1927 / 26 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Feb 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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e Beilagen

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Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Exequaturerteilung. Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Januar 1927. Filmverbote. ““ 8 Mitteilung über Verleihung der Erinnerungsmedaille Rettung aus Gefahr. Polizeiverordnung, betreffend das Verbot der Verwendung von Fangeisen usw. beim Vogelfang. 8 Handelsverbot. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer Gesetzsammlung.

für

Alnmtliches.

Deutsches Reich

8 S. 8

Der Herr Reichspräsident hat nach dem Rücktritt der Reichsregierung dem bisherigen Reichskanzler Dr. Marx das Amt als Reichstanzler erneut übertragen und ihn gleichzeitig mit der Wahrnehmung der Geschäfte pes Reichsministers für die besetzten Gebiete beauftragt.

Auf Vorschlag des Reichskanzlers hat der Herr Reichs⸗ präsident den Reichsminister des Auswärtigen Dr. Strese⸗ mann, den Reichsarbeitsminister Dr. Brauns, den Reichs⸗ wehrminister Dr. Geßler sowie den Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius in ihren bisherigen Aemtern bestätig95.

Neu ernannt sind: 8 der Staatsminister a. D. Hergt, M. d. R., zum der Justiz unter gleichzeitiger Beauftragung mit der Stellvertretung des Reichskanzlers, der Landrat a. D. Dr. h. c. von Keudell, M. d. R., zum Reichsminister des Innern, der badische Staatspräsident und Finanzminister Dr. rer. pol. und Dr. med. h. c. Köhler zum Reichsminister der Finanzen,

der Staatssekretär Dr. Schätzel zum Reichspostminister,

der Verbandssekretär Dr. h. c. Koch, M. d. R., zum

Reichsverkehrsminister und der Reichsminister a. D. Schiele zum Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

Dem tschechoslowakischen Konsul in Düsseldorf Dr. Hans Harney ist namens des Reichs das Erequatur erteilt worden.

1 Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Januar 1927.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats Januar auf 144,6 gegen 144,3 im Vormonat. Sie hat sich sonach um 0,2 vH erhöht.

Bei den Ernährungsausgaben werden Steigerungen der Preise für Gemüse, Kartoffeln, Brot, Zucker und Kakao durch Nachgeben der Preise für Eier, Misch und Milcherzeugnisse sowie für Fleisch nur zum Teil ausgeglichen. Die Bekleidungs⸗ ausgaben haben ihre Abwärtsbewegung weiter leicht fortgesetzt.

Die Inderziffern für die einzelnen Gruppen betragen (1913/14 = 100);: für Ernährung 150,7, für Wohnung 104,9, ür Hei ung und Beleuchtung 144,7, für Betleidung 156,7, für

en „Sonstigen Bedarf“ einschl. Verkehr 182,4.

Berlin, den 31. Januar 1927.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

3 Filmverbot. Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens: Die Akten der Hella Morgins, 4 Akte = 1196 m lang. Antragsteller und Ursprungsfirma: Paul Specovius, Berlin, ist am 24. Ja⸗ nuar 1927 unter Prüfnummer 14 735 verbot i worden. Berlin, den 31. Januar 192 27... d-

Reichs⸗

einschließlich des Portos abgegeben.

werden nur gegen VBarbezahlung oder

Filmverbot.

Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens Brillanten, 6 Akte = 1921 m lang, Antragsteller:; Pantomim⸗Film, Berlin Ursprungsfirma: R. C. Pictures Corp., New York —, ist am 21. Januar 1927 unter Prüfnummer 14 759 ver⸗ boten worden. v“ Berlin, den 31. Januar 1927.

8

Preußen.

