Natriumgoldchlorid Bromoform
Bruzin und dessen Salze Butylchloralhydrat
Auro-Natrium chloratum Bromoformium Bruciunum et ejus salia Butyl-chloralum hy-
dratum Cannabinonum Cannabinum tannicum Cantharides
Cannabinon Gerbsaures Cannabin Spanische Fliegen ausgenommen zum äußeren Gebrauche;
Cantharidinum Kantbaridin Carboneum tetrachlo- Tetrachlorkohlenstoff ratum
9..N 92 NN
ausgenommen zum äußeren Gebrauche;
Chloralose Chloralose Chloralum hydratum Chloralhypdrat 9 Chloroformium Chloroform 05 auegenommen zum äußeren Gebrauch in Mischungen mit Oel oder Weingeist, welche nicht mehr als 50 Gewichteteile Chloroform in
100 Gewichtsterlen Mischung enthalten;
Cocainum et ejus salia Kokain und dessen Salze 0,05 g Codeinum et ejus salia Kodem und dessen Salze 0,1 g omniuque nlia alcnloidea und alle übrinen nicht Opii hoc loco non nomi- belonders aufgeföhrten nata eorumque salia Altaloide des Opiums nebst deren Salzen Kolchizin 0,002 g 0,001 g; 0,1 2
Colchicinum
Coniinum et ejus salia Konim und dessen Salz
Cuprum salic ylicum Kupfersalizylat ausgenommen zum äußeren Gebrauche;
Cuprum sulfocarbolicum Kupferfulsophenolat ausgenommen zum äußeren Gebrauche:
Curare et ejus praeparata Curare und dessen Präparate 0,001 g
Daturinum 1 Daturin 0,001 g
Diacetylmorphinum Diazetylmorphin und dessen 0,015 g ejus salia Salze
Dial et ejus salia Dial und dessen Salre
Dicodid (Dihydrocodei- Dicodid und dessen Salze
non) et ejus salia . Dieg italinum, Digitalini Digitalin, die Abkömm⸗ linge des Digitalins und
derivata et ecorum salia deren Salze
Dihbydromorphin Dilaudid und dessen Salze
E1ö1
et
0,001 g
Dihydromorphinum Dilaudid (Dihydromor- phinon) et ejus salia Diogenal et ejus salia Emetinum et ejus salia Eukoda! Extractum: Acontti Akoniteztrakt Belladonnae Belladonnaextrakt ausgenommen in Pflastern und Salben;
çalabar Seminis Calabarsamenextakt Cannabis Indicae Indischhanfextroft ausgenommen zum äus eren Gebrauche
Colocyntbidis Koloquinthenextrakt Colocynthidis com- Zusammengesetztes Kolo⸗ positum quinthenextraft Conii Schierlingertrakt ausgenommen in Salben; Fingerhutextrakt ausgenommen in Salben;
Farnextrakt Hydrastisextraft Hyndrastie⸗Fluidextrakt Bilsenkrautextrakt ausgenommen in Salben;
Brechwurzelextratt Gistlattichertrakt Opiumerhaft ausgenommen in Salben; Küchenschellenextrakt Sutrbaumextrakt ausgenommen in Salben; Meerzwiebelexnakt Muttertornextratt Mutterkorn⸗Fluidextrakt Stechapielextraft Biechnußeptraft Folia Belladonnae Belladonnablätter ausgenommen in Pflastern und Salben und als Zusatz zu erweichenden Kräutern; Fingerhutblätter Folia Hyoscyami Biljenkrautblätter Folia Stramonii Stechapfelblätter auegenommen zum Rauchen und Räuchern;
Diogenal und dessen Salze Emetin und dessen Salze Eukodal
0,02 g “““ 8
Dip italis
Hydrastis Hydrastis fluidum Hyoscyami
Ipecacuanhae Lactucae virosae Opii
Ppnulsatillae Sabinao
08 5Fl 92 92 92 92 92 92 99 92 82
Scillae
Secalis cernuti Secalis cornuti fluidum Stramonii
Strychni
J1I11
gC 95 g g g g d Folia Digitalis
Fructus: olocynthidis Colocynthi dis prae- parati Papaveris immaturi à paveris maturi Glandulae Thyreoideae siccatae Gutti
Koloquinthen Präparierte Koloquinthen
Unreife Mohnköpfe Reise Moßnköyse Getrocknete Schilddrüsen
Gummigutt Hedonal Hedonal Herba Conii Schierling g
ausgenommen in Pflastern und Salben und als Zusatz zu erweichenden
Kräutern; Herba Hyoscyami Bilsenkraut ausgenommen in Pflastern und Salben und als Zusatz zu erweichenden
Kräutern;
Herba Lobeliae Lobelienkraut
ausgenommen zum Rauchen und Räuchern; Heroin et ejus salia Heroin und dessen Salze
Homatropinum et ejus Homatropin und dessen
sulia Salze 3 Hydrargyri praeparata Alle Quecksilberpräparate, postea non nominata welche hierunter nicht besonders aufgeführt sind
