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einer Verleitung zum Meineid 5 gemacht habe. D. erkennenswerten Fresneces der Verbände, die deutsche Jugend wehrhaft zu erhalten, würden vollkommen nuigreracben Ironische Hurra⸗Rufe links. — Stürmischer Beifa rechts. — Große Unruhe im Hause.) Es sei dem Minister vorbehalten ge⸗ blieben, zum ersten Mal durch Anwendung des Republikschutz⸗ gesetzes dem Feinde Material an die Hand zu geben. (Lebhafter Beifall rechts. — Große Unruhe und Rufe links: Ordnungsruf! — In dem anhaltenden Lärm gehen die Ausführungen des Redners zum Teil verloren.) Zu den vom Abg. Heilmann verlesenen Briefen habe Oberst von Luck erklärt, er hätte nur von „natio⸗ naler“ nicht von „deutschnationaler Gesinnung“ Fchrchen. Vom Minister müsse man endlich eine ausreichende Entschuldigung und die Bestrafung der Verantwortlichen fordern. (Lebhafter Beifall rechts. — Stürmische Gegenkundgebungen links.)
Vizepräsident Garnich Cum Abg. Borck): Sie haben davon gesprochen, daß der Minister dem Feinde Material an die Hand gegeben habe. Ich nehme an, daß Sie damit üiht. . (Stür⸗ mische Unterbrechungen links und in der Mitte — Die Abgeord⸗ neten schlagen erregt mit den Händen auf ihr Pult und verlangen einen Ordnungsruf für den Abg. Borck.) Vizepräsident Seneich, der inzwischen weitergesprochen hat, wird erst wieder verständlich, als er erklärt: Wenn Sie das getan hätten, müßte ich Sie zur Ordnung rufen. (Erneuter stürmischer Lärm links und in der Mitte.)
Minister des Innern Grzesinski: Meine Damen und Herren, ich möchte zunächst zu den Ausführungen des Herrn Ab⸗ geordneten Borck Stellung nehmen und mit dem beginnen, was er zuletzt gesagt hat, nämlich mit der Frage der Verantwortlichkeit. Ich will keinen Zweifel darüber aufkommen lassen, daß ich für die gesamte hier unternommene Aktion die volle Verantwortung übernehme. (Hört, hört! rechts. — Bravo! links.) Ich will weiter sagen, daß ich in dem Augenblick, wo sich unter Würdigung der gleichen oder ähnlichen Sachlage die Situation noch einmal so gestalten würde, genau wieder so handeln würde. (Lebhaftes Bravo links. — Zurufe rechts: Sie Parteimann!)
Meine Damen und Herren, der Herr Abgeordnete Borck hat vor kurzem die „Freundlichkeit“ gehabt, in einem Zeitungsartikel darauf hinzuweisen, daß, als ich Polizeipräsident von Berlin war, ja der Herr Polizeivizepräsident Dr. Friedensburg das Polizei⸗ präsidium geleitet habe. Er hatte mit Bezug auf meine jetzige Amtstätigkeit und mein jetziges Amt die weitere „Freundlichkeit“ zu bemerken, daß nunmehr Staatssekretär Dr. Abegg das Amt leite. Ich will im Zusammenhang mit diesen Debatten und mit der Polizeiaktion Ihnen hier ganz offen und deutlich erklären, daß die Polizeiaktion innerhalb des Polizeipräsidiums und im Rahmen seiner Zuständigkeit auf mein Betreiben in die Wege geleitet worden ist chört, hört! rechts), weil damals tatsächlich bei der Polizeiverwaltung Berlin ein ungeheures Material vorlag (stür⸗
mische Zurufe und große Unruhe rechts), — ein ungeheures Material dafür vorlag, daß gewisse ultraradikale Rechtskreise die Absicht hatten — — (andauernde stürmische Zurufe und große Unruhe rechts. — Glocke des Präsidenten) — weil also beim Polizeipräsidium Material vorlag, das den dringenden Verdacht rechtfertigte, daß gewisse rechtsradikale⸗Kreise auf dem Umweger über die Diktatur und über den Belagerungszustand die Ver⸗ fassung stürzen wollten. Lachen und Zurufe rechts.) Ich verlange von Ihnen nicht, daß Sie dieses Material so beurteilen wie ich. Aber ich habe es so beurteilt (lebhafte Zurufe rechts: Wo ist es enn?!) ich werde es immer wieder so beurteilen und werde immer wieder so handeln. (Erneute stürmische Zu⸗ rufe rechts und große Unruhe. — Glocke des Präsidenten.) Das Material ist seinerzeit dem Oberreichsanwalt zugeleitet wor⸗ den und befindet sich noch beim