entrat⸗Handelsregister⸗Beir
(2) Die Staatsbankdirektion kann mit dem Schuldner ander⸗ 1“ 1b “ Zw el t 8
V. Fangvorrichtungen, Senkbremsen und Aufsetzvorrichtungen für betrerbare Fahrkörbe. Biff 107. Betretbare Fahrkörbe müssen Fangvorrichtungen, Senkbremsen oder Aufsetzvorrichtungen haben. Nichtbetretbarkeit kann im allgemeinen angenommen werden, wenn die lichte Zu⸗ gongsöffnung nicht über 1,2 m hoch ist oder die Ladefläche mindestens 0,4 m höher als der Fußboden liegt. Ziff. 108. Aufsetzvorrichtungen müssen zur Wirkung gekommen sein, bevor die Fahrkörbe betreten werden können. 8 Zif 109. Fangvorrichtungen oder Senkbremsen o angebracht sein, daß sie durch das Ladegut in ihrer Wirkung nicht behindert werden können. Sie müssen bewirken, daß bei Bruch des Tragmittels die Fahrkörbe in den Führungen tce egezent werden oder die Abwärtsgeschwindigkeit 1,5 msec nicht über⸗ schreiten kann. b . VI. Gegengewichte. Ziff. 110. Gegengewichte müssen aus einem Stück oder aus mehreren sicher und unverrückbar miteinander verbundenen Teilen bestehen, geführt und so angeordnet werden, daß sie ihre Führungen am oberen und unteren Ende nicht verlassen können. Endigt die Gegengewichtsbahn nicht auf festem Boden, so ist dafür zu sorgen, daß sich das Gegengewicht beim Bruch des Tragmittels auf ein widerstandsfahiges Widerlager aufsetzt. Eine sichere Um⸗ kleidung der Gegengewichtsbahn ist nur dort vorzusehen, wo Menschen an diese herangelangen können. VII. Anzeigevorrichtung. Ziff. 111. Eine Anzeigevorrichtung ist bei allen Anlagen vorzusehen, bei denen die Stellung der Fahrkörbe von außen nicht
sichtbar ist. VIII. Schilder. Ziff. 112. An jeder Ladestelle ist ein Sch Aufschrift anzubringen: 3 I Aufzug! Tragkraft. . Kg. 8 Personenbeförderung verboten.“
Schrägaufzüge (§ 2 Nr. 10). I. Fahrbahnumkleidung.
8 Ziff. 113. Die Fahrbahn muß im Verkehrsbereich mindestens 2,50 m hoch derartig abgeschlossen sein, daß Menschen nicht herangelangen und durch den Betrieb nicht zu Schaden kommen können. Drahtgitter dürfen höchstens 2 em Maschenweite bei mindestens 1,8 mm Drahtstärke haben. Andere Verkleidungen (Latten, Bretter oder dergl.) dürfen größene Abstände als 2 cm Lichtmaß nicht aufweisen. 3
Es muß Schutz gegen herabfallendes Ladegut gewährleistet sein. II. Fahrbahnzugänge.
Ziff. 114. An den Endstellen des Fördergerätes, an denen die Beschickung und Entladung selbsttätig erfolgt, sind Absperrungen (Schranken) derart vorzusehen, daß Menschen an die Fahrbahn nicht herangelangen und durch den Betrieb nicht zu Schaden kommen können. Die Größe der Ladeöffnungen ist so weit zu be⸗ schränken, wie es der regelmäßige Betrieb des Aufzuges zuläßt.
Ziff. 115. Bedingt der Betrieb Ladeöffnungen von mehr als 1,2 m lichter Höhe, so sind Türen erforderlich. An die bauliche Ausführung der Türen werden die gleichen Anforderungen gestellt wie in Ziff. 114 für die Fahrbahnumkleidung angegeben.
Ziff. 116. Wird der Fahrkorb an der oberen Lazestelle selbst⸗ tätig entladen (gekippt) oder beschickt, so ist auch bei mehr als 1,2 m hoher Ladeöffnung eine Tür nicht erforderlich, wenn die in
Ziff. 115 geforderte Absperrung vorhanden ist. 88
III. Zulässige Geschwindigkeit. 8
Ziff. 117. Die in der Beschreibung festzulegende Betriebs⸗ geschwindigkeit des Fahrkorbes soll in der Regel nicht mehr als 1,5 m/sec betragen.
Höhere Betriebsgeschwindigkeiten sind nur mit besonderer Genehmigung gemäß § 16 Abschnitt I der Verordnung zulässig. IV. Triebwerk.
Ziff. 118. Das Triebwerk muß so beschaffen oder mit solchen Einrichtungen versehen sein, daß die für den Aufzug festgelegte Betriebsgeschwindigkeit bei der Förderung in beiden Bewegungs⸗ richtungen nicht überschritten wird. .
Ziff. 119. Maschinen mit unmittelbar elektrischem Antrieb müssen auf elektrischem Wege die Bremsvorrichtungen lösen.
Bei Haltstellung der Steuerung muß jede Bewegung des Fahrforbes verhindert sein. “ —
Ziff. 120. Fördertrommeln sind mit schraubenförmigen Rillen zur Aufnahme der Seile zu versehen. 8
Ziff. 121. Treibscheiben, die an Stelle von Fördertrommeln verwendet werden, sind nur bei unmittelbar elektrischem Betrieb zulässig. 1 8
Ziff. 122. Aufzugsmaschinen müssen außer allen erforderlichen Schutzvorrichtungen eine Vorrichtung erhalten, um den Fahrkorb im Notfalle von Hand bewegen zu können. Die Drehrichtung für Auf⸗ und Abfahrt muß an der Aufzugmaschine kenntlich ge⸗ macht sein. 8
Ziff. 123. Handwinden müssen selbstsperrend oder mit rück⸗ schlagsicheren Kurbeln versehen sein, die bei Lastniedergang still⸗ stehen. 3
V. Ausrückvorrichtungen. 1
Ziff. 124. Jeder Aunfzug ist mit einer Vorrichtun zu ver⸗ sehen, welche die Antriebskraft selbsttätig aufhebt, sobald der Fahr⸗ korb seine höchste und tiefste Stellung erreicht.