ausgenommen als graue Qnecksilbersalbe mit einem Gehalte von nicht mehr als 10 Gewichtsteilen Quecksilber in 100 Gewichtsteilen Salbe sowie Queckfilberpflaster; Quecksilber⸗ cMckciorid jodid chlorür für Einspritzungen für andere innere Zwecke zyanid jodür (oxvdul) nitrat
Hydrargyrum: bichloratum bijodatum chloratum
cyanatum jdatum nitricum (oxydu- latum) de orvzvanid 8 oyrvd 8 0,02 g ausgenommen als rote Qnecksilbersalbe mit einem Gebalte von nicht mehr als 5 Gevwichtsteilen Quecksilberoryd in 100 Gewichts⸗ 8 teilen Salbe; ydrargyrum praecipi- Weißes Quecdsilberprözi⸗ tatum album pitat auegenommen als weiße Quecksibersalbe mit einem Gebhalte von nicht mehr als 5 Gewichteteilen Präzipitat in 100 Gewüchts⸗ tennen Salbe;
8
0,5 g
Nitroglycerinum
Hydrargyrum salicvlieum altplfäme Hydrastminchtorid
Hyoszin (Duboisin) dessen Salze Hyvoszvamin (Duboisin) und
Hydrastininium chlora- tum
Hyoscinum (Duboisinum) et ejus salia
Hyoscyaminum (Duboisi-
num) et ejus sulia dessen Salze
Imuline und andere entsprechende aue (Pankreas) bergestellte Prävarate
und
der
Anhydro⸗Hydroxvmerkuri⸗ 0,15 005 0,001 g 0,001 g
Bauchspeicheldrüse wie Pankreas hormon Norgina
usw., sosern sie zu Einspritzungen unter die Haut bestimmt sind;
Jovral! Kaliumdichromat Kreosot
zum äußerem Gebrauch
Isopral Kalium dichromicum Kreosotum
ausgenommen 1— mehr als 50 Gewichtsteile
in Lösungen,
enthalien; 8 Giftlattichsart
Laudanon
Fowlersche Lösung Lobelin und dessen Salze Luminal und dessen Salze Medinal Methylsulfonal 1
Lactucarium Laudannon Liquor Kalii arsenicosi Lobelinum et ejus salia Luminal et ejus salia Medinal Methylsulfonalum Morphinum et ejus salia Nurcophin Natrium diaethylbarbi- turicum 8 Natrium nitrosum Natrium salicylicum Nicotinum et ejus salia
Narcophin Diäthylbarbitursaures Na⸗ trium 8 8
Natriumsalizylat Nikotin und dessen Salze
Natriumnitrit 0,3 2,0 0,00 g
welche nicht Kreotot in 100 Gewichtsteilen Lösung
1 Merphin und dessen Salze 0,03 g
g g
ausgenommen in Zubereitungen zum äußeren Gehzauche bei Tieren;
Nirvanol Nitroglvrerin
Nirvanol
Oleum Amygdalarum aethereum jorern es nicht von Zyanverbmdungen befreit ist; Oleum Chenopodii anthel- Amerikanisches Wurm⸗ minthieci “ samenöl “ Oleum Crotonis Krotonöl Oleum Sabinae Sadebaumöl Opium Opium in Pflastern und Salben; Optochin, dessen Salze und Abfömmlinge Pantopon und alle ähnlichen Ovpiumalkaloide enthal⸗ tenden Zubereitungen (z. B. Opiumkonzentrat, Glycovon, Holovon; Papaverm und dessen Salze Haraeodn Paralaudin Paraldehyd Paramorsan Phosphor
ausgenommen
Optochin ejusque salia et derivata
Pauntopon omniaque similia praeparata, quae alca- loidea Opii continent (Opium concantratum, Glycopon. Holopon etc.)
Papaverinum et ejus salia
Paracodin
Paralaudin
Para dehydum
Paramorphan
Phosphorus
Physostigminum et ejus salia
Picrotoxinum
Pilocarpinum et ejus salia
Salze Pikrotoxin Pilokarpin
Salze Bleiazetat Jodblei Podophyllin Proponal und dessen Salze Doversches Pulver
Radix lpecacuanhae Brechwurzel
Resina Jalapae Jalavpenharz
ausgenommen in Jalapenpillen, welche nach Vorschrift des 2.
Arzneibuches angefertigt sind;
Resina Scammoniae Serkammoniaharz
Rbizoma Filicis Farnwurzel “
Rhizoma Veratri Weiße Nieswurzel ausgenommen zum äußeren Gebrauche für Tiere;
Santoninum Santonin
auegenommen in Zelichen Pastillen, Tabletten
gebrauchefertigen dosierten Arzneiformen zum Einnehmen, nicht mehr als je 0,05 g Santonin enthalten;
Scopolamwinum hydro- Skopolaminhydrobromid
bromicum
Secale cornutum Mutterkorn
Semen Colchici ene
Semen Strychni nechnuß
Stropbantbina omnia Alle Strophanthine
Strychninum et ejus salia Strvchnin und dessen Salze
Suffonalum Sulfonal
Sulfur jodatum Jodschwesel
Summitates Sabinae Sadebaumspitzen
Suprarentin (Adrenalin, Suprarentin (Adrenalin, Evirenan usw.)
