 244 do 1886. 1508-15053 Lütbeck 1923 unk. 28/9 Meckl. Landesanl. 144

do. Staats⸗Anl. 1919 do. Eb.⸗Schuld 1870 do. kons.

do. 1890, 94, 1901,09,38 Oldenburg 1oan. 80 8 b. 1919, gek. 1. 1. 3214 do 1908 gek. 1. 1. 24 29 0 1896,3

Sachsen St.⸗A. 1919

8 Meichs culdh. s 1 ⸗Rente 3 Sachs. Mk.⸗A. 23, ur B876

Fürttemberg S. 6-20

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Preußische Rentenbriefe.

Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

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7 do. später eme 82 4,3 % % Hannov. ausgst. b. 31 12.17 B 2 22 ke 4., 3 % do. später ausgegeben hanghai 83 ½ 4. 2 ½ Hess.⸗Nan. agst. b. 31.12.17

1 Jen = 2.1 14.3 ¼ do. später ausgegeben 4 % Lauenburger, agst. b. 31.12.17 Die einem Papter beigefügte Bezeichnung N be⸗ 4 % do. später ausgegeben sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien 4 3 Pomm. ausgest. b. 31.12.17 4, 3 ½% do. später ausgegeben 4, 3 ½ % Posensche, agst. b. 31.12.17 iche Preisfeststellung gegen⸗ 4.32% do. später ausgegeben 4.3 % Preußische Ost⸗ u. West⸗.

ausgest. b. 31.12.17

do. später ausgegeben

Rh. u. Westf. agst. b.31.12.17 do. später ausgegeben

n Sächsische. agst. b. 31.12.17 8 do. später ausgegeben

c Schlestsche. agst. b. 31.12.17 8 do. später ausgegeben „3 8 Schl.⸗Holst. agst. b. 31.12.17

8 do. später ausgegeben

Kreditanstalten öffentlicher Körpe

Lipp. Landesbk. 1—9 v. Lipp. Landessp. u. L. do. do. unk. 26 Oldenbg. staatl. Kred. do. do. unk 31

17911

Sachf.⸗Altenb. Landb. 32 do. do. 9. u. 10. R. do. Cobg. Landrbk. 1-4 .. Gotha Landkred. do. 02, 03, 05 . ⸗Mein. Ldkrd. gek. do. konv., gek. Schwarzbg.⸗RNudolst. Landkredit . do do.

do. „Sondersh. Land⸗ kredit, gek. 1. 4. 24 2

Dresdner Grund⸗

Ohne Zinsscheinbogen n. ohne Erneueru

renten⸗Anst. Pfdbr., Ser. 1, 2, 5. 7—10 do. do. S. 3, 4, 6 N do. Grundrentenbr. Serie 1—3

Sächs. Idw. Pf. b. S. 28, 26, 27

do. bis S. 25 do. Kreditbr. b. S. 22, 26 33

do. do. bis S. 25

Brandenb. Komm. 28. (Giroverb.), gk. 1.7. 24 do. do. 19,20, gk. 1.5.24 Deutsche Kom. Kred. 20 do. do. 1922, rz. 28 Hannov. Komm. 1923 do. do. 192

do. do. 1919⁄4 Pomm. Komm. S. 1u. 2*

Franzbahn

34—52.

Pommern ProvA. 17 do. Ausgabe 16...

c. Sächstsche Prov. A. 8 do. vo. Ausg. 9

do. do. Ausg. 9

d 1 *) Zinsf. 8 20 ½.

Anklam. Kreis 1901.

Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910...

Offenbach Kreis 1919 Deutsche St

Aachen 22 A. 23 u. 24/8 do. 17, 21 Ausg. 22/¼ Altona 1923/9 do. 1911, 1914]4 Aschaffenburg. 1901 4 Barmen 07, rz. 41,40/4 do. 1904,05, gek. 1.3.24 3. Berlin 1923

* Zinsf. 8— 18

do 1919 unk. 30¼ do. 1920 unk. 381]4 do. 1922 Ausg. 17

Kur⸗ u. Neum. Schuldp †] 1.1.7 —,— *) Zinsf. 7— 15 ¼˖ f Zinsf. 5— 15 .

Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen.

