In der gestrigen öffentlichen Basommhvag
rats stand die aus dem Reichstag in veränderter Gestalt zurückgekommene Vorlage über Bewahrung der Jugend vor Schund⸗ und Schmutzschriften zur Beratung.
Der Berichterstatter der Ausschüsse verwies dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge kurz auf die vom Reichslag beschlossenen sehr erheblichen Aenderungen. In den Aus⸗ schußberatungen sind Bedeafen geliend gemacht worden gegen die vom Reichstag beschlossene Fassung in der Richtung, ob nicht ent⸗ gegen der unsprünglüchen Absicht in der Praxe's doch ein Zenzurgesetz mit allen schädlichen Folgen daraus entstehen würde. Die Mehrheit der Aueschüsse kam jedoch zu der Meinung, daß diese Bedenken nicht zuträfen bei sach⸗ und vernunftgemäßer Anwendung des Gesetzes, vor allem, wenn die Ausführunasbestimmungen entsprechend gestaltet würden. Namens der Ausschüsse emprahl daher der Berichterstatter. von den Reichstagsbeschlüssen Kenntnis zu nehmen, ohne Einspruch zu erheben.
Der Vertreter von Lübeck weederholte seinen in den
Ausschüssen abgelehnten Antrag, gegen die Reichstagsbeschlüsse Ein⸗ spruch zu erheben. Der Lübecker Senat sei der Ansicht, daß das Gesetz eine Gefährdung der freien Kunst darstelle, weil keme Definition von Schund und Schmutz gegeben sei.
Der Vertreter Braunschweigs schloß sich dem Antrage Lübecks an.
Der Antrag fand keine genügende Unterstützung und die Mehrheit des Reichsrats entschied sich ohne besondere Ab⸗ stimmung dahin, gegen die Reichstagsbeschlüsse keinen Eenspruch zu erheben. Die gleichfalls auf der Tagesordnung der gestrigen Sitzung stehenden Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz wurden wieder von der Tagesordnung abgesetzt.
Der Reichsrat erledigte auch weitere vom Reichstag in ab⸗ geänderter Form angenommene Gesetze durch Kenntnisnahme ohne Einspruch, wie z. B. das Gesetz über den Verkehr mit Futtermitteln und die Verlängerung des Sperrgesetzes (Fürsten⸗ absindung). Genehmigt wurden die Satzungsänderungen der Berliner Hypothekenbank A. G. und der Thüringischen Landes⸗ hypothekenbank A. G. in Weimar.
Angenommen wurde eine kleine Novelle zur Gewerbe⸗ ordnung, betreffend die Zulassung zum Hebammenberuf.
Das preußische Oberverwaltungsgericht hat in einem Falle ent⸗ schieden, daß eine Anordnung Preußens, wonach zur Ausübung der
Berufstätigteit als Hebamme außerdem Prüfungszeugnis noch eine Beschränkung des Niederlassungsrechts hinzukommt, ungültig ist. Dadurch sind, wie der Berichterstatter, Ministerialdirektor Dr. Krohne ausführte, unhaltbare Zustände bei der Durchführung des Hebammen⸗ gesetzes entstanden. Mit Rücksicht darauf, daß ähnliche Verhättnisse auch in andern Ländern bestehen, hat Preußen beantragt, die Ge⸗ werbeordnung entsprechend zu ändern. Die Reichsratsausschüsse haben zugestimmt. In der Gewerbeordnung soll nunmehr bestimmt werden, daß die Länder die Ausübung des Hebammenberufs noch von weiteren Voraussetzungen abhängig machen können, insbesondere können sie die Niederlassungsfreibeit einschränken. In den Ländern, wo solche Vor⸗ schriften bereits erlassen sind, sind sie soweit rechtswirksam, als sie auf Grund der Novelle erlassen werden könnten.
Der Reichsrat genehmigte weiter die neue deutsche Arznei⸗ taxe und stimmte den Beschlüssen des Reichstags über die
Leihnachtsbeihilfen für Beamte zu. Ein Antrag Hessens, die Beihilfen auf die Gruppen I bis VI zu beschränken, fand nicht die nötige Unterstützung.
Der Reichsrat erklärte sich weiterhin noch damit einver⸗ standen, daß dem Nordwestdeutschen Tischlerinnungs⸗ verband in Hannover die Rechtsfähigkeit verliehen wird und stimmte einem Gesetzentwurf über Zusatzvereinbarungen zum deutsch⸗italienischen Handelsvertrag zu.
——
Preußen.
Das Staatsministerium hat an Stelle des aus seinem Amte als Mitglied des Disziplinarhofs für die nichtrichter⸗ lichen Beamten zum 1. Januar 1927 ausscheidenden Kassen⸗ direktors beim Amtsgericht Charlottenburg Mentz mit Wirkung vom gleichen Zeitpuntte den Justizinspektor beim Amtsgericht Berlin⸗Mitte Reinhold zum Mitgliede dieses Disziplinarhofs 6“ Die Dauer dieser Tätigkeit läuft mit dem 18. August 1928 ab. 8 1
8“
252. Sitzung vom 16. Dezember 1926, nachmittags 2 Uhr. (Bericht des des Vereins deutscher Zeitungsverleger.*)
Am Regierungstische: Reichskanzler Marx, Reichsminister des Dr. Streseman n, Reichswehrminister D Dr. Geßler und die übrigen Mitglieder des Reichskabinetts.
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Lesung der Vorlage zur Verlängerung des Sperrgesetzes für die Fürstenauseinandersetzung.
Abg. Dr. Pfle ger (Bayr. Vp.) empfiehlt im Namen des Rechtsalsschusses die Aen ne des CGesetzentwurfs. Der ci hat dem strittigen Artikel 2 eine neue Fassung go⸗ geben, wonach die Länder ermächtigt werden, im Wege der Gesetzgebung zu beschließen, daß Gegenstände, die zu einer Vermögensmasse
ehören und über deren Verteilung Streit besteht, nur mit Zu⸗ des Landes an Dritte veräußert werden können. Diese Bestimmung gilt nicht für Verfügungen im Rahmen einer ord⸗ nungsmäßigen Wirtschaft.
Abg. Rosenfeld (Soz.) wirft die Frage auf, ob die gegen⸗ wärtige Regierung noch das Recht habe, ein solches Notgesetz zu erlassen. Die neue Formulierung sei eine erhebliche Verschlechte⸗ rung, die Verantwortung dafür trügen die bürgerlichen Parteien. as notgedrungen stimme die sozialdemokratische Fraktion dem Gese U.
4 5 Dr. Rosenberg (Komm.) erklärt, im Ausschuß habe 2 8 daß die Demokraten noch reaktionärer seien als die hüringer Deutschnationalen.
Nach kurzen Ausführungen eines Vertreters der thüringischen Regierung und der Abgg. Freiherrn von Richthofen (Dem.) und Dietrich⸗ Thüringen
Soz.) wird die Vorlage in zweiter und dritter Se gegen eutschnationale und Völkische angenommen. Der Präsident stellt daß die erforderliche Zweidrittelmehrheit vorliegt.
Es folgt dann die dritte Lesung des Nach⸗ tragshaushalts. Verbunden damit sind die Miß⸗
„ Dr.
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck bervorgehobene der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind
Kommunisten gegen das Reichswehr⸗
trauensvoten der Reichskabinett und gegen den minister im besonderen.
