1927 / 10 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Jan 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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A. AenneeMat .mee.

werden.

zu den

straßenverwaltung, Mitteilung darüber, wieviel Registratur⸗ beamte durch die neue Geschäftsordnung in den Ministerien ent⸗ behrlich geworden sind, Prüfung, ob —— der Kanalbauten nicht auch erhöhte Einnahmen erzielt werden können, und Verhinderung der Einstellung neuer außerplanmäßiger Beamter bei künftig wegfallenden Behörden fordert. Auf sozialdemokratischen Antrag wurde ein neuer Paragraph in das ltsgesetz aufgenommen, der verlangt, daß die zweiten freigewordenen und besetzbaren Stellen der E I— XII mit geeigneten, ins⸗ besondere vorgemerkten Wartestandsbeamten besetzt werden. Vom § 6 bleibt nur die Bestimmung bestehen, daß bei den Reichs⸗ ministerien (mit Ausnahme der Wehrmacht) die freiwerdenden planmäßigen Beamtenstellen * Regierungsräte in Gruppe XI. und Regierungs⸗ usw. N. pektoren in Gruppe VIII nicht 8 t werden dürfen. Angenommen wurde auch § 7 des Haushaltsgesetzes, wonach es zur Einstellung von Beamten und kamtenanwärtern in den Reichs⸗ dienst der vorherigen Bestimmung des Reichsministers der Finanzen bedarf. Bei Einstellungen sind in erster Reihe Ver⸗ sorgungsanwärter Schwerbeschädigte sowie nach Möglichkeit leistungsfähige entlassene oder in den einstweiligen Ruhestand ver⸗ setzte oder in das Arbeiterverhältnis übergeführte Beamte heran⸗ Fustehen. Die erfolgten Emstellungen sind dem Haushaltsausschuß es Reichstags unverzüglich mitzuteilen. Es folgte die Beratung des Etats für vrumam und uhegehälter, über den Abg. Laverrenz (D. 87 Bericht erstattete. Abg. Roßmann (Soz.) beantragte, die bstimmung bezüglich der 96 9 8 g bezug Etatskapitel über Ruhegehälter für Beamte und über Ver⸗ sorgungsgebührnisse für frühere Angehörige der Wehrmacht zunächst bis eine verantwortliche Reichsregierung vorhanden ei. Es sei seit langem eine Aufbesserung der Versorgungs⸗ ausprüche der Kriegsbeschädigten und ⸗hinterbliebenen beabsichtigt, wozu nur eine verantwortliche Regierung Stellung nehmen könne. Der Ausschuß beschloß mit 12 gegen 11 Stimmen, die Beratung des Etats für Versorgung und Ruhegehälter sofort und vollständig vorzunehmen, um eine Verzögerung der Etatsverhandlungen zu vermeiden. Abg. Torgler (Komm.) beantragte, im Pensions⸗ etat 1 736 000 Reichsmark, den Betrag für die Pensionen von 104 Reichsministern und Staatssekretären, zu streichen. Abg. Dr. Frick (Völk.) polemisierte scharf gegen die Pensionen der parlamentarischen Minister und bezeichnete diese Zahlungen als eine Korruptionserscheinung. Abg. Roßmann (Soz.) wies darauf hin, daß die Denkschrift des Reichsfinanzministeriums er⸗ wiesen habe, die überwiegende Hauptlast der Generals⸗, Minister⸗ und Staagtssekretärpensionen die Pensionäre aus der Zeit der Monara ie betrifft. Auch durch den kommunistischen Antrag würden Pensionäre aus der Kaiserzeit betroffen, wie Reichskanzler Dr. Michaelis, Staatssekretär Zimmermann, Dr. Solf usw. Die Sozialdemokratische Partei beabsichtigt, im Pleuum einen Initiativgesetzentwurf zur Neureglung der Pensionsgesetze einzubringen. Abg. Müller⸗Franken (Soz.) machte darauf aufmerksam, daß die sozialdemokratische Fraktion im Haushaltsausschuß der Nationalversammlung den Standpunkt ver⸗ treten habe, daß parlamentarische Minister keine Pension be⸗ kommen sollten. Abg. Ersing (Zentr.) erklärte dazu, daß auch das Zentrum Pensionen für parlamentarische Minister nicht für opportun gehalten habe. Im Haushaltsausschuß der National⸗ versammlung seien es aber die rechtsstehenden Parteien gewesen, die die alte beastonbezjehans der Kaiserzeit auch für die Kepubiih in Geltung haben wollten Abg. Dr. Fric (Völk.) beantragte, die Reichsregierung möge im Anschluß an die Denkschrift über die Pen ionen der Minister dem Reichstage eine Denk rift über die Versorgung parlamentarischer Minister in den sogenannten west⸗ lichen Temokratien, vor allem in Frankreich, England und in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, vorlegen. Abg. Brüninghaus (D. Vp.) wies darauf hin, daß die Belastung des kaiserlichen Deutschland in der Pensionärliste des E“ sich ganz einfach daraus erkläre, daß das kaiserliche Deutschland 48 FJahre bestanden habe, die deutsche Republik aber bisher nur acht Jahre. Jedenfalls fei es doch un⸗ bestreitbar, daß die Verhältnisse im kaiserlichen Deutschland stabiler gewesen seien und weniger Pensionen erforderten als das republikanische Deutschland. Beispielsweise habe das kaiserliche Deutschland bis zum Ausbruch des Weltkrieges, also innerhalb von 44 Jahren, nur fünf Reichskanzler gebraucht, während es dem Redner im Augenblick nicht möglich sei, sämtliche Reichskanzler der republikanischen Periode aufzuzählen, deren Zahl jedenfalls fünf weit übersteige. Abg. Laverrenz (D. Nat.) hielt die Zahl der Generals⸗ und Admiralspensionäre für gar nicht so hoch, wenn man berücksichtige, daß die deutsche Armee plötzlich von 800 000 Mann auf 100 000 Mann herabgeschraubt worden sei. Auch gebe die Pensionärliste des Reichsfinanzministeriums insofern kein voll⸗ ständiges Bild, als sie nichts darüber ausweise, wieviele der parla⸗ mentarischen Minister, Staatssekretäre und anderen höheren Funktionäre auch noch in den Länder⸗ und Kommunalver⸗ waltungen vorteilhaft untergebracht worden seien. Der kommu⸗ nistische Antrag auf Streichung der Minister⸗ und Staatssekretär⸗ pensionen wurde abgelehnt. Die Etatspositionen für Ruhegehälter und Wartegelder wurden vom Ausschuß genehmigt. Abg. Loibl (Bayer. Vp.) bedauerte, daß de de e der Militärver⸗ lergung nicht zurückgestellt worden sei, bis die Verhandlungen des Ausschusses für Kriegsbeschädigtenfragen zum Abschluß gekommen ind. Es sei unbedingt notwendig, daß die endgültige Regelung er Renten, namentlich auch für die Nicht⸗Schwergeschädigten, im Sinne des Gesetzes, in einer besseren Weise als bisher erfolge. Ebenso werde die Behandlung der Rentengewährung an Geistes⸗ kranke finanzielle Opfer erfordern. Auch bezüglich der Wieder⸗ gewährung der Tropen⸗ und Kriegszulage lägen Entschliehungen des Reichstags vor, die noch nicht verwirklicht worden seien. Auch die Kapitulantenfrage müsse noch einer Regelung Sh . Namentlich hinsichtlich der Elternrente müsse eine Er⸗ lejchterung in der Gewährung eintreten. Bisher seien noch viele Elrern vom Bezuge dieser Rente ausgeschlossen trotz großer Not, weil die Behandlung der Ernährerfrage hindernd im Wege stehe. Die Militärrentenversorgung weise eine Minderausgabe von 97 Millionen gegenüber 1926 auf. Das werde 25 eunruhi⸗ gung in Kriegsbeschädigtenkreisen hervorrufen. r Redner ver⸗ jangte, daß nach Erledigung der Beratung des Ausschusses für Kriegsbeschädigtenfragen hier im Haushaltsausschuß noch einmal ragen Stellung genommen werde. Abg. Roßmann Soz.) hielt es für untragbar, daß der Etatsposten der Ver⸗ eragiges rnisse für Hinterbliebene von früheren Angehörigen r Wehrmacht um 97 Millionen Reichsmark verringert worden aber nicht den Kriegsbeschädigten zugute komme. Abg. Dr. Frick (Völk.) verlangte Wiedergewährung der E“ an die dazu Berechtigten. Abg. Brüninghaus (D. Vp.) ging auf die Versorgung der Militäranwärter ein und forderte von der Regierung, daß sie noch mehr als bisher auf Länder, und vor allem auf Gemeinden, drücken solle, daß die Anstellungsgrundsätze auch wirtlich durchgeführt würden. Die Versorgung der Militär⸗ anwärter 8 eFehin eine staatspolitische Notwendigkeit, ohne die unsere Wehrmacht nicht aufrechterhalten werden könne. Nach erledigter Aussprache genehmigte der Ausschuß die Etatspositionen über Versorgungsgebührnisse für frühere Angehörige der Wehr⸗ macht und deren Hinterbliebene. Auch die übrigen Kapitel des Versorgungsetats wurden vom Ausschuß angenommen. An⸗ enommen wurde eine Entschließung der Abgg. von Guérard entr.) und Schlack (Zentr.), die Reichsregierung zu ersuchen, in eine baldige Nachprüfung der gelienden gesetzlichen Be⸗ stimmungen über die Ruhegehaltsbezüge einzutreten. Insbesondere 1 die Einführung einer Höchstpension und die Erfassung der Nebenbezüge wenigstens bei den Empfängern hoher Pensionen an⸗ zustreben. Damit war der Etat für Versorgung und Ruhegehälter verabschiedet, und der Ausschuß vertagte sich auf Donnerstag.

