streits aufzuerlegen.
lung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammern 4 und 4 des Landgerichts Elber⸗ felo mit der Aufforderuna, sich durch emen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prezeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Verhandlungstermin zu Nr. 1 am 21. Februar 1927, vorm. 9 ½ Uhr, Saal 92. zu Nr. 2 u. 4 am 22. 2. 1927, vormittags 9 ½ Uhr, Saal 79, zu Nr. 3, 5, 6. u. 8 am 28. 2. 1927, vormittags 10 Uhr, Saal 92, zu Nr. 7 u. 9 am 28. 2. 1927 vormittags 9 ½ Uhr, Saal 79. Elberfeld, den 16. Dezember 1926 Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[97469] Oeffentliche Zustellung.
Frau Olga Berta Theissen, geb. Kube, in Berlin⸗Buchholz. Bahnbosstraße 24, vertreten durch Rechtsanwalt Kloß in Gotha, klagt gegen ihren Ehem inn, den Kunstmaler Friedrich Wilhelm Theissen, zuletzt in Gotha, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für den schuldigen Teil zu er⸗ klären und zu den Kosten des Rechts⸗ streits zu verurteilen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer 2 des Thüringischen Landgerichts in Gotha auf den 4 März 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Gotha, den 21. Dezember 1926.
Der Justizobersekretär des Thür.Landgerichts.
[97467] Oeffentliche Zustellung. In Sachen der Ehefrau Ernst Gutz⸗ mann, Gertrud geb. Busch, in Bochum i. W., Adolfstraße 42, Klägerin und Be⸗ rufungsklägerin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Papentin in Hamm, gegen ihren Ehemann, den Bergmann Ernst Gutzmann, zusetzt in Bochum, jetzt un⸗ betkannten Aufenthalts, Beklagten und Be⸗ rufungsbeklagten. wegen Scheldung der Ehe, eventuell Wiederherstellung der häus⸗ lichen Gemeinschaft, hat die Klägerin gegen das tlageabweisende Urteil des Land⸗ gerichts in Bochum vom 27. Januar 1926 Berufung eingelegt mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, eventuell den Bekiagten zu verurteilen, die häusliche Gemeinschaft mit der Klägerin wieder herzustellen und ihm die Kosten des Rechts⸗ Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung über die Berufung vor das Oberlandesgericht, 1. Zwilsenat, in Hamm in Westi. zu dem auf den 19. Februar 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 24, anberaumten Termin geladen mit der Aufforderung, zu seiner Vertretung einen bei dem be⸗ zeichneten Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Dieser Auszug wird zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung bekanntgemacht. Hamm, den 15. Dezember 1926. Der Gerichtsschreiber des Oberlandesgerichts.
97345] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Klara Luise Marie Krützfeldt, geb. Gevert, in Klausdorf a. S., Eigenheimgenossenschaft 42, Post Kiel⸗Ellerbek, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Nieschling in Kiel, klagt
egen ihren Ehemann, den Arbeiter
etlef Wilhelm Krützfeldt, zuletzt in
Kühren, Post Preetz bei Schümann, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf
Fhescheidung, und hat gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 10. Juli 1925 Berufung ein⸗
elegt mit dem Antrage auf Ehe⸗
scheidung. Die Berufungsklägerin ladet den Berufungsbeklagten zur mündlichen
Berhandlung des Rechtsstreits vor den
des Oberlandesgerichts in
Kiel auf den 8. Februar 1927,
orm. 10 Uhr, mit der Aufforderung,
ch durch einen bei diesem Gericht zu⸗ 1 Rechtsanwalt als serosget⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Kiel, den 20. Dezember 1926.
Der Gerichtsschreiber des Oberlandesgerichts.
—
[97795 Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Eherrau des Kaufmanns Josef Grimm Auguste geb. Gezelle, zu Köln, Klägerin und Berufungsklägerin, öö Rechtsanwalt Justizrat Teutsch in Köln, gegen den Kaufmann Josef Grimm, ehedem zu Köln, Schildergasse 112, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten und Berufungs⸗ beklagten, wegen Evbescheidung, hat die Klägerin durch ihren Prozeßbevollmächtigten am 4. November 1926 gegen das am 19. Oktober 1926 verkündete, noch nicht zugestellte Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln, durch welches die Klägerin mit ihrem Antrage, die am 15. Oktober 1920 in Mäünchen zwischen den Parteien geschlossene Ehe zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären, kostenfällig abgewiesen worden ist, bei dem Oberlandesgericht in Köln Berufung eingelegt und diese begründet. Die Berufungsklägerin ladet nach Be⸗ willigung der öffentlichen Zustellung den Berufungsbeklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor den 3. Zivil⸗ senat des Oberlandesgerichts in Köin, Justizgebäude am Reichenspergerplatz, Saal 125 auf den 7. Februar 1927, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen
Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Köln, den 22. Dezember 1926. Der Gerichtsschreiber des Oberlandesgerichts: Basten.