Epirenuan etc.) Tartarus stibiatus Brechweinstein Tetronal
Tetronal Tballinum et ejus salia Thallin und dessen Theophyllin und
Theophyllinm et ejus salia (Theocin ete) Salze (z. B. Theoein) Thyreoideae praeparata Die Schilddrüsenprävarate (Glandulae Thyreoideae Getrocknete Schilddrüsen siccatae) 8 Tinctura: Aconiti Belladonnae Cannabis Indicae Dantharidum Colchici Colocynthidis Digitalis Digitalis aetherea Gelsemii Ipecacuanhae Jalapae Resinae Jodi
Plumbum aceticum
Plumbum jodatum
Podophyllinum
Proponal et ejus salia
Pulvis Ipecacuanhae opiatus
Salze
Akonittinktur Belladonnatinktur Indischhanktinktur Spanüͤcchfliegentinktur Zeitlosentinktur Koloquinthentinktur Kingerhuttinktur Aetherische Fingerhuttinktur Gelsemsumtinktur Brechwurzelnnktur Jalapentinktur
Jodtinktur
ausgenommen zum äußeren Gebrauche;
Lobelientinklur Sarranhartige Opiumtinktur
8
Lobeliae Opii crocata ausgenommen in Lösungen, welche in
0S 5b0—
2
0,1 und anderen
S SSSU
98 929 98 1. 92 98 082 92 02 92 02 98 98 980
——
89
KESESSESSSU
—
2. 1,
100 Gewichtsteilen nicht m
———
0,001 g Aetberisches Bittermandelöl 0,2 g
0,001 Phylostigmin und dessen 0,001
0,001 und dessen 0,02
g welche
0,5 g dessen 0,5 g
0,5 g
— —
0 5 hr
2
als 10 Gewichtsteile safranhaltige Opiumtinktur enthalten;
Opii sumplex Einfache Opiumtinktur
5 g;
ausgenommen in Lösungen, welche in 100 Gewichtesteilen nicht mehr
als 10 Gewichtsteile einfache Opiumtiktur enthalten;
Scillae Meerzwiebeltinktur Scillae kalina Kalihaltige Meerzwiebel⸗ tinktur Mutterkorntinktur Stechapfeltinktur Strophantbustinktur Biechnußtinktur “ Aetherische Brechnußtinktur Nieswurzeltinttur ausgenommen zum äußeren Gebrauche;
Trional
Secalis cornuti Stramonsi Strophanthi Strychni Strychni aetherea Veratri-
Trional
Tubera Aconiti Akonnknollen
Tubera Jalapae Jalapenknollen
auegenommen in Jalapenpillen, welche nach Vorschrift des Arzneibuches angesertigt sind;
8 8
„ 7 .
g
SU SoCSmC US
g g 8 g g g g 2
den
g
Urea diaethylmalonylica et ejus salia Urea diallylmalonylica et ejus salia ’ Urca dibrompropyldiae- thylmalonylica et ejus salia Urea dipropylmalonylica et ejus sàia Urea phenylaeth ylmalony- lica et e,us salia Urethanum Veratrinum et ejus salia Veronal Vinum Colchici „ Ipecacuanhae „ stibiatum vYohimbinum et ejus salia Zincum aceticum 8 chloratum 8 lacticum omnia- que Zinci salia hoc loco non nominata., quae sunt in aqua solubilia lichen Zinkijalze Zincum sulfocarbolicum Zintfulfopbenolat 0,05 g ausgenommen ber Verwendung der vorgenannten und der übrigen in Wasser löelichen Zinkfalze zum äußeren Gebrauche.
— —
Bekanntmachung, betreffend die Einführung des Deutschen Arzneibuchs, 6. Ausgabe 1926.
Unter Hinweis auf § 367 Ziff. 5 des Strafgesetzbuchz sowie unter Bezugnahme auf den Beschluß des Reichsrats vom 1. Juli 1926 und die Bekanntmachung des Herrn Reichs⸗ ministers des Innern vom 2. August 1926 (Reichsmin.⸗Bl. S. 857) bestimme ich, daß das Deutsche Arzneibuch, 6. Aus⸗ gabe 1926, mit Wirkung vom 1. Januar 1927 ab an Stelle der zurzeit in Geltung befindlichen 5. Ausgabe tritt, und ordne zugleich folgendes an:
I. Einführungsbestimmungen.
1. Vom 1. Januar 1927 ab muß in jeder Voll⸗, Zweig⸗ Krankenhaus⸗ und ärztlichen Hausapotheke ein Deutsches Arzneibuch, 6. Ausgabe (erschienen in R. v. Deckerz
Verlag, G. Schenck zu Berlin), wg sein.
Zur Bestimmung der Dichte, sofern diese mit der Mohrschen Wage vorgenommen wird, sind gegebenen⸗ falls den seeescase des neuen Arzneibuchs entsprechende
Diäthylmalonylbarnstoff und dessen Salze 4 Diallylmalonylharnstoff und
dessen Salze Dibrompr pyldiäthylmalo⸗ nylbarnstoff und dessen Salze Divpropylmalonylharnstoff und dessen Salze Pbenvläthylmalonylharn⸗ stof und dessen Salze Urethan 0 g Veramin und dessen Salze 0,005 g Veronal Zeitlosenwein 2,0 g Ipecacuanhawein 5,0 g Brechwem 2,0 g “ und dessen Salze 0,03 g Zinfazetat 1,2 g Zmschlorid 0,002 g Zinklattat und alle übrigen 0,05 g hier nicht besonders auf⸗-⸗ geführten, in Wasser lös.ö.
8 8 VV
Gewichte zu beschaffen.
