1926 / 300 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Dec 1926 18:00:01 GMT) scan diff

e11I1“ Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staat

Nr. 300. Berlin, Freitag, den 24. Dezember

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels⸗, 2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Vereins⸗, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und S. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem besonderen Blatt unter dem Titel . 88 8

8

. 1 8 8 895 1 Liquidationsbilanz [96827) Bueß⸗Oelfenerung ver 22. November 1926 ; 246 F 1

der Emkoage, Eisen⸗ und Metall⸗ 1 1 2 Kontor Aktienagesellschaft Bilanz am 31. Dezember 1925.

.“ 30. Juni 1926.

RM.

10 180 114 144 2

8 500 36 000

[93738] 8 1“ Liquidationsbilanz der Bavaria⸗ Feuerlöscher A. G. Mäuünchen,

für den 18. Nov. 1926.

[96845]

[95220] 3 Bilanz vom

[937331 Vermögensübersicht per 20 Aprilt 1926.

9 1 RM 118 100 60 000 150 058 83 606 516 179[5⸗ 204

Besitzwerte. Grundstücke und Gebäude Grundstück Brockwitz Betriebsanlage Warenbestände lt. Inventur Kaution 5 8

Soll. 1. Kasse und Guthaben bei der Reichsbank 2. Guthaben bei Banken 3. Wechselbestand . 4. Wertpvapiere . 5. Beteiligung .. 6. Debitoren: a) gedeckt durch Waren und Warenver⸗

. 30 000 57 620

6 480

405

2 220 15 331

4 349 %

8

Aktiva. .Anlagewerte: Keine vor⸗ handen. 2. Betriebswerte: Kassabestand Fabrikate .. 8 Material

Aktiva. Grundstück . Gebäude und Anlagen . Betriebeanlagen. Mobilien und Utensilien Schmelzverluchsanlagen. SVEWII8I 6 1 Materialien . . . . 8

Aktiva. Kontokorrentdebitoren .. Kassakonto. Bestand. Hypothekenkonto, Mehl Chbg

99 000— 465[23 10 0000†

—.—

69 465,723

151,66 .. Passiva. 1. 98e 10 000

8

Verlust per 30. 4. 1926. Schuldwerte. Aktienkapital Roserve 2 22 Kreditoren..

Feiches 11u“ ufwertungshypotheken

205 683]

661 205

300 000 380 311 448 576

48 800

661 205

Gewinn⸗ und Verlustrechnung

ver 30 April 1926.

Soll. Verwaltungs⸗ und Betriebs⸗ unkosten 8 Rückstellung für zweifelhafte Forderungen . . .. Verlust aus 1924/25 ..

Haben. Fabrikationskonto. 1“”“

RM

19 326 %

322 612

205 683]%

Dresden, den 26. November 1926.

Paur & Comp. A. G. Des weiteren

des Handelsgesetzbuchs bekannt, Betriebsratsmitglieder aus dem Aufsichts⸗ rat ausgeschieden sind, da die Belegschaft unter die gesetzliche Zahl gesunken ist, daß

ferner Herr Dr. Fritz Hempel, Dresden.

Einencke

geben wir gemäß § 244

daß d.

dem Aufsichtsrat zugewählt wurde.

Gemäß § 277 des Handelsgesetzbuchs wird verlautet, daß der § 4 Absatz ! des Gesell⸗ schaftsvertrags nunmehr wie folgt lautet:

Das Grundkapital der Gesellschaft be⸗ trägt RM 200 000 und ist eingeteilt in

1600 Stammaktien, die auf den Inhaber und auf je RM 100 lauten, und in 400. Vorzugsaktien, die auf den Inhaber und Jede Stamm⸗ aktie über RM 100 gewährt eine und jede Vorzugsaktie über RM 100 zwei

auf je RM 100 lauten.

Stimmen.“

[96824]

Bilanzkonto am 30. Juni 1926.

182 165/4:

121 120/37

116 9288

322 61211

8

ie

8 Aktiva.

Areal, Gebäude, Maschinen Geräte, Gleisanltage, Trockenanlage, Kraftfahr⸗ zenge u. Inventar: Vor⸗ trag von 1924/25

8

1 815 767,46

Bugang

1 Abschreibung

Gut Kemnitz: 1924/25 .

Bugang..

113 000,—

Abgang 3 450,

Abschreibung

385 105,85

12 000,

Pebitoren. .8 8165

Beteiligung . . . . Effekten: Vortrag 1924/25 Zugang . Kassa 8 3 Bäürgschaftskonto 120 000 Warenbestände aller Art.

von

225,—

VPassiva. Aktienkapital

Reservesonds

153 395 97 1 969 163,43

Vortrag von 386 356,50 2 199,35]

388 555,80

4061,56

. 2 590 644

0 % 7 20

dividende (noch nicht ein⸗

gelöste Scheine)

Prioritätenzinsen (noch nicht

eingelöste Scheine)..

Kreditoren

Bürgschaftskonto 120 000

Gewinn⸗ und Verlustkonto

Sa.

. Gewinn. und Verlustkonto am 30. Juni 1926.

RM

1 856 163

373 105

4 286 6 219

164 347

191 520 ‧8 1

1 800 000 180 000 30 850

1 254

159 425 463

57 918 2895 672

Soll.

Unkosten: Abgaben u. Ver⸗

sicherungen,

Gehälter, Handlungs⸗ u

Betriebsunkosten usw. Abschreibungen... Gewinnvortrag

Sa. Haben.

Robgewinn des Geschäfts jahres 1925/26 k

. Dresdner Preßhefen⸗ und Kornspiritus⸗Fabrik

Löhne und

125 000 157 918

1 162 090

1 162 090

(sonst J. L. Bramsch).