[97473] Oeffentliche Zustellung.
Die Frieda Schattin, geb. Thielmann, in Berlin Grünthalerstr. 78, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Pfeiffer in Neuruppin, klagt gegen den Käser Mazimilian Schättin, früher in Grube, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Neuruppin auf den 18 Februar 1927, vormittags 9 Uhr mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ vit hti es vertreten zu lassen. — 3. R. 50. 26.
Neuruppin, den 16. Dezember 1926. Der Gerichtsrchreiber des Landgerichts.
[97474, Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Auguste Grube, geb. Gayh, in Tötensen Nr. 8, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Heumüller in Stade, klagt gegen den Heizer Wilhelm Grube, z. Zt. unbekannten Aufenthalte, früher in Tötensen, auf Grund §§ 1567, 1568 B G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Stade auf den 3. März 1927, vormittags 10 ¼ Uhr, mit der Aufforderung sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Stade, den 18. Dezember 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[97475] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Wilhelm Kottmeier in Uffeln Nr. 206, vertreten durch den Amtsvormund Giesel in Hausberge, klagt gegen den Schlosser Wilhelm Müller, zuletzt wohnhaft in Holtrup Nr. 23 jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte die Vater⸗ schaft des Klägrrs anerkannt, sich jedoch zur Zahlung eines Unterhaltsbetrages nicht verpflichtet, vielmehr versprochen hat, gut⸗ willig zahlen zu wollen und die Mündel⸗ mutter bei Eintritt der Volliähriagkeit zu heiraten, und daß er seiner Verpflichtung nicht nachgekommen sei, mit dem Antrage, den Beklaaten zu verurteilen, dem Kläger von der Geburt bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres eine im voraus zu zahlende Unterbaltsrente von monatlich 25 RM zu zahlen, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort und die künftig fällig wer⸗ denden am Ersten eines jeden Monats im voraus, und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären sowie dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Bad Oeynhausen auf den 17. Febrnar 1927, vormittags 9 % Uhr, geladen.
Bad Oeynhausen, den 16. Dezember 1926. Jerosch, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[97478] Oeffentliche Zustellung.
Der am 23. November 1918 geborene Kurt Hans König in Dahme, vertreten durch seinen Vormund, den Hotelbesitzer Hermann Dörre in Düben, Kläger, klagt gegen den Werkmeister Johannes Schma⸗ land, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Dahme (Mark) wohnhaft, Beklagter, unter der Behauptung, daß Beklagter sich der Unterhaltspflicht entzieht. mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, dem am 23. November 1918 geborenen Kläger vom Tage der Klagezustellung ab bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahrs eine vierteljährlich im voraus zahlbare Unter⸗ haltsrente von 90 RM — neunzig Reichs⸗ mark — zu zahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Dahme (Mark) auf den 25. Februar 1927, vormittags 10 Uhr.
Dahme (Mark). den 18. Dezember 1926.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[97479] Offentliche Zustellung. - Die minderjährige Herta Fiebig in Görlitz, Konfulstraße 25 (Marthaheim), vertreten dusch den Amtsvormund, Ma⸗ gistrat — Jugendamt — Görlitz, klagt gegen den Reisenden Herbert Schmieder in Dreeden, Strehlener Straße 44, II, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Zahlung von Unterhalt. Zur weiteren Verhand⸗ lung über den Rechtsstreit wird der Be⸗ fklagte vor das Amtsgericht Dresden, Lothringer Straße 1, II, Zimmer 155, auf den 14. Februar 1927, vorm. 9 Uhr, geladen. Dresden, den 22. Dezember 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Dresden: Müller.
97481] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Hubert Alois Holz⸗ weiler, vertreten durch den Amtsvormund des Jugendamts in Grevenbroich, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Kreisjugendamt in Geilen⸗ kirchen, klagt gegen den Grubenarbeiter Heinrich Bartsch, z. Zt. Hoensbroek bei Heerlen (Holland), früher in Palenberg, auf Grund der Behauptung, daß Be⸗ klagter sein Vater sei, mit dem Antrage auf Zahlung einer Unterhaltsrente von 75 RM vierteljährlich. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Geilen⸗ kirchen auf den 23. Februar 1927, vormittags 9 Uhr, geladen. Geitenkirchen, den 21. Dezember 1926. Das Amtsgericht.
