1926 / 298 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Dec 1926 18:00:01 GMT) scan diff

1. Untersuchungssachen.

2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. deral. 3. Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Attien, Akttengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften

22b☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäf

Gffentlicher Anzeiger.

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1,05 Reichsmark.

Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten

Unfall⸗ und Invaliditäts- ꝛc Versicherung. Bankausweife. ““ Verschiedene Bekanntmachungen Privatanzeigen

tsstelle eingegangen sein.. ☚˖

2. Aufgebote, Ver⸗ luft⸗und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.

[95985) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 10. Februar 1927, vormittags 10 ½ Uhr, an der Gerichtsstelle, Berli⸗ Wedding, Brunnenplatz, Zimmer 30 1, versteigert werden das im Grundbuch von Berlin (Wedding) Band 144 Blatt Nr. 3459 (eingetragener Eigentümer am 26. November 1926, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Kaufmann Gregor Pohl und Ehefrau Elsbeth Pohl, geb. Müller, in Berlin, zu gleichen Rechten und Anteilen) ein⸗ eetragene Grundstück in Berlin, See⸗ straße 33, Ecke Antwerpener Straße 1/2, enthaltend: Eckhaus mit doppeltem Mittel⸗ flügel, rechtem Seitenflügel und 2 Höfen, Kartenblatt 20, Parzelle 1172/73 und 1173/73, 13 a 79 qm groß, Grund⸗ steuermutterrolle und Gebäudesteuerrolle Nr. 5618, Nutzungswert 27 200 ℳ. 6 K. 123. 26.

Berlin N. 20,

15. Dezember 1926. Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 6.

Brunnenplatz, den

[95986) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsversteigerung soll das in Rehna belegene, im Grundbuch von Rehna Blatt 93 (Flurbuchabteilung I), zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks auf den Namen der Frau Dora Bötkcher, geb. Bräcker, in Rehna eingetragene Hausgrundstück Nr. 93 am 11. März 1927, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle versteigert werden. Das Grundstück ist 390 (dreihundert⸗ neunzig) Quadratmeter groß. Der Ver⸗ teigerungsvermerk ist am 8. Dezember 1926 in das Grundbuch eingetragen. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteige⸗ rungstermine vor der Aurfforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nach⸗ esetzt werden. Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Er⸗ teilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Rehna, den 13. Dezember 1926.

Amtsgericht.

[95987] Aufgebot.

1. Theodor Praun, Pfarrer in Stetten a. H., 2. Gottlieb Blaser, Landwirt in Moosheim, O.⸗A. Saulgau, 3. Christiane Gommel in Reutlingen, 4. Rechtsanwalt Dr. Erlanger in Stuttgart, 5. Marie Ebert, geb. Lächner, in Ellrichshausen, 6. Olga Steinbronn, ledig, in Rottenburg a. N. haben das Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung folgender Urkunden beantragt: zu 1: Schuldverschreibungen des Württemb. Kredit⸗Vereins in Stutt⸗

Lit. B Nr. 8302, 10 367 über je

ℳ, Lit. BB Nr. 21 170 über

1000 ℳ, Lit. CC Nr. 3087, 3088, 3092 üͤber je 500 ℳ, Lit. EII Nr. 2372 über 200. ℳ; Pfandbriefe der Württembergischen Hypothekenbant Stuttgart: Ser. B IX Nr. 34 079, 34 117, 35 035, 35 476 über je 500 ℳ, Ser. B X Nr. 37 553 über 500 ℳ, Ser. L IX Nr. 33 124 über 500 ℳ, Ser. M XV Nr 28 703 über 1000 ℳ; Hypothekenpfandbriefe der Württ. ank Stuttgart: Ser. 21 Lit. E

Nr. 40 948, 40 949 über je 2000 ℳ, Ser. 41 Lit. C Nr. 96 720 über 500 Ser. 41 Lit. D Nr. 97 353 über 1000 ℳ, Ser. 42 Lit. C Nr. 99 174, 99 186, 9 383 über je 500 ℳ, Ser. 43 Lit. D Nr. 102 323 über 1000 ℳ, Ser. 44 Lit. C Nr. 104 260 über 500 ℳ, Ser. 44 Lit. D Nr. 104 708, 105 362 über je 1000 sämtlich Inhaberpapiere —; zu 2: Württ. Staatsschuldverschreibungen, umgeschrieben auf Gottlieb Blaser, Land⸗ wirt in Moosheim, O.⸗A. Saulgau: Lit. N 40 918 über 500 ℳ, Lit. S 470 über 200 ℳ; auf den Inhaber lautend: Ser. 8 19 656 über 1000 ℳ, Ser. 9 1962 über 500 ℳ, Ser. 9 7768 über M500 ℳ, Ser. 9 7769 über 500 ℳ; zu 3: Pfandbriefe der Württ. Hypotheken bank Stuttgart, auf den Inhaber lautend: Ser. C XVI Nr. 31 182, 31 555 über je 1000 ℳ, Ser. D XIX Nr. 18 054, 18 055 über je 2000 ℳ, Ser. B IX Nr. 34 787 über 500 ℳ; zu 4: Schuld⸗ verschreibungen der Stadt Stuttgart, auf den Inhaber lautend: Ser. 2 Nr. 4801 über 2000 ℳ, Ser. 3 Nr. 10 616 über 1000 ℳ, Ser. 4 Nr. 3715 über 500 ℳ, Ser. 4 Nr. 3716 über 500 ℳ; zu 5: Pfandbrief der Württ. Hypothekenbank Stuttgart: Ser. RI. Nr. 1117 über 1000 ℳ; zu 6: Pfand⸗