Dr. Walter Bramsch Katzenellenbogen, pertretender Vorsitender, enzlin, Sobernheim, Berlin.

Vom Betriebsrat: arbeiter, Dresden.

Arthur Hartlieb. Aufsichtsrat: Generaldirektor Ludwig Berlin, Direktor Ludwig Peter, Wandebet, stell⸗ Major a. D. 8 den Bramsch Potsdam, Duettor Erich

Vorsitzend

Berlin, Justizrat Carl Röhl, resden, Generatdirektor Dr. jur. Walter

89

1 162 090 %

96 96

er,

Otto Kluge Vor⸗

Aktienkapital 1“ 9 000 Gebäudekonto, Bestand. 59 465 2: 69 465⁄ Berlin, den 22. November 1926. Emkoage, Eisen⸗ und Metall⸗Kontor Aktiengesellschaft.

Pincu Savrra.

[96800] Bilanzkonto ver 31. August 1926.

RM 220 000

6 509 33 353 055 18

1 071 37491

1 600 940/[02

Aktiva.

An Kavitalentwertungskto egkonts Effektenkonto. IJnventarkonto

Kontokorrentkont

Passiva. Per Aktienkapitalkonto. Kontokorrentkonto Gewinn u Verlustkonto Gewinnvortrag 1. 9. vS Gewinn per 1925/26

600 000 1 046 114

1 885 2 939

1 650 940 Gewinn⸗ und Verlustkonto per 31. Angust 1926 RM 155 370 1 885 2 939 160 196

79 33 96

08

Debet. An Unkosten, Steuern, Ge⸗ hältern usw. 3 Bilanzkonto: Vortrag per 1.9.1925. Gewinn per 1925/26

33 75 08

1 885 158 310

160 196

Hamburg, den 1. September 1926. 1“ Aktien⸗Gesell⸗ aft.

Per Vortrag per 1. 9. 1925 Warenkonto 1

[96848] Bilanz per 31. Dezember 1925.

280 6 758

168 000 1 500⸗

4 000

4 000 225 000 53 000 375 000

Aktiva. Kassenbestand W Maschinen⸗ und Fabrik⸗ inbentar... Büroinventar . Reklameinventar . Transportmittel. Grundstückskonto .. Hypothekenausgleichskonto. Warenbestand ö1“ Debitoren, Provinz

239 968,84 Debitoren, Stadt 27 102,61 Beteiligungskonto.. Effektenkonto 11“ Verlust per 1925 .

. 2 2

297 07] 12 000

1 190 573 1 337 184

Passiva.

Banken . 199 230,54 Konto fremder

Währungen 43 115,65 Kreditoren Devisenakzepte. 1 475,80 Reichsmark⸗

akzepte. 113 128.37

Steuerabzugskonto. Hypothekenkonto I. Hypothekenkonto II Reservefonds Aktienkapital Uebergangskonto.

242 346 249 367

114 604

3 514 95 500 100 000 20 000 505 000 6 85]

1 337 184 Gewinn⸗ und Verlustkonto. 437 337 441 251 22 253 117 679 17 151 10 807 596 104 751

An Handlungsunkosten. Betriebsunkosten.. Feunan.. Drovision. rachtenausgang.. Hausverwaltung.. Kursdifferenz 8 Delkrederekonto.. Abschreibungen: Maschinen⸗ u. Fabrik⸗ inventar 18 626,87 Grundstück 4 511, 19 Büroinventar 1 233,25 Reklame⸗ inventar 5 621,50

1 337,95

31 330 1 183 158

Per d ewinnvor rag a.1924 15 794 1“ 976 791 Verlust 1925 . 190 573ʃ53

1 183 158/90 Berlin N. 65, den 31. Dezember 1925. Cervufa, Kakao⸗ und Schokoladenfabrik A.⸗G.

Vorstehende Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechuung der Firma Cervusa, Kakao⸗ und Schokoladenfabrik A.⸗G., habe ich geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten Büchern und mit den Belegen übereinstimmend gefunden.

Berlin, den 24. November 1926.

Leo Abrahamsohn, öffentlich

76

0 07 30

30 000 1— 26 465 72 87176

Kapitalentwertungskonto. Gewinn⸗ und Verlustkonto

Pas siva. 8 Aktienkapital. Kreditoren.

120 000 52 87] 172 871 Gewinn⸗ und Verlustrechnung

am 31. Dezember 1925.

2 2 2 2 *

41

Soll.

Generalunkosten. Betriebsunkosten. Patentkosten. . Schmelzversuche.

Steuern S Provisionen... Abschreibungen.. Verlustvortrag aus 192.

1

Handelskonto Verlust.

35, 7 5 7⁸

955

1978802] Leipziger Wollkämmerei.

Jahresrechnung am 30. September 1926. Vermögen. RM Grund und Boden . 300 000 Wohngebäude.. 36 000 Fabrikgebäude... 1 479 000 Kämmereimaschinen. 712 000 Dampfkessel, Dampf⸗ maschinen, Transmis⸗ sionen usw.. . Gerätschaften und Einrich⸗ tung der Reparaturwert⸗ statt u. Konditionieranstalt 70 000 Elektrische Beleuchtungs⸗ u. Kraftübertragungsanlage 1— Gleisanlage... 1 Fuhrwerk.. 1 Materialien und Bestände [1 405 985 4“* 44 022 Wechsel 280 90] Wertpapiere 13 132 Schuldner . 2 503 030 7 082 075

238 000

19 78 34 41 95 67

Verbindlichkeiten. Aktienkavita . Gesetzliche Rücklage. Gewinnanteilscheine, uner⸗

hoben. . Gläubiger.. Akzeyte.. Vortrag von 1924/25

39 108,81

192 471,56

3 811 500 400 000

5 550 2 617 379 16 065

% 2 2 2

0 0 —„

Gewinn für

1925/26 231 580

7 082 075

Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 30. September 1926.

