wiederhergestellt, daß, wenn Eingemeindungen im Orte einer höheren Ortsklasse erfolgen, der eingemein ete Ort ohne weiteres in die höhere Klasse eingereiht wird. gemeindete Ort bereits einer höheren Ortsklasse an, so soll er diese behalten.
255. Sitzung vom 20. Januar 1927, nachmittags 3 Uhr. [(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr. „Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Abg. Rosenberg (Komm.), einen Amnestieantrag seiner Partei sofort zu behandeln. Der Abg. “ Bauern⸗ bund) fordert die “ Behandlung des Antrags auf Be⸗ seitigung der letzten Biersteuererhöhung. Beiden Anträgen wird widersprochen. „Es folgt dann die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Gerichtskosten und die Gebühren der Nechtsanwälte.
Abg. Dr. Wunderlich (D. Bp.) berichtet über die Ver⸗ andlungen des Ausschusses. Dieser verlangt in einer Ent⸗ chließung u. a. die Aufhebung der v“ der Gerichts⸗ osten vom 1. Januar 1929 ab. Inzwischen sollen Milderungen
Platz greifen. Weiter befürwortet er eine angemessene Ver⸗ mehrung der Zahl der beim Reichsgericht zugelassenen Rechts⸗ anwälte. Die Vorlage bringt im wesentlichen eine Ermäßigung der Gerichtskosten für Streitwerte über 10 000 Mark im Zivil⸗ prozeß, die nach Stabilisierung der Mark über die Vorkriegssätze erhöht worden waren. Den Ländern ging die Vorlage der Rer regierung zu weit. Der Reichsrat hat sie deshalb abgeändert. Der E“ des Reichstags 19 die Regierungsvorlage wieder⸗ hergestellt, kommt jedoch dem Reichsrat insofern entgegen, als er vorschlägt, daß die Kosten auf volle 100 Mark und bei Streit⸗ werten über 20 000 Mark auf volle 1000 Mark aufgerundet werden sollen. Auch die Gebühren der Anwälte sollen 8 die mittleren und höheren Streitwerte ermäßigt werden, allerdings nicht bis auf die Vorkriegshöhe, weil das die wirtschaftliche Existenz des An⸗ waltstandes gefährden könnte. Der Reichsrat forderte eine noch ene Ermäßigung. Der Rechtsausschuß legt auch hier eine ö zwischen Regierungs⸗ und Reichsratsvor⸗ age vor.
Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) bedauert, daß dieses ⸗ flationsgesetz noch immer nicht ganz aufgehoben werden soll. Die Gerichtsvorschüsse zum Beispiel hätten gar keine Berechtigung mehr. Der Redner beantragt deshalb Aufhebung der Vorschüsse wenigstens ab 1. April 1928.
Staatssekretär Joel stimmt der Tendenz dieses Antrags zu. Es sei ein unerwünschter Zustand, daß Rechtsuchende zuerst einen Vorschuß zahlen müßten, ehe in die Erörterung des Falles ein⸗ eetreten werden könne. Aber die Aufhebung der Vorschüsse würde en Justizfinanzen der Länder das Rückgrat brechen. reußen allein rechne snrn Beispiel für den Fall der Aufhebung der Vorschüsse mit einem Ausfall von 15 Millionen Mark. Die Regierung werde alles versuchen, um Mißstände zu beseitigen, aber der Weg⸗ fall der Vorschüsse sei gegenwärtig unmöglich. Ob er am 1. April 1928 schon möglich sein werde, lasse sich noch gar nicht übersehen 1 Abg. Dr. Fric⸗ (völk.) begründet einen mit dem Antrag Rosenfeld gleichlantenden Antrag. Vorschüsse seien eines Rechts⸗ staates unwürdig.
Damit schließt die Aussprache.
Ueber einen Antrag Dr. Rademacher (D. Nat.), der eine Gebührenermäßigung für gewisse Strafverfahren verlangt und den Staatssekretär Joel bekämpft, weil er die Büroarbeit ungeheuerlich ver⸗ mehren würde, muß durch Auszählung entschieden werden. Dafür stimmen Sozialdemokraten, Kommunisten und einzelne Deutschnationale. Der Antrag wird mit 180 gegen 139 Stim⸗ men abgelehnt.
Der Antrag Frick (völk.) wird gegen Völkische und Kommunisten, der Antrag Rosenfeld gegen Sozial⸗ demokraten, Kommunisten und Völkische abgelehnt.
Das Gesetz selbst wird in zweiter und dritter esung nach der Ausschußvorlage angenommen, dazu auch die Entschließung des Ausschusses.
Das 8 vertagt sich auf Freitag 3 Uhr: Gesetz zur Be⸗ kämpfung der Geschlechtskrankheiten.
Schluß nach 4 Uhr.
2289. Sitzung vom 20. Januar 1927, mittags 12 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Auf Antrag des Abg. Bischoff (Wirtschaftl. Vereinig.) wird ein Antrag der Wirtschaftlichen Vereini⸗ gung, der sich mit der Notlage der Aerzte beschäftigt und im einzelnen die Beseitigung des numerus clausus, der Karenzzeit von zwei Jahren fordert, dem Bevölkerungspolitischen Aus⸗ schuß überwiesen.
Ein Antrag Jendrosch (Komm.), die der ober⸗ Üissce⸗ Eisenindustrie zu gewährenden Staatskredite lieber den Gemeinden zur Verfügung zu stellen, geht an den Haupt⸗ ausschuß.
