ionen Ausfall kämen nur zum geringsten Teile sozialen Zwecken zugute. Die Hausbesitzer könnten schon jetzt mit dem auskommen, was sie erhielten. s Geschrei nach Beseitigung der Hauszins⸗ steuer solle nur dazu führen, den Hausbesitzern mehr Einnahmen zu verschaffen, obwohl diese Kreise bereits 21 Milliarden durch die in der Inflation entwerteten Hypotheken in die Tasche gesteckt ätten. Deshalb sei das ganze Geschrei nach Aufhebung dieser teuer unmoralisch. (Große Unruhe rechts und in der Mitte.) Wenn für die Sozialdemokraten eine Aufhebung der Hauszinssteuer in Frage kommen solle, müsse der Betrag der Hauszinssteuer den Mietern zugute kommen. Jetzt habe es den Anschein, als ob die bürgerlichen Parteien einfach aus Konkurrenzgründen gegenüber der Wirtschaftspartei für die Hausbesitzer wirken wollten. (Leb⸗ hafter Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Abg. Dr. von Winterfeld (D. Nat.): Der Abg. Falk hat behauptet, Herr D. Winckler habe an der Außenpolitik scharfe Kritik geübt. Ich stelle fest, daß Herr D. Winckler überhaupt keine Kritik an dieser Politik geübt hat. Er hat nur der Enttäuschung darüber Ausdruck gegeben, daß der Völkerbundsrat auseinander⸗ gegangen sei, ohne die Saar rage anzuschneiden und hat aus⸗ geführt, daß, wenn in Genf nicht mehr erreicht sei, sich dies zum Teil daraus erkläre, daß die Stellung unserer deutschen Ver⸗ treter durch die innerpolitischen Verhandlungen über an⸗ gebliche nicht genügende Entwaffnung erschwert worden sind. (Lebhaftes Sehr richtig! bei den Deutschnationalen.) Herr Ab⸗ geordnetr Falk hat also den ersten Teil seiner Rede auf einer falschen Voraussetzung aufgebaut. Der Haushaltsplan ist durch⸗ lichtiger aufgestellt, ob mit der richtigen Sparsamkeit am rechten ört erscheint zweifelhaft. Die Ausgaben sind immer noch ge⸗ stiegen, ob die Steuern in der angesetzten Höhe eingehen werden, ist Fveiselhah. zudem wird die Wirtschaft in unerträglicher Weise durch zu hohe Steuern belastet. Die Entwicklung der Industrie und Landwirtschaft wird jetzt vielfach zu rosig angesehen. Beide haben, ebenso wie der gewerbliche Mittelstand, noch schwer zu kämpfen. Die Zahl der Erwerbslosen sollte zu denken geben, auch für die Arbeiterschaft ist eine gute Wirtschaftspolitik, die ihnen Arbeitsgelegenheit sichert, das beste. Die ganze Volkswirtschaft muß gehoben werden. Bei der Hauszinssteuer sind wir gegen eine Verewigung; sie darf nicht mehr gesteigert, sondern muß langsam abgebaut werden. Die Personalkosten sind im Haushaltsplan zu hoch. Der Abbau der Beamten war verfehlt. Die Besoldung ist un⸗ zureichend. Notwendig ist eine Verwaltungsreform und ein Abbau der Behörden. Wegen mangelnder Abgrenzung der Befugnisse er Reich und Preußen wird viel unnötige Doppelarbeit ge⸗ leistet. Beim Meliorationswesen sind unter Umständen 13 Stellen beteiligt, bevor eine Melioration ausgeführt werden kann. Das Reich soll sich nicht immer neue Bedürfnisse schaffen, insbesondere wünschen wir keine Reichswasserbehörden. Lir haben allerdings zu 5 Regierung nicht das Vertrauen, daß sie uns eine geeig⸗ nete Reform bringen wird. Hinzu kommt die unsachliche Auswahl. der Personen. Der Minister des Innern hat in seinem Antritts⸗ erlaß vom 12. Oktober 1926 und in einer Rede bei Uebernahme seines Amtes verlangt, daß die Beamten seiner Verwaltung ihn unterstützten, obgleich er nach seiner politischen Ueberzeugung handeln und seiner Partei hierdurch die Dankbarkeit bewelsen wird; das ist ein unzulässiger Gewissenszwang! (Zurufe aus der Mitte.) Wenn mir zugerufen wird: Wie war es denn früher?! — so liegt der wesentliche Unterschied zwischen den Sozialdemokraten und uns darin, daß wir trotz unserer Gegnerschaft gegen die Staatsform bereit sind, mit heißem Herzen an dem Aufbau dieses Staates mitzuarbeiten. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Das wollten die Sozialdemokraten in der Vorkriegszeit nicht! Es scheint, daß ebenso wie die Studenten, auch die Beamten durch wirtschaftlichen Druck zu tüchtigen Republikanern gemacht werden sollen. Der Schulstreik dehnt sich weiter aus, und der Kultus⸗ minister geht jetzt entgegen seinen neulichen Versprechungen mit Geldstrafen gegen die Eltern der die Schule nicht besuchenden Kinder vor. Auch hier also wird versucht, durch wirtschaftlichen Druck Gesinnungsänderung zu erzwingen. Solange die Sozial⸗ demokratie von ihrer unsachlichen Politik, die durch Agitations⸗ bedürfnis und den Klassenkampf geleitet ist, nicht abläßt, müssen wir sie auf das schärfste bekämpfen. Wir fordern von der Regie⸗ rung Hilfe für alle schwer darniederliegenden Berufsstände, ins⸗ besondere auch für die geistigen Arbeiter, Kredite und schleunige Maßmnahmen für die durch Hochtvasser Geschädigten. Wir wissen, daß wir nicht den Einheitsstaat erstreben dürfen, sondern daß Deutschland nur blühen kaun, wenn es sich auf die Einzelstaaten stützt und ihnen ihr Eigenleben beläßt. Bismarck gerade hatte — das möchte ich entgegen Abg. Dr. Waentig betonen — in der alten Reichsverfassung verstanden, die Eigenarten der Länder zu schonen und dabei eine preußische Führung dem Reich zu sichern. In der Presse ist es so dargestellt worden, als habe der Abg. D. Winckler verlangt, daß Waldeck gezwungen werden solle, zu Preußen zu kommen, und daß er aus föderalistischen Gründen die Beseitigung der Kleinstaaterei gefordert habe. Das Gegenteil ist richtig. Er steht genau auf dem von mir dargelegten Standpunkt, daß die Einzelstaaten geschont und erhalten werden sollen. Wir wollen arbeiten am Wiederaufbau Deutschland⸗Preußen, aber das ist nur möglich, wenn alle das Vaterland über die Partei stellen. (Lebhafter Beifall rechts. Zischen links. Erneuter Beifall rechts.)
