1927 / 50 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Mar 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

wölfte Bekanntmachung über die Durchführung des Anleihe⸗ ablösungsgesetzes im Auslande.

Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im Februar 1927.

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Bekanntmachung, betreffend Aenderungen der Satzungen Landwirtschaftskammer für die Provinz Ostpreußen.

Betanntmachungen, betreffend die Einziehung von Diphtherie⸗, Meningokokken⸗ und Tetanusserum.

Bescheid uber die Zulassung von Zündmitteln.

Betanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗ lasse Urkunden usw

Nachweisung der in den Jahren 1927 und 1928 voraussichtlich zur Verpachtung gelangenden, 1928 bezw. 1929 pachtfrei werdenden preußischen Staatsdomänen.

Amtliches. Deutsches Reich. Zwölfte Bekanntmachung 1 ie Durchführung des Anleiheablösungs gesetzes im Auslande. Vom 28. Februar 1927.

Auf Grund des 6 des Gesetzes über die Ablösung öffent⸗ licher Anleihen vom 16. Juli 1925 (RGBl. I S. 137) und des § 7 der Ersten Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 8. September 1926 (RGBl. I S. 335) wird bestimmt: .

Die Frist für die Anmeldung der Markanleihen des Reichs zum Umtausch in die Anleiheablösungsschuld läuft vom 1. März bis um 30. Juni 1927, sofern die Anmeldung in einem der in der Anlage aufgeführten Länder erfolgt und nicht gleich⸗ zeitig mit der Anmeldung die Gewährung von Auslosungs⸗ rechten beantragt wird. v111“

Berlin, den 28. Februar 1927.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Norden. lhhan. Argentinien. Australien. Brasitien. 8 . Britische Gebiete in Ostafrika, ehemals Deutsch Ostafrika und Sansibar. Britisch Indien, Ceylon und Nepal. Canada. 1b

8

Chile. 1 . 1 China und britische Besitzung Hongko Ecuador.

Großbritannien und Irland. 8. Japan, die japanischen Kolonien und die japa Mandatsgebiete in der Südsee, Korea. 8

Niederländische Besitzungen in Ostindien.

Litauen.

Meriko.

Neuseeland und Dependenze

Paraguay.

Peru.

Schweiz und Liechtenstein.

Siam, Indochina, Malayenstaaten.

Südafrikanische Union, Rhodesia, Swastland, Betschuanaland Protektorat und Mocambique.

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Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Februar 1927.

Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats Februar au; 145,4 gegen 144,6 im Vormonat. Sie hat sich sonach um 0,6 vH erhöht.

Die Steigerung ist auf eine Erhöhung der Ernährungs⸗ ausgaben zurückzuführen, die bis auf Fleisch und Fleischwaren sowie Eier sämtlich angezogen haben.

Die Inderziffern für die einzelnen Gruppen betragen (1913/14 = 100): für Ernährung 152,3, für Wohnung 104,9, für Hei ung und Beleuchtung 144,5, für Bekleidung 156,4, für den „Sonstigen Bedarf“ einschl. Verkehr 182,0.

Berlin, den 28. Februar 1927. Statistisches Reichsgamt. J. V.: Dr. Platzer.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, D .“ und Forsten. 8

Feiannimg chung.

Auf Grund des § 2 der Verordnung vom 3. August 1895 Gesetzsamml. S. 363 wird hierdurch genehmigt, daß die Satz ungen der Landwirtschaftskammer für die Pro⸗ vinz Ostpreußen in Königsberg, dem Beschluß der Voll⸗ versammlung vom 11. Februar 1927 entsprechend, wie folgt geändert werden: .

a) Der letzte Satz des § 4 erhält am Schluß folgenden er⸗ gänzenden Zusatz: „mit Ausnahme des Wahlbezirks Tilsit⸗ Ragnit auf den vier Mitglieder entfallen.“

b) Im § 5 Absatz 2 tallen die Kreisbezeichnungen „Ragnit“ und „Tilsit weg, dafür wird hinter dem Wort „Stallupönen“ eingeschaltet „Tilsit⸗Ragnit“.

