rankf. Hup.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 14*
rankf. Pfandbr.⸗Bank Pfdbr.
(fr. Frankf. Hyp⸗Kred.⸗Ver.)
Ser. 43. 44, 46— 52*
do. do. do. Ser. 53 †
—2 Grdkr.⸗Bk. Pfd Abt. 2 -20* d
do. do do. do.
Komm.⸗Ohl. Em 1
do.
Hamburger Hyp.⸗Bank Pfdbr. Ser. 141-690 (4 †), Ser. 1-190, Ser. 301 — 330 (8 ½ 9)*
do. do. do. Ser. 691 — 780 do. do. do. Ser. 731 — 2430 Hann. Bodkr.⸗Bk. Pfd. Ser. 1-16* do. do. Komm.⸗Obl. Ser. 1“* Leipziger Hypoth.⸗Bank Pfdbr. Ser. 7, 8, 9 10, 11, 16, E, I.
do. do. do. do.
Mecklb. Hyp.⸗n. Wechs.⸗Bk. Pfdbr. alte u. Ser. 1—8*
do. do. Komm.⸗Obl. Ser. 1 Meckl.⸗Str Hyp.⸗B. Pf. Ser. 1-4* Metintnger Hyp⸗Bank Em 1-17* do. do. Präm.⸗Pfdbr.* Pfdbr. Em
do. do.
B do. Em. 21 † Komm.⸗Obl. (4 ‧%)
1 do. do. Mitteldtsch. Bodkrd.⸗ Ser. 1—4, 6, 7* do. do. Grundreut. S. 2 u. 3*
Norddtsch. Grundkred.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 3 — 19*71
do. do. do. do. do. do. do. do.
do. Komm.⸗Obl. (4 %
do. o. do. Pfälzische Hypoth.⸗Ban „ ausgest. bis 31. 12. 1896* Preuß. Bodenkred.⸗Bank Pfdbr. Ser. 3—29*
do. do.
, do. Ser. 31 a u. b
). do. . do.
Komm.⸗Obl. Ser. 1
do. do. do.
Central „Bodenkreditbank Pfdbr. v. 19886, 989, 90,
94, 96, 99,
04, 06. 67, 09. 1910, 12* do. Komm.⸗Obl. v. 97,91 96, 01, 06, 08, 12*
do. do.
do. do. v. 1929 (6 9) do. do. v. 28(10 — 20 %) ”. Hypotheken⸗Akt.⸗Bk. alte 1904 05 07, 09, 1911, 12* do.
do. do.
do. do. Komm.⸗Obl. v. 1908, 1909, 1911*
do. do. do. do.
Pfandbrief⸗Bk. S. 17-332*
do. do.
do. Kleinbahn⸗Obl.* 2 Komm.⸗O. Em. 1-12*
do. 6 . do. do. do. do.
Rhein. Hypothekenbank Pfdbr. Ser. 50, 66—85, 119 — 131 *71 do. do. Komm.⸗Obl., ausgest. bis 31. 12. 1898, v. 1918, 14* Rhein.⸗Westf. Bodkrd.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1 —13*
do. do. do. do. do. do.
do. do. Komm.⸗Ohl. Ser. 1
do. do. do. do. do. do. do. do.
0 do. 8 Sächs. Bodenkredit⸗An
do. do. do. do. do. do.
do. do, Komm.⸗Obl. Ser. 1 Schles. Bodenkredit⸗VankPfdbr.
4 ½, 3 ½ % Ser. 1— 5
do. do. do.
Schwarzburg. Hyp.⸗Bank Pfdbr.
Ser. 1—10 Süddtsch. Bodenkr.⸗Bank Pfdbhr. bis Ser. 43 (4 ⅛), b. S. 50 (3 ⅛ %)“* Westd. Bodenkred.⸗Anst. Pfdbr. Ser. 1—10*
do. do. do. do. do. do.
do.
do. Komm.⸗Obl. do. do.
12,1 b G
0295 5b G
29,4 G
9
13,8eb G
2
7
8,2 eb G
17.,5 G 12,35 b G
—, G 0,215 b G
12,35 b G
8,95 b G
2
4,75 b G egs Hüseng
13,55 b G
5,3 b
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14,28 b
5,58 b
12,8 b
0,63 b 5,15 b
„
13,05b
12,15eb G
11,15 b G
13,75 b G 15,75 G 13,0b G
2 —,—
Hessische Land.⸗Hyp.⸗Bt. Pfdbr. m. Wtt gar. Ser. 1 — 25 u. 27*
o. do. Ser. 26 u. 28. do. do. Comm.⸗Obl S. 1 — 16* do. do. do. Ser. 17 — 24 do. do. do. Ser. 26—29 do. do. do. Ser. 32 — 37 do. do. do. Ser. 39 —42
do.
disch. Schiffstred.⸗Di. Pfdb.N.2 do. Schiffspfandbr.⸗Bk. Pfdbr.
do. do. do. ddo. do. 18”
Mit Zinsberechnung.
Danz. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1—9 8 do. do. Ser. 10 — 14 8.
in Danz. Guld.
101,25 b G
9
Deutsche Eisenbahn⸗Stamm⸗ und Stamm⸗Prioritätsaktien.
Disch. Reichsb. N
18., 0”8hen 108258
AG. . Vertehrsw 8½¼
Allgem. Dt. Etsb. %0 Alten. Schmalsp. A0. Brdb Städteb. L. A 5
do. Lit. B]4 ½
Braunschw. Ldeis. 0 Dt. Eisenbahnbt. 6. Elektr. Hochbahn N 5 Eut.⸗Lübeck L. Av6 Halberst.⸗Blankb. Lit. A — C u. E Halle⸗Hettstedt .. Königsbrg.⸗Cranz Liegnitz⸗Rawitsch Vorz. Lit. A
do. do. St. Lit. B Lübeck⸗Büchen... Mecklb Fried.⸗W. Pr.⸗Akt.
do. St.⸗A. Lit. A Niederlausitzer N Nordh.⸗Werniger. Prignitzer Pr.⸗A. Reinickendf.⸗Lie⸗ benwalde L. AN
Rint⸗Stadth. L. A 49 B do. Lit. B 40 B
Schantung N
Zschipk.⸗Finsterw.] † [17
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t umgest.