Im Rechtsausschuß des Reichstags wurde stern die Spezialberatung des Gesetzentwurfs über die Samm⸗ 58 ng des Keichzrechts vorgenommen. Es handelt sich darum r Vereinfachung in der öffentlichen JvöSI

siche Zusammenfassung des Reichsrechts zu

wieder besetzt

sei,

der staatlichen Verhältnisse die Gesetzgebung in ruhigerem Zeit⸗ maß zu arbeiten und die kurzfristigen Maßnahmen durch Vor⸗ schri ien dauernder Art zu S begonnen hat, erscheint der Rei gregierung der Zeitpunkt gekommen, das We.rk der Samm⸗ lung des q in die Hand zu nehmen und die vorhandenen unübersichtlichen inde des Reichsgesetzblattes und seines Vor⸗ gängers des Bundesgesetzblattes, durch eine geordnete Sammlung des geltenden Reichsrechts zu ersetzen. Die Vorarbeiten sind bereits, wie die Regierung mitteilte, weit gefördert. Unter ein⸗ heitlicher Leitung des für die Verwaltung des Reichsgesetzblattes zuständigen Reichsministeriums des Innern, das namentlich vom nirthezsitiea uißegium unterstützt wird, sind sämtliche im Bundes⸗ selesc att und Reichsgesetzblatte seit 1867 enthaltenen Veröffent⸗ ichungen auf ihre gegenwärtige Gültigkeit hin von den für die einzelnen Gegenstände zuständigen Rei ijnisterien geprüft und hesichtet worden. Diese Sichtung, die einstweilen bis zum Ende 8 Jahres 1925 fortgeführt ist, sich also auf 59 Bände des Gesetz⸗ blattes erstreckt hat, ist jetzt zu einem vorläufigen Abschluß gelangt. Sie hat als Ergebnis gehabt, daß von den in den be⸗ zeichnetem Zeitraum im Reichsgesetzblatt und Bundesgesetzblatt enthaltenen 11 140 Veröffentlichungen 8228 als jetzt gegenstands⸗ los bezeichnet sind. Die Zahl der bei einer Zusammenstellung zu berücksichtigenden Veröffentlichungen wird sich im weiteren Ver⸗ laufe des Sichtungs⸗ und Zusammenstellungsverfahrens indessen noch weiter erheblich vermindern, da bei einer Anzahl von Ver⸗ öffentlichungen das Sichtungsergebnis noch nicht vorliegt und in anderen Fällen die vorbehaltene Entscheidung noch schwebender Zweifelsfragen gleichfalls zu einer Ausscheidung führen wird. Es erscheint also möglich, in verhältnismäßig kurzer Zeit diejenigen Vorschriften des Gesetzblattes, die noch sachliche Bedeutung haben, in wenigen Bänden geordnet zusammenzustellen, dabei alle Gesetze in ihrer neuesten Fassung unter Berücksichtigung der veränderten taatsrechtlichen Verhältnisse und anderer allgemein getroffener Bestimmungen abzudrucken und in gewissem Umfang auch zu⸗ sammengehörige Einzelvorschriften redaktionell zusammenzufassen. 1“ zu E “] Zusammenstellung der K 8 , die ihr dur as im Entwurf vorliegen erteilt werden soll. aekefer

Im Reichstagsausschuß für Beamten⸗ angelegenheiten wurde der Gesetzentwurf über die Ab⸗ tretung von Beamtenbezügen zum Heimstätten⸗ bau gestern weiter beraten. Beschlüsse wurden nicht gefaßt. Die Beratung des Gesetzentwurfs wird noch einige Sitzungstage in Anspruch nehmen.