Oberreichsanwalt. Der Ober⸗ reichsanwalt hat mitgeteilt, daß gegen Herrn Claß ein Ermitt⸗ lungsverfahren eingeleitet und die Voruntersuchung geführt wor⸗ den ist. (Zurufe rechts: Das ist das Ganze?! — Unruhe.) Inwie⸗ weit im Verlauf der polizeilichen Voraktion andere Personen in Mitleidenschaft gezogen worden sind, hat mit der grundsätzlichen rage, wie das Material im einzelnen zu werten ist, überbaupt nichts zu tun. (Unruhe und Zurufe rechts.) Soweit bei einzelnen Personen die vorgenommenen Durchsuchungen den Verdacht nicht bestätigt haben, habe ich in der letzten Sitzung vom 4. Dezember eine entsprechende Erklärung abgegeben, die sowohl von Herra Kollegen Dr. von Campe wie von Herrn Kollegen Dr. Winckler als durchaus loyal bezeichnet worden ist. (Lebhafter Widerspruch⸗ rechts.) Meine Damen und Herren, eine weitere Erklärung habe ich nicht abzugeben. Die Erklärung war auch nicht auf die Wirtschaftsführer beschränkt. (Hört, hört! links.) Wenn Herr Ab⸗ geordneter Borck hier mit schwerem Geschütz auffahren zu können glaubte, so empfehle ich ihm ganz dringend, das, worüber er redet, sich zuvor genau anzusehen. Aus dem Wortlaut der Erklärung geht hervor, daß sich mein Bedauern über die Durchsuchungen auf alle diejenigen bezieht, gegen die ein Verfahren im Verlauf der Entwicklung nicht eingeleitet worden ist und nicht eingeleitet zu werden brauchte. Diese Erklärung noch zu wiederholen oder sonst auszudehnen, liegt, wie gesagt, für mich keinerlei Veran⸗ lassung vor. (Zurufe und Unruhe rechts.) Nun zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Borck im einzelnen. Herr Kollege Borck hat sich erlaubt, hier zu sagen (Zurufe rechts: Erlaubt?!) — erlaubt, hier zu sagen (sehr richtig! links — Lachen rechts) gewisse Gegengründe seien bewußt aus der Denbschrift, die ich Ihnen vorgelegt habe, herausgelassen worden. Das ist eine so unerhörte Unterstellung des Herrn Borck, daß ich sie mit Entschiedenheit zurückweisen muß (Bravo! links), um so mehr, weil er inzwischen wissen konnte, wenn er nur die Landtagsdrucksachen, die ihm zugestellt werden, gelesen hätte, daß nichts herausgelassen worden ist, daß alles, was das Ministe⸗ rium des Innern kannte, in die Denkschrift aufgenommen worden ist, und daß das, was er meint, daß es herausgelassen worden sei, dem Ministerium des Innern überhaupt nicht zur Kenntnis gekommen ist. (Hört, hört! links. — Zurufe rechts.) Ich habe
auf die kleine Anfrage des Herrn Weisemann von der Deutsch⸗ nationalen Volkspartei geantwortet: Eine Beschwerde vom 3. Juni 1926 hat der Bund Wiking weder unmittelbar, noch durch seinen Rechtsvertreter dem Ministerium des Innern eingereicht. Sie ist weir auch sonst nicht bekanntgeworden.
Meine Herren! Ich darf von jedem verlangen, er mag po⸗ litisch oder persönlich zu mir stehen, wie er will, daß er wengstens an die Loyalität meiner Worte glaubt, und daß er sie als wahr unterstellt. Allerdings, wenn ich so leichtfertig wie Herr Abg. Borck hier Behauptungen aufstellen würde (sehr richtig! links — Unruhe rechts), dann würde ich verstehen, daß er so urteilt, wie er geurteilt hat. Er sagt beispielsweise, das Verbot von Wiking und Olympia, das nicht nur aͤuf das Republik⸗ schutzgesetz gestützt ist, sondern auch auf das Gesetz zur Durch⸗ “ 8 88 1““ ““ 1
füchrung des Friedensvertrages, sei von mir zum ersten Male an⸗ gewendet worden, und ich hätte damit gewissermaßen dem Feind⸗ bund Material geliefert. Auf eine solche Unterstellung antworte ich nicht. (Bravo! links.) Aber, Herr Abg. Borck, Sie hätten sich inzwischen informieren können, daß auf Grund dieses Gesetzes in einer Reihe von Fällen Auflösungen von Organisationen erfolgt sind. (Sehr richtig! links.) Ich darf mindestens von Herren, die hier gegen mich auftreten, verlangen, daß sie, wie ich schon einmal sagte, das kennen, was sie sagen. (Sehr richtig! links — Zurufe rechts.)
