1926 / 288 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Dec 1926 18:00:01 GMT) scan diff

ist. Ich erinnere nur an die Steuersenkungen im Frühjahr im Be⸗ trage von jährlich fünf Millionen und an die im zweiten Nach⸗ tragsetat vorgesehenen Ausgaben für die allgemeine Reichs⸗ verwaltung von rund 80 Millionen. Mögen diese Maßnahmen an sich auch als nützlich und notwendig anerkannt werden, so konnten sie doch nur deswegen vorgenommen werden, weil der be⸗ stehende Ausgleich ein trügerisches Bild von der allgemeinen Finanzlage hervorgerufen hat. Sie wären nicht oder nur in ge⸗ ringerem Maße möglich gewesen, wenn die von den Ländern be⸗ treuten Kulturaufgaben aus gemeinsamen öffentlichen Mitteln bedacht worden wären. Diese Aufgaben gehören zweifellos wie die Fragen der Rechtspflege und der Landesverteidigung zu den allerwichtigsten Staatsnotwendigkeiten. Außenpolitisch wird durch die nicht genügende Berücksichtigung der Kulturaufgaben der Ein⸗ druck erweckt, als ob die schweren Lasten der Reparationen vom deutschen Volk ohne Anstrengung aufgebracht werden könnten, während in Wirklichkeit dies nur auf Kosten der wichtigsten Kulturbedürfnisse geschehen kann Die Länder werden in steigende inanzielle Aushungerung geraten. Daß das zu schweren Ge⸗ fühnns für die Kluturentwicklung des deutschen Volkes innerhalb des Reiches und auch im Wettbewerb mit den übrigen Kultur⸗ völkern führen muß, liegt auf der Hand. Die bayerische Regierung muß darum unter dem ausdrücklichen Hinweis auf die den Ländern in der Reichsverfassung gewährleistete Lebensfähigkeit nicht bloß Verbesserungen während des Provisoriums fordern, sondern auch die Reichsregierung ersuchen, die Verhandlungen zur endgültigen Regelung des Finanzausgleichs mit aller Beschleuni⸗ gung zu führen, wodurch die Scheidung der Steuerquellen zwischen Reich und Ländern geregelt wird.“ Im Anschluß daran hat Bayern auch eine Erweiterung des § 54 des Ausgleichsgesetzes dahin angeregt, daß das Reich für die Bereitstellung der erforder⸗ lichen Mittel zu sorgen hat, wenn den Ländern durch Reichsgesetz neue Aufgaben zugewiesen oder bestehende Aufgaben erweitert werden. Wenn auch dieser Antrag jetzt zurückgestellt wird, so muß ich doch schon jetzt nachdrücklich Verwahrung einlegen, daß das Reich noch vor Inkrafttreten des endgültigen Ausgleichs durch seine Maßnahmen die Finanzlage der Länder weiter verschlechtert, insbesondere durch eine Erhöhung der Besoldungen. Ich betone, daß die Länder sich allerdings der Notwendigkeit nicht entziehen könnten, eine solche Erhöhung mitzumachen, sie wären aber nicht dazu imstande, wenn ihnen das Reich nicht die finanziellen Mittel dazu eröffnet.

Staatssekretär Popitz: Die Reichsregierung ist der Auf⸗ fassung, daß der endgültige Finanzausgleich sobald wie möglich angestrebt werden muß, wobei auch die grundlegenden Fragen er⸗ örtert werden müssen, die in der bayerischen Erklärung zur Sprache gebracht worden sind. Zunächst handelt es sich hier aber um ein Provisorium. Wenn hierbei die Anträge Bayerns angenommen würden, bezüglich der Beteiligung mit 90 vH und der Herab⸗ setzung des Entbehrungsfaktors, so würede das Provisorium als solches gesprengt sein. Ich habe infolgedessen namens der Reichs⸗ regierung zu erklären, daß, wenn diese Anträge Annahme finden, die Reichsregierung den Entwurf zurückziehen wird.

Die Vertreter von Oldenburg, Braunschweig, Thüringen und Württemberg schlossen sich der Erklärung Bayerns an.

Zunächst wurde über die bayerischen Anträge (90 vH Be⸗ teiligung der Länder an der Einkommen⸗ und ve a29 steuer und Herabsetzung des Entbehrungsfaktors auf 10 vH) namentlich abgestimmt. Die bayerischen Anträge wurden mit 42 gegen 22 Stimmen abgelehnt. Für die Anträge stimmte u. a. der Vertreter der Stadt Berlin.

In der Einzelberatung wurde auf Antrag Preußens im § 1 der letzte Absatz mit 42 gegen 26 Stimmen gestrichen und somit die Regierungsvorlage wieder hergestellt. Zu § 2 Ziffer 4 (Grunderwerbssteuer) wurde der vom Staatssekretär Weismann angekündigte Antrag Preußens mit 43 gegen 25 Stimmen abgelehnt. Bezüglich der Getränkesteuer wurden Anträge Hessens und Hamburgs, wonach Gemeinden, die die Getränkesteuer noch nicht eingeführt haben, diese noch in der Uebergangszeit neu einführen dürfen, nicht genügend unter⸗ stützt. Es blieb hier wie in den übrigen Bestimmungen des Entwurfs bei den Ausschußbeschlüssen. Die Gesamtvorlage wurde in einfacher Abstimmung mit Mehrheit angenommen.

Der Reichsrat erledigte ferner die vom Reichstag ange⸗ nommene Novelle zur Erwerbslosenfürsorge durch

Kenntnisnahme ohne Einspruch und erklärte sich damit ein⸗

verstanden, daß bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit für den Reichsjustizminister Dr. Bell seine als Notar verbrachte Zeit mitangerechnet wird.