Nachdem infolge der Stabilisierung der Währung und du deie

Der Hauptausschuß des Preußischen Land⸗ tages setzte am 11. d. M. die Vorberatung des Haus⸗ haltes beim Abschnitt „Gesundheitspflege“ vne eech nenn⸗ fort. Ministerialdirektor Krohne äußerte sich laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger zu ver⸗ schiedenen Anfragen. Er stellte dabei eine Zunahme der Kropf⸗ 6 fest. Die Krankheit sei auf eine 8ehg Jodarmut in den Nahrungsmitteln zurückzuführen. Diese erklaäre sich aus der starken künstlichen Düngung unserer Boöden. Dem künstlichen Stickstoff fehle ein gewisser Bestandteil von Jod, der in dem Chile⸗ salpeter vorhanden sei. Das Wohlfahrtsministerium sei mit dem Leuna⸗Werk in Verbindung getreten, um zu erreichen, daß dieser künstlichen Dügung ein gewisser Prozentsatz Jod zugeführt werde. Zur Frage der Eheberatungsstellen erklärte der Ministerial⸗ direktor, daß errenss gerwfif⸗ eine starke Zunahme dieser Stellen 8 verzeichnen sei. Allerdings sei Vorsicht bei der Auswahl der

ersonen geboten. Das Ministerium werde gern der Frage näher⸗ treten, inwieweit den Kreisen, die keine eigenen Medizinalärzte hätten, die staatlichen Medizinalbeamten für die Stellen zur Ver⸗ ügung shell werden könnten. Durch das Hochwasser seien be⸗ onders schwere Seuchen nicht entstanden. Es habe sich in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten allerdings eine neue Kronkheit gezeigt, die vom Volksmund mit dem Namen „Schlamm⸗ sieber“ belegt worden sei. Zur Untersuchung und Bekämpfung Krankheit seien Medizinalbeamte beauftragt worden. Todes⸗ fälle seien nicht entstanden. Großer Wert sei zu legen auf die Bekämpfung der Mückenplage, damit diese im laufenden Jahre nicht noch schlimmer werde als im verflossenen. Das Ministerium abe deswegen bereits den in Betracht kommenden Verwaltungs⸗ tellen Anweisung gegeben, daß in den Gemeinden die Bekämpfung ver Mückenplage, die am günstigsten im Februar bis Anfang März erfolge, durchgeführt werde. Polizeiverordnungen würden ergehen müssen. Ein starker Geburtenrückgang sei zu verzeichnen. Teshalb müßten, um einen Ausgleich zu schaffen, durchgreifende Maßnahmen ergriffen werden, um der Säuglingssterblichkeit zu begegnen. Minister für Volkswohlfahrt Hirtsiefer setze sich für die eee. des Professortitels an Aerzte, die sich wissen⸗ schaftlich besonders verdient gemacht haben, ein. Es stünden aber noch immer die Bestimmungen der Reichsverfassung im Wege. Er werde aufs neue mit der Reichsregierung über diesen Punkt verhandeln. Der Minister verteidigte die Maßnahmen, daß jetzt den Kassenärzten die volle Gebühr gezahlt werde und nicht mehr eine Kürzung um 20 % erfolge. Damit werde ein wieder ergestellt, wie er scon vor dem Kriege seit 1896 bestanden habe. Der Ausschuß beschäftigte sich noch eingehend mit der Frage der „Kasernierung der Prostituierten“. Allseitig wurde verlangt, daß dieser Kasernierung ein Ende bereitet werde. Die Regierung teilte diese Auffassung und erklärte, daß sie mit den Städten in Verbindung getreten sei, in denen eine jolche Kasernierung be⸗ steht. Es habe sich aber eine völlige Auflösung noch nicht erreichen lassen, von einer Reihe von Gemeinden seien starte Bedenken geltend gemacht worden. In der Abstimmung zum Abschnitt „Gesundheitspflege“ wurden verschiedene Aenderungen der Titel, des Voranschlages und Neneinführungen vorgenommen. So wurde eine stärkere Umwandlung von nichtvollbesoldeten Medizinal⸗ räten in vollbesoldete, die Erhöhung des Titels für Tuberkulose⸗ ürsorge um weitere 400 000 Mark, des Titels für Säuglings⸗ ürsorge um 200 000 Mark, des Titels für sozialhygienische Aus⸗ ildung von Aerzten um 15 000 Mark, der Beihilfen zur Ein⸗ führung der gesundheitlichen Fürsorge in den Schulen um 60 000 Mark, des Betrages zur Veranstaltung von Forschungen über Ursache und Verbreitung der Krebskrankheit um 30 000 Mark, des Titels für den Erweiterungsbau der Hebammenlehranstalt in Insterburg um 100 000 Mark beschlossen. Neu eingefügt wurden esondere Titel zur Unterstützung für Schwangere in den letzten sechs Wochen vor der Niederkunft, zu Beihilfen für wissenschaft⸗ liche Arbeiten und Gutachten für das Robert⸗Koch⸗Institut und hür die Nahrungsmitteluntersuchungsanstalt. Ferner wurde eine Bermehrung der Ministerialratsstellen um vier Stellen beschlossen. Annahme fanden ferner deutschnationale Anträge auf Milderung der Notlage der Hebammen, Vermehrung der Schulärztestellen unter besonderer Berücksichtigung der höheren Schulen, auf Voll⸗ besoldung der Kreisärzte, Höherstufung der technischen Assistenten bei den medizinischen Instituten sowie auf Einwirkung anf die Reichsregierung zur Borlegung eines Gesetzentwurses zur Be⸗

kämpfung der Kurpfuscherei. Ferner wurden u. a. angenommen

Anträge der Sozialdemokraten auf Ferm hrxusg der Landes⸗ gewerbeärzte und Einstellung von Hilfskräften bei diesen sowie auf Zuweisung von Assistenzärzten zur Ausbildung in gewerbe⸗ hygienischen Fragen, ferner auf Einbringung eines Reichs⸗ Hebammengesetzes. Auch der Antrag des Zentrums, daß bei der Weinkontrolle die Kontrolleure als Beamten mit entsprechender Besoldung angesehen werden sollen sowie Anträge der Deutschen Volkspartei, den Trägern der Krankenversicherung die eigene Ver⸗ sorgung mit Brillen und Korrektionsmitteln zu untersagen sowie die nicht vollbesoldeten Medizinalräte nach Gruppe XI aufrücken 2* lassen, fanden Annahme; desgleichen ein Antrag der Demo⸗ raten auf Festlegung einer Bestimmung, wonach der für das Bezirkshebammenwesen ausgeworfene Betrag auch für die Nieder⸗ lassungshebammen verwendet werden kann, serner ein Antrag der Wirtschaftspartei, nebenamtliche Lehraufträge an den technischen

ffen.

Hochschulen für Hygiene und Bakteriolo in ordentliche Lehr⸗

regierung einzuwirken,

—— auszubauen. mmunisten auf Aufhebung der kasernierten Prostituti 1 Preußen und Vorlegung einer Nachweicfung Sn. Frof whenn. h Prostiturion und die Zahl der unter Kontrolle stehenden, in Bor⸗ dellen und Privathäusern wohnenden Frauen. Damit war de erste Abschnitt zum Etat der Volks fahrt erledigt. Der Aus⸗ schuß trat ein in die Beratung des Abschnittes über „allgemeine Volkswohlfahrt“. Abg. Dr. Maria Heßberger (Zentr.) tras ein für die Hebung des Milchkonsums, Unterstützung sittlich ge⸗ fährdeter Frauen, Schaffung von Notstandsarbeiten fn erwerbs lose Frauen, deren es 245 000 in Deutschland gebe, sowie für Schulungskurse für Frauen. Diese Forderungen wurden auch von anderen Fraktionen unterstützt. Vom Abg. Skei nhoff (D. Nat.) wurde ein Antrag über die sorgung der Kleinrentner zur An⸗

nahme empfohlen, wonach bis zur endgültigen Regelung des

Finanzausglei den Kleinrentnern unbe et der grundsätz⸗ lichen Fort wernsg der zur Zeit des meses og.