brief der Württ. Hypothekenbank Stutt⸗

gart: Ser. B IX 34 375 über 500 ℳ. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Sams⸗ tag, den 2. Juli 1927, vormittags 10 uhr, vor dem Amtsgericht Stuttgart 1 in Stuttgart Olgastr. 6, Zimmer 347, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird. Stuttgart, den 16. Dezember 1926. Amtsgericht Stuttgart I.

[95989]

a) Frau Johanna Mogk in Bad Hom⸗ burg, Promenade 11 ½, II. Stock, hat das Aufgebot der 3 ½ % igen Pfandbriefe der Rheinischen Hypothekenbank Mannheim Lit. B Serie 99 Nr. 03508, 03509 und 03507 über je 1000 PM, b) der Kirchen⸗ vorstand der Kath. Pfarrgemeinde in Straßberg in Hohenzollern dasjenige der 4 % igen Hypothekenpfandbriefe der Rheini⸗ schen Hypothekenbank Mannheim Serie 91. Lit. B Nr. 04950, 04951, 04952 zu je 1000 ℳ, c) Olga Steinbronn, z. Zt. im Altersheim des Spitals in Rotten⸗ burg a. N. (Württemberg), dasienige der Hypothekenpfandbriefe der Rbheinischen Hypothekenbank Mannheim, Serie 76 Lit. B Nr. 4557 (3 ½ % ig) über 1000 ℳ, Serie 121 Lit. D Nr. 8165 (4 % ig) über 200 ℳ, Serie 121 Lit. D Nr. 8166 (4 % ig) über 200 ℳ, Serie 121 Lit. D Nr. 8167 (4 % ig) über 200 und d) Kettenmacher Wilhelm Weiler in Huchenfeld als Vormund über den am 7. 11. 1906 in Huchenfeld geborenen Kurt Karl Mast dasjenige der 4 % igen Hypo⸗ thekenpfandbriefe der Rheinischen Hypo⸗ thekenbank Mannheim Serie 104 Lit. B Nr. 04656 über 1000 ℳ, Serie 104 Lit. C Nr. 06640 über 500 ℳ, Serie 104 Lit. E Nr. 10684 über 100 beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Donners⸗ tag, den 7. Juli 1927, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 122, Saal I, anberaumten Aufgebots⸗ termin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Mannheim, den 7. 12., 8. 12., 11. 12. und 13. 12. 1926. Bad. Amts⸗ gericht B.⸗G. 9.

[95988] Aufgebot.

Der Schneidermeister Friedrich Len⸗ hardt in Düsseldorf, Kölner Straße 10, hat das Aufgebot des angeblich verloren⸗ gegangenen Sparkassenbuchs der Städtischen Sparkasse Düsseldorf Zweigstelle 3 Nr. 2290, lautend auf den Namen Friedrich Lenhardt, mit einem Bestand von 1000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird autgefordert, spätestens in dem auf den 23. April 1927, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Mühlenstraße, Zimmer 231, II. Stock, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Düffelvorf, den 11. Dezember 1926.

Amtsgericht. Abt. 14.

[95993 Aufgebot.

Die Ehefrau Andreas Dau, Anna Maria geborene Scharmony, verwitwete Frau Johanna Bertram, in Boppard hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hy⸗ pothekenbrieses vom 10. März 1908 über die im Grundbuche von Boppard Blatt 583 Abteilung III Nr. 2 eingetragene Darlehenshypothek von 4000 be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. April 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Boppard, den 14. Dezember 1926.

Amtsgericht.

[95999] Aufgebot.