Unter allgemeiner Spannung nimmt sofort Reichskanzler Dr. Marx das Wort.
Reichskanzler Dr. Marx: Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei hat durch Beschluß vom 9. Dezember festgestellt, daß sie eine Entscheidung über die künftige Gestaltung der Reichsregierung für notwendig halte und daß sie diese Entscheidung bei der dritten Lesung Nachtragsetats herbeiführen werde. Die Reichsregierung ließ sich demgegenüber von dem Gedanken leiten, daß angesichts der außenpolitischen Lage und der dadurch gegebenen Notwendigkeit, für die Lösung einiger bedeutsamer, in Genf noch unentschieden gebliebener Restfragen verhandlungsfähig zu bleiben, eine Regierungskrisis wenn irgend möglich vermieden werden müsse. Aus der Gesamtentwicklung der letzten Zeit heraus hat die Reichsregierung daher die Initiative für Verhandlungen mit der Sozialdemokratie als der größten Oppositionspartei zur Erzielung einer Verbreiterung der Regierungsbasis ergriffen. Die Regierungsparteien billigten ohne Ausnahme diesen Entschluß der Regierung chört! hört!), so daß am Nachmittag des 15. Dezember der Sozialdemokratischen “ mitgeteilt werden konnte, die Reichsregierung sei in Ueber⸗ einstimmung mit den Regierungsparteien bereit, in Verhand⸗ lungen mit der sozialdemokratischen Fraktion einzutreten mit dem Ziele der Bildung der Großen Koalition. Die sozialdemokratische Fraktion hat dann bekanntlich gestern abend sich zwar zu Ver⸗ handlungen über die Bildung der Großen Koalition bereit erklärt, zugleich aber den Rücktritt der Reichsregierung verlangt.
Die von der Reichsregierung und den Regierungsparteien be⸗ absichtigten Verhandlungen mit der sozialdemokratischen Fraktion hätten ihren Fortgang genommen, ohne daß die Autorität der Regierung nach innen und außen geschwächt worden wäre. Der geforderte Rücktritt der Reichsregierung müßte für längere Zeit zu einer nur geschäftsführenden Regierung führen, da unter den obwaltenden Verhältnissen eine rasche Lösung der Krisis unmög⸗ lich erscheint. Die Reichsregierung vermag die Verantwortung für einen solchen Zustand, der mit den schwersten Nachteilen, vor allem für unsere außenpolitischen Interessen, verbunden sein muß, nicht zu übernehmen (sehr gut! bei den Regierungsparteien); sie muß diese Verantwortung denjenigen Parteien des Reichstags überlassen, die ihn durch ihre Beschlüsse herbeiführen. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten.)
Namens der Reichsregierung habe ich daher die Erklärung abzugeben, daß die Regierung entschlossen ist, nicht zurückzutreten. (Bravo! bei den Regierungsparteien.) Das Weitere muß sie der Entschließung des Reichstags überlassen. (Beifall bei den Regierungsparteien.)
In der Debatte wird die Redezeit auf 1 ½ jede Fraktion beschränkt.
Abg. Scheidemann (Soz.): unseren Beschluß geschaffene Lage Reichskanzler, aber darüber wer sprechen können, denn ich muß mich meiner Fraktion entledigen, indem ich folgende Erklärung abgebe: Das deutsche Volk hat sich durch die Sehwere seines Schicksals, vor allem aber auch durch die Kraft, mit der es dieses Schicksal ge⸗ tragen hat, die Achtung der ganzen Welt erworben. Wie wäre es denkbar, daß die größte Partei dieses Volkes, die Sozial⸗ demokratische Partei, sich da nicht nach besten Kräften mit⸗ zuarbeiten bemühte? Sie war es doch, die für den Wiederaufstieg die Grundlagen schuf in der demokratischen Verfassung. arbeitete für die außenpolitische Verständigung, die für Herrn Dr. Stresemann kürzlich die Zuerkennung des Nobelpreises zur Folge hatte. Unsere Liebe zum deutschen Volke wäre sehr schwach, wenn wir uns durch die Versuche der Infamierung abhalten ließen, jetzt aber auch auszusprechen, was wir für nützlich und heil⸗ sam halten, und die Reichswehr einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Wir verstehen es durchaus, daß die Offiziere, die mit ihrem ganzen Fühlen und Denken in der 2 Vergangenheit, in dem früheren System wurzeln, sich außerordentlich schwer in die neuen taatlichen Verhältnisse hineinfühlen können, und daß die Tatsache, aß die Nachbarstaaten uns auf dem uns aufgezwungenen Wege der Abrüstung durchaus nicht folgen wollen, zu allerlei Besorg⸗ nissen Anlaß geben konnte. Aber wenn aus diesem verständlichen Komplex von Gefühlen Dinge herauswachsen, die uns als Be⸗ drohung des Friedens und als Gefährdung unserer Außenpolitik erscheinen, so haben wir die Pflicht zu reden. (Unruhe rechts.) Denn unsere Pflicht ist es, unsere Politik auf dem Wege der demokratischen Republik und des Friedens zu halten. Wenn wir eine Politik treiben, die der Politik der Demokratie und des Friedens entgegengesetzt ist, dann kann sich unser Staatswesen auf die Dauer nicht halten. Nun hat General Heye in Hannover eine Rede gehalten, in der er sagte: Die Reichswehr ist ein zum Ge⸗ horsam erzogenes Instrument des Staates. Das ist ein schönes Wort, und wir danken General Heye dafür. Aber wir müssen ihn auch darauf aufmerksam machen, daß das, was er hier gesagt hat, ein Ziel ist., dem wir zustimmen, ein Zustand, den wir erst herbei⸗ führen wollen, daß er aber im Irrtum ist, wenn er annimmt, dieser Zustand sei schon erreicht. (Widerspruch rechts.) Die Be⸗ hauptung, daß die Reichswehr sich mehr und mehr zum Staat im Staate entwickelt hat, ihren eigenen Gesetzen folgt, ihre eigene Politik treibt, möchte ich Ihnen durch einige Tatsachen beweisen. Was wir heute hier besprechen, ist keine Ueberraschung für das Ausland. (Zurufe rechts: Daran sind Sie schuld!) Alle Länder der Welt wissen wohl, was bei uns vorgeht. (Rufe rechts: Ja, leider durch Deutsche!) Das Volk, das am schlechtesten über die Dinge in der Reichswehr informiert ist, ist das deutsche Volk. (Lebhafte Zustimmung links.) Wir haben Zeiten durchlebt in denen mancherlei nicht ganz legale Maßnahmen wohl die Billi⸗ gung des ganzen Volkes gefunden haben, weil das Volk sich sagte: man kann nicht ganze Dörfer der Gefahr überlassen, daß sie ein⸗ fach von Räuberbanden überfallen werden Aber wenn jetzt noch über diese Dinge, die jahrelang hinter uns liegen. Beschuldiaungen in die Welt gesetzt oder die Mitschuld anderer gefolgert wird, ist das ein unzulässiges Verfahren. Ich bitte, darauf zu verzichten, sonst müßten wir noch schärfer werden, als unsere Darlegungen schon an sich sein müssen (Unruhe und Rufe rechts: Hört. hhört!) Meine Aufgabe bewegt sich nach drei Richtungen hin: Die Finan⸗ zierung der Reichswehr von Rußland her. die Beziehungen der Reichswehr zu Großindustriellen und die Verbindung der Reichs⸗ wehr mit rechtsgerichteten Verbänden. Es handelt sich um Dinge, die wir bekämpfen wollen und müssen, weil sie unsere Außen⸗ politik aufs schwerste gefährden. Es handelt sich um ein Heiden⸗ geld für die Reichewehr Die Frage ist, wie war diese Finan⸗ zierung von auswärts her überhaupt möglich, wo kommt das Geld her? Aus dem Etat jedenfalls nicht. Der Etat der Reichswehr ist zwar noch recht undurchsichtig: meine Parteifreunde werden bei der nächsten Beratung darauf dringen, daß vor allem der Reichs⸗ wehretat ganz gründlich geprüft und so gestaltet wird daß von irgendwelchen Verwendungen, die nicht im Etat vorgesehen sind, keine Rede sein kann Nach einer uns zugegangenen Denkschrift hat im Reichswehrministerium eine hesondere Abteilung unter der Bezeichung S. G. bestanden. Die Leiter waren zum Teil hohe aktive Offiziere, zum Teil auf Dienstvertrag angestellte.