An Soll. RM Kämmereibetrieiebtl.. 43 660 277 Steuern und soziale Lasten 387 622 Versicherungsprämien 6 657: Ueberweisung an die Unter⸗

25 000

stützungskasse 8 Ueberweisung an die Pen⸗

25 000 232 414

sionskasse.. Abschreibungen.. Vortrag von 1924/25 39 108,81

192 471,56

Gewinn für

1925/26 231 580

.Sonstige Aktiva: . Kapitalentwertungsposten 4*“

Pafsiva. h. Fremde Mittel:

Kreditoren. . 1 320,— Darlehen. 403,31

2. Eigene Mittel: Menkapilal

1 7234 5 000

6 7237 1926.

München, den 18. November

[96796]

Hennenbrauerei Aktiengesellschaft vorm. Adolf Schröder.

Bilanz am 30. September 1926.

„83 376 400

Aktiva. Immobilien 384 141,— Abschreibung 7741.— Maschinen 79 773,80 Abschreibung 27973.80] Lagerfässer, Bottiche und Transportfässer 19 848,— Abschreibung 4 048, Fuhrpark 26 335,— Abschreibung 5 335 Mobiliar, Utensilien, Wert⸗ zeuge 9 693,29

Abschreibung 1 932,29 18 031,95

Brunnen . ... Abschreibung 3 631,95 14 400 Kautionskonto „Debitoren“ 3 Kasse 4 140 Außenstände.. 289 797 98 Vorrate. 100 303 20

901 409 75

71 800

15 800

21 000

7761

- 25 0 95 82 2 8 0 0 0 2

Passiva. Aktienkapital 490 000,— Vorzugsaktien⸗

kapital. 5 000,—

Gesetzliche Reserve

Rücklage für Außenstände Rückständige Dividende. 147 Werkerhaltung . 7 000 Kautionskonto „Kreditoren“ 3 Sbvbtbeten6 37 500 273 139 Gewinn⸗ und Verlustkonto 52 290

901 405

Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 30. September 1926.

I. 601 698 30 662 5 000

495 000

36 000 325

Soll. Geschäfts⸗ u. Betriebskosten Abschreibungen Gesetzliche Reserve... Gewinnanteil auf Vorzugs⸗

aktien. 4 700 Gewinnanteil auf Stamm⸗

arriin 9, .. 14 700 Vergütung an den Auf⸗

I““ 3 190 Zuweisung auf Werk⸗

erhaltung 8 8 000 Zuweisung aufDelkrederekto. 20 000 Vortrag auf neue Rechnung 700 684 650 %

Haben. Vortrag aus 1924/25. Bier und andere Einnahmen

6 329 678 321 50 684 650/96

Naumburg a. S.⸗Henne, im De⸗ zember 1926. Hennenbrauerei Aktiengesellschaft vormals Adolf Schröder. G. Purucker. ppa. Linde. Der Aufsichtsrat. Max Bauer, Vorsitzender.

46

4 568 551 24

Per Haben. Vortrag von 1924/25 Gesamterträgnis..

39 108 4 529 442ʃ43 4 568 551/24

Die Uebereinstimmung vorstehender Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung mit den ordnungsmäßig geführten Ge⸗ schäftsbüchern der Leipziger Woll kämmerei in Leipzig bescheinigen wir hiermit.

Letpsgn. im Dezember 1926.

ächsische Revisions⸗ und Treuhandgesellschaft A.⸗G. Muth. ppa. Gutsche.

Laut Beschluß der heute stattgehabten Generalversammlung erfolgt die Einlölung des Gewinnanteilscheins Nr. 53 für das Rechnungsjahr 1925/1926 der Vorzugs⸗ wie Stammaktien durch Zahlung von fünfundsiebzig Reichsmark für die Aktie von 1500 ℳ, abzüglich 7,50 Reichsmark für Einkommensteuer vom Kapitalertrag, mit 67,50 Reichsmark sofort bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, hier.

Leipzig, den 20. Dezember 1926.

Leipziger Wollkämmerei. E. Rausch. Otto Walle.

Jetzige Aufsichtsratsmitglieder sind die Herren Georg Stöhr, Probstdeuben, Vorsitzender; Kommerzienrat Ernst Petersen, Leipzig stellv. Vorsitzender; Walter Cramer, Leipzig, Alfred Focke, Leipzig. Staats⸗ minister a. D. Dr. Max Guttnecht, Exzellenz, Priorau, Ewald Schlundt, Leipzig, sowie die vom Betriebsrat ent⸗ sandten Herren Ernst Gerlach und Ernst Kirschner. v1“

81

angestellter beeidigter Bücherrevisor.

[96797] Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus den Herren: Kaufmann Max Bauer, a. S., Vorsitzender, Rechtsanwalt Paul Herrmann, Naum⸗ burg a. S., stellvertr. Vorsitzender, Bankier H. Altenburg, Naumburg a. S., Kaufmann Ehrhard Bauer, Naumburg

ag. S.,

Brauereibesitzer Walter Hartung, Naum⸗ burg a S.,

Brauereibesitzer Kurt Hartung, Naum⸗ burg a. S.,

Kaufmann Hans Georg Hoeltz, Naum⸗ burg a. S.,

Fabrifant Albert Ruckdeschel, Kulmbach.

Das reihenmäßig ausscheidende Mit⸗ glied des Aufsichtsrats Herr Bankier Hermann Altenburg in Namburg a. Saale wurde einstimmig in den Aufsichtsrat wiedergewählt.