Das Preußische Staatsministerium hat mit vom 6. Januar 1927 verliehen:

Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an: 8 Johann Ludwig, Hilfskasernenwärter, Jülich, Walter Schatzschneider, Bankbeamter Berlin, Fritz Walther, Dr. med., prakt. Arzt, Ziebingen, sternberg, v“ Louis Koch, Schlossermeister, Dillenburg, Heinrich Hauenschild, Angestellter, Bonn, Peter Kaufmann, Schlosser, Jülich, eter Holzgreve, Installateur, Jülich, 8 Hermann Krohne, Schüler, Hermannsburg, Kreis Celle, Gustav Selig, Schüler, Hermannsburg, Kreis Celle, Josef Fuckart, Dachdeckermeister, Jülich, Dr. ”“ Gutberlet, Steuersachverständiger, Frank⸗ urt a. M.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Polizeiverordnung. Auf Grund des § 30 des Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1926 (Gesetzsamml. S. 83) in Verbindung mit dem § 9 des Reichs⸗

vogelschutzgesetzes vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 317) und dem § 136 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung

vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) wird für den

Umfang des Preußischen Staates folgendes angeordnet:

§1.

(1) Es ist untersagt, Vögeln mit Fangeisen, die allein oder in Verbindung mit Habichtskörben oder anderen Vorrichtungen auf Prählen, Bäumen oder anderen heworragenden Gegenständen sowie auf Bodenerhebungen angebracht sind, oder mit darauf befestigten Selbstschüssen nachzustellen.

(2) Allein in der Zeit vom 1. Oktober bis einschließlich 30. April des folgenden Jahres dürfen solche Habichtskörbe verwendet werden, die mit zum Unversehrtfangen oder zum sofortigen Töten eingerichteten Fangeisen versehen sind. Diese Eisen dürfen aber lediglich tagsüber auf Fang gestellt bleiben.

§ 2 8 2.

Besonders als sogenannte „Pfahleisen“ gearbeitete Eisen, die im allgemeinen kleiner als andere Eisen und besonders daran kenntlich sind, daß die Feder nicht außerhalb, sondern innerhalb des Eisens liegt, und daß der Abzug nicht zum Anbringen eines Köders geeignet ist, sondern aus einem zum bequemen Auffußen der Vögel geeianeten Holze, meist einem berindeten Aststück, besteht, ‚dürfen nicht feilgehalten oder anderweit in den Verkehr gebracht werden. Diesem Verbot unterliegt auch jede andere Art des Erwerbs oder der Veräußerung, das Anbieten oder die Vermittlung solcher Rechtsgeschäfte, das Ein⸗ gehen einer Verpflichtung zum Erwerb oder zur Veräußerung.

§ 3. „Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften in den §§ 1 und 2 dieser Polizeiverordnung werden, soweit nicht weitergehende Straf⸗ bestimmungen Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 150 NM oder mit Haft bestraft. 64

Die den gleichen Gegenstand behandelnde Polizeiverordnung der preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung sowie fuͤr Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 29. September 1922

(abgedruckt im Dentschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 226 vom 7. Oktober 1922) wird zugleich mit dem Inkrafttreten

vorstehender Anordnungen 5) aufge hoben.

. §b. Diese Polizeiverordnung tritt am 15. Februar 1927 in Kraft.

Berlin, den 27. Januar 1927.

Der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

J. A. Nentwig.

Der Preußische Mintster für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Kbicht.

elsverbot.

Auf Grund der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. Juli 1923 (RℳRGBl. I S. 706) habe ich dem Händler Leo Boll⸗ meyer, Berlin, Schulstraße 52, durch Verfügung vom 4. Mai 1926 den Handel mit Spetsefetten (Butter, Schmalz, Kunstspeisefett, Speiseöl) wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 8 ö“

Berlin, den 23. Januar 1927.

A&

Der Polizeipräsident. J. Dr. M

Bekanntmachung. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 8 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 13 195 die Verordnung, betreffend Aufhebung der Verordnung über die Verzinsung gestundeter Abgaben, vom 27. Januar 1927.

Umfang ¼ Bogen. Verkaufspreis 15 Rpf. Berlin, den 31. Januar 1927. Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

Dentsches Reich.

Der Reichsrat tritt Donnerstag, den 3. Februar 1927, 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude zu einer Vollsitzung zusammen. 8““ 1“ 8 *

Parlamentarische Nachrichten.