VI. Türverriegelung und Steuersperrung. Ziff. 125. Türen, Schranken oder dergl. in den Bedienungs⸗ öffnungen der Fahrbahnumkleidungen müssen durch eine besondere Verriegelung unter Verschluß gehalten werden und dürfen sich nur öffnen lassen, wenn der Fahrkorb dahinter angekommen ist. Die Einleitung der Bewegung des Fahrkorbes muß so lange be⸗ hindert sein, als die an den Bedienungsöffnungen vorgesehenen Absperrmittel nicht fest geschlossen sind. Bei Verwendung selbst⸗ tätig bewegter senkrechter Schiebetüren (Hubgitter) ist eine Tür⸗ oder Steuersperrung nicht erforderlich. Die Geschwindigkeit der⸗ artiger Schiebetüren darf 0,30 m/sec nicht überschreiten. VII. Tragmittel. Ziff. 126. Für den Fahrkorb genügt ein einfaches Tragmittel. Ist mehr als ein Tragmittel für den Fahrkorb vorgesehen, so müssen alle Tragmittel gleichmäßig an der Belastung teilnehmen. Einsache Aufhängung des Fahrkorbes oder Gegengewichts mittels eeiner Rolle oder dergl. oder nach Art des Flaschenzugs gilt nur als ein Tragmittel. 8 VIII. Fahrkorb. Ziff. 127. Werden Wagen auf den Fahrkorb gerollt, so muß eine nicht wegnehmbare Feststellvorrichtung für die Wagen vor⸗ gesehen sein. “ Sin an Stelle geschlossener Fahrschächte für die Fahrbahn nur 2,50 m hohe Umkleidungen vorgesehen, so ist der Fahrkorb derart zu umkleiden, daß das Abstürzen von Ladegut verhindert ist.
IX. Fangvorrichtungen, Senkbremfen und Aufsetzvorrichtungen für Fahrkörbe.
Ziff. 128. Betretbare Fahrkörbe müssen Fangvorrichtungen, Senkbremsen oder Aufsetzvorrichtungen (vgl. Teil A IX. Anm.) haben. Nichtbetretbarkeit kann im allgemeinen angenommen werden, wenn die lichte Zugangsöffnung nicht über 1,2 m 86 ist oder die Ladefläche mindestens 0,4 m höher als der Fußboden liegt oder wenn der Fahrkorb lediglich zur Aufnahme eines dazu be⸗ Fördergeräts dient, das die Ladefläche des Fahrkorbes ast vollständig einnimmt.
Ziff. 129. Aufsetzvorrichtungen müssen zur Wirkung gekommen
Ziff. 130. Wo Aufsetzvorrichtungen nicht vorgesehen sind, muß der Fahrkorb eine Fangvorrichtung oder Senkbremse erhalten, die durch das Ladegut in ihrer Wirkung nicht behindert werden kann. Sie muß bewirken, daß bei Bruch des Tragmittels der Fahrkorb in den Führungen festgesetzt wird oder die Abwärtsgeschwindigkeit 1,5 msec nicht überschreiten kann. X. Gegengewichte. Ziff. 131. Gegengewichte müssen aus einem Stück oder aus mehreren sicher und unverrückbar miteinander verbundenen Teilen bestehen, geführt und so angeordnet werden, daß sie ihre Führungen am oberen und unteren Ende nicht verlassen können. Eine sichere Umkleidung der Gegengewichtsbahn ist dort vor⸗ zusehen, wo Menschen an diese herangelangen können. XI. Anzeigevorrichtung. Ziff. 132. Sind die Endstellungen des Fahrkorbes vom Führerstand aus nicht sichtbar, so ist eine Anzeigevorrichtung vorzusehen, welche die jeweilige Stellung des Fahrkorbes anzeigt. XII. Schilder.
ziff 133. An jeder Ladestelle ist ein Schild mit folgender
Aufschrift anzubringen:
„Vorsicht! Aufzug! “ Personenbeförderung verboten.“ Berlin, den 15. November 1926. “ Der Vorsitzende: Dr. Ulrichs. —
1.“ FErste BeedHunn für den Freistaat Oldenburg über die Auf⸗ wertung der Ansprüche aus den Schuld⸗ verschreibungen und verbrieften Darlehen der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg.
Oldenburg, den 21. Dezember 1926.
Auf Grund der Artikel 94 Abs. 2 und 117 Abs. 2 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 (RGBl. I Seite 392 ff.) und der Ver⸗ ordnungen zur Durchführung der Aufwertung von Ansprüchen gegen öffentlich⸗rechtliche Grundkreditanstalten vom 20. Januar 1926 (RGBl. 1 Seite 96) und vom 30. Juli 1926 (RGBl. 1 Seite 429) wird folgendes verordnet:
1.
(1) Für die Aufwertung 8 Ansprüchen aus den Schuld⸗ verschreibungen und verbrieften Darlehen der Staatlichen Kredit⸗ anstalt Oldenburg (Anstalt) gelten nachstehende Vorschriften.
2) Schuldbuchforderungen gelten als Ansprüche aus Schuld⸗ verschreibungen im Sinne dieser Verordnung.
§ 2.
(1) Die Anstalt bildet für sämtliche von ihr ausgegebenen Schuldverschreibungen und von ihr aufgenommenen verbrieften Darlehen eine einheitliche Teilungsmasse.
(2) Die Teilungsmasse besteht aus
a) den beim Aoblanf des 13. Februar 1924 als Deckung für
die aufzuwertenden Schuldverschreibungen und ver⸗ brieften Darlehen in Betracht kommenden Hypotheken und Darlehensforderungen;
b) den Hypotheken und Darlehensforderungen, die früher als
Dceckung in Betracht kamen, soweit die Aufwertung nach
den Vorschriften der §§ 14 und 15 des Aufwertungsgesetzes
über die Aufwertung auf Grund Vorbehalts der Rechte
oder kraft Rückwirkung erfolgt ist; . e) den der Deckung ersatzweise zugeführten Beträgen.
In die Teilungsmasse fließen
a) die Erträge aus den im § 2 Abs. 2 bezeichneten Werten;
sämtliche zur Tilgung der Hypotheken oder Darlehens⸗
forderungen (§ 2 Abs. 2a und b) eingehenden Leistungen;
c) die durch die Anlegung der Teilungsmasse gewonnenen Erträge. 1
(1) Die Anstalt hat die Teilungsmasse gesondert von ihrem sonstigen Vermögen zu verwalten. Geldbeträge sind bis zu ihrer Ausschüttung verzinslich anzulegen. Der Verwaltungsrat kann e über die anderweitige Anlegung der Teilungsmasse erlassen.