Die Erben der am 8. März 1926 zu Crefeld verstorbenen Witwe Adam Kessel, Agnes geb. Krölls, welch letztere Allein⸗ erbin ihres am 5. September 1918 ver⸗ storbenen Ehemanns war, nämlich: 1. Dr. Peter Kessel, Studienrat in Trier, 2. Ehe⸗ frau Heinrich Dohren, Margarethe geb. Kessel, ohne Stand, in Crefeld, 3. Ehefrau Theodor Rütten, Gertrud geb. Kessel, ohne Stand, zu Crefeld, haben das Auf⸗ gebot des verlorengegangenen Hypotheken⸗ briefes vom 14. Februar 1906 über die im Grundbuch von Crefeld Band 107 Artikel 5306 in Abteilung III unter Nr. 8. für Adam Kessel eingetragene Kaufpreis⸗ restforderung von 2000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wind aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Juli 1927, vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer 213 des hiesigen Amtsgerichts anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird

Crefeld, den 12. Dezember 1926.

Amtsgericht. Langen, A.⸗G.⸗R.

[95990] Aufgebot. Der Kaufmann Fritz Swertz zu Emme⸗ rich, Geistmarkt 27, hat das Aufgebot des

11“

rich Bd. XVIII Art. 37

angeblich verlorengegangenen Hypotheken⸗ briefs über die im Grundbuch von Emme⸗ in Abt. III Nr. 2 eingetragene Darlehnshypothek von 6000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aurgefordert, spätestens in dem auf den 17. Februar 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Seufzerallee 24, Zimmer 10, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Emmerich, den 15. Dezember 1926. Das Amtsgericht.

[95995]

Die Ehefrau des Landmanns Hermann Blömer, Maria geb. Kramer, aus Hollen hat das Aufgebot zum Zwecke der Aus⸗ schließung der unbekannten Gläubiger der folgenden zu Artike! Nr. 222 der Ge⸗ meinde Ramsloh in Abt. III unter Nr. 1, 2 und 3 eingetragenen Hypotheken von Nr. 1: 86 Taler 1 ½ Grote Generalhypo⸗ thek, ingrossiert am 11. November 1853 auf Bernd Kramer zu Hollen für seine Kinder erster Ehe, Nr. 2: 60 Taler mit 4 % ingrossiert als Generalbypothek am 27. November 1870 auf Bernd Kramer zu Hollen für seine Kinder erster Ehe, und zwar den minderjährigen Caspar und den großjährigen Johann Kramer zu Hollen, Nr. 3: 60 Taler mit 4 % in⸗ grossiert als Generalhypothek am 27. No⸗ vember 1870 auf Bernd Kramer zu Hollen für seine Kinder erster Ehe, und zwar den minderjährigen Caspar und den großjährigen Johann Kramer zu Hollen, gemäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Die Gläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Februar 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anumelden, widrigen⸗ falls ihre Ausschließung mit ihren Rechten erfolgen wird. F 5/26.

Amtsgericht, Abt. II, Friesoythe, 29. November 1925.

[95991] Aufgebot. Der Eigentümer Julius Pade II. in Blesen, vertreten durch den Rechtsanwalt Matuschke in Schwerin a. W., hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes der im Grundbuch von Blesen Band 10 Blatt Nr. 380 in Abtetlung III unter Nr. 1 für Hedwig Siekiewski, geb. Paech, in Blesen eingetragenen Hypothek von 2500 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. März 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urtunde erfolgen wird. Schwerin a. W., den 16. Dezember 1926 Amtsgericht.

[95992] Aufgebot.

Die Ehefrau Marie Peters, verw. Mees geb. Frey, in Friedrichsanbau hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Friedrichsanbau Band I Blatt 10 Abt. III Nr. 11 für Fräulein Johanna Mees in Friedrichsanbau, z. Zt. in Amerika, eingetragene Hypothek von 3000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. März 1927, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 16, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krarftloserklärung derUrkunde erfolgen wird.

Schleswig, den 15. Dezember 1926.

Das Amtsgericht.

[95997] Anfgebot.

Der Arbeiter Gustav Neitzel aus Birkow hat das Aufgebot des Briefes, der über die in Abt. III Nr. 3 eingetragene Hypothek von 1800 Birkow 1 Blatt 10. gebildet ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. März 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Stolp, den 15. Dezember 19225.

Amtsgericht. [95998] Aufgebot.

Der Eigentümer Richard Lenz in Vieschen, vertreten durch den Rechteanwalt von Treuenfeld in Stolp, hat das Auf⸗ gebot des verlorengegangenen Hypotheken⸗ briefs über die im Grundbuch von Vieschen Band I Blatt 5 in Abt. III Nr. 5 für die Kreissparkasse des Landkreises Stolp in Stolp eingetragene Hypothek von 2700 nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 1. April 1903 beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 31. März 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 53, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Stolp, den 13. Dezember 1926.