Es ist dann im Verlauf der Ausführungen des Herrn Kollegen Borck auf die Ursachen der Erklärung, die ich am 4. Dezember abgegeben habe, hingewiesen worden. Es wurde von ihm be⸗ dauert, daß die Erklärung so spät gekommen sei, und daß sie nicht ein Akt der Loyalität, sondern nur der Pflicht gewesen sei. Ich möchte zunächst bemerken, daß ich Loyalität als Pflicht ansehe, und daß ich in dem Augenblick, wo ich davon überzeugt war, daß eine strafbare Handlung seitens der in Frage kommenden Personen nicht vorlag, die Erklärung abgegeben habe. Sie vorher ab⸗ zugeben, lag für mich nicht nur kein Anlaß vor, sondern ich durfte sie nicht abgeben, solange ich nicht einen entsprechenden Bescheid vom Oberreichsanwalt erhalten hatte. Dieser Bescheid ist mir auf meine Anfrage erteilt worden, und bei der ersten sich bietenden Gelegenheit habe ich meine entsprechenden Aus⸗ führungen hier gemacht.
Dann bemängelte Herr Borck die Art, wie ich die Große An⸗ frage der Deutschnationalen Volkspartei am 5. November dieses Jahres beantwortet habe. Es sei gewissermaßen Registratur⸗ arbeit gewesen, sagt er. Aus dem Wortlaut der Antwort hätte Herr Borck, wenn er aufgepaßt oder sich die Mühe gegeben hätte, das Protokoll nachzulesen, ersehen können, daß diese genau im einzelnen detaillierte und im Wortlaut festgelegte Antwort, die auf einem Beschluß des Gtaatsministeriums beruht, nur so ge⸗ geben werden konnte, wie ich sie gegeben habe, und in freier Rede mit einzelnen Einflechtungen auf Grund von Zwischenrufen gar nicht anders gegeben werden konnte. Auch hier ist wiederum ungefähr das Gegenteil von Loyalität bei Ihren Ausführungen festzustellen.
Der Abg. Borck hat weiter behauptet unter Bezugnahme auf ein Zitat aus der „Deutschen Zeitung“ von gestern abend, das wiederum entnommen ist aus einem Schreiben des Oberreichs⸗ anwalts an mich, den damaligen Polizeipräsidenten von Berlin, daß die Polizei Berlin das gesamte Material erst nach drei Monaten den Oberreichsanwalt zugeleitet habe. Ich weiß nicht, woher der Kollege Borck diese und eine Reihe anderer Wissen⸗ schaften hat. Ich will nur feststellen, daß das Hauptmaterial, alles, was damals die Polizei als abgeschlossen in ihren Er⸗ mittlungen ansehen konnte, bereits drei Tage nach den Durch⸗ suchungen am 15. Mai 1926 durch besonderen Boten dem Ober⸗ reichsanwalt zugestellt worden ist. (Hört, hört! links. — Zuruf des Abg. Dr. von Campe.) Das ist eine Behauptung von Ihnen, Herr Dr. von Campe, aus dem Stegreif, die aber nicht zutrifft. Der Oberreichsanwalt ist im Beginn der ganzen Aktion persönlich in Berlin gewesen. Es haben die loyalsten Verhandlungen über die Art der Durchführung dieses Verfahrens stattgefunden, und es ist nichts seinerseits geschehen, was etwa so gedeutet werden könnte, wie es der Zuruf des Herrn Abg. Dr. von Campe etwa zulassen würde. (Zuruf des Abg. Dr. von Campe: Ich stehe mit dem Schreiben vom 17. Mai zur Ver⸗ fügung! — Heiterkeit rechts.) Ich kann nur feststellen, was ich mitgeteilt habe, was absolut der Aktenlage entspricht und zutrifft. (Zurufe rechts.) Im übrigen haben sich die Untersuchungen, wie ich immer wieder betonen muß, durchaus im Rahmen des Zu⸗ lässigen und auf absolut einwandfreier Rechtsbasis bewegt, und auch Herr Abg. Borck hat auch heute noch in seiner Rede ausdrück⸗ lich anerkannt, daß an den juristischen Ausführungen, die im Aus⸗ schusse gemacht worden sind und die von dem Herrn Berichterstatter und meinem Herrn Vertreter vorgetragen worden sind, nichts zu drehen und zu deuteln ist, und daß es sich lediglich darum handelt, ob das Material, das vorlag, ausreichend war, um so zu handeln, oder nicht. Das ist Sache der Beurteilung im einzelnen und, wie ich bereits am 5. November sagte, lediglich Ermessenssache der Polizei. Ich bin davon überzeugt, daß Sie, die Sie ja zum Teil hinter diesen Verbänden als politische Parteien stehen, vielleicht eine andere Beurteilung diesem Material zuteil werden lassen. Ich habe es als Polizeipräsident so beurteilt und würde es heute genau so beurteilen, wie ich es damals getan habe.
