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Zweite Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Ablösung öffentlicher Anleihen im Saargebiet.
Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im Dezember 1926.
Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsindexziffer am 28. De⸗ zember 1926.
Bekanntmachung betreffend die Aufwertung der Ansprüche aus den Schuldverschreibungen und verbrieften Darlehen der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg.
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 50, 51, 52
und 53 der Preußischen Gesetzsammlung.
Bekanntmachungen der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April
1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗ lasse Urkunden usw. 1t
„ Der deutsche Konsul in Gotenburg hat an Stelle des Herrn Sten Simonsson den Direktor George Axelson Konsular⸗ agenten in Strömstad bestellt.
Dem Königlich großbritannischen Konsul in Berlin George Lyall, dem Königlich niederländischen Konsul in Frankfurt g. M. H. W. ter Horst und dem Königlich niederländischen Vizekonsul in Diez R. Heck ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
*
gWweite Verordnung Reichsministers der Finanzen zur Ausführung
des des Gesetzes über die Tblösung zffenktscher Anleihen i
im Saargebiet. Vom 31. Dezember 1926. ““
Auf Grund des § 53 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher An⸗ leihen vom 8. September 1926 (RGBl. I Seite 335) und des § 49 der Dritten Verordnung zur Durchführung des Ge⸗ setzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 4. Dezember 1926 (RGBl. I Seite 494) wird verordnet:
1 Im Vorzugsrentenverfahren und bei der Barablösung der Anleihe⸗ kleinbeträge ist bei der Feststellung des Einkommens, das ein im Saargebiet wohnender Anleihegläubiger während des Kalender⸗ jahrs 1926 gehabt hat, 1 Reichsmark 7,50 Fres. franzöfischer Währung gleichzusetzen. 11““ Berlin, den 31. Dezember 1926. ““
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: v. Bran di. .
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Die Reichs indexziffer shaltungskosten im Dezember 1926.
„Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung. Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats Dezember auf 144,3 gegen 143,6 im Vormonat. Sie hat sich sonach um 0,5 vH erhöht.
Die Ausgaben für die Ernährung haben außer für Fleisch und Fleischwaren durchweg angezogen. Die Bekleidungs⸗ ausgaben haben ihren Preisrückgang weiter fortgesetzt.
Die Indexziffern für die einzelnen Gruppen betragen 1913/14 = 100): für Ernährung 149,6, für Wohnung 104,9, ür Hei ung und Beleuchtung 144,3, für Bekleidung 157,5, für den „Sonstigen Bedarf“ einschl. Verkehr 184,7.
Berlin, den 31. Dezember 1926. 1 Statistisches Reichsamtt. J. V.: Dr. Pla
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—
Die amtliche Großhandels indexziffer am 28. Dezember 1926.
Die auf den Stichtag des 28. Dezember berechnete Groß⸗ handelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt
Ver⸗ änderung
in vH
1926 21. Dez.] 28. Dez.
Indergruppen
I. Agrarstoffe. Pflanzliche Nahrungsmittel. 152,4 Vieh. 3 123,0 160,4 141,3 144,3 127,3
153,4 120,5 159,9 141,7 143,9
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Vieherzeugnise.. Fnttermitiel Agrarstoffe zusammen. II. Kolonialwaren.. III. Industrielle Rohstoff und Halbwaren. .e1u1u18“* öb eö“ bböö1ö16“ 113,6 öö65 136,4 E und Leder.. 121,2 bemtfglten. . . . ... 123,6 Künstliche Düngemittel. 82,8 Technische Oele und Fette 132,2 Kautschk... “ 47,4 Piviersgofe und Papier 148,8 Baustoffe ..I 149,1 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen 128,5 IV. Industrielle Fertigwaren. 17. Produktionsmittel .. ... 18046
18. he. e 5. 6“ ndustrielle Fertigwaren zu⸗ 142,0 19,9 — 9. 137,2 127,1 — 01
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Die Inderziffer der Agrarstoffe ist hiernach gegenüber der Vorwoche um 0,3 vH zurückgegangen. Die Inderziffer der industriellen Rohstoffe und Halbwaren ist um 0,2 vH gestiegen, während die Preise der industriellen Fertigwaren um 0,1 vH nachgegeben haben. Der Gesamtinder ist um 0,1 vH gesunken.
Unter den Einzelgruppen der Agrarstoffe stand einem An⸗ ziehen der Preise für fast alle Peflchen kahrungsmittel ein Nachgeben der Preise für Vieh und in eringerem Umfang auch für Vieherzeugnisse gegenüber. Unter den Industriestoffen hat sich vor allem die vom Reichskalirat mit Wirkung vom 23. Dezember 1926 erfolgte Heraufsetzung der Preise für die wichtigsten Kalidüngemittel ausgewirtt. Innerhalb der indu⸗ striellen Fertigwaren verteilt sich der leichte Rückgang etwa gleichmäßig auf die Produktionsmittel und Konsumgüter.
Die nach der alten Methode berechnete Großhandelsinder⸗ ziffer (ohne Fertigwaren) würde sich auf 131,6 stellen, also gegenüber der Vorwoche um 0,5 höher sein.