Amtsgericht.

1“

[

[95994] Aufgebot.

Der Kaufmann Ludwig Langhorst aus Wagenfeld hat das Aufgebot des verloren⸗ gegangenen Hypothekenbriefes vom 5. Ot⸗ tober 1908 über die in dem Grundbuche von Ströhen Band I Blatt 36 Ab⸗ teilung II11 Nr. 8 eimgetragene Darlehns⸗ forderung von 3300 ℳ, verzinslich zu 4 % seit dem 30. September 1908, für den Kaufmann Louis Langhorst in Förlingen⸗ Wagenfeld beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. März 1927, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.

Amtsgericht Sulingen, 13. 12. 1926.

[95996] Aufgebot.

Der Kaufmann Heinrich Böse, Wickede, vertreten durch Rechtsanwalt Ostermann, Werl hat das Aufgebot zur Ausschließung der Gläubiger der im Grundbuche von Wickede Band 7 Blatt 64 in Abteilung III. unter lfd. Nr. 2 für den Franz Heinrich Humpert eingetragenen Post von 20 Talern, 1 Koffer, 1 Tisch sowie eine Bettstelle, beantragt. Die Rechtsnachfolger des Hypo⸗ thefengläubigers werden aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 12. Juli 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihrem Rechte er⸗ folgen wird.

Werl, den 14. Dezember 1926.

Das Amtsgericht.

[96000] Aufgebot.

Der Landwirt August Döhne in Großen⸗ rode, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Berendes in Northeim, hat beantragt, den Halbköthner Wilhelm Döhne in Großenrode mit seinem Eigentumsrechte an dem im Grundbuche von Behrensen Band II Art. 52 eingetragenen Grund⸗ stücke Kartenblatt 2 Parzelle 389/35, Wiese, Kirchenwiese, groß 9,57 a, auszuschließen. Der Antragsteller hat die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen vor der Einleitung des Verfahrens glaubhaft gemacht. Der bisherige Eigentümer des genannten Grundstücks wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. Juli 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Anf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden, Raes flei falls seine Ausschließung erfolgen wird.

Moringen, den 14. Dezember 1926.

Das Amtsgericht.

[96001] Aufgebot. 8

Der Magistrat der Stadt Buckow (Märk. Schweiz) hat zur Anlegung eines Grundbuchblattes das Aufgebot der in der Gemarkung Buckow belegenen, bisher nicht eingetragenen Parzelle 1125/323 des Kbl. 2 (Hofraum in der Schulstraße), 65 qm groß (Vorbesitzer Wilhelm Mönke und Franz Friedrich) beantragt. Es werden alle Personen, welche das Eigentum an dem aufgebotenen Grundstücke in Anspruch nehmen, aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht am 25. Februar 1927, vorm. 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte wahrzunehmen, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung mit ihrem Rechte erfolgen wird.

Müncheberg, den 14. Dezember 1926.

Anmetsggericht. [96003] Aufgebot.

Die Witwe Peter Mathias Blauertz, Henriette geb. Kremers, in Dülken, Ein⸗ trachtstraße 4, hat beantragt, ihren Sohn, den im Kriege verschollenen Peter Her⸗ mann Blauertz, geb. am 28. 6. 1896 in Dülken, zuletzt Musketier beim Re⸗ serve⸗Inf.⸗Regt. 238, 7. Komp., und in Dülken wohnhaft gewesen, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 31. März 1927. vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Dülken, den 8. Dezember 1926.

Amtsgericht.

[96002] Aufgebot. b

Der Kaufmann Ludolf Wöbbeking in Hannover hat beantragt, den verschollenen Matrosen August Fritz Bernhard Albert, geb. am 27. Januar 1875 in Hannover, zuletzt wohnhaft in Wismar, für tot zu erklären Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf den 5. Juli 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 12, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Wismar, den 9. Dezember 1926. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

[943581

Am 14. September 1926 ist der Ober⸗ zollsekretär Rudolf Wandelt in Ziegen⸗ hals gestorben. Als Pfleger über den Nachlaß des Verstorbenen fordere ich alle diejenigen auf, welche Nachlaßgegenstände in Verwahrung haben oder welche zum Nachlaß etwas schulden, dies bei dem Amtsgericht Ziegenhals oder dem Unter⸗ zeichneten sofort zu melden. Desgleichen werden alle diejenigen, welche Forderungen gegen den Nachlaß geltend machen wollen hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Nachlaßgericht oder dem Unterzeich⸗ neten binnen einer Frist von sechs Monaten anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß geteilt und jeder Miterbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Anteil haftbar gemacht werden kann.

Ziegenhals, den 13. Dezember 1926.