Ich komme nunmehr zu der von Herrn Abg. Borck und auch sonst in der Oeffentlichkeit als nicht ausreichend bezeichneten Denk⸗ schrift, die ich mir erlaubt habe, Ihnen vorzulegen und die das Verbot von Wiking und Olympia betrifft.
Die Denkschrift ist mit den merkwürdigsten Auslassungen be⸗ gleitet worden. Zunächst ist gesagt worden, das Material, das diese Denkschrift bringt, sei nicht vollständig. Darauf habe ich dem Herrn Abg. Borck bereits geantwortet und ergänze, daß alles, was vorlag, tatsächlich hineingekommen ist.
Dann ist die Behauptung aufgestellt worden, die Veröffent⸗
lichung dieser Denkschrift bedeute einen Eingriff in ein schwebendes Verfahren. Ich habe mich über diesen Einwand am meisten ge⸗ wundert, und zwar um deswillen, weil diese Denkschrift ja von Ihnen, von Vertretern fast aller Parteien in diesem Hause, aber auch draußen in der Presse immer und immer wieder verlangt worden ist. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei.) Es ist verlangt worden, der Minister solle alles das zusammen⸗ tragen und dem Landtage vorlegen, was er zur Stützung seiner Aktion habe. Das habe ich, soweit Wiking und Olympia in Frage kommen, getan. Soweit das Verfahren gegen Claß in Frage kommt, kann ich es nicht tun; denn es würde tatsächlich einen Ein⸗ griff in ein schwebendes Verfahren bedeuten, wenn das Material, das bei den Durchsuchungen gefunden worden ist, auch der Oeffent⸗ lichkeit vor Abschluß des Verfahrens bekanntgegeben würde. Des⸗ wegen bin ich zu meinem großen Bedauern auch nicht in der Lage, insoweit auf die Forderungen und Behauptungen hier einzugehen, als es sich um Nachfragen nach dem Material in Sachen Claß handelt. Soweit aber Wiking und Olympia in Frage kommen, bedeutet die Veröffentlichung des Materials, auch wenn der Minister des Innern Entscheidung durch den vollbesetzten Staats⸗ gerichtshof beantragt hat, keinen Eingriff in das Verfahren, weil sich die Berufungsinstanz nicht mit anderem Material zu befassen hat, als wie es bereits vorliegt.
Aber, meine Herren, das wußten Sie ja doch alles, und trotz⸗ dem haben Sie die Veröffentlichung verlangt. Wenn Sie jetzt,
“
wo die Veröffentlichung erfolgt ist, mir den Vorwurf machen, daß
ich damit in ein schwebendes Verfahren eingreife, so läßt das höchstens den Schluß zu, daß die starken Worte gegen den Inhalt der Denkschrift doch nicht auf fester Grundlage beruhen, Ihnen im Gegenteil die Veröffentlichung dieser Denkschrift und das Materia⸗ außerordentlich peinlich und unangenehm ist. (Sehr richtig! links. — Lachen rechts.) Im übrigen ein paar bekannte Zitate: Di „Deutsche Zeitung“ vom 12. November schreibt über die Denkschrift, die sie früher verlangt hat: Etwas Ungeheuerliches sei geschehen. Der „Berliner Lokalanzeiger“ schreibt vom gleichen Tage: Vorausgesetzt also, daß nicht genaues Studium noch Gegen⸗ teiliges ergeben sollte, wäre somit festzustellen, daß sich die Preußische Staatsregierung des Eingriffs in ein schwebendes
Verfahren nicht schuldig gemacht hat. 11“
Und die „Tägliche Rundschau“ schreibt im letzten Satz ihres Ar⸗ tikels über die Denkschrift betreffend Wiking und Olympia, eben⸗ falls am 12. November, folgendes: 1
Man muß im übrigen anerkennen, daß der Preußische Innenminister Grzesinski durch die Herausgabe der Denkschrift ein anerkennenswertes Risiko übernommen hatv; denn schließlich kommt die Denkschrift außer den Linksparteien doch auch noch Lesern in die Hände, deren Urteilskraft nicht durch die Partei⸗ brille getrübt ist, und was sollen solche unbefangenen Leser von einem Minister halten, der das Material der Regierung in seiner tendenziösen Aufmachung
— was übrigens falsch ist — (Heiterkeit rechts) selbst einer so vernichtenden Kritik durch die Urteilsbegründung des Staatsgerichtshofes aussetzt. Hier wird mir also gewissermaßen unterstellt, daß ich nicht klug gehandelt habe, weil ich alles veröffentlicht habe. Man kann es Ihnen, meine Herren (nach rechts), offenbar doch nicht ganz recht machen. Ich kann dazu nur bemerken: ich habe auch nicht die Absicht, das zu tun.