(2) Stehen Vorschriften des 1seg betreffend die Staat⸗ liche Kreditanstalt zu Oldenburg, vom 19. Juli 1922/7. Juli 1926 (Anstaltsgesetz) und der dazu erlassenen kanntmachungen mit dem Aufwertungsgesetz vom 16. Juli 1925 oder den ührungsverordnungen zu diesem Gesetz nicht im Einklange, so inden sie in Ansehung der aufgewerteten Schuldverschreibungen und Darlehen sowie der Teilungsmasse keine Anwendung.
3) Während der Dauer des Verteilungsverfahrens finden Arres und Zwangsvollstreckungen in die Teilungsmasse nicht statt.
5.
(1) Innerhalb des zweiten Monats eines jeden Kalender⸗ halbjahres, erstmalig bis zum 31. Dezember 1926, hat die Anstalt den Gesamtgoldmarkbetrag der Schuldverschreibungen und ver⸗ brieften Darlehen, die nach dem Stande vom letzten Tage des ver⸗ gangenen Kalenderhalbjahres an der Verteilung teilnehmen, und den am letzten Tage des vergangenen Kalenderhalbjahres vor⸗ handenen Gesamtbestand der Teilungsmasse im Deutschen Reichs⸗ anzeiger und in den Amtsblättern der Landesteile des Freistaats Oldenburg bekanntzumachen.
(2) Hypotheken und Darlehensforderungen sind, soweit nicht ein anderer Aufwertungsbetrag durch Gesetz, rechtskräftige Ent⸗ scheidung oder durch Vereinbarung festgesetzt ist, mit 25 vH des Goldmarkbetrages anzusetzen.
(3) Die Anstalt hat bei den Veröffentlichungen (Abs. 1) an⸗ zugeben, ob und in welchem Ausmaße Herabsetzungen von Auf⸗ wertungsbeträgen auf Grund der §§ 8 oder 15 des Aufwertungs⸗ gesetzes und sonstige Ausfälle der Teilungsmasse eingetreten oder zu erwarten sind.
§ 6. 8
Bei den Hypotheken und Darlehensforderungen (§ 2 Abs. 2 a und b) ist für die Berechnung ihres Goldmarkbetrages im Sinne des § 2 Abs. 1 des Aufwertungsgesetzes der Darlehnsrest maß⸗ gebend, der am 15. Juni 1922 vorhanden war. Die Bestimmung des § 12 Abs. 2 der Bekanntmachung des Staatsministeriums vont 30. Juli 1926 zur Ausführung des Gesetzes vom 7. Juli 1926 über die Staatliche Kreditanstalt findet keine Anwendung.
277
8 § 7.
Bei der Eintragung der Aufwertung im Grundbuch wird ver⸗
mutet, daß die Hypothek nur in der von der Anstalt angegebenen Höhe getilgt ist. 1
§ 8. (1) Die Direktion der Staatlichen Kreditanstalt (Staats⸗ bankdirektion) kann bestimmen, daß 182
a) eine Tilgungshypothek oder ein Tilgungsdarlehn unter Aufhebung des Tilgungsplans in eine durch bestimmte Zahlungen zu b Hypothek oder Darlehnsforderung umgewandelt wird. In diesem Falle darf die Summe der angeordneten Zahlungen innerhalb eines Jahres höchstens 10 vH des Aufwertungsbetrages erreichen und
1000 RNM nicht übersteigen; eine Tilgungshypothek oder ein Tilgungsdarlehn in eine am 1. Januar 1932 fällige Hypothek oder Darlehns⸗ forderung umgewandelt wird, wenn der zu tilgende Auf⸗ wertungsbetrag der dem Darlehnsschuldner von der An⸗ stalt gegebenen Darlehen 500 GM nicht übersteigt
sein, bevor der Fahrkorb betreten werden kann.
reegis eebfaxig . 8
“
weitige Vereinbarungen über die Rückzahlung des Aufwertungs⸗ betrages treffen, ohne an die Vorschriften des Anstaltsgesetzes ge⸗ bunden zu sein.
(3) Trifft die Staatsbankdirektion eine “ im Sinne
des Abs. 1, so ist der Eigentümer des belasteten Grun stücks oder der sonstige Darlehnsschuldner hiervon durch Einschreibebrief egen Rückschein zu benachrichtigen; Artikel 120 der Durch⸗ sährungeverordnan vom 29. November 1925 findet entsprechende Anwendung; an Stelle des 31. März 1926 tritt jedoch der 31. März 1927. 8
(4) Der Eigentümer des belasteten Grundstücks oder der sonstige Darlehnsschuldner kann, abgesehen von den nach § 28 des Aufwertungsgesetzes zu entrichtenden Zinsen, die Wieder⸗ nunroürnan der satzungsmäßigen oder vertragsmäßigen Zahlungs⸗ bestimmungen mit der sich aus § 11 Abf 1 dieser Verordnung ergebenden Aenderung des Tilgungssatzes verlangen, wenn die wirtschaftliche Lage des Eigentümers des belasteten Grundstücks oder des sonstigen Darlehnsschuldners die Umwandlung der Schuld untunlich erscheinen läßt. Der Antrag muß innerhalb dreier Monate nach Zugang der Benachrichtigung von der Anordnung der Staatsbankdirektion an den Eigentümer des belasteten Grundstücks oder den sonstigen Darlehnsschuldner bei der Auf⸗
wertungsstelle gestellt werden. In den Fällen der §§ 203, 206 1 und 207 B. G.⸗B. kann das Verlangen noch bis smn Ablaufe von
drei Monaten nach Fortfall des Hindernisses gestellt werden.
(5) Aenderungen des Inhalts der im § 2 Abs. 2a und b be⸗
eichneten Hypotheken auf Grund von Vereinbarungen über die Aufwertung zwischen der Anstalt und dem Eigentümer des be⸗ lasteten Grundstücks oder dem sonstigen Darlehnsschuldner oder uf Grund einer Anordnung der Staatsbankdirektion im Sinne des Abs. 1 oder einer Entscheidung der Aufwertungsstelle nach Abs. 4 sind auf Antrag der Anstalt oder des Eigentümers in das Grundbuch einzutragen. G ““
(6) Die Eintragungsbewilligung und die Eintragung in das Grundbuch sind stempel⸗ und gebührenfrei. 11““
Der Schuldner kann den Aufwertungsbetrag der H oder Darlehnsforderungen nur in bar leisten.