setzes von den Fürsorgeverbänden gewährten Leistungen ei spruch werden soll auf Gewährung 28 sowie au besondere Zuschläge für Verheiratete und für unter⸗ Itsberechtigte Kinder; ein Rückgriff auf das Vermögen des rsorgungsempfängers soll unzulässig sein. Abg. Schmiljan 2 forderte, bei den Ausgaben und Jugendwohlfahrt die vollen Etatskosten zur Berfügung gestellt werden, daß ferner die produktive Erwerbs⸗ losenfürsorge stärter betätigt werde, und daß von einer besonderen Sicherheit den Kommunalverbänden gegenüber bei Vergebung von lehen Abstand genommen werde. Er empfahl einen Antrag, auf die Reichsregierung einzuwirken, den durch Krieg und Inflation um ihre Existenz gebrachten Kapitalrentnern eine ge⸗ setzliche Versorgung durch eine Rente zu gewährleisten an Stelle der Kleinrentnerfürsorge. g. Heidenreich (D. Vp.) be⸗ gründete eine Reihe von Anträgen seiner Fraktion auf Erhöhung von Etatstiteln für allgemeine und für Jugendwohlfahrt. Abg. Sophie Christ mann (Soz.) erörterte eingehend Fragen der Jugendfürsorge und hob hervor, daß eine bessere ulung der jungen Mädchen für das Leben das beste Mittel gegen die Prostitution sei, Auch müßten die weiblichen Erwerbslosen in derselben Weise versorgt werden wie die männlichen. Abg. Schön (Wirtschaftl. Vereinig.) wandte sich gegen den Bevölkerungszuzug nach den Großstädten und trat dafür ein, daß die Positionen für die Jugendwohlfahrt in möglichst großem Umfange auch den christlichen Wohlfahrtsorganisationen zugute kommen sollten. Zur Frage der verlangten Sicherheit bei Hergabe von Daxlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände erklärte er, das das Miß⸗ trauen der Staatsregierung aus der säumigen Rückzahlung der Fvührten Darlehen seitens einer Reihe von Gemeinden zn er⸗ lären sei, unter der die anderen leiden müßten. Den Begriff der Sicherheit dürfe man nicht zu eng auslegen. Abg. Merkel Komm.) behandelte insbesondere die Fragen der Erwerbslosen⸗ ürsorge und forderte hierfür wie für die Jugendfürsorge höhere Mittel. Minister für Volkswohlfahrt Hirtsiefer sagte Prü⸗ fung der Wünsche hinsichtlich der produktiven Erwerbslosenfürsorge zu und beklagte, daß ihm für Wohlfahrtsaufgaben so wenig Mittez ur Verfügung gestellt werden. Zur Rentnerfrage erklärte daß die Gemeinden zurzeit nicht in der Lage seien, höhere Auf⸗ wendungen zu machen; eine reichsgesetzliche Regelung sei not⸗ wendig. Hierauf wurde die Weiterberatung auf Mittwoch vor⸗ mittag vertagt.

Der Rechtsausschuß des Preußischen Land⸗ tags beriet gestern über den Zentrumsantrag, auf die Reichs⸗ eine Aenderung des Reichs⸗ R c,g e es dahin vorzunehmen, daß in § 23 Ziffer 3 des Reichspreßgesetzes vom 7. Mai 1874 zwischen „130“ und „oder“ einzuschalten ist „166“. Die Aenderung bedeutet, daß eine so⸗ fortige Beschlagnahme durch die Polizei bei Verstößen gegen den Gotteslästerungsparagraphen, insbesondere durch häldlace Dar⸗ stellungen, erfolgen kann. In der Aussprache ergab sich dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge eine ähnliche Haltung der Parteien wie bei den Reichstagsver⸗ handlungen über das Schund⸗ und Schmutzgesetz. Der Antr wurde mit den Stimmen der Deutschnationalen, der Deutsch Volkspartei, der Wirtschaftspartei und des Zentrums an⸗ genommen; dagegen waren die Demokraten, Sozialdmokraten und Kommunisten. Es wurde sodann über den Antrag verhandelt, die Wiedereinführung der 8 Gerichtsvollzie innerhalb der Landgerichtsbezirke bezweckt. Unter Ablehnung des Antrages fand eine Entschließung des Zentrums Annahme vas⸗ daß die Behörden nach wie vor bekannten Mängeln auf di sem Gebiete im Verwaltungswege entgegenwirken sollen.

““ b“ des Preußischen Landtags beschloß gestern, einen besonderen Westausschuß von 29 Mitgliedern einzusetzen, der sich mit den Fragen der westlichen Gebiete und den Anträgen, die in dem sogenannten Westprogramm festgelegt sind, beschäftigen soll; er soll auch die Gegenstände beraten, die bisher in dem Ausschuß für die besetzten Gebiete behandelt wurden. Der Ausschuß wird für die besetzten Gebiete aufgelöst.

Der Landwirtschaftliche Siedlungsaus⸗ schuß des Preußischen Landtags nahm in seiner

trigen Sitzung zu der Frage der Abgrenzung der Zu⸗ r zwischen Reich und, Preußen auf em ebiete des landwirtschaftlichen Sied⸗ lungswesens Stellung. Die Aussprache beschäftigte sich laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsver⸗ leger auch mit Presseangriffen, die gegen den Ministerialdirektor Artieus erhoben waren, Beinahe einstimmig fand Annahme der Antrag der Deutschnationalen, der es begrüßt, daß die Verhand⸗ lungen zwischen Reich und Preußen über die Verwendung vor Reichskrediten für die Siedlung endlich zum Abschluß gekommen sind, und daß die Verwendung der Gelder begonnen hat. Der Antrag war von den Regierungsparteien dahin ergänzt worden, daß hinsichtlich der Stellung des Staatsministeriums gegenüber den provinziellen Siedlungsgesellschaften die Grundsätze der Denkschrift vom 3. Janngs⸗ gebilligt werden. A⸗ nahme fanden auch die Anträge der Regierungsparteien auf Förde⸗ rung der Anliegersiedlung im Interesse der kleinbürgerlichen Schichten und auf Bewilligung eines vorläufigen Zwischenkredits von 5 Millionen Mark. Einstimmig angenommen wurde der Antrag, möglichst bald eine zentrale preußische Landesrentenban zur Beschaffung eines ausreichenden und tragbaren Dauerkredis zu schaffen, auch dann, wenn zur Milderung des Kursverlustet Zuschüsse sind. Im Interesse der Flüchtlingsfiedler sollen zinslose Darlehen auf fünf Jahre gegeben werden gemäß einem von den Deutschnationalen gestellten Antrag. Angenommen wurde ferner der Antrag der Regierungsparteien, für die Zukunft Ausschüsse zu bestimmen, um die Notlage der Flüchtlingsfiedler und Höhe der Kaufrenten zu begutachten. Ministerialdirektor Articus gab zum Schluß die Versicherung ab⸗ 8½— Preußen innerhalb der Richtlinien in Gemeinsamkeit mit dem Reiche mit aller Tatkraft die Siedlung fördern werde.