Abg. Grebe (Zentr.) entgegnet dem Vorredner, daß man nicht sagen könne, daß die Republik unduldsam sei. (Sehr richtig! in der Mitte.) Herr Winckler erklärte, früher sei die Tüchtigkeit 8 die Beamtenstellung maßgebend gewesen! Heute sei es die arteizugehörigkeit! Merkwürdig sei aber, daß über diese Tüchtig⸗ keit immer nur ganz bestimmte Kreise der Bevölkerung verfügten. Heiterkeit links.) Der Redner kritisierte die Ungeschicklichkeit des rüheren Reichskanzlers Michaelis bei den Verhandlungen, mit enen sich zurzeit der Untersuchungsausschuß des Reichstags be⸗ schäftigt. Hätte der Einfluß des katholischen Volksteiles sich mehr sur Geltung verbelfen können, so hätte sicherlich der Grundgedanke der päpstlichen Anregung eine bessere Beachtung gefunden. Die Beamtenverteilung zeigt noch heute, daß dem katholischen Volks⸗ teil gegenüber nicht Parität geübt werde. Von Wiedergutmachung der begangenen Fehler ist auch heute noch nicht die Rede. Bei der Annahme von Beamten müsse endlich Schluß gemacht werden mit Gedanken, wie sie einst der Minister von Dallwitz den Katho⸗ lihen gegenüber betätigte.
Die Beratung wird abgebrochen.
Freitag 10 Uhr: Fortsetzung der Vorlagen. Typhusepidemie in Hannover.
Schluß 4 ¾¼ Uhr.
Aussprache.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haunshaltsausschuß des Reichstags setzte am 14. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.) die Beratung des zweiten Nachtragsetats 1926 fort beim „Etat der allgemeinen Finanzverwaltung und dem Haushalts⸗ gesetz“. Abg. Dr. Schreiber ee berichtete über eine deihe von Petitionen aus Grenzgemeinden Bayerns und der Oberpfalz und beantragte, sie zur Erwägung u überweisen. Nach kurzer Besprechung wurde dem Antrage des Berichterstatters dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge ö Es folgte die Beratung der Denkschrift über die Umbildung des Reichsfinanzministeriums. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) gab einen kritischen Rückblick auf die Entstehung dieser Denkschrift. Er bemängelte, daß nach seiner Auf⸗ fassung nicht Referate eingespart seien, sondern daß man noch Re⸗ ferate geschaffen und Mitarbeiter dazu gefordert habe. Redner legte das an Hand der gedruckten Denkschrift näher dar und betonte, da er keine Ersparnisse bei dieser Reform sehe. Abg. Morath (D. Vp. behauptete, es handle sich hier um einen überhaupt ersten Versuch, den § 24 des Reichsbeamtengesetzes in einer Weise anzuwenden,
Kleine
wie er bisher von sämtlichen Kommentatoren als unerlaubt hin⸗ gestellt werde. Er freue sich immerhin, daß der Minister dem Versuch nicht erlegen sei, die ihm hier gegebene Möglichkeit partei⸗ politisch auszunutzen, d. h. Beamte ihm nicht genehmer Partei⸗ 185-- zu entfernen. Aber diese Gefahr mahne doch zur Vorsicht. Deshalb habe seine Partei einen Antrag gestellt, der solchem Miß⸗ brauch entgegentreten solle. Er entspreche ungefähr dem Antrage der Deutschnationalen Volkspartei. Dieser sei aber gesetzestechnisch fenlerhaft und deshalb bitte er die Deutschnationalen, dem Antrage einer Partei zuzustimmen. Abg. Dr. von Dryander (D. Nat.) begründete den deutschnationalen Antrag — zum Teil aus seinen Erfahrungen im früheren Zivilkabinett des Kaisers — mit dem Hinweis, daß seine Partei ein rechtlich gesichertes, von Berufs⸗ freude und Staatsgesinnung erfülltes, * Lebenszeit angestelltes Berufsbeamtentum für die Sicherheit der Staatsverwaltung not⸗ wendig erachtet. Der Beamtenabbau habe der Rechtsgarantien entbehrt. Man habe auch nicht daran gedacht, daß bei einer Reform jeder einzelne Minister für sich vorgehen bär e “ man habe an eine die gesamte Beamtenschaft umfassende Reform . „Bei der Art des Schrittes, den der Finanzminister getan “ es gar keiner Verordnung des Reichspräsidenten edurft. Nach den von ne Partei eingeholten juristischen Gut⸗ achten widerspreche die Form dem Geist und den Bestimmungen des genannten Beamtengesetzes, namentlich dem § 24. Hier werde nicht ein Amt, sondern ein Beamter abgebaut. Der Beamtenkörper müsse aber unpolitisch sein und müsse gegen parteipolitische Ueber⸗ griffe geschützt werden. Abg. Harmony (D. Nat.) ging auf einige Ausführungen der Denkschrift ein, die seiner Meinung nach Widersprüche und Irrtümer enthalten. Daß der Reichspräsident die Verordnung unterschrieben habe, könne daran nichts ändern, daß diese Form der Umbildung des Finan ministeriums dem Reichsgesetz widerspreche. Er bitte, den deutschnationalen Antrag anzunehmen. — Inzwischen war ein weiterer Antrag der Demo⸗ kraten auf Aenderung des § 24 des Reichsbeamtengesetzes ein⸗ gegangen. — Vorsitzender Heimann machte