Bergisch⸗Märk. Ser. 9 Magdebg.⸗Wittenbge.]? Mecklenburg. Friedr.

3 Pfälztsche Eisenbahn, Ludwig Max Nordb. do. 1881 do. 1879,80, 83, 85, 95 do. (nicht konvert.) Wismar⸗Carow.

Deutsche Provinzialanleihen. Mit Zinsberechnung. Hannov. Prov. RM R. 2 B u. 48, tg. ab 27 do. do R. 3 B, rz. 31 Niederschles. Provtnz R.⸗M. 26, rz. ab 26 Sachf. Pr. Reichsmark Ausg. 13 unk. 33 do. do. Ausg. 14

Ohne Zinsberechnung.

Brandenb.Prov. 09-11] Reihe 13—26, 1912 Reihe 27 33, 1914

o. 1899 Cassel. Ldskr. S. 22-25 do. b Ser. 26 do. Ser. 27 do. Ser. 29 do. Ser. 29 unk. 30 Hannoversche Prov. Ser. 9, gek. 1. 5. 24 1 Oberhess. Prov 20 uk. 26 do. do. 1913, 1914 Ostpreuß. Prov. Ag. 12

do. Ausg. 14. Ser. 4 do. do. do. do. 6—-11 do. do. 14, Ser. 3 do. A. 1894,1897,1900 do. Ausg. 14.

Rheinprovinz 22, 23. do. 1000000 u. 5 tleine

do. do. Ausg. 5— 7 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ausg. 12 .

do. do. Ausg. 10 n. 11 Potsdam 19 , gt. 1 Quedlinburg 1903 N

Regensburg 1908, 09

do. do. Ausg. 98/41 do do. 1907—- ag do. do. Ausg. 6 u. 7 do. do. 99, 02, 05, gel. 1. 10. 23 do. Landesklt. Rtbr. o. do

Kreisanleihen.

ean. Kreis 01 o. o. 1919 Hadersleb. Kr. 10 ukv N

Berlin 1922 Ausg. 2 do.

o. ““ 08, II. Abt

Coblenz 1919 do⸗

Coburg . 10082

Dessau 1896, gk. 1. 7. 23

Duisburg 1921

Düren H 1899, J 1901 Düsseldorf1900,08, 11

do. 1900, gek. 1. 5. 24 Elbing 03, 09, gk. 1.2.24 do. 1913, gek. 1. 7. 24

Emdenos H, J, gkl. 5.24 Erfurt 1893, 01 P, 08,

1910, 14, gek. 1.10.23 do. 1893 N, 1901 P,

Eschwege. 1911 Essen 1922 do. 16. Ag. 19 (ag. 20) Flensburg 12 N, gk. 24 Frantfurt a. M. 23 do. 1910. 11, gek. do. 1913 do. 19 (1.—9. Ausg.)

1920 (1. Ausg.), gek.

Frankfurt O. 14 ukv. 25 do. 191y 1. u. 2. Ausg. Fraustadt 1898 Freiburg t. Br. 1919 Fürth t. BZ. 1923 8g 1920 ukv. 1925 0

Fulda. 1907 v Süsen 1907, 09, 12, 14 0.

Gotha 1928 Hagen 1919 N. . Halberstadt 1912, 19 Halle. 1900, 05, 10 do. 1919

eidelbg. 07,gt. 1. 11.23

Heilbronn 1897 N Herford 1910, rückz. 39 Köln. 1923 unk. 33. do. 1912 Abt. 3. do. 1919 unk. 29 do. 1920 unk. 30 do. 1922

Krefeld. 1901, 1909 do. 06,07, gek. 30. 6.24

Lichtenberg (Bln) 1913 Ludwigshafen 1906 do. 1890, 94, 1900. 02 Magdeburg 1913, 1.— 4. Abt. ukv. 91 do. Stadt⸗Pfd br. R. 1 Mainz 1922 Lit. C do. 1922 Lit. B do 19 Lit. U. V, uk. 29 do. 20 Ln. W unk. 30 Mannheim 1922 do. 1914, gek. 1. 1.24 do. 1901, 1906, 1907 1908, 12, gek. 1. 1.24 do. 19 I. Ag., gk. 1.9.24 do. 19 II.N.,g8. 1 228 do. 1920, gek. 1.11.25 do. 1888, gek. 1. 1. 2472