Nr. 2 des „Reichsarbeitsblatts“ vom 10. Januar 1927 hat folgenden Inhalt: Amtlicher Teil. I. Arbeits⸗ vermittlung und Erwerbslosenfürsorge. Gesetze, Verordnungen, Er⸗ lasse: Betr.: Stillegungsverordnung. Gesetz zur Regelung der Sozialversicherung und der Erwerbslosenfürsorge der bei Reparations⸗ arbeiten im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer. Vom 24. Dezember 1926. Bescheide, Urteile: Berechnung des Grundlohnes bei der Krankenversicherung von Empfängern einer Teilunterstützung in der Erwerbslosenfürsorge. Höhe der Unterstützungssätze in der 221 arbeiterrürsorge. Höchstsätze in der Krisentürsorge für Erwerboloee, 11. Arbeitsvertrag, Tarif⸗ und Einigungswesen. Bescheide, ug teile: Wettbewerbsverbot: Muß sich der Angestellte im 22 4 seiner Kündigung durch den Arbeitgeber, zu der ein erheblicher Anlaß

Angenommen wurden auch die Anträge der

für Volksgesundheit,

schädigung amer Arbeit anderweit

chnen lassen,

Erlasse:

imn der Person des Angestellien nicht veeelaben bat, auf

verdient hat? IV. Arbeftnehmerschutz

die fällige Ent⸗ verrzeit durch seine Geietze, Preußen. Arbeitnehmerschutz im Gastwirks⸗

en, eües sexe. „Sozialversicherung. Gesetze, Verordnungen. Erlasse:

erordnung ü

währende Vergütung. 1 Außerkratttre

V 8 ber die den Ausgabestellen der Angestelltenversicherung Vom 24. Dezember 1926. Verordnung ten des Artikel 17 ber Personakabbauverordnung.

Vom 24. Dezember 1926. VI. Wohnungs⸗ und Siedlungswesen.

setze,

Verordnungen, Erlasse: Betreff: Wohnungsmangelgesetz.

F 1. Krsegsbeschädigten⸗ und Kriegsdinterbliebenenfürforge und fonstige

Gediete der

Wohlfahrtspflege.

Geietze, Verordnungen, Erlasse:

Drutes Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über das Verfahren in

sorgungssachen. Versozoudge jebung. Belgien.

Ge⸗ lündische 8

Vom 23. Dezember 1926. Anhang II: Aus⸗ Kgl. Erlaß, durch den in An⸗ rt. 10 des Gesetzes über die Arbeit der Frauen und

die Leiter von Glashütten und Spiegelglasfabriken ermächtigt

Kinder werden, gabends un

Knaben im Alter von mehr als 16 Jahren nach 10 Uhr d vor 5 Uhr morgens bei Arbeiten zu beschäftigen, die

Natur nach nicht unterbrochen werden können. Vom 25. Juni

1924.

Belgien.

Kgl. Erlaß, gemäß welchem in Anwendung

des Art. 10 des Gesetzes über die Arbeit der Frauen und der Kinder den Leitern von Emaillierwerken und Papierfabriken gestattet wird, männliche Jugendliche über 16 Jahre nach 10 Uhr abends und vor 5 Uhr morgens mit Arbeiten zu beschäftigen, die ihrer Natur nach nicht unterbrochen werden können. Vom 22. Januar 1924.

Belgien.

Kgl. Erlaß, gemäß welchem in Eisen⸗, Zink⸗, Blei⸗ und

Silberhütten, in Zinkwalzwerken sowie in Fabriken zur Herstellung von Eisen⸗ oder Stahlröhren die Beschäftigung Jugendlicher im Alter zwischen 16 und 18 Jahren nach 10 Uhr abends und vor 5 Uhr

morgens mit Arbeiten, die ihrer Natur nach nicht unterbr 2 Vom 2. Dezember 1924. Druckfehler⸗ es. Anhang III: Verbindlich⸗

können, gestattet wird. . G berichtigungen zum Entwurf eines Arbeitsschutzgesetz Bekanntmachungen über Tarifverträge. I. Anträge auf

erklärung von Tarifverträgen.

die Beilage:

Arbeitsgerichtsgesetz.

Nichtamtlicher Teil.

in Arbeitsräumen.

ochen werden

II. Eintragung der allgemeinen Ver⸗ bindlichkeit tariflicher Vereinbarungen in das Tarifregister. Hierzu

Vom 23. Dezember 1926.

Tageslicht und künstliche Beleuchtung

Von Gewerbeassessor Dr.⸗Ing. Willy Hatlapa,

Berlin. Die Lungenentzündungen unter den Arbeitern der Thomas⸗ schlackenmühlen und ihre Gleichstellung mit den Unfällen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. Leymann, Berlin. Unfallschutz an Holz⸗

bearbeitungsmaschinen.

Von Karl Jahn,

Vorstandsmitglied des

Deutichen Holzarbeiterverbandes, Berlin. Der Stand der Rauch⸗

verhütungstechnik bei Porzellanöfen.

Von Gewerberat Gutmann,

orst (Lausitz). Verwendung von Kranwagen bei Verladearbeiten. hen Gewerberat Dr. Struve, Hamburg. Das Unfallverhütungs⸗ Von Dr. Irmgard Feig, Berlin.

bild im Urteil des Arbeiters.

Die norwegische Vereinigung für foziale Arbeit.

Von E. Storsteen,

Abteilungsleiter im Sozialministerium, Oslo. Neues vom Arbeiter⸗ schutz. Eingesandtes. Zeitschriftenschau.

Han del und Gewerbe.

Berlin, den 13. Januar 1927.

Telegraphische Auszahlung.

Buenos⸗Aires. Canada IJapan. ... E“ Konstantinopel London. New Vork... Rio de Janeiro Uruguah).. Amsterdam⸗ Rotterdam. 8I“ Brüssel u. Ant⸗ werpen.. Budapest.. Danzig.. Helsingfors. ftalien ... ugoflawien. openhagen. Lissabon und Oporto.. HPel

2AE“ A“ Schweiz..

Spanien..

Stockholm und Gothenburg.

Wien... 8

.100 Kr.

1 Pap.⸗Pes.

1 kanad. 8

. ofd ägypt. Pfd.

1 tiert 2

1 £

1 8

1 Milreis

1 Goldpeso

100 Gulden 100 Drachm.

100 Belga 100 Pengö 100 Gulden 100 finnl. 100 Lire

100 Dinar 100 Kr.

100 Escudo

100 Fres. 100 Kr.

100 Frcs. 100 Leva 100 Peseten

100 Kr.

Geld 1,739 4,203 2,056 20,934 2,117 20,438 4,212 0,491 4,25

168,34 5,31

58,57 73,65 81,49 10,59 18,30

742

112,29

21,545 108,11

16,735 12,47 81,17 3,04 67,52

112,51

100 Schilling

59,31

13. Januar

Brief 1,743 4,213 2,060

20,986 2,127

20,490 4,222 0,493 4,26

168,76 5,33

58,71 73,83 81,69 10,63 18,34

744 112,57

21,595 108,39

16,775 12,51 81,37 3,05 67,68

112,79

59,45

12. Januar

Geld 1,739 4,203 2,057 20,934 2,117 20,439

Brief 1,743 4,213 2,061

20,986

2,127

20,491

4,2125 4,2225

0,489 4,25

168,51 5,31

58,57 73,66 81,51

10,594 17,80

7415 112,31

21,545 107,82 16,73

12,473 81,19 3,04 66,69

112,51 59,32

0,491 4,26

168,93 5,33

58,71 73,84 81,71 10,634 17,84 7435 112,59

21,595 108,08 16,77

12,513 81,39 3,05 66,85

112,79 59,46

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Sovereigns.. 20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 5 Doll. . be Holl rgentini 8 Brasilianische. Canadische ... Englische: .11“ 1 £ u. darunter Türkische... Belgische 88 ulgari Dänische 86 Hanziger.. nnische.. ranzösische.. olländische.. talienische: über 10 Lire ugoslawische. orwegische..