Stunden für
Wir beurteilen die durch wesentlich anders als der ich erst nachher ausführlich burnaͤchst eines Auftrages
Sie
Diese Sondergruppe hat auch in Moskau mitgewirkt bei den Junkers⸗Verträgen. Von dieser Sondergruppe ist seit 1923 erne Summe von Geld eingezahlt worden, die sich auf etwa 70 Millionen Goldmark beläuft. (Lebhaftes Hört, hört! links.) Bei einer Berliner Großbank besteht ein Konto, auf das Ministerial⸗ amtmann Spangenberg aus dem Reich swehrministerium Ein⸗ zahlungen leistet und Gelder abhebt. In etwa 14 Tagen 8 Spangenberg Be⸗ trãge von ungefähr 2 .¼ Millionen Goldmark ein gezahlt. Nach weiteren Ermittelungen steht Spangenberg in naher Verbindung mit dem sogenannten Wirtschafts skontor Die Ge⸗ schäfts sführer sind ein Herr Fritz von Schumba in Halensee, ein Herr Richter und ein Dr. jur. Otto zur Leien, der sich ständig im Ausland, namentlich in Rußland, aufhält. Durch Spangenberg wurden einige tausend Mark an die „Gefu“⸗Kasse eingezahlt, wo⸗ durch bewiesen ist, daß eine unmittelbare Ferbindung zwischen Reichswehrministerium und der „Gefu“ behgh Die Aufgabe der „Gefu“ besteht in der Einrichtung einer Rüstungs lindustrie im Ausland, besonders in Rußland. Sie ist umgewandelt worden in „Wilo“, das heißt Wirtschaftskontor. Bei den Verhandlungen mit der Firma Junkers am 14. März 1922 übernahm General Hasse die Verbindung. Die Unterzeichnung der Verträge erfo olgte mit Fhee Namen. Ebenso reisten die Offiziere mit gefälschten Pässen nach und von Rußland. (Große Erregung 88 und bei den Völkischen. Man vernimmt Rufe von rechts: „Landesverräter!“, Lump! und Sie wollen in die Regierung! Die 89 rechts dauert minutenlang an, der Präsident schwingt die Glocke, ohne daß er aber zunächst Ruhe schaffen kann. Als der Redner weiter⸗ sprechen will, ertönen auf der Rechten Rufe: Raus! Raus! Abg. Henning ruft: Landesverrat! Abg. Schmidt⸗Hannover ruft: Das ist eine Regierungspartei!) Die Auß eupolitit Stresemanns so füährt der Redner fort, wird durchkreuzt. Das deutsche Volk willt aber davon nichts wissen. Verträge, die Deutschland eingegangen ist, will es ehrlich halten. (Neue große Erregung auf der Rechten. Die Deutschnationalen, ein großer Teil der Deutschen Volksparrei und die meisten Völkischen verlassen Saal unter Beifalls⸗ klatschen der Linken.) Der Redner teilt dann kurz sein Material über Verbindung der Reichswehr mit deutschen Großindustriellen und Geldsamml ungen bei diesen für ““ von nicht etats⸗ mäßigen Truppen mit. Er bezieht sich dabei insbesondere auf den Vortrag, den Sberst Koch in Breslau gehalten hat. Im einzelnen, so bemerkt der Redner, will ich auf di iese Dinge nicht weiter ein⸗ gehen, um keine Minute zu verlieren für den dritten Punkt. Die Zusammenhänge der Reichswehr mit rechtsradikalen Verbänden werden durch die Rede des Generals von Zitzewitz⸗Rostock im De⸗ zember 1924 bewiesen. Der General sagte: „Unser Volk muß wieder wehrhaft gemacht werden. Das Rückgrat der alten Armee waren die Bezirkskommandeure. Diese haben wir leider nicht mehr. Deshalb muß etwas Aehnliches geschaffen werden, und zwar nicht im Nebenamt, sondern durch hauptamtliche Kräfte. Dazu ist Gel erforderlich.“ Der General betonte, daß er mit seinen Plänen in Pommern großes Entgegenkommen finde und daß mit der Reichswehr keine Politik gemacht werden könne, so daß der Ersatz wieder aus den Kreisen kommen müßte, aus denen er früher gekommen sei. Hier haben Sie in der Nußschale alles, was darüber n sagen ist. Als Bezirkskommandeure fungieren ehe⸗ malige Offiziere, die auf Dienstvertrag fest angestellt sind; die Ausbildung für die Reichs zwehr erfolgt durch sogenanne e Sport⸗ lehrer. Die Breslauer „V Volkswacht“ hat vor einigen Wochen nach⸗ gewiesen, in zwei schlesischen Kreisen mehr als 40 solcher Kreis⸗ offiziere angestellt sind. In Pommern ist ein ähnliches System e in 30. verschiedenen Orten bis 36 Kreisoffiziere. In tettin kommen noch einige für besondere Dienste hinzu. Diese Offiziere schieben ihre Leute bald hierhin, bald dorthin, sie haltem die Verbindung zwischen der Reichswehr und den rechtsradikalen Verbänden aufrecht; sie leiten die Sportkurse unter Heranziehung von Versorgungsanwärtern der Reichswehr und von aktiven Unteroffizieren. Zur Verbindung mit der Reichswehr gibt es besondere Vertrauensleute. Alle Bücher und Zeitschriften und die Lehrer bei den Heeresfachschulen müssen unter allen Umständen rechtsradikal eingestellt sein. Nach diesem System wird auch die Auswahl der Kreisoffiziere vorgenommen. Ein Offizier versieht seinen Dienst in der Reichswehruniform, er ist wegen Beteiligung an dem Küstriner Putsch zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. (Hört, hört! links.) In Kiel sind ganz besonde ve Ver⸗ hältnisse. Dort fungiert ein Rittmeister a. D., der der Organi⸗ sation Consul angehörte, die dann in den von Preußen verbotenen „Wikingbund“ übergegangen ist. Die Marinestation der Ostsee ließ durch einen Korvettenkapitän mit dem Führer der Organi⸗ sation wegen gemeinsamen Vorgehens bei etwaigen Putschen ver⸗ handeln. Es wurde vereinbart: Die Marine gibt für diese Dinge Waffen, sie hält Waffen und Nunition bereit für den bestimmten Tag, die Marine gibt Geld für die Finanzierung der O. C. (Hört, hört! links.) Die Marine ging auf diese B 8u ein. (Hört, hört!) Der Aufmarsch der Rechtsverbände soll te in Ost⸗Schleswig⸗Holstein stattfinden. Das war zu der Zeit. als Rathenau von Mitgaliedern der O. C. ermordet wurde. Die Finanzierung erfolgte in Dänen⸗ kronen. Die Kronen kamen aus dem