In der Oeffentlichkeit scheint doch nicht allgemein bekannt zu sein, auf welche Bestimmungen sich denn nun eigentlich das Verbot von Wiking und Olympia stützt. Ich darf darauf auf⸗ merksam machen — es ist ja auch in der Denkschrift zu lesen — daß der Bund Wiking bereits früher einmal verboten war, daß die Vorläufer von Wiking und Olympia ebenfalls verboten waren, und daß man infolgedessen sehr wohl das Recht hat, historisch eine Darstellung dieser Organisationen zu geben, um ein Gesamt⸗ bild von dem Wirken, von der Tendenz und von dem Wesen dieser Verbände zu haben. Das Verbot ist erfolgt auf Grund des § 7 Ziffer 4 und 5 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 19228:
Mit Gefängnis von 3 Monaten bis zu 5 Jahren wird, soweit nicht andere Vorschriften eine schwerere Strafe an⸗ drohen, bestraft, wer an einer geheimen oder staatsfeindlichen Verbindung, die die Bestrebung verfolgt, die verfassungsmäßig festgelegte republikanische Staatsform des Reiches oder eines Landes zu untergraben, teilnimmt oder sie oder im Dienste ihrer Bestrebungen ein Mitglied mit Rat oder Tat, besonders durch Geld unterstützt, oder wer sich einer geheimen oder staats⸗ feindlichen Verbindung anschließt, die selbst oder deren Mit⸗ glieder unbefugt Waffen besitzen.
Nach § 14 können diese Vereinigungen aufgelöst werden. — Und das Gesetz vom 22. März 1921 zur Durchführung der Artikel 177/178 des Friedensvertrages, zu dessen Anwendung bei Auf⸗ lösung dieser Verbände im übrigen auch der Reichsminister des Innern dem preußischen Minister des Innern seine Zustimmung erteilt hat, hat folgenden Wortlaut:
Geht aus der Satzung oder dem Verhalten einer Vereini⸗ gung hervor, daß ihr Zweck im Widerspruch zu den Bestimmun⸗ gen der Artikel 177/178 des Friedensvertrages steht, so ist sie aufzulösen. Die Auflösung erfolgt durch die oberste Landes⸗ behörde mit Zustimmung der Reichsregierung. Sieht die oberste Landesbehörde von der Auflösung ab, so ist die Reichsregierung für die Auflösung zuständig.
Konnte man früher vielleicht im Zweifel sein, ob die Voraus⸗ setzungen für die Anwendung der Bestimmungen vorliegen, so wird doch niemand, der die Denkschrift mit einiger Aufmerksamkeit liest, noch im Zweifel sein können, daß diese Organisationen sich tatsächlich gegen die Republik richten, und daß es auch mili⸗ tärische Organisationen sind.