§ 10.
die Aufwertung der im § 2 Abs. 2 a und b bezeichneten Hypo⸗
waltungsrats
estellten Grun 3 le. timmung des Verwaltungsrats erfolgt, so steht den Gläubigern wegen solcher Vereinbarungen ein Schadensersatzanspruch an die
Anstalt nicht zu.
bleiben, kann die Staatsbankdirektion mit Wirkung vom 1. Januar⸗ 1928 ab neben den nach § 28 des Aufwertungsgesetzes zu ent⸗ richtenden Zinsen eine jährliche Tilgung bis zu 4 vH des Auf⸗ wertungsbetrags festsetzen; der § 15 des Anstaltsgesetzes bleibt unberührt. § 8 Abs. 3 dieser Verordnung findet auf die Fest⸗ setzung entsprechende Anwendung. Weigert sich der Schuldner, die Aenderung des Inhalts der Hypothek oder Darlehnsforderung zu bewilligen, so wird seine Erklärung auf Antrag der Staats⸗ bankdirektion durch die Entscheidung der Aufwertungsstelle h⸗
(2) Die Staatsbankdirektion ist nicht verpflichtet, vor dem 1. Januar 1928 Tilgungsbeträge einzufordern.
(3) Zugleich mit der ersten Tilgungsrate ist der Teil des Auftertungkbelrags zu entrichten, der die letzten hundert Gold⸗ mark des Aufwertungsbetrags übersteigt. Als Aufwertungs⸗ betrag im Sinne dieser Verordnung gilt der Gesamtaufwertungs⸗ betrag aller für die Anstalt auf demselben Grundstück ein⸗ getragenen Aufwertungshypotheken desselben Schuldners.
(4) Darlehen oder Darlehnsteile, die nicht den Vorschriften des Anstaltsgesetzes entsprechend gesichert sind, können, unbeschadet der Vorschrift des § 24 des Anstaltsgesetzes, nach näherer Be⸗ stimmung der Staatsbankdirektion zurückgefordert werden, und zwar in den Fällen der Wiedereintragung einer Hypothek bis zum Ablauf des Jahres, dessen Beginn von dem Zeitpunkt an errechnet wird, in dem der Staatsbankdirektion von den Grund⸗ buchämtern die Wiedereintragung der Hypothek mitgeteilt worden ist.
(5) In jedem Falle, insbesondere auch im Falle des § 9 Abs. 4, kann die Rückzahlung einer Tilgungshypothek unter Ein⸗ haltung einer Kündigungsfrist von einem Jahre spätestens zum 1. Januar 1938 verlangt werden. 8 1
(6) Im übrigen bleiben die vertraglichen und satzungs⸗ mäßigen Zahlungsbedingungen sowie die Kündigungs⸗ und Rück⸗ zahlungsrechte des Schuldners unberührt.
(7) Aenderungen des Inhalts eingetragener Rechte im Sinne des Abs. 1 nach Maßgabe der Bewilligun der Beteiligten oder der Entscheidung der Aufwertungsstelle sind auf Antrag der An⸗ stalt oder des Eigentümers in das Grundbuch einzutragen. Die Bewilligung und die Eintragung sind stempel⸗ und gebührenfrek.
12.
Nach § 28 des Aufwertungsgesetzes geschuldete Zinsen sind, solange der Zinssatz weniger als 5 vH beträgt, gegebenenfalls mit dem Verwaltungskostenbeitrag jährlich, und zwar am 1. Jult eines jeden Jahres, für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Im übrigen gelten die Vorschriften des Anstaltsgesetzes und der Bekanntmachungen dazu auch hinsichtlich des Verwaltungskosten⸗ beitrags und der Zuschläge bei unpünktlicher Zahlung der geschuldeten Zinsen. Soweit ein Verwaltungskostenbeitrag zu leisten ist, beträgt dieser 1 vH des Aufwertungsbetraggsg.
Die Anstalt ist berechtigt, von allen in die Teilungsmasse fließenden Eingängen vorweg 8 vH als Beitrag zur Deckung der Kosten des Aufwertungsverfahrens (Verwaltungskostenbeitrag) in Anspruch zu nehmen. Diese Bestimmung findet auf die Erkräge der Teilungsmasse im Sinne des § 3e keine Anwendung.
§ 14. Die Zinsscheine der Schuldverschreibungen werden nicht ein⸗ gelöst, neue Zinsscheine werden nicht ausgegeben.
Die Teilungsmasse wird gleichmäßig unter die Gläubiger im Verhältnis der gemäß § 2 Abs. 2 des Aufwertungsgesetzes und des § 19 dieser Verordnung festgestellten Goldmarkwerte ihrer An⸗ sprüche verteilt. Die Vorschrift des § 17 bleibt unberührt.
2*
Soweit hinreichende bare Masse nicht vorhanden ist, kann die Anstalt mit Genehmigung des Verwaltungsrats den Gläubigern Goldmarkschuldverschreibungen aushändigen, die in Höhe ihres Nennbetrages auf den endgültigen Anteil anzurechnen sind.
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin. Wilhelmstr. 2Z2Z.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)
1“
oder gegenüber der ursprünglichen Schuld verhältnis⸗
-Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
zum Deutschen Reichsanzeiger und
†
Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 300.
——
Berlin, Freitag, den
22☛ Befrisftete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrüückungstermin
24. Dezember
————————ᷓ—
bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. ☚
1926
1. Handelsregister.
Eingetragen in das Handelsregister am 15. Dezember 1926 Abt. A unter Nr. 2504:; Zahnhaus Julius Schmidt, Kaufmann
Möller, Zigarren⸗Spezial⸗Geschäft, Kaufmann Christian Heinrich Möller in Kiel. Der Ehefrau Christine Marie Möller, geb. Möller, in Kiel ist Prokura erteilt. Bei Goldmann, Nr. 376, Wilh. Schönfeldt, Nr. 1241, Adolf Steffen, Kiel, und Nr. 1834, Franz Winkel, Kiel: Die n. Bei Nr. 2228, H — Kommanditgesellschaft, Die Gesellschaft ist aufgelöst Die Firma ist erloschen. Abt. B bei Nr 403, „Fischereibedarf“ beschränkter Haftung, Großeinkauf⸗ Zentrale für die deutsche Fischerei, Zweigniederlassung Kiel: Borsdorf ist als Geschäftsführer aus⸗
Gesellschaft schränkter Haftung, Kiel, in Liqui⸗ dation: Die Vertretungsbefugnis des Liquidators ist beendigt. Die Firma ist Amtsgericht Kiel.