“
[97471] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Heinrich Joh. Schott in Stockstadt, gesetzl. vertr. durch seinen Vormund Karl Dieter Rothermel 11. zu Biebesheim, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Fachinger in Lim⸗ burg, tlagt gegen den Maurer Johann Kraus den Jüngeren, früher zu Ober⸗ tiefenbach (Oberlahnkreis), mit dem An⸗ trage auf Unterhalt. Der Kläger und Berufungskläger ladet den Beklagten und Berufungsbeklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtestreits vor die I. Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Limburg auf den 31. März 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei⸗ dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Limburg, den 18. Dezember 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[97794] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Erna Koblitz, ge⸗ boren den 15. Januar 1919 in Loppow, Kreis Landsberg a. W., vertreten durch das städtische Jugendamt in Breslau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gloger in Neisse, klagt bei dem Land⸗ gericht in Neisse als Berufungsgericht gegen den Müllergesellen Gustav Martin in Baucke, Kreis Neisse, zurzeit unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte zur Zahlung von Unterhalts⸗ geldern verpflichtet ist, mit dem Antrage: a) das am 16. März 1926 in 7 C 204/26 des Amtsgerichts Neisse verkündete Urteil wird abgeändert, b) der Beklagte wird verurteilt, außer den im Urteil vom 16. März 1926 zugesprochenen 45 RM bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres der Klägerin, und zwar vierteljährlich im voraus am 15. April. 15. Juli, 15. Ok⸗ tober und 15. Januar jeden Jahies weitere 30 RM, also im ganzen an den genannten Tagen 75 NM zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die kuͤnftig fällig werdenden Beträge an den genannten Daten und feweils im voraus; c) die gesamten Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Die Berufung ist beim Landgericht Neisse am 27. Juli 1926 eingegangen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Neisse auf den 7. Februar 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Neisse, den 22. Dezember 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[97482] Oeffentliche Zustellung.
Die minderj. Eleonore Neumeier, ge⸗ setzlich vertieten durch den Jugendamts⸗ beamten Oberrechnungsrat Krum beim Jugendamt Stuttgart, Wilhelmsplatz 10, klagt gegen Karl Weißenrieder, früher Landwirt in Gornhofen, O.⸗A. Ravens⸗ burg, nun mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, mit dem Antrage, durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urteil für Recht zu erkennen: Der Beklagte ist schuldig, an die Vormundschaft der Klägerin vom 22. Juni 1926 ab bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres eine viertel⸗ jährliche Unterhaltsrente von 100 Reichs⸗ mark jeweils im voraus — die rückständigen Beträge sofort — zu bezahlen sowie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die öffentliche Zustellung ist bewilligt. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsegericht in Ravensburg auf enesh den 22. Februar 1927, vorm. Uhr, geladen.
Ravensburg, den 22. Dezember 1926.
Amtsgericht.
[97476] Oeffentliche Zustellung. Der Dr. med. Adolf Silberstein in Berlin W. 15, Hardenbergstr. l a, Pro⸗ zeßbevollmächtigter; Rechtsanwalt Dr. Erwin Reiche, Berlin W. 62, Luther⸗ straße 53, klagt gegen den Kaufmann Kurt Winterstein, früher in Berlin⸗ Lankwitz, Bruchwitzstr. 12, unter der Be⸗ hauptung, daß Beklagter dem Kläger an ärztlichem Honorar 330 RM schuldet, mit dem Antrag auf kostenpflichtige Ver⸗ urteilung zur Zahlung von 330 RM nebst 8 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1926. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Amtsgericht in Berlin⸗ Lichterfelde, Ringstraße 9, auf den 15. Fe⸗ bruar 1927, vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. . 6A6e“* den 9. Dezember
192 Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[97477] Oeffentliche Zustellung.
Die offene Handelsgesellschaft C. A. Herpich Söhne in Berlin W. 8, Leipziger Straße 9/11, klagt gegen den Schauspieler Henri Peters⸗Arnolds, früher in Char⸗ lottenburg, Wielandstraße 32, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte am 14. und 15. Juni 1926 ein Sakko, eine Weste, ein Beinkleid, ein Sporthemd und einen Binder im Gesamtrechnungsbetrage von 289,50 RM geliefert erhalten habe, auch an Mahnkosten 3,20 RM schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 292,70 RM. — zweihundertzweiundneunzig Reichsmark 70 Pf. — nebst 8 vH Zinsen von 289,50 RM seit dem 15. Juni 1926 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Charlottenburg, Zivilgerichtsgebäude am Amtsgerichtsplatz,
8 —
Zimmer 141, auf den 19. 1927, vormittags 9 ½ Uhr, geladen. — Artenzeschen: 39. C. 2541 26 Charlottenburg, den 21. Dezember 1926 Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[97468]
Der Schuhmachermeister Oskar Germer in Dresden⸗Striesen, Ermelstraße 30, Prozeßbevollmächtiater: Rechteanwalt Hally II in Dreeden, Serrestraße 3 lI, klagt gegen den Kaufmann Eduard Rudolf Weber, früher in Lomnitz b. Radeverg wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, der Beklagte habe an ihn am 30. Mai 1924 ein Grundstück verfauft, den Kauf aber trotz Nachrrist nicht erfüllt. Er fordere jetzt Schadens⸗ ersatz wegen Nichterfüllung, sein Schaden betrage 1017 RM, mit dem Antrage zu erkennen: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1017 RM nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagzustellung zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist event. gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die 16. Zivilkammer des Landgerichts zu Dresden, Pillnitzer Straße 41, Saal 51, auf den 18 Februar 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Dresden, den 20. Dezember 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[974801 Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Heinrich Ejau in Elbing, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Passarge und Dr. Passarge in Elbing, klagt gegen den Kahnschiffer Karl König, früher in Elbing, Schiffsholm Nr. 9, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Restkaufpreises, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreck⸗ bare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 64,50 RM nebst 10 % Finfen seit dem 1. 6. 26 an die Klägerin. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Elbing auf den 7. Februar 1927, vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer 3, geladen.