Herr Borck hat sich ja auf den Standpunkt gestellt, daß hier eigentlich voch nur eine Erziehung der Jugend vorliege (Lachen bei der Sozialdemokratischen Partei), und daß ich mich gewisser⸗ maßen von dem Begriff des Militärischen etwas hätte bedrücken lassen. Aber, meine Damen und Herren, so ist es doch nicht ganz! Erstens haben wir, glaube ich, auch Gesetze loyal durch⸗ zuführen, die in Verfolg des Friedensvertrages gemacht worden sind, wenn wir Anspruch in der Welt erheben wollen, daß inter⸗ nationale Vereinbarungen auch uns gegenüber loyal erfüllt wer⸗ den. Andererseits aber, soweit das Schutzgesetz für die Republik in Frage kommt, ist es doch so, daß an den Absichten dieser Ver⸗ bände, gegen die Republik und gegen die Verfassung gewaltsam vorzugehen, kein Zweifel bestehen kann. An den verschiedensten Stellen ist doch zum Ausdruck gebracht, daß man nicht mit schönen Worten, nicht durch das Parlament, sondern nur mit militärischen Mitteln, mit Gewalt, die Ziele der Führer durchsetzen könne. Und der bei Herrn Oberst von Luck gefundene Aufmarschplan gegen Berlin ist doch schließlich keine Spielerei, ist doch schließlich keine Sache, die er sich in den freien Stunden zurecht gemacht bezw. hergerichtet hat, sondern ein tatsächlich in Aussicht genommener Plan, der auch mit der Landesverteidigung, glaube ich, nicht viel zu tun hat, sondern wirklich nur den Zweck verfolgte, nach rein militärischen Gesichtpunkten die republi⸗ kanische Reichs⸗ oder preußische Staatsregierung ihrer Aemter zu entheben und sich an ihre Stelle zu setzen. Das ist Hochverrat, und dieser Hochverrat muß in seinen Anfängen bekämpft werden. (Sehr richtig! links. — Zurufe bei der Deutschnationalen Volks
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteit: 11u*“] Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin Wilhelmstr 32.
Vier Beilagen 3 8 (einschließlich Börsen⸗Beilage) und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
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Fernsprecher: Zenmnum 1573.
vierteljährlich 9, — Reichs Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstele SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,30 Neichsmark.
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arh.
Nr. 289.
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Anzeigen nimmt an
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzetgers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr.
32.
Verlin, Sonnabend, den 11. Dezember, abends.
—
Einzelnummern oder einzelne
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Exequaturerteilung.
Gesetz zur Aenderung der Verordnung über Erwerbslosen⸗
fürsorge.
Bekanntmachung, betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmart für die nicht an der Berliner Börse notierten aausländischen Zahlungsmittel für den Monat November 1926.
Preußen. Nitteilung Bande und der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung. Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Generalkonsul von Landmann ist zum Konsul des Reichs in St. Gallen (Schweiz), der Kaufmann Enrique C. Fricke zum Konsul des Reichs in Cartagena (Spanien) und der Kaufmann Sigve Gerhard zum Vizekonsul des Reichs in Haugesund (Norwegen) ernannt word'en.
A. J. Hanschell ist von dem Leiter des deutschen Konsulats in Port of Spain (Trinidad) zum deutschen Kon⸗
sularagenten in Bridgetown (Barbados) bestellt worden.
Dem Königlich dänischen Konsul in Rostock Werner Scheel ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Gesetz zur Aenderung der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge. Vom 10. Dezember 1926.
Derr Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit
Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:
Ariikel 1. .5 7 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 16 1924 (RGBl. 1 S. 127) wird wie folgt geändert: 1. Abs. 5 Nr. 2 erhält folgende Fassung: — 8 2 a) die Leistungen der Wochenhilfe (§ 195a der Reichs⸗ versicherungsordnung) — § 25 dieser Verordnung bleibt unberührt —,
b) die Leistungen der Familienwochenhilfe (§ 205 a der Reichs⸗ versicherungsordnung),
c) die Leistungen der Wochenfürsorge auf Grund der Ver⸗ ordnung über die Fürsorgepflicht.“ 2. Als Ab. 7 wird folgende Vorschrift eingefügt: „(7) Der Reichsarbeitsminister erläßt mit Zustimmung des Reichsrats Vorschriften, durch die eine gleichmäßige Prüfung der Bedürftigkeit sichergestellt wird und Härten aus⸗ geschlossen werden. Er koann hierbei insbesondere 1. den Kreis der Familienangehörigen, deren Einnahmen bei der Prüfung der Bedürftigkeit des zu Unterstützenden zu berücksichtigen sind, einschränken,
2. den Umfang der Anrechnung abweichend von den Ab⸗ sätzen 1 bis 3 bestimmen.“ .
Artikel 2. Hinter § 26 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge wird
eingefügt: 3 8 — „IIIA. Invaliden⸗, Angestellten⸗ und knappschaftliche Pensionsversicherung Erwerbsloser. 1“
“ “
(1) Die Gemeinde hat aus Mitteln der Erwerbslosen⸗
fürsorge für die Invaliden⸗, Angestellten⸗ und knappschaftliche
Pensionsversicherung der Erwerbslosen die Beiträge (An⸗
erkennungsgebühren) zu entrichten, die zur Erhaltung der An⸗ wartschaft notwendig sind.
