8. Betriebseinnahmen.
vom 6. m schlossen, das Kapital unserer Gesellschaft
Gläubiger..
[94598] Die Generalversammlung
1926 hat u a. be⸗
ordentliche November
nach Einziehung von RM 100 000 Vor⸗ ratsaktien von nom. RM 400 000 auf nom. RM 20 000 herabzusetzen. Nachdem dieser Beschluß in das Handels⸗ register eingetragen ist, fordern wir, um den Vorschriften des § 289 H.⸗G.⸗B. Genüge zu leisten, unsere Gläubiger auf, etwaige Ansprüche anzumelden. Erfurt, den 18 Dezember 1926. Cari Aug. Schmidt Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
192883]
Bilanz vom 30. Juni 1926. — — — — — —
Vermögen.
Grundstück... Gebäude „ Maschinen.. Geräte 111“ 85 und Wagen . Zäckereieinrichtungen.. . Allgemeine Einrichtungen 2 808 Verkaufestelleneinrichtung 12 172 Hinterlegungen . 1 “ 64 G I öö11“ 97 608/9: Kasse.. 1“ 3 324 Postscheckguthaben .. .. Vorausbezahlte Versicherung E1“ e“; ö1111AX“
90 000 283 318 128 725
12 072
46 605
1 697
Verbindlichkeiten. Artsenkapital „ EqEIo... Anleihe. 11“ Nicht erhobene Gewinn⸗
anteile der Attionäre. 21960 185 982 06
793 286,86 Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 30. Juni 1926.
— SFe.
Soll. Betriebsverluft, einschl. Löhne und Unkosten... .54 993/54 .29 469/84
84 463 38
bschr ibungen..
28 2. “
Haben. “ 84 463 38 84 463 38 Hannover⸗Linden, den 2. Oktober 1926.
Hahag⸗Werke Aktiengesellschaft Hannoversche Broffabrik.
Der Vorstand. G. Adelmann. Heinr. Re ingardt. Ich bescheinige die Uebereinstimmung der vorstehencen Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung mit den von mir ge⸗ prüfien, ordnungsmäßig geführten Büchern. Hannover⸗Linden, 11. Oktober 1926. A. Hampe, beesdigter Bücherrevisor.
[94797) Brauerei „Zur Eiche“ vorm. Schwensen & Fehrs in Kiel. Bilanz am 30. September 1926.
Vermögen. Immobilien 8 Maschinen u. elektr. Kraft⸗
u. Lichtanlage Lagerfässer, Bottiche und Versandgebinde . . . Fuhrwesen 1686“ Kasse und Bankguthaben Außenstände, Darlehn und Wertpapierer..
Vorräte
944 984 ¼ 115 776
190 074 100 000] 106 692
395 344 306 400
Schulden. Aktienkapital —. .1f1 400 000 Nicht eingelöste Teilschuld⸗ verschreibungen.. 78 Gesetzliche Rücklage .. 140 000 Sonderrücklagge.. 100 000 Rücklage für: Ausfälle C111“ 45 000 Grunderwerbsteuer. 7 189 ungehoben gebliebene Ge⸗ winnanteilscheine von 1923/24 u. 1924/25 Div Kreditoren Gewinnanteil der Aktionäre Vergütung a. d. Aufsichtsrat Vortrag auf nächstes Jahr
2 034
295 007
140 000]*
9 920
20 04]
2 159 272 Gewinn⸗ und Verlustrechnung
am 30. September 1926.
Soll.
Ausgaben für: 8 Hopfen, Malz, Kohlen usw.,/ 975 827 02 Steuern 6 677 879 30 Generalunkosten. 1 095 168/64 Abschreibungen 146 973 84 Reingewin .„ 180 209 [50 3 076 058 30
— 9—
Haben. 3 076 058 30 3 076 058 30
Der in der heutigen ordentlichen Ge⸗ neralversammlung festgesetzte Gewinn⸗ anteil für das 39. Geschäftsjahr 1925/26 von netto 90 RM je Aktie wird gegen Einliesferung des Gewinnanteilscheins Nr. 39 vom 15. Dezember cr. ab bei
dem Bankhaus Gebr. Arnhold in
Dresden,
der Dreodner Bank in Frankfurt a. M.,
dem Banthaus Wilh. Ahlmann in Kiel,
der Kieler Bank in Kiel oder
an unserer Gesellschaftskasse, Prüne 17/19, ausgezahlt.
Kiel, den 14. Dezember 1926.
Der Vorstand.
[95136] Nrospekt. über nom. Reichsmark 6 000 000 Stammaktien der 5
*
Ferd. Rücksorth Nachfolger Aktien⸗Gesellschaft, Stettin.
3000 Stück zu je RM 1000 Nr. 1 — 3000, 10 000 Stäck zu je RM 100
Nr. 3001 — 13 000, 100 000 Stück zu se RMN 20 Nr. 13 001 — 113 000
(bezw. RM 4 300 000. Wiederzulassung auf Grund von § 4 der 6. Durchführungs⸗ verordnung zur Verordnung über Goldbilanzen). .
Die Ferd. Rückforth Nachsolger Aktien⸗Gesellschaft ist aus der offenen Handels⸗ gesellschaft gleichen Namens hervorgegangen und im Jahre 1912 errichtet worden. Die Firma besteht seit dem Jahre 1742. Der Sitz der Gesellschaft ist Stetttn.
Der Gegenstand ves Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Hefe, Teigwaren, Spiritus, Spirituosen, Bier, Tabak, kosmetijchen., pharma⸗ zeutischen, chemischen und anderen Artifeln, welche mit der Spritfabrik, Preßhefe⸗ fabrifation, der Destillation, Fruchtsaftpresserei. Weinbrennerei, Brauerei, Mälzerei, Tabakfabrikation und der Herstellung von Nährmitteln, kosmetischen. pharmazeutischen und chemischen Erzeugnissen zusammenhängen, mebesondere der Fortbetrieb des bisher der offenen Handelsgesellschaft in Fixma Ferd. Rücksorth Nachfolger gehörenden Fabrikgeschäfts.