Zur Messung der Temperaturen dürfen nur amtlich ge⸗ rüfte und beglaubigte Thermometer verwendet werden, Ban Herstellung der Extrakte ist ein Apparat zu ver⸗ wenden, der das Eindampfen im luftverdünnten Raume gestattet. Soweit die Fenhc erforderlichen Einrichtungen (insbesondere der Wasserdruck) vüic oder nur mit un⸗ verhältnismäßig hohen Kosten beschafft werden können, sind die Extrakte, ausgenommen Extractum, Opii, aut einer Apotheke zu beziehen, die zu shrer Herstellung nach dem neuen Verfahren in der Lage ist.
Die Vorschrift in der Neuausgabe des Arzneibuches, daß Schweinerotlauf⸗ und Geflügelcholeraserum nur in den Handel gebracht werden dürfen, nachdem 8 in den amt⸗ lichen venfenaspenan auf ihren Gehalt, ihre Unschädlich⸗ keit usw. geprüft und zum G zugelassen worden sind, findet auf solche Sera keine Anwendung, die nichl in einer der im Arzneibuch angegebenen amtlichen Stellen, sondern in einer anderen geprüft sind, wenn diest Sera unmittelbar an Tierärzte abgegeben werden.
.. Die Vorschriften der 5. Ausgabe des Deutschen Arznei⸗ buches gelten bis 5 weiteres für Folia Digitalis und Tinctura Digitalis sowie für Semen Strophanti und Tinctura Strophanti. Der Artikel Opium concentratum in der 6. Ausgabe des Deutschen Arzneibuches tritt büt auf weiteres nicht in Kraft.
Dem § 16 der Apothekenbetriebsordnung vom 18. Februar 1902 (Min.⸗Bl f. Med.⸗Ang. S. 64) wird folgender neue Absatz angefügt: „In der Materialkammer oder an einer sonst geeigneten Stelle muß eine geziceaiss zum Ans⸗ 5 nen der Drogen über gebranntem Kalk vorhanden ein. § 21 Abs. 2 der Apothekenbetriebsordnung erhält folgenden Zusatz; „Falls in der Apotheke Extrakte hergestellt werden, muß ein Apparat für das Eindampfen im luftverdünnten Raume vorhanden sein.“ § 21 Abs. 5 der Apothekenbetriebsordnung erhält folgende Fassung: „Folgende Geräte müssen nebst dem erforder⸗ lichen Fubehör vorhanden sein und sind in den Geschäftt⸗ räumen sachgemäß aufzubewahren: 8
ein Meßkolben zu 1 Liter,
ein Meßkolben zu 500 cem,
ein Meßkolben zu 100 cem, 66
ein Meßkolben zu 50 cecm, “
ein Kassiakölbchen von 100 cem Inhalt (nach Ziffer 15 der al⸗
gemeinen Bestimmungen des Ar neibtuchs), ein Azetylierungskölbchen (nach Zißfer 15 der allgemeinen Be⸗
stimmungen a. a. O.),
se eine Vollpipette von 5, 10, 20, 25, 30 und 50 ccm,
e u“ von 5 und 10 cem Inhalt, in ½10 cem ab- geteilt, . 1
zwei Büretten von 25 bis 50 cem Inhalt, in 1 cem abgeteilt, mit Glasverschluß,
eine Feinbürette von 10 cem Glasverschluß (nach Ziffer stimmungen),
je ein Scheidetrichter von 200 und 500 cem Inhalt einer von 1000 und 2000 cem Inhalt, sofern in der Opium concentratum hergestellt wird,
ie ein Glaszylinder mit eingeriebenem Glasstopfen von 1000 200 und 300 cem Inhalt, in ½ cem abgeteilt,
ein Glaszylinder mit eingeriebenem Glasstopfen von 50 ecm Inhalt, in 1 cem abgeteilt (die Gradeinteilung muß 14 cm. lang sein),
ein Glaszylinder mit eingeriebenem Glasstopfen von 25 cem Inhalt, in 0,1 cem abgeteilt,
ein Kolben mit eingeriebenem Inhalt, 4
zwei Glasflaschen mit eingeriebenem Glasstopfen von etw 200 cem Inhalt (Jodzahlkolben), Glas
mehrere Siedekolben, darunter ein Kolben aus Jenaer Gla sowie mehrere Bechergläser verschiedener Größe, r
mehrere Glasschälchen, darunter mindestens ein zylindrisch g. formtes von 4 em Durchmesser und 2 em Höhe,
mehrere Porzellanschalen verschiedener Größe,
mehrere Trichter verschiedener Größe, “
zehn Probierrohre von 15 mm Weite,
mehrere Uhrgläser mit Klemme,
mehrere Porzellantiegel verschiedener Größe,
ein Glaskühler, etwa 55 cm lang, dessen Mantel
lang ist, Kaliglas, mindestens 75 cm lang und
Inhalt, in ½⁄n cem abgeteilt, mit 22 Abs. 9d der allgemeinen Be⸗
bauh
etwa 22 cn
mehrere Glasrohre aus ungefähr 5 mm weit,
mehrere Glasstäbe,
ein Platindraht und ein Platinblech,
ein Kupferblech, 1
ein Siedethermometer, amtlich geprüft und beglaubigt, vergl.
eine Einrichtung zur Bestimmung des Schmelzpunktes -G Ziffer 27 a der allgemeinen Bestimmungen a. 4. O.),
—
bruar 1927,
uugelassenen
Glasstopfen von etwa 100 cem
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußisch
Berlin, Freitag, den 24. Dezember
1
*
8*
e
zeiger
—
—
—
1. Untersuchungssachen
2. Aufgebote. Verlust. u. Fundsachen, Zustellungen a. deral. z. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4 Verlosung e von Wertpavpieren.
b. Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolontalgesellschaften.
Gffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeite (Petit)
1,05 Reichsmark.
Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften.
Niederlassung . von Rechtsanwälten
. Unfall. und Invaliditäts⸗ ꝛc. Ve
Bankausweise.
Verschiedene Bekanntmachungen Privatanzeigen.
2☛ ꝑBefristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚
2. Aufgebote, Ver⸗
luft⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[97008, Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Wilhelmine Hermann, geb. Niessen, in Detmold, Grabenstr. 1, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Schnitger, klagt gegen ihren Ebemann, den früheren Buch⸗ baiter und Prokuristen Emil Hermann, früher in Detmold, Grabenstr. 1, fetzt un⸗ hekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor den Einzel⸗ richter der I. Zivilkammer des Lippischen Landgerichts zu Detmold auf den 8. Fe⸗ bruar 1927, vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. 8
Detmold, den 16. Dezember 1926.
Der Gerichteschreiber des Lippischen Landgerichts.
[97009) Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Sophie Bicker, geb. Hem⸗ delmann, in Hohenhausen Nr. 35, ver⸗ lieten durch Rechtsanwalt Thulesius, Lemgo, klagt gegen ihren Ehemann, den Ziegler Friedrich Bicker, früher in Hohen⸗ hausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Wiederherstellung des ehelichen Lebens mit dem Antrage, den Beklagten unter Belastung mit den Prozeßkosten zur Wiederherstellung des ehelichen Lebens mit der Klägerin zu verurteilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung: des Rechtsstreits vor den Einzel⸗
gichter der I. Zivilkammer des Lippischen
Landgerichts zu Detmold auf den 8. Fe⸗ vormittags 9 ⅛ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten
CGerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Detmold, den 20. Dezember 1926. ’Der Gerichtsschreiber des Lippischen Landgerichts.
1970110 Oeffentliche Zustellung. Ehefrau Martha Söltje, geb. Nowak, kübeck, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. von Brocken, Ihde. Boettcher, Lübeck, klagt gegen ihren Ehemann, Ar⸗ beiter Peter Sötje, unbekannten Aufent⸗ lalte, mit Antrag: Ehe der Parteien zu scheiden, Beklagten für schuldigen Teil zu erkfären Klägerin ladet Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor Landgericht, givilkammer I, auf Donnerstag. 17. Fe⸗ bruar 1927, vormittags 10 Uhr, mit Aufforderung, einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt zum Ver⸗ neter zu bestellen.
Lübeck, den 21. Dezember 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts:
18 (hnterschrift.)
197012] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Klara Frindt, geb. Gärtner,
in Essen, Kettwiger Straße, Hotel Burg⸗ bof, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Korff, Rostock, klagt gegen den Feldschutz⸗ beamten Max Frindt, früher in Neu Etassow, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1565, 1568 B. G⸗B. mt dem Antrage auf Ehescheidung. Die lägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lchen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der I. Zivilkammer des Mecklb. ⸗„Schwerinschen Landgerichts in Rostock auf den 10. Februar 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ tung, sich durch einen bei diesem Gerichte Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu lassen. Rostock, den 22. Dezember 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
997016. Oeffentliche Zustellung. „Der am 14. Mat 1925 geborene Erich Beier in Großbeckern bei Liegnitz klagt gegen den Bahnarbeiter Bruno Kunick, srüͤber in Ober Lobendau, Kreis Gold⸗ verg⸗Haynau, jetzt unbekannten Auf⸗ bathalts. Jur mündlichen Verhandlung es Rechtsstreits wird der Beklagte vor 8. Amtsgericht in Goldberg, Schlesien, 80 den 22. Februar 1922, vor⸗ nittags 10 ½ Uhr, geladen. fer Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Goldberg, Schlefien.
897017] Oeffentliche Zustellung.
geh er minderfährige, am 14. 11. 1922
veborene Herbert Erich Hähre in Dieskau,
denreten durch das Jugendamt des Saal⸗
vanes in Halle a. S, Luisenstraße 7, gt gegen den Arbeiter Gustav Schrank,
jetzt unbekannten Ausentbalts, früher in
Dieskau, unter der Behauptung, daß Be⸗
tlagter sein unebelicher Vater und daher ihm unterhaltspflichtig sei, mit dem
Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig
vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung einer Rente an den Kläger vom Tage dessen Geburt, nämlich dem
14. 11. 1922, an bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres von vierteljährlich 69 RM. in Vorausraten, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werden⸗ den am 14. 2., 14. 5., 14. 8. und 14. 11. jedes Jahres zahlbar. Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht a. S., Poststr. 13, Zimmer 141, auf den 15. Februar 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.
Halle a. S., den 10. Dezember 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[97019] Oeffentliche Klagezustellung.
Kurt Krämer, Mannheim, vertr. d. d. Vorstand d. Stadtjugendamts Mannheim, klagt gegen Kaufmann Albert Meri⸗ kofer, z. Zt. an unbekannten Orten, aus Unterhalt mit dem Antrage auf Ver⸗ urteilung zur Zahlung einer vierteljährlich vorauszahlbaren Rente vom Klage⸗ zustellungstage an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres d. Klägers von 99 RM an Stelle der im Urteil vom 4. 3. 1914 zuerkannten vierteljährl. Rente von 75 PM. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht Mannheim auf Freitag, den 18. Februar 1927, vorm. 8 ½ Uhr, Zimmer 266, geladen. Mannheim, den 17. Dezember 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts BG. XI.