Der Abg. Bartels⸗Crefeld (Komm.) beantragt die Pfreig⸗ Beratung des kommunistischen Urantrags, der das
staatsministerium unter Bezugnahme auf Pressemeldungen ersucht, etwaige Abfindungsverhandlungen mit den Standesherren sofort einzustellen. Durch einen Gesetzentwurf soll das Staatsministerium die Ansprüche der Standesherren und der Bergregale entschädigungslos enteignen und auch unter Aufhebung des Hohenzollernvergleichs die Hohenzollern nach diesem Gesetzentwurf behandeln.
Da die Deutschnationalen Widerspruch gegen die sofortige Beratung dieses Antrages erheben, ist er zunächst erledigt. (Großer Lärm bei den Kommunisten und Rufe: Hausknecht!)
Annahme in zweiter Beratung finden dann mit großer Mehrheit die Beschlüsse des Ausschusses für das Rechtswesen, die auf eine Ermäßigung der Gerichtskosten ab⸗
ielen und außerdem das Staatsministerium ersuchen, mit den
Länderregierungen zwecks Vereinheitlichung oder Annäherung der Gebührensätze zu verhandeln. Angenommen wurde auch gegen Sozialdemokraten und Kommunisten die Be⸗ stimmung, die Gebühren bei Zusammenschlüssen ohne Kapitalserhöhungen im Zusammenhang mit Rationali⸗ sierungsbestrebungen zu ermäßigen.
Abg. Goebel (Bentr.) erstattet dann den Bericht des Rechtsausschusses über einen volksparteilichen Urantrag, den der Ausschuß in .Br. Fesns sur Annahme empfiehlt: „Das Staatsministerium wird ersucht, in der demnächst zu erwartenden Novelle zum preußischen Gerichtskostengesetz die in § 76 dieses Ge⸗
Gehört aber der ein⸗
setzes für Eintragungen in das Schiffsregister vorgesehenen Ge⸗ bühren in ein angemessenes Verhältnis zu den in der Vorkriegs⸗ zeit erhobenen Gebühren zu bringen und bei ihrer auf die zurzeit in Hamburg zur Erhebung kommenden Betväge Rücksicht zu nehmen, insbesondere die gegenwärtig zu hohe Ge⸗ bühr für Erteilung iffszertifikats usetzen.“
Das Haus stimmt dem Ausschußantrag mit großer Mehrheit zu.
Auf Antrag des Berichterstatters, Abg. Grzimeck (Dem.) wird der Bericht des Rechtsausschusses über die
Wiedereinführung der freien Wahl des Ge⸗ richtsvollziehers an den Ausschuß zurückgewiesen, weil die Deutsche Volkspartei einen Aenderungsan dazu vorgelegt hat, der, im nsatz zum Ausschußbeschl ⸗ fung der Frage ve ob nicht wenigstens in u die freie Wahl der Gerichtsvollzieher wieder hergestellt werden köonne, um eventuell dadurch den vielen fruchtlosen Pfändungen vorzubeugen.
Der Abg. Heesch⸗Schleswig (Dem.) begründet einen demokratischen hees eei der Einwirkung auf die Reichsregie⸗ rung dahin verlangt, daß Bestimmungen getroffen werden, wodurch mindestens die Schutzfrist für den er⸗ mäßigten Zollsatz von 2 RM je Doppelzentner 2*82 ttergerste über den 31. Dezember 1926 hinaus ver⸗ ängert wird und daß in einem der nächsten Handelsverträge und in dem endgültigen Gesetz über die Zollvorlage, abgesehen von Braugerste, für alle andere Gerste und für sämtliche Futtermittel Zollfreiheit eingeführt wird.
In der Besprechung wendet sich Abg. Jakoby⸗Raffauf (Zentr.) dagegen, daß durch eine —— fhebung der Futtermittelz den Viehgroßmästereien Millionengewinne zu⸗
geschanzt werden. Durch eine hemmungslose Futtermitteleinfuhr würden auch die zahlreichen Klein⸗ und Mittelbauern geschädigt, die Kartoffeln anbauen. (Sehr wahr! bei den Deutschnationalen.) Unter dem Zollschutz habe sich die Anbaufläche für Futtergerste in Deutschland bereits vergrößert, und dadurch seien die kleinen und Mittelbauern in die Lage gekommen. sich ihren Futtermittel⸗ bedarf selbst zu ziehen. Es wäre für die deutsche Wirtschaft günstiger, wenn an Stelle einer völligen Zollfreiheit für Futter⸗ mittel lieber Luxusartikel wie Zigaretten, Schokolade und Süd⸗ früchte mit einem ausreichenden Zoll belegt würden.
Abg. Schulze⸗Stapen (D. Nat.) verweist darauf, daß bis 1925 trotz Zollfreiheit der Jebütne⸗ die Viehzucht in Deutsch⸗ land nicht gefördert worden sei. Außerdem gelte es nicht nur, einen Aufschwung der Schweinemast zu erzielen, sondern eine Produk⸗ tionssteigerung der ganzen Landwirtschaft. Die Gerstenanbau⸗ läche in Deutschland habe allein im letzten Jahre unter dem ollschut um 50 000 ha zugenommen. Auch der Ertrag des hartoffelanbaues pro Morgen sei gestiegen Deshalb sollte der demokratische Antrag abgelehnt oder jedenfalls einer gründlichen Ausschußberatung unterzogen werden.
Abg. Peters⸗Hochdonn (Soz.) hält den Deutschnationalen vor, daß ihre Stellung früher anders gewesen sei als heute, und stimmt den Ausführungen des Abg. Heesch (Dem.) zu. Er zieht einen Vergleich zwischen den Vorkriegszeiten und den heutigen Zuständen und sagt, der deutschnationale Redner habe nur die
Interessen der Großbesitzer vertreten und die der Konsumenten
außer acht gelassen. .