Firma ist erlos
Gesellschaft
5 5 3. Borchardt, Die Staatsbankdirektion ist berechtigt, Vereinbarungen über
theken oder Darlehnsforderungen zu treffen. Vereinbarungen über die ne bedürfen der Zustimmung des Ver⸗ er Anstalt. Der Verwaltungsrat hat allgemeine Grundsätze für den Abschluß von Vereinbarungen über die Auf⸗- wertung ö. Sind die vom Verwaltungsrat fest⸗ sätze gewahrt oder ist im Einzelfalle die Zu⸗
Kirchen. Im hiesigen Handelsregister r. 31 ist heute bei der Firma Storch & Schöneberg A. G. für Bergbau und Hüttenbetrieb,
Durch Beschluß Generalversammlung vom 23. 11. 1926 ind die §§ 12, 18 und 19 der Satzungen, betreffend a) die Wahl der Vorsitzenden Aufsichtsrats, setzungen unter denen die Aktionäre zur Generalversamm⸗ lung berechtigt sind, c) den Vorsitz in der Generalversammlung,
eingetragen
— 1— “ ordentlichen (1) Soweit Tilgungshypotheken und Tilgungsdarlehen bestehen
Teilnahme an abgeändert
Kirchen, den 14. Dezember 1926. Das Amtsgericht. Klingenthal, sSachsen. In das Handelsregister is Blatt 503 die ingenthal und als deren Baumeister Paul Hugo Brunndöbra eingetragen gegebener Geschäftszweig:
— t heute auf Firma Hugo Jehring in Inhaber der
Baugeschäft Hoch und Bau⸗ materialienhandlung. Amtsgericht Klingenthal,
den 9. Dezember 1926. Klingenthal, Sachsen. Im hiesigen Handel getragen worden: 1 Am 10. Dezember 1926 auf Blatt 504: Die Firma Karl M. Warg in Unter⸗ sachsenberg und als deren Inhaber der Stickereifakktor Karl Max Warg d Angegebener Fakturieren
sregister ist ein⸗
Geschäftszweig:
Am 10. Dezember 1926 auf Blatt die offene Handelsgesellschaft in Firma A nton Heinzmann in Kling ie Firma lautet künftig Anton Heinz⸗ manns Nachf. Hans Pleilöb ggesellschaft ist am 10. Juli 1926 auf⸗ Der Kaufmann Anton tz ist ausgeschieden.
enthal betr.:
gelöst worden Heinzmann in Grasli Das Handelsgeschäft ist mit der Firma auf den Kaufmann Hans Pleilöb in Graslitz (Tschechoslowakei) allein über⸗ Prokura der 1h Heinzmann, Placht, in Graslitz ist erloschen. T., 12 IeIr⸗ Frau Franziska verehel. Pleilöb, geb. in Graslitz ist Prokura
Am 16. Dezember 1926 auf Blatt 413, e Firma Nödl & Riedl in Klingenthal betr.: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Klingenthal den 17 Dezember 1926.
Heinzmann,
Lage, Lippe. Zu der unter Nr. 81 des Handels⸗ eingetragenen jekehof, Möbelfabrik mti Dampf⸗ betrieb, in Lage ist vermerkt: Raufmann Rndolf Riekehof in Lage ist
Prokura erteilt. Lage, den 15. Dezember 1 Das Amtsgericht.
Landsberg, Warthe. Handelsregistereintragung Abt. B bel — Ferdinand Bendix Söhne Holzbearbeitung 8 und in Berlin bei der Zweigniederlassung —: Durch Beschluß er Generalversammlung vom 11. Sep⸗ nber 1926 ist der § 15 de geändert. Die Aenderung betrifft Er⸗ Hinterlegungs⸗ Eingetragen hier am
Landsberg a W.,
ngesellschaft Landsberg a. W.
hestimmungen. 19. November 1926. den 10 Dezember 1926. Amtsgericht.
In das Handelsregister ist endes eingetragen worden:
EEEEEEE“
1. auf Blatt 1091, betr. die Firma Constantin Pappa in Leipzig: Die Prokura des Carl Hermann Kalch ist er⸗ oschen.
2. auf Blatt 3466, betr. die Firma Paul Probst in Leipzig: Die Prokura des Willibald Thomas ist erloschen. Pro⸗ kura ist erteilt dem Kaufmann Paul Baumann in Staßfurt.
3, auf Blatt 6674, betr. die Firma Schirmer, Richter & Co. in Leipzig: Wilhelm Schirmer ist — infolge Ab⸗ lebens — als Gesellschafter ausgeschieden An seiner Stelle ist der Ingenieur Wil⸗ helm Ferdinand Schirmer in Leipzia in die Gesellschaft als perfönlich haftender Gesellschafter eimgetreten. Seine Prokura ist erloschen. Die Kommanditistin ist aus⸗ geschieden. Zwei Kommanditisten sind in die Gesellsckaft eingetreten. Heinrich Carl Richter ist — infolge Ablebens — als Gesellschafter ausgeschieden.
4. auf Blatt 10 770, betr. die Firma
zezel & Naumann, Aktiengesell⸗ schaft in Leipzig: Prokura ist dem Dr. Kurt Weißwange in Leipzia erteilt. Er darf die Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitglied oder mit einem anderen Prokuristen vertreten. Die Prokura des Emil Richard Winkler ist erloschen.
5. auf Blatt 13 200, betr. die Firma Reimann & Kirmse in Leipzig: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Karl Ernst Otto Reimann ist — infolae Ablebens — als Gesellschafter ausgeschieden. Der Kauf⸗ mann Ernst Johannes Kirmse in Leipzig führt das Handelsoeschäft samt der Firma als Alleininhaber fort.
6. auf Blatt 14 087, betr. die Firma Otto Rabe in Leipzig: Paul Otto Carl Rabe ist — infolge Ablebens — als In⸗ haber ausceschieden. Seine in ungeteilter Erbenoemeinschaft stehenden Erben Maria Josephive verw. Nabe, geh. Patt. Otto Carl, Josephine Maria Jobanna und Hans Heinrich, minderiährice Gesckwister Rabe, sämtlich in Lespzig, sind Inhaber. „7. auf Blatt 18 432, betr. die Firma Walther & Hiller in Leipzig: Die Firma ist erloschen.