3 (2) Der Reichsarbeitsminister bestimmt, inwieweit die
Träger der Sozialversicherung bei der Durchführung dieser Vor⸗
schrift mitzuwirken haben. Verwaltungskosten werden ihnen
*
für diese Mitwirkung nicht erstattet“ Berlin, den 10. Dezember 1926. b Der Reichspräsident. von Hindenburg. Der Reichsarbeitsminister. Dr. Brauns.
ebruar
über die Verleihung der Rettungsmedaille am
Portos abgegeben.
—
einschließlich des
Bekanntmachung.
Ddie Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichs mark für die nicht an der Berliner Börse notierten aus⸗ ländischen Zahlungsmittel werden im Nachgang zu der Bekanntmachung vom 2. Dezember 1926 (Reichsanzeiger Nr. 281 vom 2. Dezember 1926) für den Monat November 1926 wie folgt festgesetzt:
= — Reichs⸗ mark
1,12 80,97 1,62 41,76 58,59 46,58 21,69 151,75
236,97 200,66 251,14 388,87
51,60
gfd. Nr Einhei
Estland Lettland.
Litauen. Luxemburg .— Z1““ Rußland. 1 Britisch Ostindien British Straits Settlements. Britisch Hongkong China⸗Schanghai Argentinien. ““ v1“
100 estnische Mark [100 Lat
1100 lettische Rubel 100 Litas 500 Francs
1 Tschervonez
100 Rupien
100 Dollar
100 Dollarxr 100 Tael (Silber 100 Goldpeso 100 Peso
100 Peso “ 200,70 1 peruanisches Pfund 15,28 Urhauabg 1118—“— 4,18 — Berlin, den 10. Dezember 1926. 1
Der Reichsminister der Finanzen. G J. A.: Zarden.
— O+ œ 002;do —
Preußen. Ministerium des Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat mittels vom 11. bezw. 13. November 1926 verliehen:
Die Rettungsmedaille am Bande an:
Heinrich Kristandt, Kaufmann, Fischhausen, Willy Budach, Geschäftsführer, Schwerin a. W., Joser Sesterhenn, Dr.⸗Ing., Köln, Hermann Mever, Rentner, Aschersleben. Reinhold Don nerberg, Werkmeister, Osterwieck a. Harz, Friedrich Schultze, Fischer, Schmergow, Kreis Zauch⸗Belzig, Walter Behrendt, Fischer, Schmergow, Kreis Zauch⸗Belzig, Rudolt Haarmann, Bankbeamter in Bad Godesberg, Rudolf Schwabe, Student, Göttingen, Marga Heyne, Dannenberg, Kreis Oberbarnim, Karl Friedrich, Reichsbankoberinspektor, Berlin, Friedrich May, Elektomonteur, Bonn, Otto Hintze, Kaufmann, Bonn, Adolf Busche, Telegraphenwerkführer, Dahlwitz⸗Hoppegarten, Kreis Niederbarnim, Karl Wendland, Arbeiter, Birkenwerder, Kreis Niederbarnim, Adam Groh, Müllergelelle, Dittershausen, Kreis Ziegenhain, Felix Tarrach, Kaufmann, Königsberg i. Pr., rna Becker, geb. Kruchen, Ehefrau, Altena i. W.
Die Erinnerungsmedaille für Rettung 3 aus Gefahr an: Benno von Koschenbahr, Rittergutspächter, Lederose, Kreis Striegau, 8 Walter Spiesicke, Polizeioberwachtmeister, Berlin, Max Ratzlaff, Schlachtermeister, Wenningstedt, Kreis Südtondern
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Zum Schutze gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer wird auf Grund der §8§ 18ff. des Viehseuchen⸗ gesetzes vom 26. Juni 1909 (7GBl. S. 519) folgendes be⸗ stimmt:
§ 1.
Fleisch von Einhufern, die mit akuten Formen der ansteckenden Blutarmut behaftet sind, ist vor jeder Verwertung, sofern das Fleisch nicht nach § 33 der Ausführungsbestimmungen A zum Fleischbeschau⸗ gesetz vom 10. August 1922 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 477) zu beurteilen ist, nach den Vorschriften im § 39 der vor⸗ bezeichneten Ausführungsbestimmungen A zu kochen oder zu dämpfen. Soweit diese Behandlung unterbleibt, ist das Fleisch unschädlich zu beseitigen.
5 2
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen den Strafvorschriften in den §§ 74 ff des Viehseuchengesetzes.