[97022“* Bekanntmachung. Amtsgericht Treysa. Der minderjährige Rudolf Ernst Ferdinand Pierson in Moi⸗ scheid, vertreten durch den Amtsvormund Wittge in Ziegenhain, klagt gegen den Ernst Häfele, geb. 8. 7. 1893 in Wurzach (Württemberg), unter der Behauptung, daß der Beklagte in der gesetzlichen Empfängniszeit, d. i. vom 30. 6. bis 29. 10. 1924 mit der Kindesmutter, der ledigen Elise Pierson in Moischeid, den Beischlaf vollzogen habe, mit dem Antrage: 1. den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, an den Geburt an, dem 28. 4. 25, bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebensjahres als Unter⸗ halt eine Geldrente von vierteljährlich 60 RM zu zahlen, und zwar die rück⸗ ständigen sofort, die künftig fällig werden⸗
den am 28. 1., 28. 4., 28. 7. und 28. 10.
jeden Jahres; 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur Gütever⸗ handlung wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Treysa auf den 15. Fe⸗ bruar 1927, vormittags 9 ½ Uhr, geladen, und zwar mit dem Hinweis, daß im Falle seines Ausbleibens der Kläger den Eintritt in das Streitverfahren und den Erlaß eines Versäumnisurteils be⸗ antragen kann. Dem Kläger ist für die Zustellung der Klage die öffentliche Zu⸗ stellung bewilligt. Treysa, den 17. Dezember 1926. Der H S Amtsgerichts: t e.
[970131 Oeffentliche Zustellung.
Die offene Handelsgesellschaft C. A. Herpich Söhne in Berlin W. 8, Leipziger Straße 9/11, klagt gegen das Fräulein Marta Emilie Rubbel, früher in Berlin, Unter den Linden 20, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß sie an Gebühren für die Konservierung ihrer Pelzsachen für 1925 und 1926 den vereinbarten und am 1. Januar 1925 bezw. 1. Januar 1926 fällig gewesenen Betrag von 56,70 RM und an Mahn⸗ spesen und Einwohnermeldeamtsgebühren 4,40 RM,. zusammen 61,10 RM, der Klägerin schulde, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig und vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen, an die Klägerin 61,10 RM nebst 8 % Zinsen von 56,70 RM seit dem 15. November 1926 zu
zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des
Rechtsstreits wird die Beklagte vor das
Amtsgericht Berlin⸗Mitte in Berlin, Neue
Friedrichstraße 14/15, Zimmer 220 — 222, II. Stock, auf den 28. Januar 1927, vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Berlin, den 16. Dezember 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 1b88.
[97014] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Wilhelm Bitter⸗ mann, Berlin SW. 11, Königgrätzer Straße 108, klagt gegen den Regisseur Altred Stranz, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts früher in Hamburg. Fruchtallee 80,
unter der Behauptung, daß ihm gegen den in Höhe von
Beklagten ein Anspruch 382,02 RM Vertretungskosten in ver⸗ schiedenen Prozessen zustehe, mit dem An⸗ trage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten
Zur mündlichen
in Halle
Kläger vom Tage der
zur Zahlung von 382,02 Rk nebst 8 % Zinsen seit dem 1. August 1926. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtegericht in Berlin⸗Mitte, Neue Friedrichstraße 15, Zimmer 197/198, II, auf den 10. Fe⸗ bruar 1927, vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Die Einlassungsfrist ist auf 2 Wochen festgesetzt worden. Berlin, den 20. Dezember 1926.
Sippel, Gerichteschreiber des Amtsgerichts.
[97015] Oeffentliche Zustellung. Der Malermeister Emil Höborn, Berlin W. 30, Eisenacher Straße 25, Prozeß⸗
Kaufmann Karl Meyer, früher in Berlin, Bamberger Straße 50, wegen 413,30 RM, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu ver⸗ urteilen an den Kläger 413,30 RM nebst 2 % monatlicher Zinsen seit 30. Juli 1924 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Schöneberg, Grunewaldstraße 66/67, auf den 19. Fe⸗ bruar 1927, vormittags 11 Uhr, geladen.
1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[97010] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Fritz Krause in Ham⸗ burg, Carolinenstr. 4 bei Severin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Rosenhaft, klagt gegen den Kaufmann Ernst Michael Hintz, früher wohnhaft Hamburg, “ straße 14 ptr., jetzt unbetannten Aufent⸗ halts, aus einem Gesellschaftsvertrage, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu ver⸗ urteilen, in die Löschung der Firma Fritz Krause & Co. im Handelsregister zu willigen. Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht in Hamburg, Kammer 6 für Handelssachen (Ziviljustiz⸗ gebäude, Sievekingplatz), auf den 17. Fe⸗ bruar 1927, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. .
Hamburg, den 16. Dezember 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[97018] Oeffentliche Zustellung.