Nestegegülc e:

Rumänis 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. weizer..

nische.. Tschecho⸗slow. 1000 Kr. u. dar.

Ungarische..

100 finnl. 100 Frcs. 100 Gulden

100 Lire 100 Dinar 100 Kr. 100 Sch

100 Frcs. 100 Peseten

100 Kr.

Geld 20,42 4,20 4,195

4,182 1,715

4,175

20,409 2,09 58,45 111,92 81,27

16,74 187,93

18,27 7,37 107,78 59,15

2,212 112,27 81,18 67,28

12,445 12,445

73,45

13. Januar

Brief 20,52

4,22

4,215 4,202 1,735

4195

20,509

20,50 2,13

58,75

112,48 81,67

16,82 168,77

18,37 7,41 108,32 59,45

2,252

112,83 81,58 67,62

12,505 12,505 73,81

12. Januar

Geld

20,407

20,40 2,088

58,45

111,92 81,25 10,557 16,74

168,18

17,85 7375 107,48

59,20

112,22 81,17 66,53

12,46 12,45 75,49

Brief

112,48 81,65 10,617 16,82

169,02

17,93

7415 108,02 59,50

112,28 81,57 66,87

12,52

12,51 73,85

ganz. Aus diesem Grunde wurde auch bei sonst

Nach dem Bericht der Handelskammer zu Lübeck über das Jahr 1926 erreichte der Frachtenmarkt der Lübecker See⸗ schiffahrt in der ersten Hältte des Berichtsjahres einen Tierstand, der Häufig erbeblich hinter den Betriebskosten der Schiffe zurückblieb. Erst im zweiten Halbjahr brachte der englische Bergarbeiterstrerk

der Frachten. In der Binnenschiffahrt überstieg der Verkehr. namentlich der Bergverkehr, die vorjährige Höhe nicht unerbeblich. Der weitere Zuwachs des Versands Lübecks auf dem Elbe⸗Trave⸗ Kanal nach dem Eldgebiet beruhte besonders auf umfangreichen Trans⸗ porken von Schleithol (Pavpierholz), das serwärts über Lübeck emgeführt worden ist. Im Lübecker Hafen hat der Gesamtumschlag in den ersten elf Monaten des laufenden Jabres um 13 vH zugenommen. Die Eintuhr des Lübecker Hafens ging während der ersten elf Monate um etwa 11 vH der vorfährigen Einfuhr zurück die Ausfuhr dagegen stieg

hauptfächlich infolge der durch den englischen Streik auch über Lübeck erfolgten Ausfuhr von Steinkohlen und anderen Breunstoffen um 62 v9; unter Ausschaltung dieser außergewöhnlichen Einflüsse betrug die Ausfuhrsteigerung etwa 23 vH gegenüber den Ziffern der ersten elf Monate des Jahres 1925. Die Zahl der im Lübecker Hafen ver⸗ kehrenden Schiffe (ohne Ostfeebäderdienst) hat sich ein⸗ und aus⸗ ehend um etwa je 700 erhöht. In der Einfuhr stand im Lübecker afenverkehr nach dem Ergebnis der Monate Januar dis November Finnland an erster Stelle. In der Ausfuhr behielt Schweden mit großem Vorsprung den ersten Platz vor Dänemark und Finnland. Im Passagierverkehr nahm die Gefamtzahl der über den Lübecker Hafen reisenden Passagiere um 54 vH zu im Verkehr mit dem Aus⸗ land, insbesondere mit den nordischen Ländern betrug die Zunahme, nicht zuletzt auch durch die Bestrebungen der Nordischen Gesellschaft zur Hebung des deutsch⸗nordischen Reiseverkehrs, nahezu 80 vH.

London, 12. Januar. (W. T. B.) Die Bank von England gr- heute Barrengold im Werte von 6000 Pfund Sterling. Nach Spanien wurden 50 000 Pfund Sterling, nach Holland 10 000 Pfund Sterling und nach Indien 20 000 Pfund Sterling Münzgold ausgeführt.

Bern, 12. Januar. (W. T. B.) Wochenausweis der Schweizeri⸗ schen Nationalbank vom 7. Januar (in Klammern Zunahme und Abnahme im Vergleich zu dem Stande vom 31. Dezember) in Franken: Metallbestand 529 799 718 (Abn. 14 761 348), Wechselbestand 358 146 600 (Abn. 6 424 880), Sichtguthaben im Ausland 25 811 200 Abn. 9 604 700), Lombardvorschüsse 52 688 420 (Abn. 7 490 606), Wertschriften 6 413 958 (Zun. 10 730), Korrespondenten 20 912 754 (Abn. 13 455 268), Sonstige Aktiva 21 592 752 (Abn. 185 716), Gelder 32 440 858 (unverändert), Notenumlauf 804 896 350 8 on. 69 044 855), Girodepot 155 421 845 (Zun. 16 919 172), Sonstige Hafsiva 22 606 350 (Zun. 213 891).

Stockholm, 12. Januar. (W. T. B.) Wochenausweis der Schwedischen Reichsbank vom 8. Januar (in Klammern der Stand am 24. Dezember) in Kronen: Metallvorrat 224 462 722 (224 592 042), Ergänzungsnotendeckung 473 043 554 (518 516 804) davon Wechsel auf Inland 233 391 904 (275 548 943), davon Wechsel auf Ausland 87 590 094 (67 325 160), Notenumlauf 464 275 553 (488 391 773), Notenreserve 109 649 892 92 311), Girokonto⸗ guthaben 204 762 853 (212 302 520). 11“

Wagengestellung für Kohle, Koks und Bri am 12. Januar 1927: Ruhrrevier: Gestellt: 29 198 Wagen, nicht gestellt Wagen. Oberschlesisches Revier Gestellt Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 12. Januar auf 126,50 (am 11. Januar auf 126,50 ℳ) für 100 kg. 1“