Hauptausschuß des Preußischen Land⸗

erledigte am 29. Januar den Rest des Haushaltes

des Ministeriums des Innern mit dem „VPolizeietat“. Abg Stieler (Zentr.) berichtete über die Beschlüsse des Unter⸗ ausschusses und begrüßte die Verstaatlichung von Polizei⸗ verwaltungen, bat jedoch, das Tempo dieser Verstaatlichungen niche allzusehr zu beschleunigen. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger erklärte er dann, daß die in dem Erlaß des Ministers in der Frage des Schießsports ge⸗ Sh.. Regelung notwendig gewesen sei, und fragte, ob dieser Erlaß nicht eine Grundlage für eine reichsgesetzliche Regelung sein könne. Minister des Innern Grzesinski erwiderte, daß der von ihm herausgegebene Schießerlaß dem Mißbrauch des Schießsports zu politischen Zwecken vorbeugen solle, auf der anderen Seite aber die Vereine, die sich schon seit einer langen Reihe von Jahren rein mit dem Schießen befaßten, nicht unmöglich machen solle. as rein sportliche Schießen ohne politische Nebenzwecke sei durch⸗ aus unbedenklich. Die sollten den Schieß⸗ sport in ihren Bezirken weiter achten und auf Grund ihrer rfahrungen berichten, ob etwa eine Verschärfung der im Erlaß Poehegen Richtlinien notwendig sei. Die dem Landtag überreichte Denkschrift über die Polizei solle als Informationsmaterial über Organisation und Tätigkeit der Polizei dienen, um so auch in weiteren Kreisen das Wesen der Polizei besser bekaunt zu machen. Es sei darin eine Menge statistischen Materials, das für den Zweck der Polizeiausstellung und als Grundlage für Erlasse im Ministerium liege, verwertet worden. Die Polizeiorganisation sei heute im Foßen und ganzen abgeschlossen nach einem über fünf Jahre hindurch währenden Aufbau, an dem ein Hauptverdienst der frühere Leiter der Polizeiabteilung und jetzige Staatssekretär Abegg habe. Dafür gebühre Herrn Staatssekretär Dr. Abegg der Dank der Staatsregierung. Nach en der Verhandlungen mit der Entente sei nunmehr auch die Stärke der staatlichen Polizei endgültig festgesetzt, und zwar auf 67 000, die in etwa zwei Jahren zu erxreichen d2 „Zurzeit sei die Stärke 67 500. Gegenüber den tatsächlichen edürfnissen entspreche insbesondere die Schutzpolizei nicht den Erfordernissen. Die Verminderung habe sich bisher im unbesetzten Gebiet noch nicht ausgewirkt, da die für die augen⸗ blicklich noch besetzten Gebiete der zweiten und dritten Zone be⸗ stimmten Polizeikräfte noch im unbesetzten Gebiet verwendet werden könnten, später aber herausgezogen werden müssen. Auch die Festsetzung der staatlichen Polizeiverwaltungen sei ziemlich durch⸗ geführt. Ieeen seien 51 staatliche Polizeiverwaltungen vor⸗ gesehen. b noch hier und da bei Festlegung der Standorte Aende⸗ rungen sich ergäben, hänge von eventuell auftauchenden Notwendig⸗ keiten ab. Bei Festlegung der Standorte hätten leider nicht alle von den Städten geäußerten Wünsche nach Belegung mit Polizei berücksichtigt werden können Hinsichtlich der Beamtenbesoldung müsse eine bessere Gehaltsregelung erstrebt werden. Leider seien durch die Finanzlage des Staates und des Reiches die eigenen Wünsche stark beschnitten. Immerhin sesen im neuen Etat einige Verbesserungen gegenüber dem Vorjahre vorgenommen worden. Der Minister versprach, der Besoldungsfrage sein dauerndes Augen⸗ merk zuzuwenden, schon weil die Polizei der größte Beamtenkörper sei, zum anderen aber auch, weil der Polizeibeamte mehr als jeder andere Beamte dauernd der gesundheitlichen und Lebens 182 aus- gesetzt sei. Erfreulicherweise könne festgestellt werden, daß der Geist