Abg. Held (D. Vp.) wundert sich über die lange Aussprache, da diese Frage im Ausschuß unendlich oft und ausgiebig erörtert worden sei. Für die kleine und mittlere Landwirlschaft sei ein niedriger Futtermittelzoll eine Existenznotwendigkeit. Wir würden das Prinzip, uns durch deutsche Proüuktionsmöglichkeit selbst zu ernähren, sonst schädigen.
Abg. Briel lerup (Komm.) erklärt, es sei eine bewußte Irreführung, wenn man von einem ungenügenden Schutz der Landwirtschaft spreche. Besonders die kleinen Existenzen würden durch die Futtermittelzölle ruiniert.
Abg. Biester (Wirtschaftl. Vereinig.) erinnert daran, daß in Hannover gegenüber der Vorkriegszeit der Schweinebestand ge⸗ ringer sei. Wenn die Futtermittel nicht ausreichten, müßten eben die Futtermittelzölle ermäßigt werden. Das liege beson ers auch im der Kleinbesitzer und der Oedlandkultur. Freilich dürfe man die Zollmauern nicht einfach umreißen.
In der Abstimmung wird der erste Teil des demokrati⸗ schen Urantrages, der die Verlängerung der Schutzfrist für den ermäßigten Zollsatz von 2 Mark über den 31. Dezember 1926 hinaus fordert, mit großer Mehrheit gegen die Deusch⸗ nationalen angenommen. Bei der Abstimmung über den zweiten Teil des Antrages, der bei den nächsten Handelsver⸗ trägen und in dem endgültigen Gesetz über die Zollvorlage, abgesehen von Braugerste, für alle andere Gerste und für sämtliche Futtermittel Zollfreiheit einführen will, ist die Aus⸗ zählung des Hauses notwendig. Sie ergibt die Ablehnung dieser Bestimmung, für die nur die Demokraten, Sozial⸗ demokraten und Kommunisten stimmen.
Es folgt die Beratung der Großen Anfrage der Wirt⸗ Vereinigung über die Ueberlastung des Hebeanbressiesse⸗ Dörverden und über die Stillegung des Bergwerkbetriebes in Bar⸗ singhausen. - ,
Abg. Biester (Wirtschaftl. Vereinig.) begründet die An⸗ frage über die Ueberlastung von Dörverden, in der darauf hin⸗ gewiesen wird, daß das Werk nach dem ⸗ den gesteigerten ne die aus den Nachbarkreisen kamen, nicht mehr enügen konnte. Die Bestrebungen der Interessenten am Ueber⸗ andwerk, durch Verbindung mit dem Kraftwerk in Bremen Ab⸗ hilfe zu schaffen, wurden dadurch vereitelt, daß der Preußische Landtag gründliche Abhilfe das in Aussicht genommene Großkraftwerk Hannover zusicherte. Diese ist nach dessen Er⸗ richtung bisher nicht erfolgt. Das Ueberlandwerk Dörverden ist trotz aller Beschwerden und Klagen nach wie vor überlastet. Am 1. November v. J. hat die Stromleitung zehnmal versagt, die beteiligten Kreise und mit ihnen die Stadt Verden lagen zeitweise im völligen Dunkel.
Ministerialdirektor Jaques vom teriu erklärt in Beantwortung der Großen Anfrage, daß das Großkraft⸗ werk Hannover von sich aus alles getan habe, um zu helfen. Eine besondere Einwirkung halte die Staatsregierung nicht für erforderlich. Alle berechtigten Wünsche würden geprüft werden. Einzelheiten seien noch nicht näher gegeben worden. 8
Abg. Mohrbotter (Wirtschaftl. Vereinig.) begründet nunmehr die Große Anfrage seiner Fraktion über die Stillegung des Bergwerkbetriebs in Barsinghausen, in der ausgeführt wird, daß, wenn die beabsichtigte Stillegung durchgeführt werde, rund 2500 Arbeiter und Beamte auf die Straße gesetzt würden. Eine große Zahl von Handwerkern würde in Mitleidenschaft gezogen werden. Andererseits würde eine rentable Weiterführung des Betriebs durch bessere Ausnützung der Kohle durch das Schwel⸗ verfahren, für das die Barsinghausener Kohle sich eigne, möglich sein, wenn das Großkraftwerk Hannover angehalten würde, diese Kohle zu benutzen. Auf das Großkraftwerk Hannover möge dahin eingewirkt werden, daß dieses durch Verwendung der Kohle in Barsinghausen zur Betriebserhaltung des Bergwerks beitrage. Das Ministerium dürfe nichts unversucht lassen, um das Weiter⸗ bestehen des Werkes zu ermöglichen.
Ein Regierungsvertreter weist auf die besonderen Schwierigkeiten bei dem Kohlenbergwerk hin. Die Förderung sei gering. Infolge der schwierigen Betriebs⸗ und Absatzverhältnisse habe das Barsinghausener Werk mit Zuschüssen gearbeitet, so daß allerdings wiederholt der Gedanke der Stillegung erwogen worden sei, Das Großkraftwerk Hannover habe bemüht, der
Handelsministerium
schwierigen Lage Rechnung zu en. Die Bedeutung des Kohlenbezugs dürfe aber nicht überschätzt werden. Das Werk sei nur lebensfähig, wenn eine größere Förderung ermöglicht werde. Dazu sei ein neuer Förderschacht und eine Neuanlage für Kohlen⸗ veredelung notwendig, Das erfordere große Mittel. Das Ministe rium werde alle Möglichkeiten zur Verhütung der Still⸗ legung prüfen. Eine Einwirkung auf das Großkraftwerk Han⸗ hoe “ halte es für erforder⸗ ich, da da roßkraftwerk bereits in großem Maße die Barsi
hausener Kohle verwende. bgs.