Merseburg 1901 Mühlhausen t. Thür. 1919 VI Mülhetm (Ruhr) 1909 Em. 11,13, uk. 31,85 do. 1914 do. 1919 unk. 30 München 1921 do. 1919 M.⸗Gladbach 1911 N unk. 36 Münster 08, gk. 1.10.23 do. 1897, gek. 1.10.23 Nordhausen 1908 Nürnberg 1914 do. 1920 unk. 30 do. 1903

Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02 M, gk. 91.1.24 Pforzheim 01, 07, 10,

1 1912, 1920 do. 95, 05, gek. 1. 11.23

Pirmasens 99, 30.4.24 6S 03. gek. 30 o.

.6.24 1903 .7.24

do. 97 N. 01 03, 05 do. 1899

Remscheid 00, gk. 2.1.23 H 1899 o.

Ser. 4 1913 N do. 1891

Roston 1919, 1920

do. 81,84,03, gk. 1.7.24 do. 18958, gek. 1. 7. 24

Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897,

gek. 1. 5. 248

Spandau 09 P, 1.10.23 Stendal 01, gek. 1.1.24

do. 1908, gek. 1. 4. 24 do. 1903, gek. 1. 4. 24

Stettin VL. 1928

* Zinsf. 3— 18 F.

Stolp i. Pomm. 4 Stuttgart 19,06, Ag. 19 Trier 14,1. u. 2. A. uk. 25 do. 1919 unk. 30 Viersen 1904, gk. 2. 1.24 Wetmar 1888,gk. 1.1.24 Wiesbad. 1908 1. Aus⸗

gabe, rückz. 1937

do. 1920 1. Ausg.,

21 2. Ag. gek. 1.10,24

do. 18 Ag. 19 I. u. II.,

gek. 1. 7. 24

9 Wilmersd. (Bln.) 1918

ben vom 4. Dezember

rac: Voriger

aatsan

1926

Heutiger] Voriger 1 41 AeSortger

Deutsche Pfandbriefe. Schwed. St.⸗Anl.

zeichneten Pfandbriefe stnd nach chaften gemachten Mitteilungen 8 vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)

Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

Calenberg. Kred Ser D, F (gel. 1. 10. 23, 1. 4. 24) 23 ½ Kur⸗ u. Neumärk. neue *4, 3 ½, 3 % Kur⸗ u. Neumärk. Komm.⸗Obl. m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 1917 4, 3 ½,3 3ur⸗u. Neum. Kom.⸗Obl. *4, 3 ½⅜, 3⅛ landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31.12. 17 Nr. 1 484 620 8 4. 3 ½, 3 landschaftl. Zentral. 14, 3 ½, 3 % Ostpreusische Y, aus⸗ gegeben bis 31. 12. 17... 4, 3 ½8, 3 ⅛½ Ostpreußische 4 Östpr. landschaftl. Schuldv. *4, 3 ½, 3 8 Pommersche aus⸗ gestellt bis 31. 12. 17 4, 3 ½, 3 Pommerschea.. *4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für dbesitz, ausgestellt 17

4, 3 ½, 3 Pomm.

Kleingrundbesikzßt.V ½ Sächsische, ausge⸗

stellt bis 31. 12. 17 4, 3 ½ 3 % Sächsische .. 74 Sächs. landsch. Kreditverb. *4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl.

*4, 3 ½, 3 % Schles. landschaftl. D, ausgest. bis 24. 6. 17 Schles. landsch. A, C, D *4. 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein

Id. Kreditv. v, ausg. b. 31.12.17 4,3 ½, 3 % Schlesw.⸗Hlst. ld. Kreditv *4, 3 ½, 3 % Westfäl. bis 3. Folge,

ausgestellt bis 31. 12. 17... 4, 3 ½, 3 Westfälische b. 3. Folge *4, 8 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. - II m. Deckungsbesch.