darauf aufmerksam, daß es nicht Aufgabe des Haushaltsausschusses sei, Fachgesetze zu ändern. (Zustimmung.) Seine Aufgabe sei finanzpolitischer Natur. Abg. Leicht (Bayer. Vp.) empfahl, hier nur das Finanzielle zu besprechen und alle anderen 8 dem Beamtenausschuß zu überlassen. Reichsfinanzminister Dr. Reinhold führte fol⸗ gendes aus: In der Hochschätzung des Berufsbeamtentums und in dem Bestreben, es gegen Antastungen seiner Rechte zu schützen, fühle ich mich mit dem Ausschuß einig. Ich kann daher auch nur die seinerzeit abgegebene Erklärung zu der meinen machen, daß eine Wiederholung des Personalabbaues keinesfalls in Frage kommt. Die Umorganisation des Reichsfinanzministeriums ist kein Personalabbau, da hier rechtlich auf Grund des § 24 des Reichsbeamtengesetzes vorgegangen ist. Eingehende Erwägungen über die Anwendbarkeir dieser Bestimmung und die schonendste Durchführung der Maßnahme sind der Verordnung voran⸗ gegangen. Gerade um das Beamtenrecht so weit als möglich zu schützen, ist die Anwendung des § 24 nicht in die Entschließung des Ministers allein gestellt worden, vielmehr ist eine Kabinetts⸗ entschließung und die Verordnung des Herrn Reichspräsidenten herbeigeführt worden. Damit wird eine den Beamten günstige Staatspraxis geschaffen. Neues und die Beamten sicherndes Recht enthält weiter der § 3 der Verordnung, nach dem der Schluß der Umbildung dem Reichspräsidenten anzuzeigen ist. Damit war gewährleistet, daß, sobald als möglich, der Druck von den Beamten genommen wurde. Die Meldung ist dann auch schon Mitte Oktober dieses Jahres erfolgt, so daß die Frist auf ein Minimum eingeschränkt wurde. Meinem Bestreben, den Rechtsschutz der Beamtenschaft zu stärken, entspricht es durchaus, wenn der § 24 des Reichsbeamtengesetzes unter besonderen Rechtsschutz gestellt wird. Hierfür zu sorgen, dürfte die Beratung des Beamten⸗ gesetzes die erwünschte Möglichkeit geben. Wenn infolge der ungeheuren Arbeitslast, die in den vorangegangenen Jahren auf dem Amte und allen Mitgliedern gelegen hat, mit der Um⸗ organisation nicht vorgegangen werden konnte, so kann daraus niemandem ein Vorwurf erwachsen. Das hindert nicht, daß in⸗ folge des unorganischen Zuwachses von Arbeit und Dienststellen die Umgestaltung des Amtes unabweisbar geworden war. Wenn irgendwo, so haben daher sachlich bei der Umorganisation des Reichsfinanzministeriums die Voraussetzungen des § 24 vorgelegen. Die Anwendung des 24 des Reichsbeamten⸗
beschränkt worden. Die
gesezes ist aber auf das äußerste konnten versetzt werden.
mittleren und unteren Beamten Bei den höheren Beoamten war dies nach Lage der Sache nicht möglich. Selbstverständlich haben politische oder persönliche Gründe in keinem Falle mitgesprochen. Alle Kautelen, die zum Schutze der Beamten denkbar waren, sind eingeschoben, alle denk⸗ bare Schonung hat obgewaltet. Die Umbildung, so wie sie vollzogen ist, war, so schmerzlich sie sein mochte, Gebot der Staatsnotwendigkeit. Ent⸗ sprechend der Anregung des Vorsitzenden soll die Denkschrift über die Umorganisierung des Reichsfinanzministeriums nicht im Haushaltsausschuß, sondern im Beamtenausschuß behandelt werden. — Der Haushaltsausschuß wandte sich alsdann der Be⸗ ratung des Gesetzentwurfs über die Anrechnung der Warte⸗ standszeit und die Verwendung von Wartegeld⸗ empfängern zu. Dieses Gesetz regelt die Frage der Anrechnung der Wartestandszeit sowie die Heranziehung der Wartegeld⸗ empfänger zur vorübergehenden 5. tigung. Die Reichsregie⸗ rung hielt es für angezeigt, eine gesetzliche Möglichkeit für die Her⸗ anziehung der Wartegeldempfänger zur vorübergehenden Be⸗ chäftigung zu schaffen. Wenn man auf der einen Seite die Warte⸗ shastsgan in einem gewissen Umfang als ruhegehaltsfähige Dienst⸗ zeit anerkennen wolle, auch wenn der Wallestandsbecmte dem Reiche keine Dienste leiste, so lasse sich unter den gegenwärtigen schwierigen Wirtschaftsverhältnissen eine solche Vorschrift auf der anderen Seite nur rechtfertigen, wenn der Wartestandsbeamte sich auch zu einer vorübergehenden Tätigkeit bereithalten müsse. Die Notwendigkeit, eine solche Verpflichtung zu schaffen, liege fernerhin im Interesse der Reichsfinanzen. Bei der großen Anzahl von Wartestandsbeamten müsse zwecks Verringerung der öffentlichen Ausgaben darauf Bedacht genommen werden, die Wartegeldlast durch weitgehende Heranziehung der Wartegeldempfänger einzu⸗ schränken. — Der Ausschuß verlängerte die gegenwärtig geltenden Bestimmungen über die Anrechnung der Wartestandszeit und die Verwendung von Wartegeldempfängern bis zum 1. Juli 1927 Hierauf vertagte sich der Ausschuß.