8. auf Blatt 20 970, betr. die Firma
1 Osmeald Schneider, Kohlenhandels⸗
gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Leipzig: Zum Geschäftsführer ist der Direktor Wilhelm Victor in Dresden
bestellt.
9. auf Blatt 24 059, betr. die Firma Hentrale für Wohnunasbangesell⸗ schaften, Aktiengesellschaft in Leipzig: Zum Vorstandsmitglied ist der Kauf⸗ mann Adolf Enke in Leipzia bestellt.
10. auf Blatt 24 250, betr. die Firma
Alfred Vorberger in Leipzig: Pro⸗
kura ist an Auanste Martha verehel. Vor⸗ berger, geb. Zimmermann, in Leipzig
Ferteilt.
11. auf Blatt 24 262, betr. die Firma Weinpalast Eden Trocadero⸗Cabaret und Blavmensäle Leipziger Künstkerspiele Willy Mielke in Leipzia: Die Finma lautet künftia Weinpalast Eden Tryeaderv⸗ Cabaret und „Barberina“, Blumen⸗ süäle, Leipziger Künstlerspiele Willy Mielke.
12. auf Blatt 24 645 die Firma Martha Reif in Leivzig (⸗N. 22, Hollische Str. 79). Amilie Martha led. Reif in Leivzig ist Inhaberin. (An⸗
gegehener Geschäftszweig: Handel mit
Molkereinrednkien und Kolonialwaren.) 13. auf Bott 6184, betr. die Firma Alexander Schädel in Leivzig: Pro⸗
kurg ist erteist dem chir. Instrumenten⸗ macher und Kaufmann Otto Ernst Liebig in Leipzig.
Amtspericht Leipzig, Abt. II B. den 18. Dezember 1926.
Leipzig. 96559
Auf Flatt 24 644 des 5198559 registers ist heute die Firma Woh⸗ nungsbangesellschaft „Fortschritt“ Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Leipzig (Fichtestr. 52) einge⸗ tragen und weiter folgendes verlaut⸗ bart worden: Der Gesellschaftsvertrag ist am 20. November 1926 abgeschlossen und am 2. Dezember 1926 abgeändert worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbauung zeitgemäßer Woh⸗
nungen. Das Stammkapital beträgt
zwanzigtausend Reichsmark. Zum Ge⸗ schäftsführer ist der Architekt Heinrich Jaeger in Leipzig bestellt. Hierzu wird noch bekanntgegeben: Die Bekannt⸗ machungen der Gesellschaft erfolgen nur im Deutschen Reichsanzeiger. Amtsgericht Leipzig, Abt II B, den 18. Dezember 1926.
Liegnitz. See8e In unser Handelsregister Abt. A Nr. 1215 ist heute bei der Firma
„Dehoga Deutsche Holzgasgeneratoren⸗
werke Theodor Meyenburg, Kom⸗ manditgesellschaft in Liegnitz“ ein⸗ getragen worden: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Liegnitz, 14 Dezember 1926. Ludwigsburg. [96264] Handelsregistereinträge. Neue Einzel⸗
ol⸗ firmen: Am 30. Oktober 1926: Her⸗ mann Bauer, Sitz: Ludwigsburg. In⸗
haber: Hermann Bauer, Schreiner⸗ meister in Ludwigsburg. Geschäfts⸗ zweig: Handel mit Musikinstrumenten jeder Art.
Am 20. November 1926: Gebrüder Schmweizer, Sitz: Zuffenhausen. In⸗ haber: Alfred Schweizer, Kaufmann in Zuffenhausen. Geschäftszweig: Vertrieb von Schuhmaschinen und Leder. Der Sitz war bisher in Stuttgart.
Veränderungen bei den Einzelfirmen: Am 15. November 1926: Buchdruckerei Otto Eichhorn, Juh. Lothar Kallen⸗ berg, Sitz: Ludwigsburg: Firma ge⸗ ändert in: Buchdruckerei Otto Eich⸗ horn Eichhorn⸗Verlag Inh. Lothar Kallenberg.
Am 20. November 1926: Chemische Fabrik Bietigheim, Inhaber Robert Wohlfarth, Sitz: Bissingen a E., am Bahnhof Bietigheim: In das Handels⸗ geschäft ist ein Gesellschafter eingetreten. Die Firma wird wie bisher als offene Handelsgesellschaft fortgeführt.
Am 15. Dezember 1926: Ivo, Fabrik für Bürobedarf Max Vvgel, Sitz: Ludwigsburg: Firma erloschen.
Neue Gesellschaftsfirmen: Am 30. Ok⸗ tober 1926: Otto Dachtler, Sitz Lud⸗ wigsburg. Offene Handelsgesellschaft seit 1. Januar 1926. Gesellschafter: 1. Emil Dachtler, Kaufmann, hier; 2. Helene Dachtler. led. vollj., hier. Ge⸗ schäftszweig: Kolonialwaren, u. Fein⸗ kostgeschäft.
Am 20. November 1926: Chemische Fabrik Bietigheim, Inhaber Robert Wohlfahrt, Sitz: Bissingen a. E., am Bahnhof Bietigheim. Offene Handels⸗ gefellschaft seit 1. Juli 1926. Gesell⸗ schafter: 1. Frida Wohlfarth, geb.
Liebermann, Witwe in Bissingen a. E.;
2. Emil Sigle, Kaufmann in Stuttgart, Heusteigstraße 49.
Am 7. Dezember 1926: Diettrich & Co., Sitz: Ludwigsburg. Offene Handelsgesellschaft seit 17. November 1926. Gesellschafter: 1. Luise Diettrich, geb. Kalweit, in Ludwigsburg; 2. Helene Stadtler, Prokuristin in Lud⸗ wigsburg. Prokurist: Willi Diettrich, Kaufmann in Ludwigsburg Geschäfts⸗ zweig: Verlag und Vertrieb von Büchern.
Am 11. Dezember 1926: Otto Schork & Co., Sitz: Ludwigsburg. Kommanditgesellschaft seit 20. Sep⸗ tember 1926. Persönlich haftender Ge⸗ sellschafter: Otto Schork, Kaufmann in Stuttgart. Ein Kommanditist. Pro⸗ kurist; Hans Reichardt, Ingenieur in Cannstatt. Geschäftszweig: Vertrieb von Fahrrädern, insbesondere der „Zenith⸗ fahrräder“ sowie Handel mit Fahrrad⸗ Ersatz⸗ und Zubehörteilen und Vor⸗ nahme aller Geschäfte, die in die Fahr⸗ rad⸗, Motorrad⸗, Auto⸗ und Näh⸗ maschinenbranche fallen. Veränderungen bei den Gesellschafts⸗ firmen: Am 17. November 1926: Eisenmöbelfabrik Lämmle, Aktien⸗ gesellschaft, Sitz Zuffenhausen: Durch Beschluß der Generalversammlung der Aktionäre vom 10. Juli 1926 ist § 20 des Gesellschaftsvertrags abgeändert worden.