Hierauf werden beide Anfragen der Ausschußberatun überwiesen. 8 schuß 8
Das 3 geht über zur Beratung des Urantrages Dr. von Campe (D. Vp.), betreffend den wegen Wahl⸗ Plschung rechtskräftig verurteilten Lehrer Siebens in Tannhausen im Kreis Aurich. In dem Antrag wird hervor⸗ gehoben, daß an Siebens, der wegen Wahlfälschung zu einem Jahr 3 Monaten Gefängnis verurteilt ist, die Strafe bisher aber nicht vollstreckt sei. Ehe eine Entscheidung über das eingereichte Gnadengesuch erbeigeführt, ehe sogar der Gnadenbericht überhaupt im Justizministerium eingegangen sei, habe der Kultusminister Siebens bereits mit der Verwaltung einer Lehrerstelle in Harburg beauftragt. Alle in Frage kommenden Instanzen, Oberstaatsanwalt, Gericht, Landrat und Regierung hätten sich gegen eine Begnadigung ausgesprochen. In dem Antrag wird das Staatsministerium ersucht, weder die volle Begnadigung eintreten zu lassen noch Siebens im Schul⸗ dienst als Lehrer weiter zu beschäftigen.
„Abg. Stendel. (D. Vp.) begründet den Antrag. Das Wahl⸗ prüfungsgericht habe sich nur mit einem Nebenfall befaßt, während es ich um den Huptfa „wegen dessen Siebens zu 1 Jahr 3 Monaten
hefängnis verurteilt sei, nicht gekümmert hatte. Die Hauptsache sei aber nicht das Urteil, sondern die Berufung dieses in seinem Charakter gekennzeichneten Mannes noch vor seiner madigung durch das Kultusministerium auf ein neues Schulamt. Der Redner geht im einzelnen auf den Fall ein. Die Pressenachrichten über das Wahl⸗ rüfungsgericht seien ebenso irreführend wie die Presseagitation, die älschlich behaupte, Siebens sei wegen seiner demokratischen Ueber⸗ feagun verurteilt worden. (Lärmende Zurufe links.) Redner wendet sich gegen die Formen, in denen an dem Urteil Kritik geübt worden ist. Der Vorsitzende des verurteilenden Gerichts wäre Mitglied des Republikanischen Richterbundes (hört, hört! rechts), auch der zweite
Richter wäre 5v Republikaner. (Hört, hört! rechts). Das Gericht hätte so objektiv wie möglich geurteilt; weil es sich aber uns einen Mann der Linken gehandelt habe, hätte man das Gericht an⸗
Redner wendet sich gegen die Ausführungen des sozial⸗ mokratischen Redners Weinberg im Staatsrat und sagt, diese Aus⸗ führungen seien der I Irreführungen. Es sei nicht wahr, daß dasselbe Gericht Beleidigungen, republikanischer Personen eringer bestraft habe. Tatsächlich sei jener Prozeß Eer einen arineoffizier aus dem Jahre 1920 von ganz anderen Richtern ge⸗ führt und 8 Ürteil sei verhältnismäßig sehr scharf. Trotzdem habe man im Staatsrat falsche Vergleiche zur Infamierung der Gerichte daran geknüpft, gegen die seine Fraktion sich wende. (Sehr richfig. rechts.) Das Staatsministerium habe insgesamt erklärt, daß es si bei dem Urteil gegen Siebens um kein Fehlurteil handele. Es habe infolgedessen auch nicht die ganze Strafe kassiert, sondem nur herab⸗ feseth. und für den Rest Bewährungsfrist eingesetzt. (Zurufe von inks.) Daß das Kultusministerium trotz dieser Stellungnahme den Mann wieder in ein Lehramt berufen habe, sei völlig unverständlich und vertrage sich nicht mit den Pflichten, die das Kultusministerium gecen die Jugend habe. (Sehr richtig! rechts) Man habe im Kultusministerium nicht einmal die Begnadigung abgewartet; man habe Siebens, bevor das Justizministerium entschieden hätte, nach Herburg geschickt und dort in den Schuldienst wieder aufgenommen. edner fragt, auf welche Tatsachen hin der eutscheidende Ministerial⸗ direktor diese Berufung vorgenommen habe. Das Material, das er im Staatsrat mitgeteilt habe, genüge ganz und gar nicht. Man werde im Ausschuß sehr eingehend die Grundlagen für das Vorgehen des Ministerialdirektors zu prüfen haben. Dr. Weinberg habe im Ste⸗2. rat unter Berufung auf ihn sogar von erlogenen Berichten des Staats⸗ anwalts gesprochen. (Zuruf von rechts: Unerhört!) Der Ministerial⸗ direktor sollte einmal den Bericht des jetzigen Kreisschulrats vorlesen, der über Siebens schr genau unterrichtet sei. Man werde dann ein anderes Bild erhalten. Siebens sei derjenige gewesen. der seinerzeit als Gemeindevorsteher jedem demokratischen Wähler vor den Wahlen für seine Stimme Land versprochen habe. (Hört, hört! 5 * Man müsse fragen, wie der Ministerialdirektor aus eigener Machtvoll⸗ kommenheit, ohne den Minister zu fragen, Siebens wieder ins Schul⸗ amt aufgenommen habe. (Lebhafte Zurufe.) Der Redner erklärt, daß der Minister ihm selbst gesagt habe, er habe nichts vorher von der Berufung erfahren. (Stürmisches Hört, hört! rechts.) Im Aus⸗ schuß müsse restlose Aufklärung erfolgen. Seine Fraktion beantrage