Mit Mehrheit angenommen wurde eine Verordnung über Zolländerungen. Die Geltungsdauer der in Artikel 2. des Gesetzes über den deutsch⸗schwedischen Handels⸗ und Schiff⸗ fahrtsvertrag vom 10. Juni 1926 festgesetzten ermäßigten Zollsätze ist bis zum 31. Dezember 1926 in der Annahme be⸗ grenzt worden, daß bis zu diesem Zeitpunkt vertragliche Ver⸗ einbarungen über diese Tarispositionen getroffen sein würden. Diese Erwartung hat sich bisher nicht erfüllt. Es wird auch nicht möglich sein, noch vor dem 31. Dezember d. J. solche Vereinbarungen zu treffen. Daher würden, falls nicht eine andere Regelung eintritt, vom 1. Januar 1927 ab die auto⸗ nomen Zollsätze oder bei einzelnen Positionen die mit Schweden vereinbarten Sätze in Kraft treten. Aus den gleichen Erwägungen heraus, die bei dem Gesetz über den deutsch⸗ schwedischen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag vom 10. Juni 1926 zur Festsetzung der ermäßigten Zollsätze geführt haben, wird daher vorgeschlagen, die Geltungsdauer dieser ermäßigten Zollsätze bis zum 31. März 1927 zu verlängern. Hierbei kommen in Frage die Zölle für Roggen, Weizen und Spelz, Futtergerste, Hafer, Mais und Dari, Fleisch, und Schmalz. Auch die Geltungsdauer der durch die Ver⸗ ordnung über Zolländerungen vom 30. Juli 1926 festgesetzten ermäßigten Feh⸗ ür Müllereierzeugnisse der Tarifnummern 162, 164 und 165 ist auf den 31. Dezember 1926 begrenzt worden, und zwar durch die Verordnung vom 14. August d. J. Hierbei handelt es sich um die Zölle für Mehl, Graupen, Grieß und Grütze sowie sonstige Müllereierzeugnisse aus Ge⸗ treide. Eine gleiche vertragliche Regelung ist getroffen auf Grund der Verordnung vom 14. August d. J. über die vor⸗ läufige Anwendung des vorläufigen Handelsabkommens wischen Deutschland und Frankreich vom 5. August. Diese segelung veans am 20. Februar 1927 ab. Falls nicht am 1. Januar 1927 eine andere Regelung eintreten würde, würden daher vom 1. Januar ab neben den autonomen Zoll⸗ sätzen der Tarifnummern 162, 164 und 165 in Höhe von 18,75 Reichsmark bis zum 20. Februar 1927 auch die mit Frank⸗ reich vereinbarten nur die meistbegünstigten Länder geltenden Vertragssätze bestehen. Aus handelspolitischen Gründen ist es erforderlich, die ermäßigten autonomen Sätze auch nach dem 31. Dezember 1926 fortbestehen zu F.S. Aus Zweckmäßig⸗ keitsgründen wird vorgeschlagen, die Geltungsdauer dieser er⸗ mäßigten Zölle ebenso wie die der Uebergangszöle festzusetzen.

Herr von E gab zu der Verordnung im Namen der Vertreter von Ostpreußen, Pommern, Brandenburg, Nieder⸗ und Oberschlesien folgende Erklärung ab: „Im Einvernehmen mit den berufenen Vertretungen der deutschen Landwirtschaft sehen wir uns gezwungen, gegen die Vorlage zu stimmen, weil wir ven zu unserem Bedauern wieder die Feese der Landwirtschaft nicht genügend gewahrt sehen. Es handelt sich bei der Vorlage um eeEEbEEEIe e h S. FFecpet

geregelten Zollsätze für Getreide, Schweinefleisch, Speck und Schmalz. Diese Regelung läuft am 31. Dezember ab. Falls keine neue erfolgt, so würde das bedeuten, daß die meistbegünstigten Staaten die Sätze des deutsch⸗schwedischen Handelsvertrages, die anderen die autonomen Sätze tragen müßten. Die Regierungs⸗ vorlage will die autonomen Sätze bezw. die Sätze des schwedischen Handelsvertrages nicht in Kraft treten lassen, sondern die jetzt geltenden ermäßigten Zollsätze verlängern. In dieser Absicht sehen wir ein Abweichen von dem ursprünglichen Sinn der jetzigen bis 31. Dezember befristeten Regelung. Diese sollte lediglich ein bebergang von den niedrigen am 31. Juli abgelaufenen Ueber⸗ gangszöllen zu den Sätzen des deutsch⸗schwedischen Handels⸗ vertrages sein, die ja auch noch unter den autonomen Sätzen liegen. Unter Berücksichtigung der Geldentwertung e sogar die heutigen autonomen Sätze höchstens den Vertragszöllen der Vorkriegszeit, sind „. an sich schon sehr mäßig, wahten die jetzigen Uebergangszölle die Goldentwertung nicht berücksichtigen. Die Landwirrschaft fordert lediglich eine paritätische Behandlung mit der Industrie, welcher die Goldentwertung in den Zollsätzen zugebilligt ist. Die Einwendung, daß die schwebenden Handels⸗ vertragsverhandlungen durch die Nichtannahme erschwert werden könnten, halten wir nicht für zutreffend.“

Angenommen wurde weiterhin eine Verordnung über Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer bei Anmel⸗ dung des Kraftfahrzeugs während der Gültigkeitsdauer der Steuerkarte. Der Reichsrat erklärte sich ferner mit der Ver⸗ längerung des Gesetzes über die Pfändung von Ge⸗ halts⸗, Lohn⸗ und ähnlichen Forderungen um zwei Jahre einverstanden.

Angenommen wurde auch die Vorlage über setzung von Verfahren (Verlängerung des gesetzes, betreffend Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Fürstenabfindung). Das Sperrgesetz soll bis zum 30. Juni 1927 verlängert werden. Eine Präambel wegen Feststellung des verfassungsändernden Char⸗ akters der Vorlage ist in ihr nicht enthalten, weil es sich nach Auffassung der Reichsregierung, die von der Mehrheit des Reichsrats gebilligt wurde, nur um eine Regelung des Verfahrens handelt. Die im Ausschuß von einigen Ländern beantragte Verlängerung über den 1. Juli nächsten Jahres hinaus, wurde abgelehnt.

Der Reichsrat erklärte sich damit einverstanden, daß den Reichstagsstenographen die im Angestellten⸗ verhältnis verbrachte Dienstzeit von acht Jahren als ruhe⸗ gehaltsfähige Dienstzeit angerechnet wird.

Aus⸗ Sperr⸗

Deutscher Reichstag.

246. Sitzung vom 9. Dezember 1926, nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.*)

Am Regierungstische: Reichsminister des Innern Dr. Külz.

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr. Große Heiterkeit erregt seine Mitteilung, daß die kommunistischen W“ Scholem, Urbahns, Ruth Fischer, Schütz und Schwan, die bekanntlich aus der kommunisti⸗ schen Fraktion ausgeschlossen sind, für zehn Tage Urlaub wegen einer Reise nach Rußland nachsuchen. Sie sollen sich dort vor der Exekutive verantworten, um eventuell wieder aufgenommen zu werden.

Eine Vorlage zur Aenderung der Wechsel⸗ ordnung, der Gesetzentwurf zur Verlängerung des Gesetzes über Depot⸗ und Depositen⸗ geschäfte, die Vorlage zur Verlängerung der Dauer des Gesetzes zur Entlastung des Reichsgerichts sowie eine Vorlage über die Erstattung von Rechtsanwalts⸗ gebühren in Armen werden dem Rechts⸗ ausschuß überwiesen. Ein völkischer Antrag zur Aenderung des 9915 über die Erhöhung der Bier⸗ und Tabaksteuer geht an den Haushaltsausschuß.