1886 32 do. 1890 [3 ½ do. 1898 31 do. 1904, S. 13 ¼ do. Groß Verb. 1919 do. do. 1920 Berl. Stadtsynode 99,

1908, 12, gek. 1. 7.24 do do 18899, 1904. 1905, gek. 1. 7. 24 * Bonn 1914 P, 1919 Breslau 1906 N 1909 1891]2

(Die durch“* gekenn den von den Lands

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do. St.⸗R. 04 1. do. do. 1906i.

Schweiz. Eidg. 12 do do

do. Etsenb.⸗R. 90 Türt. Adm.⸗Anl. do. Bgd. E.⸗A 1

do. fons. A. 1890 do. uf. 1903, 06 es Anl. 1905

—V—⸗—öVSögSVVöSVqg - 2* 2 2 2 2 2 9 8* ͤvEPSgPPgbgee

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do. 1902, gek. 2. 1. 24 4

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do. Zollobl.11 S. do. 400 Fr.⸗Lose St.⸗R. 13¹

do. Goldr. in fl.“ do. St.⸗R. 1910* do. Kron.⸗Rente ³ do. St⸗R. 97 inK.“ do. Gold⸗A. f. d.

1920

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Cottbus 1909 N 1913 Darmstadbt 1920 do. 1913, 1919, 20

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Deutsch⸗Eylau 1907 2 Dresden 19205 32

8

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do. 1899, 07, 09 do. 1913 do. 1885, 1889 : do. 1896, 02 N3

do. do. 5er u. 1er* do. Grdentl.⸗Ob. 2

Ausländische

Bromberg 95, gek. Bukar. 1888 in do 95 m. T. in do. 98 m. T. in Budapest 14 m. T. do. 1914 abgest. do. 961.. K. g 1.3.25 Christiania 1903 Colmar(Elsaß) 07 DanziglaFAg. 19 Gnesen 01.07m. T do. 1901 m. Tal. e 90 S. A

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tadtanleihen.

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do⸗ G 1891 kv.

2— 22 —— 2

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gek. 1. 5. 24

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do. 1903, gek. 1. 2. 24 1

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gek. 1.10. 23:

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Graudenz 1900* elsingfors 1900

5 en

n .

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Hohensalza 1897

fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 in do. 1910-11 in

*4, 3 ½, 3 ½ Westpr. Neuland⸗

schaftl. mit Deckungsbesch. bis

911 1

4, 1 8 8% Westpr. Neuland⸗ a

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do. 1899, gek. do. 1901 Fs2

2

i8 111

Krotosch. 1900 S. 1 Lissab. 86 S. 1, 2**

Mosk. abg. S. 25, 27, 28, 5000 Rbl. do. 1000-100

Mosk. abg. S. 30 bis 38, 5000 Rbl. Mosk. 1000-100 R. do. S. 34, 95, 38,

75, 4 ½, 4, 3 ½ % Berliner alte, ausgestellt bis 31. 12. 1917. 4 ½, 4, 3 ½ % Berliner alte.. 3 ½ 3 % Berliner ausgestellt bis 31. 12. 1917. 4, 3 ½, 3 Berliner neue. 4 ½ Brandenb. Stadtschaftsbriefe (Vorkriegsstücke) 4 do. do. (Nachkriegsstücke) Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Ernenerungsschein.

Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30 34 Preuß. Zentralstadt⸗

schafts⸗Pfandbriefe

R. 3, 6 10, 12, 18 do. do. Reihe 14-16 do. R. 1, 4, 11 do. Reihe 2, 5 Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke.

1901[31

4

1905 /3 ½

—2*- 2v8 4 bv 8*82

424.4 1111

do. 1000-100 Mülhaus. i. E. 06, 07, 13 N. 1914 Posen 00,05,08 gk. bo. 1894, 03, gek.8 Sofia Stadt... Stockh. (E. 83-84)

2 25288 28

do. 1892 3. do. 1900]

o. 1903, gek. 1.10.298/31

S.2.8.— 4. 111

177

Straßbh. t. E. 1909. . Ausg. 1911)

LEesessssbgs ————2S2I2ö-üö

22: S”

b 1 Thorn 1900,06,09 Deutsche Lospapiere. veg 8

Augsburg. 7 Guld.⸗L. Braunschw. 20 Tlr.⸗L Hamburg. 50 Tlr.⸗L. Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl Oldenbg. 40 Tlr.⸗L. gk. 3 Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L

Konstanz 02, gek. 1.9.23/8

Söeasasrag-se-

32 *

* i. K. 1. 10. 20, **S. 1 f. K. 1. 1. 17, S. 2 f. K. 1. 7. 17.

do. 1913, gek. 30. 6.2474 do. 38,01,03, gk. 30.6.24 3 1

Langensalza 1909 4 Sonstige ausländische Anleihen.

Budap. HptstSpar ausgst. b. 31.12.96 Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 Dän. Lmb.⸗O. S. 4

rilckzahlb. 110 d do.

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8

Ausländische Staatsanleihen. ziffer versehenen Anleihen.

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Die mit einer Noten werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

1 Seit 1. 4. 19.

do. Inselst.⸗B. gar.] do. do. Kr.⸗Ver. S. 9 Finnl. Hyp.⸗V. gk. do d.

. o. Jütländ. Bdk. gar. do. Kr. B. S. 5i. K

gzrszesz LeEeesess 449. 1111

444494—. 1117111 4.

Für fämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notis zugelassenen Russischen Staatsanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisseststellung

—,—,— —V—öq

22

do. do. S. 5 in K Kopenh. Hausbes. Mex. Vew.Anl. 48 gesamtkdb. à 101f

[qę855 28ÖSö-SÄAéS2S: do do0 b0 8 *

8 . . 2

Kt.⸗A. 87 kv. do. 1897,98, gk. 1.1.24 3 ½ 881

do. 1904, 1905, gek. 38 1“

Norweg. Hyp. 87 Oest. Krd.⸗L. v. 58 Pest. U. K. B., S. 2,3 Poln. Pf. 3000 R.

osen. Prov. m. T. o. 1888 92, 95,

do. Invest. 14* do. Land. 98 in K do. do. 02 m. T. i. K do. do. 95 m. T. i. K Bulg. G.⸗Hyp. 92 25er Nr. 241561

do. 5er Nr. 121561

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do. 2er Nr. 61551 Raab⸗Gr. P.⸗A. * Schwed Hp. 78ukv do. 8 kündb. in

do. Städt.⸗Pf. 82 do. do. 02 n. 04

Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 86, 87 in K. do. do. 1894 inK. Ug. Tm.⸗Bg. i. K.“ do. Yod.⸗Kr.⸗Pf.

do. do. Reg.⸗Pfbr. do. Spk.⸗Ftr. 1. 2

ler Nr. 1-20000 DänischeSt.⸗A. 97 Egyptischegar. i. Q do. priv. i. Frs. do. 25000,12500 Fr do. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 4 ½ Mon. do. 5 % 1881-84 do. 5% Pir.⸗Lar. 90 do. 4 % Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 3, 4

2.Z2. .8228 . x

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1. 12

Merir. Anl. 99 5 Fff.

Pfandbriefe und Schuldvverschreib. deutscher Hypothekenbanken.

gte Pfandbr. u. Schuldverschr. sind gemäß Bekanntm. v. 26. 3. 26 ohne Zinsscheinbogen und ohne Erneuerungsschein

(Die durch’ gekennzeichneten Pfandbriefe und Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)

Bayerische Handelsbank Pfdbr. Ser. 2, 16 (3 ½ 9). S. 4 6 (4 P* do. Hyp. u. Wechselbt. Pfdbr. verlosb. u. unverlosb. N (3 ½ )* Berl. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1-4, 7,8, 13-18, 21-22, kv. u. nicht kv. S. 5, 20 u. abgestemp.*

v 58SSg 5S328ESEEg;

do. 1904 4 in do. 1904 4 % abg. Norw. St. 94 in

Oest. St.⸗Schatz 14

do. am. Eb.⸗A. do. Goldrente 1000 Guld. Gd.* do. do. 200 * do. Kronenr. *, ¹1 do. kv. R. in K.

do. Silb. in fl* do. Papierr. in fl ¹0 Portug. 3. Spe⸗ Rumänen 1903

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Aufwertungsberechtt deutsch. Hypoth.⸗Bk.

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Pfbr. Ser. 2— 26 * do. Komm.⸗Obl. v. 1923 Tnan S. 1, 4-242

do. 2 Komm.⸗Obl. S. 1-8*

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