Robert Rosenberger, als Nachlaßverwalter.

[94373

Durch Ausschlußurteil vom 10. 12. 1926 ist der am 5. Juni 1926 fällig gewesene, von dem Kaufmann Willy Graf in Berlin, Wassertorstr. 32, akzeptierte Blankowechsel vom 5. Mai 1926 über 1000 für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216,

F 3619. 26, den 10. 12. 1926.

[96008]

Durch Ausschlußurteil vom 14. De⸗ zember 1926 ist der Hypothekenbriet über das im Grundbuche von Elbing1 Band XIII. Blatt Nr. 334 in Abt. III unter Nr. 11 für den Kaufmann Karl Ziegler in Sa⸗ motschin eingetragene Restkaufgeld von 15 000 für kraftlos erklärt.

Elbing, den 14. Dezember 1926.

Das Amtsgericht.

[96009]

Durch Ausschlußurteil vom 14. De⸗ zember 1926 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Tolkemit Blatt Nr. 13 in Abt. III unter Nr. 6 für das St. Georg⸗Hospital in Tolkemit einge⸗ tragene Hypothek von 166 Talern und 20 Silbergroschen für kraftlos erklärt.

Elbing, den 14. Dezember 1926.

Das Amtsgerscht.

[96010] 5

Durch Ausschlußurteil vom 14. De⸗ zember 1926 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Elbing XIII Blatt Nr. 626, früher Elbing XIII Blatt Nr. 13, in Abt. III unter Nr. 20 für die Fritz⸗Wernick⸗Stiftung in Elbin eingetragene Darlehnsforderung von 660 Mark für kraftlos erklärt.

Elbing, den 14. Dezember 1926.

Das Amtsgericht.

[9601¹]

Durch Ausschlußurteil vom 14. De⸗ zember 1926 ist der Hypothekenbrief vom 24. Juni 1899 über die für den ver⸗ storbenen Bäckermeister Karl Werner im Grundbuch von Pangritz⸗Colonie Band II. Blatt Nr. 57 in Abt. III unter Nr. 5 eingetragene, zu 5 % verzinsliche Dar⸗ lehnsforderung von 1000 für kraftlos erklärt.

Elbing, den 14. Dezember 1926.

Das Amtsgericht.

[96007] Ausschlußurteil. Verkündet am 14. Dezember 1926. Gogoll, Justizobersekretär, Gerichtsschreiber.

Im Namen des Volkes!

In der Aufgebotssache des Autowerk⸗ stättenbesitzers Martin Bruch, Berlin N. 65, Müllerstr. 156 a, hat das Amtsgericht in Kremmen durch den Gerichtsassessor Lassar für Recht erkannt: Der Hppothekenbrief über 3800 Restkaufgeld, eingetragen im Grundbuch von Kremmen Bd. V. Bl. 236 Bd. XXIII Bl. 1164 Bd. XXXX Bl. 1631 Abt. III Nr. 8 bezw. Nr. 5. bezw. Nr. 1 für den Autowerkstättenbesitzer Martin Bruch in Berlin wird für kraftlos erklärt.

Kremmen, den 14. Dezember 1926.

Amtsgericht.

[96006] Der Hypothekenbrief vom 9. November 1904 nebst Schuldurkunde vom 2. Ja⸗ nuar 1904 über die für die Braunschwei⸗ gische Staatsbank in Braunschweig im Grundbuche von Bergfeld Band I. Blatt 5 in Abteilung lII unter Nr. 4 eingetragene Hypothek von 6000 Papier⸗ mark ist durch Ausschlußurteil vom 15. Dezember 1926 für kraftlos erklärt. Vorsfelde, den 16. Dezember 1926. Das Amtsgericht.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil. Rechmungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle NMengering) in Berlin Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin,

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Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)

und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

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Bekanntmachung des Anhaltischen Staatsministeriums über den Ankauf von Anleiheablösungsschuld und

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5

r lin, Mittwoch, den 22. Dezember, abends.

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Inhalt des a

Deutsches Reich. Verordnung über Vorauszahlungen nach dem Aufbringungs⸗

gesetz für das Kalenderjahr

Bekanntmachung, betreffend Ausgabe

taxre 1927.

das Inland. betreffend Deutschen Rentenbank.

rechten.

in Hamburg.

. Preußen. irnennungen und sonstige Personalveränderungen.