128 Diese Anordnung tritt n dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. “ 8 Berlin, den 4. Dezember 1926. 1 Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Müssemeier. 1“
gü n 8
1
Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 926
n‿ενενέσαννρρeσ
nan.
Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages 8
Das nachstehend bezeichnete Zündmittel wird hiermit für
den Bezirk des Oberbergamts Bonn zum Gebrauch in den
der Aufsicht der Bergbehörde unterstellten Betrieben zugelassen.
A. Nähere Merkmale des Zündmittels:
a) Bezeichnung des Zündmittels: Zündschnur, doppelt weiß ohne Papierspinnung.
b) Name und Sitz der Firma: Deutsche Cahücit⸗Werke A. G., Gnaschwitz.
c) Ort der Herstellung: Gnaschwitz bei Bautzen.
d) Beschreibung der Beschaffenheit: Die Pulverseele der Zünd⸗ schnur besteht aus gleichmäßigem feingekörnten Schwarzpulver und ist mit 10 dicken Fäden Jutegarn umsponnen. In der Mitte der Pulverseele befindet sich ein aus einem blauen und gelben Baumwollfaden herstellter Seelenfaden. Die Um⸗ spinnung besteht aus 6 Jutefäden, die Ueberspinnung aus 10 Baumwollfäden. Die Umspinnung ist mit Teer, die Ueber⸗ spinnung mit Kreide und Leim imprägniert.
B. Verwendungsbereich. Für sämtliche Gruben einschließlich Schlagwettergruben,
soweit auf letzteren Zündschnurzündung gestattet. Zum Schießen mit flüssiger Luft nicht geeignet.
Bonn, den 6. Dezember 1926. Preußisches Oberbergamt.
Richtamtliches.
Deutsches Reich. Der bolivianische Gesandte Dr. Gabino Villanueva hat
Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der mit dem Sekretariat beauftragte Dr. Fricke Lemoine die Ge⸗ schäfte der Gesandtschaft.
8
DSHeutscher Reichstag. 247. Sitzung vom 10. Dezember 1926, nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.“
Am Regierungstische: Reichsminister des Dr. Külz.
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Abstimmung über das kommunistische Mißtrauensvotum gegen den Reichsminister des Innern Dr. Külz.
Abg. Müller⸗Franken (Soz.) gibt dazu eine Erklärung ab, in der er darauf hinweist, daß die sozialdemokratische Fraktion durch die einmütige Ablehnung des Gesetzes gegen Schmutz und Schund 6 Mißtrauen gegen Dr. Külz scharf zum Ausdruck ge⸗ bracht habe. Dr. Külz habe auch im Falle des Potemkin⸗Films die Interessen des Reiches nicht gebührend gewahrt. Die sozial⸗ demokratische Fraktion werde 8 diesmal der Abstimmung ent⸗ halten und bei der dritten Lesung des Nachtragsetats einen selbständigen Mißtrauensantrag einbringen.
Das Mißtrauensvotum wird dann in einfacher Ab⸗ stimmung gegen Kommunisten und Völkische abgelehnt. Mit den Sozialdemokraten enthalten sich auch die Deutsch⸗ nationalen der Abstimmung. (Zuruf des Abg. Höllein Komm.]: Die Amphibien bleiben sitzen! — Rüge des
räsidenten.)
Es werden dann einige Entschließungen zum Gesetz gegen Schund und Schmutz angenommen. So wird die Regierung aufgefordert, die von den Volks⸗ bildungsverbänden aufgestellten Listen von Schundheften den Prüfstellen zuzuführen. Ferner sollen die Prüfstellen an⸗ gewiesen werden, Schriften, die möglicherweise als unzüchtig angesehen werden können, der Staatsanwaltschaft zuzuleiten. Die Annahme der Entschließungen erfolgt gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Kommunisten und der Mehrheit der demokratischen Fraktion. Weiter werden Entschließungen angenommen, die eine Novelle zum Lichtspielgesetz und ein Reichsbühnengesetz fordern. Bei Verabschiedung des Reichs⸗ theatergesetzes soll der Schutz des geistigen Eigentums der Bühnenschriftsteller und Komponisten in Sachen der Radio⸗ übermittlung von Bühnenstücken gewährleistet werden.
Abgelehnt wird ein Antrag des Bildungsausschusses, Bildstreifen für Jugendliche bis zu 18 Jahren nicht zu⸗ zulassen, wenn sie im Widerspruch mit dem Erziehungsziel des Art. 148 Abs. 1 der Reichsverfassung stehen oder wenn sie die bestehende republikanische Staatsverfassung herabsetzen.
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben find.