Die Auszahlung der in der General⸗ versammlung vom 18. 12. 1926 genehmigten Dividende von 3 % = 3 RM kür sede Stammaktie erfolgt vom 20. Dezember 1926 ab gegen Einreichung der Gewinn⸗ anterlscheine Nr. 5 zu den Stammaktien Nr. 1 1000 und Nr. 4 zu den Stamm⸗ aktien Nr. 1001 4900 bei der Gesell⸗ schartstasse, den Bankhäusern Altenburg & Lindemann, Direction der Disconto⸗ Gesellschaft Zweigstelle Naumburg a. Saale und Firma J. G. Hoeltz & Söhne in Naumburg a. S

Naumburg a. Saale⸗Henne, Dezember 1926.

Hennenbrauerei Aktiengesellschaft

vormals Adolf Schröder.

Naumburg

im

b) gedeckt durch

Sicherheiten c) ungedeckt. 7. Bürgschaften 66 530 RM 8.

schiffungen sonst.

Haben.

1. Aktienkapital:

a) Stammattien 485 000

b) Vorzugsaft en 15 000 2. Reservefonds 3. Kreditoten 1““ 4. Noch nicht erhobene Dividende 5. Bürgschaften 66 530 RM 6. Ueberschuß ..

. 2„

Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 30. Inni 1926.

1 083 359

43 701

1 1 837 630

500 000 10 000

1 837 635

190 182]¾

1 274 958 852 22 51 825 ¼

Soll. 1. Handlungsunkosten.. 2. Ueberschuß

SHSHaben.

1. Vortrag aus 1924/25

2. Ertrag aus Zinsen, Ge⸗ bühren und Wechseln.

RM.

4 160 102 707

Duisburg, den 30. Juni

Dr. Rasche. Blo

1926.

Rheinisch⸗Westfälische Getreide⸗Kredit Aktiengesellschaft, Duisburg⸗Münster.

chwitz.

55 042 3 51 825,

106 867 6

49

106 867ʃ66

[96478] National⸗Film Aktieng Berlin.

Akti va. Kassenbestand ““ . 537 320,54

Schuldner Abschreibung 9730,.— Wechsel .. Wertpavpiere Abschreibung mne Materialien. 1 Inventar und Fuhrpark

82 156,16 Abschreibung

. .6147,80 735,15

8 156,16 Inventar. Theater 50 000,— Abschreibung 5000 Einrichtung der Kopier⸗ anstalt 50 318,56 Abschreibung 5318 56 Beteiligungen anFilmgesell⸗ 1“ Grundstücke und Beteili⸗ gungen an Grundstücken.

Passivo. Grundkapital:

Stammaktien 1 390 000,—

Vorzugsaktien 10 000,— Reservefonds 1.. Reservefonds II. . Hypotheken.. Gläuhiger 1“ Reingewinn: Vortra

1924/25. 4 287,35

Reingewinn 1925/26. 101 010,79

esellschaft,

RM

527 590 26 123 5 412

1 047 500 39 513

74 000 45 000

45 000

10 943/6

Bilanz per 30. Juni 1926. qqʒ·;˖

1 651 000

140 000 20 000

1 188 750 618 986

1 400 gg—

105 298 3 473 034

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 30. Juni 1926.

50—

——

3 473 03429

14

29

Soll. Handlungsunkosten.. Abschreibungen Reingewinn einschl. Vortrag

Haben. Gewinnvortrag 1924/2 Betriebsgewuimn..

v5

sofort zahlbar: SW. 48, Friedrichstraße

Kommanditgesellschaft Berlin.

Abshagen. Auf Grund der von

1926.

revisor im

ö“

G. Purucker. ppa. Linde.

*

RM 1 858 890

105 298

4 287 1 988 840

————

1 993 128

10,

auf

Berlin, den 30. Juni 1926.

National⸗Film Aktiengesellschaft. J. Laupheimer. Franz Vogel. 8 mir geprüften Bücher der National⸗Film Aktiengesell⸗ schaft, Berlin SW. 48, Friedrichstraße 10, bescheinige ich die Richtigkeit der ver⸗ stehenden Bilanz sowie der vorstehenden Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 30. Jur

Berlin, den 13. November 1926. Kurt Köhler, 9 öffentlich angestellter, beeidigter Büch Bezirk der Intustrie⸗ und Handelskammer zu Berlin.

28 939187

31 1

35 N

32

Die Dividende von 6 % auf Neichs⸗ mark 10 000 Vorzugsaktien sowie 4 % ordentliche und 2 % Superdividende, ins⸗ gesamt 6 % auf 1 390 000 RM Stamm⸗ aftien, sind gegen Dwidendenschein Nr. 1

1. bei der Kasse der Gesellschaft, Berlin

2. bei der Berliner Bank für Handel und Grundbesitz A.⸗G., Berlin,

3. bei der Darmstädter und Nationalbank, Aktien,

T'

er⸗

uder die Eintragung der Nichtigkeit und

Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Der Be zugs⸗ preis betrögt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin 2 Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm⸗

traße 32, bezogen werden.

Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark.

—— Levv2

VWVom „Zentral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 300 A und 300 B ausgegeben.