Verkauf nautischer Instrumente an das Ausland. (Hört, hört!) Im Jahre 1923 wurde alles zum Losschlagen bereitgestellt. Die Rechtsverbände sollten sich in Kiel konzentrieren, die Marine S bereit, ihre Truvpen der O. C. zu unterstellen. Nach dem Zusammenbrüch dieses Unternehmens blieb sein Leiter Rittmeister a. D. Lieber Lei 8 der O. C. und organi⸗ sierte im Einvernehmen mit der Marineleitung, von der er nach wie vor finanziell unterstützt wurde, die Verbände. Am Mai 192 26 wurde er von Oberleutnant a. Klinsch, der als Instruktor der Hitlerschen Putschorganisationen D gewesen war, abgelöst. Auch dieser wird von der Marineleitung unterstützt. Nach⸗ dem der Hitlerputsch niedergeschlagen war, richtete sich die Wutz gegen Seeckt. Nach der eigenen Aussage eines Mannes der als Oberleutnant von Bergen vorgestellt worden war, in Wirklichkeit aber Gün ther hieß, bekam dieser und ein gewisser Brühl den Auf⸗ trag, mit einer sogenannten Gasbombe den General von Seeckt zu beseitigen. (Hört hört! links.) Sie wissen, daß dieses Attentat erfreulicherweise nicht zur Ausführung gekommen ist, aber Sie wissen wahrscheinlich nicht, daß dieser Günther bis auf den heutigen Tag von der Marinestation Kiel unterstützt wird. (Lebhaftes hört, hört! links. — Abg. Hoch (Soz.) ruft: Aber für die Iö“ ist kein Geld da!) Von den Verbänden kommen neuerdings in der Haupt⸗ sache in Betracht: der Bund für Freiheit und Recht, der sich zeit⸗ weilig auch Jägerbatail llon und Freischar nennt, außerdem die so⸗ genannten Kleinkaliberschützen. Diese Organisationen stehen in engster Verbindung mit der Reichswehr. In beiden Organisationen muß ein Eid geleistet werden. Dabei werden die Leute in den Gla ruben versetzt, daß sie den Eid der Reichswehr leisten, die in alle diese Dinge eingeweiht sei. D. er Eid schließt mit den Worten: Auge um Auge, Zahn um Zahn! Den Leuten wird gesagt: Jedes Aus⸗ plaudern “ Vorgänge bei der Organisation ist Landes⸗ verrat und wird entsprechend bestraft.
Außerdem werden die Leute bei der O. C. angemeldet, d. h. bei einer Mordkommission, einer Femeeinrichtung. Es wird ihnen gesagt, sie würden dann um die Ecke gebracht. In Hessen⸗Nassau ist das Kleinkaliberschützenwesen ganz außerordentlich stark entwickelt und nach dem, was in dem Blatt der französischen Rheinarmee, dem „Rapport“, darüber mitgeteilt wird, arbeiten diese Leute mit ausführlichen Stammrollen und Karteien. Die Leiter werden mit Namen genannt, sie sind zum Teil in Marburg, zum Teil in Cassel ansässig. Minister Severing hat einen scharfen Erlaß gegen diese Organisation herausgegeben, leider scheint er nicht viel genützt zu haben. Seit dem Frühjahr 1926 ist eine neue Taktik eingeführt worden. Die Leute werden nicht mehr zu Uebungen bei der Reichswehr einrezogen, sondern man nimmt umgekehrt aus der Reichswehr Unteroffiziere und schickt sie in die Verbände, damit sie dort arbeiten. Es ist fast nicht zu glauben, in welcher Weise sich bereits die Reichswehr bezw. die Marine⸗ unter das Joch dieser Vaterländischen Verbände gebeugt haben.
bringe noch ein Beispiel aus Baden: Der Rittmeister a. D. Wimt terhammer, Leiter der Kseinkaliberschützenverbände, wurde von einem Reichswehrleutnant, wahrscheinlich war das in Konstanz, auf fehlerbaftes Verhalten sei'ner Organisation sowie auf das Treiben der Schützenverbände aufmerksam gemacht. Darauf wurde dieser
Ametlich sestgestellte Kurse.
1 Franc, 1 Lira, 1 L6u. 1 Peseta = 0,80 ℳ. 1 österr. Gulden (Gold) = 2,00 ℳ 1 Gld. österr. W. = 1,70 ℳ. 1 Kr. ung. oder tschech W. = 0,85 ℳ *Gld südd. W. = 12,00 ℳ 1 Gld. holl. W. = 1,70 ℳ 1 Mart Banco = 1,50 ℳ Schilling österr. W. = 10 000 Kr. 1 skand. Krone = 1,125 ℳ 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 ℳ. l alter Goldrubel = 3,20 ℳ Peso (Gold) = 4,00 ℳ. 1 Peso targ. Pap.) = 1.75 ℳ 1 Dollar = 4,20 ℳ. 1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. 1 Shanghai⸗Tael 2,50 ℳ. 1 Dinar = 3,40 ℳ. Pen = 2.10 ℳ. 1 Zlotv. 1 Danziger Gulden = 0.80 ℳ
Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ sagt, daß nur bestimmte RNummern oder Serien ieferbar sind
Das hinter einem Wertpapter besindliche Zeichen ³ bedbeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet.
Das † hinter etnem Wertpapter bedeuter ℳ für 1 Million.
Die den Aktien in der zwetten Spalte beigefügten
iffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten
palte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist ergebnis angegeben Geschäftsjahrs ☛ꝶꝙ Die Notterungen sür Telegraphische Aus⸗ sahtung sowie für Ausländische BVanknoten esinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“
[☛ Etwaige Drucksehler in den heutigen Kursangaben werden am nächf en VBörsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Berlin 6 (Lombard 7). Danzig 5 ½ (Lombard 60. Amsterdam 3 ½. Brüssel 7. Helsingfors 7 ½. Italien 7. Kopenhagen 5. London 5. Madrid 5. Oslo 4 ½. Paris 6 ½. Prag 5 ½. Schweiz 3 ½. Stockholm 4 ½⅛. Wien 7.
mit Zinsberechnung.
Heutiger] Voriger Kurs 16. 12.
99.85 G 98 G
15. 12.
99,85 G 98 G
6 % Dt. Wertbest. Anl. 23 10-1000 Doll, f. 1.12.32 6 % do. 10 1000 D. ,. 35 3 % Dt. Reichssch „K“ (Goldmr.) bis 30. 11.26 2 ausl. ℳ f. 100 G M 6 ½ Dr Neichspost Schatz F. —u. 2, rz. 30 6 % Preuß Staatssch. rückz. 1. 3. 29.
6 ½ do. rz. 1. 10. 30 7 % Bayer Staarsschaß rückz. 1. 4. 29
7 % Braunsch. Staatssch. rz. 1. 10. 29
7 % Lübeck Staatsschatz rückz. 1. 7. 29
7 % Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27
6 ½ % do. Staatssch., rz. 29 7 ⅞ Sachs. Staatsschatz⸗ anw. R. 1, fäll. 1.7.29.
7 % do. R. 2, fä ll. 1.7.30. 7 % Thür. Staatsanl. v. 192 8ausl. ab 1.3.30 6 ½ Württbg. Staats⸗ schatz Gr. 1, fäll. 1.3.29
83,5 b G 97,6 b
99,5 b 99,5 b
97,9 G 97,9 G 97.9 G
83,5 b G 97,55 b G
99.5 b 99,5 b G
97,9 G
.94.4 G 93,25 G
97.3 G 96,3 G
96 b G 97,2 G
Bei nachfolgenden Wertpapieren fällt die Berechnung der Stückzinsen fort. Dtsch. Ablösungsschuld einschl. Auslosgsr. Nf. Z. ische Wertbest. Anl. b. 5 Doll., fall. 2.9.35 do.
in 9 324,5b G 100 b
2925,5 b G 100 b
Dtsch. 1V⸗V Reichs⸗ Schatzanweis 1916, ausl. 23 bis 1 7. 32 4
do. VI-IX. Agio aus!l
do. Reichs⸗Schatz f. 24 0,6825 b
do. Reichsschatz „K“
3. Ausg. 1u II f. 27 † .3.9 0,37 b o. 24, Ausg. Iu. II f. 28 † 1.3.9 —,—
ℳ für 1 Mihiarde f† f. Z. Zinsf. 8— 15 %¼
Deutsche Reichsant.ö.
do. do.
do. bo.
do. do. 8
do. Schutgebtet⸗Anl. 15,5 G
do. Spar⸗Präm⸗Anl. 0.4275 b
7.15 % reußSt.⸗Schat auslosb. ab Okt. 28 f. Z 1.4. —,—
Pr. Staatssch., f. 1.5.25 8.
do. do. fäll. 31.12. 34
(Hibernia)
do. do. 14 ausl. 1.4.30
Preuß. konsol. Anl.... versch.
do. do. 3 ½ do.
do do. 3 do
Anhatt Staat 1919.ü 1.4.10 1 G
Baden 1900 . 1.1.7] 0,705 b G
do 08 09,11/12,13,14 versch. —.—
do. 1919 1.1.7 0,65 b
do. ko v. 1875,78, 79,80,
92. 94,00,02,04,07 :
do. 18967
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do⸗
do. Eifenb. „Dör. bo. Ldst.⸗Rentensch. konv. neue Stücke3 ½ üeara 1919 unt. 30]14 ½¼ 1920]4 ½ 8 1922. 1923 [4 ¼ 1.5.11 do. 09,09,11,gk. 31.12.2374 versch. do. 37-99,05,g1 31.12.28/3 do do. ·6. 2. aet. a1 12.23a2] 1.4.10 Hambg. Stauts⸗Rente 3 ½ 1.2.8 do. amort. St.⸗A. 19 A 1 1.4.10
0,685e1 G 0,6825 b
0,89 5b 0,685 b 0,6925 b
0,375 b
0,7575 b 0,6925 b 0.6925 b
0,7425 b 0.6876 b 0.69 B 0,77 b
versch. do.
—,— „
0,79b 0.67 G 0,7 b
0. 6975 b 0,755 G 0.97 G 0.685 G 0.685 G 0.625 b
versch. —.— 0.685 G 1.2.8 —,— —,— 1.5.11] 0,695 G —.— versch. 0,69 b 1.2.,69 —,— 1.6.12 1.4.10 1.4.10
do. do. 1919 B kleine4 ¼ 1.1.7 do. do. 10 000 bis 100 000 ℳ4 ½— 1.1.ü
do. do. 500 000 ℳ 4 ½ 1.1. do. do. St.⸗Anl. 1900 11 do. 07,08,09 Ser 12. 11, 13 rz. 53, 14 rz. 55 versch. do. 1882, 91,93, 99,04 do do. 1886, 97, 1902 2 do Hessen 09, 06,08,09, 1274 versch. do. 1919. R. 16. uk. 24 1.4.10 do. 3 versch, 1806, 1908- 1905]‧2 Lübeck 1923 unk 288 Meckl. Landesanl. 14 do Staats⸗Anl. 1919 do. Eb.⸗Schuld 187073. do kons 1886: do. 1890, 94, 1901 05 ⸗ Oldenburg 1909, 12 do. 1919, gek. 1. 1. 32 8* 1903 gek. 1 1. 24 ¹
1896 7 Sachsen St.⸗A. 1919
(Reichsschuld).
o. St. Renite. 1 Sächz. Mk.⸗A. 23, ur. 26 Württemberg S S. 6-20
u. 91 — 35 5 neihe 36—42
8 S
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— N —222vögéöSSSS*
2-8S;3ö2ö=SgSggÖ
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Heutiger Voriger
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nur ein Gewinn⸗ so ist es dasjenige des vorletzten
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Preußische Rentenbriefe.
Gekündigte und ungekültndigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.
4,3 / % Brandenburg. ausgest. b 81. 12. 17 18,6 b G
später ausgegeben —
4.3 ½ Hannov. ausgst. b. 31 12.17 [21, I5b G
4, 3 ½ ⁄½ do. 4. 3 ⁄% do. 4,3 ⁄%¶ do
do.
82
2.
2
0
¼
3 „3 3 13 .3
88ö22 Se ee e8S 282
, 3882
Q
Lipp. Landesbk. 1—9 v. Lipp. Landessp. u. L. do. do. unk. 26 Oldenbg. staatl. Kred. do. bo. unk. 31
do. do. Sve „Altenb. Landb.]¹ do. 9. u. 10. R.“
89 Cobg. Landrbk. 1-4 do.⸗Gotha Landtred. do. do. do. ⸗Mein. Ldkrd. gek. do. do. konv. Schwarzbg. „Rudolst.
Landkredit. do. do. do.⸗Sondersh. Land⸗
kredit, gek. 1
eees
02, 03, 05*
get. 31
4. 24 3
2 später ausgegeben E 4, 3 ½% Hess.⸗Nas., agst. b. 31.12.17 später ausgegeben —,— 4 % Lauenburger, agst. b. 31.12,17† —,— do. später ausgegeben
3 % Pomm ausgest. b. 31 12.17 1 später ausgegeben „ Ic Posensche, agst. b. 31.12.17 —;, do. später ausgegeben —.— Preußische Ost⸗ u. West⸗, ausgest. b. 31.12.17 13,7 5b G
do. später ausgegeben —.— Rh. u. Westf. agst. b. 31,12.17 [21,75 b G do. später ausgegeben Sächsische agst b. 31.12.17 do. später ausgegeben
e Schlesische, agst. b. 31 12.17 do. später ausgegeben Schl.⸗Holst.,agst. b. 31.12.17 do später ausgegeben 3
Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.
4 ½
——
19,25 eb G
19,6 b G 19,55 b 0 17,2b G
1.1.7
1.1.7 versch do⸗ do do. do.
1.4.10 versch. 1.4.10 .1 1.1.7 1.1.7
1.1.7
versch.