Berlin, den 31. Dezember 1926.
Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
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Bekanntmachung
gemäß § 5 der Ersten Verordnung für den Freistaat
11 über die Aufwertung der e aus
den Schuldverschreibungen und verbrieften Dar⸗
lehen der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg
vom 21. Dezember 1926 nach dem Stande am 30. Juni 1926.
I. Gesamtbestand der Teilungsmasse. Ansprüche aus Hypotheken und Darlehnsforderungen GM nach dem Aufwertungsgesetz . . . . .. . 12 182 997,77 Ansprüche aus Darlehnsforderungen nach dem An⸗ leibeablösungsgesetz :
Fe, eq1“X insbeträge für 1925 aus den unter Ziffer 1 be⸗ zeichneten Hopotheken und Darlehnsgforderungen
Zisserträgnisse aus der Teilungsmasse..—
Summe ..
1 190 125,— 10 000,—
22 139,13 7 082,64
13 412 344,54
Davon sind in Abzug zu bringen: Ausfälle nach den §§ 8 und 15 des — bis zum 30. Juni 19253 . Verwaltungskostenbeitrag nach 13 der Olden⸗ burgischen Verordnung vom 21. ezember 1926.
II. Gesamtgoldmarkbetrag
teilnahmeberechtigten Schuldverschreibungen und berbrieften Darlehen desag. 99 977 850,38
Vorstehende Zahlen sind schätzungsweise ermittelt und noch nicht endgültig. Nach den bisherigen Erfahrungen ist aber damit zu
Aufwertungs⸗ 11 438,80
1 071 505,84
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konto: Berlin 41821.
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rechnen, daß weitere Herabsetzungen von Aufwertungsbeträgen au S 8 und 15 und sorelhe Ausfälle der Teilungsmasse 4
ber mfange nicht eintreten werden. Olbdenburg, den 31. Dezember 1926. Die Staatsbankdirektion.
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*
Preußen. Ministerium des Innermnm.
Die Regierungsräte Dr. Boelling in Pillkallen und Gaertig in Schleusingen sind zu Landräten ernannt worden.
1“ Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 50 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 13 183 die Verwaltungsgebührenordnung (VGO) vom 30 De⸗ zember 1926. “ Umfang 3 ¼ Bogen. Verkaufspreis 40 Pf. Berrlin, den 3. Januar 1927. Geesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
——
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 51 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 13 184 das Gesetz über die Aerztekammern und einen kammerausschuß, vom 30. Dezember 4926, unter Nr. 13 185 das Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Zu⸗ wendung an Beamte, olksschullehrpersonen, Wartegeldempfäng Ruhegehaltsempfänger, Hinterbliebene und Angestellte der Grupp 1 bis 12 sowie an Beamte usw. mit Mindestgrundgehältern der Gruppen 1 bis 3, vom 30. Dezember 1926, unter „, Nr. 13 186 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die vor⸗ läufige Regelung der Gemeindewahlen (Gemeindewahlgesetz) in de assung der Bekanntmachung vom 12. Februar 1924 (Gesetzsamml. . 99), vom 31. Dezember 1926, und unter Nr. 13 187 das Gesetz über Industrie⸗ wahlen, vom 31. Dezember 1926. Umfang 2 Bogen. Verkaufspreis 20 Pf. Berlin, den 31. Dezember 1926.
85 Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna. Bekanntmachung. 11“ Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 52 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 13 188 das Gesetz über die Ermächtigung von Mitgliedern oder Beamten der Jugendämter zur Aufnahme vollstreckbarer Ver⸗ pflichtungserklärungen zum Unterhalt unehelicher Kinder, vom 24. Dezember 1926, und unter 8 Nr. 13 189 das Gesetz zur Abänderung des Ausführungsgesetzes zum Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt, vom 27. Dezember 1926. Umfang † Bogen. Verkaufspreis 10 Pf. Berlin, den 3. Januar 1927. 8 SGSessetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna. 8—
—
Aerzte⸗
und Handelskammer⸗
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v“ Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 58 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 13 190 die Vierte Verordnung über die Ablösung der auf Mark lautenden Anleihen des Freistaates Preußen, vom 30. Dezember
1926, und unter die Siebente Verordnung zur Durchführung der
Nr. 13 191 Ablösung der Markanleihen der Gemeinden, Gemeindeverbände und vom 28. Dezember 1926. ”
sonstigen öffentlich⸗rechtlichen Körperschaften, Umfang t Bogen. Verkaufspreis 10 Pf. 1 4 Berlin, den 3. Januar 1927. “ 5 Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
“
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsjamml. S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Ok⸗ tober 1926 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Ueberlandzentrale Anhalt in Dessau für den Bau einer 15 000⸗ Volt⸗Leitung von Piesteritz nach Straach durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 51 S. 210, ausgegeben am 18. zember 1926; 1“
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. No⸗ vember 1926 über die Verleibung des Enteignungsrechts an den Landkreis Bonn für den Ausbau und die Erbreiterung der Vor⸗
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