——

Berfriftete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

147. Voraussetzung für den Erlaß eines vorläufigen Steuerbescheids. Durch Kaufvertrag vom 15. September 1923 hat der Pflichtige A. ein Cen von B. erworben. Die Lasten und Nutzungen sind vom 1. Oktober 1923 auf den Pflichtigen über⸗ egangen. Am 5. Februar 1924 ist der Pflichtige als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen worden. Durch Klage vom 15. Ja⸗ nuar 1925 hat die Vormünderin des Veräußerers Nichtigkeit des Kaufvertrags geltend gemacht, da der Veräußerer zur Zeit des Ab⸗ sölusses des Vertrags geisteskrank gewesen sei. Der Käufer hat diesen Anspruch des Veräußerers bestritten. Das Finanzamt hat in einem dem Beschwerdeführer erteilten endgültigen Vermögen⸗ teuerbescheide 1924 dieses Grundstück als Vermögen des Be⸗ nach § 80 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung also als sein wirtschaftliches Eigentum mit in Ansatz gebracht. Das Finanzgericht hat dies gebilligt und die in der Berufung ver⸗ tretene Ansicht des Steuerpflichtigen hüras ewiesen; wegen jenes Grundstücks sei nur eine vorläufige Veranlagung nach § 82 der Reichsabgabenordnung statthaft. Die Rechtsbeschwerde des Steuer⸗ pflichtigen verfolgt das gleiche Ziel. Sie ist begründet. Die Ansicht der Vorbehörden, die sich insbesondere auch in der Berufungs⸗ entscheidung des Finanzgerichts widerspiegelt, als müsse für den maßgebenden Stichtag, 31. Dezember 1923, der Beschwerdeführer eenee als wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne des § 80

bf. 1 der Reichsabgabenordnung gelten, ist nach dem unstreitig hier gegebenen Tatbestande rechtsirrig. Nach ständiger Recht⸗ sprechung des Gerichtshofs liegt wirtschaftliches Eigentum am Grundstück für den Erwerber, falls, wie hier, die Grundlage seines Erwerbes ein Bertrag gewesen ist, vor, wenn er trotz mangeln⸗ der Uebereignung nach dem Willen der Beteiligten wie ein Eigentümer über das Grundstück zu schalten und zu walten berechtigt sein soll und wirtschaftlich so geschaltet hat. Der Be⸗ schwerderührex schaltet nun zwar wirtschaftlich tatsächlich über das Grundstück wie ein Eigentümer und hat auch den Willen, es als eigenes zu besitzen. Der Wille des Ver⸗ käufers aber bewegt sich hier umgekehrt in der Richtung, das Grundstück nicht dem Beschwerdeführer zu eigenem Besitze zu überlassen; indem von seinem Vormunde gerichtlich die Nichtigkeit des Kanfvertrags wegen Geisteskrankheit des Ver⸗ käufers (§§ 104, 105, 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geltend ge⸗ macht wird, will der Verkäufer den sich aus dem Wesen der Nichtig⸗

fen ergebenden Rechtszustand anerkannt sehen, daß das Grundstück

mit allen daraus sich ergebenden rechtlichen und wirt⸗ schaftlichen Folgen ununterbrochen dem Verkäufer gehört habe und verblieben sei. Welche der beiden entgegengesetzten Willensrichtungen vor der anderen zurückzutreten, sich also ihr an⸗ süpasten hat, steht dahin, hängt ab und wird bestimmt durch den schließlichen Ausgang des schwebenden bürgerlichen Rechtsstreits. Erst dadurch wird endgültig klargestellt, ob nach dem Willen beider Bebeiligten der Beschwerdeführer auch am Vermögensteuerstichtag über das Grundstück wie ein Eigentümer zu schalten berechtigt sein sollte Bis dahin ist somit noch ungewiß, ob die Voraus⸗ cgungen unter denen das Grundstück als wirtschaftliches Eigentum

es Beschwerdeführers im Sinne des 80 Abs. 1 der Reichs⸗

abgabenordnung anzusehen ist, vollständig erfüllt sind. Insoweit

war daher die Erlassung eines vorläufigen Steuerbescheids nach § 82 Abf 1 der Reichsabgabenordnung angängig und nach dem Grundfatz des § 6 der Reichsabgabenordnung hier auch am Plaße, um dem Beschwerdeführer die Möglichkeit offenzuhalten, bei etwaigem für ihn ungünstigen Ausgang des bürgerlichen Rechts⸗ streits eine entsprechende Herabsetzung des Steuerbetrags in einem endgültigen Steuerbescheide zu erlangen. Nach § 82 der Reichs⸗ abgabenordnung ist daher der Steuerbescheid des Finanzamts, oweit er das streitige Grundstück zum Gegenstande hat, als vor⸗ äufiger zu kennzeichnen. (Urteil vom 28. Oktober 1926 I A 225/26.)

148. Verpflichtung der Aerzteverbände zur Gewährung der Einsichtnahme in die Aufschreibungen über die von strankenkassen an Aerzte des Verbandes gezahlten Eutgelte wegen der Umsatzsteuer. Die allgemeine Ortskrankenkasse g. den Stadt⸗ und Landkreis W. hat mit der Ortsgruppe W. des Aerzteverbandes T. einen Vertrag geschlossen, wonach die Aerzte hie gesamte ärztliche Pauschalvergütung übernehmen. Die Pauschalvergütung wird vom Aerzteverband unter die Aerzte im Verhältnis der eingereichten Rechnungen verteilt. Mit Verfügung teilte das Finanzamt in W. der Ortsgruppe des Aerzteverbandes mit, daß es die Höhe der von der Krankenkasse an die Mitglieder der Ortsgruppe gezahlten Ent⸗ gelte für ärztliche Hilfeleistungen feststellen wolle, und ersuchte unter Bezugnahme auf § 191 der Reichsabgabenordnung, die Unter⸗ lagen dafür zur Einsichtnahme bereit zu halten. Für den Fall der Verweigerung drohte das Finanzamt die Festsetzung einer Er⸗ swingungsstrafe von 100 Reichsmark an. Die rtsgruppe des Aerzteverbandes bestritt, zur Einsichtgewährung verpflichtet zu sein.