18.4 G
210,8
19 b G
13,5b G 21b, G 19,4G
19,45 b G
17 b G
Ohne Zinsscheinbogen
Dresdner Grund⸗ renten⸗Anst. Pfdbr., Ser. 1, 2, 5. 7 — 10
do. do. S. 3, 4, 6 Nsa
do. Grundrentenbr Serie 1—3 Sächs. [dw. Pf. b. S 23, 26, 27
bis S. 252
88 Kreditbr. b. S. 22, 26 — 33 do. do.
bis S. 25/13 ½
u. ohne
versch. do.
1.4.10
versch. do.
do. 1.1.7
Brandenb. Komm. 28
(Giroverb.), gk. 1.7.248 ½ do. do. 19,20, gk. 1.5.24 1 ½
Deutsche Kom. Kred. 20 do. do. 1922, rz. 28 Hannov. Komm. 1923 do. do. 1922² do. do. 1919 Pomm. Komm. S. 1u. 2
5
4 ½ 4 ½ 10
4 8
1 versch. 1.4.10 1.4.109% —,.— 1.1.71 —,— 1.1.7 —-,— 8
1.4.100
Kur⸗ u. Neum. Schulduo †] 1.1.7¼ —,— *) Zinsf. 7 — 15 %. † Zinsf. 5 — 15 %.
Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen.
Bergisch⸗Märk. Ser. 3.
Vsagdevge⸗ittenbhe⸗ 1
Mecklenburg. Frie Franzbahn Pfälztsche Eisenbahm. Ludwig Max Nordb. do. 1881 do. 1879, 80, 83, 85, 95 do. (nicht konvert.) Wismar⸗Carow
318 x .3 ½ 3
3 % 3½ 3 ½
1.1.7]† )—,—
1.4. —,— 1.1.7 —,—
110 109 —,— 109 —.— 110
1. 1. 1. 1. 1.
—.—
Deutsche “
Hannov. Prov. RM R. 2B u. 4B, tg. ab 27 do. do R. 3 8, rz. 31 Ntederschles. Provinz R.⸗M. 26, rz. ab 26 Sachs. Pr. Reichsmarl Ausg. 18 unk. 33 do. do. Ausg. 14
8
8 7
Mit Zinsberechnung.
4.10°%0 —,— 4.10]100 b G
1.4.10/99,4 G
1,2.8 102 b G 1.1.7] ¼ —.— G
Ohne Zinsberechnung.
Brandenb. Prov. 08-11 Reihe 13—26, 1912 Reihe 27 — 33, 1914 Reihe 34—52
do. Cassel. Ldgkr. S do. Ser⸗ 26 do. Ser. 27 do Ser. 28 do. Ser. 29 unk. 30 Hannoversche Prov. Ser. 9, gek. 1. 5. 24 Oberhess. Prov 20 uk. 26 do. do. 1918, 1914 Ostpreuß. Prov. Ag. 12 Pommern Pror A. 17 † do. Ausgabe 16..,+† do Ausg. 14, Ser. 4 d0. bo. I do. do. 6 11. do. 14, Ser. 3 . A. 1894,1897,1900 Ausg. 14.
N. 1000000 u. 500000 do. kleine Sächstiche Prov. A. 8 do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 5— 7 Schlesw.⸗Holst. Prov. 1
usg. do. do. Ausg. 10 u. 11 do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 8. do. do. 1907— 09 do. do Ausg. 6 u. 7 do. do. 98, 02, 05, gek. 1. 10. 23 do. Landesklt. Rtbr.
Rheinprovinz 22. 8
.22-25
4
3 4 4 4 4 4
3 ½ 4 x½ 4
4 ½ 2 2 ¼% 15
8 48
3 ½
3 ½
4
Sbo boee.
do. do. *) Zinsf. 8 — 20 %.
Anklam. Kreis 1901. . Kreis 01 do. 0. 19¹9 Hadersleb. Kr. 10 ukv N Lauenbg. Kreis 1919.
Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 1019
Deutsche Stad
Aachen 22 A. 23 u. 24 do. 17, 21 Ausg. 22 Alton. . do. 1911 1914 Aschaffenburg. ü1901 Barmen 07, rz. 41 40
do. 1904,05. gek. 1.3.24 3 ½
Berlin 1923 † * Zinsf. 8— 18 † do. 1919 unk. 30 do. 1920 unk. 31 do.
.1923]*%
3 ½
EE — 4
8 .
1 = 2S8
S 22 86A— vSeeesessbeeeöe;
2822=8
—;—— — * 22
— — 9 — —
1.4.10 1.4.10 1.4.10
**½ 8—18 %. † 6— 15 ½. Kreisanleihen.
4 4 4 4 4 4 4
2
1922 Ausg. 1
1.4.10% —,—
—,— 7
anleihen. 1.6.12 1.5.11 1.1.7
versch 1.6.1 1.2.8
versch. 1.17
1.8.9
1.4.10.
1.4.10 184
Berlin 1922 Ausg. 2
do. Groß Verb 1919 do. do. 1920 Berl. Stabtsynode 99.
1908. 12, gek. 1. 7.24 do do 1899, 1904.
1919 1909
Bonn 1914 PF. 1906 N
Charlottenburg 08, 12 II. Abt., 19
Coblenz 1919 do. 1920 Coburg 1902 Cottbus 1909 N 1913 Darmstadt... 1920 do 1913. 1919, 20 Dessau 1896, gk. 1. 7. 23.
Dreßsden ..... Durtsburg 1921 do. 1899. 07, 09 do. 1913 do. 1885.
Düren H 1899, J 1907
Düsseldorf 1900, 08, 11 gek. 1. 5.24
Elbing 03,09, gk. 1.2.24 do. 1913, gek. 1. 7. 24 do. 1903, Emden08II. J, gk1. 5.24 Erfurt 1893. 01 NX, 08. 1910,14, gek. 1.10.23 do. 1893 N. 1901 N. gek. 1. 10. 23 Eschwege. 11911 Essen do. 16. Ag. 19 (ag. 20) Flensburg 12 P, gk. 24 Frantfurt a. M. 23 † do. 1910, 11, gek. do. 1913 do. 19 (1.—3. Ausg.) 1920 (1. Ausg.), get do. 1899, gek. do. 1901 N Frankfurr O. 14 ukv. 25 do. 1919 4. u. 2. Ausg. Fraustadt 1898 Freiburg t. Br. 1919 Fürth i. BZ. 1923 do. 1920 ukv 1925 do. 190] Fulda... ..1907 N Gießen 1907,09, 12,14 do. 1905 Gotha 1928 dagen 1919 N.. Halberstadt 1912, 19 Halle. 1900, 05, 10 do. 1919 do. 1892 do. 1900 Heidelbg. 07, gk. 1.11.23 do. 1903, gek. 1. 10.23 Heilbronn 1897 N Herford 1910, rückz. 39 Köln. 1923 unk. 33 † do. 1912 Abt. 3 do. 1919 unk. 29 do. 1920 unk. 30 do. 192²2 Konstanz 02, gek. 1.9.23. Krefeld 1901, 1909 do. 06,07, gek. 30. 6.24 do. 1913, get. 30. 6.24 do. 88,01,03, gk. 30.6.24 Langensalza 1909 Lichtenberg(Bln) 1913. Ludwigshafen ü1906 do. 1890, 94, 1900. 02 Magdeburg 1913. 1.— 4. Abt. ukv. 31 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1 Mainz 1922 Lit. C do. 1922 Lit. B do 19 Lit. U. V, uk. 29 do. 20 Li. W unk. 30 Mannheim 1922 do. 1914, gek. 1. 1.24 do. 1901, 1906, 1907 1908, 12, gek. 1. 1.24 w19 1. Ag., gk. 1.9.24 ö. 19 II. A., gk. 1.2.25 .1920, gek. 1. 11.25 d0. 1888, gek. 1. 1. 24 do. 1897,98, gk. 1.1.24 1904, 1905. gek. Merseburg 1901 Mühlhausen 1. Thültr. 1919 VI- Mülhetm (Ruhr) 1909 Em. 11, 13, uf 31,35 do. 1914 do. 1919 unk. 30 München 1921 do. 1919 M.⸗Gladbach 1911 N unk. 36 Münster 0s, gt. 1.10.23 do. 1897, gek. 1.10.23 Nordhaufen 1908 Nürnberg 1914 do. 1920 unk. 30 do. 1903 Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02 N. gk. 31.1.24 Pforzheim 01. 07, 10, 1912, 1920 do. 95, 05, gek. 1.11.23 Pirmasens 99, 30.4.24 Plauen 03 gek. 30.6.24 do. 1903 Potsdam l9 M, gk. 1.7.24 Quedlinburg 1903 N Regensburg 1908, 09 do. 97 N 01 — 03, 05 do. 1889 Remscheid 00, gk. 2. 1.23 Rheydt 1899 Ser. 4 do. 1913 N do. 1891 Rostock. 1919, 1920 do. 81,84,03, gk. 1.7.24 do. 1895, gek. 1. 7. 24 Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin 1. M. 1897.