Die verw. Frau Antonie Badowski in Königsberg, Pr., Wagnerstraße 22, Klägerin. Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Jacoby I. und Dr. Wachtel in Königsberg, Pr., klagt gegen 1. die Frau Erna Kohnert, geb. Badowski, in Königs⸗ berg, Pr., Altst. Bergstraße 50, 2. deren Ehemann Ernst Kohnert, früher in Pr. Holland, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf⸗ Grund der Behauptung, daß Klägerin als Nießbraucherin des Grundstücks Wagner⸗ straße 22 die Beklagte ersucht habe, die von ihr dort in einem Verschlage unter⸗ gebrachten Möbelstücke fortzuschaffen, dieses aber bisher nicht geschehen sei, obgleich bei Aufhebung des Mietsverhältnisses zwischen den Parteien die Verwahrung der Sachen nur gegen beliebigen Widerruf gestattet war, mit dem Antrage, zu erkennen: 1. der Beklagten zu 1 wird aufgegeben, die im Speicher Wagnerstraße 22 aufbewahrten Sachen wegzuschaffen, 2. der Beklagte zu 2 hat die Zwangsvollstreckung zu dulden, 3. die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte zu 2 vor das Amtsgericht in Königsberg, Pr., Neubau, Zimmer 102, auf den 8. März 1927, vorm. 10 Uhr, geladen.
Königsberg. Pr., den 18. Dezember 1926
Amtsgericht.
[97020] Oeffentliche Zustellung.
Wilhelm Hoß, Maurer in Woltschlugen, vertreten durch Rechtsanwalt Gulden in Nürtingen, klagt gegen Friedrich Günther, Schmied von Wolfschlugen, zurzeit mit unbekanntem Aufenthalt in Nordamerika, wegen Schadensersatzes aus unerlaubter Handlung, mit dem Antrag, durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urteil den Beklagten zur Zahlung von 192,94 RM nebst 8 % Zinsen hieraus seit 1. November 1926 an den Kläger sowie zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte auf Donnerstag, den 3. Februar 1927, vormittags 8 ¼ Uhr, vor das Amtsgericht Nürtingen, Sitzungstaal, geladen.
Nürtingen, den 21. Dezember 1926.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
[97021] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Herrmann Richter, Strumpf⸗ warenfabrik in Berbisdorf bei Chemnitz, Sachsen, Prozeßbevollm.: Friedrich Miß⸗ seld in Stuttgart, Seyfferstr. 78, klagt gegen de nanz Stetter, früher
bevollmächtigter: Rechtsbeistand Dittmann, Berlin, Frobenstraße 24, klagt gegen den
Berlin⸗Schöneberg, den 18. Dezember S
Stuttaart, Kronenstr. 48, jetzt mit unbe⸗
kanntem Aufenthalt abwesend, auf Grund Warenlieserung mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig und vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen, an die Klägerin den Betrag von 499 RM 80 Rpl., vier⸗ hundertneunundneunzig Reichsmark und 80 Reichspfennige, zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Stutt⸗ gart I, Archivstr. 15, I. Stock, auft Mon⸗ tag, den 7. Februar 1987, vor⸗ mittags 9 Uhr, Saal 208, geladen. Stuttgart, den 18. Dezember 1926. Amtegericht Stuttgart I. Obersekretär Kupferschmid.
[96984) Bekanntmachung.
Die Landumlegungssachen von: a) Neu⸗ carlsdorf⸗Walneudorf, Kreis Münster⸗ berg, b) Kieslingswalde, Kreis Habel⸗ schwerdt, werden hierdurch zur Ermittlung unbekannter Teilnehmer und Feststellung der Legitimation mit Bezug auf §§ 11 bis 15 des Ausführungsgesetzes vom 7. 6. 1821 — G.⸗S. S. 83 —, §§ 25 — 27 der Verordnung vom 30. 6. 1834 — G.⸗S. S. 96 — und des § 109 des Ab⸗ lösungsgesetzes vom 2. 3. 18350 — G.⸗S. .. 77 — öffentlich bekanntgemacht, und es wird allen denjenigen, die hierbei ein Interesse zu haben vermeinen, überlassen, sich bis Montag, den 28. Februar 1927, im Büro des Kulturamts Franken⸗ stein in Breslau, Charlottenstr. 28, zu melden.
Breslau, den 21. Dezember 1926.
Preußisches Kulturamt Frankenstein.
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4. Verlofung n. von Wertpapieren.
Die Bekanntmachungen über den
Verlust von Wertpapieren befin⸗
den sich ausschließlich in Unter⸗ abtetlung 2.
[971433532 Gewerkschaft Hobenfels.
5 % Obligationen von 1903.
Wir fordern hiermit die Inhaber unserer Teilschuldverschreibungen von 1903 (Alt⸗ und Neubesitzer) auf, die Mäntel ihrer Obligationen zwecks Abstempe⸗ lung auf den Aufwertungsbetrag von RM 150 bis zum 31. Januar 1927 einschließlich
bei der Dresdner Bank, Berlin, oder
bei dem A. Schaaffhausen’'schen Bank⸗
verein A. G., Köln, oder
bei dem Bankhaus Mooshake & Linde⸗
mann, Halberstadt, während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Eine Abstempelung der alten Zinsscheinbogen bezw. Ausgabe neuer ee findet nicht statt. Die Zinszahlung erfolgt künftig jeweils gegen Einreichung des Coupons per 1. Juli des laufenden Kalenderjahrs und im Jahre 1931 gegen Abstempelung der Mäntel.
Die Abstempelung der Mäntel auf den Aufwertungsbetrag 8” provisionsfrei, sofern die Stücke mit einem doppelten, arithmetisch geordneten Nummernverzeichnis am Schalter eingereicht werden. Findet die Einreichung im Wege des Briefwechsels statt, so wird die übliche Gebühr in Anrechnung gebracht werden.