— Im Reichstagsausschuß für die besetzten Gebiete wurde laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger folgender Antrag Kirschmann (Soz.) und Genossen einstimmig angenommen: „Der Reichs⸗ tag wolle beschließen, den etwa 2000 im deutschen Reichs⸗ gebiet wohnenden Arbeitern und Angestellten, die im Bereich des Großherzogtums Luxemburg beschäftigt sind (sogenannte Luxemburggänger), wird in Anbetracht der großen Notlage, in der sie sich infolge der Frankenlöhnung befinden, unbeschadet um die von der Regierung nach Prüfung der Verhältnisse in Aussicht gestellten Maßnahmen, noch vor Weihnachten eine einmalige Unterstützung in dreifacher Höhe der für die unter gleichartigem Verhältnis lebenden „Saargänger“ gültigen Monatssätze — rund 80 000 Reichsmark — gezahlt. Weiter wurde der Antrag Esser (Zentr.), Hofmann ⸗Ludwigshafen (Zentr.), Tremmel (Sentr.), Dr. Becker⸗Hessen (D. Vp.) und Dr. Kalle (D. Vp.) genehmigt, der Reichstag wolle beschließen: Unter Hinweis auf einen Bescheid der preußischen Landesauftrags⸗ stellen an eine Unternehmerfirma des besetzten Gebietes, wonach es der Wunsch der Wehrkreisämter ist, daß sich nur Firmen aus dem eigenen Bezirk an den Lieferungen für die Reichswehr be⸗ teiligen, das Reichsministerium für die besetzten Gebiete zu er⸗ suchen, festzustellen, 1. ob dieser Standpunkt der Wehrkreisämter, 85 welchen das besetzte Gebiet und die neutrale Zone von den ““ ausgeschlossen würden, der Anschauung des Reichswehrministeriums entspricht; 2. wenn das zutrifft, ob das Reichswehrministerium bereit ist, diese Schädigung der Wirtschaft des besetzten Gebietes und der neutralen Zone durch entsprechende Anweisungen an die Wehrkreisämter baldigst zu beseitigen. Zu Berichterstattern wurden ernannt: für die Novelle zum Besatzungs⸗ personenentschädigungsgesez der Abg. Hofmann⸗Ludwigs⸗ (Zentr.), für den Gesetzentwurf über die Vergütung der
und Vermögensschäden (Besatzungsleistungs⸗ gesetz) der Abg. Dr. Kalle (D. Vp.).
— Im Steuerausschuß des Reichstags wurde, gemäß einem Antrage der Bayerischen Volkspartei, die ursprüng⸗ lich für den 1. Januar 1927 vorgesehene Erhöhung der Biersteuer bis zum 31. März 1927 hinausgeschoben.
Statistik und Volkswirtschaft.
Getreidepreise an deutschen in der Woche vom 6. bis 11. Dezember 1926.
In Reichsmark für 50 kg.
Börsen und Fruchtmärkten
Städte Handelsbedingungen
Wöchentliche*) für Brotgetreide Zahl
889 Gerste otierungen 8
Weizen Winter⸗
Futter⸗ †
Sommer⸗ am Brau⸗ †
2
frei Aachen u““ 8 Großhandelseinkfspr. ab fränk. Station. ab märk. Stat. (Gerste: ab Station) . Braunschweig ab Braunschweig 1X“X“ Bremen ¹). . ab Bremen oder Unterweserhafen...
.„ 6* Breslau.. ab schles. Verladestation in Waggonladungen Cassel.. Frachtlage C. ohne Sack. 1“ Chemnitz. fr. Ch. in Ladungen von 200 — 300 Ztr. 1“ Dortmund Großhandelsverkaufspr. waggonfr. Dortmund in
Wage lad . 10 155 waggonfr. sächs. Versandst. b. Bez. von mind. 10 t 8 IV “ 5 ab Station. 1“ . . waggonfr. Erfurt od. Nachbarvollbahnstat. o. Sack waggonfr. Essen bei Waggonladungen.. Frachtlage Frankfurt a. M. o. Sack. . bei Waggonbez. ab ostthür. Verladestation ab Gleiwitz o. Sack .. 1“ . ab inl. Station einschl. Vorpommern.„ y. Npordamerika eif Hamburg 202è) „ . Südamerika „ 1 C16“ 8 ab hannoverscher Station Frachtlage Karlsruhe ohne Sack . . ab holst. Station b. waggonw. Bezug o. Sack v1AAAA4“ 111“1“]n; ab niederrhein. Statioon „ prompt Parität frachtfrei Leipzig Frachtlage Liegnitz. .. b. Ladungen v. 300 Ztr. i. Bez. Magdeburg Großhandelseinstandspr. Iloko Mainz... waggonfr. Mannheim o. Sack 1“ Verladestat.
Aachen.. Bamberg . Berlin ...
Dresden. Duisburg Emden .
Esseik Frankfurt a. M. Gera
Gleiwihzh. . .. Hamburg 8
12
2
Hannover Karlsruhe . Kiel 8 Köln . Königsberg i. Krefeld.. CE Liegnitz. Magdeburg Mainz.. . Mannheim
München
Großhandelseinkaufspr. ab südbayer. 1114* ab nordbaverischer Station “ Großhandelspreis ab vogtländischer Station... .† waggonfrei Stettin ohne Sack 11“
. . Großhandelspreis waggonw. ab württbg. Station
bahnfrei Worms.
Nürnberg. lauen. tettin..
Stuttgart.
Worms.
£0 .
— 8 5 —
Würzburg. .J Grohhandelseinkaufspreis waggw. ab fränk. Station
Anmerkungen:
*) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. — ¹) Angebotspreise.
3 4 1 7
9. 12,25 14,38 C“ 11,74 13,66 11,58 8. 11,50 13,50 12,00
13,00 — 10,72 14,10 ⁴ 9, 12,03 ) 13,80 ⸗) 12,00 † 12,00 124,25 11,50 13,55 6) 12,63
12,15 12,38 14,75 12,15 6) 13,23 ⁶) 12,63 15,13 13,00 — 12.63 13,63 12,38 14,63 12,44 14,81 12,00 13,00 7. 11,45 13,38 13,65 13,65 ⁴)
11,70 6.— 11. 10,20 ¹⁰)
6.—11. 11,77 ¹¹) 13,90
7. ¹11.80 15,13
8. 12,38 11. 11,50 13,00 ⁶) 14,63
7. 10. 12,43
6. 11,52 13,63
8. 12,13 14,38 7. 10. 12,25 ⁶) 13,15 ⁶) 7. 10. 11,75 13,50 7. 40. 11,95 13,65
10. 12,31 14,63 6. 9. 12,72 15,19 14,00
I. 1I, s 9. 11,88 14.10 11. 11,00 1200
13,80
11,85 6. 9. 12,00 14,56 10. 14,88
12,38 7 11. 11,85 13,94
9,88
8,50
9,20 10,00 11,40 ³)
8,85 10,13 10,00
10,63 ⁷) 9,56
11,50 ⁹) 9,30
10,25
9,38 9,00 9,23
12,00
◻ 00 —
12,03
11,75
12,56 †¼ 12,88 † 12,25 † 11,75
1.