Versorgung der Kassenmitglieder gegen eine

Konkursrechts ergibt sich zunächst

Die Vorschrift des § 191 der Reichsabgabenordnung beschränke sich auf Hilfeleistungen für die Umsatzbesteuerung. Die Krankenkassen⸗ entgelte b aber umsatzstenerfrei. Die Beschwerde hatte keinen Erfolg. In der Rechtsbeschwerde hält die Beschwerdeführerin an ihrem seitherigen Standpunkte fest. Sie macht weiter geltend, daß § 191 der Reichsabgabenordnung ebenso wie § 177 der Reichs⸗ abgabenordnung durch 8 209 der Reichsabgabenordnung ein⸗ Pachräͤnts werde. Die Rechtsbeschwerde kann keinen Erfolg haben. § 191 der Reichsabgabenordnung sich nicht auf die Umsatz⸗ besteuerung beschränkt, sondern allgemein für jedes Besteuerungs⸗ verfahren gilt, ist in der Beschwerdeents b zutreffend aus⸗ geführt. Im übrigen ist die vom Finanzamte beabsichtigte Fest⸗ stellung gerade füj die Umsatzbesteuerung von Bedeutung, da auf Grund der Feststellung nachgeprüft werden kann, ob die von den Aerzten in ihren Steuererklärungen anzugebenden umsatzsteuer⸗ reien Entgelte richtig wiedergegeben sind. Die Auffassung der Be⸗ chwerdeführerin, daß § 191 der Reichsabgabenordnung durch § 209 er Reichsabgabenordnung eingeschränkt werde, sohin ein Belstand des Verbandes 88 verlangt werden soll, wenn die Verhandlungen mit dem Steuerpflichtigen nicht zum Ziele führen oder keinen Er⸗ folg versprechen, ist nicht richtig. § 209 der Reichsabgabenordnung lrifft einschränkende Bestimmungen für die Auskunft dritter Per⸗ onen 177 der Reichsabgabenordnung)z; er greift Platz, „wenn es ich um die Ermittlung von Steueranfprü en gegen bestimmte ersonen handelt“. Die Beistandspflicht des § 191 der Reichs⸗ abgabenordnung ist viel umfassender. Sie setzt insbesondere kein Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Personen voraus, sondern will im Gegenteil zur Ermittlung von Steuerpflichtigen dienen. Durch § 209 der Reichsabgabenordnung wird daher, wie sich aus dem Wortlaut und dem Zwecke dieser Vorschrift ergibt, wohl der § 177 der Reichsabgabenordnung, der von der Auskunftspflicht dritter Personen handelt, nicht aber der § 191 der Reichsabgaben⸗ ordnung eingeschränkt. Die Rechtsbeschwerde war hiernach als un⸗ begründet (Urteil vom 8. November 1926 V A 811/26.)

149. Einfluß der Eröffnung des Konkursverfahrens auf die Geltendmachung vorher entstandener Steuerschulden des Gemeinschuldners. Die Reichsabgabenordnung enthält keinerlei Vorschriften über den Einfluß der Konkurseröffnung auf

die Geltendmachung vorher entstandener Steuerschulden des Ge⸗

meinschuldners. Es ist deshalb davon auszugehen, daß sie für deren Verfolgung im Konkursverfahren 2 an der durch die Konkurseröffnung getroffenen Son herregelung nichts hat ändern wollen. Nach § 3 der Konkursordnung gehört auch der Steuer⸗ länbiges. dem zur Zeit der 1““ ein Anspruch gegen

n Genieinschuldner zusteht, zu den Konkursgläubigern, zu deren gemeinschaftlicher Befriedigung das ganze zur Zeit der Konkurs⸗ eröffnung dem Gemeinschuldner gehörende und der Zwangsvoll⸗ streckung unterliegende Vermögen, die Konkursmasse 1 der Kon⸗ kursordnung), bestimmt ist. Wenn auch dem Steuergläubiger im 8 61 der Konkursordnung in gewissem Umfang ein Anspruch auf evorzugte Befriedigung aus der Konkursmasse eingeräumt ist, so kann er doch, wie jeder andere Konkursgläubiger, diesen Anspruch nach § 12 der Konkursordnung nur nach Maßgabe der Vorschriften

über das Konkursverfahren (§§ 138 ff., 170) verfolgen. Die Steuer⸗

forderung muß daher, damit sie im Konkurse berücksichtigt werden kann, zunächst innerhalb der vom Konkursgerichte bestimmten Frist ((§5 110, 138 Abs. 1), nötigenfalls noch nachträglich 142 nach Grund und Betrag und mit dem beanspruchten Vorrecht ange⸗ meldet werden 139), wie es auch im 8 49 der Beitreibungs⸗ ordnung ausdrücklich vorgeschrieben ist. Dabei macht es keinen

Unterschied, ob die Steuerforderung fällig ist oder nicht. Die An⸗

meldung der noch 8- bezahlten Steuerforderung ist auch dann er⸗ forderlich, wenn vor der Konkurseröffnung schon ein Steuerbescheid oder sogar eine die Forderung feststellende Rechtsmittelentscheidung

in Gemeinschuldner erlassen war. Die Weiterverfolgung

egen Hadrgt ab von dem Ergebnis des Prüfungstermins, in welchem die

angemeldeten Forderungen erörtert werden und der Gemein⸗

schuldner sich über sie zu erklären hat 141 der Konkursordnung).