Berlin, 12. Januar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebens⸗ mitteleinzelhandels für den Zentner frei Haus Berlin gegen Kassazahlung bei Empfang der Ware. Original⸗ packungen.] Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sach⸗ verständige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin.) Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, lose 21,00 bis 24,00 ℳ, Gersten⸗ Fütg⸗ lose 19,00 bis 21,00 ℳ, Haferflocken, lose 21,25 bis 3,50 ℳ, Hafergrütze, lose 23,25 bis 23,75 ℳ, Roggenmehl 0/1 18,50 bis 19,00 ℳ, Weizengrieß 23,00 bis 25,50 ℳ, Hartgrieß 26,50 bis 27,00 ℳ, 70 % Weizenmehl 18,25 bis 21,00 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 21,75 bis 29,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 37,00 bis 4,00 ℳ, Speiseerbsen, kleine 25,00 bis 27,00 ℳ, Bohnen, weiße, kleine 11,75 bis 16,00 ℳ, Langbohnen, handverl., ausl. 21,00 bis 23,00 ℳ, Linsen, kleine 21,00 bis 24,00 ℳ, Linsen, mittel 24,90 bis 30,00 ℳ, Linsen,

roße 40,00 bis 49,00 ℳ, Kartoffelmehl 26,50 bis 27,50 ℳ,

akkaroni, Hartgrießware 46,50 bis 55,00 ℳ, Mehlschnittnudeln 26,75 bis 35,00 ℳ, Eiernudeln 44,00 bis 70,00 ℳ, Bruchreis 18,50 bis 20,00 ℳ, Rangoon Reis 21,25 bis 22,00 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 22,75 bis 33,00 ℳ, Tafelreis, Jaba 33,00 bis 46,00 ℳ, Rin äpfel, amerikan. 63,00 bis 83,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 in Originalkisten 36,00 bis 37,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 in Säcken 34,00 bis 34,50 ℳ, entsteinte Pflaumen in DOriginalkisten⸗ packungen 50,00 bis 51,00 ℳ, Kalif. Pflaumen 40/50 in Original⸗ kistenpackungen 49,00 bis 51,00 ℳ, Rofinen Caraburnu ½ Kisten 56,00 bis 72,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu Kisten 70,00 bis 100,00 Korinthen choice 50,00 bis 52,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 197,50 bis 240,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 216,00 bis 240,00 ℳ, Zimt (Kassia) 100,00 bis 105,00 ℳ, Kümmel, holl. 50,00 bis 51,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 175,00 bis 190,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 270,00 bis 295,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 176,00 bis 220,00 ℳ, Rohkaffee, Zentralamerika 205,00 bis 310,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil 230,00 bis 290,00 ℳ, Röstkaffee, Zentral⸗ amerika 270,00 bis 400,00 ℳ, Röstgetreide, lose 19,00 bis 20,50 ℳ, Kakao, stark entölt 65,00 bis 90,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 90,00 bis 120,00 ℳ, Tee, Souchong, gepackt 365,00 bis 405,00 ℳ, Tee indisch, gepackt 413,00 bis 500,00 ℳ, Inlandszucker, Melis 35,50 bis 37,50 ℳ, Inlandszucker, Raffinade 37,00 bis 39,00 ℳ, Zucker, Würfel 41,00 bis 44,00 ℳ, Kunsthonig 36,50 bis 38,00 ℳ, Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern 26,25 bis 37,50 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern —,— bis —,— ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 83,00 bis 90,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 39,00 bis 40,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus, in Eimern 35,00 bis 42,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 3,40 bis 3,90 ℳ, Steinsalz in Packungen 4,50 bis 4,70 ℳ, Siedesalz in Säcken 4,50 bis 4,70 ℳ, Siedesalz in Packungen 5,60 bis 7,50 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 75,00 bis 78,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 75,50 bis 78,50 ℳ, Purelard in Tierces 74,00 bis 77,00 ℳ,

urelard in Kisten 74,50 bis 77,50 ℳ, Speisetalg, gepackt 57,00 bis 0,00 ℳ, Margarine, Handelsware I 69,00 ℳ, II 63,00 bis 66,00 ℳ, Margarine, Spezialware I 82,00 bis 84,00 ℳ, II 69,00 bis 71,00 ℳ, Molkereibutter la in Fässern 190,00 bis 196,00 ℳ, Molkereibutter Ia in Packungen 197,00 bis 203,00 ℳ, Molkerei⸗ butter IIa in Fässern 180,00 bis 186,00 ℳ, Molkereibutter II a in Packungen 187,00 bis 193,00 ℳ, Auslandsbutter in Fässern 198,00 dis 206,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen 204,00 bis 212,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 55,00 bis 57,00 ℳ, ausl. Speck, 135 8/10 12/14 —,— bis —,— ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 8,00 bis 88,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 65,00 bis 67,00 ℳ, Tilsiter Käfe, vollfett 98,00 bis 110,00 ℳ, echter Holländer 40 % 102,00 bis 105,00 ℳ, echter Edamer 40 % 105,00 bis 110,00 ℳ, echter Emmenthaler, vollfett 130,00 bis 145,00 ℳ, unßtez. Kon dens⸗ milch 48/16 24,50 bis 25,75 ℳ, gez. Kondensmilch 48/14 28,75 bis 31,75 ℳ, Speiseöl, ausgewogen 68,00 bis 75,00 ℳ.

Speisefette. Bericht der Firma Gebr. Gause, Berlin, vom 12. Januar 1927. Butter: Die Lage ist unverändert. Die Zufuhren an ersten Qualitäten vom In⸗ und Auslande sind mehr

sals ausreichend, dagegen fehlen zweite und abfallende Sachen fast

unveränderter

starke Nachtrage nach Schiffsraum und infolgerdessen eine Erholung

Notierung in Berlin der Abrechnungspreis für abfallende Qualitäten um 8 ver Zentner erhöht. Die Konsumnachfrage ist mittelmäßig. Die amtliche Preistestsetzung zwischen Erzeuger und Großhandel Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten war am II. Januar: I. Qualität 172 ℳ. II. Qualität 164 ℳ, abfallende 148 ℳ. Margarine: Ruhige Nachfrage. Schmalz: Die amerika⸗ nischen Fettwarenmärkte verkehrten bei Beginn der Berichtswoche zunächst in ruhiger stetiger Haltung, doch wurde die Tendenz dann wesentlich fester und die Preise konnten stärker anziehen. Die Konfumnachtrage ist andauernd schwach. Die heutigen Notierungen sind: Chonce Western Steam 72,50 ℳ, amerikanisches Purelard in Tierces 73,50 ℳ. kleinere Packungen 74,— ℳ, DBeneh 998g. schmalz 75,50 ℳ. Ah

Berichie von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen. 11e“ Danzig, 12. Januar. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Lokonoten 100 Zloty 57,20 G., 57,35 B., Schecks: London 25,05 ½ G, —,— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty⸗Auszahlung 57,18 G., 57,32 B, Amerikanische Noten 5,13,95 G., 5,15,25 B. b Wien, 12. Januar. (W. T. B.) Autliche Devisenkurse: Amsterdam 283,70, Berlin 168,10, Budapest 123,99*), Kopenhagen 188,95, London 34,41, New York 708,85, Paris 28,16, Zürich 136,69, Marknoten 167,85, Lirenoten 29,67, Jugoflavische Noten 12,45, Tschechoslowakische Noten 20,97, Polnische Noten 78,45, Dollarnoten 706,00, Ungarische Noten 123,90*), Schwedische Noten —,—, Belgrad 12,47 ½¾. * Noten und Devisen für 100 Pengö. Prag, 12. Januar. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) Amsterdam 13,51 ¾, Berlin 8,00 ½, Zürich 6,51, Kopenhagen 867,00, Oslo 899,50, London 163 ⅛, Madrid 535,00, Mailand 143,50, New Pork 33,76 ½, Paris 134,50, Stockholm 9,01 ¼, Wien 4,75 ¼, Mark⸗ noten 8,01, Polnische Noten 3,74, Belgrad 59,56. 1 . Budapest, 12. Januar. (W. T. B.) (Amtliche Devisen⸗ kurse) Alles in Pengö. Wien 80,32 ½, Berlin 135,70, Belgrad 10,03 ¼, Zürich 110,22 ½. 8 8 London, 12. Januar. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 122,22, New York 4,85,25, Deutschland 20,46 ½, Belgien 34,89 ¾, Spanien 30,40, Holland 12,13 ⅛, Italien 113 ⅞, Schweiz 2al8, Wien 34,43. 1 8. Paris, 12. Januar. (W. T. B.) Devisenkurse. (Ofsizielle Anfangsnotierungen.) Deutschland 598,00, London 122,43, New York 25,26, Belgien 350,00, Spanien 399,62, Italien —,—, Schweiz —,—, Kopenhagen —,—, Holland —,—, Oslo —,— Stockholm 682,00, Prag 75,07, Rumänien 1330,00, Wien 35,55 ½,