Das Grundlapital der Gesellschaft, das bis zum Jahre 1917 ℳ 600 000 betrug, wurde wiederholt, zuletzt 1923, auf ℳ 800 000 000 erhöht und war ein⸗ eteilt in:
7630 000 Stammaktien à PM 1000, . 10 000 Vorzugsaktien à PN 1000 mit 16 fachem Stimmrecht, 60 000 Vorzugsaktien à PMN 1000 mit einfachem Stimmrecht.
Auf die laut Generalversammlungsbeschluß vom 6. Juni 1923 ausgegebenen und seitens der Generaldirektion des Rückforth⸗Konzerns A.⸗G., Stettin, auf Grund besonderer Vereinbarung bei Einzahlung von zunächst 25 % zum Nennwerte über⸗ nommenen PM 300 000 000 Stammaktien Nr. 500 001 — 800 000 ist im Dezember 1924 die Vollzahlung geleistet worden. Von diesen Aktien sind PM 170 000 000 Stammaktien verwertet worden. Der Erlös gelangte in voller Höhe zusammen mit demjenigen der ebenfalls verwerteten restlichen Vorratsaktien mit insgesamt Reichs⸗ mark 1 782 860,40 in der Reichsmarkeröffnungsbilanz zur Verrechnung
Die Stammaktien Nr. 1— 9000, 10 001 - 19 000, 20 001 — 78 200, 82 201 bis 236 000, 300 001 — 500 000 sind zum Handel und zur Notiz an den Börsen zu Frankfurt a. M., Berlin, Dresden und Stettin zugelassen. 1
Gemäß Beschluß der Generalversammlung vom 17. März 1925 wurden die 10 000 Vorzugsaktien à PM 1000 mit 16 achem Stimmrecht gegen Zahlung von RM 68 000 aus dem Gewinn des Geschäftsjahres 1923, ferner 130 000 Stamm⸗ aktien, die von der Generaldirektion des Rückforth⸗Konzerns A.⸗G., Stettin, ohne Gegenleistung der Gesellschaft zurückgegeben wurden, eingezogen. Sodann wurden auf Beschluß der gleichen Generalversammlung die verbleibenden PM 600 000 000 Stammaktien im Verhältnis von 100: 1 auf RM 6 000 000 und PM 60 000 000 Vorzugsaktien, für welche durch Entscheidung der angerufenen Spruchstelle der Anteil an dem Grundkapital der Gesellschaft mit RM 392 913 festgestellt worden ist, auf RM. 392 900 umgestellt. (In das Handelsregister des Amtsgerichts Stettin am 28. September 1926 eingetragen.) In Ausführung des Umstellungsbeschlusses wurde an die Besitzer der Stammaktien gegen Einlieferung von je 2 Aktien à PM 1000 eine Aktie à RM 20 oder auf Wunsch — soweit größere Stücke verfügbar — gegen 10 Aktien à PM 1000 eine Aktie à RM 100 oder gegen je 100 Aktien à PM 1000 eine Aktie à RM 1000 ausgegeben. Gegen eine Aktie à PM 1000 wurde ein Anteilschein à RM 10 gewährt. Gegen zwei Anteilscheine kann im Umtausch eine Aktie à RM 20 bei den bekanntgegebenen Stellen in Empfang genommen werden. Die RM 392 900 Vorzugsaktien sind im Besitz der Generaldirektion des Rückforth⸗ Konzern A.⸗G., Stettin.
Das Grundkapital beträgt nunmehr RM 6 392 900 und besteht aus RM 6 000 000 auf den Inhaber lautende volleingezahlte Stammaktien, eingeteilt in
3 000 Stück zu je RM 1000, Nr. 1— 3000, 10 000 Stück zu je RM 100, Nr. 3001 — 13 000, 100 000 Stück zu je RM 20, Nr. 13 001 — 113 000, RM 392 900 auf den Inhaber lautende volleingezahlte Vorzugsaktien, eingeteilt in 19 645 Stück zu je RM 20, Nr. 113 001 — 132 645.
Die Stammaktien tragen die faksimilierten Unterschriften des Vorstands und eines Mitglieds des Aufsichtsrats und sind außerdem von einem Kontrollbeamten handschriftlich gezeichnet. Je nom. RM 20 der Stammaktien und Vorzugsaktien gewähren eine Stimme, in den Generalversammlungen stehen den 300 000 Stimmen der RM 6 000 000 poll eingezahlten Stammaktien 19 645 Stimmen der RM 392 900 mit einfachem Stimmrecht versehenen Vorzugsaktien gegenüber.
Die Inhaber der Vorzugsaktien erhalten eine jährliche Dividende bis zu 6 %. Reicht der verteilbare Jahresgewinn zur Bezahlung dieser Vorzugsgewinnanteile von 6 % nicht aus, so findet eine Nachzahlung der rückständig gebliebenen Gewinnanteile aus dem verteilbaren Gewinn des folgenden oder der folgenden Geschäftsjahre statt, jedoch erst dann, wenn die Vorzugsgewinnanteile für das jetzte abgelaufene Geschäfts⸗ jahr voll bezahlt sind. Bet der gehen die älteren Gewinnanteile stets den jüngeren vor. Die Nachzahlungen werden gegen Einreichung desjenigen Gewinn⸗ anteilscheins geleistet, der für das Geschäftsjahr ausgefertigt ist, aus dessen Gewinn die Nachzahlungen bestritten werden. Die Inhaber der Stammaktien haben einen Gewinnanteil erst dann zu beanspruchen, wenn die laufenden und etwa rückständigen Gewinnanteile der Vorzugsaktien vollständig bezahlt sind. Die Vorzugsaktien können durch die über das Geschäftsjahr 1930 beschließende und jede solgende ordentliche Generalversammlung ohne Sonderabstimmung der verschiedenen Aktiengattungen mit einfacher Mehrheit in Stammaktien umgewandelt werden. Bei der Liquidation der Gesellschaft erhalten die Inhaber der Vorzugsaktien vor den Stammaktien Be⸗ friedigung bis zur Höhe von 115 % ihres Nennwerts und der etwa rückständigen Dividendenbeträge.