—
——2——q—ö—SSSSSS 00 ◻0
SS — —
1
9,75 9,63 9,50 9,47 ¹³⁶) 8,75 9,38 9,43 9,00 10,45 10,00
13,00 11,25 ¹²) 12,13 10,50
11,88 11,50 11,15 12,81† 13,81†
11,56 † 12,40 † 11,50 † 11,94
11,94
12,50 † 12,53 †
80,—,—,—
10,— d0 —,— do d0— do do do —
10,13 †
1
²) Pommerscher Weißhafer 11,40. — ³) Unverzollt. — ⁴¹) Manitoba I. — ⁵) Malzgerste. — ⁶) I. Qualität. — 7) Pommerscher Weißhafer 11,50.
— ⁸) Winter⸗ und Futtergerste. — 12,50. — ¹³⁸) Norddeutscher 11,13.
Berlin, den 16. Dezember 1926.
*) Pommerscher und schlesischer; rheinischer 10,25. — ¹⁰) Western. — ¹¹) Rosafé. — ¹²) Braugerste
Statistisches Reichsgamt. J. V.: Dr. Platzer.
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
““
Berlin, Freitag, den 17. Dezember
“
1926
Nr. 294.
(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)
Berichte von auswärtigen
Wertpaviermärkten.
Devisen.
Danzig. 16. Dezember Danziger Gulden)
Auszahlung 24,99 G.. —,— B.
Wien 16. Dezember (W. T. B.) zentrale: Amsterdam 282,80, Berlin Kopenhagen 188,45 London 34.33. Zürich 136,70 Marknoten 168.10 Noten 12,.44 ½. 78.28, Dollarnoten 705,.90. Noten —,—, Belgrad 12,47 ½.
Prag, 16. Dezember. Amsterdam 13,50 ¾ Berlin 8,03 ⅛,
(W. T. B.)
noten 8,03 ⅜ Budapest kurse) London, 16. Dezember. 121 ¼. New York 4,85 ⁄16 Spanien 31,84 Holland 12,13 ½
Wien 34,43. Paris, 16. Dezember. (W. T. B.)
16. Dezember
Anfangsnotierungen.) Deutschland 594,00, London 121,00, New,
York 24,93, Belgien 347,00, Spanien
Schweiz 482,00, Kopenhagen 664,00, Holland 998,00 Oslo 628,50, Rumänien 12,95
Stockholm 666.00 Prag 73,75
Belgrad 44,00. Paris, 16. Dezember. (W. T. B.)
Schluß kurse.) Deutschland 592,00, Bukarest 12,80, Prag —,—, Belgien 347,00, England 121,00.
Wien —,— Holland 9,97 ½,
Amerika 24,95,
Italien 112,25. Schweiz
Warschau —,—, Kopenhagen 665,00 Oslo —,—, Stockholm —,—. (W. T. B.)
Amsterdam 16 Dezember.
visenkurse) London 12,13 ½
Madrid 38,15 11.23. Helsingfors 6,29
Zürich 16. Dezember.
Italien Prag
(W. T B.,
5 173 ⁄16, London 25 101 ¼1½, Paris 20,65. Rrüssel 71,95 Mailand 23,20 Holland 20615⁄. Stockholm 138.27 ½ 1 Berlin 123.10, Wien 72,98 ¾ Budavest 72,45 Belarad 9,12 ½, Sofia 3,75, Bukarest 2,66 ⅛
Madrid 78 95
Kovenhagen 137,75 Prag 15,33 ½,
(W. T. B.) Noten: Lokonoten 100 Zlotv 57.18 G., 57,32 B. Amerikanische Noten 5 14,47 G., 5,15,78 B., London telegraphische Schecks: London 24.98 ½ G., — — B. — Aunszahlungen: Warschau 100 Zlotv⸗Anszahlung 57,03 G., 57,17 B., New Pork telegraphische Auszahlung 5,14,40 G., 5,15,70 B.
168,27 New York 707,35 Paris 28,37, Lirenoten 31 64, Ingoslawische Tschechoslowakische Noten 20.91 ½¾ Polnische Noten Ungarische Noten 99,00, Schwedische
Zürich Kovenhagen 898 50, London 1632 ⅞. Madrid 515 50, Mailand 150,75, New York 33,76 ½, Paris 135,75 Stockholm 9 02 ¼ Wien 4,76 ½ Mark⸗ Poln. Noten 3,74, Belarad 59,57 ½. Wien 100,60 Berlin 169,74 Belgrad 12,57, Zürich 137,92 (W. T. B. Deutschland 20,39 ½ Belgien 34.88 Italien 108,00 Schweiz 25,09 ¾
Berlin 59.50 4 fl. 10,03, Brüssel] 34,80, Schweiz 48 35, Wien 35,27 ½ für 1 Schilling. Kovenhagen 66,60 Stockholm 66,85, Oslo 63, 15, New York 250,00, 3 7,41. — Freiverkehrskurse: RBudapest 34,95 Bukarest 1,25
6,47 ½, Devisen⸗
53,10
Devisenkurse. (Alles in
Wien 53,00. Oslo,
Notserungen der Devisen⸗ Budapest 99 21.
Wien 56,00.
(Amtliche Devisenkurse.) Tscherwonzen.)
6,53 Oslo 852 50 B.) (Amtliche Devisen⸗ Devisenkurse. Paris Devisenkurse. (Offizielle
380,50, Italien 112,00 bank —,—. Wien 35,15
(Offizielle
Lloyd 165,25,
Devisenkurse. Harburg⸗Wien
482,75 Spanien 381,00, Stück. (Amtliche De⸗
für 1 RM Paris Wiener Bank
Warschau —,—. Devisenkurse. New York 100,0, Oslo 130 65 187,5
Leykam⸗Josefs
Stockholm, 16. Dezember. kurse.) London 18,16, Berlin 89,10 Paris 15,10 Schweiz. Plätze 72,40. Amsterdam 149,75, Kopenhagen 99,75 94,50 Washington 3,74,25 Helsingfors 9,44 Rom 16 90, Prag 11,15
Moskau. 15. Dezember.