Ueberweisung ihres Antrages an den Unterrichtsausschuß. — Ministerialdirektor Kaestner vom Kultusministerium erklärt, daß man die Dinge im Falle Siebens allein sachlich und unvorein⸗ genommen betrachten dürfe, wenn man ein richtiges Urteil erlangen wolle. So sei diese Angelegenheit in der Unterrichtsverwaltung be⸗ arbeitet worden und auch im Staatsrat vorgetragen. Der Staatsrat habe ja auch bekanntlich, nach eingehender Beratung, beschlossen, das Vor⸗ der Staatsregierung zu billigen. (Hört, hört! links und in der Mitte.) Ich halte mich für verpflichtet, so betont der Redner, auf all das nicht einzugehen und all das zurückzuweisen, was als persönliches Moment in den vgühreee des Vorredners zu be⸗ werten ist. (Lebhaftes Sehr richtig! links.) Die Entscheidung über die Wiedereinstellung Siebens ist zwar nicht vom Ministexr selbst. aber in seiner Vertretung vom Staatssekretär getroffen worden un nicht von mir. (Hört, Fare links.) Mir persönlich war es nach meiner Beamtenauffassung eine Freude, für den Lehrer, um den es hier handelt, einzutreten. (Beifall links.) Zu dem Urteil selbst he die Unterrichtsverwaltun 1 ellung genommen, weil sie kein Recht zur Kritik daran hat. ist aber das nnbestrittene Recht des Unterrichtsministers, einen Beamten, der vom Strafrichter verurteilk worden ist, daraufhin zu prüfen, ob seine erfolcen kann. Dieses Verfahren wird seit Jahrzehnten geübt und es sind unter dem alten Regime Lehrer weiter beschäftigt worden, die wegen schwererer Verfehlungen verurteilt sind als Siebens. Die Personal⸗ akten Siebens sind von der Unterrichtsverwaltung eingehend Eprüfs worden. Diese wichtigen Dokumente für die Bewertung des Lehrers Siebens haben bedauerlicherweise dem Bericht nicht vorgelegen. Auch der Landrat hat sie nicht gekannt. (Lebhaftes Hört, hört! links.) Siebens hat als Lehrer an einer einklassigen zule, die über 130
— fen.
Kinder hat, seit Jahrzehnten so hervorragend gearbeitet, daß er von allen Schulräten der alten und der neuen Zeit als Muster hingestellt und gelobt wird. (Lebhaftes Hört, hört! links.) Der r ver⸗ liest zum Beweise dafür die über Siebens eingegangenen Kontroll⸗
berichte der Jahre 1908—1922. Der Gnadenerweis sei vom Ober⸗ staatsanwalt, der die Personalakten nicht kannte, abgelehnt worden mit der Bemerkung, Siebens habe sich als Lehrer schlecht geführt. (Leb⸗ haftes Hört, hört! links.) Weiter teilt der Redner noch mit, daß sämtliche Herren der Unterrichtsverwaltung für die geean Siebens eingetreten seien und daß seine Wiedereinstellung mit 1 gegen 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfohlen worden sei. Die Wiedereinstellung sei aber nur auftragsweise erfolgt, weil man einen so bewährten Lehrer nicht ohne weiteres außer Amt und Würde habe bringen können. (Beifall links und in der Mitte.) 2
Abg. Grzimek (Dem.) weist die Angriffe des Abg. Stendel entschieden zurück. Die ernsten und sachlichen Worte des Ministerialdirektors Kaestner müßten jedermann von der Richtig⸗ keit des Verfahrens im Falle Siebens überzeugt haben. (Sehr wahr! links. Rufe rechts: Wahlfälschung!) Trotzdem nun diese Angelegenheit durch alle Instanzen gegangen sei und auch der Staatsrat das Verfahren der Regierung gebilligt habe, hetze man durch immer neue Anträge den Lehrer Siebens weiter wie ein verfolgtes Wild. Ich habe, so erklärt der Redner, für eine 127 Splitterrichterei kein Verständnis. (Lebhafte Zustimmung ints;
8* Gegenkundgebungen rechts.) Im einzelnen berweist der Redner
darauf, daß der zur Anklage — Fall sich überhaupt erst ereignet habe, nachdem das Wahlergebnis bereits telephonisch an den Landrat weitergegeben worden wäre. (Hört, hört! links.) Das Wahlprüfungsgericht sei nach eingehender Verhandlung in wesentlichen Punkten zu einer ganz anderen Auffassung kommen als das Gericht. Mindestens die Staatsanwaltschaft sr voreingenommen gewesen. Für Siebens selbst seien na seiner Verurteilung im Sinne einer Begnadigung und Wieder⸗ einstellung in Tannhausen eingetreten: der Gemeinderat von Tannhausen, die Schulgemeinde, die dortigen Elternbeiräte, die Bezirks⸗ und Kreislehrerschaft. (Lebhaftes Hört, hört! links.) Der volksparteiliche Antrag, der offenbar aus Iveene r. und ersönlichen Gründen gestellt sei und den Lehrer Siebens in den od hetzen wolle, müsse abgelehnt werden. (Beifall links.)
Ein Vertreter des Justizministeriums weist die gegen die Staatsanwaltschaft Aurich in dieser Sache erhobenen Vorwürfe als unrichtig zurück. Der Oberstaatsanwalt habe sich
r ungenau ausgedrückt, stützte sich aber auf einen Bericht des Echutrats in Aurich.