Die Abstempelung der Altbesitzstücke wird durch diejenigen Stellen vorgenommen, bei denen die Obligationen zum Zwecke der Anmeldung des Altbesitzes eingereicht worden sind. Durch die gleichen Stellen erfolgat die Barablösung der den Alt⸗ besitzern zustehenden Genußrechte, deren Höhe gemäß unserer Veröffentlichung vom 24. März 1926 von uns auf RM 30 pro Genußrecht festgesetzt worden ist.
Hohenfels, Post Sehnde, den 18. De⸗ zember 1926.
Gewerkschaft Hohenfels.
Der Grubenvorstand.
rungsscheine
96654 Bekanntmachung. arablösung der 32 % Tambach⸗ Dietharzer Gemeinde⸗Anleihe von 1923. Auf Grund der Durchführungs⸗ bestimmungen zur Ablösung der Mark⸗ anleihen der Gemeinden wird den Gläubigern der 32 % Tambach⸗Diet⸗ harzer Gemeins⸗Anleihe von 1923 von dem Stadtvorstand eine Barabfindung angeboten, und zwar auf PM 229007 633,— Die Inhaber der vorbezeichneten Schuld⸗ verschreibungen werden hiermit aufge⸗ fordert, unter Angabe ihres Namens Standes und der Wohnung die Mäntel und Zinsscheine einschließlich Erneue⸗ unter Beifügung eines Nummernverzeichnisses bei dem Stadt⸗ vorstand Tambach⸗Dietharz, Thür., inner⸗ halb von drei Monaten nach Veröffent⸗ lichung dieser Bekanntmachung einzu⸗ reichen. Die Einlösungsfrist läuft end⸗ gültig ab am 30. März 1927. Eine Ueberweisung findet nur stath, wenn mindestens ℳ 0,50 erreicht sind. Zinsen werden nicht vergütet. Tambach⸗Dietharz, den 21. De⸗ zember 1926. 1— Der Stadtvorstand von Tambach⸗ Dietharz. (Unterschrift.) [97027] Augsburger Stadtgarten (E. V.). Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 auf unsere 3 % igen Schuldverschreibungen von 1889 und 1890 fälligen Zinsen für 1925 werden gleich⸗ zeitig mit den Zinsen für 1926 bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank, Augsburg, ausbezahlt. Eingelöst werden die Zins⸗ scheine mit Fälligkeitsdatum 1. Mai 1925 mit dem Betrag von RM 3 und die
Zinsscheine mit Fälligkeitsdatum 1. Mat
1926 mit RM 4,50, jeweils abzüglich Kapitalertragssteuer.
Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos.
Die Mäntel und Zinsscheinbogen beider Ausgaben unserer Schuldverschreibungen sind zur Abstempelung auf den gesetzlichen
Reichsmarkbetrag in der Zeit vis 31 Ja⸗
nuar 1927 bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank, Augsburg, einzureichen.. 11“
Bezüglich der im März 1923 zur Rück⸗ zahlung ausgelosten Schuldverschreibungen der Anlehen von 1889 und 1890 werden Zinsscheine nur mehr bis zum 31. De⸗ zember 1931 ausgegeben, da die Rück⸗ zahlung dieser Schuldverschreibungen am 1. Januar 1932 erfolgt. Hierfür kommen in Betracht: G
a) von den Schuldverschreibungen vom
Jahre 1889 die nachbezeichneten Num⸗ mern 2 3 8 10 15 16 17 21 25 26 27 30 35 40 43 55 59 67 69 70 71 73 76 82 88. b) von den Schuldverschreibungen vom Jahre 1890 die Nummern 3 4 8 10 12 14 21 22 30.
Die Rückgabe der abgestempelten Tell⸗ schuldverschreibungen und Zinsscheine er⸗ tolgt nach Durchführung der Abstempe⸗ lung ab 15. Februar 1927 gegen Ein⸗ lieferung der für die eingereichten Stücke ausgestellten Quittungen. Die Ein⸗ reichungsstelle ist berechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet, die Legitimation der Einreicher der Quittungen zu prüfen.
Die Abstempelung ist provisionsfrei, sofern sie am Schalter erfolgt; falls sie im Wege des Briefwechsels stattfindet, wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht.
Es empfiehlt sich, die Abstempelung der Teilschuldverschreibungen und Zinsscheine während der obengenannten Frist vor⸗ nehmen zu lassen, da eine spätere Ab⸗ stempelung mit erhöhten Kosten verbunden jein wird. . Augsburg, den 16. Dezember 1926.
Augsburger Stadtgarten (E. V.).
1968497
abzüglich Kapitalertragssteuer in Bautzen an unserer Kasse, in Dresden bei unserer Filiale, in Zittau bei unserer Filiale,
Spar⸗ und Girokassen. Bautzen, am 23. Dezember 1926.
8
Die Einlösung der am 31. Dezember 1926 fälligen Zinsscheine zu unseren 5 und 8 % igen Goldpfandbriefen erfolgt von diesem mmit RM 12,50 für Lit.
Tage ab
Q zu GM 500,
C“ 2 50,
2 000,
1 000, 500, 100
in Leipzig beim Erbländisch Ritterschaftlichen Kreditverein sowie bei allen
Landständische Bank des ehemaligen Sächsischen Markgraftums Oberlaufitz.