Ebenso wie privatrechtliche Forderungen können auch Steuer⸗

forderungen im Prüfungstermin nicht nur von dem Konkurs⸗

verwalter, sondern auch von jedem Konkursgläubiger bestritten werden. Vor dem Prüfungstermine braucht der Konkursverwalter su den angemeldeten Forderungen keine Stellung zu nehmen. Er ann die Erörterung im Prüfungstermin abwarten und hat An⸗ spruch darauf, daß ihm bis dahin zur Prüfung und zur Anstellung von Ermittlungen Zeit gelassen wird. Aus diesen Grundsätzen des 1 ts die Folge, daß in der Zeit zwischen Eröffnung des Konkursverfahrens und dem Prüfungs⸗ lermine gegen den Konkursverwalter, der nunmehr nach § 6 der Konkursorduung das Verwaltungs⸗ und Verfügungsrecht über das zur Konkursmasse gehörige Vermögen ausübt, ein Steuerbescheid

wegen einer vorkonkurslichen Steuerschuld des Gemeinschuldners nicht erlassen werden darf, und zwar auch nicht insoweit, als der Bescheid nur die Steuerforderung nach Grund und Betrag festsetzt, ohne gleichzeitig deren Zahlung aus der Konkursmasse zu ver⸗ langen. Dementsprechend kann auch die Anmeldung der Steuer⸗ forderung beim Konkursgericht in keinem Falle als ein formloser Steuerbescheid im Sinne des § 220 Abs. 1 der Reichsabgaben⸗ ordnung, der in Ermangelung rechtzeitiger Anfechtung schon vor dem Prüfungstermin zu einer gegenüber dem Konkursverwalter rechtskräftigen Feststellung der Steuerforderung führen könnte, an⸗ EB Die Anmeldung ist vielmehr nichts anderes als die Erklärung des Steuergläubigers, daß er sich Seess Befriedigung sener Forderung aus der Konkursmasse nach Maßgabe der Vor⸗ chriften der Konkursordnung als einfacher oder bevorrechtigter Konkursgläubiger am Konkursverfahren beteiligen wolle. Der Konkursverwalter ist also nicht etwa genötigt, bei Vermeidung rechtskräfriger Feststellung einer angemeldeten Steuerforderun gegen die Anmeldung ein Rechtsmittel ö oder Anfechtung einzulegen. Ebensowenig wie ein Steuerbescheid kann vor dem Prüfungstermin eine Rechtsmittelentscheidung über eine vor⸗ konkursliche Steuerschuld des Gemeinschuldners gegen den Kon⸗ kursverwalter mit Wirkung gegen die Konkursmasse ergehen. Ist schon vor der Konkurserössuns ein Steuerbescheid gegen den Ge⸗ meinschuldner erlassen oder auf Anfechtung eines solchen Bescheids eine 1“ gegenüber dem Gemeinschuldner er⸗ gangen, so wird ferner, soweit eine Fortsetzung des Steuerprozesses

egenüber dem Verwalter mit Wirkung für oder gegen die Kon⸗

ursmasse in Frage kommt, durch die W1““ Lauf der Rechtsmittelfristen unterbrochen. Eine gegenteilige uffasgung wäre mit den auch für die Steuerforderungen geltenden Vor⸗ ge. der Konkursordnung gleichfalls nicht vereinbar, da sie die echtsstellung des Konkursverwalters und der Konkursgläubiger beeinträchtigen würde. Ob auch nach der Konkurseröffung trotz der Vorschrift des § 14 der eine vorkonkursliche Steuerschuld des Gemeinschuldners gegen diesen persönlich durch vg eines Steuerbescheids oder durch Fortsetzung eines schon vor der Konkurseröffnung anhängig gewordenen Steuerrechtsstreits ver⸗ felgt werden kann, wenn damit nicht oder nicht mehr eine Be⸗ riedigung aus der Konkursmasse bezweckt wird, kann hier dahin⸗ gestellt bleiben. Jedenfalls würde eine Rechtsmittelentscheidung, durch die in einem vor der Konkurseröffnung anhängig gewordenen Steuerstreit in Unkenntnis oder unter sonstiger Nichtbeachtung der inzwis hen erfolgten Konkurseröffnung der Steueranspruch gegen den Gemeinschuldner festgestellt wird, der Konkursmasse gegenüber wirkungslos sein. Wird im Prüfungstermine weder von dem Kon⸗ kursverwalter noch von einem Konkursgläubiger Widerspruch gegen die angemeldete Steuerforderung erhoben oder ein erhobener Widerspruch beseitigt, so gilt die Forderung als festgestellt (5 144 der Konkursordnung), und die Eintragung dieses Ergebnisses in die Tabelle wirkt nach §. 145 Abs. 2 der Konkurs⸗ ordnung wie ein rechtskräftiges Urteil gegenüber dem Konkurs⸗ verwalter und allen Konkursgläubigern. Ein vom Gemein⸗ LvgSns im 1“ eabche Widerspruch hindert iese Wirkung nicht, hat jedoch zur Folge, daß nach Aufhebung des Konkursverfahrens aus der Eintragung in die Tabelle nicht gegen den bisherigen Gemeinschuldner die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann (vgl. § 164 Abs. 2 der Konkursordnung). Für die konkursmäßige Befriedigung des Steueranspruchs ist lediglich die Fesistellung der Tabelle maßgebend, so daß sich in solchem Falle der Frlaß eines Steuerbescheids gegen den Konkursverwalter und

diesem gegenüber anch die Fortsetzung eines bei der Konkurs⸗

eröffnung schon anhängig gewesenen Steuerrechtsstreits erübrigt.I

Bleibt dagegen die angemeldete Steuerforderung im Prüfungs⸗ termine streitig, so ist ihre Feststenung nach § 146 Abs. 5 der Kon⸗ kursordnung unter entsprechender Anwendung des