Abg. Dr. Hoffmann⸗Münster (D. Nat.) stimmt dem volksparteilicheen Antrag zu. Durch feine Verurteilung sei Siebens auch zum Amtsverlust verurteilt worden. Das Kultus⸗ ministerium hätte das Gesetz respektieren müssen und nicht die Weiterbeschäftigung des Siebens verfügen, ehe die Begnadigung überhaupt vorgelegen habe. Dadurch habe der Ministerialdirektor eine Gesetzesbestimmung verletzt. (Zuruf des Ministerialdirektors Kaestner.) Jedenfalls sei Siebens nicht mehr zum Erzieher der Jugend geeignet.
Abg. Kuttner (Soz.) wundert sich darüber, daß eine ansehnliche Partei wie die Deutsche Volkspartei gegen einen
Dorfschullehrer das schwere Geschütz eines Urantrags loslasse und daß dabei die Partei noch einen Redner vorschiebe, der sehr leidenschaftlich und auch persönlich an der Sache interessiert sei. (Sehr richtig! links.) Daß das Urteil gegen Siebens nicht so bombensicher sei, habe das Ergebnis der Verhandlung vor dem Wahlprüfungsgericht ergeben, das einen wesentlichen Teil des Urteils umgestoßen hätte. Nach der Praxis des Rechts⸗ ausschusses des Landtags pflege man ein Urteil, das sich in einem wesentlichen Punkte als nicht begründet herausstelle, als über⸗ —— nicht mehr begründet anzusehen. Das müsse doch auch
verr Eichhoff wissen. Der Redner erinnert dann an Urteile unter dem alten Regime, wo z. B. ein konservativer Lehrer 1909 wegen Wahlfälschung gegen die Nationalliberalen, die damaligen Parteifreunde Stendels, zu drei Wochen Gefängnis verurteilt worden sei, eine Strafe, die vom Gericht damals als exem⸗ plarisch bezeichnet worden wäre. (Gelächter links.) Tatsächlich habe der Angriff der Deutschen Volkspartei offenbar auch gar nicht Siebens, sondern dem Ministerialdirektor Kaestner gegolten. (Zustimmung links.) Die Sozialdemokraten machten solche Manöver nicht mit. Sie hielten es für nötig, Urteile zu revi⸗ dieren, wie das für Lüttwitz gesprochene, das einem Manne, der namenloses Elend über Tausende deutscher Volksgenossen gebracht hätte, noch eine Pension zugesprochen habe. Wenn es Lüttwitz so zut gehe, dann sollte die Rechte Schamgefühl empfinden, wenn ie gegen einen kleinen Lehrer losziehe. (Beifall links, großer Lärm und Zurufe bei den Deutschnationalen: Ausgerechnet Kuttner spricht von Schamgefühl!)
Ministerialdirektor Kaestner bedauert wiederholt, daß in dieser Sache persönliche Angriffe erhoben werden. Unter dem alten Regime hätten sogar Lehrer, die sittliche Verfehlungen begangen seea wieder das Ohr des Kultusministers gefunden. (Hört, hört! Abg. Stendel (D. Vp.) wendet sich gegen die Angriffe der Abgg. Grzimek und Kuttner und erklürt daß Piebens sich 9 uldig fühle, gehe daraus hervor, daß er gegen die gleichfalls erfolgte Verurteilung seines Sohnes keine erufung eingelegt und den Staatsanwalt selbst gebeten habe, nach dem erstinstanzlichen Urteile auf acht Monate Gefängnis seinerseits keine Berufung einzulegen, dann werde er auch auf die Berufung verzichten. (Ge⸗ lächter
Ministerialdirektor Kaestner hebt nochmals hervor, da der Schulrat in Aurich dem Lehxer Sebeeg . nicht 8 recht geworden sei, als er an die Spitze seines Gutachtens für die Staatsanwaltschaft die Erwähnung zweier kleiner Rügen stellte, die Siebens während des Krieges mal erhalten hätte, als er im vaterländischen Interesse die Kinder vom Schulnnterricht befreite, um sie zu Hause mitarbeiten zu lassen. Er hätte seitenlang über das Gute in der Tätigkeit Siebens zu berichten gehabt, was er aber nur in einem Nebensatz getan hätte. (Hört, hört! links.)
Abg. Schwenk⸗Berlin (Komm.) spricht den Rechts⸗ Harteien die moralische Qualifikation ab, über Wahlfälschungen ich zu ereifern, und verweist auf den Volksentscheid zur Fürsien⸗ abfindung, wo die rechtsparteilichen Amtsvorstände usw. unter den niederträchtigsten Bemerkungen die Wähler an der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts gehindert hätten. Hunderte von Fällen dieser Art hätten die Kommunise fü ö (Sehr wahr! links.)
Damit schließt die Besprechug.
Die Ueberweisung des volksparteilichen Urantrages an den Unterrichtsausschuß wird gegen die Stimmen der Deutsch⸗ nationalen, der Deutschen Volkspartei und einiger Wirtschafts⸗ parteiler abgelehnt; ebenso gleich darauf unter Beifall der Linksparteien der Urantrag selbst.
Um 5 % Uhr vertagt sich das Haus auf Freitag, 12 Uhr: Wahl eine Vizepräsidenten an Stelle der verstorbenen Ab⸗ kgeSSg Garnich; zweite Beratung des Volkswohlfahrts⸗ etats.
Zu dem Bericht über die 238. Sitzung des Preußischen Land⸗ ags. vom 19. Januar 1927 ist — mitzuteilen, daß die Ue rsicht über die Einnahmen und Ausgaben der Landwirt⸗ shascrauwmern und die von ihnen erhobenen Umlagen vom Hause urch Kenntnisnahme für erledigt erklärt wurde.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Nachweisung aüber den Stand von Viehseuchen im Deutschen Reich 8 am 15. Januar 1927.