1 zescheid über die Zulassung vo

Veror Vorauszahlungen

führungsverordnung zu

Vom 21. Dezember 1926. Auf Grund des § 2 Abs. vom 30. August 1924 (8GBl.

verordnet die Reichsregierung:

gesetzes) für das Kalenderjahr 1927 Borauszahlungsbescheids Vorauszahlungen

84

zas nach § 10 der Zweiten Durchführungs erk hführungsverordnung zum Auf⸗ bringungsgesetz zuständige Ftnanzamt. 8 88 (1) Für die Vorauszahlungspflicht ist der

zu

senderjahre

1 Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 1927. Auf die Jahresleistungen gemäß

träge sowie Zuschläge nach § 1

legen, der für die

Veranlagung 1925

und 1926

[nögensteuergesetzes 1925).

Fweiten Durchführungsverordnun 1 vorauszahlungspflichtig, sofern

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zum Aufbringungsgesetz

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Einheitswert steuer nicht einer anderen Einheits gesetz

aus

rieb auf G erlass efreit ist.

(2) Die werbenden Betriebe

a) die Voraussetzungen des

verordnung zum Aufbringungsgesetz vorliegen oder b) die Betriebe in der Zeit nach dem 31. Sktober 1925

zum Ablauf des Die Bestimmungen

eine Neufeststellung einen Zeitpunkt 1925 oder 1926 fällt, maßgebend. Ist eine vorzunehmen,

re

zahlungen ebenfalls mit dem En

Grund der Vorschriften des enen 1

(2) Ist der Einheitswert für

Dd 3 1 Ber einer anderen Einheitswertsteuer

riebsvermögen ertungsgesetzes und der dazu erlass

esonders festzustellen; die Bestimmt

sprech

88) Ist in den Fällen des Abs. 1 ein Einheitswert bis zum

chend.

serlaß des Vorauszahlungsbescheids

Bemessungsgrundlage für die

stim

der

mung des Abs.

b § 4. Wer fest estellte Einheitswert orauszahlungen auch dann maßgebend, wenn die Feststellung

ung, betreffend eine Anleihe der Hypothekenbank

Lo nach hesetz für das Kalenderjahr

g zum Aufbringungsgesetz sind gemäß

31. Dezember 1926 eröffnet worden sind.

5 81 - über die Abgabe einer Vermögenserklä gelten in den Fällen des Buchstaben b sinngemäß. Bö“

82

§ 3. b 71) Bemessungsgrundlage für die 25 Betriebsvermögen festgestellte Einbeitswert, der der Kalenderjahre 1925 und 1926 oder Nachfeststellung des Einheitswerts stattgefunden so

der Einheitswert aber für eren wertsteuer auf Grund des es festgestellt worden, so ist das Betriebsvermögen für die Vor⸗

vermögen ist nur insoweit Bemessungsgrundlage, als es nicht

Aufbringungsgesetzes oder der dazu Durchführungsverordnungen von der Aufbringungspflicht

vom Finanzamt nach den Vorschriften des enen Durchführungsbestimmungen ung des Abs. 1 Satz 3 gilt ent⸗

8 ꝛessu ndlag Vorauszahlungen das in der Ver⸗ ogenserklärung für 1925/26 angegebene Betriebsvermögen; die Be⸗ 1 Satz 3 gilt entsprechend.

mtlichen Teiles:

1927. der Deutschen Arznei⸗

Prüfung der Deckung bei der

Auslosungs⸗

n Zündmitteln.

dnung dem Aufbringungs⸗ 1927 (Vierte Durch⸗ m Aufbringungsgesetz). 4, §§ 3, 4 und 15 des Auf⸗ II S. 269)

dem Aufbringungsgesetz (Zins⸗ 0 Buchstabe b des Aufbringungs⸗ sind auf Grund eines schriftlichen zu leisten. Zuständig ist

zugrunde

heiven er teuer für die Ka⸗ maßgebend ist 5 Abs. 3 des Ver⸗

zur Vermögen

im Sinne des § 1 Abf. 2 der

§ 4 der Ersten Durchführungs⸗

bis

ung

Vorauszahlungen ist der für Vermögen⸗ zugrunde gelegt worden ist;