Am 17. November 1926: Jesco Schuhgesellschaft m. b. H., Sitz: Kornwestheim: Die Liquidation ist be⸗ endigt und die Firma erloschen.
Am 17. November 1926: Bremer & Brückmann, Süddeutsche Abteilung Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, Sitz: Ludwigsburg: Durch Be⸗ schluß der Gesellschafterversammlung vom 18. Oktober 1926 ist die Gesell⸗ schaft aufgelöst, und zu Liquidatoren sind bestellt worden: Otto Eichholz, Direktor in Braunschweig; Walter Barthel, Direktor in Braunschweig. Sie sind nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Liquidator Otto Eichholz ist durch Tod ausgeschieden. Walter Barthel ist nunmehr alleiniger Liquidator. Gesell⸗ schafterbeschluß vom 29. Oktober 19260.
Am 20. November 1926: Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Zweig⸗ stelle Zuffenhaufen, Sitz: Berlin. Zweigniederlassung: Zuffenhausen Ge⸗ mäß dem bereits durchgeführten Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 8. September 1926 ist das Grundkapital um 35 000 000 RM auf 135 000 000 Reichsmark erhöht worden. Durch Be⸗ schluß der Generalverfammlung vom 8. September 1926 sind die Art 5 und 29 des Gesellschaftsvertrags ge⸗ ändert worden. Die Aenderungen be⸗ treffen die Höhe und Einteilung des Grundkapitals (Art. 5), die für den Aufsichtsrat zu entrichtende Tantiemen⸗ steuer (Art. 29).
Am 22. November 1926: Otto Döbich Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Zuffenhausen: Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 26. Oktober 1926 ist die Gesellschaft aufgelöst und zum alleinigen Liqui⸗ dator bestellt worden: Karl Fuchs, Kaufmann in Feuerbach.
Am 22. November 1926: Maschinen⸗ bau⸗Aktiengesellschaft Karl Weiß & Cie., Sitz Ludwigsburg: Durch Beschluß der Generalversammlung der
Aktionäre vom 8. Oktober 1926 ist die Gesellschaft aufgelöst und zum ersten Liquidator bestellt worden: Paul Könnecke, Bücherrevisor in Stuttgart, Kanonenweg 230.
Am 23. November 1926: Niet⸗ hammer & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Ludwigs⸗ burg: Der Geschäftsführer Karl Klein in Ludwigsburg ist ausgeschieden.
Am 7. Dezember 19256: Rosenberger & Faist, Sitz Zuffenhausen: Dem Gesellschafter Paul Rosenberger, Fabri⸗ kant in Fusstnhausen, ist durch einst⸗ weilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart, IV. Kammer für Handels⸗ sagei vom 22. November 1926 die Be⸗ üugnis zur Vertretung der Firma sowie zur Führung der Geschäfte derselben entzogen.
Am 13. Dezember 1926: Sigloch & Co. Württembergische Lack⸗, Firniß⸗ u. Farbenfabrik, Sitz Zuffenhausen: Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder Gesellschafter allein berechtigt.
Am 15. Dezember 1926: G. Messerle & Co., Sitz Ludwigsburg: Der Ge⸗ sellschafter Otto Müller in Kornwest⸗ heim ist aus der Gesellschaft aus⸗ Fechteden.
Am 15. Dezember 1926: Vereinigte Metallwarenfabriken vorm. Th. Kapff Nachf. Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Sitz Ludwigs⸗ burg: Der Geschäftsführer Otto Alfred Lienhard in Ludwigsburg ist aus der Gesellschaft ausgeschieden.
Amtsgericht Ludwigsburg.
Marienburg, Westpr. 196562] Im Handelsregister B ist heute unter Nr. 53 die Firma Ostmark⸗Kä emarke,
Seüel Hoft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Marienburg, ein⸗ getragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Fabrikation und Handel von Käse und Nahrungsmitteln aller Art. Das Stammkapital beträgt 20 000 Reichsmark. Der Gesellschafts⸗ vertrag ist am 27 November 1926 fest⸗ gestellt. Geschäftsführer ist der Kauf⸗ mann Georg Hoff in Marienburg. Zur Vertretung der Gesellschaft ist der Ge⸗ Füfi fahrer, im Behinderungsfalle ein Mitglied des Aufsichtsrats berechtigt.
Marienburg, den 18. Dezember 1926. Amtsg.richt.
Mohrungen. e „In unser Handelsregister Abteilung A ist bei der Firma B. Teppich in Moh⸗ rungen (Nr. 30 des Registers) heute segende⸗ eingetragen worden: Die Firma ist erloschen.
Amtsgericht Mohrungen,
den 16. Dezember 1926.
“
8
Mülheim, Ruhr. [96564]
In das Handelsregister ist heute bei der Firma „Gebrüder Bensberg“ in Mülheim, Ruhr, eingetragen: An Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Lambert Bensberg ist seine Witwe Franziska, geb. Kesting, getreten. Dem Bernard Bensberg 8 Prokura derart erteilt, daß er gemeinsam mit einem der Gefellschafter die Firma vertritt.
Amtsgericht Mülheim, Ruhr, den 15. Dezember 1926.
München. Handelsregister. [96279] I. Neu eingetragene Firmen.
1. Deinhaus Werk Nichard Grun⸗ wald. Sitz Weilheim. Inhaber: Richard Grunwald, Kaufmann in Possen⸗ hofen. Sägewerk mit Holz und Baumaterialien, Holzhausbau.
2. Richard Pfab. Sitz Tegernsee, Hauptstr. 63/0. Inhaber: n Pfab, Apotheker in Tegernsee. fedizinal⸗ drogerie.
3. Carl Geisel. Sitz München, Kaufingerstr. 6. Inhaber: Carl Geisel, Restaurateur in München. Gaststätte zum Bürgerbräu.
4. Korbinian Reindl. Sitz München, Rosenheimer Str. 29. Inhaber: Korbinian Reindl, Restaurateur in München. Gaststätte Bürgerbräukeller.