Spandau 09 P, 1.10.23 Stendal 01, gek. 1.1.24 do. 1908, gek. 1. 4. 24 do. 1903, gek. 1. 4. 24 Stettin 5. 1928
* Binsf 8— 15 †. Stolp i. Pomm. †. Stuttgart 19,06, Ag. 19 Trier 14,1. u. 2. A. uk. 25 do. 1919 unk. 30
Weimar 1888,gk. 1.1.24 Wiesbad 1908 1.Aus⸗ gabe, rückz. 1937
do. 1920 1. Ausg., 21 2. Ag. gek. 1.10.24 do 18 Ag. 19 I. u. II., gek. 1. 7. 24
do. 1886 2 do. 1890»¹ do. 1898 ;: do. 1904, S. 1⸗
1905. gek. 1. 7. 24 %
do. 18913
do. 1902, gek. 2. 1. 24 38
Deutsch⸗Exlau 1907 19⁰95 31
1889 3½ do. 1898, 02 N.3 do. G 1891 kv. a4
do. 1900, gek. 1. 5. 24 3 ½
gek. 1. 2. 24 32
—2 —8
— + 22—s8b.b8e 8
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gek. 1. 5. 24 3
Viersen 1904, gk. 2.1.24
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wiimerat (Bln.) 1918
versch.
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1 8 8 † 1 1 8 8
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4. 19
₰ 1
94 9 —
(Die durch *
als vor dem 1. Januar 1918 aus Gekündigte und ungekün
23 % % Calenberg. Kred. Ser. 0, 1* F (get. 1. 10. 23, 1. 4. 241 .98⁄ Kur⸗ u. Neumäri. neue *4, 3 ½, 3 ⅛½ Kur⸗ u. Neumärk. Komm. „Obl. m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 1917 4, 3 ½,3 ur⸗u. Neum. Kom. „Pöl. 4, 3 ½, 3 % landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31.12. 17 Nr. 1 — 484 6320 4, 3 ½, 3 % landschaftl. Zentral. 4. 3 ⅞, 3 % Ostpreußische v, aus⸗ gegeben bis 31 12. 11.. 2. 4, 3 ½, 3 % Ostpreußische. 4 ⅛ Sstpr. landschaftl. Schuldv. 4, 3 ½⅛, 3 % Pommersche, aus⸗ gesten 991 1. JMöö 4, 3 ½, 3 % Pommersche. *4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz, bis 31,. 12.. 17 vSa⸗ 4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul für Kleingrundbesiz ‧4, 3 ½, 3 % Sächsische, ausge⸗ stelli bs 31. 12. 17. . 4, 3 ½8, 3 % Sächsische. 24 ½ Sächs. landsch. Kredilverb. 4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon). 94, 8* 3 % Schles. landschaftl.
4,3¼, 3 % Schles. landsch A, C. D
*4, 8 ½, 3 ⅓ Schleswig⸗Holstein
Id Kreditv. V, ausg. b. 31.12.17
4,3 ½, 3 % Schlesw.⸗Hlst. ld. Kreditv
4, 3 ½, 3 % Westfäl. bis 3. Folge,
ausgestellt bis 31. 12. 17.
4, 3 ½, 3 % Westfältsche b. 3. Folge
*4, 3 ½ 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. I m. Deckungsbesch. bin 81. 1.. 172..
4. 3 ½, 3 % Westpr. Riiterschaftl. Ser. 1—11
4, 3 ½, 3 9½ Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis
4, 3 3 ½ Wesipr. Reuland⸗ schaftt. ...
Deutsche Pfandbriefe.
gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen
verloste und unverloste Stllcke.
4,9 b
16,8 b
17,25eb B
17,6eb G
17,78
—,— — —
15,4b
17,5 b D, ausgest. bis 24. 6. 17 17,38 b G
8,5 G
13,65 b
3,92 G
gegeben anzusehen.) digte Stücke,
—
16,75 b
17,2 b G
7,5 b
17,4b
7 5
15,3 b G
17,2 G 17,2 b
8,5 G
—,— —,— . „
13,85 b
—,—
3,9eb G
*5, 4 ½, 4, 3 ½ % Berliner alte, ausgestellt bis 31. 12. 1917. 5, 4 ½, 4. 3 ½ Berliner alte . *4, 3 ½, 3 % Berliner neue. ausgestellt bis 31. 12. 1917. †1 4, 3 ½, 3 % Berliner nene. † 4 % Brandenb. Stadtschaftsbriefe (Vorkriegsstücke) 1 4 ⅛ do. do. Nachkriegsstücke)
24,5 G
† Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
24 G
—,— —,.—
„ 7
5,6b G 15,2 b G
* *
45b G 13,75 G
„Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30 — 34
Preuß. Zentralstadt⸗ schafts⸗Pfandbriefe R. 3, 6— 10, 12, 13 † 10 versch
do. do. Reihe 14-16 † 19 1.1
do. do. R. 1, 4, 11]4 1.4.10
do. do. Reihe 2,. 5[4 1.1.7
Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstlicke. 4 ½
1.1.7
1.1.7
Augspurg. 7 Guld.⸗L. n 82 Braunschw. 20 Tlr.⸗L. 2b,S S Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 81.3.
Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 3 ½ 1.4.10 Oldenbg. 40 Tlr.⸗L. gk. 3 Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L. — ℳp. St
Ausländische Staa
1 Seit 1. 4. 19. ² 1. 5. 19. * 1. 8. . 801. 10. 19. m1. 1T1. 1. 2. 80. 1. 1 1. 8.. 11
notiz zugelassenen Russischen
nicht statt.