Elbing, den 20. Dezember 1926.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
von Wertpapieren.
[97796’1 Bekanntmachung.
Gemäß § 9 Absatz 2 und 3 der Preußi⸗ schen Verordnung vom 10. Dezember 1925 über die Aufwertung der Ansprüche aus landschaftlichen Prandbriefen (Gesetzsamml. S. 169) wird folgendes bekanntgemacht:
Der Ablöfungswert der Schlesischen landschaftlichen Pfandbriefe früherer Wäh⸗ rung ist mit Zustimmung der Aussichts⸗ behörde erstmalig auf 23,4 v. H. festgesetzt worden.
Breslau, den 24. Dezember 1926.
Schlesische Generallandschaftsdirektion. von Grolman. 8
[97347] Preußische Pfandbrief⸗Bank. Bekanntmachung.
Die unterzeichnete Bank ist bereit, 1. aufgewertete erststellige Hypotheken zu erwerben, 2. auf Grund dieser Hypo⸗ theken in Höhe ihres Nennbetrags 4 ½ % ige Goldpfandbriefe auszugeben und 3. den Grundeigentümern und Schuldnern das Recht einzuräumen, diese Goldpfandbriefe in Höhe des Nenn⸗ betrags zur Rückzahlung der Hypotheken zu verwenden.
Daher wird nach der am 3. November 1926 erteilten Genehmigung der Auf⸗ sichtsbehörde gemäß Ark. II § 1 und
rt. I §§ 2 bis 5 der Verordnung über die weitere Durchführung der Auf⸗ wertung von Pfandbriefen und ver⸗ wandten Schulbdverschreibungen vom 28. Juli 1926 (RGBl. Seike 423 ff.) folgendes bestimmt:
1. Die Grundeigentümer und Schuld⸗ ner solcher von der va n Pfand⸗ brief⸗Bank erworbenen Aufwertungs⸗ hypotheken sind bei der Rückzahlung nicht befugt, einen Zwischenzins gemäß Art. 21 der Dfv. zum AufwGes. ab⸗ zuziehen.
2. Die Grundeigentümer und Schuld⸗ ner dürfen die Rückzahlung der e theken nur zum Schlusse eines Kalender⸗ vierteljahres und nur dann in bar be⸗ wirken, wenn sie die Absicht der Bar⸗ zahlung der Bank spätestens drei Mo⸗ nate vor dem Schlusse des Kalender⸗ vierteljahres mitteilen. ““
3. Tilgungs⸗ und Zinsbeträge sind anstatt zu den vereindarten Terminen zu folgenden Terminen halbjährlich zu
entrichten 8 für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni je am 30. Juni jeden Jahres, “ für die Zeit vom 1. Juli bis 31. De⸗ zember je am 31. Dezember jeden Jahres.
4. Der Geldwert von Kapital, Tilgungsbeträgen und Zinsen wird nach dem Feingoldpreis e. welcher von der zuständigen Stelle im Reichs⸗ anzeiger als Londoner Goldpreis be⸗ kanntgemacht ist. Maßgebend ist die letzte Bekanntmachung vor dem 20. Tag desjenigen Monats, zu dessen Schluß die Fälligkeit eintritt. Die Umrechnung dieses in englischer aus⸗ gedrückten Goldpreises in die deutsche
“
Währung erfolgt nach dem Mittelkurs der Berliner Börse auf
“ Für jede an Kapital,
oder Zinsen zu zahlende Goldmark ist aber eine Reichs⸗ mark zu entrichten, sofern sich bei der Umrechnung für das Kilogramm Fein⸗ gold ein Preis von nicht mehr als 2820 RM und nicht weniger als 2760 RM ergibt.
5. Die Grundeigentümer und Schuld⸗ ner sind berechtigt, diese von der Bank erworbenen Hypotheken durch Hergabe von solchen 4 ½ % igen Goldpfandbriefen der Preußischen Pfandbrief⸗Bank zum Nennwert zurückzuzahlen, die auf Grund dieser Hypotheken ausgegeben worden sind und die Bezeichnung „Emission 44“ tragen.