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger, außerdem wird die Gesfellschaft sie noch in einer Berliner Börsen⸗ zeitung sowie in einer Frankfurter und einer Stettiner Tageszeitung veröffentlichen.
Den Vorstand der Gesellschaft bilden z. Z. die Herren Generaldirektor Ge⸗ beimer Kommerzienrat Konsul Rudolf Müller, Direktor Richard Heinrich, beide ordentliche Vorstandsmitglieder, sowie Herr Direktor Günther Heinrich als stellver⸗ tretendes Vorstandsmitglied.
Der von der Generalversammlung zu wählende Aufsichtsrat besteht aus mindestens fünf, höchstens neun Mitgliedern, von denen mindestens fünf, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, ihren Wohnsitz in Stettin haben müssen, und wird jeweilig auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Gegenwärtig gehören dem Aufsichtsrat folgende acht Herren an: Fabrikbesitzer Carl Müller, Mit⸗ inbaber der Fa. Müller & Bolle, Stettin, Vorsitzender, Diplomingenieur Th. Behn, Vorstandsmitglied der Generaldirektion des Rückforth⸗Konzerns Aktiengesellschaft, Stettin, stellvertretender Vorsitzender, Johannes Bundfuß, Stettin, Generaldirektor der C. W. Kemp Nachf. Aktien⸗Gesellschaft, Stettin, Adolph Hentschel, Stettin, Rentier. Johannes Ladehoff, Königsberg i. Pr., Generaldirektor der Aktien⸗Gesell⸗ schaft Brauerei Ponarth, Königsberg i. Pr., Diplomingenieur, Hugo Muͤller, Stettin. Direktor der Fried. Rückrorth Ww. Aktien⸗Gesellschaft, Stettin, Rechtsanwalt Dr. Lorenz Müller, Vorstandsmitgiied der Generaldirektion des Rücktorth⸗Konzerns Aktiengesellschaft, Stettin, Schiffsreeder Otto Schünemann, Stettin, i. F. E. Haubuß, Stettin. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Mühewaltung emmne feste jährliche Vergütung von RM 1000, der stellvertretende Vorsitzende RM 1500 und der Vorsitzende RM 2000, die unter Handlungsunkosten zu verbuchen ist. Außerdem steht dem Aufsichtsrat eine Tantieme von 5 % des Reingewinns zu, welche gemäß den gesezlichen Bestimmungen zu berechnen ist. 1“
Die Generalversammlungen werden nach Stettin einberufen.
Der durch die Bilanz festgestellte Reingewinn wird wie folgt verwendet:
1. Zunächst werden mindestens 5 % dem gesetzlichen Reservefonds so lange zugeführt, bis dieser den 10. Teil des jeweiligen Aktienkapitals erreicht. Sodann werden aus dem Reingewinn diejenigen Beträge entnommen, welche die Generalversammlung etwa zu außerordentlichen Abschreibungen oder Rücklagen zu verwenden beschließt.
Alsdann wird dem Vorstande die ihm nach Maßgabe des mit diesem abgeschlossenen Vertrages oder nach der Bestimmung des Aussichtsrats zustehende Vergütung zugewiesen.
Danach erhalten die Vorzugsaktien 6 % Gewinnanteil für das ab⸗ gelaufene Geschäftsjahr.
Demnächst wird der Gewinnanteil auf die Vorzugsaktien nachgezahlt, insoweit auf diese in früheren Jahren weniger als 6 % für das Jahr verteilt wurden.
Sodann erhalten die Stammaktionäre bis zu 4 % auf das eingezahlte Kapital.
Aus dem danach verbleibenden Ueberschuß erhält der Aufsichtsrat einen Anteil von 5 %.
Der Rest des Reingewinns steht zur Verfügung der Generalver⸗ sammlung.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
An Dividenden wurden verteilt für das Geschästsjahr
1921 30 % auf ℳ 18 000 000 Stammaktien,
30 % „ 10 000 000 4 für t Jahr, 1 000 000 Vorzugsaktien, für ½ Jahr,
„ 1 000 000 3
1922 100 % auf ℳ 76 000 000 Stammaktien,
5 % „ 2 000 000 Vorzugsaktien,
5 % „ „ 2 000 000 . für ¼ Jahr,
wurde mit Rücksicht auf die allgemeine Lage von der Verteilung einer Dividende abgesehen und der erzielte Buchgewinn mit Mark 68 150 411 446 517 462,41 vorgetragen,
keine Dividende. Der in der Bilanz ausgewiesene Gewinn RM 33 580,48 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
6 % auf ℳ 392 900 Vorzugsaktien.
Keine Dividende auf Stammaktien.
Die Gesellschaft verpflichtet sich. eine Stelle einzurichten und bekanntzugeben, scheinbogen erhoben, Bezugerechte ausgeübt, Aktien zur Teilnahme an den General⸗ versammlungen hinterlegt sowie alle sonstigen von den Gesellschaftsorganen be⸗ schlossenen, die Aktienurkunden betreffenden Maßnahmen bewirkt werden können.
Reichsmarkeröffnungsbilanz per 1. Januar 1924. — . . —
1923
1924 1925
von
bei der kostenfrei fällige Gewinnanteil⸗
Besitzwerte. RM Grundstücke und Gebäude E Maschinen . 85 . Utensilien ubrpark ... Fastagen. “ Außenstände für Warenlieferungen . Bankguthaben und kurzfristige Darlehen Guthaben bei befreundeten Gesellschaften Kundenwechsel Kassenbestand.. 8 Wertpapiere.. 88 Beteiligungen .. 4 Zur Verfügung stehende (in
S 915 285 1 107 015:4
43 221 18 696 1544
16 22] 12 559
3 469 548 1782 860
7 266 950 Verbindlichkeiten.