der in die ist der hierbei Veranlagung zu der

Kalender⸗ festgestellte Vermögen⸗ die Zwecke Reichsbewertungs⸗

nheitswert anzusetzen. Das Be⸗

die Zwecke der Vermögensteuer

nicht festzustellen, so ist das Reichs⸗

noch nicht festgestellt worden, so

3 Abs. 1) ist für die Bemessung

18 83 geworden ist. noch nicht stattgesunden, so tritt die vorläufige Feststellung an ihre Stelle. Aenderungen der Feststellung durch Rechtsmittelentscheidungen, Neufeststellungen, Berichtigungen oder andere Verfügungen sind zu berücksichtigen, soweit sie dem Finanzamt vor der Erteilung des Vor⸗ auszahlungsbescheids bekannt geworden sind. 101) Der Hundertsatz des aufbringungspflichtigen Betriebsvermögens, dessen Verzinsung und Tilgung der einzelne Unternehmer aufzubringen hat, beträgt für die Vorauszahlungen für das 13,64 vom Hundert. Demgemäß beträgt der Tausendsatz des auf⸗ bringungspflichtigen Betriebsvermögens, der den Betrag der Voraus⸗ zahlungen für das Kalendersahr 1927 mit Einschluß der Zuschläge 10 Buchstabe b des Aufbringungsgesetzes) ergibt, 7,5 vom Tausend. (2) § 2 der Dritten Durchführungsverordnung zum Aufbringungs⸗ gesetz findet entsprechende Anwendung. . (1) Die Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 1927 sind in zwei gleichen Teilen am 1. Februar und 1. Juni 1927 an die Finanzämter zu entrichten. 8 (2) Werden die Vorauszahlungen nicht rechtzeitig entrichtet, so können ohne weitere Mahnung von den fälligen Beträgen Verzugs⸗ zinsen in gleicher Weise wie bei der Vermögensteuer erhoben werden.

§ 7.

. ((1) Gegen den Vorauszahlungsbescheid sind die Berufung und die Rechtsveschwerde nach der Reichsabgabenordnung Bei werbenden. Betrieben des Reichs, der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) sind zur Einlegung der Rechtsmittel auch die Vorstände und Geschäftsführer der einzelnen Betriebe befugt.

(2) Die Rechtsmittel können nicht darauf gestützt werden, daß das dem Einheitswert zugrunde gelegte Betriebsvermögen 3 Abs. 1) Daß ein Gegenstand nicht zu dem

Hat eine endgültige Feststellung

2. hoch bes worden sei. heranzuiehenden Betriebsvermögen gehört, kann in den Fällen des § 3 Abs. 1, 3 nur geltend gemacht werden, wenn sich die Nicht⸗ hegedst hs Aufbringungegeses oder den Durchführungs⸗ verordnungen zu diesem Gesetz ergibt; in den Fällen des § 3 2

gilt diese Beschränkung nicht. 8

§ 8.

(1) Fär die Vorauszahlungen gelten die §85 6, 7, 9, 13 Satz 1, 3, §§ 18 bis 20 und § 22 der Zweiten Durchführungs⸗ verordnung zum Aufbringungsgesetz sinngemäß; § 22 findet auch auf die Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 1926 entiprechende An⸗ wendung, und zwar ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt, in dem der eag worden ist.

1 § 21 der Zweiten Durchführungsverordnung zum Auf⸗ bringungsgesetz wird aufgehoben. 8

II. Vorauszablungen der werbenden Betriebe für das Kalenderjahr 1926. § 9. Die werbenden Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 2 d it i 9. des H . 2 der Zweiten

Durchführungsverordnung zum Aufbringungsgesetz sind 89 das Kalenderfahr 1926 auch dann vorauszahlungepflichtig, wenn sie in der Zeit nach dem 31. Oktober 1925 bis zum Ablauf des 31. 1925 eröffnet worden sind. Berlin, den 21. Dezember 1926.

G Der Reichsminister der Finanzen.

J. A.: Dr. Dorn.

Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Reichardt.

8

Die Deutsche Arzneitaxe 1927 erscheint Ende Dezember 1923 im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung, F SW. 88. Bianen etfag. 94, ist im Buchhandel zum feise von 2,80 M für das in dauerhaftem Ganzlein gebundene Stück erhältlich. k Berlin, den 20. Dezember 1926. ““ Der Reichsminister des Innern. J. A.- Dammann.

Betanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß 2 der Ver⸗ ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Fane 1923. (RGSI 1 S. 499.) B1. Der Londoner Goldpreis beträ⸗ Fö1 für eine Unze Feingolhdd 84 sh 11 ¼ d, für ein Gramm Feingold demnach.. Vorstehender Preis gilt für den Ta 1 t. ehender 2 b g, an dem diese Bekannt⸗ 8 S 8 Berlin erscheint, bis einschließlich des de ner im Reichsanzei W 6 1“ zeiger erfolgten Neuveröffentlichung Berlin, den 21. Dezember 1926.

Devisenbeschafsungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter uu“ Seckel. ppa. Goldschmidt.

84 gh 11 ½ -. 32,7777 pence.

Haftung.

Kalenderjahr 1927

Bekanntmachung, betreffend Neufestsetzung der Kalipreise für das Inland.

Der Reichskalirat hat unter dem 22. Dezember 1926 au Grund des § 55 Abs. 1 der Vorschriften zur Derchfäbra des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Ju 1919 (RGBl. S. 663) die Kalisalzhöchstpreise für das Inkland mit Wirkung vom 23. Dezember 1926 wie folgt neu festgesetzt

Carnallit mit mindestens 9 vH und weniger als 12 vH K20 in gemabtenem Zustandg W111““ Rohsalze mit 12 bis 15 v Ka2O in gemahlenem .