Die vorstehenden Bestimmungen treten ohne weiteres an Stelle etwaiger abweichender vertraglicher oder gesetz⸗ licher Bedingungen der Hypothek, auch ohne daß sie im Grundbuche eingetragen werden. Sie erlangen Wirksamkeit in demjenigen Zeitpunkt, in dem dem Eigentümer des belasteten Grundstücks eine Erklärung der Bank zugeht, daß sie die Hypothek erworben hat.
Preußische Pfandbrief⸗Bank.
Berlin, den 21. Dezember 192656.
[97485]
7 % Reichsmark⸗Schuldverschrei⸗ bungen der Provinz Schleswig⸗ Holstein XVII. Ausgabe im Gesamt⸗ betrage von 5 000 000 Reichsmark — eine Reichsmark = ⁄2 0% kg Feingold —.
Auf Grund des § 40 des Börsen⸗ gesetzes hat der preußische Minister für Handel und Gewerbe am 14. Dezember 1926 — II b 12 506 — angeordnet, daß es zur Einführung obiger Anleihe an der Berliner Börse der Einreichung eines Prospekts nicht bedarf.
Die auf den Inhaber lautenden, mit 7 % jährlich verzinslichen Schuldver⸗ schreibungen sind in endgültigen Stücken im Gesamtbetrage von 5 000 000 Reichs⸗ mark (eine Reichsmark = ⁄½ %% kg Feingold) ausgegeben und wie folgt eingeteilt:
300 Stücke Buchstabe A Nr. 1—300
zu je 5000 NM,
900 Stücke Buchstabe B Nr. 1—900
zu je 2000 RM,
1300 Stücke Buchstabe C Nr. 1— 1300
zu je 1000 RM,
700 Stücke Buchstabe D
zu je 500 RM,
500 Stücke Buchstabe E.
zu je 100 RM. Die Zinsscheine sind halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli fällig.
Für die Anleihe haftet die Provinz Schleswig⸗Holstein mit ihrem Ver⸗ mögen, ihren Einkünften und ihrer Steuerkraft.
Die ganze Anleihe wird vom 1. Ja⸗ nuar 1927 ab mit 1 ½ vH sowie den durch die fortschreitende Tilgung er⸗ sparten Zinsen getilgt. Die Nügng erfolgt durch Auslosung oder Ankau von Schuldverschreibungen, verstärkte Tilgung oder Gesamttilgung ist vom 1. Januar 1932 ab zulässig. Etwaige Auslosungen finden im Juli statt.
Alle die Schuldverschreibungen be⸗ treffenden Bekanntmachungen, insbe⸗ sondere alsbald nach den Ziehungen die Nummern der gezogenen Stücke sowie gleichzeitig, aber jährlich mindestens ein⸗ mal, eine Liste der früher ausgelosten, aber noch nicht eingelösten Stücke werden im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger veröffent⸗ licht. 1 Die Zinsscheine der Wertpapiere so⸗ wie die gekündigten und ausgelosten Stücke werden kostenfrei in Berlin ein⸗ gelöst, daselbst auch die neuen Zins⸗ scheinbogen ausgegeben und im Falle einer Konvertierung der Anleihe eine Stelle eingerichtet und bekanntgegeben, bei der die Konvertierung kostenfrei er⸗
olgt. Fepnat und Zinsen werden bei Fälligkeit in gesetzlichen Zahlungs⸗ mitteln gezahlt. Für jede geschuldete Reichsmark ist der in Reichswährung aus⸗ gedrückte Preis von ⁄½ 0 kg Feingold zu zahlen. Dieser Preis ist der auf Grund der Verordnung vom 29. Juni 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 482) im Reichsanzeiger bekanntgegebene Lon⸗ doner Goldpreis, umgerechnet nach dem Mittelkurs der Berliner Börse auf Grund der letzten amtlichen Notierung vor dem Tage der Fälligkeit. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als 2800 Reichsmark und nicht weniger als 2780 Reichsmark, so ist für jede geschuldete Reichsmark eine Reichsmark in gesetzlichen Zahlungs⸗ mitteln zu zahlen. . — Kiel, den 22. Dezember 1926. Landesbank der Provinz Schleswig⸗ Holstein.
Nr. 1—700
Nr. 1—500
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr Tyorol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil. Rechnungsdirektor Mengering, Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle CMengerin 9) 4
in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗
und Verlags⸗Aktiengesellschaeft. Berlin, 9
zilbelmstraße 32.
Zwei Beilagen uüunnd Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage
3 Grund der letzten amtlichen Notierung für Aus⸗ zahlung London vor dem Tage der
Exequatur erteilt worden.
Der Bezugepreis beträgt vierteljährlich 9,— Nei . Alle Postanstalten nehmen Bestelähs 82 für Bernch “ Postanstalten und Zestungsvertrieben für Selbstabholer auch die rraße Nr. 32.