Verlag Hieroglyph Rosina Tzschirschwitz. Sitz München. Glück⸗ traße 7/II. Inhaberin: Rosina zschirschwitz, Kaufmannsehefrau in München. Zeit chriftenverlag. Prokurist: Georg Tzschirschwitz.
6. Strumpf⸗Herbst Leo Herbst. Sitz München, Dachauer Str. 4. In⸗ haber: Leo Herbst, Kaufmann und Fadri⸗ kant in München. Handel mit Strumpf⸗ waren.
7. Graphia⸗Vertrieb Riedhammer
Heufer. Sitz München, Paulaner⸗ latz 22/0. Offene Handelsgesellschaft, Beginn: 1. Oktober 1926. Fachgeschäft für das graphische Gewerbe und Buch⸗ kuckwalzengiehanstalt Gesellschafter: ranz Riedhammer und Hans Heufer, Kaufleute in München.
II. Veränderungen eingetragener Firmen.
1. Ziegelwerk Oberföhring Gesell⸗ schaft mit beschränkter s8s. Sitz München: Geschäftsführer Valentin Holz⸗
bauer gelöscht. Neubestellter Geeaste führer und Liquidator: Anton Forster,
Bücherrevisor in München. Die Gesell⸗ schaft ist nichtig.
2. Süddeutsche Graphische Kunst, Meßausstellungsgesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Sitz Münche Die Gesellschaft ist nichti Liquidatort Carl Krueck, Ver’ ger in München.
3. Graphia⸗Vertrieb Riedhammer Heufer, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Sitz München: Die Gesellschafterversammlung 1. Oktober 1926 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen Liquidator: Hans Heufer, Kaufmann in München.
4. Udet Flugzeugbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liqui⸗ dation. Sitz München: Liquidator Heinz Pohl gelöscht. Neubestellter Liqui⸗ dator: Dr. Ernst Wilmersdoerffer, Rechtsanwalt in München
5. Aktiengesellschaft für private Vermögensverwaltung. Sitz München Die Generalversammlung vom 7. Juli 1926 hat Aenderungen des Gesellschafts⸗ vertrags nach näherer Maßgabe des ein⸗ gereichten Protokolls, im besonderen die Erhöhung des Grundkapitals um 30 000 Reichsmark beschlossen. Die Erhöhung ist durchgeführt. Das Grundkapital be⸗ trägt nunmehr 50 000 RM. 300 Inhaber⸗ aktien zu je 100 NM werden zu 150 % ausgegeben.
6. Gartenstadt Harlaching Aktien⸗ gesellschaft. Sitz München: Die Generalversammlung vom 30. November 1926 hat eine Aenderung des Gesellschafts⸗ vertrags nach näherer Maßaabe des ein⸗ gereichten Protokolls beschlossen.
7 Paul Schulze Baumaterialien⸗ handlung Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Sitz München: Geschäftsführer 837 Schulze gelöscht. Neubestellter eschäftsführer: Emil Mendel, Kaufmann in München.
8. Adler Lebensmittel Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Sitz München: Geschäftsführer Hugo Brun⸗ ninger gelöscht. Neubestellter Geschäfts⸗ ührer: Emil Mendel. Kaufmann in München. —9. Pan⸗Bank Aktiengesellschaft. Sitz München: Die Generalversammlung vom 29. November 1926 hat eine Aende⸗ rung des Gesellschaftsvertrags nach näherer Maßzabe des eingereichten Protokolls be⸗ schlossen.
10. „Phöuix und Wiener“ Ver⸗ eintgte Versicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft in Wien, Direktion für das Deutsche Reich. Zweigniederlassung Mügachen: Vorstandsmilglied Dr. Ernst Blaschke gelöscht. Neubestelltes Vor⸗ “ Dr. Guido Hößlinger in
jen.
11. Max Mühlbeck & Co. Sitz
München: Die Gesellschaft ist aufgelöst, Nunmehriger Alleininhaber: Max Mühl⸗
beck, Kaufmann in München. Prokura des Andreas Kuffner gelöscht.
12. G. Hoffmann. Zweigniederlassung München: Kommanditeinlagen von zwei Kommanditisten sind berichtigt.
III. Löschungen eingetragener Firmen.
Schmiedels Rahmeis⸗Werk, Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung. Sitz München
2. Gebr. Schreiber, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Setz München: Die Gesellschaft ist oufgelöst. Liqnidatoren: die bisherigen Geschäfts⸗ führer. Firma erloschen.
3. Unus Handels⸗ und Industrie⸗ Aktiengesellschaft in Liquidation. Sitz München: Firma und Prokura Georg Löwisch gelöscht.
4. Näh⸗ & Textil⸗Werke Kom⸗ manditgesellschaft Haus Hummels⸗ heim. Zweigniederlassung München: Zweigniederlassung München aufgehoben. Füma und Prokuren Josef Haimerl, Michael Schmidkonz, Margarete Gerl, Otto König. Josef Schmiskonz und Adalbert Hengsberger gelöscht
5. Fritz Rau. Sitz München.
6. Alfred Frank. Sitz Mänchen.
7. Anton Krank. Sitz Dorfen.
8. Andr. Gröbers Nchf. St München: Die Gesellschaft ist aufgelost. Firma erloschen.
München. 18. Dezember 1925.
Amtsgericht.
Nebra. [96565]
In unser Handelsregister B ist bei Nr. 3, Zuckerfabrik Vitzenburg, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Reinsdorf, eingetragen: Durch Beschluß vom 22. Juli 1926 ist das Stamm⸗ kaptzat von 400 000 ℳ auf 431 000 ℳ erhöht und sodann auf 431 000 Reichs⸗ mark umgestellt.
Nebra a. U., den 20. September 1928. Das Amtsgericht. Neuenhaus, Hann. [96566]
Im hiesigen Handelsregister A Nr. 46 ist heute zu der Firma W. Stroink & Co. in Nordhern eingetragen:
Sp. 3 (Bezeichnung der persönl. aftenden Gesellschafter): Fabrikant Hermann Isaak Stroink, Bankdirektor Dr. Haus Ludewig, beide in Nordhorn. Sp. 6 (Rechtsverhältnisse): Der Bank⸗ direktor Dr. Hans Ludewig in Nord⸗ 7 i9 in als persön⸗ ich haftender Gesellschafter eingetreten.
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