3, 4 zu betreiben. Es kann also nunmehr ein auf diese Feststellung sch geschränkender und mit den Rechtsmitteln der Reichsabgaben⸗ ordnung anfechtbarer Steuerbescheid ergehen, der dem Konkurs⸗ verwalter und dem widersprechenden Konkursgläubiger zuzustellen

ist. Es kann ferner ein schon vor der Konkursexöffnung gegen den

Gemeinschuldner erlassener und noch nicht rechtskräftig gewordener Steuerbescheid von dem widersprechenden Verwalter oder Konkurs⸗ . 2 mit dem nach der Reichsabgabenordnung zulässigen

eechtsmittel angefochten und auch im übrigen der schon vor der Konkurseröffnung eingeleitete Steuerstreit nunmehr zwischen dem Steuergläubiger und dem Konkursverwalter mit Wirkung für und se en die Konkursmasse in der Lage fortgesetzt werden, in der er ich bei der Konkurseröffnung befand (vgl. § 146 Abs. 3, 5, 6 der Konkursordnung). In der alsdann ergehenden Rechtsmittel⸗ entscheidung wi forderung getroffen, jedesmal mit der in 147 der Konkurs⸗ ordnung bestimmten Rechtskraftwirkung. (Urteil vom 25. Oktober 1926 Gr. S. 1/26.)

58. F atke 1. Handelsregister. Ahrensbök. [96504 „Das Amtsgericht beabsichtigt, die Firma Kohlen⸗Kontor G. m. b. H. zu Bhf.

7

Gleschendorf gemäß § 2 der Verordnuna

Allenstein ein.

98 —98

Altenburg, Thür.

ie Löschung von Gesellschaften und Be⸗ fessensckafien wegen Unterlassung der Um⸗ ellung vom 21. Mai 1926 im Handels⸗ register Abt. B zu löschen.

Zur Geltungsmachung eines Wider⸗ vruchs wird eine Frist bis zum 25. März 1927 bestimmt.

Ahrensbök, den 6. Dezember 1926.

Das Amtsgericht.

Uenstein. [96505] bIn uͤnfer Handelsregister A Nr. 671 ien wir heute die Firma Leonhard

““

Altenbu 120 Deutschen

Die Prokura des Dr erloschen.

in Allenstein und als deren In⸗ den Kaufmann Leonhard

Allenstein, den 16. Dezember 1926. Amtsgericht.

1

In das Handelsregister Abt. B e Firma Erdöl⸗Aktiengesellschaft. Oberberadirektion ra, in Altenburg errichtete Zweig⸗ niederlassung der Deutschen Erdöl⸗Aktien⸗ gesellschaft in Berlin und ebenso bei Nr. Ftrma Deutsche Erdöl⸗ Aktiengesellschaft Mineralölwerke

in Rositz errichtete Zweigniederlassung der 1 Erdöl⸗Aktiengesellschaft Berlin folgendes eingetragen worden: Paul Poensgen ist

A Altona:

Am 3. Dezember 1926 ist bei den vor⸗ stehend genannten Firmen auch das Er⸗ löschen der Prokura von Ernst Ranis eingetragen worden.

Altenburg, am 20. Dezember 1926.

Thüringisches Amtsgericht.

Altona, Elbe. [96507] Nr. 36. Eintragungen ins Handels⸗ register.

9. Dezember 1926.

A 225. Gustav Gieseler, Altona: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bis⸗ rige Kommanditist In Johannes ustav Wilhelm er, Aliona ist

alleiniger Inhaber der Firma.

1279. Adolf Hasenmeyer, Altona: Die Eresencaft ist aufgelöst. Der bisherige sellschafter Kaufmann Adolf Hasenmeyer, Altona, ist alleiniger Inhaber der Firma.

Fratzke in

ist Deutsche

B 277.

schaft),

5 run Rositz versicherung. zu

werden. die

N. 8

8

111 8

2651. Der Ludolph, Altona, ist in das Geschäft als persönlich haftender Gesellschafter ein⸗ getreten. e nun entstandene offene hanbelexeselscen hat am 8. Dezember begonnen.

Altonaer Feuer⸗Versiche⸗ rungs Gesellschaft (Zweigdirektion Lloyd Versicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗ Altona. Unternehmens ist auch die in allen Zweigen und die Einheits⸗ Gemäß Beschluß der Gene⸗ ralversammlung das Grundkapital um 1 500 000 Reichs⸗ mark auf 4 000 000 Reichsmark erhöht Durch den gleichen Be⸗ chla sind

1- 27, 28 8

Hans Christensen,

ändert worden. Die Aenderungen betreffen Kaufmann Hermann

den Gegenstand 2), den Wegfall der Feeeisone eene ion (§&§ 17. 27, 31 lietzt 30]), den Wegfall der Genehmigung des ufsichtsrats bei Anstellung der Beamten 8 „die Form des öe olls bei Kon ö. Aufsichtsrats 22), den Abschluß der Dienstverträ mit dem Vorstand 23) die Ungerzeiche nung des Protokolls der Aufsichtsrats⸗ situngen 24) 8 die Ausstellung der Stimmkarten 28 lietzt Nr. 27)) In⸗ folge des bisherigen § 27 ist die Nummernfolge der §§ 28 ff. geände B 449. Unger⸗Werke Aktiengesell⸗ schaft, Altona: Die Gesellschaft ist durch Beschluß der ——vö vom 25. Juni 1926 aufgelöst. -ö.een Eduard Unger, Altona, und Kaufmann fohn Lippmann, Hambung. sind zu Ligul⸗ datoren bestellt.

von 1830

des Deutschen

Gegenstand des stand, ge⸗

vom 1. Juni 1926 soll

20, 22, 23, Gesellschaftsvertrags ge⸗

die im § 146 vorgesehene Feststellung der Steuer⸗

*ℳ 5

146 Abf. 1,