Reichsmark.
Geschäftsstele SW 48, Wilhelm Einzeine Nummern hosten 0 Fernsprecher: Zennrum 1573.
1
302
to.
Anzeigenpreis für den Naum
Anzetgen nimmt an
Berlin SW. 48,
einer 5 gespaltenen Emheitezeile ([Petih 1,025 Neichsmarn,
einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmarh.
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers
1“
Dezember,
Berlin, Dienstag. den 28.
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
—
abends.
Wich
1“ 1
———
Deutsches Reich. Exequaturerteilung. Berichtigung. „Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe des Gewer e⸗ 1 Vereins in Hamburg. nzeige, beireffend die Ausgabe der Nummer 68 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil I. 8
au⸗
Preußen.
Anordnung, betreffend Aenderung der Ausführungsanweisung zum Rennwett⸗ und Lotteriegesetz.
Deutsches Reich.
der Vereinigten Staaten von Amerika in
„Dem Konsul Köln Hugh S. Fullerton ist namens des Reichs das
8 —
“ “
1ö11“1““
In der Ueberschrift der in Nr. 300 des Reichs⸗ und Staatsanzeigers veröffentlichten Verordnung über Schund⸗ 9 (RGBl. I S. 505)“ fortfallen. Die Verordnung ist vom 23. Dezember 1926. I
fkeanntmachung über die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch den Gewerbe⸗Bau⸗ Verein
G. m. b. H. in Hamburg.
Dem Gewerbe⸗Bau⸗Verein G. m. b. H. auf Grund von § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die staat⸗ liche Genehmigung erteilt worden, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen für eine Anleihe von 100 000 RM (ein⸗ hunderttausend Reichsmark) in Stücken von 500 RNM in den Verkehr zu bringen.
Die Verzinsung beträgt 9 vom Hundert auf das Jahr; beschließt jedoch die Gesellschafterversammlung eine höhere Gewinnverteilung als 9 vom Hundert für das eingezahlte Stammkapital, so wird auch für diese Anleihe eine entsprechende Zinserhöhung gewährt.
Die Rückzahlung erfolgt aus dem Reingewinn, unbeschadet des Rechts einer früheren Rückzahlung, nicht vor der Fertigstellung der Bauten des Vereins auf dem Gelände zwischen Bogenstraße, Schlankreye, Grindelberg und Hochbahn. Die zur Rückzahlung gelangenden Schuldverschreibungen werden durch Auslosung bestitmmt.
Zur Sicherstellung der Anleihe wird der Gewerbe⸗Bau⸗ Perein G. m. b. H. auf Namen des hiesigen Notars Dr. Gustav von Sydow, als Vertreters der jeweiligen Inhaber der Schuldverschreibungen, Hypotheken von insgesamt 100 000 RM auf die im Grundbuche von Harvestehude Nr. 1294 B, Teil von Band XXVIII Blatt 1398, für den Verein eingetragenen Erbbaurechte an zweiter Stelle, im Range nach 450 000 RM, eintragen lassen. Der vorhandene Gegenwert wird auf 1500 000 RM geschätzt. 8
8 Gegeben in der Versammlung des Senats, 8
Hamburg, den 22. Dezember 1926.
und zwar
Bekanntmachung. 8 Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 68 des Reichsgesetzblatts Teil ] enthält: das Arbeitsgerichtsgesetz, vom 23. Dezember 1926. Umfang 2 ¼ Bogen. Verkaufspreis 45 Pf. 1 Berlin, den 28. Dezember 1926. Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
Preußen. 1““ Anordnung,
betreffend die elfte Aenderung der Aus führungs⸗ anweisung zum Rennwett⸗ und Lotterie gesetz vom 8. April 1922 (RGBl. S. 393) und den hierzu er⸗ ssenen Ausführungsbestimmungen vom 16. Juni 1922 (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1922
V IV 8713 II M. f. L. — II D 1825 M. d. J. — II C in Hamburg ist
von Totalisatorunternehmen und Wettannahme⸗ stellen sowije betreffend die Zulassung und Ge⸗ schäftstätigkeit der Buchmacher und Buchmacher⸗
gehilfen in Preußen, vom 21. Juli 1922.
Vom 22. Dezember 1926.