Frankfurt a. M., 16. Dezember. Kreditanstalt 7,40, Adlerwerke 110,00 Aschaffenburger Zellstoff 145,00 D. Gold⸗ u. Silber⸗Scheideanst. 173 75 Frankf. Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 74.00. Hilpert Maschinen 60,00. Phil. Holzmann 161,00, Holzverkohlungs⸗Industrie 70,00, Wayß u. Freytag 138,25. Zuckerfabrik Bad. Waghäusel 126,75.
Hamburg, 16. Dezember. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Brasil⸗ Commerz⸗ u. Privatbank 205,00, Lübeck⸗Büchen 124,00, Schantungbahn 16 50 Deutsch⸗Austral. 166,00, Hambg.⸗Amerika Paketf. 167,00, Hamburg⸗Südamerika b .
sbest 62.25,
Lothringer Zement —,—
42 50. — Freiverkehr. Wien 16. Dezember.
(Anglobank) 81,0
Warschau 57 50 Helsingfors 13,03 ¾. Konstantinopel 2,61 ¼ Athen Buenos Aires 211,75
Kopenhagen 16. Dezember. kurse.) London 18,20 Antwerpen 10,50 Stockholm 100,35 Dslo 94,80 Helsingfors 9,49 Prag 11,16. Wien
(W. T. B.) (Amtliche Devisen⸗ Brüssel 52,20
Javpan 253.25.
Berlin 89,35 17,05, Amsterd
New York 3,78 Zürich 72,70, Rom
Dezember (W. T. B.) (Amtliche D
6. London 1995 9 Hamburg 94,50, Paris 11,00, New P Amsterdam 158,75 Zürich 77,00. Helsingfors 10,00, Antwerpen 52,25, Stockholm 106.10 Kopenhagen 105,75,
London 16. Dezember. (W. T. B.) Silber 24 ⁄18. Silber auf Lieferung 24 %.
Wertpapiere. (W. T. B.)
Verein. Elbschiffahrt —,—, Calmon er Gummi 82,75 Ottensen Eisen 34 B. A
230,00, Anglo Guano 107,00, Merck Guano 86 00, Dynamit Nobel 152 00, Holstenbrauerel 182,00, Neu Guinea 1765,00 Otavi Minen Sloman Salpeter 100 B RNM für das
(W. T. B.) (In Taufenden.) bundanleihe 73,7, Mairente 4,75, Februarrente 6,7, Oesterreichische Goldrente —,—, Oesterreichische Kronenrente 3,6,
verein 97,0 Bodenkreditanstalt 160,0
thal 135,0.
(W. K. B.) (Amtliche Devisen⸗ Paris 15,25
Rom 18,10, Prag 11,80
(W. T. B.) Ankaufkurse, mitgeteilt von der Garantie⸗ und Kredit⸗Bank für den Osten A.⸗G. 1000 engl. Pfund 941,00, 1000 Dollar 194,00, 1000 schwedische Kronen 51,78 1000 finnische Mark 4,85.
Oesterreichische
Vereinsbank 162 25,
Türkenlose 465,0,
Oesterreichische Kreditanstalt 129,75 Ungarische Kreditbank 335,0 Effektentreuhandges. Niederösterreichische Eskomptegel. 260,0. Länder⸗ bank 127,0, Oesterreichische Nationalbank 2140,0, Wiener Unionbank Staatsbahn 365,1, Südbahn 205,9 Poldihütte 10430 Prager Eisenindustrie 2302,0, Skodawerke 1320,0 Waffenfabrik 52,0, Trifailer 408,0,
Alvine Montan 382,5, Rima⸗Murany
Staatsanleihe 1922 A u. B anleihe von 1917 zu 1000 anleihe von 1896/1905 75 ¼ am 150 40, Aktien 159 ¾, Margarine 168,50 Philips Petroleum 177,00 Koninkl. Rubber 309,50 Oslo vart Unie 175,50, Cultuur Maatschappil 414,50.
evisenkurse.)
Amsterdam, 16. Dezember. (W T.
vereeniging Amsterdam 698,50 Deli Maatschappij
B.) 6 % Niederländische
105 6, 4 ½ % Niederländische Staats⸗ fl 99,50, 3 % Niederländische Staats⸗ 6. 7 % Niederl.⸗Ind. Staatsanleihe zu
1000 fl. —.— 7 % Deutsche Reichsanlerhe 105,00 Reichsbank neue Nederl. Handel Maatschappij⸗Akt. —,—
Jurgens Glueilampen 375,00, Geconsol. Holl. Nederl. Petroleum 380,25, Amsterdam
Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 60,00, Nederl. Scheep⸗
Mpij. der Vorstenl. 183,00, Handels⸗ 422,00, Senembah
39 ork 397,00, Berichte von aus
Bradford, blieb das Geschäft ruhig.
(In das Geschäft still.
16. Dezember. (W. T. B.) Merinokammzüge neigten zur Schwäche, während Kreuzzuchten fest tendierten.
wärtigen Warenmärkten. Am Wollmarkt
Auch am Garnmarkt blieb
laufende Meldungen über Krankheiten. — Gesetzgebung Ansteckungsstoffen in Eisenba — Ausführung des § 123
seuchen im Deutschen Reiche,
Eheschließungen, Geburten
lichkeitsverhältnisse in einig
lsen Zement Juli. — Witterung. —
deutschen und ausländischen
Völker⸗ elektrischen Hoch, und Unt des durchgehenden Zugverkeh Berlins. — Material. Mi
Erkrankungen und Sterbefälle an deutschen Ländern. — Grundw Statistische Sonderbeilage (15. Beiheft): Monatsbericht über die natürliche Bewegung der Bevölke
Nr. 50 des „Reichsgesundheitsblatts“ vom 15. De⸗ zember 1926 hat folgenden Inhalt: A. Amtlicher Teil I.
Fort⸗ die gemeingefährlichen Krankheiten im
In⸗ und Auslande. — Zeitweilige Maßregeln gegen gemeingefährliche
ufw. (Deutsches Reich.) Beseitigung von hnviehwagen. — (Waldeck.) Leichenschau. der Reichsversicherungsordnung. — Tier⸗ 30. November. — B. Nichtamtlicher Teil.