. 6 000 000,— 400 0000,—
2 8
2 ᷣ᷑ 79 0 2 2 090 0⸗ * 0 2 2 70⸗ ³* 0⸗
2 22⸗690ͦ890ù9x0ᷓ;90890 0
*. 2 2ᷣ 0 0
.
jw schen
Aktienkapital: Stammaltien... Vorzugsaktien ’!1)
Gesetzliche Rücklage...
Rücklage für Vorzugsaktien
Buchschulden.
Aufwertungskonto2)
6 400 000 640 511/15 68 150ʃ40 98 895/12 59 400 — 7 266 956 67 ¹) In der Generalversammlung vom 17. März 1925 wurde beschlossen, das Vorzugsaktienkapital zunächst auf RM 400 000 umzustellen und — falls die zu ständige Spruchstelle den Teil des Grundkapitals, der auf die Vorzugsaktien entfällt, niedriger as RM 400 000 festsetzen würde — die Differenz dem Reservesonds zuzu⸗ führen. Wie oben bereits erwähnt, hat die Spruchstelle das Grundkapital für die Vorzugsaktien auf RM 392 913 festgestellt. Da die Vorzugsaktionäre auf die Spitze von RM 13 verzichteten, wurde das Vorzugsaktienkapital demgemäß endgültig auf RM 392 900 umgestellt. (Siehe Bilanz per 31. 12. 1925.) 1 ²) ca. 15 % für eine Hypothekenschuld auf ein inzwischen verkauftes Grundstück.
Bei Aufstellung der Eröffnungsbilanz sind die Vorschriften des § 40 H.⸗G.⸗B. sowie der §§ 2 und 4 der Verordnung über Goldbilanzen und des § 4 der Zweiten Durchführungsverordnung zur Goldbilanzverordnung genau beachtet worden. Der im Grunodstücks⸗ und Gebäudekonto eingesetzte Betrag übersteigt nicht die Anschaffungs⸗ bezw. Herstellungspreise, die Warenvorräte sind zu den am Stichtag der Eröffnungs⸗ bilanz geltenden Einkaufs⸗ bezw. Herstellungspreisen vorsichtig bewertet und die Maschinen, Utensilien sowie Fuhrpark⸗ und Fastagenkonten nur als Merkposten mit je RM 1 eingesetzt worden.
Die von der ordentlichen Generalversammlung vom 6. Juli 1926 Bilanz per 31. Dezember 1925 lautet wie folgt:
genehmigte
RM 908 000 14 100
Besitzwerte. RMN ₰ Grundstücks⸗ und Gebäudekonto. Aufwertungsausgleichskonto ³). . ““
Zugang..
₰ 100 000 3 798
1053 79873 13 798
.2 20 0 0 2
Abschreibung Utensilienkontoü. Fuhrpark und Kraftfahrzeuge ö11“4“
90 000
30 000 29 638 33 59 638 37 Fastagenkonto 1111“ 0 ο % 1— l14*“ 1“ 1 098 204/05 für Warenlieferungten.. 691 581 88 Kassenbestand, Bankguthaben, Kundenwechsel 76 637 13 Guthaben bei befreundeten Gesellschaften.. 807 234 43 Beteiligungen 2) ... . 1öu“] 4482 529,30 8 218 313779
“
Verb indlichkeiten. Aktienkapital:
Stammaktien
Vorzugsaktien Gesetzliche Rücklage „ „ „ „ Aufwertungskonto..
6 000 000 392 900 647 611/15 . 2„ . . 0 59 400 2 Aufwertungsausgleichskonto ³) . „ 14 100 73 500/ —- Hypothek ⁴). 1“ 8 101 462,40 Kabatr sittn Darlehen .. . 366 517 63 Bankschulden 6b cs K. Utlie 8 3 26s Reichsmonopolverwaltung für Spritlieferungen 5 420 Akzepte 88 “ 188 ““ 1 8 . 54 998 44 114“* 40 000 8 Eööö“ 179 85746 Reingewinn: Reingewinn in 1921’24,, Gewinn in 192255 Gewinnpverteilung: 6 % Dividende auf Vorzugeaktien.. Vortrag auf neue Rechnung..
11“
33 580 V 8 1 370 34 950 55 . 23 574 11 376]*
34 950,55
82
¹) und zwar Rohstoffe RM 478 726,45 Halbfabrikaue „ 164 782,53 Fertigfabrike .„ 454 695,07
in Frankfurt a. M., Berlin und Steittn
8 2²) Die Erhöhung gegenüber dem 1. Januar 1924 mit RM 1 013 005,75 ist
teils auf Neuerwerbungen, teils auf eine auf Grund der Goldmarkeröffnungsbilanzen der betreffenden Gesellschaften erfolgte Neubewertung alter Beteiligungen zurück⸗ zuführen. Sie setzt sich im einzelnen wie folgt zusammen: RM Zugang durch Neuerwerbungen, Buchwert. 1 221 762,95 Abgang an Beteiligungen .... .. . 6 971 355,75
71 649,—
1 013 005,75
Beteiligungsgruppen Erträgniss
ͤ RM 225 332 01 Spirituosenfabriken „ 45 889,85 Verwaltungsgesellschafttrttn „ 5 000,—
³) In der Reichsmarkeröffnungsbilanz war die Hypothekenschuld auf ein inzwischen verkauftes Grunostück nur unter Zugrundelegung einer Aufwertung von ca. 15 % angegeben. Das Aufwertungsausgleich konto stellt die auf dem Aufwertungs⸗
gesetz beruhende Differenz zwischen 15 und 25 % dar. b
⁴) 36 000 gr Feingold, im Jahre 1926 erhöht um weitere 35 840 gr Feingold = RM 99 820, eingetragen auf dem Berliner Grundbesitz, verzinslich mit 8 % p. a., rückzahlbar 3 Monate nach Kündigung, frühestens am 1. Januar 1929.
8 8 (Fortsetzung auf der folgenden Seite.)
1“
Zugang durch Neubewertung alter Beteiligungen, Buchwert..
Die einzelnen weisen folgende
Dividenden auf: Brauereien . ..
aus
fugten Angestellten. Die Vore h e des Beschwerdeführers durch die Ge⸗
höheren
Steuerzeichen aufgedruckten Kleinverkaufspreise abgegeben wurden, wobei an den sechs im Gastraum vorgefundenen Packungen die Grund dieses Sachverhalts ührer als zuschlagsteuerpflichtig auf Grund
wurde der Beschwerde des § 45 Abs. 2 des Tabaksteuergesetzes angesehen, und zwar sowohl
Erste Zentrat⸗Handelsregister⸗Beilage —
8 6 5*
zum Deutschen RNeichsanzeiger und Preußischen Staats
Nr. 295.
Berlin, Sonnabend, den 18. Dezember
—. —
—ä—
Der Inhalt dieser Beilage, 6. der Urheberrechtseintragsrolle so besonderen Blatt unter dem Titel
entral⸗Handelsregister für
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch die Geschästsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm⸗
197
für Selbstabholer auch durch straße 32, bezogen werden.
in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels⸗, wie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8.
alle Postanstalten, in Berlin V
2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Bereins⸗, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten
sind, erscheint in einem
das Deutsche Reich.
“
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — D prei s betrögt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. 1 * Sü.et,ng. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen
Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark, Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.
aeernve.
—
Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche RNeich“ werden heute die Nru. 295 A und 295 B eg,eon.
— —
Entschei
8 8
kirchlichen Haundlungen nden Sänger? 8 einer Kirchengemeinde der Be⸗ schwerdeführerin ist die Abführung von Lohnsteuer für Beträge ge⸗
’
144. Lohnsteuerpflicht der bei auftretenden Sänger? Von fordert, die in der Zeit vom April 1924 zahlt sind, die teils bei Beerdigungen,
und Berufung blieben erfolglos. gründet. Was zunächst die tätigen Sänger betrifft, so kommt ein
Frage. Die Sänger schließen mit der 8 Verträge
ab, durch die sie sich in jedem einzelnen 2
Gründen tätig sind. wegen tätig sind, können sie nicht als gemeinde angesehen werden. Für die gestellter ist, kommt es nicht darauf an, versprochen wird oder nicht; verhältnis nur vor, wenn jemand in Abhängigkeit zu einem andern steht, daß
geschäftlichen Anordnungen Folge zu leisten hat und eingegliedert ist. artigen Abhängigkeitsverhältnis kann in den genannten Fällen, in denen die Sänger immer nur zu einer einzigen Leistung ver⸗
—
Organismus dieses andern
pflichtet sind, keine Rede sein. Wenn die Vorinstanz darauf hin⸗ einer bestimmten Zeit, an einer be⸗ Gesan verkennt sie, daß es ein Unterschied ist, o hat, den Anordnungen eines andern Folge zu leisten oder aber Zeit, Ort und Inhalt vor dem Ver⸗
weist, daß die Sänger zu. stimmten Stelle einen bestimmten
eine von dem andern nach tragsschluß näher bestimmte Leistung
ferner dem Akteninhalte nicht widersprechen, wenn das Wesentliche der Tätigkeit beim Grabgesang sei nicht einwandfreien Gesangsleistung. Der Senat muß es aber für halten, daß das Wesent⸗
feststellt, die Ausführung einer künstlerisch le
liche das Erscheinen an Ort und Ste
Gesanges überhaupt keine Anforderungen gestellt seien. Eher kann man von Abhängigkeit bei denjenigen Personen sprechen, die regel⸗ untäglichen Gottesdiensten im Chor mitwirken. nicht fest, daß die Genannten zu einer Mitwirkung für eine bestimmte Zeit verpflichtet wurden. Ohne
mäßig bei den b
Die Vorinstanz stellt jedoch
eine solche Verpflichtung liegt die Sache zuerst genannten Personen. Bei freier Senat aber rechtliche Verpflichtung für längere Zeit
gibt sich dies aus der Lebensstellung der Genannten. 8 die Mitglieder des Chors die Absicht hatten, eine rechtliche Verpflichtung einzugehen. Es kommt
als ausgeschlossen erscheinen, daß
27
auch nicht in Frage, daß das Nichteingehen einer solchen Ver⸗ Steuer erfolgt ist. Vielmehr muß es als eine der Sachlage angemessene Gestaltung des Verhältnisses
pflichtung zur Umgehung der
1.
angesehen werden, wenn die Kirchengemeinde eine - 1 schädigung für Auslagen und vielleicht auch Zeitversäumnis ver⸗
sprach, die Mitglieder des Chors aber willigkeit zur
Danach war vember 1926, VI A 520/26.)
145. Tabakzuschlagsteuerpflicht Verkauf zu einem höheren geschäftlichen Vertretung in
rerin Zigarren zu einem
Auf
Steuerzeichen vüberraßs waren.
8 — teils bei Hochzeiten, teils beim sonntäglichen Gottesdienst als Sänger tätig waren. Einspruch
Die Rechtsbeschwerde i bei Beerdigungen
Es kann dahingestellt bleiben, ob sie mehr als Ersatz für uslagen erhalten und ob sie aus wirtschaftlichen oder idealen Denn auch, wenn und soweit sie des Erwerbs
vielmehr liegt ein Angestellten⸗
einer solchen persönlichen
nicht an, daß die Mitglieder des Kirchenchors eine
Mitwirkung äußerten, ohne sich rechtlich zu binden. Danach kann von einem Vertragsver ältnis höchstens für jeden einzelnen Fall der Mitwirkung die Rede sein, und dann liegt die Sache im wesentlichen ebenso wie bei auf Freistellung zu erkennen.
5
auch
bis 1925 an Personen ge⸗
t be⸗ und Trauungen Dienstverhältnis nicht in festgehalten e zu Leistungen ver⸗ Willen der durch tatsä
Fa
Angestellte der Kirchen⸗
ein bestimmter Erfolg
er in dem Betriebe dessen in den
Von einem der⸗
vorzutragen hätten, so jemand sich verpflichtet
u vollbringen. Es mag die Vorinstanz
sei und an die Güte des führer er dur
nichts
auf die
2 . ollte, diese nicht anders als bei den Beurteilung nimmt der
eingegangen sind. Es er⸗ Sie läßt es
entgegen. geringe Ent⸗
nur eine gewisse Bereit⸗
den anderen Sängern. (Urteil vom 4. No⸗
Gesellschaft festgestellt, daß in
als dem auf den beteiligt.
1. Handelsregifter.
Apolda. [94461]
In unser Handelsregister K ist 12 92 unter Nr. 788 bei der Firma Gebr. Hering. Apolda, eingetragen worden: Die Firma ist erloschen.
Apolda, den 9. u 1926.
Thüringisches Amtsgericht. II.
Arnstadt. [94462] In das Handelsregister Abt. A ist eute unter Nr. 714 bir Firma Alfre Würzberger in Gräfenroda und als deren Inhaber der Brauereidirektor Alfred Würzberger in Arnstadt ein⸗ getragen worden. Dem Kaufmann Arthur Würzberger in Gräfenroda ist Prokura erteilt.
Arnstadt, den 11. Dezember 1926.
Thüringisches Amtsgericht. 3
Earmen. [94464]
In unser Handelsregister wurde ein⸗ getragen:
„Am 6. Dezember 1926:
1865 bei der Firma Albert Thien⸗
haus in Barmen: Der Liese Thienhaus
in Barmen ist Prokura erteilt.
Am 7. Dezember 1926: X 3972 die offene Handelsgesellschaft Muckenhaupt & Nusselt in Barmen, Nordstraße 9, und als deren persönlich haftende Gesellschafter die Ehefrau Paul Muckenhaupt, Emilie geb. Hügel, in Barmen und der Betriebslelter Hans Nusselt in Elberfeld. Die Gesellschaft at am 7. Dezember 1926 begonnen. Dem Kaufmann Paul Muckenhaupt in Barmen ist Prokura erteilt.
Am 8. Dezember 1926:
B 792 bei der Firma Barmer Klöppelspitzenfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Barmen: Die Liquidation der Gesellschaft wird, da nachträglich noch Vermögensstücke er⸗ mittelt, durch den bisherigen iquidator Kaufmann Erwin Steuernthal fort⸗
gesetzt.
Am 9. Dezember 1926: X 3131 bei der — Ewald Veller in Barmen: Die Firma ist erloschen.
B 335 bei der Firma Metall⸗, Walz⸗ und Platierwerke Hindrichs⸗Auffer⸗ mann Aktiengesellschaft in Barmen: Dr.⸗Jng. Heinrich Lütke in Beyenburg ga. d. Wupper ist zum Vorstandsmitglied bestellt mit der Maßgabe, daß er be⸗ rechtigt ist, die Gesellschaft zusammen
gen d
zu dem auf dem Steuerzeichen
erhöhungswillens durch den Kleinhändler wenn Angestellte, die zu seiner rechtsgeschäftlichen Vertretung in b seinem Kleinhandelsbetriebe befugt sind, von
Fräße, ob jemand An⸗ schluß fassen, den Kleinverkaufspreis 0
des Geschäftsverkehrs kleinhandelsbetriebe
gedankens der Bestimmung, die Steuer der Aenderung des Klein⸗ wenn diese Aenderung erst beim
verkaufspreises anzupassen, auch In
Kleinhändler erfolgt, früheren Urteilen des Senats ist für den Fall des öheren Preisen durch einen Angestellten ausgesprochen, daß aus ieser Tatsache „im Regelfalle“ auf den Preiserhöhungswillen des Diesen Urteilen liegt die Ansi⸗ den Preiserhöhungswillen des Ge⸗ schäftsherrn selbst ankomme, der nur tatsächlich im d wenn der Angestellte zum höheren Preise verkaufe. Nach der hier dargelegten Rechtsansicht bringt aber auch der Preiser schlagsteuerschuld zur rundsätzlich mit
Kleinhändlers Ansicht zugrunde, daß es auf
allgemeinen anzunehmen sei,
ohne Rücksicht auf sei
seine Ges ewußt. Sie außerhalb der Zigarren erstreckt. Zigarren
zu verkaufen, so müßte dies Kleinverkaufspreises im bleiben, wonach
die Zigarren nicht Gastwirtschaft, werden, steht ihrer Heranziehung zur Denn als „Verkaufsräumen Sinne des § 45 des T denen der Kleinhändler Erzeugnisse lagert. 146. Schenkungssteuer teiligung eines stillen Gesellschafters. und sein Vater sind alleinige Gesellf einem Stammkapitale von einer Million Mark; der Beschwerde⸗ führer ist mit ½0, der gewinne hat der Beschwerdeführer zeitlich “ von ½ bis zu 1⁄1 2 zu beanspruchen; der Anteil am Verlust i des Kleinhändlers bei er Einlage beschränkt. Preise durch einen zur rechts⸗ dem Kleinhandelsbetriebe be⸗ ntscheidung hat
Diese Einlage hat er im 46 000 ℳ bar und in Höhe von 4000 seinem Gewinnanteile bezahlt. versammlung vom 29. 860 000 Goldmark Beschwerdeführers auf 43 000
Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚
hat,
auch genügend,
ichen Verkauf kundgibt.
zu dem erhöhten Preise, erkennbar werden lassen. Die Notwendig⸗ keit dieser Gleichstellung folgt daraus, daß
in der großen Mehr andernfalls die Durchsetzung
nicht gewährleistet wäre.
geschlossen werden müsse.
8
Entstehung. Die Vorinstanz
äftsführerin vorgenommenen at die eigentlichen Gasträume Denn selbst wenn beabsichtigt
zum Banderolepreise, sohin bi
es für sondern in der Privatwohnun (Urteil vom 27.
Vazer mit ²%0 beteiligt.
Durch
umgestellt
gefundenen Packungen als eer gleichen Sorte, die mit e einem angrenzenden, nicht ( gehörenden Raume aufbewahrt waren. schlagsteuerschuld des § 45 Abs. 2 des Tabaksteuergesetzes entsteht, wenn im Kleinhandel tabaksteuerpflichtige Erzeugnisse teurer als . aufgedruckten Kleinverkaufspreise verkauft werden; für die Entstehung der Zuschlagsteuerschuld ist es weiter, wie der Reichsfinanzhof in ständiger Rechtsprechung 1d ü wenn der Kleinhändler Ffessethähnng nach außen in einer anderen Weise als
1 Der Kundgabe des Preis⸗ selbst steht es gleich,
In sich aus den Ent⸗ Kleinr zu erhöhen und diesen Ent⸗ luß nach außen, insbesondere durch tatsächliche Abgabe der Ware den
bei der Gestaltung 63 eit der Tabakwaren⸗
Verkaufs zu
öhungswille des Angestellten die Zu⸗ hat hiernach Recht die Zuschlagsteuner von dem Beschwerde⸗ i Vorbringen gefordert, er habe von Preiserhöhung Zuschlagsbesteuerung auch mit Recht
Uüger als die im Gastwirtchaftsraum abgegebenen Zigarren der gleichen Sorte, nach der Begriffsbestimmung des 6 des Tabaksteuergesetzes unberücksichtigt en Kleinhändler für dieselbe Sorte nur einen einheitlichen Kleinverkaufspreis gibt. Der Umstand daß im eigentlichen Betriebsraum, nämli
uschlagsversteuerung nicht oder „Verkaufsstelle“ im abaksteuergesetzes gelten alle Räume, in zum Verkaufe bestimmte steuerpflichtige ktober 1926 IV A 402/26.) bei der Aufwertung der Be⸗ Der Beschwerdeführer chafter einer G. m. b. H
Vom Jahres⸗
b t auf den Betrag
— 2 Im übrigen ist der Beschwerdeführer seit langer Zeit mit seiner vollen Arbeitskraft als Geschäftsführer der in dem Unternehmen tätig. 9 März 1921 ist der v außerdem mit einer Ein⸗ lage von 50 000 ℳ als stiller Ge
Vertrag vom
ellschaft er an dem Unternehmen Jahre 1921 in Höhe von
ℳ durch Aufrechnung mit
Durch Beschluß der G
April 1925 wurde das Stamm
und gleichzeitig die Einlage des
Goldmark aufgewertet.
es Reichsfinanzhofs.
hinsichtlich der sechs im Gastraume vor hinsichtlich 1400 Stück Zigarren d unversehrten Steuerzeichen in Gastwirtschaft
Aufwertung erblicken die Vorbehörden eine Schenkung mit dem Unterschiede, daß das Finanzamt die G. m. b. H., das Finanz⸗ gericht den Vater als Schenker ansieht. Beide Stellen ehen überein timmend davon aus, daß der Beschwerdeführer als stiller Gesellschafter einen rein schuldrechtlichen Anspruch gegen die Ge⸗ sellschaft habe, und daß die Umrechnung dieses Anspruchs in Gold mit 3040 Goldmark den Höchstbetrag der Aufwertung bilde Der Mehrbetrag von 43 000 — 3040 = 39 960 Goldmark unterliege daher als Schenkung der Steuer. Der Beschwerdeführer verlangt mit der Rechtsbeschwerde Freistellung, das Finanzamt mit der Anschlußbeschwerde Wiederherstellung des Steuerbescheids, wona nicht der Vater Schenker ist, sondern die Gesellschaft. Der Anspru auf Freistellung ist begründet. Die Forderung des Beschwerde⸗ beenss gegen die Gesellschaft ist ein Anspruch aus dem Gesell⸗ schaftsvertrage; er unterliegt daher nicht den Vorschriften für die Aufwertung von Vermögensanlagen, sondern ist unbeschränkt nach allgemeinen Vorschriften, insbesondere nach Tren und Glauben, mit Rücksicht auf die Verkehrssitte aufzuwerten (§§ 62, „Abs. 2 Nr. 1 des Aufwertungsgesetzes). Das Maß dieser gesetzlich unbeschränkten Aufwertung unterliegt in erster Linie der freien Vereinbarung der Beteiligten. Das Ergebnis dieser Ver⸗ einbarung ist auch für die Steuerbehörden maßgebend; denn es kommt nicht darauf an, was in dem nicht vorliegenden Falle der Uneinigkeit von Gläubiger und Schuldner hätte fest⸗ gesetzt werden sollen, sondern was in dem tatsächlich ein⸗ getretenen Falle der Einigkeit der Beteiligten wirklich fest⸗ gesetzt worden ist. Die vereinbarte Aufwertung kann
aher nicht als Schenkung oder freigebige Zuwendung angesehen werden. Denn bei der Aufwertung soll der Gläubiger nach dem Willen der Beteiligten nicht bereichert werden; es soll ihm viel⸗ mehr nur das zukommen, worauf er nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte einen Rechtsanspruch hat. Das gilt auch dann, wenn die Aufwertung über den durch Umrechnung ermittelten Goldwert der Papierforderun hinausgeht. Die Ermittlungspflicht der Schenkungssteuerbehörde erschöpft lch daher bei der Aufwertung in der Nachprüfung, ob sich der Wille der Beteiligten auch tatsächlich auf die Aufwertung beschränkt hat oder ob die Aufwertung ganz oder teilweise nur auf dem Papiere steht, während in Wahrheit darüber hinaus eine Bereicherung des Gläubigers durch Freigebigkeit des Schuldners beabsichtigt war. Wird die letzte Frage bejaht, so ist der wirkliche Wille der Be⸗ teiligten der Besteuerung zugrunde zu legen. Die Entscheidung hängt demnach hier allein davon ab, ob dem Beschwerdeführer durch den Au wertungsakt nach dem Willen der Beteiligten mehr zugewendet werden sollte, als 55 nach Treu und Glauben zukam. Der stille Gesellschafter ist rege mäßig nur am Erfolge des Unter⸗ nehmens und nur am Betriebsgewinn und Betriebs⸗ verlust beteiligt; ausnahmsweise wird aber als stille Gesellschaft auch bezeichnet ein Rechtsverhältnis, wobei der Stille am Ge⸗ schäftsvermögen des Unternehmens und dementsprechend auch an den Wertveränderungen des Anlagekapitals teil hat (Entsch. des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 94 S. 106). Ob hier, objektiv beurteilt, die Regel oder die Ausnahme vorliegt, kann dahingestellt bleiben; denn die Regelung durch die Beteiligten läßt erkennen, daß diese den Ausnahmefell zugrunde gelegt haben, in dem die Stellung des Stillen sich der Stellung eines Kommanditisten nähert. Ursprünglich betrug nämlich die Einlage des Beschwerde⸗ führers mit 50 000 ℳ ein Zwanzigstel des Stammkapitals von einer Million; dementfprechend ist die Aufwertung ebenfalls auf ein Zwanzigstel des umgestellten Goldkapitals von 860 000 Gold⸗ mark mit 43 000 Goldmark erfolgt. Diese Vereinbarung muß mit Rücksicht darauf, daß der Beschwerdeführer zu der Er altung eines se 2 Satzes des Goldwerts des ursprünglichen Kapitals durch seine persönliche Arbeit als Geschäftsführer beigetragen hat, als der Billigkeit entsprechend bezeichnet werden, zumal bas doppelte Vertrauensverhältnis der rwandtschaft und des Gesell⸗ schaftsvertrags ein erhöhtes Maß von Treu und Glauben erfordert. Der Beschwerdeführer war daher auf die xöö unter Aufhebung der Vorentscheidung und unter Zurül weisung der Anschlußrechtsbeschwerde von der Schenkungssteuer freizustellen. (Urteil vom 29. Oktober 1926 Ve A 572/26.)
zur
Die Zu⸗
seinen
des Zweck⸗
einzelnen
verwahrten ewesen sein
der aufbewahrt
mit
2
esellschafter⸗ apital auf
In dieser
mit einem anderen Vorstandsmitgliede oder zusammen mit einem Prokuristen zu vertreten.
Am 10. Dezember 1926: .X 2761 bei der Firma Wilhelm Ley in Barmen: Die Firma ist erloschen.
B 429 bei der Firma Emil Homberg, Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Barmen: Dem Kaufmann Ger⸗ hard von der Wettern in Barmen ist Prokura erteilt.
B 840 bei der Firma Boa, Schuh⸗ Herstellungs⸗ und Vertriebsgesell⸗ schaft in Barmen: Die Gesellschafter⸗ versammlung vom 26. November 1926 verlegte den Sitz der ee nach Niederauerbach (Amtsgerichtsbezirk Zwei⸗ brückenbrücken, Rheinpfalz)
Am 11. Dezember 1926:
A 3973 die offene Handelsgesellschaft Leinecke & Co. in Barmen und als deren persönlich haftende Gesellschafter der Kaufmann Friedrich us Leinecke und die Witwe Friedrich Leinecke, Adele geb. Nebe, beide in Barmen. Die Ge⸗ sellschaft hat am 10. Dezember 1926 be⸗ gonnen. Amtsgericht Barmen.
Firma Peter Schmidt & Co., Berleburg,
Beckum. [94465] Berlin. [94868] Bei der unter Nr. 115 des Handels⸗ In unser Handelsregister B ist am registers A verzeichneten offenen Han⸗ 8. Dezember 1926 eingetragen worden: delsgesellschaft „Richter & Bauschuß’ zu Nr. 838 C. J. Vogel Draht⸗ und Beckum ist heute eingetragen: Kabelwerke Nirtiengesellschaft: Pro⸗ Die sellschaft ist aufgelöst. Der kurist: Dr.⸗Ing. Josef Kühle in Fried⸗ bisherige sellschafter Woldemar richshagen. Er vertritt gemeinschaftlich Richter ist alleiniger Inhaber der mit einem Vorstandsmitgliede, ordent⸗ Firma. lichen oder stellvertretenden oder mit einem Beckum, den 10. Dezember 1926. anderen Prokuristen die Gefelsschaft. ber Das Amtsgericht. Nr. 33 734 Walter Ziegler Aktien⸗ gesellschaft für Hoch⸗ und Tiefbau: Gemäß dem bereits durchgeführten Be⸗ schluß der “ von Beckum“ wurde heute in das Handels⸗ 21. Dezember 1925 ist das Grund register als neuer Inhaber der Kauf⸗ kapital um 100 000 Reichsmark herab⸗ mann Willi Stein in Beckum, Oststraße, geseßt und um 100 000 Reichsmark au .ee 50 000 Reichsmark erhöht. Durch Be⸗ Beckum, den 10. Dezember 1926. schluß der Generalversammlung vom Das Amtsgericht. 21. Dezember 1925 sind die 88 — (Grundkapital), 7 (Vertretung) des Ge⸗ sellschaftsvertrags geändert. Werden Mitglieder des Aufsichtsrats zu Stell⸗ vertretern behinderter Vorstandsmit⸗ glieder bestellt, so vertreten sie die Ge⸗ sellschaft jeder allein. Als nicht ein⸗ getragen wird noch veröffentlicht: Auf die Grundkapitalserhöhung werden aus⸗ gegeben 86 Kosten der Gesellschaft unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugs⸗
Beckum. [94466] Bei der Firma „Samuel Stein in
Berleburg. 88 [94467 In das Handelsregister Abt. Nr. 104 ist am 8. Dezember 1926 zu der
eingetragen worden: Die Firma ist er⸗
loschen. Berleburg, den 7. Dezember 1926. Amtsgericht.