1. Der Abschnitt B Ziffer 9 zweiter Satz der Ausfübrungs⸗ anweisung vom 21. Jult 1922 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 1El vom 24. Juli 1922) erhält folgende Fassung:
»Um den Buchmachergehilfen einheitlich die nach § 105 C Abs. III der Gewerbeordnung vorgeschriebenen Sonntagsruhe⸗ zeiten zu gewähren oder hierfür einen Ausgleich zu schaffen, ind die Wettannahmestellen zu schließen b entweder a) an den Tagen, an denen Trabrennen in Vincennes letwa 9590 Tage im Jahre) abgehalten werden, sofern nicht am gleichen Tage Calopprennen in Deutschland oder Frank⸗ reich “ mindestens aber an 30 Tagen im Jahre, oder b) jeden zweiten Sonntag. Öum 1. Januar eines E“ 1927) haben die bebörden mitzuteilen, welche der beiden Regelungen fie für das laufende Jahr treffen. Außerdem muß diese hHealan in dem Buchmachergehilfenbeschäftigungsvertrage (erstmalig für das Jahr 1927) vertragsgültig fengelegt werden.“ 2. Diese Anordnung tritt mit dem 1. Januar 1927 in Kraft.
Berlin, den 22. Dezember 1926. Der Minister fuͤr Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Richter. “ Deer Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: v. Meyeren. Der Minister des Innern. J. A.: Roedenbeck. Der Finanzminister. J. A.: Eiffler.
jeden Jahres (erstmalig zum
14 429 F.
111 12 410, 112 6243 M. J. H. u. G.
Nichtamtliches.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. . Der Ausbruch der Maul⸗ und Kl vom Schlachtviehhof in München am 38, das Enerss 2 8 18
Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlachtviehbof in Nürn⸗ berg am 26. Dezember 1926 amtlich gemeldet worden.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 28. Dezember 1926. Telegraphische Auszahlung.
— —
28. Dezember Geld Brter 1,731 1,735 4,187 4,197 2,046 2,050
20,866 20,918 2,099 2,105
20 336 20,386 4,1895 4,1995 0,501 0,503 4,25 4,26
167,68 168,10 5,29 5,31
58,30 58,44 81,40 81,60 10,545 10,585 19,09 19,13 7,392 7,412 111,79 112,07
21,545 21,595 106,07 106,33 16,61 16,65
12,406 12,446 81,03 81 23
3,035 3,045 64,13 64,29
112,04 112,32 59,17 59,31 5,865 5,88
1
27. Dezember Geld Brief 1,733 1,737 4,187 4197 2,046 2,050
20,864 20,916
2,095 2,105
20,328 20,378 4,189 4,199
0,498 0,500
4,265 4,275
167,533 167,95 529 5331
58,30 58,44 81,40. 81,60 10,545 10,585 18,90 18,94 7,395 7,415 111.66 111,94
21,545 21,595 105,87 106,13 16,599 16,63 12,407 12,447 80,97 81,17 3,027 3,037 63,98 64,14
111.99 112,27 59,16 59,30
1 Pap.⸗Pes. 1 kanad. 8
1 Yen
1 ägypt. Pf. 1 türk. L£
1 E&
1 § 1 Milreis 1 Goldpeso
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga 100 Gulden 100 finnl. ℳ 100 Lire
100 Dinar 100 Kr.
100 Escudo 100 Kr. 100 Frcs. 100 Kr. 100 Frcs. 100 Leva 100 Peseten
100 Kr. 100 Schilling
Buenos⸗Aires. Canada Japan. Kairo Konstantinopel London .... New York. .. Rio de Janeiro Uruguay. Amsterdam⸗ Rotterdam Athen Brüssel u. Ant. werpen Danzig Helsingfors Italien Jugoslawien.. Kopenhagen .. Lissabon und Oporto .. MIS. Paris
Prag .. Schweigz. Sofia. Spanien .... Stockholm und Gothenburg. Wien.. Budapest
.„ 2 2⸗ „ 2 22
S. 351), betreffend die Zulassung und den Betrieb
Buchmacher den örtlichen Polizei⸗ —
A
Sovereigns.. 20 Fres.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische:
1000 — 5 Doll.
2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische Canadische... Englische:
große .
1 Ku. darunter Türkische... Belgische ... Bulgarische.. Daänische.. Danziger..
Finnische... Französische ..
olländische ..
talienische:
über 10 Lire Jugoslawische. Norwegische.
100 Belga 100 Leva 100 Kr.
100 Gulden 100 finnl. ℳ 100 Fres. 100 Gulden
100 Lire 100 Dinar 100 Kr.
Rumänische:
1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer... Spanische.. Tschecho⸗slow. 5000 Kr. .. 1000 Kr. u. dar. Oesterreichische
Ungarische.
100 Lei
100 Lei
100 Kr.
100 Frcs. 100 Peseten
100 Kr.
100 Kr.
100 Schilling 100 000 Kr.
elmstraße Nr. 32.