(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Reichsgesundheitsamte.)
MNachstehend sind die Namen derienigen Kreise (Amts⸗ usw. Bezirke)
verzeichnet, in denen Tollwut und Tollwutverdacht, Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviebs. Pockenseuche der Schafe Beschälteuche der Pferde, Räude der Pferde und sonstigen Einhufer oder Schweineseuche und Schweinepest nach den Heebeehan⸗ Mel⸗ dungen am Berichtstage herrschten. Die Zahlen der betroffenen Ge⸗ meinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle [S Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vor⸗ chriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.
8 Tollwut (Rabies). 1
Preußen. Reg,⸗Bez. Königsberg: Rastenburg 1 Ge⸗ meinde, 1 Gehoͤft (neuz. Reg⸗Bez. Gumbinnen: Niederung 1, 1, Oletzto 2, 2. Reg.⸗Bez. Allenstein: Johannisburg 2, 2, Lyck 2, 2, Neidenburg 1. 1(1. 1), Ortelsburg 2, 2, Rössel 1, 1, Sensburg 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Potsdam: Angermünde 1, 1 (1, 1), West⸗ havelland 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Frankfurt: Soldin 1, 1. Reg. Bez. Stettin: Greifenhagen 4, 4, Pyritz 1, T. Reg.⸗Bez.
chneidemühl: Deutsch Krone 1, 2. Reg.”Bez. Breslau:
rankenstein 1, 1, Militsch 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Liegnitz: Schleswig: Segeberg 1, 1,
Löwenberg 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez.
Steinburg 1, 1. (1, 1), Neustadt a. Rbge. l, I. Bayern.
Reg.⸗Bez. Hannover: Hannover Stadt 1, 1 Reg.⸗Bez. Minden: Warvburg 3, 4. Reg.⸗Bez. Niederbayern: Deggendorf 2, 2, Dingol⸗
fing 1, 1, Grafenau I, 1, Landau 4, 4, Passau 3 4 (1, 1), Vilsbi⸗
bur
Erlangen 1, 1, Schwabach 1, 1, Weißenburg 5, 5 (I, 1). K.⸗H. Bautzen: Zittau 1, j.
a I. 1.
Württemberg. Donaukreis:
1, 4, Ulm 1, 1.
Reg.⸗Bez. Mittelfranken: Erlangen Stadt I, 1, Sachsen. K.⸗H. Dresden: Pirna 5,. 5 (1, 1). b Geislingen 9, 15, Göppingen Lippe: Schötmar 1, 2.
Insgesamt: 39 Kreise usw. 70 Gemeinden, 83 Gehöfte; davon neu: 11 Gem. 11 Geh.
Rotz (Malleus).
Preußen.
Reg.⸗Bez. Königsberg: Königsberg I. Pr.
1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). Reg.⸗Bez. Frankfurt: Oststern⸗
Maul⸗ und Klauenseuche (Aphthae epizooticae), Rände der Einhufer (Scabies equorum), Schweineseuche und Schweinepest (Septicaemia suum et pestis suum).
a) Reaierung
8⸗
berg 1, 1 (1. 1). Reg.⸗Bez. Breslau: Breslau 1, 1. Reg.⸗Bez. Merseburg:
Bitterfeld 1. 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Aachen Aachen 1. 1,
Insgesamt: 5 Kreise, 5 Gemeinden, 5 Gehöfte; neu: 3 Gemeinden 3 Gehößte. Lungenseuche des Rindviehs (Pleuropneumonia bovum contagiosa) Hessen: Prov. DOberhessen: Gießen 1 Gemeinde, 1 G höft (neu).
Insgesamt: 1 Kreis, 1 Gem., 1 Geh.
Pockenseuche der Schafe (Variola ovium). Frei. Beschälseuche (Exanthema coitale paralyticum). Frei.
1 Gemeinde, 1 Gehöft; davon neu
usw. Bezirke.