˙4*“ Düngesalze mit 18 bis 22 vH b1““ 1

8 1111““

85 8 38 2 42 n KSO. . 5 Chlorkalium 8

E 11n 8 KE60 vvo9 b Schwefelsaures Kali mit über 42 vH K.0 Schwefelsaure Kalimagnesia . . . .. für 1 vH Kali (K⸗20) im Doppelzentner. Ferner wurde beschlossen: 1. Für Rohsalze zu industriellen Zwecken, auch zu Bade⸗ und

aa s aa ax 2 α

Klärzwecken, tritt ein Preisaufschlag von 30 vom Hundert ei tt ein hlag H in so daß Carnallit mit 12,57 sowie Kainit und Rohfalze mit 12 bis 15 vom Hundert Kz0 mit 14,08 für 1 vom Hundert Kali (KZ0) im Doppelzentner nebst einer Anfuhrgebühr bis zur Station beim Bezuge von Stückgut von 50 für den Doppelzentner berechnet werden darf. „Für hochprozentigen Carnallit mit einem Mindestgehalt von 12 vom Hundert Kali (Kg0) zur Darstellung von Magnesium⸗ metall beträgt der Preis 190,83 für 1 vom Hundert Kali (K0) im Doppelzentn er. Dazu fritt eine Ausklaubungsgebühr von 8 1,25 für den Doppelzentner. Für die Herstellung von doppelt gereinigtem und chemisch reiner 5 3 2 9 8 ilte geii! 7 m Chlorkalium mit über 60 vom Hundert K”0 tritt ein Aufschtag von 20 für den Doppelzentner K0, von doppelt gereinigtem und chemisch reinem schwefelsauren Kali ein Aufschlag von 25 für den Doppelzentner K.O ein. u“ ö“ Berlin, den 22. Dezember 1926. Der Vorsitzende des Reichskalirats.

Bekannrmachung.

„Durch eine unter Mitwirkung der mitunterzeichneten, Reichsrat und vom Präsidenten des Rechnungshofs des Deutschen Reichs bestellten Kommissae heute stattgehabte Prüfung ist festgestellt worden, daß die durch die Rentenbankverordnung vom 15. Oktober 1923 RBl. I S. 963 in Verbin⸗ dung mit dem Gesetz über die Liqutdierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen vom 30. August 1924 RBl. II S. 252 vorgeschriebene Deckung der Rentenbriefe und Rentenbankscheine vorhanden ist.

Diese Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 14 Absatz 3 der Satzung der Deutschen Rentenbank. 38

Berlin, den 20. Dezember 1926. Der Aufsichtsrat der Deutschen Rentenbank. Dr. Lentze. v. Winterfeld. Frhr. v. Braun. Der Kommissar des Reichsrats. Schleusener, Staatssekretär des Preuß. Finanzministeriums. Der Kommissar des Präsidenten des Rechnungshofes des I1 Deutschen Reichs. v Loewe, Geheimer Oberregierungsrat.

vom

Gennes.

8

9898 ““ 5 I““

Ankauf von Anleiheablösungsschuld und Auslosungsrechten.

I. Das Land Anhalt ist bis auf weiteres bereit, solche Anlei

3 1 ) eihe⸗ ablösungsschuld mit Auslosungsrechten, die für die anhaltische anleihe von 1919 gewährt worden ist, und zwar bis zum Höchst⸗ nennbetrage von 500 RM, von den einzelnen Gläubigern käuflich zu erwerben, wenn der Verkäufer:

a) selbst oder sein verstorbener Ehegatte die Auslosungsrechte aals Anleihealtbesitzer (§§ 9 bis 11 des Anleiheablösungs⸗ gesetzes vom 16. Juli 1925 Reichsgesetzbl. 1 S. 137 § 3 der Ersten Verordnung zur Ausführung dieses Gesetzes vom 8. September 1925 Reichsgesetzbl. I S. 345 und § 1 der Dritten Verordnung zur Ausführung dieses SGesetzes vom 19. Januar 1926 Reichsgesetzbl. I. S. 95.—) zugeteilt erhalten hat, b) mindestens 60 Jahre alt, deutscher Reichsangehöriger ist und im Inlande wohnt, *) in dem dem Verkaufe vorhergehenden Kalenderjahr ein Einkommen von höchstens 3000 RM gehabt hat und wenn sjem Vermögen nicht mehr als 20 000 RM beträgt.

Für die Berechnung des Einkommens und des Vermögens

gelten die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Reichsbewertungsgesetzes. ge.