Die zweite Lesung des Nachtragsetats wird dann beim „Haushalt des Innenministeriums“ fort⸗ gesetzt. Es handelt sich hierbei in erster Linie um das E“ für den Osten.

lbög. Dr. Oberfohren (D. Nat.): Schleswig⸗Holstein ist das einzige durch die Grenzziehung des Versailler Vertrages schwer geschödigte Grenzgebiet, für das eine umfassende wirtschaftliche und kulturelle Förderung bisher nicht erfolgt ist. Die äußerlich ruhigen Formen des dortigen Grenzkampfes dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, f der Kampf um die Herrschaft des deutschen oder dänischen Volkstums durch besondere Tiefe und Zähigkeit ausgezeichnet ist. Es handelt sich um einen kulturell ebenbürtigen Gegner, der zu ganz außerordentlichen Aufwendungen auch staat⸗ licher Mittel fähig und bereit ist. Die gerade in der letzten Zeit erfolgte Einigung zwischen verschiedenen Richtungen der dänischen Durchdringungsarbeit wird von diesem Herbst ab zu einem noch vermehrten Einsatz von Mitteln und Kräften von dänischer Seite rn Bisher ist in Schleswig⸗Holstein eine umfangreiche Selbst⸗ hilfe geleistet worden. Die jetzt erbetene wirksame Mithilfe des Staates liegt durchaus im gesamtdeutschen Interesse, sie hat ihre Auswirkung auf die Minderheit, die im dänischen Herbergsstaat zu leben gezwungen ist. Daß materielle Mittel gerade auch in diesem Sinne nicht vergeblich gebracht werden, zeigt der glänzende Fort⸗ schritt, den die deutsche Partei im abgetrennten Nordschleswig bei den dänischen Reichstagswahlen errungen hat. Die Forderungen zur Verstärkung der deutschen Front sollen vor allem der Be⸗ scaffung besonderer Einrichtungen kultureller und wirtschaftlicher Art dienen, ohne die eine planmäßige und umfassende Förderung der grenzpolitischen Belange ganz außerordentlich erschwert ist.

Abg. Bartschat (Dem.) bedauert, daß der ursprüngliche Gedanke des Sofort⸗Programms, Schutz und Hilfe für den Osten zu bringen, durch weitere Forderungen anderer Grenzländer ge⸗ schwächt werde. Er setzt sich des weiteren für die Provinz Ost⸗ preußen ein, die schon vor dem Kriege sehr stiefmütterlich be⸗ handelt worden sei und auch während des Krieges sehr zu seiden gehabt hätte. Der Redner fordert im besonderen eine bessere Ver⸗ kehrsgestaltung in der Provinz. Es sei Pflicht des Reiches, Ost⸗ preußen gegenüber anderen Landesteilen wettbewerbsfähig zu halten. Redner hofft, daß die Reichsregierung das Sofort⸗ Programm gewissermaßen nur als eine Abschlagszahlung betrachtet und im nächsten Jahr die noch unerledigten Wünsche der Provinz Ostpreußen erfüllt. Auch die Wohnungsnot müsse durch weitere Maßnahmen gemildert werden.

Abg. Ersing (Zentr.) meint, nachdem alle möglichen Landes⸗ teile ihre Wünsche um Berücksichtigung vorgetragen hätten, werde man es ihm gewiß nicht verdenken, wenn er auch für Baden ge⸗ wisse Forderungen stelle. Was für den Osten recht sei, müsse für den Westen billig sein. Seine Fraktion werde einen dahin⸗ gehenden Antrag einbringen.

Abg. Blum (Zentr.) erkennt an, daß das amt 8 dem Gebiete der Viehseuchenbekämpfung gute Leistungen

t habe. Besonders anzuerkennen seien die Leistungen der Regierung in ihrer Anstalt zur Herstellung des die Maul⸗ und Kiauenseuhe⸗ Leider sei das

Der Redner fordert deshalb größere Mittel für

vollbrach preußischen Serums gegen Serum zu teuer. diese Zwecke.

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind

Anwesenheit des Reichskanzlers für genügend angesehen

Abg. Kube (Völk.) begrüßt die Hilfsaktion der Regierung für die bedrängte Ostmark. Es könne sich aber nur um einen Anfang Fendelsh Die Völkischen würden für den sozialdemokratischen Antrag zugunsten Sachsens stimmen, beantragten aber auch eine

ilse für das bayerische Grenzgebiet gegen die chauvinistische schechoslowakei. Der Redner beklagt ferner, daß man der schwer bedrängten Stadt Tirschtiegel jetzt auch noch das Amtsgericht nehmen wolle. Außerdem lägen bei Tirschtiegel noch Tausende von Morgen unter Hochwasser. Man solle endlich mit Hilfe der produktiven Erwerbslosenfürsorge die Obra regulieren. Außer⸗ dem könne man auch endlich die wenigen Kilometer Bahnstrecke bis zu dieser Stadt bauen. Aehnli Verhältnisse herrschten überall längs der unnatürlichen neuen Grenze.

Abg. Krätzig (Soz.) begründet den Antrag zugunsten Sachsens: Da die Regierungsparteien selbst Anträge eingebracht haben, die über das Ostprogramm hinausgehen, so müssen wir darauf bestehen, daß auch die sächsischen Grenzgebiete einbezogen werden, für die wir drei Millionen verlangen

Abg. Torgler (Komm.) bekämpft den Ausschußantrag, der 200 000 Reichsmark für das Sportforum Grunewald und 100 000 für das angeblich katholische Stadion in Münster verlangt, beantragt dagegen, die Mittel für die Arbeiter⸗Turn⸗ und Sport⸗ schule in Leipzig von 200 000 auf 400 000 Mark zu erhöhen. 8

Abg. Dr. Mittelmann (D. Vp.) steht den Anträgen für Sachsen, Bayern, Baden sympathisch gegenüber, hält es aber für unmöglich, sie in das „Sofort⸗Programm“ aufzunehmen. Man solle diese bevechtʒgeen Anträge im Ausschuß weiter behandeln, aber an ihnen nicht die 41 Millionen für den besonders bedrängten Osten scheitern lassen.

Abg. Pfleger (Bayr. Vp.) weist auf die zahlreichen Anträge hin, die über das „Sofort⸗Programm“ hinausgehen, da dürfe man es der Bayerischen Volkspartei nicht übelnehmen, wenn sie ihrerseits auch an ihren Forderungen festhalte. Wenn man diese Forderungen nicht sofort bewilligen wolle, so solle man das ganze Kapitel mitsamt diesen Anträgen noch einmal an den Haushaltsausschuß zurückverweisen, zumal sich die Regierung noch nicht über die finanzielle Auswirkung der Anträge geäußert habe.

Damit schließt die Aussprache.

Die vom Abg. Pfleger (Bayr. Vp.) beantragte Zurück⸗ verweisung an den Ausschuß wird gegen die Stimmen der Bayerischen Volkspartei und der Völkischen abgelehnt. Abgelehnt wird auch gegen die Stimmen der Kommunisten und der Völkischen die von den Kommunisten beantragte Einsetzung von 30 Millionen zum Bau von Flüchtlings⸗ wohnungen, Schulen, Chausseen, Kreditmaßnahmen für Ostflüchtlinge usw.