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8. Maul⸗ und Klauenseuche Räude der Einbufer Schweineseuche und Schweinepest 1 Regierungs⸗ usw. 4 Bezirke sowie Länder, insgesamt davon neu insgesamt davon neu insgesamt davon neu 1— die nicht in 8 5 5 E 5 A 5 5 — ☛ — — 8.—ꝙ⅞Regierungsbeztrkew 68682 8 11“ 3 geteilt sind 8 8 8 8 8 8 8 8 88 8 5 8 8 8 & 8S S S 868 [8338 8 33 3 83 2 3 14 5 1 ’“ III Preußen. 1 Königsberg 11“ 12 73 79 19 24 1 2 2 — — 10 11 4 2 Gumbinnen ꝓ . 5 7 7 3 3 2 2 2 2 2 3 5 2 Eeeeen 8 39 69 2 12½ — — — — — 6 27 6 4 Westpreußen 4 24 24 14 14 — — — — — 2 2 1 beebeeee“ 10 37 61 5 171 — — — — — 3 4 4 11 Schneidemühll 6 30 68 10 12 — — — — — 3 3 I 1 ebe“ 18 62 91 14 27 — — — — — 5 9 9 2 15] Magdebuug 9 12 15 4 4 2 2 2 1 1 2 2 2 16 Mersebuuueg . 13 61 89 25 37 7 9 9 3 3 3 5 5 4 21 üneburg „ 2 29090bb9b9b 95⸗e 11 50 64 22 29 See See aesk 4 9 5 e“ 14 121 297 11 388 — — — — — 5 G 7 2 28 OHoenabrüäckk . 10 50 62 12 2 — es 88s ks ee 8 ; 8— 24 Aurich Seerrürhn 6 46 124 10 29 1 “ 82 29 Wiesbaden 11 20] 59 21289 1 1 1 1 1 4 13 1 ö11112“ 1 1 EEEö“ 2 5 2 111111111111 1 1 3 1 Eeeee]; 5 11 15 2 . 888 864 ise 1 G 2 eEeee“; 4. ö112 1418 1 2 2 2 2 1 3 35 z Sigmaringgen — n — — 8s — ühr — — — — — aas. Bayern. 36 Oberbavern 23 67 123 9 36 — — — — — 5 6 6 37 Niederbayern 18 81 179 8 35 1 1 1 — — — — — JEA1.“*“* 18 49 135 11 54 — — 1 1 1 41 MittelfrankenH . 12 32 71 8 29 1 — — 1 1 1 ö1ö11“ 426 36 10 16 — — — — 88 45 Sbemmthb 5 11 13 3 3 1 1 1 — 1 2 2 EEXA4“A“”“ 6 53 83 14 24 1 2 2 — 2 4 4 AZZZbböö. “ 5 e“ geb 8g5 — “ Württemberg. b 8 3 89] Necherhreth . . ... 7 89 8 20 12 2 3 3— — —- — — 50] Schwarzwaldkreis... 1 1 1 1 I 2 2 2 — — — — — 51 Jagstkreis.. 1 3 4 15 — ¹ 3 3 3 — — — — 88 52 Donaukreis . 5 11 14 2 5 — — — — — — — — Baden. E.e⸗.“ — — — 8— — — — — 2 2 2 54 Freibur „ „ oboo oo, 3 5 16 2 4 88 Pe. en 2 8 56 Mannheim . 5 15 37 4 1 1— — 5 11 21 57]/ ThüringenH . 13 56 144 13 52 2 — — 1 1 1 Hessen. 58 Starkenburg. . 5 16 838 2 139⁄ 8— —-— —— — — 59] Oberhessen. 66 33 96 8 46 — — — — — 2 5 5 60 Rheinhessen 4 43 128 5 32⁄ — — — — — — — — aAmaeeheeeeeööe. 1 1 1 — ees — — — 2 3 3 62 Mecklb.⸗Schwerin D52 31 4 4 4 4 1 1 6 13 13 Oldenburg. — 63 Landest. Oldenburg ... 43 y129 68 2 1 1 1 1 1 64 8 Lübecck 61. 9 3 4 — 12 8 8 hn. — 65 „ Birkenseld.. 2 3 1 2 — — — — — — 66]/ Braunschweig 5 28 55 8 30 1 1 1 — — 2 6 6 I 1ö1 11 12 1 1½ — — — — 85 1 2 2 68 Bremen.... G“ 81 1 1 — 1½ — — — — — 1 1 1 AA“ “ 1 15 37 2 3 — — — — — 1 1 1 WWD — — — — — — — — — — — — 71] Mecklb.⸗Strelitz.. 3 14 16 6 6 1 1 1 1 1 1 1u1] 2 72 EL 2 5 32 1 19 — — — — — — öö“ 73]1 Schaumburg⸗Lippe. 2 3 4 2 2 — — — — — 1 1 b Deutsches Reich 8 s 8 am 15. Januar 1927 607] 2390 4661 566 1463 ¹* 1 sn 810 380 am 31. Dezember 1926. 658 3255 7303 806 2551 60% 131 „ 38,52 2z
b) Betroffene Kreise usw. ¹) Maul⸗ und Klauenseuche (Aphthae epizooticaea). 1: Braunsberg 3, 4 (1, 3), Fischhausen 12, 12 (4, 4), Fried⸗
land 13, 13 (1, 1), Gerdauen 1, 1, Heiligenbeil 2, 2 (1, 1), Heilsberg
1. 1
12, 16 (3, 3, 3. 22 1), Ragnit 1, 1, Stallupönen 1, 1.
di,
„Köni ebeng
— —
), Pr. Holland 10, 11 (7, 8) Darkehmen 3, 3 (2, 2), Insterburg 1. 1. Pillkallen 1, 1
i. Pr. 3, 3, Mohrungen 3, 3 (2, 2), Pr. Evlau
Rastenburg 10, 10, Wehlau 3: Allenstein Stadt 1, 1
¹) An Stelle der Namen der Regierungs. usw. Bezirke ist die
entsprechende laufende Nr. aus der vorstehenden Tabelle aufgeführt.
(1, 1), Allenstein 6, 6, Johannisburg 2. 7. Lötzen 5. Neidenburg 2, 3 (—, 1) Osterode Ostpr. 11 6 7. 12 4: Elbing 7. 7 (6, 6), Marnsendurg i. Weitpr. 1 Marienwerder 6, 6 (3, 3) Rosendemng i. Westpr. 8 5: 2. Kreistierarztbezirk 1 Gebönt I 5. * 19* münde 1. 1 t1, 1). Beeskow⸗Storkew 2. 2 d, I). 8 walde 1, 1 (1, 1), Niederbarmnim 1. 1 G. H (1. 3), Ostvprigniz 2. 8. Pelkdam Stadt k. Ruppin 1, 1 dI, . Teltew à à , 1) Wendavelband (3. 4), Zauch⸗Belva 1. 1. 7. Amewalde l. 4 Cahaa K. Cottbus 1, 1. Crossen 1, 1 (1, 1) Franhert à. O. (1, 1), Friedederg †. Nm. 1, 6 (—, 2) 12v