102 b 75 b G 1,25 b „IeexsKs 78,5 G 70 G 79,25 G 79,75 G 85 b 79,5b
59 5 78 b 98 G
73,75 b 69 b 123b G
75 B
*für 9 Monate. † 37,4 ℳ a. 1000 PM.
Deutsche Klein⸗
und Straßenbahnaktien.
Aachen Kleinbahn N] 4 AE Schnellb. L. Bst. L. do. Vorz. Nsi. L.
Ung. Lotalbahn u. 19.
ftwere. 10 12 Badische Lokalb. NI O 0 Barmen⸗Elberfeld. 0 5 Gochum⸗Gelfenk. 8 8
A
“
b G
2
178,5 b G
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Braunschweiger... Bresl. Elektrische. Gr. Casseler Strb. * Hochbahn N
gannov. Straßenb. u. Ueberlandwerke Hildesh.⸗Peine L. A KrefelderStraßenb. Magdeburger Strb. Marienb.⸗Beendf.. Rostocker Straßenb. StettinerStraßenb. do. Vorz.⸗Akt. Strausberg⸗Herzf. Südd. Eisenbahn.. Ver Eisb.⸗Btr. Vz..
5 % Czakath.⸗Agram in Gold⸗Gulden Oest.⸗U. Staatsb...
—— ———
—VV————— IA8En ee —-—-öügüög
Ausländische Eisenbahn⸗Stamm⸗ und Prioritätsaktien.
* 30 000 Kr., † 3 Sch., ℳ p. St.
1.1 63 %eb G
Baltimore⸗Ohio .. 1 St. = 100 Doll. Canada Abl.⸗Sch. o. Div.⸗Bez.⸗S 1 St. = 100 Doll. Pennsylvaniag.... 1 St. = 50 Dollar do. Genußsch. Amsterd.⸗Rotterd. in Gld. holl. W. Luxbg. Pr.⸗Heinr. 1 St. = 500 Fr. West⸗Sizilian... 1 St. = 500 Lire * 11.5 Lire.
Halberst⸗Bltb. Eb. v. 8 kv. 95,03,06,09, rz.
Aach. Mastr. ab. ji. 8 8
Braunschw. Land.⸗Eb.] 851,99II11,041 V, rz32 %¼ Brölthal. Etsenb. 1890⁄4 do. do. 1900/49 Elektr. Hochb. v. 99,06, 4 versch. 07,09,10,12,13, rz. 32
3 ¼ 1.1.7 „1.4.10* 1.4.10† —,—
8 ½
Krefelder Eisenbahn. 3 ½ Lübeck⸗Bülch. 02, rz. 82 Reinickd.⸗Liebenwald. Teutob. Wald⸗Eisenb.
1.71102,5 b
1.789b
. SPezsichzß Eisenbahnschuldverschreibungen. * Noch nicht umgest.
1.7 r.4.10 1.7 1. 1.7
Allg. Lok.⸗uStraßb 96,08,00, 02, rz. 32 o. 1911 Bad. Lok.⸗Eisenb.,
Berlin ⸗Charlbg.
Große Leipziger
Danzig. el. Strßb.
.„
Kronpr. Rudolfsbahn do. Salzkamm.⸗G. i. K Nagykikinda⸗Arad.*
. Lit. B (Elbetal) ⁴
Gold 74 in ℳ: do. do. 09 L. Oin ℳ⸗
1874 do. do. 1885 do. Ergänzungsnep: do. Staatsb. Gold 4 Pilsen⸗Priesen . Reichbg. Pard. Silb. Ung.⸗Gal. Verb.⸗B. 2 Vorarlberger 1884 ¹²
Fünftkirchen⸗Barcs. ¹
do. do. neue
do. do. 2040.
do. 2 kv. (Erg.) 2040 ‧. do. do. 408 „
Maced Gold ach große do. kleine Portugss(Bei.⸗Baixa)
Sard. Etsend gar. 1,2. Schweiz. Intr. 80 i. Fr. Sizil. Gold 89 in Lire Wüh. Luxemb. So. i. F.
Mit Zinsberech
Elettr. Hochbahn nk. 26 verzinsl. m. d. 1 ½fach. Aktiendiv., mind. 10 ⅞
gek. 1. 7. 24 100]⁄41
Straßenbahn 100/4 ½ do. do. 102 Gr. Berl. Strßb. 103 do. do. 1911 [1030
Straßenb. S. 1,2 100 ¼
Deutsche Klein⸗ und Straßenbahn⸗ schuldverschreibungen.
Westl. Berl. Vorort1103
1919, gek. 31.12,25 193]4 6 % Lothring. Eisb. 102fZK1.5.227 —,— Schles. Klnb. S. 1,2 10814 % versch. ——
do. poln. abg. 4 Böhm. Nordb. Gold ⁶ do. do. 1903 in ℳ 6 Elis.⸗Westb. stfr. G. 83 do. do. stfr. G. 90 m. T. do. do. do. 90 in Guld. Frz. Josefb. Silb.⸗Pr.“ Galiz. C. Ludw. 18909 do. do. abg 8 Kais. Fd.⸗Nrdb. 1887 ⁴ do. do. 1887 gar. ⁴
Oesterreich. Lokalbahn
Schuldsch. ⁶ 4 do. do. 200 Kr. 6 0 do. Nordwestbahn 7¹ do. do. konv. in K. 7832 do. do. 03 L. Ain K.3 ½
b. Nordw. kv. in K. 4 3 ½ do. 03 in K. 4 3 ½
do. kv. in ℳ 5 g Stb. alte do. o.