Berlin, den 25. Februar 1927.

Der Minister für Landwirtschaft, Steiger.

Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung.

Die Diphtheriesera mit den Kontrollnummern 2631. bis 2674, in Buchstaben: „Zweitausendsechshunderteinunddreißig bis Zweitausendsechshundertvierundsiebzig“, aus den Höchster Ferb.Sg 650 bis 678, in Buchstaben: „Sechshundertfünfzig is Sechshundertachtundsiebzig“, aus den Behringwerken in Marburg a. L., 694 bis 699, in Buchstaben: „Sechshundert⸗ vierundneunzig bis Sechshundertneunundneunzig“, aus dem Serum⸗Laboratorium Ruete⸗Enoch in Hamburg, 279, in Buch⸗ staben: „Zweihundertneunundsiebzig“, aus der chemischen Fabrik vorm. E. Schering in Berlin, 399 bis 407, in Buchstaben: „Dreihundertneunundneunzig bis Vierhundertsieben“, aus der chemischen Fabrik E. Merck in Darmstadt sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung besimmt.

Berlin, den 24. Februar 1927.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt I N“

Die Meningokokkensera mit den Kontrollnummern 31. bis 33, in Buchstaben: „Einunddreißig bis Dreiunddreißig“, aus den Behringwerken in Marburg a. L., 46 und 47, in Buchstaben: „Sechsundvierzig und Siebenundvierzig“, aus der chem. Fabrik E. Merck in Darmstadt sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmtit.

Berlin, den 24. Februar 1927. 1

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. 1 J. A.: Lentz. 1

n g.

Die Tetanus⸗Sera mit den Kontrollnummern 2230 bis 2250, in Buchstaben „Zweitausendzweihun ertdreißig bis Zwei⸗ tausendzweihundertfünfzig“ aus den Höchster Farbwerken, 1457 bis 1481, in Buchstaben: „Eintausendvierhundertsieben⸗ undfünfzig bis Eintausendvierhunderteinundachtzig“, aus den Behringwerken in Marburg a. L., 4, in Buchstaben: „Vier“, aus dem Serum⸗Laboratorium Ruete⸗Enoch in Hamburg sind e u““ der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt.

Berlin, den 24. Februar 1927.

Der Preußische Minister für J. A.: Lentz.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

a) Bezeichnung der Zündmittel: feuersichere Brückenglühzünder

mit Papphülse und mit Messinghülse; unentflammbare Spalt⸗ glühzünder mit Aufsteckhülse und mit Einsteckhälse; elektrische Brückenglühzünder mit brennbarer Isolierung mit Mefsinghülse, mit Papphülse und mit Vergußkörper Name und Sitz der Firma: Aktiengesellschaft Lignose, Berlin. 8 der Herstellung: Fabrik in Groß Salze bei Schöne⸗ beck a. E. Beschaffenheit der Zündmittel: Die Aktiengesellschaft Lignose hat die Fabrikation der Zünder der in Liquidation getretenen Elektrozünder G m. b. H. Berlin übernommen, und zwar in derselben Art, wie sie durch die Bescheide des unterzeichneten Oberbergamts vom 21. April 1925 3807 —, vom 8. Se

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bereits zugelassen worden sind. e) Zugelassen für den gesamten Bezirk des Oberbergamts.

Halle a. S., den 26. Februar 1927. Preußisches Oberbergamt. J. V.: Ziervogel.

Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht: 1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Dezember 1926 über die Genehmigung eines Nachtrags zur Satzung der Zentrallandschaftsbank für die Preußischen Staaten vom 15. April 1925 durch das Amtsblatt der Regierung in Potsdam Nr. 6 S. 25, ausgegeben am 5. Februar 1927; 2. der Erlaß des . Staatsministeriums vom 22. Dezember 1926 über die Gene von Aenderungen der Landschaftsordnung der Pommerschen Landschaft durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Stettin Nr. 4 S. 13, ausgegeben am 22. Januar 1927; 3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. Dezember 1926 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Ledde für den Ausbau der Straße Ledde —Leeden durch das Amtsblatt der Regierung in Münster Nr. 4 S. 21, aus⸗ gegeben am 22. Januar 1927; 4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 29. Dezember 1926 über die Genehmigung eines Nachtrags zu den reglementarischen Bestimmungen des Kur⸗ und Neumär⸗ kischen Ritterschaftlichen Kreditinstituts durch das Amtsblatt der Regierung in Potsdam Nr. 6 S. 25, ausgegeben am 5. Februar 1927; 5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. Januar 1927 über die Genehmigung eines Nachtrags zu den reglementarischen Bestimmungen des Kur⸗ und Neumärkischen 1““ en Kreditinstituts durch das Amtsblatt der Regie⸗ rung in Potsdam Nr. 8 S. 35, ausgegeben am 19. Februar 1927; 6. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 14. Januar 1927 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Dortmunder Strehe G. m. b. H. in Dortmund, für die Aenderung der Gleiskurve der ihr gehörenden Straßenbahn an der Ecke der Bahnhofs⸗ und Wilhelmstraße in Kirchlinde durch das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Nr. 6 S. 25, aus⸗ gegeben am 5. Februar 1927; 1 7. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 14. Januar 1927 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Elektrizitätsverband Weißenfels⸗Zeitz in Zeitz für die Ver⸗ kabelung feines gesamten 15 000⸗Vost⸗Stromleitungsnetzes durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 5 S. 31, aus⸗ gegeben am 29. Januar 1927; 8. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 15. Januar 1927 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Köln für den Erweiterungsvau der städtischen Hauptmarkthalle durch das Amtsblatt der Regierung in Köln Nr. 6 S. 21, ausgegeben am 5. Februar 1927; 9. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 19. Januar 1927 über die Genehmigung einer Aenderung der Satzung der Schlesischen Landschaft, betreffend die Beleihung mit und die Ausgabe landschaftlicher Roggen⸗ fandbriefe, durch das Amtsblatt der Regierung in Breslau Nr. 6 S. 35, ausgegeben am 5. Februar 1927; 8 10. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Januar 1927 über die Verleithung des Enreignungsrechts an den Kreis Calau⸗ bg den Kunststraßenneubau Petershain Sedli durch das Amtsblatt der Regierung in Frankfurt a. O. Nr. S. 19, ausgegeben am 5. Februar 1927; 11. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 22. Januar 1927 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Kiel für die Anlegung eines Flughafens in Kiel⸗Voßbrock einschließlich der zu seinem Betriebe erforderlichen Baulichkeiten durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 7 S. 39, ausgegeben am 12. Februar 1927.

erium für Landwirtschaft, und Forsten. Bekannnimn

Die Nachweisung der in den Jahren 19 1928 voraussichtlich zur Verpachtung gelangenden, 1928 bezw. 1929 pachtfrei werdenden Preußischen Staats domänen wirdhiermit zur allgemeinen Kenntnis gebrachi.

Die Regierungen werden, soweit öffentliche Ausbietung erfolgt, Pachtlustigen auf Verlangen die gedruckten allgemeinen und die besonderen Verpachtungsbedingungen sowie die Bietungs⸗ regeln für jede Domäne gegen Erstattung der Schreib⸗ und Druckkosten mitteilen, auf Wunsch auch für bestimmte Domänen von den Bietungsterminen und von dem Betrage des nachzu⸗ weisenden Vermögens besondere Nachricht geben.

Abdrucke der Nachweisung werden von der Domänen⸗ registratur meines Ministeriums (Berlin W. 9. Königgrätzer Straße 123 1) sowie von den Domänenregistraturen der Re⸗ gierungen auf mündliches oder schriftliches Verlangen kostenfrei verabfolgt.

Berlin, den 11. Februar 1927.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Dr. Arnoldi.