Annahme findet dagegen der gemeinsame Antrag der Deutschnationalen, der Deutschen Volkspartei und der Demokraten, der die Summe für die besonderen Maßnahmen zur wirtschaftlichen und kultuxrellen Förderung dex östlichen Grenzgebiete Preußens zugunsten der Provinz Schleswig⸗ Holstein um zwei Millionen Mark erhöhen will, ebenso der Antrag der Bayerischen Volkspartei, des Bayerischen Bauern⸗ bundes und der Völkischen, für die bayerische Oberpfalz und Niederbayern gleichfalls zwei Millionen zu bewilligen, und der sozialdemokratische Antrag, die Summe für die sächsischen Grenzgebiete von einer auf drei Millionen zu erhöhen.

Der kommunistische Antrag auf Erhöhung der Mittel für die Bundesschule des Arbeiter⸗Turn⸗ und Sport⸗Bundes in Leipzig wird abgelehnt. Es bleibt bei den vom Haushalts⸗ ausschuß beantragten 200 000 Mark für diese Schule, 200 000 Mark für das Sportforum Grunewald und 100 000 Mark für das Stadion in Münster (Westf...

Die Gesamtsumme des Titels hat sich durch die angenommenen Anträge von 41 auf 48 Millionen Mark erhöht. 8

Es folgt die Beratung des Nachtragshaushaltes für das Auswärtige Amt.

Abg. Stampfer (Soz.) bespricht die der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“. Er warnt vor der verhängnis⸗ vollen falschen dee sasüet. als handele es sich bei der Presse lediglich um ein Objekt der Politik. Die Presse sei ein Organ der öffentlichen Meinung. Der Redner erinnert an die Uebernahme der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ 1920 durch Stinnes und Reimar Hobbing, die ihre Haltung bestimmten. Die Säxiat⸗ demokratie rechne es sich als historisches Verdienst an, die Ent⸗ wicklung der Presse zu einem Organ der Staatsbehörden im Gegensatz der Entwicklung in anderen Staaten verhindert zu haben. Der Fall der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ stehe auf einem ganz besonderen Blatt. Trotz Uebernahme der „Deut⸗ schen Allgemeinen Zeitung“ durch die Reichsregierung sei die Einstellung des Blattes zwischen rechts und ganz rechts geblieben, desgleichen auch die Bekämpfung der preußischen Regierung und die Indiskretionen aus dem Auswärtigen Ausschuß. Die Reichs⸗ regierung werde von ihrer Verantwortung in dieser Angelegen⸗ heit nicht dadurch befreit, wenn sie das Blatt jetzt an einen Fbeliebigen veräußern wolle. Der schwerste Vorwurf sei, daß Redaktion wie Verlag von dem Verkauf des Blattes an die Reichs⸗ regierung nichts gewußt hätten. Die Regierung habe hier eine Sünde am Geist der Presse begangen. Sie habe aber auch einen Verstoß gegen den Normaldienstvertrag der Redakteure begangen. Der Redner bittet, die hier drohende Gefahr nicht zu unterschätzen. Es drohe auf diese Weise die Züchtung eines Landsknechtstums der Presse. Man wolle nicht nur wissen, wie die deutsche Regierung an Presseunternehmungen beteiligt sei, sondern auch, wieweit Auslandskapital beteiligt sei. Deshalb schließe er (Redner) sich der Forderung des Vorsitzenden des Reichsverbands der e Presse nach Offenlegung der Besitzverhältnisse an den deutschen an. Auch die weiteren Forderungen des Reichs⸗ verbandes für ein zu schaffendes deutsches eee seien zu unterstützen, soweit sie nicht bereits erfüllt seien. Man solle auf diesem Gebiete sich dem Beispiel Oesterreichs anschließen und damit praktische Anschlußpolitik treiben. In dem Kampf des Geistes gegen das Kapital müßten alle auf seiten des Geistes stehen, damit bas deutsche Volk seine geistige Kost von reinen Händen empfange. (Beifall.)

Abg. Kube (Völk. A. G.) bedauert zur Geschäftsordnung, daß gar kein Vertreter des Auswärtigen Amtes anwesend sei. Er beantragt, diese Verhandlung von der Tagesordnung abzusetzen, bis das Auswärtige Amt Wert darauf lege, im Reichstag ver⸗ treten zu sein. (Ruf bei den Kommunisten: Külz ist doch da? Heiterkeit.)

Abg. Stoecker (Komm.) beantragt mit Rücksicht auf die Abwesenheit des Reichsaußenministers, den Reichskanzler zu dieser Beratung herbeizurufen, der doch auch die Verantwortung zu tragen habe.

Der Antrag Stoecker wird gegen die Stimmen der Kommunisten und Völkischen abgelehnt, der Antrag Kube wird mit großer Mehrheit angenommen. b

Bevor das Haus zum Etat des Reichswehrministeriums übergeht, beantragt Abg. Müller⸗Franken (Soz.) die Vertagung der Sitzung. .

Das Haus beschließt demgemäß.

Präsident Löbe schlägt für morgen die Fortsetzung der Beratung des Nachtragsetats mit Ausnahme des Auswärtigen Etats vor, da der letztere wohl erst in der nächsten Woche nach der Rückkehr des Außenministers beraten werden könne.

Abg. Stoecker (Komm.) verlangt trotzdem des Auswärtigen Etats; morgen werde doch wohl der kanzler herkommen können. 1

Abg. Kube (Völk. A. G.) ist damit einverstanden, daß die

die Ansetzung eichs⸗

8

wird.

Börsen⸗Beilage Ssanzeiger und Preuß

Amtlich festgestellte Kurse.

1 Franc, 1 Ltra, 1 L6u, 1 Peseta = 0,80 ℳ. 1 österr. Gulden (Gold) = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 ℳ. 2 Gld. südd. W = 12,00 1 Gld. holl. W. = 1,70 ℳ. 1 Mark Banco = 1,50 ℳ. 1 Schilling österr. W. = 10 000 Kr. 1 skand. Krone = 1,125 ℳ. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 l alter Goldrubel = 3,20 ℳ. 1 Peso (Gold) = 4,00 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 ℳ. 1 Dollar = 4,20 ℳ. 1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. 1 Shanghai⸗Tael = 2,50 ℳ. 1 Dinar = 3,40 ℳ. 2 g = 2,10 1 Zloty. 1 Danziger Gulden = 0,80

Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien sieferbar sind

Das hinter einem Wertpapter befindliche Zeichen ° bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet.

Das hinter einem Wertpapter bedeutet für 1 Million. 8 2

Die den Aktten in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteitl. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben so ist es dasjenige des vorletzten Geschäftsjahrs Die Notterungen für Telegraphische Aus⸗ ahlung sowie für Ausländische Banknoten fefinden sich fortlaufend unter „Handel und Geworbe“

Etwaige Druckfehler in ven heutigen ursangaven wervden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amtt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Vankdiskont.

Berlin 6 [Lombard 7). Danzig 5 ½ (Lombard 6 ¼) Amsterdam 3 ½. Brüssel 7. Helsingfors 7 ½. Italien 7 Kopenhagen 5. London 5. Madrid 5. Oslo 4 ½. Paris 7 ½. Prag 5 ½. Schweiz 3 ½. Stockholm 4 ½. Wien 1.

mit Zinsberechnung.

hHeuuger] Vorige: Kurs

9. 12. 8. 12.

lolb 100 b

6 % Dt. Wertbest. Anl. 23 10-1000 Doll, f. 1.12.32 6 % do. 10 1000 D. f. 35 3 % Dt. Reichssch. „K“* (Goldm. ,bis 30.11.26 2 causl. f. 100 G M 6 ½ Di. Reichspost Schatz F. 1 u. 2, rz. 30

6 ½ Preuß Staatssch. rückz. 1. 3.29.

6 ½⁄ % do. rz. 1. 10.30 7 % Bayer. Staatsschatz 9 rückz. 1. 4. 29 7 Braunsch. Staatssch. rz. 1. 10. 29.

7 Lübeck Staatsschatz rückz. 1. 7. 29

7 % Mecklbg.⸗Schwer. Neichsm.⸗Anl. 1926

1 tilgb. ab 27

6 ½ do. Staatssch., rz. 29 7 Sachs. Staatsschatz⸗ anw. R. 1. fäfl. 1.7.29.

7 ⅛½ do. R. 2, fäll. 1.7.30 7 ½ Thür. Staatsanl. v. 1926 ausl. ab 1.3.30 6, ½ Württbg. Staats⸗ schatz Gr. 1, fäll. 1.3.29

83,5 eb G 97,75 eb B

99,5 b B 99,45 b

97,9 G 97,9 G 97,9 G

—,— 6 97,65 b

99,5eb B 99,45 G

97,9b 97,9 G 97,9 G 94,5 G 96,5 b

97,4 G 96,4 G

95,75 G 97,2 ½ G

94,5 b 96,7 b

95,75 b G 97,2 G

1.7. 1.7

1.8.9.

1.3.

Bei nachfolgenden Wertpapieren

üll die Berechnung der Stückzinsen fort. Dtsch. Ablösungsschuld einschl. Auslosgsr. N Dische Werctbest. Anl. b. 5 Doll., fäll. 2.9.35

f. Z. in ½ 823,75 eb G 320,25 b G 100 b 100 b

Dtsch. IV.-V Reichs⸗ Schatzanweis 1916, ausl. 23 bis 1 7. 32

do. VI-IX. Agio aus!

do. Reichs⸗Schat f. 24

do. Reichsschatz „K“

23, Ausg. Iu 11 f.27

do. 24. Ausg. Iu II f.28

8 Fe f. Z. Ziusf. 8— 15

Deutsche Reichsaul..à—

do. do.

do. do. 0,6975 b

do. do. 1 0,785 b

do. Schutzgebtet⸗Anl. .1.7 15 ½b

do. Spar⸗Präm.⸗Anl. 0,435 b B

7.15 % PreußSt.⸗Schatz auslosb. ab Okt. 28ff.

Pr. Staatssch. f. 1.5.25

do. do. fäll. 31.12. 34

(Hibernia)

do. do. 14 ausl. 1.4.30

Preuß. konsol. Anl....

do. do.

do. do.

Anhalt. Staar 1919..

Baden 190090 .

do. 08/09, 11 112,13,14

do. 1919

do. tv. v. 1875,78,79,80,

92, 94,00,02,04,07]2 0. 1896]7

0,7025 b 0,695 b 0,69eb G

0,406 b

0,6875 b 7) 0,6875 b 0,69 8

0,401 b

0,76 b 0,7025 b

0,7675 b 0.7026 b 0.7025 b 0,8 b 18 b G 0,44 0 2

0,795 b 0,69 b 0,705 b 0,7eb G 0,765 5b 0,91 G

110 0,685 5b

versch. 1 1.2.8 Bayern.. 1.5.11 do. .3 versch. do. Eisenb.⸗Obl. 3] 1.2.8 do. Ldsk.⸗Rentensch. konv. neue Stückes⸗ Bremen 1919 unk. 30/4 ½ do. 1920/4 ½ do. 1922, 1928 do. 08,09, 11,gk. 31.12.28 do. 37-99,05,gk 31.12.2313 % do. 96, 02. gek. 31.12.23 ¹ Hambg. Staats⸗Rentese do. amort. St.⸗A. 19 A do. do. 1919 B kleine do. do. 10 000 bis 100 000 ℳ41 do. do. 500 000 do. do. St.⸗Anl. 1900 do. 07,08, 09 Ser. 1,2, 11, 13 rz. 53, 1a rz. 55 do. 1887, 91, 93, 99, 04 3 do. 1886, 97, 1902 1 Hessen 09, 06, 08,09, 12 8* 1919, R. 16, uk. 24 0.

do. Lübeck 1923 unk. 28 Meckl. Landesanl. 14 do Staats⸗Anl. 1919 do. Eb.⸗Schuld 1870 3 ½ do kons 1886 3 ½ do. 1890, 94, 1901, 05 3 1 Oldenburg 1909, 127¼ v. do. 1919, get. 1. 1. 32741. do 1903 gek 1. 1. 24 3 ½ 1. do. 1896/3 Sachsen St.⸗A. 1919 (Reichsschuld).. do. St.⸗Rente... Sächs. Mt.⸗A. 23, ul. 26 Württemberg S. 6-20 u. 381 35 versch.

do. Reihe 36—42 do. do. do.

versch. 1.4.10 hversch,

4 9

1896, 1903-1905 3] do. 9 4 4

1. 1. 1. 1. 1. 1.

908 D

2₰½4 88U8=S32öSöe

2--8q;382SgSgde

1.3.9 versch. 1.1

Heutiger Ku

Voriger rs

Heutiger: Voriger Kurs

Preußische Rentenbriefe.

verloste und unverloste Stücke.

4,3 ¼% Brandenburg., ausgest. b. 31. 12. 17 4,8 8% do. päter ausgegeben 4.3,% Hannov. ausgst. b. 31.12.17 4,3 % do. später ausgegeben 4, 3 1 % Hess.⸗Nass. agst. b. 31.12.17 4.3 ½ do. später ausgegeben SF[Serseeer. e b. 31.12.17 4 ⁷% do. später ausgegeben 4 3 % Pomm ausgest.b. 31.12.17 4,3 do. später ausgegeben 4,3 ½ Posensche, agst. b. 31.12.17 4,3 8 do. später ausgegeben 4,3/ Preußische Ost⸗ u. West⸗, ausgest. b. 31.12.17 4, 3 do. später ausgegeben 4, Rh. u. Westf., agst. b. 31.12.17 4,889 do. später ausgegeben 4, 3 ½ % Sächsische, agst. b. 31.12.17 4,3 ½ do. später ausgegeben —,— 4,3 % Schleftsche, agst. b. 31.12.17 19,4b G 1, 3 ½ do. später ausgegeben 4, 4,

17,9 b

Schl.⸗Holst. agst.b.31.12.17,17b G 3 6 do. später ausgegeben! —,—

Lipp. Landesbk. 1—9. 189 1.4 v. Lipp. Landessp. u. L.

do. do. unk. 23/4 Oldenbg. staatl. Kred. 4 do. do. unk. 3814

127 versch. do. do. do. Sachs.⸗Altenb. Landb. do. do. 9. u. 10. R. do. Cobg. Landrbk. 1-4 do.⸗Gotha Landkred. do. do. 02, 03. 05 do. ⸗Mein. Ldkrd.,gek. do. do. konv., gek. 3 ½ Schwarzbg. „Rudolst. Landkredit . do. do. do.⸗Sondersh. Land⸗ kredit, gek. 1. 4. 24/3 versch.

Gekündigte und ungekündigte Stücke,

17,750b G 75 b

—,— 2*

—,—

—.—

Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.

2* —— ea

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne

Dresdner Grund⸗ renten⸗Anst. Pfbbr., Ser. 1. 2, 5, 7— 10

do. do. S. 3, 4, 6 N do. Grundrentenbr. Serie 1—8

26, 27

do. bis S. 258 ½

bo. Kreditbr. b. S. 22,

26—39

do. do. bis S. 25

versch. bo.

1.4.10

versch. do.

do. 89% 1.1.7

ngsschein.

Brandenb. Komm. 23.

(Giroverb.), gk. 1.7.248 ½ do. do. 19,20, gk. 1.5. 24722¾ Deutsche Kom. Kred. 20 do. do. 1922, rz. 28]4 ½ Hannov. Komm. 1923710 do. do. 19225 do. do. 19194

Pomm.Komm. S. 1u. 2⁄* 1.4.10

11 versch. 1.4.10 1.4.10 1.1.7 1.1.7 1.1.7

Kur⸗ u. Neum. Schuldvs †l 1.1.7 7 —,— *) Zinsf. 7— 15 ½. f Zinsf. 5— 15 ⅛.

Bergisch⸗Märk. Ser. 318 ¼ Magdebg.⸗Wittenbge. Mecklenburg. Friedr. Franzbahn 8 *† 1.1.7 —,— Pfälzische Eisenbahn, Ludwig Max Nordb. do⸗ 1881

1.1.7¼ —,— 18.

—— 2

—,— 8 8 ) 6

do. (nicht konvert.)

Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen.

—,— 9

4 do. 1879,80,83,85,9513 1.4.

68 1.4. Wismar⸗Carow 3 ½ 71 —,—

Deutsche Provinzialanleihe Mit Zinsberechnung.

Hannov. Prov. RM. R. 2B u. 4B, tg. ab 278 do. do. R. 3 B, rz. 3117 Niederschles. Provinzs R.⸗M. 26, rz. ab 268 Sachs. Pr. Reichsmark. Ausg. 13 unk. 33[8] 1.2.8 99 G do. do. Ausg. 14/17 [ 1.1.7 [95,25 G Ohne Zinsberechnung. Brandenb.Prov. 98-11 Reihe 13—26, 1912 Relhe 27—33, 1914 Reihe 34—-52 4 do. 1899 3 ½ Cassel. Ldskr. S. 22-25 4 do Ser. 26/4 do Ser. 277½ do. Ser. 28 do. Ser. 29 unk. 30. Hannoversche Prov. Ser. 9, gek. 1. 5. 24 32 Oberhess. Prov20 uk. 26 4 ½ do. do. 1913, 1914 Ostpreuß. Prov. Ag. 12 Pommern ProvA. 17 do. Ausgabe 16... do. Ausg. 14, Ser. 4/15 Eö“ ). do. 6—11 b. do. 14, Ser. 34 ½ .A. 1894,1897,1900 3 Ausg. 14 3 ½ Rheinprovinz 22, 23 †. 6 do. 1000000 u. 500000 †6 do. kleine 6 Sächstische Prov. A. 8 †7 do do. Ausg. 9 7 do. do. Ausg. 5 774 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ausg. 12 †* do. do. Ausg. 10 u. 11† d do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 8 do. do. 1907— 00 do. do. Ausg. 6 u. 7 do. do. 98, 02, 05, gek. 1. 10. 23/3 ½ do. 1.4.10 do. 3 ¼ 1.4.10

Landesklt. Rtbr. 4 do. *) Zinsf. 8 20 ⁄. * 8—18 %.

Kreisanleihen. Anklam. Kreis 1901. 14] 1.4.10% —,— Ftensen. Kreis 014 —,— do. o. 1919]4 —,— Hadersleb. Kr. 10 ukvN4 Lauenbg. Kreis 1919.4 4 4

1.4.10 99,5b B 1.4.10 99,5 G

1.4.10/[99,1 G

—ö— Mö:öN—- 8 8 do d0 80 8. &

8.

288öö —8.—

2

2222=ö2Eo;”S 2 S

e e,h, I. d vüPEesess

—,— E —— 2.8

1.4.10

—,—

—,.

Lebus Kreis 1910.. Offenbach Kreis 101974 ½

Deutsche Stadtanleihen. Aachen 22 A. 23 u. 24 8] 1.6.12. do. 17, 21 Ausg. 227z4] 1.5.11 Altonn 192319 ]1.1.7 do. 1911, 191414 versch. Aschaffenburg. 19014 1.6.12 Barmen 072, rz. 41/404] 1.2.8 do. 1904,05, gek. 1.3.24 3 ¼ versch. Berlin 1923 *s1.1.7 *Zinsf. 8 19 do. 1919 unk. 80

4] 1.8.9 do. 1920 unk. 31/4 4

1.4.1

n.

99,4 G

99 G

99 G 95,25 G

—,— 2

e . band eees

f 6— 15 †⅛.

do. 1922 Ausg. 1 1.4.10

Berlin 1922 Ausg. 2 do.

do. do. do. do. Groß Verb. 1919 do. do. 1920 Becl. Stadtsynode 99,

1908, 12, gek. 1. 7.24 do. do 1899, 1904.

Bonn 1914 P, 1919 Breslau 1906 N 1909

Charlottenburg 08, 12 II. Abt., 19

Coblenz 11919 do. 1920 Coburg 1902 Cottbus 1909 N 1913. Darmstadt 1920 do. 1913, 1919, 20 Dessau 1896, gk. 1. 7.23

Dres Duisburg 1921

do. do. do. Düren H 1899, J 1901 do. G 1891 kv. Düsseldorf 1900,08, 11 gek. 1. 5.24

do. 1900, gek. 1. 5.24 Elbing 03, 09, gk. 1.2.24 do. 1913, gek. 1. 7. 24 do. 1903, gek. 1. 2. 24 Emdeno0s8 H, J, gk1. 5.24 Erfurt 1893, 01 N, 08, 1910, 14, gek. 1.10.23 do. 1893 N, 1901 N, b gek. 1. 10. 23 Shneg⸗ 8v J1911 Essen 1922 do. 16. Ag. 19 (ag. 20) Flensburg 12 N, gk. 24 Frankfurt a. M. 23 do. 1910, 11, gek. do. 1913 do. 19 (1.—3. Ausg.) 1920 (1. Ausg.), gek. do. 1899, gek. do. Frankfurt O. 14 ukv. 25 do. 1919 1. u. 2. Ausg.

1913 1885, 1889

Freiburg i. Br. 1919 Fürth i. B. 1928 do. 1920 ukv. 1925 do. 1901 Fulda 1907 N Gießen 1907, 09, 12, 14

Gotha 1923 Hagen 1919 N. Halberstadt 1912, 19 Halle. 1900, 05, 10 do. 1919 do. 1892 do. 1900 Heidelbg. 07, gk. 1.11.23 Heilbronn 1897 N. Herford 1910, rückz. 39 Köln. 1923 unk. 33 do. 1912 Abt. 3 do. 1919 unk. 29 do. 1920 unk. 30 do. 1922 Konstanz 02, gek. 1.9.23 Krefeld. 1901, 1909 do. 06, 07, gek. 30. 6.24 do. 19138, gek. 30. 6.24

Lichtenberg(Blu) 1913 Ludwigshafen ü1906 do. 1890, 94, 1900, 02 Magdeburg 1913, 1.—4. Abt. ukv. 381 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1 Mainz 1922 Lit. C do. 1922 Lit. B bo. 19 Lit. U. V, uk. 29 do. 20 Lrt. W unk. 30. Mannheim do. 1914, gek. 1. 1.24 do. 1901, 1906, 1907 1908, 12, gek. 1.1.24 do. 19 I. Ag., gk. 1.9.24 do. 19 II. A., gk. 1.2.25 do. 1920, gek. 1. 11.25. do. 1888, gek. 1. 1.24 do. 1897,98, gk. 1.1.24 do. 1904, 1905, gek. Merseburg 1901 Mühlhausen 1. Thür. 1919 VI Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11, 13, uk. 31,35 do. 1914 do. 1919 unk. 30 München 1921 do. 1919 M.⸗Gladbach 1911 N unk. 36 Münster 08, gk. 1.10.23 do. 1897, gek. 1.10.23 Nordhausen 1908 Nürnberg 1914 do. 1920 unk. 30 do. 1903 Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02 W,gk. 31.1.24 Pforzheim 01, 07, 10, 1912, 1920 do. 95, 05, gek. 1.11.23 Pirmasens 99, 30.4.24 Plauen 03. gek. 80.6.24 do. 1903 Potsdam 19 X, gk. 1. 7.24 Quedlinburg 1903 N Regensburg 1908, 09 do. 97 N, 01 03, 05 do. 1889 Remscheid 00, gk. 2.1.23 Rheydt 1899 Ser. 4 do. 1913 N

do. 81,84,038, gk. 1.7.24

Schwerin i. M. 1897, gek. 1. 5.24

Spandau 09 P, 1.10.23 Stendal 01, gek. 1.1.24 do. 19098, gek. 1. 4. 24 do. 1903, gek. 1. 4. 24 Stettin 2. 1923 *) Zinsf. 8—15 9. Stolp i. Pomm. Stuttgart 19,06, Ag. 19 Trier 14,1. u. 2. A. uk. 25 do. 1919 unk. 90 Viersen 190a, gk. 2. 1.24 Weimar 1888,8k. 1.1.24 Wiesbad. 1908 1. Aus⸗ gabe, rückz. 1987

do. 1920 1. Ausg., 21 2. Ag., gek. 1.10.24 bo. 18 Ag. 19 I. u. II., gert 1. 7. 24 Wilmersd. (Blu.) 1913

1886 3 ½ 1890/ʃ3 1898ʃ3 ½ 1904, S. 18

1905, gek. 1. 7. 247† do⸗ 1891]8

do. 1902, gek. 2. 1.24 3.

IE““ .1907] en 1905 do. 1855. 07, 09,4

1896, 02 N3 ½

1901 Nst

Fraustadt 1898 3

do 1905 [3 ½

do. 1903, gek. 1.10.2313 ¼

do. 88,01,05, gk. 30.6.24 3 ½ 1903]¹

1922 [6

do. 1891]8 Rostock 1919, 1920/[4 ½

do. 1895, gek. 1. 7. 24 /3 Saarbrücken 14 8. Ag. .

2

. bn —2g—82

41.1.7

—0e go babãböa; 8 8

£5822ee + . =

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1.1.7

1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10. 1.1.7

1.4.10

1.1.7

versch. do. 1.1.7

versch. 1.1.7 1.1.7 1.4.10

—— D

ESEEgEeekes: 222282S8

versch.

139 4.1.1. 1119

15.6.12—

versch.

2.2.8.—

28öASöSUSAööSöSögSSS“* Z.2

8 EIIX 8 2. Lektsezzezs EEshn -—-qSSù-SSgö —-=2 80 2.= 82 2Z 22

Fö= —SBS22S 2

EEeEEzteEesstzeeees.

-—SS822=géæöÖS’d8e

—JVVVV—— S

33 1111

4421322 1141141471777

Ammmn 1112711

4 1

aE6 1 1111

8. 1

E1“ 11111

111 ¹11144777

NJöIöOAöIJJJ.1. 1111411117

44. 111

19. 111

2* 1

E, F 28½ 9

Komm.

4, 3 ½, 3 74, 3 ½, 3

4, 3 ½, 3 4 ½ Ostp

gestell 4, 3 ½8, 3

44, 3 ½4, stellt 4, 3 ½8, 3 24 % 4, 3 ½ %

(ohne 2*4, 98 ½

*4, 3 ½,

4, 8 ⅛,

*4, 3 ½, 3 % Kur⸗ u. Neumärk.

bis dr. 15. 191230306 4, 3 ½,3 Kur⸗u. Neum. Kom.⸗Obl. 4, 3 ½, 3 ⅛% landschaftl. Zentral

m. Deckungsbesch. bis 381.12. 17

Nr. 1 484 60 . 88

gegeben bis 31. 12. 171.... *4, 3 ½, 3 %. Pommersche, aus⸗

4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz, ausgestellt bisBI

4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für

1“ EE11“

A, O, D, ausgest. bis 24. 6. 17 4,98 ½⅛, 3 % Schles. landsch. A, C, D

Id. Kreditv. N, ausg. b. 31.12.17 4,8 ½,3 % 6 *4, 3 ½, 3 % Westfäl. bis 3. Folge,

ausgestellt bis 31. 12. 17... 4, 8 ¼, 3 % Westfälische b. 3. Folge 4, 3 ½, 3 % Westpr.

Ser. I— II m. Deckungsbesch.

DI 91. 15. 1 4, I*. 3 % Westpr. Ritterschaftl.

er.

schaftl. mit Deckungsbesch. bis

schaftl. . ....