Poftschecktonto: Berlin 41821. 1 9
u““
26
———
——
2
28. Dezember Geld Brief 20,34 20,44
4,194 4214
4,175 4,195 4,165 4,185 1,706 1,726 0,487 0,507 4,165 41185
20,302 20,402 20,29 20,39 2,065 2,105 58,15 58,45
111,42 111,98 81,225 81,625 10,49 10,55 16,61 16,69
167,08 167,92
19,06 19,16 7,35 7,39 105,74 106,26
2,165 2,15 111,67 80,97 63,84
12,37 12,38 59,00
5,81
2,205 2,19 112,23 81,37 64,16
12,43 12,44 59,30
5,85
Auszahlung Budapest 100 000 Kronen.
und Masch
18 Millionen auf 6 erhöhung um 6
zu ordentlichen von 5 110 463 streitung der lagen bedingten Kosten aus dem laufenden Betrieb für die Rationalisierung triebe aus.
durch
sprechend ausgestaltet wurden.
Kopenhagen Klammern der Stand
zusammen 223 777 698 (399 049 687),
Notenumlauf 344 970
470 534),
am 27. Dezember 1926: nicht gestellt
100 000 Kr. 5,87 5,89 “ 8
Gestellt —.
und Ungarische An deren Stelle Auszahlung Budapest und Ungarische (1 Pengs = 12 500 ungar. Kronen). — Der Geschäftsbericht der itnenfabrik in
Miltionen auf dadurch erzielte Buchgewinn einschließlich des sammen 13 955 657 RM wurde zur aus dem Geschättsjahr 1924/25 in Höhe von 6 848 299 RMe sowie und außerordentlichen RM benutzt, die Stillegung verwendet
und Walzwerksbetrieben war während des 30. Juni 1926 abgelaufenen Geschäftsjahres Lage der Schwerindustrie unbefriedigend. des Berichtsjahres hat sich jedoch das 5 Beginn 8⸗ vaae Geschäft Die Gewinn⸗ und Verlustrechnung schließt mit einem Ueberschuß vo
33 517 RM ab nach Abschreibungen 8 — S 3 460 463 RM auf Anlagen und 1 6 Werke sind für die nächsten Mon
27. Dezember.
(223 924 766)
15. Dezember) in 1000 Kronen: ordentl. Notenausgaberecht 250 000 gaberecht 25 000 (25000), gesamtes 1 (330 749) Depositen 296 509 (313 754) Vorsch Guthaben bei ausländischen
Renten und Obligationen 31 681 (30 985)
— Wagen. —
Laut Bekanntmachung des Börsenvorstand entfällt vom 30. Dezember 1926 ab di orstands
12 Millionen
während
wurde. reichten
Abschreibungen in 1 eines Teiles Die Ueberschüsse G zur Deckung der Kosten ug und Umstellung der weiterlaufenden 8. Es sind dies in erster Linie: Rohr⸗, werk sowie Dampfpflugbau, die dem
27. Dezember Geld Brief
4,211
4,198 4,19 1,73 4,185
20,391
20,385 2,105
58,48
111,93 81,55 10.55 16,68
167,92 18.,97
7,39 106,11
4191
4,178 4,17 1,71 0,484 4,165
20,291
20,285 2,065
58,18
111,37 81,15 10,49 16,60
167,08
18,87 7,35 105 59
2,19 2,16 111,64 81,02 63,64
12,382
12,387
59,01 5,83
2,23 2,20 112 20 81,42 63,96
12,442
12,447
59,3 1 5,87
Berlin,
e bisherige Notiz Telegrapbische Banknoten für werden notiert Telegraphrsche Banknoten für je 100 Pengö
Rheinischen Metallwaaren⸗ ind ne Düsseldorf für 1925/26 weist einleitend auf die in der Generalversammlung am 15. Januar 1926 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von Millionen Reichsmark und dessen Wieder⸗ Reichsmark hin; der Reservesonds von zu⸗ Beseitigung des Verlustvortrags
Höhe Be⸗ An⸗
Rest
zur der
Be ·
e: N Preß⸗ und Stahl⸗ Fortschreiten der Technik ent⸗
Der Geschäftsgang in den Hütten⸗
Notenreserve
größten Teils des am infolge der allgemeinen In den Geschäft gebessert und bewegt sjahres in aufsteigender Linie.
letzten Monaten
1— Rückstellungen in Höhe von 50 000 RM auf Bestände. Die ate gut beschäftigt.
6 (W. T. B.) Wochenausweis der Nationalbank in EE vom 23. Dezember (in vom 15. Dezember) in Kronen: Goldbestand 208 957 192 (208 957 202), Silberbestand 14 820 501 (14 967 564) 3 Notenumlauf 366 950 112 Deckungsverhältnis in Prozent 61,0 (56,1).
Oslo 27. Dezember. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von Norwegen vom 22. Dezember (in Klammern der Stand vom Metallbestand 147 228 (147 228), (250 000) außerordentl. Notenaus⸗ Notenausgaberecht 422 228 (422 22 77 258 (91 479 üsse und Wechselbestand 468 12 Banken 62 658 (63 201),
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts Ruhrrevier: Gestellt 24 816 Wagen,
Oberschlesisches Revier: