Ich darf mich hinsichtlich der Unterschrift insofern berichtigen, als es nicht heißt „im Auftrage“, sondern „in Vertretung“. (Große Heiterkeit und Zurufe links — Gegenrufe rechts.) — Sehr geehrter Herr Kollege, ich bedaure diesen Schriftwechsel ganz außerordentlich und bedaure insbesondere, daß ich ihn hier heute vorlesen muß; denn mir ist es wahrhaftig nicht angenehm, diese Verlesung vorzunehmen. Aber Sie können von mir nicht erwarten, daß ich Zitate, die einen anderen Eindruck als den richtigen erwecken sollen, unwidersprochen in die Welt hinausgehen lasse. (Sehr richtig! links.) Ich fühle mich also in einer Abwehrstellung. Ich will keinen Zweifel darüber lassen, in der Abwehr schlage ich allerdings kräftig zu. (Zurufe rechts.) — Warten Sie ab! Wenn Sie dauernd Zwischenrufe machen, stören Sie mich ja, Ihre Neugierde zu befriedigen.
Der Reichsminister der Justiz schreibt unter dem 24. August: 8 Dem gefälligen Schreiben vom 31. v. M. glaube ich entnehmen hu dürfen, daß der Polizeipräsident in Berlin den ihm vertraulich gemachten Mitteilungen des v. Albert zwar eine Bedeutung für die schwebenden Fememordverfahren beigemessen und sich deshalb zu einer Mitteilung an die mit diesen Verfahren befaßten Behörden für verpflichtet gehalten hat, daß er aber von einer Bekanntgabe der Angaben v. Alberts üher hochverräterische Umtriebe glaubte absehen zu können, weil er den Angaben insoweit eine Bedeutung nach den Umständen nicht beigelegt hat. Bei dieser Sachlage glaube ich unter Aufrechterhaltung meines grundsätzlichen Standpunktes auf eine weitere Erörterung der Angelegenheit verzichten zu können. (Heiterkeit rechts. — Abg. Stendel: Die Abfuhr haben Sie gar nicht gemerkt, Herr Minister! — Abg. Dr. von Richter (Charlottenburg): Die einzig vernünftige Antwort!)
Das heißt, daß der Reichsminister der Justiz keinen Anlaß ge⸗ nommen hat, dem Oberreichsanwalt in seinem Angriff auf den Polizeipräsidenten recht zu gehen, sondern daß er einfach die Ange⸗ legenheit mit dem Schreiben des Polizeipräsidenten für erledigt hält. (Sehr richtig! links. — Zurufe und Lachen rechts. — Glocke des Präsidenten.)
Ich glaube also, daß der Angriff, der gestern abend und heute mittag gegen das Verhalten der Polizei gerichtet worden ist, unberechtigt ist, daß die Polizei das getan hat, was sie damals nach Lage der Sache tun mußte, und daß kein Anlaß vorliegt, irgendeinem Polizei⸗ beamten, sei es ein unterer, ein mittlerer oder ein höherer, wegen seines Vorgehens oder wegen der Art seines Vorgehens heute einen Vorwurf zu machen. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei, den Deutschen Demokraten und im Zentrum.) Was geschehen ist, mußte geschehen, und, wie ich noch einmal sage, wird auch immer wieder geschehen, solange ich an diesem Platze stehe. (Lehafter Beifall bei der Sozialdemokratischen Partei, den Deutschen Demokraten und im Zentrum.)
Abg. Kuttner (Sos.). In der Großen Anfrage der Deutsch⸗ natsonalen sehen wir nur den Versuch, zweierlei Recht zu schaften
wischen hoch angesehenen Persönlichkeiten und der übrigen Masse
es Volkes, wobei gegen die hochangesehenen um so weniger vor⸗ egangen werden soll, je staatsgefährlicher sie sind. Die ganze Un⸗ sicherheit und Beunruhigung, auf die schließlich auch die Haus⸗ uchungen und das Verbot von Wiking und Olympia zurückzu⸗ ühren sind, ist in erster Linie geschaffen worden durch das geheime Spiel der Reichswehr, das unter dem schönen Namen „Tarnung“ etrieben wird. Dem getarnten Organismus der Reichswehr ge⸗ wie auch Mahraun erklärt, offenbar in erster Linie die rechtsradikalen Organisationen und vor allem auch die von der Staatsbehörde verbotenen Organisationen Wiking und Olympia an. Das ist ein ungeheurer Skandal. Stresemann hat den Stand⸗ der preußischen Regierung ausdrücklich gebilligt. Es ist ja ein Wunder, wenn man angesichts der Beziehungen der Reichs⸗ wehr und der Verbände kein Vertrauen zur Reichswehr hat. Be⸗ Sees ist ja auch der Fall in Ottmachau, wo die Polizei ein Waffenlager fand. Auf Anfrage erklärte die Reichswehr in Breslau, ihr Waffenlager sei es nicht. Als man nun das Lager beschlag⸗ nahmen wollte, fand man keines mehr vor, wohl aber einen Brief der Reichswehr, man solle schleunigst das Feld räumen! (Hört, hört!) Zu den Deutschnationalen können wir wirklich kein Ver⸗ trauen haben. Schicken sie doch so oft Herrn Maretzky als Redner vor, der bekanntlich wenige Wochen vor Ausbruch des Kapp⸗ Putsches in der Presse zu Gewalttätigkeiten gegen die Regierung Ea vefowen hat. Ich muß ja eine gewisse Parität bei der Reichs⸗ wehr anerkennen, nimmt sie auch ihren Ersatz von der äußersten Rechten — ihren Munitionsersatz nimmt von der äußersten Linken. (Heiterkeit.) Die Kommunisten sollten doch nur Herrn Geßler fragen, ob die Beziehungen der zu Sowjet⸗ rußland wahr seien. (Lebhafte Unruhe bei den Kommunisten.) Es ließe sich sehr viel näheres dazu sagen, die öö sollten aber lieber den Reichswehrminister befragen. (Dauernde Unruhe und Zurufe von der äußersten Linken.) Man muß staunen daß die deutschen Rechtsradikalen von ihren Putschplänen immer nur behaupten, diese richteten gegen den Bolschewismus, während sie auf der anderen Seite durch die Reichswehr Verbindungen mit
ußland anbahnen. Entweder das innenpolitische oder das außen⸗ Fese sct Programm der Herren von rechts ist mit einem Fehler ehaftet. Wenn man glaubt, das deutsche Volk vor eine vollendete Tatsache stellen zu können und es einem neuen Kriege zuzuführen, o täuscht man sich gewaltig. Das deutsche Volk wird diesen lsurpatoren seine Gefolgschaft entschieden verweigern. Der Redner orderte zum Schluß die staatlichen Organe auf, alles zu tun, um olche wahnsinnigen Pläne von rechts nicht zur Reife skommen zu assen. Angesichts der bestehenden Zustände sei es doppelt und dreifach notwendig, daß das preußische Innenministerium die Augen offen halte und sich in seinem Kampf gegen derartige Be⸗ strebungen durch nichts beirren lasse.
Minister des Innern Grzesinski: Ich bin zu meinem Bedauern genötigt, meine Ausfübrungen von vorhin, die sich in der Hauptsache gegen Herrn Kollegen Borck richteten, noch zu ergänzen. Herr Kollege Borck hat auf folgenden Satz auf Seite XI der Wiking⸗Olvmpia⸗Denkschrift Bezug genommen:
Jede positive Beweiskraft des Arbeitsprogramms für die Legalität der Bestrebungen des Bundes Wiking und seines Führers Ehrhardt muß um so mehr enttallen, wenn man erwägt, daß Ehrhardt, wie das gegen ihn seinerseit schwehende Verfahren wegen Anstiftung zum Meineid gezeigt hat, es mit der Wahrheit nicht genau nimmt, wenn es seinen Zielen und Interessen förderlich erscheint. Herr Kollege Borck glaubte, die Richtigkeit dieser Behauptung in Zweifel ziehen zu müssen und führte folgendes aus — er hat mir dankenswerterweise sein Stenogramm zur Verfügung gestellt: In dem Protokoll des Staatsgerichtshofs von 1923 ist festgestellt, daß keinerlei Verdachtsgründe sich bestätigt haben, die Kapitän Ehrhardt der Verleitung zum Meineid beschuldigen. Ich habe mir inzwischen die Akten über die Verhandlungen des Staatsgerichtshofs kommen lassen und darf Ihnen die dreimal zu verschiedenen Zeiten gefaßten Beschlüsse zur Kenntnis bringen. Am 29. August 1925 hat der Staatsgerichtshof in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen: Bezüglich der Angeklagten Liedig und Schlösser also auch gegen Liedig hat ein Verfahren geschwebt, Herr Kollege —
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wird das Verfahren gemäß § 3 des Reichsgesetzes über Straffrei⸗ heit vom 17. August 1925 eingestellt.
Bezüglich des Angeklagten Ehrhardt wird das Verfahren, in⸗ soweit es den ihm in der Anklageschrift des Oberreichsanwalts vom 5. Mai 1923 zur Last gelegten Hochverrat anbetrifft, eingestellt, da die Tat vor dem 1I. Oktober 1923 verübt ist. Dagegen ist dem Verfahren gegen Ehrhardt Fortgang zu geben, soweit es die ihm in derselben Anklageschrift zur Last gelegten Beschuldigungen der Beihilfe der Prinzessin Hohenlohe zur Begehung des Verbrechens des Meineids und des Meineids betrifft. Diese Straftaten sind zwar vor dem 1. Oktober 1923 und „im Zusammenhange“ mit dem von dem Angeklagten Ehrhardt verübten Hochverrat „lediglich aus Eigennutz“ verübt, da der Angeklagte sie im November 1922 lediglich aus dem Beweggrunde heraus begangen hat, die gegen ihn seit April 1920 anhängige Strafverfolgung und insbesondere seine drohende Verhaftung zu vereiteln. Uebrigens hat der Angeklagte auch selbst bei seinen bisherigen Einlassungen keine politischen Be⸗ weggründe in dieser Beziehung geltend gemacht.
Der Staatsgerichtshof hat dann noch einmal zu dieser Ange⸗ legenheit Stellung genommen, und zwar am 1. Oktober 1925 unter Ziffer 2:
Aufrechterhalten bleibt der Haftbefehl des Untersuchungsrichters zum Schutze der Republik vom 3. Dezember 1922, insoweit er gegen Ehrhardt wegen Meineids und Anstiftung hierzu erlassen ist. (Zurufe bei der Deutschnationalen Volkspartei.) — Insoweit er wegen Meineids und Anstiftung hierzu erlassen ist!“ Ich bitte, richtig zu hören; Sie würden dann weniger Unrichtiges sagen.
Am 23. Dezember 1925 hat der Staatsgerichtshof dann das Verfahren vollständig eingestellt. (Hört, hört! bei der Deutsch⸗ nationalen Volkspartei.) — Hier ist aber die Begründung sehr inter⸗ essant, Herr Kollege. Sie hat folgenden Wortlaut:
Unter Aufhebung der Beschlüsse des Staatsgerichtshofs vom 29. August und 1. Oktober 1925 insoweit wird das Verfahren gegen den Angeklagten gemäß § 3 des Reichsgesetzes über Straf⸗ freiheit vom 17. August 1925 auch wegen der Anklage der Beihilfe zum Meineid und des Meineides eingestellt und der gegen den Angeklagten von dem Untersuchungsrichter des Staatsgerichshofs zum Schutze der Republik am 3. Dezember 1922 erlassene Haft⸗ befehl auch wegen der Beschuldigungen des Meineids und der Bei⸗ hilfe hierzu aufgehoben. Der Angeklagte hat inzwischen dargetan, daß er zu diesen Straftaten auch aus politischen Beweggründen gekommen ist. Die frühere Feststellung, daß er sie lediglich aus Eigennutz begangen habe, kann deshalb nicht aufrechterhalten werden.
Meine Damen und Herren, die Sache ist also so: zunächst ist das Verfahren wegen Hochverrats eingestellt in Rücksicht auf die Amnestie; wegen Verleitung zum Meineid und wegen Meineides ist es nicht eingestellt, weil nach Annahme des Staatsgerichtshofes kein politisches Motiv vorlag. Der Staatsgerichtshof hat sich dabei auf die eigene Aussage von Ehrhardt bezogen. Nachdem Ehrhardt aber gesagt hat: nicht aus Eigennutz, sondern aus politischen Gründen habe ich die Anstiftung zum Meineid und den Meineid be⸗ gangen, ist nunmehr auch dieses Delikt vom Staatsgerichtshof als unter die Amnestie fallend angesehen wor den. Also die entsprechende Bemerkung in meiner Denkschrift trifft zu, und die Angriffe des Herrn Kollegen Borck sind ungerechtfertigt. Ich erwarte von ihm nun die Loyalität, die er bei mir immer voraussetzt.
Dann möchte ich noch auf eins zurückkommen. Der Herr Abg. Borck hat weiter gesagt, daß der Herr Dr. Dietz der Polizei eine Reihe von Angaben gemacht habe, auf Grund deren bei den in Rede stehenden Personen die Durchsuchungen stattgefunden haben. Ich darf auch hier feststellen, daß auf die Angaben des Herrn Dr. Dietz hier nur in einem Falle Durchsuchungen stattgefunden haben (sehr richtig! links), und daß der Anhalt für die anderen Durchsuchungen an ganz anderer Stelle gefunden worden ist. (Abg. Obuch: Die Liste bei Claß!) Herr Kollege Borck hat sich also auch hier wie in den anderen von mir bereits angeführten Fällen geirrt, so daß ich ab⸗ schließend glaube sagen zu können, seine Ausführungen sind nicht sehr beweiskräftig gewesen. (Bravo!)
Abg. Göbel (Zentr.) betonte, daß man die Haussuchungen lediglich von dem Gesichtspunkt aus betrachten müsse, ob die Vor⸗ aussetzungen 88 sie gegeben seien. Man müsse die damalige Sachlage in Betracht ziehen. Es habe damals eine vermehrte Tätigkeit der sogenannten nationalen Verbände bestanden, man habe von Bestrebungen erfahren, diese Verbände unter dem Ober⸗ befehl von Ehrhardt zusammenzuschließen, und es hätten schließlich auch Führerbesprechungen stattgefunden, in denen ein Seeben auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung erwogen worden sei. In diese Atmosphäre seien die Mitteilungen des Herrn Dietz geplatzt, der diese Vorgänge bestätigt und Angaben über das Pro⸗ gramm dieser Verbände gemacht habe. Auf Grund dieser und anderer Mitteilungen seien die Haussuchungen bei sogenannten nationalen Verbänden vorgenommen worden, wobei man eine Liste mit den Mitgliedern der geplanten wirtschaftlichen Vereinigung vorgefunden habe. Diese Liste sei allerdings völlig unverdächtig gewesen, habe aber doch im Zusammenhang mit anderen Tatsachen die Vermutung erweckt, daß von verschiedenen Stellen aus diese geplante Bewegung finanziert werde. Infolgedessen seien in Berlin und anderen Orten die E1 vorgenommen worden. Man könne aber bei dieser Sachlage, den E1114“ keineswegs den Vorwurf der Pflichtverletzung machen, denn sie seien zu einem Vorgehen verpflichtet gewesen, da der Bestand des Staates gefährdet schien.
Abg. Pieck (Komm.) erklärt, daß die Regierung niemals ihr Bedauern ausgesprochen habe, wenn, wie im Falle des Kommunisten Eberlein, gegen einen Arbeiter polizeiliche Mißgriffe vorgekommen seien. Die Kommunisten verlangten auch kein Bedauern, weil ie wüßten, daß jeder Minister einer anderen als einer Arbeiter⸗ regierung im Dienste der Konterrevolution arbeiten müßte, und zwar von der Sozialdemokratie bis zu den Deutschnationalen. Durch Scheingefechte, wie das wegen der Haussuchungen, sollten die Arbeiter nur umnebelt werden. Ueber die Enthüllungen des Funkheinzelmannes Kuttner könne man nur lächeln, ebenso wie über die Hetze des „Vorwärts“, der den Arbeitern vergeblich weis⸗ machen wolle, daß Sowjet⸗Rußland sie in Streiks hetzen wolle, und daß Sowjet⸗Rußland der deutschen Reichswehr Waffen liefere. Drei sozialdemokratische Richter hätten sogar im Staatsgerichtshof 13 Kommunisten zu 63 Jahren Zuchthaus verurteilt, weil sie die viel zu vielen Waffen etwas verringert hätten. (Pfui⸗Rufe bei den Kommunisten.) Ein sozialdemokratischer Polizeipräsident einer preußischen Stadt habe abgelehnt, ein ihm angezeigtes Waffen⸗ lager auf einem Gut auszuheben, weil es sich dabei angeblich um ein legales Lager handelte Minister Grzesinski hätte sich in seiner Geschwätzigkeit leider nicht auch über die kommunistische Anfrage wegen der angeblichen Waffenlieferungen aus Rußland geäußert. Diese vom „Vorwärts“ in ö1ö“ Weise erfundenen Sowjet⸗Granaten sollten nur ein Ablenkungsmanöver sein angesichts der Tatsache, daß der Kongreß der Werktätigen gezeigt habe, daß die proletarische Einheitsfront ständig wachse. Die
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„Enthüllungen“ der Sozialdemokraten seien lediglich Enthüllungen ihrer eigenen Schande.
Die Beratung wird dann unterbrochen.
Abg. Borck (D. Nat.) erklärt in persönlicher Bemerkung, daß Kapitän Ehrhardt nicht, wie in der Denkschrift der Regierung behauptet werde, der Verleitung zum Meineid überführt sei.
Abg. Heilmann (Soz.) verweist gegenüber dem Abg. Borck darauf, daß Oberst v. Luck einem Reichswehranwärter nicht nur gute „nationale“, sondern gute deutsche nationale Gesinnun attestiert habe. (Große Unruhe bei den Deutschnationalen 8 Rufe: Sie haben vorhin „deutschnationale Gesinnung“ gesagt.) Für mich, so erklärt der Kedner, ist, wenn Herr v. Luck von deutscher nationaler Gesinnung spricht, dies identisch mit deutsch⸗ nationaler und völkischer Gesinnung.
Um 6 ¼ Uhr vertagt das Haus die Weiterberatung auf Freitag 12 Uhr. An zweiter Stelle stehen die Ausschuß⸗ anträge zur hannoverschen Typhusepidemie auf der Tages⸗ ordnung, die aber abgesetzt werden sollen, wenn dazu das Wort verlangt wird. Die gleichfalls vorgesehene dritte Lesung der oberschlesischen Umgemeindungsvorlage wird mit großer Mehrheit gegen Deutschnationale abgesetzt. Dagegen wird mit einem anderen Punkte der Tagesordnung ein kommunistischer Antrag verbunden, der ausführt, daß infolge der Kohlenlieferungen an England im Ruhrgebiet Kohlen⸗ mangel eingetreten sei, so daß z. B. die Schule in Horst⸗ Emscher schließen müsse. Der Antrag verlangt eine Ein⸗ wirkung auf die Reichsregierung im Sinne der Inhibierung jeder Kohlenausfuhr, bis der Bedarf der eigenen Bevölkerung sichergestellt ist.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Rechtsausschuß des Reichstags begann
seiner gestrigen Sitzung die Beratung der von den Sozial⸗ demokraten und Demokraten gestellten Anträge, die eine Erleichte⸗ rung der Ehescheidung zum Ziele haben. Die Abgeordneten Saenger (Soz.) und Pfülf begründeten die sozialdemo⸗ kratischen Anträge. Abg. Dr. Barth (D. Nat.) trat für die Auf⸗ rechterhaltung der bisherigen Bestimmungen ein. Von den Kom⸗ munisten wurde im Laufe der Beratung ein Antrag eingebracht der eine weitgehende Erleichterung der Ehescheidung erreichen will. Staatssekretär Joel (vom Reichsjustizministerium) wog die Gründe für und gegen eine Erleichterung der Ehescheidung gegen⸗ einander ab, und erkannte die Reformbedürftigkeit mancher Be⸗ süefrtttt ae des geltenden Gesetzes an. — Die Beratung wurde hann abgebrochen. Die nächste Sitzung des Rechtsausschusses soll am Dienstag nächster Woche stattfinden.
Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags verhandelte gestern über die Anträge zur Typhusepidemie in Hannover. Der besonders eingesetzte Unterausschuß hatte einen Antrag vorgelegt, das Staatsministerium zu ersuchen, nach⸗ stehende Hilfsmaßnahmen für die Stadt Hannover Ere eöts der Katastrophe der Typhusepidemie durchzuführen: 1. Verhandlungen mit dem Reichsfinanzministerium mit dem Ziele einer allgemeinen Anweisung an die zuständigen Finanzämter, Anträgen stadt⸗ hannoverscher Firmen auf Steuerstundung, Steuerermäßigung und Steuererlaß in weitestgehendem Maße zu entsprechen; 2. Ver⸗ handlungen mit Zentralbeschaffungsstellen des Reiches und Preußens, auf die das Reich resp. Preußen unmittelbaren oder mittelbaren Einfluß besitzt, mit dem Ziele, für längere Zeit und über das ortsübliche Maß hinaus Aufträge nach Hannover zu leiten; 3. der Stadtverwaltung von Hannover zur Deckung der durch die Bekämpfung der Typhusepidemie nachweislich erwachsenen außerordentlichen Unkosten zunächst eine Beihilfe von 2 Millionen Reichsmark zu gewähren; 4. der Stadtverwaltung ferner zur so⸗ fortigen Unterstützung der durch die Epidemie Betroffenen, ins⸗ besondere der ihres Ernährers beraubten bedürftigen Hinter⸗ bliebenen, eine Sonderbeihilfe bis zu 1 Million Reichsmark zur Verfügung zu stellen; 5. der Stadt Hannover für die zur Vor⸗ beugung einer Wiederholung einer gleichen Katastrophe unum⸗ gänglich und sofort notwendig erscheinenden hygienischen und sanitären Maßnahmen einen weiteren Zuschuß von 4 Millionen Reichsmark zu gewähren; 6. dafür zu sorgen, daß der Stadt Han⸗ nover für die weiterhin zur Vorbeugung notwendig werdenden hygienischen und sanitären Maßnahmen ein Kredit zu einem be⸗ sonders ermäßigten Zinsfuß und erträglichen ückzahlungs⸗ bedingungen in Höhe von 12 Millionen Reichsmark so bald als erforderlich eingeräumt oder vermittelt wird; 7. die Stadt Han⸗ nover bei dem aufzustellenden preußischen Arbeitsbeschaffungs⸗ programm besonders zu berücksichtigen und ihr dadurch bevorzugt Mittel aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge zur Verfügung zu stellen; 8. die Stadt Hannover bei Rücküberweisungen aus der Hauszinssteuer auf die Dauer von mehreren Jahren im Hinblich auf die besondere sanitäre Notlage in weitssigehendemn Maße zu berücksichtigen; 9. die Notlage der Krankenkassen in Hannover zu prüfen und ihnen die durch die Typhusepidemie nachweislich ent⸗ außergewöhnlichen Kosten zu ersetzen; 10, auf die Reichs⸗ regierung dahin einzuwirken, daß die Ihme auf ihrem Lauf durch die Stadt Hannover gründlich gereinigt und ausgebaggert wird, damit das Wasser bei eintretendem Hochwasser leichter und un⸗ gehinderter abfließen kann. Ferner wird empfohlen, den Ent⸗ schließungsantrag, ungesäumt wieder eine Zentralstelle zur Typhus⸗ bekämpfung nach Art der früheren mitteldeutschen Typhus⸗ bekämpfung zu schaffen und Mittel dafür bereits in den nächsten Haushaltsplan einzusetzen, mit der Aenderung anzunehmen, da vor „ungesäumt“ eingefügt wird: „in Verbindung mit dem Reich“ der Antrag soll aber nach dem Vorschlage des Unteraus 8 erst bei der zweiten Beratung des Haushalts des Ucjahrte; ministeriums an den Landtag gebracht werden. Schließlich wird zur Annahme empfohlen der Ausschußantrag, für das Institut für Infektionskrankheiten „Robert Koch“ und für die Landesanstalt für Wasser⸗, Boden⸗ und Lufthygiene in den Staatshaushalt einen hesonderen ausreichenden Fonds für wissenschaftliche Arbeiten und Gutachten einzustellen. Doch soll auch dieser Antrag bis zur Etats⸗ beratung zurückgestellt werden. — Von der Staatsregierung wurde, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger, zu den Anträgen über die Typhusepidemie in Hannover die Erklärung abgegeben, daß über die Anträge der Stadt Hannover zwischen den beteiligten Ressorts eine eingehende Aussprache statt⸗ gefunden und über das Ergebnis folgendes zu sagen sei: Wie die Stadt Hannover ausdrücklich anerkennt, besteht ein Rechtsanspruch egen den Staat auf finanzielle Unterstützung nach den gesetzlichen orschriften nicht. Auch die Voraussetzung für die Einleitung einer staatlichen Notstandsaktion, die im übrigen auch eine Be⸗ teiligung der Provinz zur Bedingung haben würde, liegt nach den Vorschriften des bekannten Ministerialerlasses nicht vor. Von der Gefährdung einer ganzen Ortschaft im Nahrungsstand kann bei der Typhusepidemie in Hannover nicht gesprochen werden. Was eine freiwillige Hilfeleistung durch den Staat anlangt, so ist zu bemerken, daß der vorliegende Antrag auf Gewährung einer Staatsunterstützung für ausschließliche Aufgaben der Selbstver⸗ waltung wohl der erste einer Stadt von solcher Größe und Leistungsfähigkeit ist. ie Staatsregierung kann einem so weit⸗ tragenden Gesuche schon an sich wegen der zu erwartenden Be⸗ rufungen nicht nähertreten. Im übrigen muß noch darauf hin⸗ sewiesen werden, daß die in der Denkschrift des Magistrats er⸗ höbenen Forderungen sich zu nicht geringem Teil auf Gegenstände beziehen, die mit der Fyphusepidemte in keinem ursächlichen Zu⸗ sammenhange stehen. Dies gilt ganz besonders von den Aus⸗ führungen über ein großzügiges Wohnungsbauprogramm der Stadt, über Straßenbau usw. Wie die Sachverständigen in ihrem Gutachten festgestellt haben, die Ursache der Epidemie keines⸗ falls in der in einzelnen Vierteln von Hannover bestehenden
* A 4˙ msifπανꝙνας˖σσ᷑νναρν ns ——
kroatischen Svparkasse,
Nr. 288. —
Berlin, Freitag, den 10. Dezember
1. Untersuchun gfachen
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolonialgesellschaften
23 Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚
Gffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)
1,05 Reichsmark.
8. Unfall⸗ und
6. Erwerbs. und
Wtrtschafts eenossenschaften.
7. Niederlassung ꝛc von Rechtsanwälten.
Invaliditäts⸗ ꝛc Versicherung.
9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen
11. Privatanzeigen.
.
e
2. Aufgebote, Ver⸗
lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[92790] Abhanden gekommen: RM 1000 Allgem. Elektr.⸗Gef.⸗Akt. Nr. 357 776/7, 358 081/3, 482 703, 557 408/9, 613 228, 631 283 = 10,/100. Berlin, den 9. 12. 26. (Wp. 136/26.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.
[92791]
Abhanden gekommen: Fl. 3900 4 % freie Lemberg⸗Czernowitz Eisenbahn⸗ Priorttäten Nr. 60 401, 61 294, 62 382, 63 042, 64 163, 114 897/99, 131 719, 147 995/98.
Berlin, den 9. 12. 26. (Wp. 137/26.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.
192468] Aufgebot. Die Firma Pfeifer und Langen in Köln, Gladbacher Straße 2, vertreten durch Rechtsanwälte Schmitz V. und Olivier in Köln, Elisenstraße, hat das Aufgebot des von der Firma Rheingraf in Köln⸗ Melaten ausgestellten, von der Firma Heico, Zuckerwaren, in Opladen, Inhaber Heinrich Junkermann in Oplader, Bahn⸗ hofstraße 13, und Willi Heider in Opladen, Kölner Straße 69, angenommenen Wechsels vom 4. November 1925 über 205,44 RM, fällig am 20. Januar 1926, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 8. Juli 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 30, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Opladen, den 29 November 1926. Almtsgericht.
“
[924677 Aufgebot.
1. Die Aktiengesellschaft für Handels⸗ und Industriebeteiligungen in Berlin W. 8, Friedrichstraße 79 a, vertreten durch ihre Vorstandsmitglieder: Kaufmann Fritz Kaskel und Kaufmann Sally Schlome, weiter vertreten durch Rechtsanwalt Hans Schwabach in Berlin W. 8, Friedrich⸗ straße 79a — 216 F 3814. 26 —, 2. die Firma Heinrich Sonnenberg Aktiengesell⸗ schaft in Düsseldorf, Graf⸗Adolf⸗Str. 91 a⸗ — 216 F 4009. 26 -—, 3. der Konkurs⸗ verwalter Hermann Hinrichsen in Char⸗ lottenburg, Pestalozzistraße 57 a, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Günther Loewenfeld in Berlin NW. 21, Rathe⸗ nower Str. 78 — 216 F 4124. 26 —, 4. der Schriftsteller Hans Donath in Berlin⸗Steglitz, Schloßstraße 39, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Dr. Bernstein und Franz Landsberg in Berlin W. 56, Hinter der katholischen Kirche 2 — 216 F 4216. 26 —, haben das Auf⸗ gebot folgender angeblich abhandengekom⸗ mener Schecks beantragt: Zu 1: Nr. 0030 über 15 000 RM, ausgestellt am 20. März 1924 von dem Kommerzienrat und Di⸗ rektor Franz Seegrün in Berlin W. 35, Steglitzer Straße 49, auf die Deutsche Goldkredit⸗Bank Aktiengesellschaft in Berlin SW. 11, Dessauer Straße 28/29, gezogen, vom Aussteller an die Firma Bankhaus H. C. Kröger in Berlin W. 8,
Friedrichstraße 192/93, und von dieser an
die Antragstellerin weitergegeben. Zu 2:
Nr. 6 274 041 über 3000 RM, ausgestellt
19. März 1926 von der Ersten Hauptfiliale für Serbien in Belgrad, auf die Deutsche Bank in Berlin gezogen und die Antrag⸗ stellerin als Zahlungsempfängerin be⸗ zeichnend. Zu 3: Nr. 154 724 über 2500 RM, ausgestellt am 20. März 1926 von der Internationalen Handelsbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, gezogen auf die
am
V [92471] Aufgebot.
Die Witwe des Schneidermeisters Max Bernhard Hallbauer, Catharine Margarethe geb. Lange, hierselbst, vertreten durch Rech⸗
nungssteller Landwehr hierselbst, hat das
Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des Gläubigers der in Artikel 590 Del⸗ menhorst Abt. III Nr. 2 für den Kauf⸗ mann F. R. Ricklefs in Bremerhaven aus der Urkunde vom 2. Dezember 1876 ein⸗ getragenen, zu 5 % verzinslichen Darlehns⸗ hypothek von 600 ℳ gemäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Der Gläubiger wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Juni 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine Aus⸗ schließung mit seinem Rechte erfolgen wird.
Delmenhorst, den 30. November 1926.
Amtsgericht. I.
[92473] Aufgebot.
1. Der Dachdeckermeister Anton Kutz, 2. die Häuslerin Anna Rosalie Kühn, beide in Lebehnke, haben das Aufgebot zum Zweck der Ausschließung des Gläubigers der auf Grundstück Lebehnke Blatt 61 Abt. III Nr. 1 für die Cäcilie Thiede am 26. September 1833 eingetragenen Muttererbteils⸗Hypothek von 14 Talern 10 Silbergroschen 10 ½ Pfennige gemäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Der Gläu⸗ biger wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Februar 1927, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine Ausschließung mit seinem Rechte er⸗ folgen wird.
Dt. Krone, den 3. November 1926.
Das Amtsgericht. 8. Dr. Wollermann.
[92470] Aufgebot.
Die Sparkassenverwaltung in Radevorm⸗ wald, als Gläubigerin, und der Grund⸗ stückseigentümer Ewald Höller zu Filde, ale Hypothekenschuldner, haben das Aufgebot des abhandengekommenen Hypo⸗ thekenbriefes über die im Grundbuch von
Radevormwald Band 34 Art. 1313 Abt. III Nr. 4 für die städtische Spar⸗ kasse in Radevormwald eingetragenen Hypothek von 17 000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert. spätestens in dem auf den 27. Juli 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 9, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. “ Lennep, den 26. November 1926 Amtsgericht. 8
[92476] Aufgebot.
Die Aktienbrauerei, Aktiengesellschaft in Ohligs, hat das Aufgebot der Hypotheken⸗ briefe beantragt, die über die im Grund⸗ buch von Haan Band 26 Bl. 962 in Abtlg. III unter Nr. 3, 5 und 6 zu⸗ gunsten der Antragstellerin eingetragenen Hypotheken von 4000,2000 und 1500 Papier⸗ markgebildet sind. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juli 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeschneten Gericht, Zimmer 6, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Mettmann, den 23. November 1926.
Amtsgericht.
[92472]
Der Prokurist Fritz Lipke in Branden⸗ burg a. H., Packhofstr. 12, hat das Auf⸗ gebot des angeblich verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefes über 5000 ℳ, eingetragen im Grundbuch von Peine Band 37 Blatt 1446 in Abt. 111 unter Nr. 13 zugunsten der
Sparkasse des Kreises Peine beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗
torderd spätestens in dem auf Dienstag,
den 12. April 1927, mittags 12 Uhr,
9 do g r† 2. . 8 Brandenburgische Girozentrale, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 8,
8 ₰ r2 d— 2 2 2 Brandenburgische Kommunalbank in Berlin anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte
SW. 68, Alte Jakobstraße 130/32, und
den Antragsteller als Zahlungeempfänger er
bezeichnend. Zu 4: Nr. 82 334 üb 500 RM, ausgestellt am 29. September 1926 von Oswald Steinmetz, gezogen auf die Firma Gebr. Arnhold in Berlin W. 56, Französische Straße 33 e, zahlbar an Rechtsanwalt Landsberg oder Ueber⸗ bringer. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. Februar 1927, vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 12/15, III. Stock, Zimmer 144/45, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden folgen wird I Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216, Gen. III. 6. 26, den 2. 12. 1926.
8 11“ 8 8
anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Amtsgericht Peine, den 3. Dezember 1926.
[92475]
Das Amtsgericht hat folgendes Auf⸗ gebot erlassen: Die Ehefrau Minna Poppendieck, geb. Tönniges gen. Wester⸗ heine, in Klein Biewende hat das Auf⸗ gebot des verlorengegangenen Hypotheken⸗ briefs vom 28. August 1911 über die im Grundbuche von Gr. Winnigstedt Band 1 Blatt 107 in der Abteilung 111 unter Nr. 2 auf der Hof⸗ und Baustelle des Großkothofes No. ass. 27 für den Handels⸗
stedt eingetragene und mit 4 % verzins⸗ liche Kaufgeldrestforderung von 6000 b. beantragt. Der Inhaber der Urkunde ist
8 E.
“ spätestens in dem auf den
22. Juni 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Schöppenstedt anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Schöppenstedt, den 1. Dezember 1926.
Das Amtsgericht.
[92477] Aufgebot.
Der Fabrikschlosser August Hermann Schurz in Ottendorf b. Sebnitz, vertreten durch Rechtsanwalt Heldner in Sebrnitz, hat das Aufgebot der auf Blatt 31 des Grundbuchs für Ottendorf in Abt. III Nr. la, b eingetragenen Hypotheken⸗ gläubiger Johanne Sovphie verehel. Hohl⸗ feld, geb. Richter, in Ottendorf, und des Häuslers Karl Gottlieb Richter in Lichten⸗ hain beantragt. Die Rechtsnachfolger oder Erbberechtigten vorerwähnter Hyvotheken⸗ gläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 2. Fe⸗ bruar 1927, vormittags 8 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, sonst wird die Ausschließung der Gläubiger mit ihren Rechten erfolgen. Amtsgericht Sebnitz, am 4. Dezember 1926.
[92474] Beschluß vom 29. November 1926.
Es haben nach B. G⸗B. § 1170, § 1112 beantragt, a) der Maurer Ernst Moritz Hänel in Rübenau das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger nachstehender, auf Blatt 2 des Grund⸗ buchs für Einsiedel⸗Sensenhammer ein⸗ getragener Rechte, nämlich 120 Tlr. für Christiane Luise gesch. Siegert in Rübenau, später in Mildenau, 45 Tlr. für Christiane Friederike verw. Kreher in Einsiedel⸗ Sensenhammer, 45 Tlr. für Friedrich Körner und Johanne verw. Schönherr in Heinrichsvorf in Böhmen, 75 Tlr. für Christiane Caroline vhl. Hänel in Rübenau, 20, Tlr. für Christtane Louise gesch. Siegert in Rübenau, Christiane Friederike verw. Kreher in Einsiedel⸗Sensenhammer, Wiedrich Körner und Johanne verw. Schönherr in Heinrichsdorf und Christiane Caroline vhl. Hänel in Rübenau, samt Zinsen zu 4 v. H. jährlich, zahlbare Kauf⸗ gelder ursprünglich des Johann David Körner, eingetragen in Abt. III unter Nr. 2a vbd. mit Nr. 4, 5, 6, 7, 14 laut Kaufs vom 19. Juli 1858 und der Ver⸗ handlung vom 26. Juli 1858, wie der Verhandlung vom 9. Dezember 1858 und vom 26. August 1872; b) der Wirtschafts⸗ besitzer Emil Oskar Fritzsch in Ansprung das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger nachstehender, auf Blatt 45 des Grundbuchs für Ansprung eingetragener Rechte, nämlich zur Ausstattung einen dreljährigen Stier für Karl Gottlob Fritzsch in Ansprung, zur Ausstattung eine Kuh für Hanne Konradie Fritzsch in Ansprung und noch 3 Tlr. 20 Mgr. 4 ₰ unbezahlte Kaufgelder für Hanne Christiane verw. Fritzsch in Ansprung, eingetragen in Abt. III unter Nr. 1 §xd, le, 1f vbd. mit Nr. 7 laut Kaufs vom 256. April 1810 und Quittungen Bl. 10b ff. der Grd.⸗Akten. Die Gläubiger werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 10. Februar 1927, vorm. 8 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine ihre Rechte an⸗ zumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten erfolgen wird.
Zöblitz, den 29. November 1926.
Das Amtsgericht.
[92481] 1 Aufgebot. Fräulein Elisabeth Mewes in Pritzwalk hat beantragt, den verschollenen Bau⸗
haft in Barmen, für tot zu erklären Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich pätestens in dem auf den 22. Juli 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 31, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Barmen, den 3. Dezember 1926. Amtsgericht.
“
[92479] Aufgebot.
Der Stadtsekretär Eugen Buchhorn in Insterburg, Belowstraße 11, hat beantragt, den verschollenen Kaufmann Karl Buch⸗ horn, Sohn der Lehrer Friedrich und Emilie geb. Manowski⸗Buchhornschen Eheleute, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert,
sich spätestens in dem auf den 6. Juli 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem
er⸗ mann Heinrich Westerheine in Gr. Winnig⸗ unten eichneten Gericht anberaumten Auf⸗
gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des 111““ 16 88 . 8 11“ 8
techniker Hermann Mewes, zuletzt wohn⸗
Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. Insterburg, den 22. November 1926. Amtsgericht.
[92480] Aufgebot.
Der Rentner Friedrich Dabelstein in Neustadt i. Holstein hat beantragt, seinen Sohn, den verschollenen Matrosen Gerhard Alfred Dabelstein, geboren am 3. Sep⸗ tember 1897 in Neustadt t. Holst., zuletzt wohnhaft in Neustadt i. Holst., für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 29. Juni 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenzalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Neustadt i. Holst., 1. Dezember 1926.
Amtsgericht.
[92482] Aufgebot.
Die Ehefrau des Arbeiters Heinrich Knake, Wilhelmine geb. Wehrhahn, in Domäne Rodenberg hat beantragt, den kriegsverschollenen Musiker Ernst Knake, 2. Masch.⸗Gewehrkomp. Infanterieregi⸗ ments 164, geb. am 6. September 1899 zu Rodenberg, Schaumburg, zuletzt wohn⸗ haft in Hohenbostel, vermißt seit dem Ge⸗ fecht bei Querenaing, südlich Valenciennes, am 24. 10. 1918, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 12. Ja⸗ nuar 1927, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 8, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Amtsgericht Wennigsen, 1. Dezember 1926.
[92484]
Durch Ausschlußurteil vom 1. 12. 1926 sind für kraftlos erklärt worden: 1. der von dem Tischlermeister Max Ziemann, Berlin⸗Eichwalde, Kronprinzenstraße 31, akzeptierte, bei der Kreditbank Nord⸗Ost in Berlin O., Große Frankfurter Str. 37, zahlbare, am 28. Dezember 1925 sällig gewesene, von A. & M. Weidner aus⸗ gestellte und von dem Kaufmann Georg Güttner girierte Wechsel vom 5. Oktober 1925 über 128 RM; 2. die von der Likörfabrik Karl Förster in Greifenberg i. Schl. sowie Alfred Egeling in Berlin, Wichertstr. 43, akzeptierten und bei letzterem zahlbaren, von Karl Mladek in Berlin, Helmholtzstr. 25, ohne Datum 1925 ausgestellten Wechsel über 150 RM., fällig gewesen am 1. Januar 1926, über 100 RM, fällig gewesen am 1. Februar 1926, über 100 RM, fällig gewesen am 1. März 1926 und über 220 RM, fällig gewesen am 1. April 1926; 3. die un⸗ verzinslichen Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs „E“ von 1924 Folge 1 Gruppe IIb Nr. 186 173 üͤber 26,25 Goldmark, fällig gewesen am 1. April 1925, Gruppe IIIb Nr 186 173 über 27,50 Goldmark, fällig gewesen am 1. Ok⸗ tober 1925, Gruppe IVb Nr. 186 172 über 28,75 Goldmark, fällig gewesen am 1. April 1926.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216,
Gen III. 2. 1926, den 1. 12. 1926.
[92485]
Durch Ausschlußurteil vom 1. Dezember 1926 ist die Gläubigerin der auf dem Grundbuchblatte des der katholischen Wohltätigkeitsanstalt zur hl. Elisabeth in Breslau gehörigen Grundstücks Pestlin Band I Blatt Nr. 9 in Abteilung I11 unter Nr. 1 für die Katharina Nurks eingetragenen 7 Taler 14 Silbergroschen und 7 ½ Pfennig Vatererbteil aus dem Erbvergleich vom 6. September 1824, registriert ex decreto vom 18. Februar 1825 mit ihren Rechten auf die oben⸗ genannte Hypothek ausgeschlossen. Stuhm, den 1. Dezember 1920
Das Amtsgericht.
[92483 Beschluß.
In der Erbrechtssache Grand wird der am 10. Juli 1926 erteilte gemeinschaftliche Erbschein nach dem Rentenempfänger Johann Heinrich Grand hiermit für kraftlos erklärt, weil in ihm die Höhe der
Erbteile nicht angegeben und er somit unrichtig ist. (§ 2361 Abs. 1 B. G.⸗B.) Neumünster, den 6. Dezember 1926. Amtsgericht. [92502] Oeffentliche Zustellung.
Betreff: Beitritt zu einer Wasser⸗ genossenschaft. An die Tochter der Landwirts⸗ witwe Magdalena Heinlein von Neustadt a. Kulm, Hs.⸗Nr. 130 (Oberpfalz, Bayern),
Frau Christine Schäffler, angeblich in
Nordamerika, Anascanda (2), näherer Auf⸗
enthalt unermittelt, ergeht als Teilhaberin einer bestehenden Erbengemeinschaft Auf⸗
forderung, ihre etwaigen Widersprüche gegen die Beiziehung der dieser Gemein⸗ schaft gehörigen Grundstücke Plan Nr. 1024, 1092, 1123, 1136 Steuergemeinde Neu⸗ stadt a. Kulm zu einer zu bildenden Wassergenossenschaft binnen acht Wochen nach Veröffentlichung dieser Ladung in mündlicher Verhandlung vor dem Be⸗ zirksamt Kemnath geltend zu machen bet Meidung des Ausschlusses mit allen ihren Ansprüchen gegen die Beiziehung der ge⸗ nannten Grundstücke zur Genossenschaft. (§§ 208, 204 Z.⸗P.⸗O., Art. 168, 181 Wass.⸗Ges.) Bayerisches Bezirksamt Kemnath, 6. Dezember 1926. J. V.: Heilmann.
[92495] Oeffentliche Zustellung. 1
In Sachen Keller, Josef, Schreiner aus Mühlbach bei Karlstadt, jetzt in Elizabeth, New Jersev, North Broad, Kläger, gegen seine Ehefrau Keller, Katharina, Schreinersfrau, gemeldet auf Reisen, letzt⸗ mals im Zeltlager Horhausen, Post Holz⸗ appel, Nassau, nun unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagte, wegen Ehescheidung, wurde neuer Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung gemäß § 618 Absatz 2 Z.⸗P.⸗O. auf 20. Januar 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem Landgericht Würzburg, I. Zivilkammer — Einzelrichter —, Sitzungszimmer Nr. 112, II. Stock, be⸗ stimmt. Zu diesem Termin lädt Kläger die Beklagte vor mit der Aufforderung, zu ihrer Vertretung einen beim Land⸗ gericht Würzburg zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen.
Gerichtsschreiberei des Landgerichts Würzburg.
[92492]) Oeffentliche Zustellung.
Der unter der Firma Grefrather Bank in Grefrath bestehenden G. m. b. H., ver⸗ treten durch den Vorstand, nämlich Herren Mathias Dohmes und Wilhelm Schu⸗ machers, beide in Grefrath, Klägerin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. O'Daniel in Crefeld, gegen die Firma G. Boetticher, offene Handelsgesellschaft i. L. in Bonn, vertreten durch den Liquidator Ernst Boetticher, Kaufmann in Grefrath, unter der Behauptung, daß der Klägerin von einer im Grundbuch von Crefeld Bd. 45 Art. 2232 und Bd. 91 Art. 4519 zur Sicherheit der Beklagten eingetragenen Grundschuld von 75 000 GM ein Teil⸗ betrag von 40 000 GM abgetreten sel und daß Beklagte an fälligen Zinsen schulde: vom 1. 1. 1925 bis 30. 6. 1925 1,2 % = 240 RM, vom 1. 7. 1925 bis 31. 12. 1925 2,5 % = 500 RcM, vom 1. 1.1926 bis 30. 6. 1926 3 % = 600 RM, mit dem Antrag auf Zahlung von 1340 RM. Die Klägerin ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handels⸗ sachen des Landgerichts in Crefeld auf 1. Februar 1927, vormittags 9 ⅛ Uhr, Saal 4, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
3. Verkäuf Verpachtungen, Verdingungen ꝛ.
[92829] Oeffentliche Versteigerung.
Am Montag, den 13. Dezember 1926, nachm. 4 Uhr, werde ich in meinem Ge⸗ schäftslokal, Berlin, Schützenstr. 46/47, einen Geschäftsanteil“ der Wohnungs⸗ gesellschaft „Mariendorf am Bahn⸗ hof“ G. m. b. H. in Berlin SW. 48, Wilhelmstr. 22, von nom. Reichsmark 7500 öffentlich meistbietend gegen sofortige Bar⸗
zahlung versteigern. “
Steinbuch, Obergerichtsvollzieher.
4. Verlosung x. von Wertpapieren.
[92504]
Die Elektrizitätsgenossenschaft „Nord⸗Jeverland“ e. G. m. u. H. in Hohenkirchen hat beantragt, ihr die Barablösung ihrer staatlich genehmigten 5 % Elektrizitätsanleihe im Betrage von drei Millionen Mark vom Jahre 1921 unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündiagungsfrist zu gestatten.
Oldenburg, den 2. Dezember 1926.
Oberlandesgericht. Spruchstell
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