Belgrad 4451. . W“ 11 Paris, 12. Januar. (W. T. B.) Devisenkurfe. (Offizielle Schluß kurse.) Deutschland 598,00, Bukarest 13,30, Prag —,—, Wien —,—, Amerika 25,19, Belgien 350,50, England 122,24, Holland 10,07 ½, Italien 106,90, Schweiz 485,00, Spanien 401,50, Warschau —,—, Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm 673,00. Amsterdam, 12. Januar. (W. T. B.) (Amtliche Devisen⸗ kurse.) London 12,13 ⅛, Berlin 59,27 ½, Paris 9,93, Brüssel 34,77, Schweiz 48,20, Wien 35,22 ½, Kopenhagen 66,65, Stockholm 66,80, Oslo 64,10, New York 250,00, Madrid 39,75, Italien 10,60, Prag 7,40. Freiverkehrskurse: Helsingfors 6,29, Budapest 43,70, Bukarest 1,30, Warschau —,—. 8 1 Zürich, 12. Januar. (W. T. B.) Devisenkurse. London 25,17 ⅞, Paris 20,61, New York 5,18 ⅞, Brüssel 72,07 ½, Mailand 21,90 Madrid 82,00, Holland 207,48 ¾, Berlin 123,08 ¾, Wien 73,05, Stockholm 138,61 ¼, Oslo 132,80, Kopenhagen 138,23 ¾, Sofia 3,75, rag 15,35, Warschau 57,50, Budapest 90,65*), Belgrad 9,13 , Athen 6,55, Konstantinopel 2,61 ¼, Bukarest 2,74, Helsingfors 13,07 ½, Buenos Aires 214,30, Japan 253,75. *v) Pengö. b Kopenhagen, 12. Januar. (W. T. B.) (Amtliche Devisen⸗ kurfe.) London 18,20, New York 3,75 ¼, Berlin 89,10, Paris 15,05, Antwerpen 10,48, Zürich 72,50, Rom 15,85, Amsterdam 150,35, Stockholm 100,30, Oslo 96,20, Helsingfors 9,46, Prag. 11,14, Wien

53,05.

Stockholm, 12. Januar. (W. T. B.) (Amtliche Devisen⸗ kurse.) London 18,17, Berlin 88,90, Paris 14,95, Brüssel 52,15, Schweiz. Plätze 72,25, Amsterdam 149,85, Kopenhagen 99,85, Sels

96,05, Wafhington 3,74 ½, Helsingfors 9,43, Rom 15,85, Prag 11,15,

Wien 53,00. G .

Oslo, 12. Januar. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) London 19,00, Hamburg 93,00, Paris 15,60, New York 39,50, Amsterdam 156,75, Fürich 75,00, Helsingfors 9,85, Antwerpen —,—, Stockholm 104,61, Kopenhagen 104,50, Rom 17,00, Prag 11,60, Wien 55,25.

Moskau, 11. Januar. (W. T. B.) (Ankaufkurse, mitgeteilt von der Garantie⸗ und Kredit⸗Bank für den Osten A.⸗G.) ( Tscherwonzen.) 1000 englische Pfund 942,00, 1000 Dollar 194,00, 1000 schwedische Kronen 51,85, 1000 finnische Mark 4,87.

London, 12. Januar. (W. T. B.) Silber 252⁄16, Silber

auf Lieferung 25,25. Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 12. Januar. (W. T. B.) Oesterreichische Kreditanstalt 9,15, Adlerwerke 119,00, Aschaffenburger Zellstoff 183,50, Lothringer Zement —,—, D. Gold⸗ u. Silber⸗Scheideanst. 232,00, Feet Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 91,25, Hilpert Maschinen 0,00, Phil. Holzmann 180,00, Holzverkohlungs⸗Industrie 90 ⅛, Wayß u. Freytag 168,00, Zuckerfabrik Bad. Waghäusel 145,00.

Hamburg, 12. Januar. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Brasil⸗ bank —,—, Commerz⸗ u. Privatbank 227,00, Vereinsbank 157,00, Lübeck⸗Büchen 140,00, Schantungbahn 17,29, Deutsch⸗Austral. —,—, Hambg.⸗Amerika Paketf. 175,25, Hamburg⸗Südamerika 189,50, Nordd. Aoyd —,—, Verein. Elbschiffahrt 87,00, Calmon Afbest 70,25 Harburg⸗Wiener Gummi 112,00, Ottenfen Eisen 38,50, Alsen Zemen! 260,00, Anglo Guano 128,00, Merck Guano 100,B, Dynamit Nobel 159,00, Holstenbrauerei 198,00, Neu Guinea 1825,00, Otavi Minen 88 Freiverkehr. Sloman Salpeter 90,00 RM für das Stück.

Wien, 12. Januar. (W. T. B.) (In Schilling.) Völker⸗ bundanleihe 108,75, Mairente 0,49, Februarrente 0,70, Oesterreichische Goldrente —,—, Oesterreichische Kronenrente —,—, Türkenlose 45,20, Wiener Bankverein 10,80, Bodenkreditanstalt 19,60, Oesterreichische Kreditanstalt 15,60, Ungarische Kreditbank 38,75, Effektentreuhandges. (Anglobank) 8,80, Niederösterreichische Eskompteges. 26,00, Länder⸗ bank 15,50, Oesterreichische Nationalbank 242,00, Wiener Unionbank 7,60, Staatsbahn 44,20, Südbahn 21,60, Alpine Montan 43,75, Poldihütte 114,70, Prager Eisenindustrie 245,00, Rima⸗Murany 23,55, Skodawerke 143,80, Waffenfabrik 6,20, Trifailer 47,40, Leykam⸗Jofefsthal 14,80.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 12. Januar. (W. T. B.) Die erste Woll⸗ auktionsserie in diesem Jahre wird am 18. Januar eröffnet werden und voraussichtlich bis zum 2. Februar dauern. Es dürsten insgesamt 131 000 Ballen zum Verkauf zur Verfügung stehen, und zwar befinden sich darunter 40 000 Ballen aus Australien, 42 000 Ballen aus Neuseeland und 40 000 Ballen, die von der letzten Aukdion übrig geblieben sind.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche ist vom Schlachtviehhof in Stuttgart am 10. und vom Schlacht⸗

viehhof in Leipzig am 11. Januar 1927 amtlich gemeldet werden.

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