Deutz che Pfand

briefe.

verloste und unverloste Stücke,.

23 ½ % Calenberg. Kred Ser D

(gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24) ur⸗ u. Neumärk. neue

n.⸗Obl. m. Deckungsbesch.

landschaftl. Zentral. Ostpreußische N, aus⸗

% Ostpreußische.. r. landschaftl. Schuldv.

8“ ½ Pommersche..

3 % Sächsische, ausge⸗

baen

4,76 0b G

8

16,9 b G

1725 G

—,—

—.,— 7

17,5b

—.— 7

17,85 b

bis 31. 12. 11. 15,5b

†. Sächsischehe. d-. landsch. Kreditverb. schles. Altlandschaftl.

—,— 2 —.—

n 1169

8 % Schles. landschafti. 3 % Schleswig⸗Holstein Schlesw.⸗Hlst. Id. Kreditv

tterschaftl.

es Feeeeheehe

3 % Westpr. Neuland⸗

17,51b G

8,35 b

—.— g

l4eb G

38,97b

(Die durch“* gekenuzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)

Gekündigte und ungekündigte Stücke,

16,9b G

17,2 G

1745b

17,85 b G

—.,.— 2

15,5b

17,7 G 17,53 b G

8,2 G

14,1 b

3,95 eb G

*5, 4 ⅛,

4 % do.

ausgestellt bis 31. 12. 1917. 5, 4 ½, 4,

ausgestellt bis 31. 12. 1917. 4, 3 ½, 8 % Berliner neue... 4 % Brandenb. Stadtschaftsbriefe

4, 38 ½ % Berliner alte,

Berliner alte. Berliner neue,

(Vorkriegsstücke) do. (Nachkriegsstücke)

24b G

15 b G

—.—

18,75 b

24,75 G

—,—

15 G

14 b

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

Anst. bis 5 Preuß.

do. do. do.

s H al

1 Sei 1. 1 19 1I

findet

Bern. Kt

do. 2er

do. pri

do. 250 Els.⸗Lot

Griech.

do. 4 ½ G do. am

Mexik. 2 do. do. 190. do. 190

do. Oest. St. angern

do. do. do. Kro

do. do. do. Si

Portug. o. 13

do. do. do. do. do. do. do.

do. do. do. do. do.

kon

Deutsche Pfandbrief⸗

schafts⸗Pfandbriefe R. 3, 6— 10, 12, 13 †/10

do. do. R. 1, 4, 11˙4 9 do. Reihe 2, 54 Westf. Pfandbriefamt

Bosn. Esb. do. Invest. 14 do. Land. 98 in K do. do. 02 m. T. i. K do. do. 95 m. T. i. K Bulg. G.⸗Hyp. 92 25 er Nr. 241561 bis 246560

do. 5er Nr. 121561 bis 136560

bis 85650,

1er Nr. 1-20000 Dänische St.⸗A. 97 Egyptischegar. i. H

do. 25000,12500 Fr

Finnl. St.⸗Eisb.

do. 5 % 1881-84 do. 5 ] Pir.⸗Lar. 90

Ital. Rent.in Lire

Norw. St. 94 in £ 1888 in £

do. am. Eb.⸗A. do. Goldrente 1000 Guld. Gd.

do. kv. R. in K. 9

do. Papierr. in fl ¹⁰ Rumänen 1903 ¹² d

do. 89 äuß. i. 16 do. 1890 in ¹8

1891 in 16 1894 in ¹6 do. m. Talon 1896 in ¹⁵ do. m. Talonff. 8 do. 1898 in ¹⁵ do. m. Talon

1905 in ¹¹ 1908 in 14 1910 in ¹³

Posen Ser. 1 unk. 30 94 Zentralstadt⸗

1.1.7

versch. 1.1.7 1.4.10 1.1.7

Reihe 14-16 *† 10

asgrundstlccke. 4 ½ 1.1.7

Deutsche Losp

Augsburg. 7 Guld.⸗L./ —Fp. St Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 3 Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 32 Oldenbg. 40 Tlr.⸗L. gk. 8 Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L. .

2 1. 5. 19. 11. 11 1

1 1. 4. 19 ö111 11313“ 29. ¹⁴ 1. 10. 985.

* Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Nussischen Staatsanleihen

apiere.

—,—

—,—

8 1. 6. 19. 11. 19. .3. 20. 11. 25.

Ausländische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen. werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

41. 7. 19. 5 1. 12. 19. ¹2 1. 6. 23. 16 4. 1. 86.

gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung

nicht statt.

⸗A. 87 kv. 14

Nr. 61551

—2 —2—2

göPösrürre=SSSSg

v. i. Frs.

0, 500 Fr. hr. Rente

b80 S—S

4 ³½ Mon.

D do

old⸗R. 89

Psesebebbeeb Sö-ö-qSSISöüöSS;

ort. S. 3, 4 in Lire Anl. 99 5 %ff. 5 % abg. 4 4 in. 4 4 9 abg.

=gS'ö2gg 282 n83.

22

5S5S 0 0—

Schatz 14

m. St. *

200 nenr. *, 1

in K.⸗ lb. in fle

3. Spez. ff.

ukv. 24 ¹⁴

m. Talonff. 8.

PEEeE: 8 S 808 B .

v. in. 14

39.75b 880

7,6 b 6,6 b G 7b G

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39,5 G 38,5 b 7,75 b 6,6eb 7,7eb B

Fhorn 1900,06,09

Schwed. St.⸗Anl. 1880 in do. 1886 in do. 1890 in do. St.⸗R. 04 i. do. do. 1906 i. do. do. 1888 Schweiz. Eidg. 12 do. do. do. Eisenb.⸗R. 90 Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgd. E.⸗A. 1 do. do. Ser. 2 do. kons. A. 1890 do. uf. 1903, 06 Türken Anl. 1905 do. 1908 do. Zollobl. 11 S. 1 do. 400 Fr.⸗Lose Ung. St.⸗R. 13 do. 19145 do. Goldr. in fl.* do. St.⸗R. 19105 do. Kron.⸗Rente³ do. St⸗R. 97 inK. 4 do. Gold⸗A. f. d. eiserne T. * do. do, 5er u. 1er* do. Grdentl.⸗Ob. ²

Ausländisch⸗

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Pfbr. Ser. 2 26* do. do. Komm.⸗Obl. v. 1923 Dtsch. Hyp.⸗Bk. Psdbr. S. 1, 4-24* do. do. do. Ser. 25 do. do. Komm.⸗Obl. S. 1-3* do. do. d Ser. 4 do. do. Ser. 5

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Sonstige ausländische Anleihen.

Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Hypothekenbanken. Aufwertungsberechtigte Pfandbr. u. Schuldverschr.

deutsch. Hypoth.⸗Bk. sind gemäß Bekanntm. v. 26. 3. 26 ohne Zinsscheinbogen und ohne Erneuerungsschein

(Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe und Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918

ausgegeben anzusehen.)