Abhandlungen: Meyer, Zur Statistik der Fleischvergiftungen in den Jahren 1923 bis 1925. — C. Amtlicher Teil 11. Wochentabelle über
und Sterbefälle in den deutschen Groß⸗
städten mit 100 000 und mehr Einwohnern. — Geburts⸗ und Sterb⸗
en größeren Städten des Auslandes. übertragbaren Krankheiten in vasserstand und Bodenwärme in Berlin,
in
rung Orten im Monat Juli 1925.
Nr. 50 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“ vom 15. Dezember 1926 hat folgenden Inhalt: Der Ausbau der
ergrundbahn und die Wiederaufnahme rs zwischen dem Osten und dem Westen schungsverhältnis und Betonfestigkeit. —
Vom Glase als architektonischem Baustoff. — Das Gebäude des Golfklubs in Wannsee bei Berlin. — Baupolizeiliche Gesichtspunkte für das Entwerfen von Gründungen. — Die Betriebseinrichtungen für die Verladebrücken am Erz⸗ und Eisenkai im Seehafen Emden. — Entschließung zur Frage der Weltausstellungen und zum Berliner Ausstellungsplan 1930. — Goethe und das Handwerk. — Vermischtes. — Bücherschau. — Amtliche Mitteilungen.
1. Untersuchungssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 4. Verlosung ꝛc von Wertpapieren.
b. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolonialgesellschaften.
ꝛc.
Gffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)
1,05 Reichsmark.
10. Verschledene
6. Erwerbs. und W 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8 8. Unfall⸗ und Inpaliditäts. ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.
irtschaftsgenossenschaften.
Bekanntmachungen
11 Privatanzeigen.
—
—
—
☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungste
—
rmin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.. ☚
2. Aufgebote, Ver⸗
lust⸗und Fundfachen,
Zustellungen u. dergl.
94746] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 14. März 1927, vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113/114, versteigert werden das in Berlin, Wallstraße 74/75, be⸗ legene, im Grundbuch von Neu⸗Kölln Band 4 Blatt Nr. 247 (eingetragener Eigentümer am 18. November 1926, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks: Kaufmann Kurt Bernstein zu Berlin) eingetragene Grundstück: Vorder⸗ wohnhaus mit linkem Seitenflügel und unterkellertem Hof, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 43, Parzelle 956/375, 1 a 64 am groß, Grundsteuermutlerrolle Art. 7826, 6400 ℳ, Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 170. — 87 K. 192/26. Berlin, den 9. Dezember 1926.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87. [94747] Zwangsversteigerung. .
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 10. März 1927, vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13/14. III. Stockwerk, Zim⸗ mer Nr. 113/114, versteigert werden das in Berlin, Oranienstr. 31,. belegene, im Grundbuche von der Luisenstadt. Band 42 Blatt Nr. 2079 (eingetragener Eigentümer am 12. November 1926, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Guts⸗ und Sägewerksbesitzer Josef Dauber zu Wittenberg i. Westf.) eingetragene Grundstück, bestehend aus: a) Vorder⸗ wohnhaus mit linkem Seitenflügel, rechtem Anbau, abgesondertem Klosett und teil⸗ weise unterkellertem Hof, b) Wohngebäude links, Nutzungswert 11 850 ℳ, Gebäude⸗ steuerrolle Nr. 2237. — 87. K. 189. 26.
Berlin, den 9. Dezember 1926.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87.
[94745) Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 14. März 1927, vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113/114, versteigert werden das in Berlin, Weidenweg 12, belegene im Grundbuch vom Frankfurtertorbezir Band 47 Blatt Nr. 1405 (eingetragener Eigentümer am 4. November 1926, dem Tag der Eintragung des Versteigerungs⸗
schlags die Aufhebung oder einsthes ge Einstellung
vermerks: Generaldirektor Peter Heuser in Berlin) eingetragene Grundstück: a) Vorderwohngebäude mit rechtem Seitenflügel, Hof und abgesondertem Ab⸗ tritt, b) Stall und Remise quer, Ge⸗ markung Berlin Kartenblatt 141, Parzelle 23, 6 a 89 qm gpoß, Grund⸗ steuermutterrolle Art. 868, Nutzungswert 11 400 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 868. — 87 K. 186. 26.
Berlin, den 10. Dezember 1926. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87.
[94748] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsversteigerung soll das in Rehna belegene, im Grundbuch von Rehna Blatt 9 (E ac chaht t e t 1 Nr. 9), zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Strumpswirkers Johannes Petersen eingetragene 5ö Nr. 9, am 8. März 1927, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Lb — versteigert werden. Das Grundstück ist 195 qm (einhundert⸗ fünfundneunzig Quadratmeter) groß. Der Versteigerungsvermerk ist am 13. No⸗ vember 1926 in das Grundbuch ein⸗ getragen. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des eringsten Gebots nicht berücksichtigt und ei der Verteilung des Versteigerungs⸗ erlöses dem Anspruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zu⸗ des Verfahrens herbeizu⸗ führen, ET für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des ver⸗ steigerten Gegenstandes tritt.
Rehna, den 13. Dezember 1926.
8 Amtsgericht.
[76403]
Die Aktie Nr. 683 der Gödecke & Co. Chemische Fabrik A. G. ist abhanden gekommen. Gemäß § 367 H.⸗G.⸗B geben wir hiermit als aus der Urkunde Ver⸗ pflichtete den Verlust bekannt.
Charlottenburg, den 15 Oktober 1926. Gödecke & Co. Chemische Fabrik Akt.⸗Gef
Schäffer. Dr. Arthur Horowitz.
[95093]
Abhanden gekommen: ℳ 1000 4 %
Sächf Bod. Credit⸗Anstalt⸗Pfandbr. v.
1909 Ser. VII Lit. C Nr. 4123. Berlin, den 16. 12.26. (Wp. 139/26.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.
[95094]
Zu Verlust gegangen: St. 5 4 % Türkenanleihe von 1905 Nr. 92 691 — 95 = 1 fünffaches Stück.
Fürth, 14. Dezember 1926. Polizeidirektion Nürnberg⸗Fürth. Polizeiamt Fürth.