Dux⸗Bodbh. Silb.⸗Pr. do⸗ in Kronen
Kaschau⸗Oderbg. 89, 91 Lemb.⸗Czern. stfr mT. do. do. steuerpfl m T. Oesterr.-Ungar Stb. S. 1,2 in Gold⸗Guld. Raab⸗Oedenb. G. 1883 Sdöstr. Bahn(Lomb.) ¹⁰
5öS2üöSVSöS=SSSSSS
2*
2,0 1.1.7 2 2,80 1.4.10 5 11.1.7
do. Obligationen ²³
2. Russische.
Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Eisen bahnanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung nicht statt.
3. Verschiedene. 1.4.108155b
319 b 1.4.1031 5b 1.4.10 30,4 b 1.4.10 30.4b
Anat. Eis. 1 kv. 10200 ℳ do. do. 408 „ 4 9½
do. Serie 3 ukv. 25 41 Egypt. (Keneh⸗Ass.) 95 4 Gotthardbahn 94 i.. Fr. 3 ½
1 Stck. = 400 ℳ
1.5.11
Ausläudische Klein⸗ und Strastenbahnschuldverschreibnugen,
1.14’7⁄ —,—
1 Ausländische Eisenbahnschuldverschreibungen. Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
1 Seit 1. 4. 19. ²² 1. 9. 10. 8 . . 9. “ .
1. Oesterreichische und Ungarische. Albrechtsbahn “s⸗ do. poln. aobg 4 do. 4
1.5.111† —,— 1.5.11⁄ —.— 1.5.11] 9.25 G 8 G 10 b G 10,75 b G 7,5 eb B
83,5 b G 8,4b
S —
SyövüövöeeeeeÜöeen 22.—
2-ö-ö=-ÖqSSöSSgAvSIge
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2vöVöVYVSeüöÜögööönönüöÜöönöhönönöÜögööö S
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ö.5.11 1.5.11 1.4.10
1.4.10.
1.6.12 1.1.7 1.4.10 1.1.18 do
1.1.7 1.1.7 1.5.11 1.4.11
hnung. 1,4.10ʃ1118,5 b G
—,—
8 1. 10. 19. Ihgb. öö.
10,76 b G 7.716 b B 145 B
Denver Rio Grande Ferrocarrtl. rz. 1957 do. 4 ½ x rz. 1957
do. 4 ½ % abg. rz. 57 IllinoisSt. Louis u.
Long IslRlr. rz 1949/4 do. 4 ½ % rz. 1926
do. 5 Bonds u. Zert
St. Louis S.⸗West.
Amerikanische Eisenbahnbonds.
u. Ref. rückz. 1955
Term. rz. 19518 ½ do. Loutsv. rz. 1953 3
Manitoba rz. 19334 9¼ Nat. R of Mex. rz. 26 fs
J 255-S S22PSSSa 8a⸗
00 — —
2
do. 4 % % abg. rz. 26 f St. L. u. S. Fr. 1931 6
. 2 Aℳ.. —ℳMẽnͤ=egSSsgg
d. Treuh.⸗G. rz. 27 fZ
II Mtg. Inc rz198914
s —,—
„ —.— * —, —, — — 7 2
abg. 100.,0.
do. 4 ½ gff.
Deutsch⸗Austral.⸗D. Hambg.⸗Am. Pak. N do. do. neue Hamb. Reeder. v. 96 Hambg.⸗Südam Dpf Hansa, Dampfschiff. Kopenh. Dpf. Lit. OX Kosmos Dt. Dampf. Neptun Dampfsch. N Norddeutsch. Lloyd Schles. Dampf. Co. Stettin Dampfer N. Ver. Elbeschiffahrt.
Allgemeine Deutsche
Credit⸗Anstalt... Asow⸗Don⸗Kom M Baädische Bank N Banca Gen. Rom... Bank Elektr. Werte. fr. Berl. Elekt.⸗Werke do. do. Lit. B bo. do. Vorz.⸗Akt. Bank für Brau⸗Ind. N Bank von Danzig... Bank f. Schlesw.⸗Hlst. Barmer Bantkverein
Vayer. H. & Wechslb. N do. Ver.⸗Bk. München Berg. Märk. Ind.... Berlin. Bankverein N do. Handelsges. do. Hypoth.⸗Bank. do. Kassenverein.ü. Braunschw. Bk. u. Krd. do. Hann. Hypbk. Commerz⸗u. Priv.⸗Bk. Danziger Privatbank in Danzig. Gulden Darmst. u. Nat.⸗BVank Dessauische Landesbk. Deutsch⸗Astatische Bk. in Shanghai⸗Taels Deutsche Ansiedl.⸗Bk. Deutsche Bank Deutsche Effekten⸗ u. Wechselbank N Deutsche Hyp.⸗B. Bl. N do. Ueberseeische Bk. Diskonto⸗Kommand. Dresdner Ban!k N do. neue Goth. Grundkr.⸗Bank Hallescher Bk.⸗Ver. N Hamburg. Hyp.⸗Bank Hildeshelmer Bank.. Immob. Verkehrsbk. † Kieler Bank Lübeckerkomm.⸗Bank do. Privat⸗Bank... Luxemb. intern. in Fr. Mecklenburgische Bank do. Dep.⸗ u. Wechsel do. Hyp.⸗ u. Wechsb. Meckl. Strel. Hyp⸗BkIN Meininger Hyp.⸗Bk.. Mitteld. Bodenkred. Lit. A —- 0C N do. Kreditbank. N Niederlausitzer Bank. Nordd. Grundkr.⸗Bk. N Oldenb. Landesbank N do. Spar⸗ u. Leihb. N do. do. neue Osnabrücker Bank N Ostbank f. Hand. u. G. Oesterreich. Kred.⸗A. N 1St. =3200 Kr. ℳpSt Petersbg. Disk⸗Bk. N do. Internat Plauener Bank N do. do. neue Preuß. Bodenkred.⸗Bk. do. Zentral⸗Boden do. Hyp.⸗Akt.⸗Bank do. Pfandbriefbk. N Reichsbank.. Rheinische Hyp.⸗Bk. N do. Kredit⸗Bk. N Rhein⸗Westf. Boden N Riga Komrz. S. 1—4. Rostocker Bank.. Russ. B. f. ausw. H.. Sächsische Bank.. do. Bod.⸗Krd.⸗Anst N do. do. neue Schles. Bod.⸗Kredit N Schebwig⸗Hoftein. 8 Sibirische Hdlbk.... 1 Stck. = 250 Rbl. Südd. Boden⸗Kred. N do. Diskonto⸗Ges.. Ungarische Kredit .N 1 Stck. = 400 Kronen Vereinsb. Hamburg. Westdtsch. Bodenkr. N Wiener Bankverein 1 Stck. = 3000 Kr. † do. Unionbank.,
Teyuanr. N. 5 ½ 500 2 d do. 100 f8 . do. 200
.5 9% abg. 500 2f8 68
abg. 2040 8 „
1 v0 2 22 2 do. 4 ½ vabg. 13
Schiffahrts
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Schuldverschreibungen von Schiffahrtsgesellschaften. * Noch nicht umgest. Donau⸗Dampfschiff 1882 rz. 100 Hambg.⸗Amerik. Lin. 01 S. 2, 08 S. 4, rz. 32 Nordd. Lloyd 1885, 4 ½
1894,01, 02,08, rz.32 u 1.4.10% —,—
Bankaktien.
Zinstermin der Bankaktien ist der 1. Januar. (Ausnahme: Bank f. Brau⸗Ind., Berliner Bankverein 1. April, Bank Elektr. Werte 1. Juli.)
* Noch nicht umgest.
†
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do. Kreditbank
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1 Stck. = 4000 Kr. † † ℳ per Stück.
Bergschloßbr. Neuk. 12. Berliner Kindl.⸗Br.18 do. St.⸗Pr.20 Bolle Weißbier. 5 Engelhardt Brauer. 110 Landré Weißbier. 8 Löwenbrauerei⸗
Böhm. Brauhaus 12 Schulth.⸗Patzenh. NIi0
“
Schuldverschreibungen von Banken. * Noch nicht umgest,
Bankelektr. Werte, fr. 4 ½ Berl. El.⸗W. 9905 kv.) u. 01, 06, 08, 1911, rz. 3274
Deutsche Anstedl.⸗Bk. 4 8 Dresdner Baubank. 3 ¼ 1.4.10++——
Industrieaktien.
Hiesige Brauer 8 Noch nicht umgest.
versch. 83,25 b G
27 G 27b G
26 b;
161,5 b 165,5 b 155 b 67,75 b 179 G
—,— o. B. 163,5 b 121,25 b 160,5 b
40,5 G 78,5 G
.
89,25 G 98 b G
2 160,G 149 B
186,26 b 106 ⅜ B 130,5 b G 137,5 b 81,5 G 170,5 G 175 ½¶ b 97,5 G 256,5 b 194b 117,5 b 115,25 b 151,5 G 189,75 b
89,5 G 297b G 107,75 b
·53,5 b 98.25 G 175,75 b G
167,5 b 115,25 b 185,5 b G 154,5 b 144,75 b 164,75 G 139,75 b 157 b 130 G hen 92,25 b 123 b
90 G 11,75 G 140,5 G 132,75 b 139 b —.— G 1375 G
6 1445 G 106,5b 139 b G 143 b 148 G 146 G 96,5 G 108,5 b G 7,4 G
—,— *⁴ 135,25 G 124 G 195 eb G 179 b 166 b 246 b 156,25 b G 6
18575 b 11b
149,75 b
„
175 G 155,5 G 5,8 G
157,5 G 146,5 b G 5,65 b G
(5,75 G
25 b .
222,5 b G 931 G 331 b G 125 G 158 b G 78 G
43,5 G 9,5 b
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Busch Wagg. V.⸗A. Büttner Werke.. Butzke u. Co., Met. Byk⸗Guldenwerke .
Carlshütte Altw... Caroline, Braunk.. Carton. Loschwitz.. Centralherzgswk. N Charlottenb Wass. Charlottenhütte... Chem Fab. Buckau N
do. Schuster u. Wilh. Chemnitzer Spinn. Chillingworth.. Christoph u. Unm N. Chromo Najort... Concordia chem Fb
d0. Unio Frankf. Henninger
Glückauf Gelsenk... Hanau Hosbrauh.. Henninger Reifbr. Hess. und Herkules 8“ N
† 40 Zloty Isenbeck u. Co. N dieler Schloß⸗ Schiffererbrauerei König Br. Duisb.⸗R. Leipziger Riebeck.. do. Vorz.⸗Akt. Lindener Brauerei Müser, Langendr.. Oppelner Ponarth, Königsbg. Nadeberg Export.
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Düsseld. Dieterich. 12 do. Hösel 12
Kempff Stern Nsio Geismann, Fürth [10
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zum Deutschen Rei
so glaube ich dabei, daß das Reich die vorjährigen Verhandlungen verkennt. Diese besondere Garantie für die Umsatzsteuer ist damals von den Ländern gefordert und ihnen zugestanden worden, um zu verhindern, daß etwa Mehreingänge bei der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer auf Mindereingänge bei der Umsatzsteuer ver⸗ rechnet würden. Die Länder und Gemeinden sollten an der günstigen Entwicklung der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer weiter beteiligt sein. Das konnte man aber nur dann erreichen, wenn man sie gegen den weiteren Abbau der Umsatzsteuer sicherte. Das war der Sinn der damaligen Garantie. Dann ist aber die Forderung der Länder, die Garantie auch heute noch aufrecht⸗ zuerhalten, durchaus berechtigt.
Wir haben dann verlangt, daß die Forterhebung der Ge⸗ tränkesteuer durch die provisorische Gestaltung des Finanz⸗ ausgleichs auch im Jahre 1927 den Gemeinden noch ermöglicht wird. Wir haben hier keine Forderung der Länder, sondern eine Forderung der Gemeindevertretungen, aber eine berechtigte Forde⸗ rung vertreten. Nehmen Sie doch einmal das Berliner Beispiel! Die Stadt Berlin zieht aus der Getränkesteuer mehr als 15 Mil⸗ lionen. Das ist rund ein Viertel von dem, was sie aus der Ge⸗ werbesteuer herausholt. Wenn man der Stadt Berlin die Ge⸗ tränkesteuer nähme, würde die Folge davon sein, daß ein Abbau der Gewerbesteuer nicht möglich wäre, sondern vielleicht noch eine Steigerung der Gewerbesteuer eintreten würde. Wenn man nun fragt: welche Steuer ist gerechter und erträglicher, Getränkesteuer oder Gewerbesteuer? dann sage ich in diesem Zusammenhange: es ist immer noch besser, daß die Getränkesteuer forterhoben wird, denn diese Steuer kann derjenige, der Schnaps, Bier, Wein trinkt, wohl zahlen, sie wird abgewälzt und wird nicht all⸗ zusehr drücken. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, daß diese Getränkesteuer so ungerecht sein sollte, daß man es den Ge⸗ meinden, die aus dieser Steuer erhebliche Einnahmen erzielen, unmöglich machen sollte, diese Steuer fortzuerheben.
Bei der Grunderwerbssteuer ist gegen die preußischen Stimmen im Reichsrat ein Antrag angenommen worden, der es den Ländern und Gemeinden möglich macht, auch für das nächste Jahr die erhöhten Zuschläge zur Grunderwerbssteuer zu erheben. Die Sachlage ist hier so: es werden bei der Grunderwerbssteuer 3 vH erhoben, dazu Zuschläge von 2 vH und weitere Zuschläge von 2 vH dort, wo keine Wertzuwachssteuer erhoben wird. Dieses erhöhte Zuschlagsrecht sollte am 1. April 1927 wegfallen. Nach der Meinung der preußischen Regierung hätte es wegfallen können, weil die Gemeinden mit der Einführung einer Wert⸗ zuwachssteuer Ersatz finden können. Die Mehrzahl der Länder war anderer Meinung. Infolgedessen ist dieser Wegfall des erhöhten Zuschlagsrechts zur Grunderwerbssteuer für das Jahr 1927 im Reichsrat aufgehoben worden. Die Reichsregierung hat auch hier erklärt, daß sie eine Doppelvorlage machen wird.
Wir haben weiter vom Reiche gefordert, daß die Polizei⸗ dotationen in dem bisherigen Umfange weiter gezahlt werden. Ob hier eine Doppelvorlage gemacht wird, steht dahin.
Bei der unterstützenden Erwerbslosenfürsorge hat das Reich⸗ zu Protokoll des Reichsrats erklärt, daß es Länder und Ge⸗ meinden unter allen Umständen von der unterstützenden Erwerbs⸗ losenfürsorge befreien würde. Bei der Krisenfürsorge steht die Frage offen, ob die Länder mit einem Viertel oder einem Neuntel an der Aufwendung für die Krisenfürsorge beteiligt werden sollen. — Das ist das Ergebnis dieser Verhandlung.
Eine sehr bedeutsame Rolle hat aber in den Vorverhand⸗ lungen die Frage gespielt — und diese Frage ist von eminenter politischer Bedeutung —, ob der § 35 des Finanzaus⸗ gleichsgesetzes gestrichen werden sollte. Dieser sieht be⸗ kanntlich vor, daß allen Ländern 80 vH des nach einer durch⸗ schnittlichen Reichskopfquote berechneten Aufkommens an der Ein⸗ kommen⸗ und Körperschaftssteuer garantiert werden sollen. Die Reichsregierung hat in einem Referentenentwurf die Streichung dieses § 35 angeregt. Die preußische Staatsregierung hatte sich auf den Standpunkt gestellt, daß man dem Vorgehen der Reichs⸗ regierung nicht entgegentreten solle, weil diese Garantie des § 35 nach der Meinung der preußischen Staatsregierung nicht verein⸗ bar ist mit einer Verteilung der Einkommen⸗ und Körperschafts⸗ steuer nach der Steuerkraft der Bevölkerung, nicht vereinbar ist mit der Forderung mancher Länder, die Steuerhoheit der Länder wiederherzustellen, und nicht vereinbar ist mit der Forderung aller Länder, sobald wie möglich den Ländern und Gemeinden ein Zuschlagsrecht oder Anteilsrecht bei der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer zu geben. Die Reichsregierung hat dann den Referentenentwurf in diesem Punkte fallen lassen. Die Streichung des § 35 ist daher von der Reichsregierung nicht vor⸗ geschlagen, er bleibt also bestehen. Ich darf aber doch hier sagen: wenn das Reich nicht entschlossen war, die Streichung des § 35 in die endgültige Vorlage aufzunehmen, dann hätte es vielleicht besser getan, die Frage gar nicht anzuschneiden, und hätte jeden⸗ falls Preußen nicht drängen sollen, der Reichsregierung in dieser Frage Beistand zu leisten. Die grundsätzliche Beantwortung der Frage muß aber nach meinem Dafürhalten dahin gehen, daß das Vorgehen der Reichsregierung nicht unbillig war.
Die Entscheidung der Frage, ob mit dem System der Steuer⸗ überweisungen alsbald gebrochen werden kann und ob an die Stelle der Ueberweisungen das Zuschlagsrecht treten soll, ist durch die provisorische Regelung des Fianzausgleichs um ein Jahr hinaus⸗ geschoben. Die Reichsregierung steht auf dem Standpunkt, daß das Zuschlagsrecht oder Anteilsrecht erst mit dem April 1928 eingeführt werden kann, weil es aus technischen Gründen bis zum 1. April 1927 nicht durchgeführt werden kann. Wir müssen uns wohl oder übel damit einverstanden erklären, halten aber an der Forderung fest, daß das Zuschlagsrecht der Länder und Geme inden so⸗ bald wie möglich eingeführt wird, um hierdurch die eigene Ver⸗
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Erste Beilage
antwortlichkeit der Länder und Gemeinden zu stärken (sehr richtig. und, soweit Gemeindeverwaltungen in Frage kommen, auch Rela⸗ tionen zwischen den Zuschlägen zur Einkommen⸗ und Körperschafts⸗ steuer und den Zuschlägen zu den Realsteuern herzustellen und auch dadurch einen Druck auf die Finanzgebarung der Gemeinden auszu⸗ üben. (Sehr richtig!)
Im übrigen bin ich nicht der Meinung, daß es Sache der Preußischen Staatsregierung sein könnte, etwa heute die Reichs⸗ finanzverwaltung anzufechten. Wir sind nicht der Meinung, daß die Steuerhoheit der Länder in dem früheren Umfange wiederhergestellt werden kann. Ich weiß nicht, ob solche Forderungen von allen Ländern gestellt werden — oder besser gesagt: inwieweit aus den theoretischen Forderungen, die von anderen Ländern gestellt werden, auch praktische Folgerungen einmal gezogen werden. Jedenfalls würde Preußen solche Forderungen nicht unterstützen können. Was wir fordern, ist ein endgültiger Finanzausgleich, der den Ländern und Gemeinden durch die Gestaltung des Zuschlagsrechts eine größere Bewegungsfreiheit gibt und das Anteilsrecht des Reiches auf 10 vH des Aufkommens der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer beschränkt.
Wenn man aber dann zum Schluß noch die Frage aufwirft, die vor allen Dingen eine Frage für den Steuerzahler ist, ob es im Laufe der weiteren Entwicklung möglich sein könnte, den Steuerdruck, der auf dem deutschen Volke und der deutschen Wirtschaft lastet, alsbald zu senken, so muß diese Frage mit der allergrößten Zurückhaltung beantwortet werden. Die Entlastung der deutschen Wirtschaft vom Steuer⸗ druck, die Herabsetzung allzu hoher Steuern ist natürlich von der Entwicklung der Wirtschaft überhaupt abhängig. Bei günstiger Entwicklung der Wirtschaft werden Einkommensteuer und Körper⸗ schaftssteuer, Vermögens⸗ und Erbschaftssteuer ohne allen Zweifel noch bedeutend höhere Beträge bringen können als heute. Diese günstige Entwicklung derjenigen Steuern, die ihrer ganzen Ver⸗ teilung nach die gerechtesten Steuern sind, weil sie am besten auf die Leistungsfähigkeit des einzelnen eingestellt sind, wird dann vielleicht die Möglichkeit geben, bei anderen Steuern die Steuer⸗ höhe zu mindern. Die Entwicklung ist aber auch davon abhängig, wie sich die Ausgaben in den nächsten Jahren gestalten werden. Und auch hier glaube ich davor warnen zu müssen, anzunehmen, diese Ausgaben würden sich schnell und plötzlich senken. Das wird nicht der Fall sein. Wenn die endgültige Veranlagung aller Steuern im Reich und in den Ländern durchgeführt sein wird, werden erhebliche Kräfte bei der Finanzverwaltung im Reich und in Preußen bei der Katasterverwaltung gespart werden können. Wenn das Aufwertungsgeschäft endlich abgeschlossen sein wird, werden auch erhebliche Kräfte bei der Justizverwaltung eingespart werden können. Weitere Kräfte könnten eingespart werden, wenn man sich entschließen könnte, manche, allzu kleinen Lokalbehörden zusammenzulegen und eine Mittelinstanz zu beseitigen, und wenn man sich weiter entschließen könnte, auch manche Spezialbehörde mit Behörden der allgemeinen Verwaltung zusammenzulegen. Es ist mir aber außerordentlich fraglich, ob es gelingen wird, die Widerstände, die sich auch hier erheben werden, zu überwinden. Die Entwicklung der Ausgabenseite ist dann aber auch wieder durch die Wirtschaftsentwicklung insofern bedingt, als wir nach und nach bei günstiger wirtschaftlicher Entwicklung die schweren Kriegsfolgen überwinden können und dadurch insbesondere der Wohlfahrtsetat der Gemeinden eine Entlastung erfahren wird.
Alles in allem werden wir also nicht mit einem schnellen Sinken der Ausgaben rechnen dürfen, sondern werden uns mit Geduld wappnen müssen. Daß eine Senkung der Ausgaben in allmählicher Entwicklung bei günstiger Wirtschaftslage möglich sein wird, glaube ich allerdings annehmen zu können. Unter allen Umständen aber muß in den nächsten Jahren ein Wachsen de Ausgaben verhindert werden, wie es in diesem Jahre verhindert worden ist. (Sehr richtig!) Allerdings ist nicht zu verkennen, daß der ganze Etat durch die Beschränkung von Ausgaben unter eine starke Anspannung gestellt wird. Das Gleichgewicht ist aber in einer sehr sorgfältigen Berechnung der Einnahmen und Ausgaben begründet. Darum wird durch diesen Etat das Gerede von einer Defizitwirtschaft widerlegt, und vor allen Dingen zeigt dieser Etat, daß die Finanzen Preußens gesund sind. Wir wollen sie gesund erhalten, und ich erbitte für diese Bemühungen die Mit⸗ arbeit des hohen Haufes. (Bravo!)
In einer Geschäftsordnungsdebatte wird ein Antrag Quaet⸗Faslem (D. Nat.), morgen zuerst die Aus⸗ schußanträge zur denn zverschen Typhus⸗ epidemie zu verhandeln, gegen Deutschnationale, Kommu⸗ nisten und die Hannoverschen Abgeordneten der anderen Parteien abgelehnt.
Ein Antrag Lukassowitz (D. Nat.), morgen zuerst die dritte Lesung 8 oberschlesischen Umgemein⸗ dungsvorlage vorzunehmen, wird durch Auszählung mit 124 gegen 117 Stimmen der Rechtsparteien und eines Teils des Zentrums bei einer Enthaltung abgelehnt. Auf Antrag von Waldthausen (D. Nat.) wird morgen zuerst ein Antrag, der sich mit dem Bau des Hansa⸗
Kanals beschäftigt, ohne Debatte dem Hauptausschuß über⸗
wiesen werden.
Um 12 ¾ Uhr vertagt das Haus die Aussprache zur ersten Lesung des Etats und zur Rede des Finanzministers auf Mittwoch 12 Uhr. Außerdem: Abstimmungen über die Vor⸗
lagen, betr. die Aerztekammern und einen Aerztekammer⸗
ausschuß sowie die ärztlichen Ehrengerichte. Schluß 12 ¾¼ Uhr. 18
Parlamentarische Nachrichten.
Der Sozialpolitische Ausschuß des vorläufigen Reichswirtschaftsrats behandelte gestern erstmalig den Entwurfeines Arbeitsschutzgesetzes. Der Vertreter des Reichsarbeitsministertums betonte, dem Nachrichten⸗
sanzeiger und Preußischen Sto
Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember
entwurf einen Teil eines umfassenden allgemeinen Arbeitsgesetzbuchs bilde, das in einem besonderen Teil durch Sondergesetz für einzelne Berufsgruppen ergänzt werden würde. Die Reichsregierung mache von der Stellungnahme der gesetzgebenden Faktoren zu diesem Gesetz⸗ entwurf ihre Haltung zur Frage der Ratifizierung des Washingtoner Abkommens über die Arbeitszeit abhängig, da sie durch die Annahme des vorliegenden Gesetzes die Gewähr haben müsse, den Bestimmungen des Washingtoner Abkommens im Rahmen der deutschen Gesetze ge⸗ recht werden zu können. Der Ausschuß überwies hierauf den Gesetz⸗ entwurf einem Arbeitsausschuß, der seine Arbeiten alsbald aufnehmen wird.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags am 13. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Heimann Sog. Beratung des zweiten Nachtragsetats für beim Haushalt der „allgemeinen Finanzver⸗ waltung“ fort, und zwar im Rahmen einer allgemeinen finanzpolitischen Aussprache. In Verbindung damit wurden behandelt: a) die Denkschrift über die Umbildung des Reichsfinanz⸗ ministeriums und die Anträge Graf von Westarp (D. Nat.) und Dr. 1cg (D. Vp.), betr. Aenderung des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 usw., b) die Sonderabdrucke des Reichssinanz⸗ ministers, betr.: 1. Ueberblick über die Tätigkeit des Reichs⸗ entschädigungsamts für Kriegsschäden, 2. Erläuterung der durch den Nachtrag eintretenden Ausgabeerhöhungen bzw. neuen Aus⸗ gaben, 3. Uebersicht über den Reichshaushaltsplan unter Berück⸗ sichtigung der Nachträge, e) der Antrag Dr. Cremer (D. Vp), betr. Regelung der Frage des Reichssparkommissars. — Abg. Höllein (Komm.) behauptete, die Massensteuern wiesen gegen⸗ über der Besitzsteuer eine steigende Progression auf. Eine Aende⸗ rung der Zusammensetzung der Aufwertungsausschüsse müsse ein⸗ treten. Der Redner fragte nach der Denkschrift über die Gestaltung der Finanzen des Reichs, der Länder und der Gemeinden, die immer noch nicht vorliege, und ob tatsächlich der preußische Wohl⸗ fahrtsminister, ein moderner Dr. Eisenbart (Heiterkeit), vom Januar an die Mietssteuer wieder erhöhen wolle. Abg. Dr. F ick (Völk.) fragte, ob das Mehraufkommen aus verpfändeten Zöllen und Steuern auf die Gesetzgebung vom August 1925, die Zucker⸗ la zurückzuführen sei, und regte weitere Aufschiebung er Biersteuer an. Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Leicht Vp.), Brüning (Zentr.,, Dr. Cremer 8 Vp.), Steinkopf (Soz.), Ersing (Zentr., Morath (D. Vp.), Schmidto⸗Stettin (D. Nat.) und Hoch (Soz.) wurde die allgemeine finanzpolitische Aussprache geschlossen. Es folgte die Beratung und Abstimmung über die einzelnen Positionen des Nachtragshaushalts der allgemeinen Finanzverwaltung. Abg. Keil (Soz.) erstattete kurz den Bericht darüber und über die durch die inzwischen gefaßten Beschlüsse erfolgte Erhöhung des zweiten Nachtragsetats gegenüber der Regierungsvorlage. Der Redner fragte nach den Rückständen der Erbschaftssteuer und kündigte eventuell den Antrag an, den Ertrag der Steuern und Zölle im Etat mit 7 Millionen mehr einzusetzen. Reichsfinanz⸗ minister Dr. Reinhold: Durch die verschiedenen Bewilli⸗ gungen, die die einzelnen Ausschüsse des Reichstags vorgenommen und die das Reichstagsplenum in seiner zweiten Beratung gut⸗ geheißen hat, ist für die Reichsregierung und das Reichsfinanz⸗ ministerium eine außerordentlich ernste Lage geschaffen worden. Die Dinge liegen so, daß schon durch die Vorlegung des ungewöhnlich hohen Nachtragsetats, der schon wegen seiner Höhe allseitig be⸗ dauert wurde, für das Reichsfinanzministerium ernste Schwierig⸗ keiten und Sorgen erwachsen, ob die Mehrausgaben auch durch die Mehreinnahmen gedeckt werden. Durch die Beratungen im Reichstag haben sich die Dinge kompliziert. Der Reichstag hat an den von uns angeforderten Ausgaben nicht ganz eine Million gestrichen, ein Beweis dafür, daß wir nur die dringendsten Forde⸗ rungen gestellt hatten. Aber der Reichstag hat inzwischen ein⸗ schließlich der Beschlüsse des Plenums in zweiter Lesung 153 Mil⸗ lionen mehr angefordert. Die Regierung ist nicht in der Lage, allen diesen Bewilligungen zu entsprechen. Ich hebe z. B. das Ost⸗Programm hervor. Die Notlage Ostpreußens steht fest; die Reichsregierung hat deshalb 32 Millionen für diese Zwecke zur Verfügung gestellt. Aber dieses Entgegenkommen hat dazu geführt, daß nun auch für den gesamten Osten, für alle angeblich bedrohten Gebiete ähnliche Bewilligungen gefordert wurden, für Bayern, für Baden, für Schleswig⸗Holstein und schließlich auch für Sachsen. Wenn der Reichstag bei einen Beschlüssen zweiter Lesung bestehen bleibt, so ist die Regierung nicht in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen. Ich kann schlechterdings nicht mehr als 200 Millionen, die etwa aus Mehrzöllen usw. noch einkommen, in den Etat einstellen und werde diese Erklärung vor der dritten Lesung des Etats auch im Plenum des Reichstags abgeben. Die Schätzung, daß diese 200 Millionen verfügbar sein werden, trägt einer günftigen Entwick⸗ lung schon weitgehend Rechnung. Deshalb müssen die Mehr⸗ bewilligungen auf diese 200 Millionen zurückgeführt werden. Ich werde nicht mehr Ausgaben leisten, als ich Einnahmen zur Ver⸗ fügung habe. Auch vom Reichsrat sind noch 23 Millionen mehr An⸗ sorderungen hinzugefügt worden und sogar rund 70 Millionen weitere Anmeldungen in Aussicht gestellt. Ich werde daher im Reichsrat die gleiche Erklärung wie im Plenum des Reichstags abgeben, daß durch solche Mehrbewilligungen eine solide Finansverwaltung gefährdet wird und daß ich nicht in der Lage bin, solche Ausgaben zu leisten. — Ueber diese Erklärung entspann sich eine längere Aussprache, an der sich die Abgg. Seppl (Soz.) und Dr. Cremer (D. Vp.) beteiligten. Abg. Hergt (D. Nat.) wandte sich gegen eine Erhöhung der Einnahmeposten durch den Reichs⸗ tag, Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) sprach von dem Plan der Tschechen, einen wendischen Korridor für Sachsen zu schaffen. Abg. von Guérard (Zentr.) kündigte noch Anträge für die gefährdete Westmark zur dvitten Lesung an. Reichsfinanz⸗ minister Dr. Reinhold erklärte nochmals, daß er die Ver⸗ antwortung für die Reichsfinanzgebarung nicht mehr tragen könne, wenn aus jeder Position, die er zur Hilfe für einen bedrohten Landesteil einstelle, nun gleiche Forde⸗ rungen für alle anderen Landesteile abgeleitet würden. Abg. Dietrich⸗Baden (Dem.) bemerkte, man sei nnns endla an dem Punkt angelangt, wo der Reichstag einsehen müsse, da er nicht immer bloß Ausgaben bewilligen könne. Abg. Leicht ee. Vp.) wollte unter keinen Umständen anerkennen, daß die Forderungen sachlich unberechtigt seien. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) gab der Ansicht Ausdruch, daf für werbende Forderungen die einzige Deckungsmöglichkeit die Anleihe bleibe. Abg. Keil 886 —6) machte darauf aufmerksam, daß bei den Einnahmen des achiragsetats unter Zöllen als über den Anschlag von 1926 hinausgehend nur 90 Millionen Reichsmark figurierten. Dieser Ansatz sei viel zu wenig. Nach den eigenen Angaben der Re⸗ serung haben die Einnahmen an Zöllen in den Monaten April bss August 1926 rund 344 Millionen Reichsmark betragen. 19g Grund dieses Ergebnisses könne damit gerechnet werden, daß au das Gesamtjahresaufkommen den Haushaltsansatz nicht unwesent⸗ lich übersteigen werde. Von dem Mehraufkommen werde aller⸗ dings ein Teil zum Ausgleich von Mindererträgen anderer Ab⸗ abenzweige benötigt werden. Aber man werde damit rechnen önnen, daß im Endergebnis ein Mehrbetrag von 227 Millionen Reichsmark für die Deckung der Ausgaben des Nachtragshaushalts zur Verfügung stehen werde. Von seiten der Reichs⸗
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