Bern. Kr.⸗A. 87 kv.] 3 1.1.7 Bosn. Esb. 14 65 .10 do. Invpest. 14 6†% 5 .10 do. Land. 98 in K 4 ½ .10 do. do 02 m. T. i. K 4 ½ do. do. 95 m. T. i. 4 Bulg. G.⸗Hyp. 92 25 er Nr. 241561 bis 246560 do. 5er Nr. 121561 bis 136560 do. 2er Nr. 61551 bis 85650, 1er Nr. 1-20000 Dänische St.⸗A. 97 Egyptischegar. i. do. priv. i. Frs do. 25000,12500 Fr do. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 4 % Mon. do. 5 % 1881-84 do. ü .⸗Lar. 90 do. 4 % Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in; Lire do. amort. S. 3, 4 in Lire Mexik. Anl. 99 5 %ff. do. 5 % abg. do. 1904 49 in ℳ do. 1904 4 %abg. Norw. St. 94 in H do. 1888 in £& 2 Oest. St.⸗Schatz 14 angem St. * do. am. Eb.⸗A* do. Goldrente 1000 Guld. Gd. ⁵ do. do. 200 „ 5 do. Kronenr. ⁵, ¹¹ do. kv. R in K. do. do. in K.¹ do. Silb in fl do. Papierr.in fl ¹⁰ Portug. 3. Spez. 1903 12 138 ukv. 24 ¹4 189 äuß. i. ℳ 16 1890 in ℳ ¹⁶ b. do. m. Talonss. 1891 in ℳ 1¹6 1894 in ℳs . do. m. Talonst. 1896 in ℳ 15 . do. m. Talon 1898 in ℳ ¹* . do. m. Talonst ronv. in ℳ 14 190 5 in ℳ ¹4 1908 in ℳ ¹* 1910 in 4.;
—
=FF
— — 588882
grsgeegresseee
— 8b0
S,ö-SA;SU’Snhe 2ö—öq-ö22ööAöAög;
* —
2—5.
= — vöv=V=VS=SS
Deutsche 85b ⸗7s
BI 1.2. 1 —,—
Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
. 3. 20.
Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung
—.—
tsanleihen.
41. 7. 19. 1 128. ¹2 1. 6. 23 “
19. 11. 19.
11. 25.
Staatsanleihen
gü2se 5b 7,95b 5.8b G
7,25 b G
Schwed. St.⸗Anl.
1880 in do. 1886 in do. 1890 in
do. do. Schweiz. Eidg. do. do.
do. 1886 in do. 1895 in
do. 1000-100 Mosk.
do. S. 34, 35,
do. 1000-100
do.
rückzahlb. do. d
Kopeny. Haus
Norweg. Hyp
do. Städt.⸗
do. do.
do. do.
(Die durch *
do. Hyp. u.
do. do. do.
do.
do. do.
do.
do. do. do. do.
do. St.⸗R. 04 t. ℳ do. do. 1906 f. ℳ 1888
do. Eisenb.⸗R. 90 Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgd E.⸗A. 1 do. do. Ser. 2 do. kons. A. 1890 do. uf. 1903. 06 Türken Anl. 1905 do. 1908 do. Zollobl. 11 S. do. 400 Fr.⸗Lose Ung St.⸗R. 131 do. 1914 do. Goldr. in fl.⸗ do. St.⸗R. 19105 do. Kron.⸗Rente ³ do. St⸗R. 97 inK.* do. Gold⸗A. f. d. eiserne T. 4 do. do. 5er u. ler* do. Grdentl.⸗Ob. 2
Ausländische
Bromberg 95, gek. Bukar 1888 in ℳ do 95 m. T. in ℳ do. 98 m. T. in ℳ Budapest 14 m. T. do. 1914 abgest. do. 961. K. gkz. 3. 25 Christiania 1903 Colmar(Elsaß) 07 Danzigta NVAg. 19 Gnesen 01,07 m. T do. 1901 m. Tal. Gothenb. 90 S. A do. 1906 Graudenz 1900* 1 1900 do. 1902 Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 in ℳ do. 1910-11 in ℳ
Krotosch. 1900 S. 1 Lissab. 86 S. 1, 2** do. 400 ℳ Mosk. abg. S. 27, 28, 5000 Rbl.
abg. S. 30 bis 33, 5000 Rbl. Mosk. 1000-100 R.
39, 5000 Rbl. Mülhaus. t. E. 07. 138 N. 1914 Posen 00,05,08 gk. do. 1894, 03, gek. Sosta Stadt.. Stockh. (E. 83-84) 1880 in ℳ
do. 1885 in ℳ 1887 Straßb. 1. E. 1909 (u. Ausg. 1911) do. 1913 Thorn 1900,06,09 do. 1895 ZürichStadts9 i F
. H 1. 10. 25
Sonstige
Budap. HptstSpar ausgst. b. 31.12.96] 4 Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 5 Dän. Emb.⸗O. S. 4
o. do. Inselst.⸗B. gar. do. do.Kr.⸗Ver. S. 9 Finnl. Hyp.⸗V. gk. do. do. Jütländ. Bdk. gar. do. Kr. V. S. 51. K do. do S. 5 in K do. do. S. 5 in K
Mex. Bew. Anl. 4 ½
gesamtkdb. à101 do. 4 ½ % abg. Nrd. Pf. Wib. Sl, 2
Oest. Krd.⸗L. v. 58 Pest. U. K. B., S. 2,3 Poln. Pf. 3000 R. do. 1000-100 R. Posen. Prov. m. T do. 1888 92,. 95. 98, 01 m. T. do. 1895 m. T. Raäab⸗Gr. P.⸗A.* do. Anrechtsch. Schwed Hp. 78ukv do. 78 kündb. in ℳ do. Hyp. abg. 7 f. 82 do. do. 02 u. 04 1906 Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 86, 87 in K. do. do. 1894 inK. Ug. Tm.⸗Bg. 1. K.“ do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. i. Kr. do. do. Reg.⸗Pfbr. do. Spk.⸗Atr.
Bayerische Handelsbank Pfdbr. Ser. 2, 16 (3 ½ %). S. 4 — 6 (4 %)*
verlosb. u. unverlosb. NGG bg⸗ Berl. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1-4,
7. 8, 13-18. 21-22, kv. u. nicht kv. S. 5. 6, 19. 20 u. abgestemp.“
do. Komm.⸗Obl. S. 1, 2*
Braunschw Hannov. Hyp.⸗Bk.
do. do. Komm.⸗Obl. v. 1923 † 9*8 8 Bk. Pfdbr. S. 1, 4-24*
do. do. Komm.⸗Obl. S. 1-3*
ℳ ℳ ℳ
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14,4 G 25 b G 21 ½ B 21,8 9 12,25 b G 14 25 G 16 G 29,5 B 23 b 24 b 26,4 G 22.9 B
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23,9 b G 217 5b 61G 59 %b
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ausländische Anleihen.
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1, 2
lieferbar.
gekennzeichneten Pfandbrlefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Jannar 1918
Pfandbriefe und Schuldverschreib deutscher Hypothekenbanken.
Aufwertungsberechtigte Pfandbriefe u. Schuldverschr. deutsch. Hypoth.⸗Bk. sind gemäß Bekanntm. v. 26. 3. 26 ohne Zinsscheinbogen und ohne Erneuerungsschein
ausgegeben anzusehen.)
Wechselbt. Pfdbr
do. Ser. 23, 24 do. Ser. 25 do. Ser. 26 do. Ser. 3 do. Ser. 4 do. Ser. 5
Pfbr Ser. 2 — 26*
do. Ser 25 do. Ser. 4
22 b G 19,25 b G
15,4eb G
—,.,— 7
5,85 b
13,3 b G 1258
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