[95096]
A. Das Aufgebotsverfahren bezüglich rolgender Urkunden ist eingestellt: I. Der 5 % igen Reichsschuldverschreibungen Nr. 828316/25 1013388/89, 1040017 über je 20 000 ℳ, Nr. 1372787, 1594131/33, 2135897 über je 5000 ℳ, Nr. 219317, 4161349/50 über je 2000 ℳ, Nr. 4301 246 / 48 7711411/2, 15274289 über fe 1000 ℳ, Nr. 2910987/88 5458121 über je 500 ℳ, Nr 460013, 6156559, 6722924, 7570739, 8656219/20, 8783146/47, 10503397/98. 11332312, 11388823, 11606500 über je 200 ℳ Nr. 3050398/99, 6353883, 6440850/51, 7950211, 9298934 und 949, 14454431, 16594076 über je 100 ℳ 1I. Der Schuldverschreibungen der 3 ½ (vorm. 4) % igen Reichsanleihen von 18758 Nr. 32449 über 200 ℳ, von 1881 Nr. 760, 2420 und 2422 über je 200 ℳ. III. Der auslosbaren 4 ½ %igen Reichsschatzanweisungen Nr. 1580350, 628 und 699 über se 1000 ℳ, 448216 über 500 ℳ, 314255/56 über je 200 ℳ, 3972242 über 100 ℳ. IV. Des Anleihe⸗ scheins der Deutschen Sparprämienanleihe von 1919 Reihe A Nr. 186 Gruppe 447. V. Der Schuldverschreibungen der vorm. Preuß. kons. Staatsanleihen 3 %: Nr. 190495/505 über je 100 ℳ, 3 ½ (vor⸗ mals 4) %: Nr. 300629 über 2000 ℳ, 4 %: Nr. 1023779/80 über je 1000 ℳ. B. Die Zahlungssperre über die 5 %gen Reichsschuldverschreibungen: Nr. 748526/33 über je 1000 ℳ, 1783930/36 über je 500 ℳ, 1550834. 836/38 über je 200 ℳ und 1558258/67 über je 100 ℳ ist auf⸗ gehoben.
Amtgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216, S. 216. Gen. VIII. 1. 26, den 16. 12. 1926.
[94750] Aufgebot.
Das Katholische Pfarramt in Clotten hat das Aufgebot der angeblich verloren⸗ gegangenen 3 ½ % Rheinprovinz⸗Anleihe Ausgabe 10 Nr. 6354 Reihe 25 über
dem auf den 2. April 1927, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 231 des Justizgebäudes an der Mühlenstraße, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlosertlärung der Urkunde erfolgen wird.
Düsseldorf, den 9. Dezember 1926. Amtsgericht. Abt. 14.
[94749] Josef Benitz Ww., Inhaberin der Firma Josef Hogg, Weingroßhandlung und Branntweinbrennerei in Löffingen, hat das Aufgebot der 4 ½ % igen Heinrich Lanz⸗ Obligationen vom Jahre 1912 Nr. 2214 und 2515 über je 1000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordent spätestens in dem auf Donnerstag, den 7. Juli 1927, vorm. 9 Uhr, Zimmer 122, Saal I, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urtunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Mannheim, den 13. Dezembver 1926. Bad. Amtsgericht. B.⸗G. 9.
[95095]
Gemäß § 367 H.⸗G.⸗B. machen wir bekannt, daß folgende Pfandbriefe unserer Bank: Serie 95 B 3147 3148 und Serie 97 B 3663 3664 3665 als in Verlust geraten gemeldet wurden.
Mannheim, den 15. Dezember 1926.
Rheinische Hypothekenbank.
[94752] Aufruf.
Der Versicherungsschein I 300 483 au das Leben des Herrn Max Angrick in Braunsberg soll abhanden gekommen sein. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, diese binnen zwei Monaten vom Erscheinen des Aufrufs an uns vor⸗ zulegen, andernfalls sie für kraftlos er⸗ klänt wird.
Berlin, den 17. Dezember 1926.
Vereinigte Berlinische und Preußische Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft. [94751] Aufgebot.
Die Firma Josef Herbenkatze Haus⸗ haltungsgeschäft in Düsseldorf, Kasernen⸗ straße 2/6, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stoll in Düsseldorf, hat das Auf⸗ ebot des angeblich verlorengegangenen Wechsels über 307,05 NM, ausgestellt von der Antragstellerin am 15. August 1925, gezogen auf und akzeptiert von Bankdirektor Heinz Dicken zu Düsseldorf⸗
haber
der Urkunde wird aufg fce spätestens in dem auf den 2. Jult 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht im Justizgebäude an der Müblenstraße, Zimmer 231, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde ecfolgen wird. Düsseldorf, den 11. Dezember 1926. Amtsgericht. Abt. 14.
[94756] Aufgebot.
Die Eheleute Sattlermeister Georg Wiegand und Katharine Elisabeth geb. Kratzenberg in Bischhausen haben das Aufgebot zur Ausschließung der Gläu⸗ biger des auf den in Blatt 106 Bisch⸗ hausen eingetragenen, ihnen gehörigen Grundstücken lastenden, in Abt. III unter Nr. 2 für die Erben des Amtssekretärs Karl Adams und Frau, Katharine Elisa⸗ beth geb. Paulstich, in Bischhausen nach Kaufvertrag vom 8. Oktober 1870 ein⸗ getragenen Kaufgeldrests von 50,25 ℳ gemäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Die Gläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Februar 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit dem Recht ersolgen wird.
Bischhausen, den 13. Dezember 1926.
Das Amtsgericht.
4
[94755] Aufgebot.
Der Besitzer Fviedvich Kieragga aus Geigenau, vertreten durch Rechtsanwalt Kanoldt in Lyck, hat das Aufgebot des verlovengegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Geigenau Nr. 5 in Abt. III Nr. 12 b für die Kreisspar⸗ hasse Lyck eingetnagene, mit 5 vH verzins⸗ liche Hypothek von 3000 ℳ beantragt, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 13. April 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 116, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigensalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Lyck, den 8. Dezember 19263.
Amtsgericht.
[94754] Aufgebot.
Der Landwirt Erich Behme in Gr. Twülpstedt hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefes vom 4. Dezember 1909 über die für den Spar⸗ und Vorschußverein zu Vorsfelde e. G.
1000 ℳ beantragt. Der Inhaber der
Urkunde wird aufgefordert, spätestens in
“
Gerresheim, Sonnbornstraße 7, fällig am 1. November 1925, beantragt. Der In⸗
m. u. H. in Vorsfelde im Grundbuch von